Das Tabu und die Ambivalenz der Gefühlsregungen
Kapitel 2
Wer von der Psychoanalyse, d. h. von der Erforschung des unbewußten
Anteils am individuellen Seelenleben her an das Problem des Tabu herantritt, der
wird sich nach kurzem Besinnen sagen, daß ihm diese Phänomene nicht fremd
sind. Er kennt Personen, die sich solche Tabuverbote individuell geschaffen
haben und sie ebenso strenge befolgen, wie die Wilden die ihrem Stamm oder
ihrer Gesellschaft gemeinsamen. Wenn er nicht gewohnt wäre, diese vereinzelten
Personen als »Zwangskranke« zu bezeichnen, würde er den Namen
»Tabukrankheit« für deren Zustand angemessen finden müssen. Von dieser
Zwangskrankheit hat er aber durch die psychoanalytische Untersuchung soviel
erfahren: die klinische Aetiologie und das Wesentliche des psychologischen
Mechanismus, daß er es sich nicht versagen kann, das hier Gelernte zur
Aufklärung der entsprechenden völkerpsychologischen Erscheinung zu
verwenden.
Eine Warnung wird bei diesem Versuche angehört werden müssen. Die
Ähnlichkeit des Tabu mit der Zwangskrankheit mag eine rein äußerliche sein, für
die Erscheinungsform der Beiden gelten und sich nicht weiter auf deren Wesen
erstrecken. Die Natur liebt es, die nämlichen Formen in den verschiedensten
biologischen Zusammenhängen zu verwenden, z. B. am Korallenstock wie an
der Pflanze, ja darüber hinaus an gewissen Kristallen oder bei der Bildung
bestimmter chemischer Niederschläge. Es wäre offenbar voreilig und wenig
aussichtsvoll, durch diese Übereinstimmungen, die auf eine Gemeinsamkeit
mechanischer Bedingungen zurückgehen, Schlüsse zu begründen, die sich auf
innere Verwandtschaft beziehen. Wir werden dieser Warnung eingedenk bleiben,
brauchen aber die beabsichtigte Vergleichung dieser Möglichkeit wegen nicht zu
unterlassen.
Die nächste und auffälligste Übereinstimmung der Zwangsverbote (bei den
Nervösen) mit dem Tabu besteht nun darin, daß diese Verbote ebenso
unmotiviert und in ihrer Herkunft rätselhaft sind. Sie sind irgend einmal
aufgetreten und müssen nun infolge einer unbezwingbaren Angst gehalten
werden. Eine äußere Strafandrohung ist überflüssig, weil eine innere Sicherheit
(ein Gewissen) besteht, die Übertretung werde zu einem unerträglichen Unheil
führen. Das Äußerste, was die Zwangskranken mitteilen können, ist die
unbestimmte Ahnung, es werde eine bestimmte Person ihrer Umgebung durch die Übertretung zu Schaden kommen. Welches diese Schädigung sein soll, wird
nicht erkannt, auch erhält man diese kümmerliche Auskunft eher bei den später
zu besprechenden Sühne- und Abwehrhandlungen als bei den Verboten selbst.
Das Haupt- und Kernverbot der Neurose ist wie beim Tabu das der
Berührung, daher der Name Berührungsangst, Délire de toucher. Das Verbot
erstreckt sich nicht nur auf die direkte Berührung mit dem Körper, sondern
nimmt den Umfang der übertragenen Redensart: in Berührung kommen, an.
Alles, was die Gedanken auf das Verbotene lenkt, eine Gedankenberührung
hervorruft, ist ebenso verboten wie der unmittelbare leibliche Kontakt; dieselbe
Ausdehnung findet sich beim Tabu wieder.
Ein Teil der Verbote ist nach seiner Absicht ohneweiters verständlich, ein
anderer Teil dagegen erscheint uns unbegreiflich, läppisch, sinnlos. Wir
bezeichnen solche Gebote als »Zeremoniell«, und finden, daß die Tabugebräuche
dieselbe Verschiedenheit erkennen lassen.
