Totem und Tabu / Einige Übereinstimmungen im Seelenleben der Wilden und der Neurotiker
I. Die Inzestscheu.
Inhalt.
Seite
I. Die Inzestscheu 1
II. Das Tabu und die Ambivalenz der Gefühlsregungen 25
III. Animismus, Magie und Allmacht der Gedanken 100
IV. Die infantile Wiederkehr des Totemismus 133
I.
DIE INZESTSCHEU.
Den Menschen der Vorzeit kennen wir in den Entwicklungsstadien, die er
durchlaufen hat, durch die unbelebten Denkmäler und Geräte, die er uns
hinterlassen, durch die Kunde von seiner Kunst, seiner Religion und
Lebensanschauung, die wir entweder direkt oder auf dem Wege der Tradition in
Sagen, Mythen und Märchen erhalten haben, durch die Überreste seiner
Denkweisen in unseren eigenen Sitten und Gebräuchen. Außerdem aber ist er
noch in gewissem Sinne unser Zeitgenosse; es leben Menschen, von denen wir
glauben, daß sie den Primitiven noch sehr nahe stehen, viel näher als wir, in
denen wir daher die direkten Abkömmlinge und Vertreter der früheren Menschen
erblicken. Wir urteilen so über die sogenannten wilden und halbwilden Völker,
deren Seelenleben ein besonderes Interesse für uns gewinnt, wenn wir in ihm
eine gut erhaltene Vorstufe unserer eigenen Entwicklung erkennen dürfen.
Wenn diese Voraussetzung zutreffend ist, so wird eine Vergleichung der
»Psychologie der Naturvölker«, wie die Völkerkunde sie lehrt, mit der
Psychologie des Neurotikers, wie sie durch die Psychoanalyse bekannt worden
ist, zahlreiche Übereinstimmungen aufweisen müssen, und wird uns gestatten,
bereits Bekanntes hier und dort in neuem Lichte zu sehen.
Aus äußeren wie aus inneren Gründen wähle ich für diese Vergleichung jene
Völkerstämme, die von den Ethnographen als die zurückgebliebensten,
armseligsten Wilden beschrieben worden sind, die Ureinwohner des jüngsten
Kontinents, Australien, der uns auch in seiner Fauna soviel Archaisches,
anderswo Untergegangenes, bewahrt hat.
Die Ureinwohner Australiens werden als eine besondere Rasse betrachtet,
die weder physisch noch sprachlich Verwandtschaft mit ihren nächsten
Nachbarn, den melanesischen, polynesischen und malaiischen Völkern erkennen
läßt. Sie bauen weder Häuser noch feste Hütten, bearbeiten den Boden nicht,
halten keine Haustiere bis auf den Hund, kennen nicht einmal die Kunst der Töpferei. Sie nähren sich ausschließlich von dem Fleische aller möglichen Tiere,
die sie erlegen, und von Wurzeln, die sie graben. Könige oder Häuptlinge sind
bei ihnen unbekannt, die Versammlung der gereiften Männer entscheidet über
die gemeinsamen Angelegenheiten. Es ist durchaus zweifelhaft, ob man ihnen
Spuren von Religion in Form der Verehrung höherer Wesen zugestehen darf. Die
Stämme im Innern des Kontinents, die infolge von Wasserarmut mit den
härtesten Lebensbedingungen zu ringen haben, scheinen in allen Stücken
primitiver zu sein, als die der Küste nahewohnenden.
Von diesen armen nackten Kannibalen werden wir gewiß nicht erwarten, daß
sie im Geschlechtsleben in unserem Sinne sittlich seien, ihren sexuellen Trieben
ein hohes Maß von Beschränkung auferlegt haben. Und doch erfahren wir, daß
sie sich mit ausgesuchtester Sorgfalt und peinlichster Strenge die Verhütung
inzestuöser Geschlechtsbeziehungen zum Ziele gesetzt haben. Ja ihre gesamte
soziale Organisation scheint dieser Absicht zu dienen oder mit ihrer Erreichung
in Beziehung gebracht worden zu sein.
An Stelle aller fehlenden religiösen und sozialen Institutionen findet sich bei
den Australiern das System des Totemismus. Die australischen Stämme zerfallen
in kleinere Sippen oder Clans, von denen sich jeder nach seinem Totem benennt.
Was ist nun der Totem? In der Regel ein Tier, ein eßbares, harmloses oder
gefährliches, gefürchtetes, seltener eine Pflanze oder eine Naturkraft (Regen,
Wasser), welches in einem besonderen Verhältnis zu der ganzen Sippe steht. Der
Totem ist erstens der Stammvater der Sippe, dann aber auch ihr Schutzgeist und
Helfer, der ihnen Orakel sendet, und wenn er sonst gefährlich ist, seine Kinder
kennt und verschont. Die Totemgenossen stehen dafür unter der heiligen, sich
selbstwirkend strafenden Verpflichtung, ihren Totem nicht zu töten (vernichten)
und sich seines Fleisches (oder des Genusses, den er sonst bietet) zu enthalten.
Der Totemcharakter haftet nicht an einem Einzeltier oder Einzelwesen, sondern
an allen Individuen der Gattung. Von Zeit zu Zeit werden Feste gefeiert, bei
denen die Totemgenossen in zeremoniösen Tänzen die Bewegungen und
Eigenheiten ihres Totem darstellen oder nachahmen.
