Handbuch Strafvollzugsarchitektur, Parameter zeitgemäßer Gefängnisplanung
Menschen
Dieses Kapitel ist lang und deshalb in 3 Teile geteilt.
Die Trennung dieser Insassen vom Normalvollzug ergibt sich durch ihre m
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Gefährlichkeit, besondere Therapiebedürftigkeit sowie ihre Persönlichkeit. n
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Differenzierung aus der Sicht der Architektur
Im Wesentlichen gibt es drei Aspekte, die bei der Differenzierung aus der Sicht der Architektur, also bei der Entwicklung einer eigenen Strafvollzugstypologie, zu beachten sind:
• Sicherheit
• Dauer der Haft
• Spezifika der Benutzer der Strafvollzugsanstalten (Insassen)
Sicherheit
Bei einer genaueren Betrachtung der Entwicklung der Strafvollzugsanstaltstypo-logie der letzten Jahrhunderte fällt deutlich auf, dass es einen Unterschied gibt, zwischen den in Amerika entwickelten pennsylvanischen Strahlenbauten, deren europäischen Nachfolgern und den Gerichtsgefängnissen einerseits und den Gefängnisbauten, die nach dem Ersten Weltkrieg entstanden sind, andererseits. In diese Zeit fällt auch die Einführung der neuen Baustoffe, des elektrischen Stroms, des Leitungswassers und der wc-Anlagen.
Die ›Humanisierung‹ des Strafvollzugs, die Einführung der psychologischen und sozialen Betreuung der Insassen hat die Nutzung der Anstaltsgebäude verändert. Zusammenfassend kann man sagen, dass es zu einer Raumumverteilung zwischen Insassen und Personal kam. Das ist der Hauptgrund, der die alten Anstalten unzeit-gemäß wirken lässt.
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Was bedeutet das für die Typologie der Strafvollzugsneubauten? Die Typologie der pennsylvanischen Strahlenbauten ist nicht mehr zeitgemäß, da die Sicherheitskontrollen und der Strafvollzug sich geändert haben. Diese Bauten [abb·070] haben einen klaren architektonischen Ausdruck, der deutlich zum Thema Strafvollzug Position bezieht, und deshalb auch ein unverkennbares Erscheinungs-bild. Auf der Suche nach der typischen Strafvollzugsbautypologie finden wir bei Neubauten meist nur Zitate der alten Bauten, die, aus dem Kontext gerissen, wenig Sinn ergeben.
Was ist der Unterschied?
Wenn es für Architekten eine Gegebenheit gibt, auf die sie bedingungslos achten müssen, so ist es die Gravitation. Alle anderen Gegebenheiten (Umfeld, Ausrichtung) können in Frage gestellt, verändert, umgeformt, negiert etc. werden. Was die alten Strafvollzugsbauten eint, ist, dass zu der Gegebenheit der Gravitation eine zweite, nämlich die der Sicherheit hinzukam. Die Sicherheit hatte für den Architekten von damals in allen Phasen der Planung einer Strafvollzugsanstalt Priorität.
Heute gibt es technische Möglichkeiten, welche die Sicherheitskontrollen auf den ersten Blick erleichtern. Die architektonischen Lösungen der Vergangenheit scheinen nicht mehr aktuell und nicht nur aufgrund des Einzuges des spezialisierten Personals (Psychologen, Pädagogen etc.) in die Anstalten kam es zu einer Abschwä-chung der architektonischen (passiven) Sicherheitsmaßnahmen und somit zum Verlust des für die Gefängnisse typischen Ausdruckes. Heute sehen die Neubauten der Strafvollzugsanstalten meist aus wie Wohnheime, an denen nachträglich Sicher-heitseinrichtungen angebracht wurden. Sicherheit ist jedoch nach wie vor der einzige Grund für den Gefängnisbau. Deshalb muss man sie in jede bauliche Über-legung integrieren. [abb·071] So kann auch wieder eine Strafvollzugsbautypologie entstehen, die unverwechselbar ist.
Anders gesagt: Im Mittelalter sperrte man die Waisen, Geistesgestörten und Kriminellen zusammen in die Gefängnisse. Im Laufe der Jahrhunderte entwickelten sich eigenständige Typologien sowohl für Waisen, in Form von Kinderheimen, wie auch für Geisteskranke in Form von Psychiatrischen Anstalten. Diese Typologien werden kontinuierlich aktualisiert und den neuen Anforderungen angepasst, wäh-rend bei Gefängnissen, die heutzutage nur noch für die Unterbringung von Gesetzes-brechern dienen, der typologische Fortschritt im besten Fall zu stagnieren scheint.
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070 Dienstzimmer des Pennsylvanischen Bautyps 071 Kantine mit Sicheheitsvorrichtung
Es kommt bei Neubauten von Justizanstalten immer wieder zu der Fehlentscheidung, die Sicherheit sei das Problem der Sicherheitsverantwortlichen, die Kameras zu installieren haben. Die Sicherheitsproblematik wird von der Architektur und den Architekten zu den Technikern und technischen Errungenschaften verlagert. Die technischen Errungenschaften können zwar die Arbeit erleichtern, jedoch niemals in der ganzen Bandbreite der menschlichen Wahrnehmung die Sicherheitskontrolle m
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übernehmen. »Eine Kamera hört nichts«, formulierte es ein Justizwachebeamter n
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eines Neubaus, nachdem es in diesem zu wiederholten unbemerkten Übergriffen eh
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der Insassen untereinander gekommen war. Die Übergriffe fanden in einem Bereich statt, der nicht von der Kamera eingesehen wurde.
Dauer der Haft
Die Dauer der Haft richtet sich meist nach der Gefährlichkeit des Täters beziehungs-weise nach der Schwere seiner Straftat.
Je schwerer die Tat, desto länger die Haft. Je länger die Haft, desto mehr kommt es zur Identifikation des Insassen mit seiner Umgebung. Je kürzer die Haft, desto intensiver lehnt der Insasse seine Umgebung ab, desto schneller wird die Einrichtung ›abgewohnt‹. So kommt es, dass die Insassen, die eine lange Haftstrafe für ein dementsprechendes Delikt verbüßen, ihre Hafträume und Abteilungen in einem besseren Zustand halten. Dies hat nicht, wie man annehmen könnte, mit der ange-botenen Qualität des Inventars zu tun. Am schnellsten ›abgewohnt‹ sind in den An-stalten die Orte, für die sich niemand verantwortlich fühlt, wie Gemeinschaftsräume, die von mehreren Abteilungen genützt werden, beziehungsweise Hafträume der Untersuchungshaft und der kurzen Strafen (bis zu 18 Monaten).
Es ist wichtig, sich der Zeitkomponente bewusst zu sein, denn ein Insasse, der eine längere Strafe zu verbüßen hat, sieht notgedrungen diese Zeit als einen Teil seines Lebens an, eines Lebensabschnittes in Unfreiheit. Ein Insasse mit einer kurzen Strafe sieht diese meist nur als Unterbrechung seines Lebens in Freiheit. Je länger ein Insasse dem chronischen Freiheitsentzug ausgesetzt ist, desto mehr neigt er dazu, an den negativen Haftfolgen zu erkranken.
