Versuch einer Kritik aller Offenbarung

Johann Gottlieb Fichte · Kapitel 17 von 24

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Versuch einer Kritik aller Offenbarung

§. 11. Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Absicht ihres möglichen Inhalts (materiae revelationis).

bewegen will, kann nicht von Gott seyn, denn dergleichen Motiven

widersprechen der reinen Moralität. — Es ist zwar sicher, und wird weiter unten

ausgeführt werden, daß eine Offenbarung die Verheißungen des Moralgesetzes,

als Verheißungen Gottes, entweder ausdrücklich enthalten, oder uns auf ihre

Aufsuchung in unserm eignen Herzen hinleiten könne. Aber sie müssen nur als

Folgen, und nicht als Motive aufgestellt werden[20].

 

§. 11.

 

Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Absicht ihres

möglichen Inhalts (materiae revelationis).

 

Das Wesentliche der Offenbarung überhaupt ist Ankündigung Gottes als

moralischen Gesetzgebers, durch eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt.

Eine in concreto gegebne Offenbarung kann Erzählungen von dieser, oder diesen

Wirkungen, Mitteln, Anstalten, Umständen, u. s. w. enthalten. Alles, was dahin

einschlägt, gehört zur äußern Form der Offenbarung, und steht unter derselben

Kriterien. Wohin durch diese Ankündigung des Gesetzgebers das Gesetz selbst,

seinem Inhalte nach, gesetzt werde, bleibt dadurch noch gänzlich unentschieden.

Sie kann uns geradezu an unser Herz verweisen: oder sie kann auch das, was

dieses uns sagen würde, noch besonders als Aussage Gottes aufstellen, und es

nun uns selbst überlassen, das letztere mit dem erstem zu vergleichen. Die

Ankündigung Gottes als Gesetzgebers würde, in Worte verfaßt, so heißen: Gott

ist moralischer Gesetzgeber; und da wir sie in Worte verfassen müssen, so

können wir auch dies einen Inhalt, nemlich den der Ankündigung an sich selbst,

die Bedeutung der Form der Offenbarung nennen. Wird uns aber außer diesem

noch mehr gesagt, so ist dies der Inhalt der Offenbarung. Das erstere können wir

a priori uns zwar denken, und wenn a posteriori uns das Bedürfniß gegeben

wird, wünschen, und erwarten; aber nie selbst realisiren, sondern die Realisirung

dieses Begriffs muß durch ein Faktum in der Sinnenwelt geschehen; wir können

also nie a priori wissen, wie und auf welche Art die Offenbarung wird gegeben

werden. Das zweite, daß nemlich eine Offenbarung überhaupt einen Inhalt haben

werde, können wir a priori nicht erwarten, denn es gehört nicht zum Wesen der

Offenbarung; aber dagegen können wir völlig a priori wissen, welches dieser

Inhalt seyn kann: und hiermit stehen wir denn sogleich bei der Frage: Können wir von einer Offenbarung Belehrungen und Aufklärungen erwarten, auf die

unsre sich selbst überlassene, und durch keine übernatürliche Hülfe geleitete

Vernunft nicht etwa blos unter den zufälligen Bedingungen, unter denen sie sich

befunden hat, und befindet, sondern überhaupt ihrer Natur nach nie würde haben

kommen können? und wir können desto ruhiger zu ihrer Beantwortung

schreiten, da wir, im Falle daß, wir sie verneinen müßten, nach obiger

Deduktion, laut welcher es uns eigentlich um die Form der Offenbarung zu thun

war, nicht mehr den Einwurf zu befürchten haben: die Offenbarung sey

überhaupt überflüssig, wenn sie uns nichts neues habe lehren können.

