
Im Brauerhause
Es war in einem angesehenen Bürgerhause, wo man am Abendteetisch in vertrautem Kreis beisammensaß. Die Wirtin, eine Fünfzigerin von frischem Wesen mit einem Anflug heiterer Derbheit, stammte nicht aus einer hiesigen Familie; sie war in ihrer Jugend als wirtschaftliche Stütze in das elterliche Haus ihres jetzigen Mannes gekommen und hatte dort gelebt, bis der einzige Sohn sie als seine Ehefrau festhielt. An diesem Abend aber wollte das gewohnte Gespräch über Stadt- und Landesangelegenheiten nicht recht in Fluss geraten, denn in einer Nachbarstadt war am frühen Morgen etwas Entsetzliches geschehen: die Hinrichtung eines Raubmörders. Dazu kam noch ein abergläubischer Unfug im Gefolge der Exekution: Ein Epileptischer hatte von dem noch rauchenden Blut des Justifizierten trinken und dann zwischen zwei kräftigen Männern laufen müssen, bis er plötzlich, von Krämpfen befallen, zu Boden stürzte, wobei dieses Verfahren als untrügliches Heilmittel galt.