Den Zwangsverboten ist eine großartige Verschiebbarkeit zu eigen, sie
dehnen sich auf irgend welchen Wegen des Zusammenhanges von einem Objekt
auf das andere aus und machen auch dieses neue Objekt, wie eine meiner
Kranken treffend sagt, »unmöglich«. Die Unmöglichkeit hat am Ende die ganze
Welt mit Beschlag belegt. Die Zwangskranken benehmen sich so, als wären die
»unmöglichen« Personen und Dinge Träger einer gefährlichen Ansteckung, die
bereit ist, sich auf alles Benachbarte durch Kontakt zu übertragen. Dieselben
Charaktere der Ansteckungsfähigkeit und der Übertragbarkeit haben wir
eingangs bei der Schilderung der Tabuverbote hervorgehoben. Wir wissen auch,
wer ein Tabu übertreten hat durch die Berührung von etwas, was tabu ist, der
wird selbst tabu und niemand darf mit ihm in Berührung treten.
Ich stelle zwei Beispiele von Übertragung (besser Verschiebung) des
Verbotes zusammen; das eine aus dem Leben der Maori, das andere aus meiner
Beobachtung an einer zwangskranken Frau.
»Ein Maorihäuptling wird kein Feuer mit seinem Hauch anfachen, denn sein
geheiligter Atem würde seine Kraft dem Feuer mitteilen, dieses dem Topf, der
im Feuer steht, der Topf der Speise, die in ihm gekocht wird, die Speise der
Person, die von ihr ißt, und so müßte die Person sterben, die gegessen von der
Speise, die gekocht in dem Topf, der gestanden im Feuer, in das geblasen der
Häuptling mit seinem heiligen und gefährlichen Hauch.«(9)
Die Patientin verlangt, daß ein Gebrauchsgegenstand, den ihr Mann vom
Einkauf nach Hause gebracht, entfernt werde, er würde ihr sonst den Raum, in
dem sie wohnt, unmöglich machen. Denn sie hat gehört, daß dieser Gegenstand
in einem Laden gekauft wurde, welcher in der, sagen wir: Hirschengasse liegt.
Aber Hirsch ist heute der Name einer Freundin, die in einer fernen Stadt lebt, die sie in ihrer Jugend unter ihrem Mädchennamen gekannt hat. Diese Freundin ist
ihr heute »unmöglich«, tabu und der hier in Wien gekaufte Gegenstand ist
ebenso tabu wie die Freundin selbst, mit der sie nicht in Berührung kommen
will.
Die Zwangsverbote bringen großartigen Verzicht und Einschränkungen des
Lebens mit sich wie die Tabuverbote, aber ein Anteil von ihnen kann aufgehoben
werden durch die Ausführung gewisser Handlungen, die nun auch geschehen
müssen, die Zwangscharakter haben, – Zwangshandlungen – und deren Natur als
Buße, Sühne, Abwehrmaßregeln und Reinigung keinem Zweifel unterliegt. Die
gebräuchlichste dieser Zwangshandlungen ist das Abwaschen mit Wasser
(Waschzwang). Auch ein Teil der Tabuverbote kann so ersetzt, respektive deren
Übertretung durch solches »Zeremoniell« gutgemacht werden und die Lustration
durch Wasser ist auch hier die bevorzugte.
Resümieren wir nun, in welchen Punkten sich die Übereinstimmung der
Tabugebräuche mit den Symptomen der Zwangsneurose am deutlichsten äußert:
1. In der Unmotiviertheit der Gebote, 2. in ihrer Befestigung durch eine innere
Nötigung, 3. in ihrer Verschiebbarkeit und in der Ansteckungsgefahr durch das
Verbotene, 4. in der Verursachung von zeremoniösen Handlungen, Geboten, die
von den Verboten ausgehen.
Die klinische Geschichte wie der psychische Mechanismus der Fälle von
Zwangskrankheit sind uns aber durch die Psychoanalyse bekannt geworden.
