Versuch einer Kritik aller Offenbarung
§. 8. Von der Möglichkeit des im Begriffe der Offenbarung vorausgesetzten empirischen Datum.
Daß eine durch Freiheit einem Begriffe vom Zwecke gemäß bewirkte
Erscheinung in der Sinnenwelt überhaupt, folglich auch eine Offenbarung sich
als physisch möglich denken lasse, bedarf keines Beweises, indem es zum
Behufe der Möglichkeit der schlechthin geforderten Kausalität des
Moralgesetzes auf die Sinnenwelt schon angenommen worden ist. Dennoch
werden wir zur Erläuterung, nicht zum Beweise, und wegen einiger daraus
herfließender wichtigen Folgen auf Berichtigung des Offenbarungsbegriffs,
einige Untersuchungen über diese physische Möglichkeit anstellen.
Beym Schlusse dieser beiden Untersuchungen muß es völlig klar seyn, ob
sich vernünftiger Weise etwas dem Offenbarungsbegriffe korrespondirendes
überhaupt erwarten lasse, oder nicht. Zum Behufe der Möglichkeit aber, diesen
Begriff auf eine besondre in concreto gegebne Erscheinung anzuwenden, bedarf
es noch einer genauem Zergliederung des Offenbarungsbegriffs selbst, welcher
angewendet werden soll. Die Bedingungen, unter welchen eine solche
Anwendung möglich ist, müssen alle im Begriffe liegen, und sich durch eine
Analysis desselben aus ihm entwickeln lassen. Sie heißen Kriterien. Unser
nächstes Geschäft nach jenen Untersuchungen wird also das seyn, diese
Kriterien aufzustellen, und zu beweisen.
Hiedurch wird nun nicht nur die Möglichkeit, für diesen Begriff überhaupt
etwas ihm korrespondirendes zu erwarten, sondern auch die, ihn auf eine
wirklich gegebne Erscheinung anzuwenden, völlig gesichert. Wenn aber eine
solche Anwendung gleich völlig möglich ist, so läßt sich doch daraus noch kein
Grund erkennen, warum wir sie wirklich machen sollten. Nur nach Aufzeigung
eines solchen Grundes also ist die Kritik aller Offenbarung geschlossen.
§. 8.
Von der Möglichkeit des im Begriffe der Offenbarung
vorausgesetzten empirischen Datum.
Die in der Deduktion des Begriffs der Offenbarung von praktischen
Vernunftprincipien a priori vorausgesetzte Erfahrung ist die: es könne
moralische Wesen geben, in welchen das Moralgesetz seine Kausalität für
immer, oder nur in gewissen Fällen verliere. Das Moralgesetz fordert eine
Kausalität auf das obere Begehrungsvermögen um die Bestimmung des Willens;
es fordert vermittelst jenes eine auf das untere, um die völlige Freiheit des
moralischen Subjekts vom Zwange der Naturtriebe hervorzubringen. Ist die erstere Art der Kausalität aufgehoben, so fehlt der Wille, überhaupt ein Gesetz
anzuerkennen, und ihm Gehorsam zu leisten; ist nur die zweite gehindert, so ist
bei allem guten Willen der Mensch zu schwach, das Gute, das er will, wirklich
auszuüben. Dieser Hypothese empirische Möglichkeit soll bewiesen werden,
d. h. es soll, nicht aus der Einrichtung der menschlichen Natur überhaupt,
insofern sie allgemein und a priori zu erkennen ist, sondern aus ihren
empirischen Bestimmungen gezeigt werden, daß es möglich, und wahrscheinlich
sey, daß das Sittengesetz seine Kausalität in ihnen verlieren könne; wodurch
denn die Frage beantwortet wird: Warum war eine Offenbarung nöthig, und
warum konnten die Menschen sich nicht mit der Naturreligion allein behelfen?
Die Ursachen davon können nicht in der Einrichtung der menschlichen Natur
überhaupt, insofern sie a priori zu erkennen ist, liegen; denn sonst müßten wir
das Bedürfniß einer Offenbarung schon a priori zeigen können, es müßte sich
ein Datum der reinen Vernunft dafür anführen lassen, und der Begriff von ihr
wäre ein gegebner: sondern in zufälligen Bestimmungen derselben. Um aber die
völlige Einsicht in die Grenzen, innerhalb welcher Vernunftreligion zulänglich
ist, innerhalb welcher Naturreligion eintritt, und wo endlich geoffenbarte nöthig
wird, zu eröffnen, wird es sehr dienlich seyn, das Verhältniß der menschlichen
Natur zur Religion, sowohl überhaupt, als ihren besondern Bestimmungen nach,
zu untersuchen.
Der Mensch steht, als Theil der Sinnenwelt, unter Naturgesetzen. Er ist in
Absicht seines Erkenntnißvermögens genöthigt, von Anschauungen, die unter
den Gesetzen der Sinnlichkeit stehen, zu Begriffen fortzugehen; und in Absicht
des untern Begehrungsvermögens sich durch sinnliche Antriebe bestimmen zu
lassen. Als Wesen einer übersinnlichen Welt aber, seiner vernünftigen Natur
nach, wird sein oberes Begehrungsvermögen, durch ein ganz anderes Gesetz
bestimmt, und dieses Gesetz eröffnet durch seine Anforderungen ihm Aussichten
auf Erkenntnisse, die weder unter den Bedingungen der Anschauung, noch unter
denen der Begriffe stehen. Da aber sein Erkenntnißvermögen schlechterdings an
jene Bedingungen gebunden ist, und er ohne sie sich gar nichts denken kann, so
ist er genöthigt auch diese Gegenstände einer übernatürlichen Welt unter jene
Bedingungen zu setzen, ob er gleich erkennt, daß eine solche Vorstellungsart nur
subjektiv, nicht objektiv gültig sey, und daß sie ihn weder zu theoretischen, noch
praktischen Folgerungen berechtige. Sein unteres, durch sinnliche Antriebe
bestimmbares Begehrungsvermögen ist dem obern untergeordnet, und es soll nie
seinen Willen bestimmen, wo die Pflicht redet. Dies ist wesentliche Einrichtung
der menschlichen Natur. So soll der Mensch seyn, und so kann er auch seyn,
denn alles, was ihn verhindert, so zu seyn, ist seiner Natur nicht wesentlich, sondern zufällig, und kann also nicht nur weggedacht werden, sondern auch
wirklich weg seyn. In welchem Verhältnisse steht er nun in diesem Zustande
gegen die Religion? bedarf er ihrer? welcher? und wozu?
Die nächste Folge dieser ursprünglichen Einrichtung der menschlichen Natur
ist die, daß ihm das Moralgesetz als Gebot, und nicht als Aussage erscheint, daß
es zu ihm von Sollen redet, und nicht von Seyn; daß er sich bewußt ist, auch
anders, als dieses Gesetz befiehlt, handeln zu können; daß er folglich, seiner
Vorstellung nach, einen Werth, und ein Verdienst erhält, wenn er so handelt.
