Versuch einer Kritik aller Offenbarung

Johann Gottlieb Fichte · Kapitel 14 von 24

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Versuch einer Kritik aller Offenbarung

§. 8. Von der Möglichkeit des im Begriffe der Offenbarung vorausgesetzten empirischen Datum.

Daß eine durch Freiheit einem Begriffe vom Zwecke gemäß bewirkte

Erscheinung in der Sinnenwelt überhaupt, folglich auch eine Offenbarung sich

als physisch möglich denken lasse, bedarf keines Beweises, indem es zum

Behufe der Möglichkeit der schlechthin geforderten Kausalität des

Moralgesetzes auf die Sinnenwelt schon angenommen worden ist. Dennoch

werden wir zur Erläuterung, nicht zum Beweise, und wegen einiger daraus

herfließender wichtigen Folgen auf Berichtigung des Offenbarungsbegriffs,

einige Untersuchungen über diese physische Möglichkeit anstellen.

 

Beym Schlusse dieser beiden Untersuchungen muß es völlig klar seyn, ob

sich vernünftiger Weise etwas dem Offenbarungsbegriffe korrespondirendes

überhaupt erwarten lasse, oder nicht. Zum Behufe der Möglichkeit aber, diesen

Begriff auf eine besondre in concreto gegebne Erscheinung anzuwenden, bedarf

es noch einer genauem Zergliederung des Offenbarungsbegriffs selbst, welcher

angewendet werden soll. Die Bedingungen, unter welchen eine solche

Anwendung möglich ist, müssen alle im Begriffe liegen, und sich durch eine

Analysis desselben aus ihm entwickeln lassen. Sie heißen Kriterien. Unser

nächstes Geschäft nach jenen Untersuchungen wird also das seyn, diese

Kriterien aufzustellen, und zu beweisen.

 

Hiedurch wird nun nicht nur die Möglichkeit, für diesen Begriff überhaupt

etwas ihm korrespondirendes zu erwarten, sondern auch die, ihn auf eine

wirklich gegebne Erscheinung anzuwenden, völlig gesichert. Wenn aber eine

solche Anwendung gleich völlig möglich ist, so läßt sich doch daraus noch kein

Grund erkennen, warum wir sie wirklich machen sollten. Nur nach Aufzeigung

eines solchen Grundes also ist die Kritik aller Offenbarung geschlossen.

 

§. 8.

 

Von der Möglichkeit des im Begriffe der Offenbarung

vorausgesetzten empirischen Datum.

 

Die in der Deduktion des Begriffs der Offenbarung von praktischen

Vernunftprincipien a priori vorausgesetzte Erfahrung ist die: es könne

moralische Wesen geben, in welchen das Moralgesetz seine Kausalität für

immer, oder nur in gewissen Fällen verliere. Das Moralgesetz fordert eine

Kausalität auf das obere Begehrungsvermögen um die Bestimmung des Willens;

es fordert vermittelst jenes eine auf das untere, um die völlige Freiheit des

moralischen Subjekts vom Zwange der Naturtriebe hervorzubringen. Ist die erstere Art der Kausalität aufgehoben, so fehlt der Wille, überhaupt ein Gesetz

anzuerkennen, und ihm Gehorsam zu leisten; ist nur die zweite gehindert, so ist

bei allem guten Willen der Mensch zu schwach, das Gute, das er will, wirklich

auszuüben. Dieser Hypothese empirische Möglichkeit soll bewiesen werden,

d. h. es soll, nicht aus der Einrichtung der menschlichen Natur überhaupt,

insofern sie allgemein und a priori zu erkennen ist, sondern aus ihren

empirischen Bestimmungen gezeigt werden, daß es möglich, und wahrscheinlich

sey, daß das Sittengesetz seine Kausalität in ihnen verlieren könne; wodurch

denn die Frage beantwortet wird: Warum war eine Offenbarung nöthig, und

warum konnten die Menschen sich nicht mit der Naturreligion allein behelfen?

Die Ursachen davon können nicht in der Einrichtung der menschlichen Natur

überhaupt, insofern sie a priori zu erkennen ist, liegen; denn sonst müßten wir

das Bedürfniß einer Offenbarung schon a priori zeigen können, es müßte sich

ein Datum der reinen Vernunft dafür anführen lassen, und der Begriff von ihr

wäre ein gegebner: sondern in zufälligen Bestimmungen derselben. Um aber die

völlige Einsicht in die Grenzen, innerhalb welcher Vernunftreligion zulänglich

ist, innerhalb welcher Naturreligion eintritt, und wo endlich geoffenbarte nöthig

wird, zu eröffnen, wird es sehr dienlich seyn, das Verhältniß der menschlichen

Natur zur Religion, sowohl überhaupt, als ihren besondern Bestimmungen nach,

zu untersuchen.

 

Der Mensch steht, als Theil der Sinnenwelt, unter Naturgesetzen. Er ist in

Absicht seines Erkenntnißvermögens genöthigt, von Anschauungen, die unter

den Gesetzen der Sinnlichkeit stehen, zu Begriffen fortzugehen; und in Absicht

des untern Begehrungsvermögens sich durch sinnliche Antriebe bestimmen zu

lassen. Als Wesen einer übersinnlichen Welt aber, seiner vernünftigen Natur

nach, wird sein oberes Begehrungsvermögen, durch ein ganz anderes Gesetz

bestimmt, und dieses Gesetz eröffnet durch seine Anforderungen ihm Aussichten

auf Erkenntnisse, die weder unter den Bedingungen der Anschauung, noch unter

denen der Begriffe stehen. Da aber sein Erkenntnißvermögen schlechterdings an

jene Bedingungen gebunden ist, und er ohne sie sich gar nichts denken kann, so

ist er genöthigt auch diese Gegenstände einer übernatürlichen Welt unter jene

Bedingungen zu setzen, ob er gleich erkennt, daß eine solche Vorstellungsart nur

subjektiv, nicht objektiv gültig sey, und daß sie ihn weder zu theoretischen, noch

praktischen Folgerungen berechtige. Sein unteres, durch sinnliche Antriebe

bestimmbares Begehrungsvermögen ist dem obern untergeordnet, und es soll nie

seinen Willen bestimmen, wo die Pflicht redet. Dies ist wesentliche Einrichtung

der menschlichen Natur. So soll der Mensch seyn, und so kann er auch seyn,

denn alles, was ihn verhindert, so zu seyn, ist seiner Natur nicht wesentlich, sondern zufällig, und kann also nicht nur weggedacht werden, sondern auch

wirklich weg seyn. In welchem Verhältnisse steht er nun in diesem Zustande

gegen die Religion? bedarf er ihrer? welcher? und wozu?

 

Die nächste Folge dieser ursprünglichen Einrichtung der menschlichen Natur

ist die, daß ihm das Moralgesetz als Gebot, und nicht als Aussage erscheint, daß

es zu ihm von Sollen redet, und nicht von Seyn; daß er sich bewußt ist, auch

anders, als dieses Gesetz befiehlt, handeln zu können; daß er folglich, seiner

Vorstellung nach, einen Werth, und ein Verdienst erhält, wenn er so handelt.

