Handbuch Strafvollzugsarchitektur, Parameter zeitgemäßer Gefängnisplanung
Freiheitsentzug
49 Die Freiheitsstrafe im geschichtlichen Kontext
52 Was ist das Strafende am Freiheitsentzug?
66 Primäre Anpassung
67 Sekundäre Anpassung
71 Die angestrebten Folgen des Freiheitsentzuges
77 Die negativen Folgen des Freiheitsentzuges
87 Fernsehen unter Freiheitsentzug
88 Das funktionelle Psychosyndrom nach Grünberger
48 handbuch strafvollzugsarchitektur Es wichtig zu erwähnen, dass die Freiheitsstrafe zur Zeit ihrer Einführung nur eine der Strafarten war.
Freiheitsentzug
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Die Freiheitsstrafe im geschichtlichen Kontext
Aus der Sicht des Architekten kann man zwischen den Strafen mit besonderem Raumanspruch und den Strafarten ohne besonderen Raumanspruch unterscheiden.
Die Freiheitsstrafe ist aufgrund des dafür notwendigen Baues eine Strafe mit besonderem Raumanspruch. Bis zur flächendeckenden Einführung des Freiheits-entzuges galten vor allem die Leibesstrafe, Folter, Verbannung, Vertreibung sowie Geldstrafen. Im Laufe der Jahre, besonders nach Abschaffung der Folter und Leibes-strafe, begann man die Situation in den Strafanstalten zu verbessern, indem man bauliche Veränderungen vornahm, das Personal aufstockte und schulte und den Insassen Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten bot. Den zahlreichen Beschrei-bungen (siehe zum Beispiel Michel Foucaults Überwachen und Strafen) und Ab-bildungen zufolge ist man dazu geneigt, die Freiheitsstrafe als den Höhepunkt der Strafkultur zu sehen. Zur Zeit ihrer Entstehung war sie sicherlich ein wesentlicher Schritt in der Strafentwicklung.
Nicht nur das Bettlerunwesen war der Grund für die Einführung der Freiheits-strafen. In der Zeit des Merkantilismus und weil der 30-jährige Krieg ein Absinken der Bevölkerungszahl um die Mitte des 17. Jahrhunderts verursacht hatte, gab es zu wenig Arbeitskräfte, die Reallöhne stiegen wieder an. Arbeiter wurden an bestimm-ten Orten zu einer ausgesprochenen ›Mangelware‹. Wesentlich für die Entstehung des Zuchthauses ist die Verbindung zwischen Merkantilismus und Kalvinismus. Der Merkantilismus lebte vom Gewerbefleiß der Menschen, die außerhalb der Hierarchie mittelalterlicher Zuchtordnung in Manufakturen arbeiteten und deren Steuern Königen, Fürsten und anderen Landesherren halfen, die Staatskassen zu füllen. Der Kalvinismus lieferte die ideologische Grundlage für einen am Erwerbsstreben außerhalb mittelalterlicher Zunftordnungen orientierten reformatorischen Glauben, demzufolge erfolgreiche Erwerbstätigkeit ein Zeichen dafür sei, dass die an ihr Teilhabenden in der besonderen Gunst des Schöpfers stünden. Wenn der Reichtum Ausdruck der Zuwendung Gottes ist, kann er unbedenklich vermehrt werden. Für die Kalvinisten wurde die Armut und Bettelei eine Art Sünde. Die Armen mussten zur Arbeit angehalten werden. (ortner 1988, S. 21)
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Die einzige wirkliche Alternative [zum Gefängnis, Anmerkung A.S.] war die Deportation, die England bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts und Frankreich dann noch unter Napoleon iii. (als eine strengere und entferntere Form der Haft) praktizierten. (foucault 1976, S. 350)
Die Freiheitsstrafe wurde mit den Jahren zu einem immer komplizierteren System, das einerseits um der Gerechtigkeit willen immer mehr unter den Insassen zu differenzieren versucht, andererseits aber seit Jahrhunderten an seine system-immanenten Grenzen stößt.
Bei dem Bau von Anstalten, die dem Zweck der Freiheitsstrafe dienen, ist es wichtig, sich dies immer wieder bewusst zu machen. Denn nur allzu schnell gelangt man in den Sog des Entwerfens – Verbesserns – ›Überdesignens‹ und verliert den eigentlichen Zweck des Vorhabens aus den Augen. Dieses Entwurfsphänomen hat Lucius Burckhardt in seinem Beitrag Design ist unsichtbar beschrieben:
Beginnen wir also mit dem Entwurfsprozess. Hier stellten wir schon eingangs fest, dass der Designer die Welt einteilt nach Objekten anstatt nach Problemen. Dies beruht auf der linguistischen Determination, welche die Benennung eines Übelstandes gleich zum Gerät seiner Abhilfe macht. Indem ich beklage, dass meine elektrische Zwiebelmaschine mir zwar beim Hacken der Zwiebel eine Minute ein-spart, jedoch zum Reinigen wiederum zehn Minuten verbraucht, steht mir vor Augen nicht die Rückkehr zum einfachen Küchenmesser, sondern der Entwurf eines Zwiebel-maschinen-Reinigungsgerätes. Der benannte Zweck wird direkt zur Abhilfe, anstatt dass ich generell ersuche, unter den Bedingungen des Mangels an Zeit wirtschaftli-cher zu kochen. (l. wächter-böhm u.a. 1980)
Dies ist ein Problem, das nicht nur den Architekten als Entwerfer trifft, sondern auch den Auftraggeber beziehungsweise den Urheber der Ausschreibung. Oft ist sich der Urheber der Ausschreibung nicht bewusst, was Architektur ist und welche Möglichkeiten sie bietet beziehungsweise mit welchen Mitteln sie arbeitet. Und der Architekt, dessen Aufgabe es ist, jede Aufgabenstellung zu hinterfragen, eventuell Alternativen aufzuzeigen, ist, falls er nicht über ein weit reichendes Wissen und Erfahrung im Bereich des Strafvollzuges verfügt, mit den einzelnen Aspekten des Strafvollzugsbaus überfordert. Schnell macht sich dann Verlegenheit breit, die sich in den einzelnen Entwürfen deutlich erkennen lässt. Diese Verlegenheit führt meist zu einer nicht gelungenen Typologie der Strafvollzugsanstalt. Einerseits fehlende und andererseits überflüssige Räume, die nicht gegeneinander ausgetauscht werden können, führen zu Schwierigkeiten im Strafvollzugsalltag.
Diese Unzulänglichkeiten der Architektur müssen von den Justizwachebeamten getragen werden, denn sie sind für den reibungslosen Tagesablauf zuständig.
50 handbuch strafvollzugsarchitektur Ein weiteres Problem der Freiheitsstrafe ist die Strafzumessung.
Die historische Leistung, gleichartige Tatbestände durch Freiheitsentzug zu sanktionieren und die Dauer der Internierung nach begrifflich gefassten Kriterien zu quantifizieren, ist bei Gott nicht eine Sache der Arithmetik. Das käme für die mathematische Wissenschaft einer üblen Nachrede gleich. Der Erfolg der Freiheits-
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strafe besteht darin, dass mit ihr ein verbreitet anerkanntes Sanktionssystem in den r
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nationalen Strafgesetzen geschaffen wurde, das brutale Leib- und Lebensstrafen eit
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überflüssig machte. Es war humaner Fortschritt zum Preis eines grundsätzlichen ntzu
Irrtums. Strafzumessung ist in einem Fall ein logisch schlüssiger Kausalvorgang. g
(wagner 1985, nach ortner 1988, S. 43)
Die Strafe ist nicht nach dem Verbrechen, sondern nach seiner möglichen Wiederholung zu bemessen. Nicht auf den vergangenen Rechtsbruch, sondern auf die künftige Unordnung soll sie gezielt sein: Der Übeltäter soll weder den Wunsch haben können, seine Tat noch einmal zu begehen, noch die Möglichkeit, von anderen nachgeahmt werden. (A. Barnave, Discours à la Constituante: Die Gesellschaft sieht in den von ihr verhängten Strafen nicht den barbarischen Genuss am Leiden eines menschlichen Wesens; sie sieht darin eine notwendige Vorsichtsmaßnahme zur Vermeidung ähnlicher Verbrechen, um von einer Gesellschaft die Übel fernzuhalten, die ihr bei einem Anschlag drohen. (Archives parlementaires, Bd. xxvii, 6. Juni 1791, S. 9, foucault 1976, S. 118f)
In den letzten Jahrzehnten ist es zu einer großen Entwicklung im Bereich der Alternativstrafen gekommen. Im Gegensatz zum Mittelalter (Verbannung, Folter) stehen diese Alternativstrafen in ihrer Humanität nicht unterhalb der Freiheitsstrafe, sondern über ihr (zum Beispiel Opfer-Täter-Ausgleich, Sozialarbeit, Therapie statt Strafe, Hausarrest, ›Electronic Monitoring‹).
Die Freiheitsstrafe ist – außer der Todesstrafe – die einzige uns bisher bekannte Strafe, welche die freie Gesellschaft vor einem gefährlichen Täter zu schützen ver-mag. Nach der Einführung der Alternativstrafen hat sich die Zusammensetzung der Insassencharaktere in den Haftanstalten verändert. Viele für den Strafvollzugsalltag ›angenehme‹ Straftäter (mit Ausbildung, Arbeitsmoral, funktionierendem sozialen Umfeld) kommen heutzutage nicht mehr in den Vollzug. Der Bereich der System-erhaltung von Justizanstalten konnte jahrhundertelang auf genügend geeignete Insassen zählen. Diese Insassen hatten eine Ausbildung, waren fleißig und verlässlich. Sie übernahmen Reparaturarbeiten, Küchendienste oder arbeiteten in den anstalts-internen Betrieben (Tischlerei, Buchbinderei, Schlosserei usw.). Diese Straftäter (zum Beispiel Fahrlässigkeitstäter) kommen heutzutage nicht mehr ins Gefängnis.
Den Großteil der Insassen in den Anstalten bildet ein Problemklientel ohne Erfahrung am Arbeitsmarkt, deren Resozialisierung meist erst einer Sozialisierung und nachträglichen Schulausbildung bedarf, um ihr die Möglichkeit eines nicht straffälligen Lebens zu geben.
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Was ist das Strafende am Freiheitsentzug?
Wie Erwin Goffman in seinem Buch Asyle sagt:
Die Prozesse, durch die das Ich eines Menschen gedemütigt wird, sind in totalen Institutionen ziemlich gleich. (goffman 1973, S. 25)
Unter totalen Institutionen versteht man alle Anstalten, die aus Personal und Insassen bestehen. Sie weisen gewisse Gemeinsamkeiten auf, sollten sich aber durch ihre Unterschiede auszeichnen. Architektonisch ist dies leider oft nicht der Fall. Und baulich äußert sich der Unterschied oft nur in den jeweiligen Sicherheitsvorkeh-rungen, die gesetzlich festgelegt sind.
Das Gefängniswesen befindet sich in einer rezidiven Krise. Dies ist durch den chronischen Geldmangel, aber auch die wechselnden gesellschaftspolitischen Mei-nungen der Verantwortlichen bedingt. So ist es schwer, ein System zu schaffen, das die einzelnen Komponenten ineinander greifen ließe und so eine flächendeckende Lösung für die Strafvollzugsproblematik bieten würde. Andererseits waren die bis-lang bekannten flächendeckenden Lösungen immer ein Anlass zur Besorgnis, da sie mit Menschenrechtsverletzungen zu kämpfen hatten.
Die Wandlungen der Strafvollzugssysteme sind sehr komplex und langwierig. So ist es wohl am ›gesündesten und konstruktivsten‹, ein Strafvollzugssystem als sich wandelnden Prozess zu begreifen. Für jedes weitere Konzept und jeden weiteren Bau ist es wichtig, sich eingehend mit den alten und manchmal auch verworfenen Lösungen auseinander zu setzen.
Ein österreichisches Beispiel bietet die Schließung (30. 6. 2003) des international viel beachteten Jugendgerichtshofes. Über diese Causa wurde vielfach in den Medien berichtet.
Wie liberal auch immer die Meinungen über den Strafvollzug sein mögen, alle Menschen, auch die radikalsten Gegner der Freiheitsstrafe, kommen zu dem Schluss, dass es wohl für bestimmte Straftäter (Gewalt- und Sexualverbrecher) keine Alternative zur Freiheitsstrafe gibt.
Das durch die Medien vermittelte Bild des Strafvollzuges lässt nicht wirklich darauf schließen, was denn nun eigentlich das Strafende am Freiheitsentzug ist. Auch ist es sehr schwer, diese Erfahrung zu vermitteln. Um eine Strafvollzugsanstalt zu bauen, reicht es nicht, von den einzelnen Tätigkeiten auf die jeweiligen Räume zu schließen und diese dann aneinander oder übereinander zu reihen. Es ist not-wendig, sich darüber im Klaren zu sein, dass der Freiheitsentzug etwas ist, was alle Tätigkeiten beeinflusst. Dass es eben einen Unterschied macht, ob man ›drinnen‹ oder ›draußen‹ ist. [abb·030]
Man hat nie frei vom Freiheitsentzug.