 

Diese blos aus übernatürlichen Quellen zu schöpfenden Belehrungen

könnten entweder Erweiterung unsrer theoretischen Erkenntniß des

Übersinnlichen, oder nähere Bestimmung unsrer Pflichten zum Gegenstände

haben. Also, Erweiterung unsrer theoretischen Erkenntniß könnten wir von einer

Offenbarung erwarten? Die Beantwortung dieser Frage gründet sich auf folgende

zwei: ist eine solche Erweiterung moralisch möglich, d. i. streitet sie nicht gegen

reine Moralität? und dann, ist sie physisch möglich, widerspricht sie nicht etwa

der Natur der Dinge? und endlich, widerspricht sie nicht etwa dem Begriffe der

Offenbarung, und folglich sich selbst[TN12]? —

 

Ist sie moralisch möglich? Die Ideen vom Übersinnlichen, die durch die

praktische Vernunft realisirt werden, sind Freiheit, Gott, Unsterblichkeit. Daß

wir, in Absicht unsers obern Begehrungsvermögens, frei sind, d. i. daß wir ein

oberes von Naturgesetzen unabhängiges Begehrungsvermögen haben, ist

unmittelbare Thatsache. Was wir in Absicht des Begriffs von Gott zur

moralischen Willensbestimmung bedürfen, daß ein Gott sey, daß er der

alleinheilige, der alleingerechte, der allmächtige, der allwissende, der oberste

Gesetzgeber und Richter aller vernünftigen Wesen sey, ist unmittelbar durch

unsre moralische Bestimmung, den Endzweck des Sittengesetzes zu wollen, uns

zu glauben auferlegt. Daß wir unsterblich seyn müssen, folgt unmittelbar aus der

Anforderung das höchste Gut zu realisiren, an unsre endliche Naturen, welche

als solche nicht fähig sind dieser Forderung genugzuthun, aber dazu immer

fähiger werden sollen, und es also können müssen. Was wollen wir über diese

Ideen noch weiter wissen? Wollen wir die Verbindung des Naturgesetzes, und

des für die Freiheit im übersinnlichen Substrat der Natur, erblicken? Wenn wir

nicht zugleich die Kraft erhalten, die Gesetze der Natur durch unsre Freiheit zu

beherrschen, so kann dies nicht den geringsten praktischen Nutzen für uns

haben; wenn wir sie aber erhalten, so hören wir auf endliche Wesen zu seyn, und

werden Götter. Wollen wir einen bestimmten Begriff von Gott haben; sein Wesen, wie es an sich ist, erkennen? Das wird reine Moralität nicht nur nicht