Dieser Werth, den er sich selbst giebt, berechtigt ihn, die demselben

angemessene Glückseligkeit zu erwarten: aber diese kann er sich nicht selbst

geben, so wie jenen; er erwartet sie also vom höchsten Exekutor des Gesetzes,

der ihm durch dasselbe angekündigt wird. Dieses Wesen zieht seine ganze

Verehrung auf sich, weil es einen unendlichen Werth hat, gegen welchen der

seinige in Nichts verschwindet; und seine ganze Zuneigung, weil er alles von

ihm erwartet, was er gutes zu erwarten hat. Er kann nicht gleichgültig gegen den

stets gegenwärtigen Beobachter, Späher, und Beurtheiler seiner geheimsten

Gedanken, und den gerechtesten Vergelter derselben bleiben. Er muß wünschen,

ihm seine Bewunderung und Verehrung zu bezeigen, und da er's durch nichts

anders kann, es durch pünktlichen in Rücksicht auf Ihn geleisteten Gehorsam zu

thun. — Dies ist reine Vernunftreligion. Religiosität von dieser Art erwartet

nicht vom Gedanken des Gesetzgebers ein Moment zur Erleichterung der

Willensbestimmung, sondern nur Befriedigung ihres Bedürfnisses ihm ihre

Zuneigung zu erkennen zu geben. Sie erwartet keine Anforderung von Gott, ihm

zu gehorchen, sondern nur die Erlaubniß, bei ihrem willigen Gehorsame auf ihn

zu sehen. Sie will nicht Gott eine Gunst erweisen, indem sie ihm dient; sondern

sie erwartet es von ihm als die höchste Gnade, sich von ihr dienen zu

lassen. — Dies ist die höchste moralische Vollkommenheit des Menschen. Sie

setzt nicht nur den festen Willen immer sittlich gut zu handeln, sondern auch

völlige Freiheit voraus. Es ist a priori unmöglich zu bestimmen, ob in concreto

irgend ein Mensch dieser moralischen Vollkommenheit fähig sey, und es ist bei

gegenwärtiger Lage der Menschheit gar nicht wahrscheinlich.

 

Der zweite Grad der moralischen Güte setzt eben diesen festen Willen, im

Ganzen dem Moralgesetze zu gehorchen, aber keine völlige Freiheit in einzelnen

Fällen voraus. Die sinnliche Neigung kämpft noch gegen das Pflichtgefühl, und

ist eben so oft Siegerin[TN9], als besiegt. Die Ursachen dieser moralischen

Schwäche liegen nicht im Wesentlichen der menschlichen Natur, sondern sie

sind zufällig: theils bei diesem und jenem Subjekte eine körperliche Konstitution, welche die größere Heftigkeit, und die anhaltendere Dauer der

Leidenschaften begünstigt; theils, und hauptsächlich die gegenwärtige Lage der

Menschheit, in welcher wir weit früher angewöhnt werden, nach Naturtrieben zu

handeln, als nach moralischen Gründen, und weit öftrer in den Fall kommen, uns

durch die ersteren bestimmen lassen zu müssen, als durch die letzteren, so daß

unsre Ausbildung als Naturmenschen meist immer große Vorschritte vor unsrer

moralischen Bildung voraus hat. Da in diesem Zustande der ernste Wille

moralisch zu handeln, mithin ein lebhaftes, thätiges, sittliches Gefühl

vorausgesetzt wird, so muß diese Schwäche dem Menschen sehr unangenehm

seyn, und er muß begierig jedes Mittel aufsuchen, und ergreifen, um seine

Bestimmung durchs Moralgesetz zu erleichtern. Wenn es darum zu thun ist, der

moralischen Neigung das Übergewicht über die sinnliche zu verschaffen, so

kann dies auf zweierlei Art geschehen, theils indem man die sinnliche Neigung

schwächt, theils indem man den Antrieb des Sittengesetzes, die Achtung für

dasselbe, verstärkt. Das erste geschieht nach technisch-praktischen Regeln, die

auf Naturprincipien beruhen, und über welche jeden sein eignes Nachdenken,

Erfahrung, und empirische Selbstkenntniß belehren muß. Sie liegen außer dem

Kreise unsrer gegenwärtigen Untersuchung. Der Antrieb des Moralgesetzes läßt

sich, ohne der Moralität Abbruch zu thun, nicht anders verstärken, als durch

lebhafte Vorstellung der innern Erhabenheit und Heiligkeit seiner Forderungen;

durch ein dringenderes Gefühl des Sollens und Müssens. Und wie kann dies

dringender werden, als wenn uns stets die Vorstellung eines ganz heiligen

Wesens vorschwebt, das uns heilig zu seyn befiehlt? In ihm erblicken wir die

Übereinstimmung mit dem Gesetze nicht mehr blos als etwas, das seyn soll,

sondern als etwas, das ist; in ihm erblicken wir die Nothwendigkeit, so zu seyn,

dargestellt. Wie kann das sittliche Gefühl mehr verstärkt werden, als durch die

Vorstellung, daß bei unmoralischen Handlungen nicht blos wir selbst, die wir

unvollkommne Wesen sind — nein, daß die höchste Vollkommenheit uns

verachten müsse? daß bei Selbstüberwindung, und Aufopferung unsrer liebsten

Neigungen für die Pflicht, nicht nur wir selbst, sondern die wesentliche

Heiligkeit uns ehren müsse? Wie können wir aufmerksamer auf die Stimme

unsers Gewissens, und gelehriger gegen sie werden, als wenn wir in ihr die

Stimme des Heiligsten hören, der unsichtbar[TN10] uns immer begleitet, und die

geheimsten Gedanken unsers Herzens späht — vor dem wir wandeln? Da die

Neigung im Subjekte gegen dieses neue Moment des Sittengesetzes, welches ihr

Abbruch thut, streitet, so wird die Vernunft suchen, dasselbe durch völlige

Sicherung des Grundes, auf dem es beruht, zu befestigen; sie wird einen Beweis

für den Begriff Gottes als moralischen Gesetzgebers suchen, und sie wird ihn im

Begriffe desselben, als Weltschöpfers, finden. Dies ist der zweite Grad der sittlichen Vollkommenheit, der die Naturreligion begründet. — Diese Religion

soll allerdings Mittel der Willensbestimmung in einzelnen Fällen, bei

eintretendem Kampfe der Neigung gegen die Pflicht, werden; aber sie setzt die

erste, höchste Bestimmung des Willens, dem Moralgesetze überhaupt zu

gehorchen, als durch dasselbe schon geschehen, voraus, denn sie bietet sich nicht

dar, sondern sie muß gesucht werden, und niemand kann sie suchen, der sie nicht

wünscht.

 

Der tiefste Verfall vernünftiger Wesen in Rücksicht auf Sittlichkeit endlich

ist es, wenn nicht einmal der Wille da ist, ein Moralgesetz anzuerkennen, und

ihm zu gehorchen; wenn sinnliche Triebe die einzigen Bestimmungsgründe ihres

Begehrungsvermögens sind. Es scheint wenigstens, vor der Hand gar nichts für

die Nothwendigkeit einer Offenbarung zu beweisen, wenn man auch in der

Gesellschaft unter andern moralisch bessern Menschen noch so viele in diesem

Grade verdorbne Subjekte sollte aufzeigen können: denn es muß den bessern

möglich seyn, und es ist ihre Pflicht, — könnte man sagen, — in den schlechtern

durch Belehrung und Bildung das moralische Gefühl zu entwickeln, und sie so

bis zum Bedürfniß einer Religion zu führen. Ohne uns vor der Hand auf diese

Untersuchung einzulassen, wollen wir die Frage nur so stellen, wie ihre

Beantwortung für den Erweis eines empirischen Bedürfnisses der Offenbarung

entscheidend wird: War es möglich, dass die ganze Menschheit, oder wenigstens

ganze Völker- und Länderstriche in diesen tiefen moralischen Verfall gerathen

konnten? Um sie beantworten zu können, müssen wir erst den Begriff der

empirischen Sinnlichkeit etwas näher bestimmen.

