Versuch einer Kritik aller Offenbarung
§. 11. Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Absicht ihres möglichen Inhalts (materiae revelationis).
bewegen will, kann nicht von Gott seyn, denn dergleichen Motiven
widersprechen der reinen Moralität. — Es ist zwar sicher, und wird weiter unten
ausgeführt werden, daß eine Offenbarung die Verheißungen des Moralgesetzes,
als Verheißungen Gottes, entweder ausdrücklich enthalten, oder uns auf ihre
Aufsuchung in unserm eignen Herzen hinleiten könne. Aber sie müssen nur als
Folgen, und nicht als Motive aufgestellt werden[20].
§. 11.
Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Absicht ihres
möglichen Inhalts (materiae revelationis).
Das Wesentliche der Offenbarung überhaupt ist Ankündigung Gottes als
moralischen Gesetzgebers, durch eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt.
Eine in concreto gegebne Offenbarung kann Erzählungen von dieser, oder diesen
Wirkungen, Mitteln, Anstalten, Umständen, u. s. w. enthalten. Alles, was dahin
einschlägt, gehört zur äußern Form der Offenbarung, und steht unter derselben
Kriterien. Wohin durch diese Ankündigung des Gesetzgebers das Gesetz selbst,
seinem Inhalte nach, gesetzt werde, bleibt dadurch noch gänzlich unentschieden.
Sie kann uns geradezu an unser Herz verweisen: oder sie kann auch das, was
dieses uns sagen würde, noch besonders als Aussage Gottes aufstellen, und es
nun uns selbst überlassen, das letztere mit dem erstem zu vergleichen. Die
Ankündigung Gottes als Gesetzgebers würde, in Worte verfaßt, so heißen: Gott
ist moralischer Gesetzgeber; und da wir sie in Worte verfassen müssen, so
können wir auch dies einen Inhalt, nemlich den der Ankündigung an sich selbst,
die Bedeutung der Form der Offenbarung nennen. Wird uns aber außer diesem
noch mehr gesagt, so ist dies der Inhalt der Offenbarung. Das erstere können wir
a priori uns zwar denken, und wenn a posteriori uns das Bedürfniß gegeben
wird, wünschen, und erwarten; aber nie selbst realisiren, sondern die Realisirung
dieses Begriffs muß durch ein Faktum in der Sinnenwelt geschehen; wir können
also nie a priori wissen, wie und auf welche Art die Offenbarung wird gegeben
werden. Das zweite, daß nemlich eine Offenbarung überhaupt einen Inhalt haben
werde, können wir a priori nicht erwarten, denn es gehört nicht zum Wesen der
Offenbarung; aber dagegen können wir völlig a priori wissen, welches dieser
Inhalt seyn kann: und hiermit stehen wir denn sogleich bei der Frage: Können wir von einer Offenbarung Belehrungen und Aufklärungen erwarten, auf die
unsre sich selbst überlassene, und durch keine übernatürliche Hülfe geleitete
Vernunft nicht etwa blos unter den zufälligen Bedingungen, unter denen sie sich
befunden hat, und befindet, sondern überhaupt ihrer Natur nach nie würde haben
kommen können? und wir können desto ruhiger zu ihrer Beantwortung
schreiten, da wir, im Falle daß, wir sie verneinen müßten, nach obiger
Deduktion, laut welcher es uns eigentlich um die Form der Offenbarung zu thun
war, nicht mehr den Einwurf zu befürchten haben: die Offenbarung sey
überhaupt überflüssig, wenn sie uns nichts neues habe lehren können.