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Der Unterschied zwischen langen und kurzen Haftstrafen liegt im Vollzugsprogramm, den Therapien, den Ausbildungsmöglichkeiten etc. Nach genauer Analyse dieser unterschiedlichen Tätigkeiten und Abläufe entwickeln sich unterschiedliche räumli-che Bedürfnisse und so kommt es zwangsläufig zu einer Differenzierung der Archi-tektur für lange beziehungsweise kurze Strafen.
Spezifika der Insassen von Strafvollzugsanstalten
Einen wesentlichen Bestandteil jeglicher architektonischer Überlegungen bilden, außer den verschiedenen Funktionen und Abläufen, die Spezifika der Nutzer der Strafvollzugsbauten.
Die zahlreichste Nutzergruppe in einer Strafvollzugsanstalt sind die Insassen. Ohne die Insassen wäre ein Strafvollzugsbau überflüssig. Die Eigenheiten und Verhaltensweisen der Insassen sind einerseits sicherlich systemimmanent, wie es Goffman in seinem Buch Asyle beschreibt oder wie es auch das Stanford-Projekt zeigte. (Stanfordprojekt: Eine Gruppe freiwilliger Studenten der Stanford-Universität nahm im Jahre 1971 an einem Versuch teil, bei dem die Hälfte zu Aufsehern, die andere Hälfte zu Insassen des eigens im Keller der Universität errichteten ›Zellen-traktes‹ eingeteilt wurde. Nach wenigen Tagen veränderte sich das Verhalten der jeweiligen Gruppe auf erschreckende Weise. Siehe dazu zahlreiche Materialien im Internet.)
Es gibt noch einen anderen wesentlichen und bis heute nicht ausreichend erforschten Aspekt der Spezifika der Insassen von Strafvollzugsanstalten. Wenn man davon ausgeht, dass den Insassen gemein ist, gegen allgemein gültige Gesetze und Regeln verstoßen zu haben, so könnte man darauf schließen, dass es zwischen ihnen doch Ähnlichkeiten gibt, die ihr Verhalten motivieren. Es gab schon vor hundert Jah-ren Versuche, den ›typischen Kriminellen‹ zu definieren. Zahlreiche Studien wurden erstellt, unter anderem von Cesare Lombroso Die Ursachen und Bekämpfung des Verbrechens (dritter Teil, drittes Kapitel). Diese Theorien tauchen im Laufe der Geschichte immer wieder auf, werden teilweise von Politikern gefährlich miss-braucht (nationalsozialistische Rassenlehre) und wieder verworfen.
Dass es bestimmte Eigenheiten und Gemeinsamkeiten unter den Insassen gibt, ist unbestritten. Es sind dies Verhaltensweisen, die, potenziert durch den Freiheits-entzug, die spezifische, unvergleichbare Atmosphäre in Strafvollzugsanstalten aus-machen. Die Entwicklung der forensischen Disziplinen, vor allem der Psychologie, Psychiatrie und der Hirnforschung, zeigen zahlreiche Typologien der Straftäter auf. Ein relativ neues und wichtiges Instrument der Forschung sind Magnetresonanz- und Kernspintomografien, mit deren Hilfe die Aktivierung der einzelnen Hirnregionen bei bestimmten Reizen gemessen werden kann.
Einige der Hirnstrom-Aufzeichnungen waren tatsächlich merkwürdig, aber sie stammten nicht von Außerirdischen und natürlich hatten wir die Daten nicht
138 handbuch strafvollzugsarchitektur gefälscht. Sie stammten von einer Klasse von Menschen, die in jeder Rasse, Kultur; Gesellschaft und sozialen Schicht vorkommt. Jedermann ist solchen Menschen schon begegnet, ist getäuscht und manipuliert worden und war gezwungen, mit dem so angerichteten Schaden zu leben oder ihn zu reparieren. Für solche Menschen – häufig charmant, aber stets tödlich – gibt es eine klinische Bezeichnung: Psychopathen. Ihr Markenzeichen ist eine verblüffende Gewissenlosigkeit, ihr Spiel ist die Befriedi-gung ihrer Bedürfnisse auf Kosten anderer. Viele von ihnen – aber durchaus nicht alle – landen im Gefängnis. Alle nehmen sie viel mehr, als sie geben. (hare 2005, S. 1)
Kriminalität ist multifaktoriell bedingt. Kriminalität kann nur vor dem Hintergrund eines sehr komplexen Wechselspiels verschiedener Bedingungen und Faktoren betrachtet werden. Monokausale Erklärungen sind unzulänglich. Das Heranziehen von Persönlichkeitseigenschaften zur Erklärung von Straftaten als täterorientierter Ansatz ist dabei nur ein Aspekt und kann allein der Komplexität der Sache sicherlich nicht gerecht werden. Dennoch kommt der Analyse der Persönlichkeitsstruktur von Straftätern eine große Bedeutung zu. Schließlich bedingt diese in gegebenen m
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situativen und sozialen Kontexten bestimmte Verhaltensweisen, so auch norm- n
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abweichendes und normverletzendes Handeln. Das heißt also, dass neben der eh
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Individualisierung des Straftäterprofils auch eine Typologisierung von Tätern möglich sein könnte. (klopf 2004, S. 15)
Diese Verhaltensweisen begünstigen das Begehen von strafbaren Verhalten in Frei-heit und sie erschweren zum großen Teil das Zusammenleben der Insassen unter-einander. Nicht zuletzt sind die Insassen das ›Material‹, mit dem das Personal der Anstalten arbeitet. Das bedeutet, dass die Verhaltensweisen der Insassen wesentlich zu der Stimmung in der Anstalt beitragen. Architekten sollte diese Stimmung nicht fremd sein, denn sie ist die Situation, für die sie entwerfen!
In Kinderheimen, Psychiatrien etc. ist die Stimmung wesentlich anders. Somit macht es keinen Sinn, Strafvollzuganstalten als Kinderheime mit zusätzlichen Sicher-heitsauflagen anzudenken.
Die Insassen haben häufig eine ähnliche Vergangenheit, sie haben immer eine gemeinsame Gegenwart und sie haben oft eine unterschiedliche Zukunft. Die gemeinsame Gegenwart spiegelt sich in der Entstehung der Subkultur wider. Der Ausdruck der Subkultur besteht unter anderem auch in einer gemeinsame Sprache (Anstaltsjargon). Der Rechtswissenschaftler Klaus Laubenthal gibt in seinem Buch Lexikon der Knastsprache – Von Affenkotelett bis Zweidrittelgeier einen Einblick in die Umgangssprache der Gefängnisinsassen.