Der Totem ist entweder in mütterlicher oder in väterlicher Linie erblich; die
erstere Art ist möglicherweise überall die ursprüngliche und erst später durch die
letztere abgelöst worden. Die Zugehörigkeit zum Totem ist die Grundlage aller
sozialen Verpflichtungen des Australiers, setzt sich einerseits über die
Stammesangehörigkeit hinaus und drängt anderseits die Blutsverwandtschaft
zurück(2).
An Boden und Örtlichkeit ist der Totem nicht gebunden; die Totemgenossen
wohnen von einander getrennt und mit den Anhängern anderer Totem friedlich
beisammen(3).
Und nun müssen wir endlich jener Eigentümlichkeit des totemistischen
Systems gedenken, wegen welcher auch das Interesse des Psychoanalytikers sich
ihm zuwendet. Fast überall, wo der Totem gilt, besteht auch das Gesetz, daß
Mitglieder desselben Totem nicht in geschlechtliche Beziehungen zu einander
treten, also auch einander nicht heiraten dürfen. Das ist die mit dem Totem
verbundene Exogamie.
Dieses streng gehandhabte Verbot ist sehr merkwürdig. Es wird durch nichts
vorbereitet, was wir vom Begriff oder den Eigenschaften des Totem bisher
erfahren haben; man versteht also nicht, wie es in das System des Totemismus
hineingeraten ist. Wir verwundern uns darum nicht, wenn manche Forscher
geradezu annehmen, die Exogamie habe ursprünglich – im Beginn der Zeiten
und dem Sinne nach – nichts mit dem Totemismus zu tun, sondern sei ihm
irgend einmal, als sich Heiratsbeschränkungen notwendig erwiesen, ohne
tieferen Zusammenhang angefügt worden. Wie immer dem sein mag, die
Vereinigung von Totemismus und Exogamie besteht und erweist sich als eine
sehr feste.
Machen wir uns die Bedeutung dieses Verbots durch weitere Erörterungen
klar.
a) Die Übertretung dieses Verbotes wird nicht einer sozusagen automatisch
eintretenden Bestrafung der Schuldigen überlassen wie bei anderen
Totemverboten (z. B. das Totemtier nicht zu töten), sondern wird vom ganzen
Stamme aufs energischeste geahndet, als gelte es eine die ganze Gemeinschaft
bedrohende Gefahr oder eine sie bedrückende Schuld abzuwehren. Einige Sätze
aus dem Buche von Frazer(4) mögen zeigen, wie ernst solche Verfehlungen von
diesen, nach unserem Maßstabe sonst recht unsittlichen, Wilden behandelt
werden.
»In Australia the regular penalty for sexual intercourse with a person of a
forbidden clan is death. It matters not whether the woman be of the same local
group or has been captured in war from another tribe; a man of the wrong clan
who uses her as his wife is hunted down and killed by his clansmen, and so is the
woman; though in some cases, if they succeed in eluding capture for a certain
time, the offence may be condoned. In the Ta-Ta-thi tribe, New South Wales, in
the rare cases which occur, the man is killed but the woman is only beaten or
speared, or both, till she is nearly dead; the reason given for not actually killing
her being that she was probably coerced. Even in casual amours the clan
prohibitions are strictly observed, any violations of these prohibitions are
regarded with the utmost abhorrence and are punished by death (Howitt).«
b) Da dieselbe harte Bestrafung auch gegen flüchtige Liebschaften geübt
wird, die nicht zur Kindererzeugung geführt haben, so werden andere, z. B. praktische Motive des Verbotes unwahrscheinlich.
c) Da der Totem hereditär ist und durch die Heirat nicht verändert wird, so
lassen sich die Folgen des Verbotes etwa bei mütterlicher Erblichkeit leicht
übersehen. Gehört der Mann z. B. einem Clan mit dem Totem Känguruh an und
heiratet eine Frau vom Totem Emu, so sind die Kinder, Knaben und Mädchen,
alle Emu. Einem Sohne dieser Ehe wird also durch die Totemregel der
inzestuöse Verkehr mit seiner Mutter und seinen Schwestern, die Emu sind wie
er, unmöglich gemacht(5).
d) Es bedarf aber nur einer Mahnung, um einzusehen, daß die mit dem Totem
verbundene Exogamie mehr leistet, also mehr bezweckt, als die Verhütung des
Inzests mit Mutter und Schwestern. Sie macht dem Manne auch die sexuelle
Vereinigung mit allen Frauen seiner eigenen Sippe unmöglich, also mit einer
Anzahl von weiblichen Personen, die ihm nicht blutsverwandt sind, indem sie
alle diese Frauen wie Blutsverwandte behandelt. Die psychologische
Berechtigung dieser großartigen Einschränkung, die weit über alles hinausgeht,
was sich ihr bei zivilisierten Völkern an die Seite stellen läßt, ist zunächst nicht
ersichtlich. Man glaubt nur zu verstehen, daß die Rolle des Totem (Tieres) als
Ahnherrn dabei sehr ernst genommen wird. Alles, was von dem gleichen Totem
abstammt, ist blutsverwandt, ist eine Familie, und in dieser Familie werden die
entferntesten Verwandtschaftsgrade als absolutes Hindernis der sexuellen
Vereinigung anerkannt.
