Versuch einer Kritik aller Offenbarung
Kapitel II
in Räder. (Gegen diese durch die bündigsten Schlüsse abzuleitenden
Folgerungen ist keine Rettung, als durch Anerkennung einer practischen
Vernunft, und, was eben das sagt, eines categorischen Imperativs
derselben). — Wir haben also bis jetzt nichts weiter gethan, als den
vorausgesetzten Begriff eines Willens, insofern er durch das untere
Begehrungsvermögen bestimmt seyn soll, analysirt; wir haben gezeigt, wenn ein
Wille sey, wie seine Bestimmung durch den sinnlichen Trieb möglich sey; daß
aber ein Wille sey, haben wir bis jetzt weder erweisen gewollt, noch gekonnt,
noch zu erweisen vorgegeben. Ein solcher Erweis dürfte vielleicht aus
Untersuchung des oben angenommenen zweiten Falls, daß nemlich die durch die
Handlung des Willens hervorzubringende Vorstellung selbst ihrem Stoffe nach,
nicht durch Empfindung, sondern durch absolute Spontaneität, d. i. durch
Spontaneität mit Bewußtseyn hervorgebracht sey, sich ergeben.
II.
Alles, was bloßer Stoff ist, und nichts anders seyn kann, wird durch die
Empfindung gegeben; die Spontaneität bringt nur Formen hervor: die
angenommene Vorstellung müßte demnach eine Vorstellung von so etwas seyn,
das an sich Form, und nur als Object einer Vorstellung von ihr, relativ (in
Beziehung auf diese Vorstellung) Stoff wäre; so wie z. B. Raum und Zeit, — an
sich Formen der Anschauung — von einer Vorstellung von Raum oder Zeit der
Stoff sind.
Formen kündigen sich dem Bewußtseyn nur in ihrer Anwendung auf Objecte
an. Nun werden die in der reinen Vernunft ursprünglich liegenden Formen der
Anschauung, der Begriffe und der Ideen auf ihre Objecte mit dem Gefühl der
Nothwendigkeit angewendet; sie kündigen sich demnach dem Bewußtseyn mit
Zwang, und nicht mit Freiheit an, und heißen daher auch gegeben, nicht
hervorgebracht.
Soll nun jene gesuchte Form sich dem Bewußtseyn als durch absolute
Spontaneität hervorgebracht (nicht als mit Zwang gegeben) ankündigen, so muß
sie es in Anwendung auf ein durch absolute Spontaneität bestimmbares Object
thun. Nun ist das einzige, was unserm Selbstbewußtseyn als ein solches gegeben
ist, — das Begehrungsvermögen; mithin muß jene Form, objectiv betrachtet,
Form des Begehrungsvermögens seyn. Wird diese Form Stoff einer Vorstellung,
so ist dieser Vorstellung Stoff durch absolute Spontaneität hervorgebracht; wir haben eine Vorstellung, wie wir sie suchten — welches aber die einzige in ihrer
Art seyn muß, weil die Bedingungen ihrer Möglichkeit einzig auf das
Begehrungsvermögen passen — und die aufgegebne Frage ist gelöst. Daß nun
wirklich eine solche ursprüngliche Form des Begehrungsvermögens, und ein
ursprüngliches Begehrungsvermögen selbst vermittelst dieser Form sich in
unserm Gemüthe dem Bewußtseyn ankündige, ist Thatsache dieses
Bewußtseyns; und über dieses letzte, einzig allgemeingeltende Princip aller
Philosophie hinaus findet keine Philosophie mehr statt. Durch diese Thatsache
nun wird es erst gesichert, daß der Mensch einen Willen habe.