In der Entsagungssituation der Strafhaft mit ihrem Zwang zu monosexueller Gruppierung, Beschränkung von Aktivität, Konsum und Besitz kommt es bei den Gefangenen zu individuell verschiedenartigen Abwehrtechniken. Dabei suchen
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Inhaftierte in der Justizanstalt eine gewisse Freiheit zu finden, indem sie sich zur Bewältigung der Haftdeprivationen an die Normen der Gefangenensubkultur anpassen. Diese stellt ein Partialsystem innerhalb des umfassenden Gesamtsystems der Vollzugseinrichtungen dar. Sie weicht teilweise von den Normen der Gesamt-kultur ab und hat sich insoweit zu einer eigenen (Sub-)Kultur entwickelt. […] Die An-staltssubkultur zeigt sich auch im Sprachgebrauch der Strafgefangenen. Sie bilden eine rund um die Uhr in der Einrichtung anwesende, von der Außenwelt mehr oder weniger abgeschottete Sprachgemeinschaft. Diese pflegt mit der Knastsprache einen eigenen Wortschatz, wobei ihr auch eine Einheit stiftende Funktion im Sinne eines Zusammengehörigkeitsgefühls zukommt. Die einzelnen Elemente des Knast-jargons sind ganz überwiegend nicht schriftlich fixiert. Sie entziehen sich teilweise der Kenntnisnahme durch Außenstehende und sollen dies nach Auffassung der Inhaftierten auch. (laubenthal 2001, S. 11f)
Die Umgangssprache der Insassen ist nicht das Werk reichlicher intellektueller Reflexion, sondern ein emotionaler Ausdruck der subjektiv empfundenen Zu- und Missstände. Deshalb führe ich in den folgenden Kapiteln einige Beispiele an. (vgl.: schwind / blau 335f)
Inhaftierte (weiblich): Gittermaus; Knastmaus Inhaftierter: Büßer; Gestrauchelter; Häfenbruder; Haflinger; Interner; Jailer; Knacki; Knastbruder; Knasthocker; Knasti; Knastologe; Lump Sammelbezeichnung aus Sicht des Vollzugspersonals: Banditen; Kundschaft Wer immer wieder rückfällig wird: Knastvogel; Stammkundschaft (laubenthal 2001, S. 203)
Wie schon erwähnt, haben die Strafvollzugsinsassen oft eine ähnliche Vergangenheit.
Ein Großteil der angeklagten Straftäter stammt aus Broken-Home-Verhältnissen (73,7 % im Vergleich zu 28,1 % in der Kontrollstichprobe). Hier fanden sich insbeson-dere ein Wechsel der Erziehungsträger und Heimaufenthalte (49,1 % und 45,6 %). Ungünstige Sozialisationsbedingungen fanden sich ebenfalls bei Überprüfung der Herkunftsschicht der Straftäter. So erbrachte der statistische Vergleich, dass der sozioökonomische Status der Herkunftsfamilien der angeklagten Straftäter deutlich geringer ist als der der Kontrollprobanden (69,2 % der Straftäter Herkunft Unter-schicht; aktuell: 100 % in Unterschicht. Kontrollgruppe: 42 % Herkunft Unterschicht und aktuell Unterschicht: 23,2 %). […] Die Überprüfung der Sekundärfamilien der Probanden erbrachte, dass ein signifikant höherer Anteil der angeklagten Straftäter zum Untersuchungszeitpunkt über keine Partnerschaft verfügte. Deutlich mehr der angeklagten Straftäter berichteten über traumatische Erlebnisse in ihrem Leben. Dabei handelt es sich insbesondere um sexuelle Missbrauchserfahrungen. Man muss hier allerdings auf Lamnek (1985) hinweisen. Seiner Ansicht nach tragen negative
140 handbuch strafvollzugsarchitektur Sozialisationsfaktoren eher dazu bei, dass de facto begangene Straftaten eher ent-deckt, angezeigt werden und eher zur Verurteilung kommen, die Wahrscheinlichkeit einer Strafverfolgung und Verurteilung eines Jugendlichen aus desolaten Familien-verhältnissen sehr viel größer ist als bei einem Jugendlichen aus dem gehobenen Mittelstand. […] Extrafamiliäre Sozialisationsinstanzen, wie zum Beispiel Heim- und Fürsorgeerziehung, haben nach Lamnek keinen Einfluss auf Begehung und Schwere-grad einer Straftat. Vielmehr haben diese einen enormen Einfluss auf die offizielle Reaktion auf eine Straftat, was mit selektiver Wahrnehmung, die sich an vorausge-gangenen stigmatisierenden Stereotypen orientiert, erklärt werden kann. Heim und Fürsorge können dementsprechend als ein einflussreicher Faktor bezüglich der Kriminalisierung eines Kindes oder Jugendlichen, der eine Straftat begangen hat, angesehen werden. (klopf 2004, S. 17f)
Persönlichkeitsstörungen
Obwohl nicht alle Kriminellen Psychopathen sind und nicht alle Psychopathen Kriminelle, sind sie in unseren Gefängnis-Populationen zahlreich vertreten und sind m
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im Verhältnis zu ihrer Anzahl weit überproportional für Straftaten verantwortlich. n
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Im Durchschnitt sind etwa 20 % der männlichen und weiblichen Gefängnis- n
insassen Psychopathen.
– Psychopathen sind für mehr als 50 % der schweren Verbrechen verantwortlich.
(hare 2005, S. 76)
Auch können solche Beispiele ein Thema illustrieren, das sämtliche Fallbeispiele von Psychopathen durchzieht: ein zutiefst beunruhigendes Desinteresse an den Schmerzen und Leiden ihrer Mitmenschen – kurzum, das völlige Fehlen von Mit-gefühl, der Voraussetzung von Liebe. In einem verzweifelten Versuch, diesen Mangel zu erklären, betrachtet man zunächst das familiäre Umfeld, aber das bringt einen kaum weiter. Zwar war die Kindheit mancher Psychopathen durch materiellen und emotionalen Mangel und physischen Missbrauch geprägt, aber auf jeden erwachse-nen Psychopathen aus einer gestörten Familie kommt ein anderer, dessen Familien-leben warm und liebevoll war und dessen Geschwister normale, gewissenhafte Men-schen sind. Darüberhinaus werden nur die wenigsten Menschen, die eine schlimme Kindheit hatten, zu Psychopathen oder gefühllosen Mördern. (hare 2005, S. 5f)
Um die Persönlichkeit und die Persönlichkeitsstörungen bei Straftätern aus der Sicht der Architektur, des geeigneteren Entwerfens zu erörtern, muss vorab ein wesentlicher Punkt geklärt werden.
• Es sind nicht alle Straftäter gleich. • Sie befinden sich dank ihrer unterschiedlich starken Persönlichkeiten aber
auch nicht in der gleichen Situation, obwohl sie gemeinsam einen Haftraum,
eine Abteilung, eine Haftanstalt teilen.
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Das Bestreben muss sein, ihnen womöglich gleiche (gerechte) räumliche Bedin-gungen zu schaffen, obwohl man weiß, dass diese unterschiedlich genützt werden. Was dem einen angenehm ist, kann dem anderen ein Gräuel sein.
Beispiel: Isst der mitteleuropäische Insasse am liebsten allein vor dem Fernseher, sieht es der türkische Insasse als Strafverschärfung, wenn er allein essen muss. Viele dieser Eigenheiten und Unterschiede gehören zum Wissen eines erfahrenen Strafvollzugsbeamten, der dies zu inoffiziellen Sanktionen und Vergünstigungen einsetzen kann.
