Totem und Tabu / Einige Übereinstimmungen im Seelenleben der Wilden und der Neurotiker

I. Die Inzestscheu.

Inhalt.

 

Seite

I. Die Inzestscheu 1

II. Das Tabu und die Ambivalenz der Gefühlsregungen 25

III. Animismus, Magie und Allmacht der Gedanken 100

IV. Die infantile Wiederkehr des Totemismus 133

I.

 

DIE INZESTSCHEU.

 

Den Menschen der Vorzeit kennen wir in den Entwicklungsstadien, die er

durchlaufen hat, durch die unbelebten Denkmäler und Geräte, die er uns

hinterlassen, durch die Kunde von seiner Kunst, seiner Religion und

Lebensanschauung, die wir entweder direkt oder auf dem Wege der Tradition in

Sagen, Mythen und Märchen erhalten haben, durch die Überreste seiner

Denkweisen in unseren eigenen Sitten und Gebräuchen. Außerdem aber ist er

noch in gewissem Sinne unser Zeitgenosse; es leben Menschen, von denen wir

glauben, daß sie den Primitiven noch sehr nahe stehen, viel näher als wir, in

denen wir daher die direkten Abkömmlinge und Vertreter der früheren Menschen

erblicken. Wir urteilen so über die sogenannten wilden und halbwilden Völker,

deren Seelenleben ein besonderes Interesse für uns gewinnt, wenn wir in ihm

eine gut erhaltene Vorstufe unserer eigenen Entwicklung erkennen dürfen.

Wenn diese Voraussetzung zutreffend ist, so wird eine Vergleichung der

»Psychologie der Naturvölker«, wie die Völkerkunde sie lehrt, mit der

Psychologie des Neurotikers, wie sie durch die Psychoanalyse bekannt worden

ist, zahlreiche Übereinstimmungen aufweisen müssen, und wird uns gestatten,

bereits Bekanntes hier und dort in neuem Lichte zu sehen.

Aus äußeren wie aus inneren Gründen wähle ich für diese Vergleichung jene

Völkerstämme, die von den Ethnographen als die zurückgebliebensten,

armseligsten Wilden beschrieben worden sind, die Ureinwohner des jüngsten

Kontinents, Australien, der uns auch in seiner Fauna soviel Archaisches,

anderswo Untergegangenes, bewahrt hat.

Die Ureinwohner Australiens werden als eine besondere Rasse betrachtet,

die weder physisch noch sprachlich Verwandtschaft mit ihren nächsten

Nachbarn, den melanesischen, polynesischen und malaiischen Völkern erkennen

läßt. Sie bauen weder Häuser noch feste Hütten, bearbeiten den Boden nicht,

halten keine Haustiere bis auf den Hund, kennen nicht einmal die Kunst der Töpferei. Sie nähren sich ausschließlich von dem Fleische aller möglichen Tiere,

die sie erlegen, und von Wurzeln, die sie graben. Könige oder Häuptlinge sind

bei ihnen unbekannt, die Versammlung der gereiften Männer entscheidet über

die gemeinsamen Angelegenheiten. Es ist durchaus zweifelhaft, ob man ihnen

Spuren von Religion in Form der Verehrung höherer Wesen zugestehen darf. Die

Stämme im Innern des Kontinents, die infolge von Wasserarmut mit den

härtesten Lebensbedingungen zu ringen haben, scheinen in allen Stücken

primitiver zu sein, als die der Küste nahewohnenden.

Von diesen armen nackten Kannibalen werden wir gewiß nicht erwarten, daß

sie im Geschlechtsleben in unserem Sinne sittlich seien, ihren sexuellen Trieben

ein hohes Maß von Beschränkung auferlegt haben. Und doch erfahren wir, daß

sie sich mit ausgesuchtester Sorgfalt und peinlichster Strenge die Verhütung

inzestuöser Geschlechtsbeziehungen zum Ziele gesetzt haben. Ja ihre gesamte

soziale Organisation scheint dieser Absicht zu dienen oder mit ihrer Erreichung

in Beziehung gebracht worden zu sein.

An Stelle aller fehlenden religiösen und sozialen Institutionen findet sich bei

den Australiern das System des Totemismus. Die australischen Stämme zerfallen

in kleinere Sippen oder Clans, von denen sich jeder nach seinem Totem benennt.

Was ist nun der Totem? In der Regel ein Tier, ein eßbares, harmloses oder

gefährliches, gefürchtetes, seltener eine Pflanze oder eine Naturkraft (Regen,

Wasser), welches in einem besonderen Verhältnis zu der ganzen Sippe steht. Der

Totem ist erstens der Stammvater der Sippe, dann aber auch ihr Schutzgeist und

Helfer, der ihnen Orakel sendet, und wenn er sonst gefährlich ist, seine Kinder

kennt und verschont. Die Totemgenossen stehen dafür unter der heiligen, sich

selbstwirkend strafenden Verpflichtung, ihren Totem nicht zu töten (vernichten)

und sich seines Fleisches (oder des Genusses, den er sonst bietet) zu enthalten.

Der Totemcharakter haftet nicht an einem Einzeltier oder Einzelwesen, sondern

an allen Individuen der Gattung. Von Zeit zu Zeit werden Feste gefeiert, bei

denen die Totemgenossen in zeremoniösen Tänzen die Bewegungen und

Eigenheiten ihres Totem darstellen oder nachahmen.