Diese blos aus übernatürlichen Quellen zu schöpfenden Belehrungen
könnten entweder Erweiterung unsrer theoretischen Erkenntniß des
Übersinnlichen, oder nähere Bestimmung unsrer Pflichten zum Gegenstände
haben. Also, Erweiterung unsrer theoretischen Erkenntniß könnten wir von einer
Offenbarung erwarten? Die Beantwortung dieser Frage gründet sich auf folgende
zwei: ist eine solche Erweiterung moralisch möglich, d. i. streitet sie nicht gegen
reine Moralität? und dann, ist sie physisch möglich, widerspricht sie nicht etwa
der Natur der Dinge? und endlich, widerspricht sie nicht etwa dem Begriffe der
Offenbarung, und folglich sich selbst[TN12]? —
Ist sie moralisch möglich? Die Ideen vom Übersinnlichen, die durch die
praktische Vernunft realisirt werden, sind Freiheit, Gott, Unsterblichkeit. Daß
wir, in Absicht unsers obern Begehrungsvermögens, frei sind, d. i. daß wir ein
oberes von Naturgesetzen unabhängiges Begehrungsvermögen haben, ist
unmittelbare Thatsache. Was wir in Absicht des Begriffs von Gott zur
moralischen Willensbestimmung bedürfen, daß ein Gott sey, daß er der
alleinheilige, der alleingerechte, der allmächtige, der allwissende, der oberste
Gesetzgeber und Richter aller vernünftigen Wesen sey, ist unmittelbar durch
unsre moralische Bestimmung, den Endzweck des Sittengesetzes zu wollen, uns
zu glauben auferlegt. Daß wir unsterblich seyn müssen, folgt unmittelbar aus der
Anforderung das höchste Gut zu realisiren, an unsre endliche Naturen, welche
als solche nicht fähig sind dieser Forderung genugzuthun, aber dazu immer
fähiger werden sollen, und es also können müssen. Was wollen wir über diese
Ideen noch weiter wissen? Wollen wir die Verbindung des Naturgesetzes, und
des für die Freiheit im übersinnlichen Substrat der Natur, erblicken? Wenn wir
nicht zugleich die Kraft erhalten, die Gesetze der Natur durch unsre Freiheit zu
beherrschen, so kann dies nicht den geringsten praktischen Nutzen für uns
haben; wenn wir sie aber erhalten, so hören wir auf endliche Wesen zu seyn, und
werden Götter. Wollen wir einen bestimmten Begriff von Gott haben; sein Wesen, wie es an sich ist, erkennen? Das wird reine Moralität nicht nur nicht
befördern, sondern sie hindern. Ein unendliches Wesen, das wir erkennen, das in
seiner ganzen Majestät vor unsern Augen schwebt, wird uns mit Gewalt treiben,
und drängen, seine Befehle zu erfüllen; die Freiheit wird aufgehoben werden; die
sinnliche Neigung wird auf ewig verstummen, wir werden alles Verdienst, und
alle Übung, Stärkung, und Freude durch den Kampf, verlieren, und aus freien
Wesen mit eingeschränkten Kenntnissen, moralische Maschinen mit erweiterten
Kenntnissen geworden seyn. Wollen wir endlich alle die Bestimmungen unsrer
künftigen Existenz schon jetzt durchdringen? Das wird uns theils aller
Empfindungen der Glückseligkeit, die die allmähliche Verbesserung unsers
Zustandes uns geben kann, berauben; wir werden auf einmal verschwelgen, was
uns für eine ewige Existenz bestimmt ist; theils werden die uns vorschwebenden
Belohnungen uns wieder zu kräftig bestimmen, und uns Freiheit, Verdienst, und
Selbstachtung nehmen. Alle solche Kenntnisse werden unsre Moralität nicht
vermehren, sondern vermindern, und das kann Gott nicht wollen; es ist also
moralisch unmöglich. Und ist es physisch möglich? Widerstreitet es nicht etwa
gar den Gesetzen der Natur, d. i. unsrer Natur, an welche diese Belehrungen
gegeben werden sollen? Mögliche Belehrungen einer Offenbarung an uns über
das Übersinnliche müssen unserm Erkenntnißvermögen angemessen seyn, sie
