Handbuch Strafvollzugsarchitektur, Parameter zeitgemäßer Gefängnisplanung

Menschen

Dieses Kapitel ist lang und deshalb in 3 Teile geteilt.

(3) Besucher, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nur in Begleitung Erwachsener zum Besuch zuzulassen. Mehr als drei Besucher sollen nicht gleichzeitig zum Besuch eines Strafgefangenen zugelassen werden.

Wichtig zu beachten ist, dass jeder Besuch ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellt, am häufigsten durch das Einschmuggeln unerlaubter Substanzen und von Mobil-telefonen. Um die Sicherheit zu wahren, werden meist zwei Maßnahmen verwendet: Kontrolle aller Besucher und Sanktionen bei Sicherheitsübertretungen.

Überwachung der Besuche m

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§ 95 n Die Besuche sind schonend zu überwachen. Soweit in diesem Bundesgesetz nicht

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anders bestimmt wird, kann sich die Überwachung auch auf den Inhalt des zwischen h

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dem Strafgefangenen und dem Besucher geführten Gesprächs erstrecken, soll sich jedoch auf Stichproben beschränken. Erforderlichenfalls ist ein fremdsprachenkundiger Strafvollzugsbediensteter oder ein Dolmetscher beizuziehen. Von der Beiziehung eines Dolmetschers ist jedoch abzusehen, wenn die damit verbundenen Kosten im Hinblick darauf, dass von dem Gespräch eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt nicht zu befürchten ist, mit dem Grundsatz einer sparsamen Verwaltung nicht in Einklang stünden. Verstoßen die Strafgefangenen oder die Besucher gegen die Be-stimmungen des § 94 Abs. 3 und 4, so sind sie in leichten Fällen abzumahnen. Im Wie-derholungsfalle oder bei ernsten Verstößen ist der Besuch unbeschadet der Zulässigkeit einer strafrechtlichen oder verwaltungsstrafrechtlichen Verfolgung abzubrechen.

Angehörige

Die verschiedenen Arten der Angehörigenbesuche sind von ihrem vermeintlichen Risiko abhängig. Die Angehörigenbesuche sind für den Insassen sehr wichtig. Meist treffen die Insassen mit ihren Angehörigen jedoch in Situationen aufeinander, die ein privates Gespräch kaum ermöglichen. Eine passende Beschreibung finden wir bei H. Ortner:

Manfred: »Beim Besuch geht ja nicht viel hin und her, man kann ja kaum was in Ruhe besprechen. In einem großen Raum sitzen bis zu 50 Personen, es wird viel geraucht, die Luft ist entsprechend. Viel Lärm ist ja auch, die Kinder … denen wird’s ja auch manchmal langweilig. Irgendwie ist überall eine gespannte Stimmung, keiner traut sich so richtig … an der Seite die Beamten, die alles beobachten. Zum

 

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Besuch darf hier was Kleines mitgebracht werden: ein Päckchen Zigaretten und Süßigkeiten, die die Besucher draußen am Automaten ziehen können: Cola, Limo, Schokolade und Keks. Alles sehr teuer, da nützt man die Situation ganz schön aus … Sachen von draußen dürfen nicht mitgebracht werden. Bevor die Besucher rein-kommen, müssen sie die Taschen einschließen und werden auch durchsucht … Aber das bringt nichts, wer wirklich was hier reinbringen will, zum Beispiel Geld, Tabletten und Drogen, dem fällt schon was ein …« (ortner 1988, S. 83) Die größte Herausforderung beim Errichten von Besucherräumen besteht darin, einen Raum zu schaffen, der einerseits die Privatsphäre eines Gespräches ermöglicht, andererseits aber auch die Sicherheitskontrolle unterstützt. Oftmals ist ein Garten mit zahlreichen Sitzgelegenheiten dafür geeigneter als ein kleiner enger Raum.

Angehörige mit Kindern

Es ist günstig, die Besuche zu differenzieren. So wie die ›professionell bedingten‹ Besuche in eigenen Räumen stattfinden, sollten auch die Angehörigenbesuche mit Kindern von den Angehörigenbesuchen ohne Kinder getrennt werden. Die Besuche mit Kindern können nur dann erfolgreich sein, wenn den Kindern, denen in dieser Situation schnell langweilig wird, genug Raum und Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Besuch ohne direkte optische und akustische Überwachung – Familienbesuch In zahlreichen Ländern wird als Form der Vergünstigung der Besuch ohne direkte optische und akustische Überwachung ermöglicht. Diese Besuchsform hat Gegner und Befürworter. Die Befürworter sagen, dass sich diese Vergünstigung positiv auf die Resozialisierung der Insassen auswirke, weil dadurch die bestehenden positiven Beziehungen des Insassen gefördert würden. Die Gegner sagen, dass, wenn einem Insassen ein solcher Besuch gestattet werde, er auch gleich einen Freigang erhalten könne. Es gibt jedoch gerade bei langen Haftstrafen Insassen, die durch die Mög-lichkeit dieser Besuchsform erheblich profitieren. Negative Wirkungen sind keine bekannt. Diese Form der Besuche muss jedoch von einem beiderseitigen (Insasse und Angehörige) Einverständnis ausgehen.

Die Novelle 1993 brachte als Neuerung die Möglichkeit, Besuche zur Regelung einzelner wichtiger persönlicher Angelegenheiten oder zur Aufrechterhaltung familiärer und sonstiger persönlicher Bindungen in geeigneten Räumlichkeiten auch ohne Bewachung abzuwickeln. (§ 93 Abs. 2 Stvg) (bmj, Strafvollzug in Österreich, 2004 o. S.)

Die dritte Art der Besuche bilden Gastvorträge beziehungsweise Auftritte von Künstlern.

 

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072 Die Toten Hosen, (Andreas ›Breiti‹ Breitkopf zweiter von links)

 

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Gastvorträge, Auftritte von Künstlern eh

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§ 65 In den Strafvollzugsanstalten und den Gefangenenhäusern der Gerichtshöfe ist wenigstens einmal im Vierteljahr eine belehrende, künstlerische oder unterhaltende Veranstaltung abzuhalten.(St )

Eine Band, die seit Jahrzehnten in Psychiatrien und Gefängnissen auftritt und über dementsprechende Erfahrungen verfügt, sind die ›Toten Hosen‹ aus Düsseldorf. [abb·072] Ihr Gitarrist Andreas ›Breiti‹ Breitkopf war so nett, mir folgende Fragen zu beantworten:

as: Wann warst du zum ersten Mal mit dem Thema Gefängnis konfrontiert? ab: Irgendwann kam es immer öfter vor, dass Freunde oder Bekannte von uns Probleme mit Polizei und Justiz bekamen und dann auch schon mal einer in den Knast musste. Meistens ging es dabei um irgendwelche Drogengeschichten.

