Handbuch Strafvollzugsarchitektur, Parameter zeitgemäßer Gefängnisplanung

Geschichte

17 Gebäudeentwicklung

 

17 Antike

18 Mittelalter

19 Neuzeit

26 John Howard

30 D-Form

31 Tendenzen des 19. Jahrhunderts

33 Silent System

34 Solitary System

35 Pennsylvanisches System

37 Progressives System

41 Telephone-Pole

42 20. Jahrhundert

Drei typische Beispiele im Detail

42 Von der Gemeinschaftshaft zur Einzelzelle

44 Die historische Entwicklung der Arbeitsplätze der Gefangenen

45 Die historische Entwicklung des Arbeitsplatzes der Justizwache

 

16 handbuch strafvollzugsarchitektur

Geschichte

 

Gebäudeentwicklung

Von jeher finden sich in der Gesellschaft Menschen, die gegen Regeln und Normen verstoßen (absichtlich – zum Beispiel durch kriminelles Handeln – oder unver-schuldet – zum Beispiel durch Geisteskrankheit). Seit ihrem Bestehen sehen sich die menschlichen Gemeinschaften vor die Frage gestellt, was sie nun mit den Indi-viduen tun sollen, die sie durch ihre Verhaltensweisen bedrohen. Um die Typologie der heutigen Strafvollzugsanstalten zu begreifen, ist es notwendig sich mit ihrer Entstehungsgeschichte zu befassen. Nur so kann man bestimmte Eigenarten des Strafvollzugsbaues verstehen, einige theoretisch längst überholte, baulich jedoch noch praktizierte Dogmen aufzeigen beziehungsweise bei Neubauten vermeiden.

Befremdlicherweise folgt aber die Geschichte des Gefängniswesens nicht einer wohlgeordneten Chronologie dergestalt, dass zuerst die Haftstrafe eingeführt wurde, dann ihr Misserfolg registriert wurde und sodann allmählich Reformprojekte auf-tauchten, welche die Strafvollzugstechnik mehr oder weniger konsistent definierten und in die Wirklichkeit umsetzten, und schließlich der Erfolg oder Misserfolg festge-stellt wurde. Was sich in Wirklichkeit abspielte, war eine Ineinanderschiebung oder jedenfalls eine ganz andere Verteilung dieser Elemente. Ebenso wie das Projekt einer Besserungstechnik mit dem Prinzip einer Strafhaft Hand in Hand ging, meldet sich die Kritik des Gefängnisses bereits in den Jahren 1820 bis 1845 zu Wort – in Formulie-rungen, die heute fast unverändert wiederholt werden. (foucault 1976, S. 341) Wie aus der Architekturgeschichte allgemein bekannt, entstehen Typologien nicht immer in einer linearen Zeitabfolge. Dies ist durch die unterschiedlichen Kulturen und die vorherrschenden politischen Systeme gegeben. Für den Bereich der Straf-vollzugsarchitektur gilt dies umso mehr, denn sie spiegelt die Entwicklungsstufen der jeweiligen Staaten und Epochen wider.

Antike

Obwohl sich schon in den überlieferten Dokumenten aus der Antike Hinweise auf Gefängnisse, beziehungsweise einen differenzierten Strafvollzug (Unterbringung, Verwahrung, Straf- und Sicherungshaft) finden, sind keine Strafvollzugsbautypolo-gien überliefert. Man kann davon ausgehen, dass die Gefängnisse im Allgemeinen

 

17

Wachstube

 

Verlies

 

002 Einzelgewahrsam – zugemauerte Felshöhlen 003 Diebesturm

 

in den Kellern der Paläste und in den Fortifikationsanlagen aus einigen gesicherten Räumen beziehungsweise Verliesen bestanden.

Den römischen Gesetzen war zwar eine öffentliche Strafhaft fremd; lediglich Sklaven als ›Sachen‹ konnten von ihren Herren mit Freiheitsentzug belegt werden. […] Dennoch findet sich bereits Freiheitsstrafe als eine Art Willkürmaßnahme. Durch Unterlassung der Vollstreckung einer Todesstrafe konnte sich die Exekutions-haft in ewige Einsperrung (perpetua vincula) umwandeln. (laubenthal 2008, S. 47)

Mittelalter

Das mittelalterliche mitteleuropäische Gefängnis wurde in seiner Form und Anlage nicht von humanen oder moralischen Überlegungen beziehungsweise Theorien der Strafrechtspflege, sondern ausschließlich vom Gedanken der sicheren Verwahrung und vom Geist der Abschreckung und der Rache bestimmt. Für den Freiheitsentzug wurden oft nicht anderweitig genützte Gebäudeteile verwendet, in denen die Gefangenen undifferenziert (nicht nach Geschlecht, Schwere des Vergehens, Alter, etc. getrennt) festgehalten wurden. Die Menschen waren es gewohnt, sich in Ge-meinschaftsverbänden aufzuhalten (Zunft, Korporation, Großfamilie, Familie). Die differenzierte Unterbringung war noch lange kein Thema. Das ›Gefängnis‹ bestand damals aus zwei Räumen: dem Gelass (Loch, Kerker, Verlies) und der Wachstube. Manchmal war noch eine Folterkammer angefügt. [abb·003]

 

18 handbuch strafvollzugsarchitektur

Wenn aber die ungesunden und unhygienischen Zustände in den mittelalter- g

e

s

lichen Gefängnissen die Nachwelt heute beeindrucken, so darf doch um der objek- c

h

ic

tiven Beurteilung willen dabei nicht übersehen werden, dass auch die sonstigen h

t

e

Wohnbedingungen in Stadt und Land damals recht einfach, ungesund, unhygienisch, und mit den heutigen Maßstäben gemessen, unbequem waren. (graul 1965, S. 14)

Die Burgtürme die als Gefängnisse dienten, wurden mit noch stärkeren Mauern angelegt. Manchmal war aus Sicherheitsgründen das ›Spundloch‹ mit einem Gitter-korb verschlossen. Anhand der überlieferten Namen und Ortsbezeichnungen kann man darauf schließen, dass im Mittelalter der Gedanke der Gemeinschaftshaft über-wiegte. Es gibt jedoch zahlreiche Zeugnisse dafür, dass auch Verliese für Einzel-personen errichtet wurden. Wie sahen diese frühen ›Einzelzellen‹ aus? Ein typisches Beispiel ist der in den Sockelfelsen der Burg Waldeck am Edersee eingehauene, höhlenartige und im Grundriss birnenförmige Gewahrsam. Bei dieser Lösung wurden vermutlich schon vorhandene Felsspalten bearbeitet. [abb·002] Unter einem ›Narren-häusel‹ verstand man eine Art Käfig in dem der Straftäter ausgestellt wurde.

Meist am Rathaus angebracht, bestand der Pranger in einer Schaubühne oder einem Brett, auf die der Rechtsbrecher mit einem Halseisen an einem Pfahl befestigt, dem schaulustigen Publikum zur Ausstellung gebracht wurde. (eisenhardt 1978, S. 27)

Auch der mehrfach potenzierte Baugedanke des Turmverlieses – wie der Bastille – entsprach dem Wehrgedanken und nicht der Strafrechtspflege. Denn die Staats-macht baute die Bastille ursprünglich als Befestigungsanlage, erweiterte sie später zur Burg, und benützte sie dann Jahrhunderte lang als Gefängnis. Umbauten solcher Objekte brauchen immer eine sehr kostenaufwändige Adaptierung, um den Straf-vollzugsansprüchen gerecht zu werden. Dabei handelt es sich nicht nur um techni-sche Sicherheitsvorrichtungen, sondern auch um Verbindungswege, Aussichtsschutz, Personalräume und so weiter. Die auf den ersten Blick günstigen typologischen Ähnlichkeiten (zwischen Festungen, Schlössern, Klöstern etc. und Gefängnissen) erweisen sich oft erst bei der täglichen Nutzung des Bauwerkes als gar nicht so stark und machen sie für Umbauten eigentlich ungeeignet, die auch wesentlich kosten-aufwändiger wären, als man erwarten würde.

Neuzeit

Von einer eigenen Gefängnistypologie können wir erst seit dem Beginn der Renais-sance sprechen. Aufgrund der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandlungen in Mitteleuropa änderte sich zwangsläufig auch das Strafsystem.

Daneben ermöglichten die erwachende Gedankenfreiheit, das Selbstbewusst-sein und die Skepsis überhaupt erst theoretische Überlegungen über den Menschen und seine Umwelt, u. a. auch auf dem Gebiete der Baukunst. (graul 1965, S. 23)

 

19

2

 

5

1 3

4

1 Wachstube, 2 Blockhäuser, 3 Wohnung des Büttelmeisters,4 Tortura, 5Hafträume

004 J. Furttenbach d. Ä., kleines Gefängnis (1634)

 

Nach den Reformen im Strafsystem gewann die Freiheitsstrafe gegenüber der harten Leibesstrafe immer mehr an Bedeutung. Die bis dahin verwendeten Fortifikations-anlagen konnten der steigenden Häftlingszahl nicht mehr standhalten. Joseph Furttenbach d. Ä. (1591 – 1667) entwickelte einen der ersten Gefängnismusterpläne (Kleines Gefängnis des J. Furttenbach d. Ä. (1634). [abb·004] Bemerkenswert ist hier:

• die Trennung der verschiedenen Tätergruppen • ein besonders ›gesicherter‹ Haftraum in jedem Stockwerk

Um 1550 wurde das Londoner Zuchthaus errichtet, 1588 wandelte Nürnberg ein Siechenhaus in ein Spinnhaus um und in Amsterdam wurde im gleichen Jahr eben-falls ein Zuchthaus eröffnet. 1613 folgte Lübeck, 1615 Hamburg. In einer Verordnung über das Münchner Zuchthaus vom 5. Juni 1682 heißt es: »Darin untergebracht wer-den sollen; ungerathene Kinder, freche und leichtfertige Menschen, faule Bauern-knecht’ und Mägd’, schlimme und langsame Zimmerknecht und Maurergesellen, faule Handlanger und Tagwerker, in Summa ein Jeder, der sonst nicht gut thun oder sich auf den Bettel und Müßiggang legen will, um daselbst zu besserem Leben ge-bracht oder an ein solchen Ort gesetzt zu werden, wo es niemand mehr beschweren noch Andere verführen kann. […] dass sie selbst nach ihrem Verschulden in Eisen und Banden bei geringer Satzung und schlechtem Lebensunterhalt mit harter Arbeit, Karbatsch und Ruthenzüchtung oder in andrem Weg wohl empfindlich abgestraft und mortifiziert werden.« (eisenhardt 1978, S. 31)

Einen großen Schritt im Strafvollzugsbau machten die Länder, in deren Gesellschaft sich der Besserungsgedanke und die auf den Menschen bezogenen geistigen Strömungen durchgesetzt hatten. So wurde in den Niederlanden der Grundstein für die Strafvollzugsanstalten gelegt, in denen die Strafgefangenen zu einer sinn-vollen Beschäftigung angehalten wurden.

