Versuch einer Kritik aller Offenbarung
§. 5. Formale Erörterung des Offenbarungsbegriffs, als Vorbereitung einer materialen Erörterung desselben.
Vernunftreligion ist die christliche. Ein andrer, dem es sich freilich nicht verbergen konnte, daß diese noch etwas mehr sey, setzt dieses Mehrere blos in größere Versinnlichung der
abstracten Ideen jener. Aber die Vernunft giebt a priori gar kein Gesetz, und kann kein's geben, über die Art, wie wir uns die durch ihre Postulate realisirten Ideen vorstellen sollen. Jeder, auch der schärfste Denker, meine ich, denkt sie sich, wenn er sie in praktischer
Absicht auf sich anwendet, mit einiger Beimischung von Sinnlichkeit, und so geht es bis zu dem rohsinnlichsten Menschen in unmerkbaren Abstufungen fort. Ganz rein von Sinnlichkeit ist in concreto keine Religion; denn die Religion überhaupt gründet sich auf
das Bedürfniß der Sinnlichkeit. Das Mehr oder Weniger aber berechtigt zu keiner Eintheilung. Wo hören denn nach dieser Vorstellungsart die Grenzen der Vernunftreligion auf, und wo gehen die der geoffenbarten an? Es gäbe nach ihr so viele Religionen, als es
schriftliche oder mündliche Belehrungen über Religionswahrheiten, als es überhaupt Subjekte gäbe, die an eine Religion glaubten; und es ließe sich durch nichts, als durch das Herkommen begreiflich machen, warum eben diese oder jene Darstellung der
Religionswahrheiten die autorisirteste seyn sollte; und durch gar nichts, woher die Berufung auf eine übernatürliche Autorität, käme, die wir als das charakteristische
Merkmal aller vorgeblichen Offenbarungen vorfinden. Diese Verirrung vom einzig möglichen Wege einer Deduktion des Offenbarungsbegriffs kam blos daher, daß man jene allbekannte Regel der Logik vernachlässigte: Begriffe, die zu einer Einteilung berechtigen
sollen, müssen unter einem höhern Geschlechtsbegriffe enthalten, unter sich aber specifisch verschieden seyn. Der Begriff der Religion überhaupt ist Geschlechtsbegriff. Sollen Natur-und geoffenbarte Religion, als unter ihm enthalten, specifisch verschieden seyn; so müssen
sie es entweder in Absicht ihres Inhalts, oder wenn dies, wie schon a priori zu vermuthen, nicht möglich ist, wenigstens in Absicht ihrer Erkenntnißprincipien seyn; oder die ganze Eintheilung ist leer, und wir müssen auf die Befugniß, eine geoffenbarte Religion
anzunehmen, gänzlich Verzicht thun. Der oben angezeigte Begriff ist es denn auch, den der Sprachgebrauch von jeher mit dem Worte Offenbarung verknüpft hat. Alle Religionsstifter
haben sich zum Beweise der Wahrheit ihrer Lehren nicht auf die Beistimmung unsrer Vernunft, noch auf theoretische Beweise, sondern auf eine übernatürliche Autorität berufen, und den Glauben an diese, als den einzigen rechtmäßigen Weg der Überzeugung, gefordert.
§. 5.
Formale Erörterung des Offenbarungsbegriffs, als Vorbereitung
einer materialen Erörterung desselben.
Wir kamen im vorigen §. von dem Begriffe der Religion aus auf den Begriff
einer möglichen Offenbarung, welche Religionsgrundsätze zu ihrem Stoff haben
könnte. Das wäre, wenn jene jetzt blos vorausgesetzte Möglichkeit des Begriffs
sich bestätigen sollte, der materielle Ort dieses Begriffs in unserm Verstände.
Jetzt werden wir, nicht um systematischer Nothwendigkeit willen, sondern zur
Beförderung der Deutlichkeit, ihn auch seiner Form nach aufsuchen.
Offenbarung ist der Form nach eine Art von Bekanntmachung, und alles, was
von dieser ihrer Gattung gilt, gilt auch von ihr.
Der innern Bedingungen aller Bekanntmachung sind zwei; nemlich, etwas
das bekannt gemacht wird, der Stoff, und dann, die Art, wie es bekannt gemacht
wird, die Form der Bekanntmachung Aeußere sind auch zwei; ein
Bekanntmachender, und einer, dem bekannt gemacht wird. Wir gehen von den
Innern aus.
