NS-Verfolgte nach der Befreiung, Ausgrenzungserfahrungen und Neubeginn

Yvonne Robel: Erfahrung(en) eines Neubeginns? Sintize und Sinti, Romnja und Roma in der frühen Nachkriegszeit in Hamburg

Yvonne Robel

 

Erfahrung(en) eines Neubeginns?

Sintize und Sinti, Romnja und Roma

in der frühen Nachkriegszeit in Hamburg

 

Bei der Beschäftigung mit der Ge- werden in den Erzählungen über das

schichte von Sintize und Sinti und Erlebte oft ganz eigene Brüche mar-

Romnja und Roma nach 1945 kommt kiert. Doch korrespondiert der von

man kaum umhin, sich mit ideolo- Eduard Lange für 1952 gesetzte zeit-

gischen, strukturellen und personellen liche Schlusspunkt mit Darstellungen,

Kontinuitäten zum Nationalsozialis- die das darauffolgende Jahr 1953 als

mus auseinanderzusetzen. So lässt sich besonders bedeutsam in der Geschichte

in Interviews, schriftlichen Erinnerun- des deutschen Nachkriegsantiziganis-

gen und Forschungen zur Geschichte mus ansehen. Zum einen erging 1953

von Sintize und Sinti und Romnja und mit dem Bundesergänzungsgesetz zur

Roma immer wieder auf Formulierun- Entschädigung für Opfer der natio-

gen wie »erneute Verfolgung« oder 2 nalsozialistischen Verfolgung ( BEG )

»zweite Schuld« stoßen. Die Erfahrung die erste bundesweite Regelung zur

des fortgesetzten Unrechts prägt bis Entschädigung, die zugleich den sys-

heute nicht nur die individuellen Er- tematischen Ausschluss jener bedeute-

zählungen von Betroffenen, sondern te, die als angeblich »Kriminelle« oder auch die Arbeit der seit den 1980er- »Asoziale« verfolgt worden waren.

Jahren in der Öffentlichkeit präsenten Zum anderen trat 1953 in Bayern die

Bürgerrechtsbewegung. 3 Landfahrerordnung in Kraft, die spezi-

Es gibt aber auch Erzählungen, die elle Registrierungen für »Landfahrer«,

die unmittelbare Nachkriegszeit von Pflichten zur regelmäßigen Meldung

den späteren Jahren unterscheiden und bei Behörden sowie gesonderte Stell-

Möglichkeiten betonen, die es zunächst plätze für Wohnwagen vorsah und es

noch gegeben habe und die in den in bestimmten Fällen auch ermöglichte, 1950er-Jahren zunehmend weggefallen Reise- und Aufenthaltsverbote auszu-

seien. Als »die schönste Zeit« bezeich- sprechen. Ihr kam eine Vorreiterrolle

nete z. B. der Sinto Eduard Lange aus für die antiziganistische Gesetzgebung

München die Jahre von 1945 bis 1952. und Praxis in vielen Bundesländern und

Er hatte das Konzentrationslager Da- in der Kriminalisierung der Betroffenen

chau überlebt, seine Familie war in zu.

Auschwitz ermordet worden. Im In- Ich möchte die Beobachtung, dass

terview rund 40 Jahre später betonte solche »anderen« Erzählungen mit er, die Zeit unmittelbar nach dem Krieg diesem strukturellen Einschnitt 1953

in gewissem Maße als Zeit der Be- korrespondieren, zum Ausgangspunkt

vorzugungen erlebt zu haben – beim nehmen, um im Folgenden nach den

Umgang mit Behörden, bei der Zutei- Bedingungen zu fragen, die die Er-

lung von Lebensmittelkarten, bei Fra- fahrungen von Sintize und Sinti und

gen der Wohnraumbeschaffung.1 Zwar Romnja und Roma bis Mitte der

sind Erfahrungen stets verschieden und 1950er-Jahre rahmten. Waren die 174 YVONNE ROBEL

 

hen Nachkriegsjahre im Gegensatz tionslager Auschwitz-Birkenau depor-

zu jenen Darstellungen, die berech- tiert worden. Bereits 1938 waren zudem

tigterweise Kontinuitäten hervorheben, mindestens 100 Sintize und Sinti und

stärker vom Gefühl eines Neubeginns Romnja und Roma im Zuge der reichs-

und eines Aufbruchs geprägt? Womit weit durchgeführten »Aktion Arbeits-

waren die Überlebenden nach ihrer scheu Reich« verhaftet und verschleppt Rückkehr konfrontiert? Um mich worden. Die genaue Zahl der Überle-

diesen Fragen anzunähern, werde ich 4 benden ist bisher nicht bekannt.

mich auf den Zeitraum von der frü- 1945 und danach kehrten Sintize

hen Nachkriegszeit bis in die erste und Sinti und Romnja und Roma in Hälfte der 1950er-Jahre konzentrieren ihre Herkunftsorte zurück bzw. in

und dabei Hamburg als Ankunftsort Orte, an denen sie sich abermals mit

Überlebender in den Mittelpunkt stel- existenzieller Not konfrontiert sahen.

len. Denn im lokalen Raum waren Hamburg war zu einem Zielort zahl-Betroffene mit konkreten Situationen reicher Geflüchteter geworden, doch

sowie mit Akteurinnen und Akteuren war insbesondere bei den Bombardie-

der Mehrheitsgesellschaft konfrontiert; rungen im Sommer 1943 mehr als die

Entscheidungen vor Ort waren für ihr Hälfte der Wohnungen in der Stadt

Leben oftmals ausschlaggebend. zerstört worden. In Interviews berich-

Der Versuch, das Handeln in den ten überlebende Sintize und Sinti, die

Behörden und in der Bevölkerung in nach Hamburg zurückgekehrt waren,

Bezug zu Erfahrungen von Betroffenen entsprechend immer wieder über Ob-

zu setzen, birgt freilich Fallstricke. Für dachlosigkeit und über das Ringen um

eine Geschichte von Sintize und Sinti 5 Lebensmittelkarten. Anträge an die

und Romnja und Roma stehen weit örtliche Wiedergutmachungsstelle zeu-

mehr Behördenakten als Selbstzeug- gen davon, wie sehr es an Kleidung und

nisse zur Verfügung. Dies schlägt sich an gesundheitlicher Versorgung für die

auch in diesem Beitrag nieder, der sich oftmals schwer kranken und entkräfte-

neben Interviews vor allem auf Unter- ten Überlebenden fehlte. Manche der

lagen aus Hamburger Behörden stützt. aus den Lagern Zurückgekehrten ka-

Im Material spiegelt sich somit das men in Auffanglagern unter, andere in

Machtgefüge, das das Leben von Sin- selbst gebauten Hütten, provisorischen

tize und Sinti und Romnja und Roma Wohnwagen, Bunkern oder Kleingar-

prägte. Dennoch liefern die von mir tensiedlungen. Nur zu vermuten ist, ausgewerteten Akten neben Hinweisen dass Sintize und Sinti und Romnja

auf behördliches Handeln auch solche und Roma auch in Hamburger Lagern

auf Handlungsweisen von Angehörigen für Displaced Persons (DPs) Aufnahme

der Minderheit. fanden, allerdings wurde dies dadurch

erschwert, dass Verfolgte mit ehemals

 

Hamburg als Ankunftsort deutscher Staatsangehörigkeit (so auch

 

Überlebender DP zahlreiche Sintize und Sinti) keinen -Status erhielten und dass nicht re-

In den Jahren 1940 und 1943/44 sind patriierbare DPs, zu denen staatenlo-

über 900 als »Zigeuner« stigmatisierte se Sintize und Sinti und Romnja und

Menschen aus Hamburg ins deutsch Roma zählten, von den Alliierten als

besetzte Polen und in das Konzentra- 6 »Problem« wahrgenommen wurden.

