Versuch einer Kritik aller Offenbarung
Kapitel III
a.
wenn b. wenn zwar die
Vorstellung Bestimmung, wenn zwar die Vorstellung, aber nicht die
sowohl, als aber nicht die Bestimmung durch Selbstthätigkeit
Bestimmung, Vorstellung hervorgebracht wird. — Nun aber soll schon
durch absolute durch vermöge des Begriffs des Wollens die
Selbstthätigkeit Selbstthätigkeit Bestimmung allemahl durch Selbstthätigkeit
hervorgebracht hervorgebracht hervorgebracht werden; folglich ist dieser Fall
ist. — Dieses wird. — Bei nur unter der Bedingung denkbar, daß zwar die
ist nur in einem der eigentliche Bestimmung als Handlung durch
Wesen Bestimmung Spontaneität geschehe, der bestimmende Trieb
möglich, das durch den aber eine Affection sey. — Sittliche
blos thätig und sinnlichen Bestimmung des Willens in endlichen Wesen
nie leidend ist, Trieb in vermöge des Triebs der Selbstachtung, als eines
in Gott. endlichen sittlichen Interesse.
Wesen.
Reines Wollen ist demnach in endlichen Wesen nicht möglich, weil das
Wollen nicht Geschäft des reinen Geistes, sondern des empirisch-bestimmbaren
Wesens ist; aber wohl ein reines Begehrungsvermögen, als Vermögen, welches
nicht dem empirisch-bestimmbaren Wesen, sondern dem reinen Geiste beiwohnt,
und allein durch sein Daseyn unsre geistige Natur offenbart. — Anders hat sich
denn auch, so wie ich wenigstens es verstanden habe, die reine Vernunft durch
ihren bevollmächtigten Interpreten unter uns nicht erklärt, wie aus einer
Vergleichung dieser Darstellung mit der in der Critik der practischen Vernunft
sich ergeben dürfte[7].
III.
Die Affection des Glückseeligkeitstriebes durch das Sittengesetz zur
Erregung der Achtung ist, in Beziehung auf ihn, als Glückseeligkeitstrieb, blos
negativ: auch die Selbstachtung wirkt so wenig Glückseeligkeit, wenn
Glückseeligkeit, wie es geschehen muß, blos in das angenehme gesetzt wird, daß
sie vielmehr steigt, so wie jene fällt, und daß man sich nur um so mehr achten
kann, je mehr von seiner Glückseeligkeit man der Pflicht aufgeopfert hat. Dennoch ist zu erwarten, daß das Sittengesetz den Glückseeligkeitstrieb, selbst
als Glückseeligkeitstrieb, wenigstens mittelbar auch positiv afficiren werde, um
Einheit in den ganzen, rein- und empirisch-bestimmbaren Menschen zu bringen;
und da dieses Gesetz ein [8] Primat in uns verlangt, so ist es sogar zu fordern.
Nemlich der Glückseeligkeitstrieb wird vors erste durch das Sittengesetz
nach Regeln eingeschränkt; ich darf nicht alles wollen, wozu dieser Trieb mich
bestimmen könnte. Durch diese vors erste blos negative Gesetzmäßigkeit nun
kommt der Trieb, der vorher gesetzlos und blind vom Ohngefähr oder der
blinden Naturnothwendigkeit abhing, überhaupt unter ein Gesetz, und Wird auch
da, wo das Gesetz nicht redet, wenn dieses Gesetz nur für ihn alleingültig ist,
eben durch das Stillschweigen des Gesetzes, positiv gesetzmäßig, (gesetzlich
noch nicht). Darf ich nicht wollen, was das Sittengesetz verbietet, so darf ich
alles wollen, was es nicht verbietet — nicht aber, ich soll es wollen, denn das
Gesetz schweigt ganz; sondern das hängt ganz von meiner freien Willkühr
ab. — Dieses Dürfen ist einer der Begriffe, die ihren Ursprung an der Stirne
tragen. Er ist nemlich offenbar durch das Sittengesetz bedingt; — die
Naturphilosophie weiß nur von können, oder nicht können, aber von keinem
dürfen: — aber er ist durch dasselbe nur negativ bedingt, und überläßt die
positive Bestimmung lediglich der Neigung.
