Das Tabu und die Ambivalenz der Gefühlsregungen

Sigmund Freud · Kapitel 3 von 6

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Das Tabu und die Ambivalenz der Gefühlsregungen

a) Die Behandlung der Feinde.

Anteil der Tabusatzungen ist sekundärer Abkunft und für unsere Absicht nicht

verwertbar. Das Tabu ist nämlich bei den entsprechenden Völkern die allgemeine

Form der Gesetzgebung geworden und in den Dienst von sozialen Tendenzen

getreten, die sicherlich jünger sind als das Tabu selbst, wie z. B. die Tabu, die

von Häuptlingen und Priestern auferlegt werden, um sich Eigentum und

Vorrechte zu sichern. Doch bleibt uns eine große Gruppe von Vorschriften übrig,

an denen unsere Untersuchung vorgenommen werden kann; ich hebe aus dieser

die Tabu heraus, die sich a. an Feinde, b. an Häuptlinge, c. an Tote knüpfen, und

werde das zu behandelnde Material der ausgezeichneten Sammlung von J. G.

Frazer in seinem großen Werke: »The golden bough« entnehmen(14).

 

a) Die Behandlung der Feinde.

 

Wenn wir geneigt waren, den wilden und halbwilden Völkern ungehemmte

und reuelose Grausamkeit gegen ihre Feinde zuzuschreiben, so werden wir mit

großem Interesse erfahren, daß auch bei ihnen die Tötung eines Menschen zur

Befolgung einer Reihe von Vorschriften zwingt, welche den Tabugebräuchen

zugeordnet werden. Diese Vorschriften sind mit Leichtigkeit in vier Gruppen zu

bringen; sie fordern 1. Versöhnung des getöteten Feindes, 2. Beschränkungen

und 3. Sühnehandlungen, Reinigungen des Mörders und 4. gewisse zeremonielle

Vornahmen. Wie allgemein oder wie vereinzelt solche Tabugebräuche bei diesen

Völkern sein mögen, läßt sich einerseits aus unseren unvollständigen

Nachrichten nicht mit Sicherheit entscheiden, und ist anderseits für unser

Interesse an diesen Vorkommnissen gleichgiltig. Immerhin darf man annehmen,

daß es sich um weitverbreitete Gebräuche und nicht um vereinzelte

Sonderbarkeiten handelt.

Die Versöhnungsgebräuche auf der Insel Timor, nachdem eine siegreiche

Kriegerschar mit den abgeschnittenen Köpfen der besiegten Feinde zurückkehrt,

sind darum besonders bedeutsam, weil überdies der Führer der Expedition von

schweren Beschränkungen betroffen wird (s. u.). »Bei dem feierlichen Einzug

der Sieger werden Opfer dargebracht, um die Seelen der Feinde zu versöhnen;

sonst müßte man Unheil für die Sieger vorhersehen. Es wird ein Tanz aufgeführt,

und dabei ein Gesang vorgetragen, in welchem der erschlagene Feind beklagt

und seine Verzeihung erbeten wird: »Zürne uns nicht, weil wir deinen Kopf hier

bei uns haben; wäre uns das Glück nicht hold gewesen, so hingen jetzt vielleicht

unsere Köpfe in deinem Dorf. Wir haben dir ein Opfer gebracht, um dich zu

besänftigen. Nun darf dein Geist zufrieden sein und uns in Ruhe lassen. Warum bist du unser Feind gewesen? Wären wir nicht besser Freunde geblieben? Dann

wäre dein Blut nicht vergossen und dein Kopf nicht abgeschnitten worden(15).«

Ähnliches findet sich bei den Palu in Celebes; die Gallas opfern den Geistern

ihrer erschlagenen Feinde, ehe sie ihr Heimatsdorf betreten. (Nach Paulitschke,

Ethnographie Nordost-Afrikas.)

Andere Völker haben das Mittel gefunden, um aus ihren früheren Feinden

nach deren Tod Freunde, Wächter und Beschützer zu machen. Es besteht in der

zärtlichen Behandlung der abgeschnittenen Köpfe, wie manche wilde Stämme

Borneos sich deren rühmen. Wenn die See-Dayaks von Sarawak von einem

Kriegszug einen Kopf nach Hause bringen, so wird dieser Monate hindurch mit

der ausgesuchtesten Liebenswürdigkeit behandelt und mit den zärtlichsten

Namen angesprochen, über die ihre Sprache verfügt. Die besten Bissen von

ihren Mahlzeiten werden ihm in den Mund gesteckt, Leckerbissen und Zigarren.

