Versuch einer Kritik aller Offenbarung
§. 4. Eintheilung der Religion überhaupt, in die natürliche und geoffenbarte.
können wir theils sie nicht so geradezu abweisen, theils bescheiden wir uns
schon zum voraus, daß auch eine nur subjectiv, d. i. für unsre Denkgesetze,
gültige Antwort uns befriedigen werde.
§. 4.
Eintheilung der Religion überhaupt, in die natürliche und
geoffenbarte.
In der allgemeinsten Bedeutung wird Theologie Religion, wenn die um
unsrer Willensbestimmung durch das Gesetz der Vernunft angenommenen Sätze
practisch auf uns wirken. Diese Wirkung geschieht entweder auf unser ganzes
Vermögen, zur Hervorbringung der Harmonie in desselben verschiedenen
Functionen, indem die theoretische und practische Vernunft in Übereinstimmung
gesetzt, und die postulirte Causalität der letztern in uns möglich gemacht wird.
Hierdurch erst wird Einheit in den Menschen gebracht, und alle Functionen
seines Vermögens auf einen einzigen Endzweck hingeleitet. Oder sie geschieht
insbesondre, nemlich negativ, auf unser Empfindungsvermögen, indem für das
höchste Ideal aller Vollkommenheit tiefe Ehrfurcht, und für den einzig richtigen
Beurtheiler unsrer Moralität, und gerechten Bestimmer unsrer Schicksale nach
derselben, Vertrauen, heilige Scheu, Dankbarkeit gewirkt wird. Diese
Empfindungen sollen nicht eigentlich den Willen bestimmen; aber sie sollen die
Wirksamkeit der schon geschehenen Bestimmung vermehren. Man würde aber
nicht wohl thun, auf eine unbegrenzte Erhöhung dieser Empfindungen,
besonders insofern sie sich auf den Begriff Gottes als unsers moralischen
Richters gründen,(und welche zusammen das ausmachen, was man Frömmigkeit
nennt) hinzuarbeiten, weil dem eigentlichen Momente aller Moralität, das was
recht ist schlechthin darum zu wollen, weil es recht ist, dadurch leicht Abbruch
geschehen könnte. Oder endlich sie geschieht unmittelbar auf unsern Willen,
durch das dem Gewichte des Gebots hinzugefügte Moment, daß es Gebot Gottes
sey; und dadurch entsteht Religion in der eigentlichsten Bedeutung.
Daß das Sittengesetz in uns seinem Inhalte nach als Gesetz Gottes in uns
anzunehmen sey, ist schon aus dem Begriffe Gottes, als unabhängigen Executors
des Vernunftgesetzes überhaupt, klar. Ob wir einen Grund haben, es auch seiner
Form nach dafür anzunehmen, ist die jetzt zu untersuchende Frage. Da hierbei gar nicht vom Gesetze an sich die Rede ist, als welches wir in uns haben,
sondern vom Urheber des Gesetzes; so können wir im Begriffe der göttlichen
Gesetzgebung von dem Inhalte (materia) derselben hier gänzlich abstrahiren,
und haben nur auf ihre Form zu sehen. Die gegenwärtige Aufgabe ist also die:
ein Princip zu suchen, aus welchem Gott als moralischer Gesetzgeber erkannt
werde; oder es wird gefragt: hat sich Gott uns als moralischer Gesetzgeber
angekündigt, und wie hat er's?
