Das Tabu und die Ambivalenz der Gefühlsregungen

Sigmund Freud · Kapitel 5 von 6

PDF-Seiten

Das Tabu und die Ambivalenz der Gefühlsregungen

c) Das Tabu der Toten.

möchten aber sagen, sie ist eigentlich die Wiederholung des Verbotenen. Das

»angeblich« wendet sich hier der bewußten, das »eigentlich« der unbewußten

Instanz des Seelenlebens zu. So ist auch das Tabuzeremoniell der Könige

angeblich die höchste Ehrung und Sicherung derselben, eigentlich die Strafe für

ihre Erhöhung, die Rache, welche die Untertanen an ihnen nehmen. Die

Erfahrungen, die Sancho Pansa bei Cervantes als Gouverneur auf seiner Insel

macht, haben ihn offenbar diese Auffassung des höfischen Zeremoniells als die

einzig zutreffende erkennen lassen. Es ist sehr wohl möglich, daß wir weitere

Zustimmungen zu hören bekämen, wenn wir Könige und Herrscher von heute

zur Äußerung darüber veranlassen könnten.

Warum die Gefühlseinstellung gegen die Herrscher einen so mächtigen

unbewußten Beitrag von Feindseligkeit enthalten sollte, ist ein sehr

interessantes, aber die Grenzen dieser Arbeit überschreitendes Problem. Den

Hinweis auf den infantilen Vaterkomplex haben wir bereits gegeben; fügen wir

hinzu, daß die Verfolgung der Vorgeschichte des Königtums uns die

entscheidenden Aufklärungen bringen müßte. Nach Frazers eindrucksvollen,

aber nach eigenem Zugeständnis nicht ganz zwingenden Erörterungen waren die

ersten Könige Fremde, die nach kurzer Herrschaft zum Opfertod bei feierlichen

Festen als Repräsentanten der Gottheit bestimmt waren(34). Noch die Mythen

des Christentums wären von der Nachwirkung dieser Entwicklungsgeschichte

der Könige berührt.

 

c) Das Tabu der Toten.

 

Wir wissen, daß die Toten mächtige Herrscher sind; wir werden vielleicht

erstaunt sein zu erfahren, daß sie als Feinde betrachtet werden.

Das Tabu der Toten erweist, wenn wir auf dem Boden des Vergleiches mit

der Infektion bleiben dürfen, bei den meisten primitiven Völkern eine besondere

Virulenz. Es äußert sich zunächst in den Folgen, welche die Berührung des Toten

nach sich zieht, und in der Behandlung der um den Toten Trauernden. Bei den

Maori war jeder, der eine Leiche berührt oder an ihrer Grablegung teilgenommen

hatte, aufs äußerste unrein und nahezu abgeschnitten von allem Verkehr mit

seinen Mitmenschen, sozusagen boykottiert. Er konnte kein Haus betreten,

keiner Person oder Sache nahe kommen, ohne sie mit der gleichen Eigenschaft

anzustecken. Ja, er durfte nicht einmal Nahrung mit seinen Händen berühren,

diese waren ihm durch ihre Unreinheit geradezu unbrauchbar geworden. Man

stellte ihm das Essen auf den Boden hin, und ihm blieb nichts übrig, als sich seiner mit den Lippen und den Zähnen, so gut es eben ging, zu bemächtigen,

während er seine Hände nach dem Rücken gebogen hielt. Gelegentlich war es

erlaubt, daß eine andere Person ihn füttere, die es dann mit ausgestrecktem Arm

tat, sorgsam, den Unseligen nicht selbst zu berühren, aber diese Hilfsperson war

dann selbst Einschränkungen unterworfen, die nicht viel weniger drückend

waren als seine eigenen. Es gab wohl in jedem Dorf ein ganz verkommenes, von

der Gesellschaft ausgestoßenes Individuum, das in der armseligsten Weise von

spärlichen Almosen lebte. Diesem Wesen war es allein gestattet, sich auf

Armeslänge dem zu nähern, der die letzte Pflicht gegen einen Verstorbenen

erfüllt hatte. War aber dann die Zeit der Abschließung vorüber, und durfte der

durch die Leiche Verunreinigte sich wieder unter seine Genossen mengen, so

wurde alles Geschirr, dessen er sich in der gefährlichen Zeit bedient hatte,

zerschlagen, und alles Zeug weggeworfen, mit dem er bekleidet gewesen war.