In diesem Zusammenhange wird denn auch, welches wir hier blos im
Vorbeigehen erinnern, völlig klar, wie Vorstellungen, nemlich jene einzige, deren
Stoff nicht durch Sinnenempfindung gegeben, sondern durch absolute
Spontaneität hervorgebracht ist, und die von ihr abgeleiteten, möglich sind,
welche über alle Erfahrung in der Sinnenwelt hinausgehen; — wie der Stoff
dieser Vorstellungen, der reingeistig ist, um in's Bewußtseyn aufgenommen
werden zu können, durch die uns für Gegenstände der Sinnenwelt gegebnen
Formen müsse bestimmt werden; welche Bestimmungen aber, da sie nicht durch
die Bedingungen des Dinges an sich, sondern durch die Bedingungen unsers
Selbstbewußtseyns nothwendig gemacht wurden, nicht für objectiv, sondern nur
für subjectiv — doch aber, da sie sich auf die Gesetze des reinen
Selbstbewußtseyns gründen, für allgemeingültig für jeden discursiven Verstand
angenommen, aber nicht weiter ausgedehnt werden müssen, als ihre
Aufnehmbarkeit ins reine Selbstbewußtseyn es erfordert, weil sie im letztern
Falle ihre Allgemeingültigkeit verlieren würden; endlich, daß dieser Übergang in
das Reich des Übersinnlichen für endliche Wesen der einzig mögliche sey.
Insofern nun — um den Faden unsrer Betrachtung da wieder aufzunehmen,
wo wir ihn fallen ließen — insofern dem Begehrungsvermögen ursprünglich
seine Form bestimt ist, wird es nicht erst durch ein gegebnes Object bestimmt,
sondern es giebt sich durch diese Form sein Object selbst: d. h. wird diese Form
Object einer Vorstellung, so ist diese Vorstellung Object des
Begehrungsvermögens zu nennen. Diese Vorstellung nun ist die Idee des
schlechthin rechten. Auf den Willen bezogen treibt dieses Vermögen, — zu
wollen, schlechthin weil man will. Dieses wunderbare Vermögen in uns nun
nennt man das obere Begehrungsvermögen, und sein characteristischer
Unterschied von dem niedern Begehrungsvermögen ist der, daß dem erstern kein
Object gegeben wird, sondern daß es sich selbst eins giebt; dem letztern aber
sein Object gegeben werden muß. Das erstere ist absolut selbstthätig, das letztere in vieler Rücksicht blos leidend.
Daß aber dieses obere Begehrungsvermögen, welches auch blos ein
Vermögen ist, — ein Wollen, als wirkliche Handlung des Gemüths, mithin eine
empirische Bestimmung, hervorbringe, dazu wird noch etwas mehr erfordert.
Nemlich jedes Wollen, als Handlung des Gemüths betrachtet, geschieht mit dem
Bewußtseyn der Selbstthätigkeit. Nun kann dasjenige, worauf die
Selbstthätigkeit in dieser Handlung wirkt, nicht selbst wieder Selbstthätigkeit
seyn, wenigstens in dieser Function nicht, sondern es ist, insofern die
Spontaneität auf dasselbe wirkt, blos leidend, mithin eine Affection. Die dem
obern Begehrungsvermögen a priori beiwohnende nothwendige Willensform
aber kann nie durch eine im empirischen Selbstbewußtseyn gegebne
Spontaneität afficirt werden, welches ihrer Ursprünglichkeit und ihrer
Nothwendigkeit schlechthin widersprechen würde. Soll nun die Bestimmbarkeit
des Willens in endlichen Wesen durch jene nothwendige Form nicht ganz
aufgegeben werden, so muß sich ein Medium aufzeigen lassen, das von der
einen Seite durch die absolute Spontaneität jener Form hervorgebracht, von der
andern durch die Spontaneität im empirischen Selbstbewußtseyn bestimmbar
sey[4]. Insofern es das letztere ist, muß es leidend bestimmbar, mithin eine
Affection des Empfindungsvermögens seyn. Insofern es aber, der erstern
Bedingung gemäß, durch absolute Spontaneität hervorgebracht seyn soll, kann es
nicht eine Affection der Receptivität durch gegebne Materie — mithin, da sich
außer dieser keine positive Affection des Empfindungsvermögens denken läßt,
überhaupt keine positive, sondern nur eine negative Affection — eine
Niederdrückung, eine Einschränkung desselben seyn. Nun aber ist das
Empfindungsvermögen, insofern es bloße Receptivität ist, weder positiv noch
negativ durch die Spontaneität, sondern blos durchs Gegebenwerden eines
Materiellen afficirbar; folglich kann die postulirte negative Bestimmung
überhaupt nicht die Receptivität betreffen (etwa eine Verstopfung oder
Verengerung der Sinnlichkeit an sich seyn;) sondern sie muß sich auf die
Sinnlichkeit beziehen, insofern sie durch Spontaneität bestimmbar ist, (s. oben)
sich auf den Willen bezieht, und sinnlicher Trieb heißt.
