Das Tabu und die Ambivalenz der Gefühlsregungen
a) Die Behandlung der Feinde.
Anteil der Tabusatzungen ist sekundärer Abkunft und für unsere Absicht nicht
verwertbar. Das Tabu ist nämlich bei den entsprechenden Völkern die allgemeine
Form der Gesetzgebung geworden und in den Dienst von sozialen Tendenzen
getreten, die sicherlich jünger sind als das Tabu selbst, wie z. B. die Tabu, die
von Häuptlingen und Priestern auferlegt werden, um sich Eigentum und
Vorrechte zu sichern. Doch bleibt uns eine große Gruppe von Vorschriften übrig,
an denen unsere Untersuchung vorgenommen werden kann; ich hebe aus dieser
die Tabu heraus, die sich a. an Feinde, b. an Häuptlinge, c. an Tote knüpfen, und
werde das zu behandelnde Material der ausgezeichneten Sammlung von J. G.
Frazer in seinem großen Werke: »The golden bough« entnehmen(14).
a) Die Behandlung der Feinde.
Wenn wir geneigt waren, den wilden und halbwilden Völkern ungehemmte
und reuelose Grausamkeit gegen ihre Feinde zuzuschreiben, so werden wir mit
großem Interesse erfahren, daß auch bei ihnen die Tötung eines Menschen zur
Befolgung einer Reihe von Vorschriften zwingt, welche den Tabugebräuchen
zugeordnet werden. Diese Vorschriften sind mit Leichtigkeit in vier Gruppen zu
bringen; sie fordern 1. Versöhnung des getöteten Feindes, 2. Beschränkungen
und 3. Sühnehandlungen, Reinigungen des Mörders und 4. gewisse zeremonielle
Vornahmen. Wie allgemein oder wie vereinzelt solche Tabugebräuche bei diesen
Völkern sein mögen, läßt sich einerseits aus unseren unvollständigen
Nachrichten nicht mit Sicherheit entscheiden, und ist anderseits für unser
Interesse an diesen Vorkommnissen gleichgiltig. Immerhin darf man annehmen,
daß es sich um weitverbreitete Gebräuche und nicht um vereinzelte
Sonderbarkeiten handelt.
Die Versöhnungsgebräuche auf der Insel Timor, nachdem eine siegreiche
Kriegerschar mit den abgeschnittenen Köpfen der besiegten Feinde zurückkehrt,
sind darum besonders bedeutsam, weil überdies der Führer der Expedition von
schweren Beschränkungen betroffen wird (s. u.). »Bei dem feierlichen Einzug
der Sieger werden Opfer dargebracht, um die Seelen der Feinde zu versöhnen;
sonst müßte man Unheil für die Sieger vorhersehen. Es wird ein Tanz aufgeführt,
und dabei ein Gesang vorgetragen, in welchem der erschlagene Feind beklagt
und seine Verzeihung erbeten wird: »Zürne uns nicht, weil wir deinen Kopf hier
bei uns haben; wäre uns das Glück nicht hold gewesen, so hingen jetzt vielleicht
unsere Köpfe in deinem Dorf. Wir haben dir ein Opfer gebracht, um dich zu
besänftigen. Nun darf dein Geist zufrieden sein und uns in Ruhe lassen. Warum bist du unser Feind gewesen? Wären wir nicht besser Freunde geblieben? Dann
wäre dein Blut nicht vergossen und dein Kopf nicht abgeschnitten worden(15).«
Ähnliches findet sich bei den Palu in Celebes; die Gallas opfern den Geistern
ihrer erschlagenen Feinde, ehe sie ihr Heimatsdorf betreten. (Nach Paulitschke,
Ethnographie Nordost-Afrikas.)
Andere Völker haben das Mittel gefunden, um aus ihren früheren Feinden
nach deren Tod Freunde, Wächter und Beschützer zu machen. Es besteht in der
zärtlichen Behandlung der abgeschnittenen Köpfe, wie manche wilde Stämme
Borneos sich deren rühmen. Wenn die See-Dayaks von Sarawak von einem
Kriegszug einen Kopf nach Hause bringen, so wird dieser Monate hindurch mit
der ausgesuchtesten Liebenswürdigkeit behandelt und mit den zärtlichsten
Namen angesprochen, über die ihre Sprache verfügt. Die besten Bissen von
ihren Mahlzeiten werden ihm in den Mund gesteckt, Leckerbissen und Zigarren.
