Versuch einer Kritik aller Offenbarung

Johann Gottlieb Fichte · Kapitel 20 von 24

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Versuch einer Kritik aller Offenbarung

§. 14. Von der Möglichkeit, eine gegebne Erscheinung für göttliche Offenbarung aufzunehmen.

Die Materie einer Offenbarung ist a priori durch die reine praktische

Vernunft da, und steht an sich unter eben der Kritik, unter welcher letztere selbst

steht: mithin ist, sofern sie als Materie einer Offenbarung betrachtet wird,

sowohl dem Inhalte als der Darstellung nach, welche jenen modificirt, ihr

einziges Kriterium, daß sie mit der Aussage der praktischen Vernunft völlig

übereinstimme; der Qualität nach, daß sie eben das aussage; der Quantität nach,

daß sie nicht mehr aussagen zu wollen vorgebe, (denn daß weniger in ihr

ausgesagt werde, ist unmöglich, da sie ein Princip aufzustellen hat, in welchem

alles, was Inhalt einer Religion werden kann, wenn auch vielleicht unentwickelt,

enthalten seyn muß;) der Relation nach, als abzuleitend und untergeordnet unter

das einzige Moralprincip, und der Modalität nach, nicht als objektiv, sondern

blos als subjektiv, allgemeingültig. — Nach dem jetztgesagten würde sich leicht

eine Tafel aller Kriterien jeder möglichen Offenbarung nach der Ordnung der

Kategorien entwerfen lassen.

 

§. 14.

 

Von der Möglichkeit, eine gegebne Erscheinung für göttliche

Offenbarung aufzunehmen.

 

Bis jetzt ist eigentlich weiter nichts ausgemacht worden, als die völlige

Gedenkbarkeit einer Offenbarung überhaupt, d. i. daß der Begriff einer

dergleichen Offenbarung sich nicht selbst widerspreche; und da in demselben

eine Erscheinung in der Sinnenwelt postulirt wird, haben die Bedingungen

festgesetzt werden müssen, unter denen dieser Begriff auf eine Erscheinung

anwendbar ist. Diese Bedingungen waren die durch eine Analysis gefundenen

Bestimmungen des anzuwendenden Begriffs.

 

Was aber noch nicht geschehen ist, ja wozu noch gar keine Anstalten

gemacht worden sind, ist das, diesem Begriffe eine Realität außer uns

zuzusichern, welches doch, der Natur dieses Begriffs nach, geschehen

müßte. — Wenn nemlich ein Begriff a priori, als anwendbar in der Sinnenwelt,

gegeben ist, (wie etwa der der Kausalität,) so sichert schon der Erweis, daß er

gegeben ist, ihm seine objektive Gültigkeit; wenn er aber a priori auch nur

gemacht ist, wie etwa der eines Dreiecks, oder auch der eines Pegasus, so

versichert unmittelbar die Konstruktion desselben im Raume ihm diese Realität,

und das Urtheil: das ist ein Dreieck, oder, das ist ein Pegasus, heißt weiter nichts, als: das ist die Darstellung eines Begriffs, den ich mir gemacht habe. Es wird in

einem solchen Urtheile vorausgesetzt, daß zur Realität des Begriffs weiter nichts

gehöre, als der Begriff selbst; und daß er allein als zureichender Grund des ihm

korrespondirenden anzusehen sey. In dem a priori gemachten Begriffe der

Offenbarung aber wird zur Realität desselben allerdings noch etwas ganz

anderes vorausgesetzt, als unser Begriff von ihr, nemlich, ein Begriff in Gott, der

dem unsrigen ähnlich sey. Das kategorische Urtheil: das ist eine Offenbarung,

heißt nicht etwa blos: diese Erscheinung in der Sinnenwelt ist Darstellung eines

meiner Begriffe, sondern: sie ist Darstellung eines göttlichen Begriffs, gemäß

einem meiner Begriffe. Um ein solches kategorisches Urtheil zu berechtigen,

d. i. um dem Offenbarungsbegriffe eine Realität außer uns zuzusichern, müßte

erwiesen werden können, daß ein Begriff von derselben in Gott vorhanden,

gewesen sey, und daß eine gewisse Erscheinung beabsichtigte Darstellung

desselben sey.