Insofern nun diese Bestimmung auf die absolute Spontaneität zurückbezogen
wird, ist sie blos negativ — eine Unterdrückung der willensbestimmenden
Anmaaßung des Triebes; — insofern sie auf die Empfindung dieser geschehenen
Unterdrückung bezogen wird, ist sie positiv, und heißt das Gefühl der Achtung.
Dieses Gefühl ist gleichsam der Punct, in welchem die vernünftige und die
sinnliche Natur endlicher Wesen innig zusammenfließen.
Um das höchst möglichste Licht über unsern weitern Weg zu verbreiten,
wollen wir hier noch über dieses wichtige Gefühl, den Momenten des Urtheilens
nach, reflectiren. — Es ist nemlich, wie eben jetzt erörtert worden, der Qualität
nach eine positive Affection des innern Sinnes, die aus der Vernichtung des
sinnlichen Triebes, als alleinigen Bestimmungstriebes des Willens, mithin aus
Einschränkung desselben entsteht. Die Quantität desselben ist bedingt-
bestimmbar, der Grade der Intension und Extension fähig, in Beziehung der
Willensformen empirisch-bestimmbares Wesen auf das Gesetz; — unbedingt,
und völlig bestimmt, keiner Grade der Intension oder Extension fähig, Achtung
schlechthin, gegen die einfache Idee des Gesetzes; — unbedingt, und
unbestimmbar, unendlich, gegen das Ideal, in welchem Gesetz und Willensform
Eins ist. Der Relation nach bezieht sich dieses Gefühl auf das Ich, als Substanz,
entweder im reinen Selbstbewußtseyn, und wird dann Achtung unsrer höhern
geistigen Natur, die sich ästhetisch im Gefühle des Erhabnen äußert; oder im
empirischen, in Absicht der Congruenz unsrer besondern Willensformen mit
dem Gesetze — Selbstzufriedenheit, — Scham vor sich selbst: — oder auf das
Gesetz, als Grund unsrer Verbindlichkeit — die Achtung schlechthin, das Gefühl
des nothwendigen Primats des Gesetzes, und unsrer nothwendigen
Subordination unter dasselbe: — oder, auf das Gesetz als Substanz
gedacht, — unser Ideal. Endlich der Modalität nach ist Achtung möglich gegen
empirisch bestimmbare vernünftige Wesen; wirklich gegen das Gesetz, und
nothwendig gegen das alleinheilige Wesen.
So etwas nun, wie Achtung ist, welches wir hier blos zur Erläuterung
hinzusetzen, ist zwar in allen, endlichen Wesen anzunehmen, in denen die
nothwendige Form des Begehrungsvermögens noch nicht nothwendig
Willensform ist; aber in einem Wesen, in welchem Vermögen und Handlung,
Denken und Wollen Eins ist, läßt sich Achtung gegen das Gesetz gar nicht
denken.
Insofern nun dieses Gefühl der Achtung den Willen, als empirisches
Vermögen, bestimmt; und wieder im Wollen durch Selbstthätigkeit bestimmbar
ist, als zu welchem Behuf wir ein solches Gefühl in uns aufsuchen mußten, heißt
es Trieb. — Trieb aber eines wirklichen Wollens kann es, da kein Wollen ohne
Selbstbewußtseyn (der Freiheit) möglich ist, nur durch Beziehung auf das Ich,
folglich nur in der Form der Selbstachtung seyn. — Daß diese Selbstachtung nun
entweder rein, schlechthin Achtung der Würde der Menschheit in uns, oder
empirisch, Zufriedenheit über die wirkliche Behauptung derselben, sey, haben
wir eben gesagt. Es scheint in der Betrachtung allerdings weit edler und erhabner, sich durch die reine Selbstachtung, — durch den einfachen Gedanken,
ich muß so handeln, wenn ich ein Mensch seyn will, als durch die
empirische, — durch den Gedanken, wenn ich so handle, werde ich als Mensch
mit mir zufrieden seyn können, bestimmen zu lassen: aber in der Ausübung
fließen beide Gedanken so innig in einander, daß es selbst dem aufmerksamsten
Beobachter schwer werden muß, den Antheil, den der eine oder der andre an
seiner Willensbestimmung hatte, genau von einander zu scheiden. — Aus dem
gesagten erhellet, daß es eine völlig richtige Maxime der Sittlichkeit sey:
respectire dich selbst; und erklärt sich, warum nicht unedle Gemüther vor sich
selbst weit mehr Furcht und Scheu empfinden, als vor der Macht der gesammten
Natur, — und den Beifall ihres eignen Herzens weit höher achten, als die
Lobpreisungen einer ganzen Welt.