Der Totem ist entweder in mütterlicher oder in väterlicher Linie erblich; die

erstere Art ist möglicherweise überall die ursprüngliche und erst später durch die

letztere abgelöst worden. Die Zugehörigkeit zum Totem ist die Grundlage aller

sozialen Verpflichtungen des Australiers, setzt sich einerseits über die

Stammesangehörigkeit hinaus und drängt anderseits die Blutsverwandtschaft

zurück(2).

An Boden und Örtlichkeit ist der Totem nicht gebunden; die Totemgenossen

wohnen von einander getrennt und mit den Anhängern anderer Totem friedlich

beisammen(3).

Und nun müssen wir endlich jener Eigentümlichkeit des totemistischen

Systems gedenken, wegen welcher auch das Interesse des Psychoanalytikers sich

ihm zuwendet. Fast überall, wo der Totem gilt, besteht auch das Gesetz, daß

Mitglieder desselben Totem nicht in geschlechtliche Beziehungen zu einander

treten, also auch einander nicht heiraten dürfen. Das ist die mit dem Totem

verbundene Exogamie.

Dieses streng gehandhabte Verbot ist sehr merkwürdig. Es wird durch nichts

vorbereitet, was wir vom Begriff oder den Eigenschaften des Totem bisher

erfahren haben; man versteht also nicht, wie es in das System des Totemismus

hineingeraten ist. Wir verwundern uns darum nicht, wenn manche Forscher

geradezu annehmen, die Exogamie habe ursprünglich – im Beginn der Zeiten

und dem Sinne nach – nichts mit dem Totemismus zu tun, sondern sei ihm

irgend einmal, als sich Heiratsbeschränkungen notwendig erwiesen, ohne

tieferen Zusammenhang angefügt worden. Wie immer dem sein mag, die

Vereinigung von Totemismus und Exogamie besteht und erweist sich als eine

sehr feste.

Machen wir uns die Bedeutung dieses Verbots durch weitere Erörterungen

klar.

a) Die Übertretung dieses Verbotes wird nicht einer sozusagen automatisch

eintretenden Bestrafung der Schuldigen überlassen wie bei anderen

Totemverboten (z. B. das Totemtier nicht zu töten), sondern wird vom ganzen

Stamme aufs energischeste geahndet, als gelte es eine die ganze Gemeinschaft

bedrohende Gefahr oder eine sie bedrückende Schuld abzuwehren. Einige Sätze

aus dem Buche von Frazer(4) mögen zeigen, wie ernst solche Verfehlungen von

diesen, nach unserem Maßstabe sonst recht unsittlichen, Wilden behandelt

werden.

»In Australia the regular penalty for sexual intercourse with a person of a

forbidden clan is death. It matters not whether the woman be of the same local

group or has been captured in war from another tribe; a man of the wrong clan

who uses her as his wife is hunted down and killed by his clansmen, and so is the

woman; though in some cases, if they succeed in eluding capture for a certain

time, the offence may be condoned. In the Ta-Ta-thi tribe, New South Wales, in

the rare cases which occur, the man is killed but the woman is only beaten or

speared, or both, till she is nearly dead; the reason given for not actually killing

her being that she was probably coerced. Even in casual amours the clan

prohibitions are strictly observed, any violations of these prohibitions are

regarded with the utmost abhorrence and are punished by death (Howitt).«

b) Da dieselbe harte Bestrafung auch gegen flüchtige Liebschaften geübt

wird, die nicht zur Kindererzeugung geführt haben, so werden andere, z. B. praktische Motive des Verbotes unwahrscheinlich.

c) Da der Totem hereditär ist und durch die Heirat nicht verändert wird, so

lassen sich die Folgen des Verbotes etwa bei mütterlicher Erblichkeit leicht

übersehen. Gehört der Mann z. B. einem Clan mit dem Totem Känguruh an und

heiratet eine Frau vom Totem Emu, so sind die Kinder, Knaben und Mädchen,

alle Emu. Einem Sohne dieser Ehe wird also durch die Totemregel der

inzestuöse Verkehr mit seiner Mutter und seinen Schwestern, die Emu sind wie

er, unmöglich gemacht(5).

d) Es bedarf aber nur einer Mahnung, um einzusehen, daß die mit dem Totem

verbundene Exogamie mehr leistet, also mehr bezweckt, als die Verhütung des

Inzests mit Mutter und Schwestern. Sie macht dem Manne auch die sexuelle

Vereinigung mit allen Frauen seiner eigenen Sippe unmöglich, also mit einer

Anzahl von weiblichen Personen, die ihm nicht blutsverwandt sind, indem sie

alle diese Frauen wie Blutsverwandte behandelt. Die psychologische

Berechtigung dieser großartigen Einschränkung, die weit über alles hinausgeht,

was sich ihr bei zivilisierten Völkern an die Seite stellen läßt, ist zunächst nicht

ersichtlich. Man glaubt nur zu verstehen, daß die Rolle des Totem (Tieres) als

Ahnherrn dabei sehr ernst genommen wird. Alles, was von dem gleichen Totem

abstammt, ist blutsverwandt, ist eine Familie, und in dieser Familie werden die

entferntesten Verwandtschaftsgrade als absolutes Hindernis der sexuellen

Vereinigung anerkannt.

