Handbuch Strafvollzugsarchitektur, Parameter zeitgemäßer Gefängnisplanung

Sicherheit

289 Sicherheit oder Resozialisierung

291 Dynamische Sicherheitskontrolle

292 Aktive Sicherheitsmassnahmen

293 Passive Sicherheitsmassnahmen

293 Unterteilung in Abteilungen / Sektionen 293 Senkrechte Gitter

295 Waagrechte Gitter

296 Mauern

297 Eingang / Ausgang / Schleuse

299 Wachtürme

 

288 handbuch strafvollzugsarchitektur handbuch strafvollzugsarchitektur Gewalt oder List offiziell aberkannt werden, erkennt man erst, wie wichtig sie sind. Auch vermittelt das Studium der totalen Institution die Erkenntnis, dass formale Organisationen an bestimmten Punkten verletzlich sind: Dazu gehören Vorratsräume, Krankenstationen, Küchen oder Plätze mit komplizierter technischer Apparatur. Das sind die Wetterecken, in denen sich die sekundären Anpassungsformen entwickeln und die Anstalt zu verunsichern beginnen. (goffman 1973, S. 291)

Sicherheit

 

Sicherheit oder Resozialisierung

Gerade in letzter Zeit wurde ich von Journalisten immer wieder gefragt, was denn wichtiger sei, die Sicherheit oder die Resozialisierung. Eine Frage, die sich mir und sicher allen Angehörigen der Justizwache gar nicht stellt, da wir alle wissen, dass es hier keine Gegenüberstellung geben kann, weil die innere und äußere Sicherheit schlicht und einfach – aber unabdingbar – Voraussetzung für alle Aufgaben des Strafvollzuges und nicht Selbstzweck ist. So klar und selbstverständlich das jedem Praktiker ist, so erstaunlich sind die Ideen mancher Außenstehender. Aber das fügt sich in die zahlreichen Seltsamkeiten des Strafvollzuges ein. Jeder, auch der ein Gefängnis noch nicht mal von außen gesehen hat, ist der sicheren Überzeugung, gerade auf diesem Gebiet Fachmann zu sein. (georg salzner in: Justizwache aktuell Nr.9 / 1997, S. 9)

Sicherheit und Sicherung

Um eine Strafvollzugsanstalt zu bauen oder auch nur einen Umbau vorzunehmen, ist es notwendig. sich vor Augen zu halten, dass die Freiheitsstrafe nur eine der Strafen ist, die erteilt werden. Viele Delikte bedürfen keiner Freiheitsstrafe. Es sind dies vor allem Vergehen, die für die freie Gesellschaft keine ernsthafte Gefährdung darstellen. Das heißt, dass viele Straftäter durch Sanktionen gemaßregelt werden können, ohne in eine Strafvollzugsanstalt zu kommen. Es sind dies Straftäter, die für die freie Gesellschaft keine beziehungsweise eine nur sehr geringe Bedrohung darstellen. So wird deutlich, dass eine Strafvollzugsanstalt nur für die Täter in Frage s

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kommt, von denen eine gewisse Gefahr ausgeht. h

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Die Untersuchung des Unterlebens in restriktiven totalen Institutionen wirft besonders interessante Fragen auf. Sobald die Existenz bis auf das Gerippe entblößt wird, erkennt man, was die Menschen unternehmen, um ihr Leben auszustaffieren. Verstecke, Transportsysteme, Freiräume, Territorien, Materialien für den wirtschaft-lichen und sozialen Austausch – dies sind offenbar die minimalen Voraussetzungen, um ein Leben aufzubauen. Für gewöhnlich gelten diese Bedingungen als gesicher-ter Bestandteil der primären Anpassung; sobald sie einem durch Vertrag, Intelligenz,

 

289

Die Aufgabe der Justizwache ist die Sicherung der Anstalt nach außen sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheit innerhalb der Anstalt. Sie muss den vom Gesetzgeber festgelegten Ordnungswidrigkeiten entgegenwirken.