Erstere lautet für einen typischen Fall von Berührungsangst wie folgt: Zu allem
Anfang, in ganz früher Kinderzeit, äußerte sich eine starke Berührungslust,
deren Ziel weit spezialisierter war, als man geneigt wäre zu erwarten. Dieser
Lust trat alsbald von außen ein Verbot entgegen, gerade diese Berührung nicht
auszuführen.(10) Das Verbot wurde aufgenommen, denn es konnte sich auf
starke innere Kräfte stützen(11); es erwies sich als stärker als der Trieb, der sich
in der Berührung äußern wollte. Aber infolge der primitiven psychischen
Konstitution des Kindes gelang es dem Verbot nicht, den Trieb aufzuheben. Der
Erfolg des Verbots war nur, den Trieb – die Berührungslust – zu verdrängen und
ihn ins Unbewußte zu verbannen. Verbot und Trieb blieben beide erhalten; der
Trieb, weil er nur verdrängt, nicht aufgehoben war, das Verbot, weil mit seinem
Aufhören der Trieb zum Bewußtsein und zur Ausführung durchgedrungen wäre.
Es war eine unerledigte Situation, eine psychische Fixierung geschaffen, und aus
dem fortdauernden Konflikt von Verbot und Trieb leitet sich nun alles weitere
ab.
Der Hauptcharakter der psychologischen Konstellation, die so fixiert worden
ist, liegt in dem, was man das ambivalente Verhalten des Individuums gegen das
eine Objekt, vielmehr die eine Handlung an ihm, heißen könnte(12). Es will diese Handlung – die Berührung – immer wieder ausführen, es sieht in ihr den
höchsten Genuß, aber es darf sie nicht ausführen, es verabscheut sie auch. Der
Gegensatz der beiden Strömungen ist auf kurzem Wege nicht ausgleichbar, weil
sie – wir können nur sagen – im Seelenleben so lokalisiert sind, daß sie nicht
zusammenstoßen können. Das Verbot wird laut bewußt, die fortdauernde
Berührungslust ist unbewußt, die Person weiß nichts von ihr. Bestünde dieses
psychologische Moment nicht, so könnte eine Ambivalenz weder sich so lange
erhalten, noch könnte sie zu solchen Folgeerscheinungen führen.
In der klinischen Geschichte des Falles haben wir das Eindringen des
Verbotes in so frühem Kindesalter als das maßgebende hervorgehoben; für die
weitere Gestaltung fällt diese Rolle dem Mechanismus der Verdrängung auf
dieser Altersstufe zu. Infolge der stattgehabten Verdrängung, die mit einem
Vergessen – Amnesie – verbunden ist, bleibt die Motivierung des bewußt
gewordenen Verbotes unbekannt, und müssen alle Versuche scheitern, es
intellektuell zu zersetzen, da diese den Punkt nicht finden, an dem sie angreifen
könnten. Das Verbot verdankt seine Stärke – seinen Zwangscharakter – gerade
der Beziehung zu seinem unbewußten Gegenpart, der im Verborgenen
ungedämpften Lust, also einer innern Notwendigkeit, in welche die bewußte
Einsicht fehlt. Die Übertragbarkeit und Fortpflanzungsfähigkeit des Verbots
spiegelt einen Vorgang wieder, der sich mit der unbewußten Lust zuträgt, und
unter den psychologischen Bedingungen des Unbewußten besonders erleichtert
ist. Die Trieblust verschiebt sich beständig, um der Absperrung, in der sie sich
befindet, zu entgehen, und sucht Surrogate für das Verbotene – Ersatzobjekte
und Ersatzhandlungen – zu gewinnen. Darum wandert auch das Verbot und
dehnt sich auf die neuen Ziele der verpönten Regung aus. Jeden neuen Vorstoß
der verdrängten Libido beantwortet das Verbot mit einer neuen Verschärfung.
