Totem und Tabu / Einige Übereinstimmungen im Seelenleben der Wilden und der Neurotiker
Kapitel 4
verteidigen; sie sind von der inneren Bedrückung entlastet, haben sie aber nur
gegen eine Bedrängnis von außen eingetauscht.
Es ist nicht abzuweisen, daß dieser Projektionsvorgang, welcher die
Verstorbenen zu böswilligen Feinden macht, eine Anlehnung an den reellen
Feindseligkeiten findet, die man von letzteren erinnern und ihnen wirklich zum
Vorwurf machen kann. Also an ihrer Härte, Herrschsucht, Ungerechtigkeit, und
was sonst den Hintergrund auch der zärtlichsten Beziehungen unter den
Menschen bildet. Aber es kann nicht so einfach zugehen, daß uns dieses Moment
für sich allein die Projektionsschöpfung der Dämonen begreiflich mache. Die
Verschuldungen der Verstorbenen enthalten gewiß einen Teil der Motivierung für
die Feindseligkeit der Überlebenden, aber sie wären unwirksam, wenn nicht
diese Feindseligkeit aus ihnen erfolgt wäre, und der Zeitpunkt ihres Todes wäre
gewiß der ungeeignetste Anlaß, die Erinnerung an die Vorwürfe zu wecken, die
man ihnen zu machen berechtigt war. Wir können die unbewußte Feindseligkeit
als das regelmäßig wirkende und eigentlich treibende Motiv nicht entbehren.
Diese feindselige Strömung gegen die nächsten und teuersten Angehörigen
konnte zu deren Lebzeiten latent bleiben, das heißt sich dem Bewußtsein weder
direkt noch indirekt durch irgend eine Ersatzbildung verraten. Mit dem Ableben
der gleichzeitig geliebten und gehaßten Personen war dies nicht mehr möglich,
der Konflikt wurde akut. Die aus der gesteigerten Zärtlichkeit stammende Trauer
wurde einerseits unduldsamer gegen die latente Feindseligkeit, anderseits durfte
sie es nicht zulassen, daß sich aus letzterer nun ein Gefühl der Befriedigung
ergebe. Somit kam es zur Verdrängung der unbewußten Feindseligkeit auf dem
Wege der Projektion, zur Bildung jenes Zeremoniells, in dem die Furcht vor der
Bestrafung durch die Dämonen Ausdruck findet, und mit dem zeitlichen Ablauf
der Trauer verliert auch der Konflikt an Schärfe, so daß das Tabu dieser Toten
sich abschwächen oder in Vergessenheit versinken darf.
4.
Haben wir so den Boden geklärt, auf dem das überaus lehrreiche Tabu der
Toten erwachsen ist, so wollen wir nicht versäumen, einige Bemerkungen
anzuknüpfen, die für das Verständnis des Tabu überhaupt bedeutungsvoll werden
können.
Die Projektion der unbewußten Feindseligkeit beim Tabu der Toten auf die
Dämonen ist nur ein einzelnes Beispiel aus einer Reihe von Vorgängen, denen
der größte Einfluß auf die Gestaltung des primitiven Seelenlebens zugesprochen werden muß. In dem betrachteten Falle dient die Projektion der Erledigung eines
Gefühlskonfliktes; sie findet die nämliche Verwendung in einer großen Anzahl
von psychischen Situationen, die zur Neurose führen. Aber die Projektion ist
nicht für die Abwehr geschaffen, sie kommt auch zu stande, wo es keine
Konflikte gibt. Die Projektion innerer Wahrnehmungen nach außen ist ein
primitiver Mechanismus, dem z. B. auch unsere Sinneswahrnehmungen
unterliegen, der also an der Gestaltung unserer Außenwelt normalerweise den
größten Anteil hat. Unter noch nicht genügend festgestellten Bedingungen
werden innere Wahrnehmungen auch von Gefühls- und Denkvorgängen wie die
Sinneswahrnehmungen nach außen projiziert, zur Ausgestaltung der Außenwelt
verwendet, während sie der Innenwelt verbleiben sollten. Es hängt dies vielleicht
genetisch damit zusammen, daß die Funktion der Aufmerksamkeit ursprünglich
nicht der Innenwelt, sondern den von der Außenwelt zuströmenden Reizen
zugewendet war, und von den endopsychischen Vorgängen nur die Nachrichten
über Lust- und Unlustentwicklungen empfing. Erst mit der Ausbildung einer
abstrakten Denksprache, durch die Verknüpfung der sinnlichen Reste der
Wortvorstellungen mit inneren Vorgängen, wurden diese selbst allmählich
wahrnehmungsfähig. Bis dahin hatten die primitiven Menschen durch Projektion
innerer Wahrnehmungen nach außen ein Bild der Außenwelt entwickelt, welches
wir nun mit erstarkter Bewußtseinswahrnehmung in Psychologie
zurückübersetzen müssen.
