Zur Psychopathologie des Alltagslebens
B. Das Vergessen von Vorsätzen.
begann sie aus dem Gedächtnis zu reproduzieren. Wie also Herr Jocelyn auf der
Strasse sich kühn einem durchgehenden Pferd entgegenwirft, es zum Stehen
bringt, der Wagenschlag sich öffnet, eine hohe Persönlichkeit dem Coupé
entsteigt, Herrn Jocelyn die Hand drückt und ihm sagt: „Sie sind mein Retter,
Ihnen verdanke ich mein Leben. Was kann ich für Sie tun?“
Etwaige Ungenauigkeiten in der Wiedergabe dieser Phantasie, tröstete ich mich,
würden sich leicht zuhause verbessern lassen, wenn ich das Buch zur Hand
nähme. Als ich dann aber den » N a b a b « durchblätterte, um die druckbereite
Stelle meines Manuskriptes zu vergleichen, fand ich zu meiner grössten
Beschämung und Bestürzung nichts von einer solchen Träumerei des Herrn
Jocelyn darin, ja der arme Buchhalter trug gar nicht diesen Namen, sondern hiess
M r . J o y e u s e. Dieser zweite Irrtum gab dann bald den Schlüssel zur Klärung
des ersten, der Erinnerungstäuschung. J o y e u x (wovon der Name die feminine
Form darstellt): so und nicht anders müsste ich ja meinen eigenen Namen:
F r e u d ins Französische übersetzen. Woher konnte also die fälschlich erinnerte
Phantasie sein, die ich D a u d e t zugeschrieben hatte? Sie konnte nur ein
eigenes Produkt sein, ein Tagtraum, den ich selbst gemacht, und der mir nicht
bewusst geworden, oder der mir einst bewusst gewesen und den ich seither
gründlich vergessen. Vielleicht dass ich ihn selbst in Paris gemacht, wo ich oft
genug einsam und voll Sehnsucht durch die Strassen spaziert bin, eines Helfers
und Protektors sehr bedürftig, bis Meister C h a r c o t mich dann in seinen
Verkehr zog. Den Dichter des » N a b a b « habe ich dann wiederholt im Hause
C h a r c o t s gesehen. Das Ärgerliche an der Sache ist nur, dass ich kaum irgend
einem anderen Vorstellungskreis so feindselig gegenüberstehe, wie dem des
Protegiertwerdens. Was man in unserem Vaterlande davon sieht, verdirbt einem
alle Lust daran, und meinem Charakter sagt die Situation des Protektionskindes
überhaupt wenig zu. Ich habe immer ungewöhnlich viel Neigung dazu verspürt,
»selbst der brave Mann zu sein«. Und gerade ich musste dann an solche,
übrigens nie erfüllte, Tagträume gemahnt werden! Ausserdem ist der Vorfall
auch ein gutes Beispiel dafür, wie die zurückgehaltene – in der Paranoia
siegreich hervorbrechende – Beziehung zum eigenen Ich uns in der objektiven
Erfassung der Dinge stört und verwirrt.
B. Das Vergessen von Vorsätzen.
Keine andere Gruppe von Phänomenen eignet sich besser zum Beweis der
These, dass die Geringfügigkeit der Aufmerksamkeit für sich allein nicht hinreiche, die Fehlleistung zu erklären, als die des Vergessens von Vorsätzen. Ein
Vorsatz ist ein Impuls zur Handlung, der bereits Billigung gefunden hat, dessen
Ausführung aber auf einen geeigneten Zeitpunkt verschoben wurde. Nun kann in
dem so geschaffenen Intervall allerdings eine derartige Veränderung in den
Motiven eintreten, dass der Vorsatz nicht zur Ausführung gelangt, aber dann
wird er nicht vergessen, sondern revidiert und aufgehoben. Das Vergessen von
Vorsätzen, dem wir alltäglich und in allen möglichen Situationen unterliegen,
pflegen wir uns nicht durch eine Neuerung in der Motivengleichung zu erklären,
sondern lassen es gemeinhin unerklärt, oder wir suchen eine psychologische
Erklärung in der Annahme, gegen die Zeit der Ausführung hin habe sich die
erforderliche Aufmerksamkeit für die Handlung nicht mehr bereit gefunden, die
doch für das Zustandekommen des Vorsatzes unerlässliche Bedingung war,
damals also für die nämliche Handlung zur Verfügung stand. Die Beobachtung
