Versuch einer Kritik aller Offenbarung
§. 9. Von der physischen Möglichkeit einer Offenbarung.
§. 9.
Von der physischen Möglichkeit einer Offenbarung.
Der Begriff der Offenbarung a priori, wie er durch Aufzeigung eines
Bedürfnisses der empirischen Sinnlichkeit a posteriori berechtigt ist, erwartet
eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt. Ist diese auch überhaupt
möglich? ist es überhaupt gedenkbar, daß etwas außer der Natur eine Kausalität
in der Natur habe? könnte man dabei noch fragen: und wir beantworten diese
Frage, um theils in die noch immer dunkle Lehre von der Möglichkeit des
Beisammenstehens der Nothwendigkeit nach Natur-, und der Freiheit nach
Moralgesetzen, wenigstens für unsre gegenwärtige Absicht, wo möglich, etwas
mehr Licht zu bringen, theils um aus ihrer Erörterung eine für die Berichtigung
des Begriffs der Offenbarung nicht unwichtige Folge herzuleiten.
Daß es überhaupt möglich seyn müsse, ist erstes Postulat, das die praktische
Vernunft a priori macht, indem sie das Übernatürliche in uns, unser oberes
Begehrungsvermögen, bestimmt, Ursache außer sich in der Sinnenwelt,
entweder der in uns, oder der außer uns zu werden, welches hier Eins ist.
Es ist aber vor's erste zu erinnern, daß es ganz zweierlei ist, ob wir sagen: der
Wille, als oberes Begehrungsvermögen, ist frei; denn wenn das letztere heißt,
wie es denn das heißt, er steht nicht unter Naturgesetzen, so ist dies sogleich
einleuchtend, weil er, als oberes Vermögen, gar kein Theil der Natur, sondern
etwas übersinnliches ist: — oder ob wir sagen: eine solche Bestimmung des
Willens wird Kausalität in der Sinnenwelt; wo wir allerdings fordern, daß etwas,
das unter Naturgesetzen steht, durch etwas, das kein Theil der Natur ist,
bestimmt werden soll, welches sich zu widersprechen und den Begriff von der
Naturnothwendigkeit aufzuheben scheint, der doch den Begriff einer Natur
überhaupt erst möglich macht.
Hierauf ist vor's erste überhaupt zu erinnern, daß, so lange die Rede von
bloßer Naturerklärung ist, es uns schlechterdings nicht erlaubt ist, eine Kausalität
durch Freiheit anzunehmen, weil die ganze Naturphilosophie von einer solchen
Kausalität nichts weiß; und hinwiederum, so lange die Rede von bloßer
Bestimmung des obern Begehrungsvermögens ist, es gar nicht nöthig ist, auf die Existenz einer Natur überhaupt Rücksicht zu nehmen. Beide Kausalitäten, die
des Natur- und die des Moralgesetzes, sind sowohl der Art ihrer Kausalität, als
ihrer Objekte nach, unendlich verschieden. Das Naturgesetz gebietet mit
absoluter Nothwendigkeit, das Moralgesetz befiehlt der Freiheit; das erstere
beherrscht die Natur, das zweite die Geisterwelt. Muß, das Losungswort des
ersten, und Soll, das Losungswort des zweiten, reden von ganz verschiednen
Dingen, und können sich, auch einander entgegengesetzt, nicht widersprechen,
denn sie begegnen sich nicht.