Zehnter Unterabschnitt

Ordnungswidrigkeiten

Begriffsbestimmung

§ 107 (1) Eine Ordnungswidrigkeit begeht der Strafgefangene, der entgegen den Be-stimmungen dieses Bundesgesetzes vorsätzlich die Anstalt verlässt oder sonst flüchtet; mit einer Person außerhalb der Anstalt, einer im Strafvollzuge oder sonst für die Anstalt tätigen Person, einem Bediensteten der öffentlichen Verwaltung, einem Unternehmer, anderen privaten Auftraggeber (§ 45 Abs. 2) oder einem seiner Bediensteten, einem Besucher oder mit einem anderen Strafgefangenen verkehrt;

sich selbst am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt oder durch einen ande-ren verletzen oder schädigen lässt, um sich zur Erfüllung seiner Pflichten untauglich zu machen, oder sich tätowiert oder tätowieren lässt;

Äußerungen macht, in denen zu gerichtlich oder disziplinär strafbaren Handlungen aufgefordert wird oder in denen solche Handlungen gutgeheißen werden, oder der Gegenstände in seinem Gewahrsame hat;

eine der im § 36 angeführten Meldungen unterlässt oder eine solche Meldung wider besseres Wissen erstattet;

trotz Abmahnung eine ihm zugewiesene Arbeit nicht verrichtet;

die Strafe nach einer Unterbrechung der Freiheitsstrafe oder einem Ausgang unverzüglich wieder antritt;

sich einer im Strafvollzug oder sonst für die Anstalt tätigen Person, einem Bediensteten der öffentlichen Verwaltung, einem Unternehmer, anderen privaten Auftraggeber (§ 45 Abs. 2) oder einem seiner Bediensteten oder einem Besucher gegenüber unge-bührlich benimmt; oder

sonst den allgemeinen Pflichten der Strafgefangenen nach § 26 zuwiderhandelt. § 107 (2) Eine Ordnungswidrigkeit begeht auch der Strafgefangene, der vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden am Anstaltsgut oder an den übrigen im § 35 genannten Gegenständen herbeiführt oder dieses Gut oder diese Gegenstände stark beschmutzt. § 107 (3) Eine Ordnungswidrigkeit begeht ferner unbeschadet des § 118 Abs. 1 der Straf-

 

290 handbuch strafvollzugsarchitektur gefangene, der sich einer in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte fallenden strafbaren Handlung gegen die körperliche Sicherheit, gegen die Ehre oder gegen das Vermögen einer der im Abs. 1 Z9 genannten Personen oder eines Mitgefangenen oder einer in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte fallendem strafbaren Handlung gegen das Anstaltsgut schuldig macht. (St )

Die Architektur der Strafvollzugsbauten war in der Vergangenheit primär auf die Unterstützung die Aufgabe der Sicherheitskontrolle ausgerichtet. Als effektivstes und oft auch einziges Mittel der Sicherheitskontrolle galt die direkte Einsicht und die permanente Kontrolle und Separation. Diese Meinung fand ihren Ausdruck in den verschiedenen Architekturtypologien: Panopticon, Strahlenbau.

Der direkte Einblick kann heute durch neue technische Mittel (Bewegungsmelder, Kameraüberwachung etc.) ersetzt werden. Der direkte Einblick ist jedoch nicht mit dem direkten menschlichen Kontakt zwischen Insassen und Personal gleichzusetzen. Der persönliche Kontakt ist sehr wichtig und das einzige Mittel, das der Deprivation entgegenwirken kann. Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten von Amerika, wo es Hochsicherheitsgefängnisse gibt, in denen der Kontakt zwischen Insassen und Personal auf ein Mindestmaß reduziert wurde, sind sich die europäischen Staaten der Wichtigkeit des persönlichen Kontakts bewusst. Nicht zuletzt deshalb haben sich hierzulande die Methodik der Sicherheitskontrolle sowie das Tätigkeitsbild der Justizwache in den letzten Jahrzehnten nachhaltig verändert.

