NS-Verfolgte nach der Befreiung, Ausgrenzungserfahrungen und Neubeginn

Laura Hankeln: Antiziganistische Kontinuitäten in Baden-Württemberg. Die Rolle der Kriminalpolizei in der Entschädigungspraxis von Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma

Laura Hankeln

 

 

Antiziganistische Kontinuitäten in Baden-Württemberg

Die Rolle der Kriminalpolizei in der Entschädigungspraxis

von Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma

 

Die unmittelbare Nachkriegszeit war chung erworben und sich großzügig für

sowohl für Überlebende der NS-Ver- anerkannte Verfolgtengruppen – wie

brechen als auch für die nicht verfolgte jüdische oder politische Überlebende –

Mehrheitsgesellschaft – wenn auch vor eingesetzt, doch konträr dazu steht sei-

dem Hintergrund sehr unterschiedlicher ne unbarmherzige Haltung gegenüber

Erfahrungen – dominiert von biogra- Sintize und Sinti sowie Romnja und

fischen Brüchen und dem Zusammen- Roma und den weiterhin als »asozial«

bruch staatlicher Infrastrukturen. In die- und als »Berufsverbrecher« diffamier-

ser Übergangsphase bis zur staatlichen 4 ten Verfolgten. Seine Abwertung der

Neuordnung kehrten neben Flüchtlin- Minderheit basierte auf dem antizi-

gen und Vertriebenen auch Überlebende ganistischen Stereotyp des »asozialen

der Konzentrationslager nach Deutsch- und kriminellen Zigeuners«, sodass die

land in der Hoffnung zurück, Angehö- überlebenden Sintize und Sinti, Romnja

rige zu finden und eine neue Lebensper- und Roma trotz ihrer Verfolgungser-

spektive begründen zu können. fahrungen in der Entschädigungspra-

Die Betreuungssituation für die frü- xis erheblich benachteiligt wurden. Die

heren NS-Verfolgten in der US-ameri- Überlebenden der nationalsozialisti-

kanischen Besatzungszone war geprägt schen Vernichtungspolitik empfanden

von personellen und finanziellen Defi- 5 dies als »zweite Verfolgung«.

ziten: Im Unterschied zu Bayern und Der Beitrag geht der Frage nach,

Großhessen trugen in Württemberg- welche Stellung die Kriminalpolizei in

Baden1 private Initiativen, die in vie- der baden-württembergischen Entschä-

len Stadt- und Landkreisen Versor- digungspraxis gegenüber Sintize und

gungsstellen eingerichtet hatten, die Sinti sowie Romnja und Roma von der Hauptlast.2 Erst mit der Schaffung der unmittelbaren Nachkriegszeit bis in die

»Wiedergutmachungsabteilung« im 1950er-Jahre einnahm. Zunächst wird

württembergisch-badischen Justizmi- die Beteiligung der Polizei bei der Be-

nisterium im Februar 1947 veranker- treuung Überlebender und in Wieder-

te das Land rechtliche Ansprüche für gutmachungsverfahren betrachtet, um

Überlebende der NS-Verbrechen auf im Anschluss die Praxis obligatorischer

eine staatliche Wiedergutmachung. 3 Ermittlungen zu Minderheitsangehöri-

Die Leitung dieser Ministerialabteilung gen in den Blick zu nehmen. Anhand

übernahm der Jurist Otto Küster, der des Landesamtes für Kriminalerken-

mit seiner ambivalenten Haltung ge- nungsdienst und Polizeistatistik Würt-

genüber Überlebenden der NS-Verbre- temberg-Baden in Stuttgart (LKE) soll

chen auf sich aufmerksam machte. Laut exemplarisch die Arbeitsweise der Kri-

Constantin Goschler habe Küster für minalpolizei und die Bedeutung ihrer

Württemberg-Baden einerseits den Ruf Gutachten bei Entschädigungsverfahren

als »Musterländle« der Wiedergutma- beleuchtet werden.

188 LAURA HANKELN

 

Beteiligung der Kriminalpolizei entschädigungswürdiger NS-Verfolgter.

zur Kontrolle und Erfassung So akzeptierten die bayerischen, hessi-

schen und württembergisch-badischen

Gerade die im Nationalsozialismus Entschädigungsämter Sintize und Sinti

als »asozial« oder als »kriminell« Ver- oder Romnja und Roma nur dann als

folgten stießen auf erhebliche Schwie- NS-Verfolgte, wenn sie einen festen rigkeiten bei der Anerkennung ihres Wohnsitz und ein von Vorstrafen frei-

Verfolgungsschicksals – in erster Li- 8 es Register vorweisen konnten – die

nie deshalb, weil diese abwertenden dieser Ausschlusspraxis innewohnende

Zuschreibungen das Kriegsende über- Reproduktion rassistischer Denkmus-

dauerten und sich weiterhin negativ ter ist evident.

auf ihren gesellschaftlichen Status aus-

 

wirkten. Hinzu kam, dass ehemalige Diskriminierung in der staatlichen

Täter über ihre eigene Involvierung Wiedergutmachung: Der Erlass 19 in die NS-Verfolgung von Sintize und

Sinti sowie Romnja und Roma mit Hatte die Kriminalpolizei nach 1945 einer Strategie der »Schuldumkehr« zunächst nur in Zweifelsfällen ermittelt,

hinwegzutäuschen versuchten.6 Um etablierten sich polizeiliche Ermittlun-

die knappen Staatsfinanzen zu schonen, gen spätestens mit dem Erlass 19 »Wie-

waren die Entschädigungsbehörden dergutmachungsanträge der Zigeuner« angehalten, in Zweifelsfällen die Be- des württembergisch-badischen Justiz-

rechtigung der Überlebenden streng zu 9 ministeriums vom 22. Februar 1950

überprüfen. Zu diesem Zweck richtete als fester Bestandteil des staatlichen

die Stuttgarter Kriminalpolizei bereits Entschädigungsprozesses. Mit dem Er-

im Juni 1945 die »KZ-Prüfstelle« ein, lass leitete das Justizministerium die

deren Mitarbeiter – viele davon selbst gezielte und staatlich gelenkte Diskri-

NS-Verfolgte – bis Oktober 1948 Re- minierung von Sintize und Sinti sowie

cherchen zu den Haftgründen der An- Romnja und Roma ein. Verfasst hatten

tragstellenden durchführten.7 Bereits ihn die Juristen Otto Küster (1907-

unmittelbar nach Kriegsende konnte 1989) und Hans Wilden (1902-1967).

die Einrichtung auf ein beachtliches Küster leitete zwischen 1947 und 1954

länder- und behördenübergreifendes die Wiedergutmachungsabteilung im Netzwerk zurückgreifen, das einen württembergisch-badischen Justizmi-

regen Austausch auf administrativer, nisterium, Wilden war in der Abteilung

justizieller und kriminalpolizeilicher tätig. Wie wenig sie sich von der frü-

Ebene ermöglichte. Besonders Sintize heren Praxis gegenüber »Zigeunern«

und Sinti sowie Romnja und Roma abgekehrt hatten, zeigt die Verwendung

rückten als vermeintlich »Asoziale« des von Robert Ritter geprägten Be-

und »Kriminelle« in den Fokus der griffs des »Zigeuner-Mischlings«, einer

Ermittlungen. Zwar bestritten die US- genuin rassistischen Schlüsselkategorie

Militärregierung und die Nachkriegs- der nationalsozialistischen »Zigeuner-

behörden den rassistischen Charakter politik«. Küster ordnete obligatorische

der nationalsozialistischen »Zigeuner- Polizeikontrollen aller Antragstellen-

politik« nicht grundsätzlich, doch ent- den aus den Reihen der Minderheit an,

sprach lediglich ein kleiner Teil der die das in Stuttgart angesiedelte LKE

Minderheit dem behördlichen Bild durchführen sollte. Damit hatte das ANTIZIGANISTISCHE KONTINUITÄTEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG 189

 

Justizministerium eine kriminalpolizei- Leitung des Kriminalisten Otto Walker

liche Landesoberbehörde – den Vor- 14 durchführte. gänger des baden-württembergischen

 