Dies läßt sich auf zweierlei Art als möglich denken, nemlich daß es entweder
in uns, als moralischen Wesen, in unsrer vernünftigen Natur; oder außer
derselben geschehen sey. Nun liegt in unsrer Vernunft, insofern sie rein a priori
gesetzgebend ist, nichts, das uns berechtigte, dies anzunehmen: wir müssen uns
also nach etwas außer ihr umsehen, welches uns wieder an sie zurückweise, um
nun aus ihren Gesetzen mehr schließen zu können, als wozu diese allein uns
berechtigen: oder wir müssen es ganz aufgeben, aus diesem Princip Gott als
Gesetzgeber zu erkennen. Außer unsrer vernünftigen Natur ist das, was uns zur
Betrachtung und Erkenntniß vorliegt, die Sinnenwelt. In dieser finden wir
allenthalben Ordnung und Zweckmäßigkeit; alles leitet uns auf eine Entstehung
derselben nach Begriffen eines vernünftigen Wesens. Aber zu allen den
Zwecken, auf welche wir durch ihre Betrachtung geführt werden, muß unsre
Vernunft einen letzten, einen Endzweck, als das Unbedingte zu dem Bedingten,
suchen. Alles aber in unsrer Erkenntniß ist bedingt, außer dem durch die
practische Vernunft uns aufgestellten Zwecke des höchsten Gutes, welcher
schlechthin und unbedingt geboten wird. Dieser allein also ist fähig der gesuchte
Endzweck zu seyn; und wir sind durch die subjective Beschaffenheit unsrer
Natur gedrungen, ihn dafür anzuerkennen. Kein Wesen konnte diesen Endzweck
haben, als dasjenige, dessen practisches Vermögen blos durch das Moralgesetz
bestimmt wird; und keins die Natur demselben anpassen, als dasjenige, das die
Naturgesetze durch sich selbst bestimmt. Dieses Wesen ist Gott. Gott ist also
Weltschöpfer. Kein Wesen ist fähig Object dieses Endzwecks zu seyn, als nur
moralische Wesen, weil diese allein des höchsten Gutes fähig sind. Wir selbst
also sind als moralische Wesen (objetiv) Endzweck der Schöpfung. Wir sind
aber, als sinnliche, d. i. als solche Wesen, die unter den Naturgesetzen stehen,
auch Theile der Schöpfung, und die ganze Einrichtung unsrer Natur, insofern sie
von diesen Gesetzen abhängt, ist Werk des Schöpfers, d. i. des Bestimmers der
Naturgesetze durch seine moralische Natur. Nun hängt es zwar theils offenbar
nicht von der Natur ab, daß die Vernunft in uns eben so, und nicht anders spricht;
theils würde die Frage, ob es von ihr abhänge, daß wir eben moralische Wesen
sind, durchaus dialectisch seyn. Denn erstens dächten wir uns da den Begriff der Moralität aus uns weg, und nähmen dennoch an, daß wir dann noch wir seyn
würden, d. i. unsre Identität beibehalten haben würden, welches sich nicht
annehmen läßt; zweitens geht sie auf objective Behauptungen im Felde des
Übersinnlichen aus, in welchem wir nichts objectiv behaupten dürfen[15]. Da es
aber für uns ganz einerlei ist, ob wir uns des Gebots des Moralgesetzes in uns
nicht bewußt sind, oder ob wir überhaupt keine moralischen Wesen sind; da
ferner unser Selbstbewußtseyn ganz unter Naturgesetzen steht: so folgt daraus
sehr richtig, daß es von der Einrichtung der sinnlichen Natur endlicher Wesen
herkomme, daß sie sich des Moralgesetzes in ihnen bewußt sind; und wir dürfen,
wenn wir uns vorher nur richtig bestimmt haben, hinzusetzen: daß sie moralische
Wesen sind. Da nun Gott der Urheber dieser Einrichtung ist, so ist die
Ankündigung des Moralgesetzes in uns durch das Selbstbewußtseyn, zu
betrachten als Seine Ankündigung, und der Endzweck, den uns dasselbe
aufstellt, als Sein Endzweck, den er bei unsrer Hervorbringung hatte. So wie wir
ihn also für den Schöpfer unsrer Natur erkennen, müssen wir ihn auch für unsern
moralischen Gesetzgeber anerkennen; weil nur durch eben, eine solche
Einrichtung uns Bewußtseyn des Moralgesetzes in uns, möglich war. Diese
Ankündigung Gottes selbst geschieht nun durch das Übernatürliche in uns; und
es darf uns nicht irren, daß wir, um das zu erkennen, einen Begriff außer
demselben, nemlich den der Natur, zu Hülfe nehmen mußten. Denn theils war es
die Vernunft, die uns das, ohne welches jener Begriff uns zu unsrer Absicht gar
nicht hätte dienen können, den Begriff des möglichen Endzwecks, hergab, und
dadurch erst die Erkenntniß Gottes als Schöpfers möglich machte; theils hätte
auch diese Erkenntniß uns Gott noch gar nicht als Gesetzgeber darstellen
können, ohne das Moralgesetz in uns, dessen Daseyn erst die gesuchte
Ankündigung Gottes ist.