Er wird wiederholt gebeten, seine früheren Freunde zu hassen und seinen neuen
Wirten seine Liebe zu schenken, da er jetzt einer der ihrigen ist. Man würde sehr
irre gehen, wenn man an dieser uns gräßlich erscheinenden Behandlung dem
Hohn einen Anteil zuschriebe.(16)
Bei mehreren der wilden Stämme Nordamerikas ist die Trauer um den
erschlagenen und skalpierten Feind den Beobachtern aufgefallen. Wenn ein
Choctaw einen Feind getötet hatte, so begann für ihn eine monatlange Trauer,
während welcher er sich schweren Einschränkungen unterwarf. Ebenso trauerten
die Dacota-Indianer. Wenn die Osagen, bemerkt ein Gewährsmann, ihre eigenen
Toten betrauert hatten, so trauerten sie dann um den Feind, als ob er ein Freund
gewesen wäre(17).
Noch ehe wir auf die anderen Klassen von Tabugebräuchen zur Behandlung
der Feinde eingehen, müssen wir gegen eine naheliegende Einwendung Stellung
nehmen. Die Motivierung dieser Versöhnungsvorschriften, wird man uns mit
Frazer und anderen entgegenhalten, ist einfach genug und hat nichts mit einer
»Ambivalenz« zu tun. Diese Völker werden von abergläubischer Furcht vor den
Geistern der Erschlagenen beherrscht, einer Furcht, die auch dem klassischen
Altertum nicht fremd war, die der große britische Dramatiker in den
Halluzinationen Macbeths und Richards III. auf die Bühne gebracht hat. Aus
diesem Aberglauben leiten sich folgerichtig alle die Versöhnungsvorschriften ab,
wie auch die später zu besprechenden Beschränkungen und Sühnungen; für diese
Auffassung sprechen noch die in der vierten Gruppe vereinigten Zeremonien, die
keine andere Auslegung zulassen, als von Bemühungen, die den Mördern
folgenden Geister der Erschlagenen zu verjagen(18). Zum Überfluß gestehen die
Wilden ihre Angst vor den Geistern der getöteten Feinde direkt ein und führen
die besprochenen Tabugebräuche selbst auf sie zurück.
Diese Einwendung ist in der Tat naheliegend, und wenn sie ebenso
ausreichend wäre, könnten wir uns die Mühe unseres Erklärungsversuches gerne
ersparen. Wir verschieben es auf später, uns mit ihr auseinanderzusetzen und
stellen ihr zunächst nur die Auffassung entgegen, die sich aus den
Voraussetzungen der vorigen Erörterungen über das Tabu ableitet. Wir schließen
aus all diesen Vorschriften, daß im Benehmen gegen die Feinde noch andere als
bloß feindselige Regungen zum Ausdruck kommen. Wir erblicken in ihnen
Äußerungen der Reue, der Wertschätzung des Feindes, des bösen Gewissens, ihn
ums Leben gebracht zu haben. Es will uns scheinen, als wäre auch in diesen
Wilden das Gebot lebendig: Du sollst nicht töten, welches nicht ungestraft
verletzt werden darf, lange vor jeder Gesetzgebung, die aus den Händen eines
Gottes empfangen wird.
Kehren wir nun zu den anderen Klassen von Tabuvorschriften zurück. Die
Beschränkungen des siegreichen Mörders sind ungemein häufig und meist von
ernster Art. Auf Timor (vgl. die Versöhnungsgebräuche oben) darf der Führer
der Expedition nicht ohne weiteres in sein Haus zurückkehren. Es wird für ihn
eine besondere Hütte errichtet, in welcher er zwei Monate mit der Befolgung
verschiedener Reinigungsvorschriften beschäftigt verbringt. In dieser Zeit darf er
sein Weib nicht sehen, auch sich nicht selbst ernähren, eine andere Person muß
ihm das Essen in den Mund schieben(19). – Bei einigen Dayakstämmen müssen
die vom erfolgreichen Kriegszug Heimkehrenden einige Tage lang abgesondert
bleiben und sich gewisser Speisen enthalten, sie dürfen auch kein Eisen berühren
und bleiben ihren Frauen ferne. – In Logea, einer Insel nahe bei Neuguinea,
schließen sich Männer, die Feinde getötet oder daran teilgenommen haben, für
eine Woche in ihren Häusern ein. Sie vermeiden jeden Umgang mit ihren Frauen
und ihren Freunden, rühren Nahrungsmittel nicht mit ihren Händen an und
nähren sich nur von Pflanzenkost, die in besonderen Gefäßen für sie gekocht
wird. Als Grund für diese letzte Beschränkung wird angegeben, daß sie das Blut
des Erschlagenen nicht riechen dürfen; sie würden sonst erkranken und sterben.