Die Projektion der eigenen bösen Regungen in die Dämonen ist nur ein
Stück eines Systems, welches die »Weltanschauung« der Primitiven geworden
ist, und das wir in der nächsten Abhandlung dieser Reihe als das »animistische«
kennen lernen werden. Wir werden dann die psychologischen Charaktere einer
solchen Systembildung festzustellen haben und unsere Anhaltspunkte wiederum
in der Analyse jener Systembildungen finden, welche uns die Neurosen
entgegenbringen. Wir wollen vorläufig nur verraten, daß die sogenannte
»sekundäre Bearbeitung« des Trauminhalts das Vorbild für alle diese
Systembildungen ist. Vergessen wir auch nicht daran, daß es vom Stadium der
Systembildung an zweierlei Ableitungen für jeden vom Bewußtsein beurteilten
Akt gibt, die systematische und die reale, aber unbewußte(75).
Wundt(76) bemerkt, daß »unter den Wirkungen, die der Mythus allerorten
den Dämonen zuschreibt, zunächst die unheilvollen überwiegen, so daß im
Glauben der Völker sichtlich die bösen Dämonen älter sind als die guten«. Es ist
nun sehr wohl möglich, daß der Begriff des Dämons überhaupt aus der so
bedeutsamen Relation zu den Toten gewonnen wurde. Die diesem Verhältnis
innewohnende Ambivalenz hat sich dann im weiteren Verlaufe der
Menschheitsentwicklung darin geäußert, daß sie aus der nämlichen Wurzel zwei völlig entgegengesetzte psychische Bildungen hervorgehen ließ: Dämonen- und
Gespensterfurcht einerseits, die Ahnenverehrung anderseits(77). Daß die
Dämonen stets als die Geister kürzlich Verstorbener gefaßt werden, bezeugt wie
nichts anderes den Einfluß der Trauer auf die Entstehung des Dämonenglaubens.
Die Trauer hat eine ganz bestimmte psychische Aufgabe zu erledigen, sie soll
die Erinnerungen und Erwartungen der Überlebenden von den Toten ablösen. Ist
diese Arbeit geschehen, so läßt der Schmerz nach, mit ihm die Reue und der
Vorwurf und darum auch die Angst vor dem Dämon. Dieselben Geister aber, die
zunächst als Dämonen gefürchtet wurden, gehen nun der freundlicheren
Bestimmung entgegen, als Ahnen verehrt und zur Hilfeleistung angerufen zu
werden.
