Katharina von Bora, Geschichtliches Lebensbild

Albrecht Thoma · Kapitel 1 von 5 · Teil 9/12

PDF-Seiten

Katharina von Bora, Geschichtliches Lebensbild

The Project Gutenberg EBook of Katharina von…

Dieses Kapitel ist lang und deshalb in 12 Teile geteilt.

Und jetzt konnte sie nicht einmal den Trost genießen, durch die Fürsorge für die Bestattung des geliebten Toten ihren Geist abzulenken von dem Gedanken des schmerzlichen Verlustes.

Das kurfürstliche Schreiben enthielt nämlich die Bestimmung, daß der Leib Luthers in der Schloßkirche zu Wittenberg bestattet werden sollte, bei Fürsten und Fürstinnen, deren zwanzig dort bestattet waren. Aber so war wenigstens ihr lieber Herr bei ihr in ihrer Stadt und sie konnte mit den anderen Freunden „ihren Heiligen daselbst nach seinem Tode besuchen“, wie Bugenhagen sich ausdrückte. Denn die Grafen von Mansfeld hätten „die Leiche des hochteuern, von Gott mit unaussprechlichen Gaben begnadeten Mannes gern selbst in der Herrschaft behalten“, folgten sie aber „aus unterthänigem Gehorsam“ dem Kurfürsten auf dessen Bitte dienstwillig aus. So rüstete sich nun die Doktorin, ihr Töchterlein und das ganze Kloster für das Leichenbegängnis nur mit Trauergewändern[564].

Aber auch die ganze Stadt und Universität machte sich bereit, ihren größten Bürger mit feierlichem Leichengepränge zu empfangen. Melanchthon hatte sofort nach der Ankunft der Todeskunde am Freitag früh die Studenten in einem Anschlag benachrichtigt, daß der christliche Elias von seinen Jüngern genommen sei. Der Rektor der Akademie, Dr. Aug. Schurf, befahl am Sonntag Morgen in einem Programme „allen Studenten am Nachmittag, sobald das Zeichen mit der kleinen Glocke gegeben werde, sich auf dem Markte zu versammeln und daselbst den ehrwürdigen Pfarrherrn (D. Pommer) an der Kirche zu erwarten, ihm sofort zu folgen und mit ihm die Leiche zu empfangen, welche gewesen ist und sein wird eine Hütte des heiligen Geistes.“ Von Wittenberg ritten dem Trauerzuge entgegen, um ihn in Bitterfeld, an der Mansfeldischen Grenze zu empfangen und ehrenvoll zu geleiten, die „Verordneten des Kurfürsten“: Erasmus Spiegel, der Hauptmann von Wittenberg, Gangolf von Heilingen zu Düben und Dietrich von Taubenheim zu Brehne mit Gefolge[565].

Aber die Leiche kam am Sonntag noch nicht: in jeder Stadt wollte man sie einholen, zurückhalten, begleiten; und so verzögerte sich die Ankunft des Zuges, der zuletzt in Kemberg gerastet hatte. Und Melanchthon mußte am Schwarzen Brett, auf dem Programm des Rektors verkündigen, daß die Ankunft der Leiche und ihre Bestattung erst am andern Morgen, etwa um 9 Uhr, stattfinde[566].

Im Laufe des Sonntags kam ein Beileid-Schreiben des Kurfürsten[567]:

„An Catharina, Doctoris Martini seliger Gedächtnis verlassene Witwe zu Wittenberg.

Herzog Johanns Friedrich, Kurfürst.

Liebe Besondere!

Wir zweifeln nicht, Ihr werdet nunmehr erfahren haben, daß der Ehrwürdige und Hochgelehrte, unser Lieber Andächtiger Doctor Martin Luther seliges Gedächtnis, Euer Hauswirt, sein Leben in diesem Jammerthal zu Eisleben am nächsten Dornstag frühe zwischen 2 und 3 Uhren christlich und wohl mit göttlichen der hl. Schrift Sprüchen beschlossen hat und von hinnen geschieden ist, welches Wir aber mit betrübtem und bekümmertem Gemüt vernommen. Der allmächtige Gott wolle seiner Seelen, wie Wir denn gar nicht zweifeln, gnädig und barmherzig sein! Und wiewohl Wir wohl ermessen mögen, daß Euch solcher Euers Herrn tödlicher Abgang schmerzlich und bekümmerlich sein wird, so kann doch in dem Gottes gnädigen Willen, des Allmächtigkeit es also mit ihm gnädiglich und christlich geschafft hat, nicht widerstrebt werden, sondern es will solches Gott zu befehlen sein. Darum Ihr auch soviel destoweniger bekümmern und seines christlichen Abscheidens Euch trösten wollet. Denn Wir seind gnädiglich geneigt, Euch und Eure Kinder um Eures Herren sel. willen, dem Wir in sonderen Gnaden und Guten geneigt gewest, in gnädigem Befehl zu haben und nicht zu verlassen. Das wollen Wir Euch gnädiger Meinung nicht verhalten.

Datum Torgau, Sonnabends nach Valentini 1546.“

Am Montag früh versammelten sich am Elsterthor Rektor, Magistri und Doktores und die ganze löbliche Universität, auch ein ehrbarer Rat samt ganzer Gemeinde und Bürgerschaft, dann die Geistlichen und Schulen. Auch Frau Käthe machte sich auf mit ihrem Töchterlein Margarete und einigen Frauen und stellten sich weinend an den Weg, dem toten Gatten entgegen harrend.

Endlich um 9 Uhr, langte der Zug mit der teuren Leiche an: geleitet von den kurfürstlichen Abgeordneten und den beiden jungen Mansfelder Grafen Hans und Hoyer und einer großen Reiterschar. Auch die Mansfelder Verwandten kamen mit, Luthers Lieblingsbruder Jakob, und seine Schwestersöhne Jörg und Cyriak Kaufmann und andere von der „Freundschaft“. Vor allem aber die drei Söhne Hans, Martin und Paul. Es war ein schmerzliches Wiedersehen, das hier Frau Katharina erlebte. Die Söhne freilich konnte sie schluchzend in die Arme schließen, aber das Antlitz des teuren geliebten Gatten durfte sie nicht mehr sehen; da lag er eingeschlossen im Sarg von Zinn, aufgebahrt auf dem Wagen, mit schwarzem samtenem Tuch umhangen[568].

Darauf ordnete sich der Zug: voraus die Geistlichkeit und die Schulen mit den herkömmlichen Gesängen und Zeremonien, darauf die „Berittenen“ auf ungefähr 65 Pferden. Gleich hinter dem vierspännigen Leichenwagen fuhr die „Frau Doktorin Katharina Lutherin“ mit den Matronen, nach herkömmlicher Sitte auf einem niederen Wägelein. Ihr folgten die drei Söhne, der Bruder, die Neffen und andere Verwandten. Dann in vollem Ornat „der Rektor Magnificus der löblichen Universität mit etlichen jungen Fürsten, Grafen und Freiherrn, so in der Universität Wittenberg Studii halber sich (auf)enthalten.“ Darnach kam als weiteres Leichengefolge: Kanzler Brück, Melanchthon, Jonas, Bugenhagen, Kreuziger, Hieronymus Schurf und andere älteste Doktoren; dann die übrigen Doktoren, Magister, der ehrbare Rat, Bürgermeister Cranach samt den Ratspersonen, darnach der ganze große Haufen und herrliche Menge der Studenten; darauf die Bürgerschaft, desgleichen viele Bürgerinnen, Matronen, Frauen, Jungfrauen, viel „ehrliche“ Kinder, jung und alt; alles mit Weinen und Wehklagen. „In allen Gassen, auch auf dem Markt ist das Gedränge so groß und solche Menge des Volkes gewesen, daß sich's billig in der Eil zu verwunden und viele bekannt haben, daß sie dergleichen zu Wittenberg nicht gesehen.“

So ging es unter Gesang und dem Geläute aller Glocken in unabsehbarem Zuge vom Elsterthor die ganze Länge der Stadt hin am Kloster vorbei, das jetzt verwaist von seinem Vater und Herrn dalag, die Kollegienstraße hinab zur Schloßkirche. Dort wurde der Sarg am Predigtstuhl niedergesetzt. Trauerlieder erschollen, bis Bugenhagen die Kanzel bestieg und vor den ungezählten Hörern, die in und vor der Kirche standen, eine „gar festliche und tröstliche Predigt“ that. Darauf hat Melanchthon „aus sonderlichem Mitleiden, um die Kirche zu trösten“, eine lateinische Gedächtnisrede gehalten, die vor dem allgemeinen Weinen und Schluchzen kaum gehört wurde. Seine Klage: „Wir sind wie arme Waisen, die einen vortrefflichen Mann zum Vater gehabt und ihn verloren haben“, die den Grundton aller Rede bildeten, sie waren ganz besonders denjenigen aus dem Herzen gesprochen, die dem teuren Toten am nächsten standen, und am nächsten an seinem Sarg klagten: der trauernden Gattin, den weinenden Kindern[569].