Die Aufgabengebiete der Justizwache heute sind:

• Abteilungsdienst: Beaufsichtigung und Betreuung der Insassen

in den Abteilungen

• Dienst in Arbeitsbetrieben und Werkstätten: Beaufsichtigung, Anleitung

und Unterweisung der Insassen bei der Arbeit

• Allgemeiner Wachdienst: Vorführung und Bewachung der Insassen

inner- und außerhalb der Justizanstalten

• Kanzleidienst: Erledigung der Büroarbeiten Im Regelfall ist ein Justizwachebediensteter während seiner beruflichen Laufbahn s

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in verschiedenen Arbeitsbereichen tätig. Interessierte und geeignete Bedienstete h

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haben auch die Möglichkeit, in der Arbeit mit Gefangenen besondere Aufgaben eh

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wahrzunehmen: Gesprächsgruppen, Freizeitgestaltung.

Dynamische Sicherheitskontrolle

Europaweit etabliert sich zunehmend die ›dynamische Sicherheitskontrolle‹, die sich aus den ›aktiven und passiven Sicherheitsmaßnahmen‹ zusammensetzt.

 

291

Aktive Sicherheitsmassnahmen

Als aktive Sicherheitsmaßnahmen bezeichnet man Betreuungsmaßnahmen, die der Vermeidung sicherheitsgefährlicher Situationen dienen. Zu diesen Maßnahmen zählen, neben der Eröffnung und Erarbeitung von Lebensperspektiven durch sinn-volle Beschäftigung und Ausbildung, die ärztliche (psychiatrische), psychologische, sozialarbeiterische und seelsorgerische Betreuung, die sinnvolle Freizeitgestaltung sowie Sport. (bmj, Strafvollzug in Österreich, 2004 o. S.)

Group-Counselling

Einen wichtigen Beitrag zur Ordnung und Sicherheit in den Justizanstalten lei-stet auch das Group-Counselling. Group-Counselling ist die Form eines Gruppen-gesprächs unter der Leitung von geschulten Bediensteten, mit der Zielsetzung, bei den Insassen Spannungen abzubauen und sie zu befähigen, Probleme und Anliegen gruppengerecht zu artikulieren. (bmj, Strafvollzug in Österreich, 2004 o. S.)

Passive Sicherheitsmassnahmen

Unter passiven Sicherheitsmaßnahmen sind technische, bauliche und organisa-torische Maßnahmen (Gitter, Mauern, elektronische Sicherheitseinrichtungen, Ausbildungen u. a.) zu verstehen. Ausgerichtet auf das Gefährlichkeitspotenzial der Insassen bestehen Anstalten und Anstaltsbereiche mit unterschiedlich aufwändigen Sicherheitseinrichtungen und unterschiedlich hohen Sicherheitsvorgaben. Zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit in den Justizanstalten sind die Justiz-wachebeamten zur Anwendung besonderer Maßnahmen befugt (besondere Exe-kutivbefugnisse). Diese Maßnahmen, die auch gegenüber anstaltsfremden Personen durchgesetzt werden können, sind zahlreichen Einschränkungen unterworfen und dürfen nur nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz angewandt werden. Zu den wichtigsten Befugnissen zählen:

– Identitätsfeststellung

– Festnahme und Anhaltung

– Personendurchsuchung innerhalb der Anstalt – Wegweisung Unbeteiligter

– Betreten privater und öffentlicher Grundstücke, Gebäude und Räume

im Zuge der Verfolgung flüchtiger Insassen

– Anwendung unmittelbaren Zwanges – Waffengebrauch

Darüber hinaus wurden in sämtlichen Justizanstalten Einsatzgruppen eingerichtet, die für die Bewältigung von Krisensituationen eingesetzt werden und denen beson-ders ausgebildete Justizwachebedienstete angehören. Im Bedarfsfall wird Assistenz von den Sicherheitskräften angefordert. (bmj, Strafvollzug in Österreich, 2004, o. S.)