unseres normalen Verhaltens gegen Vorsätze lässt uns diesen Erklärungsversuch
als willkürlich abweisen. Wenn ich des Morgens einen Vorsatz fasse, der abends
ausgeführt werden soll, so kann ich im Laufe des Tages einigemal an ihn
gemahnt werden. Er braucht aber tagsüber überhaupt nicht mehr bewusst zu
werden. Wenn sich die Zeit der Ausführung nähert, fällt er mir plötzlich ein und
veranlasst mich, die zur vorgesetzten Handlung nötigen Vorbereitungen zu
treffen. Wenn ich auf einen Spaziergang einen Brief mitnehme, welcher noch
befördert werden soll, so brauche ich ihn als normales und nicht nervöses
Individuum keineswegs die ganze Strecke über in der Hand zu tragen und
unterdessen nach einem Briefkasten auszuspähen, in den ich ihn werfe, sondern
ich pflege ihn in die Tasche zu stecken, meiner Wege zu gehen, meine Gedanken
frei schweifen zu lassen, und ich rechne darauf, dass einer der nächsten
Briefkästen meine Aufmerksamkeit erregen und mich veranlassen wird, in die
Tasche zu greifen und den Brief hervorzuziehen. Das normale Verhalten bei
gefasstem Vorsatz deckt sich vollkommen mit dem experimentell zu
erzeugenden Benehmen von Personen, denen man eine sog. »posthypnotische
Suggestion auf lange Sicht« in der Hypnose eingegeben hat.[17] Man ist gewöhnt,
das Phänomen in folgender Art zu beschreiben: Der suggerierte Vorsatz
schlummert in den betreffenden Personen, bis die Zeit seiner Ausführung
herannaht. Dann wacht er auf und treibt zur Handlung.
In zweierlei Lebenslagen gibt sich auch der Laie Rechenschaft davon, dass das
Vergessen in bezug auf Vorsätze keineswegs den Anspruch erheben darf, als ein
nicht weiter zurückführbares Elementarphänomen zu gelten, sondern zum
Schluss auf uneingestandene Motive berechtigt. Ich meine: im Liebesverhältnis
und in der Militärabhängigkeit. Ein Liebhaber, der das Rendezvous versäumt hat, wird sich vergeblich bei seiner Dame entschuldigen, er habe leider ganz
daran vergessen. Sie wird nicht versäumen, ihm zu antworten: „Vor einem Jahr
hättest Du es nicht vergessen. Es liegt Dir eben nichts mehr an mir.“ Selbst wenn
er nach der oben erwähnten psychologischen Erklärung griffe und sein
Vergessen durch gehäufte Geschäfte entschuldigen wollte, würde er nur
erreichen, dass die Dame – so scharfsichtig geworden wie der Arzt in der
Psychoanalyse – zur Antwort gäbe: „Wie merkwürdig, dass sich solche
geschäftlichen Störungen früher nicht ereignet haben.“ Gewiss will auch die
Dame die Möglichkeit des Vergessens nicht in Abrede stellen; sie meint nur, und
nicht mit Unrecht, aus dem unabsichtlichen Vergessen sei ungefähr der nämliche
Schluss auf ein gewisses Nichtwollen zu ziehen wie aus der bewussten
Ausflucht.
Ähnlich wird im militärischen Dienstverhältnis der Unterschied zwischen der
Unterlassung durch Vergessen und der in Folge von Absicht prinzipiell, und
zwar mit Recht, vernachlässigt. Der Soldat d a r f an nichts vergessen, was der
militärische Dienst von ihm fordert. Wenn er doch daran vergisst, obwohl ihm
die Forderung bekannt ist, so geht dies so zu, dass sich den Motiven, die auf
Erfüllung der militärischen Forderung dringen, andere Gegenmotive
entgegenstellen. Der Einjährige etwa, der sich beim Rapport entschuldigen
wollte, er habe v e r g e s s e n , seine Knöpfe blank zu putzen, ist der Strafe
sicher. Aber diese Strafe ist geringfügig zu nennen im Vergleich zu jener, der er
sich aussetzte, wenn er das Motiv seiner Unterlassung sich und seinem
Vorgesetzten eingestehen würde: „Der elende Gamaschendienst ist mir ganz
zuwider.“ Wegen dieser Strafersparnis, aus ökonomischen Gründen gleichsam,
bedient er sich des Vergessens als Ausrede, oder kommt es als Kompromiss
zustande.
