Beobachtungen über Oesterreichs Aufklärung und Litteratur
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Aufklärung beytragen mußten.
Denn die Toleranzedikte hatten gleich diese Wirkung, daß sie einen grossen
Theil unsers Volkes, wenn gleich nicht über alle, doch wenigstens über viele
Gegenstände die althergebrachten Vorurtheile erkennen machten.
Die durch die Toleranzedikte veranlaßten Hirtenbriefe einiger – obschon
weniger – wahrhaft eifriger Bischöfe waren ein näherer Schritt zur Verbannung
dieser nämlichen Vorurtheile, die Jahrhunderte lang den Geist der Gläubigen
eben so sehr, als die Religion selbst, abgewürdiget hatten. Freylich hatten diese
Briefe den Klosterglauben – das ist, denjenigen Glauben, welchen der
Mönchsgeist zur Beschäftigung seiner übervollen Musse, und zur Handhabung
seiner Privatvortheile auszuhecken, und mit allen Auswüchsen einer gewaltsam
verdrehten Phantasie zu durchweben für gut befunden hat – wider sich, und
mußten ihn wider sich haben; allein was auch dieser Klosterglaube dagegen
vorbringen mag, so ist doch gewiß, daß jeder nur halb gesunde
Menschenverstand, wenn sich ihm am Scheideweg auf einer Seite die Religion,
in dem vielfärbigen, mit Flitterwerk beladenen Gewande, womit sie der Mönch
behänget, und diese Religion auf der andern Seite, wie der vortrefliche
Salzburger Hirtenbrief sie schildert, in ihrem einfachen, weißen, makellosen
Kleide zur Wahl darstellte, nicht einen Augenblick Anstand nehmen würde, von
dem ersten Bild sich wegzuwenden, und das letzte mit Inbrunst zu umfangen.
Ueberhaupt wäre nichts geschickter, um den Abstand gewisser mönchischer und
leider! auch – nicht mönchischer – Lehren, jedem noch so trüben Blicke
anschaulich zu machen, als wenn man die vortrefflichen Grundsätze dieses
Hirtenbriefes jenen entgegensetzte, und es wäre zu wünschen, daß irgend ein
aufgeklärter Theolog die Mühe auf sich nähme, den auffallenden Abstand beyder
Lehren in einer ausführlichen Parallele zu zeigen.
Die kaiserlichen Verordnungen, welche die Bischöfe des Landes in ihre
ursprünglichen Rechte wieder einsetzten, verschaften denselben alle nur
mögliche Gelegenheit, sich um die allgemeine Aufklärung verdient zu machen.
Sie haben nun Mittel, deren weiser Gebrauch sie an dem Geiste der Gläubigen
ihres Kirchensprengels nothwendig zu Wohlthätern machen muß. Und wenn
gleich viele Bedenken tragen, Gebrauch von Rechten zu machen, die ihren
Vorfahren, einst so heilig, und mit ihrem Amte so wesentlich verflochten
schienen, so läßt sich doch von dem Beyspiel der Wenigen, die bereits
anfiengen, sich ihrer hergestellten Macht zum Wohl ihrer geistlichen
Unterthanen zu bedienen, noch immer einige Wirksamkeit auf die Uebrigen
hoffen, welche lieber Sachwalter einer fremden Gewalt, als Verwalter ihrer
eigenen sind; und wird auch diese Erwartung vereitelt, so bleibt doch der tröstliche Gedanke zur Aussicht, daß jene Urkunden wiedererlangter Rechte,