Das Tabu und die Ambivalenz der Gefühlsregungen
c) Das Tabu der Toten.
möchten aber sagen, sie ist eigentlich die Wiederholung des Verbotenen. Das
»angeblich« wendet sich hier der bewußten, das »eigentlich« der unbewußten
Instanz des Seelenlebens zu. So ist auch das Tabuzeremoniell der Könige
angeblich die höchste Ehrung und Sicherung derselben, eigentlich die Strafe für
ihre Erhöhung, die Rache, welche die Untertanen an ihnen nehmen. Die
Erfahrungen, die Sancho Pansa bei Cervantes als Gouverneur auf seiner Insel
macht, haben ihn offenbar diese Auffassung des höfischen Zeremoniells als die
einzig zutreffende erkennen lassen. Es ist sehr wohl möglich, daß wir weitere
Zustimmungen zu hören bekämen, wenn wir Könige und Herrscher von heute
zur Äußerung darüber veranlassen könnten.
Warum die Gefühlseinstellung gegen die Herrscher einen so mächtigen
unbewußten Beitrag von Feindseligkeit enthalten sollte, ist ein sehr
interessantes, aber die Grenzen dieser Arbeit überschreitendes Problem. Den
Hinweis auf den infantilen Vaterkomplex haben wir bereits gegeben; fügen wir
hinzu, daß die Verfolgung der Vorgeschichte des Königtums uns die
entscheidenden Aufklärungen bringen müßte. Nach Frazers eindrucksvollen,
aber nach eigenem Zugeständnis nicht ganz zwingenden Erörterungen waren die
ersten Könige Fremde, die nach kurzer Herrschaft zum Opfertod bei feierlichen
Festen als Repräsentanten der Gottheit bestimmt waren(34). Noch die Mythen
des Christentums wären von der Nachwirkung dieser Entwicklungsgeschichte
der Könige berührt.
c) Das Tabu der Toten.
Wir wissen, daß die Toten mächtige Herrscher sind; wir werden vielleicht
erstaunt sein zu erfahren, daß sie als Feinde betrachtet werden.
Das Tabu der Toten erweist, wenn wir auf dem Boden des Vergleiches mit
der Infektion bleiben dürfen, bei den meisten primitiven Völkern eine besondere
Virulenz. Es äußert sich zunächst in den Folgen, welche die Berührung des Toten
nach sich zieht, und in der Behandlung der um den Toten Trauernden. Bei den
Maori war jeder, der eine Leiche berührt oder an ihrer Grablegung teilgenommen
hatte, aufs äußerste unrein und nahezu abgeschnitten von allem Verkehr mit
seinen Mitmenschen, sozusagen boykottiert. Er konnte kein Haus betreten,
keiner Person oder Sache nahe kommen, ohne sie mit der gleichen Eigenschaft
anzustecken. Ja, er durfte nicht einmal Nahrung mit seinen Händen berühren,
diese waren ihm durch ihre Unreinheit geradezu unbrauchbar geworden. Man
stellte ihm das Essen auf den Boden hin, und ihm blieb nichts übrig, als sich seiner mit den Lippen und den Zähnen, so gut es eben ging, zu bemächtigen,
während er seine Hände nach dem Rücken gebogen hielt. Gelegentlich war es
erlaubt, daß eine andere Person ihn füttere, die es dann mit ausgestrecktem Arm
tat, sorgsam, den Unseligen nicht selbst zu berühren, aber diese Hilfsperson war
dann selbst Einschränkungen unterworfen, die nicht viel weniger drückend
waren als seine eigenen. Es gab wohl in jedem Dorf ein ganz verkommenes, von
der Gesellschaft ausgestoßenes Individuum, das in der armseligsten Weise von
spärlichen Almosen lebte. Diesem Wesen war es allein gestattet, sich auf
Armeslänge dem zu nähern, der die letzte Pflicht gegen einen Verstorbenen
erfüllt hatte. War aber dann die Zeit der Abschließung vorüber, und durfte der
durch die Leiche Verunreinigte sich wieder unter seine Genossen mengen, so
wurde alles Geschirr, dessen er sich in der gefährlichen Zeit bedient hatte,
zerschlagen, und alles Zeug weggeworfen, mit dem er bekleidet gewesen war.