Was man, wegen des Stillschweigens des Gesetzes, darf, heißt, insofern es
auf das Gesetz bezogen wird, negativ nicht unrecht; und insofern es auf die
dadurch entstehende Gesetzmäßigkeit des Triebes bezogen wird, positiv ein
Recht [9] . Zu allem, was nicht unrecht ist, habe ich ein Recht.
Insofern das Gesetz durch sein Stillschweigen dem Triebe ein Recht giebt, ist
dieser blos gesetzmäßig; der Genuß wird durch dieses Stillschweigen blos
(moralisch) möglich. Dies leitet uns auf eine Modalität der Berechtigung des
Triebes, und es läßt sich erwarten, daß der Trieb durch das practische Gesetz
mittelbar auch gesetzlich — daß ein Genuß durch dasselbe auch wirklich werden
könne. — Dieser letztere Ausdruck kann nun nicht soviel heißen, als ob die
Sinnlichkeit durch einen ihr vom Sittengesetze gegebnen Stoff in der
Receptivität positiv angenehm afficirt werden solle, wovon die Unmöglichkeit
schon oben zur Genüge dargethan worden; — der Genuß soll nemlich nicht
physisch-, sondern moralisch-wirklich gemacht werden, welcher ungewöhnliche
Ausdruck sogleich seine völlige Klarheit erhalten wird. Eine solche moralische
Wirklichmachung des Genusses müßte sich noch immer auf jene negative
Bestimmung des Triebes durchs Gesetz gründen. Durch diese nun erhielt der
Trieb vors erste ein Recht. Nun aber können Fälle eintreten, wo das Gesetz seine Berechtigung zurücknimmt. So ist ohne Zweifel jeder berechtiget zu leben;
dennoch aber kann es Pflicht werden, sein Leben aufzuopfern. Dieses
Zurücknehmen der Berechtigung wäre ein förmlicher Widerspruch des Gesetzes
mit sich selbst. Nun kann das Gesetz sich nicht widersprechen, ohne seinen
gesetzlichen Character zu verlieren, aufzuhören, ein Gesetz zu seyn, und
gänzlich aufgegeben werden zu müssen. — Dieses würde uns nun vors erste
darauf führen, daß alle Objecte des sinnlichen Triebes, laut der Anforderung des
Sittengesetzes sich nicht selbst zu widersprechen, nur Erscheinungen, nicht
Dinge an sich, seyn könnten; daß mithin ein solcher Widerspruch in den
Objecten, insofern sie Erscheinungen sind, gegründet, mithin nur scheinbar sey.
Jener Satz ist also eben so gewiß ein Postulat der practischen Vernunft, als er ein
Theorem der theoretischen ist. Es gäbe demnach an sich gar keinen Tod, kein
Leiden, keine Aufopferung für die Pflicht, sondern der Schein dieser Dinge
gründete sich blos auf das, was die Dinge zu Erscheinungen macht.
Aber, da unser sinnlicher Trieb doch einmal auf Erscheinungen geht; da das
Gesetz ihn als solchen, mithin insofern er darauf geht, berechtigt, so kann es
auch diese Berechtigung nicht zurücknehmen; es muß mithin, vermöge seines
geforderten Primats, auch über die Welt der Erscheinungen gebieten. Nun kann
es das nicht unmittelbar, da es sich positiv nur an das Ding an sich, an unser
oberes, reingeistiges Begehrungsvermögen wendet; es muß also mittelbar,
mithin durch den sinnlichen Trieb geschehen, auf den es negativ allerdings
wirkt. Daraus nun entsteht eine von der negativen Bestimmung des Triebes
durch das Gesetz abgeleitete positive Gesetzlichkeit desselben. — Wer z. B. für
die Pflicht stirbt, dem nimmt das Sittengesetz ein vorher zugestandnes Recht;
das kann aber das Gesetz nicht thun, ohne sich UN widersprechen; folglich ist
ihm dieses Recht nur insofern er Erscheinung ist, (hier — in der Zeit)
genommen: sein durch das Gesetz berechtigter Lebenstrieb fordert es als
Erscheinung, mithin in der Zeit, zurück, und wird durch dieses rechtliche
Zurückfordern gesetzlich für die Welt der Erscheinungen. Wer im Gegentheile
auf Anforderung des Gesetzes an ihn sein Leben nicht aufgeopfert hat, ist des
Lebens unwürdig, und muß es, wenn das Sittengesetz auch für die Welt der
Erscheinungen gelten soll, der Causalität dieses Gesetzes gemäß, als
Erscheinung verlieren[10].