Die Tabugebräuche nach der körperlichen Berührung von Toten sind in ganz

Polynesien, Melanesien und in einem Teil von Afrika die nämlichen; ihr

konstantestes Stück ist das Verbot, Nahrung selbst zu berühren, und die sich

daraus ergebende Notwendigkeit, von anderen gefüttert zu werden. Es ist

bemerkenswert, daß in Polynesien oder vielleicht nur in Hawaii(35)

Priesterkönige während der Ausübung heiliger Handlungen derselben

Beschränkung unterlagen. Bei den Tabu der Toten auf Tonga tritt die Abstufung

und allmähliche Aufhebung der Verbote durch die eigene Tabukraft sehr deutlich

hervor. Wer den Leichnam eines toten Häuptlings berührt hatte, war durch zehn

Monate unrein; wenn er aber selbst ein Häuptling war, nur durch drei, vier oder

fünf Monate, je nach dem Rang des Verstorbenen; aber wenn es sich um die

Leiche des vergötterten Oberhäuptlings handelte, wurden selbst die größten

Häuptlinge durch zehn Monate tabu. Die Wilden glauben fest daran, daß, wer

solche Tabuvorschriften übertritt, schwer erkranken und sterben muß, so fest,

daß sie nach der Meinung eines Beobachters noch niemals den Versuch gewagt

haben, sich vom Gegenteil zu überzeugen(36).

Im wesentlichen gleichartig, aber für unsere Zwecke interessanter sind die

Tabubeschränkungen jener Personen, deren Berührung mit den Toten in

übertragenem Sinne zu verstehen ist, der trauernden Angehörigen, der Witwer

und Witwen. Sehen wir in den bisher erwähnten Vorschriften nur den typischen

Ausdruck der Virulenz und der Ausbreitungsfähigkeit des Tabu, so schimmern in

den nun mitzuteilenden die Motive der Tabu durch, und zwar sowohl die

vorgeblichen als auch solche, die wir für die tiefliegenden, echten halten dürfen.

Bei den Shuswap in Britisch-Columbia müssen Witwen und Witwer während

ihrer Trauerzeit abgesondert leben; sie dürfen weder ihren eigenen Körper noch

ihren Kopf mit ihren Händen berühren; alles Geschirr, dessen sie sich bedienen, ist dem Gebrauche anderer entzogen. Kein Jäger wird sich der Hütte, in welcher

solche Trauernde wohnen, nähern wollen, denn das brächte ihm Unglück; wenn

der Schatten eines Trauernden auf ihn fallen würde, müßte er erkranken. Die

Trauernden schlafen auf Dornbüschen und umgeben ihr Bett mit solchen. Diese

letztere Maßregel ist dazu bestimmt, den Geist des Verstorbenen ferne zu halten,

und noch deutlicher ist wohl der von anderen nordamerikanischen Stämmen

berichtete Gebrauch der Witwe, eine Zeitlang nach dem Tode des Mannes ein

hosenartiges Kleidungsstück aus trockenem Gras zu tragen, um sich

unzugänglich für die Annäherung des Geistes zu machen. So wird uns die

Vorstellung nahe gelegt, daß die Berührung »im übertragenen Sinne« doch nur

als ein körperlicher Kontakt verstanden wird, da der Geist des Verstorbenen

nicht von seinen Angehörigen weicht, nicht abläßt, sie während der Zeit der

Trauer zu »umschweben«.