müssen unter den Gesetzen unsers Denkens stehen. Diese Gesetze sind die
Kategorien, ohne welche uns keine bestimmte Vorstellung möglich ist. Wären
sie demselben nicht angemessen, so wäre der ganze Unterricht für uns verloren,
er wäre uns schlechterdings unverständlich und unbegreiflich, und es wäre völlig
so gut, als ob wir ihn nicht hätten. Wären sie ihm angemessen, so würden die
übersinnlichen Gegenstände in die sinnliche Welt herabgezogen, das
Übernatürliche würde zu einem Theile der Natur gemacht. Ich untersuche hier
nicht, ob eine solche für objektiv gültig gegebne Versinnlichung nicht der
praktischen Vernunft widerspreche, das wird weiter unten klar werden: aber das
ist sogleich klar, daß wir dadurch eine Erkenntniß eines Übersinnlichen
bekämen, das kein Übersinnliches wäre, daß wir also unsern Zweck, in die Welt
der Geister eingeführt zu werden, nicht erreichten, sondern selbst diejenige
richtige Einsicht in dieselbe, die uns von der praktischen Vernunft aus möglich
ist, verlöhren. Widerspricht endlich eine solche Erwartung nicht etwa der Natur
der Offenbarung?[21] Da Belehrungen dieser Art an unsere durch das
Moralgesetz bestimmte Vernunft gar nicht gehalten werden könnten, um sie an
ihr zu versuchen, ob sie mit derselben übereinkämen, oder nicht, indem sie auf
diesen Principien sich gar nicht gründeten (denn wenn sie sich darauf gründeten,
so müßte unsre sich selbst überlassene Vernunft ohne alle fremde Beihülfe
darauf haben kommen können); so könnte der Glaube an ihre Wahrheit sich auf nichts gründen, als etwa auf die göttliche Autorität, auf welche eine Offenbarung
sich beruft. Nun aber findet für diese göttliche Autorität selbst kein andrer
Glaubensgrund statt, als die Vernunftmäßigkeit (die Übereinstimmung nicht mit
der vernünftelnden, sondern mit der moralischgläubigen Vernunft,) der Lehren,
die auf sie gegründet werden: mithin kann diese göttliche Autorität nicht selbst
wieder Beglaubigungsgrund dessen seyn, was erst der ihrige werden
soll. — Wenn ein andrer Weg gedenkbar wäre, zur vernünftigen Anerkennung
der Göttlichkeit einer Offenbarung zu kommen, als dieser, wenn z. B. Wunder
oder Weissagungen, d. h. wenn überhaupt die Unerklärbarkeit einer Begebenheit
aus natürlichen Ursachen uns berechtigen könnte, ihren Ursprung der
unmittelbaren Kausalität Gottes zuzuschreiben, welcher Schluß aber, wie oben
gezeigt ist, offenbar falsch seyn würde, so ließe sich denken, wie unsre dadurch
begründete Überzeugung von der Göttlichkeit einer gegebnen Offenbarung
überhaupt unsern Glauben an jede ihrer einzelnen Belehrungen begründen
könnte. Da aber dieser Glaube an die Göttlichkeit einer Offenbarung überhaupt
nur durch den Glauben an jede ihrer einzelnen Aussagen möglich ist, so kann
keine Offenbarung, als solche, irgend einer Behauptung die Wahrheit versichern,
die sich dieselbe nicht selbst versichern kann. An keine nur durch Offenbarung
mögliche Belehrung ist also vernünftiger Weise ein Glaube möglich; und jede
Anforderung von dieser Art würde der Möglichkeit des Fürwahrhaltens, das bei
einer Offenbarung Statt hat, folglich dem Begriffe der Offenbarung an sich,
widersprechen. Wir dürfen also das, was die Kritik uns von Seiten der sich selbst
gelassenen theoretischen Vernunft vereitelte, einen Übergang in die
übersinnliche Welt, auch nicht von der Offenbarung erwarten; sondern wir
müssen diese Hoffnung einer bestimmten Erkenntniß derselben für unsre
gegenwärtige Natur ganz, und auf immer, und aus jeder Quelle aufgeben[22].