 

20 handbuch strafvollzugsarchitektur

4 1 Wohnhäuser g 2 e Hafträumesc

3 Innenhof h 4 Unterricht ic

h

6 e 5 Arbeitsräume t

Küche

7 Vorhof 8 Eingang

1 2 3 5 9 2

9 Spazierhof

 

6

7

 

8

005 Rasphuis Amsterdam (1596)

 

Rasphuis und Spinhuis von Amsterdam

Als die Stadtväter Amsterdams im Jahre 1596 wieder einmal einen mittellosen jungen Dieb dem Scharfrichter ausliefern sollten, sahen sie die ökonomische Nutz-losigkeit dieser Maßnahme. Durch die engen Handelsbeziehungen wussten sie, dass es dort schon seit einigen Jahrzehnten ein ›House of Correction‹ gab, in dem Bettler und Landstreicher eingesperrt und zur Arbeit gezwungen wurden. Nach seinem Vorbild steckten sie nun den minderjährigen Gauner in ein ›Tuchthuis‹, das erste des Kontinents. Ihr Handeln entsprach der neuen kalvinistischen Lehre. Nach deren Prädestinationsdogma war der wirtschaftliche Erfolg eines Menschen das Zeichen für seine göttliche Auserwähltheit. Es konnte also geradezu als gute Tat gelten, dem armen und verbrecherischen Gesindel durch Züchtigung und Zucht zu einem wahren, Gott wohlgefälligen Leben verholfen zu haben. »Ich räche nicht, ich zwing zum Guten hin. Zwar meine Hand ist hart, doch liebreich ist mein Sinn«, stand über dem Zuchthausportal. Es war dies die Anschauung eines gerade im Entstehen begriffenen Manufakturkapitalismus. (ortner 1988, S. 21) 1596 wurde in Amsterdam ein Klarissenkloster im Heiligenweg in das später auch international viel beachtete ›Rasphuis‹ umfunktioniert. [abb·005] Der Name leitet sich vom brasilianischen Rotholz ab, das in dieser Anstalt geraspelt und zum Färben von Stoffen verwendet wurde. Die Insassen wurden zur gemeinsamen Arbeit angehalten. Bereits ein Jahr später wurde das ehemalige Ursulinenkloster, ebenfalls in Amster-dam, zu einem Gefängnis für Frauen, dem ›Spinhuis‹, umfunktioniert. Wie der Name vermuten lässt, handelte es sich um eine Anstalt, in der die Insassen zum Spinnen, Weben und zur Textilherstellung angehalten wurden. Der Grundgedanke, dass sich

 

21

so die Anstalten genug Geld verdienen und somit selbst finanzieren sollten, konnte nicht umgesetzt werden. Doch konnten die Aufwendungen aus öffentlicher Hand erheblich gesenkt werden.

Diese Anstaltsmodelle fanden auch international großen Anklang und wurden oft besichtigt. Den Betreibern kam dies im Sinne des humanistisch-calvinistischen Konzeptes »Scham als erster Schritt zur Besserung« entgegen. Durch die Arbeits-pflicht, die außerhalb der Hafträume stattfand, kann man von einer Trennung des Wohn- und Arbeitsbereiches sprechen. Der Haftraum wird als Ruhe- und Rückzugs-platz des Insassen definiert und nicht als Verwahrungsort, wie es die Felsspalten beziehungsweise Kerkerlöcher waren. Nicht nur die Arbeit als sinnvolle Tätigkeit, sondern auch das regelmäßige Verlassen der Zelle ist ein wichtiger Aspekt, der sich auf die Befindlichkeit des Insassen auswirkt. Hier sieht man deutlich die Verknüpfung der einzelnen Bereiche, Tätigkeiten, Funktionen, Wege und Räume, deren Nutzung und Wahrnehmung.

Wesentlich schwerwiegender als der Mangel an Beteiligung maßgebender oder geeigneter Architekten an der Lösung der Bauprobleme wirkte sich die wechsel-seitige Beeinflussung der beiden gegensätzlichsten Zweckbestimmungen, die es überhaupt geben kann, auf die Entwicklung einer geeigneten Bauform zu Beginn des 18. Jahrhunderts aus: der Unterbringung von unheilbar Geisteskranken und von Strafgefangenen in gleichartig angelegten Gebäuden. (graul 1965, S. 56) Heutzutage ist man gemeinhin um eine klare Trennung zwischen den psychiatrischen Anstalten und den Strafvollzugsanstalten bemüht. Diese ist auch gesetzlich verankert. Durch die Öffnung der Psychiatrien 1956 kommt es zu einer Verlagerung der Proble-matik. Menschen, die nun auf sich allein gestellt unter diversen psychiatrischen Erkrankungen leiden, können durch die Verknüpfung unglücklicher Umstände (Psychosen, Wahnvorstellungen, Panikattacken) straffällig werden. Sie landen dann in den Strafvollzugsanstalten, in Abteilungen für geistig abnorme zurechnungs-fähige Rechtsbrecher oder geistig abnorme nicht zurechnungsfähige Rechtsbrecher. Zu dem meist langen Leidensweg der Diagnosefindung (wie zum Beispiel bei Schizophrenie) kommt so auch eine zermürbende Erfahrung der Straffälligkeit hinzu. Der Strafvollzug ist mit den Abteilungen der geistig abnormen Rechtsbrecher auf-grund der notwendigen Betreuungsintensität meist genauso überfordert, wie es die Psychiatrien mit den Sicherheitsauflagen für die Anhaltung von straffällig gewor-denen Patienten sind.

Das Lumpenpack wanderte nun überall in Zucht-, Spinn-, Malefiz- oder Manu-fakturhäuser. In Paris zum Beispiel waren zeitweise ein Zehntel aller Einwohner zur Zwangsarbeit gezogen. Die Gerichte gingen dazu über, vermehrt Freiheitsstrafen zu verhängen. Im Verlauf des 18. Jahrhunderts hatte sich das Zuchthaus-System durch-gesetzt. Meist waren die Häuser in Gebäuden untergebracht, die zuvor für andere Zwecke genutzt worden waren – in Klöstern, Burgen, Hospitälern. In dieser Zeit gab

 

22 handbuch strafvollzugsarchitektur es keinerlei systematische Differenzierung. Zwar gab es einige wenige pragmatische g

e

s

Ansätze, etwa in Amsterdam, wo Prostituierte, Trinker und Kriminelle in getrennten c

h

ic

Sälen untergebracht waren, ebenso waren Frauen und Männer in verschiedenen h

t

e

Häusern, dem ›Spinnhuis‹ und dem ›Rasphuis‹, inhaftiert. (ortner 1988, S. 23) Im Allgemeinen lagen die Staaten Europas noch weit hinter dem Rasp- und Spinhuis-Konzept Amsterdams zurück. Die meisten unerwünschten Mitmenschen landeten in so genannten Zuchthäusern.

Das Zuchthaus war im Wesentlichen eine Verbindung von Armenhaus, Arbeits-haus und Strafanstalt. Seine Hauptaufgabe bestand darin, die Arbeitskraft unwilliger Menschen nutzbar zu machen. Indem die Gefangenen innerhalb der Anstalt zur Arbeit gezwungen wurden, sollten sie zugleich zum Fleiß erzogen und beruflich ausgebildet werden. Nach ihrer Entlassung sollten sie, wie man hoffte, sich dem Arbeitsmarkt freiwillig zur Verfügung stellen. (rusche, kirchheimer 1974, S. 49)

Casa di correzione in Rom

In Italien herrschte im 17. Jahrhundert als Folge des übersteigerten Individualismus eine Zügellosigkeit, die vor allem die Jugendlichen aus reichem Hause ergriff. So sah man sich genötigt, Jugendbesserungsanstalten zu errichten. Dieser Aufgabe nahmen sich religiöse Bruder- und Genossenschaften an, die gute Erfolge erzielten. Sie stellten den Besserungsgedanken an die Stelle der vergeltenden Strafmittel und mit Hilfe der kirchlichen Behörden wurden so im Gefängniswesen neue Wege beschritten. Der nächste baulich relevante Schritt war wohl die Errichtung der ›Casa di correzione‹ (1704) durch Papst Clemens xi. [abb·006]

Es handelte sich hierbei um ein für die speziellen Zwecke des Strafvollzuges ein-gerichtetes Gebäude, das in vier Abteilungen je fünfzehn Jugendliche aufnehmen konnte. In dem dreigeschossigen Rechteckbau lagen die Einzelräume beiderseits einer breiten Mittelhalle. Neuartig für den Gefängnisbau war hier die Anlage der überwölbten Querfluren, die Seitenlicht in die Halle hineinführten, und die direkte Belichtung und Belüftung der Hafträume durch verhältnismäßig große Fenster an der Außenseite. Bemerkenswert war ferner die Aufstellung eines Abortes in einer gesonderten Nische am Fenster in jeder Zelle und das besondere Beobachtungs-fenster neben der Tür an der Flurseite. (graul 1965, S. 31f)

Die Mittelhalle (Sala Clementina) diente als Speisesaal, Arbeitsraum und Gebets-raum (am nordöstlichen Ende stand ein Altar). Sie lag etwa sieben Meter über Straßenniveau und erschwerte so erheblich den Kontakt zur Außenwelt. Durch den großen Luftraum zwischen den Galerien hatte der Saal eine innere Fassade. Von bestimmten Punkten aus konnten der gesamte Saal wie auch die gesamte Fassade eingesehen werden. Von ihrem architektonischen Ausdruck her ähnelte sie mit dem längs gerichteten Grundriss und den durch Galerien erschlossenen Stockwerken einem Sakralbau. Diese Entwicklung in der Gefängnistypologie wurde durch eine

 

23

Mittelhalle

(Sala Clementina)

 

1 1 Hafträume

2 Speisesaal

Arbeitsraum

Gebetsraum

4 2 3 3 Altar

4 Brunnen

 

006 Casa di Correzione, Rom (1704)

 

klare architektonische Auseinandersetzung mit den Funktionen, welche die Räume zu erfüllen hatten, herbeigeführt. Architekt Carlo Fontana (1638 – 1714) suchte dem-nach eine Bauform für:

… Klassifikation und Stillschweigen, soweit es in einer zahlreichen Gesellschaft aufrechterhalten werden kann. Jeder Gefangene erhielt seine eigene Schlafstätte (Trennung bei Nacht). (graul 1965, S. 33)