Treffend hat Erwing Goffman den Zustand des ›Eingesperrtseins‹ beschrieben:
Die Schranke, die totale Institutionen zwischen dem Insassen und der weiteren Welt errichten, bezeichnet die erste Beschränkung des Selbst. Im bürgerlichen
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030 Drinnen / Draußen
Leben garantiert die planmäßige Reihenfolge der Rollen eines Individuums, die sowohl im Lebenskreis als auch in der Wiederholung des täglichen Kreislaufs statt-findet, dass eine der Rollen, die es spielt, seine Leistung und seine Bindungen in einer anderen Rolle beeinträchtigt. Die Zugehörigkeit zu totalen Institutionen da-gegen unterbricht automatisch die Rollenplanung, denn die Trennung des Insassen von der weiten Welt dauert rund um die Uhr an und kann jahrelang dauern. Daher tritt ein Rollenverlust ein. (goffman 1973, S. 25)
Dieser permanente Verlust findet seinen legalen Ausdruck im Begriff des ›bür-gerlichen Todes‹: Gefängnisinsassen verlieren nicht nur zeitweilig die Rechte, über Geld zu verfügen, Schecks auszuschreiben, Ehescheidungen oder Adoptionen zu beantragen und zu wählen; einige dieser Rechte können ihnen auch für immer aberkannt werden. (goffman 1973, S. 27)
Die Einweisung in eine Haftanstalt ist zumindest beim ersten Mal ein schockierendes Erlebnis. Der Eingewiesene wird zunächst einer Aufnahmeprozedur unterworfen, die erahnen lässt, dass nichts mehr so sein wird, wie es einmal war. [abb·031 – 034]
Der Insasse stellt also fest, dass durch die Schranke, die ihn von der Außenwelt trennt, bestimmte Rollen für ihn verloren sind. Das bringt für ihn normalerweise auch Verluste und Demütigungen anderer Art mit sich. In aller Regel bringt der Stab gewisse Aufnahmeprozeduren zur Anwendung, wie die Aufnahme des Lebenslaufes, Fotografieren, Wiegen und Messen, Abnehmen von Fingerabdrücken, Leibesvisita-tionen, Erfassung der persönlichen Habseligkeiten zur Einlagerung, Entkleiden, Baden, Desinfizieren, Haareschneiden, Ausgabe von Anstaltskleidung, Einweisung
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031 Fotografieren 032 Wäscheausgabe
in die Hausordnung, Zuweisung von Schlafplätzen. […] Diese Aufnahmeprozeduren sind eher als ein ›Trimmen‹ oder eine ›Programmierung‹ zu bezeichnen, denn durch diese Form der Isolierung wird es möglich, den Neuankömmling zu einem Objekt zu formen, das in die Verwaltungsmaschinerie der Anstalt eingefüttert und reibungslos durch Routinemaßnahmen gehandhabt werden kann. Die meisten dieser Prozeduren beruhen auf Attributen wie dem Gewicht oder dem Fingerabdruck, die das Indivi-duum lediglich insofern aufweist, als es ein Mittel der größten und abstraktesten sozialen Kategorie, nämlich der Menschheit ist. Eine Behandlung aufgrund solcher Attribute lässt weitgehend die Grundlage einer früheren Selbstidentifikation außer Acht. (goffman 1973, S. 27)
Es gibt nach wie vor Anstalten in Europa, in denen der Insasse nur mit der ihm zugeteilten Nummer angesprochen wird.
In Österreich wird der Insasse laut Gesetz gesiezt und mit Herr / Frau und seinem Nachnamen angesprochen. In der Praxis werden die Insassen oft geduzt, wobei sie ihrerseits den Justizwachebeamten siezen müssen. Das Duzen seitens der Justiz-wache wird nicht unbedingt als Demütigung angesehen. Besonders bei jungen männlichen und langstrafigen Insassen wird es als Zeichen der Anerkennung und Zugehörigkeit wahrgenommen.
Andererseits: Einige Meter bevor ich die Torwache der Anstalt erreicht hatte, ging das dunkelgrüne Eingangstor auf. Ein Justizwachebeamter in ähnlich grüner Uniform warf ein Plastiksäckchen auf den Gehsteig. Es landete vor meinen Füßen. Ein schmächtiger Mann in Zivilkleidung trat gebückt aus dem Tor heraus und ha-stete, begleitet von dem Gebrüll des Beamten (»Schleich dich, du Gfrast!«) zu dem Säckchen. Beim Tor angekommen, hielt ich meine Tasche eine Spur fester und sagte zu dem Beamten: »Guten Tag, ich komme im Auftrag des Justizministeriums …«
Es gibt bestimmte, für das Individuum wichtige körperliche Annehmlichkeiten, die beim Eintritt in eine totale Institution gewöhnlich verloren gehen, zum Beispiel ein weiches Bett oder die Nachtruhe. Auch im Verlust dieser Bequemlichkeiten kann
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033 Haftraum mit Dusche 034 Schlafplatzzuweisung
sich der Verlust der Selbstbestimmung widerspiegeln, denn der einzelne sucht sich solche Annehmlichkeiten zu verschaffen, sobald er die Mittel dazu hat. (goffman 1973, S. 50)
Ein wichtiger Faktor, der den Freiheitsentzug ausmacht, ist, dass man es sich nicht mehr aussuchen kann, mit wem man in Kontakt ist, mit wem man den engen Wohn-raum teilt, wen man um sich hat und wer mit einem in direkten oder indirekten körperlichen Kontakt tritt. Dieser aufgezwungene Kontakt wird oft als beschmutzend beziehungsweise verunreinigend wahrgenommen.
Der Modellfall der zwischenmenschlichen Verunreinigungen ist in unserer Gesellschaft wohl die Vergewaltigung; auch in totalen Institutionen findet sicher sexuelle Belästigung statt, doch typischer ist eine Reihe anderer, weniger drastischer Beispiele. Bei der Aufnahme wird die persönliche Habe des einzelnen von dem Beamten, der sie registriert und zur Lagerung vorbereitet, befingert und betatscht. Der Insasse selbst wird vielleicht gefilzt und bis hin zur – in der Literatur oft erwähnten – Rektaluntersuchung visitiert. Später, im Verlauf seines Aufenthaltes, werden häufig sein Körper und seine Schlafstelle untersucht, sei es routinemäßig oder falls er Schwierigkeiten macht. In all diesen Fällen wird sowohl durch den Untersuchenden als auch durch die Untersuchung selbst die Privatsphäre des Individuums verletzt. (goffman 1973, S. 37)
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Seine soziale Stellung innerhalb der Mauern unterscheidet sich nicht nur radikal von der, die er draußen innehatte, sondern wenn er hinauskommt, wird er auch fest-stellen, dass seine soziale Stellung nie mehr das sein wird, was sie vor dem Eintritt war. (goffman 1973, S. 75)
Es war ein sonniger Frühsommertag 1991, als ich mit Studienkollegen im Prager Stadtzentrum einen älteren Mann auf dem Gehsteig sitzen und weinen sah. Zu der Zeit gab es nur wenige Obdachlose und das Sitzen am Gehsteig war eher etwas Ungewöhnliches. Wir fragten ihn, ob er Hilfe brauche, und er erzählte uns, er sei soeben aus dem Gefängnis entlassen worden und erkenne Prag nicht wieder. Das Geld, das er als Rücklage bekommen habe, reiche nicht einmal für ein Paar neue Schuhe. Er war acht Jahre im Gefängnis und in der Zwischenzeit hat sich nicht nur das politische System geändert, sondern auch die Preise. Seine Entlassung wurde auf keine Art und Weise vorbereitet, es gab weder einen Entlassungsvollzug noch ein System der Bewährungshilfe.
Dies ist wohl auch der Grund, warum die von Präsident Vaclav Havel großzügig gewährte Amnestie zu seinem Amtsantritt am 1. Jänner 1990 von 23.260 Personen (das waren 2 /3 der Insassen!) zu einem rasanten Anstieg der Kriminalität und hohen Rückfallsquoten geführt hat. Sobald man einen Auszug aus dem Strafregister vor-legen muss, ist die vollzogene und somit beendete Strafe wieder präsent.
Andererseits ist ein Auszug aus dem Strafregister für viele Arbeitgeber sicherlich ein einfaches Mittel, ein Gefahrenpotenzial aufzuzeigen, zum Beispiel für Geld-transporte (bewaffneter Überfall), Kindertagesstätten (Kindesmissbrauch), Spitäler (Medikamentenmissbrauch) usw.
Verwahrnisse
§ 41 Stvg (1) Gegenstände, die dem Strafgefangenen bei der Aufnahme abgenommen werden oder die später für ihn eingegangen sind, ihm aber nicht überlassen werden, sind zu verzeichnen und aufzubewahren. Gegenstände, zu deren sicheren Verwahrung es besonderer Vorkehrungen oder Räumlichkeiten bedürfte, sind zurückzuweisen. Das gleiche gilt unbeschadet der §§ 38 Abs. 2, 91 Abs. 2 auch für Gegenstände, die dem Verderb unterliegen. Benötigt der Strafgefangene die ihm bei der Aufnahme abgenom-menen oder die später für ihn eingelangten und von der Anstalt aufbewahrten Gegen-stände auch bei der Entlassung nicht und beträgt die Strafzeit mehr als drei Monate, so ist der Strafgefangene aufzufordern, eine Person zu bezeichnen, damit die Gegen-stände dieser Person so rasch als möglich ausgefolgt werden können. Stellt sich erst nach der Annahme eines Gegenstandes heraus, dass er zurückgewiesen wäre, so ist der Strafgefangene, ohne Rücksicht auf die Strafzeit sofort aufzufordern, einen Empfänger namhaft zu machen. In beiden Fällen ist der Strafgefangene darauf hinzuweisen, dass die Gegenstände andernfalls zu seinen Gunsten veräußert oder, wenn sie unverwertbar sind, vernichtet werden.
56 handbuch strafvollzugsarchitektur Durch den Freiheitsentzug, den Entzug von vielen äußeren Reizen und Attributen, kommt selbst den kleinsten Dingen eine enorme Bedeutung zu.
Die Gefängniskleidung ist anonym. Alles, was man besitzt, ist eine Zahnbürste, ein Kamm, eine Bettstelle und eine Decke, die halbe Fläche eines niedrigen Tisches, ein Rasierapparat. Das Bedürfnis, Besitz anzuhäufen, nimmt im Gefängnis absurde
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Formen an. Steine, Schnur, Messer – alles, was von Menschenhand gemacht und r
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von den Institutionen verboten ist: ein roter Kamm, ein etwas anders aussehende eit
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Zahnbürste, ein Gürtel, all dies wird emsig gesammelt, eifersüchtig versteckt oder ntzu
triumphierend vorgezeigt. (goffman 1973, S. 292f) g
Das eingrenzende, beengende und beschneidende Umfeld führt zwangsläufig zu dem Bedürfnis sich ›auszuklinken‹, eine andere Realität aufzubauen, in der man nicht an dem Aufgezwungenen teilhaben muss und so wieder ein Stück an Selbst-bestimmung erlangt.
Freizeitaktivitäten wie: Drogen, Lederarbeiten, Bodybuilding, Homosexualität … Das Wesentliche bei diesen Aktivitäten ist, dass sie eine Welt um sich herum auf-bauen und so das Gefängnis verdrängen. (goffman 1973, S. 294) Der Architekt muss sich dessen bewusst sein, dass nirgendwo seine Architektur so intensiv auf den Betrachter wirkt wie im Gefängnis – einem Umfeld, in dem die äußeren Reize minimal sind, die innere Gereiztheit aber enorm sein kann.
Jede totale Institution kann man mit einem toten Meer vergleichen, in dem es einige wenige Inseln lebendiger, fesselnder Aktivitäten gibt. Solche Aktivitäten können dem Individuum helfen, den psychischen Stress auszuhalten, der normaler-weise durch Angriffe auf sein Selbst erzeugt wird. Aber gerade die Unzulänglichkeit dieser Aktivitäten wirkt sich in totalen Institutionen schädlich aus. In der bürgerlichen Gesellschaft kann jemand, der Schiffbruch erleidet, sich an einen geschützten Ort retten und sich kommerziellen Phantasien wie Kino, Fernsehen, Radio, dem Lesen oder ›belebenden‹ Mitteln wie Zigaretten oder alkoholischen Getränken hingeben. In totalen Institutionen stehen diese Dinge, besonders kurz nach der Einlieferung, kaum zur Verfügung. In einer Zeit, wo diese Ruhepunkte so dringend benötigt würden, ist es oft schwierig, sie zu erlangen. (goffman 1973, S. 73) Wie schon erwähnt, zeichnet sich der Freiheitsentzug auch dadurch aus, dass er den Insassen dazu zwingt, mit bestimmten Menschen in Kontakt zu treten. Um sich in dieser Situation zurechtzufinden, entwickeln die Insassen verschiedene Strategien.
Das Privilegsystem und die oben erwähnten Demütigungsprozesse stellen Bedingungen dar, an die der Insasse sich anpassen muss. Abgesehen von Bestre-bungen zu einer kollektiven subversiven Aktion gibt es verschiedene individuelle Möglichkeiten, mit diesen Bedingungen fertig zu werden. Der gleiche Insasse wird in verschiedenen Phasen seiner moralischen Karriere unterschiedliche persönliche Formen der Anpassung finden, ja er kann sogar verschiedene alternative Strategien gleichzeitig verfolgen. (goffman 1973, S. 65)
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Anders als in Freiheit kann der Insasse nicht auf die ihm gewohnte Weise seine Gefühle zeigen und auf sein Umfeld reagieren. Wenn er positive Gefühle zeigt, zeigt er gleichzeitig, wo er angreifbar ist. Und wenn er Ablehnung oder negative Gefühle zeigt, bringt ihn das entweder in einen Konflikt mit seinen Mitinsassen oder mit dem Personal. Das Personal erachtet dies als Missachtung beziehungsweise Auflehnung und bestraft den Insassen. Was folgt, ist die Zerstörung des formellen Verhältnisses zwischen dem handelnden Individuum und seinen Handlungen.
Die in totalen Institutionen herrschenden Ehrerbietungspatterns illustrieren diesen Looping-Effekt. In der bürgerlichen Gesellschaft kann der Einzelne gegen-über Umständen und Anordnungen, die sein Selbstbild bedrohen, durch bestimmte reaktive Ausdrucksformen sein Gesicht wahren: Hierzu gehören Verstimmung, das Unterlassen der üblichen Ehrfurchtsbezeugungen, beiseite gesprochene Schmä-hungen oder ein Anflug von Verachtung, Ironie oder Spott. Dementsprechend ist die Einwilligung mit einer Ausdrucksform verbunden, die nicht im selben Maße dem auf Einwilligung hinzielenden Druck unterworfen ist. Obgleich dieses das Selbst schützende Ausdrucksverhalten gegenüber demütigenden Forderungen in totalen Institutionen auftritt, kann das Personal die Insassen für solche Handlungen direkt bestrafen und Verstocktheit oder Auflehnung ausdrücklich zum Anlass weiterer Bestrafung nehmen. (goffman 1973, S. 43)
Dies betrifft nicht nur die Reaktionen des Insassen oder das Zeigen von Gefühlen, sondern auch jegliche Handlungen, denn:
In einer totalen Institution jedoch werden die Aktivitäten eines Menschen bis ins Kleinste vom Personal reguliert und beurteilt; das Leben des Insassen wird dauernd durch sanktionierende Interaktionen von oben unterbrochen, besonders während der Anfangsphase seines Aufenthaltes, noch bevor der Insasse die Vorschriften gedankenlos akzeptiert. Jede Bestimmung raubt dem Einzelnen eine Möglichkeit, seine Bedürfnisse und Ziele nach seinen persönlichen Gegebenheiten auszu-gleichen, und setzt sein Verhalten weiteren Sanktionen aus. Die Autonomie des Handelns selbst wird verletzt. (goffman 1973, S. 45)
Nicht nur durch die permanente Kontrolle, sondern auch durch ein Privilegien-und Sanktionsprinzip wird das Handeln des Insassen verändert. Oftmals nennt sich das ›pädagogische Motivation zur Resozialisierung‹, doch auch wenn es auf Dauer als konstruktiv gewertet werden kann, ist es für die meisten Insassen aufgezwungen und löst somit Ablehnung beziehungsweise Stress aus.