So zeigen uns denn diese Wilden einen ungewohnt hohen Grad von

Inzestscheu oder Inzestempfindlichkeit, verbunden mit der von uns nicht gut

verstandenen Eigentümlichkeit, daß sie die reale Blutsverwandtschaft durch die

Totemverwandtschaft ersetzen. Wir dürfen indes diesen Gegensatz nicht

allzusehr übertreiben und wollen im Gedächtnis behalten, daß die Totemverbote

den realen Inzest als Spezialfall miteinschließen.

Auf welche Weise es dabei zum Ersatz der wirklichen Familie durch die

Totemsippe gekommen, bleibt ein Rätsel, dessen Lösung vielleicht mit der

Aufklärung des Totem selbst zusammenfällt. Man müßte freilich daran denken,

daß bei einer gewissen, über die Eheschranken hinausgehenden Freiheit des

Sexualverkehrs die Blutsverwandtschaft und somit die Inzestverhütung so

unsicher werden, daß man eine andere Fundierung des Verbotes nicht entbehren

kann. Es ist darum nicht überflüssig zu bemerken, daß die Sitten der Australier

soziale Bedingungen und festliche Gelegenheiten anerkennen, bei denen das

ausschließliche Eheanrecht eines Mannes auf ein Weib durchbrochen wird.

Der Sprachgebrauch dieser australischen Stämme(6) weist eine

Eigentümlichkeit auf, welche unzweifelhaft in diesen Zusammenhang gehört.

Die Verwandtschaftsbezeichnungen nämlich, deren sie sich bedienen, fassen nicht die Beziehung zwischen zwei Individuen, sondern zwischen einem

Individuum und einer Gruppe ins Auge; sie gehören nach dem Ausdruck L. H.

Morgans dem »klassifizierenden« System an. Das will heißen, ein Mann nennt

»Vater« nicht nur seinen Erzeuger, sondern auch jeden anderen Mann, der nach

den Stammessatzungen seine Mutter hätte heiraten und so sein Vater hätte

werden können; er nennt »Mutter« jede andere Frau neben seiner Gebärerin, die

ohne Verletzung der Stammesgesetze seine Mutter hätte werden können; er heißt

»Brüder«, »Schwestern« nicht nur die Kinder seiner wirklichen Eltern, sondern

auch die Kinder all der genannten Personen, die in der elterlichen

Gruppenbeziehung zu ihm stehen usw. Die Verwandtschaftsnamen, die zwei

Australier einander geben, deuten also nicht notwendig auf eine

Blutsverwandtschaft zwischen ihnen hin, wie sie es nach unserem

Sprachgebrauche müßten; sie bezeichnen vielmehr soziale als physische

Beziehungen. Eine Annäherung an dieses klassifikatorische System findet sich

bei uns etwa in der Kinderstube, wenn das Kind veranlaßt wird, jeden Freund

und jede Freundin der Eltern als »Onkel« und »Tante« zu begrüßen, oder im

übertragenen Sinn, wenn wir von »Brüdern in Apoll«, »Schwestern in Christo«

sprechen.

Die Erklärung dieses für uns so sehr befremdenden Sprachgebrauches ergibt

sich leicht, wenn man ihn als Rest und Anzeichen jener Heiratsinstitution

auffaßt, die der Rev. L. Fison »Gruppenehe« genannt hat, deren Wesen darin

besteht, daß eine gewisse Anzahl von Männern eheliche Rechte über eine

gewisse Anzahl von Frauen ausübt. Die Kinder dieser Gruppenehe würden dann

mit Recht einander als Geschwister betrachten, obwohl sie nicht alle von

derselben Mutter geboren sind, und alle Männer der Gruppe für ihre Väter

halten.

Obwohl manche Autoren, wie z. B. Westermarck in seiner »Geschichte der

menschlichen Ehe(7)«, sich den Folgerungen widersetzen, welche andere aus der

Existenz der Gruppenverwandtschaftsnamen gezogen haben, so stimmen doch

gerade die besten Kenner der australischen Wilden darin überein, daß die

klassifikatorischen Verwandtschaftsnamen als Überrest aus Zeiten der

Gruppenehe zu betrachten sind. Ja, nach Spencer und Gillen(8) läßt sich eine

gewisse Form der Gruppenehe bei den Stämmen der Urabunna und der Dieri

noch als heute bestehend feststellen. Die Gruppenehe sei also bei diesen Völkern

der individuellen Ehe vorausgegangen und nicht geschwunden, ohne deutliche

Spuren in Sprache und Sitten zurückzulassen.

Ersetzen wir aber die individuelle Ehe durch die Gruppenehe, so wird uns

das scheinbare Übermaß von Inzestvermeidung, welches wir bei denselben

Völkern angetroffen haben, begreiflich. Die Totemexogamie, das Verbot des sexuellen Verkehrs zwischen Mitgliedern desselben Clans, erscheint als das

angemessene Mittel zur Verhütung des Gruppeninzests, welches dann fixiert

wurde und seine Motivierung um lange Zeiten überdauert hat.

