Totem und Tabu / Einige Übereinstimmungen im Seelenleben der Wilden und der Neurotiker

II. Das Tabu und die Ambivalenz der Gefühlsregungen.

II.

 

DAS TABU UND DIE AMBIVALENZ DER

 

GEFÜHLSREGUNGEN.

 

Tabu ist ein polynesisches Wort, dessen Übersetzung uns Schwierigkeiten

bereitet, weil wir den damit bezeichneten Begriff nicht mehr besitzen. Den alten

Römern war er noch geläufig; ihr sacer war dasselbe wie das Tabu der

Polynesier. Auch das ἄγος der Griechen, das Kodausch der Hebräer muß das

nämliche bedeutet haben, was die Polynesier durch ihr Tabu, viele Völker in

Amerika, Afrika (Madagaskar), Nord- und Zentral-Asien durch analoge

Bezeichnungen ausdrücken.

Uns geht die Bedeutung des Tabu nach zwei entgegengesetzten Richtungen

auseinander. Es heißt uns einerseits: heilig, geweiht, anderseits: unheimlich,

gefährlich, verboten, unrein. Der Gegensatz von Tabu heißt im Polynesischen

noa – gewöhnlich, allgemein zugänglich. Somit haftet am Tabu etwas wie der

Begriff einer Reserve, das Tabu äußert sich auch wesentlich in Verboten und

Einschränkungen. Unsere Zusammensetzung »heilige Scheu« würde sich oft mit

dem Sinn des Tabu decken.

Die Tabubeschränkungen sind etwas anderes als die religiösen oder die

moralischen Verbote. Sie werden nicht auf das Gebot eines Gottes

zurückgeführt, sondern verbieten sich eigentlich von selbst; von den

Moralverboten scheidet sie das Fehlen der Einreihung in ein System, welches

ganz allgemein Enthaltungen für notwendig erklärt und diese Notwendigkeit

auch begründet. Die Tabuverbote entbehren jeder Begründung; sie sind

unbekannter Herkunft; für uns unverständlich, erscheinen sie jenen

selbstverständlich, die unter ihrer Herrschaft stehen.

Wundt(26) nennt das Tabu den ältesten ungeschriebenen Gesetzeskodex der

Menschheit. Es wird allgemein angenommen, daß das Tabu älter ist als die

Götter und in die Zeiten vor jeder Religion zurückreicht.

Da wir einer unparteiischen Darstellung des Tabu bedürfen, um dieses der psychoanalytischen Betrachtung zu unterziehen, lasse ich nun einen Auszug aus

dem Artikel »Taboo« der »Encyclopedia Britannica(27)« folgen, der den

Anthropologen Northcote W. Thomas zum Verfasser hat.

»Streng genommen umfaßt tabu nur a) den heiligen (oder unreinen)

Charakter von Personen oder Dingen, b) die Art der Beschränkung, welche sich

aus diesem Charakter ergibt, und c) die Heiligkeit (oder Unreinheit), welche aus

der Verletzung dieses Verbotes hervorgeht. Das Gegenteil von tabu heißt in

Polynesien ›noa‹, was ›gewöhnlich‹ oder ›gemein‹ bedeutet ...«

»In einem weiteren Sinne kann man verschiedene Arten von Tabu

unterscheiden: 1. Ein natürliches oder direktes Tabu, welches das Ergebnis einer

geheimnisvollen Kraft (Mana) ist, die an einer Person oder Sache haftet; 2. ein

mitgeteiltes oder indirektes Tabu, das auch von jener Kraft ausgeht, aber

entweder a) erworben ist, oder b) von einem Priester, Häuptling oder sonst wem

übertragen; endlich 3. ein Tabu, das zwischen den beiden anderen die Mitte hält,

wenn nämlich beide Faktoren in Betracht kommen, wie z. B. bei der Aneignung

eines Weibes durch einen Mann. Der Name Tabu wird auch auf andere rituelle

Beschränkungen angewendet, aber man sollte alles, was besser religiöses Verbot

heißen könnte, nicht zum Tabu rechnen.«

»Die Ziele des Tabu sind mannigfacher Art: Direkte Tabu bezwecken a) den

Schutz bedeutsamer Personen, wie Häuptlinge, Priester und Gegenstände u. dgl.