Der ungewöhnlichste Fall war sicher der des ›Wahren Heino‹. Das war ein Freund von uns und trat eine Zeit lang vor unseren Konzerten mit einer Parodie des Schlager-sängers Heino auf. Der Schlagersänger versuchte dann, diese Auftritte mit Hilfe der Justiz zu verhindern. Unser Freund, der ›Wahre Heino‹, musste am Ende für einige Wochen ins Gefängnis. In Deutschland darf man eben über manche Leute keine Witze machen. Bei Besuchen im Gefängnis und durch Erzählungen von Bekannten bekam ich dann zum ersten Mal einen Eindruck vom Leben hinter Gittern.

 

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as: Was hattest du für eine Vorstellung von Gefängnissen vor deinem ersten Besuch? ab: Als Jugendlicher hatte ich zum einen viele Klischees im Kopf, die von amerika-nischen Filmen geprägt waren. Auf der anderen Seite wurde zu dieser Zeit viel über die Haftbedingungen der raf-Häftlinge diskutiert, aber meine Vorstellungen waren sicher um einiges von der Realität entfernt. In den ersten Jahren mit der Band machten wir dann unsere ersten eigenen Erfahrungen damit, mit der Staatsmacht konfrontiert zu werden. 1985 gab es zum Beispiel eine lange Tournee, während der bei fast jedem Konzert um die Ecke eine Hundertschaft Polizei auf ihren Einsatz wartete. Manchmal waren mehr Polizisten im Einsatz als Besucher bei den Konzerten. In Heidenheim, einem Ort in Hessen, ging die Polizei nach dem Konzert mit langen Schlagstöcken auf die Besucher los, in Koblenz wurden wir vor dem Auftritt erst einmal ohne Angabe von Gründen verhaftet und stundenlang festgehalten, dauernd kam es zu Zwischenfällen. Als Punk stand man sowieso unter Generalverdacht, zu dieser Zeit eskalierte es häufig. Da bekam ich ein Gefühl dafür, wie der Staat seine Macht ausübt, und entwickelte spätestens zu dieser Zeit Sympathien für Leute, die zum Beispiel wegen Drogenbesitzes echte Probleme bekamen und zu Freiheits-strafen verurteilt wurden.

as: Was war die Motivation, in einem Gefängnis zu spielen?

ab: Das hatte verschiedene Gründe. Von Anfang an wollten wir überall spielen, wo es eine Steckdose gab, sprich, wir wollten einfach jede Möglichkeit nutzen, um auf-treten zu können. Das führte zum Beispiel zu vielen illegalen Tourneen und Auftritten im ehemaligen Ostblock, wo wir nie wussten, ob wir den nächsten Konzertort er-reichen oder auffliegen würden. Ausgerechnet nach dem einzigen offiziellen Auftritt in der damaligen Tschechoslowakei wurden wir nach einer Rangelei mit Sicherheits-kräften sofort ausgewiesen. Dazu kam, dass viele Freunde von uns schon Zeit hinter Gittern verbracht hatten und uns natürlich auch die Situation reizte, zu sehen, ob wir es unter den besonderen Umständen im Knast schaffen würden, das Publikum irgendwie zu begeistern.

as: In welchen weiteren ›totalen Institutionen‹ habt ihr gespielt? ab: Die als Gottesdienste getarnten Auftritte in Kirchen in der ehemaligen ddr kann man vielleicht auf eine Art dazurechnen. Man wusste nie so genau, ob jemand die Stasi informieren würde oder ob man wirklich allen Anwesenden vertrauen konnte. In psychiatrischen Einrichtungen haben wir auch gespielt, das waren teilweise sehr intensive Begegnungen. Menschen, die eine lange Therapie absolvieren, machen sich zum Teil über vieles Gedanken, worüber man im Alltagsgeschehen hinwegsieht. Was die dann manchmal in den Texten und der Musik alles finden, ist wirklich erstaunlich.

 

156 handbuch strafvollzugsarchitektur as: Hast du diese Institutionen auch aus anderer Perspektive kennen gelernt? ab: Ich habe meinen Zivildienst in einer psychiatrischen Klinik geleistet. Da haben sich die Begriffe von Normalität für mich total verschoben. Was von der Mehrheit der Gesellschaft als ›normal‹ betrachtet wird, hat oft überhaupt nichts mit den charakterlichen Qualitäten oder Fähigkeiten eines Menschen zu tun. Außerdem habe ich während dieser Zeit mitbekommen, was es heißt, entmündigt und seiner Frei-zügigkeit beraubt zu sein. Zum Teil ist man sehr schnell drin in einer psychiatrischen Einrichtung, aber man ist von der Entscheidung der Ärzte und Richter abhängig, wann man wieder rauskann.

Gefängnisse lernte ich dann zunächst durch Besuche bei inhaftierten Freunden kennen. Später habe ich dann durch unsere Zusammenarbeit mit Pro Asyl die ver-schiedensten Einrichtungen zur Unterbringung oder Inhaftierung von Asylbewer-bern kennen gelernt – eine ganz spezielle Form der Entrechtung und Schikanierung von Menschen, die nichts verbrochen haben, als vor Krieg oder Verfolgung Schutz zu suchen.

Im Moment besuche ich noch regelmäßig Ronnie Biggs, der als einer der engli- m

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schen Posträuber in die Geschichte eingegangen ist und während seiner Jahre in n

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Rio de Janeiro ein guter Freund von uns geworden ist. eh

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as: Haben dir diese Erfahrungen bei den Auftritten geholfen –

deine Einstellung geändert?

ab: Die Auftritte waren ein weiterer Eindruck und haben meinen Horizont in der Richtung sicher noch einmal erweitert. Aber ein wirkliches Bild von allen Schwierig-keiten des Lebens hinter Gittern bekommt man natürlich nur, wenn man selber mal drin war oder jemanden regelmäßig betreut und unterstützt, der im Gefängnis ist.

as: Was ist der Unterschied zu einem normalen Konzert?

ab: Ein Konzert im Gefängnis ist natürlich etwas völlig anderes als ein normales Konzert. Das fängt schon bei der Planung an. Es liegt immer an der Gefängnisleitung, ob sie solche Veranstaltungen zulässt oder sogar begrüßt. Wenn das offizielle Ein-verständnis zu so einem Konzert vorhanden ist, ist die Kooperation normalerweise sehr gut, was natürlich auch immer von den zuständigen Personen auf Seiten des Gefängnisses abhängt.