Glauben wir so, die Heiratsbeschränkungen der Wilden Australiens in ihrer

Motivierung verstanden zu haben, so müssen wir noch erfahren, daß die

wirklichen Verhältnisse eine weit größere, auf den ersten Anblick verwirrende,

Kompliziertheit erkennen lassen. Es gibt nämlich nur wenige Stämme in

Australien, die kein anderes Verbot als die Totemschranke zeigen. Die meisten

sind derart organisiert, daß sie zunächst in zwei Abteilungen zerfallen, die man

Heiratsklassen (englisch: Phrathries) genannt hat. Jede dieser Heiratsklassen ist

exogam und schließt eine Mehrzahl von Totemsippen ein. Gewöhnlich teilt sich

noch jede Heiratsklasse in zwei Unterklassen (Subphrathries), der ganze Stamm

also in vier; die Unterklassen stehen so zwischen den Phrathrien und den

Totemsippen.

Das typische, recht häufig verwirklichte Schema der Organisation eines

australischen Stammes sieht also folgendermaßen aus:

 

Phrathrien

 

Die zwölf Totemsippen sind in vier Unterklassen und zwei Klassen

untergebracht. Alle Abteilungen sind exogam(9). Die Subklasse c bildet mit e,

die Subklasse d mit f eine exogame Einheit. Der Erfolg, also die Tendenz, dieser

Einrichtungen ist nicht zweifelhaft; es wird auf diesem Wege eine weitere

Einschränkung der Heiratswahl und der sexuellen Freiheit herbeigeführt.

Bestünden nur die zwölf Totemsippen, so wäre jedem Mitglied einer Sippe – bei

Voraussetzung der gleichen Menschenanzahl in jeder Sippe – 11/12 aller Frauen

des Stammes zur Auswahl zugänglich. Die Existenz der beiden Phrathrien

beschränkt diese Anzahl auf 6/12 = 1/2; ein Mann vom Totem α) kann nur eine

Frau der Sippen 1–6 heiraten. Bei Einführung der beiden Unterklassen sinkt die

Auswahl auf 3/12 = 1/4; ein Mann vom Totem α) muß seine Ehewahl auf die

Frauen der Totem 4, 5, 6 beschränken.

Die historischen Beziehungen der Heiratsklassen – deren bei einigen

Stämmen bis zu acht vorkommen – zu den Totemsippen sind durchaus ungeklärt.

Man sieht nur, daß diese Einrichtungen dasselbe erreichen wollen wie die

Totemexogamie und auch noch mehr anstreben. Aber während die

Totemexogamie den Eindruck einer heiligen Satzung macht, die entstanden ist,

man weiß nicht wie, also einer Sitte, scheinen die komplizierten Institutionen der Heiratsklassen, ihrer Unterteilungen und der daran geknüpften Bedingungen

zielbewußter Gesetzgebung zu entstammen, die vielleicht die Aufgabe der

Inzestverhütung neu aufnahm, weil der Einfluß des Totem im Nachlassen war.

Und während das Totemsystem, wie wir wissen, die Grundlage aller anderen

sozialen Verpflichtungen und sittlichen Beschränkungen des Stammes ist,

erschöpft sich die Bedeutung der Phrathrien im allgemeinen in der durch sie

angestrebten Regelung der Ehewahl.

In der weiteren Ausbildung des Heiratsklassensystems zeigt sich ein

Bestreben, über die Verhütung des natürlichen und des Gruppeninzests

hinauszugehen und Ehen zwischen entfernteren Gruppenverwandten zu

verbieten, ähnlich wie es die katholische Kirche tat, indem sie die seit jeher für

Geschwister geltenden Heiratsverbote auf die Vetternschaft ausdehnte und die

geistlichen Verwandtschaftsgrade dazu erfand(10).

Es würde unserem Interesse wenig dienen, wenn wir in die außerordentlich

verwickelten und ungeklärten Diskussionen über Herkunft und Bedeutung der

Heiratsklassen, sowie über deren Verhältnis zum Totem, tiefer eindringen

wollten. Für unsere Zwecke genügt der Hinweis auf die große Sorgfalt, welche

die Australier sowie andere wilde Völker zur Verhütung des Inzests

aufwenden(11). Wir müssen sagen, diese Wilden sind selbst inzestempfindlicher

als wir. Wahrscheinlich liegt ihnen die Versuchung näher, so daß sie eines

ausgiebigeren Schutzes gegen dieselbe bedürfen.

Die Inzestscheu dieser Völker begnügt sich aber nicht mit der Aufrichtung

der beschriebenen Institutionen, welche uns hauptsächlich gegen den

Gruppeninzest gerichtet scheinen. Wir müssen eine Reihe von »Sitten«

hinzunehmen, welche den individuellen Verkehr naher Verwandter in unserem

Sinne behüten, die mit geradezu religiöser Strenge eingehalten werden, und

deren Absicht uns kaum zweifelhaft erscheinen kann. Man kann diese Sitten

oder Sittenverbote »Vermeidungen« (avoidances) heißen. Ihre Verbreitung geht

weit über die australischen Totemvölker hinaus. Ich werde aber auch hier die

Leser bitten müssen, mit einem fragmentarischen Ausschnitt aus dem reichen

Material vorlieb zu nehmen.