„Nach den Leichenreden trugen etliche Magister den Sarg nach der Gruft und legten so das teure Werkzeug des heiligen Geistes, den Leib des ehrwürdigen D. Martini zur Ruhe, nicht fern von dem Predigtstuhl, da er im Leben manche gewaltige Predigt gethan.“ Der Kurfürst aber hatte schon am Tag vorher verordnet, daß eine Tafel aus Messing aufs Grab niedergelegt wurde, dergestalt wie noch heutzutage zu sehen ist[570].

Wohl konnte das außerordentliche, wahrhaft fürstliche Leichengepränge zeigen, welch ein Mann, ja, wie der Rektor ankündigte, welch ein „Fürst Gottes“ der Dahingegangene gewesen, welche Liebe und Verehrung er bei hoch und nieder genossen und die Teilnahme aller bewies, was die Welt an ihm verlor und betrauern mußte, und das ist ja für die Hinterbliebenen immer ein Trost in ihrem Schmerz. Aber diese Leichenfeier zeigte auch, was die Angehörigen selber an ihm gehabt und beweinen mußten.

Was Katharinas Stimmung und Gedanken in diesen schmerzlichen Tagen war, das giebt sie kund in einem Briefe, den sie an ihre Schwägerin Christina, die verwitwete Gemahlin eines ihrer Brüder und Mutter des Florian, welcher in Wittenberg ihr Hausgenosse war, richtete[571]. Da schreibt sie:

„Der ehrbaren und tugendsamen Frauen Christina von Bora, meiner lieben Schwester zuhand.

Gnad und Fried von Gott dem Vater unsers lieben Herrn Jesu Christi!

Freundliche liebe Schwester!

Daß Ihr ein herzlich Mitleiden mit mir und meinen armen Kindern tragt, gläub' ich leichtlich. Denn wer wollt' nicht billig betrübt und bekümmert sein um einen solchen teuern Mann, als mein lieber Herr gewesen ist, der nicht allein einer Stadt oder einem einigen Land, sondern der ganzen Welt viel gedienet hat. Derhalben ich wahrlich so sehr betrübt bin, daß ich mein großes Herzeleid keinem Menschen sagen kann, und weiß nicht, wie mir zu Sinn und zu Mut ist. Ich kann weder essen noch trinken, auch dazu nicht schlafen. Und wenn ich hätt' ein Fürstentum und Kaisertum gehabt, sollt' mir so leid nimmer geschehen sein, so ich's verloren hätt', als nun unser lieber Herrgott mir, und nicht allein mir, sondern der ganzen Welt, diesen lieben und teuern Mann genommen hat. Wenn ich daran gedenk', so kann ich vor Leid und Weinen — das Gott wohl weiß — weder reden noch schreiben.

Katharina, des Herrn Doctor Martinus Luther gelassene Witfrau.“

 

16. Kapitel.

Luthers Testament.

 

„Ich denke noch oft“, erzählt der treue Hieronymus Weller nach Luthers Tod, „an den Mann Gottes, Doktor Martin Luther, daß er sein Gemahl ließ den 31. Psalm auswendig lernen, da sie noch jung und frisch und fröhlich war und sie noch nicht wissen konnte, wie dieser Psalm so lieblich und tröstlich war. Aber ihr Mann that das nicht ohne Ursache. Denn er wußte wohl, daß sie nach seinem Tode ein betrübtes, elendes Weib sein und dieses Trostes, so der 31. Psalm in sich hat, sehr nötig werde bedürfen.“ Und ähnlich hat sich der Doktor auch in seinem Testament ausgesprochen, wie in seinem Brief auf seiner Trutz-Fahrt[572].

Luther kannte eben die Welt und seine und seiner Familie Lage: er kannte der Leute Undank[573], der Fürsten Unzuverlässigkeit und ihrer Beamten Untreue, der Amtsgenossen kleinliche Gesinnung, der Feinde Haß, der sich schon bei Lebzeiten auch gegen sein Gemahl in unerhörter Beschimpfung richtete und sich noch ungehemmter zeigen mußte, wenn erst der gefürchtete Kämpe den Schild nicht mehr über sie deckte. Er wußte, daß er ein kranker Mann war, daß er sterben werde, ehe seine Kinder erzogen und versorgt wären; er kannte die traurige Lage einer Witwe zu seiner Zeit, die ohne Ansprüche auf Witwengehalt, ja nach dem herkömmlichen Recht ohne Ansprüche auf die Hinterlassenschaft war. Deshalb war er in Sorge für seine treue Gattin; deshalb hat er aber auch, so viel an ihm lag, Fürsorge für sie getroffen, um sie vor dem Schwersten zu bewahren.

Diese Gedanken hat Luther in seinem „zweiten“ und „letzten“ „Testament“ niedergelegt, welches vier Jahre vor seinem Tode, am 6. Januar 1542 niedergeschrieben ist. Darin setzt er seiner „lieben und treuen Hausfrau“ ein Leibgeding aus und will sie schützen gegen „etlich unnütze, böse und neidische Mäuler“, welche seine „liebe Käthe“ beschweren oder verunglimpfen möchten oder die Kinder aufhetzen. „Denn der Teufel, so er mir nicht konnte nahe kommen, sollt er wohl meine Käthe (auf) allerlei Weise (heim)suchen, (schon) allein (aus) der Ursache, daß sie des D.M. ehrliche Hausfrau gewesen und Gottlob noch ist.“[574]

So mußte Frau Katharina auch bald spüren, welcher Unterschied es sei, die Gattin des großen Doktors zu sein, der nach dem Anspruch eines großen Fürsten neben dem Kaiser die Welt regierte, dessen Ansehen und Ehre auch auf die „Hauswirtin“ überging, und Luthers verlassene Witwe, in deren Vermögens-und Familienverhältnisse, Hauswirtschaft und Kindererziehung hineinzureden und hineinzuregieren sich jetzt viele berufen fühlten, zum Teil aus gutem Willen und Verehrung für den dahingegangenen Freund und Reformator, während bisher Frau Katharina selbst, höchstens mit Rat und Zustimmung ihres Eheherrn, in diesen Dingen vollständig selbstherrlich geschaltet hatte. Daß sie, die energische Frau, welche sich ihrer Tüchtigkeit in der Leitung eines großen Hauswesens wohl bewußt war, und welcher Luther so bereitwillig das Hausregiment überlassen hatte, dies Dreinreden und Dreinbefehlen schwer empfand, ist begreiflich. Nicht wenig mußte es sie auch schmerzen und ihr Selbstgefühl verletzen, daß sie bisher die erste Frau der Stadt, ja der evangelischen Welt, nun bescheiden zurücktreten mußte. Schwer auch kam sie's gewiß an, daß sie das in so großem Stil geführte Hauswesen mit seiner unerhörten Gastlichkeit beschränken mußte.

Zwar das trat nicht ein, was Luther gefürchtet hatte, daß „die vier Elemente (d.h. doch wohl die vier Fakultäten der Universität) sie nicht wohl leiden“ würden. Auch davon hört man nichts, was Luther in seinem Testamente aussprach: „Ich bitt alle meine guten Freunde, sie wollten meiner lieben Käthe Zeugen sein und sie entschuldigen helfen, wo etliche unnütze Mäuler sie beschweren und verunglimpfen wollten, als sollte sie etwa eine Barschaft hinter sich haben, die sie den armen Kindern entwenden oder unterschlagen würde. Ich bin des Zeuge, daß da keine Barschaft ist, ohne die Becher und Kleinod droben im Wipgeding erzählt (aufgezählt), vielmehr 450 fl. Schulden oder mehr.“[575]

Aber Luther hatte noch ein weiteres vorausgesehen, was seiner Frau vorgeworfen werden könnte: eine üble Wirtschaft. Es heißt weiter im Testament: „Es kann solches bei jedermann die Rechnung öffentlich geben, weil man weiß, wie viel ich Einkommens gehabt von meinen gestrengen Herrn, ohn was Geschenk ist gewesen, welches droben unter den Kleinoden, zumteil auch noch in der Schuld steckt und zu finden ist. Und ich doch von solchem Einkommen und Geschenk so viel gebaut, gekauft und große und schwere Haushaltung geführt, daß ich's muß neben anderem selbst für einen sonderlichen, wunderliche Segen erkennen, daß ich's hab können erschwingen, und nicht Wunder ist, daß keine Barschaft, sondern daß nicht mehr Schuld da ist.“[576]