Dann die Formalitäten beim ›Einchecken‹. Das sind in etwa dieselben wie bei einem Besuch, also das Durchsuchen und Leeren der Taschen und das Passieren verschiedener Sicherheitsbereiche. Das hat natürlich immer etwas Bedrückendes, auch wenn man sich nur für begrenzte Zeit von der Außenwelt verabschiedet. Ich weiß nicht, ob man sich an so etwas jemals wirklich gewöhnen kann. Und die Leute im Publikum sind ja nicht alle Fans der Band, sondern aus den unterschiedlichsten Gründen bei dem Konzert dabei.

 

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as: Habt Ihr drinnen oder draußen gespielt?

ab: Die Konzerte fanden immer in geschlossenen Räumen statt. Viele Gefängnisse in Deutschland stammen ja noch aus der Kaiserzeit zu Beginn des letzten Jahr-hunderts, Backsteinbauten mit einer ziemlich düsteren Atmosphäre. In Düsseldorf, in der ›Ulmer Höh’‹, haben wir in der Gefängniskapelle mit neugotischer Architektur gespielt, weil das der größte zur Verfügung stehende Raum dort ist. Das machte den Auftritt noch ungewöhnlicher. In einem Kirchenraum haben wir sonst nur in der ehemaligen ddr bei unseren illegalen Konzerten gespielt.

as: Wie hast du das Publikum gesehen?

ab: Die Zusammensetzung des Publikums war immer sehr gemischt. Auf der einen Seite gab es Leute, die sich nicht besonders für uns interessiert haben, für die so ein Konzert einfach eine willkommene Abwechslung war. Oder Ausländer, die kaum oder gar nicht Deutsch sprachen und uns überhaupt nicht kannten. Die haben die Zeit dann schon mal genutzt, um ihre Deals zu regeln, weil es ja nicht viele Möglich-keiten gibt, mit anderen Häftlingen zusammenzukommen. Für andere wiederum haben diese Auftritte sehr viel bedeutet, viel mehr, als es ein normales Konzert jemals könnte. Die waren voll mit dem Herzen dabei.

Manchmal gab es auch noch die Möglichkeit, nach den Konzerten kurz mit dem einen oder anderen zu reden. Da war es dann schon seltsam, wenn jeder wieder durch seine Tür verschwand, wir nach draußen, die anderen zurück in die Zelle.

as: Wie war die Reaktion des Publikums und was hattet ihr erwartet? ab: Man weiß nie so genau, was einen erwartet – das gilt ja für beide Seiten. Bei dem besagten Konzert in der Düsseldorfer Gefängniskapelle gab es keine Bestuhlung und viele nutzten die Gelegenheit zum Tanzen, sprangen auf die Bühne und sangen ausgiebig mit – alles fast so wie draußen. Bei einem anderen Konzert in einem Berliner Männergefängnis war es schon schwieriger – düstere Backsteinarchitektur und lange Sitzreihen mit Jungs, die erstmal sehen wollten, was wir so anzubieten hatten. Da hat es dann eine Weile gedauert, sie aus der Reserve zu locken.

as: Gibt es Unterschiede zwischen Frauenknast und Männerknast? ab: Wir haben einmal in einem Frauengefängnis gespielt, in der jva Tegel in Berlin. Das war zwar ein neueres Gebäude und sah sehr viel freundlicher aus, aber die Depression der Situation war noch greifbarer. Männer neigen vielleicht eher dazu, Frust in Aggression zu verpacken, bei Frauen spürt man da eher eine Art Traurigkeit oder Depression. Aber das ist nur ein flüchtiger Eindruck. Außer einer ehemaligen Freundin von mir, die mal plötzlich für zwei Wochen im Gefängnis verschwand, weil sie nicht zu einer Gerichtsverhandlung erschienen war, kenne ich eigentlich keine Frau, die mal im Gefängnis war.

 

158 handbuch strafvollzugsarchitektur as: Welches Repertoire spielt ihr in den Anstalten?

ab: Die Auswahl der Lieder bei den Gefängniskonzerten war ähnlich wie bei einem Auftritt in einem kleinen Club. Ruhige und langsame Lieder ließen wir dann eher weg. Die Länge des Konzerts richtete sich auch immer nach der Situation. Wenn alle Spaß dran hatten, haben wir natürlich noch ein paar Zugaben hinten drangehängt. Jedenfalls gab es von der Gefängnisleitung nie irgendwelche Bitten oder gar Vorgaben, irgendwelche Lieder nicht zu spielen.

as: Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Personal gemacht?

ab: Das Personal war eigentlich immer kooperativ. Für die ist so ein Konzert natürlich auch mal eine Abwechslung und für den einen oder anderen eine Gelegenheit, ein paar Autogramme abzustauben. Ich weiß nicht, ob so ein Konzert für das Personal einen erheblichen Mehraufwand im Vergleich zum normalen Trott bedeutet, zumin-dest hat sich uns gegenüber nie jemand in dieser Richtung geäußert oder gar beschwert.

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Personal n

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In einer Strafvollzugsanstalt unterscheidet man zwischen dem Personal, das nicht eh

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in direktem Kontakt mit den Insassen steht (vorwiegend Administrationspersonal) und Personal, das in direktem Kontakt mit den Insassen steht (Justizwachebeamte, Psychologen, Pädagogen etc.). Wegen des chronischen Raum- und Finanzmangels ist die Reduzierung des Personals, das nicht in direktem Kontakt mit den Insassen steht, ein wesentlicher Schritt.

Im österreichischen Strafvollzug ist es – international durchaus beachtet – gelungen, durch die Einführung zweckmäßiger edv-Programme (ivv – integrierte Vollzugsverwaltung) Arbeitszeit in der Verwaltung der Justizanstalten freizusetzen und in Betreuungsbereiche umzuschichten, wodurch die Sicherheit der Anstalten sowie die Betreuung der Insassen gewährleistet beziehungsweise gestärkt werden kann. (bmj, Strafvollzug in Österreich, 2004) Besonders in den älteren Anstalten, in denen die Administration zum Beispiel über eigene Verrechnungsstellen verfügte, kann sich durch die Reduzierung des Admini-strationsapparates auch eine Raumumwidmung ergeben, die für die gesamte Anstalt von Nutzen ist.