befördern, sondern sie hindern. Ein unendliches Wesen, das wir erkennen, das in

seiner ganzen Majestät vor unsern Augen schwebt, wird uns mit Gewalt treiben,

und drängen, seine Befehle zu erfüllen; die Freiheit wird aufgehoben werden; die

sinnliche Neigung wird auf ewig verstummen, wir werden alles Verdienst, und

alle Übung, Stärkung, und Freude durch den Kampf, verlieren, und aus freien

Wesen mit eingeschränkten Kenntnissen, moralische Maschinen mit erweiterten

Kenntnissen geworden seyn. Wollen wir endlich alle die Bestimmungen unsrer

künftigen Existenz schon jetzt durchdringen? Das wird uns theils aller

Empfindungen der Glückseligkeit, die die allmähliche Verbesserung unsers

Zustandes uns geben kann, berauben; wir werden auf einmal verschwelgen, was

uns für eine ewige Existenz bestimmt ist; theils werden die uns vorschwebenden

Belohnungen uns wieder zu kräftig bestimmen, und uns Freiheit, Verdienst, und

Selbstachtung nehmen. Alle solche Kenntnisse werden unsre Moralität nicht

vermehren, sondern vermindern, und das kann Gott nicht wollen; es ist also

moralisch unmöglich. Und ist es physisch möglich? Widerstreitet es nicht etwa

gar den Gesetzen der Natur, d. i. unsrer Natur, an welche diese Belehrungen

gegeben werden sollen? Mögliche Belehrungen einer Offenbarung an uns über

das Übersinnliche müssen unserm Erkenntnißvermögen angemessen seyn, sie

müssen unter den Gesetzen unsers Denkens stehen. Diese Gesetze sind die

Kategorien, ohne welche uns keine bestimmte Vorstellung möglich ist. Wären

sie demselben nicht angemessen, so wäre der ganze Unterricht für uns verloren,

er wäre uns schlechterdings unverständlich und unbegreiflich, und es wäre völlig

so gut, als ob wir ihn nicht hätten. Wären sie ihm angemessen, so würden die

übersinnlichen Gegenstände in die sinnliche Welt herabgezogen, das

Übernatürliche würde zu einem Theile der Natur gemacht. Ich untersuche hier

nicht, ob eine solche für objektiv gültig gegebne Versinnlichung nicht der

praktischen Vernunft widerspreche, das wird weiter unten klar werden: aber das

ist sogleich klar, daß wir dadurch eine Erkenntniß eines Übersinnlichen

bekämen, das kein Übersinnliches wäre, daß wir also unsern Zweck, in die Welt

der Geister eingeführt zu werden, nicht erreichten, sondern selbst diejenige

richtige Einsicht in dieselbe, die uns von der praktischen Vernunft aus möglich

ist, verlöhren. Widerspricht endlich eine solche Erwartung nicht etwa der Natur

der Offenbarung?[21] Da Belehrungen dieser Art an unsere durch das

Moralgesetz bestimmte Vernunft gar nicht gehalten werden könnten, um sie an

ihr zu versuchen, ob sie mit derselben übereinkämen, oder nicht, indem sie auf

diesen Principien sich gar nicht gründeten (denn wenn sie sich darauf gründeten,

so müßte unsre sich selbst überlassene Vernunft ohne alle fremde Beihülfe

darauf haben kommen können); so könnte der Glaube an ihre Wahrheit sich auf nichts gründen, als etwa auf die göttliche Autorität, auf welche eine Offenbarung

sich beruft. Nun aber findet für diese göttliche Autorität selbst kein andrer

Glaubensgrund statt, als die Vernunftmäßigkeit (die Übereinstimmung nicht mit

der vernünftelnden, sondern mit der moralischgläubigen Vernunft,) der Lehren,

die auf sie gegründet werden: mithin kann diese göttliche Autorität nicht selbst

wieder Beglaubigungsgrund dessen seyn, was erst der ihrige werden

soll. — Wenn ein andrer Weg gedenkbar wäre, zur vernünftigen Anerkennung

der Göttlichkeit einer Offenbarung zu kommen, als dieser, wenn z. B. Wunder

oder Weissagungen, d. h. wenn überhaupt die Unerklärbarkeit einer Begebenheit

aus natürlichen Ursachen uns berechtigen könnte, ihren Ursprung der

unmittelbaren Kausalität Gottes zuzuschreiben, welcher Schluß aber, wie oben

gezeigt ist, offenbar falsch seyn würde, so ließe sich denken, wie unsre dadurch

begründete Überzeugung von der Göttlichkeit einer gegebnen Offenbarung

überhaupt unsern Glauben an jede ihrer einzelnen Belehrungen begründen

könnte. Da aber dieser Glaube an die Göttlichkeit einer Offenbarung überhaupt

nur durch den Glauben an jede ihrer einzelnen Aussagen möglich ist, so kann

keine Offenbarung, als solche, irgend einer Behauptung die Wahrheit versichern,

die sich dieselbe nicht selbst versichern kann. An keine nur durch Offenbarung

mögliche Belehrung ist also vernünftiger Weise ein Glaube möglich; und jede

Anforderung von dieser Art würde der Möglichkeit des Fürwahrhaltens, das bei

einer Offenbarung Statt hat, folglich dem Begriffe der Offenbarung an sich,

widersprechen. Wir dürfen also das, was die Kritik uns von Seiten der sich selbst

gelassenen theoretischen Vernunft vereitelte, einen Übergang in die

übersinnliche Welt, auch nicht von der Offenbarung erwarten; sondern wir

müssen diese Hoffnung einer bestimmten Erkenntniß derselben für unsre

gegenwärtige Natur ganz, und auf immer, und aus jeder Quelle aufgeben[22].