Das Bekanntgemachte wird nur dadurch ein Bekanntgemachtes, daß ich es
nicht schon vorher wußte. Wußte ich es schon, so macht mir der andre nur das
bekannt, daß er's auch wußte; und der Stoff der Bekanntmachung ist dann ein
andrer. Dinge, die jeder nothwendig weiß, können nicht bekannt gemacht
werden. A priori mögliche, oder philosophische Erkenntnisse werden entwickelt,
der andre wird darauf geleitet; ich zeige jemanden einen Fehler in seiner
Schlußfolge oder die Gleichheit zweier Triangel, aber ich mache sie ihm nicht
bekannt: Erkenntnisse, die nur a posteriori möglich sind, historische, werden
bekannt gemacht, — aber nicht bewiesen, weil man zuletzt doch auf etwas a
priori nicht abzuleitendes, auf das Zeugniß der empirischen Sinnlichkeit, stößt.
Sie werden auf Autorität angenommen. Autorität ist das Zutrauen zu unsrer
richtigen Beobachtungsgabe, und unsrer Wahrhaftigkeit. — Zwar können auch a
priori mögliche Erkenntnisse auf Autorität angenommen werden, wie z. B. der
mechanische Künstler so viele mathematische Sätze ohne Untersuchung und
Beweis auf das Zeugniß andrer, und seiner eignen Erfahrung von der
Anwendbarkeit derselben, annimmt. Eine solche Erkenntniß nun ist zwar an
sich, ihrem Stoffe nach, philosophisch; ihrer Form im Subjekte nach aber blos
historisch. Sein Annehmen gründet sich zuletzt auf das Zeugniß des innern Sinns
desjenigen, der den Satz untersuche, und wahr befunden hat.
Erste Folgerung. Nur historische Erkenntnisse, die es wenigstens der Form, oder auch
wohl der Materie nach sind — also nur Wahrnehmungen können bekannt gemacht werden. — Werden weiterhin auf solche Wahrnehmungen Schlüsse gebaut, (comparative)
allgemeine Wahrheiten davon abgeleitet, so wird von da an nichts weiter bekannt gemacht, sondern nur gezeigt.
Können, um zum zweiten innern Merkmale der Bekanntmachung
fortzugehen, nur in der Form historischer Erkenntnisse Wahrnehmungen bekannt
gemacht werden, so sind sie, insofern sie das werden, nicht selbst Form, sondern
Stoff; sie müssen mithin der Receptivität gegeben werden. Dann aber, von der
äußern Bedingung eines bekanntmachenden abgesehen, wäre unsre ganze
empirische Erkenntniß bekannt gemacht, denn sie ist durchgängig gegeben.
Verursacht uns aber jemand eine Sinnenempfindung unmittelbar, so sagen wir
von der daher entstehenden Erkenntniß nicht, er mache sie uns bekannt, sondern
wir erkennen dann selbst. Giebt uns z. B. jemand eine Rose zu riechen, so sagen
wir nicht, er mache uns den Geruch der Rose bekannt, d. h. er macht uns eben so
wenig bekannt, daß überhaupt uns die Rose angenehm rieche, noch in welchem
Grade; das läßt sich nur durch unmittelbare Empfindung beurtheilen. Aber das
dürften wir wohl sagen: er habe uns mit dem Gerüche der Rose bekannt
gemacht, d. h. er habe in unsrer Vorstellung unser Subjekt mit der Vorstellung
eines gewissen Experiments verbunden. Eigentliche Bekanntmachung findet nur
dann statt, wenn in unsrer Vorstellung nicht unser Subjekt, sondern ein gewisses
anderes Subjekt mit dem Prädikate einer Wahrnehmung verknüpft wird. Diese
Verknüpfung selbst nun geschieht freilich wieder zu Folge einer subjektiven
Wahrnehmung; aber nicht diese Wahrnehmung unsers Subjekts, sondern eine
andre Wahrnehmung eines andern Subjekts ist Stoff des bekanntgemachten.