 

Ein solcher Beweis könnte entweder a priori geführt werden, nemlich so,

daß aus dem Begriffe von Gott die Nothwendigkeit gezeigt werde daß er diesen

Begriff nicht nur habe, sondern auch eine Darstellung desselben habe bewirken

wollen; etwa so, wie wir aus der Anforderung des Moralgesetzes an Gott,

endlichen Wesen die Ewigkeit zu geben, damit sie dem ewiggültigen Gebote

desselben Genüge leisten können, nothwendig schließen müssen, daß der Begriff

der unendlichen Dauer endlicher moralischer Wesen nicht nur als Begriff in Gott

sey, sondern daß er ihn auch außer sich realisiren müsse. So ein Beweis, der, wie

ohne alle Erinnerung sich versteht, freilich nur subjektiv, aber dennoch

allgemeingültig seyn würde, würde sehr viel und mehr noch beweisen, als wir

wollten, indem er ganz unabhängig von aller Erfahrung in der Sinnenwelt uns

berechtigte, die absolute Existenz einer Offenbarung anzunehmen, es möchte

eine dem Begriffe desselben entsprechende Erscheinung in der Sinnenwelt

gegeben seyn oder nicht. Daß ein solcher Beweis aber unmöglich sey, haben wir

schon oben gesehen. Wir haben nemlich von Gott nur einen moralischen, durch

die reine praktische Vernunft gegebnen Begriff. Fände in demselben sich ein

Datum, das uns berechtigte, Gott den Begriff der Offenbarung zuzuschreiben, so

wäre dieses Datum zugleich dasjenige, was den Offenbarungsbegriff selbst gäbe,

und zwar a priori gäbe. Nach einem solchen Datum der reinen Vernunft aber

haben wir uns oben vergeblich umgesehen, und daher von diesem Begriffe

eingestanden, daß er ein blos gemachter sey.

 

Oder dieser Beweis könnte a posteriori geführt werden, nämlich so daß man

aus den Bestimmungen der in der Natur gegebnen Erscheinung darthue, sie können nicht anders, als unmittelbar durch göttliche Kausalität, und durch diese

wieder nicht anders, als nach dem Begriffe der Offenbarung gewirkt seyn. Da ein

solcher Beweis die Kräfte des menschlichen Geistes unendlich übersteige,

bedürfte eigentlich nicht dargethan zu werden, da man nur die Erfordernisse

eines solchen Beweises nennen darf, um ihn von Übernehmung desselben

zurückzuschrecken; doch ist oben auch das zum Überflusse geschehen.

 

Man könnte aber etwa noch, nachdem man auf die Hoffnung eines strengen

Beweises Verzicht gethan, glauben, der nicht erweisbare Satz werde sich

wenigstens wahrscheinlich machen lassen. Wahrscheinlichkeit nemlich entsteht,

wenn man in die Reihe von Gründen kommt, welche uns auf den zureichenden

Grund für einen gewissen Satz führen müßte, doch ohne diesen zureichenden

Grund selbst, oder auch den, der sein zureichender ist, u. s. w. als gegeben

aufzeigen zu können, und je näher man diesem zureichenden Grunde ist, desto

höher ist der Grad der Wahrscheinlichkeit. Diesen zureichenden Grund konnte

man nun entweder a priori, (durch's Herabsteigen von den Ursachen zu den

Wirkungen) oder a posteriori (durch's Heraufsteigen von den Wirkungen zu den

Ursachen) aufsuchen wollen. Im ersten Falle müßte man etwa eine Eigenschaft

in Gott aufzeigen, welche ihn, wenn etwa noch ein Bestimmungsgrund, der sich

nicht aufzeigen ließe, dazu käme, bewegen müßte, den Begriff einer

Offenbarung nicht etwa überhaupt — denn eine solche Eigenschaft in Gott

fanden wir oben §. 7. allerdings an seiner Bestimmung durch's Sittengesetz,

Moralität außer sich durch jedes mögliche Mittel zu verbreiten — sondern unter

den empirisch gegebnen Bestimmungen dieser besondern Offenbarung zu

realisiren; so wie man etwa von der Weisheit Gottes, nach der Analogie ihrer

Wirkungsart hienieden (also durch Verbindung dieses Begriffs a priori mit einer

Erfahrung) vermuthen, aber nicht beweisen kann, (weil Gründe dagegen seyn

möchten, die wir nicht wissen) daß endliche Wesen mit Körpern, aber immer

sich verfeinernden Körpern fortdauern werden. Abgerechnet, daß unser Geist so

eingerichtet ist daß Wahrscheinlichkeitsgründe a priori nicht das geringste

Fürwahrhalten in ihm begründen können; so wird man auch eine solche

Bestimmung in Gott nie auffinden. Oder im zweiten Falle müßte man alle

Möglichkeiten, daß eine gewisse Begebenheit anders als durch göttliche

Kausalität bewirkt seyn könnte, bis etwa auf eine, oder zwei, u. s. f. wegräumen.