 

Oder können wir von einer Offenbarung vielleicht praktische Maximen,

Moralvorschriften erwarten, die wir von dem Princip aller Moral, aus und durch

unsre Vernunft nicht auch selbst ableiten, konnten? Das Moralgesetz in uns ist

die Stimme der reinen Vernunft, der Vernunft in abstracto. Vernunft kann sich

nicht nur nicht widersprechen, sondern sie kann auch in verschiedenen

Subjekten nichts verschiedenes aussagen, weil ihr Gebot die reinste Einheit ist,

und also Verschiedenheit zugleich Widersprach seyn würde. Wie die Vernunft zu

uns redet, redet sie zu allen vernünftigen Wesen, redet sie zu Gott selbst. Er kann

uns also weder ein anderes Princip, noch Vorschriften für besondere Fälle geben,

die sich auf ein anderes Princip gründeten, denn Er selbst ist durch kein anderes

bestimmt. Die besondre Regel, die durch Anwendung des Princips auf einen

besondern Fall entsteht, ist freilich nach den Fällen, in die das Subjekt seiner

Natur nach kommen kann, verschieden[23], aber alle müssen sich durch eine und

eben dieselbe Vernunft von einer und eben derselben Vernunft ableiten lassen.

Ein anderes ists, ob in concreto gegebne empirisch bestimmte Subjekte mit

gleicher Richtigkeit und Leichtigkeit sie in besondern Fällen ableiten werden,

und ob sie dabei nicht einer fremden Hülfe bedürfen können, die es — nicht für

sie thue, und ihnen nun das Resultat auf ihre Autorität als richtig hingebe; dies

würde, wenn die Regel auch richtig abgeleitet wäre, doch nur Legalität und nicht

Moralität begründen; — sondern die sie bei ihrer eignen Ableitung leite: aber

dazu bedarf es keiner Offenbarung, sondern das kann und soll jeder weisere

Mensch dem unweiseren leisten.

 

Es ist also weder moralisch noch theoretisch möglich, daß eine Offenbarung

uns Belehrungen gebe, auf die unsre Vernunft nicht ohne sie hätte kommen

können und sollen; und keine Offenbarung kann für dergleichen Belehrungen

Glauben fordern; denn einer Offenbarung um dieser einzigen Ursache willen

den göttlichen Ursprung gänzlich abläugnen, würde nicht Statt haben, da

dergleichen vermeintliche Belehrungen, ob sie gleich vom Gesetze der

praktischen Vernunft sich nicht ableiten lassen, ihm dennoch auch nicht

nothwendig widersprechen müssen.

 

Was kann sie aber denn enthalten, wenn sie nichts uns unbekanntes enthalten

soll? Ohne Zweifel eben das, worauf uns die praktische Vernunft a priori leitet:

ein Moralgesetz, und die Postulate desselben.

 

In Absicht der durch eine Offenbarung möglichen Moral ist schon oben die

Unterscheidung gemacht worden, daß dieselbe Offenbarung uns entweder

geradezu auf das Gesetz der Vernunft in uns, als Gesetz Gottes, verweisen; oder,

daß sie sowol das Princip derselben an sich, als in Anwendung auf mögliche

Fälle, unter göttlicher Autorität aufstellen könne.

 

Geschieht das erstere, so enthält eine solche Offenbarung keine Moral,

sondern unsre eigne Vernunft enthält die Moral derselben. Es ist also nur der

zweite Fall, der hier in Untersuchung kömmt. Die Offenbarung stellt theils das

Princip aller Moral in Worte gebracht, theils besondre durch Anwendung

desselben auf empirisch bedingte Fälle entstandene Maximen als Gesetze Gottes

auf. Daß das Princip der Moral richtig angegeben, d. i. dem des Moralgesetzes in

uns völlig gemäß seyn müsse, und daß eine Religion, deren Moralprincip diesem

widerspricht, nicht von Gott seyn könne, ist unmittelbar klar; so wie die

Befugniß, dieses Princip als Gesetz Gottes anzukündigen, schon zur Form einer

Offenbarung gehört, und zugleich mit ihr deducirt ist. In Absicht der besondern moralischen Vorschriften aber entsteht die Frage: soll eine Offenbarung jede

dieser besondern Regeln von dem als göttliches Gesetz angekündigten

Moralprincip ableiten, oder darf sie dieselben schlechthin, ohne weitern Beweis,

auf die göttliche Autorität gründen? — Wenn die göttliche Autorität, uns zu

befehlen, nur blos auf seine Heiligkeit gegründet ist, welches schon die Form

jeder Religion, die göttlich seyn soll; erfordert, so ist Achtung für seinen Befehl,

weil es sein Befehl ist, auch in besondern Fällen, nichts anders, als Achtung für

das Moralgesetz selbst. Eine Offenbarung darf dergleichen Gebote folglich

schlechthin als Befehle Gottes, ohne weitere Deduktion vom Princip aufstellen.