Dieser Werth, den er sich selbst giebt, berechtigt ihn, die demselben
angemessene Glückseligkeit zu erwarten: aber diese kann er sich nicht selbst
geben, so wie jenen; er erwartet sie also vom höchsten Exekutor des Gesetzes,
der ihm durch dasselbe angekündigt wird. Dieses Wesen zieht seine ganze
Verehrung auf sich, weil es einen unendlichen Werth hat, gegen welchen der
seinige in Nichts verschwindet; und seine ganze Zuneigung, weil er alles von
ihm erwartet, was er gutes zu erwarten hat. Er kann nicht gleichgültig gegen den
stets gegenwärtigen Beobachter, Späher, und Beurtheiler seiner geheimsten
Gedanken, und den gerechtesten Vergelter derselben bleiben. Er muß wünschen,
ihm seine Bewunderung und Verehrung zu bezeigen, und da er's durch nichts
anders kann, es durch pünktlichen in Rücksicht auf Ihn geleisteten Gehorsam zu
thun. — Dies ist reine Vernunftreligion. Religiosität von dieser Art erwartet
nicht vom Gedanken des Gesetzgebers ein Moment zur Erleichterung der
Willensbestimmung, sondern nur Befriedigung ihres Bedürfnisses ihm ihre
Zuneigung zu erkennen zu geben. Sie erwartet keine Anforderung von Gott, ihm
zu gehorchen, sondern nur die Erlaubniß, bei ihrem willigen Gehorsame auf ihn
zu sehen. Sie will nicht Gott eine Gunst erweisen, indem sie ihm dient; sondern
sie erwartet es von ihm als die höchste Gnade, sich von ihr dienen zu
lassen. — Dies ist die höchste moralische Vollkommenheit des Menschen. Sie
setzt nicht nur den festen Willen immer sittlich gut zu handeln, sondern auch
völlige Freiheit voraus. Es ist a priori unmöglich zu bestimmen, ob in concreto
irgend ein Mensch dieser moralischen Vollkommenheit fähig sey, und es ist bei
gegenwärtiger Lage der Menschheit gar nicht wahrscheinlich.
Der zweite Grad der moralischen Güte setzt eben diesen festen Willen, im
Ganzen dem Moralgesetze zu gehorchen, aber keine völlige Freiheit in einzelnen
Fällen voraus. Die sinnliche Neigung kämpft noch gegen das Pflichtgefühl, und
ist eben so oft Siegerin[TN9], als besiegt. Die Ursachen dieser moralischen
Schwäche liegen nicht im Wesentlichen der menschlichen Natur, sondern sie
sind zufällig: theils bei diesem und jenem Subjekte eine körperliche Konstitution, welche die größere Heftigkeit, und die anhaltendere Dauer der
Leidenschaften begünstigt; theils, und hauptsächlich die gegenwärtige Lage der
Menschheit, in welcher wir weit früher angewöhnt werden, nach Naturtrieben zu
handeln, als nach moralischen Gründen, und weit öftrer in den Fall kommen, uns
durch die ersteren bestimmen lassen zu müssen, als durch die letzteren, so daß
unsre Ausbildung als Naturmenschen meist immer große Vorschritte vor unsrer
moralischen Bildung voraus hat. Da in diesem Zustande der ernste Wille
moralisch zu handeln, mithin ein lebhaftes, thätiges, sittliches Gefühl
vorausgesetzt wird, so muß diese Schwäche dem Menschen sehr unangenehm
seyn, und er muß begierig jedes Mittel aufsuchen, und ergreifen, um seine
Bestimmung durchs Moralgesetz zu erleichtern. Wenn es darum zu thun ist, der
moralischen Neigung das Übergewicht über die sinnliche zu verschaffen, so
kann dies auf zweierlei Art geschehen, theils indem man die sinnliche Neigung
schwächt, theils indem man den Antrieb des Sittengesetzes, die Achtung für
dasselbe, verstärkt. Das erste geschieht nach technisch-praktischen Regeln, die
auf Naturprincipien beruhen, und über welche jeden sein eignes Nachdenken,
Erfahrung, und empirische Selbstkenntniß belehren muß. Sie liegen außer dem
Kreise unsrer gegenwärtigen Untersuchung. Der Antrieb des Moralgesetzes läßt
sich, ohne der Moralität Abbruch zu thun, nicht anders verstärken, als durch
lebhafte Vorstellung der innern Erhabenheit und Heiligkeit seiner Forderungen;
durch ein dringenderes Gefühl des Sollens und Müssens. Und wie kann dies
dringender werden, als wenn uns stets die Vorstellung eines ganz heiligen
Wesens vorschwebt, das uns heilig zu seyn befiehlt? In ihm erblicken wir die
Übereinstimmung mit dem Gesetze nicht mehr blos als etwas, das seyn soll,
sondern als etwas, das ist; in ihm erblicken wir die Nothwendigkeit, so zu seyn,
dargestellt. Wie kann das sittliche Gefühl mehr verstärkt werden, als durch die
Vorstellung, daß bei unmoralischen Handlungen nicht blos wir selbst, die wir
unvollkommne Wesen sind — nein, daß die höchste Vollkommenheit uns
verachten müsse? daß bei Selbstüberwindung, und Aufopferung unsrer liebsten
Neigungen für die Pflicht, nicht nur wir selbst, sondern die wesentliche
Heiligkeit uns ehren müsse? Wie können wir aufmerksamer auf die Stimme
unsers Gewissens, und gelehriger gegen sie werden, als wenn wir in ihr die
Stimme des Heiligsten hören, der unsichtbar[TN10] uns immer begleitet, und die
geheimsten Gedanken unsers Herzens späht — vor dem wir wandeln? Da die
Neigung im Subjekte gegen dieses neue Moment des Sittengesetzes, welches ihr
Abbruch thut, streitet, so wird die Vernunft suchen, dasselbe durch völlige
Sicherung des Grundes, auf dem es beruht, zu befestigen; sie wird einen Beweis
für den Begriff Gottes als moralischen Gesetzgebers suchen, und sie wird ihn im
Begriffe desselben, als Weltschöpfers, finden. Dies ist der zweite Grad der sittlichen Vollkommenheit, der die Naturreligion begründet. — Diese Religion
soll allerdings Mittel der Willensbestimmung in einzelnen Fällen, bei
eintretendem Kampfe der Neigung gegen die Pflicht, werden; aber sie setzt die
erste, höchste Bestimmung des Willens, dem Moralgesetze überhaupt zu
gehorchen, als durch dasselbe schon geschehen, voraus, denn sie bietet sich nicht
dar, sondern sie muß gesucht werden, und niemand kann sie suchen, der sie nicht
wünscht.
Der tiefste Verfall vernünftiger Wesen in Rücksicht auf Sittlichkeit endlich
ist es, wenn nicht einmal der Wille da ist, ein Moralgesetz anzuerkennen, und
ihm zu gehorchen; wenn sinnliche Triebe die einzigen Bestimmungsgründe ihres
Begehrungsvermögens sind. Es scheint wenigstens, vor der Hand gar nichts für
die Nothwendigkeit einer Offenbarung zu beweisen, wenn man auch in der
Gesellschaft unter andern moralisch bessern Menschen noch so viele in diesem
Grade verdorbne Subjekte sollte aufzeigen können: denn es muß den bessern
möglich seyn, und es ist ihre Pflicht, — könnte man sagen, — in den schlechtern
durch Belehrung und Bildung das moralische Gefühl zu entwickeln, und sie so
bis zum Bedürfniß einer Religion zu führen. Ohne uns vor der Hand auf diese
Untersuchung einzulassen, wollen wir die Frage nur so stellen, wie ihre
Beantwortung für den Erweis eines empirischen Bedürfnisses der Offenbarung
entscheidend wird: War es möglich, dass die ganze Menschheit, oder wenigstens
ganze Völker- und Länderstriche in diesen tiefen moralischen Verfall gerathen
konnten? Um sie beantworten zu können, müssen wir erst den Begriff der
empirischen Sinnlichkeit etwas näher bestimmen.