gegen mögliche Schädigung; b) die Sicherung der Schwachen – Frauen, Kinder

und gewöhnlicher Menschen im allgemeinen – gegen das mächtige Mana (die

magische Kraft) der Priester und Häuptlinge; c) den Schutz gegen Gefahren, die

mit der Berührung von Leichen, mit dem Genuß gewisser Speisen usw.

verbunden sind; d) die Versicherung gegen die Störung wichtiger Lebensakte,

wie Geburt, Männerweihe, Heirat, sexuelle Tätigkeiten; e) den Schutz

menschlicher Wesen gegen die Macht oder den Zorn von Göttern und

Dämonen(28); f) die Behütung Ungeborener und kleiner Kinder gegen die

mannigfachen Gefahren, die ihnen infolge ihrer besonderen sympathetischen

Abhängigkeit von ihren Eltern drohen, wenn diese z. B. gewisse Dinge tun oder

Speisen zu sich nehmen, deren Genuß den Kindern besondere Eigenschaften

übertragen könnte. Eine andere Verwendung des Tabu ist die zum Schutze des

Eigentums einer Person, seiner Werkzeuge, seines Feldes usw. gegen Diebe.«

»Die Strafe für die Übertretung eines Tabu wird wohl ursprünglich einer

inneren, automatisch wirkenden Einrichtung überlassen. Das verletzte Tabu rächt

sich selbst. Wenn Vorstellungen von Göttern und Dämonen hinzukommen, mit

denen das Tabu in Beziehung tritt, so wird von der Macht der Gottheit eine

automatische Bestrafung erwartet. In anderen Fällen, wahrscheinlich infolge

einer weiteren Entwicklung des Begriffes, übernimmt die Gesellschaft die Bestrafung des Verwegenen, dessen Vorgehen seine Genossen in Gefahr

gebracht hat. So knüpfen auch die ersten Strafsysteme der Menschheit an das

Tabu an.«

»Wer ein Tabu übertreten hat, der ist dadurch selbst tabu geworden. Gewisse

Gefahren, die aus der Verletzung eines Tabu entstehen, können durch

Bußhandlungen und Reinigungszeremonien beschworen werden.«

»Als die Quelle des Tabu wird eine eigentümliche Zauberkraft angesehen,

die an Personen und Geistern haftet und von ihnen aus durch unbelebte

Gegenstände hindurch übertragen werden kann. Personen oder Dinge, die tabu

sind, können mit elektrisch geladenen Gegenständen verglichen werden; sie sind

der Sitz einer furchtbaren Kraft, welche sich durch Berührung mitteilt und mit

unheilvollen Wirkungen entbunden wird, wenn der Organismus, der die

Entladung hervorruft, zu schwach ist, ihr zu widerstehen. Der Erfolg einer

Verletzung des Tabu hängt also nicht nur von der Intensität der magischen Kraft

ab, die an dem Tabu-Objekt haftet, sondern auch von der Stärke des Mana, die

sich dieser Kraft bei dem Frevler entgegensetzt. So sind z. B. Könige und

Priester Inhaber einer großartigen Kraft, und es wäre Tod für ihre Untertanen, in

unmittelbare Berührung mit ihnen zu treten, aber ein Minister oder eine andere

Person von mehr als gewöhnlichem Mana kann ungefährdet mit ihnen

verkehren, und diese Mittelspersonen können wiederum ihren Untergebenen ihre

Annäherung gestatten, ohne sie in Gefahr zu bringen. Auch mitgeteilte Tabu

hängen in ihrer Bedeutung von dem Mana der Person ab, von der sie ausgehen;

wenn ein König oder Priester ein Tabu auferlegt, ist es wirksamer, als wenn es

von einem gewöhnlichen Menschen käme.«

Die Übertragbarkeit eines Tabu ist wohl jener Charakter, der dazu

Veranlassung gegeben hat, seine Beseitigung durch Sühnezeremonien zu

versuchen.