 

Sinnlichkeit überhaupt, nemlich empirische, könnte man füglich als eine

Unfähigkeit zur Vorstellung der Ideen beschreiben; um dadurch zugleich den

theoretischen Fehler, sich dieselben entweder gar nicht, oder nicht anders, als

unter den Bedingungen der empirischen Sinnlichkeit, denken zu können, und

den praktischen, sich nicht durch dieselben bestimmen zu lassen, der aus dem

erstem nothwendig folgt, zu befassen. Man kann die empirische Sinnlichkeit,

eben so wie die reine, in zwei Gattungen eintheilen, in die äussere und innere.

Die erstere besteht in theoretischer Rücksicht darin, wenn man sich alles unter

die empirischen Bedingungen der äußern Sinne, alles hörbar, fühlbar, sichtbar

u. s. w. denkt, und auch alles wirklich sehen, hören, fühlen will, und damit ist

immer eine gänzliche Unfähigkeit zum Nachdenken, zu Verfolgung einer Reihe

von Schlüssen, wenn es auch nur über Gegenstände der Natur ist, verbunden;

und in praktischer, wenn man sich nur durch die Lust des äußern Sinns,

bestimmen läßt. Dieses ist derjenige Grad derselben, den man auch rohe Sinnlichkeit nennt. Die zweite besteht in theoretischer Rücksicht darin, daß man

sich alles wenigstens unter die empirischen Bedingungen unsers innern Sinns,

alles modificirbar denkt, und es auch wirklich modificiren will; und in

praktischer, wenn man sich durch nichts höheres bestimmen läßt, als durch die

Lust des innern Sinns. Dahin gehört die Lust am Spiel, am Dichten, am Schönen

(aber nicht am Erhabnen), selbst am Nachdenken, am Gefühl seiner Kraft, und

sogar das Mitgefühl, ob es gleich der edelste aller sinnlichen Triebe ist. Wenn

diese Sinnlichkeit herrschend ist, d. i. wenn wir blos und lediglich durch ihren

Antrieb und nie durch das Moralgesetz uns bestimmen lassen, so ist klar, dass sie

allen Willen gut zu seyn, und alle Moralität gänzlich ausschließt. Aber bei den

meisten Menschen hat sie zwar bei weitem das Übergewicht, und sie werden in

den meisten Fällen blos durch sie bestimmt; aber dennoch sind sie darum noch

nicht überhaupt aller reinmoralischen Handlungen unfähig, und haben

wenigstens noch soviel moralisches Gefühl, um die Sträflichkeit und

Unanständigkeit ihrer Handlungsart in auffallenden Fällen oder bei gewissen

Veranlassungen zu fühlen, und sich deren zu schämen. Gesetzt aber, sie

wendeten das Moralgesetz auch nie auf sich selbst an, und hätten nie Schaam

oder Reue über ihre eigne Unvollkommenheit empfunden, so zeigt es sich doch

in ihrer Beurtheilung der Handlungen andrer, in ihrer oft starken Misbilligung

derselben aus richtigen moralischen Gründen, dass sie des moralischen Sinns

nicht gänzlich unfähig sind. Auf Menschen von dieser Art, sollte man glauben,

würde man eben von der Seite aus, wo sie noch Empfänglichkeit für Moralität

zeigen, wirken, — man würde sich eben der Grundsätze, die sie auf andre

anwenden, bedienen können, um ihnen über ihren eignen Zustand die Augen zu

öffnen, sie so allmählich zum guten Willen, und durch ihn endlich zur

Religiosität zu führen. Es müsste also, zum Behufe der Nothwendigkeit einer

Offenbarung gezeigt werden können, dass Menschen, und ganze

Menschengeschlechter möglich seyen, die durch herrschende Sinnlichkeit des

Sinns für Moralität entweder gänzlich, oder doch in einem so hohen Grade

beraubt wären, dass man von diesem Wege aus gar nicht auf sie wirken könne;

welche sich des Moralgesetzes in ihnen entweder gar nicht, oder doch so wenig

bewusst seyen, dass man auf diesen Grund in ihnen gar nichts bauen könne. Es

lässt sich a priori wol denken, daß die Menschheit entweder von ihrem

Ursprünge an, oder durch mancherlei Schicksale in so eine Lage habe kommen

können, daß sie, in beständigem harten Kampfe mit der Natur um ihre

Subsistenz, genöthigt gewesen sey, alle ihre Gedanken stets auf das, was vor

ihren Füßen lag, zu richten; auf nichts denken zu können, als auf das

Gegenwärtige; und kein ander Gesetz hören zu können, als das der Noth. In so

einer Lage ist es unmöglich, dass das moralische Gefühl erwache, und sittliche Begriffe sich entwickeln: aber die Menschheit wird nicht immer, sie wird außer

besondern Fällen nicht lange in derselben bleiben: sie wird durch Hülfe der

Erfahrung sich Regeln machen, und Maximen ihres Verhaltens abstrahiren.

Diese Maximen, blos durch Erfahrung in der Natur entstanden, werden auch blos

auf diese angewendet seyn, und möglichen moralischen Regeln oft

widersprechen. Sie werden sich dennoch, durch ihre Anwendbarkeit und durch

das allgemeine Beispiel bewährt, von Generation auf Generation fortpflanzen,

und vermehrt werden; und nun werden sie es seyn, die die Möglichkeit der

Moralität vernichten, nachdem jene dringende Noth, die vor ihnen es that, durch

sie zum Theil gehoben ist. Denkt man an die Bewohner des Feuerlandes, welche

ihr Leben in einem Zustande, der so nahe an die Thierheit gränzt, hinbringen, an

die meisten Bewohner der Südsee-Inseln, welchen der Diebstahl etwas ganz

gleichgültiges zu seyn, und welche sich desselben nicht im geringsten zu

schämen scheinen, an jene Negern, welche ohne langes Bedenken ihre Frau,

oder ihre Kinder gegen einen Trunk Brandwein in die Sklaverei verkaufen, so

scheint man die erstere Bemerkung in der Erfahrung bestätigt zu finden; und um

sich von der Richtigkeit der zweiten zu überzeugen, hat man nur die Sitten und

Maximen policirter Völker zu studiren.