Insofern nun diese Selbstachtung als activer, den Willen zwar nicht
nothwendig zum wirklichen Wollen, aber doch thätig zur Neigung bestimmender
Trieb betrachtet wird, heißt sie sittliches Interesse; welches entweder rein
ist, — Interesse für die Würde der Menschheit an sich, oder
empirisch — Interesse für die Würde der Menschheit in unserm empirisch
bestimmbaren Selbst. Interesse aber muß nothwendig von einem Gefühle der
Lust begleitet seyn, und ein wirklich behauptetes Interesse empirisch ein Gefühl
der Lust hervorbringen, daher auch die empirische Selbstachtung sich als
Selbstzufriedenheit äußert[TN2]. Dieses Interesse bezieht sich allerdings auf das
Selbst, aber nicht auf die Liebe, sondern auf die Achtung dieses Selbst, welches
Gefühl seinem Ursprunge nach rein sittlich ist. Will man den sinnlichen Trieb,
den eigennützigen, und den sittlichen den uneigennützigen nennen, so kann man
zur Erläuterung das wohl thun; aber mir wenigstens scheint diese Benennung da,
wo es um scharfe Bestimmung zu thun ist, unbequem, da auch der sittliche
Trieb, um ein wirkliches Wollen zu bewirken, sich auf das Selbst beziehen muß;
und empirische Merkmale da, wo man die oben erörterten transscendentalen hat,
überflüssig. — Daß aber die ursprüngliche nothwendige Bestimmung des
Begehrungsvermögens ein Interesse, und zwar ein alles Sinnliche
unterjochendes Interesse hervorbringt, entsteht aus der categorisch-gesetzlichen
Form desselben, und ist nur unter dieser Voraussetzung zu erklären[5]. Man
erlaube mir hierbei einen Augenblick stehen zu bleiben.
Achtung ist das zunächst, und wohl in jedem Menschen sich äußernde
wunderbare Gefühl, das aus der ganzen sinnlichen Natur desselben sich nicht
erklären läßt, und auf seinen Zusammenhang mit einer höhern Welt unmittelbar
hindeutet. Das wunderbarste dabei ist dies, daß dieses Gefühl, das an sich doch niederbeugend für unsre Sinnlichkeit ist, von einem unnennbaren, der Art nach
von jeder Sinnenlust gänzlich verschiedenen, dem Grade nach sie unendlich
übertreffenden Vergnügen begleitet wird. Wer, der dieses Vergnügen nur einmal
innig empfand, möchte nur z. B. das Hinstaunen in den tobenden Sturz des
Rheinfalls, oder das Aufblicken an den jeden Augenblick das Herabsinken zu
drohen scheinenden ewigen Eismassen, unter dem erhebenden Gefühle: ich
trotze eurer Macht[6] — oder sein Selbstgefühl bei der freien, und wohl
überlegten Unterwerfung auch nur unter die Idee des allgemeinen nothwendigen
Naturgesetzes, dieses Naturgesetz unterjoche nun seine Neigung oder seine
Meinung — oder endlich sein Selbstgefühl bei der freien Aufopferung seines
Theuersten für die Pflicht, gegen irgend einen sinnlichen Genuß vertauschen?