Am meisten unzufrieden mit der gesamten Wirtschaft Katharinas war der Kanzler Brück, Luthers Gevattersmann. Brück hatte schon 1536, als Katharina das Gut Booß pachten wollte, ihr das nicht zukommen lassen, aus Argwohn, sie wolle dies herrschaftliche Gut so unter der Hand erblich an sich und ihre Kinder bringen, „welche Gedanken doch nie in ihr Herz gekommen sind“. Deshalb hatte sie auch den Landrentmeister Taubenheim später (1539), als das Gut wieder pachtfrei war, angegangen, solchen ihren Antrag an niemand sonst, auch nicht an den Kurfürsten (welchen dann Brück um Gutachten gefragt hätte) gelangen zu lassen, sondern ihr's unter der Hand zukommen zu lassen, was dann auch geschah. Brück äußerte sich auch sehr abschätzig über Käthes Unternehmungen auf ihrem Lieblingssitz Zulsdorf und hielt diese kostspieligen Verbesserungen für arge Verschwendungen. Er widersetzte sich endlich dem Erwerb von Wachsdorf. Daher ist es begreiflich, daß auch Katharina auf ihn übel zu sprechen war, und überhaupt auf die fürstlichen Amtleute, welche scheel zu den Begnadigungen sahen, die sie vom Hofe erhielten, und sogar sie darin verkürzten. Als Luther ein Jahr vor seinem Tode von Wittenberg wegziehen wollte, und seine Frau beauftragte, seine Besitzungen in der Stadt zu veräußern, da ließ Melanchthon gegen Brück merken, daß eigentlich Katharina das „treibe“ und daß es nicht das sei, was Luther vorwende. Das berichtete der Kanzler dem Kurfürsten und fügte mit einer gewissen Schadenfreude hinzu: es gebe Gottlob keine Käufer für so kostbare Häuser und Güter[577].

Als dann die kurfürstliche Verordnung wegen „der Hochzeiten und Kindtaufen“ an Luther geschickt wurde, kamen Melanchthon und Bugenhagen zu Brück und zeigten an, Luther wolle sie weder sehen noch hören; zu Hof hätte man nur sein Gespött damit. Daraus schloß Brück, daß der Doktor durch seine Frau aufgewiegelt werde.

Es war also ein Zerwürfnis zwischen dem Schwarzen Kloster und dem Hof, das heißt zwischen Dr. Luther und Kanzler Brück, der den „Hof“ vertrat, so daß Brück gar nicht mehr persönlich und direkt mit Luther verhandelte, sondern die beiden Theologen sandte oder auch einen Dritten[578]. Dieses Zerwürfnis hatte dann noch seine weitere Geschichte.

Im Dezember 1545 schickte Brück einen Zwischenhändler ins Schwarze Kloster „hinauf zu Sr. Ehrwürden“, um Luther zu bewegen, er solle aus einer vom Hof bestellten Schrift eine politisch bedenkliche Stelle auslassen. „Da war Frau Käthe auch dabei und hat ihr Wort dazu gelegt dergestalt: „Ei lieber Herr, sie lesen zu Hof nichts; das macht's, wissen sie doch Euere Weise wohl u.s.w.“ Und Luther wurde über diese Zumutung des Kanzlers zornig und wunderlich und sagte, er wolle es kurzum nicht thun. Diese Rede Käthes wurde natürlich dem Kanzler hinterbracht und er berichtete sie sofort samt den vorhergehenden Beobachtungen dem Kurfürsten mit dem Zusatz: „Ich sorg, weil sich Doktor Martinus in mehr denn einem Weg wider den Hof bewegt vermerken läßt, es muß nochmals das Gütlein Wachsdorf dahinter stecken, und der gute, fromme Herr durch die „Rippe“ bewegt wird.“[579]

Das alles spielte kurz vor Luthers Tode; begreiflich, daß die Verstimmung bei Brück jetzt noch frisch und kräftig nachwirkte. Auch Melanchthon und Bugenhagen scheinen gegen die Doktorin eingenommen, wenn man den Berichten von Brück glauben soll. Es muß aber doch ausfallen, daß außer den Brückschen Berichten keine Belege für Melanchthons und Bugenhagens Feindseligkeit gegen Frau Käthe bekannt sind; ja die Fürsorge beider, namentlich Melanchthons und das Zutrauen Katharinas zu diesem beweist eher das Gegenteil. Dennoch wäre nach Brücks Eingabe eine vorübergehende Erregung der beiden alten Freunde gegen sie vorhanden gewesen.

Zunächst freilich wirkte die Liebe und Verehrung, die der gewaltige und gemütreiche Mann genossen, auch noch auf seine Familie, insbesondere die trauernde Gattin.

Der Kurfürst hatte einst vor neun Jahren in Schmalkalden an Luthers vermeintlichem Sterbebett diesem versprochen: „Euer Weib soll mein Weib sein und Euere Kinder sollen meine Kinder sein“. Dessen gedachte er auch jetzt nach des Doktors wirklichem Abscheiden und sandte an „die Doktorin, Luthers liebe Hausfrau“, jenes gnädige Trostschreiben, worin er sie und ihre Kinder seiner gnädigen Fürsorge versichert[580]. Diesem Versprechen kam nun auch der Fürst getreulich nach, so lange er in Freiheit war und es vermochte.

Der Kanzler Brück hatte in einer Nachschrift zu seinem Briefe an den Kurfürsten vom 19. bemerkt: „Philippus hat mir gesagt, er habe der Doktorin bereits vor 14 Tagen 20 Thaler zur Haushaltung leihen müssen. E. Kf. Gn. wollen 14 Thaler verordnen zur Haushaltung und anderem, das dieses Falles Notdurft wohl erfordern will. Der Allmächtige wird es E. Kf. Gn. reichlich vergelten!“ Darauf sandte der Kurfürst sofort am folgenden Tag hundert Gulden mit einem Schreiben an Melanchthon; darin heißt es: „Dieweil Wir auch vermerken, als solle gemeldten Doctor Martini seligen Hausfrau und Witwe am Gelde Mangel haben, wie ihr denn von Euch vor seinem Tode Fürsehung (Vorschuß) geschehen sein solle: als schicken Wir Euch bei diesem Boten hundert Gulden. Davon wollet Euch des Geldes, was Ihr geliehen habt, zuvor bezahlen und der Witwe die Übermaß (den Überschuß) von Unserntwegen zustellen.“[581]

Und vielleicht nochmals zwei Tage nach der Beisetzung hat der Kurfürst die Witwe Luthers seiner besonderen Gnade und Fürsorge versichert. Auch erbot er sich, ihren ältesten Sohn an den Hof und in die kurfürstliche Kanzlei zu nehmen[582].

Auch die Freunde des Hauses nahmen sich der Witwe noch an. Melanchthon erwies ihr eine kleine Aufmerksamkeit. Als er am 11. März einen Hasen und einen Pelz von Jonas erhielt, dachte er an das Mosesgesetz, daß den Priestern, welche die Bürde der Kirchenregierung auf ihren Schultern trugen, auch die Haut des Opfertieres gehören sollte, und damit an Luther, der so lange Jahre auf seinen Schultern eine solche Last Geschäfte getragen, und er schickte den Pelz und Hasen an Luthers Witwe[583].

Jonas berichtet am 15. April an König Christian III. von Dänemark über Luthers Tod und fügte die Bitte bei: „Bitt' unterthänigst E.K.Maj. wolle der Witwe Domini D. Martini seiner drei Söhne Martini, Pauli, Johannis und eines Töchterlein Margret gnädigster Herr sein.“[584]

Sogar der Herzog von Preußen schrieb an den Kurfürsten von Sachsen für D. Martini seligen Witwe eine „Vorbitt“, deren der Kurfürst freundlich eingedenk zu sein verheißt: „Dieweil Wir dem Doktor bei seinem Leben in allem Guten geneigt gewesen, so achten Wir Uns auch schuldig, seine nachgelassenen Kinder, seinen getreuen, fleißigen und christlichen Dienst genießen zu lassen, wie Wir sie auch samt der Witwe in gutem Befehl habend.“[585]

Die Grafen von Mansfeld hatten Luther und seiner Familie für seine Vermittlung 2000 fl. zugesagt und haben diese dann auch am 8. Mai 1546 „Doktor Luthers nachgelassener Wittfrau und Kindern“ verschrieben, zu „Dankbarkeit solch christlichen Liebe und Erzeigung bemeldts D.M. Luthers, daß er sich gutwillig gen Eisleben gefügt und treumeinende Handlung vorgenommen und also daselbst mit Friede sein Ende christlich und seliglich beschlossen.“[586]

Endlich bestand noch ein Vermächtnis des Kurfürsten Johann Friedrich von 1000 fl., welche Luthers Kindern ausgesetzt waren, und wovon einstweilen die Renten ausbezahlt wurden, als eine Art Gnadengehalt für die Waisen[587].