 

Wie soll nun die Menschheit aus diesem Zustande zur Moralität, und durch

sie zur Religion gelangen? Kann sie dieselbe nicht selbst finden? Um diese

Frage bestimmter zu beantworten, müssen wir dasjenige, was hierzu

vorausgesetzt wird, mit ihrem Zustande, vergleichen. Um zu entscheiden, ob ein

Volk der Sittlichkeit überhaupt in seinem gegenwärtigen Zustande fähig sey,

oder nicht, ist es nicht genug, ihr Verhalten zu betrachten, und der Schluß: ein

gewisses Volk begeht allgemein, und ohne Spur der geringsten Schaam,

Handlungen, die gegen die ersten Grundsätze aller Moral streiten, also ist es

ohne alles moralisches Gefühl; ist übereilt. Man muß untersuchen, ob sich denn

nicht einmal der Begriff von Pflicht überhaupt, wenn gleich noch so dunkel

gedacht, bei ihnen zeige, und wenn man denn da z. B. nur soviel findet, daß sie

auf die Beobachtung eines Vertrags, die sie nicht erzwingen können, auch in dem

Falle, da es dem zweiten Theile zuträglich wäre ihm nicht zu halten, trauen, und

in diesem Vertrauen sich wagen; daß sie im Fall der Verletzung desselben

lebhaftern und bitterern Unwillen zeigen, als sie über den ihnen dadurch

zugefügten Schaden an sich zeigen würden; so muß man ihnen den Begriff der

Pflicht überhaupt zugestehen. Nun aber ist ohne dieses Vertrauen auf

Beobachtung der Verträge es auch nicht einmal möglich, sich zur Gesellschaft zu

verbinden. Jedes Volk also, das nur in gesellschaftlicher Vereinigung lebt, ist

nicht ohne allen moralischen Sinn. Aber leider ist es allgemeine Gewohnheit aller derer, bei denen die Sinnlichkeit herrschend ist, sich dieses Gefühls nicht

sowohl als Bestimmungsgrundes ihrer eignen Handlungen, als vielmehr blos und

lediglich als Beurtheilungsprincips der Handlungen anderer zu bedienen. Ja, sie

gehen wol so weit, besonders wenn die Sinnlichkeit schon in Maximen gebracht

ist, eine Aufopferung, eine Verleugnung des Eigennutzes für die Pflicht, sich als

lächerliche Thorheit anzurechnen, und sich derselben zu schämen; sich also stets

und immer als blos unter dem Naturbegriffe stehend zu betrachten; verfahren

endlich auch wol so konsequent, es auch dem ändern für eben das anzurechnen,

wofern sie nicht etwa selbst persönlich dabei interessirt, und durch die

Pflichtverletzung des ändern an ihrem eignen Vortheile gekränkt worden sind.

Nur im letztern Falle erinnern sie sich, daß es Pflichten giebt; und dies macht

denn die Entwickelung dieses Begriffs, wo wir ihn mit herrschender Sinnlichkeit

vereinigt antreffen, sehr verdächtig, und berechtigt uns zu glauben, daß blos das

Princip der letztern, das des Eigennutzes, sie bewirkt habe. Mit herrschender

Sinnlichkeit ist also sogar der Wille, moralisch gut zu seyn, nicht zu vereinigen.

Da aber dieser Wille unumgänglich nöthig ist, um eine Religion als Mittel einer

stärkern Bestimmung durchs Moralgesetz zu suchen, so kann die Menschheit in

diesem Zustande nie von selbst eine Religion finden, denn sie kann sie nicht

einmal suchen.

 

Und wenn sie dieselbe auch suchen könnte, so kann sie sie nicht finden. Um

sich auf die oben entwickelte Art zu überzeugen, daß Gott es ist, der durchs

Moralgesetz zu uns redet, bedarf es vor's erste des Begriffe einer Schöpfung der

Welt durch eine Ursache außer ihr. Auf diesen Begriff wird die Menschheit,

selbst die noch sehr ungebildete Menschheit, leicht kommen. Sie ist a priori

genöthigt, sich absolute Totalität der Bedingungen zu denken; und sie schließt

die Reihe derselben nur eher und schneller, je weniger sie gebildet, und je

unfähiger sie ist, eine lange Reihe zu verfolgen. Daher wird unter rohsinnlichen

Menschen alles voll von Glauben an übernatürliche Ursachen, an Dämonen ohne

Zahl seyn. Eine gebildetere Sinnlichkeit wird sich vielleicht zum Begriffe einer

einzigen ersten Ursache, eines kunstvollen Architekten der Welt erheben. Aber

zum Behuf einer Religion brauchen, wir nicht diesen, sondern den von einem

moralischen Weltschöpfer, und, um zu ihm zu gelangen, den Begriff eines

moralischen Endzwecks der Welt. Nun wird abermals die Sinnlichkeit zwar

leicht auf den Begriff von möglichen Zwecken in der Weit kommen, weil sie

selbst durch die Vorstellung von Zwecken bei ihren Geschäften hienieden

geleitet wird: aber der Begriff eines moralischen Endzwecks der Schöpfung ist

nur dem gebildeten moralischen Gefühle möglich. Der blos sinnliche Mensch

wird also nie weder auf ihn, noch durch ihn auf das Princip einer Religion kommen.

 

Vor's erste, wenn doch ein Mittel sollte ausfindig gemacht werden, Religion

an ihn zu bringen, wozu bedarf er ihrer? Der beste moralische Mensch, der nicht

nur den ernsten Willen hätte, dem Moralgesetze zu gehorchen, sondern auch die

völlige Freiheit, bedurfte ihrer blos dazu, um die Empfindung der Verehrung und

Dankbarkeit gegen das höchste Wesen auf irgend eine Art zu befriedigen.

Derjenige, der zwar eben den ernsten Willen, aber nicht völlige Freiheit hatte,

bedurfte ihrer, um der Autorität des Moralgesetzes ein neues Moment

hinzuzufügen, durch welches der Stärke der Neigung das Gegengewicht gehalten

und die Freiheit hergestellt würde. Derjenige, der auch nicht den Willen hat, ein

sittliches Gesetz anzuerkennen, und ihm zu gehorchen, bedarf ihrer, um nur erst

diesen Willen, und dann durch ihn die Freiheit in sich hervorzubringen. Mit ihm

hat also die Religion einen andern Weg zu nehmen. Die reine Vernunftreligion,

sowohl als die natürliche, gründeten sich auf Moralgefühl: die geoffenbarte

hingegen soll selbst erst Moralgefühl begründen. Die erstere fand gar keinen

Widerstand, sondern alle Neigungen im Subjekte bereit, sie anzunehmen; die

zweite hatte nur in einzelnen Fällen die Neigungen zu bekämpfen, kam aber im

Ganzen erwünscht, und gesucht; die letztere hat nicht nur allen unmoralischen

Neigungen, sondern sogar dem völligen Widerstreben, überhaupt ein Gesetz

anzuerkennen, und der Abneigung gegen sie selbst, die sie das Gesetz gültig

machen will, das Gegengewicht zu haben. Sie kann also und wird sich

wichtigerer Momente bedienen, so viel es geschehen kann, ohne der Freiheit

Abbruch zu thun, d. h. ohne gegen ihren eignen Zweck zu handeln.

 

Durch welchen Weg nun kann diese Religion an die so beschaffne

Menschheit gelangen? Natürlich auf eben dem, auf welchem alles an sie gelangt,

was sie sich denkt, oder wodurch sie sich bestimmen läßt, auf dem der

Sinnlichkeit. Gott muß sich ihnen unmittelbar durch die Sinne ankündigen,

unmittelbar durch die Sinne Gehorsam von ihnen verlangen.