Eine andere Frage aber ists, ob nicht jede dieser besondern Vorschriften einer

geoffenbarten Moral sich wenigstens hinterher vom Princip richtig deduciren

lassen, und ob nicht jede Offenbarung am Ende uns doch an dieses Princip

verweisen müsse.

 

Da wir uns von der Möglichkeit des göttlichen Ursprungs einer Offenbarung

sowohl überhaupt, als jedes besondern Theils ihres Inhalts, nur durch die völlige

Übereinstimmung desselben mit der praktischen Vernunft überzeugen können;

diese Überzeugung aber bei einer besondern moralischen Maxime nur durch ihre

Ableitung vom Princip aller Moral möglich ist, so folgt daraus unmittelbar, daß

jede in einer göttlichen Offenbarung als moralisch aufgestellte Maxime sich von

diesem Princip müsse ableiten lassen. Nun wird zwar eine Maxime dadurch, daß

sie sich nicht davon ableiten läßt, noch nicht falsch, sondern es folgt daraus nur

soviel, daß sie nicht in das Feld der Moral gehöre; sie kann aber etwa in das

Gebiet der Theorie gehören, politisch, technisch, praktisch, oder dergl. seyn. So

ist z. B. jener Ausspruch: Sollen wir böses thun, daß gutes daraus komme? das

sey ferne — allgemeines moralisches Gebot, weil es sich vom Princip aller

Moral deduciren läßt, und das Gegentheil ihm widersprechen würde: hingegen

jene Maximen: So jemand mit dir rechten will um deinen Rock, dem laß auch

den Mantel, u. s. w., sind keine Moralvorschriften, sondern nur in besondern

Fällen gültige Regeln der Politik, die als solche nicht länger gelten, als so lange

sie mit keiner Moralvorschrift in Kollision kommen, weil diesen alles

untergeordnet werden muß. Wenn eine Offenbarung nun Regeln der letztern Art

enthält, so folgt daraus noch gar nicht, daß darum die ganze Offenbarung nicht

göttlich sey, und eben so wenig, daß jene Regeln falsch seyen. — Das hängt von

anderweitigen Beweisen aus den Principien, unter denen sie stehen,

ab — sondern nur, daß diese Regeln nicht zum Inhalte einer geoffenbarten

Religion, als solcher, gehören, sondern ihren Werth anderwärtsher ableiten

müssen. Eine Offenbarung aber, die Maximen enthält, welche dem Princip aller

Moral widersprechen, die z. B. frommen, oder nicht frommen Betrug, Unduldsamkeit gegen Andersdenkende, Verfolgungsgeist, die überhaupt andere

Mittel zur Ausbreitung der Wahrheit, als Belehrung, autorisirt, ist sicher nicht

von Gott, denn der Wille Gottes ist dem Moralgesetze gemäß, und was diesem

widerspricht, kann er weder wollen, noch kann er zulassen, daß jemand es als

seinen Willen ankündige, der außerdem auf seinen Befehl handelt.

 

Da zweitens alle besondre Fälle, in denen Moralgesetze eintreten, durch

einen endlichen Verstand unmöglich a priori vorherzusehn, noch durch einen

unendlichen, der sie vorhersieht, endlichen Wesen mitzutheilen sind, folglich

keine Offenbarung alle mögliche besondre Regeln der Moral enthalten kann, so

muß sie uns doch noch zuletzt entweder an das Moralgesetz in uns, oder an ein

von ihr als göttlich aufgestelltes allgemeines Princip desselben, welches mit

jenem gleichlautend sey, verweisen. Dies gehört schon zur Form, und eine

Offenbarung, die dies nicht thut, kommt mit ihrem eignen Begriffe nicht überein,

und ist keine Offenbarung. Ob sie das erstere, oder das letztere, oder beides thun

wolle, darüber ist a priori kein Gesetz der Vernunft vorhanden.