Die zweite uns gedenkbare Art, wie sich Gott als moralischen Gesetzgeber
ankündigen konnte, war außer dem Übernatürlichen in uns, also, in der
Sinnenwelt, da wir außer diesen beiden kein drittes Objekt haben. Da wir aber,
weder aus dem Begriffe der Welt überhaupt, noch aus irgend einem Gegenstande
oder Vorfalle in derselben insbesondre, mittelst der Naturbegriffe, welche die
einzigen auf die Sinnenwelt anwendbaren sind, auf etwas übernatürliches
schließen können; dem Begriffe einer Ankündigung Gottes als moralischen
Gesetzgeber aber etwas übernatürliches zum Grunde liegt: so müßte dies durch
ein Faktum in der Sinnenwelt geschehen, dessen Kausalität wir alsbald, folglich
ohne erst zu schließen, in ein übernatürliches Wesen setzten, und dessen Zweck,
es sey eine Ankündigung Gottes, als moralischen Gesetzgebers, wir sogleich,
d. i. unmittelbar durch Wahrnehmung erkennten; wenn dieser Fall überhaupt möglich seyn soll.
Diese Untersuchung stellt nun vorläufig zwei Principien der Religion,
insofern diese sich auf Anerkennung einer formalen Gesetzgebung Gottes
gründet, dar; deren eines das Princip des Übernatürlichen in uns, das andere das
Princip eines Übernatürlichen außer uns ist. Die Möglichkeit des erstem ist
schon gezeigt; die Möglichkeit des zweiten, um welche es hier eigentlich zu thun
ist, müssen wir weiter darthun. Eine Religion, die sich auf das erste Princip
gründet, können wir, da sie den Begriff einer Natur überhaupt zu Hülfe nimmt,
Naturreligion nennen: und eine solche, der das zweite zum Grunde liegt, nennen
wir, da sie durch ein geheimnißvolles übernatürliches Mittel zu uns gelangen
soll, das ganz eigentlich zu dieser Absicht bestimmt ist, geoffenbarte Religion.
Subjektiv, als Habitus eines vernünftigen Geistes (als Religiosität) betrachtet,
können beide Religionen, da sie zwar entgegengesetzte, aber nicht sich
widersprechende Principien haben, sich in einem Individuo gar wohl vereinigen,
und eine einzige ausmachen.
Ehe wir weiter gehen, müssen wir noch anmerken, daß, da hier blos von
einem Princip der Gesetzgebung ihrer Form nach die Rede gewesen, vom Inhalte
derselben aber gänzlich abstrahirt worden, die Untersuchung, wohin nach diesen
beiden verschiedenen Principien die Gesetzgebung ihrem Inhalte nach (legislatio
materialiter spectata) zu setzen sey, nicht berührt werden konnte. Daß nach dem
ersten Princip, welches, die Ankündigung des Gesetzgebers in uns setzt, auch die
Gesetzgebung selbst in uns, nemlich in unsrer vernünftigen Natur zu suchen sey,
ist sogleich von selbst klar. Nach dem zweiten Princip aber sind wieder zwei
Fälle möglich: entweder die Ankündigung des Gesetzgebers außer uns verweist
uns an unsre vernünftige Natur zurück, und die ganze Offenbarung sagt, in
Worten ausgedruckt, nur soviel; Gott ist Gesetzgeber; das euch ins Herz
geschriebne Gesetz ist das Seinige; oder sie schreibt uns auf eben dem Wege, auf
dem sie Gott als Gesetzgeber bekannt macht, noch sein Gesetz besonders vor.
Nichts verhindert, daß in einer in concreto gegebnen Offenbarung nicht beides
geschehen könne.
Man hat seit Erscheinung der Kritik schon mehrmals die Frage aufgeworfen: Wie ist
geoffenbarte Religion möglich? — eine Frage, die sich zwar immer aufdrang, die aber erst, seitdem dieses Licht den Pfad unsrer Untersuchungen beleuchtet, gehörig gestellt werden
konnte. Aber wie mir's scheint, hat man in allen Versuchen, die ich wenigstens kenne, den Knoten mehr zerschnitten, als aufgelöst. Der eine deducirt die Möglichkeit der Religion überhaupt richtig, entwickelt ihren Inhalt, stellt ihre Kriterien fest; und gelangt nun durch
drei ungeheure Sprünge (1) indem er Religion in der weitesten, und die in der engsten Bedeutung verwechselt, 2) indem er natürliche und geoffenbarte Religion verwechselt, 3) indem er geoffenbarte überhaupt und christliche verwechselt,) zu dem Satze: völlig so eine