In diese Reihe der Gründe, eine göttliche Kausalität für gewisse Erscheinungen

in der Sinnenwelt anzunehmen, kommen wir denn nun allerdings. Denn es ist,

theoretisch betrachtet, allerdings der erste Grund für den Ursprung einer

gewissen Begebenheit durch unmittelbare Wirkung Gottes, wenn wir ihre

Entstehung aus natürlichen Ursachen nicht zu erklären wissen. Aber dieses ist nur das erste Glied einer Reihe, deren Ausdehnung wir gar nicht wissen, und

welche schon an sich aller Wahrscheinlichkeit nach uns ungedenkbar ist, und es

verschwindet folglich in Nichts vor der unendlichen Menge der möglichen

übrigen. Wir können mithin für die Befugniß eines kategorischen Urtheils, daß

etwas eine Offenbarung sey, auch nicht einmal Wahrscheinlichkeitsgründe

anführen.

 

Es dürfte etwa jemand noch einen Augenblick glauben, daß diese

Wahrscheinlichkeit durch die gefundne Übereinstimmung einer angeblichen

Offenbarung mit den Kriterien derselben begründet werde; daher, und

zuförderst: wenn eine angebliche Offenbarung vorhanden wäre, an der wir alle

Kriterien der Wahrheit gefunden hätten, — welches Urtheil über dieselbe würde

dies berechtigen? Alle diese Kriterien sind die moralischen Bedingungen, unter

denen allein, und außer welchen nicht, eine solche Erscheinung von Gott, dem

Begriffe einer Offenbarung gemäß, bewirkt seyn könnte; aber gar nicht

umgekehrt, — die Bedingungen einer Wirkung, die blos durch Gott diesem

Begriffe gemäß bewirkt seyn könnte. Wären sie das letztere, so berechtigten sie

durch Ausschließung der Kausalität aller übrigen Wesen zu dem Urtheile: das ist

Offenbarung; da sie aber das nicht, sondern nur das erstere sind, so berechtigen

sie blos zu dem Urtheile: das kann Offenbarung seyn, d. h. wenn vorausgesetzt

wird, daß in Gott der Begriff einer Offenbarung vorhanden gewesen sey, und daß

er ihn habe darstellen wollen, so ist in der gegebnen Erscheinung nichts, was der

möglichen Annahme, sie sey eine dergleichen Darstellung, widersprechen

könnte. Es wird also durch eine solche Prüfung nach den Kriterien blos

problematisch, daß irgend etwas eine Offenbarung seyn könne; dieses

problematische Urtheil aber ist nun auch völlig sicher.

 

Es wird nemlich in demselben eigentlich zweierlei ausgesagt; zuerst: es ist

überhaupt möglich, daß Gott den Begriff einer Offenbarung gehabt habe, und

daß er ihn habe darstellen wollen — und dies ist schon unmittelbar aus der

Vernunftmäßigkeit des Offenbarungsbegriffs, in welchem diese Möglichkeit

angenommen wird, klar; und dann: es ist möglich, daß diese bestimmte

angebliche Offenbarung eine Darstellung desselben sey. Das letztere Urtheil

kann nun, und muß der Billigkeit gemäß, vor aller Prüfung vorher von jeder als

Offenbarung angekündigten Erscheinung gefällt werden; in dem Sinne nemlich:

es sey möglich, daß sie die Kriterien einer Offenbarung an sich haben könne.

Hier nemlich (vor der Prüfung vorher) ist das problematische Urtheil aus zweien

problematischen zusammengesetzt. Wenn aber diese Prüfung vollendet, und die

angekündigte Offenbarung in derselben bewährt gefunden ist, so ist das erstere nicht mehr problematisch, sondern völlig sicher; die Erscheinung hat alle

Kriterien einer Offenbarung au sich: man kann daher nun mit völliger Sicherheit,

ohne noch ein anderweitiges Datum zu erwarten, oder irgend woher einen

Einspruch zu befürchten, urtheilen, sie könne eine seyn. Aus der Prüfung nach

den Kriterien ergiebt sich also das, was sich aus ihnen ergeben kann, nicht blos

als wahrscheinlich, sondern als gewiß, ob sie nemlich göttlichen Ursprungs seyn

könne; ob sie es aber wirklich sey, — darüber ergiebt sich aus ihr gar nichts,

denn davon ist bei ihrer Übernehmung gar nicht die Frage gewesen.