– Bei dem Toaripi- oder Motumotu-Stamm auf Neuguinea darf ein Mann, der
einen anderen getötet hat, seinem Weib nicht nahe kommen und Nahrung nicht
mit seinen Fingern berühren. Er wird von anderen Personen mit besonderer
Nahrung gefüttert. Dies dauert bis zum nächsten Neumond.
Ich unterlasse es, die bei Frazer mitgeteilten Fälle von Beschränkungen des
siegreichen Mörders vollzählig anzuführen, und hebe nur noch solche Beispiele
hervor, in denen der Tabucharakter besonders auffällig ist, oder die
Beschränkung im Verein mit Sühne, Reinigung und Zeremoniell auftritt.
Bei den Monumbos in Deutsch-Neuguinea wird jeder, der einen Feind im
Kampfe getötet hat, »unrein«, wofür dasselbe Wort gebraucht wird, das auf Frauen während der Menstruation oder des Wochenbettes Anwendung findet. Er
darf durch lange Zeit das Klubhaus der Männer nicht verlassen, während sich die
Mitbewohner seines Dorfes um ihn versammeln und seinen Sieg mit Liedern
und Tänzen feiern. Er darf niemand, nicht einmal seine eigene Frau und seine
Kinder berühren; täte er es, so würden sie von Geschwüren befallen werden. Er
wird dann rein durch Waschungen und anderes Zeremoniell.
Bei den Natchez in Nordamerika waren junge Krieger, die den ersten Skalp
erbeutet hatten, durch sechs Monate zur Befolgung gewisser Entsagungen
genötigt. Sie durften nicht bei ihren Frauen schlafen und kein Fleisch essen,
erhielten nur Fisch und Maispudding zur Nahrung. Wenn ein Choctaw einen
Feind getötet und skalpiert hatte, begann für ihn eine Trauerzeit von einem
Monat, während welcher er sein Haar nicht kämmen durfte. Wenn es ihn am
Kopf juckte, durfte er sich nicht mit der Hand kratzen, sondern bediente sich
dazu eines kleinen Steckens.
Wenn ein Pima-Indianer einen Apachen getötet hatte, so mußte er sich
schweren Reinigungs- und Sühnezeremonien unterwerfen. Während einer
sechzehntägigen Fastenzeit durfte er Fleisch und Salz nicht berühren, auf kein
brennendes Feuer schauen, zu keinem Menschen sprechen. Er lebte allein im
Wald, von einer alten Frau bedient, die ihm spärliche Nahrung brachte, badete
oft im nächsten Fluß und trug – als Zeichen der Trauer – einen Klumpen Lehm
auf seinem Haupte. Am siebzehnten Tag fand dann die öffentliche Zeremonie
der feierlichen Reinigung des Mannes und seiner Waffen statt. Da die Pima-
Indianer das Tabu des Mörders viel ernster nahmen als ihre Feinde und die
Sühne und Reinigung nicht wie diese bis nach der Beendigung des Feldzuges
aufzuschieben pflegten, litt ihre Kriegstüchtigkeit sehr unter ihrer sittlichen
Strenge oder Frömmigkeit, wenn man will. Trotz ihrer außerordentlichen
Tapferkeit erwiesen sie sich den Amerikanern als unbefriedigende
Bundesgenossen in ihren Kämpfen gegen die Apachen.
So interessant die Einzelheiten und Variationen der Sühne- und
Reinigungszeremonien nach Tötung eines Feindes für eine tiefer eindringende
Betrachtung auch sein mögen, so breche ich deren Mitteilung doch ab, weil sie
uns keine neuen Gesichtspunkte eröffnen können. Vielleicht führe ich noch an,
daß die zeitweilige oder permanente Isolierung des berufsmäßigen Henkers, die
sich bis in unsere Neuzeit erhalten hat, in diesen Zusammenhang gehört. Die
Stellung des »Freimannes« in der mittelalterlichen Gesellschaft vermittelt in der
Tat eine gute Vorstellung von dem »Tabu« der Wilden(20).
In der gangbaren Erklärung all dieser Versöhnungs-, Beschränkungs-, Sühne-
und Reinigungsvorschriften werden zwei Prinzipien mit einander kombiniert.
Die Fortsetzung des Tabu vom Toten her auf alles, was mit ihm in Berührung gekommen ist, und die Furcht vor dem Geist des Getöteten. Auf welche Weise