Zur Psychopathologie des Alltagslebens

Sigmund Freud · Kapitel 9 von 13

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Zur Psychopathologie des Alltagslebens

B. Das Vergessen von Vorsätzen.

begann sie aus dem Gedächtnis zu reproduzieren. Wie also Herr Jocelyn auf der

Strasse sich kühn einem durchgehenden Pferd entgegenwirft, es zum Stehen

bringt, der Wagenschlag sich öffnet, eine hohe Persönlichkeit dem Coupé

entsteigt, Herrn Jocelyn die Hand drückt und ihm sagt: „Sie sind mein Retter,

Ihnen verdanke ich mein Leben. Was kann ich für Sie tun?“

 

Etwaige Ungenauigkeiten in der Wiedergabe dieser Phantasie, tröstete ich mich,

würden sich leicht zuhause verbessern lassen, wenn ich das Buch zur Hand

nähme. Als ich dann aber den » N a b a b « durchblätterte, um die druckbereite

Stelle meines Manuskriptes zu vergleichen, fand ich zu meiner grössten

Beschämung und Bestürzung nichts von einer solchen Träumerei des Herrn

Jocelyn darin, ja der arme Buchhalter trug gar nicht diesen Namen, sondern hiess

M r . J o y e u s e. Dieser zweite Irrtum gab dann bald den Schlüssel zur Klärung

des ersten, der Erinnerungstäuschung. J o y e u x (wovon der Name die feminine

Form darstellt): so und nicht anders müsste ich ja meinen eigenen Namen:

F r e u d ins Französische übersetzen. Woher konnte also die fälschlich erinnerte

Phantasie sein, die ich D a u d e t zugeschrieben hatte? Sie konnte nur ein

eigenes Produkt sein, ein Tagtraum, den ich selbst gemacht, und der mir nicht

bewusst geworden, oder der mir einst bewusst gewesen und den ich seither

gründlich vergessen. Vielleicht dass ich ihn selbst in Paris gemacht, wo ich oft

genug einsam und voll Sehnsucht durch die Strassen spaziert bin, eines Helfers

und Protektors sehr bedürftig, bis Meister C h a r c o t mich dann in seinen

Verkehr zog. Den Dichter des » N a b a b « habe ich dann wiederholt im Hause

C h a r c o t s gesehen. Das Ärgerliche an der Sache ist nur, dass ich kaum irgend

einem anderen Vorstellungskreis so feindselig gegenüberstehe, wie dem des

Protegiertwerdens. Was man in unserem Vaterlande davon sieht, verdirbt einem

alle Lust daran, und meinem Charakter sagt die Situation des Protektionskindes

überhaupt wenig zu. Ich habe immer ungewöhnlich viel Neigung dazu verspürt,

»selbst der brave Mann zu sein«. Und gerade ich musste dann an solche,

übrigens nie erfüllte, Tagträume gemahnt werden! Ausserdem ist der Vorfall

auch ein gutes Beispiel dafür, wie die zurückgehaltene – in der Paranoia

siegreich hervorbrechende – Beziehung zum eigenen Ich uns in der objektiven

Erfassung der Dinge stört und verwirrt.

 

B. Das Vergessen von Vorsätzen.

 

Keine andere Gruppe von Phänomenen eignet sich besser zum Beweis der

These, dass die Geringfügigkeit der Aufmerksamkeit für sich allein nicht hinreiche, die Fehlleistung zu erklären, als die des Vergessens von Vorsätzen. Ein