Zweite Folgerung, Die Wahrnehmung, welche bekannt gemacht wird, ist nicht
unmittelbar, sondern sie wird durch Wahrnehmung einer Vorstellung von ihr gegeben. — Diese eigentlich bekannt gemachte Wahrnehmung nun kann durch eine lange
Reihe von Gliedern gehen; dann wird sie durch Tradition fortgepflanzt. — Der Supernaturalist, der die Existenz Gottes nur durch Offenbarung erkennbar annimmt, nimmt an: Gott sage uns, er selbst (Gott) nehme seine Existenz wahr; nun müsse man doch seiner
(Gottes) Versicherung trauen, mithin u. s. w. — welches ohne Zweifel ein Cirkel im Beweisen ist.
Wir gehen jetzt zu den äußern Bedingungen der Bekanntmachung
über. — Zu jeder Bekanntmachung gehört ein Bekanntmachender. Wenn wir aus
gewissen Wahrnehmungen am andern selbst schließen, er müsse eine gewisse
Wahrnehmung gemacht haben, so macht er uns seine Wahrnehmung nicht
bekannt, sondern sie verräth sich uns — wir entdecken sie selbst. Wir setzen also
eine bekanntmachende Spontaneität mit Willkühr, folglich mit Bewußtseyn
voraus, und nur hierdurch wird er bekanntmachend. — Er muß uns aber nicht nur überhaupt etwas, — er muß uns eine gewisse bestimmte Vorstellung bekannt
machen wollen, die er nicht nur selbst hat, sondern deren Hervorbringung in uns
durch die Kausalität seines Begriffs von dieser Hervorbringung er sich denkt. So
ein Begriff nun heißt ein Begriff vom Zwecke.
Dritte Folgerung. Jede Bekanntmachung setze also im Bekanntmachenden einen
Begriff von der hervorzubringenden Vorstellung, als Zwecke seiner Handlung voraus. Mithin muß der Bekanntmachende ein intelligentes Wesen seyn, und seine Handlung, und die dadurch in dem andern erregte Vorstellung müssen sich verhalten, wie moralischer
Grund und Folge.
Zur Bekanntmachung gehört endlich einer, dem etwas bekannt wird. Wird
ihm überhaupt nichts bekannt, oder wird ihm nur das nicht bekannt, was der
andre beabsichtigte, oder wird es ihm vielleicht durch andre Mittel, nur nicht
durch die Mittheilung des ändern bekannt, so ist wenigstens die verlangte
Bekanntmachung nicht geschehen.
Vierte Folgerung. Die Handlung des Bekanntmachenden muß sich mithin zu der in dem
andern hervorgebrachten Vorstellung verhalten, wie physische Ursache zur Wirkung. — Daß ein solches Verhältniß möglich sey, d. i. daß ein intelligentes Wesen zu
Folge eines Zweckbegriffs durch Freiheit physische Ursache werden könne, wird zur Möglichkeit einer Bekanntmachung überhaupt postulirt, kann aber nicht theoretisch
bewiesen werden.
Der Begriff der Offenbarung, als unter diesem Gattungsbegriffe enthalten,
muß alle die angezeigten Merkmale, aber er kann ihrer noch mehrere haben, d. i.
er kann gewisse auf verschiedne Art bestimmbare Merkmale der
Bekanntmachung völlig bestimmen; und wir müssen uns hier, da wir ihn bis jetzt
als blos empirisch behandeln, an den Sprachgebrauch halten.
Gewöhnlich sagt man offenbaren in Absicht der Materie nur von sehr
wichtig geglaubten, oder von sehr tief verborgnen Erkenntnissen, die nicht jeder
finden könne. Da dieses Merkmal blos relativ ist, indem die Wichtigkeit oder
Unwichtigkeit, Schwierigkeit oder Leichtigkeit einer Erkenntniß blos von der
Meinung des Subjekts abhängt, so ist sogleich einleuchtend, daß diese
Bestimmung für die Philosophie nicht tauge.
Eben so untauglich ist eine andere Bestimmung im Sprachgebrauche, die
sich auf den Bekanntmachenden bezieht; da man nemlich offenbaren vorzüglich
nur von der Mittheilung überirrdischer Wesen, Dämonen, sagt. So waren alle
heidnische Orakel angebliche Offenbarungen. Daß der Offenbarende ein freies
und intelligentes Wesen seyn, also unter den Gattungsbegriff gehören müsse,
unter den auch die Dämonen gehören, liegt schon im Begriffe der
Bekanntmachung; wie aber Dämonen und z. B. Menschen der Art nach scharf zu unterscheiden wären, möchte sich so leicht nicht ergeben. Alle
Unterscheidungen würden nur relativ ausfallen.
