Versuch einer Kritik aller Offenbarung

Johann Gottlieb Fichte · Kapitel 15 von 24

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Versuch einer Kritik aller Offenbarung

§. 9. Von der physischen Möglichkeit einer Offenbarung.

§. 9.

 

Von der physischen Möglichkeit einer Offenbarung.

 

Der Begriff der Offenbarung a priori, wie er durch Aufzeigung eines

Bedürfnisses der empirischen Sinnlichkeit a posteriori berechtigt ist, erwartet

eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt. Ist diese auch überhaupt

möglich? ist es überhaupt gedenkbar, daß etwas außer der Natur eine Kausalität

in der Natur habe? könnte man dabei noch fragen: und wir beantworten diese

Frage, um theils in die noch immer dunkle Lehre von der Möglichkeit des

Beisammenstehens der Nothwendigkeit nach Natur-, und der Freiheit nach

Moralgesetzen, wenigstens für unsre gegenwärtige Absicht, wo möglich, etwas

mehr Licht zu bringen, theils um aus ihrer Erörterung eine für die Berichtigung

des Begriffs der Offenbarung nicht unwichtige Folge herzuleiten.

 

Daß es überhaupt möglich seyn müsse, ist erstes Postulat, das die praktische

Vernunft a priori macht, indem sie das Übernatürliche in uns, unser oberes

Begehrungsvermögen, bestimmt, Ursache außer sich in der Sinnenwelt,

entweder der in uns, oder der außer uns zu werden, welches hier Eins ist.

 

Es ist aber vor's erste zu erinnern, daß es ganz zweierlei ist, ob wir sagen: der

Wille, als oberes Begehrungsvermögen, ist frei; denn wenn das letztere heißt,

wie es denn das heißt, er steht nicht unter Naturgesetzen, so ist dies sogleich

einleuchtend, weil er, als oberes Vermögen, gar kein Theil der Natur, sondern

etwas übersinnliches ist: — oder ob wir sagen: eine solche Bestimmung des

Willens wird Kausalität in der Sinnenwelt; wo wir allerdings fordern, daß etwas,

das unter Naturgesetzen steht, durch etwas, das kein Theil der Natur ist,

bestimmt werden soll, welches sich zu widersprechen und den Begriff von der

Naturnothwendigkeit aufzuheben scheint, der doch den Begriff einer Natur

überhaupt erst möglich macht.

 

Hierauf ist vor's erste überhaupt zu erinnern, daß, so lange die Rede von

bloßer Naturerklärung ist, es uns schlechterdings nicht erlaubt ist, eine Kausalität

durch Freiheit anzunehmen, weil die ganze Naturphilosophie von einer solchen

Kausalität nichts weiß; und hinwiederum, so lange die Rede von bloßer

Bestimmung des obern Begehrungsvermögens ist, es gar nicht nöthig ist, auf die Existenz einer Natur überhaupt Rücksicht zu nehmen. Beide Kausalitäten, die

des Natur- und die des Moralgesetzes, sind sowohl der Art ihrer Kausalität, als

ihrer Objekte nach, unendlich verschieden. Das Naturgesetz gebietet mit

absoluter Nothwendigkeit, das Moralgesetz befiehlt der Freiheit; das erstere

beherrscht die Natur, das zweite die Geisterwelt. Muß, das Losungswort des

ersten, und Soll, das Losungswort des zweiten, reden von ganz verschiednen

Dingen, und können sich, auch einander entgegengesetzt, nicht widersprechen,

denn sie begegnen sich nicht.

 

Ihre Wirkungen in der Sinnenwelt aber begegnen sich, und dürfen sich auch

nicht widersprechen, wenn nicht entweder Naturerkenntniß von der einen, oder

die durch die praktische Vernunft geforderte Kausalität der Freiheit in der

Sinnenwelt von der andern Seite unmöglich seyn soll. Die Möglichkeit dieser

Übereinkunft zweier von einander selbst gänzlich unabhängiger Gesetzgebungen

läßt sich nun nicht anders denken, als durch ihre gemeinschaftliche

Abhängigkeit von einer obern Gesetzgebung, welche beiden zum Grunde liegt,

die für uns aber gänzlich unzugänglich ist. Könnten wir das Princip derselben

einer Weltanschauung zum Grunde legen, so würde nach ihm, eine, und eben

dieselbe Wirkung, die uns auf die Sinnenwelt bezogen nach dem Moralgesetze

als frei, und auf Kausalität der Vernunft zurückgeführt, in der Natur als zufällig