Vorsatz ist ein Impuls zur Handlung, der bereits Billigung gefunden hat, dessen

Ausführung aber auf einen geeigneten Zeitpunkt verschoben wurde. Nun kann in

dem so geschaffenen Intervall allerdings eine derartige Veränderung in den

Motiven eintreten, dass der Vorsatz nicht zur Ausführung gelangt, aber dann

wird er nicht vergessen, sondern revidiert und aufgehoben. Das Vergessen von

Vorsätzen, dem wir alltäglich und in allen möglichen Situationen unterliegen,

pflegen wir uns nicht durch eine Neuerung in der Motivengleichung zu erklären,

sondern lassen es gemeinhin unerklärt, oder wir suchen eine psychologische

Erklärung in der Annahme, gegen die Zeit der Ausführung hin habe sich die

erforderliche Aufmerksamkeit für die Handlung nicht mehr bereit gefunden, die

doch für das Zustandekommen des Vorsatzes unerlässliche Bedingung war,

damals also für die nämliche Handlung zur Verfügung stand. Die Beobachtung

unseres normalen Verhaltens gegen Vorsätze lässt uns diesen Erklärungsversuch

als willkürlich abweisen. Wenn ich des Morgens einen Vorsatz fasse, der abends

ausgeführt werden soll, so kann ich im Laufe des Tages einigemal an ihn

gemahnt werden. Er braucht aber tagsüber überhaupt nicht mehr bewusst zu

werden. Wenn sich die Zeit der Ausführung nähert, fällt er mir plötzlich ein und

veranlasst mich, die zur vorgesetzten Handlung nötigen Vorbereitungen zu

treffen. Wenn ich auf einen Spaziergang einen Brief mitnehme, welcher noch

befördert werden soll, so brauche ich ihn als normales und nicht nervöses

Individuum keineswegs die ganze Strecke über in der Hand zu tragen und

unterdessen nach einem Briefkasten auszuspähen, in den ich ihn werfe, sondern

ich pflege ihn in die Tasche zu stecken, meiner Wege zu gehen, meine Gedanken

frei schweifen zu lassen, und ich rechne darauf, dass einer der nächsten

Briefkästen meine Aufmerksamkeit erregen und mich veranlassen wird, in die

Tasche zu greifen und den Brief hervorzuziehen. Das normale Verhalten bei

gefasstem Vorsatz deckt sich vollkommen mit dem experimentell zu

erzeugenden Benehmen von Personen, denen man eine sog. »posthypnotische

Suggestion auf lange Sicht« in der Hypnose eingegeben hat.[17] Man ist gewöhnt,

das Phänomen in folgender Art zu beschreiben: Der suggerierte Vorsatz

schlummert in den betreffenden Personen, bis die Zeit seiner Ausführung

herannaht. Dann wacht er auf und treibt zur Handlung.

 

In zweierlei Lebenslagen gibt sich auch der Laie Rechenschaft davon, dass das

Vergessen in bezug auf Vorsätze keineswegs den Anspruch erheben darf, als ein

nicht weiter zurückführbares Elementarphänomen zu gelten, sondern zum

Schluss auf uneingestandene Motive berechtigt. Ich meine: im Liebesverhältnis

und in der Militärabhängigkeit. Ein Liebhaber, der das Rendezvous versäumt hat, wird sich vergeblich bei seiner Dame entschuldigen, er habe leider ganz

daran vergessen. Sie wird nicht versäumen, ihm zu antworten: „Vor einem Jahr

hättest Du es nicht vergessen. Es liegt Dir eben nichts mehr an mir.“ Selbst wenn

er nach der oben erwähnten psychologischen Erklärung griffe und sein

Vergessen durch gehäufte Geschäfte entschuldigen wollte, würde er nur

erreichen, dass die Dame – so scharfsichtig geworden wie der Arzt in der

Psychoanalyse – zur Antwort gäbe: „Wie merkwürdig, dass sich solche

geschäftlichen Störungen früher nicht ereignet haben.“ Gewiss will auch die

Dame die Möglichkeit des Vergessens nicht in Abrede stellen; sie meint nur, und

nicht mit Unrecht, aus dem unabsichtlichen Vergessen sei ungefähr der nämliche

Schluss auf ein gewisses Nichtwollen zu ziehen wie aus der bewussten

Ausflucht.