 

Nach Vollendung dieser Prüfung kommt nun in Absicht auf ein kategorisches

Urtheil das Gemüth, oder sollte es wenigstens vernünftiger Weise, in ein völliges

Gleichgewicht zwischen dem Für und dem Wider; noch auf keine Seite geneigt,

aber bereit, bei dem ersten kleinsten Momente sich auf die eine oder die andre

hinzuneigen. Für ein verneinendes Urtheil ist kein der Vernunft nicht

widersprechendes Moment denkbar; weder ein strenger, noch ein zur

wahrscheinlichen Vermuthung hinreichender Beweis; denn der verneinende ist

eben so und aus eben den Gründen unmöglich als der bejahende; noch eine

Bestimmung des Begehrungsvermögens durchs praktische Gesetz, weil die

Annehmung einer alle Kriterien der Göttlichkeit an sich habenden. Offenbarung

diesem Gesetze in nichts widerspricht. (Es läßt sich zwar allerdings eine

Bestimmung des untern Begehrungsvermögens durch die Neigung denken,

welche uns gegen die Anerkennung einer Offenbarung einnehmen könnte, und

man kann, ohne sich der Lieblosigkeit schuldig zu machen, wol annehmen, daß

eine solche Bestimmung bei manchem der Grund sey, warum er keine

Offenbarung annehmen wolle; aber eine solche Neigung widerspricht offenbar

der praktischen Vernunft.) Es muß sich also, ein Moment für das bejahende

Urtheil auffinden lassen, oder wir müssen in dieser Unentschiedenheit immer

bleiben. Da auch dieses Moment weder ein strenges, noch ein zur

wahrscheinlichen Vermuthung hinreichender Beweis seyn kann, so muß es eine

Bestimmung des Begehrungsvermögens seyn.

 

Schon ehemals sind wir mit dem Begriffe von Gott in diesem Falle gewesen.

Unsere bei allem Bedingten Totalität der Bedingungen suchende Vernunft führte

uns in der Ontologie auf den Begriff des allerrealsten Wesens, in der Cosmologie

auf eine erste Ursache, in der Teleologie auf ein verständiges Wesen, von dessen

Begriffen wir die in der Welt für unsre Reflexion allenthalben nothwendig

anzunehmende Zweckverbindung ableiten könnten; es zeigte sich

schlechterdings keine Ursache, warum diesem Begriffe nicht etwas außer uns

korrespondiren sollte, aber dennoch konnte unsre theoretische Vernunft ihm diese Realität durch nichts zusichern. Durch das Gesetz der praktischen Vernunft