»Es gibt permanente und zeitweilige Tabu. Priester und Häuptlinge sind das

erstere, ebenso Tote, und alles, was zu ihnen gehört hat. Zeitweilige Tabu

schließen sich an gewisse Zustände an, so an die Menstruation und das Kindbett,

an den Stand des Kriegers vor und nach der Expedition, an die Tätigkeiten des

Fischens und Jagens u. dgl. Ein allgemeines Tabu kann auch wie das kirchliche

Interdikt über einen großen Bezirk verhängt werden und dann jahrelang

anhalten.«

Wenn ich die Eindrücke meiner Leser richtig abzuschätzen weiß, so getraue

ich mich jetzt der Behauptung, sie wüßten nach all diesen Mitteilungen über das

Tabu erst recht nicht, was sie sich darunter vorzustellen haben, und wo sie es in

ihrem Denken unterbringen können. Dies ist sicherlich die Folge der

ungenügenden Information, die sie von mir erhalten haben, und des Wegfalls aller Erörterungen über die Beziehung des Tabu zum Aberglauben, zum

Seelenglauben und zur Religion. Aber anderseits fürchte ich, eine eingehendere

Schilderung dessen, was man über das Tabu weiß, hätte noch verwirrender

gewirkt, und darf versichern, daß die Sachlage in Wirklichkeit recht

undurchsichtig ist. Es handelt sich also um eine Reihe von Einschränkungen,

denen sich diese primitiven Völker unterwerfen; dies und jenes ist verboten, sie

wissen nicht warum, es fällt ihnen auch nicht ein, danach zu fragen, sondern sie

unterwerfen sich ihnen wie selbstverständlich und sind überzeugt, daß eine

Übertretung sich von selbst auf die härteste Weise strafen wird. Es liegen

zuverlässige Berichte vor, daß die unwissentliche Übertretung eines solchen

Verbotes sich tatsächlich automatisch gestraft hat. Der unschuldige Missetäter,

der z. B. von einem ihm verbotenen Tier gegessen hat, wird tief deprimiert,

erwartet seinen Tod und stirbt dann in allem Ernst. Die Verbote betreffen meist

Genußfähigkeit, Bewegungs- und Verkehrsfreiheit; sie scheinen in manchen

Fällen sinnreich, sollen offenbar Enthaltungen und Entsagungen bedeuten, in

anderen Fällen sind sie ihrem Inhalt nach ganz unverständlich, betreffen wertlose

Kleinigkeiten, scheinen ganz von der Art eines Zeremoniells zu sein. All diesen

Verboten scheint etwas wie eine Theorie zu Grunde zu liegen, als ob die Verbote

notwendig wären, weil gewissen Personen und Dingen eine gefährliche Kraft zu

eigen ist, die sich durch Berührung mit dem so geladenen Objekt überträgt, fast

wie eine Ansteckung. Es wird auch die Quantität dieser gefährlichen Eigenschaft

in Betracht gezogen. Der eine oder das eine hat mehr davon als der andere, und

die Gefahr richtet sich geradezu nach der Differenz der Ladungen. Das

Sonderbarste daran ist wohl, daß, wer es zu stande gebracht hat, ein solches

Verbot zu übertreten, selbst den Charakter des Verbotenen gewonnen, gleichsam

die ganze gefährliche Ladung auf sich genommen hat. Diese Kraft haftet nun an

allen Personen, die etwas Besonderes sind, wie Könige, Priester, Neugeborene,

an allen Ausnahmszuständen, wie die körperlichen der Menstruation, der

Pubertät, der Geburt, an allem Unheimlichen, wie Krankheit und Tod, und was

kraft der Ansteckungs- oder Ausbreitungsfähigkeit damit zusammenhängt.

