Versuch einer Kritik aller Offenbarung

Johann Gottlieb Fichte · Kapitel 10 von 24

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Versuch einer Kritik aller Offenbarung

§. 4. Eintheilung der Religion überhaupt, in die natürliche und geoffenbarte.

können wir theils sie nicht so geradezu abweisen, theils bescheiden wir uns

schon zum voraus, daß auch eine nur subjectiv, d. i. für unsre Denkgesetze,

gültige Antwort uns befriedigen werde.

 

§. 4.

 

Eintheilung der Religion überhaupt, in die natürliche und

geoffenbarte.

 

In der allgemeinsten Bedeutung wird Theologie Religion, wenn die um

unsrer Willensbestimmung durch das Gesetz der Vernunft angenommenen Sätze

practisch auf uns wirken. Diese Wirkung geschieht entweder auf unser ganzes

Vermögen, zur Hervorbringung der Harmonie in desselben verschiedenen

Functionen, indem die theoretische und practische Vernunft in Übereinstimmung

gesetzt, und die postulirte Causalität der letztern in uns möglich gemacht wird.

Hierdurch erst wird Einheit in den Menschen gebracht, und alle Functionen

seines Vermögens auf einen einzigen Endzweck hingeleitet. Oder sie geschieht

insbesondre, nemlich negativ, auf unser Empfindungsvermögen, indem für das

höchste Ideal aller Vollkommenheit tiefe Ehrfurcht, und für den einzig richtigen

Beurtheiler unsrer Moralität, und gerechten Bestimmer unsrer Schicksale nach

derselben, Vertrauen, heilige Scheu, Dankbarkeit gewirkt wird. Diese

Empfindungen sollen nicht eigentlich den Willen bestimmen; aber sie sollen die

Wirksamkeit der schon geschehenen Bestimmung vermehren. Man würde aber

nicht wohl thun, auf eine unbegrenzte Erhöhung dieser Empfindungen,

besonders insofern sie sich auf den Begriff Gottes als unsers moralischen

Richters gründen,(und welche zusammen das ausmachen, was man Frömmigkeit

nennt) hinzuarbeiten, weil dem eigentlichen Momente aller Moralität, das was

recht ist schlechthin darum zu wollen, weil es recht ist, dadurch leicht Abbruch

geschehen könnte. Oder endlich sie geschieht unmittelbar auf unsern Willen,

durch das dem Gewichte des Gebots hinzugefügte Moment, daß es Gebot Gottes

sey; und dadurch entsteht Religion in der eigentlichsten Bedeutung.

 

Daß das Sittengesetz in uns seinem Inhalte nach als Gesetz Gottes in uns

anzunehmen sey, ist schon aus dem Begriffe Gottes, als unabhängigen Executors

des Vernunftgesetzes überhaupt, klar. Ob wir einen Grund haben, es auch seiner

Form nach dafür anzunehmen, ist die jetzt zu untersuchende Frage. Da hierbei gar nicht vom Gesetze an sich die Rede ist, als welches wir in uns haben,

sondern vom Urheber des Gesetzes; so können wir im Begriffe der göttlichen

Gesetzgebung von dem Inhalte (materia) derselben hier gänzlich abstrahiren,

und haben nur auf ihre Form zu sehen. Die gegenwärtige Aufgabe ist also die:

ein Princip zu suchen, aus welchem Gott als moralischer Gesetzgeber erkannt

werde; oder es wird gefragt: hat sich Gott uns als moralischer Gesetzgeber

angekündigt, und wie hat er's?

 

Dies läßt sich auf zweierlei Art als möglich denken, nemlich daß es entweder

in uns, als moralischen Wesen, in unsrer vernünftigen Natur; oder außer

derselben geschehen sey. Nun liegt in unsrer Vernunft, insofern sie rein a priori

gesetzgebend ist, nichts, das uns berechtigte, dies anzunehmen: wir müssen uns

also nach etwas außer ihr umsehen, welches uns wieder an sie zurückweise, um

nun aus ihren Gesetzen mehr schließen zu können, als wozu diese allein uns

berechtigen: oder wir müssen es ganz aufgeben, aus diesem Princip Gott als

Gesetzgeber zu erkennen. Außer unsrer vernünftigen Natur ist das, was uns zur

Betrachtung und Erkenntniß vorliegt, die Sinnenwelt. In dieser finden wir

allenthalben Ordnung und Zweckmäßigkeit; alles leitet uns auf eine Entstehung

derselben nach Begriffen eines vernünftigen Wesens. Aber zu allen den

Zwecken, auf welche wir durch ihre Betrachtung geführt werden, muß unsre

Vernunft einen letzten, einen Endzweck, als das Unbedingte zu dem Bedingten,

suchen. Alles aber in unsrer Erkenntniß ist bedingt, außer dem durch die

practische Vernunft uns aufgestellten Zwecke des höchsten Gutes, welcher

schlechthin und unbedingt geboten wird. Dieser allein also ist fähig der gesuchte