Ferner werden die vom Personal angeordneten Privilegien und Strafen häufig in einer Sprache ausgedrückt, welche die legitimierten Ziele der Anstalt widerspiegelt, zum Beispiel wenn Einzelhaft in Gefängnissen ›konstruktive Besinnung‹ genannt wird. (goffman 1973, S. 88)
58 handbuch strafvollzugsarchitektur Das Privilegiensystem der Strafvollzugsanstalten ist in vielerlei Hinsicht bemerkens-wert. Es bietet dem Umgang der einzelnen Personengruppen untereinander eine Art Präsentationsfläche: Seitens des Personals gilt es Strafen zu verhängen und Vergünstigungen zu gewähren. Etwas, was der Insasse aus Freiheit nur in Bezug auf Kinder und Tiere kennt.
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Das österreichische System hat im Gesetz im internationalen Vergleich einen r
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sehr großzügig angelegten Spielrahmen erarbeitet. So gelten Vergünstigungen eit
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eigentlich als Standard und werden nur bei gröberen Verstößen gegen die Haus- ntzu
ordnung, und da auch nur zeitlich begrenzt, entzogen. g
Bei schwerer wiegenden Verstößen tendiert man dazu, Insassen auf andere Abteilungen mit anderen Strafvollzugsregimen zu verlegen. So schafft man ein möglichst flexibles System, das zur Aufrechterhaltung der Sicherheit dient und trotzdem um eine Art positive Motivation bemüht ist.
Auch wenn man es als Architekt schaffen würde, in einer Anstalt nur gleich-wertige Abteilungen zu errichten, würden sich nach kurzer Zeit Abteilungen mit verschiedenen Beliebtheitsgraden bilden. Dies ist durch die Differenzierung der Insassen sowie den individuellen Charakter der Insassen und des Personals bedingt. Im Zusammenleben von Insassen und Personal entwickeln sich Besonderheiten:
Es entwickelt sich ein ›Anstaltsjargon‹, in dem die Insassen die für ihre eigene Welt bedeutsamen Ereignisse beschreiben. Das Personal – besonders die niedrige-ren Ränge – kennt diese Sprache ebenfalls und gebraucht sie im Gespräch mit den Insassen, greift jedoch im Umgang mit Vorgesetzten und Außenstehenden stärker auf die Normsprache zurück. Zusammen mit diesem Jargon erwirbt der Insasse Kenntnisse über die verschiedenen Beamten- und Dienstränge des Stabes, über Sitten und Bräuche der Anstalten sowie einige Vergleichsdaten über das Leben in anderen, ähnlichen totalen Institutionen. (goffman 1973, S. 58) Für einen reibungsfreien Strafvollzugsalltag ist das ›Zusammenspiel‹ von Insassen und Personal Grundvoraussetzung. Dieses Zusammenspiel ist durch viele Regeln und Verbote, die in den diversen Gesetzen aufgelistet sind, definiert. Ein Verstoß seitens der Insassen bringt immer Sanktionen mit sich. Dennoch gehören diese Verstöße zum Alltag, teilweise sogar zu den ›internen Umgangsformen‹ und bilden auch eine Art Rituale.
Auch haben sowohl das Personal wie die Insassen eine klare Vorstellung von dem, was in psychiatrischen Kliniken, Gefängnissen und Kasernen als ›Unbotmäßigkeit‹ (›messing-up‹) bezeichnet wird. Hierunter versteht man einen komplexen Vorgang, der sich aus dem Begehen einer verbotenen Handlung (manchmal bis hin zum Fluchtversuch), dem Erwischtwerden und einer darauf folgenden ›angemessenen‹ Bestrafung zusammensetzt. Für gewöhnlich tritt eine Veränderung des Privileg-Status ein, was sich in einem Ausdruck wie ›geschnappt werden‹ manifestiert. Zu den ›Unbotmäßigkeiten‹ zählen typische Verstöße wie: Schlägereien, Trunkenheit,
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Selbstmordversuch, Durchfallen bei Prüfungen, Glücksspiel, Insubordination, Homo-sexualität, unerlaubte Entfernung aus der Anstalt und die Teilnahme an kollektiven Aufständen. Obgleich diese Verstöße normalerweise auf Bosheit, Gemeinheit oder ›Krankheit‹ des Delinquenten zurückgeführt werden, bilden sie doch eine, wenn auch unvollständige Liste institutionalisierter Handlungen; folglich kann die gleiche Unbotmäßigkeit aus ganz verschiedenen Gründen begangen werden. Mitunter sind sich Stab und Insassen stillschweigend einig, dass eine bestimmte Unbotmäßigkeit für den Insassen zum Beispiel eine Möglichkeit darstellt, seine Unzufriedenheit mit einer Situation zu zeigen, die er, gemäß den informellen Übereinkünften zwischen Stab und Insassen, als ungerecht empfindet; oder eine Möglichkeit, die Entlassung hinauszuschieben, ohne dass er seinen Mitinsassen gegenüber zugeben müsste, dass er tatsächlich gar nicht hinauswill. (goffman 1973, S. 59)
Diese Verhaltensrituale betreffen nicht nur das Verhältnis zwischen Insassen und Personal, sondern auch das Verhältnis und demnach den Umgang der Insassen untereinander. Nicht selten entsteht so ein Konstrukt der Manipulation, Erpressung und des ›Gegeneinanderausspielens‹.
Aber obwohl es in totalen Institutionen für gewöhnlich kaum eine Gruppen-loyalität gibt, wird allgemein erwartet, dass die Insassen-Kultur zum Teil auf solcher Gruppenloyalität basiert; auf dieser Erwartung beruht die Feindschaft, mit der diejenigen Insassen verfolgt werden, die sich unsolidarisch verhalten. (goffman 1973, S. 65)
In totalen Institutionen erfordert es eine dauernde bewusste Anstrengung, um nicht in Schwierigkeiten zu geraten. Der Insasse muss ein gewisses Maß an Geselligkeit mit seinen Gefährten an den Tag legen, um mögliche Zwischenfälle zu vermeiden. (goffman 1973, S. 49)
Dieser Druck führt dazu, dass der Insasse versucht, bestimmte Überlebensstrategien zu entwickeln:
Zum einen gibt es die Strategie des ›Rückzugs aus der Situation‹. Der Insasse zeigt für nichts Interesse, außer für die Dinge, die ihn unmittelbar körperlich um-geben, und diese sieht er unter einer Perspektive, die von den übrigen Anwesenden nicht geteilt wird. Der dramatische Abbruch der Beteiligung an Interaktionsprozes-sen ist aus dem Gefängnis unter dem Begriff ›Knastpsychose‹ bekannt. […] Ferner gibt es den ›kompromisslosen Standpunkt‹: Der Insasse bedroht die Institution absichtlich, indem er offenkundig die Zusammenarbeit mit dem Personal verweigert. […] Eine dritte Standardform der Anpassung an die Welt der Institution kann man als ›Kolonisierung‹ bezeichnen: Der Insasse nimmt den Ausschnitt der Außenwelt, den die Anstalt anbietet, für die ganze und aus den maximalen Befriedigungen, die in der Anstalt erreichbar sind, wird eine stabile, relativ zufriedene Existenz auf-gebaut. Anhand der in der Außenwelt gemachten Erfahrungen wird demonstriert, wie reizvoll das Leben drinnen ist, und die normale Spannung zwischen diesen
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035 Ausschmückung
beiden Welten verringert sich merklich, wodurch das Motivationsschema, das auf der empfundenen Diskrepanz aufbaut und das ich als typisch für totale Institutionen beschrieben habe, außer Kraft gesetzt wird. […]
In den meisten totalen Institutionen bedienen sich die Insassen einer Strategie, die sich als ›ruhig Blut bewahren‹ bezeichnen lässt. Diese besteht aus einer mehr oder minder opportunistischen Kombination von sekundären Anpassungen, Kon-version, Kolonisierung, Loyalität gegenüber der Gruppe der Insassen, wobei der einzelne Insasse unter den bestehenden Verhältnissen die besten Aussichten hat, physisch und psychisch ohne Schaden zu bleiben. Für gewöhnlich wird der Insasse, wenn er sich in Gesellschaft seiner Kameraden befindet, die Sitten der Gegenkultur befolgen und vor den anderen verheimlichen, wie gefügig er sich verhält, sobald er es alleine mit dem Personal zu tun hat. […] Jede dieser Strategien bietet eine Möglichkeit, mit den Spannungen zwischen dem Leben in der heimischen Umgebung und dem Leben in der Anstalt fertig zu werden. Manchmal jedoch war die heimische Umgebung eines Insassen so beschaffen, dass sie ihn bereits gegen die triste Welt der Anstalt immunisierte, und solche Personen sind kaum auf ein bestimmtes An-passungsschema angewiesen. Psychiatrische Patienten aus unteren Schichten, die ihr ganzes bisheriges Leben in Waisenhäusern, Besserungsanstalten und Gefängnis-sen verbrachten, sehen in der Klinik nur eine weitere totale Institution, in der sie jene Anpassungstechniken anwenden können, die sie in ähnlichen Institutionen gelernt und vervollkommnet haben. (goffman 1973, S. 65ff)
Es ist erstaunlich, wie sich Waisenhäuser und Gefängnisse ähnlich sehen. [abb·035] Verstärkt wird diese Ähnlichkeit oft durch das Dekorieren seitens des Personals!
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In erster Linie unterbinden oder entwerten totale Institutionen gerade die-jenigen Handlungen, die in der bürgerlichen Gesellschaft die Funktion haben, dem Handelnden und seiner Umgebung zu bestätigen, dass er seine Welt einigermaßen unter Kontrolle hat – dass er ein Mensch mit Selbstbestimmung, Autonomie und Handlungsfreiheit eines ›Erwachsenen‹ ist. Gelingt es nicht, diese Handlungsfähig-keit des Erwachsenen oder zumindest deren Symbole zu erwerben, so kann dies beim Insassen zu einem erschreckenden Gefühl der völligen Degradierung in der Altersrangordnung führen. (goffman 1973, S. 49f)
Ein einfaches, doch sehr wirksames Mittel, dem Insassen eine gewisse Handlungs-freiheit zuzugestehen, ist die individuelle Gestaltung seines Haftraumes zu ermögli-chen. Gerade bei langen Strafen ist es notwendig, dass der Insasse seinen Haftraum immer wieder verändern kann.
Selbstverständlich bedingt das Zusammenleben wechselseitigen Kontakt und eine gewisse Bloßstellung unter den Gefangenen. Im Extremfall, wie in den Zellen politischer Gefangener in China, kann der gegenseitige Kontakt sehr weit gehen: Zu einem bestimmten Zeitpunkt seiner Gefangenschaft kann der Gefangene damit rechnen, dass er mit acht anderen Gefangenen zusammen in eine Zelle gesteckt wird. Wurde er anfangs isoliert und verhört, so kann dies kurz nach der Ablegung seines ersten ›Geständnisses‹ der Fall sein. Viele Gefangene werden jedoch von Anbeginn ihrer Einkerkerung in Gemeinschaftszellen gesteckt. Normalerweise ist die Zelle unmöbliert und kaum groß genug für die darin untergebrachte Menschen-gruppe. Vielleicht gibt es eine Schlafpritsche, doch sämtliche Gefangene schlafen auf dem Fußboden; und wenn sich alle zur Ruhe legen, dann ist jeder Zentimeter Bodenfläche bedeckt. Es herrscht eine äußerst intime Atmosphäre und es gibt keinerlei Privatsphäre. (goffman 1973, S. 38)
Die fehlende Privatsphäre wird zu einer demütigenden Bloßstellung, wenn es um das Öffentlichmachen persönlicher Beziehungen des Insassen zu seinen Angehöri-gen geht. Briefe werden von Mitinsassen gelesen und deren Inhalt zur Verspottung verwendet. Besuchsräume werden permanent überwacht und die Besucher einer zwar verständlichen, nichtsdestoweniger aber entwürdigenden Verdächtigung ausgesetzt.
Ein weiteres Beispiel ist der Zwang, um Kleinigkeiten wie Feuer für die Zigarette, einen Schluck Wasser oder die Erlaubnis, das Telefon benützen zu dürfen, bitten, betteln oder gar demütig nachsuchen zu müssen. (goffman 1973, S. 32) Das ›Bitten um Kleinigkeiten‹ manifestiert die Überlegenheit des Personals. Anderer-seits kann das Personal seine Zeit sicherlich konstruktiver verwenden als damit, den Insassen Feuer, einen Schluck Wasser etc. zu geben, das heißt die Insassen zu bedienen. Doch sollte man dem Personal andere Möglichkeiten schaffen, ihrer Autorität Ausdruck zu geben. Denn nur so kann Schikane verhindert werden.
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036 Gitter anstelle der vierten Wand
Sofern die Anstalt offiziell darauf abzielt, die innere Tendenz zur Selbstregulierung des Insassen zu beeinflussen, findet später mitunter eine Gruppen- oder Individual-beichte statt – in psychiatrischer, politischer, militärischer oder religiöser Form, je nach dem Typ der Institution. Zu solchen Gelegenheiten muss der Insasse Fakten und Gefühle, die seine Person betreffen, ihm bisher unbekannten Zuhörern offen-baren. (goffman 1973, S. 33)
Eine Verweigerung wird oft als ›Nicht-Mitarbeiten‹ gewertet und durch einen Eintrag in die Akte sanktioniert, die zum Beispiel beim Ansuchen um Entlassung auf Bewäh-rung oder bei der Verlegung des Insassen in eine andere Abteilung herangezogen wird. Die Institution steht aber auch unter dem Druck, für das Wohl und vor allem für die Sicherheit des Insassen Sorge tragen zu müssen.