Die Tabugebräuche nach der körperlichen Berührung von Toten sind in ganz
Polynesien, Melanesien und in einem Teil von Afrika die nämlichen; ihr
konstantestes Stück ist das Verbot, Nahrung selbst zu berühren, und die sich
daraus ergebende Notwendigkeit, von anderen gefüttert zu werden. Es ist
bemerkenswert, daß in Polynesien oder vielleicht nur in Hawaii(35)
Priesterkönige während der Ausübung heiliger Handlungen derselben
Beschränkung unterlagen. Bei den Tabu der Toten auf Tonga tritt die Abstufung
und allmähliche Aufhebung der Verbote durch die eigene Tabukraft sehr deutlich
hervor. Wer den Leichnam eines toten Häuptlings berührt hatte, war durch zehn
Monate unrein; wenn er aber selbst ein Häuptling war, nur durch drei, vier oder
fünf Monate, je nach dem Rang des Verstorbenen; aber wenn es sich um die
Leiche des vergötterten Oberhäuptlings handelte, wurden selbst die größten
Häuptlinge durch zehn Monate tabu. Die Wilden glauben fest daran, daß, wer
solche Tabuvorschriften übertritt, schwer erkranken und sterben muß, so fest,
daß sie nach der Meinung eines Beobachters noch niemals den Versuch gewagt
haben, sich vom Gegenteil zu überzeugen(36).
Im wesentlichen gleichartig, aber für unsere Zwecke interessanter sind die
Tabubeschränkungen jener Personen, deren Berührung mit den Toten in
übertragenem Sinne zu verstehen ist, der trauernden Angehörigen, der Witwer
und Witwen. Sehen wir in den bisher erwähnten Vorschriften nur den typischen
Ausdruck der Virulenz und der Ausbreitungsfähigkeit des Tabu, so schimmern in
den nun mitzuteilenden die Motive der Tabu durch, und zwar sowohl die
vorgeblichen als auch solche, die wir für die tiefliegenden, echten halten dürfen.
Bei den Shuswap in Britisch-Columbia müssen Witwen und Witwer während
ihrer Trauerzeit abgesondert leben; sie dürfen weder ihren eigenen Körper noch
ihren Kopf mit ihren Händen berühren; alles Geschirr, dessen sie sich bedienen, ist dem Gebrauche anderer entzogen. Kein Jäger wird sich der Hütte, in welcher
solche Trauernde wohnen, nähern wollen, denn das brächte ihm Unglück; wenn
der Schatten eines Trauernden auf ihn fallen würde, müßte er erkranken. Die
Trauernden schlafen auf Dornbüschen und umgeben ihr Bett mit solchen. Diese
letztere Maßregel ist dazu bestimmt, den Geist des Verstorbenen ferne zu halten,
und noch deutlicher ist wohl der von anderen nordamerikanischen Stämmen
berichtete Gebrauch der Witwe, eine Zeitlang nach dem Tode des Mannes ein
hosenartiges Kleidungsstück aus trockenem Gras zu tragen, um sich
unzugänglich für die Annäherung des Geistes zu machen. So wird uns die
Vorstellung nahe gelegt, daß die Berührung »im übertragenen Sinne« doch nur
als ein körperlicher Kontakt verstanden wird, da der Geist des Verstorbenen
nicht von seinen Angehörigen weicht, nicht abläßt, sie während der Zeit der
Trauer zu »umschweben«.