ERFAHRUNG(EN) EINES NEUBEGINNS? 175

 

Neben den allgemein verheerenden burger Behörden zahlreiche Hinweise

Wohn- und Lebensbedingungen wa- auf Beschwerden und Denunziationen

ren Sintize und Sinti und Romnja und aus der Bevölkerung. Anwohnerinnen

Roma zugleich mit einer spezifisch an- und Anwohner meldeten, dass Grund-

tiziganistischen Abwehr konfrontiert. stücke ihres Erachtens illegal genutzt

Ihre Abdrängung an die Stadtränder würden oder dass sie sich belästigt lässt sich für Hamburg ebenso wie für fühlten; Grundstückseigentümer legten

zahlreiche andere deutsche Städte ab 9 Beschwerde ein. Vor allem im Vor-

1945 belegen. Bereits im Juni meldete feld der für 1953 in Hamburg geplan-

ein Polizeirevier in Hamburg-Lurup, ten Gartenbauausstellung häuften sich dass »[d]urch den überaus starken Zu- Beschwerden wegen einer vermeint-

zug von Zigeunern« eine spürbare Be- lichen Verschandelung des Stadtbildes

unruhigung in der Bevölkerung ent- 10 durch sogenannte »Zigeunerlager«.

standen sei. So hätten Anwohnerinnen Dass diese Beschwerden auch offiziel-

und Anwohner bei der Polizei vor- le Räumungsaufforderungen zur Folge

gesprochen und darum gebeten, eine haben konnten, zeigt das Beispiel einer

Ansiedlung von »Zigeunern« möglichst Sinti-Familie aus Hamburg-Harburg.

zu verhindern. Der Bericht erstattende Die Mitglieder der Familie wurden in

Polizeibeamte schloss daraus, dass es den Behördenakten als »Durchreisen-

nicht nur notwendig sei, ihren Zuzug de« verzeichnet, obwohl sie keinen an-

zu unterbinden, sondern dass auch eine deren Ort zum Verbleiben hatten. Sie

»Umquartierung« zu empfehlen sei. erlangten ohnehin oft nur für wenige Seine Begründung lautete, dass nach der Tage eine Stellgenehmigung für ihre

»Großkatastrophe« von 1943 – womit Wohnwagen. Nachdem Anwohnerin-

er die Bombardierungen Hamburgs im nen und Anwohner sich seit 1948 we-

Zuge der »Operation Gomorrha« mein- gen der aus ihrer Sicht belastenden

te – »kaum mehr für deutsche Volksge- Situation vor ihren Fenstern wiederholt

nossen Unterbringungsmöglichkeiten« beim Bezirksamt Harburg und bei der

vorhanden seien, die das Land gerne örtlichen Polizeidienststelle beschwert

bebauen und »restlos« nutzen würden. 7 hatten, wurde die Familie immer wieder

Dieses Beispiel illustriert, wie nahtlos zu Kontrollen in das Ortsamt oder das

an antiziganistische Mechanismen vor Bezirksamt Harburg zitiert. 1951 wil-

und während des Nationalsozialismus ligte sie schließlich gezwungenermaßen

angeknüpft wurde, die die rassistische ein, dass ihre Wagen an einen von der

Ausgrenzung mit einer sozialen Stig- Stadt vorgegebenen Platz – ohne zen-

matisierung verbanden. Als »Zigeuner« trale Wasser-, Abwasser- und Strom-

markierte Menschen standen deutlich 11 anschlüsse – gebracht wurden. In den

außerhalb der »Volksgemeinschaft« – Verhandlungen im Vorfeld war u. a. jener Kategorie, die an Erfahrungen davon die Rede, möglichst eine »Zu-

des sozialen Zusammenhalts im Natio- sammenziehung an einem von der üb-

nalsozialismus appellierte und zugleich rigen Bevölkerung mehr isolierten Ort«

zunehmend als »eine kollektive Mobili- 12 zu erreichen. Deutlicher konnten die sierung im Dienste des Wiederaufbaus« Zielkoordinaten lokaler Politik kaum

fungierte. 8 formuliert werden.

Besonders für Anfang der 1950er-

Jahre finden sich in Unterlagen Ham-

176 YVONNE ROBEL

 

Zögerliches Handeln politische Argumente ebenso wie die

in lokalen Behörden? Straßenverkehrsordnung, das Wege-

recht oder das Baurecht, um »Lösun-

Der Historiker Gilad Margalit hat ar- gen« für das vermeintliche Problem zu

gumentiert, dass die Vertreibungsforde- 15 finden. Hierbei wurde zwar in einigen

rungen aus der Bevölkerung oftmals ra- Fällen auch auf den Verfolgtenstatus

dikaler gewesen seien als die Haltungen von Sintize und Sinti und Romnja und

von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Roma hingewiesen, jedoch war dies

in Behörden und Verwaltungen, gegen- stets damit verbunden, die NS-Verbre-

über denen diese Forderungen erhoben chen an Sintize und Sinti und Romnja

wurden. Dort hätten durchaus Beden- und Roma und die Rechtmäßigkeit ih-

ken bestanden, ob das Vorgehen ge- res Verfolgtenstatus infrage zu stellen.

gen im Nationalsozialismus rassistisch Gegen Margalits Einschätzung, in

Verfolgte gesetzlich gedeckt sei, zu- den Behörden habe es eine Zurück-

mal dann, wenn Überlebende Verfolg- haltung gegeben, spricht vor allem die

tenausweise besäßen. Zudem seien in frühe Etablierung von Strukturen und

den Behörden Sanktionen der alliierten Sonderregelungen bei der örtlichen

Militärregierungen befürchtet worden. Polizei, die explizit auf die Minder-

Margalit kommt zu dem Schluss, »dass heit bezogen waren. Hinweise auf eine

die Behörden zum ersten Mal ernstlich sogenannte »Zigeunerdienststelle« bei

zögerten, Zigeuner aus den Gemein- der Hamburger Kriminalpolizei finden

den auszuweisen, während man diese sich schon kurze Zeit nach Kriegsende. Maßnahmen in der Vergangenheit oft Im August 1945 gab es bereits Über-

und ohne erkennbare Skrupel ergriffen legungen zu einer erkennungsdienst-

hatte«.13 Auch nach der Gründung der lichen Behandlung aller als »Zigeuner«

Bundesrepublik hätten sie Sonderge- bezeichneten Personen ab 14 Jahren

setze und -erlasse, wie es sie in der und zu einer »Zigeunerdatei«, die auf

Weimarer Republik gegeben hatte, eher den auf diese Weise gewonnenen Infor-

vermeiden wollen. 14 16 mationen aufbauen sollte. Praktiziert

Margalits Beurteilung ist mit Blick wurde eine solche systematische Son-

auf die Hamburger Quellen nur be- dererfassung seit Ende des 19. Jahrhun-

dingt zuzustimmen. Gleichzeitig steht 17 derts im Deutschen Reich. Anfang der

der Umgang mit Sintize und Sinti und 1950er-Jahre kam es in Hamburg, wie in

Romnja und Roma in auffallender Dis- anderen Bundesländern auch, zum Um-

krepanz zu dem Hamburger Selbstbild und Ausbau der »Zigeunerdienststelle«

einer Stadt mit weltoffener Tradition, unter Verwendung des nicht minder

einer dezidiert antinationalsozialisti- vorurteilsbelasteten Begriffs »Landfah-

schen Führungsspitze nach dem Krieg rer«. Die »Landfahrerdienststelle«, die

und einem liberalen politischen Klima. in Hamburg bis 1970 bestand, legte

Dokumente aus den lokalen Behör- unabhängig von Straffälligkeiten sys-

den zeigen, wie ab 1945 händeringend tematische Datensammlungen über als

nach Wegen gesucht wurde, die zum »Zigeuner« stigmatisierte Menschen an, »Problem« erklärten Sintize und Sinti nutzte hierfür Informationen aus NS-

und Romnja und Roma loszuwerden. Akten und teilte ihr Wissen bereitwillig

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 18 mit anderen Landeskriminalämtern.