 

Aber hier sind noch zwei Fälle möglich, nemlich entweder Gott entwickelt

durch eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt in dem Herzen eines oder

mehrerer, die er zu seinen Mittelspersonen an die Menschheit ausersehen hat, auf

dem Wege des Nachdenkens das moralische Gefühl, und bauet auf eben dem

Wege auf dasselbe das Princip aller Religion, mit dem Befehle, an den übrigen

Menschen eben das zu thun, was er an ihnen gethan hat: oder er kündigt

geradezu dieses Princip an, und gründet es auf seine Autorität, als Herr. Im

erstem Falle wären wir nicht einmal genöthigt, Gott als unmittelbare Ursache

dieser übernatürlichen Wirkung anzunehmen, sondern, ob wir gleich ein allgemeines sittliches Verderben der Menschheit angenommen haben, so könnte

doch recht füglich eins der möglichen höhern moralischen Wesen Ursache einer

solchen Wirkung seyn. Finden wir aber anderweitige Gründe, den Grund einer

solchen Wirkung unmittelbar in Gott zu setzen, so werden wir diese Gründe

dadurch gar nicht entkräften, wenn wir sagen, es sey Gott unanständig, den

Pädagogen zu machen; denn nach unsrer Erkenntniß von Gott ist nichts ihm

unanständig, als was gegen das Moralgesetz ist. In diesem Falle hätten wir denn

auch, ununtersucht, welches moralische Wesen die veranlassende Ursache dieser

Entwickelung sey, keine Offenbarung, sondern eine auf einem übernatürlichen

Wege an uns gebrachte Naturreligion. Wenn dieses Mittel nur möglich und zur

Erreichung des Zwecks hinlänglich war, so war keine Offenbarung, d. i. keine

unmittelbar auf Gottes Autorität gegründete Ankündigung desselben, als

Gesetzgebers, nöthig. Laßt uns einen Augenblick annehmen, Gott wolle sich

desselben bedienen. Er wird ohne Zweifel in den Seelen derer, auf die er wirkt,

die erwartete vernünftige Überzeugung hervorbringen. Diese werden seinem

Befehle, und ihrem eignen Gefühl der Verbindlichkeit, Moralität weiter zu

verbreiten, gemäß, sich an die übrige Menschheit wenden, und eben diese

Überzeugung auf eben dem Wege in ihnen aufzubauen suchen, auf welchem sie

in ihnen selbst aufgebaut wurde. Es liegt weder in der menschlichen Natur

überhaupt, noch in der empirischen Beschaffenheit der angenommenen

Menschen insbesondre ein Grund, warum es diesen Abgeordneten unmöglich

seyn sollte, ihren Zweck zu erreichen, wenn sie nur Gehör finden, wenn sie sich

nur Aufmerksamkeit verschaffen können. Aber wie wollen sie sich diese

verschaffen bei Menschen, die schon im Voraus gegen das Resultat ihrer

Vorstellungen eingenommen seyn müssen? Was wollen sie diesen das

Nachdenken scheuenden Menschen geben, damit sie die Mühe desselben auf

sich nehmen, um die Wahrheit einer Religion erkennen zu müssen, welche ihre

Neigungen einschränken und sie unter ein Gesetz bringen will? Es bleibt also

nur der letzte Fall übrig: sie müssen ihre Lehren unter göttlicher Autorität, und

als seine Gesandten an die Menschheit, ankündigen.

 

Auch dies scheint wieder auf zweierlei Art möglich zu seyn, daß nemlich

Gott entweder auch dieser seiner Gesandten Glauben schlechthin auf Autorität

gründe, oder daß er nur wolle, und es von ihrer eignen Einsicht erwarte, daß sie

dasjenige, was auf dem bloßen Wege des Nachdenkens durch irgend ein Mittel

aus ihrem Herzen entwickelt worden, den übrigen Menschen unter göttlicher

Autorität ankündigen, insofern sie einsehen, daß kein anderes Mittel übrig ist,

Religion an sie zu bringen. Das letztere aber ist unmöglich; denn dann hätte Gott

gewollt, daß diese seine Abgeordneten, — zwar in der wohlthätigsten Absicht, — aber doch, daß sie lügen und betrügen sollten: Lügen und Betrug

aber bleibt immer, in welcher Absicht er auch geschehe, unrecht, weil das nie

Princip einer allgemeinen Gesetzgebung werden kann; und Gott kann nie etwas

unrechtes wollen.

 

Man könnte endlich sich drittens noch als möglich denken, Gott habe

gewollt, daß sich diese angeblichen Inspirirten täuschen, und eine auf Autorität

gegründete Ankündigung der göttlichen Moralgesetzgebung, die ganz natürlich,

z. B. durch die vom Wunsche darnach aufgeregte Phantasie in ihnen entstanden

wäre, einer übernatürlichen Ursache zuschreiben sollten. Da jede kategorische

Antwort auf diese Frage, die bejahende sowohl, als die verneinende, sich

lediglich auf theoretische Principien gründen könnte, weil von Erklärung einer

Naturerscheinung nach derselben Gesetzen die Rede ist; alle Naturphilosophie

aber nicht so weit reicht, um zu beweisen, daß etwas in der Sinnenwelt nur durch

Gesetze der Natur, oder, daß es durch sie nicht möglich sey; so kann diese

Behauptung, auf Erörterung einer Offenbarung in concreto angewandt, nie,

weder bewiesen, noch widerlegt werden; sie gehört aber auch nicht in die

Untersuchung vom möglichen Ursprünge einer geoffenbarten Religion, als

welche blos aus praktischen Principien angestellt wird. Allerdings könnte eine

gewisse Wirkung, als Naturerscheinung betrachtet, aus uns entdeckbaren

Naturgesetzen entstanden seyn, und dennoch könnte es zugleich dem Begriffe

eines vernünftigen Wesens sehr gemäß seyn, daß wir sie, wenigstens bis zur

Erreichung ihrer moralischen Absicht, einer übernatürlichen Ursache

zuschrieben; und jener disjunktive Satz: Gewisse angebliche Inspirirten waren

entweder wirklich inspirirt, oder sie waren Betrüger, oder sie waren

Schwärmer — richtiger, und gelinder ausgedrückt, sie waren unvollkommne

Naturforscher — reicht bei weitem nicht hin, durch ihn die kategorischen

Behauptungen, auf welche er ausgeht, zu begründen. Denn erstens heben die

Begriffe, die als Glieder der Eintheilung neben einander gestellt sind, sich nicht

wechselseitig auf. Die Möglichkeit, den letztern anzunehmen, muß aus

Naturbegriffen widerlegt, oder bewiesen werden; die Möglichkeit der beiden

erstem aber kann nur aus praktischen Principien dargethan werden: beide

Principien aber treffen, sich nicht, und aus dem einen kann sehr wohl bejaht

werden, was das andre verneint. Der letzte Fall also, und einer von den beiden

erstern, sind zugleich möglich, nur die beiden erstern widersprechen sich.

Zweitens ist die Unmöglichkeit des letztern nie in einem gegebnen Falle

darzuthun. Aber dies alles wird erst in der Folge, wo wir von der physischen

Möglichkeit der erwarteten übernatürlichen Wirkung in der Sinnenwelt reden

werden, seine völlige Deutlichkeit erhalten.