In Melanesien richten sich solche einschränkende Verbote gegen den Verkehr

des Knaben mit Mutter und Schwestern. So z. B. verläßt auf Lepers Island, einer

der Neuhebriden, der Knabe von einem bestimmten Alter an das mütterliche

Heim und übersiedelt ins »Klubhaus«, wo er jetzt regelmäßig schläft und seine

Mahlzeiten einnimmt. Er darf sein Heim zwar noch besuchen, um dort Nahrung

zu verlangen; wenn aber seine Schwester zu Hause ist, muß er fortgehen, ehe er

gegessen hat; ist keine Schwester anwesend, so darf er sich in der Nähe der Türe

zum Essen niedersetzen. Begegnen sich Bruder und Schwester zufällig im Freien, so muß sie weglaufen oder sich seitwärts verstecken. Wenn der Knabe

gewisse Fußspuren im Sande als die seiner Schwester erkennt, so wird er ihnen

nicht folgen, ebensowenig wie sie den seinigen. Ja, er wird nicht einmal ihren

Namen aussprechen und wird sich hüten, ein geläufiges Wort zu gebrauchen,

wenn es als Bestandteil in ihrem Namen enthalten ist. Diese Vermeidung, die mit

der Pubertätszeremonie beginnt, wird über das ganze Leben festgehalten. Die

Zurückhaltung zwischen einer Mutter und ihrem Sohne nimmt mit den Jahren

zu, ist übrigens überwiegend auf Seite der Mutter. Wenn sie ihm etwas zu essen

bringt, reicht sie es ihm nicht selbst, sondern stellt es vor ihn hin, sie redet ihn

auch nicht vertraut an, sagt ihm – nach unserem Sprachgebrauch – nicht »Du«,

sondern »Sie«. Ähnliche Gebräuche herrschen in Neukaledonien. Wenn Bruder

und Schwester einander begegnen, so flüchtet sie ins Gebüsch, und er geht

vorüber, ohne den Kopf nach ihr zu wenden(12).

Auf der Gazellen-Halbinsel in Newbritannien darf eine Schwester von ihrer

Heirat an mit ihrem Bruder nicht mehr sprechen, sie spricht auch seinen Namen

nicht mehr aus, sondern bezeichnet ihn mit einer Umschreibung(13).

Auf Neumecklenburg werden Vetter und Base (obwohl nicht jeder Art) von

solchen Beschränkungen getroffen, ebenso aber Bruder und Schwester. Sie

dürfen sich einander nicht nähern, einander nicht die Hand geben, keine

Geschenke machen, dürfen aber in der Entfernung von einigen Schritten

miteinander sprechen. Die Strafe für den Inzest mit der Schwester ist der Tod

durch Erhängen(14).

Auf den Fiji-Inseln sind diese Vermeidungsregeln besonders strenge; sie

betreffen dort nicht nur die blutsverwandte, sondern selbst die

Gruppenschwester. Um so sonderbarer berührt es uns, wenn wir hören, daß diese

Wilden heilige Orgien kennen, in denen eben diese verbotenen

Verwandtschaftsgrade die geschlechtliche Vereinigung aufsuchen, wenn wir es

nicht vorziehen, diesen Gegensatz zur Aufklärung des Verbotes zu verwenden,

anstatt uns über ihn zu verwundern(15).

Unter den Battas auf Sumatra betreffen die Vermeidungsgebote alle nahen

Verwandtschaftsbeziehungen. Es wäre für einen Batta z. B. höchst anstößig,

seine eigene Schwester zu einer Abendgesellschaft zu begleiten. Ein Battabruder

wird sich in Gesellschaft seiner Schwester unbehaglich fühlen, selbst wenn noch

andere Personen mitanwesend sind. Wenn der eine von ihnen ins Haus kommt,

so zieht es der andere Teil vor, wegzugehen. Ein Vater wird auch nicht allein im

Hause mit seiner Tochter bleiben, ebensowenig wie eine Mutter mit ihrem

Sohne. Der holländische Missionär, der über diese Sitten berichtet, fügt hinzu, er

müsse sie leider für sehr wohlbegründet halten. Es wird bei diesem Volke ohne

weiteres angenommen, daß ein Alleinsein eines Mannes mit einer Frau zu ungehöriger Intimität führen werde, und da sie vom Verkehr naher

Blutsverwandter alle möglichen Strafen und üblen Folgen erwarten, tun sie recht

daran, allen Versuchungen durch solche Verbote auszuweichen(16).

Bei den Barongos an der Delagoa-Bucht in Afrika gelten merkwürdigerweise

die strengsten Vorsichten der Schwägerin, der Frau des Bruders der eigenen

Frau. Wenn ein Mann diese ihm gefährliche Person irgendwo begegnet, so

weicht er ihr sorgsam aus. Er wagt es nicht, aus einer Schüssel mit ihr zu essen,

er spricht sie nur zagend an, getraut sich nicht, in ihre Hütte einzutreten, und

begrüßt sie nur mit zitternder Stimme(17).

Bei den Akamba (oder Wakamba) in Britisch-Ostafrika herrscht ein Gebot

der Vermeidung, welches man häufiger anzutreffen erwartet hätte. Ein Mädchen

muß zwischen ihrer Pubertät und ihrer Verheiratung dem eigenen Vater

sorgfältig ausweichen. Sie versteckt sich, wenn sie ihn auf der Straße begegnet,

sie versucht es niemals, sich neben ihn hinzusetzen, und benimmt sich so bis

zum Moment ihrer Verlobung. Von der Heirat an ist ihrem Verkehr mit dem

Vater kein Hindernis mehr in den Weg gelegt(18).