den Ämtern bemühten gesundheits- Überlebende waren in der ERFAHRUNG(EN) EINES NEUBEGINNS? 177

 

baren Nachkriegszeit permanent mit terstützung zu erhalten, da Krause ihm

Polizeibeamten konfrontiert – wenn sie die entsprechenden Dokumente nicht

Wohnungen suchten, sich im städti- 20 ausstellte. Mit der Hilfe des Komitees

schen Raum bewegten, Ausweispapie- erhielt er schließlich einen Verfolg-

re beantragten, sich darum bemühten, 21 tenausweis. Krause wurde 1946 von

die während des Nationalsozialismus einem britischen Militärgericht zu drei aberkannte Staatsbürgerschaft wieder- Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er kam

zuerlangen, oder um Entschädigung vorzeitig aus der Haft, wurde allerdings

kämpften. Nach ihrer Ankunft waren aus dem aktiven Polizeidienst entlassen.

die örtlichen Polizeibehörden oftmals 1950 wurde er im Entnazifizierungsver-auch erste Anlaufstellen für Zurück- fahren schließlich als »entlastet« einge-

kehrende. So berichtet Maria Wiener, 22 stuft. So steht der Name Krause zwar

die als 18-Jährige im Mai 1940 mit für eine der wenigen juristischen Fol-

ihrer Familie nach Be¥żec im besetzten gen, die die Beteiligung an nationalso-

Polen deportiert worden war: »Erstmal zialistischen Verbrechen an Sintize und

sind wir hingegangen, wo wir gewohnt 23 Sinti und Romnja und Roma zeitigte,

haben, und da war nichts mehr. Waren jedoch bedeutete das Ende seiner Amts-

nur noch Trümmer. Alles weg. Ja, und zeit nicht das Ende eines fragwürdigen

was nun? Was nun? Da sind wir dann »Expertentums« für sogenannte »Zi-

zur Polizei hingegangen.« 19 geunerfragen« bei der Kriminalpolizei:

Solche unvermeidlichen Kontakte Neben ihm galt auch Wilhelm Jehring

zur Polizei bedeuteten nicht selten eine nach 1945 als ein solcher »Experte«.

direkte Konfrontation der Überleben- Er hatte seit 1942 die Leitung jenes

den mit NS-Tätern. Ein Beispiel hierfür Kommissariats bei der Hamburger

ist August Weiß, der 18-jährig ebenfalls Kriminalpolizei innegehabt, dem die

nach Be¥ żec deportiert worden war und »Zigeunerdienststelle« zugeordnet war.

die Konzentrationslager Sachsenhausen Unmittelbar nach Kriegsende setzte er

und Mauthausen überlebt hatte. 1945 sich u. a. für die Re-Etablierung antizi-

wandte er sich an die Kriminalpolizei 24 ganistischer NS-Verordnungen ein. In

in Hamburg, um einen Nachweis über seiner Nachfolge etablierte sich schließ-

seine Verfolgung zu erhalten. Dabei lich der Polizeibeamte Hans Lange als

traf er auf Kurt Krause als zuständigen neue Ansprechperson der Hamburger

Sachbearbeiter, der seit 1938 Leiter der »Landfahrerdienststelle«. Er pfleg-

»Zigeunerdienststelle« der Hamburger te Kontakte zu Ruth Kellermann und

Kriminalpolizei gewesen war und in Hermann Arnold, die beide für die

dessen Verantwortung die Organisation personelle wie die ideologische Kon-

der Deportationen aus Hamburg gele- tinuität der eng mit der Polizeiarbeit

gen hatte. Zahlreiche Sintize und Sinti verknüpften »Zigeunerwissenschaft«

und Romnja und Roma waren wäh- 25 stehen.

rend des Nationalsozialismus von ihm Angesichts der Neustrukturierung

eingeschüchtert, bedroht und verfolgt nach Kriegsende waren Zuständig-

worden. Krause galt nach 1945 weiter- keitsfragen unter den Behörden mög-

hin als »Experte« für »Zigeunerfragen« licherweise nicht restlos geklärt, so-

bei der Polizei. August Weiß wandte dass für rückkehrende Überlebende

sich schließlich an das Komitee ehema- Handlungsfreiräume bestanden, die mit

liger politischer Gefangener, um Un- der Zeit dann allerdings zunehmend

178 YVONNE ROBEL

 

schwanden. Diskussionen zwischen ist eine Schilderung aus dem Interview

verschiedenen Hamburger Behörden mit dem Sinto Günther Worms, der,

und Bezirksämtern über den Umgang nachdem er 1940 nach Be¥żec depor-mit zugezogenen Sintize und Sinti und tiert und später nach Krychów, ins

Romnja und Roma ab Ende der 1940er- Warschauer Ghetto und nach Bergen-

Jahre zeigen jedoch vor allem, dass Belsen verschleppt worden war, 1945 in die Beteiligten zwar versuchten, sich seine Heimatstadt Hamburg zurückge-

gegenseitig Verantwortlichkeiten zuzu- kehrt war: »Wir sind zurückgegangen[,]

schieben, sich dabei jedoch über die wo sie uns gekannt haben […]. Und

allgemeine antiziganistische Stoßrich- die ganzen NS-Verbrecher, die saßen tung einig waren.26 29 Für die gleiche ja noch auf den Plätzen.« In bekann-

Zeit lässt sich mit der Etablierung der tes Terrain zurückzukehren, hieß für

polizeilichen »Landfahrerdienststelle« viele Sintize und Sinti und Romnja und

eine frühe Re-Aktivierung bekannter Roma in der Nachkriegszeit nicht nur, Sonderstrukturen beobachten, was da- auf bekannte Gesichter in den Behör-

rauf hindeutet, dass Zuständigkeiten im den zu treffen, sondern dort auch als

täglichen Handeln wohl kaum infrage »bekannt« geführt zu werden.

standen.

 

Das zeigt sich auch an dem in Ham- Desinteresse der britischen

burg im Dezember 1952 erlassenen und

im Februar 1953 in Kraft getretenen Besatzungsmacht

 