Ein Extrem ist wohl die Situation des selbst-destruktiven Geisteskranken, der, angeblich zu seinem eigenen Schutz, nackt ausgezogen und in einen ständig beleuchteten Raum gesperrt wird, wo ihn jeder, der die betreffende Station passiert, durch einen Spion betrachten kann. Im Allgemeinen ist der Insasse natürlich nie völlig allein. Stets ist er in Sicht- oder Hörweite anderer Personen, und seien dies nur die übrigen Insassen. In Gefängniszellen mit Gittern anstelle von Wänden ist eine solche Bloßstellung vollkommen. (goffman 1973, S. 34) [abb·036] Während eines Gespräches mit einer Gruppe von geistig abnormen Rechtsbrechern über Gefängnisarchitektur kamen wir auch auf das Thema der Raumwirkung zu sprechen. Einige der Insassen hatten persönliche Erfahrungen mit Räumen, die man als Sekundärunterkünfte von Justizanstalten bezeichnet: Arrestzellen, besonders
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037 Beruhigungsraum (›Käfig‹)
gesicherte Räume, Gitterbetten etc. Wir verglichen unsere Kenntnisse über die Existenz diverser Anstalten und ihrer Sonderunterkünfte. Gefragt nach einem besonders gesicherten Haftraum, in dessen Mitte ein von zwei Seiten zu begehender Käfig [abb·037] steht, antwortete ich wahrheitsgemäß, dass es mir aus Angst und einem Gefühl der Beklemmung unmöglich war, diesen zu betreten. Ein Insasse klärte mich auf, das sei gar nicht so schlimm, denn wenn man sich in einem Zustand der Psychose befinde, bekomme man es gar nicht so mit, wenn man da hineinkomme. Wenn es einem wieder gut gehe, könne man sofort wieder raus. Ganz im Gegenteil, ihm war es sogar angenehm zu wissen, dass er sein Gefühl (Zustand) in diesem Käfig lassen kann. Nachvollziehbar ist das Bedürfnis, seine unangenehmen Gefühle an einem Ort lassen zu können. Wie so ein Ort aussehen sollte und wie man seinen Missbrauch vermeidet, sind Fragen, die nur interdisziplinär zu beantworten sind.
Wichtig erscheint hier die Tatsache, dass Menschen, die erwiesenermaßen andere Bewusstseinszustände erleben beziehungsweise durchleiden, durchaus auch eine andere Raumwahrnehmung haben können.
Eine sehr verbreitete Form der physischen Verunreinigung spiegelt sich in Klagen über unsauberes Essen, dreckige Quartiere, schmutzige Handtücher, vom Schweiß des Vorgängers getränkte Schuhe und Kleidungsstücke, Toiletten ohne Ränder und verdreckte Badegelegenheiten wider. (goffman 1973, S. 35)
Es ist notwendig sich vor Augen zu führen, dass der Strafvollzug immer unter den allgemein gültigen – seiner Zeit entsprechenden – hygienischen und kulturellen Zuständen erfolgen muss. F. Bigot Préameneu hat dies in seinem Rapport au conseil général de la société des prisons im Jahre 1819 so beschrieben:
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038 Spazierhöfe
Das Gefühl der Ungerechtigkeit, das ein Häftling empfindet, ist eine der Ursachen, die den Charakter am ehesten unzähmbar machen können. Wenn er sich solchen Leiden ausgesetzt sieht, die das Gesetz nicht angeordnet und vorgesehen hat, ge-langt er in einen Dauerzustand von Hass gegen seine ganze Umgebung; er sieht in den Vertretern der Autorität nur mehr Henker; er glaubt nicht mehr, schuldig zu sein; er klagt die Justiz selber an. (f. bigot préameneu, Rapport au conseil général de la société des prisons, 1819, nach foucault 1976, S. 343)
Nachdem sich die hygienischen Zustände in vielen Anstalten in Westeuropa sehr ge-bessert haben, empfinden die Insassen folgende Eindrücke als besonders negativ: 27 % Trennung von Angehörigen, Heimweh 19 % wenig Bewegung, kaum Freunde 16 % Gefühl erniedrigt und verachtet zu sein 16 % dauernder Zwang, nicht tun zu dürfen, was man gerne möchte 12 % Gefühle für seine Schuld zu büßen ohne Anerkennung 10 % keine Frauen, kein Geschlechtsverkehr Als Architekt sollte man sich besonders mit der Angabe ›wenig Bewegung‹ auseinander setzen. [abb·038]
Es ist deutlich zu sehen, dass man als Architekt auf den Strafvollzugsalltag einen erheblichen Einfluss hat, dass jedoch die einzelnen Bereiche sehr genau unter-sucht werden müssen, um eine sinnvolle Lösung bei den Aufgabenstellungen finden zu können. Somit kann es gelingen, die Balance zwischen dem Bedürfnis nach
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039 Individuelle Betthöhe 040 Exzessive Hortung
persönlicher Selbstbestimmung des Insassen und Sicherheitsauflagen des Personals zu finden. Vertiefend kann noch auf das Phänomen der primären und sekundären Anpassung eingegangen werden.
Primäre Anpassung
Der Mensch fühlt sich als eins mit der Welt, wenn er sein Leben mit Tätigkeiten aus-füllt, die in ihrer Wertehierarchie der seiner Mitmenschen entsprechen. Architekten schaffen Räume, welche die Selbstwahrnehmung des Menschen in der Welt erheb-lich beeinflussen. Welche Räume müssen für ein System, das unter Androhung von Strafen und Sanktionen den Menschen in eine Parallelwelt stellt, geschaffen werden? Wie reagieren Menschen unter Freiheitsentzug? Welche Architektur brauchen sie, um sich wiederzufinden?
Es sollte völlige Klarheit darüber herrschen, dass primäre und sekundäre An-passungen eine Frage der sozialen Definition sind und dass eine Anpassung oder ein Anreiz, die zu einer Zeit in einer bestimmten Gesellschaft legitim sind, in einem anderen Zeitraum der Geschichte oder in einer anderen Gesellschaft vielleicht nicht legitim sind. Ein amerikanischer Häftling, dem es gelingt, im Gefängnis oder außer-halb eine Nacht mit seiner Frau zu verbringen, erreicht so etwas wie den Gipfel der sekundären Anpassung, ein Gefangener in einem mexikanischen Gefängnis hält so ein Arrangement für einen Teil der minimalen Wohlfahrtsstandards, eine primäre Anpassung an die Situation. (goffman 1973, S. 189)
Die primäre Anpassung ist demnach nicht nur situations-, sondern auch zeit-und ortsgebunden. Sie hängt auch stark vom Grad der Kultivierung des jeweiligen Landes ab.
Heutzutage zeigt sich in Europa ein starkes Ost-West-Gefälle. Die Nachfolge-staaten des ehemaligen Ostblocks sind in einer wesentlich ungünstigeren Position. Dies macht sich vor allem in den Bereichen der Korruption, der Hygiene und der Arbeitsmöglichkeiten der Insassen bemerkbar. Somit kann festgestellt werden, dass auch die Insassen in den Ländern des ehemaligen Ostblocks einen stärkeren Prozess der sekundären Anpassung durchlaufen müssen.
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Sekundäre Anpassung
Sekundäre Anpassung stellt eine Möglichkeit dar, wie das Individuum sich der Rolle und dem Selbst entziehen kann, welche die Institution für verbindlich hält. Zum Beispiel wird gegenwärtig in Amerika angenommen, dass Gefangene Men-schen sind, denen eine Bibliothek zur Verfügung stehen sollte, da die Seelen der
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Gefangenen etwas sind, was vom Lesen profitieren kann und sollte. Angesichts r
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dieser legitimen Bibliotheksaktivität können wir Donald Clemmers Befund (Donald eit
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Clemmer, n The Prison Community , 1958) vorwegnehmen, dass Gefangene häufigtzu
Bücher bestellen, nicht zum Zweck der Erbauung, sondern um die Urlaubskommission g
zu beeindrucken, um den Bibliothekar zu belästigen oder einfach um ein Päckchen zu erhalten. (goffman 1973, S. 182)
In totalen Institutionen gibt es stets auch ein System von so genannten sekundä-ren Anpassungsmechanismen; darunter versteht man Handlungen, die nicht un-mittelbar gegen das Personal gerichtet sind, die es aber dem Insassen erlauben, sich verbotene Genüsse beziehungsweise erlaubte Genüsse mit verbotenen Mitteln zu verschaffen. […] Das Vorhandensein der sekundären Anpassungsmechanismen lässt darauf schließen, dass die Gemeinschaft der Insassen einen Code und Mittel der informellen sozialen Kontrolle entwickelt, mit deren Hilfe sie verhindern kann, dass der einzelne Insasse die sekundäre Anpassung eines anderen an den Stab verrät. Aus dem gleichen Grund steht zu erwarten, dass diese Sicherheitsfragen eine Dimension der sozialen Typologie ausmachen, wobei bestimmte Personen als ›Petzer‹, ›unsichere Kantonisten‹, ›Kriecher‹ oder ›Drückeberger‹, andere hingegen als ›anständige Kerle‹ bezeichnet werden. […]
Wenn es neu hinzugekommenen Insassen gelingt, im System der sekundären Anpassung eine gewisse Rolle zu spielen, etwa indem sie eine Clique verstärken oder als neue Sexualobjekte interessant sind, dann ist es allerdings möglich, dass sie ›zur Begrüßung‹ eher umworben und verführt, als übermäßig verletzt werden. […]
Ironischerweise führt gerade eine therapeutisch orientierte und freiheitliche Konzeption dazu, dass der Insasse weniger Möglichkeiten erhält, sein Ich zu schützen, indem er seine Feindseligkeit auf äußere Ziele richtet. Eine Form der sekundären Anpassung, nämlich das kollektive Hänseln, ist deutlich durch die Fraternisation unter den Insassen und die Ablehnung des Personals geprägt.
Obwohl das Lohn-Strafe-System individuelle Verstöße, deren Urheber ermittelt werden kann, zu ahnden vermag, ist die Solidarität unter den Insassen oft stark genug, um flüchtige Gesten des anonymen oder massenhaften Widerstandes zu decken. Hierzu gehören: das Rufen von Parolen, das Auspfeifen, das Trommeln auf Essgeschirren, der Hungerstreik sowie kleinere Sabotageakte. Solche Aktionen nehmen meist die Form von Provokationen an: Ein Wärter, Aufseher oder Pfleger – oder sogar das gesamte Personal – wird gehänselt, lächerlich gemacht oder sonst
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041 Symbole 042 Symbole mit Konfliktpotenzial
wie mit kleineren Kränkungen bedacht, bis er die Selbstbeherrschung verliert und sich zu unwirksamen Gegenmaßnahmen hinreißen lässt. (goffman 1973, S. 59ff) Diese Situation fördert das ›zweite Leben‹ in einer Anstalt. Die Zeichen, dass es ein zweites (inoffizielles) Leben gibt, sind sowohl den Insassen (zum Beispiel Misshand-lungsmale, Tätowierungen) als auch deren Hafträumen (zum Beispiel übermäßige Hortung von Gegenständen, Zurschaustellung von Symbolen) anzusehen. Wenn man diese Zeichen lesen beziehungsweise deuten kann, kann man besser auf die akut auftretenden Probleme eingehen. [abb·039 – 043]
Es gibt kollektive Ablenkungsbeschäftigungen, wie Spiele im Freien, Tanz, Orchester oder Gruppenmusik, Chorgesang, Vorträge, künstlerische Kurse oder Holzarbeitskurse und Kartenspiele; und es gibt individuelle, die jedoch auf öffentli-ches Material angewiesen sind, so etwa Lesen und allein Fernsehen. Einige dieser Aktivitäten werden vielleicht offiziell vom Stab gefördert; andere, die keine offizielle Förderung erfahren, fungieren als sekundäre Anpassung, zum Beispiel Glücksspiele, Homosexualität oder ›Highs‹ und Räusche, die sich mit Industriealkohol, Muskat oder Ingwer erzielen lassen. (goffman 1973, S. 71f)
Da sich selbstverständlich im Laufe der Zeit viele Aggressionen zwischen den Insassen und dem Personal aufbauen, versucht man diese auf spielerische Art los-zuwerden. Geeignet dafür sind Rituale, die in regelmäßigen Abständen stattfinden. Diese Rituale sind meist: eine Hauszeitung, ein Sportfest im Sommer und eine Weihnachtsfeier im Winter.
Eine der meistverbreiteten Formen der institutionellen Zeremonien ist die Haus-zeitung – für gewöhnlich eine Wochenzeitung oder ein Monatsmagazin. Normaler-weise rekrutieren alle Mitarbeiter aus den Reihen der Insassen, wodurch eine Art Spotthierarchie entsteht, während Aufsicht und Zensur einem Mitglied des Personals zufallen, das einigermaßen mit den Insassen sympathisiert und gleichwohl zuverlässig loyal gegenüber seinen Kollegen ist. Der gedruckte Inhalt ist so geartet, dass es einen Kreis um die Anstalt schlägt und der damit umschriebenen Welt den Anschein der Wirklichkeit verleiht. […]
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043 Privatsphäre oder Prostitution?
Bezeichnenderweise hören Insassen, die diesen Pakt mit dem Stab eingehen, nicht auf, sich zu den Gegensitten zu bekennen. Sie bringen so viel Kritik an der Institution an, wie ihnen durch die Zensur erlaubt wird. Dies erreichen sie durch die indirekte oder verschleierte Art des Schreibens oder durch pointierte Karikaturen; vor ihren Kameraden beurteilen sie ihre Beiträge mitunter zynisch und behaupten, sie würden nur schreiben, weil ihnen dies ›angenehme‹ Arbeitsbedingungen oder Empfehlun-gen für die Entlassung verschaffe. (goffman 1973, S. 97f)
Eine etwas anders geartete Form der institutionellen Zeremonie ist die Jahres-feier (die manchmal öfter als einmal im Jahr stattfindet), bei der das Personal und die Insassen bei Standardformen der Geselligkeit wie gemeinsamem Essen, Gesell-schaftsspielen oder Tanz zusammenfinden. […] In totalen Institutionen fällt diese Jahresfeier häufig mit der Weihnachtsfeier zusammen. Einmal im Jahr schmücken die Insassen die Anstalt mit leicht entfernbaren Dekorationen, die vielleicht vom Personal zur Verfügung gestellt wurden, und verbannen so aus den Wohnquartieren, was eine besonders üppige Mahlzeit dann vom Tisch verbannt. Die Insassen erhalten kleine Geschenke; einige Arbeitspflichten werden aufgehoben; die Besuchszeiten können verlängert und die Urlaubsbeschränkungen gelockert werden. Im Allge-meinen werden die Härten, die das Anstaltsleben für die Insassen mit sich bringt, für einen Tag erleichtert. Dies belegt folgende Schilderung aus einem britischen Gefängnis: »Die Leitung tat ihr Bestes, um uns zu beglücken. Am Weihnachtsmorgen versammelten wir uns zu einem Frühstück mit Cornflakes, Würstchen, Schinken, Bohnen, Toast, Margarine, Brot und Marmelade. Mittags gab es Schweinebraten,
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Weihnachtspudding und Kaffee, zum Abend Fleischplätzchen und Kaffee anstelle der abendlichen Tasse Kakao. Die Säle wurden mit Papierwimpeln, Ballons und Glöckchen geschmückt und in jedem gab es einen Weihnachtsbaum. In der Sport-halle fand eine Extra-Filmvorführung statt. Von zwei Beamten bekam ich eine Zigarre geschenkt. Ich durfte etliche Grußtelegramme abschicken und empfangen, und zum ersten Mal, seit ich im Gefängnis war, hatte ich genügend zu rauchen.« (goffman 1973, S. 99f)
Gastauftritte gehören teilweise zu diesen Zeremonien. Obwohl sich meist ein Para-doxon ergibt: Den Auftritt muss die Anstaltsführung genehmigen und die Akteure müssen, um einen gelungenen Auftritt zu haben, den Insassen gefallen. Das einfach-ste Mittel dazu ist, sich auf die Seite der Insassen zu stellen und das Personal und die Anstaltsleitung zu verspotten.