erscheint, als völlig nothwendig erkannt werden. Da wir aber dies nicht können,

so folgt daraus offenbar, daß wir, sobald wir auf eine Kausalität durch Freiheit

Rücksicht nehmen, nicht alle Erscheinungen in der Sinnenwelt nach bloßen

Naturgesetzen als nothwendig, sondern viele nur als zufällig annehmen müssen;

und daß wir sonach nicht alle aus den Gesetzen der Natur, sondern manche blos

nach Naturgesetzen erklären dürfen. Etwas blos nach Naturgesetzen erklären

aber heißt: die Kausalität der Materie der Wirkung außer der Natur; die

Kausalität der Form der Wirkung aber in der Natur annehmen. Nach den

Gesetzen der Natur müssen sich alle Erscheinungen in der Sinnenwelt erklären

lassen, denn sonst könnten sie nie ein Gegenstand der Erkenntniß werden.

 

Laßt uns jetzt diese Grundsätze auf jene erwartete übernatürliche Einwirkung

Gottes in die Sinnenwelt anwenden. Gott ist, laut der Vernunftpostulate, als

dasjenige Wesen zu denken, welches die Natur dem Moralgesetze gemäß

bestimmt. In ihm also ist die Vereinigung beider Gesetzgebungen, und seiner

Weltanschauung liegt jenes Princip, von welchem sie beide gemeinschaftlich

abhängen, zum Grunde. Ihm ist also nichts natürlich, und nichts übernatürlich,

nichts nothwendig, und nichts zufällig, nichts möglich, und nichts wirklich.

Soviel können wir negativ, durch die Gesetze unsers Denkens genöthigt, sicher behaupten; wenn wir aber positiv die Modalität seines Verstandes bestimmen

wollten, so würden wir transscendent. Es kann also die Frage gar nicht davon

seyn, wie Gott eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt sich als möglich

denken, und wie er sie wirklich machen könne; sondern wie wir uns eine

Erscheinung als durch eine übernatürliche Kausalität Gottes gewirkt denken

können?

 

Wir sind durch unsre Vernunft genöthigt, das ganze System der

Erscheinungen, die ganze Sinnenwelt zuletzt von einer Kausalität durch Freiheit

nach Vernunftgesetzen, und zwar von der Kausalität Gottes abzuleiten. Die

ganze Welt ist für uns übernatürliche Wirkung Gottes. Es ließe sich also wol

denken, daß Gott die erste natürliche Ursache einer gewissen Erscheinung, die

einer seiner moralischen Absichten gemäß war, gleich Anfangs (denn wir dürfen

hier ganz menschlich reden, da wir hier nicht objektive Wahrheiten, sondern

subjektive Denkmöglichkeiten aufstellen) in den Plan des Ganzen verflochten

habe. Die Einwendung, die man dagegen gemacht hat: das heiße durch einen

Umweg thun, was man geradezu thun könne; gründet sich auf eine grobe

Anthropomorphose, als ob Gott unter Zeitbedingungen stehe. In diesem Falle

würde die Erscheinung ganz und vollkommen aus den Gesetzen der Natur, bis

zum übernatürlichen Ursprünge der ganzen Natur selbst, erklärt werden können,

wenn wir dieselbe im Zusammenhange Übersehen könnten; und dennoch wäre

sie auch zugleich, als durch die Kausalität eines göttlichen Begriffs vom

moralischen dadurch zu erreichenden Zwecke bewirkt, anzusehen.