Die Maison de Force zu Gent

Ein weiterer Architekt, der wesentlich zur klaren typologischen Definition der Gefäng-nisbauten beigetragen hat, ist Malfaison. Von 1772 bis 1775 baute er mit Kluchman in Ackerghem bei Gent ein ›zentrales Besserungs- und Arbeitshaus‹, das unter dem Namen ›Maison de Force zu Gent‹ bekannt wurde. Aus dem Entwurf ist deutlich erkennbar, dass Architekt Malfaison und seine Mitarbeiter die Strafvollzugsbauten in Flandern und Holland sehr genau studiert haben. Die Maison de Force zu Gent war eine Strafvollzugsanstalt für 1.300 bis 1.400 Insassen und somit für eine ganze Provinz vorgesehen. [abb·007] Der viergeschossige, konzentrische, achteckige Bau hatte einen Durchmesser von etwa 180 m. Die Unterbringung war ursprünglich als Einzelunterkunft gedacht, um den Insassen einen Rückzugsraum zu bieten. Die Insassen wurden nach Geschlecht, Alter und Schwere des Vergehens auf die verschiedenen Gebäudetrakte verteilt. Die einzelnen Trakte verfügten über eigene Arbeits-, Schulungs- und Speisesäle, so dass ein Zusammentreffen der Insassen-gruppen vermieden werden konnte. Zwischen den einzelnen Trakten lagen große Freiflächen, die der ›Bewegung im Freien‹ dienten. Den Plänen nach waren in

 

24 handbuch strafvollzugsarchitektur

9 8 gesch 7 1 Eingangstorich 2 Direktorenwohnungte 6 3 Vorhof

4 Abt. Männer 5 Abt. Landstreicher 6 Abt. Frauen

11 7 Spazierhof

8 Schlafzellen 9 Arbeits- und

5 Gemeinschaftsräume 10

10 Zentralhof 11 Kapelle 12 Offene Arkaden

12

2. Bauabschnitt

1826 vollendet

4

3

1

2

007 Maison de Force zu Gent, Belgien (1775)

 

einem der trapezförmigen Innenhöfe im Erdgeschoss vorgelagerte baulich abge-trennte Freiflächen. Diese Besonderheit finden wir später auch beim ersten Bau des pennsylvanischen Typs.

Das sorgfältige Vorstudium der organisatorischen Voraussetzungen und der technischen Einzelheiten der Bauaufgabe, denen sich die verantwortlichen Planer unterzogen haben, und der richtige Blick für die realen Bedürfnisse verdienen eher Anerkennung als Kritik an überschwänglicher Repräsentationslust. Die außer-gewöhnliche Leistung des Vicomte J.P. Vilain (1712 – 1777) und seines Architekten Malfaison besteht darin, zum ersten Male bewusst oder unbewusst die Auswirkun-gen einer höheren Belegungszahl, als bis dahin üblich war, beziehungsweise der Massierung von Individuen beim Bau von Gefangenenhäusern erkannt und das damit verbundene organisatorische Problem gelöst zu haben, wie mehrere hundert Personen, in Abteilungen oder Gruppen unterteilt, auf engem Raum, zusammenge-drängt, unter Aufsicht, d.h. unter einheitlichem fremden Willen, und von der Umwelt getrennt, längere Zeit leben sollen. (graul 1965, S. 43f)

Diese Anstalt entstand in der Zeit der Herrschaft Maria Theresias (1740 – 1780) und nach dem Vollzugsgedanken: »Besserung durch Erziehung und Arbeit«

Durch die Arbeitspflicht kam es auch zu Überlegungen hinsichtlich der Bezahlung der Insassen. Die Entwicklung der Bezahlung sowie des Sparguthabens, das dem Entlassenen als Starthilfe ausgezahlt wird, schildert Georg Guggenheim in seiner Studie Zur Frage des Arbeitsertrages im Straf- und Sicherungsvollzug, Berlin 1923.

Das Zuchthaus von Gent (1772 – 1775 entstanden) kannte das Sparguthaben gleichfalls, was vielleicht auf das Amsterdamer Vorbild zurückzuführen ist. Gent

 

25

wurde viel besucht und viel bewundert (1776 von Howard als vorbildlich hingestellt), so dass es wahrscheinlich ist, dass die Einrichtung des Sparguthabens durch Gent in Deutschland und Frankreich üblich wurde. (guggenheim 1923, S. 24) Die Maison de Force war bis zum 19. Jahrhundert in Betrieb und wurde viel besichtigt, unter anderem von Englands Gefängnisreformator Sir John Howard. Nach der Schließung wurde der Gebäudekomplex abgetragen.

John Howard

Der Engländer John Howard (1726 – 1791) [abb·008] gilt allgemein als Initiator des modernen Gefängniswesens. Er stammte aus einer reichen Handelsfamilie, und als am 1. November 1755 ein Erdbeben die Stadt Lissabon fast völlig zerstörte, machte sich Howard auf den Weg, den Opfern mit Lebensmitteln, Zelten und Decken zu helfen. Die französische Kriegsmarine kaperte jedoch Howards Schiff und hielt ihn in der Festung Brest gefangen. Das Zuchthaus von Brest, das 300 Sträflinge aufneh-men konnte, wurde um 1750 durch den Baumeister Choquet de Lindu (1712 – 1790) errichtet. So kam John Howard zum ersten Mal in seinem Leben mit der Institution Gefängnis in Kontakt. 1773 wurde Howard High Sheriff von Bedfordshire und in sei-nen Verantwortungsbereich fiel auch das Gefängniswesen. Im Gegensatz zu seinen Vorgängern suchte er die Strafvollzugsbauten persönlich auf. Er war über die vor-herrschenden Verhältnisse schockiert. Wie sehr sich die Situation mit den berühmten Stichen Invenzioni capricciosi di Carceri von Giovanni B. Piranesi (1720 – 1778) deckt, können wir nur erahnen. Die dargestellten gigantischen unterirdischen Labyrinthe, Verliese, Zugbrücken, Folterinstrumente und die Dunkelheit manifestierten sich seither als Sinnbild der Darstellung von Gefängnis und Freiheitsentzug.

Als anschauliche Beispiele der seinerzeitigen Situation des Gefängniswesens in England können die viel zitierten Anstalten Bridewell und Newgate in London dienen. Bridewell war in einem ehemaligen Schloss Heinrichs des viii. aus dem Jahr 1515 untergebracht. Als diese Anlage in den Besitz der Stadt London überging, wurde sie zunächst als Kranken- und Armenhaus genützt und später als Gefängnis. Ein Weg, den auch in Europa viele derzeit noch als Justizanstalt dienende Schlösser, Burgen, Kartausen und Klöster hinter sich haben. Bridewell brannte 1667 ab. Die gleichen unerfreulichen chaotischen und unhygienischen Zustände herrschten auch im Newgate-Gefängnis, das bei einem der acht Londoner Stadttore gelegen, von George Dance the Younger (1741 – 1825) 1770 – 1785 errichtet wurde. Dance ergänzte das Stadttor um drei Quader, die nicht miteinander verbunden waren. In deren Mitte befanden sich Innenhöfe. Die Fassade löste er im Stil der florentinischen Renaissance-paläste.

Sowohl in Bridewell wie auch in Newgate waren die Insassen in Schlafsälen zu etwa 20 Insassen untergebracht. Diese dienten auch der Arbeit am Tage. Nicht nur die beengte räumliche Situation, sondern auch die korrupte Führung der Anstalt

 

26 handbuch strafvollzugsarchitektur

g

e

s

c

h

ic

h

t

e

 

008 Sir John Howard (1726 – 1791) 009 Musteranstalt für 600 Insassen, 1781, John Soane

 

machten die Bedingungen untragbar. So hatten außer den Wärtern auch vertrauens-würdige Häftlinge die Aufsicht inne. Die Insassen waren nicht nach Geschlecht ge-trennt und die diversen Pächter trugen zu der chaotischen Situation von Kriminalität und Prostitution ungehindert bei.

Sir John Howard wandte sich an die zuständigen Behörden, stieß aber auf Ablehnung und Desinteresse. Seine Beobachtungen aus Englands Gefängnissen beschrieb er sehr eindrucksvoll in seinem 1777 veröffentlichten Buch The State of the Prisons in England and Wales mit den Worten:

It is a shocking thing to destroy in prison the morals, the health, and (as is often done) the lives of those whom the law consigns only to hard labour and correction. One is charged with bastardy: another is abusive in a drunken quarrel: a young creature, who perhaps was never taught a moral lesson, is guilty of some petty theft: send them to Bridewell for a year, or two, which companions much improved by such education? If that prison be not secure, send them into a still worse company, that of abandoned felons: in the county goal – what is this but devoting them to destruction? (sir john howard 1777, S. 69)

Howard bereiste auch die meisten europäischen Länder mit dem Ziel, die Strafvoll-zugsanstalten zu besichtigen. Er wurde jedoch nicht überall willkommen geheißen. In Paris verweigerte man ihm den Zutritt zur Bastille … Diese Erfahrungen und zahl-reiche Beobachtungen fasste er in seinem 1788 erschienenen Buch Appendix to the State of Prisons zusammen.

Die Zustände in den europäischen Gefängnissen des 18. Jahrhunderts waren unter anderem durch deren extreme Überfüllung bedingt. Die Freiheitsstrafe setzte sich immer mehr gegen die Leib- und Lebensstrafen durch. Die Gefängnisse mussten sich meist selbst verwalten und so wurde der Besserungsgedanke hintangestellt. Im Vordergrund stand die Arbeit der Insassen, die von einem Personal bewacht wurde, das oft keinen festen Lohn bekam, sondern von den Gefangenen Gebühren für Kleidung, Essen und Vergünstigungen verlangte. Die Vergünstigungen der da-maligen Zeit bestanden aus der Gewährung eines Ausganges, Alkohol und Frauen.

