Handbuch Strafvollzugsarchitektur, Parameter zeitgemäßer Gefängnisplanung

Architektur

Dieses Kapitel ist lang und deshalb in 4 Teile geteilt.

171 Justizanstalt

173 Kunst am Bau in Justizanstalten

177 Die Strafvollzugsanstalt

181 Organisationsstruktur des Strafvollzuges 183 Tagesablauf einer Justizanstalt

188 Wirtschaftlichkeit der einzelnen Anstaltsgrößen 191 Standort

194 Raumprogramm einer Justizanstalt 196 Funktionen, Tätigkeiten, Abläufe und Raumbedürfnisse

am Beispiel der Tätigkeiten der Insassen

225 Strafvollzugs- und Untersuchungshaftabteilungsarten 225 Erste Etappe: Haftbeginn

229 Zweite Etappe: Haft

234 Dritte Etappe: Entlassungsvorbereitung

Strafvollzugsarchitekturspezifika

Vier Raumbeispiele

235 Hafträume

235 Ermittlung der Haftraummindestgrösse nach A.S. 239 Besuchsräume

243 Gänge

244 Adaptierung des pennsylvanischen Systems nach A.S. 246 Höfe

Fünf Bauelemente

247 Haftraumtüren

250 Haftraumfenster

253 Wände

254 Sanitäranlagen der Insassen

254 Möbel

Vier architektonische Werkzeuge

259 Material

262 Farbe

267 Form

271 Haftraumtypologieentwurf A.S.

272 Licht

276 Verkehrswege und die räumliche Erschließung

 

170 handbuch strafvollzugsarchitektur handbuch strafvollzugsarchitektur – Alle Angelegenheiten des Lebens finden an ein und derselben Stelle,

Architektur

 

Justizanstalt

Justizvollzugsanstalt: Bau; Büttelei; Burg; Café Viereck; Friedhof; Gemäuer; Gymnasium; Häfen / Hefen; Hotel mit Gitterblick; Käfig; Kahn; Kasten; Kerker; Keuche; Kiste; Kittchen; Klemme; Knast; Krankenhaus; Loch; Nummer Sicher; Paradies; Ranzen; Schrank; Schule; Sommerfrische; Staatshotel; wohlbehütete Anlage;

ältere: Gruft;

nur für männliche Inhaftierte: Männerpension; besonders sichere: High-Security-Einrichtung (laubenthal 2001, S. 204)

 

Eine Justizanstalt ist ein Gebäude oder ein Gebäudekomplex, der zum Zweck des Was ist eine Justizanstalt? architek Vollzuges von Freiheitsstrafen dient. (Siehe Stvg § 20 (1) Kapitel Freiheitsentzug –tur

Die angestrebten Folgen des Freiheitsentzuges)

Eine weitere Definition der ›totalen Institutionen‹, zu denen auch die Strafvoll-zugsanstalten gehören, finden wir bei E. Goffman:

Jede Institution nimmt einen Teil der Zeit und der Interessen ihrer Mitglieder in Anspruch und stellt für sie eine Art Welt für sich dar; kurz, alle Institutionen sind tendenziell allumfassend. […] Ihr allumfassender oder totaler Charakter wird symbo-lisiert durch Beschränkungen des sozialen Verkehrs mit der Außenwelt sowie der Freizügigkeit, die häufig direkt in die dingliche Anlage eingebaut sind, wie ver-schlossene Tore, hohe Mauern, Stacheldraht, Felsen, Wasser, Wälder oder Moore. (goffman 1973, S. 15f)

Weiter verdeutlicht Goffman den Unterschied zwischen ›drinnen‹ und ›draußen‹:

In der modernen Gesellschaft besteht eine grundlegende soziale Ordnung, nach der der Einzelne an verschiedenen Orten schläft, spielt, arbeitet – und dies mit wechselnden Partnern, unter verschiedenen Autoritäten und ohne einen umfassen-den rationalen Plan. Das zentrale Merkmal totaler Institutionen besteht darin, dass die Schranken, die normalerweise diese drei Lebensbereiche voneinander trennen, aufgehoben sind:

 

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unter ein und derselben Autorität statt.

– Die Mitglieder der Institution führen alle Phasen ihrer täglichen Arbeit in

unmittelbarer Gesellschaft einer großen Gruppe von Schicksalsgenossen aus,

wobei allen die gleiche Behandlung zuteil wird und alle die gleiche Tätigkeit

gemeinsam verrichten müssen.

– Alle Phasen des Arbeitstages sind exakt geplant, eine geht von einem vorher

bestimmten Zeitpunkt in die nächste über und die ganze Folge der Tätigkeiten

wird von oben durch ein System expliziter formaler Regeln und durch einen Stab

von Funktionären vorgeschrieben.

– Die verschiedenen erzwungenen Tätigkeiten werden in einem einzigen rationalen

Plan vereinigt, der angeblich dazu dient, die offiziellen Ziele der Institution zu

erreichen. (goffman 1973, S. 18)

Diese Definitionen lassen zwar die Problematik der Strafvollzugsanstalten erahnen, sagen jedoch wenig über die architektonischen Probleme aus. Dazu finden wir bei H. Ortner folgende Überlegung:

Strafvollzug heißt heute noch ›Stein gewordene Isolierung‹. Die Architektur steriler Gefängnisbauten symbolisiert dies auf besonders drastische Weise, von den Burgverliesen des Mittelalters über die kasernenförmigen Zuchthäuser der beginnenden Neuzeit bis zu den postmodernen Zweckbauten aus Glas und Beton, die so absurd wirken wie das System, das sie repräsentieren. Georg Wagner spricht von einem ›absurden System‹, das seine tatsächlichen Bestrafungsabsichten hinter Etiketten wie ›Resozialisierung‹ oder ›Behandlung‹ und ›drei Prozent Kunst am Bau‹ verbirgt. (ortner 1988)

Man kümmert sich um die Wirkung der Photos in Publikationen, um die Aussagen der Architekturkritiker und um den Applaus von den Architektenkollegen, aber nicht um diejenigen, die das Gebäude und die Räume erleben dürfen und durch längere Zeit gebrauchen müssen. Wie viel oder wie wenig Sensibilität muss man aufbringen, um ohne Schaden für die eigenen Sinne Räume und Gebäude nicht sehen oder nicht nutzen zu müssen? Das ist die Kehrseite unserer Empfänglichkeit für die Wahrnehmung! (illera 2003, S. 75)

Der ›Absurdität‹ kann man entgegenwirken, wenn man den Strafvollzug – als Be-handlungsvollzug – dort einsetzt, wo es sinnvoll ist. Das bedeutet dort, wo es keine bessere Alternative gibt. So bleiben Resozialisierung und Behandlung nicht nur Etiketten, sondern können sich entfalten und zur allgemeinen Sicherheit beitragen. Was bedeutet das Phänomen der ›drei Prozent Kunst am Bau‹?

 

172 handbuch strafvollzugsarchitektur

Kunst am Bau in Justizanstalten

Seit nunmehr 25 Jahren werden bei öffentlichen Bauten 1 – 2 % des Baubudgets in die künstlerische Gestaltung des öffentlichen Raumes investiert. Dieser Zeitabschnitt ist geeignet, um aus Erfahrungen Optimierungsmöglichkeiten zu erkennen. Was erwarten wir von ›Kunst am Bau‹ oder ›Kunst im öffentlichen Raum‹?

Kunst im öffentlichen Raum ist eine soziale Erfindung und tritt in einen Dialog mit der Gesellschaft. Künstlerische Interventionen, die für einen bestimmten Ort geschaffen werden, fragen nach Funktion, Geschichte und auch einer möglichen Zukunft dieses Ortes. Somit schafft die Kunst Raum für die Thematisierung und Ver-handlung der Identität eines Ortes, aber auch Raum für Impulse, die zu einer Neu-definition in ästhetischer, funktionaler, aber auch ethischer Hinsicht führen können. (hemma schmutz, Vorsitzende des Fachausschusses >Bauen+Kunst<, http://kunst-ambau.at, 14. 7. 2008)

Ist dies in der Praxis der Fall? Wenn nicht, woran liegt das?