 

Das allgemeine Kriterium der Göttlichkeit einer Religion in Absicht ihres

moralischen Inhalts ist also folgendes: Nur diejenige Offenbarung, welche ein

Princip der Moral, welches mit dem Princip der praktischen Vernunft

übereinkommt, und lauter solche moralische Maximen aufstellt, welche sich

davon ableiten lassen, kann von Gott seyn.

 

Der zweite Theil des möglichen Inhalts einer Religion sind jene Sätze,

welche als Postulate der Vernunft gewiß sind, und welche die Möglichkeit des

Endzwecks des Moralgesetzes in sinnlich bedingbaren Wesen voraussetzt,

welche also durch unsre Willensbestimmung zugleich mit gegeben, und durch

welche hinwiederum gegenseitig unsre Willensbestimmung erleichtert wird.

Diesen Theil des Inhalts einer Religion nennt man Dogmatik, und kann ihn

ferner so nennen, wenn man dabei nur auf die Materie desselben, und nicht auf

die Beweisart sieht, und sich nicht durch diese Benennung berechtigt glaubt zu

dogmatisiren, d. i. diese Sätze als objektiv gültig darzustellen. Daß eine

Offenbarung uns über dieselben nichts weiter lehren könne, als was aus den

Principien der reinen Vernunft folgt, ist schon oben erwiesen. Hier ist also blos

noch die Frage zu erörtern: worauf kann eine Offenbarung unsern Glauben an

diese Wahrheiten gründen? Es sind nach obigen Erörterungen noch folgende

zwei Fälle möglich: Entweder die Offenbarung leitet sie von dem Moralgesetze

in uns, das sie als Gesetz Gottes aufstellt, ab, und giebt sie uns dadurch nur

unmittelbar als Zusicherungen Gottes; oder sie stellt sie unmittelbar als

Entschließungen der Gottheit, entweder schlechthin als solche, oder als Entschließungen seines durch das Moralgesetz bestimmten Wesens auf, ohne sie

noch besonders von diesem Gesetze abzuleiten. Die erste Art der Begründung

unsers Glaubens ist dem Verfahren der Vernunft- und Naturreligion ganz gemäß,

und die Rechtmäßigkeit desselben ist mithin außer Zweifel. Bei der zweiten

entstehen folgende zwei Fragen: Thut es unsrer Freiheit, und also unsrer

Moralität nicht Abbruch, wenn wir die blos postulirten Verheißungen des

Moralgesetzes als Verheißungen eines unendlichen Wesens ansehen;

und — müssen alle diese Zusicherungen sich nicht wenigstens hinterher vom

Endzwecke des Moralgesetzes ableiten lassen? Was die erste anbelangt, so ist

sogleich klar, daß, wenn eine Offenbarung uns Gott nur als den Alleinheiligen,

als den genauesten Abdruck des Moralgesetzes dargestellt hat, wie jede

Offenbarung das soll, aller Glaube an Gott Glaube an das in concreto dargestellte

Moralgesetz ist. In Absicht des zweiten aber sind, wenn eine gewisse Lehre nicht

vom Endzwecke des Moralgesetzes abzuleiten ist, wieder zwei Fälle möglich;

entweder, sie läßt sich blos nicht ableiten, oder sie widerspricht demselben.

 

