Das Tabu und die Ambivalenz der Gefühlsregungen

Sigmund Freud · Kapitel 1 von 6

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Das Tabu und die Ambivalenz der Gefühlsregungen

Kapitel 2

 

Wer von der Psychoanalyse, d. h. von der Erforschung des unbewußten

Anteils am individuellen Seelenleben her an das Problem des Tabu herantritt, der

wird sich nach kurzem Besinnen sagen, daß ihm diese Phänomene nicht fremd

sind. Er kennt Personen, die sich solche Tabuverbote individuell geschaffen

haben und sie ebenso strenge befolgen, wie die Wilden die ihrem Stamm oder

ihrer Gesellschaft gemeinsamen. Wenn er nicht gewohnt wäre, diese vereinzelten

Personen als »Zwangskranke« zu bezeichnen, würde er den Namen

»Tabukrankheit« für deren Zustand angemessen finden müssen. Von dieser

Zwangskrankheit hat er aber durch die psychoanalytische Untersuchung soviel

erfahren: die klinische Aetiologie und das Wesentliche des psychologischen

Mechanismus, daß er es sich nicht versagen kann, das hier Gelernte zur

Aufklärung der entsprechenden völkerpsychologischen Erscheinung zu

verwenden.

Eine Warnung wird bei diesem Versuche angehört werden müssen. Die

Ähnlichkeit des Tabu mit der Zwangskrankheit mag eine rein äußerliche sein, für

die Erscheinungsform der Beiden gelten und sich nicht weiter auf deren Wesen

erstrecken. Die Natur liebt es, die nämlichen Formen in den verschiedensten

biologischen Zusammenhängen zu verwenden, z. B. am Korallenstock wie an

der Pflanze, ja darüber hinaus an gewissen Kristallen oder bei der Bildung

bestimmter chemischer Niederschläge. Es wäre offenbar voreilig und wenig

aussichtsvoll, durch diese Übereinstimmungen, die auf eine Gemeinsamkeit

mechanischer Bedingungen zurückgehen, Schlüsse zu begründen, die sich auf

innere Verwandtschaft beziehen. Wir werden dieser Warnung eingedenk bleiben,

brauchen aber die beabsichtigte Vergleichung dieser Möglichkeit wegen nicht zu

unterlassen.

Die nächste und auffälligste Übereinstimmung der Zwangsverbote (bei den

Nervösen) mit dem Tabu besteht nun darin, daß diese Verbote ebenso

unmotiviert und in ihrer Herkunft rätselhaft sind. Sie sind irgend einmal

aufgetreten und müssen nun infolge einer unbezwingbaren Angst gehalten

werden. Eine äußere Strafandrohung ist überflüssig, weil eine innere Sicherheit

(ein Gewissen) besteht, die Übertretung werde zu einem unerträglichen Unheil

führen. Das Äußerste, was die Zwangskranken mitteilen können, ist die

unbestimmte Ahnung, es werde eine bestimmte Person ihrer Umgebung durch die Übertretung zu Schaden kommen. Welches diese Schädigung sein soll, wird

nicht erkannt, auch erhält man diese kümmerliche Auskunft eher bei den später

zu besprechenden Sühne- und Abwehrhandlungen als bei den Verboten selbst.

Das Haupt- und Kernverbot der Neurose ist wie beim Tabu das der

Berührung, daher der Name Berührungsangst, Délire de toucher. Das Verbot

erstreckt sich nicht nur auf die direkte Berührung mit dem Körper, sondern

nimmt den Umfang der übertragenen Redensart: in Berührung kommen, an.

Alles, was die Gedanken auf das Verbotene lenkt, eine Gedankenberührung

hervorruft, ist ebenso verboten wie der unmittelbare leibliche Kontakt; dieselbe

Ausdehnung findet sich beim Tabu wieder.

Ein Teil der Verbote ist nach seiner Absicht ohneweiters verständlich, ein

anderer Teil dagegen erscheint uns unbegreiflich, läppisch, sinnlos. Wir

bezeichnen solche Gebote als »Zeremoniell«, und finden, daß die Tabugebräuche

dieselbe Verschiedenheit erkennen lassen.

