Versuch einer Kritik aller Offenbarung
§. 10. Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung ihrer Form nach.
Das Resultat des hier gesagten ist, daß, so wenig es dem dogmatischen
Vertheidiger des Offenbarungsbegriffs erlaubt werden dürfe, aus der
Unerklärbarkeit einer gewissen Erscheinung aus Naturgesetzen auf eine
übernatürliche Kausalität, und wol gar geradezu auf die Kausalität Gottes zu
schließen; eben so wenig sey es dem dogmatischen Gegner desselben zu
verstatten, aus der Erklärbarkeit eben dieser Erscheinungen aus Naturgesetzen zu
schließen, daß sie weder durch übernatürliche Kausalität überhaupt, noch
insbesondre durch Kausalität Gottes möglich seyen. Die ganze Frage darf gar
nicht dogmatisch, nach theoretischen Principien, sondern sie muß moralisch,
nach Principien der praktischen Vernunft, erörtert werden, wie sich aus allem
bisher gesagten zur Gnüge[TN11] ergiebt; wie dieses aber geschehen müsse, wird
im Verfolge dieser Abhandlung gezeigt werden.
§. 10.
Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung ihrer Form nach.
Um uns von der Möglichkeit, daß eine gegebne Offenbarung von Gott sey,
vernünftig überzeugen zu können, müssen wir sichere Kriterien dieser
Göttlichkeit haben. Da der Begriff einer Offenbarung a priori möglich ist, so ist
es dieser Begriff selbst, an den wir eine a posteriori gegebne Offenbarung halten
müssen, d. i. von diesem Begriffe müssen sich die Kriterien ihrer Göttlichkeit
ableiten lassen.
Wir haben bisher den Begriff der Offenbarung, blos ihrer Form nach,
insofern diese religiös seyn muss, mit gänzlicher Abstraktion vom möglichen
Inhalte einer in concreto gegebnen Offenbarung, erörtert; wir haben also vor
jetzt nur die Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Absicht ihrer Form
festzusetzen. An der Form einer Offenbarung aber, d. i. an einer bloßen
Ankündigung Gottes als moralischen Gesetzgebers durch eine übernatürliche
Erscheinung in der Sinnenwelt, können wir zweierlei unterscheiden, nemlich das
äußere derselben, d. i. die Umstände, unter welchen, und die Mittel, durch
welche diese Ankündigung geschah, und dann das innere, d. i. die Ankündigung
selbst.
Der Begriff der Offenbarung a priori setzt ein empirisch gegebnes
moralisches Bedürfniß derselben voraus, ohne welches sich die Vernunft eine Veranstaltung der Gottheit, die dann überflüssig, und gänzlich zwecklos war,
nicht als moralisch möglich denken konnte, und die empirische Deduktion der
Bedingungen der Wirklichkeit dieses Begriffs entwickelte dieses Bedürfniß. Es
muß also gezeigt werden können, daß zur Zeit der Entstehung einer
Offenbarung, die auf einen göttlichen Ursprung Anspruch macht, dieses
Bedürfniß wirklich da gewesen, und daß nicht schon eine andere, alle Kriterien
der Göttlichkeit an sich tragende Religion unter eben den Menschen, denen sich
diese bestimmte, vorhanden, oder ihnen leicht durch natürliche Mittel
mitzutheilen war. Eine Offenbarung, von der dies gezeigt werden kann, kann von
Gott seyn: eine, von der das Gegentheil gezeigt werden kann, ist sicher nicht von
Gott. — Es ist nöthig, dieses Kriterium ausdrücklich festzusetzen, um aller
Schwärmerei und allen möglichen unberufenen Inspirirten jetziger oder
künftiger Zeiten, Einhalt zu thun. Ist eine Offenbarung, ihrem Inhalte nach,
verfälscht, so ist es Pflicht und Recht jedes tugendhaften Mannes, ihr ihre
ursprüngliche Reinigkeit wiederzugeben, aber dazu bedarf es keiner neuen
göttlichen Autorität, sondern bloßer Berufung auf die schon vorhandne, und
Entwickelung der Wahrheit aus unserm moralischen Gefühle. Auch wird durch
dieses Kriterium nicht schlechthin die Möglichkeit zweier zugleich existirender
göttlicher Offenbarungen geleugnet, wenn die Besitzer derselben nur nicht in der
Lage sind, sie sich mitzutheilen.
Gott soll Ursache der Wirkungen seyn, durch welche die Offenbarung
geschieht. Alles aber, was unmoralisch ist, widerspricht dem Begriffe von Gott.