So zeigen uns denn diese Wilden einen ungewohnt hohen Grad von
Inzestscheu oder Inzestempfindlichkeit, verbunden mit der von uns nicht gut
verstandenen Eigentümlichkeit, daß sie die reale Blutsverwandtschaft durch die
Totemverwandtschaft ersetzen. Wir dürfen indes diesen Gegensatz nicht
allzusehr übertreiben und wollen im Gedächtnis behalten, daß die Totemverbote
den realen Inzest als Spezialfall miteinschließen.
Auf welche Weise es dabei zum Ersatz der wirklichen Familie durch die
Totemsippe gekommen, bleibt ein Rätsel, dessen Lösung vielleicht mit der
Aufklärung des Totem selbst zusammenfällt. Man müßte freilich daran denken,
daß bei einer gewissen, über die Eheschranken hinausgehenden Freiheit des
Sexualverkehrs die Blutsverwandtschaft und somit die Inzestverhütung so
unsicher werden, daß man eine andere Fundierung des Verbotes nicht entbehren
kann. Es ist darum nicht überflüssig zu bemerken, daß die Sitten der Australier
soziale Bedingungen und festliche Gelegenheiten anerkennen, bei denen das
ausschließliche Eheanrecht eines Mannes auf ein Weib durchbrochen wird.
Der Sprachgebrauch dieser australischen Stämme(6) weist eine
Eigentümlichkeit auf, welche unzweifelhaft in diesen Zusammenhang gehört.
Die Verwandtschaftsbezeichnungen nämlich, deren sie sich bedienen, fassen nicht die Beziehung zwischen zwei Individuen, sondern zwischen einem
Individuum und einer Gruppe ins Auge; sie gehören nach dem Ausdruck L. H.
Morgans dem »klassifizierenden« System an. Das will heißen, ein Mann nennt
»Vater« nicht nur seinen Erzeuger, sondern auch jeden anderen Mann, der nach
den Stammessatzungen seine Mutter hätte heiraten und so sein Vater hätte
werden können; er nennt »Mutter« jede andere Frau neben seiner Gebärerin, die
ohne Verletzung der Stammesgesetze seine Mutter hätte werden können; er heißt
»Brüder«, »Schwestern« nicht nur die Kinder seiner wirklichen Eltern, sondern
auch die Kinder all der genannten Personen, die in der elterlichen
Gruppenbeziehung zu ihm stehen usw. Die Verwandtschaftsnamen, die zwei
Australier einander geben, deuten also nicht notwendig auf eine
Blutsverwandtschaft zwischen ihnen hin, wie sie es nach unserem
Sprachgebrauche müßten; sie bezeichnen vielmehr soziale als physische
Beziehungen. Eine Annäherung an dieses klassifikatorische System findet sich
bei uns etwa in der Kinderstube, wenn das Kind veranlaßt wird, jeden Freund
und jede Freundin der Eltern als »Onkel« und »Tante« zu begrüßen, oder im
übertragenen Sinn, wenn wir von »Brüdern in Apoll«, »Schwestern in Christo«
sprechen.
Die Erklärung dieses für uns so sehr befremdenden Sprachgebrauches ergibt
sich leicht, wenn man ihn als Rest und Anzeichen jener Heiratsinstitution
auffaßt, die der Rev. L. Fison »Gruppenehe« genannt hat, deren Wesen darin
besteht, daß eine gewisse Anzahl von Männern eheliche Rechte über eine
gewisse Anzahl von Frauen ausübt. Die Kinder dieser Gruppenehe würden dann
mit Recht einander als Geschwister betrachten, obwohl sie nicht alle von
derselben Mutter geboren sind, und alle Männer der Gruppe für ihre Väter
halten.
Obwohl manche Autoren, wie z. B. Westermarck in seiner »Geschichte der
menschlichen Ehe(7)«, sich den Folgerungen widersetzen, welche andere aus der
Existenz der Gruppenverwandtschaftsnamen gezogen haben, so stimmen doch
gerade die besten Kenner der australischen Wilden darin überein, daß die
klassifikatorischen Verwandtschaftsnamen als Überrest aus Zeiten der
Gruppenehe zu betrachten sind. Ja, nach Spencer und Gillen(8) läßt sich eine
gewisse Form der Gruppenehe bei den Stämmen der Urabunna und der Dieri
noch als heute bestehend feststellen. Die Gruppenehe sei also bei diesen Völkern
der individuellen Ehe vorausgegangen und nicht geschwunden, ohne deutliche
Spuren in Sprache und Sitten zurückzulassen.
Ersetzen wir aber die individuelle Ehe durch die Gruppenehe, so wird uns
das scheinbare Übermaß von Inzestvermeidung, welches wir bei denselben
Völkern angetroffen haben, begreiflich. Die Totemexogamie, das Verbot des sexuellen Verkehrs zwischen Mitgliedern desselben Clans, erscheint als das
angemessene Mittel zur Verhütung des Gruppeninzests, welches dann fixiert
wurde und seine Motivierung um lange Zeiten überdauert hat.