Frauendienst wie Militärdienst erheben den Anspruch, dass alles zu ihnen
Gehörige dem Vergessen entrückt sein müsse, und erwecken so die Meinung,
Vergessen sei zulässig bei unwichtigen Dingen, während es bei wichtigen
Dingen ein Anzeichen davon sei, dass man sie wie unwichtige behandeln wolle,
ihnen also die Wichtigkeit abspreche. Der Gesichtspunkt der psychischen
Wertschätzung ist hier in der Tat nicht abzuweisen. Kein Mensch vergisst
Handlungen auszuführen, die ihm selbst wichtig erscheinen, ohne sich dem
Verdachte geistiger Störung auszusetzen. Unsere Untersuchung kann sich also
nur auf das Vergessen von mehr oder minder nebensächlichen Vorsätzen
erstrecken; für ganz und gar gleichgültig werden wir keinen Vorsatz erachten;
denn in diesem Falle wäre er wohl gewiss nicht gefasst worden.
Ich habe nun wie bei den früheren Funktionsstörungen die bei mir selbst
beobachteten Fälle von Unterlassung durch Vergessen gesammelt und
aufzuklären gesucht und hierbei ganz allgemein gefunden, dass sie auf
Einmengung unbekannter und uneingestandener Motive – oder, wie man sagen
kann, auf einen G e g e n w i l l e n – zurückzuführen waren. In einer Reihe dieser
Fälle befand ich mich in einer dem Dienstverhältnisse ähnlichen Lage, unter
einem Zwange, gegen welchen ich es nicht ganz aufgegeben hatte, mich zu
sträuben, so dass ich durch Vergessen gegen ihn demonstrierte. Dazu gehört,
dass ich besonders leicht vergesse, zu Geburtstagen, Jubiläen, Hochzeitsfeiern
und Standeserhöhungen zu gratulieren. Ich nehme es mir immer wieder vor und
überzeuge mich immer mehr, dass es mir nicht gelingen will. Ich bin jetzt im
Begriffe, darauf zu verzichten, und den Motiven, die sich sträuben, mit
Bewusstsein Recht zu geben. In einem Übergangsstadium habe ich einem
Freund, der mich bat, auch für ihn ein Glückwunschtelegramm zum bestimmten
Termin zu besorgen, vorher gesagt, ich würde an beide vergessen, und es war
nicht zu verwundern, dass die Prophezeiung wahr wurde. Es hängt nämlich mit
schmerzlichen Lebenserfahrungen zusammen, dass ich nicht imstande bin,
Anteilnahme zu äussern, wo diese Äusserung notwendigerweise übertrieben
ausfallen muss, da für den geringen Betrag meiner Ergriffenheit der
entsprechende Ausdruck nicht zulässig ist. Seitdem ich erkannt, dass ich oft
vorgebliche Sympathie bei anderen für echte genommen habe, befinde ich mich
in einer Auflehnung gegen diese Konventionen der Mitgefühlsbezeugung, deren
soziale Nützlichkeit ich andererseits einsehe. Kondolenzen bei Todesfällen sind
von dieser zwiespältigen Behandlung ausgenommen; wenn ich mich zu ihnen
entschlossen habe, versäume ich sie auch nicht. Wo meine Gefühlsbetätigung
mit gesellschaftlicher Pflicht nichts mehr zu tun hat, da findet sie ihren Ausdruck
auch niemals durch Vergessen gehemmt.
Ähnlich erklären sich durch den Widerstreit einer konventionellen Pflicht und
einer nicht eingestandenen inneren Schätzung die Fälle, in denen man
Handlungen auszuführen vergisst, die man einem anderen zu seinen Gunsten
auszuführen versprochen hat. Hier trifft es dann regelmässig zu, dass nur der
Versprecher an die entschuldigende Kraft des Vergessens glaubt, während der
Bittsteller sich ohne Zweifel die richtige Antwort gibt: Er hat kein Interesse
daran, sonst hätte er es nicht vergessen. Es gibt Menschen, die man als allgemein
vergesslich bezeichnet und darum in ähnlicher Weise als entschuldigt gelten lässt
wie etwa den Kurzsichtigen, wenn er auf der Strasse nicht grüsst.[18] Diese
Personen vergessen alle kleinen Versprechungen, die sie gegeben, lassen alle
Aufträge unausgeführt, die sie empfangen haben, erweisen sich also in kleinen Dingen als unverlässlich und erheben dabei die Forderung, dass man ihnen diese
kleineren Verstösse nicht übel nehmen, d. h. nicht durch ihren Charakter
erklären, sondern auf organische Eigentümlichkeit zurückführen solle. Ich
gehöre selbst nicht zu diesen Leuten und habe keine Gelegenheit gehabt, die
Handlungen einer solchen Person zu analysieren, um durch die Auswahl des
Vergessens die Motivierung desselben aufzudecken. Ich kann mich aber der
Vermutung per analogiam nicht erwehren, dass hier ein ungewöhnlich grosses
Mass von nicht eingestandener Geringschätzung des anderen das Motiv ist,
welches das konstitutionelle Moment für seine Zwecke ausbeutet.
