Zum ewigen Frieden: Ein philosophischer Entwurf

Immanuel Kant · Kapitel 2 von 12

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Zum ewigen Frieden: Ein philosophischer Entwurf

Erster Abschnitt, welcher die Präliminarartikel zum ewigen Frieden unter Staaten enthält.

Erster Abschnitt,

 

welcher die Präliminarartikel zum ewigen Frieden

 

unter Staaten enthält.

 

1. »Es soll kein Friedensschluß für einen solchen gelten, der mit dem

geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht

worden.«

 

Denn alsdenn wäre er ja ein bloßer Waffenstillstand, Aufschub der

Feindseligkeiten, nicht F r i e d e, der das Ende aller Hostilitäten bedeutet, und

dem das Beywort e w i g anzuhängen ein schon verdächtiger Pleonasm ist. Die

vorhandene, obgleich jetzt vielleicht den Paciscirenden selbst noch nicht

bekannte, Ursachen zum künftigen Kriege sind durch den Friedensschluß

insgesammt vernichtet, sie mögen auch aus archivarischen Dokumenten mit

noch so scharfsichtiger Ausspähungsgeschicklichkeit ausgeklaubt seyn. — Der

Vorbehalt (reseruatio mentalis) alter allererst künftig auszudenkender

Prätensionen, deren kein Theil für jetzt Erwähnung thun mag, weil beyde zu sehr

erschöpft sind, den Krieg fortzusetzen, bey dem bösen Willen, die erste günstige

Gelegenheit zu diesem Zweck zu benutzen, gehört zur Jesuitencasuistik, und ist

unter der Würde der Regenten, so wie die Willfährigkeit zu dergleichen

Deduktionen unter der Würde eines Ministers desselben, wenn man die Sache,

wie sie an sich selbst ist beurtheilt. —

 

Wenn aber, nach aufgeklärten Begriffen der Staatsklugheit, in beständiger

Vergrößerung der Macht, durch welche Mittel es auch sey, die wahre Ehre des

Staats gesetzt wird, so fällt freylich jenes Urtheil als schulmäßig und pedantisch

in die Augen.

 

2. »Es soll kein für sich bestehender Staat (klein oder groß, das gilt

hier gleichviel) von einem andern Staate durch Erbung, Tausch, Kauf

oder Schenkung, erworben werden können.«