Da also die Möglichkeit des letztern Falles, die wir freilich nicht wegräumen

können, uns nicht irre machen darf, so können wir nun aus allem bis jetzt

bewiesenen sicher folgende Resultate ziehen: Die Menschheit kann so tief in

moralischen Verfall gerathen, daß sie nicht anders zur Sittlichkeit

zurückzubringen ist, als durch die Religion, und zur Religion nicht anders, als

durch die Sinne: eine Religion, die auf solche Menschen wirken soll, kann sich

auf nichts anders gründen, als unmittelbar auf göttliche Autorität: da Gott nicht

wollen kann, daß irgend ein moralisches Wesen eine solche Autorität erdichte, so

muß er selbst es seyn, der sie einer solchen Religion beilegt.

 

Aber wozu soll nun diese Autorität? und worauf kann Gott, wenn er es mit

Menschen, die in diesem Grade sinnlich sind, zu thun hat, sie gründen? Offenbar

nicht auf eine Erhabenheit, für welche sie keinen Sinn und keine Ehrfurcht

haben, auf seine Heiligkeit, als welches das moralische Gefühl in ihnen schon

voraussetzen würde, das erst durch die Religion entwickelt werden soll; sondern

auf diejenige, für deren Bewunderung sie aus Naturgründen empfänglich sind,

auf seine Größe, und Macht als Herr der Natur und als ihr Herr. Nun aber ist es

Heteronomie, und bewirkt keine Moralität, sondern erzwingt höchstens

Legalität, wenn wir nur darum uns dem Inhalte des Moralgesetzes gemäß

betragen, weil ein übermächtiges Wesen es will; und eine auf diese Autorität

gegründete Religion widerspräche folglich sich selbst. Aber diese Autorität soll

denn auch nicht Gehorsam, sie soll nur Aufmerksamkeit auf die weiter

vorzulegenden Motiven des Gehorsams begründen. Aufmerksamkeit aber, als

eine empirische Bestimmung unsrer Seele, ist durch natürliche Mittel zu erregen.

Es würde zwar offenbar widersprechend seyn, auch nur diese durch Furcht vor

angedrohten Strafen dieses mächtigen Wesens, oder wol gar durch physische

Mittel erzwingen, oder durch verheißne Belohnungen erschleichen zu wollen;

widersprechend, weil Furcht und Hoffnung die Aufmerksamkeit mehr

zerstreuen, als erregen, und höchstens nur ein mechanisches Nachsagen, aber

keine auf vernünftige Überlegung gegründete Überzeugung, welche allein der

Grund aller Moralität seyn muß, hervorbringen können; widersprechend, weil

dies gleich anfangs das Princip aller Religion verfälschen, und Gott als ein

Wesen darstellen würde, dem man sich noch durch etwas anderes, als durch

moralische Gesinnungen, — hier durch unwilliges Anhören von Dingen, an

denen man kein Interesse hat, und durch ängstliches Nachplaudern

derselben — gefällig machen könnte. Aber die Vorstellung einer noch so großen

Macht errege auch, so lange wir uns nicht im Widerstreite gegen sie denken,

nicht Furcht, sondern Bewunderung, und Verehrung, die zwar nur auf

pathologischen, und nicht moralischen, Gründen beruht, die aber unsre Aufmerksamkeit auf alles, was von dem mächtigen Wesen herkommt, kräftig

hinzieht. So lange sich nun Gott noch nicht als moralischen Gesetzgeber,

sondern blos als redende Person ankündigt, so denken wir uns noch nicht im

Widerstreite gegen ihn; und wenn er sich als solchen ankündigt, so kündigt er

uns zugleich seine Heiligkeit an, welche uns alle mögliche Furcht vor seiner

Macht benimmt, indem sie uns zusichert, daß er nie einen willkührlichen

Gebrauch von derselben gegen uns machen, sondern daß ihre Wirkungen auf uns

gänzlich von uns selbst abhängen werden. Die Anforderung Gottes also an uns

in einer möglichen Offenbarung, ihn anzuhören, gründet sich auf seine

Allmacht, und unendliche Größe, und kann sich auf nichts anders gründen,

indem Wesen, die einer Offenbarung bedürfen, vor's erste keiner andern

Vorstellung von ihm fähig sind. Seine Anforderung aber ihm zu gehorchen, kann

sich auf nichts anderes, als auf seine Heiligkeit gründen, weil sonst der Zweck

aller Offenbarung, reine Moralität zu befördern, nicht erreicht würde; aber der

Begriff der Heiligkeit sowohl, als die Verehrung gegen sie, muß schon vorher

durch die Offenbarung entwickelt worden seyn. — Wir haben einen erhabnen

Ausspruch, der dies erläutert: Ihr sollt heilig seyn, denn ich bin heilig, spricht der

Herr. Der Herr redet, als Herr, und fordert dadurch alles zur Aufmerksamkeit

auf. Aber die Forderung der Heiligkeit gründet er nicht auf diese seine

Herrschaft, sondern auf seine eigne Heiligkeit.

 

Aber, wie sollen denn diese Menschen, ehe ihr sittliches Gefühl noch

geweckt ist, beurtheilen, ob es Gott seyn könne, welcher redet? wird noch

gefragt; und hier kommen wir dann auf die Beantwortung eines Einwurfs, der

schon seit langem vor der Seele jedes Lesers geschwebt haben muß. Wir haben

im vorigen §. bewiesen, daß der Begriff der Offenbarung vernünftiger Weise nur

a priori möglich sey, und a posteriori gar nicht rechtmäßig entstehen könne; und

in diesem haben wir gezeigt, daß es einen Zustand geben könne, ja daß die ganze

Menschheit in diesen Zustand verfallen könne, in welchem es ihr unmöglich ist,

a priori auf den Begriff der Religion, und also auch der Offenbarung zu

kommen. Dies sey ein förmlicher Widerspruch, kann man sagen: oder man kann

uns das Dilemma vorlegen: Entweder fühlten die Menschen schon das sittliche

Bedürfniß, das sie treiben konnte, eine Religion zu suchen, und hätten schon alle

Moralbegriffe, die sie von den Wahrheiten derselben vernünftig überzeugen

konnten; so bedurften sie keiner Offenbarung, sondern hatten schon a priori

Religion: oder sie fühlten weder jenes Bedürfniß, noch hatten sie jene Begriffe;

so konnten sie sich nie aus moralischen Gründen von der Göttlichkeit einer

Religion überzeugen; aus theoretischen konnten sie es auch nicht; sie konnten es

also überhaupt nicht, und eine Offenbarung ist folglich unmöglich. Aber es folgt nicht, daß Menschen, die sich des Moralgebots in ihnen wenig bewußt waren,

und durch dasselbe nicht zur Aufsuchung einer Religion getrieben werden

konnten, also der Offenbarung bedurften, nicht nachher eben durch Hülfe dieser

Offenbarung jenes Gefühl in sich entwickeln, und so geschickt werden konnten,

eine Offenbarung zu prüfen, und so vernünftig zu untersuchen, ob sie göttlichen

Ursprungs seyn könne, oder nicht. Es kündigte sich ihnen eine Lehre als göttlich

an, und erregte dadurch wenigstens ihre Aufmerksamkeit. Entweder nahmen sie

nun dieselbe sogleich für göttlich an; und da sie dies weder aus theoretischen

Principien folgern, noch nach moralischen untersuchen konnten, weil noch bis

jetzt ihr Moralgefühl unentwickelt war, nahmen sie etwas ganz ohne Grund an,

und es war ein Glück für sie, wenn ihnen der Zufall nützlich wurde: oder sie

verwarfen sie sogleich; so verwarfen sie wieder etwas ganz ohne Grund: oder

endlich sie ließen die Sache unentschieden, bis sie vernünftige Gründe eines

Unheils finden würden, und in diesem einzigen Falle handelten sie vernünftig.