Und wie kann man dem entgegenwirken?

Anders gesagt: Von ›Kunst am Bau‹ erwarten wir eine Verbesserung / Verschönerung des Baues.

Hat es gute Architektur nötig, verbessert, verschönert oder gar behübscht zu werden?

 

Diese Frage impliziert die Annahme, dass ›Kunst am Bau‹ etwas ist, was der Archi- arch tektur nachträglich zugefügt wurde. Dies ist der größte gemeinsame Nenner alleritek ›Kunst am Bau‹-Projekte, die suboptimal ausgefallen sind.tur

Es gibt unterschiedliche Kategorien der künstlerischen Betätigung an der Architektur:

• von Künstlern geschaffen, ›Kunst am Bau‹ (bestellt oder geschenkt) • vom Nutzer geschaffen (meist Bilder, Fotos an den Wänden) • von Künstlern (als Provokation, manchmal nachträglich legalisiert) • Oder von Nutzern (um eine Verbesserung des Ist-Zustandes herbeizuführen,

auf einen Negativzustand hinzuweisen oder um den eigenen Emotionen Luft

zu machen)

• oder von ›Vandalen‹ geschaffen. Das Graffiti lebt seit Jahrzehnten an der Grenze

zwischen Legalität und Illegalität, wobei der Unterschied (zwischen legal und

illegal) nicht im Kunstwerk zu suchen ist, sondern in seiner Platzierung. Die ›Kunst am Bau‹-Werke finden wir meist in folgenden Kategorien wieder: • Symbole (Skulpturen, Bilder) – die die Funktion haben, den Zweck des Gebäudes

zu verdeutlichen (Beispiel: Pallas Athene, Justitia)

• Orientierungshilfen (Zeichen, Kürzel, Schrift) – die die Funktion haben, die

Unzulänglichkeit der Lesbarkeit der architektonischen Typologie, der Weg-

 

173

führung oder der verwendeten Bauelemente aufzuheben. Zahlreiche Beispiele

finden wir im Neuen akh Wien (grüner, gelber, Wartebereich, grünes und rotes

Bettenhaus etc.) Orientierungshilfen für Blinde können für Sehende eine Art

Dekoration darstellen.

• Gestaltung der Außen- und Innenräume (Objekte, Bilder, Möbel)

Die meisten ›Kunst am Bau‹-Werke in Justizgebäuden gehören der Kategorie der Gestaltung der Innen- und Außenräume an. In Hallen, Höfen, Eingangsbereichen sind es meist Objekte und Skulpturen, in Gängen, Warteräumen, Gemeinschafts-räumen, Verhandlungssälen Bilder.

Manchmal übernehmen ›Kunst am Bau‹-Projekte ein ganzes Aufgabengebiet der Architektur. Zum Beispiel die Möblierung der Gruppenräume einer erst vor wenigen Jahren neu errichteten Justizanstalt. Hierbei ist es notwendig, das künstlerische Projekt dahingehend zu untersuchen, ob es nicht eine in der Qualität minderwertige Lösung der architektonischen Aufgabe darstellt.

In den meisten Fällen wird der ›Kunst am Bau‹ ein bereits fertig gestellter Raum oder eine Wand zugeteilt. Rein bildnerisch gesehen, ist dies sicherlich eine gut zu bewältigende Aufgabe. Doch gibt es Bauten und architektonische Situationen, in denen mehr von der ›Kunst am Bau‹ gefordert wird, wo die Integration des Werkes in die Architektur weitere Anforderungen erfüllen muss, damit das Werk ›funktionieren‹ kann. Der Dialog zwischen Objekt und Betrachter kann zu Missverständnissen führen. Als anschauliches Beispiel dienen die Skulpturen von Johann Freilacher. [abb·073·074] Die Lesbarkeit eines solchen Objekts kann bei den Betrachtern sehr unterschiedlich ausfallen:

• So wird ein Künstler als Betrachter die Holzstücke etwa als Gefangene und den

Metallring als Einengung oder gar als Freiheitsentzug interpretieren. Diese

Interpretation bietet sich durch die Platzierung des Objektes in der Eingangs-

halle einer Justizanstalt an.

• Der Insasse als Betrachter sieht in den freiliegenden Holzstücken ein sonst

in der Anstalt nicht zu findendes Material, das zweckentfremdet manche

Bedürfnisse befriedigen könnte. Zum Beispiel: an einer Schnur befestigt

als Vorrichtung zum Wäschetrocknen oder einfach als Schlagstock. • Der Justizwachebeamte als Betrachter sieht somit völlig zu Recht in den

Holzstücken das sicherheitsgefährdende Potenzial. Da die Sicherheit und die

Sicherung der Anstalt in seinen Kompetenzbereich fallen, nimmt er die Holz-

stöcke in erster Linie als Arbeitserschwernis wahr.

Kann man derartige Missverständnisse im Dialog Künstler – Objekt – Betrachter vermeiden?

Ganz wohl kaum, doch man kann sie sehr wohl minimieren.

 

174 handbuch strafvollzugsarchitektur

074 Johann Freilacher, Skulptur (2005) Leoben

 

 

073 Johann Freilacher, Skulptur (2005) Leoben 075 Alfred Hrdlicka Denkmal, (1988) Wien

 

Zwei Aspekte gilt es dabei besonders zu beachten: arch • Der Auftragnehmer muss sich der Funktionen des Baues bewusst sein, umitek so auf die Architektur reagieren, idealerweise mit ihr in einen Dialog tretentur

zu können. Andernfalls bleiben die ›Kunst am Bau‹-Werke nur ein mehr oder

weniger im Weg stehender Fremdkörper.

• Falls die ›Kunst am Bau‹-Werke eine oder mehrere Funktionen der Architektur

übernehmen (Möblierung, Raumteilung, Orientierungshilfe), müssen sie auf alle

Konsequenzen, Verbindungen und Wechselwirkungen hin geprüft sein. Die Freiheit der Künstler besteht nach wie vor darin, wählen zu können, ob und wie sie auf die Anforderungen von ›Kunst am Bau‹ in Justizgebäuden reagieren. Nur durch die Kenntnis und die gründliche Auseinandersetzung mit den Spezifika der jeweiligen Orte und Bauten kann vermieden werden, dass die Kunstwerke als erniedrigend und verspottend wahrgenommen werden. Ein trauriges Beispiel ist sicherlich die Hrdlicka-Skulptur am Albertina-Platz in Wien. [abb·075] Auch die nach-träglich angebrachten Dornenzweige hindern die Touristen nicht daran, den ›Straßen waschenden Juden‹ als Sitzgelegenheit zu sehen, und Hunde …

Die möglichen Gefahren für das Verständnis der Kunstprojekte der ›Kunst am Bau‹-Werke für Kindergärten, Schulen, Spitäler, Bahnhöfe und Grenzübergänge sind gering. Mit den Funktionen dieser Gebäude sind wir im Allgemeinen vertraut, können uns in deren Nutzer einfühlen, sind selbst Nutzer dieser Gebäude.

 

175

076 Renate Kordon, Windspiel (1989), Grenzübergang Spielfeld

 

Gelungene Projekte sind zum Beispiel:

• Jochen Traars One to Five der Volksschule Rohrgasse in Wien 12 oder das Mahn-

mal der Kindertransporte am Wiener Westbahnhof von Flora Kent, das in seiner

Platzierung, Komposition, unmissverständlichen Schlichtheit sowie Größe

zutiefst berührend ist und so seiner Funktion optimal gerecht wird. • Das Windspiel am Grenzübergang Spielfeld [abb·076] von Renate Kordon ist nach

zwanzig Jahren für viele zu einem Synonym für Urlaub und Ferien geworden. Anders stellt sich die Problematik in Gebäuden und / oder Situationen dar, die wir nur aus der Theorie beziehungsweise der vermittelten oder überzeichneten Theorie (Fernsehserien) kennen. Zu diesen Gebäuden gehören alle Arten von Justizgebäuden (Gerichte, Strafvollzugsanstalten), Polizeigebäude und Militärbauten. Die Unkenntnis der Funktionen, Funktionsabläufe und der Eigenarten der verschiedenen Nutzer-gruppen dieser Bauten ruft unweigerlich Voyeurismus und Sensationslust hervor.