Sinnlichkeit überhaupt, nemlich empirische, könnte man füglich als eine
Unfähigkeit zur Vorstellung der Ideen beschreiben; um dadurch zugleich den
theoretischen Fehler, sich dieselben entweder gar nicht, oder nicht anders, als
unter den Bedingungen der empirischen Sinnlichkeit, denken zu können, und
den praktischen, sich nicht durch dieselben bestimmen zu lassen, der aus dem
erstem nothwendig folgt, zu befassen. Man kann die empirische Sinnlichkeit,
eben so wie die reine, in zwei Gattungen eintheilen, in die äussere und innere.
Die erstere besteht in theoretischer Rücksicht darin, wenn man sich alles unter
die empirischen Bedingungen der äußern Sinne, alles hörbar, fühlbar, sichtbar
u. s. w. denkt, und auch alles wirklich sehen, hören, fühlen will, und damit ist
immer eine gänzliche Unfähigkeit zum Nachdenken, zu Verfolgung einer Reihe
von Schlüssen, wenn es auch nur über Gegenstände der Natur ist, verbunden;
und in praktischer, wenn man sich nur durch die Lust des äußern Sinns,
bestimmen läßt. Dieses ist derjenige Grad derselben, den man auch rohe Sinnlichkeit nennt. Die zweite besteht in theoretischer Rücksicht darin, daß man
sich alles wenigstens unter die empirischen Bedingungen unsers innern Sinns,
alles modificirbar denkt, und es auch wirklich modificiren will; und in
praktischer, wenn man sich durch nichts höheres bestimmen läßt, als durch die
Lust des innern Sinns. Dahin gehört die Lust am Spiel, am Dichten, am Schönen
(aber nicht am Erhabnen), selbst am Nachdenken, am Gefühl seiner Kraft, und
sogar das Mitgefühl, ob es gleich der edelste aller sinnlichen Triebe ist. Wenn
diese Sinnlichkeit herrschend ist, d. i. wenn wir blos und lediglich durch ihren
Antrieb und nie durch das Moralgesetz uns bestimmen lassen, so ist klar, dass sie
allen Willen gut zu seyn, und alle Moralität gänzlich ausschließt. Aber bei den
meisten Menschen hat sie zwar bei weitem das Übergewicht, und sie werden in
den meisten Fällen blos durch sie bestimmt; aber dennoch sind sie darum noch
nicht überhaupt aller reinmoralischen Handlungen unfähig, und haben
wenigstens noch soviel moralisches Gefühl, um die Sträflichkeit und
Unanständigkeit ihrer Handlungsart in auffallenden Fällen oder bei gewissen
Veranlassungen zu fühlen, und sich deren zu schämen. Gesetzt aber, sie
wendeten das Moralgesetz auch nie auf sich selbst an, und hätten nie Schaam
oder Reue über ihre eigne Unvollkommenheit empfunden, so zeigt es sich doch
in ihrer Beurtheilung der Handlungen andrer, in ihrer oft starken Misbilligung
derselben aus richtigen moralischen Gründen, dass sie des moralischen Sinns
nicht gänzlich unfähig sind. Auf Menschen von dieser Art, sollte man glauben,
würde man eben von der Seite aus, wo sie noch Empfänglichkeit für Moralität
zeigen, wirken, — man würde sich eben der Grundsätze, die sie auf andre
anwenden, bedienen können, um ihnen über ihren eignen Zustand die Augen zu
öffnen, sie so allmählich zum guten Willen, und durch ihn endlich zur
Religiosität zu führen. Es müsste also, zum Behufe der Nothwendigkeit einer
Offenbarung gezeigt werden können, dass Menschen, und ganze
Menschengeschlechter möglich seyen, die durch herrschende Sinnlichkeit des
Sinns für Moralität entweder gänzlich, oder doch in einem so hohen Grade
beraubt wären, dass man von diesem Wege aus gar nicht auf sie wirken könne;
welche sich des Moralgesetzes in ihnen entweder gar nicht, oder doch so wenig
bewusst seyen, dass man auf diesen Grund in ihnen gar nichts bauen könne. Es
lässt sich a priori wol denken, daß die Menschheit entweder von ihrem
Ursprünge an, oder durch mancherlei Schicksale in so eine Lage habe kommen
können, daß sie, in beständigem harten Kampfe mit der Natur um ihre
Subsistenz, genöthigt gewesen sey, alle ihre Gedanken stets auf das, was vor
ihren Füßen lag, zu richten; auf nichts denken zu können, als auf das
Gegenwärtige; und kein ander Gesetz hören zu können, als das der Noth. In so
einer Lage ist es unmöglich, dass das moralische Gefühl erwache, und sittliche Begriffe sich entwickeln: aber die Menschheit wird nicht immer, sie wird außer
besondern Fällen nicht lange in derselben bleiben: sie wird durch Hülfe der
Erfahrung sich Regeln machen, und Maximen ihres Verhaltens abstrahiren.
Diese Maximen, blos durch Erfahrung in der Natur entstanden, werden auch blos
auf diese angewendet seyn, und möglichen moralischen Regeln oft
widersprechen. Sie werden sich dennoch, durch ihre Anwendbarkeit und durch
das allgemeine Beispiel bewährt, von Generation auf Generation fortpflanzen,
und vermehrt werden; und nun werden sie es seyn, die die Möglichkeit der
Moralität vernichten, nachdem jene dringende Noth, die vor ihnen es that, durch
sie zum Theil gehoben ist. Denkt man an die Bewohner des Feuerlandes, welche
ihr Leben in einem Zustande, der so nahe an die Thierheit gränzt, hinbringen, an
die meisten Bewohner der Südsee-Inseln, welchen der Diebstahl etwas ganz
gleichgültiges zu seyn, und welche sich desselben nicht im geringsten zu
schämen scheinen, an jene Negern, welche ohne langes Bedenken ihre Frau,
oder ihre Kinder gegen einen Trunk Brandwein in die Sklaverei verkaufen, so
scheint man die erstere Bemerkung in der Erfahrung bestätigt zu finden; und um
sich von der Richtigkeit der zweiten zu überzeugen, hat man nur die Sitten und
Maximen policirter Völker zu studiren.