Überblickt man das Verhältnis der Überlebenden zu den Toten im Wandel
der Zeiten, so ist es unverkennbar, daß dessen Ambivalenz außerordentlich
nachgelassen hat. Es gelingt jetzt leicht, die unbewußte, immer noch
nachweisbare Feindseligkeit gegen die Toten niederzuhalten, ohne daß es eines
besonderen seelischen Aufwandes hiefür bedürfte. Wo früher der befriedigte
Haß und die schmerzhafte Zärtlichkeit miteinander gerungen haben, da erhebt
sich heute wie eine Narbenbildung die Pietät und fordert das: De mortuis nil nisi
bene. Nur die Neurotiker trüben noch die Trauer um den Verlust eines ihrer
Teuren durch Anfälle von Zwangsvorwürfen, welche in der Psychoanalyse die
alte ambivalente Gefühlseinstellung als ihr Geheimnis verraten. Auf welchem
Wege diese Änderung herbeigeführt wurde, inwieweit sich konstitutionelle
Änderung und reale Besserung der familiären Beziehungen in deren
Verursachung teilen, das braucht hier nicht erörtert zu werden. Aber man könnte
durch dieses Beispiel zur Annahme geführt werden, es sei den Seelenregungen
der Primitiven überhaupt ein höheres Maß von Ambivalenz zuzugestehen, als bei
dem heute lebenden Kulturmenschen aufzufinden ist. Mit der Abnahme dieser
Ambivalenz schwand auch langsam das Tabu, das Kompromißsymptom des
Ambivalenzkonfliktes. Von den Neurotikern, welche genötigt sind, diesen Kampf
und das aus ihm hervorgehende Tabu zu reproduzieren, würden wir sagen, daß
sie eine archaistische Konstitution als atavistischen Rest mit sich gebracht
haben, deren Kompensation im Dienste der Kulturanforderung sie nun zu so
ungeheuerlichem seelischen Aufwand zwingt.
Wir erinnern uns an dieser Stelle der durch ihre Unklarheit verwirrenden
Auskunft, welche uns Wundt über die Doppelbedeutung des Wortes Tabu: heilig
und unrein geboten hat (s. o.). Ursprünglich habe das Wort Tabu heilig und
unrein noch nicht bedeutet, sondern habe das Dämonische bezeichnet, das nicht
berührt werden darf, und somit ein wichtiges, den beiden extremen Begriffen
gemeinsames Merkmal hervorgehoben, doch beweise diese bleibende Gemeinschaft, daß zwischen den beiden Gebieten des Heiligen und des
Unreinen eine ursprüngliche Übereinstimmung obwalte, die erst später einer
Differenzierung gewichen sei.
Im Gegensatze hiezu leiten wir aus unseren Erörterungen mühelos ab, daß
dem Worte Tabu von allem Anfang an die erwähnte Doppelbedeutung zukommt,
daß es zur Bezeichnung einer bestimmten Ambivalenz dient und alles dessen,
was auf dem Boden dieser Ambivalenz erwachsen ist. Tabu ist selbst ein
ambivalentes Wort, und nachträglich meinen wir, man hätte aus dem
festgestellten Sinne dieses Wortes allein erraten können, was sich als Ergebnis
weitläufiger Untersuchung herausgestellt hat, daß das Tabuverbot als das
Resultat einer Gefühlsambivalenz zu verstehen ist. Das Studium der ältesten
Sprachen hat uns belehrt, daß es einst viele solche Worte gab, welche
Gegensätze in sich faßten, in gewissem – wenn auch nicht in ganz dem
nämlichen Sinne – wie das Wort Tabu ambivalent waren(78). Geringe lautliche
Modifikationen des gegensinnigen Urwortes haben später dazu gedient, um den
beiden hier vereinigten Gegensätzen einen gesonderten sprachlichen Ausdruck
zu schaffen.
Das Wort Tabu hat ein anderes Schicksal gehabt; mit der abnehmenden
Wichtigkeit der von ihm bezeichneten Ambivalenz ist es selbst, respektive sind
die ihm analogen Worte aus dem Sprachschatz geschwunden. Ich hoffe, in
späterem Zusammenhange wahrscheinlich machen zu können, daß sich hinter
dem Schicksal dieses Begriffes eine greifbare historische Wandlung verbirgt, daß
das Wort zuerst an ganz bestimmten menschlichen Relationen haftete, denen die
große Gefühlsambivalenz eigen war, und daß es von hier aus auf andere, analoge
Relationen ausgedehnt wurde.
Wenn wir nicht irren, so wirft das Verständnis des Tabu auch ein Licht auf
die Natur und Entstehung des Gewissens. Man kann ohne Dehnung der Begriffe
von einem Tabugewissen und von einem Tabuschuldbewußtsein nach
Übertretung des Tabu sprechen. Das Tabugewissen ist wahrscheinlich die älteste
Form, in welcher uns das Phänomen des Gewissens entgegentritt.