aber wurde uns zum Zwecke unsrer Willensform ein Endzweck aufgestellt,

dessen Möglichkeit für uns nur unter der Voraussetzung der Realität jenes

Begriffs denkbar war; und da wir diesen Endzweck schlechterdings wollen,

mithin auch theoretisch seine Möglichkeit annehmen mußten, so mußten wir

auch zugleich die Bedingungen desselben, die Existenz Gottes, und die

unendliche Dauer aller moralischen Wesen annehmen. Hier wurde also ein

Begriff, dessen Gültigkeit vorher schlechterdings problematisch war, nicht durch

theoretische Beweisgründe, sondern um einer Bestimmung des

Begehrungsvermögens willen realisirt. — In Absicht der Aufgabe sind wir hier

ganz in dem gleichen Falle. Es ist nemlich ein Begriff in unserm Gemüthe

vorhanden, der blos als solcher vollkommen denkbar ist, und nachdem eine alle

Kriterien einer Offenbarung an sich habende Erscheinung in der Sinnenwelt

gegeben ist, so ist schlechterdings nichts mehr möglich, was der Annahme seiner

Gültigkeit widersprechen könnte; es läßt sich aber auch kein theoretischer

Beweisgrund aufzeigen, der uns berechtigen könnte, diese Gültigkeit

anzunehmen. Dieselbe ist also völlig problematisch. Daß man aber bei

Auflösung dieser Aufgabe mit der der obigen nicht völlig gleichen Schritt halten

könne, fällt bald in die Augen. Der Begriff von Gott nemlich war a priori durch

unsre Vernunft gegeben, war als solcher uns schlechterdings nothwendig, und

wir konnten mithin die Aufgabe unsrer Vernunft, über seine Gültigkeit außer uns

etwas zu entscheiden, nicht so nach Belieben ablehnen; für den einer

Offenbarung aber haben wir a priori kein dergleichen Datum anzuführen, und es

wäre mithin recht wohl möglich, diesen Begriff entweder überhaupt nicht zu

haben, oder die Frage über seine Gültigkeit außer uns als völlig unnütz von der

Hand zu weisen. Was hieraus, daß er a priori nicht gegeben ist, schon

unmittelbar folgt, daß nemlich auch keine a priori geschehne

Willensbestimmung sich werde aufzeigen lassen, die uns bestimme seine

Realität anzunehmen, weil ja dann diese Willensbestimmung das vermißte

Datum a priori seyn würde, wird völlig klar, wenn man sich erinnert, daß, um

sich den uns a priori aufgestellten Endzweck als möglich zu denken, nichts

weiter erfordert wird, als die Existenz Gottes, und die Fortdauer endlicher

moralischer Wesen anzunehmen, um welche Sätze, ihrer Materie nach, es im

Begriffe einer Offenbarung gar nicht zu thun ist, der sie vielmehr zum Behuf

seiner eignen Möglichkeit schon als angenommen voraussetzt; es ist vielmehr

blos um die Annehmung einer gewissen Form der Bestätigung dieser Sätze zu

thun. Aus der Bestimmung des obern Begehrungsvermögens durch das

Moralgesetz läßt mithin kein Moment, die Gültigkeit des Offenbarungsbegriffs

anzunehmen, sich ableiten. Vielleicht aber aus einer durch das obere dem Moralgesetze gemäß geschehne Bestimmung des untern? — Das Moralgesetz

nemlich gebietet schlechthin, ohne Rücksicht auf die Möglichkeit oder

Unmöglichkeit, überhaupt, oder in einzelnen Fällen eine Kausalität in der

Sinnenwelt zu haben; und durch die dadurch geschehne Bestimmung des obern

Begehrungsvermögens, das Gute schlechthin zu wollen, wird das untere auch

durch Naturgesetze bestimmbare bestimmt, die Mittel zu wollen, dasselbe

wenigstens in sich (in seiner sinnlichen Natur) hervorzubringen. Das obere

Begehrungsvermögen will schlechthin den Zweck, das untere will die Mittel

dazu. Nun ist es, laut der §. 8. geschehnen Entwickelung der formalen Funktion

der Offenbarung, welche zugleich die einzige ihr wesentliche ist, ein Mittel für

sinnlich Menschen, im Kampfe der Neigung gegen die Pflicht, der letztern die

Oberhand über die erstere zu verschaffen, wenn sie sich die Gesetzgebung des

Heiligsten unter sinnlichen Bedingungen vorstellen dürfen. Diese Vorstellung ist

denn die einer Offenbarung. Das untere Begehrungsvermögen muß mithin unter

obigen Bedingungen die Realität des Begriffs der Offenbarung nothwendig

wollen, und, da gar kein vernünftiger Grund dagegen ist, so bestimmt dasselbe

das Gemüth, ihn als wirklich realisirt anzunehmen, d. h. als bewiesen

anzunehmen, eine gewisse Erscheinung sey wirklich durch göttliche Kausalität

bewirkte absichtliche Darstellung dieses Begriffs, und sie dieser Annahme

gemäß zu brauchen.

 

Eine Bestimmung durchs untere Begehrungsvermögen die Realität einer

Vorstellung zu wollen, deren Gegenstand man nicht selbst hervorbringen kann,

ist, sie sey auch bewirkt durch was sie wolle, ein Wunsch; mithin liegt der

Aufnahme einer gewissen Erscheinung als göttlicher Offenbarung, nichts mehr

als ein Wunsch zum Grunde. Da nun ein solches Verfahren, etwas zu glauben,

weil das Herz es wünscht, nicht wenig, und nicht mit Unrecht, verschrieen ist, so

müssen wir noch einige Worte, wenn auch nicht zur Deduktion der

Rechtmäßigkeit, doch zur Ablehnung aller Einsprüche gegen dieses Verfahren

im gegenwärtigen Falle hinzusetzen.

 

Wenn ein bloßer Wunsch uns berechtigen soll, die Realität seines Objekts

anzunehmen, so muß derselbe sich auf die Bestimmung des obern

Begehrungsvermögens durchs Moralgesetz gründen, und durch dieselbe

entstanden seyn; die Annahme der Wirklichkeit seines Objekts muß uns die

Ausübung unsrer Pflichten, und zwar nicht etwa blos dieser oder jener, sondern

des pflichtmäßigen Verhaltens überhaupt erleichtern, und von der Annahme des

Gegentheils muß sich zeigen lassen, daß sie dieses pflichtmäßige Verhalten in

den wünschenden Subjekten erschweren würde; und dieses darum, weil wir nur bei einem Wunsche dieser Art einen Grund anführen können, warum wir über

die Wirklichkeit seines Objekts überhaupt etwas annehmen, und die Frage über

dieselbe nicht gänzlich abweisen wollen. Daß beim Wunsche einer Offenbarung

dieses der Fall sey, ist schon oben zur Genüge gezeigt.