Oder können wir von einer Offenbarung vielleicht praktische Maximen,
Moralvorschriften erwarten, die wir von dem Princip aller Moral, aus und durch
unsre Vernunft nicht auch selbst ableiten, konnten? Das Moralgesetz in uns ist
die Stimme der reinen Vernunft, der Vernunft in abstracto. Vernunft kann sich
nicht nur nicht widersprechen, sondern sie kann auch in verschiedenen
Subjekten nichts verschiedenes aussagen, weil ihr Gebot die reinste Einheit ist,
und also Verschiedenheit zugleich Widersprach seyn würde. Wie die Vernunft zu
uns redet, redet sie zu allen vernünftigen Wesen, redet sie zu Gott selbst. Er kann
uns also weder ein anderes Princip, noch Vorschriften für besondere Fälle geben,
die sich auf ein anderes Princip gründeten, denn Er selbst ist durch kein anderes
bestimmt. Die besondre Regel, die durch Anwendung des Princips auf einen
besondern Fall entsteht, ist freilich nach den Fällen, in die das Subjekt seiner
Natur nach kommen kann, verschieden[23], aber alle müssen sich durch eine und
eben dieselbe Vernunft von einer und eben derselben Vernunft ableiten lassen.
Ein anderes ists, ob in concreto gegebne empirisch bestimmte Subjekte mit
gleicher Richtigkeit und Leichtigkeit sie in besondern Fällen ableiten werden,
und ob sie dabei nicht einer fremden Hülfe bedürfen können, die es — nicht für
sie thue, und ihnen nun das Resultat auf ihre Autorität als richtig hingebe; dies
würde, wenn die Regel auch richtig abgeleitet wäre, doch nur Legalität und nicht
Moralität begründen; — sondern die sie bei ihrer eignen Ableitung leite: aber
dazu bedarf es keiner Offenbarung, sondern das kann und soll jeder weisere
Mensch dem unweiseren leisten.
Es ist also weder moralisch noch theoretisch möglich, daß eine Offenbarung
uns Belehrungen gebe, auf die unsre Vernunft nicht ohne sie hätte kommen
können und sollen; und keine Offenbarung kann für dergleichen Belehrungen
Glauben fordern; denn einer Offenbarung um dieser einzigen Ursache willen
den göttlichen Ursprung gänzlich abläugnen, würde nicht Statt haben, da
dergleichen vermeintliche Belehrungen, ob sie gleich vom Gesetze der
praktischen Vernunft sich nicht ableiten lassen, ihm dennoch auch nicht
nothwendig widersprechen müssen.
Was kann sie aber denn enthalten, wenn sie nichts uns unbekanntes enthalten
soll? Ohne Zweifel eben das, worauf uns die praktische Vernunft a priori leitet:
ein Moralgesetz, und die Postulate desselben.
In Absicht der durch eine Offenbarung möglichen Moral ist schon oben die
Unterscheidung gemacht worden, daß dieselbe Offenbarung uns entweder
geradezu auf das Gesetz der Vernunft in uns, als Gesetz Gottes, verweisen; oder,
daß sie sowol das Princip derselben an sich, als in Anwendung auf mögliche
Fälle, unter göttlicher Autorität aufstellen könne.
Geschieht das erstere, so enthält eine solche Offenbarung keine Moral,
sondern unsre eigne Vernunft enthält die Moral derselben. Es ist also nur der
zweite Fall, der hier in Untersuchung kömmt. Die Offenbarung stellt theils das
Princip aller Moral in Worte gebracht, theils besondre durch Anwendung
desselben auf empirisch bedingte Fälle entstandene Maximen als Gesetze Gottes
auf. Daß das Princip der Moral richtig angegeben, d. i. dem des Moralgesetzes in
uns völlig gemäß seyn müsse, und daß eine Religion, deren Moralprincip diesem
widerspricht, nicht von Gott seyn könne, ist unmittelbar klar; so wie die
Befugniß, dieses Princip als Gesetz Gottes anzukündigen, schon zur Form einer
Offenbarung gehört, und zugleich mit ihr deducirt ist. In Absicht der besondern moralischen Vorschriften aber entsteht die Frage: soll eine Offenbarung jede
dieser besondern Regeln von dem als göttliches Gesetz angekündigten
Moralprincip ableiten, oder darf sie dieselben schlechthin, ohne weitern Beweis,
auf die göttliche Autorität gründen? — Wenn die göttliche Autorität, uns zu
befehlen, nur blos auf seine Heiligkeit gegründet ist, welches schon die Form
jeder Religion, die göttlich seyn soll; erfordert, so ist Achtung für seinen Befehl,
weil es sein Befehl ist, auch in besondern Fällen, nichts anders, als Achtung für
das Moralgesetz selbst. Eine Offenbarung darf dergleichen Gebote folglich
schlechthin als Befehle Gottes, ohne weitere Deduktion vom Princip aufstellen.
