Versuch einer Kritik aller Offenbarung

Johann Gottlieb Fichte · Kapitel 19 von 24

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Versuch einer Kritik aller Offenbarung

§. 13. Systematische Ordnung dieser Kriterien.

Ob eine Offenbarung ihren versinnlichenden Vorstellungen reiner

Vernunftideen objektive, oder blos subjektive Gültigkeit beilege, ist, wenn sie es

auch nicht ausdrücklich erinnert, welches jedoch zur Vermeidung alles

möglichen Misverständnisses zu wünschen ist, daraus zu ersehen, ob sie auf

dieselben Schlüsse bauet oder, nicht. Thut sie das erstere, so ist offenbar, daß sie

ihnen objektive Gültigkeit beilegt.

 

Da endlich die empirische Sinnlichkeit sich, ihren besondern Modifikationen

nach, bei verschiedenen Völkern, und in verschiedenen Zeitaltern verändert, und

unter der Zucht einer guten Offenbarung sich immer mehr verringern soll; so ist

es Kriterium, zwar nicht der Göttlichkeit einer Offenbarung, aber doch ihrer

möglichen Bestimmung für viele Völker, und Zeiten, wenn die Körper, in die sie

den Geist kleidet, nicht zu fest, und zu haltbar, sondern von einem leichten

Umrisse, und dem Geiste verschiedener Völker und Zeiten ohne Mühe

anzupassen sind. — Eben dies gilt von den Aufmunterungs- und

Beförderungsmitteln zur Moralität, die eine Offenbarung empfiehlt. Unter der

Leitung einer weisen Offenbarung, die in weisen Händen ist, sollten die erstem

und letztern immer mehr von ihrer Beimischung grober Sinnlichkeit ablegen,

weil sie immer entbehrlicher werden sollte.

 

§. 13.

 

Systematische Ordnung dieser Kriterien.

 

Die jetzt aufgestellten Kriterien sind Bedingungen der Möglichkeit unsern

Begriff a priori von einer Offenbarung auf eine in der Sinnenwelt gegebne

Erscheinung anzuwenden, und zu urtheilen, sie sey eine Offenbarung; nemlich

nicht Bedingungen der Anwendung des Begriffs überhaupt, denn davon werden

wir erst im folgenden §. reden, sondern seiner Anwendung auf die bestimmte

gegebne Erfahrung. Um sicher zu seyn, daß wir diese Bedingungen alle

erschöpft haben, und daß es außer den angeführten keine mehr gebe, (denn wenn

wir etwa im Gegentheile welche aufgestellt hätten, die keine sind, so müßte sich

das sogleich daraus ergeben haben, daß wir sie aus dem Offenbarungsbegriffe

nicht hätten ableiten können,) müssen wir uns nach einem Leitfaden zur

Entdeckung aller Bestimmungen dieses Begriffs umsehen; und ein solcher ist bei

allen möglichen Begriffen die Tafel der Kategorien.

Der Begriff einer Offenbarung ist nemlich ein Begriff von einer Erscheinung

in der Sinnenwelt, welche der Qualität nach unmittelbar durch göttliche

Kausalität bewirkt seyn soll. Es ist mithin Kriterium einer diesem Begriffe

entsprechenden Erscheinung, daß sie durch keine Mittel gewirkt sey, die dem

Begriffe einer göttlichen Kausalität widersprechen; und dieses sind, da wir von

Gott nur einen moralischen Begriff haben, alle unmoralische. Diese Erscheinung

soll der subjektiven Quantität nach, (denn die objektive giebt kein eigentliches

Kriterium ab, sondern auf sie gründet sich blos die Erinnerung, daß mehrere

Offenbarungen zu gleicher Zeit bei entfernten Völkern nicht unmöglich sind,)

für alle sinnliche Menschen gelten, die derselben bedürfen. Es ist mithin

Bedingung jeder in concreto gegebnen Offenbarung, daß Menschen mit einem

dergleichen Bedürfniß wirklich nachzuweisen seyen. — Dies sind die Kriterien

einer Offenbarung ihrer äußern Form nach, welche sich aus den mathematischen

Bestimmungen ihres Begriffs ergeben, was denn der Natur der Sache nach so

seyn mußte.

 

Diese Erscheinung wird in ihrem Begriffe der Relation nach auf einen Zweck

bezogen, nemlich den, reine Moralität zu befördern: eine in concreto gegebne

Offenbarung muß folglich diesen Zweck erweislich beabsichtigen, — nicht eben

nothwendig erreichen, welches schon dem Begriffe moralischer, d. i. freier

Wesen, in welchen allein sich Moralität hervorbringen läßt, widersprechen

würde. Dieses Zwecks Beförderung aber ist in sinnlichen Menschen nicht

anders, als durch Ankündigung Gottes, als moralischen Gesetzgebers, möglich;

und der Gehorsam gegen diesen Gesetzgeber ist nur dann moralisch, wenn er

sich auf die Vorstellung seiner Heiligkeit gründet. Diese Ankündigung sowohl,

als die Reinigkeit des aufgestellten Motivs des geforderten Gehorsams ist mithin

Kriterium jeder Offenbarung.

 

In Absicht der Modalität endlich würde eine Offenbarung in ihrem Begriffe

blos als möglich angenommen, woraus, da es zu dem Begriffe an sich nichts

hinzuthut, sondern nur das Verhältniß seines Gegenstandes zu unserm Verstande

ausdrückt, keine Bedingung der Anwendung dieses Begriffs auf eine in concreto

gegebne Erscheinung, d. i. kein Kriterium einer Offenbarung sich ergeben kann.

Was aber daraus auf die Möglichkeit ihn überhaupt anzuwenden folge, das

werden wir im folgenden §. sehen.

 

Dies sind nun die Kriterien einer Offenbarung ihrer Form nach, und, da das

Wesen der Offenbarung eben in der besondern Form einer schon a priori

vorhandenen Materie besteht, die einzigen ihr wesentlichen: und es sind außer

den aufgestellten keine mehr möglich, weil in ihrem Begriffe keine Bestimmungen mehr sind.