 

Mit diesem Kriterio der Annehmbarkeit eines gewünschten blos um des

Wunsches willen, muß sich nun auch das zweite vereinigen, nemlich die völlige

Sicherheit, daß wir nie eines Irrthums bei dieser Annahme werden überfuhrt

werden können, in welchem Falle die Sache für uns völlig wahr, es für uns eben

so gut ist, als ob dabei gar kein Irrthum möglich wäre. Dies findet nun bei der

Annahme einer alle Kriterien der Göttlichkeit an sich habenden Offenbarung,

d. i. bei der Annahme, daß eine gewisse Erscheinung durch unmittelbare

göttliche Kausalität dem Begriffe einer Offenbarung gemäß bewirkt sey, der

höchsten Strenge nach statt. Der Irrthum dieser Annahme kann uns, und wenn

wir Ewigkeiten hindurch an Einsichten zunehmen, nie aus Gründen einleuchten,

oder dargethan werden; denn dann müßte, da vor der theoretischen Vernunft

Richterstuhl diese Annahme schlechterdings nicht gehört, gezeigt werden

können, daß sie der praktischen Vernunft, nemlich dem durch dieselbe gegebnen

Begriffe von Gott widerspräche, welcher Widerspruch aber, da das Moralgesetz

für alle vernünftige Wesen auf jeder Stufe ihrer Existenz das gleiche ist, schon

jetzt erhellen müßte. Eben so wenig kann ein solcher Irrthum, wie es bei andern

menschlichen Wünschen, die meist auf die Zukunft gehen, so oft der Fall ist,

durch eine nachmalige Erfahrung dargethan werden; denn wie sollte die

Erfahrung wol beschaffen seyn, die uns belehren könnte, eine einem möglichen

Begriffe in Gott völlig gemäße Wirkung sey nicht durch die Kausalität dieses

Begriffs bewirkt? welches eine offenbare Unmöglichkeit ist: oder auch nur die,

welche wir, im Falle daß sie es sey, machen müßten, und aus deren Abwesenheit

wir schließen könnten, sie sey es nicht? — Die Untersuchung ist bis zu einem

Punkte getrieben, von welchem aus sie für uns nicht weiter gehen kann: bis zur

Einsicht in die völlige Möglichkeit einer Offenbarung sowohl überhaupt, als

insbesondre durch eine bestimmt gegebne Erscheinung; sie ist für uns (alle

endliche Wesen) völlig geschlossen; wir sehen am Endpunkte dieser

Untersuchung mit völliger Sicherheit, daß über die Wirklichkeit einer

Offenbarung schlechterdings kein Beweis weder für sie, noch wider sie statt

finde, noch je statt finden werde, und daß, wie es mit der Sache an sich sey, nie

irgend ein Wesen wissen werde, als Gott allein. — Wollte man etwa noch zuletzt

als den einzigen Weg, wie wir hierüber belehrt werden könnten, annehmen, Gott

selbst könne es uns mittheilen, so wäre dies eine neue Offenbarung, über deren

objektive Realität die vorige Unwissenheit entstehen würde, und bei der wir wieder da seyn würden wo wir vorher waren. — Da es aus allem gesagten völlig

sicher ist, daß über diesen Punkt keine Überführung des Irrthums, d. i. daß für

uns überhaupt kein Irrthum darüber möglich sey, eine Bestimmung des

Begehrungsvermögens aber uns treibt, uns für das bejahende Urtheil zu erklären,

so können wir mit völliger Sicherheit dieser Bestimmung nachgeben[28].

 

Diese Annahme einer Offenbarung ist nun, da sie auf eine Bestimmung des

Begehrungsvermögens rechtmäßig sich gründet ein Glaube, den wir zum

Unterschiede vom reinen Vernunftglauben an Gott und Unsterblichkeit, der sich

auf etwas materielles bezieht, den formalen, empirisch bedingten, Glauben

nennen wollen. Der Unterschied beider, und alles, was wir über den letztern

noch zu sagen haben, wird aus einer Vergleichung der Bestimmung des Gemüths

bei einem oder dem ändern nach Ordnung der Kategorientitel sich ergeben.