Eine andere Frage aber ists, ob nicht jede dieser besondern Vorschriften einer
geoffenbarten Moral sich wenigstens hinterher vom Princip richtig deduciren
lassen, und ob nicht jede Offenbarung am Ende uns doch an dieses Princip
verweisen müsse.
Da wir uns von der Möglichkeit des göttlichen Ursprungs einer Offenbarung
sowohl überhaupt, als jedes besondern Theils ihres Inhalts, nur durch die völlige
Übereinstimmung desselben mit der praktischen Vernunft überzeugen können;
diese Überzeugung aber bei einer besondern moralischen Maxime nur durch ihre
Ableitung vom Princip aller Moral möglich ist, so folgt daraus unmittelbar, daß
jede in einer göttlichen Offenbarung als moralisch aufgestellte Maxime sich von
diesem Princip müsse ableiten lassen. Nun wird zwar eine Maxime dadurch, daß
sie sich nicht davon ableiten läßt, noch nicht falsch, sondern es folgt daraus nur
soviel, daß sie nicht in das Feld der Moral gehöre; sie kann aber etwa in das
Gebiet der Theorie gehören, politisch, technisch, praktisch, oder dergl. seyn. So
ist z. B. jener Ausspruch: Sollen wir böses thun, daß gutes daraus komme? das
sey ferne — allgemeines moralisches Gebot, weil es sich vom Princip aller
Moral deduciren läßt, und das Gegentheil ihm widersprechen würde: hingegen
jene Maximen: So jemand mit dir rechten will um deinen Rock, dem laß auch
den Mantel, u. s. w., sind keine Moralvorschriften, sondern nur in besondern
Fällen gültige Regeln der Politik, die als solche nicht länger gelten, als so lange
sie mit keiner Moralvorschrift in Kollision kommen, weil diesen alles
untergeordnet werden muß. Wenn eine Offenbarung nun Regeln der letztern Art
enthält, so folgt daraus noch gar nicht, daß darum die ganze Offenbarung nicht
göttlich sey, und eben so wenig, daß jene Regeln falsch seyen. — Das hängt von
anderweitigen Beweisen aus den Principien, unter denen sie stehen,
ab — sondern nur, daß diese Regeln nicht zum Inhalte einer geoffenbarten
Religion, als solcher, gehören, sondern ihren Werth anderwärtsher ableiten
müssen. Eine Offenbarung aber, die Maximen enthält, welche dem Princip aller
Moral widersprechen, die z. B. frommen, oder nicht frommen Betrug, Unduldsamkeit gegen Andersdenkende, Verfolgungsgeist, die überhaupt andere
Mittel zur Ausbreitung der Wahrheit, als Belehrung, autorisirt, ist sicher nicht
von Gott, denn der Wille Gottes ist dem Moralgesetze gemäß, und was diesem
widerspricht, kann er weder wollen, noch kann er zulassen, daß jemand es als
seinen Willen ankündige, der außerdem auf seinen Befehl handelt.
Da zweitens alle besondre Fälle, in denen Moralgesetze eintreten, durch
einen endlichen Verstand unmöglich a priori vorherzusehn, noch durch einen
unendlichen, der sie vorhersieht, endlichen Wesen mitzutheilen sind, folglich
keine Offenbarung alle mögliche besondre Regeln der Moral enthalten kann, so
muß sie uns doch noch zuletzt entweder an das Moralgesetz in uns, oder an ein
von ihr als göttlich aufgestelltes allgemeines Princip desselben, welches mit
jenem gleichlautend sey, verweisen. Dies gehört schon zur Form, und eine
Offenbarung, die dies nicht thut, kommt mit ihrem eignen Begriffe nicht überein,
und ist keine Offenbarung. Ob sie das erstere, oder das letztere, oder beides thun
wolle, darüber ist a priori kein Gesetz der Vernunft vorhanden.