Bei den Agutainos, die auf Palawan, einer der Philippinen, wohnen, darf eine

Witwe ihre Hütte die ersten sieben oder acht Tage nach dem Todesfall nicht

verlassen, es sei denn zur Nachtzeit, wenn sie Begegnungen nicht zu erwarten

hat. Wer sie erschaut, gerät in Gefahr, augenblicklich zu sterben, und darum

warnt sie selbst vor ihrer Annäherung, indem sie bei jedem Schritt mit einem

hölzernen Stab gegen die Bäume schlägt; diese Bäume aber verdorren. Worin die

Gefährlichkeit einer solchen Witwe bestehen mag, wird uns durch eine andere

Beobachtung erläutert. Im Mekeobezirk von Britisch-Neu-Guinea wird ein

Witwer aller bürgerlichen Rechte verlustig und lebt für eine Weile wie ein

Ausgestoßener. Er darf keinen Garten bebauen, sich nicht öffentlich zeigen, das

Dorf und die Straße nicht betreten. Er schleicht wie ein wildes Tier im hohen

Gras oder im Gebüsch umher, und muß sich im Dickicht verstecken, wenn er

jemanden, besonders aber ein Weib, herannahen sieht. Diese letzte Andeutung

macht es uns leicht, die Gefährlichkeit des Witwers oder der Witwe auf die

Gefahr der Versuchung zurückzuführen. Der Mann, der sein Weib verloren hat,

soll dem Begehren nach einem Ersatz ausweichen; die Witwe hat mit demselben

Wunsch zu kämpfen und mag überdies als herrenlos die Begehrlichkeit anderer

Männer erwecken. Jede solche Ersatzbefriedigung läuft gegen den Sinn der

Trauer; sie müßte den Zorn des Geistes auflodern lassen.(37)

Eines der befremdendsten, aber auch lehrreichsten Tabugebräuche der Trauer

bei den Primitiven ist das Verbot, den Namen des Verstorbenen auszusprechen.

Es ist ungemein verbreitet, hat mannigfaltige Ausführungen erfahren und

bedeutsame Konsequenzen gehabt.

Außer bei den Australiern und Polynesiern, welche uns die Tabugebräuche in

ihrer besten Erhaltung zu zeigen pflegen, findet sich dies Verbot bei so

entfernten und einander so fremden Völkern, wie die Samojeden in Sibirien und die Todas in Südindien, die Mongolen der Tartarei und die Tuaregs der Sahara,

die Aino in Japan und die Akamba und Nandi in Zentralafrika, die Tinguanen

auf den Philippinen und die Einwohner der Nikobarischen Inseln, von

Madagaskar und Borneo(38). Bei einigen dieser Völker gilt das Verbot und die

aus ihm sich ableitenden Folgen nur für die Zeit der Trauer, bei anderen bleibt es

permanent, doch scheint es in allen Fällen mit der Entfernung vom Zeitpunkt des

Todesfalles abzublassen.

Die Vermeidung des Namens des Verstorbenen wird in der Regel

außerordentlich strenge gehandhabt. So gilt es bei manchen südamerikanischen

Stämmen als die schwerste Beleidigung der Überlebenden, den Namen des

verstorbenen Angehörigen vor ihnen auszusprechen, und die darauf gesetzte

Strafe ist nicht geringer als die für eine Mordtat selbst festgesetzte(39). Warum

die Nennung des Namens so verabscheut werden sollte, ist zunächst nicht leicht

zu erraten, aber die mit ihr verbundenen Gefahren haben eine ganze Reihe von

Auskunftsmitteln entstehen lassen, die nach verschiedenen Richtungen

interessant und bedeutungsvoll sind. So sind die Masai in Afrika auf die

Ausflucht gekommen, den Namen des Verstorbenen unmittelbar nach seinem

Tode zu ändern; er darf nun ohne Scheu mit dem neuen Namen erwähnt werden,

während alle Verbote an den alten geknüpft bleiben. Es scheint dabei

vorausgesetzt, daß der Geist seinen neuen Namen nicht kennt und nicht erfahren

wird. Die australischen Stämme an der Adelaide und der Encounter Bay sind in

ihrer Vorsicht so konsequent, daß nach einem Todesfall alle Personen ihren

Namen gegen einen anderen vertauschen, welche ebenso oder sehr ähnlich

geheißen haben wie der Verstorbene. Manchmal wird in weiterer Ausdehnung

derselben Erwägung die Namensänderung nach einem Todesfall bei allen

Angehörigen des Verstorbenen vorgenommen, ohne Rücksicht auf den

Gleichklang der Namen, so bei einigen Stämmen in Victoria und in

Nordwestamerika. Ja bei den Guaycurus in Paraguay pflegte der Häuptling bei

so traurigem Anlaß allen Mitgliedern des Stammes neue Namen zu geben, die

sie fortan erinnerten, als ob sie sie von jeher getragen hätten(40).