 

Der Qualität nach nemlich ist der Glaube im ersten so wie im zweiten Falle

eine freie durch keine Gründe erzwungne Annahme der Realität eines Begriffs,

dem diese Realität durch keine Gründe zugesichert werden kann, im ersten Falle

eines gegebnen, im zweiten eines gemachten, im ersten um einer negativen

Bestimmung des untern Begehrungsvermögens (§. 2.) durch das obere, im

zweiten um einer positiven Bestimmung desselben willen vermittelst jener

negativen. Dies sind Verschiedenheiten, welche schon angezeigt, und deren

Folgen schon entwickelt worden. Aber es zeigt sich hier noch eine neue. Im

reinen Vernunftglauben nemlich wird blos angenommen, daß einem Begriffe,

dem von Gott, überhaupt ein Gegenstand außer uns korrespondire, (denn der

Glaube an Unsterblichkeit läßt sich als von der Existenz Gottes blos abgeleitet

betrachten, und wir haben mithin hier keine besondre Rücksicht auf ihn zu

nehmen): im Offenbarungsglauben aber nicht blos das, sondern auch, daß ein

gewisses gegebnes ein diesem Begriffe korrespondirendes sey. Im letztern also

scheint das Gemüth einen Schritt weiter zu gehen, und eine kühnere Anmaaßung

zu machen, die eine größere Berechtigung für sich anzuführen haben sollte. Aber

das hegt in der Natur beider Begriffe, und der Schritt ist wirklich im letzteren

Falle nicht kühner, als im ersteren. Der Begriff von Gott nemlich ist schon a

priori völlig bestimmt gegeben, so weit er nemlich von uns bestimmt werden

kann, und läßt durch keine Erfahrung, und eben so wenig durch Schlüsse aus der

angenommenen Existenz sich weiter bestimmen. Eine Realisation desselben

kann mithin gar nichts, weiter thun, als die Existenz eines demselben

korrespondirenden Gegenstandes annehmen; sie kann weiter nichts zu ihm

hinzusetzen, weil dieser Gegenstand nur auf diese eine a priori gegebne Art

bestimmt seyn kann. Im Begriffe der Offenbarung aber wird eine zu gebende Erfahrung gedacht, die als solche, und inwiefern sie das ist, a priori gar nicht

bestimmt werden kann, sondern als a posteriori auf mannigfaltige Art

bestimmbar angenommen werden muß. Sie als realisirt annehmen, heißt nichts

anderes, und kann nichts anderes heißen, als sie völlig bestimmt gegeben zu

denken; diese völlige Bestimmung muß aber durch die Erfahrung gegeben

werden. Folglich findet gar keine Annahme der Realität dieses Begriffs

überhaupt (in abstracto) statt, sondern er kann nur durch Anwendung auf eine

bestimmte Erscheinung (in concreto) realisirt werden, und durch diese

Anwendung geschieht nichts anderes, als was im reinen Vernunftglauben

geschieht: es wird angenommen, daß einem a priori vorhandenen Begriffe etwas

außer ihm entspreche. Wenn von der Quantität des Glaubens die Rede ist, so

kann damit nur eine subjektive gemeint seyn, weil kein Glaube auf objektive

Gültigkeit Anspruch macht, in welchem Falle er kein Glaube wäre. In dieser

Rücksicht ist nun der reine Vernunftglaube allgemeingültig für alle endliche

vernünftige Wesen, weil er sich auf eine a priori geschehne Bestimmung des

Begehrungsvermögens durch das Moralgesetz, etwas nothwendig zu wollen,

gründet, und auf einen a priori durch die reine Vernunft gegebnen Begriff geht.