Personal in direktem Kontakt mit Gefangenen

Das Personal, das in direktem Kontakt mit den Insassen steht, kann man in zwei Gruppen teilen:

• Justizwachebeamte

• spezialisiertes Personal (Psychologen, Sozialarbeiter, Ärzte etc.) Beide Gruppen arbeiten – auf verschiedene Weise – mit dem ›Material Mensch‹

 

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Es gibt noch einen dritten allgemeinen Unterschied zwischen menschlichem und anderen Arten von Arbeitsmaterial, der ein einzigartiges Problem bedingt: Denn wie sehr sich das Personal auch von diesem Material zu distanzieren versucht, es kann dennoch Gegenstand kameradschaftlicher Gefühle, ja sogar Liebe werden. Die Gefahr, dass ein Insasse menschlich erscheint, besteht immer; wenn dem Insas-sen Härten zugeführt werden müssen, dann leidet ein mitleidiger Angestellter des Stabes. (goffman 1973, S. 85)

Das Personal steht dem Insassen gegenüber in einer übergeordneten Position, was seine Arbeit einerseits erheblich erschwert (Vertrauensbildung), andererseits erst ermöglicht (Sicherheitskontrolle). Die Kontakte zwischen Personal und Insassen sind gesetzlich geregelt, doch können Übergriffe nicht verhindert werden.

Die Tatsache, dass die Insassen Objekte von Mitleid und Fürsorge des Personals werden können, führt zu einer manchmal in totalen Institutionen auftretenden Er-scheinung, die man als ›Engagementzyklus‹ bezeichnen könnte. Anfangs hält das Stabsmitglied sozialen Abstand zu den Insassen und von diesem Standpunkt aus kann es kaum zu ernsten Schädigungen oder Schwierigkeiten innerhalb der Institu-tion kommen; der Bedienstete sieht jedoch nicht ein, warum er sich nicht für einige Insassen freundlich engagieren sollte. Dieses Engagement bringt ihn aber in eine Lage, in der er durch das, was die Insassen tun und was sie erleiden, verletzt wird, und in der er auch die soziale Distanz verletzt, die seine Kollegen vom Personal den Insassen gegenüber einhalten. Als Reaktion darauf erhält der Angehörige des Personals vielleicht den Eindruck, er habe sich ›die Finger verbrannt‹, und wird sich auf Büroarbeit, Ausschussarbeit oder andere Aufgaben zurückziehen, bei denen er es nur mit seinesgleichen zu tun hat. Nachdem er sich aus dem Gefahrenbereich des unmittelbaren Kontakts mit den Insassen entfernt hat, wird sein Gefühl, vorsichtig sein zu müssen, allmählich abnehmen, und damit kann der Zyklus von Kontakt und Rückzug sich wiederholen. (goffman 1973, S. 85)

Ein erheblicher Beitrag zur Verminderung dieses Risikos ist die Supervision des Personals. Für die Psychologen und Psychiater ist die Inanspruchnahme einer Supervision kein Problem und nur langsam wird sie auch immer mehr von den Justizbeamten genützt.

Justizwachebeamte

Die Hauptaufgabe der Justizwache besteht in der Sicherung der Anstalt nach außen sowie der Sicherheitserhaltung innerhalb der Anstalt. Bis vor einigen Jahrzehnten sah ihre Arbeit meist so aus, wie es Licker, Schoenmakers und Sigmund in ihrem Buch Jugendstrafvollzug – Vorsorge statt Nachsorge beschreiben:

Der Dienst des Aufsichtsbeamten ist eintönig. […] Das liegt, was den Tagesdienst anbetrifft, schon daran, dass die drei Mahlzeiten am Tage und mit ihnen die Routine-bewegungen – Aufsperren, Einsperren, Kosttürchen öffnen, Kosttürchen schließen –

 

160 handbuch strafvollzugsarchitektur immer um die gleiche Zeit stattfinden und einen beträchtlichen Teil des Dienstes ausfüllen. Die Zeit, in der die Gefangenen arbeiten, läuft weniger nach festen Regeln ab; im Grunde gibt es aber auch hier nur eine überschaubare Reihe von Varianten, die sich ständig wiederholen. Der eintönige Dienstablauf hat zweierlei Folgen: Eine Tätigkeit, deren Gleichförmigkeit jegliche Initiative unterdrückt, befriedigt nicht; v. a. den nicht, der sich einsetzen und entfalten will. Entscheidungen fällen gewöhn-liche Aufsichtsbeamte kaum. Das meiste ist durch Vorschriften festgelegt, und wenn das nicht der Fall ist, wird von den Vorgesetzten entschieden. Der geringen Ent-scheidungsmöglichkeit steht eine beträchtliche Verantwortung gegenüber.[ …] Doch auch heute gilt der Grundsatz, dass nicht die jahrelange sorgfältige Pflicht-erfüllung, sondern dass das einmalige grobe Versagen entscheidend ist. (licker, schoenmakers, sigmund 1973, S. 57)

Eine andere Beschreibung finden wir bei H. Ortner:

Ein Beamtenprotokoll – Abteilung

Eine solche Abteilung könnte man als eine gewisse Gemeinschaft bezeichnen und m

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da gibt es Probleme verschiedenster Art, mit den verschiedensten Menschentypen, n

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die in einem harmonischen Miteinander zusammenleben müssen, was manchmal eh

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äußerst schwierig ist. Mit Menschen umzugehen kann man nicht lernen, man muss eben Mensch sein, um andere zu verstehen. Hier muss selbstverständlich Finger-spitzengefühl und eine gewisse Menschenkenntnis vorhanden sein, denn gerade sie ist eine sehr wichtige Eigenschaft, die zum A und O des Abteilungsbeamten gehört. Hier wird man schon gestraft durch den Entzug der Freiheit und diese Freiheit ist unendlich wertvoll. Dies kann nur der ermessen, der schon einmal in seiner persönli-chen Freiheit eingeschränkt worden ist. Und gerade in unserer Strafform geht im Leben doch vieles verloren, wenn man als junger Mensch seine besten Jahre hinter Gefängnismauern verbringen muss. Hier hilft keine Verachtung. Sie ist äußerst fehl am Platz. Vertrauen, Verständnis und Hilfestellung geben sind die besten Wegmaße. Da gibt es nach der Frühstücksausgabe weiterhin Anliegen verschiedenster Art. Die Nächte waren lang und für manchen schlaflos und je nach Bildung oder Ausbildung will einer das Herz ausschütten. Und da beginnt schon eines unserer Hauptprobleme: das Zuhören. Um zuzuhören, sich erklären zu lassen, um zu verstehen, gehört Zeit und innere Anteilnahme. Man muss das Gespräch aufmerksam verfolgen, in Details des Sachverhalts vordringen, um eventuell Ratschläge zu geben oder Worte des Trostes auszusprechen. Und diese Zeit fehlt einfach. (ortner 1988, S. 98) Wie man sieht, ist der Beruf des Justizbeamten zwar durch viele Gesetze geregelt, doch hat der einzelne Beamte sehr wohl die Möglichkeit, seinem Dienst eine per-sönliche Note zu geben. Es ist deutlich zu sehen, wie sich die Stimmung auf einer Abteilung verändert, wenn ein beliebter Beamter den Dienst nach einem weniger beliebten übernimmt. Oder umgekehrt.