Bei den Agutainos, die auf Palawan, einer der Philippinen, wohnen, darf eine
Witwe ihre Hütte die ersten sieben oder acht Tage nach dem Todesfall nicht
verlassen, es sei denn zur Nachtzeit, wenn sie Begegnungen nicht zu erwarten
hat. Wer sie erschaut, gerät in Gefahr, augenblicklich zu sterben, und darum
warnt sie selbst vor ihrer Annäherung, indem sie bei jedem Schritt mit einem
hölzernen Stab gegen die Bäume schlägt; diese Bäume aber verdorren. Worin die
Gefährlichkeit einer solchen Witwe bestehen mag, wird uns durch eine andere
Beobachtung erläutert. Im Mekeobezirk von Britisch-Neu-Guinea wird ein
Witwer aller bürgerlichen Rechte verlustig und lebt für eine Weile wie ein
Ausgestoßener. Er darf keinen Garten bebauen, sich nicht öffentlich zeigen, das
Dorf und die Straße nicht betreten. Er schleicht wie ein wildes Tier im hohen
Gras oder im Gebüsch umher, und muß sich im Dickicht verstecken, wenn er
jemanden, besonders aber ein Weib, herannahen sieht. Diese letzte Andeutung
macht es uns leicht, die Gefährlichkeit des Witwers oder der Witwe auf die
Gefahr der Versuchung zurückzuführen. Der Mann, der sein Weib verloren hat,
soll dem Begehren nach einem Ersatz ausweichen; die Witwe hat mit demselben
Wunsch zu kämpfen und mag überdies als herrenlos die Begehrlichkeit anderer
Männer erwecken. Jede solche Ersatzbefriedigung läuft gegen den Sinn der
Trauer; sie müßte den Zorn des Geistes auflodern lassen.(37)
Eines der befremdendsten, aber auch lehrreichsten Tabugebräuche der Trauer
bei den Primitiven ist das Verbot, den Namen des Verstorbenen auszusprechen.
Es ist ungemein verbreitet, hat mannigfaltige Ausführungen erfahren und
bedeutsame Konsequenzen gehabt.
Außer bei den Australiern und Polynesiern, welche uns die Tabugebräuche in
ihrer besten Erhaltung zu zeigen pflegen, findet sich dies Verbot bei so
entfernten und einander so fremden Völkern, wie die Samojeden in Sibirien und die Todas in Südindien, die Mongolen der Tartarei und die Tuaregs der Sahara,
die Aino in Japan und die Akamba und Nandi in Zentralafrika, die Tinguanen
auf den Philippinen und die Einwohner der Nikobarischen Inseln, von
Madagaskar und Borneo(38). Bei einigen dieser Völker gilt das Verbot und die
aus ihm sich ableitenden Folgen nur für die Zeit der Trauer, bei anderen bleibt es
permanent, doch scheint es in allen Fällen mit der Entfernung vom Zeitpunkt des
Todesfalles abzublassen.
Die Vermeidung des Namens des Verstorbenen wird in der Regel
außerordentlich strenge gehandhabt. So gilt es bei manchen südamerikanischen
Stämmen als die schwerste Beleidigung der Überlebenden, den Namen des
verstorbenen Angehörigen vor ihnen auszusprechen, und die darauf gesetzte
Strafe ist nicht geringer als die für eine Mordtat selbst festgesetzte(39). Warum
die Nennung des Namens so verabscheut werden sollte, ist zunächst nicht leicht
zu erraten, aber die mit ihr verbundenen Gefahren haben eine ganze Reihe von
Auskunftsmitteln entstehen lassen, die nach verschiedenen Richtungen
interessant und bedeutungsvoll sind. So sind die Masai in Afrika auf die
Ausflucht gekommen, den Namen des Verstorbenen unmittelbar nach seinem
Tode zu ändern; er darf nun ohne Scheu mit dem neuen Namen erwähnt werden,
während alle Verbote an den alten geknüpft bleiben. Es scheint dabei
vorausgesetzt, daß der Geist seinen neuen Namen nicht kennt und nicht erfahren
wird. Die australischen Stämme an der Adelaide und der Encounter Bay sind in
ihrer Vorsicht so konsequent, daß nach einem Todesfall alle Personen ihren
Namen gegen einen anderen vertauschen, welche ebenso oder sehr ähnlich
geheißen haben wie der Verstorbene. Manchmal wird in weiterer Ausdehnung
derselben Erwägung die Namensänderung nach einem Todesfall bei allen
Angehörigen des Verstorbenen vorgenommen, ohne Rücksicht auf den
Gleichklang der Namen, so bei einigen Stämmen in Victoria und in
Nordwestamerika. Ja bei den Guaycurus in Paraguay pflegte der Häuptling bei
so traurigem Anlaß allen Mitgliedern des Stammes neue Namen zu geben, die
sie fortan erinnerten, als ob sie sie von jeher getragen hätten(40).