»Wohnwagengesetz« 27, das als lokales Die britische Besatzungsverwaltung be-

Sondergesetz gegen Sintize und Sinti diente sich bestehender Strukturen und

und Romnja und Roma zu betrach- Institutionen, so auch beim Umgang

ten ist. Es machte das Aufstellen von mit ehemaligen NS-Verfolgten. Der

Wohnwagen auf öffentlichem Grund pragmatische Rückgriff auf einen durch

nahezu unmöglich und schränkte das den Nationalsozialismus geprägten Ver-

Grundrecht auf Freizügigkeit erheblich waltungsapparat, u. a. in der Polizei- und

ein. Aus Dienstvorschriften, denen die der Sozialbehörde, verstärkte den Aus-

Hamburger Behörden bei der Umset- schluss bestimmter Verfolgtengruppen

zung des Gesetzes folgen sollten, geht aus dem seit 1945 installierten Unter-

hervor, dass in der Stadt fünf offizielle 30 stützungssystem. Stellplätze vorgesehen waren und dass In ihrer Studie zu Kontinuitäten des

für entsprechende »Umsiedlungen« Antiziganismus in der frühen Nach-

weitreichende polizeiliche Zugriffs- kriegszeit betont die Historikerin Anja

und Räumungsmöglichkeiten bestehen Reuss, wie wenig Interesse und Sensi-

sollten. 28 Letztlich diente das Gesetz bilität die Alliierten für als »Zigeuner«

dazu, die Betroffenen nicht nur aus der verfolgte Menschen gezeigt hätten. An-

Innenstadt fernzuhalten bzw. zu ver- tiziganistische Ausgrenzung sei kein

treiben, sondern sie auch umfassend zu genuin deutsches Phänomen und reiche

registrieren. Bei seiner Durchsetzung auch in anderen Ländern weit vor das

kam der Kriminalpolizei eine zentrale Jahr 1933 zurück. Entsprechende Vor-

Rolle zu. urteile oder »blinde Flecken« hätten

Für die Überlebenden waren die daher auch unter Angehörigen der Be-

oftmals konfrontativen Situationen er- satzungsmacht bestanden. In den in der

nüchternde Erfahrungen. Beispielhaft britischen Besatzungszone 1945 ERFAHRUNG(EN) EINES NEUBEGINNS? 179

 

gerichteten Kreissonderhilfsausschüs- tionen ergaben, die zu beachten wa-

sen, die Anträge von NS-Verfolgten ren. Andererseits betrieb die »Zigeu-

auf Vergünstigungen bei Lebensmit- nerdienststelle« bei der Kriminalpolizei

tel- und Wohnraumzuweisungen, bei genau die unerwünschte Politik der

Arbeitsvermittlungen und finanziellen Erfassung bereits seit einiger Zeit auf

Hilfen bearbeiteten, seien Sintize und ihre Weise. Nicht zuletzt hieß »nicht

Sinti und Romnja und Roma nicht ver- zugestimmt« auch, dass die britische

treten gewesen, mit Blick auf gesund- Besatzungsmacht hier zwar punktuell

heitliche und materielle Hilfen seien Grenzen setzte, dabei aber zugleich

sie mehrheitlich durchs Raster gefallen. nicht ausdrücklich Schutzstrukturen

Zudem hätten sich die westlichen Al- für Betroffene schuf. Von Interventio-

liierten spätestens ab 1947 stark aus nen der Besatzungsverwaltung gegen

kommunalpolitischen Handlungsfel- antiziganistische Sonderzuständigkei-

dern, zu denen z. B. die Unterbringung ten ist z. B. nichts bekannt. von überlebenden Sintize und Sinti und

 

Romnja und Roma zählte, zurückge- Der Kampf um den zogen.31 Nur äußerst punktuell lassen sich bisher in den Hamburger Quellen Verfolgtenstatus

 

Hinweise darauf finden, dass Entschei- Bereits im Juni 1945 war bei der Ham-

dungen durch die Besatzungsmacht seit burger Polizeibehörde die Zentralbe-

1945 verbindliche Rahmenbedingungen treuungsstelle für ehemalige KZ-Häft-

für den lokalen Umgang mit Sintize linge eingerichtet worden, bei der sich

und Sinti und Romnja und Roma schu- Betroffene melden und einen »poli-

fen. So heißt es z. B. in einem Schreiben tischen Pass« beantragen konnten, der

der Hamburger Planungsbehörde für ihnen ermöglichte, Lebensmittelson-

Registrierung und Bestandsaufnahme derrationen und Gutscheine für Be-

der Bevölkerung von 1949, das sich mit kleidung zu erhalten und eine bevor-

den Meldepflichten von »Wohnwagen- zugte Vermittlung von Wohnraum

bewohnern« und der Ausstellung von und Arbeit in Anspruch zu nehmen.

Personalausweisen befasste: »Eine zen- Zwar arbeitete die Betreuungsstelle mit

trale Erfassung des ›Fahrenden Volkes‹, Verfolgtenverbänden zusammen, um

wie sie früher bestand, ist nach Mittei- die entsprechenden Ausweispapiere

lung des Kriminalpolizeiamtes für die auszustellen. Doch herrschte in Bezug

Britische Zone nicht möglich, weil die auf Sintize und Sinti und Romnja und

Mil.-Reg. einer solchen Regelung nicht Roma von Beginn an ein feindseliger

zugestimmt hat.«32 Daraus spricht ein Ton. Als z. B. im August 1945 ein Bedauern über die politischen Gren- der Zentralbetreuungsstelle zugehö-

zen, die dem eigenen Handeln gesetzt riger Beamter zwei Auffangstellen in

wurden. Offensichtlich bezog sich die Hamburg-Eimsbüttel besichtigte, be-

britische Militärregierung dabei auf richtete er, dass die »Lagerführung« das Kontrollratsgesetz Nr. 1 und das mehrfach über die dort untergebrach-

darin verankerte Verbot, Personen aus ten »Zigeuner« geklagt habe. Folglich

»rassischen« Gründen ungleich zu be- sei es nach seiner Einschätzung »ge-

handeln.33 Einerseits findet sich hier boten, zu erwägen, ob die Zigeuner ein Hinweis darauf, dass sich aus der weiterhin die Annehmlichkeiten eines

Besatzungssituation besondere Kondi- 34 freien Lagers geniessen sollten«. Nur 180 YVONNE ROBEL

 

wenige Tage später hieß es vonseiten Verlust von Angehörigen, der Suche

der Betreuungsstelle unverblümt: »Es nach Überlebenden, gesundheitlichen

ist notwendig, die Zigeuner an solchen Schäden, Erwerbsunfähigkeit und dem

Orten in Hamburg unterzubringen, wo dauerhaften Verlust von Besitz und Ei-

sie von der Polizei stets beobachtet gentum permanent damit konfrontiert,

werden können und von wo sie auch die eigene Verfolgung beweisen zu müs-

ihre Arbeitsplätze erreichen können. sen. Wiederholt wurden Begriffe wie

Das Umherziehen von einer Unter- »arbeitsscheu«, »Bettelei« und »Asozia-

bringungsstelle zur anderen muss unter lität« bemüht, die einer Kriminalisierung

polizeiliches Verbot gestellt werden. von Sintize und Sinti und Romnja und Bei Zuwiderhandlungen sind die Zigeu- Roma Vorschub leisteten, sodass sie sich

ner als Asoziale in Zwangsarbeitslägern zugleich gegen den Vorwurf des Miss-

unterzubringen.«35 Die Hamburger brauchs des Verfolgtenstatus verwahren

Zentralbetreuungsstelle für ehemalige mussten. Ähnlichen Diffamierungen, KZ-Häftlinge sowie der Senat und die die zusätzlich durch über Jahrhunderte

Behörden galten zeitgenössisch als vor- verfestigte Vorurteilsstrukturen genährt

bildlich im Umgang mit 38 NS -Verfolg- wurden, sahen sich DP s ausgesetzt.

ten in der britischen Besatzungszo- Sintize und Sinti und Romnja und Roma

ne.36 Für Sintize und Sinti und Romnja galten dabei als langfristig bestehendes

und Roma stellte die Betreuungsstelle »Problem«, das nicht auf die Ausnahme-

zwar ebenfalls eine mögliche Anlauf- situation der direkten Nachkriegszeit,

stelle dar, aber einer entsprechenden sondern auf vermeintliche Eigenschaften Unterstützung bei Ausweisangelegen- der Betroffenen zurückgeführt wurde.

