
Der verlegene Magistrat
Ein Stadtsoldat hat ohne Erlaubnis seines Offiziers die Stadtwache verlassen, ein Vergehen, auf das nach uraltem Gesetz eigentlich der Tod steht, wovon aber seit vielen hundert Jahren kein Gebrauch mehr gemacht wird: Stattdessen wird der Schuldige nach feststehendem Brauch zu einer bloßen Geldstrafe an die Stadtkasse verurteilt. Der besagte Kerl aber, der keine Lust hat, das Geld zu entrichten, erklärt zur großen Bestürzung des Magistrats, dass er, weil es ihm dem Gesetz gemäß einmal zukomme, sterben wolle. Der Magistrat, der ein Missverständnis vermutet, schickt einen Deputierten und lässt ihm bedeuten, wie viel vorteilhafter es wäre, einige Gulden zu erlegen, als arkebusiert zu werden, doch der Kerl bleibt dabei, seines Lebens müde zu sein, sodass dem Magistrat, der kein Blut vergießen will, nichts übrigbleibt, als ihm die Geldstrafe zu erlassen.