Ferner, wenn der Name des Verstorbenen sich mit der Bezeichnung eines
Tieres, Gegenstandes usw. gedeckt hatte, erschien es manchen unter den
angeführten Völkern notwendig, auch diese Tiere und Objekte neu zu benennen,
damit man beim Gebrauch dieser Worte nicht an den Verstorbenen erinnert
werde. Daraus mußte sich eine nie zur Ruhe kommende Veränderung des
Sprachschatzes ergeben, die den Missionären Schwierigkeiten genug bereitete,
besonders wo die Namensverpönung eine permanente war. In den sieben Jahren,
die der Missionär Dobrizhofer bei den Abiponen in Paraguay verbrachte, wurde
der Name für Jaguar dreimal abgeändert, und die Worte für Krokodil, Dornen
und Tierschlachten hatten ähnliche Schicksale(41). Die Scheu, einen Namen
auszusprechen, der einem Verstorbenen angehört hat, dehnt sich aber auch nach
der Richtung hin aus, daß man alles zu erwähnen vermeidet, wobei dieser
Verstorbene eine Rolle spielte, und als bedeutsame Folge dieses
Unterdrückungsprozesses ergibt sich, daß diese Völker keine Tradition, keine
historischen Reminiszenzen haben und einer Erforschung ihrer Vorgeschichte die
größten Schwierigkeiten in den Weg legen. Bei einer Reihe dieser primitiven
Völker haben sich aber auch kompensierende Gebräuche eingebürgert, um die
Namen der Verstorbenen nach einer langen Zeit von Trauer wieder zu erwecken,
indem man sie an Kinder verleiht, die als die Wiedergeburt der Toten betrachtet
werden.
Das Befremdende dieses Namentabu ermäßigt sich, wenn wir daran gemahnt
werden, daß für die Wilden der Name ein wesentliches Stück und ein wichtiger
Besitz der Persönlichkeit ist, daß sie dem Wort volle Dingbedeutung
zuschreiben. Dasselbe tun, wie ich an anderen Orten ausgeführt habe, unsere
Kinder, die sich darum niemals mit der Annahme einer bedeutungslosen
Wortähnlichkeit begnügen, sondern konsequent schließen, wenn zwei Dinge mit
gleichklingenden Namen genannt werden, so müßte damit eine tiefgehende
Übereinstimmung zwischen beiden bezeichnet sein. Auch der zivilisierte
Erwachsene mag an manchen Besonderheiten seines Benehmens noch erraten,
daß er von dem Voll- und Wichtignehmen der Eigennamen nicht so weit entfernt
ist, wie er glaubt, und daß sein Name in einer ganz besonderen Art mit seiner
Person verwachsen ist. Es stimmt dann hiezu, wenn die psychoanalytische Praxis
vielfachen Anlaß findet, auf die Bedeutung der Namen in der unbewußten
Denktätigkeit hinzuweisen(42). Die Zwangsneurotiker benehmen sich dann, wie
zu erwarten stand, in betreff der Namen ganz wie die Wilden. Sie zeigen die
volle »Komplexempfindlichkeit« gegen das Aussprechen und Anhören
bestimmter Worte und Namen (ähnlich wie auch andere Neurotiker), und leiten
aus ihrer Behandlung des eigenen Namens eine gute Anzahl von oft schweren
Hemmungen ab. Eine solche Tabukranke, die ich kannte, hatte die Vermeidung
angenommen, ihren Namen niederzuschreiben, aus Angst, er könnte in
jemandens Hand geraten, der damit in den Besitz eines Stückes von ihrer
Persönlichkeit gekommen wäre. In der krampfhaften Treue, durch die sie sich
gegen die Versuchungen ihrer Phantasie schützen mußte, hatte sie sich das Gebot
geschaffen, »nichts von ihrer Person herzugeben«. Dazu gehörte zunächst der
Name, in weiterer Ausdehnung die Handschrift, und darum gab sie schließlich
das Schreiben auf.
So finden wir es nicht mehr auffällig, wenn von den Wilden der Name des
Toten als ein Stück seiner Person gewertet und zum Gegenstand des den Toten betreffenden Tabu gemacht wird. Auch die Namensnennung des Toten läßt sich
auf die Berührung mit ihm zurückführen, und wir dürfen uns dem
umfassenderen Problem zuwenden, weshalb diese Berührung von so strengem
Tabu betroffen ist.