 

Ähnlich wird im militärischen Dienstverhältnis der Unterschied zwischen der

Unterlassung durch Vergessen und der in Folge von Absicht prinzipiell, und

zwar mit Recht, vernachlässigt. Der Soldat d a r f an nichts vergessen, was der

militärische Dienst von ihm fordert. Wenn er doch daran vergisst, obwohl ihm

die Forderung bekannt ist, so geht dies so zu, dass sich den Motiven, die auf

Erfüllung der militärischen Forderung dringen, andere Gegenmotive

entgegenstellen. Der Einjährige etwa, der sich beim Rapport entschuldigen

wollte, er habe v e r g e s s e n , seine Knöpfe blank zu putzen, ist der Strafe

sicher. Aber diese Strafe ist geringfügig zu nennen im Vergleich zu jener, der er

sich aussetzte, wenn er das Motiv seiner Unterlassung sich und seinem

Vorgesetzten eingestehen würde: „Der elende Gamaschendienst ist mir ganz

zuwider.“ Wegen dieser Strafersparnis, aus ökonomischen Gründen gleichsam,

bedient er sich des Vergessens als Ausrede, oder kommt es als Kompromiss

zustande.

 

Frauendienst wie Militärdienst erheben den Anspruch, dass alles zu ihnen

Gehörige dem Vergessen entrückt sein müsse, und erwecken so die Meinung,

Vergessen sei zulässig bei unwichtigen Dingen, während es bei wichtigen

Dingen ein Anzeichen davon sei, dass man sie wie unwichtige behandeln wolle,

ihnen also die Wichtigkeit abspreche. Der Gesichtspunkt der psychischen

Wertschätzung ist hier in der Tat nicht abzuweisen. Kein Mensch vergisst

Handlungen auszuführen, die ihm selbst wichtig erscheinen, ohne sich dem

Verdachte geistiger Störung auszusetzen. Unsere Untersuchung kann sich also

nur auf das Vergessen von mehr oder minder nebensächlichen Vorsätzen

erstrecken; für ganz und gar gleichgültig werden wir keinen Vorsatz erachten;

denn in diesem Falle wäre er wohl gewiss nicht gefasst worden.

Ich habe nun wie bei den früheren Funktionsstörungen die bei mir selbst

beobachteten Fälle von Unterlassung durch Vergessen gesammelt und

aufzuklären gesucht und hierbei ganz allgemein gefunden, dass sie auf

Einmengung unbekannter und uneingestandener Motive – oder, wie man sagen

kann, auf einen G e g e n w i l l e n – zurückzuführen waren. In einer Reihe dieser