Daß der sinnliche Trieb von einer, und der reinsittliche Trieb von der andern
Seite im menschlichen Willen sich die Waage halten, ließe sich wohl daraus
erklären, weil sie beide in einem und eben demselben Subjecte erscheinen; daß
aber der erstere dem letztern sich so wenig gleich setzt, daß er vielmehr bei der
bloßen Idee eines Gesetzes sich niederbeugt, und ein weit innigeres Vergnügen
aus seiner Nichtbefriedigung, als aus seiner Befriedigung gewährt — dieses,
oder mit einen Worte, das Categorische, schlechthin unbedingte und
unbedingbare des Gesetzes deutet auf unsern höhern Ursprung, und auf unsre
geistige Abkunft — ist ein göttlicher Funke in uns, und ein Unterpfand, daß Wir
Seines Geschlechts sind: und hier geht denn die Betrachtung in Bewunderung
und Erstaunen über. An diesem Puncte stehend verzeiht man der kühnsten
Phantasie ihren Schwung, und wird mit der liebenswürdigen Quelle aller
Schwärmereien der Pythagoräer und Platoniker, wenn auch nicht mit ihren
Ausflüssen völlig ausgesöhnt.
Und hierdurch wäre denn auch die Dunkelheit gehoben, welche noch immer,
besonders guten Seelen, die sich des dringendsten Interesse fürs schlechthin
Rechte bewußt waren, das Verstehen des hartscheinenden Ausspruchs der Critik,
daß das Gute gar nicht auf unsre Glückseeligkeit bezogen werden müßte,
erschwerte. Sie haben ganz recht, wenn sie auf ihrem Selbstgefühle bestehen,
daß sie zu wirklich guten Entschließungen doch nur durch das Interesse
bestimmt werden; nur müssen sie den Ursprung dieses Interesse, wenn ihre
Entschließung rein sittlich war, nicht im Sinnengefühle, sondern in der
Gesetzgebung der reinen Vernunft aufsuchen. Der nächste, nicht nothwendig
bestimmende, aber doch eine Neigung verursachende Bestimmungsgrund ihres
Willens ist freilich das Vergnügen des innern Sinnes aus Anschauung des
Rechten; daß aber eine solche Anschauung ihnen Vergnügen macht, davon liegt
der Grund gar nicht in einer etwanigen Affection der innern Receptivität durch den Stoff jener Idee, welches schlechthin unmöglich ist; sondern in der a priori
vorhandenen nothwendigen Bestimmung des Begehrungsvermögens, als obern
Vermögens. — Wenn ich also jemanden fragte: würdest du, selbst wenn du keine
Unsterblichkeit der Seele glaubtest, lieber unter tausend Martern dein Leben
aufopfern, als unrecht thun; und er mir antwortete: auch unter dieser Bedingung
würde ich lieber sterben, und das um mein selbst willen, weil ein unter
unsäglichen Martern mich vernichtender Tod mir weit erträglicher ist, als ein, in
dem Gefühle der Unwürdigkeit zu leben, unter Schaam und Selbstverachtung
hinzubringendes Leben — so würde er darinn, insofern er von dem empirischen
Bestimmungstriebe seiner Entschließung redete, völlig recht haben. Daß er aber
in diesem Falle sich selbst würde verachten müssen — daß die Aussicht auf eine
solche Selbstverachtung ihm so drückend wäre, daß er lieber sein Leben
aufopfern, als ihr sich unterwerfen wollte, davon würde er den Grund vergebens
wieder in der Sinnenempfindung aufsuchen, aus welcher er so etwas, wie
Achten, oder Verachten, mit aller Mühe nicht würde herauskünsteln können.