Den Zwangsverboten ist eine großartige Verschiebbarkeit zu eigen, sie

dehnen sich auf irgend welchen Wegen des Zusammenhanges von einem Objekt

auf das andere aus und machen auch dieses neue Objekt, wie eine meiner

Kranken treffend sagt, »unmöglich«. Die Unmöglichkeit hat am Ende die ganze

Welt mit Beschlag belegt. Die Zwangskranken benehmen sich so, als wären die

»unmöglichen« Personen und Dinge Träger einer gefährlichen Ansteckung, die

bereit ist, sich auf alles Benachbarte durch Kontakt zu übertragen. Dieselben

Charaktere der Ansteckungsfähigkeit und der Übertragbarkeit haben wir

eingangs bei der Schilderung der Tabuverbote hervorgehoben. Wir wissen auch,

wer ein Tabu übertreten hat durch die Berührung von etwas, was tabu ist, der

wird selbst tabu und niemand darf mit ihm in Berührung treten.

Ich stelle zwei Beispiele von Übertragung (besser Verschiebung) des

Verbotes zusammen; das eine aus dem Leben der Maori, das andere aus meiner

Beobachtung an einer zwangskranken Frau.

»Ein Maorihäuptling wird kein Feuer mit seinem Hauch anfachen, denn sein

geheiligter Atem würde seine Kraft dem Feuer mitteilen, dieses dem Topf, der

im Feuer steht, der Topf der Speise, die in ihm gekocht wird, die Speise der

Person, die von ihr ißt, und so müßte die Person sterben, die gegessen von der

Speise, die gekocht in dem Topf, der gestanden im Feuer, in das geblasen der

Häuptling mit seinem heiligen und gefährlichen Hauch.«(9)

Die Patientin verlangt, daß ein Gebrauchsgegenstand, den ihr Mann vom

Einkauf nach Hause gebracht, entfernt werde, er würde ihr sonst den Raum, in

dem sie wohnt, unmöglich machen. Denn sie hat gehört, daß dieser Gegenstand

in einem Laden gekauft wurde, welcher in der, sagen wir: Hirschengasse liegt.

Aber Hirsch ist heute der Name einer Freundin, die in einer fernen Stadt lebt, die sie in ihrer Jugend unter ihrem Mädchennamen gekannt hat. Diese Freundin ist

ihr heute »unmöglich«, tabu und der hier in Wien gekaufte Gegenstand ist

ebenso tabu wie die Freundin selbst, mit der sie nicht in Berührung kommen

will.

Die Zwangsverbote bringen großartigen Verzicht und Einschränkungen des

Lebens mit sich wie die Tabuverbote, aber ein Anteil von ihnen kann aufgehoben

werden durch die Ausführung gewisser Handlungen, die nun auch geschehen

müssen, die Zwangscharakter haben, – Zwangshandlungen – und deren Natur als

Buße, Sühne, Abwehrmaßregeln und Reinigung keinem Zweifel unterliegt. Die

gebräuchlichste dieser Zwangshandlungen ist das Abwaschen mit Wasser

(Waschzwang). Auch ein Teil der Tabuverbote kann so ersetzt, respektive deren

Übertretung durch solches »Zeremoniell« gutgemacht werden und die Lustration

durch Wasser ist auch hier die bevorzugte.

Resümieren wir nun, in welchen Punkten sich die Übereinstimmung der

Tabugebräuche mit den Symptomen der Zwangsneurose am deutlichsten äußert:

1. In der Unmotiviertheit der Gebote, 2. in ihrer Befestigung durch eine innere

Nötigung, 3. in ihrer Verschiebbarkeit und in der Ansteckungsgefahr durch das

Verbotene, 4. in der Verursachung von zeremoniösen Handlungen, Geboten, die

von den Verboten ausgehen.

Die klinische Geschichte wie der psychische Mechanismus der Fälle von

Zwangskrankheit sind uns aber durch die Psychoanalyse bekannt geworden.