»Tabu« heißt aber alles, sowohl die Personen als auch die Örtlichkeiten,

Gegenstände und die vorübergehenden Zustände, welche Träger oder Quelle

dieser geheimnisvollen Eigenschaft sind. Tabu heißt auch das Verbot, welches

sich aus dieser Eigenschaft herleitet, und Tabu heißt endlich seinem Wortsinn

nach etwas, was zugleich heilig, über das Gewöhnliche erhaben wie auch

gefährlich, unrein, unheimlich umfaßt.

In diesem Wort und in dem System, das es bezeichnet, drückt sich ein Stück

Seelenleben aus, dessen Verständnis uns wirklich nicht nahe gerückt erscheint.

Vor allem sollte man meinen, daß man sich diesem Verständnis nicht nähern könne, ohne auf den für so tiefstehende Kulturen charakteristischen Glauben an

Geister und Dämonen einzugehen.

Warum sollen wir überhaupt unser Interesse an das Rätsel des Tabu wenden?

Ich meine, nicht nur, weil jedes psychologische Problem an sich des Versuches

einer Lösung wert ist, sondern auch noch aus anderen Gründen. Es darf uns

ahnen, daß das Tabu der Wilden Polynesiens doch nicht so weit von uns abliegt,

wie wir zuerst glauben wollten, daß die Sitten- und Moralverbote, denen wir

selbst gehorchen, in ihrem Wesen eine Verwandtschaft mit diesem primitiven

Tabu haben könnten, und daß die Aufklärung des Tabu ein Licht auf den dunkeln

Ursprung unseres eigenen »kategorischen Imperativs« zu werfen vermöchte.

Wir werden also in besonders erwartungsvoller Spannung aufhorchen, wenn

ein Forscher wie W. Wundt uns seine Auffassung des Tabu mitteilt, zumal da er

verspricht, »zu den letzten Wurzeln der Tabuvorstellungen zurückzugehen(29)«.

Vom Begriff des Tabu sagt Wundt, daß es »alle die Bräuche umfaßt, in denen

sich die Scheu vor bestimmten mit den kultischen Vorstellungen

zusammenhängenden Objekten oder vor den sich auf diese beziehenden

Handlungen ausdrückt(30)«.

Ein andermal: »Verstehen wir darunter (unter dem Tabu), wie es dem

allgemeinen Sinne des Wortes entspricht, jedes in Brauch und Sitte oder in

ausdrücklich formulierten Gesetzen niedergelegte Verbot, einen Gegenstand zu

berühren, zu eigenem Gebrauch in Anspruch zu nehmen oder gewisse verpönte

Worte zu gebrauchen ....,« so gebe es überhaupt kein Volk und keine Kulturstufe,

die der Schädigung durch das Tabu entgegen wäre.