Das Strafende am Freiheitsentzug kann man in die ›angestrebten Folgen‹ und in die ›negativen Folgen‹ teilen. Da sich die Verantwortlichen der negativen Folgen immer bewusster wurden, brachten zahlreiche Strafvollzugsreformen der letzten Jahrhunderte gewisse Besserungen der Haftbedingungen mit sich. Die Verbesse-rung der Haftbedingungen ist aber nur ein Teil der konstruktiven Verbesserung, die nötig ist, um dem Ziel der Resozialisierung einen Schritt näher zu kommen. Es ist notwendig, Bedingungen zu schaffen, die dem Insassen seine Verantwortung für sein Handeln klar machen.
Dazu Prof. Wolfgang Gratz, ehemaliger Leiter der Strafvollzugsakademie Wien:
Zur Frage: »Wo bleibt denn dann die Strafe?«: Wenn jemand im geschlossenen Vollzug sitzt, dann befindet er sich in einer Situation, die Karl Schreiner, der lang-jährige Leiter der ja Stein, treffend so beschrieben hat: »Es fehlt nur noch, dass wir die Insassen auf’s Topferl setzen.« Das heißt, die Strafgefangenen regredieren häufig in der voll versorgenden und überbevormundenden Haftsituation. Ihre Perspektiven sind sehr eingeengt. Insbesondere ein erheblicher Teil von Strafgefangenen mit langen Freiheitsstrafen sitzt seine Strafe sozusagen im psychischen Sparmodus ab. Diesen Zustand haben Sluga und Grünberger mit dem Begriff funktionelles Psycho-syndrom – eine Bezeichnung für die psychischen Haftschäden – umschrieben.
Bei Lockerungen ist dem Gefangenen hingegen abverlangt, dass er sich selbst kontrolliert und aktive Verantwortung für sich und sein Verhalten übernimmt. Selbstkontrolle, das entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung zum Beispiel bei (auch erfolgreichen) Versuchen, mit dem Rauchen aufzuhören, ist durchaus auch etwas Mühsames, Belastendes. (gratz, Wirkungsforschung, Strafvollzug und bedingte Entlassung, S. 20, Download vom 7. 5. 2007)
70 handbuch strafvollzugsarchitektur Wie kann das erreicht werden? Michel Foucault zitiert in seinem Buch Überwachen und Strafen die sieben Prinzipien des Strafvollzugs:
Die angestrebten Folgen des Freiheitsentzuges
§ 20 (1) Der Vollzug der Freiheitsstrafen soll den Verurteilten zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung ver-helfen und sie abhalten schädlichen Neigungen nachzugehen. Der Vollzug soll außerdem den Unwert des der Verurteilung zugrunde liegenden Verhaltens aufzeigen. (St )
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Wort für Wort wiederholen sich von einem Jahrhundert zum anderen dieselben eit
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Grundsätze und Vorschläge. Und jedes Mal geben sie sich für die endlich erreichte, ntzu
endlich akzeptierte Formulierung einer bis dahin versäumten Reform aus. (foucault g
1976, S. 349)
Die Unterschiede liegen darin, dass zu unterschiedlichen Zeiten, unter unterschied-lichen wirtschaftlichen und politischen Möglichkeiten verschiedene Lösungsansätze vertreten werden. Das größte Dilemma, das ›Trainieren der Insassen in einem abgeschlossenen System auf ein straftatenfreies Leben in Freiheit‹ kann nicht gelöst werden. Und wie schon Georg Guggenheim vor mehr als 80 Jahren schrieb:
Der Strafvollzug darf den Gefangenen nicht allzu sehr trennen von den Lebens-bedingungen in Freiheit. Diese kennt keinen mechanisch-hermetischen Entzug alles und jeden Genusses. Wenn der Gefangene aus einem puritanisch strengen Regime entlassen wird, wird er sich durstig aller Genüsse bemächtigen wollen und in diesem Taumel leicht rückfällig werden. Die ständige Möglichkeit, Geld für vergängliche kleine Genüsse ausgeben zu können, wird dem Gefangenen eine vortreffliche Schule der Enthaltsamkeit sein, einer Eigenschaft, der er vor allem bedarf zu seiner Selbst-behauptung in der Freiheit. Dadurch, dass die Gefangenen zeitweise kleine Freuden haben, wird ihr Gemüt heiterer gestimmt und die Aufrechterhaltung der Disziplin wird nicht so schwer fallen. Gutgelaunte Gefangene endlich werden erheblich viel mehr Fleiß und Erfolg bei der Arbeit beweisen, als verstockte, verdrossenen und abgestumpfte. […] Der Strafvollzug muss den zu Erziehenden fähig machen, sich im bürgerlichen Leben auf ehrliche Weise zu behaupten. Der freien Aktivität des Gefangenen dürfen also nicht übermäßig strenge Fesseln angelegt werden. Der Gefangene muss zur Selbstständigkeit und darf unter keinen Vorwänden, wie, die Anstaltsdisziplin erfordere es, zur Abhängigkeit von einer ›höheren Instanz‹ in seinen untergeordneten Lebensregungen erzogen werden. Eine allzu schroffe Disziplin, die dem Gefangenen jedes kleinste Eigenleben abspricht, stumpft ab, verdrießt und macht den Gefangenen allen erzieherischen Einflüssen unzugänglich. […] Der Verdienstanteil soll auch ein Antrieb sein zu fleißiger Arbeit, die Hoffnung aber, die Früchte einer solchen Arbeit erst nach langen Zeiten der vollständigen Entbehrung einzuheimsen, wird oft nicht fähig sein, die gewünschten günstigen Wirkungen auf den Fleiß des Gefangenen hervorzubringen, so dass es unbedingt notwendig erscheint, den Gefangenen durch die nahe Inaussichtstellung von Kostenzulagen aufzumuntern. (guggenheim 1923, S. 18f)
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Diese Prinzipien aber, von denen man sich heute noch so wundersame Wirkung erwartet, sind bekannt; sie bilden seit beinahe 150 Jahren die sieben Universal-maximen des ›angemessenen Strafvollzugs‹.
1. Die Haftstrafe muss vor allem zur Änderung der Verhaltens des Individuums
führen: »Die Besserung als Hauptzweck der Strafe ist ein geheiligter Grundsatz, dessen ausdrückliches Auftreten im Gebiet der Wissenschaft und besonders in dem der Gesetzgebung jüngsten Datums ist.« (Congrès pénitentiare de Bruxelles, 1847) Und im Mai 1945 wiederholt die Kommission Amor getreulich: »Die Strafe der Frei-heitsberaubung hat als wesentliches Ziel die Besserung und die Resozialisierung des Verurteilten.« Prinzip der Besserung.
2. Die Gefangenen müssen isoliert oder zumindest nach der Schwere ihres Verge-hens voneinander getrennt werden, vor allem aber nach ihrem Alter, ihren Anlagen, den bei ihnen eingesetzten Besserungstechniken, den Phasen ihrer Umgestaltung. Bei der Anwendung der Änderungsmittel muss den großen physischen und morali-schen Ungleichheiten in der Konstitution der Verurteilten, dem Grad ihrer Perversi-tät, den ungleichen Besserungschancen Rechnung getragen werden (Februar 1850). 1945: »Die Aufteilung der zu weniger als einem Jahr Verurteilten in den Strafanstalten hat sich nach dem Geschlecht, der Persönlichkeit und dem Grad der Perversion des Delinquenten zu richten.« Prinzip der Klassifikation.
3. Der Ablauf der Strafen muss in Abhängigkeit von der Individualität der Gefange-nen, von den erzielten Resultaten, von den Fortschritten oder Rückfällen modifizier-bar sein. »Da Hauptzweck der Strafen die Umgestaltung des Schuldigen ist, wäre es wünschenswert, wenn man jeden Verurteilten freilassen könnte, sobald seine mora-lische Erneuerung hinreichend gewährleistet ist …« (ch. lukas, 1836). 1945: »Ein progressives System findet Anwendung …, um die Behandlung des Häftlings seiner Haltung und seinem Besserungsgrad anzupassen. Dieses System reicht von der Einzelhaft bis zur Halb-Freiheit …Die Wohltat der bedingten Freiheit wird auf alle zeitlichen Strafen ausgedehnt.« Prinzip der Flexibilität der Strafen. 4. Die Arbeit muss eines der wesentlichen Elemente der Umformung und der fort-schreitenden Sozialisierung der Gefangenen sein. Die Zwangsarbeit »darf nicht als zusätzliche Erschwernis betrachtet werden, sondern als eine nicht wegzudenkende Humanisierung«. Sie muss die Erlernung oder Ausübung eines Berufes ermöglichen und dem Gefangenen sowie seiner Familie den Lebensunterhalt sichern. (Ducpéti-aux, 1857). 1945: »Jeder nach gemeinem Recht Verurteilte wird zur Arbeit angehalten … Keiner kann zu Untätigkeit angehalten werden.« Prinzip der Arbeit als Pflicht und als Recht.
5. Die Erziehung des Gefangenen ist von Seiten der öffentlichen Gewalt sowohl eine unverzichtbare Vorsichtsmaßnahme wie auch eine Verpflichtung gegenüber
72 handbuch strafvollzugsarchitektur dem Gefangenen. »Die Erziehung allein kann als Straf- und Besserungsmittel die-nen. Die Frage der Strafhaft ist eine Frage der Erziehung.« (ch. lukas, 1838). 1945: »Die dem Häftling erteilte Behandlung muss abseits von jeder verderblichen Pro-miskuität … hauptsächlich auf seine allgemeine und berufliche Bildung sowie auf seine Besserung abzielen.« Prinzip der Besserungsstrafe als Erziehung.
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6. Das Gefängnisleben muss zumindest teilweise unter der Kontrolle und Leitung r
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eines spezialisierten Personals stehen, das die moralischen und technischen Fähig- eit
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keiten besitzt, über die gute Entwicklung der Individuen zu wachen. Ferrus im Jahre ntzu
1850 über den Gefängnisarzt: »Seine Mitarbeit ist in allen Formen der Gefängnishaft g
nützlich. Keiner vermöchte intimer als der Arzt das Vertrauen der Gefangenen zu besitzen, ihren Charakter zu erkennen, wirksamer auf ihre Gefühle Einfluss zu nehmen, indem er ihre physischen Übel lindert und diese Autorität ausnutzend ihnen strenge oder nützlich ermutigende Worte sagt.« 1945: »In jeder Strafanstalt fungiert ein Sozialdienst sowie ein medizinisch–psychologischer Dienst.« Prinzip der technischen Kontrolle der Haft.
7. Auf die Gefängnishaft müssen Kontroll- und Fürsorgemaßnahmen folgen, bis der ehemalige Häftling endgültig wieder angepasst ist. Man muss ihn nicht nur beim Verlassen des Gefängnisses überwachen, »sondern ihm Hilfe und Beistand leihen« (boulet und benquot vor der Pariser Kammer). 1945: »Die Fürsorge wird den Häft-lingen während und nach der Strafe gewährt, um ihre Resozialisierung zu erleichtern.« Prinzip der Anschlussinstitutionen [zum Beispiel: Bewährungshilfe, Anmerkung A.S.] (foucault 1976, S. 346ff)
Der Glaube, dass es eine präventive Wirkung von Freiheitsstrafen gebe, ist immer noch weit verbreitet. Die meisten Straftäter sind sich der Institution der Strafanstalten bewusst, gehen jedoch davon aus, ihrer Taten nicht überführt zu werden.
Die präventiven Wirkungen von Freiheitsstrafen sind begrenzt. Dauer und Ausgestaltung von Freiheitsstrafen sowie die Anwendung des Strafrechts insgesamt haben im Allgemeinen wenig Einfluss auf Rückfälligkeit und die Kriminalitätsent-wicklung insgesamt. (gratz, Zur Situation und Einschätzung des Justizvollzugs in Österreich, Vortrag, gehalten am 26. 5. 2006 im Rahmen der Tagung der Österreichi-schen Juristenkommission: Selbstbestimmung und Abhängigkeit, Download von: http://www.fbz-strafvollzug.at/aktuell/Justizvollzug_in_Oesterreich.pdf, 9. 5. 2007)
Wie schafft man eine ›Besserung‹ der Straftäter?