Fälle befand ich mich in einer dem Dienstverhältnisse ähnlichen Lage, unter

einem Zwange, gegen welchen ich es nicht ganz aufgegeben hatte, mich zu

sträuben, so dass ich durch Vergessen gegen ihn demonstrierte. Dazu gehört,

dass ich besonders leicht vergesse, zu Geburtstagen, Jubiläen, Hochzeitsfeiern

und Standeserhöhungen zu gratulieren. Ich nehme es mir immer wieder vor und

überzeuge mich immer mehr, dass es mir nicht gelingen will. Ich bin jetzt im

Begriffe, darauf zu verzichten, und den Motiven, die sich sträuben, mit

Bewusstsein Recht zu geben. In einem Übergangsstadium habe ich einem

Freund, der mich bat, auch für ihn ein Glückwunschtelegramm zum bestimmten

Termin zu besorgen, vorher gesagt, ich würde an beide vergessen, und es war

nicht zu verwundern, dass die Prophezeiung wahr wurde. Es hängt nämlich mit

schmerzlichen Lebenserfahrungen zusammen, dass ich nicht imstande bin,

Anteilnahme zu äussern, wo diese Äusserung notwendigerweise übertrieben

ausfallen muss, da für den geringen Betrag meiner Ergriffenheit der

entsprechende Ausdruck nicht zulässig ist. Seitdem ich erkannt, dass ich oft

vorgebliche Sympathie bei anderen für echte genommen habe, befinde ich mich

in einer Auflehnung gegen diese Konventionen der Mitgefühlsbezeugung, deren

soziale Nützlichkeit ich andererseits einsehe. Kondolenzen bei Todesfällen sind

von dieser zwiespältigen Behandlung ausgenommen; wenn ich mich zu ihnen

entschlossen habe, versäume ich sie auch nicht. Wo meine Gefühlsbetätigung

mit gesellschaftlicher Pflicht nichts mehr zu tun hat, da findet sie ihren Ausdruck

auch niemals durch Vergessen gehemmt.

 

Ähnlich erklären sich durch den Widerstreit einer konventionellen Pflicht und

einer nicht eingestandenen inneren Schätzung die Fälle, in denen man

Handlungen auszuführen vergisst, die man einem anderen zu seinen Gunsten

auszuführen versprochen hat. Hier trifft es dann regelmässig zu, dass nur der

Versprecher an die entschuldigende Kraft des Vergessens glaubt, während der

Bittsteller sich ohne Zweifel die richtige Antwort gibt: Er hat kein Interesse

daran, sonst hätte er es nicht vergessen. Es gibt Menschen, die man als allgemein

vergesslich bezeichnet und darum in ähnlicher Weise als entschuldigt gelten lässt

wie etwa den Kurzsichtigen, wenn er auf der Strasse nicht grüsst.[18] Diese

Personen vergessen alle kleinen Versprechungen, die sie gegeben, lassen alle

Aufträge unausgeführt, die sie empfangen haben, erweisen sich also in kleinen Dingen als unverlässlich und erheben dabei die Forderung, dass man ihnen diese

kleineren Verstösse nicht übel nehmen, d. h. nicht durch ihren Charakter

erklären, sondern auf organische Eigentümlichkeit zurückführen solle. Ich

gehöre selbst nicht zu diesen Leuten und habe keine Gelegenheit gehabt, die

Handlungen einer solchen Person zu analysieren, um durch die Auswahl des

Vergessens die Motivierung desselben aufzudecken. Ich kann mich aber der

Vermutung per analogiam nicht erwehren, dass hier ein ungewöhnlich grosses

Mass von nicht eingestandener Geringschätzung des anderen das Motiv ist,

welches das konstitutionelle Moment für seine Zwecke ausbeutet.

 

Bei anderen Fällen sind die Motive des Vergessens weniger leicht aufzufinden

und erregen, wenn gefunden, ein grösseres Befremden. So merkte ich in früheren

Jahren, dass ich bei einer grösseren Anzahl von Krankenbesuchen nie an einen

anderen Besuch vergesse als bei einem Gratispatienten oder bei einem Kollegen.

Aus Beschämung hierüber habe ich mir angewöhnt, die Besuche des Tages

schon am Morgen als Vorsatz zu notieren. Ich weiss nicht, ob andere Ärzte auf

dem nämlichen Wege zu der gleichen Übung gekommen sind. Aber man

gewinnt so eine Ahnung davon, was den sog. Neurastheniker veranlasst, die

Mitteilungen, die er dem Arzt machen will, auf dem berüchtigten »Zettel« zu

notieren. Angeblich fehlt es ihm an Zutrauen zur Reproduktionsleistung seines

Gedächtnisses. Das ist gewiss richtig, aber die Szene geht zumeist so vor sich:

Der Kranke hat seine verschiedenen Beschwerden und Anfragen höchst

langatmig vorgebracht. Nachdem er fertig geworden ist, macht er einen Moment

Pause, darauf zieht er den Zettel hervor und sagt entschuldigend: Ich habe mir

etwas aufgeschrieben, weil ich mir so gar nichts merke. In der Regel findet er

auf dem Zettel nichts Neues. Er wiederholt jeden Punkt und beantwortet ihn

selbst: Ja, darnach habe ich schon gefragt. Er demonstriert mit dem Zettel,

wahrscheinlich nur eines seiner Symptome, die Häufigkeit, mit der seine

Vorsätze durch Einmengung dunkler Motive gestört werden.