Wie soll nun die Menschheit aus diesem Zustande zur Moralität, und durch
sie zur Religion gelangen? Kann sie dieselbe nicht selbst finden? Um diese
Frage bestimmter zu beantworten, müssen wir dasjenige, was hierzu
vorausgesetzt wird, mit ihrem Zustande, vergleichen. Um zu entscheiden, ob ein
Volk der Sittlichkeit überhaupt in seinem gegenwärtigen Zustande fähig sey,
oder nicht, ist es nicht genug, ihr Verhalten zu betrachten, und der Schluß: ein
gewisses Volk begeht allgemein, und ohne Spur der geringsten Schaam,
Handlungen, die gegen die ersten Grundsätze aller Moral streiten, also ist es
ohne alles moralisches Gefühl; ist übereilt. Man muß untersuchen, ob sich denn
nicht einmal der Begriff von Pflicht überhaupt, wenn gleich noch so dunkel
gedacht, bei ihnen zeige, und wenn man denn da z. B. nur soviel findet, daß sie
auf die Beobachtung eines Vertrags, die sie nicht erzwingen können, auch in dem
Falle, da es dem zweiten Theile zuträglich wäre ihm nicht zu halten, trauen, und
in diesem Vertrauen sich wagen; daß sie im Fall der Verletzung desselben
lebhaftern und bitterern Unwillen zeigen, als sie über den ihnen dadurch
zugefügten Schaden an sich zeigen würden; so muß man ihnen den Begriff der
Pflicht überhaupt zugestehen. Nun aber ist ohne dieses Vertrauen auf
Beobachtung der Verträge es auch nicht einmal möglich, sich zur Gesellschaft zu
verbinden. Jedes Volk also, das nur in gesellschaftlicher Vereinigung lebt, ist
nicht ohne allen moralischen Sinn. Aber leider ist es allgemeine Gewohnheit aller derer, bei denen die Sinnlichkeit herrschend ist, sich dieses Gefühls nicht
sowohl als Bestimmungsgrundes ihrer eignen Handlungen, als vielmehr blos und
lediglich als Beurtheilungsprincips der Handlungen anderer zu bedienen. Ja, sie
gehen wol so weit, besonders wenn die Sinnlichkeit schon in Maximen gebracht
ist, eine Aufopferung, eine Verleugnung des Eigennutzes für die Pflicht, sich als
lächerliche Thorheit anzurechnen, und sich derselben zu schämen; sich also stets
und immer als blos unter dem Naturbegriffe stehend zu betrachten; verfahren
endlich auch wol so konsequent, es auch dem ändern für eben das anzurechnen,
wofern sie nicht etwa selbst persönlich dabei interessirt, und durch die
Pflichtverletzung des ändern an ihrem eignen Vortheile gekränkt worden sind.
Nur im letztern Falle erinnern sie sich, daß es Pflichten giebt; und dies macht
denn die Entwickelung dieses Begriffs, wo wir ihn mit herrschender Sinnlichkeit
vereinigt antreffen, sehr verdächtig, und berechtigt uns zu glauben, daß blos das
Princip der letztern, das des Eigennutzes, sie bewirkt habe. Mit herrschender
Sinnlichkeit ist also sogar der Wille, moralisch gut zu seyn, nicht zu vereinigen.
Da aber dieser Wille unumgänglich nöthig ist, um eine Religion als Mittel einer
stärkern Bestimmung durchs Moralgesetz zu suchen, so kann die Menschheit in
diesem Zustande nie von selbst eine Religion finden, denn sie kann sie nicht
einmal suchen.
Und wenn sie dieselbe auch suchen könnte, so kann sie sie nicht finden. Um
sich auf die oben entwickelte Art zu überzeugen, daß Gott es ist, der durchs
Moralgesetz zu uns redet, bedarf es vor's erste des Begriffe einer Schöpfung der
Welt durch eine Ursache außer ihr. Auf diesen Begriff wird die Menschheit,
selbst die noch sehr ungebildete Menschheit, leicht kommen. Sie ist a priori
genöthigt, sich absolute Totalität der Bedingungen zu denken; und sie schließt
die Reihe derselben nur eher und schneller, je weniger sie gebildet, und je
unfähiger sie ist, eine lange Reihe zu verfolgen. Daher wird unter rohsinnlichen
Menschen alles voll von Glauben an übernatürliche Ursachen, an Dämonen ohne
Zahl seyn. Eine gebildetere Sinnlichkeit wird sich vielleicht zum Begriffe einer
einzigen ersten Ursache, eines kunstvollen Architekten der Welt erheben. Aber
zum Behuf einer Religion brauchen, wir nicht diesen, sondern den von einem
moralischen Weltschöpfer, und, um zu ihm zu gelangen, den Begriff eines
moralischen Endzwecks der Welt. Nun wird abermals die Sinnlichkeit zwar
leicht auf den Begriff von möglichen Zwecken in der Weit kommen, weil sie
selbst durch die Vorstellung von Zwecken bei ihren Geschäften hienieden
geleitet wird: aber der Begriff eines moralischen Endzwecks der Schöpfung ist
nur dem gebildeten moralischen Gefühle möglich. Der blos sinnliche Mensch
wird also nie weder auf ihn, noch durch ihn auf das Princip einer Religion kommen.
Vor's erste, wenn doch ein Mittel sollte ausfindig gemacht werden, Religion
an ihn zu bringen, wozu bedarf er ihrer? Der beste moralische Mensch, der nicht
nur den ernsten Willen hätte, dem Moralgesetze zu gehorchen, sondern auch die
völlige Freiheit, bedurfte ihrer blos dazu, um die Empfindung der Verehrung und
Dankbarkeit gegen das höchste Wesen auf irgend eine Art zu befriedigen.
Derjenige, der zwar eben den ernsten Willen, aber nicht völlige Freiheit hatte,
bedurfte ihrer, um der Autorität des Moralgesetzes ein neues Moment
hinzuzufügen, durch welches der Stärke der Neigung das Gegengewicht gehalten
und die Freiheit hergestellt würde. Derjenige, der auch nicht den Willen hat, ein
sittliches Gesetz anzuerkennen, und ihm zu gehorchen, bedarf ihrer, um nur erst
diesen Willen, und dann durch ihn die Freiheit in sich hervorzubringen. Mit ihm
hat also die Religion einen andern Weg zu nehmen. Die reine Vernunftreligion,
sowohl als die natürliche, gründeten sich auf Moralgefühl: die geoffenbarte
hingegen soll selbst erst Moralgefühl begründen. Die erstere fand gar keinen
Widerstand, sondern alle Neigungen im Subjekte bereit, sie anzunehmen; die
zweite hatte nur in einzelnen Fällen die Neigungen zu bekämpfen, kam aber im
Ganzen erwünscht, und gesucht; die letztere hat nicht nur allen unmoralischen
Neigungen, sondern sogar dem völligen Widerstreben, überhaupt ein Gesetz
anzuerkennen, und der Abneigung gegen sie selbst, die sie das Gesetz gültig
machen will, das Gegengewicht zu haben. Sie kann also und wird sich
wichtigerer Momente bedienen, so viel es geschehen kann, ohne der Freiheit
Abbruch zu thun, d. h. ohne gegen ihren eignen Zweck zu handeln.
Durch welchen Weg nun kann diese Religion an die so beschaffne
Menschheit gelangen? Natürlich auf eben dem, auf welchem alles an sie gelangt,
was sie sich denkt, oder wodurch sie sich bestimmen läßt, auf dem der
Sinnlichkeit. Gott muß sich ihnen unmittelbar durch die Sinne ankündigen,
unmittelbar durch die Sinne Gehorsam von ihnen verlangen.