Der Witwe war in diesen Verschreibungen nicht gedacht. Dagegen hatte Luther für seine Gattin schon vier Jahre vor seinem Tode ein Leibgeding ausgesetzt.

Luther hatte nun in bekannter Mißachtung der Juristen und des juristischen Formen-Krams dies Dokument absichtlich selbst aufgesetzt und nur von seinen theologischen Freunden Melanchthon, Kreuziger und Bugenhagen unterschreiben lassen, in der Meinung, da ihn so „viele in der Welt für einen Lehrer der Wahrheit halten“ trotz Papstes Bann und des Kaisers, Könige, Fürsten, Pfaffen, ja aller Teufel Zorn, so sollte man ihm und seiner Handschrift auch in diesen geringen Sachen glauben.“ Er schreibt darin: „Zuletzt bitt' ich jedermann, weil ich in dieser Begabung oder Wibgeding nicht gebrauche der juristischen Formen und Wörter (wozu ich Ursachen gehabt), man wolle mich lassen sein die Person, die ich in Wahrheit bin, nämlich öffentlich im Himmel, auf Erden und in der Hölle bekannt, der man trauen und glauben mag, mehr denn keinem Notario.“[588]

Daraus ergiebt sich eine Mißstimmung gerade gegen Brück, der ja in diesem Falle besonders hätte gehört werden müssen. Aber die Rechtsgelehrten konnten dies Testament auch anfechten und scheinen dies gethan zu haben eben darum, weil Luther in so geflissentlicher Weise die verhaßten Juristen übergangen hatte. Waren doch die Juristen immer noch bedenklich über die Rechtsgültigkeit der Priesterehe und gar der Ehe von Mönchen und Nonnen, also daß Luther fürchten mußte, daß sie seine „Ehre und Bettelstücke seinen Kindern nicht gedenken zuzusprechen“. Da konnte nur eine besondere Entscheidung der Staatshoheit der Witwe zu ihrem Rechte verhelfen, wie auch Luther selbst in dem Testament vorgesehen hatte: „Und bitt auch hiemit unterthäniglich, S.K.G. wollten solche Begabung oder Wibgeding schützen und handhaben.“[589]

Dies sog. „Testament“ Luthers war eigentlich ein Leibgeding für seine Hausfrau, ein „Weibgedinge“, wie es herkömmlich von Ehemännern früher oder später ausgestellt zu werden pflegte. Es hatte um so größere Bedeutung, als es für Beamten-, wie Professorenfrauen kein Witwengehalt gab und das sächsische Erbrecht für Frauen so ungünstig war.

Alle evangelischen Pfarrer der Reformationszeit, deren Besoldung sehr unsicher, oft nur ein Gnadengehalt war, strebten deshalb danach, ihren Frauen, wie Luther sich ausdrückt, ein „Erbdächlein und Herdlin“, d.h. Grundbesitz, zu verschaffen; und jeder Ehemann in Sachsen pflegte der Ehefrau ein Leibgedinge zu verschreiben. „Wie wenige findet man,“ sagt Luthers langjähriger Hausgenosse Hieronymus Weller, als er Pfarrer in Freiberg war und Weib und Kind hatte, „wie wenige findet man, die sich kümmern um Witwen und Waisen von verstorbenen Dienern der Kirche! Darum folge ich Luthers Beispiele und kaufe ein Haus zur Zuflucht für die Meinen in der Zukunft.“ So dachte auch Luther. Er äußerte sich sehr unzufrieden über das sächsische Recht wegen seiner Behandlung der weiblichen Ansprüche. „Sachsenrecht“, sagte er, „ist allzustreng und hart, als das da anordnet, daß man einem Weibe nach ihres Mannes Tode geben soll nur einen Stuhl und Rocken“. Dies legte aber Luther so aus: „Stuhl, das ist Haus und Hof; Rocken, das ist Nahrung, dabei sie sich in ihrem Alter auch könne erhalten; muß man doch Dienstboten besolden und jährlich ihnen ihren Lohn geben, ja man giebt doch einem Bettler mehr.“[590]

Demgemäß handelte nun auch Luther und schrieb — schon am Dreikönigstag 1542 — sein „Testament“, d.h. das „Weibgeding“ für seine Gattin[591].

„Ich, M.L.D. bekenne mit dieser meiner eigenen Handschrift, daß ich meiner lieben u. treuen Hausfrauen Katherin gegeben habe zum Wipgeding (oder wie man es nennen kann) auf ihr Lebenlang, damit sie ihres Gefallens u. zu ihrem Besten gebaren muge, und gebe ihr das in Kraft dieses Briefs, gegenwartiges und heutigen Tages:

Nämlich das Guttlein Zeilsdorff, wie ichs bis daher gehabt habe.

Zum andern das Haus Bruno zur Wohnung, so ich unter meines Wolfs Namen gekauft habe.

Zum dritten die Becher und Kleinod, als Ringe, Ketten, Schenkgroschen, gulden und silbern, welche ungefährlich sollten bey 1000 Fl. werth seyn.

Das thue ich darumb,

Erstlich, daß sie mich als ein frum, treu ehelich Gemahel allezeit lieb, werth u. schön gehalten, und mir durch reichen Gottes-Segen fünf lebendige Kinder (die noch furhanden, Gott geb lange) geboren und erzogen hat.

Zum andern, daß sie die Schuld, so ich noch schuldig bin (wo ich sie nit bey Leben ablege), auf sich nehmen und bezahlen soll, welcher mag seyn ungefähr, mir bewußt, 450 fl. mugen sich vielleicht wohl mehr finden.

Zum dritten, und allermeist darumb, daß ich will, sie müsse nicht den Kindern, sonder die Kinder ihr in die Hände sehen, sie in Ehren halten, und unterworfen seyn, wie Gott geboten hat. Denn ich wohl gesehen und erfahren, wie der Teufel wider dieß Gebot die Kinder hetzet und reizet, wenn sie gleich frum sind, durch böse und neidische Mäuler, sonderlich wenn die Mütter Witwen sind, und die Söhne Ehefrauen, und die Töchter Ehemänner kriegen, und wiederumb socrus nurum, nurus socrum. Denn ich halte, daß die Mutter werde ihrer eigenen Kinder der beste Vormund seyn, und sölch Guttlein und Wipgeding nicht zu der Kinder Schaden oder Nachtheil, sondern zu Nutz und Besserung brauchen, als die ihr Fleisch und Blut sind und sie unter ihrem Herzen getragen hat.

Und ob sie nach meinem Tode genöthiget oder sonst vorursachet wurde (denn ich Gott in seinen Werken und Willen kein Ziel setzen kann) sich zu vorändern: so traue ich doch, und will hiemit sölches Vertrauen haben, sie werde sich mutterlich gegen unser beyder Kinder halten, und alles treulich, es sey Wipgeding oder anders, wie recht ist, mit ihnen theilen.

Auch bitt ich alle meine gutten Freunde, sie wollten meiner lieben Käthen Zeugen seyn und sie entschuldigen helfen, wo etzliche unnutze Mäuler sie beschweren oder verunglimpfen wollten, als sollt sie etwa eine Barschaft hinter sich haben, die sie den armen Kindern entwenden oder unterschlagen würde. Ich bin deß Zeuge, daß da keine Barschaft ist, ohn die Becher und Kleinod, droben im Wipgeding erzählet.