Die bei weitem verbreitetste, strengste und auch für zivilisierte Völker

interessanteste Vermeidung ist die, welche den Verkehr zwischen einem Manne

und seiner Schwiegermutter einschränkt. Sie ist in Australien ganz allgemein, ist

aber auch bei den melanesischen, polynesischen und den Negervölkern Afrikas

in Kraft, soweit die Spuren des Totemismus und der Gruppenverwandtschaft

reichen, und wahrscheinlich noch darüber hinaus. Bei manchen dieser Völker

bestehen ähnliche Verbote gegen den harmlosen Verkehr einer Frau mit ihrem

Schwiegervater, doch sind sie lange nicht so konstant und so ernsthaft. In

vereinzelten Fällen werden beide Schwiegereltern Gegenstand der Vermeidung.

Da wir uns weniger für die ethnographische Verbreitung als für den Inhalt

und die Absicht der Schwiegermuttervermeidung interessieren, werde ich mich

auch hier auf die Wiedergabe weniger Beispiele beschränken.

Auf den Banks-Inseln sind diese Gebote sehr strenge und peinlich genau. Ein

Mann wird die Nähe seiner Schwiegermutter meiden, wie sie die seinige. Wenn

sie einander zufällig auf einem Pfade begegnen, so tritt das Weib zur Seite und

wendet ihm den Rücken, bis er vorüber ist, oder er tut das nämliche.

In Vanna Lava (Port Patteson) wird ein Mann nicht einmal hinter seiner

Schwiegermutter am Strande einhergehen, ehe die steigende Flut nicht die Spur

ihrer Fußtritte im Sande weggeschwemmt hat. Doch dürfen sie aus einer

gewissen Entfernung miteinander sprechen. Es ist ganz ausgeschlossen, daß er je

den Namen seiner Schwiegermutter ausspricht oder sie den ihres

Schwiegersohnes(19).

Auf den Salomons-Inseln darf der Mann von seiner Heirat an seine Schwiegermutter weder sehen, noch mit ihr sprechen. Wenn er ihr begegnet, tut

er nicht, als ob er sie kennen würde, sondern läuft, so schnell er kann, davon, um

sich zu verstecken(20).

Bei den Zulukaffern verlangt die Sitte, daß ein Mann sich seiner

Schwiegermutter schäme, daß er alles tue, um ihrer Gesellschaft auszuweichen.

Er tritt nicht in die Hütte ein, in der sie sich befindet, und wenn sie einander

begegnen, geht er oder sie bei Seite, etwa, indem sie sich hinter einem Busch

versteckt, während er seinen Schild vors Gesicht hält. Wenn sie einander nicht

ausweichen können und das Weib nichts anderes hat, um sich zu verhüllen, so

bindet sie wenigstens ein Grasbüschel um ihren Kopf, damit dem Zeremoniell

Genüge getan sei. Der Verkehr zwischen ihnen muß entweder durch eine dritte

Person besorgt werden, oder sie dürfen aus einiger Entfernung einander

zuschreien, wenn sie irgend eine Schranke, z. B. die Einfassung des Kraals,

zwischen sich haben. Keiner von ihnen darf den Namen des anderen in den

Mund nehmen(21).

Bei den Basoga, einem Negerstamme im Quellgebiete des Nils, darf ein

Mann zu seiner Schwiegermutter nur sprechen, wenn sie in einem anderen

Raume des Hauses ist und von ihm nicht gesehen wird. Dieses Volk verabscheut

übrigens den Inzest so sehr, daß es ihn selbst bei Haustieren nicht straflos

läßt(22).

Während Absicht und Bedeutung der anderen Vermeidungen zwischen nahen

Verwandten einem Zweifel nicht unterliegen, so daß sie von allen Beobachtern

als Schutzmaßregeln gegen den Inzest aufgefaßt werden, haben die Verbote,

welche den Verkehr mit der Schwiegermutter betreffen, von manchen Seiten eine

andere Deutung erfahren. Es erschien mit Recht unverständlich, daß alle diese

Völker so große Angst vor der Versuchung zeigen sollten, die dem Manne in der

Gestalt einer älteren Frau entgegentritt, welche seine Mutter sein könnte, ohne es

wirklich zu sein(23).

Diese Einwendung wurde auch gegen die Auffassung von Fison erhoben, der

darauf aufmerksam machte, daß gewisse Heiratsklassensysteme darin eine

Lücke zeigen, daß sie die Ehe zwischen einem Manne und seiner

Schwiegermutter nicht theoretisch unmöglich machen; es hätte darum einer

besonderen Sicherung gegen diese Möglichkeit bedurft.

Sir J. Lubbock führt in seinem Werke »Origin of civilisation« das Benehmen

der Schwiegermutter gegen den Schwiegersohn auf die einstige Raubehe

(marriage by capture) zurück. »Solange der Frauenraub wirklich bestand, wird

auch die Entrüstung der Eltern ernsthaft genug gewesen sein. Als von dieser

Form der Ehe nur mehr Symbole übrig waren, wurde auch die Entrüstung der

Eltern symbolisiert, und diese Sitte hielt noch an, nachdem ihre Herkunft vergessen war.« Es wird Crawley leicht zu zeigen, wie wenig dieser

Erklärungsversuch die Einzelheiten der tatsächlichen Beobachtung deckt.