Landeskriminalamtes (LKA) – mit den Der Einfluss kriminalpolizeilicher

Recherchen beauftragt, was die Rele- Gutachten auf die

vanz des der Minderheit zugeschrie- Entschädigungspraxis benen Kriminalitätsproblems aus Sicht

des Ministeriums und der Entschädi- Ohne konkreten Tatverdacht krimina-

gungsbehörden unterstreicht. Zusätz- lisierte der Erlass 19 die überlebenden

lich strebte der Erlass 19 eine enge Ko- Sintize und Sinti sowie Romnja und

operation mit den »Landfahrerstellen« Roma, was dazu führte, dass die Krimi-

in Karlsruhe und München an, um den nalpolizei sie wie Straffällige behandeln

länderübergreifenden Austausch zu fes- konnte. Sobald Minderheitsangehörige

tigen und auszuweiten. 10 einen Antrag bei den Entschädigungs-

Der Erlass 19 rief außerhalb Würt- ämtern gestellt hatten, leiteten diese die

temberg-Badens ein kritisches Echo Akten zunächst an das LKE in Stuttgart

hervor, etwa in Bayern und Nordrhein- weiter.15 Das LKE wiederum beauf-

Westfalen.11 Besonders die Reaktion tragte erkennungsdienstliche Abteilun-von Philipp Auerbach, dem Leiter des gen lokaler Kriminalpolizeistellen mit

bayerischen Entschädigungsamtes, ist der Vernehmung der Antragstellerin-

hervorzuheben. Er lehnte die pauschale nen und Antragsteller. Die Überleben-

Diskriminierung von Sintize und Sinti, den der NS-Verbrechen wurden zur Romnja und Roma strikt ab. 12 Doch jeweiligen Kriminalpolizeistelle vorge-

auch hier kommt eine Ambivalenz zum laden, erkennungsdienstlich behandelt

Tragen: Denn der Freistaat Bayern hat- und fotografiert.16 In zahlreichen Ent-

te nach Ende des Zweiten Weltkrieges schädigungsakten sind Fotoaufnahmen

wie zuvor in der Weimarer Zeit eine überliefert, die aus den in der Polizei-

Vorreiterrolle in der antiziganistischen fotografie üblichen Dreierserien beste-

Minderheitenpolitik übernommen, als hen, wie sie bereits seit dem Kaiserreich

1946 beim bayerischen LKA eine »Ab- in der Polizeipraxis verwendet wur-

teilung für Zigeunerfragen« (ab 1950: 17 den. Im Nationalsozialismus nutz-

»Landfahrerzentrale«) eingerichtet wur- te auch die am Reichsgesundheitsamt

de. Mithilfe der Kriminalpolizei sollte Berlin angesiedelte »Rassenhygienische

das vermeintlich erstarkende »Zigeuner- Forschungsstelle« solche Dreierserien,

unwesen« eingedämmt werden, wo- die ihr die Kriminalpolizeistellen zur

durch Sintize und Sinti sowie Romn ja Verfügung stellten. Die Aufnahmen

und Roma unter Generalverdacht ge- waren im Rahmen der kriminalpolizei-

stellt wurden. 13 lichen Erfassungswelle von Sintize und

Allerdings ließ sich Küsters Abtei- Sinti, Romnja und Roma vor allem ab

lung durch die Kritik nicht von der Frühjahr 1939 erstellt worden. Sie sind

Anwendung des Erlasses abhalten, so- Ausdruck der engen Kooperation in-

dass das LKE und ab 1952 und in nerhalb des »wissenschaftlich-polizeili-dessen Nachfolge das LKA bis 1954 chen Komplexes«, der die »Zigeuner«-

bei Anträgen von Sintize und Sinti so- Verfolgung im NS-Regime geprägt

wie Romnja und Roma obligatorische hatte.18 Die Überlebenden mussten nun

»Personenfeststellungsverfahren« unter eine ähnlich entwürdigende Prozedur

190 LAURA HANKELN

 

über sich ergehen lassen. Nach der scheu Reich« 1938, dem »Festsetzungs-

erkennungsdienstlichen Behandlung erlaß« 1939, der Mai-Deportation 1940 befragten die Beamten der Kriminal- nach Polen und den Deportationen in

polizei die Antragstellerinnen und An- 23 das KZ Auschwitz-Birkenau 1943 –

tragsteller zu sehr persönlichen Details sollen zum einen die Bewertung der

ihres individuellen Verfolgungsschick- nationalsozialistischen »Zigeunerpoli-

sals, das sie mithilfe von Zeuginnen tik« und zum anderen die Haltung der

und Zeugen und Dokumenten belegen Behörde gegenüber der Minderheit der

mussten. Zum Schluss übermittelte die Sintize und Sinti, Romnja und Roma

Polizeistelle das angefertigte Dossier in der Nachkriegszeit anhand von vier an das LKE, das die erhobenen Da- individuellen Verfolgungsgeschichten

ten bundesweit an alle Erkennungs- beleuchtet werden.

dienstzentralen verschickte, um sie mit Der die für die Gutachten zuständige

den dortigen Karteien abgleichen zu Abteilung im LKE leitende Kriminalist lassen. Neben den staatlichen Behör- Otto Walker verfasste in dieser Funk-

den kooperierte das LKE routinemäßig tion das Gros der Stellungnahmen,

mit alliierten Einrichtungen wie Such- durch die er den weiteren Verlauf der

diensten und Sammelstellen für NS- Entschädigungsverfahren beeinflusste.

Dokumente.19 Dieser Überprüfungs- Als das NS-Regime 1945 zusammen-

prozess nahm meist mehrere Monate brach, konnte Otto Walker (geb. 1897)

in Anspruch; zahlreiche in Armut le- bereits auf eine über 25-jährige Lauf-

bende Sintize und Sinti sowie Romnja bahn bei der Polizei zurückblicken.

und Roma erhielten somit kaum eine 1919 trat er in der noch jungen Wei-

Unterstützung, um aus ihrer prekä- marer Republik in Esslingen dem Po-

ren Nachkriegssituation herauszufin- lizeidienst bei, 1924 wechselte er intern

den.20 Zwar entfiel nach Verabschie- zur Kriminalpolizei. Die nationalsozia-

dung des übergreifend geltenden BEG listische Machtübernahme verhinderte

am 18. September 1953 21 vermutlich seinen beruflichen Aufstieg, denn Wal-

1954 die generelle Ermittlungspflicht, ker weigerte sich nicht nur, der NSDAP

dennoch blieb die Kriminalpolizei in beizutreten, sondern – anders als die den kommenden Jahrzehnten – auch meisten seiner Kollegen – auch, aus

hinsichtlich der weiterhin getätigten 24 der Kirche auszutreten. Einzig die

Sondererfassung der Minderheit und schützende Hand des Esslinger Chefs

der mit Hochdruck nach Kriegsende der Kriminalpolizei Hermann Lietz be-aufgebauten »Landfahrer«-Karteien – wahrte ihn vor der Kündigung, doch

ein wichtiger Kooperationspartner der war er ab »1933 […] von allen Beförde-

Entschädigungsbehörden. 22 25 rungen ausgeschlossen«. Damit erleb-

te Walker während der NS-Herrschaft

 

Fallbeispiele zur Diskriminierung am eigenen Leib, aber

 

Gutachtertätigkeit des LKE benden Sintize und Sinti sowie Romnja auf seine Empathie konnten die überle-

Im Fokus steht im Folgenden zunächst und Roma dennoch nicht automatisch

das LKE als Akteur der württember- hoffen.

gisch-badischen Entschädigungspraxis. Im Gegensatz zu seinem Vorge-

Anhand von vier nationalsozialistischen setzten Hermann Lietz, der mehrfach

Tatkomplexen – der »Aktion Arbeits- mit der »Dienststelle für ANTIZIGANISTISCHE KONTINUITÄTEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG 191

 

gen« bei der übergeordneten Krimi- trationslager Buchenwald, Dachau und

nalpolizeileitstelle Stuttgart korrespon- Sachsenhausen. Die Aktion erfolgte auf

diert hatte, 26 ist Otto Walker zwar Grundlage des »Grunderlasses Vorbeu-

nach bisherigem Kenntnisstand keine 33 gende Verbrechensbekämpfung«. Sie

persönliche Beteiligung an der natio- richtete sich gezielt gegen Personen,

nalsozialistischen »Zigeunerpolitik« die als arbeitsfähig galten, allerdings nachzuweisen. Dennoch ist ihm Mit- nicht die vom NS-Staat propagierte Ar-

wisserschaft zu unterstellen, da die Ess- beitsnorm erfüllten und entsprechend

linger Kriminalpolizei aus lediglich elf 34 als »arbeitsscheu« denunziert wurden.

Mitarbeitern bestand. 27 Nach Kriegsen- Vor allem Personen ohne festen Wohn-

de blieb Walker als einer von wenigen sitz und solche, die nicht in einem

Beamten ohne Unterbrechung bei der abhängigen Arbeitsverhältnis standen

Kriminalpolizei, da er keiner NS-Or- (z. B. selbstständige Musiker), gerieten

ganisation beigetreten und später nicht in den Fokus der »Aktion Arbeitsscheu

unter die Bestimmungen des »Gesetzes 35 Reich«. Wie die Forschung zeigen

Nr. 104 zur Befreiung von National- konnte, war ein zentrales Motiv der

sozialismus und Militarismus« 28 fiel. Bedarf an Arbeitskräften für die neu ge-

Letztlich verschaffte dieser Umstand gründeten SS-Betriebe in den Konzen-seiner Nachkriegskarriere bei der Kri- trationslagern. Daher wurden vor allem

minalpolizei großen Auftrieb, sodass er 36 arbeitsfähige junge Männer verhaftet.