Und zwar sollts bey iedermann die Rechnung offentlich geben, weil man weiß, wie viel ich Einkummens gehabt vom M. gestr. Herr, und sonst nicht ein Heller noch Körnlein von iemand einzukummen gehabt, ohn was Geschenk ist gewesen, welches droben unter den Kleinoden, zum Theil auch noch in der Schuld steckt, und zu finden ist. Dieß bitte ich darumb: denn der Teufel, so er mir nicht kunnt näher kummen, sollt er wohl meine Käthe, allein der Ursachen, allerley Weise suchen, daß sie des Mannes D.M. eheliche Hausfrau gewesen, und (Gott Lob) noch ist.“ —

Außer diesem Witwengut bestand das Lutherische Vermögen aus folgendem: dem Klosterhaus, hernach zu 3700 fl. verkauft, den beiden Gärten zu 500 fl., Hausrat und Bibliothek zu 1000 fl. zusammen 5200 fl. Das Leibgeding der Mutter betrug im Verkaufswert 2300 fl., nämlich das Gut Zulsdorf 956 fl., das Haus „Bruno“ zu 343 fl., bisher „um einen liederlichen Zins“ vermietet, dazu noch die 1000 fl. Silbergeschirre; davon gingen allerdings die genannten 450 fl. Schulden ab, wenn sie bei Luthers Tod noch standen; diese Schulden machten ihr viel Sorgen; eine „Barschaft“ war — auch nach D. Brücks Zeugnis „nicht da“. Freilich Luther selber hatte diesen Besitz viel höher angeschlagen; in der Schätzung 1542 berechnet er ihn auf 9000 fl. Das Einkommen aber aus allem schätzt er auf kaum 100 fl. Dazu kamen noch seit einiger Zeit 50 fl. jährliche Rente, aus dem verschriebenen kurfürstlichen Legate von 1000 fl. und endlich noch 2000 fl. des Grafen von Mansfeld[592].

Das war wohl ein großer, weitläufiger Besitz; aber er war wenig einträglich; alles in allem warf er 250 fl. ab. Ob davon eine größere Familie ohne gar zu große Einschränkung leben konnte? Die Kinder waren noch alle unversorgt und unmündig. Der älteste Sohn Hans war 20 Jahre alt, das jüngste Töchterlein Margarete erst 11, Martin 14 und Paul 15. Und die drei Söhne sollten nach Luthers Wunsch alle studieren: Hans nach der Mutter Meinung die Rechte, Martin wollte Theologe werden, Paul hatte sich schon mit des Vaters Beifall für die Medizin entschlossen. Zudem war noch der alte lahme Famulus Wolf da, der als gewohntes Erbstück mit versorgt werden mußte; er hatte zwar auf Luthers Ansuchen vom Kurfürsten ein Stipendium von 40 fl. bekommen, dies aber ging in Luthers Haushalt mit auf[593]. Man konnte Luthers Witwe, die einen so großen und gastfreien Haushalt gewohnt war, doch nicht zumuten, das alte liebe Haus zu verlassen und sich in ärmlichster Weise, etwa in die „Bude“ Bruno oder auf Zulsdorf zurückzuziehen und die Kinder unter fremde Leute zu geben. Brück war freilich dieser Meinung. Frau Katharina dagegen wollte alle Kinder bei sich behalten, was ja wohl auch das billigste war; sie wollte ferner im Klosterhaus bleiben und Kostgänger nehmen in noch ausgedehnterem Maße wie bisher; sie wollte endlich nicht nur „die Böse“ (das Gut Booß), die sie etliche Jahre her zur Miete und um einen „liederlichen Zins“ innegehabt, ferner auch also behalten, sondern noch ein weiteres landwirtschaftliches Anwesen erwerben, um ihre Einnahmen zu vermehren[594]. Dies alles aus Fürsorge für sich und ihre Kinder; aber auch, wie der Kanzler Dr. Brück gewiß richtig versteht, „damit sie zu thun, zu schaffen und zu gebieten genug hab, und ihr demnach an der vorigen Reputation nichts abgehe“. Namentlich war ihr das neue Landgut angelegen: hatte sie ja für die Landwirtschaft besondere Neigung aus wirtschaftlichem Interesse, aber wohl auch aus ihrem adeligen Bewußtsein heraus. Schon vor mehreren Jahren nämlich war ihrem Gatten das große Gut Wachsdorf zum Kaufe angetragen worden, welches eine Stunde von Wittenberg, jenseits der Elbe, also viel günstiger als das ferne Zulsdorf gelegen, auch fruchtbarer und einträglicher, freilich auch teurer war als dies. Das wurde ihr nun aufs neue angeboten[595].

Die Witwe fragte nun Melanchthon um Rat. Der sah für gut an, man sollte den Kauf von Wachsdorf anlangend des Kurfürsten Rat und, wo dieser es riete, seine gnädige Hilfe erbitten. Sie aber wollte das schlechterdings nicht haben — gewiß nur deshalb, weil sie von vorn herein wußte, daß der kurfürstliche Rat — der Rat Dr. Brücks sei, dem die Sache zur Begutachtung übergeben würde und der dem Vorhaben Katharinas durchaus entgegen war. Sie entwarf nun eine Eingabe an den Kurfürsten dahingehend: Weil sie gedenke, das Gut Wachsdorf zu kaufen, so wolle S.K.Gn. ihr dazu gnädige Hilfe thun, und sie mit Vormündern bedenken, damit ihre Kinder und sie zu ihrer Unterhaltung bedacht werden möchten, dieweil kein Geld, Gesinde oder Vorrat vorhanden, denn das Gut wäre nicht angerichtet (eingerichtet).

Diese Bittschrift gab Frau Katharina Melanchthon zur Begutachtung. Dieser brachte sie nun am Dienstag, 9. März, abends in die Sitzung mit, welche er, Bugenhagen und Kreuziger mit Brück wegen des Regensburger Religionsgespräches bei dem Kanzler hielten, und gab sie — Brück. Und der Kanzler las sie nun „öffentlich“ vor.

Als Bugenhagen den Plan Katharinas wegen Wachsdorf vernahm, rief er: „Da hört man wohl, wer alleweg nach dem Gut Wachsdorf getrachtet. Vorher hat man's auf den Doktor geworfen, der wolle es schlechterdings haben; aber jetzt merkt man wohl, wessen Getrieb es gewest.“

Darnach fielen allerlei Reden zwischen den vier Männern und meinten dieselben „fast insgemein“: „Kriegte sie das Gut, so würde sie ein solches Bauen darauf anfangen, zu ihrem und der Kinder großem Schaden, wie sie mit dem Gut Zulsdorf auch gethan, welches sie über 1600(!) Gulden zu stehen kam und wollt ihr nicht gern 600 Gulden gelten[596]. Weiter wurde bedacht: Wenn sie draußen (in Wachsdorf) bauen und wohnen wollte, so würde sie die Söhne zu sich hinaus vom Studium abziehen, daß sie junkern lernten und Vögel fangen[597]. Ferner überschwemme die Elbe sofort und bedecke das Gut mehrern Teils mit Wasser; man könne keinen Keller bauen, es sei überhaupt „ein wüstes Gütlein“.

Aber Melanchthon, der das Ungehörige seines Schrittes wohl einsah, bat, man solle nicht über die Bittschrift verhandeln, sondern sie, wie sie wäre, an den Kurfürsten abgehen lassen; „die Frau ließe sich doch nit raten, sondern ihr Gutdünken und Meinung müsse alleweg für rücken“.

Brück sagte: „Will sie um Vormünder bitten, so wird sie ja mit derselben Rate handeln und vorgehen müssen. Und ich dächte, daß Kreuziger und M. Melanchthon neben andern die besten Vormünder wären; denn sie wissen ja um des Herrn sel. Gelegenheit; die Kinder müssen ihnen auch des Studiums halber vor anderen folgen.“

Aber die beiden schlugen die Vormundschaft „alsbald glatt ab“, aus Ursachen, daß „die Frau nicht folge und sie oft beschwerliche Reden von ihr würden einnehmen müssen“.

Ferner ließ sich Melanchthon vernehmen, daß sie der Kinder keins wolle von sich thun, sondern dieselben sollten bei ihr in Wittenberg unterhalten werden. Und wiewohl der ältere Sohn Hans nicht ungeneigt gewesen wäre, auf des Kurfürst gnädiges Erbieten gen Hof und in die kurf. Kanzlei zu ziehen, so hätte sie ihn doch (ab)wendig gemacht. Man[598] habe von andern auch dergleichen gehört, daß sie vorgäbe: es wäre ein alberner Gesell, man würde ihn in der Kanzlei nur äffen und zum Narren machen. Zum Studium tauge er nach Melanchthons Meinung gar nicht, denn er wäre zu groß und es fehlten ihm die Grundlagen. Endlich war der Kanzler der Meinung, man sollte die Behausung des Klosters, diese weitläufige Wohnung, verkaufen oder verlassen. Aber Melanchthon erklärte, daß „ihr Gemüt (Sinn) nicht wäre“, das zu thun, sondern sie gedächt es zu behalten, ingleichen auch das Gut Zulsdorf, selbst wenn Wachsdorf dazu käme.