heiten und einer existenziellen Versor- Die Verknüpfung rassistischer und so-

gung stand die Kriminalisierung von zialer Ausgrenzung wirkte ungebremst

Angehörigen der Minderheit oftmals fort. Für ihre Situation galten sie als entgegen. Dass die Betreuungsstelle bei selbst verantwortlich. Tornado Rosen-

der Polizei angesiedelt war, verschärfte berg, der in den 1950er- und 1960er-Jah-

dieses Problem zusätzlich. ren in Hamburg aufwuchs, spricht im

Beschwerdeführerinnen und -führer Rückblick von einem »ständige[n] Be-

aus der Hamburger Bevölkerung wie weiszwang«, unter dem Sintize und Sinti

auch Ämter und Polizei monierten im- und Romnja und Roma in der Nach-

mer wieder eine vermeintliche Bevorzu- kriegszeit gestanden hätten, um ent-

gung von Sintize und Sinti und Romnja sprechende Vorwürfe und Kriminalisie-

und Roma als 39 NS-Opfer. So meldete rungen abzuwehren. Die Historikerin

z. B. eine Ausgabestelle des Haupternäh- Karola Fings bezeichnet diesen Mecha-

rungsamtes in Hamburg-Harburg 1945 40 nismus treffend als »Schuldumkehr«.

an das zuständige Ortsamt: »Ob diese Wenn sich Sintize und Sinti und

Menschen wirklich samt und sonders Romnja und Roma Unterstützung er-

politische KZ-Insassen sind, dürfte auf hofften, dann punktuell von dem seit

einem anderen Stück Papier zu suchen 1945 bestehenden Komitee ehemaliger

sein, zumal diese minderwertigen Krea- politischer Gefangener bzw. ab 1947

turen ja von jedem als Nichtstuer, Bett- von der Vereinigung der Verfolgten des

ler und Tagediebe bekannt sind.«37 Die Naziregimes (VVN). Dort fragten Über-

Überlebenden waren also neben den lebende wegen konkreter Soforthilfe

alltäglichen Sorgen, der Trauer über den aufgrund gesundheitlicher oder sozialer

ERFAHRUNG(EN) EINES NEUBEGINNS? 181

 

Notlagen an oder baten – wie etwa behörden vor Ort resultierten, stießen

August Weiß – um Unterstützung bei Betroffene ebenso im Fall von Entschä-Ausweisangelegenheiten und bei Ent- digungsanträgen. In Forschungen wird

schädigungsbemühungen. Dem Um- oftmals hervorgehoben, dass in den frü-

fang der hierbei geleisteten Hilfe müss- hen Nachkriegsjahren für Sintize und

te noch genauer nachgegangen werden. Sinti und Romnja und Roma durch-

Allerdings stießen Sintize und Sinti und aus – lokal unterschiedlich – Möglich-

Romnja und Roma auch bei Verfolg- keiten bestanden hätten, Ansprüche auf

tenverbänden oft schnell an Grenzen. Soforthilfe oder ähnliche Leistungen

Das Stigma der »Asozialität« und die 44 geltend zu machen. Als Schlusspunkt Interpretation ihrer NS-Verfolgung als dieser Phase gilt die bundeseinheitli-

»kriminalpräventives Handeln« verun- che Entschädigungsgesetzgebung von

möglichten es auch hier vielfach, als (aus 45 1953 und 1956 und insbesondere ein

politischen oder rassistischen Gründen) Grundsatzurteil des Bundesgerichts-

Verfolgte anerkannt zu werden. 41 46 Zu-hofs von 1956, das die NS-Verfolgung

dem war der Einfluss von Verfolgten- von Sintize und Sinti und Romnja und

verbänden begrenzt. Die Besatzungs- Roma vor ihrer systematischen De-

macht sorgte sich insbesondere um die portation nach Auschwitz-Birkenau

finanzielle Lage in der britischen Zone; 1943 als nicht entschädigungswürdig

Unterstützungsleistungen an NS-Ver- einstufte, indem es die Verfolgung bis

folgte hatten grundsätzlich nicht höchs- zu diesem Zeitpunkt aus ihrer angeb-

te Priorität, schon gar nicht Leistungen lich selbst verschuldeten Kriminalität

für diejenigen, die als »kriminell« oder erklärte. In der Zeit bis 1953 war die

»asozial« stigmatisiert worden waren.42 Entschädigungspolitik noch von lokalen

So waren Sintize und Sinti und Romn- Regelungen und Entscheidungen ein-

ja und Roma bei ihren Versuchen, sich zelner Behördenmitarbeiterinnen und

Gehör und Recht zu verschaffen, weit- -mitarbeiter abhängig. Als besonders

gehend auf sich selbst gestellt, etwa folgenreich erwies sich dabei die – auch

wenn sie ihr Eigentum zurückforderten durch die Vorgaben der britischen

oder die diskriminierende Wohnwagen- Besatzungsmacht forcierte – Fokus-

gesetzgebung zu umgehen versuchten. sierung auf politisch, »rassisch« und

Eigene Organisationen von Sintize und religiös Verfolgte. Der Anspruch auf

Sinti sowie Romnja und Roma, die als Hilfe wie auf Entschädigung wurde

Fürsprecher hätten auftreten können, folglich an den nationalsozialistischen bestanden zu dieser Zeit in Hamburg Verfolgungsgründen gemessen. Sintize

noch nicht. Die wenigen frühen Selbst- und Sinti und Romnja und Roma hat-

ermächtigungsversuche in anderen Städ- ten aufgrund der ihnen zugeschriebe-

ten waren nur kurzlebig und von be- nen Selbstverschuldung daher denkbar

grenzter Reichweite. 43 47 schlechte Ausgangsbedingungen. Ent-

scheidend ist dabei, wie die Vorgaben

 

Bemühungen um Entschädigung Hamburger Wiedergutmachungsakten in einzelnen Fällen ausgelegt wurden.

An Grenzen, die sowohl aus Vorga- zeigen, dass es durchaus Einzelhilfen

ben der Besatzungsmacht als auch aus und Einmalzahlungen an Sintize und

den Haltungen von Akteurinnen und Sinti und Romnja und Roma gege-Akteuren in den Polizei- oder Sozial- ben hat. Zugleich wird jedoch 182 YVONNE ROBEL

 

lich, welche Hartnäckigkeit dies auf- 1949 wurde das Hamburger Amt für

seiten der völlig mittellosen und mit Wiedergutmachung der Sozialbehörde gesundheitlichen Folgen der Verfol- zugeordnet. Diese wiederum blickte

gung kämpfenden Antragstellenden oft ebenfalls auf eine bis ins 19. Jahrhun-

erforderte. Regina Lose z. B. war 1943 dert zurückreichende Geschichte von

nach Auschwitz-Birkenau deportiert Sonderzuständigkeiten für als »Zigeu-worden und hatte dort den Tod ihrer 49 ner« stigmatisierte Menschen zurück,

vier Kinder miterleben müssen. Nach woran sie nach 1945 anknüpfte. In

ihrer Rückkehr nach Hamburg fand Hamburg hat in der dortigen Sozial-

sie, schwer tuberkulosekrank, zeitwei- verwaltung, die vor 1949 u. a. auch lig in Auffanglagern und auf Wohnwa- für die Soforthilfe für Überlebende der

genplätzen Aufnahme. Sie sprach seit NS-Verfolgung zuständig war, offen-

1946 immer wieder beim Hamburger bar ein Referat für »Zigeunerfragen«

Sonderhilfsausschuß und beim Amt für 50 bestanden. Insgesamt stützte sich die Wiedergutmachung vor, um Kleidung Hamburger Sozialpolitik und Sozialar-