Erstere lautet für einen typischen Fall von Berührungsangst wie folgt: Zu allem

Anfang, in ganz früher Kinderzeit, äußerte sich eine starke Berührungslust,

deren Ziel weit spezialisierter war, als man geneigt wäre zu erwarten. Dieser

Lust trat alsbald von außen ein Verbot entgegen, gerade diese Berührung nicht

auszuführen.(10) Das Verbot wurde aufgenommen, denn es konnte sich auf

starke innere Kräfte stützen(11); es erwies sich als stärker als der Trieb, der sich

in der Berührung äußern wollte. Aber infolge der primitiven psychischen

Konstitution des Kindes gelang es dem Verbot nicht, den Trieb aufzuheben. Der

Erfolg des Verbots war nur, den Trieb – die Berührungslust – zu verdrängen und

ihn ins Unbewußte zu verbannen. Verbot und Trieb blieben beide erhalten; der

Trieb, weil er nur verdrängt, nicht aufgehoben war, das Verbot, weil mit seinem

Aufhören der Trieb zum Bewußtsein und zur Ausführung durchgedrungen wäre.

Es war eine unerledigte Situation, eine psychische Fixierung geschaffen, und aus

dem fortdauernden Konflikt von Verbot und Trieb leitet sich nun alles weitere

ab.

Der Hauptcharakter der psychologischen Konstellation, die so fixiert worden

ist, liegt in dem, was man das ambivalente Verhalten des Individuums gegen das

eine Objekt, vielmehr die eine Handlung an ihm, heißen könnte(12). Es will diese Handlung – die Berührung – immer wieder ausführen, es sieht in ihr den

höchsten Genuß, aber es darf sie nicht ausführen, es verabscheut sie auch. Der

Gegensatz der beiden Strömungen ist auf kurzem Wege nicht ausgleichbar, weil

sie – wir können nur sagen – im Seelenleben so lokalisiert sind, daß sie nicht

zusammenstoßen können. Das Verbot wird laut bewußt, die fortdauernde

Berührungslust ist unbewußt, die Person weiß nichts von ihr. Bestünde dieses

psychologische Moment nicht, so könnte eine Ambivalenz weder sich so lange

erhalten, noch könnte sie zu solchen Folgeerscheinungen führen.

In der klinischen Geschichte des Falles haben wir das Eindringen des

Verbotes in so frühem Kindesalter als das maßgebende hervorgehoben; für die

weitere Gestaltung fällt diese Rolle dem Mechanismus der Verdrängung auf

dieser Altersstufe zu. Infolge der stattgehabten Verdrängung, die mit einem

Vergessen – Amnesie – verbunden ist, bleibt die Motivierung des bewußt

gewordenen Verbotes unbekannt, und müssen alle Versuche scheitern, es

intellektuell zu zersetzen, da diese den Punkt nicht finden, an dem sie angreifen

könnten. Das Verbot verdankt seine Stärke – seinen Zwangscharakter – gerade

der Beziehung zu seinem unbewußten Gegenpart, der im Verborgenen

ungedämpften Lust, also einer innern Notwendigkeit, in welche die bewußte

Einsicht fehlt. Die Übertragbarkeit und Fortpflanzungsfähigkeit des Verbots

spiegelt einen Vorgang wieder, der sich mit der unbewußten Lust zuträgt, und

unter den psychologischen Bedingungen des Unbewußten besonders erleichtert

ist. Die Trieblust verschiebt sich beständig, um der Absperrung, in der sie sich

befindet, zu entgehen, und sucht Surrogate für das Verbotene – Ersatzobjekte

und Ersatzhandlungen – zu gewinnen. Darum wandert auch das Verbot und

dehnt sich auf die neuen Ziele der verpönten Regung aus. Jeden neuen Vorstoß

der verdrängten Libido beantwortet das Verbot mit einer neuen Verschärfung.