Daß Gott rede, oder daß er nicht rede (als kategorische, aus theoretischen

Gründen mögliche, Behauptung), konnten sie nie beweisen; ob er geredet haben

könne, konnte nur aus dem Inhalte dessen erhellen, was in seinem Namen gesagt

ward; sie mußten es also vor's, erste anhören. Wenn nun durch dieses Anhören

ihr moralisches Gefühl entwickelt wurde, so wurde zugleich der Begriff einer

Religion, und des möglichen Inhalts derselben, sie komme nun durch

Offenbarung, oder ohne sie an uns, entwickelt; und nun konnten, und mußten

sie, um zu einem vernünftigen Fürwahrhalten zu gelangen, die ihren als göttlich

angekündigte Offenbarung mit ihrem nun entwickelten Begriffe einer

Offenbarung a priori vergleichen, und nach der Übereinstimmung oder

Nichtübereinstimmung mit demselben ein Urtheil über sie fällen: und das lös't

dann den vermeinten Widerspruch völlig auf. Ein vernünftiges Aufnehmen einer

gegebnen Offenbarung, als göttlich, ist nur aus Gründen a priori möglich, aber a

posteriori können, und müssen in gewissen Fällen, Gelegenheitsursachen

gegeben werden, um diese Gründe zu entwickeln.

Alle diese Untersuchungen nun haben den eigentlichen Fragepunkt mehr

vorbereitet, als bestimmt und entwickelt. Da nemlich nach allem bisher gesagten

kein vernünftiges Aufnehmen einer Offenbarung als göttlich, eher als nach

völliger Entwickelung des Moralgefühls in uns, statt findet; da ferner nur auf

dieses Gefühl, und den dadurch in uns begründeten Willen der Vernunft zu

gehorchen, jeder Entschluß einem Gesetze Gottes zu gehorchen sich gründen

kann: (§. 3.) so scheint die göttliche Autorität, worauf eine gegebne Offenbarung

sich gründen könnte, ihren ganzen Nutzen zu verlieren, sobald es möglich wird,

sie anzuerkennen. So lange nemlich eine solche Offenbarung noch arbeitet, um

den Menschen zur Empfänglichkeit für Moralität zu bilden, ist es demselben

völlig problematisch, ob sie göttlichen Ursprungs auch nur seyn könne, weil dies

sich nur aus einer Beurtheilung derselben nach Moralprincipien ergeben, kann;

sobald aber nach geschehener Entwickelung des Moralgefühls in ihm, eine

solche Beurtheilung möglich ist, so scheint dies Moralgefühl allein hinlänglich

seyn zu können, um ihn zum Gehorsam gegen das Moralgesetz, blos als solches,

zu bestimmen. Und obgleich, wie ebenfalls oben (§. 3.) gezeigt worden, auch bei

dem festesten Willen dem Moralgesetze, blos als Gesetze der Vernunft, zu

gehorchen, einzelne Fälle möglich sind, in denen dasselbe einer Verstärkerung

seiner Kausalität durch die Vorstellung, es sey Gottes Gesetz, bedarf, so ist doch

in dem durch eine geschehene Offenbarung zur Moralität gebildeten Subjekte

die Vorstellung dieser göttlichen Gesetzgebung sowohl ihrer Materie nach durch

praktische Vernunftprincipien, als ihrer Form nach durch Anwendung derselben

auf den Begriff einer Welt, völlig möglich, und es erscheint kein Grund, warum

er sie sich, als durch eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt gegeben,

denken sollte. Es muß also ein Bedürfniß, freilich nur ein empirisches,

aufgezeigt werden, welchem nur durch die bestimmte Vorstellung einer durch

eine Wirkung in der Sinnenwelt geschehnen Ankündigung Gottes als

moralischen Gesetzgebers abgeholfen werden kann, wenn diese ganze

Vorstellung nicht vergeblich, und der Begriff einer Offenbarung nicht leer seyn

soll, indem ein Glaube an dieselbe allenfalls nützlich seyn könnte, so lange er

nicht möglich ist, und sobald er möglich wird, seinen ganzen Nutzen verlöhre:

denn unmöglich können wir die frommen Empfindungen über die zu unsrer

Schwachheit sich herablassende Güte Gottes, u. dergl., die durch eine solche

Vorstellung in uns entstehen müssen, als den ganzen bleibenden Nutzen einer

Offenbarung angeben.

 

Nun sind in obiger Deduktion des Offenbarungsbegriffs zum Behuf der

realen Möglichkeit desselben nicht nur solche vernünftige Wesen Vorausgesetzt worden, in denen das Moralgesetz seine Kausalität auf immer, sondern auch

solche, bei denen es dieselbe in einzelnen Fällen verlohren habe. Wo auch nicht

der Wille ein Sittengesetz anzuerkennen, und ihm zu gehorchen, vorhanden ist,

ist das Moralgesetz ganz ohne Kausalität; wo hingegen zwar dieser, aber nicht

die völlige Freiheit da ist, verliert es seine Kausalität in einzelnen Fällen. Wie

die Offenbarung die Wirksamkeit desselben im ersten Falle wieder herstelle, ist

jetzt gezeigt worden: ob sie auch im zweiten einen ihr wesentlichen, nur durch

sie möglichen Einfluß habe, davon ist jetzt die Frage. Da im ersten Falle die

Offenbarung noch gar nicht als das, für was sie sich vernünftiger Weise

anerkannt werden kann, so könnte man diese ihre Funktion — die der

Offenbarung an sich, insofern sie von unsrer Vorstellungsart ganz unabhängig

ist, oder ihrer Materie nach (functio revelationis materialiter spectatae) nennen;

hingegen das, was sie im zweiten Falle zu leisten hätte, die Funktion der

Offenbarung, insofern wir sie dafür anerkennen, oder ihrer Form nach (functio

revelationis formaliter spectatae), und, da Offenbarung eigentlich nur dadurch es

wird, daß wir sie dafür erkennen, der Offenbarung im eigentlichsten Sinne.

 

Wir haben oben bei Erörterung der Funktion einer Offenbarung ihrer Materie

nach ganz richtig angenommen, daß dieselbe sich nur auf Subjekte beziehe, in

denen auch nicht einmal der Wille dem Vernunftgesetze zu gehorchen vorhanden

sey, daß sie hingegen in dieser Funktion diejenigen, denen es nicht an diesem

Willen, wol aber an völliger Freiheit ihn zu vollbringen, mangelt, nicht zu

Objekten habe, sondern daß zu Herstellung der Freiheit in dergleichen Subjekten

die Naturreligion hinlänglich sey. Da nun durch die Offenbarung vermittelst

ihrer ersten Funktion die Willensbestimmung durchs Moralgesetz möglich

gemacht, mithin alle vernünftige Wesen zur zweiten Stuffe der moralischen

Vollkommenheit erhoben werden sollen, so würde, wenn Wesen auf dieser

zweiten Stuffe die Naturreligion stets genugthuend seyn könnte, gar keine

Funktion der Offenbarung ihrer Form nach, nemlich keine Wirksamkeit

derselben zu Herstellung der Freiheit statt finden, und, da dies die Funktion der

Offenbarung im eigentlichsten Sinne ist, kein wahres Bedürfniß eines Glaubens

an Offenbarung gezeigt werden können; fände sie aber statt, so scheint dies dem

obigen Satze von der Hinlänglichkeit der Naturreligion zur Herstellung der

Freiheit zu widersprechen. Wir haben also vor's erste zu untersuchen, ob sich ein

Einfluß der Vorstellung von einer geschehnen Offenbarung auf das Gemüth zur

Herstellung der gehemmten Freiheit des Willens denken lasse, und dann, wenn

sich ein solcher Einfluß zeigen sollte, zu untersuchen, ob und inwiefern beide

Behauptungen beisammenstehen können.