Die gegenseitige Hemmung der beiden ringenden Mächte erzeugt ein Bedürfnis
nach Abfuhr, nach Verringerung der herrschenden Spannung, in welchem man
die Motivierung der Zwangshandlungen erkennen darf. Diese sind bei der
Neurose deutlich Kompromißaktionen, in der einen Ansicht Bezeugungen von
Reue, Bemühungen zur Sühne und dergleichen, in der anderen aber gleichzeitig
Ersatzhandlungen, welche den Trieb für das Verbotene entschädigen. Es ist ein
Gesetz der neurotischen Erkrankung, daß diese Zwangshandlungen immer mehr
in den Dienst des Triebes treten und immer näher an die ursprünglich verbotene
Handlung herankommen.
Unternehmen wir jetzt den Versuch, das Tabu zu behandeln, als wäre es von
derselben Natur wie ein Zwangsverbot unserer Kranken. Wir machen uns dabei
von vorneherein klar, daß viele der für uns zu beobachtenden Tabuverbote
sekundärer, verschobener und entstellter Art sind, und daß wir zufrieden sein müssen, etwas Licht auf die ursprünglichsten und bedeutsamsten Tabuverbote zu
werfen. Ferner, daß die Verschiedenheiten in der Situation des Wilden und des
Neurotikers wichtig genug sein dürften, um eine völlige Übereinstimmung
auszuschließen, eine Übertragung von dem einen auf den anderen, die einer
Abbildung in jedem Punkte gleichkäme, zu verhindern.
Wir würden dann zunächst sagen, es habe keinen Sinn, die Wilden nach der
wirklichen Motivierung ihrer Verbote, nach der Genese des Tabu zu fragen.
Nach unserer Voraussetzung müssen sie unfähig sein darüber etwas mitzuteilen,
denn diese Motivierung sei ihnen »unbewußt«. Wir konstruieren die Geschichte
des Tabu aber folgendermaßen nach dem Vorbild der Zwangsverbote. Die Tabu
seien uralte Verbote, einer Generation von primitiven Menschen dereinst von
außen aufgedrängt, d. h. also doch wohl von der früheren Generation ihr
gewalttätig eingeschärft. Diese Verbote haben Tätigkeiten betroffen, zu denen
eine starke Neigung bestand. Die Verbote haben sich nun von Generation zu
Generation erhalten, vielleicht bloß infolge der Tradition durch elterliche und
gesellschaftliche Autorität. Vielleicht aber haben sie sich in den späteren
Generationen bereits »organisiert« als ein Stück ererbten psychischen Besitzes.
Ob es solche »angeborene Ideen« gibt, ob sie allein oder im Zusammenwirken
mit der Erziehung die Fixierung der Tabu bewirkt haben, wer vermöchte es
gerade für den in Rede stehenden Fall zu entscheiden? Aber aus der Festhaltung
der Tabu ginge eines hervor, daß die ursprüngliche Lust, jenes Verbotene zu tun,
auch noch bei den Tabuvölkern fortbesteht. Diese haben also zu ihren
Tabuverboten eine ambivalente Einstellung; sie möchten im Unbewußten nichts
lieber als sie übertreten, aber sie fürchten sich auch davor; sie fürchten sich
gerade darum, weil sie es möchten, und die Furcht ist stärker als die Lust. Die
Lust dazu ist aber bei jeder Einzelperson des Volkes unbewußt, wie bei dem
Neurotiker.
Die ältesten und wichtigsten Tabuverbote sind die beiden Grundgesetze des
Totemismus: Das Totemtier nicht zu töten und den sexuellen Verkehr mit den
Totemgenossen des anderen Geschlechts zu vermeiden.