Denn was ist »Gewissen«? Nach dem Zeugnis der Sprache gehört es zu dem,
was man am gewissesten weiß; in manchen Sprachen scheidet sich seine
Bezeichnung kaum von der des Bewußtseins.
Gewissen ist die innere Wahrnehmung von der Verwerfung bestimmter in
uns bestehender Wunschregungen; der Ton liegt aber darauf, daß diese
Verwerfung sich auf nichts anderes zu berufen braucht, daß sie ihrer selbst gewiß
ist. Noch deutlicher wird dies beim Schuldbewußtsein, der Wahrnehmung der
inneren Verurteilung solcher Akte, durch die wir bestimmte Wunschregungen
vollzogen haben. Eine Begründung erscheint hier überflüssig; jeder, der ein Gewissen hat, muß die Berechtigung der Verurteilung, den Vorwurf wegen der
vollzogenen Handlung, in sich verspüren. Diesen nämlichen Charakter zeigt aber
das Verhalten der Wilden gegen das Tabu; das Tabu ist ein Gewissensgebot,
seine Verletzung läßt ein entsetzliches Schuldgefühl entstehen, welches ebenso
selbstverständlich wie nach seiner Herkunft unbekannt ist(79).
Also entsteht wahrscheinlich auch das Gewissen auf dem Boden einer
Gefühlsambivalenz aus ganz bestimmten menschlichen Relationen, an denen
diese Ambivalenz haftet, und unter den für das Tabu und die Zwangsneurose
geltend gemachten Bedingungen, daß das eine Glied des Gegensatzes unbewußt
sei und durch das zwanghaft herrschende andere verdrängt erhalten werde. Zu
diesem Schlusse stimmt mehrerlei, was wir aus der Analyse der Neurose gelernt
haben. Erstens, daß im Charakter der Zwangsneurotiker der Zug der peinlichen
Gewissenhaftigkeit hervortritt als Reaktionssymptom gegen die im Unbewußten
lauernde Versuchung, und daß bei Steigerung des Krankseins die höchsten Grade
von Schuldbewußtsein von ihnen entwickelt werden. Man kann in der Tat den
Ausspruch wagen, wenn wir nicht an den Zwangskranken die Herkunft des
Schuldbewußtseins ergründen können, so haben wir überhaupt keine Aussicht,
dieselbe zu erfahren. Die Lösung dieser Aufgabe gelingt nun beim einzelnen
neurotischen Individuum; für die Völker getrauen wir uns eine ähnliche Lösung
zu erschließen.
Zweitens muß es uns auffallen, daß das Schuldbewußtsein viel von der Natur
der Angst hat; es kann ohne Bedenken als »Gewissensangst« beschrieben
werden. Die Angst deutet aber auf unbewußte Quellen hin; wir haben aus der
Neurosenpsychologie gelernt, daß, wenn Wunschregungen der Verdrängung
unterliegen, deren Libido in Angst verwandelt wird. Dazu wollen wir erinnern,
daß auch beim Schuldbewußtsein etwas unbekannt und unbewußt ist, nämlich
die Motivierung der Verwerfung. Diesem Unbekannten entspricht der
Angstcharakter des Schuldbewußtseins.
Wenn das Tabu sich vorwiegend in Verboten äußert, so ist eine Überlegung
denkbar, die uns sagt, es sei ganz selbstverständlich und bedürfe keines
weitläufigen Beweises aus der Analogie mit der Neurose, daß ihm eine positive,
begehrende Strömung zu Grunde liege. Denn, was niemand zu tun begehrt, das
braucht man doch nicht zu verbieten, und jedenfalls muß das, was aufs
nachdrücklichste verboten wird, doch Gegenstand eines Begehrens sein. Wenden
wir diesen plausiblen Satz auf unsere Primitiven an, so müßten wir schließen, es
gehöre zu ihren stärksten Versuchungen, ihre Könige und Priester zu töten,
Inzest zu verüben, ihre Toten zu mißhandeln u. dgl. Das ist nun kaum
wahrscheinlich; den entschiedensten Widerspruch erwecken wir aber, wenn wir
den nämlichen Satz an den Fällen messen, in welchen wir selbst die Stimme des Gewissens am deutlichsten zu vernehmen glauben. Wir würden dann mit einer
nicht zu übertreffenden Sicherheit behaupten, daß wir nicht die geringste
Versuchung verspüren, eines dieser Gebote zu übertreten, z. B. das Gebot: Du
sollst nicht morden, und daß wir vor der Übertretung desselben nichts anderes
verspüren als Abscheu.
