Zum ewigen Frieden: Ein philosophischer Entwurf
Zweyter Abschnitt, welcher die Definitivartikel zum ewigen Frieden unter Staaten enthält.
Zweyter Abschnitt,
welcher die Definitivartikel zum ewigen Frieden unter
Staaten enthält.
Der Friedenszustand unter Menschen, die neben einander leben, ist kein
Naturstand (status naturalis), der vielmehr ein Zustand des Krieges ist, d. i.
wenn gleich nicht immer ein Ausbruch der Feindseligkeiten, doch
immerwährende Bedrohung mit denselben. Er muß also g e s t i f t e t werden;
denn die Unterlassung der letzteren ist noch nicht Sicherheit dafür, und, ohne
daß sie einem Nachbar von dem andern geleistet wird (welches aber nur in
einem g e s e t z l i c h e n Zustande geschehen kann), kann jener diesen, welchen
er dazu aufgefordert hat, als einen Feind behandeln[3].