Es ist eine der Eigentümlichkeiten des empirischen Charakters des

Menschen, daß, so lange eine seiner Gemüthskräfte besonders aufgeregt, und in

lebhafter Thätigkeit ist, andere, und das um desto mehr, jemehr sie sich, von

jener entfernen, unthätig, und gleichsam erschlafft sind: und daß diese ihre

Erschlaffung größer ist, je größer, die Thätigkeit jener. So vergeblich man sich

bemühen würde, jemanden, der durch sinnlichen Reitz bestimmt, oder in einem

heftigen Affekte ist, durch Vernunftgründe anders zu bestimmen; eben so sicher

ist's, daß im Gegensatze eine Erhebung der Seele durch Ideen, oder eine

Anstrengung derselben durch Nachdenken möglich ist, bei welcher sinnliche

Eindrücke fast ihre ganze Kraft verlieren. Soll in solchen Fällen auf einen

Menschen gewirkt werden, so kann es fast nicht anders geschehen, als

vermittelst derjenigen Kraft, die eben jetzt in Thätigkeit ist, indem auf die

übrigen kaum ein Eindruck zu machen ist, oder wenn er auch zu machen wäre,

er nicht hinreichend seyn würde, den Willen des Menschen zu bestimmen.

 

Einige Gemüthskräfte haben eine nähere Verwandtschaft, und einen größern

wechselseitigen Einfluß auf einander, als andere. Denjenigen, der vom

Sinnenreize fortgerissen ist, wird man durch Vernunftgründe vergeblich

zurückhalten wollen, aber durch Darstellung eines andern sinnlichen Eindrucks

vermittelst der Einbildungskraft kann es sehr leicht, ohne Anwesenheit des

sinnlichen Gegenstandes, also ohne unmittelbare Sinnenempfindung, gelingen.

Alle durch empirische Sinnlichkeit bestimmbare Kräfte stehen in solcher

Korrespondenz.

 

Die der Pflicht widerstreitenden Bestimmungen werden alle durch Eindrücke

auf diese Kräfte bewirkt; durch Sinnenempfindung, die entweder unmittelbar

dem Gegenstande außer uns korrespondirt, oder die durch die empirische

Einbildungskraft reproducirt wird, durch Affekten, durch Leidenschaften.

Welches Gegengewicht soll nun der Mensch einer solchen Bestimmung

entgegensetzen, wenn sie so stark ist, daß sie die Stimme der Vernunft gänzlich

unterdrückt? Offenbar muß dies Gegengewicht durch eine Kraft des Gemüths an

die Seele gebracht werden, welche von der einen Seite sinnlich, und also fähig

ist einer Bestimmung der sinnlichen Natur des Menschen entgegenzuwirken, von

der andern durch Freiheit bestimmbar ist, und Spontaneität hat: und diese Kraft

des Gemüths ist die Einbildungskraft. Durch sie also muß das einzig mögliche

Motiv einer Moralität, die Vorstellung der Gesetzgebung des Heiligen, an die

Seele gebracht werden. Diese Vorstellung nun gründet in der Naturreligion sich

auf Vernunftprincipien; ist aber diese Vernunft, wie wir voraussetzen, gänzlich

unterdrückt, so erscheinen die Resultate derselben dunkel, ungewiß, unzuverlässig. Auch die Principien dieser Vorstellung also sollten durch die

Einbildungskraft vorstellbar seyn. Dergleichen Principien nun wären Fakta in

der Sinnenwelt, oder eine Offenbarung. — Gott ist, denn er hat geredet, und

gehandelt, muß sich der Mensch in solchen Augenblicken sagen können: er will,

daß ich jetzt nicht so handle, denn er hat es ausdrücklich, mit solchen Worten,

unter solchen Umständen, u. s. f., verboten; ich werde einst wegen der

Entschließung, die ich jetzt fassen werde, unter gewissen bestimmten

Feierlichkeiten ihm Rechenschaft geben. — Sollen solche Vorstellungen aber

Eindruck auf ihn machen, so muß er die denselben zum Grunde liegenden Fakta

als völlig wahr und richtig annehmen können; sie müssen also nicht etwan durch

seine eigne Einbildungskraft erdichtet, sondern ihr gegeben werden. Daß durch

eine solche Vorstellung, der reinen Moralität einer durch sie bewirkten Handlung

kein Abbruch gethan werde, folgt unmittelbar aus unsrer Voraussetzung, das

durch die Einbildungskraft versinnlicht dargestellte Motiv solle kein andres als

die Heiligkeit des Gesetzgebers, und nur das Vehikulum derselben solle sinnlich

seyn.

 

Ob inzwischen die Reinheit des Motivs nicht oft durch die Sinnlichkeit des

Vehikulums leide, und ob nicht oft Furcht der Strafe, oder Hoffnung der

Belohnung, auf einen durch die Vorstellung der Offenbarung bewirkten

Gehorsam weit mehr Einfluß habe, als reine Achtung für die Heiligkeit des

Gesetzgebers, hat eine allgemeine Kritik des Offenbarungsbegriffs eigentlich

nicht zu untersuchen; sondern nur zu erweisen, daß dies in abstracto nicht

nothwendig sey, und in concreto schlechterdings nicht geschehen dürfe, wenn

die Religiosität ächt und nicht blos feinere Selbstsucht seyn solle. Da dies

inzwischen nur zu leicht geschehen kann; da sich ferner im Allgemeinen nicht

zeigen läßt, wenn, in wie weit, und warum überhaupt eine solche Verstärkung

des Moralgesetzes durch Vorstellung einer Offenbarung nöthig sey; da endlich es

schlechterdings nicht zu leugnen ist, daß nicht ein allgemeiner unbezweifelt auf

das Moralgesetz gegründeter Trieb in uns sey, ein vernünftiges Wesen mehr zu

ehren, je weniger Verstärkung die Idee des schlechthin Rechten in seinem

Gemüthe bedarf, um ihn zu bewegen, es hervorzubringen; so läßt sich auch nicht

leugnen, daß es weit ehrenvoller für die Menschheit seyn würde, wenn die

Naturreligion stets hinlänglich wäre, sie in jedem Falle zum Gehorsam gegen das

Moralgesetz zu bestimmen: und in diesem Sinne können denn beide Sätze wohl

beisammenstehen, nemlich, daß sich a priori (vor der wirklich gemachten

Erfahrung) nicht einsehen lasse, warum die Vorstellung einer Offenbarung

nöthig seyn sollte, um die gehemmte Freiheit herzustellen; daß aber die fast

allgemeine Erfahrung in uns und andern uns fast täglich belehre, daß wir allerdings schwach genug sind, einer dergleichen Vorstellung zu bedürfen.