für sich und ihre beiden nach 1945 ge- beit ebenso wie an anderen Orten auf

borenen Kinder, entsprechende Darle- strukturelle, institutionelle und perso-

hen und Hilfe bei der Suche nach einer nelle Kontinuitäten. Der Hamburger

festen Unterkunft zu beantragen. Ob- Sozialsenator Oskar Martini z. B., der

wohl ihr ein Verfolgtenausweis ausge- bereits in der Zeit des Nationalsozia-

stellt worden war, gestalteten sich ihre lismus in dieser Funktion tätig war

Bemühungen schwierig. Nachdem ihr und bis in die ersten Nachkriegsmo-

zunächst bescheinigt worden war, dass nate im Amt verblieb, plädierte gegen-

ihrem Antrag nicht stattgegeben werde, über der britischen Besatzungsverwal-

weil nur die dringendsten Fälle be- tung für den strikten Ausschluss von

rücksichtigt werden könnten, erhielt sie »Asozialen« und »Kriminellen« aus der

1948 ein geringes Einmaldarlehen und Opferfürsorge. Auch die von Marti-

Unterstützung für eine Unterkunft. ni anfänglich noch geleitete »Soziale

Bereits 1949 teilte die Sozialbehörde Arbeitsgemeinschaft«, in der Vertre-

Regina Lose mit, sie habe nach Erhalt terinnen und Vertreter verschiedener

der von ihr zwischenzeitlich beantrag- Hamburger Behörden ihren Umgang

ten Haftentschädigung die zunächst mit Flüchtlingen, Überlebenden und

gewährte Soforthilfe zurückzuzahlen. Wohnungslosen koordinierten, wandte Zu diesem Zeitpunkt hatte sie noch sich früh explizit gegen die Unter-

keinerlei Haftentschädigung erhalten. stützung von Sintize und Sinti und

Ab 1950 wurde ihr die monatliche Romnja und Roma. Die Mitglieder der

Fürsorgeunterstützung mit Verweis auf Arbeitsgemeinschaft problematisierten

die bewilligte Haftentschädigung ge- stattdessen deren vermeintlich hohe

strichen, sodass sie mehrere Male Vor- Kriminalität und plädierten für eine

auszahlungen der ihr zustehenden Ent- polizeiliche Gesamterfassung sowie die

schädigungssumme beantragen musste. »Befreiung« der Hamburger Bevölke-

Immer wieder musste sie Nachweise 51 rung »von dem Zigeunervolk«. Ihr erbringen, dass ihre Notlage und ihre »Wissen« speiste sich u. a. aus der Zu-

krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit sammenarbeit mit der »Zigeunerdienst-

Folgen der nationalsozialistischen Ver- 52 stelle« bei der Kriminalpolizei. In der

folgung waren.48 »Sozialen Arbeitsgemeinschaft« wirkte

ERFAHRUNG(EN) EINES NEUBEGINNS? 183

 

auch Käthe Petersen mit, die 1948 die nur durch die Missachtung des erlitte-

Leitung des Landesfürsorgeamtes, des nen Unrechts, sondern durch ein hohes späteren Landessozialamtes, übernahm. Maß an Kontinuität antiziganistischer

Während des Nationalsozialismus hatte Praktiken geprägt.

sie die Zwangsfürsorge für zu steri- Gleichwohl es weiterer Untersu-

lisierende Frauen (mit)verantwortet.53 chungen bedarf, um die Politik der Be-

Solche personellen Weichenstellungen satzungsmächte gegenüber überleben-

in der direkten Nachkriegszeit schränk- den Sintize und Sinti und Romnja und

ten die Chancen für Sintize und Sinti Roma sowie die Reichweite der jeweils

und Romnja und Roma auf Hilfe oder verfolgten Ansätze gänzlich einschät-

Entschädigung zusätzlich ein. zen zu können, scheinen für Hamburg

doch lokale Dynamiken sowie Akteu-

 

Fazit: Der Neubeginn – tiger für den Umgang mit Sintize und rinnen und Akteure weitaus gewich-

ein flüchtiger Moment Sinti und Romnja und Roma gewesen

Festzuhalten bleibt, dass sich die Jahre zu sein als zentrale Vorgaben. Dies

der frühen Nachkriegszeit nur wenig korrespondiert mit Befunden aus der

von der Zeit seit Mitte der 1950er-Jahre Migrations- und Rassismusforschung,

unterschieden. Die Politik der Stadt wonach lokale Gegebenheiten für den

Hamburg gegenüber Sintize und Sinti Umgang mit Minderheiten generell ent-

und Romnja und Roma, die institutio- 55 scheidend sind. Die Situation von Sin-

nellen Strukturen sowie die Reaktionen tize und Sinti und Romnja und Roma

aus der Bevölkerung erschwerten es, im Hamburg der frühen Nachkriegszeit

1945 als Neubeginn im Sinne eines Auf- war dabei keineswegs eine Ausnahme.

bruchs zu erfahren. Die Historikerin Erfahrungen wie die hier angeführten

Katharina Stengel hat das Erleben der lassen sich für zahlreiche andere Orte

unmittelbaren Nachkriegszeit für Sin- belegen. Dabei illustriert das lokale Bei-

tize und Sinti und Romnja und Roma spiel zugleich die Entscheidungsspiel-

treffend als »vielversprechende[n], je- räume, über die einzelne Akteurinnen

doch flüchtige[n] Moment« des Neube- und Akteure in den örtlichen Behörden

ginns bezeichnet.54 Ein solcher Moment verfügten. Sintize und Sinti und Romn-

spiegelt sich auch in der eingangs zi- ja und Roma hatten weit weniger Mög-

tierten Erzählung des Münchener Sinto lichkeiten, eigene Entscheidungen für

Eduard Lange über seine »schönste ihre persönliche Lebensgestaltung und

Zeit« wider. Aber selbst eine solche Zukunft zu treffen. Sie fanden sich nach

positive Momentaufnahme erscheint der Befreiung schnell in einer Wirklich-angesichts der Rahmenbedingungen er- keit voller Grenzen, Einschränkungen

staunlich. Schließlich war der Umgang und Vertreibungen wieder.

mit den Überlebenden vor Ort nicht

184 YVONNE ROBEL

 

Anmerkungen

 

1 Interview mit Eduard Lange, 3.4.1986, den Anträgen sich keineswegs nur als

Institut für Geschichte und Biogra- Bestreben eines Ausschlusses darstellt,

phie der Fernuniversität Hagen, Archiv verdeutlicht Ari Joskowicz: Romani Re-

»Deutsches Gedächtnis«, Bestand »Mi- fugees and the Postwar Order, in: Jour-

chael Zimmermann«, 01:26:27-01:26:40. nal of Contemporary History 51 (2016),

Alle Namen von Interviewten wurden Nr. 4, S. 760-787. Vgl. auch Fundstü-

pseudonymisiert. cke. Entwurzelt im eigenen Land: Deut-

2 Bundesergänzungsgesetz zur Entschä- sche Sinti und Roma nach 1945, hg. v.

digung für Opfer der nationalsozialis- Susanne Urban / Silvio Peritore / Frank

tischen Verfolgung (BEG) v. 18.9.1953, Reuter / Sascha Feuchert / Markus Roth,

Bundesgesetzblatt I, Nr. 62, 21.9.1953, Göttingen 2015. Ich danke Sarah Grand-

S. 1387-1408. ke für ihre hilfreichen Hinweise hierzu.

3 Landfahrerordnung v. 22.12.1953, Baye- 7 Schreiben des Polizeireviers Lurup

risches Gesetz- und Verordnungsblatt, an den Polizeipräsidenten in Ham-

Nr. 27, 23.12.1953, S. 197-198. burg, 26.6.1945, Staatsarchiv Hamburg

4 Vgl. Linde Apel (Hg. im Auftrag der (StA HH), 331-1 II, 911.

Behörde für Kultur, Sport und Medien, 8 Malte Thießen: Schöne Zeiten? Erin-

in Zusammenarbeit mit der Forschungs- nerungen an die »Volksgemeinschaft«

stelle für Zeitgeschichte in Hamburg nach 1945, in: Frank Bajohr / Michael

und der KZ-Gedenkstätte Neuengam- Wildt (Hg.): Volksgemeinschaft. Neue

me): In den Tod geschickt. Die Depor- Forschungen zur Gesellschaft des Na-

tationen von Juden, Roma und Sinti aus tionalsozialismus, Frankfurt am Main

Hamburg 1940 bis 1945, o. O. [Berlin] 2009, S. 165-187, hier S. 174.