Es bliebe uns demnach keine für die Philosophie taugliche scharfe
Bestimmung übrig, als die, daß in der Bekanntmachung überhaupt jeder freie
Geist, sey er endlich oder unendlich, in der Offenbarung aber der Unendliche
Bekanntmachender sey: eine Bedeutung, für welche man auch im gemeinen
Sprachgebrauche die Wörter: Offenbarung, offenbaren, u. s. f. aufsparen möchte.
Die Bestimmungen der Bekanntmachung überhaupt bleiben auch dem
Offenbarungsbegriffe; mithin werden durch die dritte und vierte Folgerung, alle
durch Betrachtung der Sinnenwelt, als deren Urgrund wir Gott ansehen müssen,
mögliche Belehrungen, und Erkenntnisse aus dem Begriffe der Offenbarung
ausgeschlossen. Es wird uns durch diese Betrachtung nichts bekannt gemacht,
sondern wir erkennen selbst, oder meinen vielmehr daraus zu erkennen, was wir
selbst erst unvermerkt hineintrugen. Nemlich wir betrachten die Erscheinungen
in der Sinnenwelt theils als Zwecke an sich, theils als Mittel zu ganz andern
Zwecken, als zu dem, einer möglichen Belehrung, Insofern zwar dadurch auch
zugleich eine Erkenntniß, und insbesondre eine Erkenntniß Gottes, unsrer
Abhängigkeit von ihm, und unsrer hieraus folgenden Pflichten möglich
wäre — insofern, weil sie möglich wäre, der Begriff von einer solchen
Erkenntniß in Gott versetzt, und ihm als Absicht bei der Weltschöpfung
untergelegt werden könnte, dürfte man einen Augenblick glauben, das ganze
System der Erscheinungen lasse sich als Offenbarung ansehen. Aber, hier davon
noch abgesehen, daß eine solche Erkenntniß des Übersinnlichen von der
Sinnenwelt aus ganz unmöglich ist, und daß wir erst unvermerkt die auf einem
ganz ändern Wege gegebnen geistigen Begriffe in die Sinnenwelt hineintragen,
die wir dann in ihr gefunden zu haben glauben — so wäre eine solche Absicht
Gottes doch nicht als die letzte, mithin nicht als Endzweck der Schöpfung
anzuerkennen. Erkenntniß ist unfähig Endzweck zu seyn: denn immer bleibt
noch die Frage zu beantworten: warum soll ich denn nun Gott erkennen?
Erkenntniß wäre nur Mittel zu einem hohem Zwecke, mithin nicht letzte Absicht
der Weltschöpfung, und zwischen letzterer und der dabei beabsichtigt seyn
sollenden Erkenntniß fiele das Verhältniß des Grundes zur Folge weg. — Ferner
ist es auch in jenem System gar nicht nothwendig, durch die Betrachtung des
Weltgebäudes jene Erkenntnisse zu erhalten; die Erfahrung lehrt, daß sehr viele
es nach ganz ändern Gesetzen beurtheilen, mithin fällt auch das Verhältniß der
Ursache zur Wirkung weg, und die Schöpfung ist keine Offenbarung.
Offenbarung ist, insoweit wir vor jetzt den Begriff bestimmt haben, eine Wahrnehmung, die von Gott, gemäß dem Begriffe irgend einer dadurch zu
gebenden Belehrung,(was auch immer ihr Stoff seyn möge) als Zwecke
derselben, in uns bewirkt wird. — Man hat dies letztere Verhältniß, um welches
es hier eigentlich zu thun ist, auch durch das Wort unmittelbar bezeichnet; und
wenn man damit nur nicht sagen will: unsere Wahrnehmung solle in der Reihe
der wirkenden Ursachen zunächst auf die Handlung Gottes folgen, sie solle
schlechthin B seyn, als worauf es hier gar nicht ankommt, (wenn nur die
Handlung Gottes auch in dieser Reihe schlechthin A ist, so mögen zwischen ihr
und unsrer Wahrnehmung der Mittelglieder so viele seyn, als ihrer wollen;)
sondern nur so viel: der Begriff Gottes von der zu gebenden Belehrung solle in
der Reihe der Endursachen A, und unsere Belehrung solle B seyn, so ist dies
ganz richtig.
