Versuch einer Kritik aller Offenbarung
§. 13. Systematische Ordnung dieser Kriterien.
Ob eine Offenbarung ihren versinnlichenden Vorstellungen reiner
Vernunftideen objektive, oder blos subjektive Gültigkeit beilege, ist, wenn sie es
auch nicht ausdrücklich erinnert, welches jedoch zur Vermeidung alles
möglichen Misverständnisses zu wünschen ist, daraus zu ersehen, ob sie auf
dieselben Schlüsse bauet oder, nicht. Thut sie das erstere, so ist offenbar, daß sie
ihnen objektive Gültigkeit beilegt.
Da endlich die empirische Sinnlichkeit sich, ihren besondern Modifikationen
nach, bei verschiedenen Völkern, und in verschiedenen Zeitaltern verändert, und
unter der Zucht einer guten Offenbarung sich immer mehr verringern soll; so ist
es Kriterium, zwar nicht der Göttlichkeit einer Offenbarung, aber doch ihrer
möglichen Bestimmung für viele Völker, und Zeiten, wenn die Körper, in die sie
den Geist kleidet, nicht zu fest, und zu haltbar, sondern von einem leichten
Umrisse, und dem Geiste verschiedener Völker und Zeiten ohne Mühe
anzupassen sind. — Eben dies gilt von den Aufmunterungs- und
Beförderungsmitteln zur Moralität, die eine Offenbarung empfiehlt. Unter der
Leitung einer weisen Offenbarung, die in weisen Händen ist, sollten die erstem
und letztern immer mehr von ihrer Beimischung grober Sinnlichkeit ablegen,
weil sie immer entbehrlicher werden sollte.
§. 13.
Systematische Ordnung dieser Kriterien.
Die jetzt aufgestellten Kriterien sind Bedingungen der Möglichkeit unsern
Begriff a priori von einer Offenbarung auf eine in der Sinnenwelt gegebne
Erscheinung anzuwenden, und zu urtheilen, sie sey eine Offenbarung; nemlich
nicht Bedingungen der Anwendung des Begriffs überhaupt, denn davon werden
wir erst im folgenden §. reden, sondern seiner Anwendung auf die bestimmte
gegebne Erfahrung. Um sicher zu seyn, daß wir diese Bedingungen alle
erschöpft haben, und daß es außer den angeführten keine mehr gebe, (denn wenn
wir etwa im Gegentheile welche aufgestellt hätten, die keine sind, so müßte sich
das sogleich daraus ergeben haben, daß wir sie aus dem Offenbarungsbegriffe
nicht hätten ableiten können,) müssen wir uns nach einem Leitfaden zur
Entdeckung aller Bestimmungen dieses Begriffs umsehen; und ein solcher ist bei
allen möglichen Begriffen die Tafel der Kategorien.
Der Begriff einer Offenbarung ist nemlich ein Begriff von einer Erscheinung
in der Sinnenwelt, welche der Qualität nach unmittelbar durch göttliche
Kausalität bewirkt seyn soll. Es ist mithin Kriterium einer diesem Begriffe
entsprechenden Erscheinung, daß sie durch keine Mittel gewirkt sey, die dem
Begriffe einer göttlichen Kausalität widersprechen; und dieses sind, da wir von
Gott nur einen moralischen Begriff haben, alle unmoralische. Diese Erscheinung
soll der subjektiven Quantität nach, (denn die objektive giebt kein eigentliches
Kriterium ab, sondern auf sie gründet sich blos die Erinnerung, daß mehrere
Offenbarungen zu gleicher Zeit bei entfernten Völkern nicht unmöglich sind,)
für alle sinnliche Menschen gelten, die derselben bedürfen. Es ist mithin
Bedingung jeder in concreto gegebnen Offenbarung, daß Menschen mit einem
dergleichen Bedürfniß wirklich nachzuweisen seyen. — Dies sind die Kriterien
einer Offenbarung ihrer äußern Form nach, welche sich aus den mathematischen
Bestimmungen ihres Begriffs ergeben, was denn der Natur der Sache nach so
seyn mußte.
Diese Erscheinung wird in ihrem Begriffe der Relation nach auf einen Zweck
bezogen, nemlich den, reine Moralität zu befördern: eine in concreto gegebne
Offenbarung muß folglich diesen Zweck erweislich beabsichtigen, — nicht eben
nothwendig erreichen, welches schon dem Begriffe moralischer, d. i. freier
Wesen, in welchen allein sich Moralität hervorbringen läßt, widersprechen
würde. Dieses Zwecks Beförderung aber ist in sinnlichen Menschen nicht
anders, als durch Ankündigung Gottes, als moralischen Gesetzgebers, möglich;
und der Gehorsam gegen diesen Gesetzgeber ist nur dann moralisch, wenn er
sich auf die Vorstellung seiner Heiligkeit gründet. Diese Ankündigung sowohl,
als die Reinigkeit des aufgestellten Motivs des geforderten Gehorsams ist mithin
Kriterium jeder Offenbarung.
In Absicht der Modalität endlich würde eine Offenbarung in ihrem Begriffe
blos als möglich angenommen, woraus, da es zu dem Begriffe an sich nichts
hinzuthut, sondern nur das Verhältniß seines Gegenstandes zu unserm Verstande
ausdrückt, keine Bedingung der Anwendung dieses Begriffs auf eine in concreto
gegebne Erscheinung, d. i. kein Kriterium einer Offenbarung sich ergeben kann.
Was aber daraus auf die Möglichkeit ihn überhaupt anzuwenden folge, das
werden wir im folgenden §. sehen.
Dies sind nun die Kriterien einer Offenbarung ihrer Form nach, und, da das
Wesen der Offenbarung eben in der besondern Form einer schon a priori
vorhandenen Materie besteht, die einzigen ihr wesentlichen: und es sind außer
den aufgestellten keine mehr möglich, weil in ihrem Begriffe keine Bestimmungen mehr sind.