Die Auswahl und die Bestellung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters im Widerstreit der Interessen von Gläubigern und Schuldner
Einleitung
führen Rechtsvergleiche durch und versuchen Lösungen zu finden.7) Reformen ver-ändern die Gesetzesstruktur und verlagern die Entscheidungsgewalt im Rahmen der Auswahl und der Bestellung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters. 8) Schon seit der Konkursordnung hat der Gesetzgeber den Versuch unternommen, die Insol-venzverwalterauswahl und -bestellung in Gesetzestext zu gießen. Dabei muss der Gesetzgeber alle Interessen bewerten und gegeneinander abwägen, um seiner Auf-gabe, die optimalen Voraussetzungen der Auswahl und der Bestellung des (vorläu-figen) Insolvenzverwalters festzusetzen, gerecht zu werden. Und doch: Bis zum Erlass des ESUG hat der Gesetzgeber die Aufgabe, alle Interessen in einen Ein-klang zu bringen und damit ein einheitliches, interessengerechtes und praktikables Bild der Auswahl und der Bestellung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters zu schaffen, nicht zu leisten vermocht.9)
3 Aus leistungswirtschaftlicher Sicht ist das deutsche Insolvenzrecht mit seinen durch
die Insolvenzordnung zur Verfügung gestellten Institutionen den Sanierungsstatuten anderer Rechtsordnungen überlegen.10) Gerade die neu eingeführten Instrumente,