 

27

Ein idealer Nährboden für Korruption. Diesen Zustand wollte Howard mit einer grundlegenden Reform verändern. Seine Forderungen waren: • sinnvolle Arbeit für die Gefangenen und gerechte Entlohnung • Kampf gegen Faulheit, Glücksspiel und Alkohol • gesunde Ernährung

• hygienische Zustände durch Einrichtung von Sanitäranlagen, Licht und Luft • Stufenvollzugssystem (Hafterleichterungen bei guter Führung) • ausreichende Bezahlung der Wärter • regelmäßige Kontrollen der Gefängnisse durch die Aufsichtsbehörden • Differenzierung und Isolierung der Gefangenen bei Tag und Nacht,

um eine kriminelle Ansteckung zu verhindern

1779 gelang es Howard, im englischen Parlament die gesetzliche Grundlage (Parlamentsakte) für seine Reformideen durchzusetzen. Sie beinhaltete unter anderem auch:

• Einzelzellen mit gesetzlich festgelegten Mindestmaßen • Grundfläche mindestens: 10 x 7 Fuß ≈ 6,5 m², Höhe: 9 Fuß ≈ 2,75 m • Grundfläche höchstens:12 x 8 Fuß ≈ 8,85 m², Höhe: 11 Fuß ≈ 3,35 m • Abteilungen zu 10 bis 20 Gefangenen in • ein- bis zweigeschossigen Gebäuden

Das Reformmotto von Howard, das auch auf den Toren der unter ihm errichteten Anstalten geschrieben stand, war: »Make men diligent and they will be honest.« (Macht Menschen fleißig und sie werden ehrlich sein.)

Die Straftäter wurden in fünf klassifizierten Abteilungen getrennt gehalten, die durch besondere Treppenhäuser zugänglich waren. Je nach Belagsfähigkeit wurden die Anstalten aus verschiedenen Abteilungsgebäuden zusammengesetzt, die sich entweder um einen Innenhof gruppierten oder sich als Flügelbauten an ein Zentral-gebäude anlehnten. (graul 1965, S. 52)

Auf Howards Anregungen geht auch der Bau der ersten Zellengefängnisse in Horsham, Petworth und Gloucester zurück. Obwohl die Lokalbehörden offenbar den Reformbestrebungen passiven Widerstand leisteten, wurden bis zum Ende des 18. Jahrhunderts in England etwa 42 Gefängnisse entweder als Goal (Gerichts-gefängnis) oder als Penitentiary (Buß- und Besserungshaus) gebaut.

Da die Einzelzellen aber auf Grund der Howardschen Planungsgrundsätze so geräumig waren, dass die Stellfläche im Notfall auch für mehrere Schlafplätze reichte, wurden die Gefängnisse bald wieder überfüllt. (graul 1965, S. 53) Da die Howardschen Baupläne sehr realitätsbezogen und aus den realen Bedürfnis-sen des Strafvollzugsalltags entstanden waren, verzichtete man beim Bau auf bau-künstlerische Formspielereien. Inspiriert von Gent entwickelte Howard in Zusam-

 

28 handbuch strafvollzugsarchitektur menarbeit mit dem Architekten John Soane 1781 eine Strafanstalt für 600 Insassen. g

e

s

Die Dreiteilung der Anstalt sollte die Differenzierung der Insassen ermöglichen. Die c

h

ic

räumlich großzügige Anlage forderte einen hohen Personalaufwand und war somit h

t

e

unwirtschaftlich. [abb·009]

In der heutigen Zeit hört man in Architektenkreisen oft die Meinung, die Zellen müssten so klein gebaut werden, dass eine Doppelbelegung nicht möglich ist. Dies ist aber absolut realitätsfremd, wenn man davon ausgeht, dass ein Gefängnisbau auch mehrere Jahrhunderte in Betrieb sein kann. Eine zeitweilige Überbelegung je nach politischer und wirtschaftlicher Situation ist demnach als gegeben anzu-nehmen. Dies führt oft zu Umbauten, bei denen die zu klein dimensionierten Räume zusammengelegt werden, indem jede zweite Zwischenwand abgerissen wird.

Das Panopticon

Der englische Rechtsgelehrte und Sozialreformer Jeremias Bentham (1748 – 1832) veröffentlichte nach Howards Tod (1791) seine Vorstellung von einer Allzweckmuster-anstalt für Gefangene. Als Inspiration scheinen Bentham die baulichen Lösungen des Wiener Narrenturms gedient zu haben. Der Narrenturm wurde 1783 vom franzö-sischen Architekten Isidore Canevale (1730 – 1786) als fünfstöckiger Rundbau konzi-piert. [abb·010] In seinem Inneren sind die einzelnen Räume radial angeordnet und verfügen über eine Grundrissfläche von 12 m². Es handelt sich nicht um ein Panopti-con, da zwar in der Mitte des Baues ein Aufseherhaus steht, jedoch von diesem aus die einzelnen Zellen nicht einsehbar sind. Der Turm hat nur einen einzigen Ausgang. Dieser ist von dem Aufseherhaus aus einsehbar. Durch die Typologie kann der Narrenturm mit wenig Personal überwacht werden. Den Anforderungen an eine Unterkunft im Sinne eines modernen Strafvollzuges mit allen notwendigen Funktio-nen kann diese Bauart nicht genügen.

Das Panopticon (1791) ist kreisförmig. In seiner Mitte befindet sich das Aufseher-gebäude. Um dieses Gebäude herum ist ein Luftraum, der den perspektivischen Abstand zu den Hafträumen ausmacht. Die Hafträume sind auf einem ringförmigen Grundriss aneinander gereiht, wobei sie ins Gebäudeinnere nur durch Gitter und an der Außenfassade nur durch möglichst große Fenster ›abgeschlossen‹ sind. Das Panopticon war ursprünglich als zweigeschossiges Gebäude mit je 48 Zellen ge-dacht. Später folgten vier- beziehungsweise sechsgeschossige Varianten. Die Auf-sehergebäude waren so verblendet, dass es für den Insassen nicht möglich war zu erkennen, ob er gerade beobachtet wird. Die Aufseher wohnten in diesen Gebäuden und so wurden ihre Familienmitglieder zu ›Hilfswärtern‹. Die Wärter hatten auch ein internes Kommunikationssystem zur Verfügung. Es handelte sich hierbei um Sprach-rohre, die direkt in die Hafträume führten und zur Befehlsausgabe wie auch zum Belauschen dienten. Bei dem Versetzen der Wärterebene zur Insassenebene um

 

29

010 ›Narrenturm‹, Wien (1783) 011 Panopticon England (1791)

 

eine halbe Geschosshöhe konnten problemlos zwei Insassenebenen beobachtet werden. Die Kontaktaufnahme der Insassen untereinander sollte durch die in den Innerraum vorgezogenen Trennwände verhindert werden. Bentham bezeichnete sein Panopticon als ›Maschine zur Separierung und Überwachung‹. [abb·011]

Es ist erstaunlich, dass tatsächlich einige dieser Bauten, obschon in abgeänderter Form, errichtet wurden, denn die Unzulänglichkeiten mussten schon auf den Plänen ersichtlich sein:

• Die Gefangenen konnten nicht in Klassen oder Gruppen unterteilt werden. • Rund ein Drittel der Räume bekam niemals Sonne, denn sie gingen

in eine ungünstige Himmelsrichtung.

• Eine große Lärm- und Geruchsbelästigung war unvermeidbar. Nach dem Vorbild des Panopticon wurden unter anderem in den Niederlanden das Arnheim Koepelgevangenis 1886 [abb·013] und das Breda Koepelgevangenis 1882 – 1886, das Western Penitentiary in den usa (1818 – 1826) [abb·012] und das Reclusorio Nacional, Islas de Pinos (1932) auf Kuba errichtet.

Western Penitentiary

Das Western Penitentiary (1827) erwies sich als völlig unzweckmäßig, weil die theoretisch ersonnene Übersichtlichkeit in der Praxis durch die großen Mauerstärken, die kleinen Fenster und sonstigen Öffnungen so erschwert wurde, dass die Zellen nahezu im Dunkel lagen. Nach siebenjähriger Benutzung wurde das Gebäude deshalb bereits im Jahre 1834 wieder abgerissen. (graul 1965, S. 56)

D-Form

Eine logische Folge der panoptischen Architektur war die Teilung in zwei halbkreis-förmige Grundrisse, die so genannte D-Form. [abb·014] Stellvertretend für weitere Bauten dieser Art sei hier das Bridewell-Gefängnis in Edinburgh erwähnt. Dieses wurde von den Architekten James und Robert Adam in den Jahren 1792 – 1796 errichtet. Es war einer von sieben Entwürfen, die alle die Geometrie und Komposi-tionen der ›halben Panopticons‹ und Schlösser variierten. Die tatsächlich realisierte

 

30 handbuch strafvollzugsarchitektur

g

e

s

c

h

ic

h

t

e

 

012 Western Penitentiary (1818) Philadelphia 013 Arnheim Koepelgevangenis

 

Variante war ein fünfstöckiges Haupthaus mit einem mächtigen Wachturm in der Mitte. Die Fenster des Turmes waren jedoch so groß, dass es zu einer Umkehrsituation von Beobachtern und Beobachteten kam.

Dies ist ein Phänomen, das in der heutigen Zeit aufgrund des Mangels an Über-legung immer wieder zu ungünstigen Situationen in modernen Gefängnisbauten führt. Durch die ›schnelle Lösung‹ der Videoüberwachung scheinen die Funktion und der damit verbundene Lösungsansatz der Beobachtung aus den Händen der Architekten in die Hände der Videotechniker übergeben worden zu sein. Es kann nicht genug davor gewarnt werden, diese Umkehrsituation zuzulassen.

Die D-Form hat sich im Gefängnisbau nicht durchgesetzt und so entstanden nur wenige Beispiele. Bis heute erhalten ist das katalonische Presó de Mataró aus dem Jahre 1858.

Tendenzen des 19. Jahrhunderts

Leider wurden alle Reformen, die John Howard angestrebt hatte, nach seinem Tod meist aufgrund unzureichender finanzieller Mittel abgeschafft. Die Strafvollzugs-anstalten in Europa befanden sich in einem Zustand, der so ausgesehen haben muss, wie ihn Eberhard Schmidt in seinem Buch Zuchthäuser und Gefängnisse darstellt:

Beschreibung einer typischen Gefängnissituation um 1800 in Deutschland Das Gefängnis in Falkenburg besteht aus einem massiven Keller, der nur durch eine Öffnung in der Thür Luft und Licht bekommt; in Elbing aus einer 10 Fuß im Quadrat haltenden und 8 Fuß hohen Gruft, welche »dem Zutritt der äußeren Luft gänzlich ver-schlossen ist«, und aus einem 52 Fuß hohen Thurme, welcher, durch alle Geschosse offen, Licht und Luft, aber auch Regen und Schnee durch das zerfallene Dach erhält; der Fußboden besteht aus Bergen von Schutt und Unrat. Bei einer amtlichen Besich-tigung fanden sich darin 4 Personen, darunter ein wegen Pferdediebstahls ange-klagter Mann, ein Bursche von 14 bis 16 Jahren und ein Dienstmädchen von 20 Jah-ren, das wegen eines Vergehens gegen die Herrschaft noch 8 Tage zu sitzen hatte. (schmidt 1960, S. 37)

Dieser Zustand verlangte nach Veränderungen.