 

Oder wir könnten für's zweite annehmen, Gott habe wirklich in die schon

angefangne, und nach Naturgesetzen fortlaufende Reihe der Ursachen und

Wirkungen einen Eingriff gethan, und durch unmittelbare Kausalität seines

moralischen Begriffs eine andre Wirkung hervorgebracht, als durch die bloße

Kausalität der Naturwesen nach Naturgesetzen würde erfolgt seyn; so haben wir

hierdurch wieder nicht bestimmt, bei welchem Gliede der Kette er eingreifen

sollte, ob eben bei dem der beabsichtigten Wirkung unmittelbar vorhergehenden,

oder ob er es nicht auch bei einem der Zeit und den Zwischenwirkungen nach

vielleicht sehr weit von ihr entfernten thun konnte. Nehmen wir den zweiten Fall

an, so werden wir, wenn wir die Naturgesetze durchaus kennen, die Erscheinung,

von der die Rede ist, nach Naturgesetzen richtig aus der vorhergehenden, und

diese wieder aus der vorhergehenden, und so vielleicht ins Unendliche fort,

erklären können, bis wir endlich freilich auf eine Wirkung stoßen, die wir nicht

mehr aus, sondern blos nach Naturgesetzen erklären können. Gesetzt aber, wir

könnten oder wollten dieser Reihe der natürlichen Ursachen nur bis auf einen gewissen Punkt nachspüren; so wäre es sehr möglich, daß innerhalb dieser uns

gesetzten Grenzen jene nicht mehr natürlich zu erklärende Wirkung nicht fiele:

aber wir wären dadurch noch gar nicht berechtiget, zu schließen, daß die

untersuchte Erscheinung überhaupt nicht durch eine übernatürliche Kausalität

bewirkt seyn könnte. Nur im ersten Falle also würden wir sogleich von der

Erscheinung aus auf eine aus Naturgesetzen nicht zu erklärende Kausalität

stoßen, die es uns theoretisch möglich machte, eine übernatürliche für sie

anzunehmen.

 

Aber will Gott nicht, daß der sinnliche Mensch, gegen welchen er sich durch

diese Wirkung als Urheber der Offenbarung legitimirt, sie für übernatürlich

anerkennen solle? Es würde nicht anständig seyn, zu sagen, Gott wolle, daß wir

jenen falschen Schluß machen sollten, auf welchen eine theoretische

Anerkennung einer Erscheinung in der Natur, als durch eine Kausalität außer ihr

bewirkt, sich nach obiger Erörterung offenbar gründet. Aber da sie denn auch

nicht Überzeugung, welches sie nicht kann, sondern nur Aufmerksamkeit

begründen soll, so ist es für diese Absicht völlig hinreichend, wenn wir es indeß,

bis wir der moralischen Überzeugung fähig sind, theoretisch nur für möglich

annehmen, daß sie durch übernatürliche Kausalität bewirkt worden seyn könne,

und dazu (um es theoretisch möglich zu denken, denn um es moralisch möglich

zu finden, gehört laut obiger Erörterung auch nicht einmal das,) gehört weiter

nichts, als daß wir keine natürliche Ursachen dieser Erscheinung sehen. Denn es

ist der Vernunft ganz gemäß gedacht: wenn ich eine Begebenheit nicht aus

Naturursachen erklären kann, so kommt dies entweder daher, weil ich die

Naturgesetze, nach denen sie möglich ist, nicht kenne, oder daher, weil sie nach

dergleichen Gesetzen überhaupt nicht möglich ist[19]. — Wen faßt nun hier

dieses Wir in sich? Offenbar diejenigen, und nur sie, welche in dem Plane der zu

erregenden Aufmerksamkeit befaßt sind. Gesetzt also, man könnte, nachdem

dieser Zweck erreicht, und die Menschheit zur Fähigkeit eines moralischen

Glaubens an die Göttlichkeit einer Offenbarung erhoben ist, durch erhöhte

Einsicht in die Gesetze der Natur zeigen, daß gewisse für übernatürlich gehaltne

Erscheinungen, auf welche diese Offenbarung sich gründet, aus Naturgesetzen

völlig erklärbar seyen; so würde blos hieraus, wann nur diesem Irrthume nicht

wilkührlicher geflissentlicher Betrug, sondern blos unwillkührliche Täuschung

zum Grunde gelegen, gegen die mögliche Göttlichkeit einer solchen

Offenbarung gar nichts gefolgert werden können: da eine Wirkung, besonders

wenn sie dem Urgrunde aller Naturgesetze zugeschrieben wird, gar wohl völlig

natürlich, und doch zugleich übernatürlich, d. i. durch die Kausalität seiner

Freiheit, gemäß dem Begriffe einer moralischen Absicht, gewirkt seyn kann.