Bei anderen Fällen sind die Motive des Vergessens weniger leicht aufzufinden
und erregen, wenn gefunden, ein grösseres Befremden. So merkte ich in früheren
Jahren, dass ich bei einer grösseren Anzahl von Krankenbesuchen nie an einen
anderen Besuch vergesse als bei einem Gratispatienten oder bei einem Kollegen.
Aus Beschämung hierüber habe ich mir angewöhnt, die Besuche des Tages
schon am Morgen als Vorsatz zu notieren. Ich weiss nicht, ob andere Ärzte auf
dem nämlichen Wege zu der gleichen Übung gekommen sind. Aber man
gewinnt so eine Ahnung davon, was den sog. Neurastheniker veranlasst, die
Mitteilungen, die er dem Arzt machen will, auf dem berüchtigten »Zettel« zu
notieren. Angeblich fehlt es ihm an Zutrauen zur Reproduktionsleistung seines
Gedächtnisses. Das ist gewiss richtig, aber die Szene geht zumeist so vor sich:
Der Kranke hat seine verschiedenen Beschwerden und Anfragen höchst
langatmig vorgebracht. Nachdem er fertig geworden ist, macht er einen Moment
Pause, darauf zieht er den Zettel hervor und sagt entschuldigend: Ich habe mir
etwas aufgeschrieben, weil ich mir so gar nichts merke. In der Regel findet er
auf dem Zettel nichts Neues. Er wiederholt jeden Punkt und beantwortet ihn
selbst: Ja, darnach habe ich schon gefragt. Er demonstriert mit dem Zettel,
wahrscheinlich nur eines seiner Symptome, die Häufigkeit, mit der seine
Vorsätze durch Einmengung dunkler Motive gestört werden.
Ich rühre ferner an Leiden, an welchen auch der grössere Teil der mir bekannten
Gesunden krankt, wenn ich zugestehe, dass ich besonders in früheren Jahren
sehr leicht und für lange Zeit vergessen habe, entlehnte Bücher zurückzugeben,
oder dass es mir besonders leicht begegnet, Zahlungen durch Vergessen
aufzuschieben. Unlängst verliess ich eines Morgens die Tabaktrafik, in welcher
ich meinen täglichen Zigarreneinkauf gemacht hatte, ohne ihn zu bezahlen. Es
war eine höchst harmlose Unterlassung, denn ich bin dort bekannt und konnte
daher erwarten, am nächsten Tag an die Schuld gemahnt zu werden. Aber die
kleine Versäumnis, der Versuch, Schulden zu machen, steht gewiss nicht ausser Zusammenhang mit den Budgeterwägungen, die mich den Vortag über
beschäftigt hatten. In bezug auf das Thema von Geld und Besitz lassen sich die
Spuren eines zwiespältigen Verhaltens auch bei den meisten sog. anständigen
Menschen leicht nachweisen. Die primitive Gier des Säuglings, der sich aller
Objekte zu bemächtigen sucht (um sie zum Munde zu führen), zeigt sich
vielleicht allgemein als nur unvollständig durch Kultur und Erziehung
überwunden[19].
Ich fürchte, ich bin mit allen bisherigen Beispielen einfach b a n a l geworden.
Es kann mir aber doch nur recht sein, wenn ich auf Dinge stosse, die jedermann
bekannt sind, und die jeder in der nämlichen Weise versteht, da ich bloss
vorhabe, das Alltägliche zu sammeln und wissenschaftlich zu verwerten. Ich
sehe nicht ein, weshalb der Weisheit, die Niederschlag der gemeinen
Lebenserfahrung ist, die Aufnahme unter die Erwerbungen der Wissenschaft
versagt sein sollte. Nicht die Verschiedenheit der Objekte, sondern die strengere
Methode bei der Feststellung und das Streben nach weitreichendem
Zusammenhang machen den wesentlichen Charakter der wissenschaftlichen
Arbeit aus.