Endzweck zu seyn; und wir sind durch die subjective Beschaffenheit unsrer

Natur gedrungen, ihn dafür anzuerkennen. Kein Wesen konnte diesen Endzweck

haben, als dasjenige, dessen practisches Vermögen blos durch das Moralgesetz

bestimmt wird; und keins die Natur demselben anpassen, als dasjenige, das die

Naturgesetze durch sich selbst bestimmt. Dieses Wesen ist Gott. Gott ist also

Weltschöpfer. Kein Wesen ist fähig Object dieses Endzwecks zu seyn, als nur

moralische Wesen, weil diese allein des höchsten Gutes fähig sind. Wir selbst

also sind als moralische Wesen (objetiv) Endzweck der Schöpfung. Wir sind

aber, als sinnliche, d. i. als solche Wesen, die unter den Naturgesetzen stehen,

auch Theile der Schöpfung, und die ganze Einrichtung unsrer Natur, insofern sie

von diesen Gesetzen abhängt, ist Werk des Schöpfers, d. i. des Bestimmers der

Naturgesetze durch seine moralische Natur. Nun hängt es zwar theils offenbar

nicht von der Natur ab, daß die Vernunft in uns eben so, und nicht anders spricht;

theils würde die Frage, ob es von ihr abhänge, daß wir eben moralische Wesen

sind, durchaus dialectisch seyn. Denn erstens dächten wir uns da den Begriff der Moralität aus uns weg, und nähmen dennoch an, daß wir dann noch wir seyn

würden, d. i. unsre Identität beibehalten haben würden, welches sich nicht

annehmen läßt; zweitens geht sie auf objective Behauptungen im Felde des

Übersinnlichen aus, in welchem wir nichts objectiv behaupten dürfen[15]. Da es

aber für uns ganz einerlei ist, ob wir uns des Gebots des Moralgesetzes in uns

nicht bewußt sind, oder ob wir überhaupt keine moralischen Wesen sind; da

ferner unser Selbstbewußtseyn ganz unter Naturgesetzen steht: so folgt daraus

sehr richtig, daß es von der Einrichtung der sinnlichen Natur endlicher Wesen

herkomme, daß sie sich des Moralgesetzes in ihnen bewußt sind; und wir dürfen,

wenn wir uns vorher nur richtig bestimmt haben, hinzusetzen: daß sie moralische

Wesen sind. Da nun Gott der Urheber dieser Einrichtung ist, so ist die

Ankündigung des Moralgesetzes in uns durch das Selbstbewußtseyn, zu

betrachten als Seine Ankündigung, und der Endzweck, den uns dasselbe

aufstellt, als Sein Endzweck, den er bei unsrer Hervorbringung hatte. So wie wir

ihn also für den Schöpfer unsrer Natur erkennen, müssen wir ihn auch für unsern

moralischen Gesetzgeber anerkennen; weil nur durch eben, eine solche

Einrichtung uns Bewußtseyn des Moralgesetzes in uns, möglich war. Diese

Ankündigung Gottes selbst geschieht nun durch das Übernatürliche in uns; und

es darf uns nicht irren, daß wir, um das zu erkennen, einen Begriff außer

demselben, nemlich den der Natur, zu Hülfe nehmen mußten. Denn theils war es

die Vernunft, die uns das, ohne welches jener Begriff uns zu unsrer Absicht gar

nicht hätte dienen können, den Begriff des möglichen Endzwecks, hergab, und

dadurch erst die Erkenntniß Gottes als Schöpfers möglich machte; theils hätte

auch diese Erkenntniß uns Gott noch gar nicht als Gesetzgeber darstellen

können, ohne das Moralgesetz in uns, dessen Daseyn erst die gesuchte

Ankündigung Gottes ist.