• Eine Konstruktion ist so stabil wie ihre schwächste Verbindung. Wie die Sicherungseinrichtungen selbstverständlich auf den Extremfall eingerichtet sind, so sollte man auch bei der Atmosphärenbeschreibung den Extremfall vor Augen haben. Das heißt die Insassen, die auffällig und problematisch im Umgang sind. Sicherlich sind Psychopathen die weitaus schwierigste Gruppe der Inhaftierten. Der weltweit führende Experte auf dem Gebiet der Psychopathie, Robert D. Hare, emeritierter Professor für Psychologie in Vancouver, Kanada, beschreibt in seinem Buch Gewissenlos – Die Psychopathen unter uns deren Eigenheiten sehr anschaulich:
Psychopathie ist eine Persönlichkeitsstörung, die durch eine ausgeprägte Kom-bination von Verhaltensweisen und daraus folgenden Charaktereigenschaften defi-niert wird. Die meisten der Eigenschaften werden von der Gesellschaft als negativ angesehen; daher ist es keine Bagatelle, jemanden als Psychopathen zu diagnosti-zieren. Wie bei jeder psychiatrischen Störung basiert die Diagnose auf zusammen-getragenen Indizien dafür, dass eine Person zumindest die Minimalkriterien der Persönlichkeitsstörung erfüllt. (hare 2005, S. vii)
Leider sind die Einflüsse, die zur Entwicklung eines Psychopathen führen, in der Forschung immer noch unklar. Allerdings sind mehrere theoretische Ansätze über die Ursachen der Psychopathie bedenkenswert. Am einen Ende des Spektrums stehen Theorien, die Psychopathie weitgehend als Produkt genetischer oder bio-logischer Faktoren ansehen (Anlage), während Theorien am anderen Ende des Spektrums postulieren, dass Psychopathologie gänzlich aus einem ungünstigen sozialen Umfeld entsteht (Umwelt). Wie bei den meisten Kontroversen liegt die ›Wahrheit‹ zweifellos irgendwo dazwischen. Das heißt, dass psychopathische Ein-stellungen und Verhaltensweisen sehr wahrscheinlich das Ergebnis einer Kombina-tion von biologischen Faktoren und Umwelteinflüssen sind. (hare 2005, S. 146)
Psychopathen sind kaum in der Lage, die emotionalen Reaktionen – Angst und Besorgnis – zu erfahren, die den Ursprung des Gewissens bilden. (hare 2005, S. 67)
Während die meisten von uns große Hemmungen haben, andere Menschen körperlich zu verletzen, trifft das auf Psychopathen nicht zu. (hare 2005, S. 77)
Etwa die Hälfte der Wiederholungs- und Serienvergewaltiger sind Psychopathen. (hare 2005, S. 81)
142 handbuch strafvollzugsarchitektur Die Beschreibung dieser Menschengruppe lässt auf das Konfliktpotenzial schließen, das sie mit sich bringt. Nicht nur für die Insassen der Justizanstalten untereinander. auch für das Personal stellen diese Menschen eine erhebliche Belastung und ein dementsprechendes Sicherheitsrisiko dar.
Er wird nicht geplagt von den üblichen Bedenken, Zweifeln und Rücksichten wegen möglicher Peinlichkeiten,Verletzungen und Gefährdung von Zukunftsplänen, kurz gesagt, die unzähligen Möglichkeiten, die gewissenhafte Menschen in Erwägung ziehen, wenn sie über mögliche Verhaltensweisen nachdenken. Für diejenigen von uns, die erfolgreich sozialisiert worden sind, ist es fast unmöglich, sich in die Erfahrungswelt eines Psychopathen hineinzuversetzen. (hare 2005, S. 69)
Die wichtigsten Symptome der Psychopathie:
– emotional zwischenmenschlich heuchlerisch und oberflächlich – egozentrisch und grandios
– Mangel an Reue oder Schuldbewusstsein – Mangel an Einfühlungsvermögen – hinterlistig und manipulativ
– flaches Gefühlsleben
– abweichendes Sozialverhalten – impulsiv m
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– n unbeherrscht
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sucht Erregung n
– verantwortungslos
– gestörtes Verhalten als Kind, abweichendes Sozialverhalten als Erwachsener (hare 2005, S. 30)
Der österreichische Experte auf dem Gebiet, Univ. Ass. Dr. phil. Johannes Klopf von der Universität Salzburg, dazu:
Das wesentliche Merkmal einer Persönlichkeitsstörung nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation ist ein andauerndes Muster von innerem Erleben und Verhalten, das merklich von den Erwartungen der soziokulturellen Umgebung abweicht und sich in mindestens zwei der vier Bereiche Denken, Affektivität, Bezie-hungsgestaltung und Impulskontrolle bemerkbar macht. Persönlichkeitszüge werden im dsm-iv, dem diagnostischen Manual der ›American Psychiatric Association‹, als überdauernde Muster des Wahrnehmens, der Beziehungsgestaltung und des Denkens über die Umwelt und über sich selbst dargestellt. Sie kommen in einem breiten Spektrum sozialer und persönlicher Situationen und Zusammenhänge zum Ausdruck. Nur dann, wenn derartige Persönlichkeitszüge unflexibel und unangepasst sind sowie in bedeutsamer Weise zu Funktionsbeeinträchtigungen oder subjektivem Leiden führen, konstituieren sie eine Persönlichkeitsstörung. Diagnostiziert nach idc-10 (who, 1993) zeigte sich ein deutlicher Unterschied zwischen den angeklagten Straftätern und der nichtstraffälligen Kontrollgruppe. (klopf 2004, S. 19)
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Fast jeder Psychiater, Sozialarbeiter, Krankenpfleger oder Psychologe, der auch nur einige Zeit in einer psychiatrischen Klinik oder im Gefängnis gearbeitet hat, kennt mindestens einen Kollegen, dessen Leben durch einen psychopathischen Patienten oder Insassen auf den Kopf gestellt worden ist. (hare 2005, S. 131)
Strafvollzugsanstalten werden meist über Jahrhunderte benützt, in dieser Zeit wechseln auch die Abteilungswidmungen, so dass man davon ausgehen kann, dass früher oder später in jedem Haftraum für einige Zeit mindestens ein Insasse mit Persönlichkeitsstörung untergebracht sein wird.
Aus dem Alltag der psychiatrischen Einrichtungen sind Erkenntnisse bekannt, wie zum Beispiel, dass es unterschiedliche zwischenmenschliche Abstandsbedürfnisse bei den verschiedenen psychischen Erkrankungen gibt. Unterschiedliche Tageslicht-bedürfnisse. Unterschiedliche Temperaturbedürfnisse. Im Bereich des Strafvollzugs gibt es dazu keine Studien. Dazu hat sicherlich die bis vor kurzem vorherrschende Haftform der Verwahrungshaft erheblich beigetragen. Heute werden den Insassen als erste ›Hilfsmaßnahme‹ immer öfter die Abteilungsgänge zur ›freien Nutzung‹ zur Verfügung gestellt. Der so umgewidmete Raum bietet zwar mehr Fläche, er stellt jedoch selten eine architektonisch hochwertige Bereicherung des Lebensraumes der Insassen dar.