 

292 handbuch strafvollzugsarchitektur

213 Sicherheitsgitter 214 Sicherheitsgitter mit Innenleben

 

 

215 Fenstergitter 216 Fenstergitter

 

Unterteilung in Abteilungen / Sektionen

Die Unterteilung der gesamten Justizanstalt in verschiedene Abteilungen und Sektionen trägt wesentlich zu ihrer Sicherheit bei. Es werden Bereiche geschaffen, in denen sich die Insassen ›frei‹ bewegen können und die doch übersichtlich bleiben. Die einzelnen Bereiche sollten so erschlossen sein, dass sich die Insassen ohne Personalaufwand (zum Beispiel durch einen einsichtbaren, oder /und kamera-überwachten Gang) von einem in den anderen Bereich bewegen können, ohne dabei auf eine andere Insassengruppe zu stoßen. Beispiel: Hafträume – Arbeitsplatz, Hafträume – Spazierhof etc. Es ist wichtig, die Bereiche wie auch die Verbindungs-wege so anzulegen, dass diese sich nicht gegenseitig behindern.

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Senkrechte Gitter h

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Ein Gitter scheint nach wie vor in einer Anstalt unvermeidbar. Es wird senkrecht eh

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meist als Sicherung von Fenstern, Türen und Gängen eingesetzt. Bei Gittern, die der Verhinderung des Entweichens der Insassen dienen, ist besonders auf ihre Kon-struktion zu achten. Ein Durchsägen kann verhindert werden, wenn das Rohr aus drei ineinander gesteckten Rohren besteht, wobei das mittlere sich frei drehen lässt und so keine Angriffsfläche für ein Sägeblatt bietet. [abb·213·2116]

Die Öffentlichkeit erkennt eine Strafvollzugsanstalt an den vergitterten Fenstern. Das Gitter ist ein Symbol für Repression. Als ›fortschrittlich‹ gilt ein Gefängnis ohne

 

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217 Fassade ›ohne Gitter‹ 218 Haftraumfenster Gitter innen

 

219 Gitter innen – Raumbeschränkung 220 Raumverlust durch Innengitter

 

Gitter. Ein Beispiel dafür, wie weit diese Reduzierung eines Bauelementes auf seine Symbolhaftigkeit gehen kann: Vor einiger Zeit wurde feierlich, nach langer Umbau-zeit, eine Frauenstrafvollzugsanstalt eröffnet. Als Besonderheit ›bewarb‹ man die gitterlosen Fenster. Bei genauerem Hinsehen entdeckte man hinter den Spitzen-gardinen die Gitter innen. In den Hafträumen wurde über die ganze Fensterwand-breite im Abstand von fast einem Meter zum Fenster ein Gitter errichtet. Resultat: Der Wohnraum wurde im Haftraum um einige Quadratmeter verkleinert! Die Insassen dürfen und können die Fenster nicht selbst öffnen. Der Dienst habende Justizwachebeamte muss den Haftraum betreten, das Gitter aufsperren, das Fenster öffnen, danach das Gitter wieder schließen und den Haftraum verlassen. Bei einer Dauer von zwei Minuten pro Haftraum auf einer Abteilung mit 20 Hafträumen sind das bei nur einmaligem Lüften etwa 80 Minuten täglich! [abb·217 – 220]

Viele moderne Bauten bedienen sich der Alternative der schusssicheren Panzer-glas-Fixverglasung. Es ist wichtig sich die Unterschiede dieser Bauelemente bewusst zu machen: Gitter verhindert den Zugang, ermöglicht eine Luftzirkulation sowie das Durchreichen von Gegenständen. Panzerglas verhindert auch den Luftzug. Bei der Verwendung von Fixverglasungen mit Panzerglas kann zwar auf ein Gitter verzichtet werden, doch nur auf Kosten der Luftqualität. Auch bei ausreichender Belüftung steigt das Gefühl des Eingeschlossenseins.