Aber hier sind noch zwei Fälle möglich, nemlich entweder Gott entwickelt
durch eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt in dem Herzen eines oder
mehrerer, die er zu seinen Mittelspersonen an die Menschheit ausersehen hat, auf
dem Wege des Nachdenkens das moralische Gefühl, und bauet auf eben dem
Wege auf dasselbe das Princip aller Religion, mit dem Befehle, an den übrigen
Menschen eben das zu thun, was er an ihnen gethan hat: oder er kündigt
geradezu dieses Princip an, und gründet es auf seine Autorität, als Herr. Im
erstem Falle wären wir nicht einmal genöthigt, Gott als unmittelbare Ursache
dieser übernatürlichen Wirkung anzunehmen, sondern, ob wir gleich ein allgemeines sittliches Verderben der Menschheit angenommen haben, so könnte
doch recht füglich eins der möglichen höhern moralischen Wesen Ursache einer
solchen Wirkung seyn. Finden wir aber anderweitige Gründe, den Grund einer
solchen Wirkung unmittelbar in Gott zu setzen, so werden wir diese Gründe
dadurch gar nicht entkräften, wenn wir sagen, es sey Gott unanständig, den
Pädagogen zu machen; denn nach unsrer Erkenntniß von Gott ist nichts ihm
unanständig, als was gegen das Moralgesetz ist. In diesem Falle hätten wir denn
auch, ununtersucht, welches moralische Wesen die veranlassende Ursache dieser
Entwickelung sey, keine Offenbarung, sondern eine auf einem übernatürlichen
Wege an uns gebrachte Naturreligion. Wenn dieses Mittel nur möglich und zur
Erreichung des Zwecks hinlänglich war, so war keine Offenbarung, d. i. keine
unmittelbar auf Gottes Autorität gegründete Ankündigung desselben, als
Gesetzgebers, nöthig. Laßt uns einen Augenblick annehmen, Gott wolle sich
desselben bedienen. Er wird ohne Zweifel in den Seelen derer, auf die er wirkt,
die erwartete vernünftige Überzeugung hervorbringen. Diese werden seinem
Befehle, und ihrem eignen Gefühl der Verbindlichkeit, Moralität weiter zu
verbreiten, gemäß, sich an die übrige Menschheit wenden, und eben diese
Überzeugung auf eben dem Wege in ihnen aufzubauen suchen, auf welchem sie
in ihnen selbst aufgebaut wurde. Es liegt weder in der menschlichen Natur
überhaupt, noch in der empirischen Beschaffenheit der angenommenen
Menschen insbesondre ein Grund, warum es diesen Abgeordneten unmöglich
seyn sollte, ihren Zweck zu erreichen, wenn sie nur Gehör finden, wenn sie sich
nur Aufmerksamkeit verschaffen können. Aber wie wollen sie sich diese
verschaffen bei Menschen, die schon im Voraus gegen das Resultat ihrer
Vorstellungen eingenommen seyn müssen? Was wollen sie diesen das
Nachdenken scheuenden Menschen geben, damit sie die Mühe desselben auf
sich nehmen, um die Wahrheit einer Religion erkennen zu müssen, welche ihre
Neigungen einschränken und sie unter ein Gesetz bringen will? Es bleibt also
nur der letzte Fall übrig: sie müssen ihre Lehren unter göttlicher Autorität, und
als seine Gesandten an die Menschheit, ankündigen.
Auch dies scheint wieder auf zweierlei Art möglich zu seyn, daß nemlich
Gott entweder auch dieser seiner Gesandten Glauben schlechthin auf Autorität
gründe, oder daß er nur wolle, und es von ihrer eignen Einsicht erwarte, daß sie
dasjenige, was auf dem bloßen Wege des Nachdenkens durch irgend ein Mittel
aus ihrem Herzen entwickelt worden, den übrigen Menschen unter göttlicher
Autorität ankündigen, insofern sie einsehen, daß kein anderes Mittel übrig ist,
Religion an sie zu bringen. Das letztere aber ist unmöglich; denn dann hätte Gott
gewollt, daß diese seine Abgeordneten, — zwar in der wohlthätigsten Absicht, — aber doch, daß sie lügen und betrügen sollten: Lügen und Betrug
aber bleibt immer, in welcher Absicht er auch geschehe, unrecht, weil das nie
Princip einer allgemeinen Gesetzgebung werden kann; und Gott kann nie etwas
unrechtes wollen.
Man könnte endlich sich drittens noch als möglich denken, Gott habe
gewollt, daß sich diese angeblichen Inspirirten täuschen, und eine auf Autorität
gegründete Ankündigung der göttlichen Moralgesetzgebung, die ganz natürlich,
z. B. durch die vom Wunsche darnach aufgeregte Phantasie in ihnen entstanden
wäre, einer übernatürlichen Ursache zuschreiben sollten. Da jede kategorische
Antwort auf diese Frage, die bejahende sowohl, als die verneinende, sich
lediglich auf theoretische Principien gründen könnte, weil von Erklärung einer
Naturerscheinung nach derselben Gesetzen die Rede ist; alle Naturphilosophie
aber nicht so weit reicht, um zu beweisen, daß etwas in der Sinnenwelt nur durch
Gesetze der Natur, oder, daß es durch sie nicht möglich sey; so kann diese
Behauptung, auf Erörterung einer Offenbarung in concreto angewandt, nie,
weder bewiesen, noch widerlegt werden; sie gehört aber auch nicht in die
Untersuchung vom möglichen Ursprünge einer geoffenbarten Religion, als
welche blos aus praktischen Principien angestellt wird. Allerdings könnte eine
gewisse Wirkung, als Naturerscheinung betrachtet, aus uns entdeckbaren
Naturgesetzen entstanden seyn, und dennoch könnte es zugleich dem Begriffe
eines vernünftigen Wesens sehr gemäß seyn, daß wir sie, wenigstens bis zur
Erreichung ihrer moralischen Absicht, einer übernatürlichen Ursache
zuschrieben; und jener disjunktive Satz: Gewisse angebliche Inspirirten waren
entweder wirklich inspirirt, oder sie waren Betrüger, oder sie waren
Schwärmer — richtiger, und gelinder ausgedrückt, sie waren unvollkommne
Naturforscher — reicht bei weitem nicht hin, durch ihn die kategorischen
Behauptungen, auf welche er ausgeht, zu begründen. Denn erstens heben die
Begriffe, die als Glieder der Eintheilung neben einander gestellt sind, sich nicht
wechselseitig auf. Die Möglichkeit, den letztern anzunehmen, muß aus
Naturbegriffen widerlegt, oder bewiesen werden; die Möglichkeit der beiden
erstem aber kann nur aus praktischen Principien dargethan werden: beide
Principien aber treffen, sich nicht, und aus dem einen kann sehr wohl bejaht
werden, was das andre verneint. Der letzte Fall also, und einer von den beiden
erstern, sind zugleich möglich, nur die beiden erstern widersprechen sich.
Zweitens ist die Unmöglichkeit des letztern nie in einem gegebnen Falle
darzuthun. Aber dies alles wird erst in der Folge, wo wir von der physischen
Möglichkeit der erwarteten übernatürlichen Wirkung in der Sinnenwelt reden
werden, seine völlige Deutlichkeit erhalten.
Da also die Möglichkeit des letztern Falles, die wir freilich nicht wegräumen
können, uns nicht irre machen darf, so können wir nun aus allem bis jetzt
bewiesenen sicher folgende Resultate ziehen: Die Menschheit kann so tief in
moralischen Verfall gerathen, daß sie nicht anders zur Sittlichkeit
zurückzubringen ist, als durch die Religion, und zur Religion nicht anders, als
durch die Sinne: eine Religion, die auf solche Menschen wirken soll, kann sich
auf nichts anders gründen, als unmittelbar auf göttliche Autorität: da Gott nicht
wollen kann, daß irgend ein moralisches Wesen eine solche Autorität erdichte, so
muß er selbst es seyn, der sie einer solchen Religion beilegt.