 

Die zweite uns gedenkbare Art, wie sich Gott als moralischen Gesetzgeber

ankündigen konnte, war außer dem Übernatürlichen in uns, also, in der

Sinnenwelt, da wir außer diesen beiden kein drittes Objekt haben. Da wir aber,

weder aus dem Begriffe der Welt überhaupt, noch aus irgend einem Gegenstande

oder Vorfalle in derselben insbesondre, mittelst der Naturbegriffe, welche die

einzigen auf die Sinnenwelt anwendbaren sind, auf etwas übernatürliches

schließen können; dem Begriffe einer Ankündigung Gottes als moralischen

Gesetzgeber aber etwas übernatürliches zum Grunde liegt: so müßte dies durch

ein Faktum in der Sinnenwelt geschehen, dessen Kausalität wir alsbald, folglich

ohne erst zu schließen, in ein übernatürliches Wesen setzten, und dessen Zweck,

es sey eine Ankündigung Gottes, als moralischen Gesetzgebers, wir sogleich,

d. i. unmittelbar durch Wahrnehmung erkennten; wenn dieser Fall überhaupt möglich seyn soll.

 

Diese Untersuchung stellt nun vorläufig zwei Principien der Religion,

insofern diese sich auf Anerkennung einer formalen Gesetzgebung Gottes

gründet, dar; deren eines das Princip des Übernatürlichen in uns, das andere das

Princip eines Übernatürlichen außer uns ist. Die Möglichkeit des erstem ist

schon gezeigt; die Möglichkeit des zweiten, um welche es hier eigentlich zu thun

ist, müssen wir weiter darthun. Eine Religion, die sich auf das erste Princip

gründet, können wir, da sie den Begriff einer Natur überhaupt zu Hülfe nimmt,

Naturreligion nennen: und eine solche, der das zweite zum Grunde liegt, nennen

wir, da sie durch ein geheimnißvolles übernatürliches Mittel zu uns gelangen

soll, das ganz eigentlich zu dieser Absicht bestimmt ist, geoffenbarte Religion.

Subjektiv, als Habitus eines vernünftigen Geistes (als Religiosität) betrachtet,

können beide Religionen, da sie zwar entgegengesetzte, aber nicht sich

widersprechende Principien haben, sich in einem Individuo gar wohl vereinigen,

und eine einzige ausmachen.

 

Ehe wir weiter gehen, müssen wir noch anmerken, daß, da hier blos von

einem Princip der Gesetzgebung ihrer Form nach die Rede gewesen, vom Inhalte

derselben aber gänzlich abstrahirt worden, die Untersuchung, wohin nach diesen

beiden verschiedenen Principien die Gesetzgebung ihrem Inhalte nach (legislatio

materialiter spectata) zu setzen sey, nicht berührt werden konnte. Daß nach dem

ersten Princip, welches, die Ankündigung des Gesetzgebers in uns setzt, auch die

Gesetzgebung selbst in uns, nemlich in unsrer vernünftigen Natur zu suchen sey,

ist sogleich von selbst klar. Nach dem zweiten Princip aber sind wieder zwei

Fälle möglich: entweder die Ankündigung des Gesetzgebers außer uns verweist

uns an unsre vernünftige Natur zurück, und die ganze Offenbarung sagt, in

Worten ausgedruckt, nur soviel; Gott ist Gesetzgeber; das euch ins Herz

geschriebne Gesetz ist das Seinige; oder sie schreibt uns auf eben dem Wege, auf

dem sie Gott als Gesetzgeber bekannt macht, noch sein Gesetz besonders vor.

Nichts verhindert, daß in einer in concreto gegebnen Offenbarung nicht beides

geschehen könne.

 

Man hat seit Erscheinung der Kritik schon mehrmals die Frage aufgeworfen: Wie ist

geoffenbarte Religion möglich? — eine Frage, die sich zwar immer aufdrang, die aber erst, seitdem dieses Licht den Pfad unsrer Untersuchungen beleuchtet, gehörig gestellt werden

konnte. Aber wie mir's scheint, hat man in allen Versuchen, die ich wenigstens kenne, den Knoten mehr zerschnitten, als aufgelöst. Der eine deducirt die Möglichkeit der Religion überhaupt richtig, entwickelt ihren Inhalt, stellt ihre Kriterien fest; und gelangt nun durch

drei ungeheure Sprünge (1) indem er Religion in der weitesten, und die in der engsten Bedeutung verwechselt, 2) indem er natürliche und geoffenbarte Religion verwechselt, 3) indem er geoffenbarte überhaupt und christliche verwechselt,) zu dem Satze: völlig so eine