Selbst dieses Interesse aber bewirkt noch nicht nothwendig ein wirkliches
Wollen; dazu wird in unserm Bewußtseyn noch eine Handlung der Spontaneität
erfordert, wodurch das Wollen, als wirkliche Handlung unsers Gemüthes, erst
vollendet wird. Die in dieser Function des Wählens dem Bewußtseyn empirisch
gegebne Freiheit der Willkühr (libertas arbitrii), die auch bei einer Bestimmung
des Willens durch die sinnliche Neigung vorkommt, und nicht blos in dem
Vermögen zwischen der Bestimmung nach dem sittlichen, oder nach dem
sinnlichen Triebe, sondern auch zwischen mehrern sich widerstreitenden
Bestimmungen durch den letzteren — zum Behuf einer Beurtheilung
derselben — zu wählen besteht, ist wohl zu unterscheiden von der absolut-ersten
Äußerung der Freiheit durch das practische Vernunftgesetz; wo Freiheit gar nicht
etwa Willkühr heißt, indem das Gesetz uns keine Wahl läßt, sondern mit
Nothwendigkeit gebietet, sondern nur negativ gänzliche Befreiung vom Zwange
der Naturnothwendigkeit bedeutet, so daß das Sittengesetz auf gar keinen in der
theoretischen Naturphilosophie liegenden Gründen, als seinen Prämissen,
beruhe, und ein Vermögen im Menschen voraussetze, sich unabhängig von
Naturnothwendigkeit zu bestimmen. Ohne diese absolut-erste Äußerung der
Freiheit wäre die zweite blos empirische nicht zu retten, sie wäre ein bloßer
Schein, und das erste ernsthafte Nachdenken vernichtete den schönen Traum, in
dem wir uns einen Augenblick von der Kette der Naturnothwendigkeit
losgefesselt wähnten. — Wo ich nicht irre, so ist die Verwechselung dieser zwei
sehr verschiednen Äußerungen der Freiheit eine der Hauptursachen, warum man
sich die moralische (nicht etwa physische) Nothwendigkeit, womit ein Gesetz der Freiheit gebieten soll, so schwer denken konnte. Denkt man nemlich in den
Begriff der Freiheit das Merkmal der Willkühr hinein (ein Gedanke, dessen noch
immer viele sich nicht erwehren können), so läßt damit sich freilich auch die
moralische Nothwendigkeit nicht vereinigen. Aber davon ist bei der ersten
ursprünglichen Äußerung der Freiheit, durch welche allein sie sich überhaupt
bewährt, gar nicht die Rede. Die Vernunft giebt sich selbst, unabhängig von
irgend etwas außer ihr, durch absolut eigne Spontaneität, ein Gesetz; das ist der
einzig richtige Begriff der transscendentalen Freiheit: dieses Gesetz nun gebietet,
eben weil es Gesetz ist, nothwendig und unbedingt, und da findet keine Willkühr,
kein Auswählen zwischen verschiednen Bestimmungen durch dieses Gesetz
statt, weil es nur auf eine Art bestimmt. — Folgendes noch zur Erläuterung.
Diese transscendentale Freiheit, als ausschließender Character der Vernunft,
insofern sie practisch ist, ist jedem moralischen Wesen, folglich auch dem
Unendlichen beizulegen. Insofern aber diese Freiheit auf empirische
Bedingungen endlicher Wesen sich bezieht, gelten ihre Äußerungen in diesem
Falle nur unter diesen Bedingungen; folglich ist eine Freiheit der Willkühr da sie
auf der Bestimmbarkeit eines Wesens noch durch andere als das practische
Vernunftgesetz beruht, in Gott, der blos durch dieses Gesetz bestimmt wird, eben
so wenig, als Achtung fürs Gesetz, oder Interesse am Schlechthinrechten
anzunehmen; und die Philosophen, welche in diesem Sinne des Worts die
Freiheit, als durch die Schranken der Endlichkeit bedingt, Gott absprachen,
hatten daran vollkommen recht.
Damit nun diese Zergliederung, die neben der Hauptabsicht, unbemerkte
Schwierigkeiten einer Offenbarungscritik zu heben, noch die Nebenabsicht hatte,
einige Dunkelheiten in der critischen Philosophie überhaupt aufzuklären, und
den bisherigen Nichtkennern oder Gegnern derselben eine neue Thür zu eröfnen,
um in sie einzudringen, nicht von critischen Philosophen selbst misverstanden,
und so gedeutet werde, als sey dadurch die Tugend abermals zur Magd der Lust
herabgewürdigt, so machen wir unsre Gedanken durch folgende Tabelle noch
deutlicher:
Wollen, die Bestimmung durch Selbstthätigkeit zur Hervorbringung einer
Vorstellung, als Handlung des Gemüths betrachtet, ist
A. B.
rein, nicht rein,