E. B. Tylor meint, die Behandlung des Schwiegersohnes von Seiten der

Schwiegermutter sei nichts anderes als eine Form der »Nichtanerkennung«

(cutting) von Seiten der Familie der Frau. Der Mann gilt als Fremder, und dies so

lange, bis das erste Kind geboren wird. Allein abgesehen von den Fällen, in

denen letztere Bedingung das Verbot nicht aufhebt, unterliegt diese Erklärung

dem Einwand, daß sie die Orientierung der Sitte auf das Verhältnis zwischen

Schwiegersohn und Schwiegermutter nicht aufhellt, also den geschlechtlichen

Faktor übersieht, und daß sie dem Moment des geradezu heiligen Abscheus nicht

Rechnung trägt, welcher in den Vermeidungsgeboten zum Ausdruck kommt(24).

Eine Zulufrau, die nach der Begründung des Verbotes gefragt wurde, gab die

vom Zartgefühl getragene Antwort: Es ist nicht recht, daß er die Brüste sehen

soll, die seine Frau gesäugt haben(25).

Es ist bekannt, daß das Verhältnis zwischen Schwiegersohn und

Schwiegermutter auch bei den zivilisierten Völkern zu den heikeln Seiten der

Familienorganisation gehört. Es bestehen in der Gesellschaft der weißen Völker

Europas und Amerikas zwar keine Vermeidungsgebote mehr für die beiden, aber

es würde oft viel Streit und Unlust vermieden, wenn solche noch als Sitte

bestünden und nicht von den einzelnen Individuen wieder aufgerichtet werden

müßten. Manchem Europäer mag es als ein Akt hoher Weisheit erscheinen, daß

die wilden Völker durch ihre Vermeidungsgebote die Herstellung eines

Einvernehmens zwischen den beiden so nahe verwandt gewordenen Personen

von vornherein ausgeschlossen haben. Es ist kaum zweifelhaft, daß in der

psychologischen Situation von Schwiegermutter und Schwiegersohn etwas

enthalten ist, was die Feindseligkeit zwischen ihnen befördert und ihr

Zusammenleben erschwert. Daß der Witz der zivilisierten Völker gerade das

Schwiegermutterthema so gern zum Objekt nimmt, scheint mir darauf

hinzudeuten, daß die Gefühlsrelationen zwischen den beiden außerdem

Komponenten führen, die in scharfem Gegensatz zu einander stehen. Ich meine,

daß dies Verhältnis eigentlich ein »ambivalentes«, aus widerstreitenden,

zärtlichen und feindseligen Regungen zusammengesetztes ist.

Ein gewisser Anteil dieser Regungen liegt klar zu Tage: Von Seiten der

Schwiegermutter die Abneigung, auf den Besitz der Tochter zu verzichten, das

Mißtrauen gegen den Fremden, dem sie überantwortet ist, die Tendenz, eine

herrschende Position zu behaupten, in die sie sich im eigenen Hause eingelebt

hatte. Von Seiten des Mannes die Entschlossenheit, sich keinem fremden Willen

mehr unterzuordnen, die Eifersucht gegen alle Personen, die vor ihm die

Zärtlichkeit seines Weibes besaßen, und – last not least – die Abneigung dagegen, sich in der Illusion der Sexualüberschätzung stören zu lassen. Eine

solche Störung geht wohl zumeist von der Person der Schwiegermutter aus, die

ihn durch so viele gemeinsame Züge an die Tochter mahnt und doch all der

Reize der Jugend, Schönheit und psychischen Frische entbehrt, welche ihm seine

Frau wertvoll machen.

Die Kenntnis versteckter Seelenregungen, welche die psychoanalytische

Untersuchung einzelner Menschen verleiht, gestattet uns, zu diesen Motiven

noch andere hinzuzufügen. Wo die psychosexuellen Bedürfnisse der Frau in der

Ehe und im Familienleben befriedigt werden sollen, da droht ihr immer die

Gefahr der Unbefriedigung durch den frühzeitigen Ablauf der ehelichen

Beziehung und die Ereignislosigkeit in ihrem Gefühlsleben. Die alternde Mutter

schützt sich davor durch Einfühlung in ihre Kinder, Identifizierung mit ihnen,

indem sie deren gefühlsbetonte Erlebnisse zu den eigenen macht. Man sagt, die

Eltern bleiben jung mit ihren Kindern; es ist dies in der Tat einer der

wertvollsten seelischen Gewinste, den Eltern aus ihren Kindern ziehen. Im Falle

der Kinderlosigkeit entfällt so eine der besten Möglichkeiten, die für die eigene

Ehe erforderliche Resignation zu ertragen. Diese Einfühlung in die Tochter geht

bei der Mutter leicht so weit, daß sie sich in den von ihr geliebten Mann –

mitverliebt, was in grellen Fällen infolge des heftigen seelischen Sträubens

gegen diese Gefühlsanlage zu schweren Formen neurotischer Erkrankung führt.