Glauben wir so, die Heiratsbeschränkungen der Wilden Australiens in ihrer
Motivierung verstanden zu haben, so müssen wir noch erfahren, daß die
wirklichen Verhältnisse eine weit größere, auf den ersten Anblick verwirrende,
Kompliziertheit erkennen lassen. Es gibt nämlich nur wenige Stämme in
Australien, die kein anderes Verbot als die Totemschranke zeigen. Die meisten
sind derart organisiert, daß sie zunächst in zwei Abteilungen zerfallen, die man
Heiratsklassen (englisch: Phrathries) genannt hat. Jede dieser Heiratsklassen ist
exogam und schließt eine Mehrzahl von Totemsippen ein. Gewöhnlich teilt sich
noch jede Heiratsklasse in zwei Unterklassen (Subphrathries), der ganze Stamm
also in vier; die Unterklassen stehen so zwischen den Phrathrien und den
Totemsippen.
Das typische, recht häufig verwirklichte Schema der Organisation eines
australischen Stammes sieht also folgendermaßen aus:
Phrathrien
Die zwölf Totemsippen sind in vier Unterklassen und zwei Klassen
untergebracht. Alle Abteilungen sind exogam(9). Die Subklasse c bildet mit e,
die Subklasse d mit f eine exogame Einheit. Der Erfolg, also die Tendenz, dieser
Einrichtungen ist nicht zweifelhaft; es wird auf diesem Wege eine weitere
Einschränkung der Heiratswahl und der sexuellen Freiheit herbeigeführt.
Bestünden nur die zwölf Totemsippen, so wäre jedem Mitglied einer Sippe – bei
Voraussetzung der gleichen Menschenanzahl in jeder Sippe – 11/12 aller Frauen
des Stammes zur Auswahl zugänglich. Die Existenz der beiden Phrathrien
beschränkt diese Anzahl auf 6/12 = 1/2; ein Mann vom Totem α) kann nur eine
Frau der Sippen 1–6 heiraten. Bei Einführung der beiden Unterklassen sinkt die
Auswahl auf 3/12 = 1/4; ein Mann vom Totem α) muß seine Ehewahl auf die
Frauen der Totem 4, 5, 6 beschränken.
Die historischen Beziehungen der Heiratsklassen – deren bei einigen
Stämmen bis zu acht vorkommen – zu den Totemsippen sind durchaus ungeklärt.
Man sieht nur, daß diese Einrichtungen dasselbe erreichen wollen wie die
Totemexogamie und auch noch mehr anstreben. Aber während die
Totemexogamie den Eindruck einer heiligen Satzung macht, die entstanden ist,
man weiß nicht wie, also einer Sitte, scheinen die komplizierten Institutionen der Heiratsklassen, ihrer Unterteilungen und der daran geknüpften Bedingungen
zielbewußter Gesetzgebung zu entstammen, die vielleicht die Aufgabe der
Inzestverhütung neu aufnahm, weil der Einfluß des Totem im Nachlassen war.
Und während das Totemsystem, wie wir wissen, die Grundlage aller anderen
sozialen Verpflichtungen und sittlichen Beschränkungen des Stammes ist,
erschöpft sich die Bedeutung der Phrathrien im allgemeinen in der durch sie
angestrebten Regelung der Ehewahl.
In der weiteren Ausbildung des Heiratsklassensystems zeigt sich ein
Bestreben, über die Verhütung des natürlichen und des Gruppeninzests
hinauszugehen und Ehen zwischen entfernteren Gruppenverwandten zu
verbieten, ähnlich wie es die katholische Kirche tat, indem sie die seit jeher für
Geschwister geltenden Heiratsverbote auf die Vetternschaft ausdehnte und die
geistlichen Verwandtschaftsgrade dazu erfand(10).
Es würde unserem Interesse wenig dienen, wenn wir in die außerordentlich
verwickelten und ungeklärten Diskussionen über Herkunft und Bedeutung der
Heiratsklassen, sowie über deren Verhältnis zum Totem, tiefer eindringen
wollten. Für unsere Zwecke genügt der Hinweis auf die große Sorgfalt, welche
die Australier sowie andere wilde Völker zur Verhütung des Inzests
aufwenden(11). Wir müssen sagen, diese Wilden sind selbst inzestempfindlicher
als wir. Wahrscheinlich liegt ihnen die Versuchung näher, so daß sie eines
ausgiebigeren Schutzes gegen dieselbe bedürfen.
Die Inzestscheu dieser Völker begnügt sich aber nicht mit der Aufrichtung
der beschriebenen Institutionen, welche uns hauptsächlich gegen den
Gruppeninzest gerichtet scheinen. Wir müssen eine Reihe von »Sitten«
hinzunehmen, welche den individuellen Verkehr naher Verwandter in unserem
Sinne behüten, die mit geradezu religiöser Strenge eingehalten werden, und
deren Absicht uns kaum zweifelhaft erscheinen kann. Man kann diese Sitten
oder Sittenverbote »Vermeidungen« (avoidances) heißen. Ihre Verbreitung geht
weit über die australischen Totemvölker hinaus. Ich werde aber auch hier die
Leser bitten müssen, mit einem fragmentarischen Ausschnitt aus dem reichen
Material vorlieb zu nehmen.