Die Unkenntnis erweckt auch das natürliche Bedürfnis sich zu orientieren, Stellung zu beziehen und sich auf die Seite einer Personengruppe und somit gegen eine andere zu stellen (Insassen – Justizwache). Eine Reaktion, die uns bei einem Krankenhaus (Arzt – Patient) nicht in den Sinn kommen würde. Der Fehlschlag ist somit vorprogrammiert.

Um ein gelungenes ›Kunst am Bau‹-Werk für ein Justizgebäude zu erhalten, muss Folgendes beachtet werden:

• Kenntnis der realen Interaktionen der verschiedenen Personengruppen

In diesem Punkt besteht Nachholbedarf seitens des Auftraggebers. Nicht nur

für die ›Kunst am Bau‹, sondern auch für die Formulierung der Architekturwett-

 

176 handbuch strafvollzugsarchitektur tur, auseinander zu setzen. Dies ist jedoch nur nach einer eingehenden Analyse aller Komponenten (Gesetze, Tätigkeiten, Räume, Verbindungen, Strafvollzugsarten, Insassen, Personal etc.) möglich. In dem Buch Jugendstrafvollzug, Vorsorge statt Nachsorge haben es Licker, Schoenmakers und Sigmund so formuliert:

bewerbe sollten die realen Bedürfnisse der Nutzer (Richter, Staatsanwälte,

Parteien, Insassen von Justizanstalten, Justizwachebeamte, spezialisiertes

Personal, Besucher und andere) der Justizgebäude aufgezeigt werden. • Kenntnis der architektonischen Funktionen

Wird größtenteils als gegeben angenommen, sollte aber immer mit

dem Architekten abgesprochen werden.

• Möglichst frühzeitiges Miteinbeziehen der Kunst in die Architektur

Idealerweise ist der Raum beziehungsweise das Konzept des Kunstwerkes schon

im architektonischen Grundkonzept enthalten, als fixer Teil der Ausschreibung. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten:

• ein Kunstwerk von einem bildenden Künstler in enger Zusammenarbeit

mit dem Architekten entwickeln lassen oder in Auftrag geben; • ein Konzept für die künstlerische, nachhaltig pflegeleichte Gestaltung bestimmter

Gebäudeteile durch deren Nutzer. Dies kann in Eigenregie durch die Nutzer

oder aber auch mit Hilfe einer fachkompetenten Anleitung durch einen Künstler

geschehen. Ein wesentlicher Vorteil der so entstandenen Werke ist, dass sie

jederzeit und /oder in regelmäßigen Abständen verändert werden können.

Geeignet für Justizanstalten, Schulen, Kinderheime.

• ein Konzept für die künstlerische Gestaltung bestimmter Gebäudeteile durch

einen Fremdbeauftragten: Galerien, Kunstsammlungen und Museen, aber auch

 

Werke bildnerischer Erziehung in Schulen können zur Belebung bereits beste- arch hender Wände herangezogen werden. Hierbei sind jedoch gute Beleuchtungitek sowie ein ausreichender Betrachtungsabstand Grundvoraussetzung.tur

Die Justizanstalt

Gerade in den letzten 20 Jahren wurden viele Strafvollzugsbauten errichtet, die bei der genaueren Betrachtung nicht von den aktuellen Bedürfnissen des Strafvollzuges ausgehen, sondern vielmehr die in vergangener Zeit gelungenen architektonischen Lösungen von jahrhundertealten Bauten zitieren. Ein typisches Beispiel hierfür ist der Haftraum. Nicht nur durch die neuen Materialien wie Beton und Glas, sondern auch durch die oft karge Formgebung sind die Neubauten ästhetisch unbefriedi-gend. (vgl. illera 2003, S. 79ff)

Viele zeitgenössische Bauwerke sind ermüdend und langweilig, entweder weil Schönheit nicht mehr ernst genommen wird – oder aber weil sie in oberflächlicher und unsachlicher Weise verstanden wird. Die uralte Auffassung des Schönen als Einheit in Mannigfaltigkeit ist nach wie vor plausibel. (gerdes 1994, nach illera 2003, S. 70) Die nachträgliche ›Behübschung‹ solcher Bauten wirkt oft fehl am Platz. Gerade Gefängnisse, deren Hauptaufgaben die Sicherheit und die Sicherung sind, bieten durch ihre strikten Vorgaben auf den ersten Blick nur wenig gestalterische Möglich-keiten. Umso wichtiger ist es, sich mit der Formgebung, der eigentlichen Architek-

 

177

Die bestehende Vielfalt der Vollzugsarten, zum Beispiel geschlossener, halb-offener und offener Vollzug, die erforderliche Trennung verschiedener Vollzugsstufen und der Geschlechter erzeugen organisatorische und bauliche Probleme, die den Vollzugsanstaltsbau zu einer ebenso komplexen wie diffizilen Aufgabe werden lassen. […] In der begrenzenden Flächenausdehnung der zur Verfügung stehenden Gebiete muss für ›alle‹ Lebensbedingungen und -gewohnheiten gesorgt werden – für die aus ihrer sozialen Umwelt zeitweilig ausgeschlossenen Menschen. Dabei lassen sich Überschneidungen nicht gänzlich ausschalten. […] Auch wurde noch die Forderung, dass die gebotene Sicherheit mit möglichst wenig Personal gewährleistet sein muss und dass der Betrieb und die Bewirtschaftung auf jeden Fall so rationell wie möglich zu organisieren ist, vom Gesetzgeber aufgestellt. (licker, schoenmakers und sigmund 1973, S. 71)

Eine Strafvollzugsanstalt kann man sich demnach als einen lebenden Organismus vorstellen, der aus vielen einzelnen Komponenten, ›Organen‹ (Wohnbereich, Arbeits-bereich, Sicherheitszentrale, Werkstätten, Administration und so weiter) besteht, die ihre Eigenheiten haben, die miteinander verbunden sind. Nicht nur räumlich durch Gänge, Fenster und Türen, sondern auch funktional (zum Beispiel Wohnbereich und Küche, Aufnahme und Kleiderkammer und so weiter). Die Verbindung der einzelnen Bereiche spielt eine enorme Rolle, denn sie entscheidet darüber, wie aufwändig die einzelnen Bereiche mit Menschen und Waren (Nahrungsmitteln, Wäsche, Abfall, Werkstücken etc.) versorgt werden können.

• Wie tief etwa werden die Besucher in den Strafvollzugsbau hineingelassen?

• Wie weit sind die Arbeitsplätze von den Hafträumen entfernt? • Wie viel Personalaufwand wird beim Zu- und Abführen der Insassen benötigt?

Dadurch ergeben sich bei der Planung einer Strafvollzugsanstalt viele spannende Momente, die es zu beachten gilt. Einer der ›spannendsten Momente‹ besteht wohl in der Unterschiedlichkeit der Bedürfnisse der Hauptbetroffenen – Insassen und Personal. Dazu E. Goffman:

Man kann also mit Recht behaupten, dass es eine der wesentlichen Errungen-schaften totaler Institutionen sei, den Unterschied zwischen zwei konstruierten Personenkategorien zu inszenieren – einen Unterschied des sozialen Werts und der charakterlichen Moral, einen Unterschied in der Vorstellung von sich selbst und vom anderen – im Gefängnis zwischen einem Beamten und einem Häftling. (goffman 1973, S. 112)

 

178 handbuch strafvollzugsarchitektur Ein nicht unerhebliches Problem ist auch die gesundheitliche Situation der Insassen. Dazu Pont und Wool im Handbuch für Gefängnisärzte:

Gefängnisse sind epidemiologische Brennpunkte, weil:

– überproportional viele Inhaftierte aus sozioökonomisch benachteiligten Bevölke-rungsgruppen kommen, in denen durch hygienisch mangelhafte Lebensumstände und durch Risikoverhalten diese Infektionen gehäuft auftreten und nicht oder erst verzögert diagnostiziert und behandelt werden, sodass ein beträchtlicher Anteil von Neuinhaftierten bereits infiziert oder erkrankt ins Gefängnis kommt, oft ohne über-haupt von ihrer Infektion zu wissen.