Aber wozu soll nun diese Autorität? und worauf kann Gott, wenn er es mit
Menschen, die in diesem Grade sinnlich sind, zu thun hat, sie gründen? Offenbar
nicht auf eine Erhabenheit, für welche sie keinen Sinn und keine Ehrfurcht
haben, auf seine Heiligkeit, als welches das moralische Gefühl in ihnen schon
voraussetzen würde, das erst durch die Religion entwickelt werden soll; sondern
auf diejenige, für deren Bewunderung sie aus Naturgründen empfänglich sind,
auf seine Größe, und Macht als Herr der Natur und als ihr Herr. Nun aber ist es
Heteronomie, und bewirkt keine Moralität, sondern erzwingt höchstens
Legalität, wenn wir nur darum uns dem Inhalte des Moralgesetzes gemäß
betragen, weil ein übermächtiges Wesen es will; und eine auf diese Autorität
gegründete Religion widerspräche folglich sich selbst. Aber diese Autorität soll
denn auch nicht Gehorsam, sie soll nur Aufmerksamkeit auf die weiter
vorzulegenden Motiven des Gehorsams begründen. Aufmerksamkeit aber, als
eine empirische Bestimmung unsrer Seele, ist durch natürliche Mittel zu erregen.
Es würde zwar offenbar widersprechend seyn, auch nur diese durch Furcht vor
angedrohten Strafen dieses mächtigen Wesens, oder wol gar durch physische
Mittel erzwingen, oder durch verheißne Belohnungen erschleichen zu wollen;
widersprechend, weil Furcht und Hoffnung die Aufmerksamkeit mehr
zerstreuen, als erregen, und höchstens nur ein mechanisches Nachsagen, aber
keine auf vernünftige Überlegung gegründete Überzeugung, welche allein der
Grund aller Moralität seyn muß, hervorbringen können; widersprechend, weil
dies gleich anfangs das Princip aller Religion verfälschen, und Gott als ein
Wesen darstellen würde, dem man sich noch durch etwas anderes, als durch
moralische Gesinnungen, — hier durch unwilliges Anhören von Dingen, an
denen man kein Interesse hat, und durch ängstliches Nachplaudern
derselben — gefällig machen könnte. Aber die Vorstellung einer noch so großen
Macht errege auch, so lange wir uns nicht im Widerstreite gegen sie denken,
nicht Furcht, sondern Bewunderung, und Verehrung, die zwar nur auf
pathologischen, und nicht moralischen, Gründen beruht, die aber unsre Aufmerksamkeit auf alles, was von dem mächtigen Wesen herkommt, kräftig
hinzieht. So lange sich nun Gott noch nicht als moralischen Gesetzgeber,
sondern blos als redende Person ankündigt, so denken wir uns noch nicht im
Widerstreite gegen ihn; und wenn er sich als solchen ankündigt, so kündigt er
uns zugleich seine Heiligkeit an, welche uns alle mögliche Furcht vor seiner
Macht benimmt, indem sie uns zusichert, daß er nie einen willkührlichen
Gebrauch von derselben gegen uns machen, sondern daß ihre Wirkungen auf uns
gänzlich von uns selbst abhängen werden. Die Anforderung Gottes also an uns
in einer möglichen Offenbarung, ihn anzuhören, gründet sich auf seine
Allmacht, und unendliche Größe, und kann sich auf nichts anders gründen,
indem Wesen, die einer Offenbarung bedürfen, vor's erste keiner andern
Vorstellung von ihm fähig sind. Seine Anforderung aber ihm zu gehorchen, kann
sich auf nichts anderes, als auf seine Heiligkeit gründen, weil sonst der Zweck
aller Offenbarung, reine Moralität zu befördern, nicht erreicht würde; aber der
Begriff der Heiligkeit sowohl, als die Verehrung gegen sie, muß schon vorher
durch die Offenbarung entwickelt worden seyn. — Wir haben einen erhabnen
Ausspruch, der dies erläutert: Ihr sollt heilig seyn, denn ich bin heilig, spricht der
Herr. Der Herr redet, als Herr, und fordert dadurch alles zur Aufmerksamkeit
auf. Aber die Forderung der Heiligkeit gründet er nicht auf diese seine
Herrschaft, sondern auf seine eigne Heiligkeit.
Aber, wie sollen denn diese Menschen, ehe ihr sittliches Gefühl noch
geweckt ist, beurtheilen, ob es Gott seyn könne, welcher redet? wird noch
gefragt; und hier kommen wir dann auf die Beantwortung eines Einwurfs, der
schon seit langem vor der Seele jedes Lesers geschwebt haben muß. Wir haben
im vorigen §. bewiesen, daß der Begriff der Offenbarung vernünftiger Weise nur
a priori möglich sey, und a posteriori gar nicht rechtmäßig entstehen könne; und
in diesem haben wir gezeigt, daß es einen Zustand geben könne, ja daß die ganze
Menschheit in diesen Zustand verfallen könne, in welchem es ihr unmöglich ist,
a priori auf den Begriff der Religion, und also auch der Offenbarung zu
kommen. Dies sey ein förmlicher Widerspruch, kann man sagen: oder man kann
uns das Dilemma vorlegen: Entweder fühlten die Menschen schon das sittliche
Bedürfniß, das sie treiben konnte, eine Religion zu suchen, und hätten schon alle
Moralbegriffe, die sie von den Wahrheiten derselben vernünftig überzeugen
konnten; so bedurften sie keiner Offenbarung, sondern hatten schon a priori
Religion: oder sie fühlten weder jenes Bedürfniß, noch hatten sie jene Begriffe;
so konnten sie sich nie aus moralischen Gründen von der Göttlichkeit einer
Religion überzeugen; aus theoretischen konnten sie es auch nicht; sie konnten es
also überhaupt nicht, und eine Offenbarung ist folglich unmöglich. Aber es folgt nicht, daß Menschen, die sich des Moralgebots in ihnen wenig bewußt waren,
und durch dasselbe nicht zur Aufsuchung einer Religion getrieben werden
konnten, also der Offenbarung bedurften, nicht nachher eben durch Hülfe dieser
Offenbarung jenes Gefühl in sich entwickeln, und so geschickt werden konnten,
eine Offenbarung zu prüfen, und so vernünftig zu untersuchen, ob sie göttlichen
Ursprungs seyn könne, oder nicht. Es kündigte sich ihnen eine Lehre als göttlich
an, und erregte dadurch wenigstens ihre Aufmerksamkeit. Entweder nahmen sie
nun dieselbe sogleich für göttlich an; und da sie dies weder aus theoretischen
Principien folgern, noch nach moralischen untersuchen konnten, weil noch bis
jetzt ihr Moralgefühl unentwickelt war, nahmen sie etwas ganz ohne Grund an,
und es war ein Glück für sie, wenn ihnen der Zufall nützlich wurde: oder sie
verwarfen sie sogleich; so verwarfen sie wieder etwas ganz ohne Grund: oder
endlich sie ließen die Sache unentschieden, bis sie vernünftige Gründe eines
Unheils finden würden, und in diesem einzigen Falle handelten sie vernünftig.