In Melanesien richten sich solche einschränkende Verbote gegen den Verkehr
des Knaben mit Mutter und Schwestern. So z. B. verläßt auf Lepers Island, einer
der Neuhebriden, der Knabe von einem bestimmten Alter an das mütterliche
Heim und übersiedelt ins »Klubhaus«, wo er jetzt regelmäßig schläft und seine
Mahlzeiten einnimmt. Er darf sein Heim zwar noch besuchen, um dort Nahrung
zu verlangen; wenn aber seine Schwester zu Hause ist, muß er fortgehen, ehe er
gegessen hat; ist keine Schwester anwesend, so darf er sich in der Nähe der Türe
zum Essen niedersetzen. Begegnen sich Bruder und Schwester zufällig im Freien, so muß sie weglaufen oder sich seitwärts verstecken. Wenn der Knabe
gewisse Fußspuren im Sande als die seiner Schwester erkennt, so wird er ihnen
nicht folgen, ebensowenig wie sie den seinigen. Ja, er wird nicht einmal ihren
Namen aussprechen und wird sich hüten, ein geläufiges Wort zu gebrauchen,
wenn es als Bestandteil in ihrem Namen enthalten ist. Diese Vermeidung, die mit
der Pubertätszeremonie beginnt, wird über das ganze Leben festgehalten. Die
Zurückhaltung zwischen einer Mutter und ihrem Sohne nimmt mit den Jahren
zu, ist übrigens überwiegend auf Seite der Mutter. Wenn sie ihm etwas zu essen
bringt, reicht sie es ihm nicht selbst, sondern stellt es vor ihn hin, sie redet ihn
auch nicht vertraut an, sagt ihm – nach unserem Sprachgebrauch – nicht »Du«,
sondern »Sie«. Ähnliche Gebräuche herrschen in Neukaledonien. Wenn Bruder
und Schwester einander begegnen, so flüchtet sie ins Gebüsch, und er geht
vorüber, ohne den Kopf nach ihr zu wenden(12).
Auf der Gazellen-Halbinsel in Newbritannien darf eine Schwester von ihrer
Heirat an mit ihrem Bruder nicht mehr sprechen, sie spricht auch seinen Namen
nicht mehr aus, sondern bezeichnet ihn mit einer Umschreibung(13).
Auf Neumecklenburg werden Vetter und Base (obwohl nicht jeder Art) von
solchen Beschränkungen getroffen, ebenso aber Bruder und Schwester. Sie
dürfen sich einander nicht nähern, einander nicht die Hand geben, keine
Geschenke machen, dürfen aber in der Entfernung von einigen Schritten
miteinander sprechen. Die Strafe für den Inzest mit der Schwester ist der Tod
durch Erhängen(14).
Auf den Fiji-Inseln sind diese Vermeidungsregeln besonders strenge; sie
betreffen dort nicht nur die blutsverwandte, sondern selbst die
Gruppenschwester. Um so sonderbarer berührt es uns, wenn wir hören, daß diese
Wilden heilige Orgien kennen, in denen eben diese verbotenen
Verwandtschaftsgrade die geschlechtliche Vereinigung aufsuchen, wenn wir es
nicht vorziehen, diesen Gegensatz zur Aufklärung des Verbotes zu verwenden,
anstatt uns über ihn zu verwundern(15).
Unter den Battas auf Sumatra betreffen die Vermeidungsgebote alle nahen
Verwandtschaftsbeziehungen. Es wäre für einen Batta z. B. höchst anstößig,
seine eigene Schwester zu einer Abendgesellschaft zu begleiten. Ein Battabruder
wird sich in Gesellschaft seiner Schwester unbehaglich fühlen, selbst wenn noch
andere Personen mitanwesend sind. Wenn der eine von ihnen ins Haus kommt,
so zieht es der andere Teil vor, wegzugehen. Ein Vater wird auch nicht allein im
Hause mit seiner Tochter bleiben, ebensowenig wie eine Mutter mit ihrem
Sohne. Der holländische Missionär, der über diese Sitten berichtet, fügt hinzu, er
müsse sie leider für sehr wohlbegründet halten. Es wird bei diesem Volke ohne
weiteres angenommen, daß ein Alleinsein eines Mannes mit einer Frau zu ungehöriger Intimität führen werde, und da sie vom Verkehr naher
Blutsverwandter alle möglichen Strafen und üblen Folgen erwarten, tun sie recht
daran, allen Versuchungen durch solche Verbote auszuweichen(16).
Bei den Barongos an der Delagoa-Bucht in Afrika gelten merkwürdigerweise
die strengsten Vorsichten der Schwägerin, der Frau des Bruders der eigenen
Frau. Wenn ein Mann diese ihm gefährliche Person irgendwo begegnet, so
weicht er ihr sorgsam aus. Er wagt es nicht, aus einer Schüssel mit ihr zu essen,
er spricht sie nur zagend an, getraut sich nicht, in ihre Hütte einzutreten, und
begrüßt sie nur mit zitternder Stimme(17).
Bei den Akamba (oder Wakamba) in Britisch-Ostafrika herrscht ein Gebot
der Vermeidung, welches man häufiger anzutreffen erwartet hätte. Ein Mädchen
muß zwischen ihrer Pubertät und ihrer Verheiratung dem eigenen Vater
sorgfältig ausweichen. Sie versteckt sich, wenn sie ihn auf der Straße begegnet,
sie versucht es niemals, sich neben ihn hinzusetzen, und benimmt sich so bis
zum Moment ihrer Verlobung. Von der Heirat an ist ihrem Verkehr mit dem
Vater kein Hindernis mehr in den Weg gelegt(18).