– im Gefängnis durch das erzwungene Zusammenleben auf engem Raum mit oft mangelhafter Hygiene und durch in Haft aufrechterhaltenes Risikoverhalten bei gegenüber in Freiheit vermindert oder erschwert verfügbaren risikoreduzierenden Maßnahmen die Übertragung von Infektionen begünstigt wird. Diese Situation wird durch die Überfüllung der Gefängnisse und Mangel an Ressourcen noch verschärft. – der Strom infizierter oder stark infektionsgefährdeter Menschen in die Gefäng-nisse und zurück in die Gesellschaft bedeutet, dass es sich nicht nur um ein epide-miologisches Problem der Gefängnispopulation, sondern um eines der gesamten Bevölkerung handelt. (bmj, pont, wool 2006, S. 23)

Am meisten machen den Justizanstalten die Krankheiten Tuberkulose, Aids und

 

Hepatitis zu schaffen. arch Für die Zunahme der Tuberkulose, deren weltweite Inzidenz sich in den letztenitek 15 Jahren verfünffacht hat, ist neben Armut und Unterernährung ganz wesentlich dietur

hiv-Pandemie mitverantwortlich. Ko-Infektionen von tbc und hiv stellen eine deletäre Kombination dar, da jede den Verlauf der anderen beschleunigt. Im Gefängnis be-steht ein besonders hohes Risiko für diese Ko-Infektionen, da viele Gefangene durch Obdachlosigkeit, Unterernährung und intravenösen Drogenkonsum Risikofaktoren für eine oder beide Erkrankungen mit sich bringen und die Haftbedingungen selbst mit Überfüllung der Gefängnisse, Mangel an Durchlüftung und Sonnenlicht sowie das Fortsetzen von Risikoverhalten in Haft die Übertragung der Infektionen begün-stigen. (bmj, pont, wool 2006, S. 23)

In dem Handbuch für Gefängnisärzte finden sich auch praktische Empfehlungen an das Personal, die einer räumlichen Berücksichtigung bedürfen (zum Beispiel Lagerung, Entsorgung).

Suchen Sie auch bei der Bekämpfung der Tuberkulose die Zusammenarbeit mit den Justizwachebeamten durch Schulungen über tbc, Screening- und Kontaktunter-suchungen sowie über Schutzmaßnahmen. Für die who-Empfehlung, dass jeder Gefangene, der länger als drei Wochen hustet, einer Sputum-Untersuchung unter-zogen werden soll, sind Beobachtungen der Beamten sehr hilfreich. Sorgen Sie für die Verfügbarkeit von hepa-(High efficiency particulate air) Masken für jene Mitglieder

 

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des medizinischen Personals und der Justizwachebeamten, die in Kontakt mit ange-steckten oder möglicherweise ansteckenden Tuberkulose-Patienten stehen, und von chirurgischen Gesichtsmasken für diese Patienten. […]

Beraten Sie die Gefängnisleitung über die Wichtigkeit von Ventilation und Sonnenlicht. (bmj, pont, wool 2006, S. 24) [abb·077]

Die große Spannweite der hiv-, Hepatitis B- und C-Prävalenzen von Insassen europäischer Gefängnisse erklärt sich durch die unterschiedlichen Prävalenzen bei injizierenden Drogenabhängigen jedes Landes und durch die nationalen gesetz-lichen Bestimmungen und die Urteilpraxis für Drogen assoziierte Delikte. Die Prä-valenz für hiv-Infektionen rangiert zwischen 0,03 und 10 %, sie ist derzeit in den westeuropäischen Staaten höher als in den osteuropäischen, zeigt aber in diesen eine sehr stark steigende Tendenz. Die Prävalenzen von Hepatitis B und C sind, der größeren Infektiosität dieser Viren entsprechend, deutlich höher als die von hiv. Die Gefahr der Weitergabe dieser parerenteral transmissiblen Infektionen im Gefängnis ist durch die hohe Anzahl von Menschen mit Risikoverhalten für die Übertragung dieser Infektion, die ihr Risikoverhalten in der Haft aufrechterhalten, und durch das Fehlen oder die erschwerte Verfügbarkeit risiko-reduzierender Maßnahmen in Haft gegeben. […] Übertragungen entstehen im Gefängnis in erster Linie durch: intravenösen Drogenkonsum mit gemeinsamem Gebrauch von Injektionsutensilien (Nadeln, Spritzen, Löffel, Filter, Lösungsmittel), Tätowieren mit gemeinsamem Gebrauch von Nadeln und / oder Tusche, ungeschützten penetrativen Geschlechts-verkehr. (bmj, pont, wool 2006, S. 25)

Betonenswert ist folgende Überlegung:

Da in der freien Gesellschaft aufgrund eines positiven Testergebnisses keinerlei Separation, Isolierung oder Ausschluss von Arbeit, Bewegung und Sport als not-wendig erachtet wird, sind solche Restriktionen auch in Haft in keiner Weise gerecht-fertigt. (bmj, pont, wool 2006, S. 26)

Dies ist bei Einzelhafträumen durchführbar, bei Zwei- oder Mehrmannhafträumen wird es sicherlich Widerstand seitens der Insassen geben. Bei dem zurzeit herrschen-den chronischen Überbelag sind Konflikte ohnehin vorprogrammiert. Die Unver-träglichkeit steigt.

Physische und psychische Gewalt

Gewalt im Gefängnis wird durch zahlreiche verschiedene, einander beeinflus-sende Faktoren bedingt und ausgelöst, die, außer Kontrolle geraten, Gefängnisse zu sehr unsicheren Orten für Insassen und Beamte machen können. Zu den Ursachen, die vom Gefängnisumfeld ausgehen, gehören die Überfüllung der Gefängnisse, der Mangel an Personal, der Mangel an Arbeit und Beschäftigung für Insassen, das

 

180 handbuch strafvollzugsarchitektur erzwungene enge Zusammenleben von Gefangenen verschiedener Kulturen, Reli-gionen und ethnischer Zugehörigkeiten und die mangelnde Bereitschaft, fremden-feindlichen Tendenzen gegenzusteuern. […] Dazu kommen von Gefangenen ausge-hende Ursachen, wie der wegen Gewaltverbrechen belangte Anteil von Gefangenen mit habituell gewalttätigem Verhalten und Gefangene mit dissozialen Persönlichkeits-störungen, die dazu neigen, Konflikte, persönliche Enttäuschungen oder Einschrän-kungen mit Gewalt zu beantworten, und Drogenmissbrauch, im Besonderen der von Kokain, und Drogenhandel mit unbezahlten Schulden. Gefängnisinsassen stehen unter dem Druck zweier nebeneinander bestehender Machtstrukturen: der offiziellen der Gefängnisverwaltung und der inoffiziellen der Hierarchie der Häftlinge, die für vulnerable Insassen eine zusätzliche Strafverschärfung bedeutet. (bmj, pont, wool 2006, S. 28)

Organisationsstruktur des Strafvollzuges

In jedem Land sieht die Organisationsstruktur des Strafvollzuges etwas anders aus. Als nächstliegendes Beispiel sei hier die österreichische Organisationsstruktur erwähnt.