Zeuge des Wiederaufbaus und der Neu- Hiervon war der ambulante Händler

strukturierung der Kriminalpolizei in und Musiker Franz S. aus Württemberg Württemberg-Baden werden konnte.29 betroffen, den die Kriminalpolizei am

Nach einem Wechsel in die Vorgänger- 17. Juni 1938 festgenommen hatte, als

institution des heutigen Landeskrimi- er landwirtschaftlichen Arbeiten nach-

nalamtes Baden-Württemberg (LKA) ging. Sie überstellte ihn mit einem Sam-

stieg er die Karriereleiter empor. 30 Wal- meltransport aus Süddeutschland in das

ker galt als Experte auf dem Gebiet des KZ Dachau, wo er unter erbärmlichen

Erkennungsdienstes und übernahm im Lebensbedingungen und Bewachung

Dezember 1948 die Leitung der Ab- durch die SS zwangsweise in Kiesgru-teilung, die zwischen 1950 und 1954 ben und beim Lagerplatzbau arbeiten

für die Gutachten der Kriminalpolizei 37 musste. Zwischenzeitlich kontaktier-

im Rahmen des Erlasses 19 zuständig te seine Ehefrau die Kriminalpolizei,

war. 31 Bis zu seiner Pensionierung im um seine Freilassung zu erwirken. Sie

Februar 1955 arbeitete Walker beim Er- schilderte ihre »verzweifelte Lage«, da

kennungsdienst des LKA Baden-Würt- mit der Verhaftung ihres Mannes die

temberg in Stuttgart.32 gesamte Familie unter finanzieller Not

litt. Die Kriminalpolizei verdeutlichte

 

Die »Aktion Arbeitsscheu Reich« jedoch, dass sie die Lebensweise und die

 

1938 Form einstufte, die gegen die Normen Berufsausübung von Franz S. als eine

Im Juni 1938 verhaftete die Kriminal- 38 der »Volksgemeinschaft« verstieß.

polizei im Rahmen der »Aktion Ar- Dennoch konnte Franz S. am 25. Fe-

beitsscheu Reich« nach aktuellem Stand bruar 1939 das Lager verlassen, stand

reichsweit 9000 bis 10 000 Menschen aber weiterhin unter kriminalpolizei-

und deportierte sie in die Konzen- 39 licher Überwachung. Nach 192 LAURA HANKELN

 

ende forderte Franz S. vom Stuttgarter Der Württemberger Franz R. hat-

Landesamt für Wiedergutmachung für te 1941 seinen Aufenthaltsort verlas-

seine neunmonatige KZ-Haft Entschä- sen, um in der Nachbargemeinde seiner

digungszahlungen. Im Rahmen des Er- Arbeit nachzugehen. Mit seiner Ver-

lasses 19 war er von der Kriminalpolizei haftung am Arbeitsplatz begann für

in Bad Mergentheim erkennungsdienst- ihn eine Odyssee durch Gefängnisse

lich erfasst und zu seinem Verfolgungs- und Konzentrationslager, in denen er

schicksal befragt worden. 40 Seine Hei- Zwangsarbeit leisten musste, bis ihn das

matgemeinde hatte ihm die rassistisch britische Militär im Frühjahr 1945 im

motivierte Verfolgung sogar beschei- 46 KZ Bergen-Belsen befreite. Zu Fuß nigt, doch dem schenkte das LKE we- kehrte er nach Süddeutschland zurück.

nig Glauben; stattdessen forderte Otto Ende der 1940er-Jahre stellte er einen

Walker Akteneinsicht und übernahm Entschädigungsantrag beim Stuttgarter

Zitate aus den NS-Dokumenten. Wal- Wiedergutmachungsamt, der an Wal-

ker behauptete, dass Franz S. seine kers Abteilung weitergeleitet wurde.

»Angaben über den Umfang der Schä- Walker war über den »Festsetzungs-

digung […] absichtlich falsch abgege- erlaß« informiert, dessen Missachtung

ben« habe und unterstellte ihm eine Be- durch Franz R. er lapidar als »Bann-

trugsabsicht.41 Ebenfalls zitierte Walker bruch« bezeichnete und nicht weiter

die 47 NS-Kategorisierung des »asozialen problematisierte: »Zu jener Zeit durf-

und kriminellen Zigeuners«, woraus er ten Zigeuner und Zigeunermischlinge

ableitete, dass Franz S. keine Wieder- nach ihrer Erfassung unter Androhung

gutmachungsleistungen zustünden.42 einer Einweisung in ein KZ ihren zu-

Aufgrund von Walkers Einschätzung gewiesenen Wohnort nicht verlassen.

blieb Franz S. eine finanzielle Entschä- Wohnsitzveränderungen mussten so-

digung für seine Haft im KZ Dachau fort der zuständigen Polizeidienststelle

verwehrt.43 48 gemeldet werden.« Auch bei Franz R.

übernahm Otto Walker die in den In-

 

Der »Festsetzungserlaß« 1939 49 haftierungsbescheinigungen des Inter-

national Tracing Service (ITS) ver-

Am 17. Oktober 1939 veröffentlichte zeichneten NS-Haftkategorien, die die

das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) Inhaftierung von Franz R. mit seiner

in Berlin auf Anordnung von Heinrich angeblichen »Asozialität« begründeten:

Himmler den »Festsetzungserlaß« 44, »[E]r [wurde] am 29.6.1942 als ›Aso‹

der es Sintize und Sinti sowie Romn- (Asozialer) aus dem Gewahrsam der

ja und Roma verbot, ihren aktuellen Kriminalpolizei Stuttgart kommend,

Aufenthaltsort zu verlassen – bei Miss- in das KZ Flossenbürg eingewiesen. achtung drohte KZ-Haft. Zusätzlich Die Gründe zur Festnahme dürften

ordnete das RSHA reichsweite Fahn- demnach in seinem anstössigen Ver-

dungstage an, um alle Sintize und Sinti, halten in Verbindung mit den erwähn-

Romnja und Roma polizeilich zu erfas- ten Vorstrafen und dem Bannbruch

sen. Die lokalen Kriminalpolizeistellen 50 zu suchen sein.« Dass es sich bei der

führten den Erlass operativ aus und »Festsetzung« um eine rassenpolitisch

legten damit den Grundstein für die motivierte Maßnahme des NS-Staates

späteren NS-Gewaltmaßnahmen wie handelte, die der Vorbereitung der zu die Deportationen. 45 diesem Zeitpunkt bereits beschlossenen

ANTIZIGANISTISCHE KONTINUITÄTEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG 193

 

Deportation ins besetzte Polen diente, Aktion betroffen, 490 von ihnen wur-

wurde mit keinem Wort erwähnt und den aus Baden, Hessen und der Saar-wird mit dem Begriff des »Bannbruchs« 56 pfalz deportiert.

verschleiert. Infolge Walkers Einschät- Beamte der Ludwigshafener Krimi-

zung lehnte das Stuttgarter Entschädi- nalpolizei hatten den damals 38-jähri-

gungsamt den Antrag von Franz R. im gen Heinrich M. zusammen mit seiner

Oktober 1950 ab.51 Erst im März 1958 Frau und den sieben Kindern des Paares

wurde Franz R. für seinen Freiheitsent- im Mai 1940 verhaftet und über Asperg

zug eine Zahlung bewilligt, nachdem in das besetzte Polen verschleppt – vier

er durch mehrere Instanzen gegen die der Kinder überlebten aufgrund der

Entscheidung geklagt hatte. Doch das unmenschlichen Verhältnisse vor Ort

Amt genehmigte ihm nur ab dem Zeit- nicht. Heinrich M. musste jahrelang

punkt der Auschwitz-Deportationen Zwangsarbeit leisten. Erst im Januar

(März 1943) die Entschädigung, sodass 1945 wurde er von der sowjetischen Ar-

Franz R. einen erheblichen finanziellen mee befreit und kehrte anschließend in

Nachteil erlitt. 52 57 seinen Heimatort Heidelberg zurück.

Wie viele Familien hatte Heinrich M.s

 

Die Mai-Deportation 1940 Familie alles verloren und bemühte sich

 

in das deutsch besetzte Polen Da ihn die Behörden als »bedürftig« schnell um finanzielle Unterstützung.

Am 16. Mai 1940 startete die erste einstuften, erhielt Heinrich M. bereits

Deportationswelle ganzer Sinti- und 1946 eine Beihilfezahlung von mehre-

Roma-Familien aus den Grenzgebieten 58 ren Hundert Reichsmark. Dies ent-

des Deutschen Reiches zu Frankreich, sprach dem für Württemberg-Baden

Belgien, den Niederlanden und Luxem- festgestellten Durchschnitt: Bis Ende

burg sowie aus Schleswig-Holstein in des Jahres 1948 erkannten die Behör-

das besetzte Polen. Heinrich Himmler den die Mai-Deportation 1940 noch

hatte die Deportationen am 27. April als rassistisch motivierten nationalso-

1940 angeordnet.53 Über drei regio- zialistischen Verfolgungsakt an, ebenso

nale Sammellager in Hamburg, Köln verfuhren die Länder Bremen, Nie-

und Asperg bei Stuttgart deportierte 59 dersachsen und Nordrhein-Westfalen.