 

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Die Justizbeamten waren jahrhundertelang ›Schließer‹, die die Insassen aus den Zellen in den Spazierhof, zur Arbeit oder in den Speisesaal führten. Die Gänge der Strafanstalten waren meist leer, überschaubar. Heute ist die Situation durch den Wohngruppenvollzug merklich anders. Insassen können sich in bestimmten Abschnitten, auf Kosten der Übersichtlichkeit, frei bewegen. Anders ausgedrückt: Die Justizwachebeamten mussten einen Teil ihres Territoriums (die Gänge) an die Insassen abtreten.

Und noch ein weiteres Problem kam hinzu: der Einzug des spezialisierten Per-sonals in die Anstalten. Aus der Sicht der Justizwache wird das spezialisierte Personal oft als besserwisserisch, besser bezahlt, mit besseren Arbeitsbedingungen und als akademisch abgehoben wahrgenommen. Die meisten Spezialisten haben ein eigenes Büro, Therapieräume etc. Ohne Zweifel sind die Öffnung der Hafträume wie auch der Einzug der Spezialisten notwendig, doch die lange vernachlässigten räumlichen Arbeitsplatzbedingungen der Wachebeamten sind eine denkbar schlechte Basis für eine gute Zusammenarbeit.

Je wohler sich der Justizwachebeamte fühlt, desto besser kann er arbeiten, das bedeutet unter anderem auch: besser auf die Probleme der Insassen eingehen.

Vornehmlich drei Faktoren – negative Perspektive, Misstrauen und Routinisierung – verursachen die soziale Distanz zwischen Stab und Insassen, als deren Folge ein-mal die Kontakte auf ein Minimum beschränkt sind und sich weitgehend auf Routine-angelegenheiten beziehen, zum anderen die Beziehungen sich antagonistisch ge-stalten. Die Distanz stellt eine Kommunikationssperre dar und begünstigt die Ent-wicklung einer oppositionellen Gefängniskultur. […] Will der Beamte seinen Sicher-heitsaufgaben gerecht werden, so ist er auf ein nicht geringes Maß an Kooperation seitens der Insassen angewiesen. In der damit gegebenen Tendenz zur ›Korruption der Autorität‹ liegt eine außerordentliche Gefährdung der Position. (licker, schoen-makers, sigmund 1973, S. 57)

Nicht nur die komplexen Arbeitsabläufe der Justizwachebeamten und das ›anspruchsvolle‹ Arbeitsmaterial (Insassen), sondern auch die unterschiedlich geeigneten baulichen Bedingungen müssen durch die Justizwachebeamten in Einklang gebracht werden. Dazu Mag. Mag. Georg Salzner:

Es gibt keine zwei Justizanstalten in Österreich, die sich auch nur annähernd gleichen. Ganz abgesehen von der sich aus der Aufgabenstellung ergebenden und damit notwendigen Vielfalt, unterscheiden sich die Anstalten auch durch ihre historische Entwicklung, ihre technische Ausstattung, aber auch durch die handelnden Personen. Die handelnden Personen – also die Angehörigen der Justizwache – gleichen die unterschiedlichen Sicherheitsvoraussetzungen aus. (georg salzner, Justizwache aktuell Nr.9 / 1997, S. 9)

 

162 handbuch strafvollzugsarchitektur Eine Hilfe bei diesem Ausgleich der einzelnen Elemente bietet sicherlich das so genannte:

Group-Counselling

Einen wichtigen Beitrag zur Ordnung und Sicherheit in den Justizanstalten leistet auch das Group-Counselling. Group-Counselling ist die Form eines Gruppen-gesprächs unter der Leitung von geschulten Bediensteten, mit der Zielsetzung, bei den Insassen Spannungen abzubauen und sie zu befähigen, Probleme und Anliegen gruppengerecht zu artikulieren. (bmj, Strafvollzug in Österreich, 2004)

Vollzugsbediensteter: Aff; Amtsschließer; Aufseher; Bremser; Büttel; Eisenwärter; Grufti; Käs / Kas; Kastner; Kerkermeister; Laufbursche; Lumpenhüter; Lumpentreiber; Maschores; […] Anrede durch Inhaftierten: Meister! abwertend: Schnittlauch

der Hafträume durchsucht und dabei auch an die Gitter klopft: Gitterspecht m

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(laubenthal 2001, S. 213f) n

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Spezialisiertes Personal

Was in Mettray (Anstaltseröffnung 22. Januar 1840, Anmerkung A.S.) geschieht (und was früher oder später in den anderen Ländern Europas geschehen wird), gehört zweifellos einer anderen Ebene an – es ist nämlich das Auftauchen oder vielmehr die institutionelle Ausprägung und gleichsam die Taufe eines neuen Typs von (Erkenntnis- und Macht-)Kontrolle über die Individuen, die der Disziplinar-normierung widerstehen. Und dennoch bedeutet das Auftreten jener Spezialisten der Disziplin, der Normalität und der Unterwerfung eine entscheidende Schwelle in der Entstehung und Entwicklung der Psychologie. Eine quantitative Erfassung der Empfindungsreaktionen konnte sich zwar auf das Ansehen der eben damals entste-henden Psychologie stützen und hat schon darum einen Platz in der Geschichte der Erkenntnisse. Aber die Normalitätskontrollen waren ihrerseits so tief in die Medizin oder Psychiatrie eingebettet, dass sie von daher einer ›Wissenschaftlichkeit‹ teilhaftig wurden; und außerdem stützten sie sich auf den Justizapparat, der ihnen zu einer ›Gesetzmäßigkeit‹ verhalf. Im Schutze dieser beiden mächtigen Vormunschaften, zwischen denen sie übrigens vermittelt, hat sich eine ausgeklügelte Technik der Normenkontrolle ungebrochen bis heute entwickelt. (foucault 1976, S. 382)

Das spezialisierte Personal steht mit den Insassen im Gegensatz zu den Justizwache-beamten nicht im alltäglichen Kontakt. So kann es bestimmte Entwicklungen und Probleme der Insassen nicht direkt erleben und ist oft auf die Beobachtungen seitens der Justizwachebeamten angewiesen.