So war — nach Brücks Bericht — die Unterredung der vier Freunde und Gevattern Luthers über seine Witwe.

Melanchthon hatte also gegen den Willen der Frau Doktorin ihr Anliegen dem Kanzler vorgetragen, dessen Dreinreden sie gerade — und mit gutem Grund — vermeiden wollte; und er hatte auch noch allerlei mündliche Mitteilungen gemacht, welche nicht dazu dienen konnten, die Stimmung der Freunde gegen die Doktorin zu verbessern.

Ohne von dieser Behandlung ihrer vertraulichen Mitteilung etwas zu wissen, ließ nun Frau Katharina ihre Eingabe durch den Hausfreund Ratzeberger, den kurfürstlichen Leibarzt, bei Hofe im Torgauer Schloß einreichen. Es geschah am Mittwoch, und schon Donnerstag, 11. März, fordert der Kurfürst den Kanzler Brück in Wittenberg um ein Gutachten über die Bittschrift Katharinas auf, die er seinem Schreiben beilegte.

Das Gutachten des Kanzlers ist nun ein eigentümlich gehässiges Schreiben. Brück berichtet darin an den Kurfürsten zuerst die vertrauliche Beratung der drei Theologen mit allen für Katharina ungünstigen Bemerkungen derselben, und zwar, wie es scheint, verschärft. Hätte das Melanchthon gewußt, so hätte er's wohl unterlassen, Brück „von der Frauen wegen um sein Bedenken“ zu bitten. Ferner erwähnt der Kanzler in dem Schriftstück allerlei gehässiges und sogar verlogenes Geschwätz „von andern“. „Viel Leut wollen's dafür halten, es werde endlich schwerlich unterbleiben, daß sie sich wieder verändern wird“ — so wagt Brück drei Wochen nach ihres Gatten Tod von einer 47jährigen Frau zu schreiben! und dies, obwohl er sich bewußt ist und ausdrücklich erklärt, es sollte vermieden werden, daß „man mit der Frauen disputiere, ob sie sich verändern wird oder nit“. Ferner berichtet er an den Kurfürsten: „Man sagt mir, es hab ein jeder Knab einen eigenen Präceptor und Famulum“ — hinterher stellt sich aber heraus, daß es bloß ein einziger ist, Rutfeld, und ein gelehrter und treuer Geselle. Ebenso wird es Uebertreibung sein, wenn er als „öffentlich“ hinstellt, was „des andern Gesindes vorhanden ist“ — wie sie nämlich „mit vielem Volk“ (Gesinde) überladen sei. Endlich giebt der Kanzler seiner Abneigung gegen die Doctorin noch verschiedentlich klaren Ausdruck. Er nennt ihre Bitte „stumpf und kurz“; er rechnet dem Kurfürsten wiederholt vor, daß er 600 fl. Gnadengeld zur Erbauung des Gutes Zulsdorf gegeben und noch dazu für 100 fl. Holz; er spricht die Verdächtigung aus, welche doch auch Dr. Luther träfe: „Der arme lahme Wolf ist auch noch da; wollt sie ihn bei sich behalten und er bei ihr bleiben, so hätt sie die vierzig Gulden auch mit einzubrocken, wie denn bisher geschehen, daß der arme Mensch derselben wenig genossen hat, — besorg ich“, setzt er doch etwas bedenklich hinzu. Das Gut Wachsdorf macht Brück so schlecht wie möglich und meint, es „erobere“ keine hundert Gulden Reinertrag, also nicht einmal die Kapitalzinsen. Er verdächtigt die Doctorin weiter, „es sei ihren Kindern nichts nutz“ und es sei ihr nur darum zu thun, teil zu haben an dem Gut. Und sein ganzes Bestreben geht dahin, nur den Kindern und immer den Kindern alles zugut kommen zu lassen und die Witwe vom Besitz und Genuß auszuschließen. Und weiterhin ist Brücks Rat und Absicht, „ihr die stattliche — ein andermal heißts: „große und verthunliche“ — Haushaltung zu brechen“. Endlich geht er mit aller Macht darauf aus, der Mutter die Kinder zu entziehen. Während Luther in seinem Testament zu seiner Gattin das gute Zutrauen hatte, „die Mutter werde ihren eigenen Kindern der beste Vormund sein“, erklärte Brück, wie es scheint mit direkter Beziehung auf diese Meinung Luthers: „Nach sächsischem Recht kann sie nit Vormund sein, dieweil sie bei ihrem Witwenstand selbst Vormünder bedürftig; so wär es auch sorglich, da (wenn) sich die Frau anderweit würde verehelichen.“ Am ärgsten wohl tritt er der Witwe zu nahe, wenn er ausführt, die Knaben würden bei ihr junkern und spazieren gehen und vom Studio abgezogen, sie müßten daher „zu gelehrten Leuten gethan werden, vor denen sie Furcht und Scheu hätten, bei welchen sie auch einen bequemen Tisch hätten“ — als ob die Kinder bei ihr — der „Erzköchin“ — sogar in ihrer leiblichen Pflege versäumt würden! Die einzige gegründete Veranlassung zu dem Mißtrauen in Katharinas Erziehungskunst konnten doch nur die geringen Fortschritte geben, die der wenig begabte Erstgeborne im Studium bisher gemacht.

Fast eher wie böses Gewissen sieht es aus, als wie Scheu vor Frau Katharinas starkem Willen, wenn der Kanzler an den Kurfürsten schreibt: „Nun wär ich in Unterthänigkeit willig gewest, mit der Frauen selbst oder dem Philippo von den Sachen auf E. Kurf. Gn. Befehl zu reden; so hat mich doch dies abgescheuet, daß ich dazumal vom Philippo verstanden, daß ihr Gemüt nit wäre das Haus allhie zu verkaufen oder zu verlassen, sondern gedächt es zu behalten, ingleichen Zulsdorf und Wachsdorf; darum des Verkaufens des Hauses gegen ihr nit zu gedenken sein wollte.“

Sachlich macht der Kanzler dem Kurfürsten nun folgende Vorschläge:

1. Damit die Domina nicht Ursache habe S.K.Gn. zu Unglimpf zu gedenken, möge der Kurfürst zu den bisherig verschriebenen 1000 fl. noch 1000 fl. — aber nur für die Kinder — hinzuthun und beides zusammen mit 100 fl. verzinsen, das auf das Mädchen (Margarete) fallende Viertel aber (500 fl.) bis zu ihrer Verheiratung verpensionieren.

2. Der Kurfürst solle der Mutter und den Kindern besondere Vormünder geben. Diese beiderseitigen Vormünder sollten dann das Eigentum der Witwe und das der Waisen reinlich scheiden.

3. „Darnach müssen die Vormünder beiderseits davon reden, wie, wovon und welcher Gestalt die Kinder sollen unterhalten werden. Da wird sich denn das Gebeiß zwischen der Frau und den beiderseitigen Vormündern ergeben. Denn der Kinder Vormünder werden sagen: es sei kein bessers, denn Hansen den ältern Sohn thue man gen Hof in E.K.G. Kanzlei; so möchte es sich mit der Zeit also schicken, daß er zu etwas käme, so ihm sonst fehlen möchte. Denn wenn ihm E.K.G. ein Stipendium verordnet und es wollt mit dem Studium nicht fort, so wird es schimpflich, es ihm zu kündigen. Ferner werden sie sagen, daß mit den andern Knaben auch kein besser wäre, denn daß man sie von einander thät und daß sie nit bei der Mutter wären.“ Dazu könne ihnen der Kurfürst noch ein weiteres Stipendium geben.

4. Das Töchterlein könne man bei der Mutter lassen, und von den 500 fl. 30 fl. Rente geben, und wenn es nicht reiche: 40 fl. Davon könnte es die Mutter mit einem kleinen Meidlein, das ihm aufwartet, wohl erhalten und es von dem Mansfeldischen Geld- oder Zinsanteil mit Kleidung versehen.

5. Auf diesem Weg würde der Frau ihre große und verthunliche Haushaltung gebrochen werden und dem vorgebeugt, daß aus den Kindern „Junker und Lappen“ werden.

6. „Würde die Frau unsern Vormündern dann sagen: „Wovon solle sie denn erhalten werden?“, so könnten die Vormünder der Kinder erwidern: Sie brauche mit ihrer Tochter nicht große Haushaltung, nicht viel Gesinde, hätte die Wohnung umsonst, könne Kostgänger halten, die Anwesen zum Teil vermieten, brauen, den Genuß vom Garten, Hufen und Zulsdorf haben und Anteil an den Mansfeldschen Kapitalzinsen. Auch könne der Kurfürst ihr und der Tochter jährlich 2 Wispel Korn geben und vielleicht etliche Klafter Holz.