Die bei weitem verbreitetste, strengste und auch für zivilisierte Völker
interessanteste Vermeidung ist die, welche den Verkehr zwischen einem Manne
und seiner Schwiegermutter einschränkt. Sie ist in Australien ganz allgemein, ist
aber auch bei den melanesischen, polynesischen und den Negervölkern Afrikas
in Kraft, soweit die Spuren des Totemismus und der Gruppenverwandtschaft
reichen, und wahrscheinlich noch darüber hinaus. Bei manchen dieser Völker
bestehen ähnliche Verbote gegen den harmlosen Verkehr einer Frau mit ihrem
Schwiegervater, doch sind sie lange nicht so konstant und so ernsthaft. In
vereinzelten Fällen werden beide Schwiegereltern Gegenstand der Vermeidung.
Da wir uns weniger für die ethnographische Verbreitung als für den Inhalt
und die Absicht der Schwiegermuttervermeidung interessieren, werde ich mich
auch hier auf die Wiedergabe weniger Beispiele beschränken.
Auf den Banks-Inseln sind diese Gebote sehr strenge und peinlich genau. Ein
Mann wird die Nähe seiner Schwiegermutter meiden, wie sie die seinige. Wenn
sie einander zufällig auf einem Pfade begegnen, so tritt das Weib zur Seite und
wendet ihm den Rücken, bis er vorüber ist, oder er tut das nämliche.
In Vanna Lava (Port Patteson) wird ein Mann nicht einmal hinter seiner
Schwiegermutter am Strande einhergehen, ehe die steigende Flut nicht die Spur
ihrer Fußtritte im Sande weggeschwemmt hat. Doch dürfen sie aus einer
gewissen Entfernung miteinander sprechen. Es ist ganz ausgeschlossen, daß er je
den Namen seiner Schwiegermutter ausspricht oder sie den ihres
Schwiegersohnes(19).
Auf den Salomons-Inseln darf der Mann von seiner Heirat an seine Schwiegermutter weder sehen, noch mit ihr sprechen. Wenn er ihr begegnet, tut
er nicht, als ob er sie kennen würde, sondern läuft, so schnell er kann, davon, um
sich zu verstecken(20).
Bei den Zulukaffern verlangt die Sitte, daß ein Mann sich seiner
Schwiegermutter schäme, daß er alles tue, um ihrer Gesellschaft auszuweichen.
Er tritt nicht in die Hütte ein, in der sie sich befindet, und wenn sie einander
begegnen, geht er oder sie bei Seite, etwa, indem sie sich hinter einem Busch
versteckt, während er seinen Schild vors Gesicht hält. Wenn sie einander nicht
ausweichen können und das Weib nichts anderes hat, um sich zu verhüllen, so
bindet sie wenigstens ein Grasbüschel um ihren Kopf, damit dem Zeremoniell
Genüge getan sei. Der Verkehr zwischen ihnen muß entweder durch eine dritte
Person besorgt werden, oder sie dürfen aus einiger Entfernung einander
zuschreien, wenn sie irgend eine Schranke, z. B. die Einfassung des Kraals,
zwischen sich haben. Keiner von ihnen darf den Namen des anderen in den
Mund nehmen(21).
Bei den Basoga, einem Negerstamme im Quellgebiete des Nils, darf ein
Mann zu seiner Schwiegermutter nur sprechen, wenn sie in einem anderen
Raume des Hauses ist und von ihm nicht gesehen wird. Dieses Volk verabscheut
übrigens den Inzest so sehr, daß es ihn selbst bei Haustieren nicht straflos
läßt(22).
Während Absicht und Bedeutung der anderen Vermeidungen zwischen nahen
Verwandten einem Zweifel nicht unterliegen, so daß sie von allen Beobachtern
als Schutzmaßregeln gegen den Inzest aufgefaßt werden, haben die Verbote,
welche den Verkehr mit der Schwiegermutter betreffen, von manchen Seiten eine
andere Deutung erfahren. Es erschien mit Recht unverständlich, daß alle diese
Völker so große Angst vor der Versuchung zeigen sollten, die dem Manne in der
Gestalt einer älteren Frau entgegentritt, welche seine Mutter sein könnte, ohne es
wirklich zu sein(23).
Diese Einwendung wurde auch gegen die Auffassung von Fison erhoben, der
darauf aufmerksam machte, daß gewisse Heiratsklassensysteme darin eine
Lücke zeigen, daß sie die Ehe zwischen einem Manne und seiner
Schwiegermutter nicht theoretisch unmöglich machen; es hätte darum einer
besonderen Sicherung gegen diese Möglichkeit bedurft.
Sir J. Lubbock führt in seinem Werke »Origin of civilisation« das Benehmen
der Schwiegermutter gegen den Schwiegersohn auf die einstige Raubehe
(marriage by capture) zurück. »Solange der Frauenraub wirklich bestand, wird
auch die Entrüstung der Eltern ernsthaft genug gewesen sein. Als von dieser
Form der Ehe nur mehr Symbole übrig waren, wurde auch die Entrüstung der
Eltern symbolisiert, und diese Sitte hielt noch an, nachdem ihre Herkunft vergessen war.« Es wird Crawley leicht zu zeigen, wie wenig dieser
Erklärungsversuch die Einzelheiten der tatsächlichen Beobachtung deckt.