 

31

014 Entwurf, Bridewell Prison, (1796) Edinburg 015 Walnutstreet Jail Philadelphia (1790)

 

Die wechselseitigen Einflüsse auf die Umgestaltung des Gefängniswesens blieben aber nicht an den Ufern des Ozeans stehen. Denn die seit dem 4. 7. 1776 politisch unabhängigen Staaten Nordamerikas, mit den Mutterländern durch geistige und kulturelle Wurzeln verbunden, übernahmen für ihre Strafrechtspflege aus der alten Welt, was ihnen an Theorien und Reformgedanken brauchbar erschien, und entwickelten diese weiter. (graul 1965, S. 58)

Am besten lassen sich die Tendenzen des Strafvollzugsbaues des 19. Jahrhunderts anhand dreier Mustergefängnisse in den usa und England aufzeigen. Sie dienten in ganz Europa als Vorbild für Reformen und Neubauten. Meist wurden sie jedoch (aus finanziellen und räumlichen Gründen) in abgewandelter Form errichtet und erwek-ken eher den Eindruck eines unglücklich gewählten Zitats.

Walnutstreet Jail Philadelphia (1790)

Der us-Bundesstaat Pennsylvania war die Hochburg der Quäker. Von William Penn im Jahre 1687 begründet, entwickelte sich Pennsylvania (= Penns Waldland) sehr schnell zu einer Zufluchtsstätte für die in England benachteiligten Quäker und andere religiöse Gruppierungen. Im Jahre 1787 wurde dort nach dem englischen Vorbild der ›Prison Commission‹ die ›Philadelphia Society for Alleviating the Miseries of Public Prisons‹ gegründet. Diese Organisation ließ einige Gefängnisse nach den Theorien John Howards errichten. Die Bauten waren übersichtlich in kleine Abtei-lungen – acht bis zehn Außenzellen in der Nähe der Arbeitsräume und Spazierhöfe – unterteilt. Das Walnutstreet Jail Philadelphia (Architekt Robert Smith) galt als Proto-typ dieser Gefängnisbauart. [abb·015]

Aufgrund der steigenden Insassenzahlen in den Jahren 1797 – 1822, welche die angestrebte Einzelunterbringung unmöglich und die Verhältnisse in den Anstalten unerträglich machten, wurde 1816 eine Gesetzesänderung verabschiedet, nach der die Häftlinge in der Nacht voneinander getrennt untergebracht wurden.

 

32 handbuch strafvollzugsarchitektur

1 e 5 g

2 Verwaltung 6 c Eingang s

4 7 h Betsaalt 2e 5 3 Hafträume ic 4 5 h

Lager

6 Arbeitsräume 1 8

7 Kontrollgang

8 3 Wirtschaftsräume

5

 

016 Auburn State Prison (1824), Auburn / New York, John D. Cray

 

Silent System

Das Silent System ist eine Strafvollzugsart, bei der den Insassen jegliche Kommuni-kation untereinander unter Androhung schwerer Zusatzstrafen untersagt ist. Unter Vorschiebung des Gedankens von innerer Einkehr und der so zu erreichenden Besserung der Insassen war das Silent System nur eine Art legaler Folter. Weit verbreitet fand es in den Gebäuden des auburnschen sowie des pennsylvanischen Typs statt.

Auburn State Prison New York, usa

Der Neubau des Auburn-Staatsgefängnisses, errichtet in den Jahren 1816 – 1824, [abb·016] sollte das alte Newgate-Gefängnis in New York City ersetzen.

Zuerst waren Einzel- und Mehrmannhafträume geplant, dann aber wandte man sich während der Bauzeit 1819, unter dem Druck der immer schlimmeren Verhältnisse, ganz der Einzelunterbringung zu. Das Einzigartige und Neue an diesem Bau war, dass die ca. 4 m² großen Einzelzellen, mit einer Schmalseite aneinander gekoppelt und an den Längsseiten aneinander gereiht, nur indirekt belüftet und beleuchtet werden konnten. Der erste Anstaltsleiter John Cray, war der tiefen Überzeugung, dass der Insasse, um ein Bewusstsein von sich selbst aufrechtzuerhalten, kommuni-zieren müsse. Um ihn zu brechen und so auf seinen Charakter bessernd einwirken zu können, müsse man dafür sorgen, dass der Insasse schweigt. Ein weiteres Mittel, um den Insassen zu brechen, bestand darin, ihm eine quer gestreifte Anstaltskleidung anzuziehen. Die Bewegung im Freien erfolgte nach der so genannten ›Lockstep‹-Methode: Die Insassen gehen im Gleichschritt, gesenkten Hauptes und mit jeweils dem rechten Arm auf der rechten Schulter des Vordermannes. Die negativen Folgen ungenügender Frischluft, des Mangels an Tageslicht und des absoluten Schweigens ließen nicht lange auf sich warten.

Erstaunlich ist aber, dass in Nordamerika später die Innenzellen von Auburn fast ein Jahrhundert lang als Vorbild im Gefängnisbau galten, insbesondere, als der Vollzug auf das ›silent system‹, d.h. das Prinzip gemeinschaftlicher Arbeit bei Tag und Einzelunterbringung bei Nacht, umgestellt wurde. (graul 1965, S. 61)

 

33

017 Sing-Sing (1828), Architekt Lynds 018 Sing-Sing, Zelle

 

 

Sing-Sing

Der bekannteste Bau des auburnschen Typs ist das Gefängnis Sing-Sing (1828) von Architekt Lynds in Ossining (50 km von New York). [abb·017] Auch hier sind die Zellen im Gebäudeinneren gelegen. Sie werden über schmale pawlatschenartige, offene Gänge erschlossen. Die kleinen Zellen (1,2 x 2,1 x 1,98 m) [abb·018] werden nur indirekt über die mehrgeschossige Halle beleuchtet und belüftet. Die Zellenwand an der Gangseite besteht aus einem Gitter. Dieser Bau entstand auf Grund von exzessiven wirtschaftlichen Überlegungen. Das angestrebte Ergebnis war: maximale Häftlingszahl auf kleinstem Raum unter höchster Sicherheit mit geringstem Personal-aufwand. Die Baukosten wurden durch den Arbeitseinsatz von Insassen erheblich reduziert. In Deutschland wurde der Ost-West Trakt der Strafanstalt in Aachen nach dem auburnschen System von den Architekten Busse und Cremer in den Jahren 1865 – 1870 errichtet. Sie diente bis zum Jahre 2004 als Untersuchungsgefängnis.

Solitary System

Eine weitere Strafvollzugsart war das Solitary System, eine Art verschärftes Silent System. Die Religionsgemeinschaft der Quäker kämpfte für die Abschaffung der Todes- und der Prügelstrafe. Sie machte auf die Missstände in den Gefängnissen aufmerksam, indem sie die Gefangenen in den Anstalten besuchte. Die Quäker versuchten durch freundliches Verhalten als Vorbild den Gefangenen zur inneren Umkehr zu bewegen. Ihr Programm bestand aus:

• streng isolierter Unterbringung

• durch Einsamkeit zu Reue und Umkehr • Arbeitsverbot

• Besuch nur von Geistlichen

Später, als man sich der negativen Wirkung dieses Vollzugsregimes bewusst wurde, führte man folgende Milderungen ein:

• Arbeit auf den Zellen möglich

• Genehmigung der Besuche ausgewählter Personen

 

34 handbuch strafvollzugsarchitektur

g

e

s

c

h

ic

h

t

e

 

019 Eastern Penitentiary (1829), Philadelphia

 

Pennsylvanisches System

Eastern Penitentiary (1829), usa

Dieses Gefängnis wurde von dem aus England stammenden Architekten John Haviland (1792 – 1852) als Strahlenbau konzipiert. [abb·019·020] Die Ähnlichkeit mit dem Irrenhaus Londons von Architekt Bevans (1814) ist deutlich zu erkennen. Der englische Schriftsteller Charles Dickens besuchte das Eastern State Penitentiary im Jahr 1842. In seinen American Notes beschreibt er das ›Pennsylvania System‹ als:

… rigid, strict and hopeless solitary confinement, and I believe it, in its effects, to be cruel and wrong …

Das Eastern Penitentiary in Philadelphia (1829) war ein klassischer Strahlenbau bei dem die Zellen, die auch zur Arbeit dienen sollten, von der der Flurseite aus nur durch das Personal betreten wurden. Der Zugang zu den Zellen führte die Insassen von der Außenseite über einzelne kleine Vorhöfe, die auch zur Arbeit und zum Aufenthalt im Freien dienten. Hier drängt sich ein Vergleich mit der Typologie der Kartäuserklöster auf.

Im Vergleich zu den Bauten des auburnschen Systems waren die Hafträume größer angelegt. Sie waren wohl aufgrund der Haviland bekannten Schriften von Sir John Howard 8 x 12 und 8 x 16 Fuß groß.

Der auf den ersten Blick so selbstverständlich und für die Übersicht so bequem erscheinende Grundriss des Strahlenplanschemas verlor jedoch bei näherer Prüfung des Betriebsablaufes und bei der täglichen Benutzung einiges an Überzeugungs-

 

35

Schnitt – eingeschossig

 

Schnitt – zweigeschossig

nach Aufstockung

 

020 Eastern Penitentiary (1829), Philadelphia

 

kraft, da er schwerwiegende Nachteile brachte. Es waren dies vor allem der um-ständliche Zu- und Abtransport über die von außen her zugänglichen Hoftüren und die ungenügende Übersicht auf die Freihöfe. (graul 1965, S. 62) In den folgenden Jahren sahen sich die Behörden gezwungen, den Entwurf von 1825 bis 1829 so zu verändern, dass sie anstatt der geplanten 250 Einzelzellen rund 586 errichteten. Dies gelang ihnen einerseits durch die Aufstockung der bereits gebauten Flügel und andererseits durch die Errichtung weiterer. Den Zellen in den Oberge-schossen fehlte die Möglichkeit der Bewegung im Freien.