Das müßten also die ältesten und stärksten Gelüste der Menschen sein. Wir
können das nicht verstehen und können demnach unsere Voraussetzung nicht an
diesen Beispielen prüfen, solange uns Sinn und Abkunft des totemistischen
Systems so völlig unbekannt sind. Aber wer die Ergebnisse der
psychoanalytischen Erforschung des Einzelmenschen kennt, der wird selbst
durch den Wortlaut dieser beiden Tabu und durch ihr Zusammentreffen an etwas
ganz Bestimmtes gemahnt, was die Psychoanalytiker für den Knotenpunkt des
infantilen Wunschlebens und dann für den Kern der Neurose erklären.(13)
Die sonstige Mannigfaltigkeit der Tabuerscheinungen, die zu den früher mitgeteilten Klassifizierungsversuchen geführt hat, wächst für uns auf folgende
Art zu einer Einheit zusammen: Grundlage des Tabu ist ein verbotenes Tun, zu
dem eine starke Neigung im Unbewußten besteht.
Wir wissen, ohne es zu verstehen, wer das Verbotene tut, das Tabu übertritt,
wird selbst tabu. Wie bringen wir aber diese Tatsache mit der anderen
zusammen, daß das Tabu nicht nur an Personen haftet, die das Verbotene getan
haben, sondern auch an Personen, die sich in besonderen Zuständen befinden, an
diesen Zuständen selbst und an unpersönlichen Dingen? Was kann das für eine
gefährliche Eigenschaft sein, die immer die nämliche bleibt unter all diesen
verschiedenen Bedingungen? Nur die eine: die Eignung, die Ambivalenz des
Menschen anzufachen und ihn in Versuchung zu führen, das Verbot zu
übertreten.
Der Mensch, der ein Tabu übertreten hat, wird selbst tabu, weil er die
gefährliche Eignung hat, andere zu versuchen, daß sie seinem Beispiel folgen. Er
erweckt Neid; warum sollte ihm gestattet sein, was anderen verboten ist? Er ist
also wirklich ansteckend, insoferne jedes Beispiel zur Nachahmung ansteckt,
und darum muß er selbst gemieden werden.
Ein Mensch braucht aber kein Tabu übertreten zu haben und kann doch
permanent oder zeitweilig tabu sein, weil er sich in einem Zustand befindet,
welcher die Eignung hat, die verbotenen Gelüste der anderen anzuregen, den
Ambivalenzkonflikt in ihnen zu wecken. Die meisten Ausnahmsstellungen und
Ausnahmszustände sind von solcher Art und haben diese gefährliche Kraft. Der
König oder Häuptling erweckt den Neid auf seine Vorrechte; es möchte
vielleicht jeder König sein. Der Tote, das Neugeborene, die Frau in ihren
Leidenszuständen reizen durch ihre besondere Hilflosigkeit, das eben
geschlechtsreif gewordene Individuum durch den neuen Genuß, den es
verspricht. Darum sind alle diese Personen und alle diese Zustände tabu, denn
der Versuchung darf nicht nachgegeben werden.
Wir verstehen jetzt auch, warum die Manakräfte verschiedener Personen sich
von einander abziehen, einander teilweise aufheben können. Das Tabu eines
Königs ist zu stark für seinen Untertan, weil die soziale Differenz zwischen
ihnen zu groß ist. Aber ein Minister kann etwa den unschädlichen Vermittler
zwischen ihnen machen. Das heißt aus der Sprache des Tabu in die der
Normalpsychologie übersetzt: Der Untertan, der die großartige Versuchung
scheut, welche ihm die Berührung mit dem König bereitet, kann etwa den
Umgang des Beamten vertragen, den er nicht so sehr zu beneiden braucht, und
dessen Stellung ihm vielleicht selbst erreichbar scheint. Der Minister aber kann
seinen Neid gegen den König durch die Erwägung der Macht ermäßigen, die
ihm selbst eingeräumt ist. So sind geringere Differenzen der in Versuchung führenden Zauberkraft weniger zu fürchten als besonders große.
Es ist ebenso klar, wieso die Übertretung gewisser Tabuverbote eine soziale
Gefahr bedeutet, die von allen Mitgliedern der Gesellschaft gestraft oder gesühnt
werden muß, wenn sie nicht alle schädigen soll. Diese Gefahr besteht wirklich,
wenn wir die bewußten Regungen für die unbewußten Gelüste einsetzen. Sie
besteht in der Möglichkeit der Nachahmung, in deren Folge die Gesellschaft
bald zur Auflösung käme. Wenn die anderen die Übertretung nicht ahnden
würden, müßten sie ja inne werden, daß sie dasselbe tun wollen wie der
Übeltäter.