 

Ich rühre ferner an Leiden, an welchen auch der grössere Teil der mir bekannten

Gesunden krankt, wenn ich zugestehe, dass ich besonders in früheren Jahren

sehr leicht und für lange Zeit vergessen habe, entlehnte Bücher zurückzugeben,

oder dass es mir besonders leicht begegnet, Zahlungen durch Vergessen

aufzuschieben. Unlängst verliess ich eines Morgens die Tabaktrafik, in welcher

ich meinen täglichen Zigarreneinkauf gemacht hatte, ohne ihn zu bezahlen. Es

war eine höchst harmlose Unterlassung, denn ich bin dort bekannt und konnte

daher erwarten, am nächsten Tag an die Schuld gemahnt zu werden. Aber die

kleine Versäumnis, der Versuch, Schulden zu machen, steht gewiss nicht ausser Zusammenhang mit den Budgeterwägungen, die mich den Vortag über

beschäftigt hatten. In bezug auf das Thema von Geld und Besitz lassen sich die

Spuren eines zwiespältigen Verhaltens auch bei den meisten sog. anständigen

Menschen leicht nachweisen. Die primitive Gier des Säuglings, der sich aller

Objekte zu bemächtigen sucht (um sie zum Munde zu führen), zeigt sich

vielleicht allgemein als nur unvollständig durch Kultur und Erziehung

überwunden[19].

 

Ich fürchte, ich bin mit allen bisherigen Beispielen einfach b a n a l geworden.

Es kann mir aber doch nur recht sein, wenn ich auf Dinge stosse, die jedermann

bekannt sind, und die jeder in der nämlichen Weise versteht, da ich bloss

vorhabe, das Alltägliche zu sammeln und wissenschaftlich zu verwerten. Ich

sehe nicht ein, weshalb der Weisheit, die Niederschlag der gemeinen

Lebenserfahrung ist, die Aufnahme unter die Erwerbungen der Wissenschaft

versagt sein sollte. Nicht die Verschiedenheit der Objekte, sondern die strengere

Methode bei der Feststellung und das Streben nach weitreichendem

Zusammenhang machen den wesentlichen Charakter der wissenschaftlichen

Arbeit aus.

 

Für die Vorsätze von einigem Belang haben wir allgemein gefunden, dass sie

dann vergessen werden, wenn sich dunkle Motive gegen sie erheben. Bei noch

weniger wichtigen Vorsätzen erkennt man als zweiten Mechanismus des

Vergessens, dass ein Gegenwille sich von wo anders her auf den Vorsatz

überträgt, nachdem zwischen jenem andern und dem Inhalt des Vorsatzes eine

ä u s s e r l i c h e Assoziation hergestellt worden ist. Hierzu gehört folgendes

Beispiel: Ich lege Wert auf schönes Löschpapier und nehme mir vor, auf meinem

heutigen Nachmittagsweg in die Stadt neues einzukaufen. Aber an vier

aufeinanderfolgenden Tagen vergesse ich daran, bis ich mich befrage, welchen

Grund diese Unterlassung hat. Ich finde ihn dann leicht, nachdem ich mich

besonnen habe, dass ich zwar »Löschpapier« zu schreiben, aber »Fliesspapier«

zu sagen gewöhnt bin. »F l i e s s « ist der Name meines Freundes in Berlin, der

mir in den nämlichen Tagen Anlass zu einem quälenden, besorgten Gedanken

gegeben hat. Diesen Gedanken kann ich nicht los werden, aber die

Abwehrneigung (vgl. Seite 39) äussert sich, indem sie sich mittelst der

Wortgleichheit auf den indifferenten und darum wenig resistenten Vorsatz

überträgt.