die Kriminalpolizei die Minderheits- Mit dem Inkrafttreten des Entschädi-

angehörigen in das »Generalgouverne- gungsgesetzes für die US-amerikani-

ment« und erkannte ihnen die Staats- 60 sche Besatzungszone ist jedoch eine

bürgerschaft ab – bei einer Rückkehr in Wende zu beobachten: Zwar leugne-

das Deutsche Reich drohte ihnen KZ- ten die Behörden den rassenpolitischen

Haft.54 Nach einer mehrtägigen Bahn- Charakter der Gewaltmaßnahme nicht

fahrt erreichten die Deportierten das prinzipiell, doch relativierten sie die

besetzte Polen. Katastrophale Lebens- Verfolgung der Sintize und Sinti so-

bedingungen, Zwangsarbeit, Nahrungs- wie Romnja und Roma als ein nicht

mangel und Gewalterfahrungen prägten entschädigungswürdiges »Unrecht«.

den Alltag der Familien im »General- Die Verschleppung nach Polen wurde

gouvernement«. Viele der Deportierten jetzt primär als sicherheitspolizeilich

überlebten unter diesen Bedingungen und militärstrategisch motivierte Maß-nicht.55 Soweit bisher bekannt ist, wa- nahme gesehen. Gleichzeitig koppel-

ren insgesamt 2330 Menschen von der ten die Entschädigungsbehörden den

194 LAURA HANKELN

 

vermeintlichen Beginn der »rassischen« Sicherheitsgründen zwangsweise nach

Verfolgung von Sintize und Sinti sowie Polen gebracht« worden sei und »kei-

Romnja und Roma nun an die Ausch- nen direkten KZ-Aufenthalt nachwei-

witz-Deportationen (März 1943). Da- 64 sen« könne. Nach Inkrafttreten des

mit war die Anerkennungsfähigkeit Erlasses 41 hatten die Überlebenden der

aller vorangehenden Verfolgungsakte Mai-Deportation keine Chance mehr infrage gestellt.61 auf ein positives Polizeigutachten.

Zu Beginn seiner Tätigkeit hatte das

LKE hinsichtlich der Mai-Deportation keine eindeutige Position, es tendierte Der »Auschwitz-Erlaß« 1942

 

allerdings zum Versagen der Ansprü- Aufgrund der höheren Priorität der

che. Ab Oktober 1950 lehnte Otto »Endlösung der Judenfrage« für das

Walker eine Anerkennung der Mai- NS-Regime waren die Deportationen Deportation als NS-Verfolgungsmaß- der im Reich verbliebenen Sintize und

nahme dann aber grundsätzlich ab, in- Sinti sowie Romnja und Roma zunächst

dem er sie als sicherheitspolizeilich und 65 gestoppt worden. Doch mit Himmlers

militärstrategisch begründet ansah und »Auschwitz-Erlaß« vom 16. Dezember

den rassenpolitischen Kontext ignorier- 66 1942 und den Deportationen in das

te. Der Erlass 41 »Wiedergutmachungs- »Zigeunerfamilienlager« ab Februar

anträge der Zigeuner« vom 11. Juli 1943 erreichte die nationalsozialistische

195162 wies die Behörden schließlich »Zigeunerpolitik« einen mörderischen an, alle Anträge auf Entschädigung auf- Höhepunkt, der das Schicksal Tausen-

grund der Mai-Deportation 1940 »aus- 67 der Menschen besiegelte. Dieser Radi-

nahmslos abzulehnen«. kalisierung ging am 18. September 1942

Wegen seines Freiheitsentzugs stellte 68 das »Himmler-Thierack-Abkommen«

Heinrich M. im Dezember 1947 beim voraus, das Michael Zimmermann im

Karlsruher Entschädigungsamt einen Kontext des forcierten Arbeitseinsatzes

Antrag auf Entschädigung, der lange von KZ-Häftlingen in der Industrie

unbearbeitet blieb: Erst im Mai 1951 als »justiziellen Freibrief zum Massen-

band das Amt das 69 LKE ein, das seine mord« einordnete. Zunächst hatten

Stellungnahme vier Monate später an- Heinrich Himmler und Reichsjustiz-

fertigte. 63 70 Der Erlass 41 bedeutete eine minister Otto Thierack die »Aus-

weitere Verschärfung des von einem lieferung asozialer Elemente aus dem grundsätzlichen Misstrauen getragenen Strafvollzug an den Reichsführer SS

Vorgehens der württembergisch-badi- zur Vernichtung durch Arbeit« be-

schen Nachkriegsbehörden gegenüber schlossen, wenige Monate später be-

Sintize und Sinti sowie Romnja und fahl Himmler, Sintize und Sinti sowie Roma. Er war nunmehr für die LKE- Romnja und Roma familienweise in das

Recherchen maßgeblich: Otto Walker speziell eingerichtete »Zigeunerfamili-

z. B. begründete im Gutachten zum enlager« im Konzentrations- und Ver-

Fall von Heinrich M. die Ablehnung nichtungslager Auschwitz-Birkenau zu von Entschädigungsansprüchen mit 71 deportieren. Vermeintlich »reinrassi-

Verweis auf diese Regelung und nahm ge« und »sozial angepaßte Zigeuner«

Abstand von einer Anfrage beim In- sollten von der Aktion ausgenommen

ternational Tracing Service, da »der sein, sofern sie sich einer Sterilisation Antragsteller bereits im Jahre 1940 aus 72 unterzogen. Die ANTIZIGANISTISCHE KONTINUITÄTEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG 195

 

mungen des Reichskriminalpolizeiam- und ambulanten Händler Josef R. mit

tes vom 29. Januar 1943 übertrugen den seiner Familie verhaftet und in das

lokalen Kriminalpolizeistellen einen KZ Auschwitz-Birkenau verschleppt.

großen Ermessensspielraum, denn ih- Nach einigen Monaten führte ihn sein

nen oblag die Entscheidung, wer un- Leidensweg über das KZ Buchenwald

ter die Ausnahmebestimmungen fallen in das KZ Flossenbürg, wo ihn die sollte.73 77 Am 26. Februar 1943 erreichte US-Armee befreite. Nach der Rück-

der erste Transport deutscher Sintize kehr in seinen Heimatort stellte Jo-

und Sinti sowie Romnja und Roma das sef R. einen Wiedergutmachungsantrag

KZ Auschwitz-Birkenau, als zugleich in Karlsruhe und erhielt problemlos die letzten Deportationszüge mit deut- die Bewilligung einer Hilfszahlung auf-

schen und österreichischen Jüdinnen 78 grund seiner Auschwitz-Haft. Auch

und Juden in das Vernichtungslager der Bescheid über die Bewilligung einer

rollten.74 Bis zum 1. August 1944 hatte Haftentschädigung erging verhältnis-

der 79 NS-Apparat etwa 23 000 Sintize und mäßig schnell. Zwischenzeitlich war

Sinti sowie Romnja und Roma aus dem zwar der Erlass 19 in Kraft getreten,

Reich (einschließlich Österreichs und woraufhin die Kriminalpolizei bereits

des »Reichsprotektorats Böhmen und beschiedene Anträge abermals überprü-Mähren«) sowie aus den deutsch be- fen sollte – so auch den Fall von Jo-

setzten Ländern Belgien, Niederlande 80 sef R. Da er jedoch nicht vorbestraft

und Polen nach Auschwitz-Birkenau war, attestierte ihm Walker eine »ras-

verschleppt; mehr als 19 000 starben sische« Verfolgung: »Die Einweisung im Lager.75 Mehrere Tausend »arbeits- seiner Eltern und seiner Brüder G. und

fähige« Sintize und Sinti, Romn ja und A. erfolgte auf Grund ihrer zahlreichen

Roma wurden in andere Konzentra- Vorstrafen und ihres sonstigen Verhal-

tionslager im Deutschen Reich depor- tens. Familie R. war nach diesem Er-

tiert; in der Nacht vom 2. auf den lass, trotz der bestehenden Lagersperre,

3. August 1944 umstellten SS-Männer geschlossen in das KZ Auschwitz zu

das »Zigeunerfamilienlager«, trieben überführen. […] Josef R. kam somit im

die verbliebenen mehr als 4000 Sintize Zuge der allgemeinen Sippenhaftung ins

und Sinti, Romnja und Roma in die KZ. Eine Verfolgung aus ausschliesslich

Gaskammern und ermordeten sie. 76 rassischen Gesichtspunkten muss unse-

Insgesamt lässt sich feststellen, dass 81 res Erachtens angenommen werden.«

die Überlebenden der Auschwitz-De- Aufgrund der Einschätzung Walkers

portationen über die betrachtete Ent- erhielt Josef R. Entschädigung für seine

schädigungspraxis hinweg leichter als Lagerinhaftierung. Um die Staatskasse

nicht Deportierte eine Anerkennung zu schonen, wurde die Summe aller-

ihrer Verfolgung erreichen konnten. dings in zwei Etappen zu jeweils 50 % Dennoch waren auch sie auf den unter- 82 ausgezahlt. Zwar betraf diese Aus-

schiedlichen Ebenen mit einem grund- zahlungspraxis alle Verfolgtengruppen,

sätzlichen, vor allem auf dem Stereotyp doch dürfte die Regelung die weiterhin

des »asozialen und kriminellen Zigeu- marginalisierten und zumeist in Armut

ners« beruhenden Misstrauen konfron- lebenden Sintize und Sinti sowie Romn-

tiert. ja und Roma besonders stark getrof-

Am 25. Januar 1944 hatte die Karls- fen haben. Zusätzlich brachte auch die

ruher Kriminalpolizei den Musiker Zahlung der zweiten Rate erheb liche 196 LAURA HANKELN