Transparente Architektur bedeutet nicht Glas! (lsta dr. zbiral)

 

294 handbuch strafvollzugsarchitektur

221 Sprungschutz Zellentrakt 222 Sprungschutz Treppenhaus

 

 

Waagrechte Gitter

Waagrechte Gitter oder Netze werden meist als Sprungschutz (zum Beispiel Treppen-aufgänge) verwendet. [abb·221·222] Das Öffnen der Haftraumtüren tagsüber und der so frei zugängliche Gang birgt vor allem bei den Anstalten der pennsylvanischen Bauweise die Gefahr der Selbstverletzung der Insassen durch einen Sprung. Es ist nicht in erster Linie die Selbstverletzung des Insassen, die man zu vermeiden ver-sucht, als vielmehr der damit verursachte Aufruhr, der die Aufmerksamkeit der Ju-stizwache von anderen Bereichen der Anstalt lenkt (Taschenräuberprinzip).

Eine weitere Verwendung finden die waagrechten Netze und Gitter auch als oberer Abschluss von Außenflächen und Spazierhöfen. Hier dienen sie vor allem der Entweichung der Insassen beziehungsweise dem Zuwerfen von unerlaubten s

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Gegenständen. Beispiel: In einer Anstalt, die sich in dicht bebautem Stadtgebiet h

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befindet, wurde im Innenhof ein Tennisplatz errichtet. Die Insassen bekamen weiße eh

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Tennisbälle und Schläger und spielten so leidenschaftlich, dass ein Tennisball über das Anstaltsgebäude auf die Straße flog. Nach einigen Minuten kam ein gelber Ball zurück. Dieser Ball war mit Drogen gefüllt.

Kletterschutz

Dient zur Verhinderung des Kletterns an Regenrinnen, Bäumen, Lampen etc. [abb·223·224]

 

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223 Kletterschutz 224 Kletterschutz

 

Mauern

Nachdem heute Gefängnisse nicht mehr als Fortifikationsanlagen gebaut werden, kann bei den Gebäudemauern sowie den Innenmauern auf die im Wohn- und Administrationsbau üblichen Mauerarten zurückgegriffen werden, wobei alle Konstruktionen, die etwaiges Aushöhlen und Verstecken ermöglichen würden, ungeeignet sind.

Umfriedungsmauer

Es gibt verschiedene Sicherheitsangaben zu der Höhe / Breite und Entfernung der Umfriedungsmauer. [abb·225 – 227]

Die Funktion ist seit Jahrhunderten gleich:

• Sichtschutz (von beiden Seiten)

• Ausbruchsverhinderung

Mauern, insbesondere wenn sie nicht höher als 4 m sind, können zum Beispiel mit Hilfe von einem Brett (meist aus den Hauswerkstätten), einem Hacken (oft Teil der Metallbettkonstruktion) und einem Seil beziehungsweise den in Streifen geschnitte-nen Bettlaken (liegen im Haftraum auf) überwunden werden.

 

296 handbuch strafvollzugsarchitektur

225 Umfriedungsmauer

 

 

Sicherheitszäune

Die Umfriedung einer Anstalt besteht aus einer umlaufenden Betonmauer sowie einem bis mehreren Sicherheitszäunen aus Maschendraht, die mit Bewegungs-meldern ausgestattet sind. Der Abschluss dieser Sicherheitszäune besteht meist aus einer Nato-Rolle (eine Art Stacheldraht). Doch auch diese kann man mit Hilfe einer Schaumgummimatratze (liegt im Haftraum auf) überwinden.