Aus dieser Gesetzlichkeit des Triebes entsteht der Begriff der
Glückswürdigkeit, als das zweite Moment der Modalität der
Berechtigung. — Würdig ist ein Begriff, der sich offenbar auf Sittlichkeit
bezieht, und der aus keiner Naturphilosophie zu schöpfen ist; ferner sagt würdig offenbar mehr, als ein Recht, — wir gestehen manchem ein Recht zu einem
Genusse zu, den wir doch desselben sehr unwürdig halten, niemanden aber
werden wir umgekehrt eines Glücks würdig achten, auf welches er ursprünglich
(nicht etwa hypothetisch) kein Recht hat; endlich entdeckt man auch im
Gebrauche den negativen Ursprung dieses Begriffs, denn in der Beurtheilung, ob
jemand eines Genusses würdig sey, sind wir genöthiget, den wirklichen Genuß
wegzudenken. — — Es ist eine der äußern Anzeigen der Wahrheit der critischen
Moralphilosophie, daß man keinen Schritt in ihr thun kann, ohne auf einen in der
allgemeinen Menschenempfindung tief eingeprägten Grundsatz zu stoßen, der
sich nur aus ihr, und aus ihr leicht und faßlich erklärt. So ist hier die Billigung
und das Verlangen der Wiedervergeltung (jus talionis) allgemeine
Menschenempfindung. Wir gönnen es jedem, daß es ihm eben so gehe, wie ers
andern gemacht hat, und daß ihm gerade so geschehe, wie er gehandelt hat. Wir
betrachten demnach, selbst in der gemeinsten Beurtheilung, die Erscheinungen
seines sinnlichen Triebes, als gesetzlich für die Welt der Erscheinungen; wir
nehmen an, seine Handlungsarten sollen, in Rücksicht auf ihn, als allgemeines
Gesetz gelten.
Diese Gesetzlichkeit des Triebes fordert nun die völlige Congruenz der
Schicksale eines vernünftigen Wesens mit seinem sittlichen Verhalten, als erstes
Postulat der an sinnliche Wesen sich wendenden practischen Vernunft: in
welchem verlangt wird, daß stets diejenige Erscheinung erfolge, welche, wenn
der Trieb legitim durch das Sittengesetz bestimmt, und für die Welt der
Erscheinungen gesetzgebend gewesen wäre, hätte erfolgen müssen. — Und hier
sind wir denn zugleich unvermerkt über eine, von keinem Gegner der critischen
Philosophie, so viel ich weiß, bemerkte, aber darum nicht minder sie drückende
Schwierigkeit hinweggekommen: wie es nemlich möglich sey, das Sittengesetz,
welches an sich nur auf die Willensform moralischer Wesen, als solches
anwendbar ist, auf Erscheinungen in der Sinnenwelt zu beziehen; welches doch,
zum Behuf einer postulirten Congruenz der Schicksale moralischer Wesen mit
ihrem Verhalten, und der übrigen daraus zu deducirenden Vernunftpostulate,
nothwendig geschehen mußte. Diese Anwendbarkeit nemlich erhellet blos aus
der, von der negativen Bestimmung des Glückseeligkeitstriebes abgeleiteten,
Gesetzlichkeit desselben für die Welt der Erscheinungen.
Werden endlich im dritten Momente der Modalität Recht, und Würdigkeit in
Verbindung gedacht, in welcher Verbindung das Recht seinen positiven
Character, als Gesetzmäßigkeit der sinnlichen Neigung[11], und die Würdigkeit
ihren negativen, als durch Aufhebung eines Rechts durch ein Gebot entstanden, verliert; so entsteht ein Begriff, der positiv für uns überschwenglich ist, weil alle