Mißt man dieser Aussage unseres Gewissens die Bedeutung bei, die sie
beansprucht, so wird einerseits das Verbot überflüssig – das Tabu sowohl wie
unser Moralverbot –, anderseits bleibt die Tatsache des Gewissens unerklärt und
die Beziehungen zwischen Gewissen, Tabu und Neurose entfallen; es ist also
jener Zustand unseres Verständnisses hergestellt, der auch gegenwärtig besteht,
solange wir nicht psychoanalytische Gesichtspunkte auf das Problem anwenden.
Wenn wir aber der durch Psychoanalyse – an den Träumen Gesunder –
gefundenen Tatsache Rechnung tragen, daß die Versuchung, den anderen zu
töten, auch bei uns stärker und häufiger ist, als wir ahnen, und daß sie
psychische Wirkungen äußert, auch wo sie sich unserem Bewußtsein nicht
kundgibt, wenn wir ferner in den Zwangsvorschriften gewisser Neurotiker die
Sicherungen und Selbstbestrafungen gegen den verstärkten Impuls zu morden
erkannt haben, dann werden wir zu dem vorhin aufgestellten Satz: Wo ein Verbot
vorliegt, müßte ein Begehren dahinter sein, mit neuer Schätzung zurückkehren.
Wir werden annehmen, daß dies Begehren, zu morden, tatsächlich im
Unbewußten vorhanden ist, und daß das Tabu wie das Moralverbot
psychologisch keineswegs überflüssig ist, vielmehr durch die ambivalente
Einstellung gegen den Mordimpuls erklärt und gerechtfertigt wird.
Der eine so häufig als fundamental hervorgehobene Charakter dieses
Ambivalenzverhältnisses, daß die positive begehrende Strömung eine unbewußte
ist, eröffnet einen Ausblick auf weitere Zusammenhänge und
Erklärungsmöglichkeiten. Die psychischen Vorgänge im Unbewußten sind nicht
durchwegs mit jenen identisch, die uns aus unserem bewußten Seelenleben
bekannt sind, sondern genießen gewisse beachtenswerte Freiheiten, die den
letzteren entzogen worden sind. Ein unbewußter Impuls braucht nicht dort
entstanden zu sein, wo wir seine Äußerung finden; er kann von ganz anderer
Stelle herstammen, sich ursprünglich auf andere Personen und Relationen
bezogen haben und durch den Mechanismus der Verschiebung dorthin gelangt
sein, wo er uns auffällt. Er kann ferner dank der Unzerstörbarkeit und
Unkorrigierbarkeit unbewußter Vorgänge aus sehr frühen Zeiten, denen er
angemessen war, in spätere Zeiten und Verhältnisse hinübergerettet werden, in
denen seine Äußerungen fremdartig erscheinen müssen. All dies sind nur
Andeutungen, aber eine sorgfältige Ausführung derselben würde zeigen, wie
wichtig sie für das Verständnis der Kulturentwicklung werden können.
Zum Schlusse dieser Erörterungen wollen wir eine spätere Untersuchungen
vorbereitende Bemerkung nicht versäumen. Wenn wir auch an der
Wesensgleichheit von Tabuverbot und Moralverbot festhalten, so wollen wir
doch nicht bestreiten, daß eine psychologische Verschiedenheit zwischen beiden
bestehen muß. Eine Veränderung in den Verhältnissen der grundlegenden
Ambivalenz kann allein die Ursache sein, daß das Verbot nicht mehr in der Form
des Tabu erscheint.