Stellvertretend für weitere Studien zu dieser Problematik: die Erkenntnisse des ›Hallenser Anklagenprojektes‹ aus dem Skriptum Forensische Psychologie von Univ. Ass. Dr. Johannes Klopf von der Universität Salzburg:
Während bei 43,8 % der Straftäter eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert wurde, betraf dies nur 2,5 % innerhalb der Kontrollprobanden. Die zwei am häufig-sten gestellten Diagnosen in der Gruppe der Straftäter sind dabei die ›dissoziale Persönlichkeitsstörung‹ mit 35,2 %, sowie die ›emotional instabile Persönlichkeits-störung‹, welche bei den Straftätern in 18,1 % der Fälle diagnostiziert wurde (bei den nicht straffälligen Kontrollen hingegen nur in 1,3 % der Fälle). Wie empirische Unter-suchungen immer wieder zeigen, ist das Vorliegen mehrerer Störungsbilder aus diesem Bereich sehr hoch. Durchschnittlich werden bei Patienten mit der Diagnose einer Persönlichkeitsstörung 2 bis 5 Diagnosen gestellt. Des Weiteren findet man sehr oft, dass bei Patienten mit einer Persönlichkeitsstörung auch einige Kriterien anderer Störungsbilder erfüllt sind. Diese Befunde sprechen für eine gewisse Ab-hängigkeit der Persönlichkeitsstörungen untereinander.
Durch eine Faktorenanalyse konnten 3 Merkmalskombinationen ermittelt werden: neurotisch – dissozial, sensitiv – gewissenhaft, selbstsicher – eigenständig; hier
144 handbuch strafvollzugsarchitektur zeigte insbesondere der Faktor ›neurotische Dissozialität‹ größte Differenzierungs-kraft zwischen den beiden Stichproben. Wesensmerkmale dabei sind ausgeprägte emotional instabile Persönlichkeitszüge, dissoziale, paranoide und histrionische An-teile, die bei den Angeklagten deutlich höher ausgeprägt waren. (klopf 2004, S. 20)
Mehrfachtäter können als feindseliger beschrieben werden als Personen, die das erste Mal strafrechtlich in Erscheinung treten. Die Richtung der Feindseligkeit ist da-bei extrapunitiv, das heißt richtet sich eher gegen andere Individuen. Insbesondere zeigte sich bei diesen eine stärkere Tendenz, die erlebten feindseligen Impulse auch in die Tat umsetzen zu wollen. Mehrfachtäter sind deutlich misstrauischer. Im Hinblick auf ihre Introspektionsfähigkeit wurde deutlich, dass sie Kritik eher an anderen Menschen üben, als Fehler und Schwächen bei der eigenen Person zu suchen. Im Gegensatz zu Ersttätern findet sich bei ihnen die external ausgerichtete Überzeugung, dem Zufall oder dem Glück ausgeliefert zu sein. Festzustellen ist, dass Mehrfachtäter negativere Akzentuierungen ihrer Persönlichkeit aufweisen, als dies bei Ersttätern der Fall ist. Zu erwarten gewesen wäre eine deutliche Erhöhung des ›Psychopathie-Faktors‹, der neurotisch-dissozialen Ausrichtung, sowie eine m
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geringere Verträglichkeit. Dies konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Ein sehr n
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wesentlicher Befund erbrachte die Erkenntnis, dass Einfachtäter sehr viel später eh
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strafrechtlich in Erscheinung treten als Probanden mit mehreren Delikten. (klopf 2004, S. 22)
Bei der Erforschung psychischer Störungen bei Straftätern gilt es besonders den Persönlichkeitsstörungen große Aufmerksamkeit zu schenken. Insbesondere die Psychopathie im engeren Sinn (später die antisoziale bzw. dissoziale Persönlichkeits-störung) wird im Zusammenhang mit Delinquenz und Kriminalität gesehen. Die Begriffe der ›Psychopathie‹ oder ›Soziopathie‹ waren und sind immer noch Be-zeichnungen für destruktive und deviante Verhaltensweisen. Menschen, die derart klassifiziert werden, wird eine ausgeprägte Gefühlskälte und Gewissenlosigkeit zugeschrieben. Den ›Psychopathen‹ kennzeichnen extreme Störungen des Bezie-hungserlebens und Sozialverhaltens. (fiedler 1995, nach klopf 2004, S. 50)
Der Begriff der ›psychopathischen Persönlichkeit‹ ist in heutiger Zeit aus den internationalen Diagnosesystemen verschwunden, obwohl der Begriff noch in aller Munde ist. Ersetzt wurde dieses Konzept durch die antisoziale Persönlichkeitsstörung im dsm-iii bzw. dsm-iv, sowie die dissoziale Persönlichkeitsstörung im icd-10. Grund war die Stigmatisierungsproblematik des Begriffs ›Psychopath‹, der immer stärker verbunden wurde mit dem Aspekt der Gesellschaftsfeindlichkeit und Minderwertig-keit. Mit der Einführung des dsm-iii und Folgesystemen, sowie dem icd-10, erfolgte eine operationalisierte Diagnostik von Persönlichkeitsstörungen. Diese sollte zu einer eindeutigeren Beschreibung psychiatrischer Störungen und damit auch zu einer besseren Vergleichbarkeit der Diagnosen an sich führen. (klopf 2004, S. 51)
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Die paranoide Persönlichkeitsstörung
Das Hauptmerkmal der paranoiden Persönlichkeit (nach icd-10 und dsm-iv) liegt in situationsabhängig auftretendem Misstrauen. Es findet sich eine deutliche Neigung dazu, Handlungen anderer Menschen, mögen sie neutral oder gar freundlich sein, generell als feindselig oder kränkend zu interpretieren. Paranoide Persönlichkeiten können als empfindlich, leicht kränkbar, emotional rigide, beharrlich und streitbar charakterisiert werden. Einige sind dabei eher resigniert und hilflos, bei anderen wiederum finden sich streitsüchtige und aggressive Züge. Neben expansiven lassen sich somit auch sensitive Züge erkennen. (tölle 1986, nach klopf 2004, S. 52)
Millon (1981) differenzierte in seiner ›konzeptuellen Komorbidität‹ fünf Typen der paranoiden Persönlichkeitsstörung, die sich hinsichtlich ihrer Ätiologie unterschei-den sollen. So zeigt sich ein enger Zusammenhang seiner›paranoid-antisozialen Persönlichkeitsstörung‹ mit straffälligem Verhalten. Derartige Personen stützen ihr normverletzendes, antisoziales Verhalten auf paranoid überwertige Ideen, wie zum Beispiel jene der Benachteiligung. In der Weltsicht einer Person mit ›paranoider Persönlichkeitsstörung‹ werden andere Menschen sehr schnell als bedrohlich wahr-genommen. Dies kann dazu führen, dass soziale Konfliktsituationen eskalieren. Es besteht dabei die Gefahr eines unkontrollierten Ausagierens eigener aggressiver Impulse. (striehl 1995)