Ihre Wirkungen in der Sinnenwelt aber begegnen sich, und dürfen sich auch
nicht widersprechen, wenn nicht entweder Naturerkenntniß von der einen, oder
die durch die praktische Vernunft geforderte Kausalität der Freiheit in der
Sinnenwelt von der andern Seite unmöglich seyn soll. Die Möglichkeit dieser
Übereinkunft zweier von einander selbst gänzlich unabhängiger Gesetzgebungen
läßt sich nun nicht anders denken, als durch ihre gemeinschaftliche
Abhängigkeit von einer obern Gesetzgebung, welche beiden zum Grunde liegt,
die für uns aber gänzlich unzugänglich ist. Könnten wir das Princip derselben
einer Weltanschauung zum Grunde legen, so würde nach ihm, eine, und eben
dieselbe Wirkung, die uns auf die Sinnenwelt bezogen nach dem Moralgesetze
als frei, und auf Kausalität der Vernunft zurückgeführt, in der Natur als zufällig
erscheint, als völlig nothwendig erkannt werden. Da wir aber dies nicht können,
so folgt daraus offenbar, daß wir, sobald wir auf eine Kausalität durch Freiheit
Rücksicht nehmen, nicht alle Erscheinungen in der Sinnenwelt nach bloßen
Naturgesetzen als nothwendig, sondern viele nur als zufällig annehmen müssen;
und daß wir sonach nicht alle aus den Gesetzen der Natur, sondern manche blos
nach Naturgesetzen erklären dürfen. Etwas blos nach Naturgesetzen erklären
aber heißt: die Kausalität der Materie der Wirkung außer der Natur; die
Kausalität der Form der Wirkung aber in der Natur annehmen. Nach den
Gesetzen der Natur müssen sich alle Erscheinungen in der Sinnenwelt erklären
lassen, denn sonst könnten sie nie ein Gegenstand der Erkenntniß werden.
Laßt uns jetzt diese Grundsätze auf jene erwartete übernatürliche Einwirkung
Gottes in die Sinnenwelt anwenden. Gott ist, laut der Vernunftpostulate, als
dasjenige Wesen zu denken, welches die Natur dem Moralgesetze gemäß
bestimmt. In ihm also ist die Vereinigung beider Gesetzgebungen, und seiner
Weltanschauung liegt jenes Princip, von welchem sie beide gemeinschaftlich
abhängen, zum Grunde. Ihm ist also nichts natürlich, und nichts übernatürlich,
nichts nothwendig, und nichts zufällig, nichts möglich, und nichts wirklich.
Soviel können wir negativ, durch die Gesetze unsers Denkens genöthigt, sicher behaupten; wenn wir aber positiv die Modalität seines Verstandes bestimmen
wollten, so würden wir transscendent. Es kann also die Frage gar nicht davon
seyn, wie Gott eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt sich als möglich
denken, und wie er sie wirklich machen könne; sondern wie wir uns eine
Erscheinung als durch eine übernatürliche Kausalität Gottes gewirkt denken
können?
Wir sind durch unsre Vernunft genöthigt, das ganze System der
Erscheinungen, die ganze Sinnenwelt zuletzt von einer Kausalität durch Freiheit
nach Vernunftgesetzen, und zwar von der Kausalität Gottes abzuleiten. Die
ganze Welt ist für uns übernatürliche Wirkung Gottes. Es ließe sich also wol
denken, daß Gott die erste natürliche Ursache einer gewissen Erscheinung, die
einer seiner moralischen Absichten gemäß war, gleich Anfangs (denn wir dürfen
hier ganz menschlich reden, da wir hier nicht objektive Wahrheiten, sondern
subjektive Denkmöglichkeiten aufstellen) in den Plan des Ganzen verflochten
habe. Die Einwendung, die man dagegen gemacht hat: das heiße durch einen
Umweg thun, was man geradezu thun könne; gründet sich auf eine grobe
Anthropomorphose, als ob Gott unter Zeitbedingungen stehe. In diesem Falle
würde die Erscheinung ganz und vollkommen aus den Gesetzen der Natur, bis
zum übernatürlichen Ursprünge der ganzen Natur selbst, erklärt werden können,
wenn wir dieselbe im Zusammenhange Übersehen könnten; und dennoch wäre
sie auch zugleich, als durch die Kausalität eines göttlichen Begriffs vom
moralischen dadurch zu erreichenden Zwecke bewirkt, anzusehen.