E. B. Tylor meint, die Behandlung des Schwiegersohnes von Seiten der
Schwiegermutter sei nichts anderes als eine Form der »Nichtanerkennung«
(cutting) von Seiten der Familie der Frau. Der Mann gilt als Fremder, und dies so
lange, bis das erste Kind geboren wird. Allein abgesehen von den Fällen, in
denen letztere Bedingung das Verbot nicht aufhebt, unterliegt diese Erklärung
dem Einwand, daß sie die Orientierung der Sitte auf das Verhältnis zwischen
Schwiegersohn und Schwiegermutter nicht aufhellt, also den geschlechtlichen
Faktor übersieht, und daß sie dem Moment des geradezu heiligen Abscheus nicht
Rechnung trägt, welcher in den Vermeidungsgeboten zum Ausdruck kommt(24).
Eine Zulufrau, die nach der Begründung des Verbotes gefragt wurde, gab die
vom Zartgefühl getragene Antwort: Es ist nicht recht, daß er die Brüste sehen
soll, die seine Frau gesäugt haben(25).
Es ist bekannt, daß das Verhältnis zwischen Schwiegersohn und
Schwiegermutter auch bei den zivilisierten Völkern zu den heikeln Seiten der
Familienorganisation gehört. Es bestehen in der Gesellschaft der weißen Völker
Europas und Amerikas zwar keine Vermeidungsgebote mehr für die beiden, aber
es würde oft viel Streit und Unlust vermieden, wenn solche noch als Sitte
bestünden und nicht von den einzelnen Individuen wieder aufgerichtet werden
müßten. Manchem Europäer mag es als ein Akt hoher Weisheit erscheinen, daß
die wilden Völker durch ihre Vermeidungsgebote die Herstellung eines
Einvernehmens zwischen den beiden so nahe verwandt gewordenen Personen
von vornherein ausgeschlossen haben. Es ist kaum zweifelhaft, daß in der
psychologischen Situation von Schwiegermutter und Schwiegersohn etwas
enthalten ist, was die Feindseligkeit zwischen ihnen befördert und ihr
Zusammenleben erschwert. Daß der Witz der zivilisierten Völker gerade das
Schwiegermutterthema so gern zum Objekt nimmt, scheint mir darauf
hinzudeuten, daß die Gefühlsrelationen zwischen den beiden außerdem
Komponenten führen, die in scharfem Gegensatz zu einander stehen. Ich meine,
daß dies Verhältnis eigentlich ein »ambivalentes«, aus widerstreitenden,
zärtlichen und feindseligen Regungen zusammengesetztes ist.
Ein gewisser Anteil dieser Regungen liegt klar zu Tage: Von Seiten der
Schwiegermutter die Abneigung, auf den Besitz der Tochter zu verzichten, das
Mißtrauen gegen den Fremden, dem sie überantwortet ist, die Tendenz, eine
herrschende Position zu behaupten, in die sie sich im eigenen Hause eingelebt
hatte. Von Seiten des Mannes die Entschlossenheit, sich keinem fremden Willen
mehr unterzuordnen, die Eifersucht gegen alle Personen, die vor ihm die
Zärtlichkeit seines Weibes besaßen, und – last not least – die Abneigung dagegen, sich in der Illusion der Sexualüberschätzung stören zu lassen. Eine
solche Störung geht wohl zumeist von der Person der Schwiegermutter aus, die
ihn durch so viele gemeinsame Züge an die Tochter mahnt und doch all der
Reize der Jugend, Schönheit und psychischen Frische entbehrt, welche ihm seine
Frau wertvoll machen.
Die Kenntnis versteckter Seelenregungen, welche die psychoanalytische
Untersuchung einzelner Menschen verleiht, gestattet uns, zu diesen Motiven
noch andere hinzuzufügen. Wo die psychosexuellen Bedürfnisse der Frau in der
Ehe und im Familienleben befriedigt werden sollen, da droht ihr immer die
Gefahr der Unbefriedigung durch den frühzeitigen Ablauf der ehelichen
Beziehung und die Ereignislosigkeit in ihrem Gefühlsleben. Die alternde Mutter
schützt sich davor durch Einfühlung in ihre Kinder, Identifizierung mit ihnen,
indem sie deren gefühlsbetonte Erlebnisse zu den eigenen macht. Man sagt, die
Eltern bleiben jung mit ihren Kindern; es ist dies in der Tat einer der
wertvollsten seelischen Gewinste, den Eltern aus ihren Kindern ziehen. Im Falle
der Kinderlosigkeit entfällt so eine der besten Möglichkeiten, die für die eigene
Ehe erforderliche Resignation zu ertragen. Diese Einfühlung in die Tochter geht
bei der Mutter leicht so weit, daß sie sich in den von ihr geliebten Mann –
mitverliebt, was in grellen Fällen infolge des heftigen seelischen Sträubens
gegen diese Gefühlsanlage zu schweren Formen neurotischer Erkrankung führt.