Ferner, wenn der Name des Verstorbenen sich mit der Bezeichnung eines

Tieres, Gegenstandes usw. gedeckt hatte, erschien es manchen unter den

angeführten Völkern notwendig, auch diese Tiere und Objekte neu zu benennen,

damit man beim Gebrauch dieser Worte nicht an den Verstorbenen erinnert

werde. Daraus mußte sich eine nie zur Ruhe kommende Veränderung des

Sprachschatzes ergeben, die den Missionären Schwierigkeiten genug bereitete,

besonders wo die Namensverpönung eine permanente war. In den sieben Jahren,

die der Missionär Dobrizhofer bei den Abiponen in Paraguay verbrachte, wurde

der Name für Jaguar dreimal abgeändert, und die Worte für Krokodil, Dornen

und Tierschlachten hatten ähnliche Schicksale(41). Die Scheu, einen Namen

auszusprechen, der einem Verstorbenen angehört hat, dehnt sich aber auch nach

der Richtung hin aus, daß man alles zu erwähnen vermeidet, wobei dieser

Verstorbene eine Rolle spielte, und als bedeutsame Folge dieses

Unterdrückungsprozesses ergibt sich, daß diese Völker keine Tradition, keine

historischen Reminiszenzen haben und einer Erforschung ihrer Vorgeschichte die

größten Schwierigkeiten in den Weg legen. Bei einer Reihe dieser primitiven

Völker haben sich aber auch kompensierende Gebräuche eingebürgert, um die

Namen der Verstorbenen nach einer langen Zeit von Trauer wieder zu erwecken,

indem man sie an Kinder verleiht, die als die Wiedergeburt der Toten betrachtet

werden.

Das Befremdende dieses Namentabu ermäßigt sich, wenn wir daran gemahnt

werden, daß für die Wilden der Name ein wesentliches Stück und ein wichtiger

Besitz der Persönlichkeit ist, daß sie dem Wort volle Dingbedeutung

zuschreiben. Dasselbe tun, wie ich an anderen Orten ausgeführt habe, unsere

Kinder, die sich darum niemals mit der Annahme einer bedeutungslosen

Wortähnlichkeit begnügen, sondern konsequent schließen, wenn zwei Dinge mit

gleichklingenden Namen genannt werden, so müßte damit eine tiefgehende

Übereinstimmung zwischen beiden bezeichnet sein. Auch der zivilisierte

Erwachsene mag an manchen Besonderheiten seines Benehmens noch erraten,

daß er von dem Voll- und Wichtignehmen der Eigennamen nicht so weit entfernt

ist, wie er glaubt, und daß sein Name in einer ganz besonderen Art mit seiner

Person verwachsen ist. Es stimmt dann hiezu, wenn die psychoanalytische Praxis

vielfachen Anlaß findet, auf die Bedeutung der Namen in der unbewußten

Denktätigkeit hinzuweisen(42). Die Zwangsneurotiker benehmen sich dann, wie

zu erwarten stand, in betreff der Namen ganz wie die Wilden. Sie zeigen die

volle »Komplexempfindlichkeit« gegen das Aussprechen und Anhören

bestimmter Worte und Namen (ähnlich wie auch andere Neurotiker), und leiten

aus ihrer Behandlung des eigenen Namens eine gute Anzahl von oft schweren

Hemmungen ab. Eine solche Tabukranke, die ich kannte, hatte die Vermeidung

angenommen, ihren Namen niederzuschreiben, aus Angst, er könnte in

jemandens Hand geraten, der damit in den Besitz eines Stückes von ihrer

Persönlichkeit gekommen wäre. In der krampfhaften Treue, durch die sie sich

gegen die Versuchungen ihrer Phantasie schützen mußte, hatte sie sich das Gebot

geschaffen, »nichts von ihrer Person herzugeben«. Dazu gehörte zunächst der

Name, in weiterer Ausdehnung die Handschrift, und darum gab sie schließlich

das Schreiben auf.

So finden wir es nicht mehr auffällig, wenn von den Wilden der Name des

Toten als ein Stück seiner Person gewertet und zum Gegenstand des den Toten betreffenden Tabu gemacht wird. Auch die Namensnennung des Toten läßt sich

auf die Berührung mit ihm zurückführen, und wir dürfen uns dem

umfassenderen Problem zuwenden, weshalb diese Berührung von so strengem

Tabu betroffen ist.