Die gegenseitige Hemmung der beiden ringenden Mächte erzeugt ein Bedürfnis

nach Abfuhr, nach Verringerung der herrschenden Spannung, in welchem man

die Motivierung der Zwangshandlungen erkennen darf. Diese sind bei der

Neurose deutlich Kompromißaktionen, in der einen Ansicht Bezeugungen von

Reue, Bemühungen zur Sühne und dergleichen, in der anderen aber gleichzeitig

Ersatzhandlungen, welche den Trieb für das Verbotene entschädigen. Es ist ein

Gesetz der neurotischen Erkrankung, daß diese Zwangshandlungen immer mehr

in den Dienst des Triebes treten und immer näher an die ursprünglich verbotene

Handlung herankommen.

Unternehmen wir jetzt den Versuch, das Tabu zu behandeln, als wäre es von

derselben Natur wie ein Zwangsverbot unserer Kranken. Wir machen uns dabei

von vorneherein klar, daß viele der für uns zu beobachtenden Tabuverbote

sekundärer, verschobener und entstellter Art sind, und daß wir zufrieden sein müssen, etwas Licht auf die ursprünglichsten und bedeutsamsten Tabuverbote zu

werfen. Ferner, daß die Verschiedenheiten in der Situation des Wilden und des

Neurotikers wichtig genug sein dürften, um eine völlige Übereinstimmung

auszuschließen, eine Übertragung von dem einen auf den anderen, die einer

Abbildung in jedem Punkte gleichkäme, zu verhindern.

Wir würden dann zunächst sagen, es habe keinen Sinn, die Wilden nach der

wirklichen Motivierung ihrer Verbote, nach der Genese des Tabu zu fragen.

Nach unserer Voraussetzung müssen sie unfähig sein darüber etwas mitzuteilen,

denn diese Motivierung sei ihnen »unbewußt«. Wir konstruieren die Geschichte

des Tabu aber folgendermaßen nach dem Vorbild der Zwangsverbote. Die Tabu

seien uralte Verbote, einer Generation von primitiven Menschen dereinst von

außen aufgedrängt, d. h. also doch wohl von der früheren Generation ihr

gewalttätig eingeschärft. Diese Verbote haben Tätigkeiten betroffen, zu denen

eine starke Neigung bestand. Die Verbote haben sich nun von Generation zu

Generation erhalten, vielleicht bloß infolge der Tradition durch elterliche und

gesellschaftliche Autorität. Vielleicht aber haben sie sich in den späteren

Generationen bereits »organisiert« als ein Stück ererbten psychischen Besitzes.

Ob es solche »angeborene Ideen« gibt, ob sie allein oder im Zusammenwirken

mit der Erziehung die Fixierung der Tabu bewirkt haben, wer vermöchte es

gerade für den in Rede stehenden Fall zu entscheiden? Aber aus der Festhaltung

der Tabu ginge eines hervor, daß die ursprüngliche Lust, jenes Verbotene zu tun,

auch noch bei den Tabuvölkern fortbesteht. Diese haben also zu ihren

Tabuverboten eine ambivalente Einstellung; sie möchten im Unbewußten nichts

lieber als sie übertreten, aber sie fürchten sich auch davor; sie fürchten sich

gerade darum, weil sie es möchten, und die Furcht ist stärker als die Lust. Die

Lust dazu ist aber bei jeder Einzelperson des Volkes unbewußt, wie bei dem

Neurotiker.

Die ältesten und wichtigsten Tabuverbote sind die beiden Grundgesetze des

Totemismus: Das Totemtier nicht zu töten und den sexuellen Verkehr mit den

Totemgenossen des anderen Geschlechts zu vermeiden.