Eine Tendenz zu solcher Verliebtheit ist bei der Schwiegermutter jedenfalls sehr

häufig, und entweder diese selbst oder die ihr entgegenarbeitende Strebung

schließen sich dem Gewühle der miteinander ringenden Kräfte in der Seele der

Schwiegermutter an. Recht häufig wird gerade die unzärtliche, sadistische

Komponente der Liebeserregung dem Schwiegersohne zugewendet, um die

verpönte, zärtliche, um so sicherer zu unterdrücken.

Für den Mann kompliziert sich das Verhältnis zur Schwiegermutter durch

ähnliche Regungen, die aber aus anderen Quellen stammen. Der Weg der

Objektwahl hat ihn regulärerweise über das Bild seiner Mutter, vielleicht noch

seiner Schwester, zu seinem Liebesobjekt geführt; infolge der Inzestschranke

glitt seine Vorliebe von beiden teuren Personen seiner Kindheit ab, um bei einem

fremden Objekt nach deren Ebenbild zu landen. An Stelle der eigenen Mutter

und Mutter seiner Schwester sieht er nun die Schwiegermutter treten; es

entwickelt sich eine Tendenz, in die vorzeitliche Wahl zurückzusinken, aber

dieser widerstrebt alles in ihm. Seine Inzestscheu fordert, daß er an die

Genealogie seiner Liebeswahl nicht erinnert werde; die Aktualität der

Schwiegermutter, die er nicht wie die Mutter von jeher gekannt hat, so daß ihr

Bild im Unbewußten unverändert bewahrt werden konnte, macht ihm die

Ablehnung leicht. Ein besonderer Zusatz von Reizbarkeit und Gehässigkeit zur Gefühlsmischung läßt uns vermuten, daß die Schwiegermutter tatsächlich eine

Inzestversuchung für den Schwiegersohn darstellt, sowie es anderseits nicht

selten vorkommt, daß sich ein Mann manifesterweise zunächst in seine spätere

Schwiegermutter verliebt, ehe seine Neigung auf deren Tochter übergeht.

Ich sehe keine Abhaltung von der Annahme, daß es gerade dieser, der

inzestuöse Faktor des Verhältnisses ist, welcher die Vermeidung zwischen

Schwiegersohn und Schwiegermutter bei den Wilden motiviert. Wir würden also

in der Aufklärung der so streng gehandhabten »Vermeidungen« dieser primitiven

Völker die ursprünglich von Fison geäußerte Meinung bevorzugen, die in diesen

Vorschriften wiederum nur einen Schutz gegen den möglichen Inzest erblickt.

Das nämliche würde für alle anderen Vermeidungen zwischen Bluts- oder

Heiratsverwandten gelten. Nur bliebe der Unterschied, daß im ersteren Falle der

Inzest ein direkter ist, die Verhütungsabsicht eine bewußte sein könnte; im

anderen Falle, der das Schwiegermutterverhältnis mit einschließt, wäre der

Inzest eine Phantasieversuchung, ein durch unbewußte Zwischenglieder

vermittelter.

Wir haben in den vorstehenden Ausführungen wenig Gelegenheit gehabt zu

zeigen, daß die Tatsachen der Völkerpsychologie durch die Anwendung der

psychoanalytischen Betrachtung in neuem Verständnis gesehen werden können,

denn die Inzestscheu der Wilden ist längst als solche erkannt worden und bedarf

keiner weiteren Deutung. Was wir zu ihrer Würdigung hinzufügen können, ist

die Aussage, sie sei ein exquisit infantiler Zug und eine auffällige

Übereinstimmung mit dem seelischen Leben des Neurotikers. Die

Psychoanalyse hat uns gelehrt, daß die erste sexuelle Objektwahl des Knaben

eine inzestuöse ist, den verpönten Objekten, Mutter und Schwester, gilt, und hat

uns auch die Wege kennen gelehrt, auf denen sich der Heranwachsende von der

Anziehung des Inzests frei macht. Der Neurotiker repräsentiert uns aber

regelmäßig ein Stück des psychischen Infantilismus, er hat es entweder nicht

vermocht, sich von den kindlichen Verhältnissen der Psychosexualität zu

befreien, oder er ist zu ihnen zurückgekehrt. (Entwicklungshemmung und

Regression.) In seinem unbewußten Seelenleben spielen darum noch immer oder

wiederum die inzestuösen Fixierungen der Libido eine Hauptrolle. Wir sind

dahin gekommen, das vom Inzestverlangen beherrschte Verhältnis zu den Eltern

für den Kernkomplex der Neurose zu erklären. Die Aufdeckung dieser

Bedeutung des Inzests für die Neurose stößt natürlich auf den allgemeinsten

Unglauben der Erwachsenen und Normalen; dieselbe Ablehnung wird z. B. auch

den Arbeiten von Otto Rank entgegentreten, die in immer größerem Ausmaß

dartun, wie sehr das Inzestthema im Mittelpunkte des dichterischen Interesses

steht und in ungezählten Variationen und Entstellungen der Poesie den Stoff liefert. Wir sind genötigt zu glauben, daß solche Ablehnung vor allem ein

Produkt der tiefen Abneigung des Menschen gegen seine einstigen, seither der

Verdrängung verfallenen Inzestwünsche ist. Es ist uns darum nicht unwichtig, an

den wilden Völkern zeigen zu können, daß sie die zur späteren Unbewußtheit

bestimmten Inzestwünsche des Menschen noch als bedrohlich empfinden und

der schärfsten Abwehrmaßregeln für würdig halten.