Die naheliegendste Erklärung würde auf das natürliche Grauen hinweisen,
welches der Leichnam und die Veränderungen, die alsbald an ihm bemerkt
werden, erregt. Daneben müßte man der Trauer um den Toten einen Platz
einräumen, als Motiv für alles, was sich auf diesen Toten bezieht. Allein das
Grauen vor dem Leichnam deckt offenbar nicht die Einzelheiten der
Tabuvorschriften, und die Trauer kann uns niemals erklären, daß die Erwähnung
des Toten ein schwerer Schimpf für dessen Hinterbliebene ist. Die Trauer liebt es
vielmehr, sich mit dem Verstorbenen zu beschäftigen, sein Andenken
auszuarbeiten und für möglichst lange Zeit zu erhalten. Für die
Eigentümlichkeiten der Tabugebräuche muß etwas anderes als die Trauer
verantwortlich gemacht werden, etwas, was offenbar andere Absichten als diese
verfolgt. Gerade die Tabu der Namen verraten uns dies noch unbekannte Motiv
und sagten es die Gebräuche nicht, so würden wir es aus den Angaben der
trauernden Wilden selbst erfahren.
Sie machen nämlich kein Hehl daraus, daß sie sich vor der Gegenwart und
der Wiederkehr des Geistes des Verstorbenen fürchten; sie üben eine Menge von
Zeremonien, um ihn fern zu halten, ihn zu vertreiben(43). Seinen Namen
auszusprechen, dünkt ihnen eine Beschwörung, der seine Gegenwart auf dem
Fuße folgen wird(44). Sie tun darum folgerichtig alles, um einer solchen
Beschwörung und Erweckung aus dem Wege zu gehen. Sie verkleiden sich,
damit der Geist sie nicht erkenne(45), oder sie entstellen seinen oder den eigenen
Namen; sie wüten gegen den rücksichtslosen Fremden, der den Geist durch
Nennung seines Namens auf seine Hinterbliebenen hetzt. Es ist unmöglich, der
Folgerung auszuweichen, daß sie nach Wundts Ausdruck, an der Furcht »vor
seiner zum Dämon gewordenen Seele« leiden(46).
Mit dieser Einsicht wären wir bei der Bestätigung der Auffassung Wundts
angelangt, welche das Wesen des Tabu, wie wir gehört haben, in der Angst vor
den Dämonen findet.
Die Voraussetzung dieser Lehre, daß das teuere Familienmitglied mit dem
Augenblicke seines Todes zum Dämon wird, von dem die Hinterbliebenen nur
Feindseliges zu erwarten haben, und gegen dessen böse Gelüste sie sich mit
allen Mitteln schützen müssen, ist so sonderbar, daß man ihr zunächst den
Glauben versagen wird. Allein so ziemlich alle maßgebenden Autoren sind darin
einig, den Primitiven diese Auffassung zuzuschreiben. Westermarck, der in
seinem Werke: »Ursprung und Entwicklung der Moralbegriffe« dem Tabu, nach meiner Schätzung, viel zu wenig Beachtung schenkt, äußert in dem Abschnitt:
Verhalten gegen Verstorbene direkt: »Überhaupt läßt mich mein
Tatsachenmaterial den Schluß ziehen, daß die Toten häufiger als Feinde denn als
Freunde angesehen werden(47) und daß Jevons und Grant Allen im Irrtum sind
mit ihrer Behauptung, man habe früher geglaubt, die Böswilligkeit der Toten
richte sich in der Regel nur gegen Fremde, während sie für Leben und Ergehen
ihrer Nachkommen und Clangenossen väterlich besorgt seien.«
R. Kleinpaul hat in einem eindrucksvollen Buche die Reste des alten
Seelenglaubens bei den zivilisierten Völkern zur Darstellung des Verhältnisses
zwischen den Lebendigen und den Toten verwertet(48). Es gipfelt auch nach ihm
in der Überzeugung, daß die Toten mordlustig die Lebendigen nach sich ziehen.
Die Toten töten; das Skelett, als welches der Tod heute gebildet wird, stellt dar,
daß der Tod selbst nur ein Toter ist. Nicht eher fühlt sich der Lebendige vor der
Nachstellung der Toten sicher, als bis er ein trennendes Wasser zwischen sich
und ihn gebracht hat. Daher begrub man die Toten gerne auf Inseln, brachte sie
auf die andere Seite eines Flusses; die Ausdrücke Diesseits und Jenseits sind
hievon ausgegangen. Eine spätere Milderung hat die Böswilligkeit der Toten auf
jene Kategorien beschränkt, denen man ein besonderes Recht zum Groll
einräumen mußte, auf die Ermordeten, die ihren Mörder als böse Geister
verfolgen, auf die in ungestillter Sehnsucht Gestorbenen, wie die Bräute. Aber
ursprünglich, meint Kleinpaul, waren alle Toten Vampyre, alle grollten den
Lebenden und trachteten, ihnen zu schaden, sie des Lebens zu berauben. Der
Leichnam hat überhaupt erst den Begriff eines bösen Geistes geliefert.