Daß Gott rede, oder daß er nicht rede (als kategorische, aus theoretischen
Gründen mögliche, Behauptung), konnten sie nie beweisen; ob er geredet haben
könne, konnte nur aus dem Inhalte dessen erhellen, was in seinem Namen gesagt
ward; sie mußten es also vor's, erste anhören. Wenn nun durch dieses Anhören
ihr moralisches Gefühl entwickelt wurde, so wurde zugleich der Begriff einer
Religion, und des möglichen Inhalts derselben, sie komme nun durch
Offenbarung, oder ohne sie an uns, entwickelt; und nun konnten, und mußten
sie, um zu einem vernünftigen Fürwahrhalten zu gelangen, die ihren als göttlich
angekündigte Offenbarung mit ihrem nun entwickelten Begriffe einer
Offenbarung a priori vergleichen, und nach der Übereinstimmung oder
Nichtübereinstimmung mit demselben ein Urtheil über sie fällen: und das lös't
dann den vermeinten Widerspruch völlig auf. Ein vernünftiges Aufnehmen einer
gegebnen Offenbarung, als göttlich, ist nur aus Gründen a priori möglich, aber a
posteriori können, und müssen in gewissen Fällen, Gelegenheitsursachen
gegeben werden, um diese Gründe zu entwickeln.
Alle diese Untersuchungen nun haben den eigentlichen Fragepunkt mehr
vorbereitet, als bestimmt und entwickelt. Da nemlich nach allem bisher gesagten
kein vernünftiges Aufnehmen einer Offenbarung als göttlich, eher als nach
völliger Entwickelung des Moralgefühls in uns, statt findet; da ferner nur auf
dieses Gefühl, und den dadurch in uns begründeten Willen der Vernunft zu
gehorchen, jeder Entschluß einem Gesetze Gottes zu gehorchen sich gründen
kann: (§. 3.) so scheint die göttliche Autorität, worauf eine gegebne Offenbarung
sich gründen könnte, ihren ganzen Nutzen zu verlieren, sobald es möglich wird,
sie anzuerkennen. So lange nemlich eine solche Offenbarung noch arbeitet, um
den Menschen zur Empfänglichkeit für Moralität zu bilden, ist es demselben
völlig problematisch, ob sie göttlichen Ursprungs auch nur seyn könne, weil dies
sich nur aus einer Beurtheilung derselben nach Moralprincipien ergeben, kann;
sobald aber nach geschehener Entwickelung des Moralgefühls in ihm, eine
solche Beurtheilung möglich ist, so scheint dies Moralgefühl allein hinlänglich
seyn zu können, um ihn zum Gehorsam gegen das Moralgesetz, blos als solches,
zu bestimmen. Und obgleich, wie ebenfalls oben (§. 3.) gezeigt worden, auch bei
dem festesten Willen dem Moralgesetze, blos als Gesetze der Vernunft, zu
gehorchen, einzelne Fälle möglich sind, in denen dasselbe einer Verstärkerung
seiner Kausalität durch die Vorstellung, es sey Gottes Gesetz, bedarf, so ist doch
in dem durch eine geschehene Offenbarung zur Moralität gebildeten Subjekte
die Vorstellung dieser göttlichen Gesetzgebung sowohl ihrer Materie nach durch
praktische Vernunftprincipien, als ihrer Form nach durch Anwendung derselben
auf den Begriff einer Welt, völlig möglich, und es erscheint kein Grund, warum
er sie sich, als durch eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt gegeben,
denken sollte. Es muß also ein Bedürfniß, freilich nur ein empirisches,
aufgezeigt werden, welchem nur durch die bestimmte Vorstellung einer durch
eine Wirkung in der Sinnenwelt geschehnen Ankündigung Gottes als
moralischen Gesetzgebers abgeholfen werden kann, wenn diese ganze
Vorstellung nicht vergeblich, und der Begriff einer Offenbarung nicht leer seyn
soll, indem ein Glaube an dieselbe allenfalls nützlich seyn könnte, so lange er
nicht möglich ist, und sobald er möglich wird, seinen ganzen Nutzen verlöhre:
denn unmöglich können wir die frommen Empfindungen über die zu unsrer
Schwachheit sich herablassende Güte Gottes, u. dergl., die durch eine solche
Vorstellung in uns entstehen müssen, als den ganzen bleibenden Nutzen einer
Offenbarung angeben.
Nun sind in obiger Deduktion des Offenbarungsbegriffs zum Behuf der
realen Möglichkeit desselben nicht nur solche vernünftige Wesen Vorausgesetzt worden, in denen das Moralgesetz seine Kausalität auf immer, sondern auch
solche, bei denen es dieselbe in einzelnen Fällen verlohren habe. Wo auch nicht
der Wille ein Sittengesetz anzuerkennen, und ihm zu gehorchen, vorhanden ist,
ist das Moralgesetz ganz ohne Kausalität; wo hingegen zwar dieser, aber nicht
die völlige Freiheit da ist, verliert es seine Kausalität in einzelnen Fällen. Wie
die Offenbarung die Wirksamkeit desselben im ersten Falle wieder herstelle, ist
jetzt gezeigt worden: ob sie auch im zweiten einen ihr wesentlichen, nur durch
sie möglichen Einfluß habe, davon ist jetzt die Frage. Da im ersten Falle die
Offenbarung noch gar nicht als das, für was sie sich vernünftiger Weise
anerkannt werden kann, so könnte man diese ihre Funktion — die der
Offenbarung an sich, insofern sie von unsrer Vorstellungsart ganz unabhängig
ist, oder ihrer Materie nach (functio revelationis materialiter spectatae) nennen;
hingegen das, was sie im zweiten Falle zu leisten hätte, die Funktion der
Offenbarung, insofern wir sie dafür anerkennen, oder ihrer Form nach (functio
revelationis formaliter spectatae), und, da Offenbarung eigentlich nur dadurch es
wird, daß wir sie dafür erkennen, der Offenbarung im eigentlichsten Sinne.
Wir haben oben bei Erörterung der Funktion einer Offenbarung ihrer Materie
nach ganz richtig angenommen, daß dieselbe sich nur auf Subjekte beziehe, in
denen auch nicht einmal der Wille dem Vernunftgesetze zu gehorchen vorhanden
sey, daß sie hingegen in dieser Funktion diejenigen, denen es nicht an diesem
Willen, wol aber an völliger Freiheit ihn zu vollbringen, mangelt, nicht zu
Objekten habe, sondern daß zu Herstellung der Freiheit in dergleichen Subjekten
die Naturreligion hinlänglich sey. Da nun durch die Offenbarung vermittelst
ihrer ersten Funktion die Willensbestimmung durchs Moralgesetz möglich
gemacht, mithin alle vernünftige Wesen zur zweiten Stuffe der moralischen
Vollkommenheit erhoben werden sollen, so würde, wenn Wesen auf dieser
zweiten Stuffe die Naturreligion stets genugthuend seyn könnte, gar keine
Funktion der Offenbarung ihrer Form nach, nemlich keine Wirksamkeit
derselben zu Herstellung der Freiheit statt finden, und, da dies die Funktion der
Offenbarung im eigentlichsten Sinne ist, kein wahres Bedürfniß eines Glaubens
an Offenbarung gezeigt werden können; fände sie aber statt, so scheint dies dem
obigen Satze von der Hinlänglichkeit der Naturreligion zur Herstellung der
Freiheit zu widersprechen. Wir haben also vor's erste zu untersuchen, ob sich ein
Einfluß der Vorstellung von einer geschehnen Offenbarung auf das Gemüth zur
Herstellung der gehemmten Freiheit des Willens denken lasse, und dann, wenn
sich ein solcher Einfluß zeigen sollte, zu untersuchen, ob und inwiefern beide
Behauptungen beisammenstehen können.