Am ehesten können positive Wirkungen durch aufwendige, ganzheitlich strukturierte therapeutische Bemühungen bei ausgewählten Tätergruppen wie Sexualstraftätern, durch gute Entlassungsvorbereitung – auch als Vorbereitung der Nachbetreuung – sowie durch ambulante Maßnahmen erzielt werden. Gezielt harte Vollzugsbedin-gungen sind erwiesenermaßen unwirksam bis kontraproduktiv. Auch negativ-
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044 Lagerraum 045 Haftraum
generalpräventive Wirkungen, also die Abschreckung anderer beziehungsweise der Allgemeinheit, erweisen sich bei empirischer Überprüfung durch die Auswahl und Gestaltung von Sanktionen als nur schwerlich erzielbar. Viel mehr Abschreckungs-wirkung geht von der Entdeckungswahrscheinlichkeit aus. Die Befunde der nur sehr begrenzten Wirksamkeit von Einsperrungen liegen international ziemlich durch-gängig vor. Für Österreich sind sie durch das natürliche Experiment des Ost-West-Gefälles in der strafrechtlichen Sanktionierung sehr eindrücklich nachvollziehbar. Weniger Inhaftierung bedeutet jedenfalls weniger Kosten und weniger menschliches Leid durch Freiheitsentzug. (gratz, Zur Situation und Einschätzung des Justizvollzugs in Österreich, Vortrag vom 26. 5. 2006 im Rahmen der Tagung der Österreichischen Juristenkommission: Selbstbestimmung und Abhängigkeit, Download von: http://www.fbz-strafvollzug.at/aktuell/Justizvollzug _in_Oesterreich.pdf, 9. 5. 2007)
Der Verwahrungsvollzug hat den Eindruck hinterlassen, dass ein Straftäter, einmal hinter Gitter gebracht, für immer verschwunden sei. In den letzten Jahren hat sich ein Bewusstsein um die Wiederholungstäter und die Problematik der Haftentlassung auch in der breiten Gesellschaft gebildet. Es ist deutlich zu sehen, wie sich die Ideologie des Verwahrungsvollzuges in der Typologie der Hafträume widerspiegelt. Die Hafträume erinnern mit ihren landläufigen Proportionen von etwa 2 x 4 m an Lagerräume. [abb·044] Verstärkt wird diese Wirkung durch das Bett, das den Haftraum
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046 tz Haftraum – Verwahrungsvollzug 047 Haftraum – Verwahrungsvollzugug
deutlich in einen schmalen Gang und einen Liegebereich teilt. [abb·045] Der Verwah-rungsvollzug begrüßt eine statische Verwahrung (Lagerung) des Insassen. Der so gestaltete Haftraum begünstigt diese veraltete Strafvollzugsform. [abb·046·047]
Für eine Absage an den Verwahrvollzug und eine Bejahung des behandlungs-orientierten Vollzuges gibt es jenseits aller Rückfallsuntersuchungen eine Reihe von Argumenten: Behandlungsvollzug hat zwar nicht die Funktion einer wirksamen Waffe gegen Rückfallskriminalität, wohl aber die des Roten Kreuzes auf dem Schlachtfeld der Kriminalitätsbekämpfung (pilgram 1978). Er dient vor allem dazu, Haftschäden zu begrenzen, bedeutet insbesondere eine Anstrengung, die Freiheits-strafe nach Möglichkeit auf Bestrafung durch Freiheitsentzug zu begrenzen.
Eine vernünftige Ausbildung, Arbeit und Freizeitgestaltung zu ermöglichen, den Kontakt zu fördern, durch Sozialarbeit die Folgeprobleme der Haft zu reduzieren, eine ganzheitliche Gesundheitsfürsorge zu betreiben – all dies sind mehr oder weniger bedingt taugliche Annäherungen an die Lebenssituation in Freiheit. Man kann daher eher von einem Angleichungs- als von einem Behandlungsvollzug sprechen. (gratz, Wirkungsforschung, Strafvollzug und bedingte Entlassung, S. 5f, Download vom 6. 5. 2007)
Wenn wir uns die sieben Strafvollzugsprinzipien vor Augen führen: • Prinzip der Besserung
• Prinzip der Klassifikation
• Prinzip der Flexibilität der Strafen • Prinzip der Arbeit als Pflicht und als Recht • Prinzip der Besserungsstrafe als Erziehung • Prinzip der technischen Kontrolle der Haft • Prinzip der Anschlussinstitutionen müssen wir diese um folgende Punkte
• vernünftige Ausbildung,
• Freizeitgestaltung,
• ganzheitliche Gesundheitsfürsorge ergänzen, um den angestrebten ›Erfolg‹ des Freiheitsentzuges zu ermöglichen.
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Das Erkennen der aktuellen Tendenzen des Strafvollzuges ist die einzige Möglichkeit, diese auch in die neue Strafvollzugsarchitektur einfließen zu lassen. Und es ist wichtig, davon auszugehen, dass die Freiheitsstrafe die härteste Strafe darstellt und somit als Sanktion gegenüber den gefährlichsten Rechtsbrechern angewandt wird, denen wir dann als den Insassen der Strafvollzugsanstalten begegnen.
Ein möglichst sparsamer Einsatz von Freiheitsstrafen als strafrechtliche Sanktion ist in weiten Bereichen der Kriminalität ohne Sicherheitsverlust möglich. Dies erspart viel Geld – Haft ist sowohl an sich wie von den Folgekosten her die teuerste aller strafrechtlichen Sanktionen. (Hierzu wie zur Strafvollzugs-Wirkungsforschung siehe baechtold 2005, bruckmüller 2005, dünkel 2003, kunz 1994, walter 1999.) Dies reduziert menschliches Leid, das die Freiheitsstrafe nun einmal für die Inhaftierten und die ihnen nahe stehenden Personen bedeutet, auf das unbedingt notwendige Maß. (gratz, Wirkungsforschung, Strafvollzug und bedingte Entlassung, S. 1f, Download vom 6. 5. 2007)
Kernpunkt des vollzuglichen Handelns ist die vom Gesetz mit dem Begriff der erzieherischen Betreuung umschriebene Tätigkeit. Diese umfasst jene Beeinflussung des Strafgefangenen im Sinne der nachhaltigen Haltungsänderung. In diesem Zusammenhang ist vor allem an Maßnahmen wie Berufsausbildung, regelmäßige Arbeit, sinnvolle Freizeitgestaltung, das Lernen des Bewältigens von Problemsitua-tionen, Anleitung zu Schuldenregulierungsmaßnahmen, therapeutische Maßnahmen auf jeder Ebene bis hin zum Anleiten, Vorsorge für Einkommen und Unterkunft nach der Entlassung zu treffen, zu verstehen. Nach § 56 Stvg ist bei der Durchführung aller Maßnahmen des Strafvollzuges eine erzieherische Einwirkung auf den Strafgefange-nen anzustreben.
Der Abschluss von der Außenwelt dient dazu, schädliche Einflüsse auf den Straf-gefangenen, die von seiner Umwelt ausgehen, abzuhalten und dadurch positive – zum Beispiel im Rahmen des Besuches oder der Betreuung in der Anstalt – zu ver-stärken. Gegen Ende des Strafvollzuges soll nach den Vorstellungen des Gesetzes diese Abschließung zunehmend gelockert werden. Dazu dienen vor allem Einrich-tungen wie Ausgänge und Freigang. Die Beschränkung der Lebensführung kenn-zeichnet den Strafvollzug einerseits als Strafe, dient aber andererseits der Unter-stützung der erzieherischen Beeinflussung, als im Wege des Rechtsinstitutes der Vergünstigung dem Strafgefangenen im Rahmen des Fortschrittes seiner Haltungs-änderung auch immer weniger Beschränkungen auferlegt werden können. (bmj, Strafvollzug in Österreich, 2004)
Das große Dilemma der Freiheitsstrafe, des ›Trainings in Unfreiheit‹ auf das Leben in Freiheit, kann nicht gänzlich abgeschafft, aber doch gemindert werden:
Die Freiheitsstrafe versucht den Widerspruch zu synthetisieren: Die Freiheits-strafe nimmt den Straftäter für eine in aller Regel begrenzte Zeit aus der Gemein-
76 handbuch strafvollzugsarchitektur schaft heraus, nach deren Ablauf der Täter in die Gemeinschaft zurückkehrt. ›Behandlungsvollzug‹ ist der Versuch der Aufrechterhaltung oder Herstellung einer gewissen Mindestbindung an die Gemeinschaft während des Freiheitsent-zuges. (gratz, Wirkungsforschung, Strafvollzug und bedingte Entlassung, S. 6, Download vom 6. 5. 2007)
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Die negativen Folgen des Freiheitsentzuges ite
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Sobald man sich mit dem Strafenden am Freiheitsentzug befasst, werden schnell die ntzu
negativen Veränderungen deutlich, die diese Art von Strafe mit sich bringt. Um sich g
überlegen zu können, wie man als Architekt die angestrebten Folgen des Freiheits-entzuges fördern und die negativen Folgen mindern kann, wird im Folgenden das mögliche Ausmaß der negativen Haftfolgen kurz erörtert. Die negativen Folgen der Freiheitsstrafe sind schon lange bekannt, vor 180 Jahren führten sie unter anderem zu folgenden Überlegungen:
Erst die Kritik der von der Revolution gebrachten Neuerungen, die in der Restau-rationszeit in schärfster Weise einsetzte, beleuchtete diese unerwünschte Neben-wirkung der Freiheitsstrafe, um damit die Zweckmäßigkeit der Leibes- und Lebens-strafen und damit die Wünschbarkeit ihrer Wiedereinführung darzutun. L. Meyer von Kronau bemerkt in Bezug auf die Freiheitsstrafe: »Bey diesen Gefängnisstrafen, besonders wo sie auf weniger wichtige Vergehungen angewendet werden, findet sich indes immer ein Nachteil, dass nämlich oft dadurch, nicht sowohl der Strafbare, als andere gestraft werden. Unser peinliches Gesetzbuch setzt zum Beispiel auf kleinere Diebstähle Einsperrung von mehreren Jahren. Wenn sie nun einen Haus-vater, einen Sohn oder eine Tochter gebrechlicher Eltern und dergleichen trifft, wer wird da mehr gestraft, der Strafbare oder diejenigen, denen er Brod verschaffen sollte?« Und Meyer v. Kronau schließt mit einem Loblied auf die Prügelstrafen, denn sie ziehe nur den zu Strafenden in Mitleidenschaft! (l. meyer v. kronau, Bemerkungen über die Gebrechen des helvetischen Kriminalwesens, 1826, S. 29, nach guggenheim 1923, S. 28)
Heute, fast 200 Jahre später, kann man die Problematik in zwei Bereiche teilen, zum einen als das Gefängnissystem an sich und zum anderen die negativen Folgen am Menschen, dem Insassen, aber auch dem Personal. Zum Bereich des Gefängnis-systems hat es W. Gratz treffend formuliert:
Therapeutische Justizanstalten – eine Quadratur des Kreises. Das Versagen des Gefängnisses als Sozialisationsinstanz ist keine Panne, sondern systemimmanent. Systeme strikter Kontrolle, wie das Gefängnis eines ist, erzeugen häufig gerade das Verhalten, das sie verhindern wollen. Als Beispiel nennt Hohmeier (1969, S. 220f) die Statusdegradierung beim Eintritt in die Anstalt, die bei den Anstaltsinsassen fast zwangsläufig den Impuls erzeugt, die bedrohte Identität durch den Anstaltsregeln
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zuwiderlaufendes Verhalten zu sichern, wodurch ein starkes Kontrollsystem erst recht notwendig wird. In dem kustodialen Ziel der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sind in der Praxis zwei Teilziele enthalten: »Strikte Durchsetzung aller Vorschriften ohne Ausnahme und Durchsetzung unter Gebrauch des ›common sense‹ in der Weise, daß die Gefangenen, deren Kooperation zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung unerläßlich ist, nicht provoziert werden.«
Hieraus ergeben sich konfigurierende Rollenerwartungen, die Verhaltensun-sicherheiten erzeugen. Cloward (1960) weist auf die besonderen Probleme sozialer Kontrolle im Gefängnis hin: Ausschließung aus dem Gefängnis (üblicherweise die wirksamste Sanktion in Organisationen) ist nicht möglich. Physische Gewalt ist nur begrenzt einsetzbar und von zweifelhafter Wirksamkeit, positive Sanktionen als Verhaltensanreiz sind offiziell eng begrenzt. Zu berücksichtigen ist, dass die Anstalten zumeist in hohem Ausmaß durch Arbeitsleistungen der Insassen versorgt und instand-gehalten werden. Die damit verbundene Notwendigkeit, Kooperation zu sichern, verstärkt das Problem. (gratz, Therapie im Strafvollzug, Download vom 7. 5. 2007)
Den Bereich der negativen Folgen am Menschen kann man in die Folgen am Insassen und die Folgen am Personal teilen. Beide sind für die Analyse und den Entwurf einer Strafvollzugsanstalt relevant: die des Insassen bezüglich der Haftbedingungen und die des Personals bezüglich der Arbeitsbedingungen. Die Arbeitsbedingungen des Personals werden durch die Haftbedingungen beeinflusst und umgekehrt.
Wie zu Beginn des Kapitels erwähnt, kann das, was das Strafende am Freiheits-entzug ist, wenn es das erträgliche Maß übersteigt, zu Gefängnispsychosen und negativen Haftreaktionen führen. Dieses Maß ist bei jedem an einer anderen Stelle überschritten, doch die Auswirkungen sind ähnlich und werden seit mehr als 150 Jahren erforscht.
Die Geschichte der Haftpsychosen
Bereits im 19. Jahrhundert haben sich Chrastina und Gutsch mit den Phänomenen der psychischen Störung durch Einsamkeit im Haftraum sowie Seelenstörungen von zu lebenslanger Zuchthausstrafe Verurteilten befasst (siehe E. Rüdin, Allgemeine Zeitschrift für Psychiatrie 58, S. 448).
In Österreich hat Grünberger den Begriff ›funktionelles Psychosyndrom‹ geprägt, der die negativen Haftfolgen in ihrer Vielschichtigkeit der einzelnen Sinnesstörungen beschreibt. Ein guter Überblick über die Arten der Haftreaktionen, deren Zustande-kommen und vor allem über das funktionelle Psychosyndrom findet sich in dem Buch von Willibald Sluga Geistig abnorme Rechtsbrecher.