Behördenaufbau und Vollzugseinrichtungen

Das Bundesministerium für Justiz ist sowohl die oberste Vollzugsbehörde wie

 

auch die oberste Dienstbehörde für das Strafvollzugspersonal. Die dienstbehördli- arch chen Zuständigkeiten erster Instanz hinsichtlich der Bediensteten der Justizanstaltenitek wurden mit 1. 1. 2002 den Präsidenten der Oberlandesgerichte übertragen. Dietur

unmittelbare Aufsicht über den Vollzug und damit über die primäre Umsetzungs-verantwortlichkeit kommt in den Justizanstalten den Anstaltsleitern (Juristen, Psycho-logen sowie Justizwacheoffizieren) zu. Diese leiten als monokratische, weisungs-gebundene und ernannte berufsmäßige Organe (Art. 20 b-vg) in ihrer Funktion als Vollzugsbehörde erster Instanz im Sinne des Strafvollzugsgesetzes sowie als Dienst-stellenleiter in Personalangelegenheiten und nach den Bundeshaushaltsvorschriften die hierarchisch organisierten Justizanstalten. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe ist ihnen auch die Justizwache als Wachkörper (Art. 78e b-vg) – uniformierte, bewaffnete, nach militärischem Muster eingerichtete und organisierte Hilfsorgane – beigegeben. (bmj, Strafvollzug in Österreich, 2004)

Personalwesen

In den 28 österreichischen Justizanstalten sind etwa 3.300 Bedienstete beschäf-tigt. Davon sind rund 2.900 Justizwachebeamte, 160 Verwaltungsbedienstete und 240 Mitarbeiter der Betreuungsdienste. Zuständig für die Personalmaßnahmen sind primär die Präsidenten der Oberlandesgerichte Wien, Graz, Linz bzw. Innsbruck jeweils für die in ihrem Sprengel befindlichen Justizanstalten. Zu diesen Personal-

 

181

077 ›Lichtbewusstsein‹

 

maßnahmen zählen auch laufend Schulungen in den justizeigenen Aus- und Fort-bildungseinrichtungen sowie durch externe Bildungsträger. (bmj, Strafvollzug in Österreich, 2004)

Budget

Für die Unterbringung von Untersuchungshäftlingen und Strafgefangenen sowie Maßnahmepatienten werden im Strafvollzug jährlich etwa 230 Millionen Euro aufgewendet, wovon auf den Personalaufwand rund 130 Millionen Euro entfallen. Der Sachaufwand (ca. 100 Millionen Euro) wird hauptsächlich für Bauten und Instandhaltungen, Verpflegung der Insassen, medizinische Betreuung, Arbeitsver-gütung der Insassen und Energiekosten ausgegeben. Insbesondere die finanziellen Aufwendungen für die medizinische Betreuung der Insassen (Medikamente, Krankenhauskosten, Unterbringungskosten für geistig abnorme Rechtsbrecher) weisen eine stark steigende Tendenz auf, die auch kaum Steuerungsmöglichkeiten bietet. An Einnahmen werden rund 30 Millionen Euro jährlich, insbesondere durch Gefangenenarbeiten und Vollzugskostenbeiträge erzielt. Die Tageskosten pro Insasse belaufen sich auf ca. 82.— Euro (Durchschnittswert). Derzeit nehmen drei Justizanstalten (St. Pölten, Sonnberg und Leoben) am Budget-Flexibilisierungs-projekt mit eigenen ›Globalbudgets‹ teil. Auf Grund des erfolgreichen Verlaufes ist die Verlängerung des Projektzeitraumes bis 2006 vorgesehen. Die höhere Eigen-verantwortlichkeit dieser Dienststellen im Projekt hat zu deutlich sparsamerem Umgang mit den Budget- und Personalressourcen geführt. (bmj, Strafvollzug in Österreich, 2004)

 

182 handbuch strafvollzugsarchitektur

Wem dient eine Justizanstalt?

Eine Strafvollzugsanstalt dient zum Vollzug der Freiheitsstrafen von Mitmenschen, die durch ihr gesetzwidriges Verhalten eine Gefahr darstellen. Sie sind durch das Maß ihrer Gefährlichkeit nicht für andere Strafarten geeignet und werden daher zum Schutz der freien Gesellschaft von dieser auf bestimme Zeit getrennt. Die Investition in die Strafvollzugsanstalten und den Strafvollzug als solchen ist demnach nicht eine Investition in den verwerflichen Lebenswandel des Täters, sondern in die Sicherheit der Gesellschaft und die einzige Möglichkeit der Verminderung der Opferzahlen.

Tagesablauf einer Justizanstalt

Inhaftiert sein: ausgebremst sein; im Bau sein; brummen; down sein; drinnen sein; eingeboxt sein; eingejankert sein; eingelocht sein; eingepfercht sein; auf Erholung sein; hinter der Mauer sein; im Kessel sein; krank sein; zur Marillenernte sein; in Obhut sein; auf Schmalz sein; sitzen. (laubenthal, 2001, S. 203)

Um in einer Anstalt einen möglichst reibungslosen Ablauf aller gesetzlich fest-gelegten Tätigkeiten zu ermöglichen, muss dieser sehr genau geplant werden. So entstehen Monats-, Wochen- und Tagespläne.

Für gewöhnlich ist das Leben in unserer Gesellschaft so organisiert, dass die Autorität des Arbeitsplatzes für den Arbeitnehmer mit dem Erhalt des Lohnes endet;

 

wie er diesen in seiner häuslichen Umgebung und seiner Freizeit ausgibt, ist Privat- arch sache des Arbeiters und durch diesen Mechanismus wird die Autorität des Arbeits-itek platzes in fest umschriebenen Grenzen gehalten. Aber die Feststellung, dass dertur

ganze Tagesablauf von Insassen totaler Institutionen vorgeplant wird, bedeutet auch, dass ihre wesentlichen Bedürfnisse vorgeplant werden müssen. (goffman 1973, S. 21)

Der Tagesablauf einer Strafvollzugsanstalt ist durch zwei Komponenten definiert: • Zweck des Strafvollzugs (siehe oben) • systemerhaltende Maßnahmen / Tätigkeiten Der Tagesablauf unterscheidet sich in den verschiedenen Anstalten durch die Landesgesetze, die unterschiedlichen Strafvollzugsarten, aber vor allem auch durch die räumlichen Möglichkeiten jeder Anstalt. Nicht selten sind die Hausordnungen der verschiedenen Vollzugsanstalten den Räumlichkeiten angepasst und so kommt es zu einer unterschiedlichen ›Strafvollzugsqualität‹ (Unterbringung der Insassen, Besuchsregelungen, Arbeitsbedingungen der Insassen, Arbeitsbedingungen des Wachpersonals etc.). Auf den ersten Blick ergeben sich die unterschiedlichen Tages-abläufe der verschiedenen Anstalten aus den extrem komplexen Tätigkeitsabläufen. Bei einer genaueren Betrachtung stehen am Ende immer die unterschiedlichen bau-lichen Gegebenheiten der einzelnen Anstalten als Ursache für die unterschiedliche ›Strafvollzugsqualität‹.

 

183

Bei der Beurteilung eines Bauwerkes mag sich der Laie folgender Formel bedienen:

– Ist die Locierung des Bauwerkes eine richtige? – Erfüllt das Werk seinen Zweck in möglichst bester Weise? – War die Wahl des Ausführungsmaterials des Werkes eine glückliche

und ökonomische?

– Wurde die praktische Art der Konstruktion verwendet und sind die Kunstformen

logisch und schöpferisch aus den angeführten Prämissen entstanden? Das mehr oder weniger glückliche Einhalten dieser Regeln durch den bauausführen-den Künstler bietet dem Laien der Anhaltspunkte genug, um auf die Qualität des Künstlers schließen zu können. (otto wagner 1912, nach illera 2003, S. 89)

In den Strafvollzugsanstalten kommt es aus der Sicht der Architektur zu einem paradoxen Phänomen: Die größte Personengruppe (Insassen), die auch die meiste Zeit in der Anstalt verbringt (Tag und Nacht), wird von einer kleineren Personen-gruppe (Personal) von einem Bereich in den anderen geführt, abgeholt und in selbigem bewacht. Die kleine Personengruppe legt täglich große Strecken zurück und wird durch alle ihre Pflichten nicht selten überfordert. Die große Personen-gruppe leidet inzwischen an Langeweile. Bei der Planung von Neu- und Umbauten sollte dies unbedingt berücksichtigt werden.