Von planmäßigem Vollzug im Sinne der pennsylvanischen Erziehungsgedanken konnte keine Rede mehr sein. Der fortschrittlich geplante Penitentiary-Bau war zum überdimensionierten mittelalterlichen Verwahrhaus für Einzelhaft entartet. (graul 1965, S. 64)

Die Faszination des Strahlenbaues …

Wenn sich die Einrichtung des Gefängnisses so lange und so unerschütterlich gehalten hat, wenn das Prinzip der Strafhaft nie ernsthaft in Frage gestellt worden ist, so liegt das daran, dass dieses Kerkersystem so tief verwurzelt war und so präzis funktionierte. Ein Zeugnis aus der jüngsten Vergangenheit: Das 1969 eröffnete Mustergefängnis von Fleury-Mérogis bildet in seiner Anlage den panoptischen Stern nach, der 1836 dem Gefängnis Petite-Roquette seine Strahlkraft verliehen hatte. Es handelt sich hier um dieselbe Machtmaschinerie, die hier körperliche und symbolische Gestalt annimmt. Welche Rolle spielt sie? (foucault 1976, S. 350)

 

36 handbuch strafvollzugsarchitektur zu. Diese waren schnell überfüllt und die Zustände in ihnen dementsprechend. Die ansteigende Häftlingszahl hatte eine Umwidmung von Schlössern, Klöstern und Kasernen zur Folge. Es gibt zahlreiche Beispiele für Justizanstalten (die heute noch in Betrieb sind), die sich in ursprünglich für andere Zwecke gebauten Objekten befinden.

Progressives System g

e

s

Nach dem Vorbild des Eastern State Penitentiary erbaut, wurde im Jahre 1842 das c

h

ic

Londoner Gefängnis Pentonville durch Architekt Sir Joshua Jebb (1793 – 1863) fertig h

t

e

gestellt. Es handelte sich dabei um einen fünfflügeligen Strahlenbau, dessen Kopf-bau Zellen, die Administration und im Obergeschoss eine Kirche birgt. Die vier dreistöckigen Zellentrakte, die radial in einem Halbkreis liegen, sind durch schmale eiserne Galerien erschlossen. Vergleiche: Casa di correzione. Eine bauliche Lösung, wie möglichst viele Insassen gleichzeitig, ohne miteinander in Kontakt treten zu können, ›Bewegung im Freien‹ erhalten können, entwickelte man beim Bau von Pentonville. Es sind dies die meist kreisförmigen Hofanlagen, die zentral zugänglich sind und von einem über dem Zugang liegenden Wachturm kontrolliert werden. Die Zellen waren kleiner als im Eastern State Pennitentiary (7 x 13 Fuß), jedoch mit wc und fließendem Wasser sowie einer Warmluftheizung ausgestattet. Die Fenster waren fix verglast und die Belüftung erfolgte über einen Lüftungsschacht. Anders als in Philadelphia war hier die Isolationshaft nur die erste Stufe des ›Progressive System‹. Nach neun Monaten Einzelhaft konnten die Gefangenen zu Gemeinschafts-arbeiten zugelassen werden. Insgesamt gab es drei Stufen erleichterter Haft, auf denen die Gefangenen je nach ihrem Verhalten auf- und absteigen konnten, schlimm-stenfalls drohte die Rückkehr in die Isolationshaft. Wer die oberste Stufe erreichte, konnte nach drei Vierteln der Haftzeit vorläufig entlassen werden. Die Haftdauer war mit maximal eineinhalb Jahren festgesetzt.

In Irland wurde dieses Stufensystem weiter perfektioniert. Vor ihrer Entlassung auf Bewährung kamen die Gefangenen in ›intermediate prisons‹, vergleichbar mit den heutigen Freigängerhäusern, wo sie nur die Nacht zubrachten, während sie untertags draußen arbeiten durften. Das Gefängnis von Pentonville ist bis heute in Betrieb.

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts waren die Verhältnisse etwa wieder auf dem Stand, der Howard veranlasst hatte, Reformen durchzuführen. Die Gefängnisse waren restlos überfüllt und die Gesundheit der mit Freiheitsentzug bestraften Menschen wurde grausamer zugrunde gerichtet als durch die Leibesstrafen im alten Recht. So sah sich die preußische Regierung gezwungen, am 26. 2. 1799 wieder die Leibes-strafe einzuführen. Die öffentliche Kritik ließ nicht lange auf sich warten und es folg-ten auch organisatorische und bauliche Verbesserungsvorschläge. Alle Entwurfs-und Baupläne der folgenden Jahrzehnte waren in ihrer Typologie Abwandlungen des pennsylvanischen Systems. Die Zellengrößen betrugen 6 bis 8 m², wobei sie ein längliches Rechteck bildeten, um bei ihrer Aneinanderreihung den Erschließungs-flur möglichst kurz zu halten. Es entstanden zahlreiche Strahlenbauten mit außen gelegenen Zellen. Die Abweichungen bezogen sich nur auf die Größe der Anstalten. Mit der schnell steigenden Bevölkerungszahl, nahm auch die Anzahl der Gefange-nen (Landstreicher, Kriminelle und psychisch Kranke!) in den Gefängnissen rasch

 

37

Diese Umbauten brachten keine neuen Erkenntnisse und Ansichten in der Thematik der Unterbringung von Strafgefangenen und werden deshalb hier nicht näher analysiert. Erst als man begann, Verbrecher und andere Gesellschaftsstörer systematisch abzuschließen, fiel die Gruppe der Geisteskranken auf. Die vorder-gründigen äußeren Merkmale der störenden Elemente verhinderten lange Zeit eine Abgrenzung entsprechend ihrem Wesen. Noch im anbrechenden Zeitalter der Ver-nunft des 17. Jahrhunderts traf sich alle ›Unvernunft‹ im Hôpital Général in Paris, in den für die Zeit schon gut organisierten Korrektionshäusern in England und in den deutschen Zucht- und Arbeitshäusern.

Nach Dörner (10) wird man diese gesamteuropäische Bewegung der admini-strativen Ausgrenzung der Unvernunft als die-jenige umschreiben können, in der die Kirche namentlich Arme, Ausgestoßene und Irre nicht mehr, die bürgerlich-kapitalistische Wirtschaftsgesellschaft aber noch nicht umgreifen konnte. Im Durch-schnitt dürften diejenigen Irren, die gleichzeitig auch als Verbrecher etikettiert waren, die also Geistesstörung, Gemeinschaftsunfähigkeit und soziale Untauglichkeit in sich vereinten, 10 Prozent des Belages der ersten geschlossenen Institutionen ausgemacht haben. Diese Institutionen waren ein elastisches Strukturelement zur Regulierung des Bedarfs an Arbeitskräften im Zeitalter des Merkantilismus. Sie vermochten auch die Unterdrückung des Widerstandes gegen den gleichzeitig herrschenden Absolutismus durch Absonderung der sich auflehnenden Bürger zu gewährleisten. In diesen Stätten waren verschiedene Individuen bunt zusammen-gewürfelt untergebracht. Bald fielen die Irren in dieser Aufbewahrung durch besondere selbstzerstörerische Verhaltensweisen auf und es schien ihre zusätzliche Verwahrung in Käfigen gerechtfertigt.

Aschaffenburg (11) beschreibt noch solche Käfige des alten Pavillons xxiii des heutigen Psychiatrischen Krankenhauses der Stadt Wien. Die Schaustellung dieser Menschen zog die Mitbürger an wie die Gitterstäbe einer Manege. In einer Art Psychodrama wurde der schaulustigen Menge nahe gebracht, dass die Auflehnung gegen die Vernunft ebenso niederzuhalten sei wie der Freiheitsdrang wilder Tiere. Man bezahlte sogar für das Spektakel oder machte es zum Ziel von Sonntags-spaziergängen; derlei ist uns etwa vom Wiener Narrenturm bekannt. Es ist sehr wahr-scheinlich, dass diese so eingesperrten Verrückten, mit in der Regel nur kurzen Lebenserwartung, zum Teil jener Gruppe von Rechtsbrechern entsprachen, die wir heute als geistig abnorm einstufen. (sluga 1977, S. 7f)

 

38 handbuch strafvollzugsarchitektur

Gefangenenwagen g

e

s

Was nun im Juni 1837 als Ersatz der Kette eingeführt wurde, war nicht der c

h

ic

schlichte überdachte Karren, von dem einen Augenblick lang die Rede war, sondern h

t

e

eine sorgfältig ausgetüftelte Maschine: ein Wagen als rollendes Gefängnis, ein mobiler Ersatz für das Panopticon. Ein Mittelgang teilt den Wagen in seiner ganzen Länge. Auf beiden Seiten je sechs Zellen, in denen die Gefangenen sitzen. Ihre Füße steckt man in Ringe, die innen mit Wolle verstärkt und miteinander durch Ketten verbunden sind, die 18 Zoll stark sind. Die Schenkel stecken in metallenen Knie-schützern. Der Verurteilte sitzt auf »einer Art Trichter aus Zink und Eiche, der auf die Straße führt«. Die Zelle hat überhaupt keine Außenfenster; sie ist vollständig mit Blech verkleidet; nur ein Klappfenster aus durchlöchertem Blech lässt »einen ange-messenen Luftzug« durchziehen. Die Tür zum Gang hin ist bei jeder Zelle mit einer Klappe ausgestattet, die zwei Abteilungen hat: eine für die Verpflegung und eine zweite, vergitterte, für die Überwachung. »Die Klappen sind so angelegt, dass die Wärter jederzeit die Häftlinge im Auge haben und ihre leisesten Worte hören, ohne dass es diesen gelingen könnte, sich gegenseitig zu sehen oder zu hören.« Auf diese Weise »kann ein und derselbe Wagen ohne jede Unziemlichkeit gleichzeitig einen Zuchthäusler und einen bloßen Angeklagten, Männer und Frauen, Kinder und Erwachsene enthalten. Wie lang der Weg auch sein mag, die einen werden ebenso wie die anderen ihrem Geschick zugeführt, ohne einander wahrgenommen oder gesprochen haben zu können«. Die beständige Überwachung durch die beiden Aufseher, die mit kleinen eichenen Knüppeln »mit großen Stiften aus abgestumpften Diamanten« bewaffnet sind, dient schließlich der Durchsetzung eines ganzen Systems von Bestrafungen gemäß dem inneren Reglement des Wagens: Wasser und Brot, Daumenschrauben, Entzug des Schlafkissens, Zusammenkettung der Arme. »Mit Ausnahme von Moralbüchern ist jede Lektüre verboten.« (foucault 1976, S. 338ff)

Lochgefängnis

In dem Lehrbuch der Gefängniskunde von 1889 wird das ›Lochgefängnis‹ unter dem Nürnberger Rathaus beschrieben:

In den Winkeln des gewaltigen Mauerwerks befinden sich im Keller zwölf mit zum Teil noch erhaltenen Nummern und kleinen Figuren (schwarze Katzen und roter Hahn) gezeichnete Kerker, jeder beiläufig zwei Meter im Quadrat und zwei Meter hoch, in die kein Licht dringt, […] In einzelnen Kerkern ist die Pritsche mit der bekannten Vorrichtung versehen: Hände und Füße in den Block zu spannen. Diese Pritschen waren für drei Personen bestimmt, die hart nebeneinander saßen, während Füße und Hände durch eine schwere, zum Aufheben eingerichtete, mit Einschnitten versehene eichene Diele festgehalten wurden. Welchem Zustande der Hilflosigkeit die so Festgemachten überlassen bleiben, zeigt ein in der Mitte der Pritsche befind-liches Loch, unter dem der Kübel stand … (eisenhardt 1978, S. 25)

 

39

021 Gerichtsgefängnis, Hradec Králové, CZ (1933) 022 Wormwood Prison, London (1879), Edmund Du Cane

 

 

Gerichtsgefängnisse

Wie schon der Name sagt, sind diese Gefängnisse immer baulich an ein Gericht angeschlossen. Die meisten Gerichtsgefängnisse wurden unter Kaiser Joseph I. errichtet und bilden einen wesentlichen Teil des heute benützten Gefängnisbau-erbes. Die Gerichtsgefängnisse befinden sich – aufgrund des Städtewachstums – meist in mittlerweile dicht bebautem Stadtgebiet. [abb·021] Daraus ergibt sich eine Reihe von Problemen, die sich mit der modernen Strafvollzugsauffassung nicht vereinbaren lassen.