Wir haben uns bisher in der analytischen Betrachtung der Tabuphänomene
von den nachweisbaren Übereinstimmungen mit der Zwangsneurose leiten
lassen, aber das Tabu ist doch keine Neurose, sondern eine soziale Bildung;
somit obliegt uns die Aufgabe, auch darauf hinzuweisen, worin der prinzipielle
Unterschied der Neurose von einer Kulturschöpfung wie das Tabu zu suchen ist.
Ich will hier wiederum eine einzelne Tatsache zum Ausgangspunkt nehmen.
Von der Übertretung eines Tabu wird bei den Primitiven eine Strafe befürchtet,
meist eine schwere Erkrankung oder der Tod. Diese Strafe droht nun dem, der
sich die Übertretung hat zu Schulden kommen lassen. Bei der Zwangsneurose ist
dies anders. Wenn der Kranke etwas ihm Verbotenes ausführen soll, so fürchtet
er die Strafe nicht für sich, sondern für eine andere Person, die meist unbestimmt
gelassen ist, aber durch die Analyse leicht als eine der ihm nächsten und von ihm
geliebtesten Personen erkannt wird. Der Neurotiker verhält sich also hiebei wie
altruistisch, der Primitive wie egoistisch. Erst wenn die Tabuübertretung sich im
Missetäter nicht spontan gerächt hat, dann erwacht bei den Wilden ein
kollektives Gefühl, daß sie durch den Frevel alle bedroht wären, und sie beeilen
sich, die ausgebliebene Bestrafung selbst zu vollstrecken. Wir haben es leicht,
uns den Mechanismus dieser Solidarität zu erklären. Die Angst vor dem
ansteckenden Beispiel, vor der Versuchung zur Nachahmung, also vor der
Infektionsfähigkeit des Tabu ist hier im Spiele. Wenn einer es zu stande gebracht
hat, das verdrängte Begehren zu befriedigen, so muß sich in allen
Gesellschaftsgenossen das gleiche Begehren regen; um diese Versuchung
niederzuhalten, muß der eigentlich Beneidete um die Frucht seines Wagnisses
gebracht werden, und die Strafe gibt den Vollstreckern nicht selten Gelegenheit,
unter der Rechtfertigung der Sühne dieselbe frevle Tat auch ihrerseits zu
begehen. Es ist dies ja eine der Grundlagen der menschlichen Strafordnung, und
sie hat, wie gewiß richtig, die Gleichartigkeit der verbotenen Regungen beim
Verbrecher wie bei der rächenden Gesellschaft zur Voraussetzung.
Die Psychoanalyse bestätigt hier, was die Frommen zu sagen pflegen, wir
seien alle arge Sünder. Wie soll man nun den unerwarteten Edelsinn der Neurose
erklären, die nichts für sich und alles für eine geliebte Person fürchtet? Die
analytische Untersuchung zeigt, daß er nicht primär ist. Ursprünglich, das heißt zu Anfang der Erkrankung, galt die Strafandrohung wie bei den Wilden der
eigenen Person; man fürchtete in jedem Falle für sein eigenes Leben; erst später
wurde die Todesangst auf eine andere geliebte Person verschoben. Der Vorgang
ist einigermaßen kompliziert, aber wir übersehen ihn vollständig. Zu Grunde der
Verbotbildung liegt regelmäßig eine böse Regung – ein Todeswunsch – gegen
eine geliebte Person. Diese wird durch ein Verbot verdrängt, das Verbot an eine
gewisse Handlung geknüpft, welche etwa die feindselige gegen die geliebte
Person durch Verschiebung vertritt, die Ausführung dieser Handlung mit der
Todesstrafe bedroht. Aber der Prozeß geht weiter, und der ursprüngliche
Todeswunsch gegen den geliebten anderen ist dann durch die Todesangst um ihn
ersetzt. Wenn die Neurose sich also so zärtlich altruistisch erweist, so
kompensiert sie damit nur die ihr zu Grunde liegende gegenteilige Einstellung
eines brutalen Egoismus. Heißen wir die Gefühlsregungen, die durch die
Rücksicht auf den anderen bestimmt werden und ihn nicht selbst zum
Sexualobjekt nehmen, soziale, so können wir das Zurücktreten dieser sozialen
Faktoren als einen später durch Überkompensation verhüllten Grundzug der
Neurose herausheben.