Anhand eines schematischen Tagesablaufs, so wie er mit Abweichungen in allen Anstalten stattfindet, lässt sich dieses Problem klar erkennen.

Schematischer Tagesablauf

6.00 Wecken der Insassen

6.00—7.00 Morgenhygiene und Frühstück

– Wie viele Insassen sind im Haftraum? – Wie viele können gleichzeitig die sanitären Anlagen benutzen? – Wird das Frühstück im Haftraum oder in der Abteilungsküche – oder im Anstaltsspeisesaal gereicht? – Wie viel Personal wird benötigt, um das Frühstück auszuhändigen

oder die Insassen in den Speisesaal zu führen?

7.00—11.45 Arbeit oder Unterricht oder Therapie

– Wie viele Arbeitsplätze etc. müssen erreicht werden? – Wie weit sind diese von der Abteilung entfernt? – Wie viel Personal wird benötigt, um die Insassen

zu ihren Arbeitsplätzen zu führen?

11.45—13.00 Mittagspause / Mittagessen

– Wird das Mittagessen im Haftraum gereicht

oder in der Abteilungsküche oder im Anstaltsspeisesaal?

 

184 handbuch strafvollzugsarchitektur

– Wie viel Personal wird benötigt, um das Mittagessen auszuhändigen

oder die Insassen zum Speisesaal zu führen?

13.00—15.15 Arbeit oder Unterricht oder Therapie

– Wie viele Arbeitsplätze etc. müssen erreicht werden? – Wie weit sind diese von der Abteilung entfernt? – Wie viel Personal wird benötigt, um die Insassen

zu ihren Arbeitsplätzen zu führen?

15.15—16.15 Bewegung an der frischen Luft

– Wie viele Freiflächen stehen zur Verfügung? – Wie viele Insassen können diese gleichzeitig benützen? – Wie viel Personal braucht es zum Ab- und Zuführen

sowie Bewachen der Insassen?

17.00—19.00 Abendessen

– Wird das Abendessen im Haftraum gereicht

oder in der Abteilungsküche oder im Anstaltsspeisesaal?

– Wie viel Personal wird benötigt, um das Abendessen auszuhändigen

oder die Insassen zum Speisesaal zu führen?

19.00—21.00 Freizeitaktivitäten

– Welche Freizeitaktivitäten werden angeboten? – Wo finden diese statt?

 

21.00 – Wie viel Personal braucht es zum Ab- und Zuführen, arch Bewachen der Insassen?itek Einschlusstur

– Welchen Tätigkeiten kann der Insasse in seinem Haftraum

nachgehen?

0.00 Nachtruhe

Ein weiteres Problem des Strafvollzugsalltages besteht aus der unterschiedlichen Wahrnehmung des Tagesablaufs von Insassen und Personal. Als Beispiel der Tages-ablauf aus der Sicht einer Insassin:

Warten

6.00 Uhr Eisenriegel schlagen, Schlüssel klappern

Türen werden aufgerissen – ich warte, warte, dass sich meine Tür öffnet – Frühstück – Türe zu. Wieder mit mir allein, widme ich mich meinem Körper – kaltes Wasser lässt mich erstarren und zwischen-durch ein paar Happen und Kaffee

7.00 Uhr Wieder dieses Schlüsselklappern, schnelle Schritte schlagen durch

diese Stille, Stimmen quellen in den Gefängnisgang – Meine Türe wird aufgerissen – arbeiten. 100 auf engstem Raum. Stimmfetzen fressen sich in mich rein, Stimmen, die kreischen und schreien. Schritte,

 

185

die laut durch die Atmosphäre hallen, auf allen rumtrampeln

und so viel zertreten.

Warten, wieder dieses Warten – auf den Anwalt, den Drogenberater oder Besuch. Warten, dass mein Name aufgerufen wird –

Nichts – Leere

11.45 Uhr Ausrücken, 150 Menschen, 300 Füße, die nach unten trampeln.

Körper, Körper, die durch endlose Gefängnisgänge quellen.

Und die Stille zerreißen.

Warten, dass wir in unsere Abteilungen können,

dass die Türen aufgeschlossen werden.

Warten, dass das Mittagessen kommt, warten – warten – warten. Ich bin kein Mensch mehr, ich bin nur noch Körper,

der auf Nummer 223 deponiert wurde. Ich musste alles abgeben – nur meine Gedanken, meine Träume sind mir geblieben.

13.00 Uhr Wieder wird die Eisentüre aufgerissen – arbeiten, wieder unendlich

viele Menschen. Frauen, wovon jede ihr eigenes Schicksal hat. Mord, Terrorismus, Diebstahl, Raub, Drogensüchtige, große Dealer nur aus Geldgier. Tausend Charaktere, tausend Meinungen,

tausend Geschichten, tausend Taten – aber doch Menschen.

15.15 Uhr Ausrücken, wieder zurück auf Abteilung. Und dann – Freistunde,

60 Minuten Luft holen, 60 Minuten im Gras liegen, die Sonne spüren, den Wind fühlen und träumen: Wir leben noch!

17.00 Uhr Abendessen, wieder warten, dass man drankommt, dass sich die

Eisentüre öffnet, dass man seine Ration bekommt. Warten und Hoffen, dass ein Brief, ein paar Zeilen für einen dabei sind. 660 Minuten hoffen auf Post, 10 Sekunden zerschlagen auch die allerletzte Hoffnung. Keine Post – kein Brief, kein liebes Wort.

19.00 Uhr Aufschluss, alle Zellentüren werden aufgeschlossen, 71 Körper

quellen aus ihren Zellen auf den Abteilungsgang, laufen rum,

schreien, lachen, denken, lenken sich ab. 120 Minuten offene

Zellentüre, 120 Minuten abgewogene Selbständigkeit –

Man kann raus und rein gehen.

120 Minuten von 1.440 Minuten genehmigte Selbstständigkeit.

21.00 Uhr Einschluss, Nachtverschluss, wir werden wieder eingeschlossen und

verriegelt, unsere kalkulierte Selbstständigkeit wird uns wieder genommen. Die Nacht steht bevor – Man schreibt, denkt, malt, liest oder hört einfach Musik und ist so still.

Ich warte nicht mehr, nur noch auf die Dunkelheit und die Stille.

0.00 Uhr Das Licht geht aus, das Radio verstummt, jetzt ist es soweit – schlafen.

Ich versuche krampfhaft von Liebe und Geborgenheit zu träumen.

 

186 handbuch strafvollzugsarchitektur

Im Traum will ich frei sein, auf nichts warten – leben und lieben. Doch der Gefängnisrhythmus hat bereits seine Krallenhand um mich geschlungen Und reißt mich immer wieder zurück – zurück in diese Zelle, schreit mir die Realität in meine Gedanken. Das Gefängnisleben hat schon Besitz von mir ergriffen, lässt mich nicht mehr fliehen. Ich warte – warte, schlafe ein – wache traumlos auf.

6.00 Uhr Eisenriegel schlagen, Schlüsseln klappern Türen werden aufgerissen.

Ich warte – Warte, dass sich meine Türe öffnet, Frühstück,

ein neuer Tag.

(dagmar huckenbeck in: rinser 1987, nach ortner 1988, S. 89ff)

Es ist unschwer zu erkennen, dass sich seitens der Insassen sehr bald das Gefühl der Monotonie einstellt. Dieses Gefühl bietet den idealen Nährboden für negative Haftfolgen sowie Schikanen und Aggressionen der Insassen untereinander.