 

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Sozialarbeiter

Sozialarbeit im Strafvollzug ist eine Form der professionellen Hilfe, die darauf abzielt, dem Insassen und seinem sozialen Umfeld (Angehörige, Arbeitsplatz, Schule usw.) während seiner Inhaftierung psychosoziale Beratung und Begleitung zu bieten. Hierbei werden die eigenen Ressourcen des Insassen, jene aus seiner Lebenswelt sowie vorhandene gesellschaftliche Mittel herangezogen und genützt, um länger-fristig einen selbstbestimmten, straffreien Alltag vorzubereiten. Darüber hinaus üben diplomierte Sozialarbeiter im Strafvollzug eine Form der professionellen sozialen Kontrolle aus, die auf Insassen und deren Lebenswelt auch im Sinne eines Opferschutzes einwirkt. Grundsätzlich gilt: Jede sozialarbeiterische Intervention beruht auf international beschlossenen ethischen Prinzipien (vgl. Berufsbild der Diplomierten Sozialarbeiter vom Bund Diplomierter Sozialarbeiter).

Der Soziale Dienst bildet eine Organisationseinheit einer Justizanstalt, die für den modernen Strafvollzug unentbehrlich ist und in Fragen der organisatorischen und konzeptionellen Weiterentwicklung der Vollzugseinrichtung umfassendes Fachwissen zur Verfügung stellt. Sozialarbeit im Strafvollzug umfasst folgende Schwerpunkte:

– Maßnahmen beim Zugang (Mitwirkung bei Arbeitseinteilung,

Haftraumzuweisung, bei der Erstellung eines Vollzugsplanes etc.) – Angehörigenkontakte

– wirtschaftliche und finanzielle Fragen – Wahrung von zivilen Rechtsansprüchen – Berufsausbildungsmaßnahmen

– persönliche Probleme und Krisenbewältigung – Mitwirkung bei der Gewährung von Vollzugslockerungen (Ausgänge, Freigänge)

– soziale Prognosen bei bedingten Entlassungen Begleitung während der Haft:

– Herstellung von Kontakten zu Angehörigen und anderen Bezugspersonen

oder Einrichtungen (ams, Sozialreferate, Jugendämter, Bewährungshilfe,

Suchtberatungseinrichtungen, Schuldnerberatung usw.)

– psychosoziale Betreuung in Einzel- und / oder Gruppengesprächen – Vorbereitung von Vollzugslockerungen (Ausgang, Freigang) und Begleitung

bei Einzel- oder Gruppenausgängen (bmj, Strafvollzug in Österreich, 2004, o.S.)

Einen guten Einblick in die Problematik der Sozialarbeit finden wir bei H. Ortner:

Balanceakt zwischen den Stühlen – Ein Sozialarbeiter-Protokoll »[…] Ich hatte das Gefühl, dass zwar immer lauthals die katastrophale Situation in diesen Einrichtungen angeprangert wurde. Aber dort arbeiten und sich für Reformen einsetzen und den dort einsitzenden Menschen konkret helfen, das wollte keiner. […] Da gäbe es viel zu besprechen. Das aber setzt ein Vertrauensverhältnis voraus,

 

164 handbuch strafvollzugsarchitektur das sich nur selten zwischen Proband und Bewährungshelfer entwickelt. Der Jugend-liche oder Erwachsene, der unter Bewährung steht, sieht in dem Bewährungshelfer in erster Linie keinen Freund oder Berater, sondern einen Kontrolleur, der den Staat vertritt. Das ist das Dilemma. Noch gravierender ist es eigentlich im Gefängnis. Das habe ich gleich nach ein paar Wochen gemerkt. Der Sozialarbeiter sitzt hier zwischen allen Stühlen. Die Gefangenen setzen ständig Erwartungen an dich, die du gar nicht erfüllen kannst. Du bewegst dich ständig zwischen den Bedürfnissen der Insassen und der Notwendigkeit der Institution. Das führt oft zu grotesken Situatio-nen, wenn du merkst, dies oder jenes müsste in dem einen oder anderen Fall tat-sächlich geschehen … du müsstest dich auf die Seite des Gefangenen stellen … und doch musst du letztlich wieder nüchtern abwägen, was geht hier und was nicht. Du musst dich mit dem Beamten arrangieren, der Anstaltsleitung, der gesamten Institution. Als Sozialarbeiter betreue ich hier ein Haus mit etwa einhundert Insassen.« (ortner 1988, S. 111ff)

Rollenkonflikte – In der Berufsrolle des Sozialarbeiters in Strafanstalten sind drei verschiedene Rollenkonflikte festzustellen. Ein erster Konflikt ergibt sich aus den m

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unterschiedlichen Zielen der Organisation, insofern sich diese in verschiedene n

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Verhaltenserwartungen an den Sozialarbeiter umsetzen. Aus so unterschiedlichen eh

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Zielen wie möglichst sicherer Verwahrung, reibungslosem Funktionieren, wirtschaft-licher Rentabilität, humaner Behandlung und sozialpädagogisch-psychologischer Einflussnahme resultieren ganz unterschiedliche Erwartungen, die im Handeln des einzelnen miteinander vereinbart werden sollen. […] Ein anderer Rollenkonflikt liegt in dem Verhältnis zu den Insassen auf der einen und den Personalangehörigen auf der anderen Seite begründet. Der Sozialarbeiter steht aufgrund seiner Berufsrolle im Brennpunkt unterschiedlicher Erwartungshandlungen. So erwarten die Insassen Hilfe, Unterstützung und personale Zuwendung, während es den Aufsichtsbeamten als der größten Personalgruppe vor allem darum geht, bei ihren ›verwahrenden‹ Aufgaben unterstützt zu werden. Den Erwartungen der einen oder anderen Seite nicht zu entsprechen, ist dabei gleichermaßen folgenreich, da beide Gruppen über ein vielfältiges Arsenal von informellen Strafen verfügen. Der Rollenkonflikt wird, was das Verhältnis zu den Aufsichtsbeamten betrifft, noch dadurch verstärkt, dass diese die natürlichen Konkurrenten des Sozialarbeiters in den Beziehungen zu den Insassen sind. Aufgrund ihrer Tätigkeit haben sie einen häufigeren Kontakt zu den Insassen und stehen diesen in mehrfacher Hinsicht sozial näher, was auch die Sprach-barrieren geringer erscheinen lässt, als dies dem Sozialarbeiter in seiner Position möglich ist. Es entsteht in dieser Situation dann leicht eine Rivalität, in der das Ver-halten der anderen Seite als Störung im eigenen Aufgabenbereich empfunden wird. Der dritte Rollenkonflikt schließlich ergibt sich aus dem so genannten ›doppelten Mandat‹ des Sozialarbeiters, das heißt aus der gleichzeitigen Zugehörigkeit zu einer Organisation und zu einer Profession. Der Konflikt liegt hier in der Unvereinbarkeit