Eine Tendenz zu solcher Verliebtheit ist bei der Schwiegermutter jedenfalls sehr
häufig, und entweder diese selbst oder die ihr entgegenarbeitende Strebung
schließen sich dem Gewühle der miteinander ringenden Kräfte in der Seele der
Schwiegermutter an. Recht häufig wird gerade die unzärtliche, sadistische
Komponente der Liebeserregung dem Schwiegersohne zugewendet, um die
verpönte, zärtliche, um so sicherer zu unterdrücken.
Für den Mann kompliziert sich das Verhältnis zur Schwiegermutter durch
ähnliche Regungen, die aber aus anderen Quellen stammen. Der Weg der
Objektwahl hat ihn regulärerweise über das Bild seiner Mutter, vielleicht noch
seiner Schwester, zu seinem Liebesobjekt geführt; infolge der Inzestschranke
glitt seine Vorliebe von beiden teuren Personen seiner Kindheit ab, um bei einem
fremden Objekt nach deren Ebenbild zu landen. An Stelle der eigenen Mutter
und Mutter seiner Schwester sieht er nun die Schwiegermutter treten; es
entwickelt sich eine Tendenz, in die vorzeitliche Wahl zurückzusinken, aber
dieser widerstrebt alles in ihm. Seine Inzestscheu fordert, daß er an die
Genealogie seiner Liebeswahl nicht erinnert werde; die Aktualität der
Schwiegermutter, die er nicht wie die Mutter von jeher gekannt hat, so daß ihr
Bild im Unbewußten unverändert bewahrt werden konnte, macht ihm die
Ablehnung leicht. Ein besonderer Zusatz von Reizbarkeit und Gehässigkeit zur Gefühlsmischung läßt uns vermuten, daß die Schwiegermutter tatsächlich eine
Inzestversuchung für den Schwiegersohn darstellt, sowie es anderseits nicht
selten vorkommt, daß sich ein Mann manifesterweise zunächst in seine spätere
Schwiegermutter verliebt, ehe seine Neigung auf deren Tochter übergeht.
Ich sehe keine Abhaltung von der Annahme, daß es gerade dieser, der
inzestuöse Faktor des Verhältnisses ist, welcher die Vermeidung zwischen
Schwiegersohn und Schwiegermutter bei den Wilden motiviert. Wir würden also
in der Aufklärung der so streng gehandhabten »Vermeidungen« dieser primitiven
Völker die ursprünglich von Fison geäußerte Meinung bevorzugen, die in diesen
Vorschriften wiederum nur einen Schutz gegen den möglichen Inzest erblickt.
Das nämliche würde für alle anderen Vermeidungen zwischen Bluts- oder
Heiratsverwandten gelten. Nur bliebe der Unterschied, daß im ersteren Falle der
Inzest ein direkter ist, die Verhütungsabsicht eine bewußte sein könnte; im
anderen Falle, der das Schwiegermutterverhältnis mit einschließt, wäre der
Inzest eine Phantasieversuchung, ein durch unbewußte Zwischenglieder
vermittelter.
Wir haben in den vorstehenden Ausführungen wenig Gelegenheit gehabt zu
zeigen, daß die Tatsachen der Völkerpsychologie durch die Anwendung der
psychoanalytischen Betrachtung in neuem Verständnis gesehen werden können,
denn die Inzestscheu der Wilden ist längst als solche erkannt worden und bedarf
keiner weiteren Deutung. Was wir zu ihrer Würdigung hinzufügen können, ist
die Aussage, sie sei ein exquisit infantiler Zug und eine auffällige
Übereinstimmung mit dem seelischen Leben des Neurotikers. Die
Psychoanalyse hat uns gelehrt, daß die erste sexuelle Objektwahl des Knaben
eine inzestuöse ist, den verpönten Objekten, Mutter und Schwester, gilt, und hat
uns auch die Wege kennen gelehrt, auf denen sich der Heranwachsende von der
Anziehung des Inzests frei macht. Der Neurotiker repräsentiert uns aber
regelmäßig ein Stück des psychischen Infantilismus, er hat es entweder nicht
vermocht, sich von den kindlichen Verhältnissen der Psychosexualität zu
befreien, oder er ist zu ihnen zurückgekehrt. (Entwicklungshemmung und
Regression.) In seinem unbewußten Seelenleben spielen darum noch immer oder
wiederum die inzestuösen Fixierungen der Libido eine Hauptrolle. Wir sind
dahin gekommen, das vom Inzestverlangen beherrschte Verhältnis zu den Eltern
für den Kernkomplex der Neurose zu erklären. Die Aufdeckung dieser
Bedeutung des Inzests für die Neurose stößt natürlich auf den allgemeinsten
Unglauben der Erwachsenen und Normalen; dieselbe Ablehnung wird z. B. auch
den Arbeiten von Otto Rank entgegentreten, die in immer größerem Ausmaß
dartun, wie sehr das Inzestthema im Mittelpunkte des dichterischen Interesses
steht und in ungezählten Variationen und Entstellungen der Poesie den Stoff liefert. Wir sind genötigt zu glauben, daß solche Ablehnung vor allem ein
Produkt der tiefen Abneigung des Menschen gegen seine einstigen, seither der
Verdrängung verfallenen Inzestwünsche ist. Es ist uns darum nicht unwichtig, an
den wilden Völkern zeigen zu können, daß sie die zur späteren Unbewußtheit
bestimmten Inzestwünsche des Menschen noch als bedrohlich empfinden und
der schärfsten Abwehrmaßregeln für würdig halten.