Er wird wiederholt gebeten, seine früheren Freunde zu hassen und seinen neuen

Wirten seine Liebe zu schenken, da er jetzt einer der ihrigen ist. Man würde sehr

irre gehen, wenn man an dieser uns gräßlich erscheinenden Behandlung dem

Hohn einen Anteil zuschriebe.(16)

Bei mehreren der wilden Stämme Nordamerikas ist die Trauer um den

erschlagenen und skalpierten Feind den Beobachtern aufgefallen. Wenn ein

Choctaw einen Feind getötet hatte, so begann für ihn eine monatlange Trauer,

während welcher er sich schweren Einschränkungen unterwarf. Ebenso trauerten

die Dacota-Indianer. Wenn die Osagen, bemerkt ein Gewährsmann, ihre eigenen

Toten betrauert hatten, so trauerten sie dann um den Feind, als ob er ein Freund

gewesen wäre(17).

Noch ehe wir auf die anderen Klassen von Tabugebräuchen zur Behandlung

der Feinde eingehen, müssen wir gegen eine naheliegende Einwendung Stellung

nehmen. Die Motivierung dieser Versöhnungsvorschriften, wird man uns mit

Frazer und anderen entgegenhalten, ist einfach genug und hat nichts mit einer

»Ambivalenz« zu tun. Diese Völker werden von abergläubischer Furcht vor den

Geistern der Erschlagenen beherrscht, einer Furcht, die auch dem klassischen

Altertum nicht fremd war, die der große britische Dramatiker in den

Halluzinationen Macbeths und Richards III. auf die Bühne gebracht hat. Aus

diesem Aberglauben leiten sich folgerichtig alle die Versöhnungsvorschriften ab,

wie auch die später zu besprechenden Beschränkungen und Sühnungen; für diese

Auffassung sprechen noch die in der vierten Gruppe vereinigten Zeremonien, die

keine andere Auslegung zulassen, als von Bemühungen, die den Mördern

folgenden Geister der Erschlagenen zu verjagen(18). Zum Überfluß gestehen die

Wilden ihre Angst vor den Geistern der getöteten Feinde direkt ein und führen

die besprochenen Tabugebräuche selbst auf sie zurück.

Diese Einwendung ist in der Tat naheliegend, und wenn sie ebenso

ausreichend wäre, könnten wir uns die Mühe unseres Erklärungsversuches gerne

ersparen. Wir verschieben es auf später, uns mit ihr auseinanderzusetzen und

stellen ihr zunächst nur die Auffassung entgegen, die sich aus den

Voraussetzungen der vorigen Erörterungen über das Tabu ableitet. Wir schließen

aus all diesen Vorschriften, daß im Benehmen gegen die Feinde noch andere als

bloß feindselige Regungen zum Ausdruck kommen. Wir erblicken in ihnen

Äußerungen der Reue, der Wertschätzung des Feindes, des bösen Gewissens, ihn

ums Leben gebracht zu haben. Es will uns scheinen, als wäre auch in diesen

Wilden das Gebot lebendig: Du sollst nicht töten, welches nicht ungestraft

verletzt werden darf, lange vor jeder Gesetzgebung, die aus den Händen eines

Gottes empfangen wird.

Kehren wir nun zu den anderen Klassen von Tabuvorschriften zurück. Die

Beschränkungen des siegreichen Mörders sind ungemein häufig und meist von

ernster Art. Auf Timor (vgl. die Versöhnungsgebräuche oben) darf der Führer

der Expedition nicht ohne weiteres in sein Haus zurückkehren. Es wird für ihn

eine besondere Hütte errichtet, in welcher er zwei Monate mit der Befolgung

verschiedener Reinigungsvorschriften beschäftigt verbringt. In dieser Zeit darf er

sein Weib nicht sehen, auch sich nicht selbst ernähren, eine andere Person muß

ihm das Essen in den Mund schieben(19). – Bei einigen Dayakstämmen müssen

die vom erfolgreichen Kriegszug Heimkehrenden einige Tage lang abgesondert

bleiben und sich gewisser Speisen enthalten, sie dürfen auch kein Eisen berühren

und bleiben ihren Frauen ferne. – In Logea, einer Insel nahe bei Neuguinea,

schließen sich Männer, die Feinde getötet oder daran teilgenommen haben, für

eine Woche in ihren Häusern ein. Sie vermeiden jeden Umgang mit ihren Frauen

und ihren Freunden, rühren Nahrungsmittel nicht mit ihren Händen an und

nähren sich nur von Pflanzenkost, die in besonderen Gefäßen für sie gekocht

wird. Als Grund für diese letzte Beschränkung wird angegeben, daß sie das Blut

des Erschlagenen nicht riechen dürfen; sie würden sonst erkranken und sterben.