Das müßten also die ältesten und stärksten Gelüste der Menschen sein. Wir

können das nicht verstehen und können demnach unsere Voraussetzung nicht an

diesen Beispielen prüfen, solange uns Sinn und Abkunft des totemistischen

Systems so völlig unbekannt sind. Aber wer die Ergebnisse der

psychoanalytischen Erforschung des Einzelmenschen kennt, der wird selbst

durch den Wortlaut dieser beiden Tabu und durch ihr Zusammentreffen an etwas

ganz Bestimmtes gemahnt, was die Psychoanalytiker für den Knotenpunkt des

infantilen Wunschlebens und dann für den Kern der Neurose erklären.(13)

Die sonstige Mannigfaltigkeit der Tabuerscheinungen, die zu den früher mitgeteilten Klassifizierungsversuchen geführt hat, wächst für uns auf folgende

Art zu einer Einheit zusammen: Grundlage des Tabu ist ein verbotenes Tun, zu

dem eine starke Neigung im Unbewußten besteht.

Wir wissen, ohne es zu verstehen, wer das Verbotene tut, das Tabu übertritt,

wird selbst tabu. Wie bringen wir aber diese Tatsache mit der anderen

zusammen, daß das Tabu nicht nur an Personen haftet, die das Verbotene getan

haben, sondern auch an Personen, die sich in besonderen Zuständen befinden, an

diesen Zuständen selbst und an unpersönlichen Dingen? Was kann das für eine

gefährliche Eigenschaft sein, die immer die nämliche bleibt unter all diesen

verschiedenen Bedingungen? Nur die eine: die Eignung, die Ambivalenz des

Menschen anzufachen und ihn in Versuchung zu führen, das Verbot zu

übertreten.

Der Mensch, der ein Tabu übertreten hat, wird selbst tabu, weil er die

gefährliche Eignung hat, andere zu versuchen, daß sie seinem Beispiel folgen. Er

erweckt Neid; warum sollte ihm gestattet sein, was anderen verboten ist? Er ist

also wirklich ansteckend, insoferne jedes Beispiel zur Nachahmung ansteckt,

und darum muß er selbst gemieden werden.

Ein Mensch braucht aber kein Tabu übertreten zu haben und kann doch

permanent oder zeitweilig tabu sein, weil er sich in einem Zustand befindet,

welcher die Eignung hat, die verbotenen Gelüste der anderen anzuregen, den

Ambivalenzkonflikt in ihnen zu wecken. Die meisten Ausnahmsstellungen und

Ausnahmszustände sind von solcher Art und haben diese gefährliche Kraft. Der

König oder Häuptling erweckt den Neid auf seine Vorrechte; es möchte

vielleicht jeder König sein. Der Tote, das Neugeborene, die Frau in ihren

Leidenszuständen reizen durch ihre besondere Hilflosigkeit, das eben

geschlechtsreif gewordene Individuum durch den neuen Genuß, den es

verspricht. Darum sind alle diese Personen und alle diese Zustände tabu, denn

der Versuchung darf nicht nachgegeben werden.

Wir verstehen jetzt auch, warum die Manakräfte verschiedener Personen sich

von einander abziehen, einander teilweise aufheben können. Das Tabu eines

Königs ist zu stark für seinen Untertan, weil die soziale Differenz zwischen

ihnen zu groß ist. Aber ein Minister kann etwa den unschädlichen Vermittler

zwischen ihnen machen. Das heißt aus der Sprache des Tabu in die der

Normalpsychologie übersetzt: Der Untertan, der die großartige Versuchung

scheut, welche ihm die Berührung mit dem König bereitet, kann etwa den

Umgang des Beamten vertragen, den er nicht so sehr zu beneiden braucht, und

dessen Stellung ihm vielleicht selbst erreichbar scheint. Der Minister aber kann

seinen Neid gegen den König durch die Erwägung der Macht ermäßigen, die

ihm selbst eingeräumt ist. So sind geringere Differenzen der in Versuchung führenden Zauberkraft weniger zu fürchten als besonders große.

Es ist ebenso klar, wieso die Übertretung gewisser Tabuverbote eine soziale

Gefahr bedeutet, die von allen Mitgliedern der Gesellschaft gestraft oder gesühnt

werden muß, wenn sie nicht alle schädigen soll. Diese Gefahr besteht wirklich,

wenn wir die bewußten Regungen für die unbewußten Gelüste einsetzen. Sie

besteht in der Möglichkeit der Nachahmung, in deren Folge die Gesellschaft

bald zur Auflösung käme. Wenn die anderen die Übertretung nicht ahnden

würden, müßten sie ja inne werden, daß sie dasselbe tun wollen wie der

Übeltäter.