Die naheliegendste Erklärung würde auf das natürliche Grauen hinweisen,

welches der Leichnam und die Veränderungen, die alsbald an ihm bemerkt

werden, erregt. Daneben müßte man der Trauer um den Toten einen Platz

einräumen, als Motiv für alles, was sich auf diesen Toten bezieht. Allein das

Grauen vor dem Leichnam deckt offenbar nicht die Einzelheiten der

Tabuvorschriften, und die Trauer kann uns niemals erklären, daß die Erwähnung

des Toten ein schwerer Schimpf für dessen Hinterbliebene ist. Die Trauer liebt es

vielmehr, sich mit dem Verstorbenen zu beschäftigen, sein Andenken

auszuarbeiten und für möglichst lange Zeit zu erhalten. Für die

Eigentümlichkeiten der Tabugebräuche muß etwas anderes als die Trauer

verantwortlich gemacht werden, etwas, was offenbar andere Absichten als diese

verfolgt. Gerade die Tabu der Namen verraten uns dies noch unbekannte Motiv

und sagten es die Gebräuche nicht, so würden wir es aus den Angaben der

trauernden Wilden selbst erfahren.

Sie machen nämlich kein Hehl daraus, daß sie sich vor der Gegenwart und

der Wiederkehr des Geistes des Verstorbenen fürchten; sie üben eine Menge von

Zeremonien, um ihn fern zu halten, ihn zu vertreiben(43). Seinen Namen

auszusprechen, dünkt ihnen eine Beschwörung, der seine Gegenwart auf dem

Fuße folgen wird(44). Sie tun darum folgerichtig alles, um einer solchen

Beschwörung und Erweckung aus dem Wege zu gehen. Sie verkleiden sich,

damit der Geist sie nicht erkenne(45), oder sie entstellen seinen oder den eigenen

Namen; sie wüten gegen den rücksichtslosen Fremden, der den Geist durch

Nennung seines Namens auf seine Hinterbliebenen hetzt. Es ist unmöglich, der

Folgerung auszuweichen, daß sie nach Wundts Ausdruck, an der Furcht »vor

seiner zum Dämon gewordenen Seele« leiden(46).

Mit dieser Einsicht wären wir bei der Bestätigung der Auffassung Wundts

angelangt, welche das Wesen des Tabu, wie wir gehört haben, in der Angst vor

den Dämonen findet.

Die Voraussetzung dieser Lehre, daß das teuere Familienmitglied mit dem

Augenblicke seines Todes zum Dämon wird, von dem die Hinterbliebenen nur

Feindseliges zu erwarten haben, und gegen dessen böse Gelüste sie sich mit

allen Mitteln schützen müssen, ist so sonderbar, daß man ihr zunächst den

Glauben versagen wird. Allein so ziemlich alle maßgebenden Autoren sind darin

einig, den Primitiven diese Auffassung zuzuschreiben. Westermarck, der in

seinem Werke: »Ursprung und Entwicklung der Moralbegriffe« dem Tabu, nach meiner Schätzung, viel zu wenig Beachtung schenkt, äußert in dem Abschnitt:

Verhalten gegen Verstorbene direkt: »Überhaupt läßt mich mein

Tatsachenmaterial den Schluß ziehen, daß die Toten häufiger als Feinde denn als

Freunde angesehen werden(47) und daß Jevons und Grant Allen im Irrtum sind

mit ihrer Behauptung, man habe früher geglaubt, die Böswilligkeit der Toten

richte sich in der Regel nur gegen Fremde, während sie für Leben und Ergehen

ihrer Nachkommen und Clangenossen väterlich besorgt seien.«

R. Kleinpaul hat in einem eindrucksvollen Buche die Reste des alten

Seelenglaubens bei den zivilisierten Völkern zur Darstellung des Verhältnisses

zwischen den Lebendigen und den Toten verwertet(48). Es gipfelt auch nach ihm

in der Überzeugung, daß die Toten mordlustig die Lebendigen nach sich ziehen.