7. „Wenn sie (die Domina) vermerkte, daß E.K.G. den Kindern bewilligen wollte, Wachsdorf zu kaufen und dazu die 2000 fl. ausfolgen lassen, so wird sie des Gutes bald vergessen und sich der Mühe und des Bauens nicht wollen beladen, so sie nicht zum wenigsten die Hälfte daran mitberechtigt wird.“ Es gebe auch jährlich kaum 100 fl. Reinertrag, und habe dazu auch die Last eines halben Lehnspferdes. Darüber aber solle der Hauptmann zu Wittenberg Asmus Spiegel befinden, ob das Gut mehr eintrage als das Kapital.

Der Kurfürst war rücksichtsvoller als sein Kanzler. Er schien dessen Abneigung zu merken und ordnete in einem Schreiben an Brück und Melanchthon an, daß Vormünder für die Witwe und für die Waisen bestellt würden, und verschrieb den Kindern noch 1000 fl.; über den Kauf von Wachsdorf sollten die Vormünder befinden[599].

Zwar erbot sich Brück, „hinauf zu fahren (zur Doktorin) und die Anzeigung mit zu thun; Philippus aber meinte, es wäre ohne Not, er wollt es von unser beider wegen wohl ausrichten.“ Also ging Melanchthon am Freitag früh mit dem kurfürstlichen Schreiben zu der Doktorin[600].

Sie bedankte sich bei ihm und dem Kurfürsten für die Begnadigungs-Zulage zu gunsten ihrer Kinder und erklärte dann folgendes:

1. Sie wünsche für sich zu Vormündern den jeweiligen Stadthauptmann von Wittenberg und ihren Bruder Hans von Bora; für die Kinder des Doktors sel. Bruder Jakob, den jetzigen Bürgermeister Reuter von Wittenberg und Melanchthon, Dr. G. Major lehnte sie ab; auch Kreuziger scheint sie abgelehnt zu haben, welcher im vertrauten Briefwechsel mit Veit Dietrich Käthe eine „Hausfackel“ genannt hatte. Sie erklärte sich aber mit der Vormundschaft des Kurfürstl. Leibarztes Dr. Ratzeberger einverstanden, der „seines Weibes halber selber der Freundschaft (= Verwandtschaft) war.“[601]

2. Sie war einverstanden, daß die 1500 fl. vom Kurfürsten für ihre Söhne auf Wachsdorf angelegt würden. Der Kanzler hatte ihr also auch darin Unrecht gethan, daß er meinte, die Domina wolle Wachsdorf nur oder hauptsächlich für sich haben und bewirtschaften, statt für ihre Söhne.

Der Kanzler schlug nun dem Kurfürsten vor, Melanchthon „nicht mit der Vormundschaft zu beladen, denn er ist fromm und wenig (gutherzig und schwach), dienet nit dazu, da man der Frau wird sollen Oppositum (Opposition) halten.“ Man solle die beiden Theologen Melanchthon und Kreuzinger nur zu Mitvormündern in Bezug auf die Erziehung der Kinder machen, daß die Söhne zu „Gottesfurcht, Lehre, Zucht und Tugend möchten gezogen werden“.[602]

So wurde es dann auch vom Kurfürsten angenommen und die Vormünder bestellt, für die Kinder auch Kreuziger in Stellvertretung für Ratzeberger, welcher nur bei den wichtigsten Verhandlungen abkommen könnte[603].

Auch das Testament Luthers wurde, „nachdem Uns Unsre Liebe Besondere Katharina, des Ehrwürdigen und Hochgelehrten Unsers Lieben Andächtigen Ehr Martin Luthers, der hl. Schrift Doctors seligen nachgelassene Witwe ihres Herrn Testament und Verordnung vortragen und bitten lassen“ — zu Judica vom Kurfürsten „gnädiglich bestätiget und konfirmiret, ob es gleich an Zierlichkeiten und Solemnitäten, so die Rechte erfordern, mangelhaft wäre.“[604]

Nun gab es noch lange mühsame Verhandlungen zwischen dem Kanzler und Kurfürsten einerseits und zwischen den Vormündern und der Doctorin anderseits wegen der Erwerbung des Gutes Wachsdorf und der Erziehung der Kinder[605].

Der Kanzler riet energisch von dem Kauf des Gutes ab, aber noch hartnäckiger „arbeitete“ Frau Katharina darauf, und erbot sich, ihren Kindern zu gut sich mit dieser Sache zu „beladen“; denn sie verhoffte daraus große Nutznießung zu ziehen und versprach auch „keine sonderlichen Gebäude allda vorzunehmen“. Darum haben die Vormünder „es auch nit härter bestreiten wollen und durch ihr Widerfechten das Ansehen bei ihr haben, als wollten sie ihre Wohlfahrt hindern und des Herrn (Luthers) Wohlthaten vergessen“. „Also hat es die tugendsame Frau Doctorin und die Vormünder neben ihr angenommen.“[606] Das Gut kostete aber 2200 fl. Weil das Mansfeldische Kapital erst in zwei Jahren flüssig wurde, so gaben die Vormünder dem Kurfürsten zu bedenken, „daß um des löblichen Herrn Doctors willen der Witfrauen auch etwas zu willfahren ist, und daß sie wahrlich zwischen Thür und Angel stecken.“ Darum gab der Kurfürst die 2000 fl. her, darunter auch die 500 fl. der Margarete, welche aber bis zu ihrer Verehelichung als Hypothek auf Wachsdorf gestellt und mit 30 fl. verzinst werden mußten. Von den fehlenden 200 fl. gab Melanchthon und ein Freund die Hälfte, um die andere ging er den wohlhabenden Amsdorf an. Am Pfingstmontag (14. Juni 1546) zahlte der Kanzler Brück die 2000 fl. an die Vormünder Ratzeberger, Reuter und Jacob Luther aus, und Frau Käthe, die so „fleißig angehalten, daß gemeldte Gabe in liegende Güter umgewandelt werde“, erbot sich, „daß sie solche Güter den vier Kindern zu Gute treulich und fleißig warten wollte“. Zur Verwaltung des Gutes hätte sie freilich gerne noch einen Teil des Mansfeldschen Kapitals gehabt und begab sich dieserhalb zu dem Grafen, und wie es scheint, mit teilweisem Erfolg[607].

In ähnlicher Weise ging es auch mit der Erziehung der Kinder. Der Kanzler drang zwar darauf, daß Johann in die kurfürstl. Kanzlei käme und die beiden andern, Paul und Martin, mit der Mutter Verwilligung weg zu einem Magister in Wohnung, Kost und Unterricht, also zu fremden Leuten gethan würden. Und so billigte es auch der Kurfürst[608].

Damit mußte auch die Witwe zufrieden sein und „ihr solches gefallen lassen und sich mit den Vormündern darüber vergleichen.“ So berichtete wenigstens Brück an den Kurfürsten. Nun ordnete der Kurfürst auf den Bericht des Kanzlers an, daß die Vormünder den ältesten Sohn vor sich forderten und an ihm vernähmen, ob er im Studio fortzufahren geneigt und wenn er jetzo dermaßen geschickt, daß seines Studieren halber Hoffnungen sei, so solle man es noch ein halb Jahr mit ihm versuchen; sollte er aber dazu weder geschickt noch geneigt sein, so wolle der Kurfürst ihn auf seine Kanzlei nehmen. Die zwei jungen Söhne aber sollten „von der Mutter zu einem tauglichen Magister oder Präceptor gethan werden, bei denen sie wesentlich sein und ihre um ein gleich (billiges) Geld Kost haben oder irgendwo mit ihm zu Tisch gehen, bei denen sie auch eine Scheu und Furcht haben und also in der Lehr und Zucht zum besten aufgezogen werden und darinnen verharren.“ Mit dieser Entfernung der Kinder aus dem Hause sollte nun auch zugleich die Haushaltung der Witwe aufgelöst werden[609].

Daß diese Zumutungen bei Katharina einen großen Kampf kosteten, läßt sich denken. Wenn sie auch wohl zuerst bei dem gemeinsamen Ansturm aller Freunde und Gönner diesen Plänen nachgegeben hatte, jetzt, als sie zur wirklichen Ausführung kommen sollten, wehrte sich die Mutter mit aller Macht dagegen. Vier Wochen dauerte der Kampf und — Katharina blieb siegreich[610].