2009, S. 72-87, 170-181; Ulrich Prehn: 9 Vgl. Bezirksamt Harburg, Verschiedene

»… dass Hamburg mit als erste Stadt an allgemeine Verwaltungsangelegenheiten,

den Abtransport herangeht«. Die na- Lagergenehmigung für Zigeuner, 1948-

tionalsozialistische Verfolgung der Sinti 1956, StA HH, 446-1, 116.

und Roma in Hamburg, in: Beiträge zur 10 Vgl. Behörde für Inneres, Aufstellen

Geschichte der nationalsozialistischen von Wohnwagen in Durchführung

Verfolgung in Norddeutschland 14 des Wohnwagengesetzes, 1.7.1950-

(2012) [Schwerpunktthema: Die Verfol- 31.12.1958, StA HH, 136-1, 2178.

gung der Sinti und Roma im Nationalso- 11 Vgl. Bezirksamt Harburg, Verwaltungs-

zialismus], S. 35-54. Neuere Forschun- abteilung, Notiz, 11.6.1951, StA HH,

gen zu den Zahlen von Deportierten und 446-1, 116.

Überlebenden erfolgen derzeit im Rah- 12 Bezirksamt Harburg, Auszug aus der

men der Konzeption der Ausstellung Niederschrift über die Dienstbespre-

»denk.mal Hannoverscher Bahnhof« der chung mit den Verwaltungsleitern am

KZ-Gedenkstätte Neuengamme. 17.2.1950, StA HH, 446-1, 116.

5 Vgl. Interview mit Alla Kuttner, 1993, 13 Gilad Margalit: Die deutsche Politik ge-

Forschungsstelle für Zeitgeschichte in genüber Sinti und Roma nach 1945, in:

Hamburg (FZH), Werkstatt der Erin- Yaron Matras / Hans Winterberg / Mi-

nerung (WdE), 1174, Transkript, S. 20 f.; chael Zimmermann (Hg.): Sinti, Roma,

Interview mit Anne Wenner, 2008, Gypsies. Sprache – Geschichte – Gegen-

FZH/WdE, 1617, Transkript, S. 14. wart, Berlin 2003, S. 155-169, hier S. 166.

6 Es ist schwierig, Sintize und Sinti und 14 Vgl. ebd., S. 167.

Romnja und Roma unter der Gruppe 15 Vgl. z. B. das Schreiben des Senats der

der DPs auszumachen, da DPs nach Hansestadt Hamburg an das Organisa-

Nationalität registriert wurden und die tionsamt, Betr.: Umsiedlung von Zigeu-

Bezeichnung »Gypsy« – die einzelne nern, 29.6.1950, StA HH, 446-1, 116.

Antragstellerinnen und Antragsteller als 16 Schreiben der Kriminalpolizei an den

Nationalität angaben – nicht zu den an- Kommandeur der Polizei, 13.8.1945,

erkannten Kategorien in DP-Verfahren StA HH, 331-1 II, 911.

gehörte. Dass es dennoch möglich war 17 Vgl. z. B. Marion Bonillo: Sinti und

und dass der Umgang der internatio- Roma im Deutschen Kaiserreich 1871

nalen Organisationen mit entsprechen- bis 1918. Eine Minderheit im Fokus

ERFAHRUNG(EN) EINES NEUBEGINNS? 185

 

der verschärften »Zigeunerpolitik«, in: wurde er wieder eingestellt und blieb

Oliver von Mengersen (Hg.): Sinti und bis zu seiner Pensionierung 1970 bei der

Roma. Eine deutsche Minderheit zwi- Polizei tätig. Vgl. Polizeiverwaltung, Per-

schen Diskriminierung und Emanzipati- sonalakte Hans Lange, StA HH, 331-8,

on, Bonn 2015, S. 49-70. 1081. Siehe hierzu auch Frank Reuter:

18 Vgl. Polizeibehörde, Landfahrerdienst- Die Deutungsmacht der Täter. Zur Re-

stelle, StA HH, 331-1 II, 904-918. Zu- zeption des NS-Völkermordes an den

dem sind im Hamburger Staatsarchiv ca. Sinti und Roma in Norddeutschland, in:

1120 »Landfahrerakten« erhalten. Siehe Beiträge zur Geschichte der nationalso-

hierzu erstmals Günter Bertram: Bericht zialistischen Verfolgung in Norddeutsch-

über die von mir im Staatsarchiv Ham- land 14 (2012) (Anm. 4), S. 127-143, hier

burg überprüften sog. Landfahrerakten, S. 133-135.

22.8.1983, StA HH, 136-1, 3886. 26 Vgl. z. B. Bezirksamt Harburg, Ver-19 Interview mit Maria Wiener, 2002, schiedene allgemeine Verwaltungsange-

FZH /WdE, 1028, 00:20:06-00:20:24. legenheiten, Lagergenehmigung für Zi-

20 Vgl. Herbert Diercks / Christine Eckel / geuner, 1948-1956, StA HH, 446-1, 116.

Detlef Garbe (Hg. im Auftrag der Stif- 27 Gesetz über das Aufstellen von Wohn-

tung Hamburger Gedenkstätten und wagen im Gebiet der Freien und Hanse-

Lernorte zur Erinnerung an die Opfer stadt Hamburg vom 19.12.1952, Ham-

der NS-Verbrechen): Das Stadthaus und burgisches Gesetz- und Verordnungs-

die Hamburger Polizei im Nationalso- blatt I, Nr. 60, 23.12.1952, S. 275-276.

zialismus. Katalog der Ausstellungen am Die Bestimmungen des Gesetzes wur-

Geschichtsort Stadthaus, Berlin 2021, den 1959 noch einmal erheblich ver-

S. 208-211. schärft (vgl. Gesetz gegen das Beziehen,

21 Vgl. Amt für Wiedergutmachung, Ein- Aufstellen und Überlassen von Wohn-

zelfallakte, StA HH, 351-11, 44952. wagen [Wohnwagengesetz] v. 10.7.1959,

22 Vgl. Roger Repplinger: »Hat sich be- Hamburgisches Gesetz- und Verord-

sondere Kenntnisse in der Bearbeitung nungsblatt I, Nr. 34, 16.7.1959, S. 107-

des Zigeunerunwesens erworben.« Der 109). Sie bestanden bis zur Neufassung

Kriminalinspektor Kurt Krause im Na- des Gesetzes 1999 fort (vgl. Wohnwa-

tionalsozialismus und in der Bundesrepu- gengesetz v. 25.5.1999, Hamburgisches

blik, in: Zeitschrift für Geschichtswissen- Gesetz- und Verordnungsblatt I, Nr. 13,

schaft 65 (2017), Nr. 12, S. 1049-1070. 2.6.1999, S. 93-94 [darin in § 8 Aufhe-

23 Zu den Schwierigkeiten für Sintize und bung des Gesetzes vom 10. Juli 1959]).

Sinti und Romnja und Roma, sich vor 28 Vgl. Behörde für Inneres, Aufstellen

Gerichten Gehör zu verschaffen, siehe von Wohnwagen in Durchführung

Katharina Stengel: Bezweifelte Glaub- des Wohnwagengesetzes, 1.7.1950-

würdigkeit. Sinti und Roma als Zeugen 31.12.1958, StA HH, 136-1, 2178.

in NS-Prozessen, in: Zeitschrift für Ge- 29 Interview mit Günther Worms, 2002,

schichtswissenschaft 69 (2021), Nr. 5, FZH/WdE, 1236, Transkript, S. 23.