Ohne uns bei der Entstehung dieser sozialen Regungen und ihrer Beziehung
zu den anderen Grundtrieben des Menschen aufzuhalten, wollen wir an einem
anderen Beispiel den zweiten Hauptcharakter der Neurose zum Vorschein
bringen. Das Tabu hat in seiner Erscheinungsform die größte Ähnlichkeit mit der
Berührungsangst der Neurotiker, dem Délire de toucher. Nun handelt es sich bei
dieser Neurose regelmäßig um das Verbot sexueller Berührung, und die
Psychoanalyse hat ganz allgemein gezeigt, daß die Triebkräfte, welche in der
Neurose abgelenkt und verschoben werden, sexueller Herkunft sind. Beim Tabu
hat die verbotene Berührung offenbar nicht nur sexuelle Bedeutung, sondern
vielmehr die allgemeinere des Angreifens, der Bemächtigung, des
Geltendmachens der eigenen Person. Wenn es verboten ist, den Häuptling oder
etwas, was mit ihm in Berührung war, selbst zu berühren, so soll damit
demselben Impuls eine Hemmung angelegt werden, der sich andere Male in der
argwöhnischen Überwachung des Häuptlings, ja in seiner körperlichen
Mißhandlung vor der Krönung (s. o.) zum Ausdruck bringt. Somit ist das
Überwiegen der sexuellen Triebanteile gegen die sozialen das für die Neurose
charakteristische Moment. Die sozialen Triebe sind aber selbst durch
Zusammentreten von egoistischen und erotischen Komponenten zu besonderen
Einheiten entstanden.
An dem einen Beispiele vom Vergleich des Tabu mit der Zwangsneurose läßt
sich bereits erraten, welches das Verhältnis der einzelnen Formen von Neurose
zu den Kulturbildungen ist, und wodurch das Studium der Neurosenpsychologie für das Verständnis der Kulturentwicklung wichtig wird.
Die Neurosen zeigen einerseits auffällige und tiefreichende
Übereinstimmungen mit den großen sozialen Produktionen der Kunst, der
Religion und der Philosophie, anderseits erscheinen sie wie Verzerrungen
derselben. Man könnte den Ausspruch wagen, eine Hysterie sei ein Zerrbild
einer Kunstschöpfung, eine Zwangsneurose ein Zerrbild einer Religion, ein
paranoischer Wahn ein Zerrbild eines philosophischen Systems. Diese
Abweichung führt sich in letzter Auflösung darauf zurück, daß die Neurosen
asoziale Bildungen sind; sie suchen mit privaten Mitteln zu leisten, was in der
Gesellschaft durch kollektive Arbeit entstand. Bei der Triebanalyse der Neurosen
erfährt man, daß in ihnen die Triebkräfte sexueller Herkunft den bestimmenden
Einfluß ausüben, während die entsprechenden Kulturbildungen auf sozialen
Trieben ruhen, solchen, die aus der Vereinigung egoistischer und erotischer
Anteile hervorgegangen sind. Das Sexualbedürfnis ist eben nicht im stande, die
Menschen in ähnlicher Weise wie die Anforderungen der Selbsterhaltung zu
einigen; die Sexualbefriedigung ist zunächst die Privatsache des Individuums.
Genetisch ergibt sich die asoziale Natur der Neurose aus deren
ursprünglichster Tendenz, sich aus einer unbefriedigenden Realität in eine
lustvollere Phantasiewelt zu flüchten. In dieser, vom Neurotiker gemiedenen
realen Welt herrscht die Gesellschaft der Menschen und die von ihnen
gemeinsam geschaffenen Institutionen; die Abkehrung von der Realität ist
gleichzeitig ein Austritt aus der menschlichen Gemeinschaft.