Gerade in den letzten Jahren wird von den Anstalten ein möglichst vielseitiges Angebot an Freizeitmöglichkeiten gefordert. So werden zum Beispiel in der Tschechischen Republik folgende Aktivitäten angegeben: Darts, Briefe schreiben, Lesen, Malen und Zeichnen, Fernsehen, Musikhören, Aquaristik und Sprachkurse für Autodidakten. Beim Nachfragen stellt man fest, dass alle Tätigkeiten im Haftraum stattfinden und es sich daher nicht um ein erweitertes Freizeitangebot handelt,

 

sondern um nur die Umschreibung des ›Einschlusses der Insassen im Haftraum‹. arch Dies geschieht nicht aufgrund des Unwillens des Personals, sondern aufgrund vonitek Forderungen (gesetzlichen Weisungen), die nicht durch reale Möglichkeiten (Raumtur

und finanzielle Mittel) begleitet (unterstützt) werden. Es ist nicht immer der Fall, dass die Anstalt nicht Raum zur Verfügung hätte, sondern dass sie den Raum nicht effektiv zu nutzen weiß. Dem kann man nur mit einer Raumanalyse der gesamten Anstalt und deren Vergleich mit den Wochenplänen und Tagesabläufen entgegen-wirken.

Im Gegensatz dazu der Tagesablauf aus der Sicht der Sozialarbeiterin: »… Ich komme jeden Tag kurz vor neun Uhr in die Anstalt. Zunächst gehe ich in mein Bürozimmer und bearbeite verschiedene Anliegen der Gefangenen, die ich von den Hausbeamten oder von den Gefangenen während meiner Sprechstunden auf dem Haus bekommen habe. Das sind sehr unterschiedliche Anliegen: Bitten um ein persönliches Gespräch, Urlaubsanträge, Antrag auf Ausgang für einen Tag, um Ämter zu besuchen, zum zukünftigen Arbeitsplatz zu gehen oder familiäre Probleme zu klären, und andere Dinge. Daneben schreibe ich Stellungnahmen für Richter und Anstaltsleitungen, wenn es um eine Verlegung in den offenen Vollzug geht oder um eine Zwei-Drittel-Entlassung … Ständig gibt es zudem neue Erlasse von den Justizministern oder Hausverfügungen, so dass die Arbeit ständig ihre Grundlage verändert, was ja die Sache nicht leichter macht. Neben den Schreibarbeiten, die ich

 

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meistens vormittags und am frühen Nahmittag erledige – weil da die Gefangenen in den Werkbetrieben arbeiten –, nehme ich an den wöchentlichen Vollzugsplanungs-konferenzen teil und an Besprechungen des sozialen Dienstes. Hier werden auch die Vollzugspläne für die einzelnen Gefangenen erstellt. Laut dem neuen Strafvollzugs-gesetz muss für jeden Gefangenen am Beginn der Strafe ein Vollzugsplan erstellt werden. In dem stehen,berufliche Maßnahmen, besondere Hilfs- und Behandlungs-maßnahmen, welche Arbeit der Gefangene tun soll und was für ihn geplant ist. Auch der Zeitpunkt von Vollzugslockerungen und Freigang wird hier geplant. Nach wie vor am wichtigsten für mich ist jedoch der unmittelbare Kontakt mit den Gefangenen, das Gespräch. Ich gehe in der Woche zweimal auf das Haus. Dort habe ich noch ein Bürozimmer und dort sind jeweils an zwei festen Wochentagen, Dienstag und Donnerstag, von 15 bis 18 Uhr Sprechstunden. Das sieht dann so aus, dass die Gefan-genen über aktuelle Belange, familiäre oder persönliche Probleme sprechen können, vieles geht über die Haftsituation hinaus … ich versuche, mir Zeit zu lassen, obwohl das schwer ist, wenn jeweils vor der Tür 20 bis 30 Leute warten. […] Letztlich bin ich für den Gefangenen aber eine Person, die nicht sehr viel machen kann … das durch-blicken die bald. Viele verstehen meine Stellung hier im Anstaltssystem, andere aber nehmen das als persönliche Willkür oder sind enttäuscht und verbittert. Für mich ist die Arbeit immer wieder ein Balanceakt zwischen meinen eigenen Bedürfnissen und Ansprüchen an die Arbeit – also, so etwas wie Hilfestellungen geben, emanzipierte Arbeit machen –, den Bedürfnissen der Gefangenen, mit denen ich zu tun habe, und eben der Institution, die mich ja letztlich angestellt hat und bezahlt, damit ich in ihrem Sinne arbeite.« (ortner 1988, S. 111ff)

Dieses Arbeitsprotokoll zeigt deutlich die zwei Hauptprobleme der Sozialarbeiterin: • verschiedene Arbeitsorte innerhalb der Anstalt: zwei Büros, Konferenzraum und

meist noch ein eigenes Aktenlager. Dies ist oft in Anstalten der Fall, die zu einer

Zeit errichtet wurden, als es noch nicht die Funktion des Sozialarbeiters im Straf-

vollzug gab. Die Sozialarbeiterin muss mit den Arbeitsunterlagen zwischen den

einzelnen Gebäuden hin- und her pendeln.

• Die Arbeit beschreibt sie als vielfältig, doch nimmt sie ihre eigenen

Möglichkeiten als sehr begrenzt wahr.

Wirtschaftlichkeit der einzelnen Anstaltsgrößen

In Bezug auf die hier erörterten Fragen ist die Aufgabe des Architekten nicht so einfach, wie es zunächst den Anschein erweckt. Architekt und Vollzugsbeamter stehen bei dem Bestreben, den Bau-Ideen die entsprechende Form zu geben, mit-einander im Verhältnis echter Partnerschaft. Während der Durchführung kann nicht mit Recht davon gesprochen werden, dass einer der Partner der allein Entscheidende ist. Alle speziellen Forderungen, die außerhalb der ökonomischen oder hygienischen

 

188 handbuch strafvollzugsarchitektur Bereiche liegen, sind für den Architekten nur schwer verständlich und dadurch im Maß ihrer Erfüllung von seinem Interesse, die Problematiken zu erfassen, seinem Wissen abhängig. Das kann im landläufigen Sinne bedeuten, dass diese Institutionen funktionstüchtig sind im Hinblick auf greifbare Rubriken wie Hygiene oder Ökonomie, aber weniger geeignet sind, Erziehungsvorstellungen zu unterstützen, die, allgemein formuliert, für das ›geistige und seelische Wohl‹ seiner Bewohner eintreten. (licker, schoenmakers, sigmund 1973, S. 79f)

In der Architektur gilt in Bezug auf ›das geistige und seelische Wohl seiner Bewohner‹ allgemein:

Das Wohlbefinden des Menschen ist in der Möglichkeit begründet, Nutzungs-vielfalt und Nutzungsintensität frei bestimmen und auswählen zu können. (illera 2003, S. 274)

Diese Komponenten (»frei bestimmen und auswählen«) sind auf den ersten Blick im Strafvollzugsbau nur schwer umzusetzen. Doch auch in den starren und engen Strukturen und begrenzten Möglichkeiten des Strafvollzuges gibt es die Möglichkeit, baulich direkten Einfluss auf das Wohlbefinden der Nutzer zu nehmen. Eine kon-struktive Hilfestellung bei dem Entwurf und der Kommunikation aller Betroffenen (Architekten, Strafvollzugspraktiker, Investoren) ist folgende Einteilung in ›fünf Dimensionen‹:

 

dimension der Sprache und der Schrift, in der Ideen und geistige Aussagen liegen, Die erste Dimension, die sich in Linien und Punkten äußert, ist auch die Grund- architek die Beweggründe beschreiben, Forderungen und Funktionen aufstellen, kurz –tur

all das, was noch vor der ersten Umsetzung in die zweite Dimension beginnt. Die zweite Dimension beinhaltet die Fläche und die Form.

Die dritte Dimension Gestalt, Körper, Volumen und Raum.