Die Toten töten; das Skelett, als welches der Tod heute gebildet wird, stellt dar,

daß der Tod selbst nur ein Toter ist. Nicht eher fühlt sich der Lebendige vor der

Nachstellung der Toten sicher, als bis er ein trennendes Wasser zwischen sich

und ihn gebracht hat. Daher begrub man die Toten gerne auf Inseln, brachte sie

auf die andere Seite eines Flusses; die Ausdrücke Diesseits und Jenseits sind

hievon ausgegangen. Eine spätere Milderung hat die Böswilligkeit der Toten auf

jene Kategorien beschränkt, denen man ein besonderes Recht zum Groll

einräumen mußte, auf die Ermordeten, die ihren Mörder als böse Geister

verfolgen, auf die in ungestillter Sehnsucht Gestorbenen, wie die Bräute. Aber

ursprünglich, meint Kleinpaul, waren alle Toten Vampyre, alle grollten den

Lebenden und trachteten, ihnen zu schaden, sie des Lebens zu berauben. Der

Leichnam hat überhaupt erst den Begriff eines bösen Geistes geliefert.

Die Annahme, die liebsten Verstorbenen wandelten sich nach dem Tode zu

Dämonen, läßt offenbar eine weitere Fragestellung zu. Was bewog die

Primitiven dazu, ihren teueren Toten eine solche Sinnesänderung zuzuschreiben?

Warum machten sie sie zu Dämonen? Westermarck glaubt, diese Frage leicht zu

beantworten(49). »Da der Tod zumeist für das schlimmste Unglück gehalten

wird, das den Menschen treffen kann, glaubt man, daß die Abgeschiedenen mit

ihrem Schicksal äußerst unzufrieden seien. Nach Auffassung der Naturvölker

stirbt man nur durch Tötung, sei es gewaltsame, sei es durch Zauberei bewirkte,

und schon deshalb sieht man die Seele als rachsüchtig und reizbar an;

vermeintlich beneidet sie die Lebenden und sehnt sich nach der Gesellschaft der

alten Angehörigen – es ist daher begreiflich, daß sie trachtet, sie durch

Krankheiten zu töten, um mit ihnen vereinigt zu werden ....

... Eine weitere Erklärung der Bösartigkeit, die man den Seelen zuschreibt,

liegt in der instinktiven Furcht vor diesen, welche Furcht ihrerseits das Ergebnis

der Angst vor dem Tode ist.«

Das Studium der psychoneurotischen Störungen weist uns auf eine umfassendere Erklärung hin, welche die Westermarcksche miteinschließt.

Wenn eine Frau ihren Mann, eine Tochter ihre Mutter durch den Tod

verloren hat, so ereignet es sich nicht selten, daß die Überlebende von

peinigenden Bedenken, die wir »Zwangsvorwürfe« heißen, befallen wird, ob sie

nicht selbst durch eine Unvorsichtigkeit oder Nachlässigkeit den Tod der

geliebten Person verschuldet habe. Keine Erinnerung daran, wie sorgfältig sie

den Kranken gepflegt, keine sachliche Zurückweisung der behaupteten

Verschuldung vermag der Qual ein Ende zu machen, die etwa den

pathologischen Ausdruck einer Trauer darstellt und mit der Zeit langsam

abklingt. Die psychoanalytische Untersuchung solcher Fälle hat uns die

geheimen Triebfedern des Leidens kennen gelehrt. Wir haben erfahren, daß diese

Zwangsvorwürfe in gewissem Sinne berechtigt und nur darum gegen

Widerlegung und Einspruch gefeit sind. Nicht als ob die Trauernde den Tod

wirklich verschuldet oder die Vernachlässigung wirklich begangen hätte, wie es

der Zwangsvorwurf behauptet; aber es war doch etwas in ihr vorhanden, ein ihr

selbst unbewußter Wunsch, der mit dem Tode nicht unzufrieden war, und der ihn

herbeigeführt hätte, wenn er im Besitze der Macht gewesen wäre. Gegen diesen

unbewußten Wunsch reagiert nun der Vorwurf nach dem Tode der geliebten

Person. Solche im Unbewußten versteckte Feindseligkeit hinter zärtlicher Liebe

gibt es nun in fast allen Fällen von intensiver Bindung des Gefühls an eine

bestimmte Person, es ist der klassische Fall, das Vorbild der Ambivalenz

menschlicher Gefühlsregungen. Von solcher Ambivalenz ist bei einem

Menschen bald mehr, bald weniger in der Anlage vorgesehen; normalerweise ist

es nicht so viel, daß die beschriebenen Zwangsvorwürfe daraus entstehen

können. Wo sie aber ausgiebig angelegt ist, da wird sie sich gerade im Verhältnis

zu den allergeliebtesten Personen, da, wo man es am wenigsten erwarten würde,

manifestieren. Die Disposition zur Zwangsneurose, die wir in der Tabufrage so

oft zum Vergleich herangezogen haben, denken wir uns durch ein besonders

hohes Maß solcher ursprünglicher Gefühlsambivalenz gegeben.