Oder wir könnten für's zweite annehmen, Gott habe wirklich in die schon
angefangne, und nach Naturgesetzen fortlaufende Reihe der Ursachen und
Wirkungen einen Eingriff gethan, und durch unmittelbare Kausalität seines
moralischen Begriffs eine andre Wirkung hervorgebracht, als durch die bloße
Kausalität der Naturwesen nach Naturgesetzen würde erfolgt seyn; so haben wir
hierdurch wieder nicht bestimmt, bei welchem Gliede der Kette er eingreifen
sollte, ob eben bei dem der beabsichtigten Wirkung unmittelbar vorhergehenden,
oder ob er es nicht auch bei einem der Zeit und den Zwischenwirkungen nach
vielleicht sehr weit von ihr entfernten thun konnte. Nehmen wir den zweiten Fall
an, so werden wir, wenn wir die Naturgesetze durchaus kennen, die Erscheinung,
von der die Rede ist, nach Naturgesetzen richtig aus der vorhergehenden, und
diese wieder aus der vorhergehenden, und so vielleicht ins Unendliche fort,
erklären können, bis wir endlich freilich auf eine Wirkung stoßen, die wir nicht
mehr aus, sondern blos nach Naturgesetzen erklären können. Gesetzt aber, wir
könnten oder wollten dieser Reihe der natürlichen Ursachen nur bis auf einen gewissen Punkt nachspüren; so wäre es sehr möglich, daß innerhalb dieser uns
gesetzten Grenzen jene nicht mehr natürlich zu erklärende Wirkung nicht fiele:
aber wir wären dadurch noch gar nicht berechtiget, zu schließen, daß die
untersuchte Erscheinung überhaupt nicht durch eine übernatürliche Kausalität
bewirkt seyn könnte. Nur im ersten Falle also würden wir sogleich von der
Erscheinung aus auf eine aus Naturgesetzen nicht zu erklärende Kausalität
stoßen, die es uns theoretisch möglich machte, eine übernatürliche für sie
anzunehmen.
Aber will Gott nicht, daß der sinnliche Mensch, gegen welchen er sich durch
diese Wirkung als Urheber der Offenbarung legitimirt, sie für übernatürlich
anerkennen solle? Es würde nicht anständig seyn, zu sagen, Gott wolle, daß wir
jenen falschen Schluß machen sollten, auf welchen eine theoretische
Anerkennung einer Erscheinung in der Natur, als durch eine Kausalität außer ihr
bewirkt, sich nach obiger Erörterung offenbar gründet. Aber da sie denn auch
nicht Überzeugung, welches sie nicht kann, sondern nur Aufmerksamkeit
begründen soll, so ist es für diese Absicht völlig hinreichend, wenn wir es indeß,
bis wir der moralischen Überzeugung fähig sind, theoretisch nur für möglich
annehmen, daß sie durch übernatürliche Kausalität bewirkt worden seyn könne,
und dazu (um es theoretisch möglich zu denken, denn um es moralisch möglich
zu finden, gehört laut obiger Erörterung auch nicht einmal das,) gehört weiter
nichts, als daß wir keine natürliche Ursachen dieser Erscheinung sehen. Denn es
ist der Vernunft ganz gemäß gedacht: wenn ich eine Begebenheit nicht aus
Naturursachen erklären kann, so kommt dies entweder daher, weil ich die
Naturgesetze, nach denen sie möglich ist, nicht kenne, oder daher, weil sie nach
dergleichen Gesetzen überhaupt nicht möglich ist[19]. — Wen faßt nun hier
dieses Wir in sich? Offenbar diejenigen, und nur sie, welche in dem Plane der zu
erregenden Aufmerksamkeit befaßt sind. Gesetzt also, man könnte, nachdem
dieser Zweck erreicht, und die Menschheit zur Fähigkeit eines moralischen
Glaubens an die Göttlichkeit einer Offenbarung erhoben ist, durch erhöhte
Einsicht in die Gesetze der Natur zeigen, daß gewisse für übernatürlich gehaltne
Erscheinungen, auf welche diese Offenbarung sich gründet, aus Naturgesetzen
völlig erklärbar seyen; so würde blos hieraus, wann nur diesem Irrthume nicht
wilkührlicher geflissentlicher Betrug, sondern blos unwillkührliche Täuschung
zum Grunde gelegen, gegen die mögliche Göttlichkeit einer solchen
Offenbarung gar nichts gefolgert werden können: da eine Wirkung, besonders
wenn sie dem Urgrunde aller Naturgesetze zugeschrieben wird, gar wohl völlig
natürlich, und doch zugleich übernatürlich, d. i. durch die Kausalität seiner
Freiheit, gemäß dem Begriffe einer moralischen Absicht, gewirkt seyn kann.