Jede Offenbarung also, die sich durch unmoralische Mittel angekündigt,
behauptet, fortgepflanzt hat, ist sicher nicht von Gott. — Es ist allemal, die
Absicht mag seyn, welche sie wolle, unmoralisch, zu betrügen. Unterstützt also
ein angeblich göttlicher Gesandter seine Autorität durch Betrug, so kann das
Gott nicht gewollt haben. Überdies bedarf ein wirklich von Gott unterstützter
Prophet keines Betrugs. Er führt nicht seine Absicht, sondern die Absicht Gottes
aus, und kann es also Gott völlig überlassen, in wie weit, und wie er diese
Absicht unterstützen wolle. Aber, könnte man noch sagen, der Wille des
göttlichen Gesandten ist frei, und er kann, vielleicht aus wohlmeinender Absicht,
mehr thun wollen, als ihm aufgetragen ist, die Sache noch mehr beglaubigen
wollen, als sie schon beglaubigt ist, und dadurch zum Betruge hingerissen
werden; und dann ist nicht Gott, sondern der Mensch, dessen er sich bediente,
Ursache dieses Betruges. — Wir dürfen nicht überhaupt leugnen, daß sich Gott
nicht unmoralischer, oder moralisch schwacher Menschen zur Ausbreitung einer
Offenbarung bedienen könne; denn wie, wenn keine andere da sind? und es
werden, wo das höchste Bedürfniß der Offenbarung vorhanden ist, allerdings keine andere seyn. Aber er darf ihnen, wenigstens in Verrichtung seines
Auftrags, den Gebrauch unmoralischer Mittel auch nicht zulassen; er müßte es
durch seine Allmacht verhindern, wenn ihr freier Wille sich dahin lenkte. Denn
wenn der Betrug entdeckt würde, — und jeder Betrag kann es, — so sind zwei
Fälle möglich. Entweder die erregte Aufmerksamkeit verschwindet, und an ihre
Stelle tritt der Verdruß, sich getäuscht zu sehen, und das Mistrauen gegen alles,
was aus diesen oder ähnlichen Quellen kommt, welches dem bei dieser Anstalt
überhaupt beabsichtigten Zwecke widerspricht: oder wenn die Lehre schon
autorisirt genug ist, so wird dadurch auch der Betrug autorisirt; jeder hält sich für
völlig erlaubt, was ein göttlicher Gesandter sich erlaubte; welches der Moralität,
und dem Begriffe aller Religion widerspricht.
Der Endzweck jeder Offenbarung ist reine Moralität. Diese ist nur durch
Freiheit möglich, und läßt sich also nicht erzwingen. Nicht nur sie aber, sondern
auch die Aufmerksamkeit auf Vorstellungen, welche dahin abzwecken, das
Gefühl für sie zu entwickeln, und die Bestimmung des Willens beim
Widerstreite der Neigung zu erleichtern, läßt sich nicht erzwingen, sondern
Zwang ist ihr vielmehr entgegen. Keine göttliche Religion also muß durch
Zwang oder Verfolgung sich angekündigt oder ausgebreitet haben: denn Gott
kann sich keiner zweckwidrigen Mittel bedienen, oder den Gebrauch solcher
Mittel bei Absichten, die die seinigen sind, auch nur zulassen, weil sie dadurch
gerechtfertiget würden. Jede Offenbarung also, die durch Verfolgung sich
angekündigt und befestigt hat, ist sicher nicht von Gott. Diejenige Offenbarung
aber, die sich keiner andern, als moralischer Mittel, zu ihrer Ankündigung und
Behauptung bedient hat, kann von Gott seyn. Dies sind die Kriterien der
Göttlichkeit einer Offenbarung in Rücksicht auf ihre äußere Form. Wir gehen zu
denen der Innern fort.
Jede Offenbarung soll Religion begründen, und alle Religion gründet sich
auf den Begriff Gottes, als moralischen Gesetzgebers. Eine Offenbarung also,
die uns ihn als etwas anderes ankündigt, welche uns etwa theoretisch sein Wesen
kennen lehren will, oder ihn als politischen Gesetzgeber aufstellt, ist wenigstens
das nicht, was wir suchen, sie ist nicht geoffenbarte Religion. Jede Offenbarung
also muß uns Gott als moralischen Gesetzgeber ankündigen, und nur von
derjenigen, deren Zweck das ist, können wir aus moralischen Gründen glauben,
daß sie von Gott sey.
Der Gehorsam gegen die moralischen Befehle Gottes kann sich nur auf
Verehrung, und Achtung für seine Heiligkeit gründen, weil er nur in diesem
Falle rein moralisch ist. Jede Offenbarung also, die uns durch andre Motiven, z. B. durch angedrohte Strafen, oder versprochne Belohnungen, zum Gehorsam