Die Annahme, die liebsten Verstorbenen wandelten sich nach dem Tode zu
Dämonen, läßt offenbar eine weitere Fragestellung zu. Was bewog die
Primitiven dazu, ihren teueren Toten eine solche Sinnesänderung zuzuschreiben?
Warum machten sie sie zu Dämonen? Westermarck glaubt, diese Frage leicht zu
beantworten(49). »Da der Tod zumeist für das schlimmste Unglück gehalten
wird, das den Menschen treffen kann, glaubt man, daß die Abgeschiedenen mit
ihrem Schicksal äußerst unzufrieden seien. Nach Auffassung der Naturvölker
stirbt man nur durch Tötung, sei es gewaltsame, sei es durch Zauberei bewirkte,
und schon deshalb sieht man die Seele als rachsüchtig und reizbar an;
vermeintlich beneidet sie die Lebenden und sehnt sich nach der Gesellschaft der
alten Angehörigen – es ist daher begreiflich, daß sie trachtet, sie durch
Krankheiten zu töten, um mit ihnen vereinigt zu werden ....
... Eine weitere Erklärung der Bösartigkeit, die man den Seelen zuschreibt,
liegt in der instinktiven Furcht vor diesen, welche Furcht ihrerseits das Ergebnis
der Angst vor dem Tode ist.«
Das Studium der psychoneurotischen Störungen weist uns auf eine umfassendere Erklärung hin, welche die Westermarcksche miteinschließt.
Wenn eine Frau ihren Mann, eine Tochter ihre Mutter durch den Tod
verloren hat, so ereignet es sich nicht selten, daß die Überlebende von
peinigenden Bedenken, die wir »Zwangsvorwürfe« heißen, befallen wird, ob sie
nicht selbst durch eine Unvorsichtigkeit oder Nachlässigkeit den Tod der
geliebten Person verschuldet habe. Keine Erinnerung daran, wie sorgfältig sie
den Kranken gepflegt, keine sachliche Zurückweisung der behaupteten
Verschuldung vermag der Qual ein Ende zu machen, die etwa den
pathologischen Ausdruck einer Trauer darstellt und mit der Zeit langsam
abklingt. Die psychoanalytische Untersuchung solcher Fälle hat uns die
geheimen Triebfedern des Leidens kennen gelehrt. Wir haben erfahren, daß diese
Zwangsvorwürfe in gewissem Sinne berechtigt und nur darum gegen
Widerlegung und Einspruch gefeit sind. Nicht als ob die Trauernde den Tod
wirklich verschuldet oder die Vernachlässigung wirklich begangen hätte, wie es
der Zwangsvorwurf behauptet; aber es war doch etwas in ihr vorhanden, ein ihr
selbst unbewußter Wunsch, der mit dem Tode nicht unzufrieden war, und der ihn
herbeigeführt hätte, wenn er im Besitze der Macht gewesen wäre. Gegen diesen
unbewußten Wunsch reagiert nun der Vorwurf nach dem Tode der geliebten
Person. Solche im Unbewußten versteckte Feindseligkeit hinter zärtlicher Liebe
gibt es nun in fast allen Fällen von intensiver Bindung des Gefühls an eine
bestimmte Person, es ist der klassische Fall, das Vorbild der Ambivalenz
menschlicher Gefühlsregungen. Von solcher Ambivalenz ist bei einem
Menschen bald mehr, bald weniger in der Anlage vorgesehen; normalerweise ist
es nicht so viel, daß die beschriebenen Zwangsvorwürfe daraus entstehen
können. Wo sie aber ausgiebig angelegt ist, da wird sie sich gerade im Verhältnis
zu den allergeliebtesten Personen, da, wo man es am wenigsten erwarten würde,
manifestieren. Die Disposition zur Zwangsneurose, die wir in der Tabufrage so
oft zum Vergleich herangezogen haben, denken wir uns durch ein besonders
hohes Maß solcher ursprünglicher Gefühlsambivalenz gegeben.