Das allgemeine Kriterium der Göttlichkeit einer Religion in Absicht ihres
moralischen Inhalts ist also folgendes: Nur diejenige Offenbarung, welche ein
Princip der Moral, welches mit dem Princip der praktischen Vernunft
übereinkommt, und lauter solche moralische Maximen aufstellt, welche sich
davon ableiten lassen, kann von Gott seyn.
Der zweite Theil des möglichen Inhalts einer Religion sind jene Sätze,
welche als Postulate der Vernunft gewiß sind, und welche die Möglichkeit des
Endzwecks des Moralgesetzes in sinnlich bedingbaren Wesen voraussetzt,
welche also durch unsre Willensbestimmung zugleich mit gegeben, und durch
welche hinwiederum gegenseitig unsre Willensbestimmung erleichtert wird.
Diesen Theil des Inhalts einer Religion nennt man Dogmatik, und kann ihn
ferner so nennen, wenn man dabei nur auf die Materie desselben, und nicht auf
die Beweisart sieht, und sich nicht durch diese Benennung berechtigt glaubt zu
dogmatisiren, d. i. diese Sätze als objektiv gültig darzustellen. Daß eine
Offenbarung uns über dieselben nichts weiter lehren könne, als was aus den
Principien der reinen Vernunft folgt, ist schon oben erwiesen. Hier ist also blos
noch die Frage zu erörtern: worauf kann eine Offenbarung unsern Glauben an
diese Wahrheiten gründen? Es sind nach obigen Erörterungen noch folgende
zwei Fälle möglich: Entweder die Offenbarung leitet sie von dem Moralgesetze
in uns, das sie als Gesetz Gottes aufstellt, ab, und giebt sie uns dadurch nur
unmittelbar als Zusicherungen Gottes; oder sie stellt sie unmittelbar als
Entschließungen der Gottheit, entweder schlechthin als solche, oder als Entschließungen seines durch das Moralgesetz bestimmten Wesens auf, ohne sie
noch besonders von diesem Gesetze abzuleiten. Die erste Art der Begründung
unsers Glaubens ist dem Verfahren der Vernunft- und Naturreligion ganz gemäß,
und die Rechtmäßigkeit desselben ist mithin außer Zweifel. Bei der zweiten
entstehen folgende zwei Fragen: Thut es unsrer Freiheit, und also unsrer
Moralität nicht Abbruch, wenn wir die blos postulirten Verheißungen des
Moralgesetzes als Verheißungen eines unendlichen Wesens ansehen;
und — müssen alle diese Zusicherungen sich nicht wenigstens hinterher vom
Endzwecke des Moralgesetzes ableiten lassen? Was die erste anbelangt, so ist
sogleich klar, daß, wenn eine Offenbarung uns Gott nur als den Alleinheiligen,
als den genauesten Abdruck des Moralgesetzes dargestellt hat, wie jede
Offenbarung das soll, aller Glaube an Gott Glaube an das in concreto dargestellte
Moralgesetz ist. In Absicht des zweiten aber sind, wenn eine gewisse Lehre nicht
vom Endzwecke des Moralgesetzes abzuleiten ist, wieder zwei Fälle möglich;
entweder, sie läßt sich blos nicht ableiten, oder sie widerspricht demselben.
