Die Universität Basel in den fünfzig Jahren seit ihrer Reorganisation im Jahre 1835

Fussnoten:

Verlor die Universität während des letzten Zeitraums durch Tod und Austritt viele jener Männer, die bisher ihrem Namen im In- und Auslande Glanz verliehen hatten, so sah sie mit Freuden nach und nach diese Lücken sich ergänzen und ist heute stolz darauf, dass mehrere Basler Gelehrtenfamilien jetzt durch Nachkommen ehrenvoll vertreten sind und, wie anzunehmen, auch in weiteren Generationen vertreten sein werden.

Trägt man selbst gewissen Zeitrichtungen, welche anderwärts sich gleichfalls geltend machen, Rechnung, so darf man immerhin die wesentliche Steigerung der Frequenz auf über 300 Studierende in den letzten Jahren zum grossen Theile als die Frucht der Jahrzehnte hindurch unermüdet fortgesetzten Bestrebungen erachten, den Anforderungen der Jetztzeit immer mehr zu entsprechen.

Gestützt und gefördert durch die treue Fürsorge der hohen Behörden, die auch in Zukunft ihr zu Theil werden möge — und vertrauend auf die heranwachsende Generation, welche den Verdiensten der Vorfahren nachzueifern und gleichzukommen für ihre Ehrenpflicht halten wird, hofft die Universität, nunmehr ausgestattet mit notwendigen Instituten und Anstalten, einen ehrenvollen Platz in der Reihe älterer und jüngerer, oft vielfach begünstigterer Schwestern behaupten zu können, wenn sie ihren schönsten und edelsten Aufgaben — der Fortentwicklung der Wissenschaft, der Verbreitung der Bildung und der Pflege echt vaterländischer Tugenden — wie bisher in gewissenhafter Pflichterfüllung ihre ganze Kraft widmet.

 

Dieser ernsten Geistesarbeit sei reicher Segen beschieden!

A. Teichmann.

 

FUSSNOTEN:

 

[1] Wissenschaftliche Zeitschrift, herausgegeben von den

Lehrern der Basler Hochschule. 1. Jahrgang, 2. Heft (1823), S. 34.

[2] Ebenda, 5. Jahrgang, 3. Heft (1827), S. 16. 17.

 

[3] Dr. A. Heusler (Mitglied des Kleinen Rathes), die

Trennung des Kantons Basel, 2. Bd., Zürich 1842, S. 495.

[4] Vgl. Tscharner, Verhandlungen über die

Theilungsfrage in Betreff der Universität Basel vor der eidgenössischen Theilungskommission als bestelltem Schiedsrichter, Aarau 1834 (Heft 1), Chur 1835 (Heft 2).

[5] z.B. in einigen Artikeln der Hannoverschen Zeitung:

»Die Universität Basel eine Korporation«. Dargestellt von einem Mitgliede der Göttinger Juristenfakultät (abgedruckt in der Baseler Zeitung 1834, Nr. 49, 50, 51, 55, 59).

[6] Ueber die wichtigen Ausführungen des Rathsherrn Dr.

A. Heusler in der Sitzung des Schiedsgerichts vom 28. Juli vgl. Tscharner, Verhandlungen, 2. Heft, S. 265 ff. und Baseler Zeitung v. 31. Juli 1834.

[7] Das Erziehungskollegium war anlässlich der

Verfassungsänderung von 1833 an die Stelle des Erziehungsrathes getreten. Vgl. Reglement f d. Kleinen Rath vom 6. Christmonat 1833, § 68.

[8] Acta et decreta Regentiae Academiae Basileensis,

tomus VII, pag. 19-21.

[9] So »Der Republikaner.« Vgl. Baseler Zeitung 1835, Nr.

43.

 

[10] Dieser »senatus academicus« — eine Versammlung

der Mitglieder der Curatel und der Regentialen — war bestimmt zur feierlichen Einführung neu ernannter Professoren. Bis zum Ende dieser Periode wurde er, obwohl im Gesetze von 1835 nicht mehr genannt, im Anschluss an die Bestimmungen des Gesetzes von 1818, beibehalten.

[11] Seit 1822 werden diese Verzeichnisse deutsch

veröffentlicht.

[12] Nur die zweite Redaktion dieses Schreibens kam zur

Vertheilung und Versendung.

 

[13] Seit 1851 wurden häufiger Preisfragen gestellt. Die

Reihenfolge, in welcher jetzt die Fakultäten solche Preisfragen zu stellen haben, bestimmt die Ordnung für Regenz und Rektor von 1882 in § 20.

 

[14] Die Ordnung für den Pedell vom Juli 1836 erfuhr bis

1865 Abänderungen im Mai 1849 und im Februar 1855. — Dieses Amt wurde verwaltet während 33 Jahren bis 1849 von Scholer, 1849-55 von Bürgy, 1855-77 von Em. Beck, seitdem von V. Hofer.

 

[15] Dazu gehört namentlich das für die Rektoratsfeier von

einem Mitgliede der Regenz verfasste Programm.

 

[16] Das Amt des Archivars verwalteten die HH. Proff.

Vischer (Vater) bis 1871, Ed. Hagenbach 1871 bis 1874, Vischer (Sohn) 1874-1876, 1878-1881, C.E.E. Hoffmann 1876 und 1877; seit 24. November 1881 ist Archivar Herr Prof. J. Wackernagel.

 

[17] Befreiung von aktivem Militär- und Löschdienst,

Gewährung des Niederlassungsrechtes zufolge der Anstellung und Wegfall der Niederlassungsgebühren brachte § 21 des Universitätsgesetzes vom 30. Januar 1866.

 

[18] Bei dieser Gelegenheit erschien: »Festschrift zur

Einweihung des Museums in Basel am 26. November 1849« (Schweighauser).

 

[19] Das Gesetz vom 6. April 1836 nannte als solche: 1.

Die Bibliothek und das Münzkabinet — 2. Die Kunstsammlung. — 3. Das naturwissenschaftliche Museum. — 4. Das anatomische Museum. — 5. Die botanische Anstalt. Später kamen als selbständige Sammlungen, welche sich allmählich ausschieden, die antiquarische Sammlung mit drei Abtheilungen (eigentliches Antiquarium, Antikensaal, ethnographisches Kabinet), sowie 1866 die

chemische Anstalt und das physikalische Kabinet hinzu; sodann die von Professor Wackernagel 1855-57 angelegte mittelalterliche Sammlung, welche Aufstellung im Conciliumssaale des Münsters fand.

[20] Herr Rathsherr Christ in der Schrift: »Schulen und

Universität in Basel« — Aufklärungen — Motto: »Behalte, was du hast« (Basel, Schweighauser 1851).

 

[21] Vgl. »Die neue Hochschule der Schweiz.

Eidgenossenschaft und die alte Universität Basel« (Basel, Schweighauser 1861) — (Prof. W. Vischer) »Die eidgenössische Universität«, Bern, Jenni 1851.

 

[22] Ein Bild desselben bringt die »Gedenkschrift zur

Eröffnung des Vesalianum.« Lpz. 1885.

 

[23] In einer Petition von 25 Theologie-Studierenden im

October 1863.

[24] Jetzt gilt das Bundesgesetz vom 19. Christmonat 1877

und Verordnung über die eidgenössischen Medizinalprüfungen vom 2. Heumonat 1880 nebst Anhang vom 4. Wintermonat 1881.

[25] Jetzt gilt für die Prüfungen das Reglement vom 26.

October 1875.

[26] Zu dieser Feier erschien eine von den HH. Proff.

Eduard Hagenbach und Julius Piccard verfasste Festschrift.