Das Hauptproblem ist der chronische Platzmangel – sowohl für das Personal wie auch für die Insassen. Die benachbarte Bebauung grenzt mitunter so dicht an die Gefängnisfassaden, dass kaum noch ein Sonnenstrahl die Zellenfenster trifft. Um den unerwünschten Kontakt mit der Außenwelt zu vermeiden, werden oft Sicht-schutzblenden angebracht. Die engen Spazierhöfe erhalten kaum und/oder nur für kurze Zeit Sonnenlicht. Die Entwürfe der Gerichtsgefängnisse sahen im Grunde drei Gruppen von Hafträumen vor:

• Einzelzellen zur vollkommen isolierten Unterbringung • Gemeinschaftszellen für streng zu haltende Personen • Gemeinschaftszellen für Personen, die auf mildere Behandlung Anspruch haben

Das Raumprogramm eines Gerichtsgefängnisses umfasste, außer den Hafträumen, einige Strafklausen, gemeinschaftliche Arbeitsräume, Krankenzimmer, Bade-, Sanitär- und Reinigungszimmer, Gebetsraum, Wirtschafts- und Verwaltungsräume sowie Beamtenwohnungen. Ferner gab es Bestimmungen, welche die Gänge, Treppen, Spazierhöfe, Mauern und die Lage der Gefangenentrakte und des Gerichts betrafen. Gerichts- oder Untersuchungsgefängnisse weisen keine spezifischen Merk-male auf, mit Ausnahme derjenigen, die Gefängnissen schon immer eigentümlich waren; kleine Fenster, starke Gitter, dunkle Flure, hohe Mauern und ein beträchtlicher Mangel an sanitären, hygienischen und technischen Einrichtungen. Die Hafträume wurden einseitig um den Innenhof gruppiert und durch einen Gang erschlossen, der straßenseitig belüftet wurde.

 

40 handbuch strafvollzugsarchitektur

4

8 2 e Verwaltungsc 1 Torgebäude g

3 Verbindungsflur h 4 Zellenflügel ic

h

2 3 e 5 5 Schule / Kirche t 6 Hausarrest

1 7 Unterkunft

8 Wirtschaftsgebäude

6

7

023 Mettray Prison, Frankreich(1853), Abel Blouet

 

Nach 1900 wurden vor allem in den usa Großanstalten mit einer Häftlingskapazität von rund 500 Insassen errichtet. Etwa um 1950 wurde dann mit dem Ausbau von Hochsicherheitsgefängnissen begonnen.

Telephone-Pole

Der Name Telephone-Pole beschreibt den telefonmastartigen Grundriss der Gefäng-nisanlagen: eine kammartige Struktur, die sich aus einem Erschließungsgang und davon ausgehenden Zellentrakten zusammensetzt. Diese Struktur kann beliebig fortgesetzt werden und eignet sich deshalb zum Bau von großen Haftanstalten. Auch Kasernen, Studentenwohnheime und Wohnsiedlungen wurden auf diese Art und Weise errichtet.

Für Europa steht als ein gutes Beispiel einer Anstalt des Telephone-Pole-Stils die französische Anstalt Mettray, die 1839 vom französischen Architekten Guillaume-Abel Blouet (1795 – 1853) errichtet wurde. Der Initiator dieser Anstalt war F.-A. Demetz, der die Vision eines humanen Besserungsvollzuges hatte. In der Anfangszeit schien dieses System ideal zu sein, denn es fand zahlreiche Nachahmer. Nach einiger Zeit zeigte sich jedoch, dass wie so oft bei theoretischen Überlegungen hinsichtlich des Strafvollzuges und der dafür notwendigen Architektur zu wenig Augenmerk auf die Eigenarten der Insassen gelegt wurde. Binnen kurzer Zeit stellten sich alle Probleme des ›second life‹ ein. Die Zustände waren derart schlimm, dass sich die Verwaltung gezwungen sah, ein strenges militärisches Ordnungssystem einzuführen.

Das größte auf diese Art gebaute Gefängnis Europas war das Wormwood Prison in England. [abb·022] Es wurde vom Vorsitzenden der Gefängniskommission Edmund Du Cane (1830 – 1903) in den Jahren 1874 – 1891 errichtet. Ein weiteres Beispiel ist das Gefängnis im Departement Seine in Frênes bei Paris, vom Architekten Francisque-Henri Poussin 1898 fertig gestellt. [abb·023] Auch dieser Bau hat mit den typischen Problemen dieser Typologie zu kämpfen: lange Erschließungsgänge, hoher Personal-aufwand, schwierige Sicherheitssituation.

 

41

024 Wohnraumverdrängung: von der Gemeinschaftshaft zur Einzelzelle

 

20. Jahrhundert

Das 20. Jahrhundert brachte keine neue Typologie der Justizanstalten mit sich. Obwohl es zahlreiche Konzeptentwicklungen und viele technische Neuerungen gab, die ja durchaus ein Motiv sein könnten. Die modernen Bauten beschränken sich meist auf formal übernommene Zitate alter Typologien und, je nach Geschmack, einen mehr oder weniger übertriebenen Einsatz von Glas und Farbe. In Europa kam es zu einer stufenweisen ›Humanisierung‹ der bestehenden Gefängnisbauten. Man kann zwischen zwei Formen der Humanisierung unterscheiden: • der baulichen (fließendes Wasser im Haftraum, Warmwasser, Heizungen

und Sanitäranlagen) und

• der schriftlichen (Gesetzesnovellen) Leider gehen beide oft nicht Hand in Hand und so kommt es, dass die eigentliche Verbesserung zu einer räumlichen Beschränkung führt.

Drei typische Beispiele im Detail

Von der Gemeinschaftshaft zur Einzelzelle

Die Folgerichtigkeit der Entwicklung spezieller Bauformen für die unter das Prinzip der Trennung und Bewachung gestellte Aufgabe, wie sie in Gent erstmals zu lösen war, ist so zwingend, dass ihr Ursprung und ihr Verlauf am Beispiel der Umwandlung des gemeinschaftlichen Unterkunftsraumes zum Einzelraum in den vier Hauptphasen anschaulich rekonstruiert werden kann. Durch Aufspaltung und Ordnung des ursprünglich ungeordneten Aufenthaltsbereiches einer beliebigen Personenzahl, zum Beispiel in einem Gemeinschaftsgefängnis, in geordnete Indivi-dualzonen entsteht zunächst das Möblierungsbild eines Schlafsaales, das für alle Arten von Gemeinschaftsunterkünften, Krankensälen, Schlafräumen usw. typisch ist. Sobald dieses reine Ordnungsschema aber noch überlagert wird vom Prinzip der Trennung der Einzelpersonen, ist es nur eine Frage, ob die Menschen zeitweilig oder dauernd, nur optisch oder auch akustisch voneinander abgesondert werden sollen. (graul 1965, S. 44ff)

 

42 handbuch strafvollzugsarchitektur

g

e

s

c

h

ic

h

t

e

 

025 Wohnraumverdrängung durch Einbau von Sanitäranlagen

 

Die Umbauten von Mehrmannhafträumen in Einzelhafträume Die Unterteilung des ursprünglich großen, unübersichtlichen Mehrmannhaftraumes in kleine aneinander gereihte Einzelhafträume hat zur Folge, dass die vormals gemeinsame Wohnfläche auf eine zur Erschließung der einzelnen Zellen nötige, durch die Mindestflurbreite gegebene Gangfläche geschrumpft ist. So hat man zwar die Möglichkeit der Einzelunterbringung geschaffen, gleichzeitig aber Wohnraum eingebüßt. [abb·024]

Die ›Maison de Force‹ war eine der ersten großen Gefängnisanstalten, in denen es zur Aneinanderreihung der Zellen kam. Dies entfachte eine Diskussion über die geometrischen Möglichkeiten der großen Anstaltsbauten. Durch die verschiedenen Formen der Reihung der Hafträume ergibt sich der Rhythmus der Architektur. Diese kann in ihrem Ausdruck von übersichtlich-monoton bis zu dynamisch-chaotisch rei-chen. Beide Extreme sind ungünstig, weil sie die Arbeit der Bediensteten und damit die Sicherheit negativ beeinflussen.

Was macht den Haftraum aus der Sicht der Architektur aus?

Der Haftraum hat meist vier Wände, wobei an den zwei kürzeren sich einerseits die Haftraumtür und andererseits das Fenster befinden. Im Haftraum befinden sich ein nicht immer baulich abgetrenntes wc und ein Waschbecken. [abb·025]

Die Entwicklung der Haftraumtypologie des letzten Jahrhunderts zeigt deutlich, dass es durch das Hinzufügen des Wasseranschlusses nicht zu einer Verbesserung des Haftraumes hinsichtlich seiner Wohnraumqualität kam. Je mehr Ecken und Winkel ein kleiner Raum hat, desto schwerer ist er zu möblieren, desto unruhiger und unangenehmer wirkt er. Durch die geringe Größe und die meist nicht auf einander abgestimmte Möblierung wird diese Wirkung zusätzlich potenziert.

Flaschenhalstypologie

Diese bauliche Lösung findet sich auch in Hotels, Krankenhäusern und dergleichen. Es ist notwendig, sich vor Augen zu führen, dass im Gegensatz zu Hotel oder Kranken-haus der ›Bewohner‹ eines Haftraumes diesen nicht beliebig verlassen kann.

 

43

026 Asymetrischer Wohnraum durch Zackenfassade 027 Zackenfassade

 

Zackige Fensterfronten

Die zackigen Fensterfronten, die während der Zu- und Umbauten in den 80er Jahren entstanden, sind der Versuch einer architektonischen Lösung für betriebliche Pro-bleme (Schmuggel, unerwünschte Kommunikation der Insassen untereinander). Im Wohnbau sowie im Hotelbau fanden sie ihre Berechtigung in der günstigeren Ausrichtung und der damit verbundenen Beleuchtung.