 

Eingang / Ausgang / Schleuse

Der Bereich der Umfriedung, dem die größte Aufmerksamkeit zukommt, ist der Ein- und Ausgangsbereich. Da die Schleuse der Bereich ist, in dem die meisten Schmuggelwaren in die Anstalt gelangen, werden hier alle ein- und austretenden Personen und Fahrzeuge kontrolliert. Die Schleuse besteht zumeist aus einem Per-soneneingang und einer Fahrzeugeinfahrt. Diese besteht aus zwei hintereinander s

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liegenden Türen / Toren, die nicht gleichzeitig geöffnet werden können. Seitlich h

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befinden sich die Durchsuchungsräume, Warteräume der Besucher, die Aufsicht der eh

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Justizwache etc. [abb·228·229] Vor der Schleuse sollte eine gut einsehbare Freifläche liegen, die ebenfalls von den Justizwachebeamten überwacht wird. Nach dem Ein-treten in den Eingangsbereich werden alle Personen durch einen Detektorrahmen geführt, ihre Taschen müssen entweder abgegeben und durchsucht oder durch-leuchtet werden. Diese Sicherheitskontrolle ist der auf Flughäfen gleich. Besucher schmuggeln meist in Hochsteckfrisuren, doppelten Schuhsohlen, Kinderwindeln etc. Deshalb sollte ein Raum zur genaueren Untersuchung zur Verfügung stehen,

 

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226 Umfriedungsmauer 227 Umfriedungsmauer

 

228 Eingang: Schleuse 229 Schleuse

 

der den Ein- und Ausgangsbereich nicht blockiert. Leibesvisitationen der Besucher sind in Europa nicht üblich. Falls der Verdacht auf die Gefahr einer Übergabe von unerlaubten Gegenständen besteht, wird auf den Telefonbesuch zurückgegriffen.

Fahrzeuge werden innen durchsucht, der Kofferraum wird geöffnet und auch die Unterseite des Fahrgestells wird mit Hilfe von Spiegeln, die an langen Stangen befestigt sind, eingesehen. Es hat sich bewährt, so wenige Ein- und Ausgänge wie nur möglich pro Anstalt zu bauen, da diese sehr personalaufwändig in ihrer Hand-habung sind und die Anstalt so ihr Personal anderweitig einsetzen kann. Eine Aus-nahme sind besonders große Strafvollzugsanstalten, die über weit reichende Flächen und viele Arbeitsbetriebe verfügen: Hier kann eine eigene Zufahrt der Arbeits-betriebe zum Materialtransport von Vorteil sein. Als sicherheitstechnisch besonders ungünstig gilt ein Stau im Eingangsbereich, das heißt wenn gleichzeitig Besucher, Personal, ein Insassentransport, eine Materiallieferung und die Müllabfuhr aufein-ander treffen. Deshalb müssen beim Planen von Justizanstalten auch die Zufahrts-straßen mit einbezogen werden.

 

298 handbuch strafvollzugsarchitektur

230 Wachturm etwa 1980 231 Wachturm etwa 1956

 

 

Wachtürme

Wachtürme wurden ursprünglich errichtet, um einen Abschnitt der Umfriedung (innerhalb und außerhalb der Anstalt) überwachen zu können. [abb·230·231] Heute sind in vielen Anstalten die Wachtürme unbesetzt und die Überwachung erfolgt mit Hilfe von Kameras. Auch ist man dazu übergegangen, Korridore zwischen den doppelten Sicherheitszäunen und der Betonmauer zu schaffen, die bei Bedarf mit einem Einsatzfahrzeug abgefahren werden können. Diese Lösung ist effektiv, eignet sich jedoch nicht überall. Bei Anstalten im Stadtgebiet sowie bei vielen alten Anstal-ten kann sie aufgrund ihres erheblichen Flächenbedarfs nicht angewandt werden.

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