Widersprechen gewisse dogmatische Behauptungen dem Endzwecke des

Moralgesetzes, so widersprechen sie dem Begriffe von Gott, und dem Begriffe

aller Religion; und eine Offenbarung, die dergleichen enthält, kann nicht von

Gott seyn. Gott kann zu dergleichen Behauptungen nicht nur nicht berechtigen,

sondern er kann sie, bei einem Zwecke, der der seinige ist, auch nicht einmal

zulassen, weil sie seinem Zwecke widersprechen. Lassen sich aber einige nur

nicht davon ableiten, ohne ihnen gerade zu widersprechen, so ist daraus noch

nicht zu schließen, daß die ganze Offenbarung nicht von Gott seyn könne; denn

Gott bedient sich des Dienstes von Menschen, welche irren, welche sich selbst

ein Hirngespinst erdichten können, um es, vielleicht in wohlmeinender Absicht,

neben göttliche Belehrungen zu stellen, und nach ihrer Meinung noch mehr

gutes zu stiften; und es ist ihm nicht anständig ihre Freiheit einzuschränken,

wenn sie nur nicht einen seinem Zwecke geradezu entgegenstehenden Gebrauch

davon machen wollen: aber das folgt sicher, daß alles von dieser Art nicht

Bestandtheil einer göttlichen Offenbarung, sondern menschlicher Zusatz ist, von

welchem wir keine weitere Notiz zu nehmen haben, als insofern sein Werth aus

ändern Gründen erhellet. Dergleichen Sätze können, da sie einer moralischen

Absicht ganz unfähig sind, meist nur theoretische Aufschlüsse versprechen: und

wenn sie von übernatürlichen Dingen reden, werden sie meistens sich gar nicht

denken, lassen, weil sie nicht unter den Bedingungen der Kategorien stehen

können. Stünden sie, als objektive Behauptungen, darunter, so würden sie sich

nicht blos nicht ableiten lassen, sondern sie würden dem Moralgesetze sogar

widersprechen, wie im folgenden §. dargethan werden wird.

Eine Offenbarung kann endlich gewisse, mit größerer oder geringerer

Feierlichkeit verbundene, in Gesellschaft oder für sich allein zu gebrauchende

Aufmunterungs- und Beförderungsmittel zur Tugend vorschlagen. Da alle

Religion Gott nur als moralischen Gesetzgeber darstellt, so ist alles, was nicht

Gebot des Moralgesetzes in uns ist, auch nicht das seinige, und es ist kein Mittel

ihm zu gefallen, als durch Beobachtung desselben: diese Beförderungsmittel der

Tugend müssen sich also nicht in die Tugend selbst, diese Anempfehlungen

derselben müssen sich nicht in Gebote, die uns eine Pflicht auflegen,

verwandeln, es muß nicht zweideutig gelassen werden, ob man etwa auch durch

den Gebrauch dieser Mittel, oder vielleicht nur durch ihn, sich den Beifall der

Gottheit erwerben könne, sondern ihr Verhältniß zu dem wirklichen

Moralgesetze muß genau bestimmt werden. — Wenn ein weises Wesen den

Zweck will, will es auch die Mittel, könnte man sagen; aber es will sie nur,

inwiefern sie wirklich Mittel sind und werden, und, — da dieses in der

Sinnenwelt anzuwendende Mittel sind, und wir mithin hier in den Bezirk, des

Naturbegriffs kommen, — es kann sie nur wollen, inwiefern sie in unsrer Macht

stehen. Es ist z. B. sehr wahr, und jeder Beter erfährt's, daß das Gebet, es sey nun

anbetende Betrachtung Gottes, oder Bitte oder Dank, unsre Sinnlichkeit kräftig

verstummen macht, und unser Herz mächtig zum Gefühl, und zur Liebe unsrer

Pflichten emporhebt. Aber, wie können wir den kalten, keines Enthusiasmus

fähigen Mann — und es ist sehr möglich, daß es deren gebe — verbinden, seine

Betrachtung bis zur Anbetung emporzuzwingen, und zu begeistern; wie können

wir ihn nöthigen, Ideen der Vernunft durch ihre Darstellung vermittelst der

Einbildungskraft zu beleben, wenn subjektive Ursachen ihn dieser Fähigkeit

beraubten, da dieselbe eine empirische Bestimmung ist; wie können wir ihn

nöthigen, irgend ein Bedürfniß so stark zu fühlen, so innig zu begehren, daß er

sich vergesse dasselbe einem übernatürlichen Wesen mitzutheilen, von dem er

kalt denkend erkennt, daß er's ohne ihn weiß, und daß er's ohne ihm geben wird,

wenn er's verdient und haben muß, und sein Bedürfniß keine Einbildung

ist? — Dergleichen Beförderungsmittel sind also nur darzustellen als das, was

sie sind, und nicht den durch das Moralgesetz unbedingt gebotnen Handlungen

gleich zu setzen; sie sind nicht schlechthin zu gebieten, sondern dem, den sein

Bedürfniß zu ihnen treibt, blos anzuempfehlen; sie sind weniger Befehl, als

Erlaubniß. Jede Offenbarung, die sie den Moralgesetzen gleichsetzt, ist sicher

nicht von Gott; denn es widerspricht dem Moralgesetze, irgend etwas in gleichen

Rang mit seinen Anforderungen zu setzen.