 

Nachteile für die materiell schlechter und ständiger Akteur in der Entschädi-

gestellte Minderheit mit sich, denn um gungspraxis gegenüber Sintize und Sinti

diese kurzfristig erhalten zu können, sowie Romnja und Roma einbezogen

mussten die Betroffenen auf 40 % der wurde. Bis 1954 führte das Landeskri-

restlichen Entschädigungssumme ver- minalamt (LKA) in Nachfolge des Lan-

zichten; zugleich galten alle zukünfti- desamtes für Kriminalerkennungsdienst

gen Ansprüche als abgegolten. 83 und Polizeistatistik Württemberg-Ba-

den in Stuttgart (LKE) obligatorische

 

Fazit aus der Minderheit durch. Die Re- Ermittlungen zu den Antragstellenden

In den NS-Verbrechen kulminierte ein cherchen der Kriminalpolizei wurden

über Jahrhunderte tradierter Antiziga- durch den Wiederaufbau eines behör-

nismus in der physischen Vernichtung den- und länderübergreifenden Infor-

von Sintize und Sinti sowie Romnja mationssystems unterstützt, das einen

und Roma. Doch trotz ihrer Verfol- intensiven Austausch auf administrati-

gungserfahrungen war die Minderheit ver, justizieller und kriminalpolizeili-

im Nachkriegsdeutschland weiterhin cher Ebene ermöglichte. Die Gutachten mit Stigmatisierungen und Diskrimi- der Abteilung von Otto Walker sind

nierungen auf gesellschaftlicher und von einem prinzipiellen Misstrauen ge-

staatlicher Ebene konfrontiert, die auf genüber der Minderheit geprägt. Sie

antiziganistischen Vorbehalten beruh- differenzierten zwischen unterschiedli-

ten. Diese kamen auch in der Entschä- chen Verfolgungstatbeständen im Na-

digungspraxis zum Tragen, da nicht tionalsozialismus, wobei die Überle-

alle NS-Verfolgte anerkannt wurden. benden der Auschwitz-Deportationen

Ausgerechnet in der Wiedergutma- noch die größten Chancen auf eine An-

chung knüpften die Institutionen der erkennung besaßen. Die Opfer anderer

jungen Demokratie wieder an die Son- Verfolgungskomplexe waren hingegen

dererfassung aus der NS-Zeit an. Die unter Rückgriff auf die rassistischen

Entschädigungsbehörden bezogen nach Kategorien des NS-Staates mehrheitlich 1945 die Kriminalpolizei in die Ver- mit dem Vorwurf der »Asozialität«

fahren ein, um die Haftursachen der und »Kriminalität« konfrontiert und

Antragstellerinnen und Antragsteller hatten damit weniger Aussichten auf

überprüfen zu lassen. Zwischen 1945 eine finanzielle Entschädigung. Ob-

und 1948 ermittelte in Stuttgart die Ab- wohl die Kriminalpolizei lediglich vier

teilung »KZ-Prüfstelle« der Kriminal- Jahre auf der Grundlage des Erlasses 19

polizei zunächst nur in Zweifelsfällen. operierte, verlor sie auch nach dem

Doch spätestens mit dem Erlass 19 des 84 Außerkraftsetzen des Erlasses in der württembergisch-badischen Justizmi- Entschädigungspraxis nicht ihre Bedeu-

nisteriums von Februar 1950 etablierte tung – zulasten der Überlebenden der

sich ein staatlich angeordnetes Unrecht, Minderheit.

da die Kriminalpolizei als wichtiger

ANTIZIGANISTISCHE KONTINUITÄTEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG 197

 

Anmerkungen

 

1 Das heutige Baden-Württemberg war der Roma (Zigeuner) in Deutschland

im Frühjahr 1945 Teil der US-ameri- und Europa, Reinbek bei Hamburg

kanischen und der französischen Be- 1979, S. 192-198.

satzungszone. Das nördliche Gebiet 6 Vgl. Karola Fings: Schuldabwehr durch

war als Württemberg-Baden der US- Schuldumkehr. Die Stigmatisierung der

amerikanischen Besatzungszone zuge- Sinti und Roma nach 1945, in: Oliver

ordnet, während die südlichen Berei- von Mengersen (Hg.): Sinti und Roma.

che als Württemberg-Hohenzollern und Eine deutsche Minderheit zwischen Dis-

(Süd-)Baden Teil der französischen Be- kriminierung und Emanzipation, Bonn

satzungszone waren. Erst am 25. April 2015, S. 145-164, hier S. 151-154. Als

1952 entstand aus den drei Vorgän- »Kriminelle« und »Asoziale« deklarier-

gerländern das heutige Baden-Würt- ten die Nationalsozialisten Personen,

temberg. Zur US-amerikanischen Zone deren Lebensweise von der bürgerlichen

gehörten neben Württemberg-Baden Norm abwich und die sich häufig bereits

noch die am 19. September 1945 durch als Außenseiterinnen und Außenseiter

die US-Militärregierung gegründeten am Rande der Gesellschaft befanden.

Länder Bayern, Bremen und Großhes- Darunter fassten sie u. a. Sintize und Sin-

sen. Vgl. Paul Sauer: Die Entstehung ti, Romnja und Roma, Bettlerinnen und

des Bundeslandes Baden-Württemberg. Bettler, Landstreicherinnen und Land-

Eine Dokumentation, Ulm 1977, S. 17 f., streicher, Jüdinnen und Juden, Homo-

179-181; ders.: Demokratischer Neu- sexuelle sowie vermeintliche »Berufs-

beginn in Not und Elend. Das Land verbrecher« zusammen. Vgl. Goschler

Württemberg-Baden von 1945 bis 1952, (Anm. 2), S. 88; Julia Hörath: »Asoziale«

Ulm 1978, S. 50. und »Berufsverbrecher« in den Konzen-

2 Vgl. Constantin Goschler: Wiedergut- trationslagern 1933 bis 1938, Göttingen

machung. Westdeutschland und die Ver- 2017, S. 13, 22 f.

folgten des Nationalsozialismus (1945- 7 Die empirischen Daten hat die Verf.

1954), München 1992, S. 81; Joachim im Rahmen ihrer Dissertation erhoben,

Scholtysek: Die Betreuungsstellen für die 2023 in der Schriftenreihe der For-

politisch und rassisch Verfolgte im deut- schungsstelle Antiziganismus »Antizi-

schen Südwesten, in: Thomas Schna- ganismus interdisziplinär« bei Heidel-

bel (Hg.): Formen des Widerstandes berg University Publishing erscheinen

im Südwesten 1933-1945: Scheitern und soll. Grundlage sind Dokumente aus

Nachwirken, Ulm 1994, S. 259-269, hier dem Generallandesarchiv Karlsruhe,

S. 262; Silvija Franjic: Die Wiedergutma- dem Staatsarchiv Ludwigsburg und dem

chung für die Opfer des Nationalsozia- Hauptstaatsarchiv Stuttgart.

lismus in Baden 1945-1967. Von der mo- 8 Vgl. Goschler (Anm. 2), S. 89.

ralischen Verpflichtung zur rechtlichen 9 Vgl. Runderlaß 19 »Wiedergutmachungs-

Pflichtübung, Frankfurt am Main 2006, anträge der Zigeuner« (22.2.1950), Amts-

S. 27. blatt des Württembergisch-Badischen Jus-

3 Zur Diskussion über den Begriff »Wie- tizministeriums, Nr. 1, 26.2.1950, S. 24.

dergutmachung« siehe Hans Gün- 10 Vgl. ebd.; Gilad Margalit: Die Nach-

ter Hockerts: Wiedergutmachung in kriegsdeutschen und »ihre Zigeuner«.

Deutschland. Eine historische Bilanz Die Behandlung der Sinti und Roma im

1945-2000, in: Vierteljahrshefte für Zeit- Schatten von Auschwitz, Berlin 2001,

geschichte 49 (2001), Nr. 2, S. 167-214, S. 145; Franjic (Anm. 2), S. 141; Goschler

hier S. 167-170; Goschler (Anm. 2), S. 85. (Anm. 2), S. 84 f., 166.