Über die logische Möglichkeit dieses Begriffs kann kein Zweifel entstehen;
denn wenn seine Bestimmungen sich widersprächen, so würde dieser
Widerspruch sich bald entdeckt haben. Die physische Möglichkeit desselben
gründet sich auf das Postulat des Sittengesetzes, daß ein freies, intelligentes
Wesen einem Begriffe vom Zwecke gemäß Ursache in der Sinnenwelt seyn
könne; welches wir für Gott, um der Möglichkeit eines praktischen Gesetzes in
sinnlichen Wesen willen, annehmen mußten.
In der Anwendung dieses Begriffs auf ein Faktum aber thun sich große
Schwierigkeiten hervor. — Wenn nemlich blos davon die Rede wäre, daß eine
gewisse Wahrnehmung, und eine dabei beabsichtigte Erkenntniß in uns wirklich
würde, ohne dass wir nöthig hätten auf den Grund der Erscheinung
zurückzugehen, so wäre unsre Untersuchung jetzt geschlossen. Wir hätten blos
auf die Materie einer Offenbarung zu sehen, die wir uns ruhig geben liessen.
Aber es ist von der Materie am allerwenigsten, sondern ganz vorzüglich von der
Form der Offenbarung die Rede: es soll uns nicht etwa nur überhaupt etwas
bekannt gemacht werden, sondern dieses etwas wird vorzüglich nur dadurch
bekannt, daß wir es für offenbart anerkennen. Gott soll uns eine Erkenntniß
mittheilen, die nur dadurch Erkenntniß wird, weil der Mittheilende kein andrer
ist, als Gott. — Dies kommt daher, weil der Glaube an jede Bekanntmachung,
der Natur dieses Begriffs nach, sich auf nichts anders, als die Autorität des
Bekanntmachenden gründen kann, wie oben gezeigt worden.
Die wichtigere Frage also, die noch zu beantworten ist, ist die: wie sollen wir
erkennen, daß Gott, gemäß einem Begriffe vom Zwecke, eine gewisse
Wahrnehmung in uns bewirkt habe?
Man dürfte etwa einen Augenblick meinen, das könne Stoff der durch die
Wahrnehmung hervorgebrachten Vorstellung seyn; wenn z. B. jemand eine
Erscheinung hätte, die sich ihm als Gott ankündigte, und als solcher, ihn über
manches belehrte. Aber davon ist eben die Frage, wie er erkennen solle, daß
diese Erscheinung wirklich durch Gott gewirkt sey; dass weder er selbst sich,
noch ein anderes Wesen ihn täusche; die Frage ist von einer Kausal Verbindung,
und diese werden nicht [16] wahrgenommen , es wird auf sie geschlossen.
Ein solcher Schluß könnte vorläufig auf zweierlei Art möglich scheinen;
nemlich entweder a posteriori, durch das Aufsteigen von der gegebener
Wahrnehmung als Wirkung, zu ihrer Ursache; oder a priori, durch das
Herabsteigen von der bekannten Ursache zur Wirkung. Wir untersuchen die
Möglichkeit des erstem Schlusses, den man sich für die Theologie noch immer
nicht will rauben lassen, ohne erachtet alles mögliche geschehen ist, um seine
Unrichtigkeit in die Augen springend zu machen.
Es giebt zwei Wege, um von einer Wahrnehmung zur Erkenntniß ihrer, als
solcher, nicht wahrgenommenen Ursache aufzusteigen; nemlich entweder in der
Reihe der wirkenden, oder der, der Endursachen. Im ersten Falle bestimme ich
den Begriff der Ursache durch die wahrgenommene Wirkung. Es wird z. B. eine
Last fortgerückt. Ich wende auf diese Wahrnehmung die Gesetze der Bewegung
an, und schließe: die Ursache sey eine physische Kraft, im Räume, wirke mit so
oder so viel Kraft; u. s. w. Die Wahrnehmung, die mich a posteriori auf den
Begriff der Offenbarung bringen soll, muss nach physischen Gesetzen nicht
erklärbar seyn, sonst würde ich ihre Ursache auf dem Gebiete dieser Gesetze
suchen, und finden, und nicht nöthig haben, sie in den freien Urgrund aller
Gesetze überzutragen. Das einzige vernunftmäßige Prädikat dieser Ursache ist
also subjektiv und negativ: sie ist mir unbestimmbar — ein Prädikat, wozu mich
das Nichtbewußtseyn meines Bestimmens derselben vollkommen berechtigt.