 

Welche Wirkungen aber auf unsre moralische Natur darf eine Offenbarung

von dergleichen Mitteln versprechen, blos natürliche, oder übernatürliche, d. i. solche, die nach den Gesetzen der Natur mit ihnen, als Wirkungen mit ihren

Ursachen, nicht nothwendig verbunden sind, sondern bei Gelegenheit des

Gebrauchs dieser Mittel, durch eine übernatürliche Ursache außer uns, gewirkt

werden? Laßt uns einen Augenblick das letztere annehmen, daß nemlich unser

Wille durch eine übernatürliche Ursache außer uns dem Moralgesetze gemäß

bestimmt werde. Nun aber ist keine Bestimmung, die nicht durch und mit

Freiheit geschieht, dem Moralgesetze gemäß, folglich widerspricht diese

Annahme sich selbst, und jede durch eine solche Bestimmung erfolgte Handlung

wäre nicht moralisch; könnte folglich weder das geringste Verdienst haben, noch

auf irgend eine Art eine Quelle von Achtung und Glückseligkeit für uns werden;

wir wären in diesem Falle Maschinen, und nicht moralische Wesen, und eine

dadurch hervorgebrachte Handlung wäre in der Reihe unsrer moralischen

schlechterdings Null. — Wenn man aber dies auch zugeben müßte, wie man es

denn muß, so könnte man noch weiter sagen: eine solche Bestimmung sollte, bei

Gelegenheit des Gebrauchs jener Mittel in uns hervorgebracht werden, nicht, um

unsre Moralität zu erhöhen, welches freilich nicht möglich wäre, sondern um

durch die in uns übernatürlich hervorgebrachte Wirkung eine Reihe in der

Sinnenwelt hervorzubringen, die für die Bestimmung anderer moralischen

Wesen, nach Gesetzen der Natur, Mittel würde, und wobei wir freilich bloße

Maschinen wären: daß aber Gott sich vielmehr unsrer, als andrer, dazu bediene,

hange von der Bedingung des Gebrauchs jenes Mittels ab. — Jetzt ununtersucht,

was denn das für einen Werth für uns haben könne, ob eben wir als Maschinen,

oder ob andere Maschinen zur Beförderung des Guten gebraucht würden; kann

auch in dieser Absicht keine Offenbarung allgemeingültige Verheißungen von

dieser Art geben, denn wenn jeder die Bedingung derselben erfüllte, jeder

dadurch eine fremde übernatürliche Kausalität in sich veranlaßte, so würden

dadurch nicht nur alle Gesetze der Natur außer uns, sondern auch alle Moralität

in uns aufgehoben. — Wir dürfen aber nicht schlechthin läugnen, daß nicht in

besondern Fällen dergleichen Wirkungen in dem Plane der Gottheit gewesen

seyn konnten, ohne das Princip der Offenbarung überhaupt zu läugnen; wir

dürfen eben so wenig läugnen, daß nicht einige dieser Wirkungen an

Bedingungen von Seiten der Werkzeuge könnten gebunden gewesen seyn, weil

wir das nicht wissen können; aber wenn in einer Offenbarung Erzählungen

davon, Vorschriften, und Verheißungen hierüber vorkommen, so gehören diese

zur äußern Form der Offenbarung, und nicht zum allgemeinen Inhalte derselben.

Bestimmung durch übernatürliche Ursachen außer uns hebt die Moralität auf;

jede Religion also, die unter irgend einer Bedingung dergleichen Bestimmungen

verspricht, widerspricht dem Moralgesetze, und ist folglich sicher nicht von

Gott.