Wir kennen nun das Moment, welches uns das vermeintliche Dämonentum

der frisch verstorbenen Seelen und die Notwendigkeit, sich durch die

Tabuvorschriften gegen ihre Feindschaft zu schützen, erklären kann. Wenn wir

annehmen, daß dem Gefühlsleben der Primitiven ein ähnlich hohes Maß von

Ambivalenz zukomme, wie wir es nach den Ergebnissen der Psychoanalyse den

Zwangskranken zuschreiben, so wird es verständlich, daß nach dem

schmerzlichen Verlust eine ähnliche Reaktion gegen die im Unbewußten latente

Feindseligkeit notwendig wird, wie sie dort durch die Zwangsvorwürfe erwiesen

wurde. Diese im Unbewußten als Befriedigung über den Todesfall peinlich

verspürte Feindseligkeit hat aber beim Primitiven ein anderes Schicksal; sie wird abgewehrt, indem sie auf das Objekt der Feindseligkeit, auf den Toten,

verschoben wird. Wir heißen diesen im normalen wie im krankhaften

Seelenleben häufigen Abwehrvorgang eine Projektion. Der Überlebende leugnet

nun, daß er je feindselige Regungen gegen den geliebten Verstorbenen gehegt

hat; aber die Seele des Verstorbenen hegt sie jetzt und wird sie über die ganze

Zeit der Trauer zu betätigen bemüht sein. Der Straf- und Reuecharakter dieser

Gefühlsreaktion wird sich trotz der geglückten Abwehr durch Projektion darin

äußern, daß man sich fürchtet, sich Verzicht auferlegt und sich Einschränkungen

unterwirft, die man zum Teil als Schutzmaßregeln gegen den feindlichen Dämon

verkleidet. Wir finden so wiederum, daß das Tabu auf dem Boden einer

ambivalenten Gefühlseinstellung erwachsen ist. Auch das Tabu der Toten rührt

von dem Gegensatze zwischen dem bewußten Schmerz und der unbewußten

Befriedigung über den Todesfall her. Bei dieser Herkunft des Grolles der Geister

ist es selbstverständlich, daß gerade die nächsten und früher geliebtesten

Hinterbliebenen ihn am meisten zu fürchten haben.

Die Tabuvorschriften benehmen sich auch hier zwiespältig wie die

neurotischen Symptome. Sie bringen einerseits durch ihren Charakter als

Einschränkungen die Trauer zum Ausdruck, anderseits aber verraten sie sehr

deutlich, was sie verbergen wollen, die Feindseligkeit gegen den Toten, die jetzt

als Notwehr motiviert ist. Einen gewissen Anteil der Tabuverbote haben wir als

Versuchungsangst verstehen gelernt. Der Tote ist wehrlos, das muß zur

Befriedigung der feindseligen Gelüste an ihm reizen, und dieser Versuchung

muß das Verbot entgegengesetzt werden.

Westermarck hat aber Recht, wenn er für die Auffassung der Wilden keinen

Unterschied zwischen gewaltsam und natürlich Gestorbenen gelten lassen will.

Für das unbewußte Denken ist auch der ein Gemordeter, der eines natürlichen

Todes gestorben ist; die bösen Wünsche haben ihn getötet. (Vergl. die nächste

Abhandlung dieser Reihe: Animismus, Magie und Allmacht der Gedanken.) Wer

sich für Herkunft und Bedeutung der Träume vom Tode teurer Verwandter (der

Eltern und Geschwister) interessiert, der wird beim Träumer, beim Kind und

beim Wilden die volle Übereinstimmung im Verhalten gegen den Toten,

gegründet auf die nämliche Gefühlsambivalenz, feststellen können.

Wir haben vorhin einer Auffassung von Wundt widersprochen, welche das

Wesen des Tabu in der Furcht vor den Dämonen findet, und doch haben wir

soeben der Erklärung zugestimmt, welche das Tabu der Toten auf die Furcht vor

der zum Dämon gewordenen Seele des Verstorbenen zurückführt. Das schiene

ein Widerspruch: es wird uns aber nicht schwer werden, ihn aufzulösen. Wir

haben die Dämonen zwar angenommen, aber nicht als etwas Letztes und für die

Psychologie Unauflösbares gelten lassen. Wir sind gleichsam hinter die Dämonen gekommen, indem wir sie als Projektionen der feindseligen Gefühle

erkennen, welche die Überlebenden gegen die Toten hegen.