Indem ich aber dieses subjektiv unbestimmbare A. sofort, und ohne allen weitern
Grund (und es läßt sich kein andrer angeben, als das Nichtbewußtseyn meines
Bestimmens) zum absolut- und objektiv-unbestimmbaren A. mache, so folge ich
freilich dem Hange meines Geistes, sobald sich's thun läßt, zum schlechthin
unbedingten fortzuschreiten; aber die Unrechtmäßigkeit dieses Verfahrens sollte
doch wohl jetzt keiner weitern Rüge bedürfen. — Wir sind freilich genöthiget,
überhaupt ein absolut erstes Glied in der Reihe anzunehmen; aber bei keinem
bestimmten Gliede dürfen wir sagen: dies ist das erste. Denn die Reihe (ich rede
von der der wirkenden Ursachen) ist unendlich, und unser Aufsteigen in ihr ist
nie vollendet. Vollenden wir sie irgendwo, so nehmen wir ein unendliches an, welches endlich ist; und das — ist ein Widerspruch.
Was wir in der Reihe der wirkenden Ursachen nicht können, laßt uns in der
der Endursachen versuchen.
Wir machen eine Wahrnehmung, und auf sie zunächst in der Zeit folgt die
Wahrnehmung einer Erkenntniß in uns, die wir vorher in uns nicht
wahrgenommen haben. Wir sind durch die Gesetze des Denkens genöthiget,
beide Wahrnehmungen in Kausalverbindung zu denken: die erstere ist Ursache
der zweiten, als ihrer Wirkung. Nun wollen wir auch umgekehrt die Erkenntniß
als Ursache der sie selbst verursachenden Wahrnehmung denken, d. i. wir wollen
annehmen, dass diese Wahrnehmung nur durch den Begriff von der verursachten
Erkenntniß, möglich gewesen. Sind wir zu dieser Annahme nicht durch
Nothwendigkeit getrieben, so nehmen wir etwas ganz willkührlich, und ohne
Grund an; — wir meinen nur so. — Nothwendigkeit (ob subjektive, oder
objektive wird sich gleich zeigen) treibt uns zu dieser Annahme nur dann, wenn
die Wahrnehmung und die dadurch ertheilte Belehrung sich verhalten, wie
Theile, und Ganzes, und wenn weder ein Theil ohne das Ganze, noch das Ganze
ohne alle Theile denkbar ist. Ein solches Verhältniß ist nicht nur an sich möglich,
sondern auch in vielen Fällen der untersuchten Art wirklich. Ich muß dann mir
beide Dinge in Zweckverbindung denken; ich kann die Wahrnehmung nicht
erklären, wenn ich nicht den Begriff der dadurch entstandenen Erkenntniß, die in
der Zeitreihe, mithin in der Reihe meiner Empfindungen folgt, in der Reihe
meiner Beurtheilungen, die durch Spontaneität geleitet wird, vorher setze. Bis
dahin habe ich ganz recht. Nun aber trage ich das subjektive Gesetz der
Möglichkeit meiner Beurtheilung auf die Möglichkeit des Dinges an sich über,
und schließe: weil ich mir den Begriff der Wirkung vor der Ursache vorher
denken muß, so musste er auch vorher in irgend einem intelligenten Wesen seyn:
ein Schluß, zu dem der Hang, alles Subjektive für objektiv-gültig anzunehmen,
mich zwar verleitet, aber nicht berechtiget. Auf eine solche offenbar
erschlichene Schlußfolge läßt sich keine vernünftige Überzeugung gründen.
Aber, gesetzt wir ließen euch diesen Schluß gelten, so hättet ihr nun zwar
allerdings Grund, ein freies intelligentes Wesen, als Ursache der untersuchten
Erscheinung anzunehmen, für welches das in der Reihe der wirkenden Ursachen
euch unbestimmbare A bestimmbar wäre; und das kann der erste beste Mensch
seyn, der ein wenig mehr weiß, als ihr: aber was berechtigt euch denn eben das
unendliche Wesen dafür anzunehmen? Was ich nicht einsehen kann, kann nur
der unendliche Verstand einsehen: — dieser Schluß ist vermessen, wenn je einer
es war. Weit bescheidner, und konsequenter urtheilten die heidnischen Theologen, die für Ursache unerklärbarer Erscheinungen schlechthin Dämonen,