Widersprechen gewisse dogmatische Behauptungen dem Endzwecke des
Moralgesetzes, so widersprechen sie dem Begriffe von Gott, und dem Begriffe
aller Religion; und eine Offenbarung, die dergleichen enthält, kann nicht von
Gott seyn. Gott kann zu dergleichen Behauptungen nicht nur nicht berechtigen,
sondern er kann sie, bei einem Zwecke, der der seinige ist, auch nicht einmal
zulassen, weil sie seinem Zwecke widersprechen. Lassen sich aber einige nur
nicht davon ableiten, ohne ihnen gerade zu widersprechen, so ist daraus noch
nicht zu schließen, daß die ganze Offenbarung nicht von Gott seyn könne; denn
Gott bedient sich des Dienstes von Menschen, welche irren, welche sich selbst
ein Hirngespinst erdichten können, um es, vielleicht in wohlmeinender Absicht,
neben göttliche Belehrungen zu stellen, und nach ihrer Meinung noch mehr
gutes zu stiften; und es ist ihm nicht anständig ihre Freiheit einzuschränken,
wenn sie nur nicht einen seinem Zwecke geradezu entgegenstehenden Gebrauch
davon machen wollen: aber das folgt sicher, daß alles von dieser Art nicht
Bestandtheil einer göttlichen Offenbarung, sondern menschlicher Zusatz ist, von
welchem wir keine weitere Notiz zu nehmen haben, als insofern sein Werth aus
ändern Gründen erhellet. Dergleichen Sätze können, da sie einer moralischen
Absicht ganz unfähig sind, meist nur theoretische Aufschlüsse versprechen: und
wenn sie von übernatürlichen Dingen reden, werden sie meistens sich gar nicht
denken, lassen, weil sie nicht unter den Bedingungen der Kategorien stehen
können. Stünden sie, als objektive Behauptungen, darunter, so würden sie sich
nicht blos nicht ableiten lassen, sondern sie würden dem Moralgesetze sogar
widersprechen, wie im folgenden §. dargethan werden wird.
Eine Offenbarung kann endlich gewisse, mit größerer oder geringerer
Feierlichkeit verbundene, in Gesellschaft oder für sich allein zu gebrauchende
Aufmunterungs- und Beförderungsmittel zur Tugend vorschlagen. Da alle
Religion Gott nur als moralischen Gesetzgeber darstellt, so ist alles, was nicht
Gebot des Moralgesetzes in uns ist, auch nicht das seinige, und es ist kein Mittel
ihm zu gefallen, als durch Beobachtung desselben: diese Beförderungsmittel der
Tugend müssen sich also nicht in die Tugend selbst, diese Anempfehlungen
derselben müssen sich nicht in Gebote, die uns eine Pflicht auflegen,
verwandeln, es muß nicht zweideutig gelassen werden, ob man etwa auch durch
den Gebrauch dieser Mittel, oder vielleicht nur durch ihn, sich den Beifall der
Gottheit erwerben könne, sondern ihr Verhältniß zu dem wirklichen
Moralgesetze muß genau bestimmt werden. — Wenn ein weises Wesen den
Zweck will, will es auch die Mittel, könnte man sagen; aber es will sie nur,
inwiefern sie wirklich Mittel sind und werden, und, — da dieses in der
Sinnenwelt anzuwendende Mittel sind, und wir mithin hier in den Bezirk, des
Naturbegriffs kommen, — es kann sie nur wollen, inwiefern sie in unsrer Macht
stehen. Es ist z. B. sehr wahr, und jeder Beter erfährt's, daß das Gebet, es sey nun
anbetende Betrachtung Gottes, oder Bitte oder Dank, unsre Sinnlichkeit kräftig
verstummen macht, und unser Herz mächtig zum Gefühl, und zur Liebe unsrer
Pflichten emporhebt. Aber, wie können wir den kalten, keines Enthusiasmus
fähigen Mann — und es ist sehr möglich, daß es deren gebe — verbinden, seine
Betrachtung bis zur Anbetung emporzuzwingen, und zu begeistern; wie können
wir ihn nöthigen, Ideen der Vernunft durch ihre Darstellung vermittelst der
Einbildungskraft zu beleben, wenn subjektive Ursachen ihn dieser Fähigkeit
beraubten, da dieselbe eine empirische Bestimmung ist; wie können wir ihn
nöthigen, irgend ein Bedürfniß so stark zu fühlen, so innig zu begehren, daß er
sich vergesse dasselbe einem übernatürlichen Wesen mitzutheilen, von dem er
kalt denkend erkennt, daß er's ohne ihn weiß, und daß er's ohne ihm geben wird,
wenn er's verdient und haben muß, und sein Bedürfniß keine Einbildung
ist? — Dergleichen Beförderungsmittel sind also nur darzustellen als das, was
sie sind, und nicht den durch das Moralgesetz unbedingt gebotnen Handlungen
gleich zu setzen; sie sind nicht schlechthin zu gebieten, sondern dem, den sein
Bedürfniß zu ihnen treibt, blos anzuempfehlen; sie sind weniger Befehl, als
Erlaubniß. Jede Offenbarung, die sie den Moralgesetzen gleichsetzt, ist sicher
nicht von Gott; denn es widerspricht dem Moralgesetze, irgend etwas in gleichen
Rang mit seinen Anforderungen zu setzen.
