Beobachtungen über Oesterreichs Aufklärung und Litteratur

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Aufklärung beytragen mußten.

Denn die Toleranzedikte hatten gleich diese Wirkung, daß sie einen grossen

Theil unsers Volkes, wenn gleich nicht über alle, doch wenigstens über viele

Gegenstände die althergebrachten Vorurtheile erkennen machten.

Die durch die Toleranzedikte veranlaßten Hirtenbriefe einiger – obschon

weniger – wahrhaft eifriger Bischöfe waren ein näherer Schritt zur Verbannung

dieser nämlichen Vorurtheile, die Jahrhunderte lang den Geist der Gläubigen

eben so sehr, als die Religion selbst, abgewürdiget hatten. Freylich hatten diese

Briefe den Klosterglauben – das ist, denjenigen Glauben, welchen der

Mönchsgeist zur Beschäftigung seiner übervollen Musse, und zur Handhabung

seiner Privatvortheile auszuhecken, und mit allen Auswüchsen einer gewaltsam

verdrehten Phantasie zu durchweben für gut befunden hat – wider sich, und

mußten ihn wider sich haben; allein was auch dieser Klosterglaube dagegen

vorbringen mag, so ist doch gewiß, daß jeder nur halb gesunde

Menschenverstand, wenn sich ihm am Scheideweg auf einer Seite die Religion,

in dem vielfärbigen, mit Flitterwerk beladenen Gewande, womit sie der Mönch

behänget, und diese Religion auf der andern Seite, wie der vortrefliche

Salzburger Hirtenbrief sie schildert, in ihrem einfachen, weißen, makellosen

Kleide zur Wahl darstellte, nicht einen Augenblick Anstand nehmen würde, von

dem ersten Bild sich wegzuwenden, und das letzte mit Inbrunst zu umfangen.

Ueberhaupt wäre nichts geschickter, um den Abstand gewisser mönchischer und

leider! auch – nicht mönchischer – Lehren, jedem noch so trüben Blicke

anschaulich zu machen, als wenn man die vortrefflichen Grundsätze dieses

Hirtenbriefes jenen entgegensetzte, und es wäre zu wünschen, daß irgend ein

aufgeklärter Theolog die Mühe auf sich nähme, den auffallenden Abstand beyder

Lehren in einer ausführlichen Parallele zu zeigen.

Die kaiserlichen Verordnungen, welche die Bischöfe des Landes in ihre

ursprünglichen Rechte wieder einsetzten, verschaften denselben alle nur

mögliche Gelegenheit, sich um die allgemeine Aufklärung verdient zu machen.

Sie haben nun Mittel, deren weiser Gebrauch sie an dem Geiste der Gläubigen

ihres Kirchensprengels nothwendig zu Wohlthätern machen muß. Und wenn

gleich viele Bedenken tragen, Gebrauch von Rechten zu machen, die ihren

Vorfahren, einst so heilig, und mit ihrem Amte so wesentlich verflochten

schienen, so läßt sich doch von dem Beyspiel der Wenigen, die bereits

anfiengen, sich ihrer hergestellten Macht zum Wohl ihrer geistlichen

Unterthanen zu bedienen, noch immer einige Wirksamkeit auf die Uebrigen

hoffen, welche lieber Sachwalter einer fremden Gewalt, als Verwalter ihrer

eigenen sind; und wird auch diese Erwartung vereitelt, so bleibt doch der tröstliche Gedanke zur Aussicht, daß jene Urkunden wiedererlangter Rechte,