Daß die Berührung beim Tabuverbot eine ähnliche Rolle spielt wie beim

Délire de toucher, obwohl der geheime Sinn des Verbotes beim Tabu unmöglich

ein so spezieller sein kann wie bei der Neurose, darf uns nicht Wunder nehmen.

Die Berührung ist der Beginn jeder Bemächtigung, jedes Versuches, sich eine

Person oder Sache dienstbar zu machen.

Wir haben die ansteckende Kraft, die dem Tabu innewohnt, durch die

Eignung, in Versuchung zu führen, zur Nachahmung anzuregen, übersetzt. Dazu

scheint es nicht zu stimmen, daß sich die Ansteckungsfähigkeit des Tabu vor

allem in der Übertragung auf Gegenstände äußert, die dadurch selbst Träger des

Tabu werden.

Diese Übertragbarkeit des Tabu spiegelt die bei der Neurose nachgewiesene

Neigung des unbewußten Triebes wieder, sich auf assoziativen Wegen auf immer

neue Objekte zu verschieben. Wir werden so aufmerksam gemacht, daß der

gefährlichen Zauberkraft des »Mana« zweierlei realere Fähigkeiten entsprechen,

die Eignung, den Menschen an seine verbotenen Wünsche zu erinnern, und die

scheinbar bedeutsamere, ihn zur Übertretung des Verbotes im Dienste dieser

Wünsche zu verleiten. Beide Leistungen treten aber wieder zu einer einzigen

zusammen, wenn wir annehmen, es läge im Sinne eines primitiven Seelenlebens,

daß mit der Erweckung der Erinnerung an das verbotene Tun auch die

Erweckung der Tendenz, es durchzusetzen, verknüpft sei. Dann fallen

Erinnerung und Versuchung wieder zusammen. Man muß auch zugestehen,

wenn das Beispiel eines Menschen, der ein Verbot übertreten hat, einen anderen

zur gleichen Tat verführt, so hat sich der Ungehorsam gegen das Verbot

fortgepflanzt wie eine Ansteckung, wie sich das Tabu von einer Person auf einen

Gegenstand, und von diesem auf einen anderen überträgt.

Wenn die Übertretung eines Tabu gutgemacht werden kann durch eine Sühne

oder Buße, die ja einen Verzicht auf irgend ein Gut oder eine Freiheit bedeuten,

so ist hiedurch der Beweis erbracht, daß die Befolgung der Tabuvorschrift selbst

ein Verzicht war auf etwas, was man gerne gewünscht hätte. Die Unterlassung

des einen Verzichts wird durch einen Verzicht an anderer Stelle abgelöst. Für das Tabuzeremoniell würden wir hieraus den Schluß ziehen, daß die Buße etwas

ursprünglicheres ist als die Reinigung.

Fassen wir nun zusammen, welches Verständnis des Tabu sich uns aus der

Gleichstellung mit dem Zwangsverbot des Neurotikers ergeben hat: Das Tabu ist

ein uraltes Verbot, von außen (von einer Autorität) aufgedrängt und gegen die

stärksten Gelüste der Menschen gerichtet. Die Lust, es zu übertreten, besteht in

deren Unbewußten fort; die Menschen, die dem Tabu gehorchen, haben eine

ambivalente Einstellung gegen das vom Tabu Betroffene. Die dem Tabu

zugeschriebene Zauberkraft führt sich auf die Fähigkeit zurück, die Menschen in

Versuchung zu führen; sie benimmt sich wie eine Ansteckung, weil das Beispiel

ansteckend ist, und weil sich das verbotene Gelüste im Unbewußten auf anderes

verschiebt. Die Sühne der Übertretung des Tabu durch einen Verzicht erweist,

daß der Befolgung des Tabu ein Verzicht zu grunde liegt.