Das Tabu und die Ambivalenz der Gefühlsregungen

Sigmund Freud · Kapitel 2 von 6

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Das Tabu und die Ambivalenz der Gefühlsregungen

Kapitel 3

 

W ir wollen nun wissen, welchen Wert unsere Gleichstellung des Tabu mit

der Zwangsneurose und die auf Grund dieser Vergleichung gegebene Auffassung

des Tabu beanspruchen kann. Ein solcher Wert liegt offenbar nur vor, wenn

unsere Auffassung einen Vorteil bietet, der sonst nicht zu haben ist, wenn sie ein

besseres Verständnis des Tabu gestattet, als uns sonst möglich wird. Wir sind

vielleicht geneigt zu behaupten, daß wir diesen Nachweis der Brauchbarkeit im

Vorstehenden bereits erbracht haben; wir werden aber versuchen müssen, ihn zu

verstärken, indem wir die Erklärung der Tabuverbote und Gebräuche ins

Einzelne fortsetzen.

Es steht uns aber auch ein anderer Weg offen. Wir können die Untersuchung

anstellen, ob nicht ein Teil der Voraussetzungen, die wir von der Neurose her auf

das Tabu übertragen haben, oder der Folgerungen, zu denen wir dabei gelangt

sind, an den Phänomenen des Tabu unmittelbar erweisbar ist. Wir müssen uns

nur entscheiden, wonach wir suchen wollen. Die Behauptung über die Genese

des Tabu, es stamme von einem uralten Verbote ab, welches dereinst von außen

auferlegt worden ist, entzieht sich natürlich dem Beweise. Wir werden also eher

die psychologischen Bedingungen fürs Tabu zu bestätigen suchen, welche wir

für die Zwangsneurose kennen gelernt haben. Wie gelangten wir bei der Neurose

zur Kenntnis dieser psychologischen Momente? Durch das analytische Studium

der Symptome, vor allem der Zwangshandlungen, der Abwehrmaßregeln und

Zwangsgebote. Wir fanden an ihnen die besten Anzeichen für ihre Abstammung

von ambivalenten Regungen oder Tendenzen, wobei sie entweder gleichzeitig

dem Wunsch wie dem Gegenwunsch entsprechen oder vorwiegend im Dienste

der einen von den beiden entgegengesetzten Tendenzen stehen. Wenn es uns nun

gelänge, auch an den Tabuvorschriften die Ambivalenz, das Walten

entgegengesetzter Tendenzen aufzuzeigen, oder unter ihnen einige aufzufinden,

die nach der Art von Zwangshandlungen beiden Strömungen gleichzeitigen

Ausdruck geben, so wäre die psychologische Übereinstimmung zwischen dem

Tabu und der Zwangsneurose im nahezu wichtigsten Stück gesichert.

Die beiden fundamentalen Tabuverbote sind, wie vorhin erwähnt, für unsere Analyse durch die Zugehörigkeit zum Totemismus unzugänglich; ein anderer