Wundt führt dann aus, weshalb es ihm zweckmäßiger erscheint, die Natur

des Tabu an den primitiven Verhältnissen der australischen Wilden als in der

höheren Kultur der polynesischen Völker zu studieren. Bei den Australiern

ordnet er die Tabuverbote in drei Klassen, je nachdem sie Tiere, Menschen oder

andere Objekte betreffen. Das Tabu der Tiere, das wesentlich im Verbot des

Tötens und Verzehrens besteht, bildet den Kern des Totemismus(31). Das Tabu

der zweiten Art, das den Menschen zu seinem Objekt hat, ist wesentlich anderen

Charakters. Es ist von vornherein auf Bedingungen eingeschränkt, die für den

Tabuierten eine ungewöhnliche Lebenslage herbeiführen. So sind Jünglinge tabu

beim Fest der Männerweihe, Frauen während der Menstruation und unmittelbar

nach der Geburt, neugeborene Kinder, Kranke und vor allem die Toten. Auf dem

fortwährend gebrauchten Eigentum eines Menschen ruht ein dauerndes Tabu für

jeden anderen; so auf seinen Kleidern, Werkzeugen und Waffen. Zum

persönlichsten Eigentum gehört in Australien auch der neue Name, den ein

Knabe bei seiner Männerweihe erhält, dieser ist tabu und muß geheim gehalten

werden. Die Tabu der dritten Art, die auf Bäumen, Pflanzen, Häusern, Örtlichkeiten ruhen, sind veränderlicher, scheinen nur der Regel zu folgen, daß

dem Tabu unterworfen wird, was aus irgend welcher Ursache Scheu erregt oder

unheimlich ist.

Die Veränderungen, die das Tabu in der reicheren Kultur der Polynesier und

der malaiischen Inselwelt erfährt, muß Wundt selbst für nicht sehr tiefgehend

erklären. Die stärkere soziale Differenzierung dieser Völker macht sich darin

geltend, daß Häuptlinge, Könige und Priester ein besonders wirksames Tabu

ausüben und selbst dem stärksten Zwang des Tabu ausgesetzt werden.

Die eigentlichen Quellen des Tabu liegen aber tiefer als in den Interessen der

privilegierten Stände; »sie entspringen da, wo die primitivsten und zugleich

dauerndsten menschlichen Triebe ihren Ursprung nehmen, in der Furcht vor der

Wirkung dämonischer Mächte(32)«. »Ursprünglich nichts anderes als die

objektiv gewordene Furcht vor der in dem tabuierten Gegenstand verborgen

gedachten dämonischen Macht, verbietet das Tabu, diese Macht zu reizen, und

es gebietet, wo es wissentlich oder unwissentlich verletzt worden ist, die Rache

des Dämons zu beseitigen.«

Allmählich wird dann das Tabu zu einer in sich selbst begründeten Macht,

die sich vom Dämonismus losgelöst hat. Es wird zum Zwang der Sitte und des

Herkommens und schließlich des Gesetzes. »Das Gebot aber, das

unausgesprochen hinter den nach Ort und Zeit mannigfach wechselnden

Tabuverboten steht, ist ursprünglich das eine: Hüte dich vor dem Zorn der

Dämonen.«

Wundt lehrt uns also, das Tabu sei ein Ausdruck und Ausfluß des Glaubens

der primitiven Völker an dämonische Mächte. Später habe sich das Tabu von

dieser Wurzel losgelöst und sei eine Macht geblieben, einfach weil es eine

solche war, infolge einer Art von psychischer Beharrung; so sei es selbst die

Wurzel unserer Sittengebote und unserer Gesetze geworden. So wenig nun der

erste dieser Sätze zum Widerspruch reizen kann, so glaube ich doch dem

Eindruck vieler Leser Worte zu leihen, wenn ich die Aufklärung Wundts als eine

Enttäuschung anspreche. Das heißt wohl nicht, zu den Quellen der

Tabuvorstellungen heruntergehen oder ihre letzten Wurzeln aufzeigen. Weder die

Angst noch die Dämonen können in der Psychologie als letzte Dinge gewertet

werden, die jeder weiteren Zurückführung trotzen. Es wäre anders, wenn die

Dämonen wirklich existierten; aber wir wissen ja, sie sind selbst wie die Götter

Schöpfungen der Seelenkräfte des Menschen; sie sind von etwas und aus etwas

geschaffen worden.

Über die Doppelbedeutung des Tabu äußert Wundt bedeutsame, aber nicht

ganz klar zu fassende Ansichten. Für die primitiven Anfänge des Tabu besteht

nach ihm eine Scheidung von heilig und unrein noch nicht. Eben darum fehlen hier jene Begriffe überhaupt in der Bedeutung, die sie eben erst durch den