S. 444-463. 30 Vgl. Stefan Romey: Niemand ist verges-

24 Vgl. Michael Zimmermann: Rassenuto- sen. 30 Jahre Hamburger Stiftung Hilfe

pie und Genozid. Die nationalsozialisti- für NS-Verfolgte, Hamburg 2018, S. 28 f.

sche »Lösung der Zigeunerfrage« Ham- Zum Ausschluss bestimmter Verfolg-

burg 1996, S. 365. Jehring wurde Ende tengruppen siehe auch ders.: »Asozial«

1945 auf Anordnung der britischen Mi- als Ausschlusskriterium in der Entschä-

litärregierung entlassen und trat 1946 digungspraxis der BRD, in: Beiträge zur

in den Ruhestand. Seit 1949 bezog er Geschichte der nationalsozialistischen

die ungekürzte Pension für seinen Poli- Verfolgung in Norddeutschland 11

zeidienst. Vgl. Polizeiverwaltung, Per- (2009) [Schwerpunktthema: Ausge-

sonalakte Wilhelm Heinrich Friedrich grenzt. »Asoziale« und »Kriminelle« im

Jehring, StA HH, 331-8, 560. nationalsozialistischen Lagersystem],

25 Vgl. Polizeibehörde, Landfahrer-Dienst- S. 149-159.

stelle, Von Dienststelle gesammeltes Ma- 31 Vgl. Anja Reuss: Kontinuitäten der Stig-

terial über Zigeuner, 1953-1966, StA HH, matisierung: Sinti und Roma in der

331-1 II, 905. Lange hatte seit 1933 bei deutschen Nachkriegszeit, Berlin 2015.

der Hamburger Polizei gearbeitet. 1947 32 Schreiben der Planungsbehörde für 186 YVONNE ROBEL

 

gistrierung und Bestandsaufnahme der 46 Vgl. BGH, Urteil v. 7.1.1956 – IV ZR

Bevölkerung Hamburg an den Regie- 273/55, https://www.prinz.law/urteile/

rungspräsidenten in Stade, 23.6.1949, bgh/IV_ZR_273-55, Zugriff: 18.2.2022.

StA HH, 131-1 II, 2632. 47 Vgl. von dem Knesebeck (Anm. 44),

33 Vgl. Schreiben der Planungsbehörde für S. 76-79.

Registrierung und Bestandsaufnahme der 48 Vgl. Amt für Wiedergutmachung, Ein-

Bevölkerung Hamburg an den Innenmi- zelfallakte, StA HH, 351-11, 41100,

nister des Landes Nordrhein-Westfalen, Teil 1, Name pseudonymisiert. Wie in

13.7.1949, StA HH, 131-13, 507. anderen Teilen Deutschlands wurden

34 Zentralbetreuungsstelle für ehemali- auch in Hamburg die Akten der »Zigeu-

ge KZ-Häftlinge, Tagebuch 29.8.1945, nerdienststelle« bzw. der »Landfahrer-

StA HH, 331-1 II, 911. dienststelle« sowie das »Expertenwis-

35 Zentralbetreuungsstelle für ehemali- sen« NS-belasteter Polizeibeamter he-

ge KZ-Häftlinge, Tagebuch 8.9.1945, rangezogen, um Entschädigungsanträge

StA HH, 331-1 II, 911. von Sintize und Sinti und Romnja und

36 Vgl. Ursula Büttner: Not nach der Be- Roma zu »prüfen«. Siehe hierzu auch

freiung. Die Situation der deutschen den Aufsatz »Antiziganistische Kon-

Juden in der britischen Besatzungszone tinuitäten in Baden-Württemberg. Die

1945 bis 1948, Hamburg 1986, S. 21-23. Rolle der Kriminalpolizei in der Ent-

37 Schreiben der Ausgabestelle 807 des schädigungspraxis von Sintize und Sinti

Haupternährungsamtes an das Ortsamt sowie Romnja und Roma« von Laura

Harburg, Bürgermeister Dyes, 3.8.1945, Hankeln in diesem Heft.

StA HH, 331-1 II, 911. 49 Vgl. Uwe Lohalm: Völkische Wohl-

38 Vgl. Displaced Persons in Hamburg. fahrtsdiktatur. Öffentliche Wohlfahrts-

Stationen einer halbherzigen Integration politik im nationalsozialistischen Ham-

1945 bis 1958, hg. v. d. Galerie Morgen- burg, München 2010, S. 427-445.

land, Hamburg 1997. 50 Vgl. Reuss (Anm. 31), S. 102. Der Be-

39 Vgl. Tornado Rosenberg: Mama Blume stand der Hamburger Sozialbehörde ist

und Lani Rosenberg. Die Geschichte der derzeit weitgehend nicht zugänglich, so-

Familie Rosenberg, Berlin 2019, S. 71. dass eine diesbezügliche Prüfung noch

40 Karola Fings: Schuldabwehr durch aussteht.

Schuldumkehr. Die Stigmatisierung der 51 Niederschrift der Besprechung der So-

Sinti und Roma nach 1945, in: von Men- zialen Arbeitsgemeinschaft, 11.9.1945,

gersen (Anm. 17), S. 145-164. StA HH, 331-1 II, 310. 41 Vgl. Reuss (Anm. 31), S. 116. 52 Vgl. Romey: Niemand ist vergessen

42 Vgl. Romey: Niemand ist vergessen (Anm. 30), S. 31-34.

(Anm. 30), S. 27 f. 53 Vgl. Christiane Rothmaler: Die Sozi-

43 Vgl. Daniela Gress: Zwischen Protest alpolitikerin Käthe Petersen zwischen

und Dialog. Die Bürgerrechtsbewegung Auslese und Ausmerze, in: Angelika Eb-

deutscher Sinti und Roma, in: Bürger binghaus (Hg.): Opfer und Täterinnen.

& Staat 68 (2018), Nr. 1-2 [Schwerpunkt- Frauenbiographien des Nationalsozia-

thema: Antiziganismus], S. 21-27. lismus, Nördlingen 1987, S. 75-90. 44 Vgl. für die britische Besatzungszone 54 Katharina Stengel: »Wieder hatten wir

Julia von dem Knesebeck: The Roma keine Rechte, standen wieder auf der

Struggle for Compensation in Post-War Straße.« Die verfolgten Sinti und Roma

Germany, Hatfield 2011, S. 73-98. in der westdeutschen Nachkriegsgesell-

45 Vgl. die Neufassung des BEG 1956 mit schaft, in: Einsicht 2019. Bulletin des

rückwirkender Geltung ab 1. Oktober Fritz Bauer Instituts 11 (2019), Nr. 20

1953: Bundesgesetz zur Entschädigung [Schwerpunktthema: Antiziganismus in

für Opfer der nationalsozialistischen Deutschland], S. 16-23, hier S. 16.

Verfolgung (Bundesentschädigungsge- 55 Vgl. Maria Alexopoulou: Deutschland

setz – BEG) v. 29.6.1956, Bundesge- und die Migration. Geschichte einer

setzblatt I, Nr. 31, 29.6.1956, S. 559-561, Einwanderungsgesellschaft wider Wil-

562-596. len, Ditzingen 2020, S. 198.