 

Direkter Gegenwille und entferntere Motivierung treffen in folgendem Falle von

Aufschub zusammen: In der Sammlung »Grenzfragen des Nerven- und

Seelenlebens« hatte ich eine kurze Abhandlung über den Traum geschrieben, welche den Inhalt meiner »Traumdeutung« resümiert. B e r g m a n n in

Wiesbaden sendet eine Korrektur und bittet um umgehende Erledigung, weil er

das Heft noch vor Weihnachten ausgeben will. Ich mache die Korrektur noch in

der Nacht und lege sie auf meinen Schreibtisch, um sie am nächsten Morgen

mitzunehmen. Am Morgen vergesse ich daran, erinnere mich erst nachmittags

beim Anblick des Kreuzbandes auf meinem Schreibtisch. Ebenso vergesse ich

die Korrektur am Nachmittag, am Abend und am nächsten Morgen, bis ich mich

aufraffe und am Nachmittag des zweiten Tages die Korrektur zu einem

Briefkasten trage, verwundert, was der Grund dieser Verzögerung sein mag. Ich

will sie offenbar nicht absenden, aber ich finde nicht, warum. Auf demselben

Spaziergang trete ich aber bei meinem Wiener Verleger, der auch das Traumbuch

publiziert hat, ein, mache eine Bestellung und sage dann, wie von einem

plötzlichen Einfall getrieben: „Sie wissen doch, dass ich den »Traum« ein

zweites Mal geschrieben habe?“ – „Ah, da würde ich doch bitten.“ – „Beruhigen

Sie sich, nur ein kurzer Aufsatz für die L ö w e n f e l d - K u r e l l a sche

Sammlung.“ Es war ihm aber doch nicht recht; er besorgte, der Vortrag würde

dem Absatz des Buches schaden. Ich widersprach und fragte endlich: „Wenn ich

mich früher an Sie gewendet hätte, würden Sie mir die Publikation untersagt

haben?“ – „Nein, das keineswegs.“ Ich glaube selbst, dass ich in meinem vollen

Recht gehandelt und nichts Anderes getan habe, als was allgemein üblich ist;

doch scheint es mir gewiss, dass ein ähnliches Bedenken, wie es der Verleger

äusserte, das Motiv meiner Zögerung war, die Korrektur abzusenden. Dies

Bedenken geht auf eine frühere Gelegenheit zurück, bei welcher ein anderer

Verleger Schwierigkeiten erhob, als ich, wie unvermeidlich, einige Blätter Text

aus einer früheren, in anderem Verlag erschienenen Arbeit über zerebrale

Kinderlähmung unverändert in die Bearbeitung desselben Themas im Handbuch

von N o t h n a g e l hinübernahm. Dort findet aber der Vorwurf abermals keine

Anerkennung; ich hatte auch damals meinen ersten Verleger (identisch mit dem

der »Traumdeutung«) loyal von meiner Absicht verständigt. Wenn aber diese

Erinnerungsreihe noch weiter zurückgeht, so rückt sie mir einen noch früheren

Anlass vor, den einer Übersetzung aus dem Französischen, bei welchem ich

wirklich die bei einer Publikation in Betracht kommenden Eigentumsrechte

verletzt habe. Ich hatte dem übersetzten Text Anmerkungen beigefügt, ohne für

diese Anmerkungen die Erlaubnis des Autors nachgesucht zu haben, und habe

einige Jahre später Grund zur Annahme bekommen, dass der Autor mit dieser

Eigenmächtigkeit unzufrieden war.

 

Es gibt ein Sprichwort, welches die populäre Kenntnis verrät, dass das Vergessen

von Vorsätzen nichts Zufälliges ist. »Was man einmal zu tun vergessen hat, das vergisst man dann noch öfter.«