Paranoide Persönlichkeiten werden als Querulanten, pathologisch eifersüchtige Ehepartner oder als Fanatiker strafrechtlich auffällig. Dabei kann die aggressive Gegenwehr gegen vermeintliche Feinde gelegentlich zu Gewalttätigkeiten führen. (klopf 2004, S. 52)
Die schizoide Persönlichkeitsstörung
Zum Wesen der schizoiden Persönlichkeit gehört ein in interpersonellen Situatio-nen gezeigtes Verhalten, das sich durch Kühle, Schroffheit und Ablehnung auszeich-net. Diese Menschen sind reserviert, scheu und zurückgezogen. Es fehlen Kontakte und zwischenmenschliche Beziehungen. Sie sind distanziert, ambivalent, zeigen oftmals einen exzentrischen Lebensstil oder sonderbar anmutendes Verhalten (tölle 1986). Die Diagnose wird im klinischen Kontext sehr selten gestellt. Ermittelte Prävalenzraten liegen in der Regel deutlich unter 1 % (fiedler 1995). Auch in der forensischen Psychiatrie wird diese Störung relativ selten verzeichnet (nedopil 1996). Das delinquente und kriminelle Potential einer schizoiden Persönlichkeit liegt in ihrem mangelnden Gefühlserleben und einer Gleichgültigkeit gegenüber sozialen Normen begründet. (striehl 1995, nach klopf 2004, S. 52f)
146 handbuch strafvollzugsarchitektur sehr unterschiedlich. Sie schwanken zwischen 1,1 % und 15 %. Bei Patienten mit der Diagnose einer oder mehrerer Persönlichkeitsstörungen finden sich Angaben, die zwischen 27 % und 51 % liegen. (fiedler 1995, nach klopf 2004, S. 53)
Die dissoziale beziehungsweise antisoziale Persönlichkeitsstörung
Von allen Persönlichkeitsstörungen zeigen sich die antisozialen beziehungs-weise dissozialen Persönlichkeiten am engsten mit Kriminalität assoziiert. Dieses Konzept birgt jedoch die Gefahr, zirkelhaft von antisozialen Verhaltensweisen auf bestimmte Persönlichkeitseigenschaften zurückzuschließen und aus diesen wieder-um das antisoziale Verhalten abzuleiten. Im dsm-iv werden in erster Linie dissoziale, delinquente und kriminelle Verhaltensweisen herangezogen, so dass es nicht verwunderlich ist, dass ein großer Prozentsatz der Straftäter diese Diagnose erhält. In der icd-10 wird jedoch auch das Kriterium für die »deutliche und andauernde verantwortungslose Haltung und Missachtung sozialer Normen, Regeln und Ver-pflichtungen« aufgeführt. Darüberhinaus werden jedoch Personenmerkmale, das heißt Auffälligkeiten auf den Ebenen Kognition, Emotionalität und Impulskontrolle sowie zwischenmenschliche Beziehungen mit einbezogen. Nachvollziehbar ist, dass die mangelnde Empathiefähigkeit dieser Menschen sowie ihre fehlende Fähigkeit, ein Schuldbewusstsein zu entwickeln, straffälliges Verhalten erleichtern und persi-stente Kriminalität erklären können. Verantwortungslosigkeit und die Missachtung m
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sozialer Normen und Regeln sind die Ursachen für Konflikte mit der Justiz. Epide- n
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miologische Studien verzeichnen Prävalenzraten zwischen 1 und 3 %. Dabei wird eh
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die Diagnose bei Männern deutlich häufiger gestellt (fiedler 1995). Die dissoziale Persönlichkeitsstörung wird bei strafrechtlichen Begutachtungen am häufigsten diagnostiziert. Sie macht zwischen 40 % und 90 % der Gefängnispopulation aus. (nedopil 1996, nach klopf 2004, S. 53)
Die emotional instabile Persönlichkeitsstörung
Hinsichtlich der emotional instabilen Persönlichkeitsstörung finden sich deutliche Unterschiede zwischen dsm-iv und icd-10. So kennt das dsm-iv nur die Diagnose der Borderlinestörung, die icd-10 unterscheidet die emotional instabile Persönlichkeit des impulsiven sowie des Borderline-Typs. […] Kriterien der emotional instabilen Persönlichkeit sind mangelnde Impulskontrolle, geringe Frustrationstoleranz sowie ausgeprägte Unbeständigkeit der Stimmung. Der explosive Impulskontrollverlust war in der deutschen Psychiatrietradition schon immer als Persönlichkeitsstörung aufgefasst und mit Begriffen wie ›reizbare‹, ›explosive‹ und ›aggressive Persönlich-keitsstörung‹ belegt worden (fiedler 1995). Die Überlegung ist nahe liegend, dass bei dem Vorliegen spezifischer situationaler Faktoren diese Wesenszüge zu Gewalt-tätigkeiten gegenüber anderen Menschen prädisponieren. Die Instabilität der Stim-mung sowie die deutliche aggressive Reaktionsbereitschaft bei Frustration führen von massiver Gewaltanwendung bis hin zu Tötungsdelikten, insbesondere wenn eine enthemmende Wirkung durch Alkohol oder Drogen vorliegt. Bei Personen mit einer Borderlinestörung finden sich gehäuft Straftaten im Bereich von Sucht und Sexualität. Die Angaben zur Prävalenz der Borderline-Persönlichkeitsstörungen sind
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Die histrionische Persönlichkeitsstörung
Als Hauptmerkmale dieses Störungsbildes gelten Interaktionsmerkmale einer in den Mittelpunkt drängenden Person mit deutlicher Neigung zu übertriebener Emotionalisierung innerhalb zwischenmenschlicher Beziehungen. Der Affekt ist besonders durch Oberflächlichkeit, einen Wechsel der Stimmungslage, der sehr plötzlich eintritt und für den Betroffenen schwer zu kontrollieren ist, charakterisiert. Zur Prävalenz liegen hinsichtlich der neuen Begriffsbestimmung nur sehr wenige Untersuchungen vor. Die Prävalenzzahlen schwanken dabei zwischen 6 % und 45 %. Durchgehend wird in den Untersuchungen von einem deutlichen Überwiegen dieser Störung bei Frauen berichtet (fiedler 1995). Histrionische Persönlichkeiten wollen stets im Mittelpunkt stehen. Zur Stabilisierung eines brüchigen Selbstkon-zeptes wird Anerkennung und Bewunderung durch andere Menschen benötigt. Das kognitive Profil dieser Menschen beinhaltet Grundannahmen, wie beispiels-weise die Aussage »Ich brauche die Bewunderung anderer, um glücklich zu sein«. Derartige Überzeugungen können zu dem Versuch führen, Anerkennung und Bewunderung auch über strafbare Handlungen zu erreichen. Ihre Abhängigkeit und Verführbarkeit macht sie auch für Gruppendelikte anfällig. Weibliche Straftäter, die wegen eines Gewaltdeliktes (zum Beispiel Vergiftung) verurteilt wurden, sind häufig der Gruppe histrionischer Persönlichkeiten zuzuordnen. (klopf 2004, S. 54f)