Er läßt sich zwar niemanden aufdringen, weil er auf eine Bestimmung der

Freiheit sich gründet, aber er läßt sich von jedermann fordern, und ihm

ansinnen. — Es leuchtet sogleich ein, daß der empirisch bedingte Glaube auf

diese Allgemeingültigkeit nicht Anspruch machen könne. Denn theils geht er auf

einen nicht gegebnen, sondern gemachten Begriff, der mithin nicht nothwendig

im menschlichen Gemüthe ist. Wenn nun jemand auf diesen Begriff überhaupt

nicht käme, so könnte er auch keine Darstellung desselben annehmen, und wir

wurden mithin diese Annahme vergeblich in ihm voraussetzen, da wir nicht

einmal den Begriff derselben in ihm mit Sicherheit voraussetzen können. Theils

aber wird die Bestimmung des Gemüths, eine Darstellung dieses Begriffs

anzunehmen, nur durch einen Wunsch, der sich auf ein empirisches Bedürfniß

gründet, bewirkt. Wenn nun jemand dieses Bedürfniß in sich nicht fühlt, wenn er

auch historisch wissen sollte, daß es bei andern vorhanden sey, so kann in

demselben nimmermehr der Wunsch entstehen, eine Offenbarung annehmen zu

dürfen, mithin auch kein Glaube an dieselbe. — Nur ein einziger Fall läßt sich

denken, in welchem auch ohne das Gefühl dieses Bedürfnisses in sich selbst

wenigstens ein vorübergehender Glaube möglich ist, wenn nemlich jemand in

die Nothwendigkeit versetzt wird, durch die Vorstellung einer Offenbarung, ohne

ihrer eben für sich selbst zu bedürfen, auf die Herzen andrer zu wirken, die

derselben bedürfen. Der lebhafte, seiner Pflicht, Moralität nach seinen Kräften

auch außer sich zu verbreiten, gemäße Wunsch, vereint mit der Überzeugung,

daß dies bei den gegebnen Subjekten nur durch diese Vorstellung möglich sey, wird ihn treiben, sie zu gebrauchen. Mit wahrer Energie kann er sie nicht

brauchen, ohne als ein selbst überzeugter und glaubender zu reden. Diesen

Glauben zu heucheln, wäre gegen die Wahrheit und Lauterkeit des Gemüths, und

folglich moralisch unmöglich. Das dadurch entstehende dringende Gefühl eines

Bedürfnisses des Offenbarungsglaubens in dieser Lage wird, wenigstens so

lange dieses Gefühl dauert; den Glauben selbst in ihm hervorbringen, wenn er

auch etwa, nachdem er kälter geworden ist, diese Vorstellungen allmählig wieder

bei Seite legen sollte[29].

 

Es folgt also aus dem gesagten, daß der Glaube an Offenbarung sich nicht

nur nicht aufdringen, sondern auch nicht einmal von jedermann fordern, oder

ihm ansinnen lasse.

 

So wie der Glaube an Offenbarung nur unter zwei Bedingungen möglich ist,

daß man nemlich theils gut seyn wolle, theils der Vorstellung einer geschehnen

Offenbarung als eines Mittels bedürfe, um das Gute in sich hervorzubringen[30],

so kann auch der Unglaube in Rücksicht auf sie zweierlei Ursachen haben, daß

man nemlich entweder gar keinen guten Willen habe, und mithin, alles, was uns

zum Guten antreiben, und unsre Neigungen einschränken zu wollen das Ansehen

hat, hasse, und von der Hand weise, oder daß man bei dem besten Willen nur die

Unterstützung einer Offenbarung nicht bedürfe, um ihn in's Werk setzen zu

können. Die erstere Verfassung der Seele ist tiefes moralisches Verderben; die

letztere ist, wenn sie sich nur etwa nicht auf die natürliche Schwäche unsrer

Neigungen, oder auf eine dieselben tödtende Lebensart, sondern auf wirksame

Hochachtung des Guten, um sein selbst willen, gründet, wirkliche Stärke, und

man darf, ohne Furcht, der Würde der Offenbarung dadurch etwas zu benehmen,

das sagen, weil bei wirklich vorherrschender Liebe des Guten, ohne welche

überhaupt kein Glaube möglich ist, nicht zu befürchten steht, daß jemand sie von

der Hand weisen werde, so lange er noch irgend eine gute Wirkung derselben an

sich verspürt. Aus welchen Ursachen von beiden der Unglaube bei einem

bestimmten Subjekte entstanden sey, können nur die Früchte lehren.

 

Zur Ablehnung einer übereilten Folgerung hieraus aber müssen wir schon

hier anmerken, daß, wenn gleich nicht der Glaube an Offenbarung, dennoch die

Kritik ihres Begriffs auf Allgemeingültigkeit Anspruch mache. Denn letztere hat

nichts zu begründen, als die absolute Möglichkeit einer Offenbarung, sowohl in

ihrem Begriffe, als daß etwas demselben korrespondirendes angenommen

werden könne, und dies thut sie aus Principien a priori, mithin allgemeingültig.

Jedem also wird durch sie angemuthet, zuzugestehen, daß nicht nur überhaupt

eine Offenbarung möglich sey, sondern auch, daß eine in der Sinnenwelt wirklich gegebne Erscheinung, die alle Kriterien derselben an sich hat, eine seyn