Die vierte Dimension die Zeit und die fünfte Dimension die Beziehung von Wirkung und Wahrnehmung. (illera 2003, S. 5)

Leider werden diese Dimensionen oft in ihrer Abfolge nicht eingehalten. Meist ohne Erfolg wird versucht, die Fehler, die in der vorhergegangenen Dimension gemacht wurden, in den darauf folgenden Dimensionen zu beheben. Am Ende fallen alle Fehler auf die Nutzer der Gebäude zurück. Gerade bei der Errichtung von neuen Strafvollzugsanstalten müssen die einzelnen Baukomponenten aus der Sicht der fünf Dimensionen genauestens hinterfragt werden. Nur so kann man der oberfläch-lichen und oftmals falschen Erkenntnis: »Neu ist gut, Alt ist schlecht« entgehen.

Man darf aber nicht in den Denkfehler verfallen, alles schwer Messbare einfach dem Subjektiven, das Messbare hingegen dem Objektiven zuzuordnen, um sich so der Verantwortung in der Planung zu entziehen. Subjektives und Persönliches kann unter der Wucht der messbaren und objektiven Kriterien leicht als nebensächlich

 

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abgetan werden. Das würde bedeuten, die fünfte Dimension, die die Qualität nicht nur über die Quantität stellt, sondern diese sogar voraussetzt, zu vernachlässigen und damit die psychisch-soziale Komponente der Wahrnehmung und Wirkung des Gebäudes und der Räume auf die Nutzer zu unterschätzen oder gar nicht zu beach-ten. Dort wo Ästhetik und Ethik unzertrennlich sind, liegt die Schnittstelle der dritten und fünften Dimension, des messbaren und erfahrbaren Raumes. (illera 2003, S. 47)

Größe der Anstalt

Die Größe der Anstalt ist eine Frage der Dimensionierung und der Intensität (Thera-pie-, Freizeit- und Arbeitsangebot) der Behandlung der Insassen während ihrer Haft. Man kann von dem schon von John Howard festgesetzten Ideal von Abteilungen mit 20, maximal 40 Insassen ausgehen. Die Dimensionen hängen von der Art des Vollzuges (offen, geschlossen, Wohngruppenvollzug etc.) und den Arbeitsmöglich-keiten ab. In Mitteleuropa macht es laut den wirtschaftlichen Erkenntnissen Sinn, Anstalten von der Mindestkapazität von 200 Insassen zu errichten. Alle kleineren Anstalten werden meist als Zweigstellen von größeren Anstalten geführt. Als ideal weil überschaubar gelten Anstalten von 300 bis 500 Insassen. Anstalten mit einer Haftkapazität über 800 Insassen sind Großanstalten, die mit Schwierigkeiten wie der Individualisierung der Behandlung, aber auch der Übersichtlichkeit der aktuellen Probleme der Anstalt zu kämpfen haben. In solchen Anstalten kommt es zwangs-läufig zum Verwahrungsvollzug, für den so große Anstalten meist nach dem penn-sylvanischen System errichtet wurden.

Wie auch in allen anderen Bereichen ist auch bei der Anstaltsgröße ein sehr großer Unterschied zwischen

• der Realität (Jahrhunderte alte Anstalten), • den aktuellen Möglichkeiten (chronischer Geldmangel) • und dem Ideal.

Eine konstruktive Möglichkeit, mehr Platz für die Unterbringung sowie die Frei-zeitaktivitäten der Insassen in bereits bestehenden Anstalten zu schaffen, ist die Administration, das heißt den Arbeitsplatz, der nicht in direkter Verbindung mit dem Strafvollzug steht, auszulagern beziehungsweise in ein Gebäude außerhalb der Gefängnismauern zu verlegen. Die freigewordenen Räumlichkeiten können so umgewidmet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Administration oder Teilbereiche kleinerer Anstalten zusammenzulegen. Bei der Dimensionierung einer Anstalt muss man in erster Linie von der gewünschten Belagszahl ausgehen und diese dann in Gruppen teilen, die nach einem fiktiven Tagesablauf alle notwendigen Räumlichkeiten auf kürzestem Wege erreichen und benützen können.

 

190 handbuch strafvollzugsarchitektur

078 Standort: Standzentrum 079 Standort: Stadtrand

 

 

080 Spazierhof 081 Vorgesetzte Glasfassade

 

Obwohl die Strafvollzugsanstalt für sich einen Mikrokosmos darstellt, ist sie doch Standort architek in ihrem Programm eng mit der Umwelt verbunden. Ist der Standort einer Strafvoll-tur

zugsanstalt falsch gewählt, bereitet dies im Strafvollzugsalltag erhebliche Schwierig-keiten. Dies trifft auch auf Um- und Zubauten einer bereits bestehenden Anstalt zu. Die bestimmenden Faktoren für die Wahl des Standorts einer Vollzugsanstalt setzen sich zusammen aus den Möglichkeiten, die die Umgebung bietet, wie zum Beispiel Sicherheit und Sicherung der Anstalt, Anrainer, Arbeit der Insassen, Rekrutierung des Personals der Anstalt, Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, den angestrebten Strafvollzugsarten und deren spezifischen Bedürfnissen.

Eine Strafvollzugsanstalt steht in einem Land nie für sich allein, sondern immer im Kontext aller Anstalten des jeweiligen Landes. Das ergibt sich nicht nur aus den verschiedenen Strafvollzugsanforderungen, sondern auch aus der Tatsache des unterschiedlichen Bauerbes. Das Bauerbe, das sich aus ungleichen und ungleich-wertigen Anstaltsbauten zusammensetzt, kann bei der richtigen Nutzung eine große Vielfalt an Strafvollzugsmöglichkeiten bieten und so auch gelungen auf die unter-schiedlichen Insassen eingehen.

Bei einer undurchdachten und falschen Nutzung kommt es zu einer Reihe von Problemen, die sich immer auf Kosten des Personals und in weiterer Folge auch der Insassen entladen.

 

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Stadtzentrum

Durch die historische Expansion der Städte finden wir heute Anstalten (meist Gerichtsgefängnisse) im Stadtzentrum, die sich einst, zur Zeit ihrer Errichtung, am Stadtrand befanden. [abb·078] Diese kämpfen in der Regel mit einem erheblichen Raummangel. Nicht nur dass die Hafträume meist sehr klein sind und durch den Zubau von wc und Waschbecken an Platz verloren haben , auch die Aufenthalts-räumlichkeiten entsprechen nicht den heutigen Anforderungen. Die Freiflächen sind meist Innenhöfe, die kaum oder gar keine Sonne erhalten.

Auch sind die Freiflächen oft so klein, dass sie nicht wirklich für alle Häftlinge den gesetzlich festgelegten Aufenthalt (in der Regel mindestens eine Stunde täglich) an der frischen Luft ermöglichen. Um nicht gesetzwidrig zu handeln, sind die An-stalten gezwungen, gewisse Sicherheitsrisiken – meist unerwünschten Kontakt der Häftlinge untereinander (Austausch von Informationen, Schmuggel) – in Kauf zu nehmen. [abb·078]

Ein weiteres Problem sind die Fenster der Haftabteilungen. Um nicht die Mög-lichkeit der unerwünschten Kommunikation mit Personen außerhalb der Anstalt zu bieten und um die Belästigung der Anrainer zu mindern, werden die straßenseitig gelegenen Fenster oft nicht nur fix verschlossen oder zugeschweißt, sondern auch blickdicht gemacht. Dadurch werden die direkte Beleuchtung mit Tageslicht und die Belüftung der Räume erheblich eingeschränkt.

In der nordmährischen Strafvollzugsanstalt in Opava kam es sogar zum Beschuss der Insassen durch Anrainer. Die abends hell erleuchteten Fenster der Hafträume waren nicht schwer zu treffen. Da die Anstalt für die Sicherheit der Insassen ver-antwortlich ist, suchte sie nach einer baulichen Lösung und setzte vor die Fassade Panzerglasscheiben. [abb·081]

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