Welche Wirkungen aber auf unsre moralische Natur darf eine Offenbarung
von dergleichen Mitteln versprechen, blos natürliche, oder übernatürliche, d. i. solche, die nach den Gesetzen der Natur mit ihnen, als Wirkungen mit ihren
Ursachen, nicht nothwendig verbunden sind, sondern bei Gelegenheit des
Gebrauchs dieser Mittel, durch eine übernatürliche Ursache außer uns, gewirkt
werden? Laßt uns einen Augenblick das letztere annehmen, daß nemlich unser
Wille durch eine übernatürliche Ursache außer uns dem Moralgesetze gemäß
bestimmt werde. Nun aber ist keine Bestimmung, die nicht durch und mit
Freiheit geschieht, dem Moralgesetze gemäß, folglich widerspricht diese
Annahme sich selbst, und jede durch eine solche Bestimmung erfolgte Handlung
wäre nicht moralisch; könnte folglich weder das geringste Verdienst haben, noch
auf irgend eine Art eine Quelle von Achtung und Glückseligkeit für uns werden;
wir wären in diesem Falle Maschinen, und nicht moralische Wesen, und eine
dadurch hervorgebrachte Handlung wäre in der Reihe unsrer moralischen
schlechterdings Null. — Wenn man aber dies auch zugeben müßte, wie man es
denn muß, so könnte man noch weiter sagen: eine solche Bestimmung sollte, bei
Gelegenheit des Gebrauchs jener Mittel in uns hervorgebracht werden, nicht, um
unsre Moralität zu erhöhen, welches freilich nicht möglich wäre, sondern um
durch die in uns übernatürlich hervorgebrachte Wirkung eine Reihe in der
Sinnenwelt hervorzubringen, die für die Bestimmung anderer moralischen
Wesen, nach Gesetzen der Natur, Mittel würde, und wobei wir freilich bloße
Maschinen wären: daß aber Gott sich vielmehr unsrer, als andrer, dazu bediene,
hange von der Bedingung des Gebrauchs jenes Mittels ab. — Jetzt ununtersucht,
was denn das für einen Werth für uns haben könne, ob eben wir als Maschinen,
oder ob andere Maschinen zur Beförderung des Guten gebraucht würden; kann
auch in dieser Absicht keine Offenbarung allgemeingültige Verheißungen von
dieser Art geben, denn wenn jeder die Bedingung derselben erfüllte, jeder
dadurch eine fremde übernatürliche Kausalität in sich veranlaßte, so würden
dadurch nicht nur alle Gesetze der Natur außer uns, sondern auch alle Moralität
in uns aufgehoben. — Wir dürfen aber nicht schlechthin läugnen, daß nicht in
besondern Fällen dergleichen Wirkungen in dem Plane der Gottheit gewesen
seyn konnten, ohne das Princip der Offenbarung überhaupt zu läugnen; wir
dürfen eben so wenig läugnen, daß nicht einige dieser Wirkungen an
Bedingungen von Seiten der Werkzeuge könnten gebunden gewesen seyn, weil
wir das nicht wissen können; aber wenn in einer Offenbarung Erzählungen
davon, Vorschriften, und Verheißungen hierüber vorkommen, so gehören diese
zur äußern Form der Offenbarung, und nicht zum allgemeinen Inhalte derselben.
Bestimmung durch übernatürliche Ursachen außer uns hebt die Moralität auf;
jede Religion also, die unter irgend einer Bedingung dergleichen Bestimmungen
verspricht, widerspricht dem Moralgesetze, und ist folglich sicher nicht von
Gott.