Die anankastische Persönlichkeitsstörung
Strukturmerkmale der anankastischen beziehungsweise zwanghaften Persön-lichkeiten sind Ordnungsliebe und Ausdauer mit einem übertriebenen Interesse an Details. Derartige Eigenschaften sind in unserer Gesellschaft eher mit positiver Valenz besetzt. Ebenso findet sich eine ausgeprägte Gewissenhaftigkeit und Skrupel-losigkeit. Diese ausgeprägte Regeltreue sowie leicht einsetzende Schuldgefühle deuten auf einen protektiven Charakter dieses Störungsbildes im Hinblick auf normverletzendes, somit auch strafbares Verhalten hin. Prävalenzraten dieser Störung liegen zwischen 2 % und 6,4 %. (klopf 2004, S. 55)
Die selbstunsichere Persönlichkeitsstörung
Nach dsm-iv bzw. icd-10 zeichnet sich die selbstunsichere Persönlichkeit durch folgende Wesensmerkmale aus. Herausragend ist eine übergroße Ängstlichkeit und Empfindsamkeit vor Ablehnung durch andere Menschen. Es besteht die Sehnsucht nach zwischenmenschlichen Beziehungen, Nähe und Sicherheit, die gleichzeitig begleitet ist durch Vermeidungsverhalten, das wiederum bedingt ist durch einher-
148 handbuch strafvollzugsarchitektur gehende Ängste vor Zurückweisung. Dies weist auf ein mangelndes Selbstvertrauen innerhalb unabhängiger Entscheidungen hin. Dies ist begründet durch die Furcht, sich lächerlich zu machen. Epidemiologische Studien berichten Prävalenzraten von 0 % – 1,3 % (tsuang et al. 1995). Betrachtet man diese Persönlichkeitsstörung im Zusammenhang mit Straffälligkeiten, machen deren Verzagtheit, Antriebslosigkeit, Schwäche und Entscheidungsunfähigkeit normabweichende Verhaltensweisen im Sinne von Kriminalität eher unwahrscheinlich. (striehl 1995, nach klopf 2004, S. 55f)
Die abhängige Persönlichkeitsstörung
Die Charakteristika der abhängigen Persönlichkeitsstörung finden sich in einer übermäßigen Abhängigkeit zu Bezugspersonen, die jegliche Eigeninitiative erschwert. Diese Menschen sind extrem hilflos, wenn eigene Entscheidungen getroffen werden müssen. Der Tod eines Partners oder das Ende einer Beziehung können gelegentlich suizidale Handlungen hervorrufen (Fiedler 1995). Ihr Charakter-bild ist durch Schwächlichkeit gekennzeichnet. Ebenso stehen Leistungsunfähigkeit und mangelndes Durchsetzungsvermögen im Vordergrund (Rasch 1999). Angaben m
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zur Prävalenz schwanken zwischen 1,5 % und 6,4 % (Tsuang et al. 1995). Bei näherer n
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Betrachtung scheint diesen Eigenschaften eher kriminalitätsprotektiver Einfluss eh
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zuzukommen. Nach Venzlaff (1994) können Menschen mit dieser Persönlichkeits-störung jedoch aufgrund ihrer ausgeprägten Ich-Schwäche zu dissozialen Verhaltens-weisen verführt werden. (klopf 2004, S. 56)
Gleichzeitig haben andere, vor allem entwicklungspsychologische Forschungen herausgefunden, dass es eine kleine Gruppe von Personen gibt, die ihr ausgeprägt dissoziales Verhalten früh beginnen und kontinuierlich bis in ein Alter von über 50 Jahren fortsetzen. Diese Menschen zeichnen sich sowohl durch hohe Werte in der Psychopathy Checklist aus, zeigen aber auch schon als Jugendliche geringere autonome Reaktionen auf Reiz und Stress. (klopf 2004, S. 58)
Die antisoziale Persönlichkeitsstörung
Die antisoziale Persönlichkeitsstörung wird heute nahezu bedeutungsgleich mit Psychopathie, manchmal auch Soziopathie, gesehen. Zwei wesentliche Haupt-komponenten aus dem dsm-iv-Konzept sind:
1) Vorliegen einer Verhaltensstörung vor dem 15. Lebensjahr (Schuleschwänzen,
häufiges Lügen, Diebstahl, Zerstörung von Eigentum)
2) Fortsetzung dieses Verhaltens im Erwachsenenalter
Im Erwachsenenalter treten beispielsweise nur zeitweiliges Arbeiten, Gesetzes-übertretungen, Gereiztheit, körperlich aggressives Verhalten, Nichtbezahlen von Schulden, Rücksichtslosigkeit, Impulsivität, kein Vorausplanen, kein Respekt vor Wahrheit oder fehlende Reue für Missetaten auf. (klopf 2004, S. 58)
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Entwicklung der ›Psychopathy Checklist‹
Die ›Psychopathy Checklist‹ ist eine Methode zum Aufzeigen bestimmter spezifischer Persönlichkeitseigenschaften und Verhaltensauffälligkeiten, die im Allgemeinen in ihrem Zusammenwirken als Psychopathie bezeichnet werden. Die interne Struktur und Normierung der ›Psychopathy Checklist‹, Faktor 1, bildet in sechs Items die zwischenmenschliche und affektive Symptomatik ab.
Im zwischenmenschlichen Bereich ist der ›psychopath‹: affektiert, grandios, egozentrisch, betrügerisch-manipulativ, zeigt eine arrogante, überzogene Selbst-einschätzung, Verantwortung für eigenes Handeln wird von sich gewiesen.
Im affektiven Bereich zeigt er: instabile Gefühle ohne Tiefe, unfähig, lang dauernde, stabile Beziehungen zu Menschen, Prinzipien oder Zielen zu knüpfen, Fehlen von Angst, echtem Schuldbewusstsein, Reue und Empathie, Gefühlskälte. In Faktor 2 bilden sich ein sozial deviantes Verhalten und ein chronisch instabiler und antisozialer Lebensstil ab.
Im Verhalten ist er: impulsiv, immer auf der Suche nach Neuem und Sensatio-nellem, lebt ohne feste Lebensziele nach dem Prinzip der unmittelbaren Bedürfnis-befriedigung, weist eine ungenügende Verhaltenskontrolle auf, verletzt ohne weiters soziale Normen.