4 Vgl. Goschler (Anm. 2), S. 89 f., 165; 11 Vgl. Goschler (Anm. 2), S. 159; Mar-

Frank Raberg: Otto Küster, in: Baden- galit (Anm. 10), S. 145, 147 f.; Martin

Württembergische Biographien, Bd. 3, Feyen: »Wie die Juden«? Verfolgte

Stuttgart 2002, S. 215-218. »Zigeuner« zwischen Bürokratie und

5 Vgl. Fritz Greußing: Das offizielle Ver- Symbolpolitik, in: Norbert Frei / José

brechen der zweiten Verfolgung, in: Brunner / Constantin Goschler (Hg.):

Tilman Zülch (Hg.): In Auschwitz ver- Die Praxis der Wiedergutmachung. Ge-

gast, bis heute verfolgt. Zur Situation schichte, Erfahrung und Wirkung in

198 LAURA HANKELN

 

Deutschland und Israel, Göttingen 2009, »Wiedergutmachungsanträge der Zigeu-

S. 323-355, hier S. 333 f., 337 f.; Wieder- ner« (11.7.1951), Amtsblatt des Würt-

gutmachung der Zigeuner, Philipp Au- tembergisch-Badischen Justizministeri-

erbach an Otto Küster, 13.3.1950, Lan- ums, Nr. 15, 10.11.1951, S. 105.

desarchiv Nordrhein-Westfalen, Abtei- 15 Vgl. z. B. Antrag auf Auszahlung

lung Rheinland, NW 114, Nr. 25, Bl. 47- der Haftentschädigung der Zigeune-

49. rin E. W., Landesamt für Wiedergut-12 Siehe zu Philipp Auerbach in diesem machung Karlsruhe an Landesamt für

Heft auch im Aufsatz »Moving me- Kriminalerkennungsdienst Stuttgart,

mories – memories on the move? Erin- 18.3.1950, Generallandesarchiv Karls-

nerungsinitiativen von Displaced Per- ruhe (GLAK), 480, Nr. 3522 (1), Bl. 9;

sons in Flossenbürg 1946/47« von Sarah Wiedergutmachungsantrag von A.

Grandke den Abschnitt »Akteure im und P. R., Landesamt für Wiedergut-

›Denkmalkomitee‹« (S. 52-54) sowie im machung Stuttgart an Landesamt für

Aufsatz »Eine Episode zwischen DP- Kriminalerkennungsdienst Stuttgart,

Camp und Emigration? Zur Rolle der 22.3.1950, Staatsarchiv Ludwigsburg

Zentralkomitees der befreiten Juden in (StAL), EL 350 I, Bü. 9149, Bl. 62;

der britischen und in der US-amerika- Feststellung der Eigenschaft als ras-

nischen Besatzungszone Deutschlands sisch Verfolgte bei J. R., Landesamt

bei der frühen Strafverfolgung von NS- für Wiedergutmachung Karlsruhe an

Verbrechen« von Nadine Jenke den Ab- Landesamt für Kriminalerkennungs-

schnitt »Ausbau der Netzwerke und dienst Stuttgart, 19.6.1950, GLAK, 480,

Kettenreaktionen« (S. 84-86) sowie das Nr. 631 (1), Bl. 41 a; Haftentschädi-

Fazit. gung für den Zigeuner J. E., Landesamt

13 Vgl. Michael Schenk: Rassismus gegen für Wiedergutmachung Karlsruhe an

Sinti und Roma. Zur Kontinuität der Landesamt für Kriminalerkennungs-

Zigeunerverfolgung innerhalb der deut- dienst Stuttgart, 19.7.1951, GLAK, 480,

schen Gesellschaft von der Weimarer Nr. 141 (1), Bl. 11.

Republik bis in die Gegenwart, Frank- 16 Vgl. z. B. Vernehmungsprotokoll, Poli-

furt am Main 1994, S. 368, 370 f.; Karola zei Karlsruhe, 14.4.1950, GLAK, 480,

Fings / Frank Sparing: Rassismus – La- Nr. 3522 (1), Bl. 10 a; Vernehmungspro-

ger – Völkermord. Die nationalsozia- tokoll, Polizei Kirchheim unter Teck,

listische Zigeunerverfolgung in Köln, 1.6.1950, StAL, EL 350 I, Bü. 9149,

Köln 2005, S. 355. Bl. 72; Vernehmungsprotokoll, Polizei

14 Eine Korrespondenz zwischen dem Lan- Heilbronn, 27.6.1950, StAL, EL 350 I,

deskriminalamt Baden-Württemberg und Bü. 5185, o. Bl.; Vernehmungsprotokoll,

dem Innenministerium Baden-Württem- Polizei Heidelberg, 7.8.1951, GLAK,

berg belegt, dass die Kriminalpolizei bei 480, Nr. 12375 (1), Bl. 15 f.

Wiedergutmachungsanträgen von Sinti- 17 Vgl. Frank Reuter: Der Bann des Frem-

ze und Sinti sowie Romnja und Roma den. Die fotografische Konstruktion des

zwischen 1950 und 1954 solche obliga- »Zigeuners«, Göttingen 2014, S. 385.

torischen Personenfeststellungsverfahren 18 Vgl. Michael Zimmermann: Rassenu-

durchführte. Es ist anzunehmen, dass die topie und Genozid. Die nationalsozia-

Erlasse 19 und 41 des Justizministeriums listische »Lösung der Zigeunerfrage«,

infolge der Einführung des bundesein- Hamburg 1996, S. 80, 147 f.

heitlichen BEG 1953 außer Kraft gesetzt 19 Vgl. z. B. Überprüfung der Person, Lan-

wurden. Vgl. § 104 Abs. 1 Bundeser- desamt für Kriminalerkennungsdienst

gänzungsgesetz zur Entschädigung für Stuttgart an Landesamt für Wiedergut-

Opfer der nationalsozialistischen Verfol- machung Stuttgart, 5.8.1950, StAL, EL

gung (BEG) v. 18.9.1953, Bundesgesetz- 350 I, Bü. 9149, Bl. 70; Überprüfung

blatt I, Nr. 62, 21.9.1953, S. 1387-1408, der Person, Landesamt für Kriminal-

hier S. 1407. Vgl. auch Ministerialdoku- erkennungsdienst Stuttgart an Landes-

mente zum Landfahrerwesen, LKA Ba- amt für Wiedergutmachung Karlsru-

den-Württemberg an das Innenministe- he, 18.10.1950, GLAK, 480, Nr. 6120,

rium Baden-Württemberg, 29.10.1956, Bl. 21; Überprüfung der Person, Lan-

Hauptstaatsarchiv Stuttgart (HStAS), EA desamt für Kriminalerkennungsdienst

2/303, Bü. 617, Bl. 123; Runderlaß E 41 Stuttgart an Landesamt für ANTIZIGANISTISCHE KONTINUITÄTEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG 199

 

machung Stuttgart, 30.10.1950, StAL, mann Lietz an Spruchkammer Esslingen,

EL 350 I, Bü. 5185, Bl. 42; Überprüfung 12.2.1948, StAL, EL 903/1, Bü. 160, Bl. 63.

der Person, Landesamt für Kriminal- 25 Ernennung, Landesfahndungsamt Nord-

erkennungsdienst Stuttgart an Landes- württemberg/Nordbaden an Innenminis-

amt für Wiedergutmachung Karlsru- ter Stuttgart, 10.7.1946 (Anm. 24).

he, 5.9.1951, GLAK, 480, Nr. 737 (1), 26 Hermann Lietz führte die Verneh-

Bl. 20 f.; Überprüfung der Person, Lan- mungen von mindestens vier Brüdern

desamt für Kriminalerkennungsdienst durch, die im Sommer 1944 im Esslinger

Stuttgart an Landesamt für Wiedergut- Krankenhaus als »Zigeunermischlinge«

machung Karlsruhe, 6.9.1951, GLAK, zwangssterilisiert wurden. Lietz drohte

480, Nr. 1147 (1), Bl. 44. ihnen mit KZ-Haft, falls sie die Opera-

20 Vgl. z. B. Überprüfung der Person, Lan- tion verweigern würden. Vgl. Gudrun

desamt für Kriminalerkennungsdienst Silberzahn-Jandt: Esslingen am Neckar

Stuttgart an Landesamt für Wiedergut- im System von Zwangssterilisation und

machung Karlsruhe, 8.10.1951, GLAK, »Euthanasie« während des Nationalso-

480, Nr. 141 (1), Bl. 12 f.; Überprüfung zialismus. Strukturen – Orte – Biogra-

der Person, Landesamt für Krimina- phien, Ostfildern 2015, S. 69, 71; Zeugen-

lerkennungsdienst Stuttgart an Landes- aussage von L. K. für das Spruchkammer-

amt für Wiedergutmachung Karlsruhe, verfahren gegen Hermann Lietz, nicht

23.10.1951, GLAK, 480, Nr. 3093 (1), dat., StAL, EL 903/1, Bü. 160, Bl. 54.

Bl. 12 f.; Überprüfung der Person, Lan- 27 Aktenauszug aus dem Ermittlungsver-

desamt für Kriminalerkennungsdienst fahren in Sachen Eugen Haffner, Polizei

Stuttgart an Landesamt für Wiedergut- Esslingen an Spruchkammer Esslingen,

machung Stuttgart, 4.2.1952, StAL, EL nicht dat., StAL, EL 903/1, Bü. 160, Bl. 9.