Im Strafvollzugsbau erhoffte man sich so eine Lösung für die Pendelproblematik (illegales Weiterreichen von Gegenständen von Fenster zu Fenster) gefunden zu haben. Das Problem des Pendelns ist damit nicht gelöst worden, vielmehr kamen zwei weitere hinzu: Der Grundriss des Haftraumes mit dem so entstandenen Eck ist wesentlich schwerer zu möblieren als ein rechteckiger Raum und durch die Zackenfassade gehen im meist ohnehin zu kleinen Innenhof weitere Flächen ver-loren. [abb·026·027]

Die historische Entwicklung der Arbeitsplätze der Gefangenen Wie auch anhand der historischen Gebäudeentwicklung klar zu sehen, haben sich die Arbeitsplätze der Gefangenen nicht zeitlich linear in den Anstalten angesiedelt. Dass die Arbeit ein untrennbarer Bestandteil des Strafvollzugsalltags sein sollte und dass es dazu geeigneter Räumlichkeiten bedarf, ist spätestens seit dem ›Amster-damer Spinnhaus‹ bekannt. Doch wie schon erwähnt, wurden in den folgenden Jahrhunderten auch Anstalten errichtet, die über keine eigenen beziehungsweise nur minimale (Arbeit im Haftraum) Arbeitsmöglichkeiten verfügten.

In der ehemaligen Tschechoslowakei und anderen osteuropäischen Staaten wurden viele Zwangsarbeitsanstalten in der Nähe von Braunkohle- und Uranberg-werken errichtet. Nach der Stilllegung der Bergwerke herrscht in den noch in Betrieb befindlichen Anstalten Arbeits- und Beschäftigungslosigkeit. Viele (nicht nur) dieser Anstalten wie auch Gerichtsgefängnisse bieten kaum räumliche Expansionsmöglich-keiten und so kann, auch wenn oftmals genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen würden, selten ein den Insassenzahlen adäquater Arbeitsbetrieb geschaffen werden. Diese Anstalten beschränken sich demzufolge oft nur auf ein sehr ausge-

 

44 handbuch strafvollzugsarchitektur dehntes Konzept der Systemerhaltung, bei dem die Arbeit (wie etwa das Fegen g

e

s

eines Ganges) von mehr Insassen als für die jeweilige Arbeit nötig getätigt wird. c

h

ic

Dies führt zwar auf dem Papier zu ›guten‹ Zahlen der Beschäftigungsrate der Insassen, h

t

e

ist aber sicherlich nicht das, was man unter einer ›konstruktiven, fördernden Be-schäftigungsmaßnahme‹ versteht.

In den letzten Jahren haben sich Arbeitsmöglichkeiten entwickelt, die wenig Raum in Anspruch nehmen, da sie vorwiegend per Computer beziehungsweise per Telefon ausgeübt werden können. Die Errichtung solcher Arbeitsplätze bedarf sicherlich einiger Kosten, aber vor allem einer progressiv denkenden Anstaltsleitung.

Unter den Insassen befinden sich immer mehr Menschen, die über geringe oder gar keine Arbeitsgewohnheiten verfügen. So gibt es heute auch Anstalten, die zwar über sehr gut ausgestattete Betriebe verfügen, welche aber stillstehen, da sich in der Anstalt keine geeigneten Arbeitskräfte finden lassen.

Die aktuelle Situation in Österreich

In den 28 Justizanstalten gibt es ca. 250 Arbeits-, Unternehmer- und System-erhaltungsbetriebe, die ca. 50 verschiedenen Sparten zuordenbar sind (Anstalts-küchen, Wäschereien, Hauswerkstätten, Tischlereien, Schlossereien, Buchbindereien, Druckereien, Erzeugung von Betonwaren bis hin zu landwirtschaftlichen Betrieben (Ackerbau und /oder Viehzucht). Die für private Unternehmen geltenden Arbeitneh-merschutzbestimmungen gelten auch für die Betriebe der Justizanstalten. System-erhaltungsbetriebe, wie Anstaltsküchen, Wäschereien, Hauswerkstätten, erfüllen infrastrukturelle Versorgungsaufgaben. Die Arbeitsbetriebe, wie Tischlereien, Schlossereien, Buchbindereien, Druckereien, übernehmen Aufträge von Privaten oder aus dem öffentlichen Bereich. Teilweise werden sie als Lehrausbildungsbetriebe geführt. Unternehmerbetriebe führen Lohnstückarbeiten aus Industrie und Gewerbe aus. Auf dem Gelände der Justizanstalten Stein und Graz-Karlau sind Produktions-stätten von privaten Gewerbebetrieben angesiedelt, in denen Strafgefangene beschäftigt werden. (bmj, Strafvollzug in Österreich, 2004, o.S.)

Die historische Entwicklung des Arbeitsplatzes der Justizwache Im Laufe der Jahrhunderte haben sich in den Strafvollzugsanstalten das Personal und seine Aufgaben und auch Arbeitsbedingungen stark verändert. Geblieben ist die Verantwortung der Wachebeamten dafür, die Sicherheit und die Sicherung zu gewährleisten. Doch haben sich ihre Rückzugsterritorien deutlich verkleinert. Im Mittelalter war die Situation noch sehr klar:

Als man anfing die ersten Gefängnisse zu errichten, hatte das Personal, das in direktem Kontakt zu den Insassen stand, ausschließlich die Funktion von Wärtern und Schließern. Oftmals wurden die Wärter – aufgrund finanzieller Sparmaßnahmen – durch ausgewählte Insassen ›unterstützt‹, die dann bestimmte Privilegien erhielten.

 

45

028 ›Territorium‹ der Justizwache bei Geschlossenem Vollzug

 

029 ›Territorium‹ der Justizwache bei Offenem Vollzug

 

Das größte Privileg in einer Haftanstalt ist, mehr Raum beziehungsweise Bewegungs-freiheit als die anderen zur Verfügung zu haben. Das bezieht sich nicht nur auf die Unterkunft, sondern auf die ganze Anstalt, sei es durch freien Zutritt zu den Frei-flächen, den Weg zur Arbeitsabteilung ohne Begleitung durch Wachebeamte oder die freie Bewegung innerhalb einer Abteilung.

Im Laufe der Zeit nahm man Abstand von der ›Unterstützung‹ durch privilegierte Insassen, da dies immer zu Sekundärkonflikten führte. Die Anstalten wurden so betrieblich sicherer.

Baulich wurden sie für den geschlossenen Verwahrungsvollzug konzipiert. Dies bedeutet, dass sich die Insassen unter steter Aufsicht der Wachebeamten entweder bei der Arbeit, im Speisesaal oder auf dem Gefängnishof aufhielten. Der Wachebeamte führte die Insassen zwischen den einzelnen Trakten, Gebäuden oder Abteilungen hin und her, schloss Türen und Gitter auf und zu und vor allem hatte er immer die ›absolute Kontrolle‹ über die Verkehrswege und die einzelnen Räume. Der Strahlenbau unterstützte diese Kontrolle mit der zentralen Plattform, von der aus alle Gebäudeflügel und Geschosse einzusehen waren.

Auch bei anderen Gefängnisbautypen waren aufgrund des geschlossenen Voll-zuges die Gänge ›das Territorium‹ des Wachpersonals. Sie dienten ausschließlich zum Zu- und Abführen der Gefangenen. [abb·028] Um die ›Alleinherrschaft‹ über dieses Territorium wurden die Wachebeamten mit der Einführung des Offenen beziehungs-

 

46 handbuch strafvollzugsarchitektur weise des Wohngruppenvollzuges gebracht. Heute stehen in vielen Anstalten die In- g

e

s

sassen auf den Gängen herum, die ihnen als ›Aufenthaltsräume‹ dienen. Für die Wa- c

h

ic

chebeamten wurden so die einst leeren, sicheren Gänge zu Bereichen, die von den h

t

e

Insassen dominiert werden und unübersichtlich sind. [abb·029]

Vor allem im Strahlenbau ist die Aufgabe der Überwachung bei einem offenen Strafvollzugsregime durch die Offenheit der Stockwerke sicherheitstechnisch fast nicht zu bewältigen. Deshalb werden nun, nachträglich, die einzelnen Stockwerke durch das Einziehen von Deckenkonstruktionen geschlossen.

Eine weitere Veränderung der Arbeitsplatzsituation der Wachebeamten, zu der es in den letzten Jahrzehnten kam, ist der rasante Zuwachs von speziell ausgebildetem Personal.

Wenn man Gefangene als zu verwahrende Feinde der Gesellschaft definiert, ist Barbarei kein Betriebsunfall, sondern systemimmanent. Ein Konsens, Vollzug als Behandlungsvollzug zu definieren, bedeutet hingegen einen zusätzlichen Korrosionsschutz. (gratz, Wirkungsforschung, Strafvollzug und bedingte Entlassung, S. 7, Download vom 6. 5. 2007)

Um den Behandlungsvollzug zu ermöglichen, musste man damit beginnen, Sozialar-beiter, Psychologen, Pädagogen, Therapeuten etc. in den Anstalten zu beschäftigen.

Ausbau des Behandlungsvollzuges bedeutet somit Regulierung der Haft-bedingungen im Nachholverfahren. Zurecht und erfreulicherweise wehren sich die Justizwachebeamten, die ja vor allem den Alltag der Insassen prägen, gegen eine Verengung ihrer Rolle auf ›Schließer‹ und ›Wärter‹. (gratz, Wirkungsforschung, Strafvollzug und bedingte Entlassung, S. 6, Download vom 6. 5. 2007)

Die Wachebeamten stehen am intensivsten mit dem Insassen in Kontakt. Doch aus der Sicht der territorialen Hierarchie stehen sie unter dem Fachpersonal. Die Fach-leute verfügen über eigene Büros und Therapieräume, die Wachebeamten meist über ein gemeinsames Wachzimmer und eine gemeinsame Garderobe.

Die in den letzten Jahren immer intensiver angestrebte Zusammenarbeit zwischen Wachebeamten und Fachpersonal muss sich in Zukunft auch räumlich manifestieren. Den Wachebeamten sollten Aufenthaltsräume mit Tageslicht zur Verfügung stehen, wo sie, ohne von den Insassen beobachtet zu werden, Pausen machen, Besprechungen halten und Imbisse zu sich nehmen können. Idealerweise sollten diese mit dem spezialisierten Personal gemeinsam genutzt werden, um so ein größeres Verständnis für die Arbeit des jeweils anderen zu fördern.

 

47