Wir kennen nun das Moment, welches uns das vermeintliche Dämonentum
der frisch verstorbenen Seelen und die Notwendigkeit, sich durch die
Tabuvorschriften gegen ihre Feindschaft zu schützen, erklären kann. Wenn wir
annehmen, daß dem Gefühlsleben der Primitiven ein ähnlich hohes Maß von
Ambivalenz zukomme, wie wir es nach den Ergebnissen der Psychoanalyse den
Zwangskranken zuschreiben, so wird es verständlich, daß nach dem
schmerzlichen Verlust eine ähnliche Reaktion gegen die im Unbewußten latente
Feindseligkeit notwendig wird, wie sie dort durch die Zwangsvorwürfe erwiesen
wurde. Diese im Unbewußten als Befriedigung über den Todesfall peinlich
verspürte Feindseligkeit hat aber beim Primitiven ein anderes Schicksal; sie wird abgewehrt, indem sie auf das Objekt der Feindseligkeit, auf den Toten,
verschoben wird. Wir heißen diesen im normalen wie im krankhaften
Seelenleben häufigen Abwehrvorgang eine Projektion. Der Überlebende leugnet
nun, daß er je feindselige Regungen gegen den geliebten Verstorbenen gehegt
hat; aber die Seele des Verstorbenen hegt sie jetzt und wird sie über die ganze
Zeit der Trauer zu betätigen bemüht sein. Der Straf- und Reuecharakter dieser
Gefühlsreaktion wird sich trotz der geglückten Abwehr durch Projektion darin
äußern, daß man sich fürchtet, sich Verzicht auferlegt und sich Einschränkungen
unterwirft, die man zum Teil als Schutzmaßregeln gegen den feindlichen Dämon
verkleidet. Wir finden so wiederum, daß das Tabu auf dem Boden einer
ambivalenten Gefühlseinstellung erwachsen ist. Auch das Tabu der Toten rührt
von dem Gegensatze zwischen dem bewußten Schmerz und der unbewußten
Befriedigung über den Todesfall her. Bei dieser Herkunft des Grolles der Geister
ist es selbstverständlich, daß gerade die nächsten und früher geliebtesten
Hinterbliebenen ihn am meisten zu fürchten haben.
Die Tabuvorschriften benehmen sich auch hier zwiespältig wie die
neurotischen Symptome. Sie bringen einerseits durch ihren Charakter als
Einschränkungen die Trauer zum Ausdruck, anderseits aber verraten sie sehr
deutlich, was sie verbergen wollen, die Feindseligkeit gegen den Toten, die jetzt
als Notwehr motiviert ist. Einen gewissen Anteil der Tabuverbote haben wir als
Versuchungsangst verstehen gelernt. Der Tote ist wehrlos, das muß zur
Befriedigung der feindseligen Gelüste an ihm reizen, und dieser Versuchung
muß das Verbot entgegengesetzt werden.
Westermarck hat aber Recht, wenn er für die Auffassung der Wilden keinen
Unterschied zwischen gewaltsam und natürlich Gestorbenen gelten lassen will.
Für das unbewußte Denken ist auch der ein Gemordeter, der eines natürlichen
Todes gestorben ist; die bösen Wünsche haben ihn getötet. (Vergl. die nächste
Abhandlung dieser Reihe: Animismus, Magie und Allmacht der Gedanken.) Wer
sich für Herkunft und Bedeutung der Träume vom Tode teurer Verwandter (der
Eltern und Geschwister) interessiert, der wird beim Träumer, beim Kind und
beim Wilden die volle Übereinstimmung im Verhalten gegen den Toten,
gegründet auf die nämliche Gefühlsambivalenz, feststellen können.
Wir haben vorhin einer Auffassung von Wundt widersprochen, welche das
Wesen des Tabu in der Furcht vor den Dämonen findet, und doch haben wir
soeben der Erklärung zugestimmt, welche das Tabu der Toten auf die Furcht vor
der zum Dämon gewordenen Seele des Verstorbenen zurückführt. Das schiene
ein Widerspruch: es wird uns aber nicht schwer werden, ihn aufzulösen. Wir
haben die Dämonen zwar angenommen, aber nicht als etwas Letztes und für die
Psychologie Unauflösbares gelten lassen. Wir sind gleichsam hinter die Dämonen gekommen, indem wir sie als Projektionen der feindseligen Gefühle
erkennen, welche die Überlebenden gegen die Toten hegen.