350 I, Bü. 3513, o. Bl.; Überprüfung der 28 Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Na-

Person, Landesamt für Kriminalerken- tionalsozialismus und Militarismus v.

nungsdienst Stuttgart an Landesamt für 5.3.1946, Regierungsblatt der Regierung

Wiedergutmachung Stuttgart, 5.2.1951, Württemberg-Baden, Nr. 8, 1.4.1946,

StAL, EL 350 I, Bü. 4571, Bl. 25. S. 71-91. 21 Bundesergänzungsgesetz zur Entschä- 29 Vgl. Erich Haas: Die Entwicklung der

digung für Opfer der nationalsozialis- kriminalpolizeilichen Verbrechensbe-

tischen Verfolgung (BEG) v. 18.9.1953 kämpfung in Baden-Württemberg seit

(Anm. 14). 1945, in: 10 Jahre baden-württember-

22 Vgl. z. B. Entschädigungssache, Lan- gische Polizei. Ein Dokumentarbericht,

deskriminalamt Baden-Württemberg an Stuttgart 1963, S. 71-73, hier S. 71; Ernen-

Landesamt für Wiedergutmachung Stutt- nung, Landesfahndungsamt Nordwürt-

gart, 28.2.1956, StAL, EL 350 I, Bü. temberg/Nordbaden an Innenminister

60087/I, Bl. 62; Bescheinigung, Polizei Stuttgart, 10.7.1946 (Anm. 24); Orga-

Karlsruhe an Landesamt für Wiedergut- nisationsplan des Landesfahndungsamtes

machung Karlsruhe, 28.5.1957, GLAK, Württemberg-Baden, nicht dat., HStAS,

480, Nr. 1256 (1), Bl. 112; Zeugenver- EA 2/301, Bü. 105, o. Bl.

nehmung, Polizei Karlsruhe an Landes- 30 Vgl. Manfred Teufel: 40 Jahre staatli-

amt für Wiedergutmachung Karlsruhe, che Polizei in Baden-Württemberg. Die

30.8.1957, GLAK, 480, Nr. 1079, Bl. 50. Geschichte der Polizei im heutigen Ba-

23 Ob die Erkenntnisse zur »Aktion Ar- den-Württemberg im Kontext politischer

beitsscheu Reich« und zum »Festset- Veränderungen, Holzkirchen 2000, S. 19;

zungserlaß« prototypisch sind, muss Ernennung, Landesfahndungsamt Nord-

anhand weiterer empirischer Studien württemberg/Nordbaden an Innenmi-

geklärt werden. Hierbei handelt es sich nister Stuttgart, 10.7.1946, HStAS, EA

noch um ein großes Desiderat. 2/150, Bü. 1815, Bl. 1 a; Organisations-

24 Ernennung, Landesfahndungsamt Nord- plan des Landesfahndungsamtes Würt-

württemberg/Nordbaden an Innenmi- temberg-Baden, nicht dat., HStAS, EA

nister Stuttgart, 10.7.1946, HStAS, EA 2/301, Bü. 105, o. Bl.

2/150, Bü. 1815, Bl. 1 a; Zeugnis, Otto 31 Vgl. Teufel (Anm. 30), S. 47; Hermann

Walker an Hermann Lietz, 4.12.1946, Lietz an Personalamt der Polizei (Ess-

StAL, EL 903/1, Bü. 160, Bl. 111; Spruch- lingen), 26.2.1949, Stadtarchiv Esslingen

verfahren gegen Hermann Lietz, Her- am Neckar, PA 3849, o. Pag. 200 LAURA HANKELN

 

32 Vorläufige Dienstanweisung des Lan- 42 Ebd.

deskriminalamtes Baden-Württemberg, 43 Ebd.

nicht dat., HStAS, EA 2/301, Bü. 107, 44 Vgl. Zimmermann: Rassenutopie

Bl. 143/141; Zurruhesetzung des Krimi- (Anm. 18), S. 169-171.

nalrats Otto Walker beim Landeskrimi- 45 Vgl. Runderlaß E 44 »Wiedergutma-

nalamt, 2.11.1954, HStAS, EA 2/150, Bü. chungsanträge der Zigeuner« (31.8.1951),

1815, Bl. 35. Amtsblatt des Württembergisch-Ba-

33 Vgl. Fings/Sparing (Anm. 13), S. 93 f. dischen Justizministeriums, Nr. 15,

34 Die »Aktion Arbeitsscheu Reich« um- 10.11.1951, S. 106.

fasste zwei Massenverhaftungswellen 46 Franz R. war u. a. in den Konzentra-

der Polizeiorgane im April und Juni tionslagern Flossenbürg, Groß-Rosen,

1938. Für die Festnahmen im April Mittelbau-Dora und Bergen-Belsen in-

war die Gestapo zuständig, die 1500 bis haftiert gewesen. Vgl. Vernehmungs-

2000 Menschen als »Schutzhäftlinge« protokoll, Polizei Backnang, 17.10.1950,

in das Konzentrationslager Buchen- StAL, EL 350 I, Bü. 5415, Bl. 61 f.

wald einlieferte. Vgl. Wolfgang Ayaß: 47 Ebd.; Wiedergutmachung R. F., Landes-

»Asoziale« im Nationalsozialismus, amt für Kriminalerkennungsdienst Stutt-

Stuttgart 1995, S. 140, 160 f.; Patrick gart an Landesamt für Wiedergutmachung

Wagner: Volksgemeinschaft ohne Ver- Stuttgart, 18.9.1950, StAL, EL 350 I, Bü.

brecher. Konzeptionen und Praxis der 5415, Bl. 54; Wiedergutmachung R. F.,

Kriminalpolizei in der Zeit der Weima- Landesamt für Kriminalerkennungsdienst

rer Republik und des Nationalsozialis- Stuttgart an Landesamt für Wiedergutma-

mus, Hamburg 1996, S. 291 f.; Hörath chung Stuttgart, 2.1.1951, StAL, EL 350 I,

(Anm. 6), S. 307. Bü. 5415, Bl. 60. 35 Durchführungsrichtlinien des Chefs der 48 Überprüfung der Person, Otto Wal-

Sicherheitspolizei, Reinhard Heydrich, ker an Landesbezirksstelle für die Wie-

vom 4. April 1938 zum »Grunderlaß dergutmachung in Stuttgart, 18.9.1950,

Vorbeugende Verbrechensbekämpfung« StAL, EL 350 I, Bü. 5415, Bl. 54.

des Reichsinnenministers, abgedruckt in 49 Um »Informationen über vermisste und

Wolfgang Ayaß (Hg.): »Gemeinschafts- verschleppte Personen sammeln« zu

fremde«. Quellen zur Verfolgung von können, schufen die Westmächte 1943 in

»Asozialen« 1933-1945, Koblenz 1998, London einen Suchdienst. Nach Kriegs-

Quelle Nr. 62, S. 124-126, hier S. 125. ende erhielt die später als Internatio-

Vgl. auch Fings/Sparing (Anm. 13), nal Tracing Service (ITS) bezeichne-

S. 93. te Einrichtung ihren Sitz in Arolsen

36 Vgl. Fings/Sparing (Anm. 13), S. 94. (heute Bad Arolsen) in Nordhessen. In

37 Vgl. Vorbeugende Verbrechensbekämp- der Nachkriegszeit widmete sich der

fung durch d. Polizei, Gemeinde Bad ITS nicht nur Suchfällen, sondern »ent-

Mergentheim an Landrat Bad Mergent- wickelte sich zu einer zentralen Anlauf-

heim, 17.6.1938, StAL, EL 350 I, Bü. stelle für Wiedergutmachungsbehörden,

4571, Bl. 2/25; Stanislav Zamecnik: Das Entschädigungskammern, [etc.]« (Jan

war Dachau, Frankfurt am Main 2013, Erik Schulte: Nationalsozialismus und

S. 231 f. europäische Migrationsgeschichte: Das

38 Gemeinde Bad Mergentheim an Kri- Archiv des Internationalen Suchdiens-

minalpolizeileitstelle Stuttgart, 2.9.1938, tes in Arolsen, in: Zeithistorische For-

StAL, EL 350 I, Bü. 4571, Bl. 3/25. schungen 4 [2007], Nr. 1/2, S. 223-232,

39 Zigeuner Franz S., Kriminalpolizeileit- hier S. 223 f.).

stelle Stuttgart an Gemeinde Bad Mer- 50 Überprüfung der Person, Otto Wal-

gentheim, 9.3.1939, StAL, EL 350 I, Bü. ker an Landesbezirksstelle für die Wie-

4571, Bl. 4/25. dergutmachung in Stuttgart, 2.1.1951,

40 Vernehmung von Franz S. durch die StAL, EL 350 I, Bü. 5415, Bl. 60.

Polizei Bad Mergentheim, 28.12.1950, 51 Karteikarte des Antragstellers F. R., Lan-

StAL, EL 350 I, Bü. 4571, Bl. 1/25. desamt für Wiedergutmachung Stuttgart,

41 Überprüfung der Person, Otto Wal- nicht dat., StAL, EL 350 I, Bü. 5415,

ker an Landesbezirksstelle für die Wie- Bl. 85.

dergutmachung in Stuttgart, 5.2.1951, 52 Bescheid, Landesamt für Wiedergut-

StAL, EL 350 I, Bü. 4571, Bl. 25. machung Stuttgart an Antragsteller,

ANTIZIGANISTISCHE KONTINUITÄTEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG 201

 

13.3.1958, StAL, EL 350 I, Bü. 5415, 65 Vgl. Karola Fings: Die »Gutachtlichen

Bl. 117. Äußerungen« der Rassenhygienischen

53 Vgl. Zimmermann: Rassenutopie Forschungsstelle und ihr Einfluss auf

(Anm. 18), S. 172. die nationalsozialistische Zigeunerpo-

54 Vgl. ebd., S. 167-175, 173 f.; Fings/Spa- litik, in: Michael Zimmermann (Hg.):

ring (Anm. 13), S. 195-215. Zwischen Erziehung und Vernichtung.