Es ist eine der Eigentümlichkeiten des empirischen Charakters des
Menschen, daß, so lange eine seiner Gemüthskräfte besonders aufgeregt, und in
lebhafter Thätigkeit ist, andere, und das um desto mehr, jemehr sie sich, von
jener entfernen, unthätig, und gleichsam erschlafft sind: und daß diese ihre
Erschlaffung größer ist, je größer, die Thätigkeit jener. So vergeblich man sich
bemühen würde, jemanden, der durch sinnlichen Reitz bestimmt, oder in einem
heftigen Affekte ist, durch Vernunftgründe anders zu bestimmen; eben so sicher
ist's, daß im Gegensatze eine Erhebung der Seele durch Ideen, oder eine
Anstrengung derselben durch Nachdenken möglich ist, bei welcher sinnliche
Eindrücke fast ihre ganze Kraft verlieren. Soll in solchen Fällen auf einen
Menschen gewirkt werden, so kann es fast nicht anders geschehen, als
vermittelst derjenigen Kraft, die eben jetzt in Thätigkeit ist, indem auf die
übrigen kaum ein Eindruck zu machen ist, oder wenn er auch zu machen wäre,
er nicht hinreichend seyn würde, den Willen des Menschen zu bestimmen.
Einige Gemüthskräfte haben eine nähere Verwandtschaft, und einen größern
wechselseitigen Einfluß auf einander, als andere. Denjenigen, der vom
Sinnenreize fortgerissen ist, wird man durch Vernunftgründe vergeblich
zurückhalten wollen, aber durch Darstellung eines andern sinnlichen Eindrucks
vermittelst der Einbildungskraft kann es sehr leicht, ohne Anwesenheit des
sinnlichen Gegenstandes, also ohne unmittelbare Sinnenempfindung, gelingen.
Alle durch empirische Sinnlichkeit bestimmbare Kräfte stehen in solcher
Korrespondenz.
Die der Pflicht widerstreitenden Bestimmungen werden alle durch Eindrücke
auf diese Kräfte bewirkt; durch Sinnenempfindung, die entweder unmittelbar
dem Gegenstande außer uns korrespondirt, oder die durch die empirische
Einbildungskraft reproducirt wird, durch Affekten, durch Leidenschaften.
Welches Gegengewicht soll nun der Mensch einer solchen Bestimmung
entgegensetzen, wenn sie so stark ist, daß sie die Stimme der Vernunft gänzlich
unterdrückt? Offenbar muß dies Gegengewicht durch eine Kraft des Gemüths an
die Seele gebracht werden, welche von der einen Seite sinnlich, und also fähig
ist einer Bestimmung der sinnlichen Natur des Menschen entgegenzuwirken, von
der andern durch Freiheit bestimmbar ist, und Spontaneität hat: und diese Kraft
des Gemüths ist die Einbildungskraft. Durch sie also muß das einzig mögliche
Motiv einer Moralität, die Vorstellung der Gesetzgebung des Heiligen, an die
Seele gebracht werden. Diese Vorstellung nun gründet in der Naturreligion sich
auf Vernunftprincipien; ist aber diese Vernunft, wie wir voraussetzen, gänzlich
unterdrückt, so erscheinen die Resultate derselben dunkel, ungewiß, unzuverlässig. Auch die Principien dieser Vorstellung also sollten durch die
Einbildungskraft vorstellbar seyn. Dergleichen Principien nun wären Fakta in
der Sinnenwelt, oder eine Offenbarung. — Gott ist, denn er hat geredet, und
gehandelt, muß sich der Mensch in solchen Augenblicken sagen können: er will,
daß ich jetzt nicht so handle, denn er hat es ausdrücklich, mit solchen Worten,
unter solchen Umständen, u. s. f., verboten; ich werde einst wegen der
Entschließung, die ich jetzt fassen werde, unter gewissen bestimmten
Feierlichkeiten ihm Rechenschaft geben. — Sollen solche Vorstellungen aber
Eindruck auf ihn machen, so muß er die denselben zum Grunde liegenden Fakta
als völlig wahr und richtig annehmen können; sie müssen also nicht etwan durch
seine eigne Einbildungskraft erdichtet, sondern ihr gegeben werden. Daß durch
eine solche Vorstellung, der reinen Moralität einer durch sie bewirkten Handlung
kein Abbruch gethan werde, folgt unmittelbar aus unsrer Voraussetzung, das
durch die Einbildungskraft versinnlicht dargestellte Motiv solle kein andres als
die Heiligkeit des Gesetzgebers, und nur das Vehikulum derselben solle sinnlich
seyn.
Ob inzwischen die Reinheit des Motivs nicht oft durch die Sinnlichkeit des
Vehikulums leide, und ob nicht oft Furcht der Strafe, oder Hoffnung der
Belohnung, auf einen durch die Vorstellung der Offenbarung bewirkten
Gehorsam weit mehr Einfluß habe, als reine Achtung für die Heiligkeit des
Gesetzgebers, hat eine allgemeine Kritik des Offenbarungsbegriffs eigentlich
nicht zu untersuchen; sondern nur zu erweisen, daß dies in abstracto nicht
nothwendig sey, und in concreto schlechterdings nicht geschehen dürfe, wenn
die Religiosität ächt und nicht blos feinere Selbstsucht seyn solle. Da dies
inzwischen nur zu leicht geschehen kann; da sich ferner im Allgemeinen nicht
zeigen läßt, wenn, in wie weit, und warum überhaupt eine solche Verstärkung
des Moralgesetzes durch Vorstellung einer Offenbarung nöthig sey; da endlich es
schlechterdings nicht zu leugnen ist, daß nicht ein allgemeiner unbezweifelt auf
das Moralgesetz gegründeter Trieb in uns sey, ein vernünftiges Wesen mehr zu
ehren, je weniger Verstärkung die Idee des schlechthin Rechten in seinem
Gemüthe bedarf, um ihn zu bewegen, es hervorzubringen; so läßt sich auch nicht
leugnen, daß es weit ehrenvoller für die Menschheit seyn würde, wenn die
Naturreligion stets hinlänglich wäre, sie in jedem Falle zum Gehorsam gegen das
Moralgesetz zu bestimmen: und in diesem Sinne können denn beide Sätze wohl
beisammenstehen, nemlich, daß sich a priori (vor der wirklich gemachten
Erfahrung) nicht einsehen lasse, warum die Vorstellung einer Offenbarung
nöthig seyn sollte, um die gehemmte Freiheit herzustellen; daß aber die fast
allgemeine Erfahrung in uns und andern uns fast täglich belehre, daß wir allerdings schwach genug sind, einer dergleichen Vorstellung zu bedürfen.