 

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von Verhaltenserwartungen begründet, die einerseits von den dominierenden Zielen der Vollzugsanstalt und andererseits von den Verhaltensnormen und -werten, die in der Ausbildung vermittelt werden, ausgehen. Professionelle Ziele und Werte müssen ständig gegen die Organisation durchgesetzt werden, was in vorrangig am Sicherheitsziel orientierten Anstalten außerordentlich schwierig sein dürfte. (ortner 1988, S. 120f)

Sozialarbeiter: Fürsorger; Pausenclown; Sozi (laubenthal 2001, S. 209)

Psychologen

Psychologische Betreuung:

Das Berufsfeld der im Strafvollzug tätigen Psychologen ist durch das Strafvollzugs-gesetz (Stvg) und durch einen Richtlinienerlass des Bundesministeriums für Justiz umschrieben und geregelt. Psychologen sind im Vollzug in vielen Bereichen und Funktionen tätig. Sie sind vor allem Therapeuten, Supervisoren, Anstaltsleiter, Perso-nalberater, Kursleiter, Organisationsberater, Seminarleiter, Lehrer in der Ausbildung der Bediensteten etc. Je nach Aufgabenbereich bzw. Anstaltstyp (Sonderanstalt, Strafvollzugsanstalt für den Normalvollzug oder gerichtliches Gefangenenhaus) werden Schwerpunkte gesetzt. Das Hauptarbeitsfeld ist aber in jedem Fall die Arbeit mit Insassen. Es lassen sich folglich verschiedene Tätigkeitskategorien anführen, die je nach Anstalt unterschiedlich stark besetzt sein können:

Diagnostik und Begutachtung:

– In der Regel werden Insassen beim Zugang begutachtet und klassifiziert, werden

Gefährlichkeitsprognosen erstellt und wird die Therapiemotivation erhoben sowie gefördert. Insbesondere bei der Behandlung von Sexualstraftätern sind Zwangs-maßnahmen wie etwa im Maßnahmenvollzug und Eigenmotivation schwer in Einklang zu bringen.

– In der Folge werden gemeinsam mit anderen Betreuungsfachdiensten Vollzugs-

und Behandlungspläne erstellt und Eignungsuntersuchungen für Haftlockerungen oder (Berufs)-Ausbildungsmaßnahmen mit verschiedenen psychologischen Testver-fahren vorgenommen. Im Rahmen etwa des ›Wiener Testsystems‹ werden computer-unterstützte Verfahren angewendet. Auch in der Personalauslese, bei der Aufnahme neuer Mitarbeiter, werden diagnostische Testverfahren eingesetzt.

Beratung und Behandlung:

Speziell in Sonder- oder Großanstalten nehmen Psychologen Schwerpunkte in ihrer Tätigkeit wahr, haben festgelegte Sprechstunden, führen Einzel- bzw. Gruppenthera-piesitzungen durch und sind mehr oder weniger häufig mit Kriseninterventionen beschäftigt. Sie geben Hilfestellungen bei persönlichen Problemen oder beraten Angehörige von Insassen.

– Mitarbeiterbezogen leiten sie Teams oder sind in der Supervision als Form der Praxisbegleitung tätig.

 

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Unterricht und Ausbildung:

– Vermehrt werden Therapieziele auch als Kurse, soziale Trainingsmaßnahmen oder spezielle Gruppenprogramme konkretisiert. Das Lernen von sozialen Fertig-keiten steht im Vordergrund. Dazu gehören auch Entspannungsübungen, Training von sozialer Kompetenz, u. a. m.

– Innerhalb der Institution Strafvollzug sind Psychologen häufig auch als Lehrer in der Justizwachschule, bei Fortbildungsseminaren und als Leiter von In-Service-Trainings eingesetzt. Auch eine spezielle Form des ›Group Counsellings‹ – der Gruppenarbeit mit Insassen vorwiegend durch Justizwachebeamte – wird von Psychologen gelehrt und überwacht.

Aufgaben von psychiatrischen Diensten sind:

– ambulante Akutbehandlung – Depotbehandlungen

– Krisenintervention

– Therapiegespräche

– Erstellung von Gutachten (bmj, Strafvollzug in Österreich, 2004) m

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Anstaltspsychologe: eh

Dachdecker; Klapsrat; (laubenthal 2001, S. 193) n

Psychologische Untersuchung: tüv; (laubenthal 2001, S. 207)

Pädagogen

Pädagogen werden in Strafvollzugsanstalten als Lehrpersonal aber auch als Abteilungsleiter angestellt.

Gefängnisärzte

Aus der Sicht der Insassen ist ein nicht freiwillig gewählter Arzt oft eine Projektions-fläche aller möglichen Probleme.