Die Vormünder Kreuziger, Melanchthon und Reuter nahmen auf des Kurfürsten Befehl zuerst den ältesten, Johann, vor. Sie stellten ihm vor, daß S.K.Gn. geneigt wäre, ihn in seine Kanzlei zu nehmen. „Dieweil er denn in einem solchen Alter wäre, daß er billig bedenken solle, was er endlich vornehmen wolle: ob er bei dem Studio wollte bleiben oder nicht, und die Vormünder ihn zur Kanzlei tüchtiger erachteten, so wollten sie ihm gern dazu raten; zudem daß es an sich ein löblicher und nützlicher Stand sei, darin er zu Gottes Lob und zu gemeiner Wohlfahrt dienen und seiner lieben Mutter, Schwester und Brüdern tröstlich sein könne; er sollte daher dankbar das kurfürstliche Anerbieten annehmen und diesen Stand nicht ausschlagen.“

Darauf folgte eine lange Hin- und Widerrede und eine schriftliche Antwort von Hans des Inhalts: „Ehrwürdige, liebe Herren! Des Durchl. Kurf. Befehl meine Person anlangend habe ich in Untertänigkeit und dankend angehört. Nun versteh ich wohl, daß der Stand in der Kanzlei ein sehr ehrlicher (ehrenvoller) Dienst ist, ich weiß aber, daß mein lieber Vater vor dieser Zeit nicht hat willigen wollen, daß ich außer der Schul ziehen soll. So wollt ich gern länger studieren. Ich will mich auch durch Gottes Gnade in allem Gehorsam und Unterthänigkeit gegen Gott, S. Kurf. Gn. und meiner lieben Mutter allezeit halten. Und bitte, S. Kurf. Gn. wollen mir gnädiglich zulassen, noch ein Jahr in artibus („in den freien Künsten“) zu studiren, mich in lateinischer Schrift besser zu üben. Und so ich alsdann zu einer Fakultät tüchtig, wollt ich lieber procediren (fortfahren) im Studio; so mich aber S.K.Gn. alsdann gnädiglich gebrauchen wollten, stelle ich dasselbe auch zu S.K.Gn. in Unterthänigkeit. Johannes Lutherus.“

Weiterhin forderten die Vormünder den jetzigen Präzeptor der zwei jungen Knaben, Ambros Rutfeld, vor und erkundigten sich nach den Knaben. Des einen, Martin, Schrift sahen sie an und befanden ihn wohl studiert; Paul war etliche Wochen krank gewesen, erwies sich zur Musik geschickt, der Grammatik aber nicht so fähig.

Dann zeigten die Vormünder der Mutter Sr. Kurf. Gn. „gnädiges Gemüt an, daß sie zum Studio treulich und fleißig angehalten und mit Lehr und Wohnung bei einem Magister in der Stadt bestellet würden.“

Die Mutter gab folgende Antwort: „Sie zweifle nicht, S. Kurf. Gn. meine dieses gnädiglich, und sie danke unterthänig. Aber sie bitte zu bedenken, weil der jüngste oft schwach (krank) sei, daß er an andern Oertern nicht besser sein könne, denn bei der Mutter. Zudem so seien allhie die Magistri also beladen (übersetzt) in ihren eigenen Wohnungen, daß die Kinder ohne Fährlichkeit ihrer Gesundheit nicht wohl bei ihnen zu bestellen seien. Auch möchten sie unter dem fremden ungleichen jungen Volk eher in böse Gesellschaft geraten, denn bei ihr, dieweil sie doch aus dem Haus ohne ihre Erlaubnis nicht gehen dürften.“

Diese Gründe erkannten die Vormünder an; und weil nun die Söhne nicht von der Mutter kommen, sondern weiter bei ihr bleiben sollten, so erheischte auch der Kinder und der Witwe Notdurft nicht mehr, daß die Haushaltung eingezogen und vergebliche Kosten abgeschnitten wurden. Die Vormünder brachten darum auch den weiteren kurfürstlichen Auftrag gar nicht zur Verhandlung, „daß das unnötige Gesinde hinweg gethan wurde und von dem jährlichen Einkommen die Witwe und Kinder ihre Haushaltung bequemlich haben, auch darüber nicht in Schulden gedeihen möchten.“ Die Vormünder erklärten vielmehr dem Kurfürsten, die Knaben seien jetzund mit einem gelehrten treuen Gesellen bestellet, sie wollten auch selber ein Aufsehen auf Martini Studio haben, hätten auch bereits das Nötige angeordnet. Und sie trugen darum auch um so lieber auf den Ankauf des Gutes Wachsdorf an. Demgemäß entschied nun der Kurfürst mit Ratzebergers Zustimmung: er wolle es bei dem Entschlusse Hansens bewenden lassen; sei auch einverstanden, daß er und seine Brüder nun bei der Mutter blieben, versehe sich aber nun, daß des Doktors sel. Söhne alle drei unter dem Hauslehrer und der Vormünder Aufsicht zu Zucht, Tugend und Lehre mit Fleiß angehalten würden, ihnen auch nicht viel versäumliches Spazierens verstattet werde. „Denn Wir wissen, daß des Doktors Gemüt mit höchster Begierde dahin gerichtet gewest, daß seine Söhne studieren sollten.“ Von einer Einschränkung oder Auslösung der Haushaltung war nicht mehr die Rede.

So hatte Frau Katharina schließlich doch ihr „Gemüt“ durchgesetzt: das alte, liebgewordene, durch so viele große Erinnerungen geheiligte Klosterhaus blieb ihr Besitz und ihr Wohnsitz, die Kinder durfte sie alle um sich haben und Wachsdorf wurde den Söhnen zu teil als ein rittermäßiges Mannlehen; und damit hatte sie die Genugthuung, daß ihre Kinder wieder ein edelmännisches Erbgut besaßen, nachdem der adelige Besitz ihrer eigenen Familie völlig zerstoben war.

Die Familie blieb also im Klosterhause beisammen. Hans besuchte die Kollegien und die beiden Knaben lernten bei ihrem Präzeptor Rutfeld. Das Töchterlein wurde von der Mutter erzogen.

In der ersten Trauerzeit hatte die Frau Doktorin unmöglich ihren großen Haushalt und Kosttisch mit den vielen fremden Tischgenossen weiter führen können. So waren manche ausgezogen. M. Besold z.B. bat Melanchthon, ihn aufzunehmen. Frau Katharina kam auch wohl wegen der ungewissen Zukunft ihrer Lage nicht so bald dazu, den Kosttisch wieder im alten Umfang anzufangen.

Der lahme alte Wolf, der Famulus des Doctors, war auch noch da. Die Vormünder mußten hören, ob er noch länger bei der Frau bleiben, auch ob sie ihn behalten wollte oder nicht. Wahrscheinlich ist er, der so sehr mit dem Klosterhause verwachsen war, doch geblieben, obwohl er einmal auf eine frühere gleiche Anfrage Luthers, ob er bei seiner Frau bleiben wolle, ausweichend geantwortet hatte, wenn Luther sterbe, möchte er am liebsten auch selber gleich begraben werden, und Frau Katharina wird ihn auch behalten haben; abgesehen von den 40 Gulden Pension, die sie, wie Kanzler Bruck meinte, „mit einbrocken“ konnte, war er doch zu sehr eingeweiht in alle Verhältnisse des Hauses, und Frau Käthe behielt ihn, wenn er auch nicht nur lahm, sondern nach Luthers Zeugnis auch nachlässig, bequem und gedankenlos war und am liebsten am Vogelherd saß.

Das übrige Gesinde wird wohl beschränkt worden sein, wie der Kanzler und der Kurfürst verschiedentlich betont hatten. Denn auch die Gastfreundschaft war in dem Klosterhause nicht mehr in dem alten Umfang nötig: die Besuche, Feste, Tischgesellschaften der zahlreichen Freunde und Bekannten, der flüchtigen und Bittsteller, der Gesandtschaften und Studierenden ließen nach oder hörten ganz auf. Aber freilich neue Mühe und Arbeit erwuchs der Doktorin in dem neuen Landgut, zumal da jetzt die Heu- und Fruchternte bevorstand. Doch solche Arbeit war der thatkräftigen Domina eine Lust und Freude. Neben der Landwirtschaft betrieb Frau Käthe jetzt ihre „Tischburse“ weiter. Es starb ihr aber leider gar bald am 30. Mai ein junger Tischgeselle Weidhofer aus Oesterreich hinweg[611].

Weiter: Teil 10 von 12