55 Vgl. Michail Krausnick: Abfahrt Karls- Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung

ruhe. 16.5.1940 – die Deportation der im Europa des 20. Jahrhunderts, Stutt-

Karlsruher Sinti und Roma, Ubstadt- gart 2007, S. 425-459, hier S. 457.

Weiher 2015, S. 13. 66 Vgl. Zimmermann: Rassenutopie

56 Vgl. Zimmermann: Rassenutopie (Anm. 18), S. 301 f.

(Anm. 18), S. 173. 67 Vgl. Fings/Sparing (Anm. 13), S. 284 f.;

57 Vernehmungsprotokoll, Polizei Heidel- Zimmermann: Rassenutopie (Anm. 18),

berg, 6.6.1951, GLAK, 480, Nr. 737 (1), S. 297 f.

Bl. 22. 68 Zimmermann: Rassenutopie (Anm. 18), 58 Vgl. z. B. Antragsformular des Landes- S. 300 f.

amtes für Wiedergutmachung Karlsruhe, 69 Ebd.

21.3.1947, GLAK, 480, Nr. 494 (1), Bl. 1; 70 Zu Thierack vgl. Ernst Klee: Das Perso-

Antragsformular des Landesamtes für nenlexikon zum Dritten Reich. Wer war

Wiedergutmachung Karlsruhe, 4.9.1947, was vor und nach 1945, Frankfurt am

GLAK, 480, Nr. 631 (1), Bl. 2; Antrags- Main 2011, S. 622 f.

formular des Landesamtes für Wie- 71 Vgl. ebd.; Zimmermann: Rassenutopie

dergutmachung Karlsruhe, 1.12.1947, (Anm. 18), S. 300 f., 304.

GLAK, 480, Nr. 874, Bl. 3; Antragsfor- 72 Vgl. Zimmermann: Rassenutopie

mular des Landesamtes für Wiedergut- (Anm. 18), S. 247 f., 303 f.; Fings: Die

machung Karlsruhe, 27.7.1948, GLAK, »Gutachtlichen Äußerungen« (Anm. 65),

480, Nr. 494 (1), Bl. 16; Antragsformu- S. 442 f.; Martin Luchterhandt: Der Weg

lar des Landesamtes für Wiedergutma- nach Birkenau: Entstehung und Verlauf

chung Karlsruhe, 12.1.1949, GLAK, 480, der nationalsozialistischen Verfolgung

Nr. 737 (1), Bl. 4. der »Zigeuner«, Lübeck 2000, S. 245. 59 Vgl. Feyen (Anm. 11), S. 333; Julia von 73 Vgl. Zimmermann: Rassenutopie

dem Knesebeck: The Roma Struggle for (Anm. 18), S. 303, 305.

Compensation in Post-War Germany, 74 Vgl. Luchterhandt (Anm. 72), S. 247;

Hatfield 2011, S. 73. Fings: Die »Gutachtlichen Äußerun-

60 Vgl. Gesetz Nr. 951 zur Wiedergutma- gen« (Anm. 65), S. 457; Danuta Czech:

chung nationalsozialistischen Unrechts Kalendarium der Ereignisse im Kon-

(Entschädigungsgesetz) (16.8.1949), Re- zentrationslager Auschwitz-Birkenau

gierungsblatt der Regierung Württem- 1939-1945, Reinbek bei Hamburg 1989,

berg-Baden, Nr. 20, 1.9.1949, S. 187-196. S. 423. 61 Beschluß, Justizministerium, Nebenstel- 75 Vgl. Luchterhandt (Anm. 72), S. 247, 306.

le Karlsruhe, an Landesamt für Wie- 76 Vgl. Zimmermann: Rassenutopie

dergutmachung Karlsruhe, 1.3.1949, (Anm. 18), S. 339-344; Zimmermann

GLAK, 480, Nr. 1374 (1), Bl. 20. sprach noch von 2897 Personen, doch

62 Vgl. Runderlaß E 41 »Wiedergutma- wird inzwischen von mehr als 4000

chungsanträge der Zigeuner« (11.7.1951), Anfang August 1944 ermordeten Sinti-

Amtsblatt des Württembergisch-Ba- ze und Sinti sowie Romnja und Roma

dischen Justizministeriums, Nr. 15, ausgegangen. Vgl. Helena Kubica / Pi-

10.11.1951, S. 105. otr Setkiewicz: The last stage of the

63 Wiedergutmachungsantrag des Hein- functioning of the Zigeunerlager in the

rich M., Landesbezirksstelle für die Wie- Birkenau camp (May-August 1944), in:

dergutmachung in Karlsruhe, 5.9.1951, Memoria. Memory – History – Educa-

GLAK, 480, Nr. 737 (1), Bl. 20. Vgl. tion 10 (2018), S. 6-15, hier S. 15.

auch Feyen (Anm. 11), S. 334 f. 77 Antragsformular des Landesamtes für

64 Überprüfung der Person, Otto Wal- Wiedergutmachung Karlsruhe, 8.9.1947,

ker an Landesbezirksstelle für die Wie- GLAK, 480, Nr. 1255, Bl. 1; Bescheini-

dergutmachung in Karlsruhe, 5.9.1951, gung über Josef R., Polizei Karlsruhe,

GLAK, 480, Nr. 737 (1), Bl. 20 f. 29.8.1949, GLAK, 480, Nr. 1255, Bl. 12. 202 LAURA HANKELN

 

78 Wiedergutmachung, Landesamt für Wie- ruhe an L. R., 11.6.1951, GLAK, 480,

dergutmachung an Josef R., 5.2.1948, Nr. 4212 (1), Bl. 44; Vorläufiger Feststel-

GLAK, 480, Nr. 1255, Bl. 3. lungsbescheid über Vorauszahlung auf

79 Vorläufiger Feststellungsbescheid über entschädigungsberechtigte Haft, Lan-

Vorauszahlung auf entschädigungs- desamt für Wiedergutmachung Stutt-

berechtigte Haft, Landesamt für Wie- gart an J. L., 18.8.1951, StAL, EL 350 I,

dergutmachung Karlsruhe an Josef R., Bü. 24453, Bl. 35; Vorläufiger Feststel-

20.1.1950, GLAK, 480, Nr. 1255, Bl. 19. lungsbescheid über Vorauszahlung auf

80 Wiedergutmachung Josef R., Landes- entschädigungsberechtigte Haft, Lan-

amt für Wiedergutmachung Karlsruhe desamt für Wiedergutmachung Karls-

an Landesamt für Kriminalerkennungs- ruhe an V. R., 7.1.1953, GLAK, 480,

dienst Stuttgart, 25.10.1950, GLAK, 480, Nr. 646 (1), Bl. 125.

Nr. 1255, Bl. 22. 83 Vgl. z. B. Ihre Haftentschädigung – 81 Überprüfung der Person, Otto Walker Rest auszahlung, Landesamt für Wie-

an Landesbezirksstelle für die Wieder- dergutmachung Karlsruhe an H. S.,

gutmachung in Karlsruhe, 28.11.1950, 22.3.1951, GLAK, 480, Nr. 4072, Bl. 63;

GLAK, 480, Nr. 1255, Bl. 23. Ihre Haftentschädigung, Landesamt für

82 Ihre Haftentschädigung, Landesamt für Wiedergutmachung Karlsruhe an Jo-

Wiedergutmachung Karlsruhe an Jo- sef R., 16.4.1951, GLAK, 480, Nr. 1255,

sef R., 16.4.1951, GLAK, 480, Nr. 1255, Bl. 29. Erst nach Inkrafttreten des BEG

Bl. 29. Vgl. auch Vorläufiger Feststel- 1956 konnten die Betroffenen den Ver-

lungsbescheid über Vorauszahlung auf zicht anfechten, allerdings innerhalb

entschädigungsberechtigte Haft, Lan- einer nur kurzen Zeitspanne. Vgl. Drit-

desamt für Wiedergutmachung Karls- tes Gesetz zur Änderung des Bundes-

ruhe an H. S., 26.1.1950, GLAK, 480, ergänzungsgesetzes zur Entschädigung

Nr. 4072, Bl. 37; Vorläufiger Feststel- für Opfer der nationalsozialistischen

lungsbescheid über Vorauszahlung auf Verfolgung v. 29.6.1956, Bundesgesetz-

entschädigungsberechtigte Haft, Lan- blatt I, Nr. 31, 29.6.1956, S. 559-561,

desamt für Wiedergutmachung Stuttgart 562-596, hier S. 590, 596.

an J. L., 15.11.1950, StAL, EL 350 I, 84 Vgl. § 104 Abs. 1 Bundesergänzungs-

Bü. 1930, o. Bl.; Vorläufiger Feststel- gesetz zur Entschädigung für Opfer

lungsbescheid über Vorauszahlung auf der nationalsozialistischen Verfolgung

entschädigungsberechtigte Haft, Lan- (BEG) v. 18.9.1953 (Anm. 14).

desamt für Wiedergutmachung Karls-