Die 20 Persönlichkeitsmerkmale der Hare-Psychopathie-Checkliste sind in folgender Tabelle zusammengestellt. Auf der folgenden Seite lassen sich die ver-schiedenen Persönlichkeitsmerkmale und ihre genauen Beschreibungen ablesen. pm 1 Trickreich-sprachgewandter Blender mit oberflächlichem Charme pm 2 Übersteigertes Selbstwertgefühl pm 3 Stimulationsbedürfnis, ständiges Gefühl der Langeweile pm 4 Pathologisches Lügen
pm 5 Betrügerisch-manipulatives Verhalten pm 6 Mangel an Gewissensbissen oder Schuldbewusstsein pm 7 Oberflächliche Gefühle
pm 8 Mangel an Empathie / Gefühlsstärke pm 9 Parasitärer Lebensstil
pm 10 Unzureichende Verhaltenskontrolle
pm 11 Promiskuität
pm 12 Frühe Verhaltensauffälligkeiten
pm 13 Fehlen von realistischen langfristigen Zielen pm 14 Impulsivität
pm 15 Verantwortungslosigkeit
pm 16 Mangelhafte Bereitschaft und Fähigkeit,
Verantwortung für eigenes Handeln zu übernehmen
pm 17 Viele kurzzeitige ähnliche Beziehungen pm 18 Jugendkriminalität
150 handbuch strafvollzugsarchitektur pm 19 Widerruf der bedingten Entlassung
pm 20 Polytrope Kriminalität
(klopf 2004, S. 63ff)
Psychopathie und Behandelbarkeit
Verschiedene Arbeitsgruppen haben nachgewiesen, dass gängige Behandlungs-ansätze wenig bis gar keine Veränderung des kriminellen Verhaltens bei ›psycho-paths‹ bewirken. So zeigt eine Studie, dass 77 % der behandelten, aber nur 55 % der unbehandelten ›psychopaths‹ gewalttätige Rückfalldelikte begingen. (klopf 2004, S. 63ff)
Psychopathie und Risikoeinschätzung
In einer Arbeit konnte nachgewiesen werden, dass ›psychopaths‹ signifikant häufiger im gesicherten Einzelzimmer untergebracht, an intramuralen Zwischenfällen beteiligt, in Terror und Aufwiegelung auf Station involviert sind und signifikant selte-ner unter offenen Behandlungsbedingungen geführt werden können. Auch Wong m
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(1984) konnte belegen, dass sich ›psychopaths‹ im Vergleich zu ›nonpsychopaths‹ n
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9-mal so häufig an intramuralen Zwischenfällen beteiligen, in ihrer Freizeit mehr als eh
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doppelt so viele Delikte begehen und einen sehr viel früheren Delinquenzbeginn aufweisen. (klopf 2004, S. 63ff)
John Gacy, ein Bauunternehmer aus Des Plains, Illinois, war von der Handels-kammer zum ›Mann des Jahres‹ gewählt worden. Er pflegte den ›Clown Pogo‹ für kleine Kinder zu spielen und ließ sich mit Präsident Carters Gattin Rosalynn foto-grafieren. Er hat in den Siebzigern 32 junge Männer ermordet und die meisten ihrer Leichen unter seinem Haus vergraben. (hare 2005, S. 3)
Andererseits kommt es oft vor, dass Psychopathen Reue zeigen, sich aber dann in Wort oder Tat selbst widersprechen. Verbrecher lernen im Gefängnis schnell, dass Reue ein wichtiges Wort ist. Auf die Frage, ob er einen von ihm begangenen Mord bereuen würde, erzählte uns ein junger Häftling: »Ja, klar fühle ich Reue.« Auf Nachfrage hin sagte er, dass er sich »deswegen nicht schlecht fühlen« würde.
Einmal war ich völlig entgeistert von der Logik eines Häftlings, der meinte, sein Mordopfer hätte von seiner Tat profitiert, indem es »eine harte Lektion über das Leben« gelernt habe. (hare 2005, S. 36)
Psychopathen scheinen stolz zu sein auf ihre Fähigkeit, zu lügen. Befragt, ob sie leicht lügen können, lachte eine Frau mit hoher Punktzahl auf der Psychopathie-Checkliste und antwortete: »Im Lügen bin ich die Beste. Darin bin ich wirklich gut – ich glaube, weil ich manchmal etwas Negatives über mich eingestehe.« Dann denkt man, na, wenn sie das zugibt, dann muss der Rest ja auch stimmen. (hare 2005, S. 41)
Ein Häftling wurde in der Warteschlange fürs Abendessen versehentlich von einem anderen gestoßen, worauf er ihn grün und blau schlug. Danach reihte er sich
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wieder in die Schlange ein, als ob nichts geschehen wäre. Obwohl er mit Einzelhaft für seine Übertretung bestraft wurde, war seine einzige Rechtfertigung: »Ich war sauer. Er hat meine Privatsphäre verletzt. Ich habe getan, was ich tun musste.« (hare 2005, S. 53)
Fast immer gelingt es ihnen, die Justiz von ihren guten Absichten und ihrer Zuverlässigkeit zu überzeugen. Obwohl sie es schaffen, Bewährung zu erhalten, eine Aussetzung der Strafe oder vorzeitige Entlassung zu erreichen, ignorieren sie schlichtweg die vom Gericht festgelegten Auflagen. Das heißt, dass sie sogar direkt unter dem Joch der Justiz ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. (hare 2005, S. 57)
Trotz beeindruckender Medienberichte über brutale psychopathische Mörder sollte man sich bewusst sein:
Die Gefahr, seine Ersparnisse an einen wortgewandten Schwindler zu verlieren, ist sehr viel größer, als von einem Killer mit stählernem Blick ermordet zu werden. (hare 2005, S. 5)
In den letzten Jahrzehnten steigt die Tendenz zum Behandlungsvollzug, die Insassen werden verschiedenen Therapien, Aktivitäten und Behandlungen unterzogen. Somit ist es auch notwendig, die Atmosphäre einer Strafvollzugsanstalt dahingehend zu verändern, dass sie therapie- beziehungsweise behandlungsunterstützend wirkt. Bis dahin ist es noch ein langer Weg, der nur multiprofessionell und mit einem tiefen Wissen um die Problematik gegangen werden kann.
Besucher
Die Besucher einer Strafvollzugsanstalt kann man in drei Gruppen teilen. Zum einen die ›professionell bedingten‹ Besuche, wie Polizei, Staatsanwälte, Verteidiger usw. Diese kommen jederzeit, meist wochentags in die Anstalt, um Erkundigungen anzustellen beziehungsweise mit ihren Klienten, den Insassen, zu sprechen. Ihre Besuche werden dem Insassen nicht an die erlaubte Besuchszeit angerechnet. Die Besuche der Angehörigen erfolgen zu fixen Besuchszeiten und können auf vier verschiedenen Arten stattfinden. Dazu das österreichische Stvg:
Besuche
§ 93 (1) Strafgefangene dürfen Besuche innerhalb der festgesetzten Besuchszeiten so oft und in dem zeitlichen Ausmaß empfangen, als deren Abwicklung mit vertretbarem Aufwand gewährleistet werden kann. Es darf ihnen nicht verwehrt werden, jede Woche wenigstens einen Besuch in der Dauer von mindestens einer halben Stunde zu empfan-gen; wenigstens einmal innerhalb von sechs Wochen ist die Besuchsdauer auf minde-stens eine Stunde zu verlängern. Erhält ein Strafgefangener selten Besuch oder hat ein Besucher einen langen Anreiseweg, so ist die Besuchsdauer angemessen zu verlängern. (2) Zur Regelung wichtiger persönlicher, wirtschaftlicher oder rechtlicher Angelegen-
152 handbuch strafvollzugsarchitektur heiten, die weder schriftlich erledigt oder noch bis zur Entlassung aufgeschoben werden können, sowie zur Aufrechterhaltung familiärer und sonstiger persönlicher Bindungen ist den Strafgefangenen in geeigneten Räumlichkeiten Gelegenheit zum Empfang von Besuchen in hierfür angemessener Häufigkeit und Dauer, erforderlichenfalls auch außerhalb der Besuchszeiten, zu geben. Auf eine Überwachung solcher Besuche kann, soweit keine Bedenken bestehen, verzichtet werden.