Für die Vorsätze von einigem Belang haben wir allgemein gefunden, dass sie
dann vergessen werden, wenn sich dunkle Motive gegen sie erheben. Bei noch
weniger wichtigen Vorsätzen erkennt man als zweiten Mechanismus des
Vergessens, dass ein Gegenwille sich von wo anders her auf den Vorsatz
überträgt, nachdem zwischen jenem andern und dem Inhalt des Vorsatzes eine
ä u s s e r l i c h e Assoziation hergestellt worden ist. Hierzu gehört folgendes
Beispiel: Ich lege Wert auf schönes Löschpapier und nehme mir vor, auf meinem
heutigen Nachmittagsweg in die Stadt neues einzukaufen. Aber an vier
aufeinanderfolgenden Tagen vergesse ich daran, bis ich mich befrage, welchen
Grund diese Unterlassung hat. Ich finde ihn dann leicht, nachdem ich mich
besonnen habe, dass ich zwar »Löschpapier« zu schreiben, aber »Fliesspapier«
zu sagen gewöhnt bin. »F l i e s s « ist der Name meines Freundes in Berlin, der
mir in den nämlichen Tagen Anlass zu einem quälenden, besorgten Gedanken
gegeben hat. Diesen Gedanken kann ich nicht los werden, aber die
Abwehrneigung (vgl. Seite 39) äussert sich, indem sie sich mittelst der
Wortgleichheit auf den indifferenten und darum wenig resistenten Vorsatz
überträgt.
Direkter Gegenwille und entferntere Motivierung treffen in folgendem Falle von
Aufschub zusammen: In der Sammlung »Grenzfragen des Nerven- und
Seelenlebens« hatte ich eine kurze Abhandlung über den Traum geschrieben, welche den Inhalt meiner »Traumdeutung« resümiert. B e r g m a n n in
Wiesbaden sendet eine Korrektur und bittet um umgehende Erledigung, weil er
das Heft noch vor Weihnachten ausgeben will. Ich mache die Korrektur noch in
der Nacht und lege sie auf meinen Schreibtisch, um sie am nächsten Morgen
mitzunehmen. Am Morgen vergesse ich daran, erinnere mich erst nachmittags
beim Anblick des Kreuzbandes auf meinem Schreibtisch. Ebenso vergesse ich
die Korrektur am Nachmittag, am Abend und am nächsten Morgen, bis ich mich
aufraffe und am Nachmittag des zweiten Tages die Korrektur zu einem
Briefkasten trage, verwundert, was der Grund dieser Verzögerung sein mag. Ich
will sie offenbar nicht absenden, aber ich finde nicht, warum. Auf demselben
Spaziergang trete ich aber bei meinem Wiener Verleger, der auch das Traumbuch
publiziert hat, ein, mache eine Bestellung und sage dann, wie von einem
plötzlichen Einfall getrieben: „Sie wissen doch, dass ich den »Traum« ein
zweites Mal geschrieben habe?“ – „Ah, da würde ich doch bitten.“ – „Beruhigen
Sie sich, nur ein kurzer Aufsatz für die L ö w e n f e l d - K u r e l l a sche
Sammlung.“ Es war ihm aber doch nicht recht; er besorgte, der Vortrag würde
dem Absatz des Buches schaden. Ich widersprach und fragte endlich: „Wenn ich
mich früher an Sie gewendet hätte, würden Sie mir die Publikation untersagt
haben?“ – „Nein, das keineswegs.“ Ich glaube selbst, dass ich in meinem vollen
Recht gehandelt und nichts Anderes getan habe, als was allgemein üblich ist;
doch scheint es mir gewiss, dass ein ähnliches Bedenken, wie es der Verleger
äusserte, das Motiv meiner Zögerung war, die Korrektur abzusenden. Dies
Bedenken geht auf eine frühere Gelegenheit zurück, bei welcher ein anderer
Verleger Schwierigkeiten erhob, als ich, wie unvermeidlich, einige Blätter Text
aus einer früheren, in anderem Verlag erschienenen Arbeit über zerebrale
Kinderlähmung unverändert in die Bearbeitung desselben Themas im Handbuch
von N o t h n a g e l hinübernahm. Dort findet aber der Vorwurf abermals keine
Anerkennung; ich hatte auch damals meinen ersten Verleger (identisch mit dem
der »Traumdeutung«) loyal von meiner Absicht verständigt. Wenn aber diese
Erinnerungsreihe noch weiter zurückgeht, so rückt sie mir einen noch früheren
Anlass vor, den einer Übersetzung aus dem Französischen, bei welchem ich
wirklich die bei einer Publikation in Betracht kommenden Eigentumsrechte
verletzt habe. Ich hatte dem übersetzten Text Anmerkungen beigefügt, ohne für
diese Anmerkungen die Erlaubnis des Autors nachgesucht zu haben, und habe
einige Jahre später Grund zur Annahme bekommen, dass der Autor mit dieser
Eigenmächtigkeit unzufrieden war.
Es gibt ein Sprichwort, welches die populäre Kenntnis verrät, dass das Vergessen
von Vorsätzen nichts Zufälliges ist. »Was man einmal zu tun vergessen hat, das vergisst man dann noch öfter.«