Die nach unserer gut begründeten Annahme zwiespältigen – zärtlichen und
feindseligen – Gefühle gegen die nun Verstorbenen wollen sich zur Zeit des
Verlustes beide zur Geltung bringen, als Trauer und als Befriedigung. Zwischen
diesen beiden Gegensätzen muß es zum Konflikt kommen, und da der eine
Gegensatzpartner, die Feindseligkeit – ganz oder zum größeren Anteile –,
unbewußt ist, kann der Ausgang des Konfliktes nicht in einer Subtraktion der
beiden Intensitäten von einander mit bewußter Einsetzung des Überschusses
bestehen, etwa wie wenn man einer geliebten Person eine von ihr erlittene
Kränkung verzeiht. Der Prozeß erledigt sich vielmehr durch einen besonderen
psychischen Mechanismus, den man in der Psychoanalyse als Projektion zu
bezeichnen gewohnt ist. Die Feindseligkeit, von der man nichts weiß und auch
weiter nichts wissen will, wird aus der inneren Wahrnehmung in die Außenwelt
geworfen, dabei von der eigenen Person gelöst und der anderen zugeschoben.
Nicht wir, die Überlebenden, freuen uns jetzt darüber, daß wir des Verstorbenen
ledig sind; nein, wir trauern um ihn, aber er ist jetzt merkwürdigerweise ein
böser Dämon geworden, dem unser Unglück Befriedigung bereiten würde, der
uns den Tod zu bringen sucht. Die Überlebenden müssen sich nun gegen diesen
bösen Feind verteidigen; sie sind von der inneren Bedrückung entlastet, haben
sie aber nur gegen eine Bedrängnis von außen eingetauscht.
Es ist nicht abzuweisen, daß dieser Projektionsvorgang, welcher die
Verstorbenen zu böswilligen Feinden macht, eine Anlehnung an den reellen
Feindseligkeiten findet, die man von letzteren erinnern und ihnen wirklich zum
Vorwurf machen kann. Also an ihrer Härte, Herrschsucht, Ungerechtigkeit, und
was sonst den Hintergrund auch der zärtlichsten Verhältnisse unter den
Menschen bildet. Aber es kann nicht so einfach zugehen, daß uns dieses Moment
für sich allein die Projektionsschöpfung der Dämonen begreiflich mache. Die
Verschuldungen der Verstorbenen enthalten gewiß einen Teil der Motivierung für
die Feindseligkeit der Überlebenden, aber sie wären unwirksam, wenn nicht
diese Feindseligkeit aus ihnen erfolgt wäre, und der Zeitpunkt ihres Todes wäre
gewiß der ungeeignetste Anlaß, die Erinnerung an die Vorwürfe zu wecken, die
man ihnen zu machen berechtigt war. Wir können die unbewußte Feindseligkeit
als das regelmäßig wirkende und eigentlich treibende Motiv nicht entbehren.
Diese feindselige Strömung gegen die nächsten und teuersten Angehörigen
konnte zu deren Lebzeiten latent bleiben, d. h. sich dem Bewußtsein weder
direkt noch indirekt durch irgend eine Ersatzbildung verraten. Mit dem Ableben
der gleichzeitig geliebten und gehaßten Personen war dies nicht mehr möglich,
der Konflikt wurde akut. Die aus der gesteigerten Zärtlichkeit stammende Trauer wurde einerseits unduldsamer gegen die latente Feindseligkeit, anderseits durfte
sie es nicht zulassen, daß sich aus letzterer nun ein Gefühl der Befriedigung
ergebe. Somit kam es zur Verdrängung der unbewußten Feindseligkeit auf dem
Wege der Projektion, zur Bildung jenes Zeremoniells, in dem die Furcht vor der
Bestrafung durch die Dämonen Ausdruck findet, und mit dem zeitlichen Ablauf
der Trauer verliert auch der Konflikt an Schärfe, so daß das Tabu dieser Toten
sich abschwächen oder in Vergessenheit versinken darf.