Die nach unserer gut begründeten Annahme zwiespältigen – zärtlichen und

feindseligen – Gefühle gegen die nun Verstorbenen wollen sich zur Zeit des

Verlustes beide zur Geltung bringen, als Trauer und als Befriedigung. Zwischen

diesen beiden Gegensätzen muß es zum Konflikt kommen, und da der eine

Gegensatzpartner, die Feindseligkeit – ganz oder zum größeren Anteile –,

unbewußt ist, kann der Ausgang des Konfliktes nicht in einer Subtraktion der

beiden Intensitäten von einander mit bewußter Einsetzung des Überschusses

bestehen, etwa wie wenn man einer geliebten Person eine von ihr erlittene

Kränkung verzeiht. Der Prozeß erledigt sich vielmehr durch einen besonderen

psychischen Mechanismus, den man in der Psychoanalyse als Projektion zu

bezeichnen gewohnt ist. Die Feindseligkeit, von der man nichts weiß und auch

weiter nichts wissen will, wird aus der inneren Wahrnehmung in die Außenwelt

geworfen, dabei von der eigenen Person gelöst und der anderen zugeschoben.

Nicht wir, die Überlebenden, freuen uns jetzt darüber, daß wir des Verstorbenen

ledig sind; nein, wir trauern um ihn, aber er ist jetzt merkwürdigerweise ein

böser Dämon geworden, dem unser Unglück Befriedigung bereiten würde, der

uns den Tod zu bringen sucht. Die Überlebenden müssen sich nun gegen diesen

bösen Feind verteidigen; sie sind von der inneren Bedrückung entlastet, haben

sie aber nur gegen eine Bedrängnis von außen eingetauscht.

Es ist nicht abzuweisen, daß dieser Projektionsvorgang, welcher die

Verstorbenen zu böswilligen Feinden macht, eine Anlehnung an den reellen

Feindseligkeiten findet, die man von letzteren erinnern und ihnen wirklich zum

Vorwurf machen kann. Also an ihrer Härte, Herrschsucht, Ungerechtigkeit, und

was sonst den Hintergrund auch der zärtlichsten Verhältnisse unter den

Menschen bildet. Aber es kann nicht so einfach zugehen, daß uns dieses Moment

für sich allein die Projektionsschöpfung der Dämonen begreiflich mache. Die

Verschuldungen der Verstorbenen enthalten gewiß einen Teil der Motivierung für

die Feindseligkeit der Überlebenden, aber sie wären unwirksam, wenn nicht

diese Feindseligkeit aus ihnen erfolgt wäre, und der Zeitpunkt ihres Todes wäre

gewiß der ungeeignetste Anlaß, die Erinnerung an die Vorwürfe zu wecken, die

man ihnen zu machen berechtigt war. Wir können die unbewußte Feindseligkeit

als das regelmäßig wirkende und eigentlich treibende Motiv nicht entbehren.

Diese feindselige Strömung gegen die nächsten und teuersten Angehörigen

konnte zu deren Lebzeiten latent bleiben, d. h. sich dem Bewußtsein weder

direkt noch indirekt durch irgend eine Ersatzbildung verraten. Mit dem Ableben

der gleichzeitig geliebten und gehaßten Personen war dies nicht mehr möglich,

der Konflikt wurde akut. Die aus der gesteigerten Zärtlichkeit stammende Trauer wurde einerseits unduldsamer gegen die latente Feindseligkeit, anderseits durfte

sie es nicht zulassen, daß sich aus letzterer nun ein Gefühl der Befriedigung

ergebe. Somit kam es zur Verdrängung der unbewußten Feindseligkeit auf dem

Wege der Projektion, zur Bildung jenes Zeremoniells, in dem die Furcht vor der

Bestrafung durch die Dämonen Ausdruck findet, und mit dem zeitlichen Ablauf

der Trauer verliert auch der Konflikt an Schärfe, so daß das Tabu dieser Toten

sich abschwächen oder in Vergessenheit versinken darf.