Daß die Berührung beim Tabuverbot eine ähnliche Rolle spielt wie beim
Délire de toucher, obwohl der geheime Sinn des Verbotes beim Tabu unmöglich
ein so spezieller sein kann wie bei der Neurose, darf uns nicht Wunder nehmen.
Die Berührung ist der Beginn jeder Bemächtigung, jedes Versuches, sich eine
Person oder Sache dienstbar zu machen.
Wir haben die ansteckende Kraft, die dem Tabu innewohnt, durch die
Eignung, in Versuchung zu führen, zur Nachahmung anzuregen, übersetzt. Dazu
scheint es nicht zu stimmen, daß sich die Ansteckungsfähigkeit des Tabu vor
allem in der Übertragung auf Gegenstände äußert, die dadurch selbst Träger des
Tabu werden.
Diese Übertragbarkeit des Tabu spiegelt die bei der Neurose nachgewiesene
Neigung des unbewußten Triebes wieder, sich auf assoziativen Wegen auf immer
neue Objekte zu verschieben. Wir werden so aufmerksam gemacht, daß der
gefährlichen Zauberkraft des »Mana« zweierlei realere Fähigkeiten entsprechen,
die Eignung, den Menschen an seine verbotenen Wünsche zu erinnern, und die
scheinbar bedeutsamere, ihn zur Übertretung des Verbotes im Dienste dieser
Wünsche zu verleiten. Beide Leistungen treten aber wieder zu einer einzigen
zusammen, wenn wir annehmen, es läge im Sinne eines primitiven Seelenlebens,
daß mit der Erweckung der Erinnerung an das verbotene Tun auch die
Erweckung der Tendenz, es durchzusetzen, verknüpft sei. Dann fallen
Erinnerung und Versuchung wieder zusammen. Man muß auch zugestehen,
wenn das Beispiel eines Menschen, der ein Verbot übertreten hat, einen anderen
zur gleichen Tat verführt, so hat sich der Ungehorsam gegen das Verbot
fortgepflanzt wie eine Ansteckung, wie sich das Tabu von einer Person auf einen
Gegenstand, und von diesem auf einen anderen überträgt.
Wenn die Übertretung eines Tabu gutgemacht werden kann durch eine Sühne
oder Buße, die ja einen Verzicht auf irgend ein Gut oder eine Freiheit bedeuten,
so ist hiedurch der Beweis erbracht, daß die Befolgung der Tabuvorschrift selbst
ein Verzicht war auf etwas, was man gerne gewünscht hätte. Die Unterlassung
des einen Verzichts wird durch einen Verzicht an anderer Stelle abgelöst. Für das Tabuzeremoniell würden wir hieraus den Schluß ziehen, daß die Buße etwas
ursprünglicheres ist als die Reinigung.
Fassen wir nun zusammen, welches Verständnis des Tabu sich uns aus der
Gleichstellung mit dem Zwangsverbot des Neurotikers ergeben hat: Das Tabu ist
ein uraltes Verbot, von außen (von einer Autorität) aufgedrängt und gegen die
stärksten Gelüste der Menschen gerichtet. Die Lust, es zu übertreten, besteht in
deren Unbewußten fort; die Menschen, die dem Tabu gehorchen, haben eine
ambivalente Einstellung gegen das vom Tabu Betroffene. Die dem Tabu
zugeschriebene Zauberkraft führt sich auf die Fähigkeit zurück, die Menschen in
Versuchung zu führen; sie benimmt sich wie eine Ansteckung, weil das Beispiel
ansteckend ist, und weil sich das verbotene Gelüste im Unbewußten auf anderes
verschiebt. Die Sühne der Übertretung des Tabu durch einen Verzicht erweist,
daß der Befolgung des Tabu ein Verzicht zu grunde liegt.