– Bei dem Toaripi- oder Motumotu-Stamm auf Neuguinea darf ein Mann, der

einen anderen getötet hat, seinem Weib nicht nahe kommen und Nahrung nicht

mit seinen Fingern berühren. Er wird von anderen Personen mit besonderer

Nahrung gefüttert. Dies dauert bis zum nächsten Neumond.

Ich unterlasse es, die bei Frazer mitgeteilten Fälle von Beschränkungen des

siegreichen Mörders vollzählig anzuführen, und hebe nur noch solche Beispiele

hervor, in denen der Tabucharakter besonders auffällig ist, oder die

Beschränkung im Verein mit Sühne, Reinigung und Zeremoniell auftritt.

Bei den Monumbos in Deutsch-Neuguinea wird jeder, der einen Feind im

Kampfe getötet hat, »unrein«, wofür dasselbe Wort gebraucht wird, das auf Frauen während der Menstruation oder des Wochenbettes Anwendung findet. Er

darf durch lange Zeit das Klubhaus der Männer nicht verlassen, während sich die

Mitbewohner seines Dorfes um ihn versammeln und seinen Sieg mit Liedern

und Tänzen feiern. Er darf niemand, nicht einmal seine eigene Frau und seine

Kinder berühren; täte er es, so würden sie von Geschwüren befallen werden. Er

wird dann rein durch Waschungen und anderes Zeremoniell.

Bei den Natchez in Nordamerika waren junge Krieger, die den ersten Skalp

erbeutet hatten, durch sechs Monate zur Befolgung gewisser Entsagungen

genötigt. Sie durften nicht bei ihren Frauen schlafen und kein Fleisch essen,

erhielten nur Fisch und Maispudding zur Nahrung. Wenn ein Choctaw einen

Feind getötet und skalpiert hatte, begann für ihn eine Trauerzeit von einem

Monat, während welcher er sein Haar nicht kämmen durfte. Wenn es ihn am

Kopf juckte, durfte er sich nicht mit der Hand kratzen, sondern bediente sich

dazu eines kleinen Steckens.

Wenn ein Pima-Indianer einen Apachen getötet hatte, so mußte er sich

schweren Reinigungs- und Sühnezeremonien unterwerfen. Während einer

sechzehntägigen Fastenzeit durfte er Fleisch und Salz nicht berühren, auf kein

brennendes Feuer schauen, zu keinem Menschen sprechen. Er lebte allein im

Wald, von einer alten Frau bedient, die ihm spärliche Nahrung brachte, badete

oft im nächsten Fluß und trug – als Zeichen der Trauer – einen Klumpen Lehm

auf seinem Haupte. Am siebzehnten Tag fand dann die öffentliche Zeremonie

der feierlichen Reinigung des Mannes und seiner Waffen statt. Da die Pima-

Indianer das Tabu des Mörders viel ernster nahmen als ihre Feinde und die

Sühne und Reinigung nicht wie diese bis nach der Beendigung des Feldzuges

aufzuschieben pflegten, litt ihre Kriegstüchtigkeit sehr unter ihrer sittlichen

Strenge oder Frömmigkeit, wenn man will. Trotz ihrer außerordentlichen

Tapferkeit erwiesen sie sich den Amerikanern als unbefriedigende

Bundesgenossen in ihren Kämpfen gegen die Apachen.

So interessant die Einzelheiten und Variationen der Sühne- und

Reinigungszeremonien nach Tötung eines Feindes für eine tiefer eindringende

Betrachtung auch sein mögen, so breche ich deren Mitteilung doch ab, weil sie

uns keine neuen Gesichtspunkte eröffnen können. Vielleicht führe ich noch an,

daß die zeitweilige oder permanente Isolierung des berufsmäßigen Henkers, die

sich bis in unsere Neuzeit erhalten hat, in diesen Zusammenhang gehört. Die

Stellung des »Freimannes« in der mittelalterlichen Gesellschaft vermittelt in der

Tat eine gute Vorstellung von dem »Tabu« der Wilden(20).

In der gangbaren Erklärung all dieser Versöhnungs-, Beschränkungs-, Sühne-

und Reinigungsvorschriften werden zwei Prinzipien mit einander kombiniert.

Die Fortsetzung des Tabu vom Toten her auf alles, was mit ihm in Berührung gekommen ist, und die Furcht vor dem Geist des Getöteten. Auf welche Weise