Die Umstände der Haft, besonders lange Haftzeiten in weitgehender Isolierung, können charakteristische Anhäufungen abnormer Reaktionen bewirken. So sind unter anderem Selbstbeschädigungen im Gefängnis häufig. Besondere Persönlich-
78 handbuch strafvollzugsarchitektur keitsentwicklungen, mit denen auch der kriminelle Lebensstil zusammenhängen mag, spielen eine Rolle. Nicht zuletzt sind es Merkmale von geschlossenen Institu-tionen im Sinne E. Goffmans (Asyle), die zusammen mit den vorgenannten Faktoren spezifisch abnorme Reaktionen und Dekompensationen veranlassen können. Auch wenn wir eine spezifische Gefängnispsychose verneinen, so können wir doch eine
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Reihe von abnormen oder krankhaften Verhaltensweisen in Strafvollzugsanstalten r
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aufzählen: eit
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i. n abnorme seelische Reaktionen in der Haft,tzu
ii. Selbstbeschädigungen, g
iii. Selbstmordversuche,
iv. Strafgefangene mit Psychosen,
v. das funktionelle Psychosyndrom, vi. psychosomatische Störungen in der Haft. (sluga 1977, S. 40)
Abnorme und krankhafte Reaktionen und Zustände in der Haft
G. Nass (Haftreaktionen bei Kriminellen, Mschr. Krim. 37, S. 139 – 170, 1954) versteht unter Haftreaktionen teils abnorme, teils psychopathologische Verarbeitungen des Erlebnisses Freiheitsentzug. Er zählt zahlreiche Typen solcher Erlebnisverarbeitung auf. Es handelt sich um Beschreibungen, denen ebenfalls keine Systematik zugrunde gelegt werden konnte. So finden sich bei G. Nass:
a) Affektreaktionen;
b) Gemütsreaktionen;
c) pseudoreligiöses Abreagieren;
d) Reaktionen auf Einschränken oder Entzug;
e) Reaktionen als Folge der Einschränkung des Trieblebens. Hier werden als Untergruppen sexuelles Abreagieren, Abreagieren des Unterhaltungstriebes und des Erkenntnisdranges, Reaktionen des Geselligkeitstriebes und solche auf die Einschränkung des Schaffensdranges sowie die eigenartigen Wirkungen der Triebkraft des Besitzenwollens angeführt;
f) querulatorische Haftreaktionen; g) Selbstmord, Selbstmordversuche und Selbstbeschädigungen. Affektreaktionen verbinden sich mit dem Syndrom, das als ›Zellenkoller‹ bezeichnet wird. […] Bereits 1970 haben wir darauf hingewiesen, dass die Gefährlichkeit einer Psychopharmakatherapie unter den Bedingungen des Strafvollzuges nicht zu unter-schätzen sei. Unsere Erfahrungen zeigen, dass auch Medikamente, die im Hinblick auf missbräuchliche Verwendung und Süchtigkeit als relativ unverdächtig angesehen werden können – wie es zum Beispiel für die Neuroleptika zutrifft –, besonders bei längeren Freiheitsstrafen Drogenabhängigkeit erzeugen können. Dauerverordnun-gen sollen immer auf ein Minimum reduziert bleiben. Medikamente, die immer nur mit Zustimmung der Insassen verabreicht werden können, sind jedoch bei der Be-
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048 ›Schlucken‹
handlung von schwierigen Strafgefangenen nicht leicht zu ersetzen. Sie unterstützen oder eröffnen überhaupt erst den Zugang zu psychotherapeutischen Methoden. Davon abgesehen, wird in akuten Fällen die Beruhigung des Gefangenen nötigen-falls durch eine ärztliche Zwangsmaßnahme als humaner anzusehen sein als die verschiedenen Formen der mechanischen Beschränkung wie Gurtenbetten oder Zwangsjacken, die wir für überflüssig halten. (sluga 1977, S. 42)
Selbstbeschädigungen und Selbstverletzungen
Solche werden überwiegend unter den Bedingungen des Freiheitsentzuges beobachtet, hier wieder – von der Sonderstellung der Nahrungsverweigerung beziehungsweise des Hungerstreiks abgesehen – als Verhaltensweisen bei Strafge-fangenen mit psychischen Besonderheiten. Sie sind durch Persönlichkeitsfaktoren und die Umstände des Freiheitsentzuges bestimmt. Ihr psychopathologischer Stellen-wert ist uneinheitlich, Zuordnungen zu den vielfältigen Bildern der Haftreaktionen sind schwierig, vor allem da auch deren Psychopathologie nicht leicht abzuklären ist. Der allgemeine Sprachgebrauch trennt Selbstbeschädigung und Selbstverletzung nur ungenau. Die Selbstbeschädigung stellt eher einen Oberbegriff dar. Nach unserer Auffassung wäre es genauer und praktischer, Selbstverletzungen, die mit einer Störung der Intaktheit der Hautoberfläche einhergehen, von Selbstbeschädi-gungen, wie sie durch Verschlucken von Fremdkörpern, Intoxikationen, aber auch
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050 tz Tätowieren als Symbol der Zugehörigkeitug
049 Tätowieren 051 Bedeutung: Bekenntnis zum kriminellen Leben
durch Nahrungsverweigerung entstehen, zu unterscheiden. Häufig kommt es zu irreversiblen Schäden, die die sozialen Einordnungschancen eines Gefangenen verschlechtern. Daneben stellt der Selbstbeschädiger für die Vollzugsbehörde, die für seine Gesundheit mitverantwortlich ist, eine Belastung dar. (sluga 1977, S. 46) Dies ist ein Beispiel für die wechselseitige Beeinflussung von Haftbedingungen, negativen Haftfolgen beim Insassen und erschwerten Arbeitsbedingungen des Personals.
Arten der Selbstbeschädigung
›Schneiden‹ – Schnittverletzungen mit Messern, Rasierklingen, Glas oder zu
diesem Zwecke hergestellten Gegenständen wie: abgeschliffene Zahnbürsten-
griffe etc.
– ›Schlucken‹ – Das Verschlucken von Gegenständen, das meist einen operativen
Eingriff erfordert. [abb·048]
– ›Phlegmonen‹ – Das Einbringen von infizierenden oder entzündungsauslösenden
Substanzen, zum Beispiel werden mit verschiedenen Substanzen durchtränkte
oder benetzte Fäden mittels Nadeln durch die Haut gezogen.
– Strangulationen und Intoxikationen. Sie können Grenzfälle zum Selbstmord-
versuch sein. Die Strangulation als Selbstbeschädigung wird in der Regel
angekündigt oder vor anderen durchgeführt. Vergiftungen versuchen Selbst-
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beschädiger zu ›dosieren‹. Sie verschaffen sich laienhaft zusammengestellte
Rezepturen aus geschmuggelten Drogen.
– Andere Selbstbeschädigungen erfolgen durch Hautverletzungen,
Verbrennungen, Einbringen von Fremdkörpern unter die Haut.
Tätowieren
Der Brauch des Tätowierens geht auf kultische oder Schmuckgründe zurück. Er diente auch der sozialen Differenzierung innerhalb und zwischen Völkerstämmen. Berichte über Tätowierungen finden sich in den Schriften von Kapitän Cook, der den auf Tahiti üblichen Prozess der Skarifikation beschrieb. Die Tätowierung gilt auch als Erinnerungszeichen. Sie drückt die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe aus, Kriminelle als Außenseiter der Gesellschaft sind häufig tätowiert. Die Öffentlichkeit schließt aus Tätowierungen auf frühere Gefängnisaufenthalte. Dadurch erschweren sich soziale Einordnungen. Im österreichischen Strafvollzug häufen sich die Wünsche und Anträge um Entfernung von Tätowierungen. Die Tätowierung allein ist kein Hinweis auf eine seelische Störung. [abb·049 – 051]
Tätowierungen an Händen und im Gesicht sind mit Persönlichkeitsstörungen enger verbunden. Als Motive werden Konflikte aus der Vergangenheit im Zusammen-hang mit Liebe und Treue angegeben. Von D.W. McKerracher und R.A. Watscon (Tätowierungen und Verhaltensstörungen, Brit. J. Criminol. 9, 1969, S. 167 – 172) liegt eine Beobachtung über Tätowierungen und kriminelle Verhaltensstörungen vor. Man fand keine Beziehung zwischen Tätowierung und Art von Kriminalität, jedoch eine höhere Selbstmordversuchsrate. Psychologische Testuntersuchungen ergeben bei Tätowierten höhere Aggressivität und Unstetheit. Auch nach T.J.P. Verberne (Die Persönlichkeitszüge von tätowierten erwachsenen Kriminellen. Untersuchung mit dem High School Personality Questionnaire, Brit. J. Criminol. 9, 1969, S. 172 – 175) besteht ein Trend zum unsicheren Verhalten und zu depressiven Zügen bei tätowierten Heranwachsenden. (sluga 1977, S. 50)
Tätowierter Gefangener (am ganzen Körper): Litfaßsäule (laubenthal 2001, S. 209)
Sexualprobleme im Gefängnis
Eine aufschlussreiche Darstellung der Sexualprobleme im Gefängnis stammt von K. Plättner aus 1929 (Eros im Zuchthaus, mopr-Verlag, Berlin 1929). Plättner hat selbst jahrelang im Zuchthaus gelebt und in seinem Buch, dessen Vorwort von Magnus Hirschfeld verfasst wurde, ist der Hinweis enthalten, dass in Russland das Sexual-problem in vorbildlicher Weise durch Gewährung von Besuchen und Erteilung von Urlauben gelöst sei. Der Zwang zur exzessiven Masturbation in der Haft wird als eine Form der Selbstbeschädigung aufgefasst. Dabei spielen ausgefallene Praktiken
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tzug
052 Essensausgabe mit Thermoportwägen
instrumenteller Selbstbefriedigung eine Rolle. Nachwirkungen der sexuellen Absti-nenz bestünden darin, dass kein Gefangener nach Haftentlassung ohne krankhafte Änderungen des Geschlechttriebes sei. Es bestehe sehr häufig Impotenz. (sluga 1977, S. 46ff)
Hungerstreik
Eine besondere Stellung nimmt der Hungerstreik ein. Als Ausdruck des Protestes ist er ein politisches Kampfmittel. Die Konsequenz, mit der ein Gefangener ohne weltanschaulich politische Motivierung einen Hungerstreik durchhält, ist fast immer von den Reaktionen der Umgebung abhängig. Die Absonderung von Gefangenen, die sich im Hungerstreik befinden, ist nicht immer zweckentsprechend. Sie verhärtet die Einstellung des Nahrungsverweigerers. (sluga 1977, S. 46ff) Bei einer meiner zahlreichen Gefängnisbesichtigungen erzählte mir ein Justizwache-beamter, der kurz vor seiner Pensionierung stand, folgende Geschichte: Ein Jugend-licher wurde aus dem Gerichtsgefängnis überstellt, er befand sich den zweiten Tag im Hungerstreik, da er mit seinem Urteil bei Gericht nicht einverstanden war. Der Beamte hätte ihn – es war Freitag – in seine Zelle bringen und das Wochenende abwarten können, bis er am Montag mit dem Gefängnisarzt, dem Sozialarbeiter etc. sprechen würde. Stattdessen teilte ihn der Beamte sofort zur Ausspeisung ein. Nach-dem der Hungerstreikende ein paar Mahlzeiten ausgeteilt hatte, begann er auch selber zu essen. Diese Geschichte zeigt, dass es nötig ist, individuell auf die einzel-nen Problematiken einzugehen, dass jahrelange praktische Erfahrung und die Mög-lichkeit, selbst Entscheidungen zu treffen, eine konstruktive Lösung eines Problems
83
053 Selbstbeschädigung durch Schneiden 054 Selbstbeschädigung als Druckmittel
und somit eine Arbeitsbefriedigung bringen können. Diese Geschichte hat sich in Österreich zugetragen. Als ich sie als positives Beispiel bei einem Kongress in Prag erzählte, waren die Reaktionen negativ: In Tschechien sei es oberstes Gebot, Hygienevorschriften einzuhalten. Diese Vorschriften besagen, dass alle Insassen, die mit dem Gefangenenessen in Berührung kommen, einen Gesundheitsausweis beantragen müssen, das heißt einige ärztliche Untersuchungen über sich ergehen lassen müssen, ehe sie dann nach etwa 14 Tagen entweder in der Gefängnisküche oder bei der Ausspeisung arbeiten dürfen. [abb·052]
Das Zustandekommen einer Selbstbeschädigung ist von dem Zusammenspiel ver-schiedener Faktoren und Bedingungen abhängig. Diese hat W. Sluga beschrieben:
Die Veränderung im Schmerzerlebnis. Die Schmerztoleranz scheint größer zu sein, der Schmerz ist ein Gefahrensignal für eine Störung der Integrität des Körpers und ist in der Regel mit dem Leiden als eine Reaktion der Gesamtpersönlichkeit verbunden. Es ist der Interpretation freigestellt, welche Zusammenhänge zwischen menschlicher Leidensfähigkeit und der in der Regel dürftigen Existenz oder dem geringen Selbstwert eines Strafgefangenen bestehen.
a) Die Aggression nach innen, die Selbstbestrafung. Bei oberflächlicher Betrachtung entspricht die Selbstbeschädigung einer selbstauferlegten Strafverschärfung. Wer psychoanalytischen Gedankengängen folgen will, kann hier das Persistieren eines
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055 tz Suizidankündigung an der Wand, 23. 4. 2004ug
»Tereza, ich weiß nicht wofür ich
hier bin, aber ich weiß was ich will,
ich will raus oder aber sterben.«
056 Suizid am 23. 5. 2004
kindlichen Mechanismus der Selbstbestrafung annehmen. Dem Selbstbeschädiger misslingt die erwachsene Bewältigung von Tat, Schuld und Sühne, und er regrediert in die kurzschlüssige Übersprungshandlung der Selbstverletzung. b) Die Aggression nach außen. Selbstbeschädigungen haben häufig den Charakter einer Show und vollziehen sich mit beträchtlichen motorischen Entladungen. Man vollbringt fakirhafte Handlungen, die erschrecken sollen. Der Entdecker soll entsetzt sein, Blut wird verschmiert, Exkremente werden benützt. Die nachträgliche Glorifizierung einer Selbstbeschädigung vor den Mitgefangenen gelingt durch die Erzählung, wie schaurig der Anblick für den intervenierenden Beamten war. Der Selbstbeschädiger trachtet seine Umgebung dadurch zu aggredieren, dass er ihr die Schuld an seiner Handlung zuzuschreiben versucht: »Seht her, so weit habt ihr mich gebracht.« [abb·053·054]
c) Der sekundäre Krankheitsgewinn. Man wird aus eigener Initiative zum Patienten, zum Mittelpunkt von Manipulationen und Maßnahmen. Die Medizin beginnt sich des Patienten anzunehmen. Diagnostische und therapeutische Eingriffe, die für den normalen Menschen höchst unangenehm sein können, werden mit einer sonst bei Gefangenen nicht zu beobachtenden Disziplin ertragen. Auch hier können tiefen-psychologische Interpretationen Erklärungen anbieten: Die Manipulation am Körper eines in der Infantilität verhafteten Menschen kann, unabhängig von ihrer Qualität, mit einem lustvollen Akzent erlebt werden.