Manfred: »Man ist Patient dritter Klasse. Der Arzt hat auch gar kein Vertrauen bei den Gefangenen. Das hat er sich selbst zuzuschreiben: In jedem sieht er einen Drückeberger, einen Simulanten. Die Atmosphäre ist eisig, der spricht kaum mit einem … Ich war einmal dort, weil ich mir beim Sport am Knöchel wehgetan habe. Der war sehr angeschwollen und tat sehr weh. Das erste, was der Arzt zu mir sagte, war: »Die Sportler haben wohl wieder keine Lust zu arbeiten …« Wie der das gesagt hatte, da hatte er sich noch nicht einmal meinen Fuß angesehen. Erst danach hat er gesehen, dass es eine wirklich ernsthafte Verstauchung war … So geht dies öfters. Ich glaube, wenn der Arzt hier anfängt zu arbeiten, dann ist das entweder ein Idealist oder aber einer, der draußen nicht klarkommt. Und das scheinen die meisten Ge-fängnisärzte zu sein. Jedenfalls vermittelt der Arzt einem hier das Gefühl, als wäre man Patient dritter Klasse … und man kann sich nur fügen … sonst gar nichts …« (ortner 1988, S. 88f)

 

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Die medizinische Versorgung der Patienten ist eine in mehrfacher Hinsicht anspruchsvolle Aufgabe:

– Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient ist erschwert,

da die Insassen als Folge der Haft de facto keine freie Arztwahl haben. Sie können zwar ansuchen, dass ein Arzt ihrer Wahl zugezogen wird, müssen aber – da sie nicht krankenversichert sind – die Honorierung des Arztes selbst übernehmen, wofür sie in aller Regel keine Mittel haben. Die Insassen haben, da sie häufig sozialen Rand-gruppen angehören, einen deutlich schlechteren Gesundheitszustand als die All-gemeinbevölkerung. Dies schlägt sich bei den Erkrankungen wie tbc, Hepatitis und aids nieder. Auch wenn man psychische Störungen und Kriminalität nicht gleich-setzten kann, hat doch ein hoher Anteil von Häftlingen psychische Probleme. Seit dem Inkrafttreten des Unterbringungsgesetzes hat sich der Anteil von Insassen mit Geisteskrankheiten im engeren Sinne, also Psychosen, merklich erhöht. – Wichtige Faktoren von psychischem Stress sind: mangelnder Einfluss auf Gestaltung und Kontrolle der eigenen Person, Lebensführung in einer als fremd empfundenen Umgebung. Insofern bedeutet Haft andauernd psychischem Stress ausgesetzt zu sein (dies gilt selbstverständlich auch für die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter des Strafvollzuges). Eine Untersuchung ergab, dass psychosomatische Störungen bei Häftlingen deutlich häufiger auftreten als bei der Normalbevölkerung (zum Beispiel: Herzbeschwerden: Häftlinge 39 %, Kontrollgruppe: 8 %; Magen-, Verdauungsbeschwerden: Häftlinge 62 %, Kontrollgruppe: 22 %). In der Atmosphäre der Haft wird dem eigenen Körper mehr Augenmerk geschenkt als in Freiheit. Es gibt Gründe Symptome zu aggravieren oder zu simulieren (um Ausführungen zu Untersuchungen und Behandlungen in Freiheitsspitälern zu erreichen, um Vergün-stigungen oder Erleichterungen der Haft zu erlangen). Anstaltsärzte haben nicht nur Behandlungs-, sondern auch Beurteilungsfunktionen (zum Beispiel: bezüglich der Arbeitsfähigkeit, beim Vollzug von Hausarrest, bei besonderen Sicherheitsmaß-nahmen). (bmj, Strafvollzug in Österreich, 2004)

Anstaltsarzt: Veterinär; – der Ferndiagnosen stellt: Fernsehdoktor (laubenthal 2001, S. 193)

Psychiater: Seelendoktor; Seelenklempner (laubenthal 2001, S. 207)

Verkaufspersonal der Anstaltskantine

Die meisten Anstalten verfügen über Anstaltskantinen, die dem Personal wie auch den Insassen zum Einkauf von Nahrungs-, Genussmitteln und Kosmetikartikeln zur Verfügung stehen. Auch das Personal dieses Bereiches ist einem erhöhten Sicher-heitsrisiko ausgesetzt. Beispiel: Geiselnahme in der ja Graz-Karlau (siehe dazu: Justizwache aktuell, Nr.8 / 1996)

 

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Geistliche

In den ehemaligen Ostblockstaaten gab es nach der Wende 1989 einen regen Ansturm verschiedener Religionsgemeinschaften und Sekten in die Gefängnisse. Viele dieser Akteure mussten jedoch die schmerzliche Erfahrung machen, dass es den Insassen nicht um den religiösen Inhalt der Treffen ging, sondern dass sie sich andere, materielle Vorteile erhofften. So ist der Zustrom nun rückläufig. In Österreich ist die Gefangenenseelsorge seit Jahrhunderten ein selbstverständlicher Teil des Strafvollzuges.

Die Gefangenenseelsorge ist die älteste Betreuungseinrichtung im Strafvollzug. Es gibt sie seit dem Entstehen der Gefängnisse in der Neuzeit. Rechtliche Grundlage für die Arbeit der Gefangenenseelsorge ist der § 58 Stvg, der das Recht der Gefan-genen, an Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen im Gefangenenhaus teil-zunehmen, sowie das Recht der Insassen auf Aussprache mit dem Seelsorger regelt. Die Standard Minimum Rules for the Treatment of Prisoners der Vereinten Nationen sowie die European Prison Rules nehmen darauf ebenfalls Bezug. Österreichweit sind heute hauptamtliche und nebenamtliche katholische und evangelische Gefange- m

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nenseelsorger tätig; Seelsorger anderer Bekenntnisse kommen auf Wunsch in die n

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Justizanstalten. Die Arbeit findet auf guter ökumenischer Basis zwischen den ver- eh

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schiedenen christlichen Kirchen statt; Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen werden gemeinsam durchgeführt. In der Praxis steht die Arbeit der Seelsorge im breiten Bogen zwischen rein religiösem Angebot (etwa Sakramentenspendung wie Beichte, Gottesdienstfeier) und dem Eingehen auf alle denkbaren Bedürfnisse der Insassen. Die Grenzen zur Sozialarbeit sind daher fließend. Viele Seelsorger sind auch im Nachbetreuungsbereich tätig. In Wien etwa unterhält die Seelsorge mehr als 40 Übergangswohnplätze für Haftentlassene. (bmj, Strafvollzug in Österreich, 2004)

Anstaltsgeistlicher: Himmelskomiker; Jenseitsinspektor; Knastpope; Kohlensack; Schwarzer Mann; Schwarzfärber; abwertend: Bullenpfaffe. (laubenthal, 2001, S. 193)

Personal ohne direkten Kontakt mit Gefangenen

Das Personal einer Justizanstalt, das nicht in direktem Kontakt mit den Gefangenen steht, ist meist im ›administrativen und gebäudetechnischen‹ Bereich beschäftigt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dieses Personal nicht in Kontakt mit den Anstalts-insassen kommt. Ausgewählte Anstaltsinsassen werden oft zu Reinigungsarbeiten und Hilfsdiensten bei Wartungsarbeiten der Anstalt, so auch des Administrations-traktes, herangezogen.

 

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