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d) Sadomasochistische Tendenzen. Dabei ist die Pathologie der Sexualität in Haftanstalten zu berücksichtigen. Aus Erfahrungen der Einzeltherapie mit Selbst-beschädigern wissen wir, dass Phasen exzessiver Masturbation mit Selbstbeschädi-gungen in enger, oft austauschbarer Beziehung stehen können. e) Aktuelle Veränderung der Haftsituation. Die schablonenhafte Monotonie der Haft wird so unerträglich, dass sie um den Preis von Selbstverletzungen und Schmerzen verändert wird.
f) Persönlichkeitsfaktoren. Psychopathologische Persönlichkeiten sind anders motiviert als solche mit neurotischen Entwicklungen. Bei Schwachsinnigen kann Selbstbeschädigung als Kurzschlußhandlung oder Mutprobe auftreten. Falsche Vorstellungen über die Anatomie des eigenen Körpers führen gerade bei Schwach-sinnigen oft zu gefährlichen Situationen. […] Auch Personen ohne psychische Besonderheiten verstecken in den Strafvollzugsanstalten Objekte, die für Selbst-beschädigungen geeignet sind. Dabei kommt der Rasierklinge große Bedeutung zu, die besonders in Haftanstalten mit strenger Kontrolle und maximaler Sicherheit von dem Betroffenen als ein Stück ›letzter Freiheit‹ angesehen wird. (sluga 1977, S. 48f)
Verlauf
Selbstbeschädigungen können charakteristische Verläufe haben. Von einmaligen Handlungen aufgrund aktueller Krisensituationen abgesehen, zeigen chronische Verläufe in den Intervallen typische Verschiedenheiten. Eine Verlaufsform ist durch Verkürzung der Intervalle gekennzeichnet, ein Spitalsaufenthalt oder Anstaltswech-sel unterbricht die Serie der Selbstbeschädigungen. Auch zyklische Persönlichkeits-strukturen können Serien motivieren. Eine andere Verlaufsform ist durch Intervall-verlängerung gekennzeichnet. Auch Selbstbeschädigungen unterliegen in ihrer Art einer gewissen Mode. Abgesehen davon, dass ihre Zahl in Relation zur humanen Führung von Vollzugsanstalten abnimmt, werden einige Formen heute kaum noch beobachtet. Dies trifft auf das Einbringen von Farbstoffen oder ätzende Substanzen in den Bindehautsack (Tintenbleistiftminen) zu. In der Zwischenkriegszeit war dies eine der häufigsten Formen der Selbstverletzung und führte nicht selten zur Erblindung. […] Allgemein nimmt die Tendenz zur Selbstbeschädigung mit zunehmendem Alter signifikant ab. Wir haben verschiedene Korrelationen zwischen den einzelnen Formen der Selbstbeschädigung sowie anderen Merkmalen errechnet. So pflegen sich ›Schlucker‹ in der Regel nicht zu strangulieren. Eindeutig negativ ist auch die Beziehung zwischen ›Schneiden‹ und Strangulation. Damit wird eine Gefängnisregel bestätigt: »Wer schneidet, hängt sich nicht auf.« Positive Korrelation besteht zwischen Phlegmonen und Schlucken. […] Bemerkenswert ist, dass die Häufigkeit der Selbst-beschädigungen mit dem funktionellen Psychosyndrom korreliert. Selbstbeschädi-gungen begleiten den Durchbruch von Affekten, die als akute Haftreaktionen im Rahmen eines funktionellen Psychosyndroms vorkommen. (sluga 1977, S. 48)
86 handbuch strafvollzugsarchitektur
Selbstmord
Selbstbeschädigungen müssen von Selbstmordversuchen und vom Selbstmord abgegrenzt werden. Gemeinsam ist die fehlgesteuerte Auseinandersetzung mit den beschränkenden Umweltverhältnissen. Auch die zu Grunde liegende Konfliktsituation kann die gleiche sein. Eine Selbstbeschädigung ist im Rahmen eines ›präsuizidalen
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Syndroms‹ nach Ringel ( r Neue Gesichtspunkte zum präsuizidalen Syndrom. In:
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Selbstmordverhütung e , hrsg. von E. Ringel, Hans Huber, Bern–Stuttgart–Wien 1969)it
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bisweilen das Warnsignal eines drohenden Suizidversuches. Das präsuizidale ntzu
Syndrom besteht aus zunehmender Einengung des Lebensraumes, gehemmter g
Aggression und Flucht in Selbstmordphantasien. Die Eigenheiten des Lebens im Gefängnis kommen dem sehr weit entgegen. Besonders eng sind die Zusammen-hänge zur ›fehlgeschlagenen Aktivität‹ des präsuizidalen Syndroms bei Berücksichti-gung seines individualpsychologischen Aspektes, wie er von G. Sonneck (Das prä-suizidale Syndrom nach Ringel aus individualpsychologischer Sicht, Zeitschrift für Individualpsychologie 1, Ernst Reinhardt, München–Basel 1976, S. 19 – 35) dargestellt wurde. Die Individualpsychologie stellt Beziehungen zwischen Selbstmördern und Kriminellen durch deren infantile Aktivität her. […] In der Regel steht die Selbstbe-schädigung zum Selbstmord in einem psychologischen Gegensatz: Die Mehrzahl der durchgeführten Selbstbeschädigungen zielt nicht auf die Beendigung des Lebens, was für den Selbstmord tatsächlich oder zumindest in der Phantasie des Suizidenten zutrifft. Selbstbeschädigung erstrebt vielmehr die Auflösung unerträgli-cher innerer Spannung, wodurch eben das Leben besser ertragen werden kann. Die klassische Selbstbeschädigung, wie wir sie in der Situation des Freiheitsentzuges bei Kriminellen finden, steht unserer Auffassung nach in einem reziproken Verhältnis. Sie tritt in Situationen auf, in denen die Äußerungsmöglichkeiten eines Menschen autoritär stark eingeschränkt sind. Im Gegensatz zu ihrer Phänomenologie ist die Selbstbeschädigung von der Aggression nach außen mitbestimmt. Der demonstra-tive Selbstmordversuch nimmt eine Zwischenstellung ein. Der Selbstbeschädiger setzt seinen Organismus nur so ein, dass eine völlige Selbstzerstörung vermieden wird. In dieser Absicht kann er häufig scheitern. (sluga 1977, S. 46f) [abb·055·056]
Fernsehen unter Freiheitsentzug
Das Fernsehen gilt als legitime Ruhigstellungsmethode im Strafvollzug. So wie auch andere Tätigkeiten kann das Fernsehen exzessiv betrieben werden. So wie bei anderen Tätigkeiten, kommt es dank der reizarmen Umgebung der Justizanstalten zu einer Verstärkung der Wirkung des Fernsehens. [abb·057 – 059] Für viele Insassen werden die Helden von Seifenopern zu Bezugspersonen. Ein junger Insasse hat mir das einmal so beschrieben: »Die Hexe Sabrina ist genau mein Typ. Außerdem kommt sie jeden Tag um die gleiche Zeit. Auf sie ist Verlass. Die kann mich nicht enttäuschen. Sie verurteilt mich auch nicht.«
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057 Fernsehen
Das funktionelle Psychosyndrom nach Grünberger
Strafgefangene mit Psychosen
In diese Gruppe fallen alle Personen, die während der Strafhaft erkranken. Erkrankungen aus dem schizophrenen und dem manisch-depressiven Formenkreis können in Strafvollzugsanstalten nicht behandelt werden. Es ist auch die Diagnose von Geistesstörungen schwierig, sie erfolgt oft verspätet, was in erster Linie auf Depressionen zutrifft. Der Ausbau des psychiatrisch-psychologischen Dienstes in den Vollzugsanstalten wird die Situation weiter verbessern. Die Überstellung der Erkrankten in öffentliche psychiatrische Krankenhäuser stößt in der überwiegenden Anzahl schon aus Gründen der Bewachung auf Schwierigkeiten. Für länger dauernde Behandlungen sollte ein psychiatrisches Vollzugskrankenhaus verfügbar sein. (sluga 1977, S. 55)
Das ›funktionelle Psychosyndrom‹ als Ausdruck chronisch
einwirkenden Freiheitsentzuges
Nach dem Zweiten Weltkrieg häuften sich die Untersuchungen über Persönlichkeits-wandlungen unter Freiheitsentzug. Die eigentümlichen soziologischen Strukturen in den Gefängnissen führten zur Bildung von Begriffen wie ›Prisonisation‹ und ›Subkultur im Gefängnis‹. Für den deutschen Sprachraum sind besonders die Unter-suchungen von A. Ohm (Persönlichkeitswandlung unter Freiheitsentzug, Walter De Gruyter, Berlin 1964, S. 91 – 95) und S.T. Harbordt (Die Subkultur des Gefängnisses, Beiträge zur Strafvollzugswissenschaft, hrsg. von Th. Würthenberger und H. Müller-Dietz, F. Enke, Stuttgart 1967) zu erwähnen. Das klassische Werk ist die bereits 1940
88 handbuch strafvollzugsarchitektur
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tzug
058 Fernsehen – Ruhigstellung der Insassen 059 Bildschirme in Mehrmannhafträumen
erschienene amerikanische Publikation von D. Clemmer (Holt, Rinehart & Winson, New York 1966, S. 118; 130 ff; 205 und 281) The Prison Community. Die Grundgedanken von Clemmer wurden 1960 durch Wheeler (Socialisation in Correctional Communi-ties, Amer. Sociological Rev. 26, 1961, S. 697 – 712) modifiziert.
Bei den Persönlichkeitsveränderungen durch lange Freiheitsstrafen sind mehrere Faktoren beteiligt: die Persönlichkeit des Gefangenen, seine individuelle Anamnese, die Erfahrungen mit Freiheitsstrafen, Kontaktmöglichkeiten zur Außenwelt, Einzelhaft beziehungsweise Einzelunterbringung oder Gemeinschaftshaft und Beschäftigungs-möglichkeiten. In einer geronto-psychiatrischen Untersuchung haben wir auch den Faktor Alter untersucht. Nach Morris (The experience of imprisonment, Brit. J. Crimi-nol. 2, 1961 / 62, S. 337 – 360) wird der Grad der Prisonisation durch folgende Faktoren bestimmt:
a) das Ausmaß früherer Erfahrungen mit der Insassenkultur sowohl nach Zeit
wie nach Zahl der Vorstrafen;
b) die Art der Beziehungen, die zur freien Welt aufrechterhalten bleiben; c) den Grad, in dem der Gefangene die Dogmen und Regeln der Insassenkultur
akzeptiert;
d) die Art der Beziehungen, die der Gefangene zum Gefängnis als Lebensraum
ausbildet. (sluga 1977, S. 56)
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Die augenfälligsten klinisch-psychologischen Veränderungen fassten wir zu einem Syndrom zusammen, dass wir 1969 in einer Veröffentlichung als ›funktionelles Psychosyndrom‹ bei Freiheitsentzug bezeichneten (j. grünberger, w. sluga: Funktio-nelles Psychosyndrom bei Freiheitsentzug, Wiener Medizinische Wochenschrift 118, 1968, S. 962 – 966). Es setzte sich aus folgenden Merkmalen zusammen: a) Störung im Gefühlsleben; Verflachung der Affektivität; stereotypisierte, inadäquat
erscheinende Emotionen mit oft rezidivierenden Durchbrüchen (akute Haft-
reaktionen).
b) Störungen im Auffassungsfeld und Denken; vorwiegend Einengung und
Verarmung des Assoziationsbetriebes; Haften an Denkinhalten (häufig unter
dem Bild von Hypochondrie und paranoiden Verarbeitungen). c) Veränderungen im psychologischen Lebensstil; infantil-regressives Verhalten.
Entdifferenzierung auf primitive Vitalbedürfnisse oder Versuch einer erträglichen
Zeitstrukturierung durch Anankasmen und formalistisch-unpersönliche Lebens-
gestaltung.
d) Kontaktstörungen; zunehmende Unsicherheit gegenüber Personen und Inhalten
des Lebens in Freiheit. Libidinöse Umbesetzungen; sexuelle Abwegigkeiten,
Verschärfung der Isolierung durch Introversion. (sluga 1977, S. 57)
Die Lockerungen in der Absperrung der Gefangenen, die zunehmende Trans-parenz der Gefängnisse und das Interesse der Öffentlichkeit am Vollzug vermindern Prisonisationseffekte und den Ausbildungsgrad funktioneller Psychosyndrome. Wir sehen heute das funktionelle Psychosyndrom auch als eine Art des psychologischen Gleichgewichtes, in das sich der Inhaftierte begibt und in dem er unabhängig von der Einsperrung Elemente des Lebens aus der Freiheit nur in gefilterter Form auf sich einwirken lässt. Er erträgt so den Freiheitsentzug relativ spannungsarm. Das Syndrom kann jedoch zur sozialen Insuffizienz führen. Anmerkung: Eindrucksvolle Schilderungen der Psychologie der Gefangenschaft sind in der gleichnamigen Arbeit von G. Radbruch enthalten (Die Psychologie der Gefangenschaft, Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 32, 1911, S. 339 – 354). Die Ursache von seelischen Störungen liege besonders in der Einzelhaft. Radbruch drückt allgemeine Skepsis über die einzelnen Haftformen aus: »Die Gemeinschaftshaft mache schlecht, die Einzelhaft schwächer; die letztere bessere, sie bessere aber nur für die Anstalt und nicht für das Leben.« Der Bewohner der Einzelzelle unterliege den Suggestionen der Einsamkeit, wie er den Suggestionen des Milieus vorher unterlegen ist und nachher unterliegen wird. Die eindrucksleere Seele ist bereit, sich von überwertigen Ideen ausfüllen zu lassen. Je spärlicher die Sinneseindrücke werden, umso herrischer wer-den die Gedanken; je mehr aber aus der Außenwelt mitgebrachter Gedankenvorrat aufgezehrt wird, umso unausgesetzter kreisen sie um das eigene Ich. Wer jahrelang nur zu wollen braucht, was die Strafanstaltsordnung für ihn will, muss das Wollen
90 handbuch strafvollzugsarchitektur verlernen, wer wie ein unmündiges Kind behandelt wird, zum Kinde werden. So mag es sich erklären, dass isolierte Gefangene oft ein kindhaftes Wesen zeigen. Der Gefangene entdecke in sich auch bisher unbemerkte außergewöhnliche Fähig-keiten. Nach Radbruch werde in Strafanstalten immer wieder das ›Perpetuum mobile‹ erfunden. 1924 untersucht R. Michel (Zur Psychologie und Psychopathologie der
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Strafhaft r , Mschr. Krim. 15, 1924, S. 58 – 83) 355 Sträflinge. Der Gefangene in der Einzel-
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haft wird als ein Beispiel für Geistesverengung angeführt. Michel zitiert eine Bemer- eit
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kung von C. Colucci: »In Irrenhäusern ist das sicherste Kennzeichen des Überganges ntzu
von akuter zu chronischer Geisteskrankheit die ruhige Anpassung des Kranken an g
die Einschließung.« (sluga 1977, S. 58)
Psychosomatische Störungen in der Haft
Gefangenenhausärzte berichten häufig über das Vorkommen von Magen-Darm-Störungen, zu deren Erklärung vielleicht schon die Lebensgewohnheiten des Gefangenen und vielleicht die Kost ausreichen. (sluga 1977, S. 58)
Daran hat sich in den letzten Jahrzehnten nichts geändert.
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