NS-Verfolgte nach der Befreiung, Ausgrenzungserfahrungen und Neubeginn

Andreas Kranebitter und Dagmar Lieske: Die zweite Stigmatisierung. »Asoziale« und »Berufsverbrecher« als NS-Opfer in Westdeutschland und in Österreich nach 1945

Andreas Kranebitter und Dagmar Lieske

 

Die zweite Stigmatisierung

»Asoziale« und »Berufsverbrecher« als NS-Opfer

in Westdeutschland und in Österreich nach 1945

 

»Sämtliche Winkelfarben sind gleich- kel tragen mussten, setzte sich in den

berechtigt und gelten als selbe Opfer Nachkriegsgesellschaften West- und

der K. Z.’s, wie alle andern. Entschei- Ostdeutschlands sowie Österreichs bis

dend ist vor Allem die Kameradschaft nahezu in die Gegenwart fort. Sie im-

des ehem. Häftlings im Lager, ist sein plizierte spätestens ab den 1950er-Jah-

Charakter und seine Moral.« 1 Diese ren sowohl den Ausschluss aus der ma-

Aussage der KZ-Überlebenden Karl teriellen Entschädigung als auch aus der

Jochheim-Armin und Georg Tauber Gedenkkultur insgesamt. Diese Überle-bringt den bis heute – mehr als 75 Jahre benden wurden nicht gehört, ihre Ge-

nach dem Ende des Zweiten Weltkrie- schichten wurden ignoriert und gerie-

ges – nicht eingelösten Wunsch nach ten in Vergessenheit. So wurden sie zu

einer gleichberechtigten Wahrnehmung Opfern einer zweiten Stigmatisierung

und Behandlung aller Verfolgten der mit gravierenden Folgen für die Fami-

nationalsozialistischen Herrschaft zum lien und ihre Nachfahren. Die Aus-

Ausdruck. Jochheim-Armin und Tau- lassung eines wichtigen Stranges der

ber, die selbst als »Berufsverbrecher« NS-Verfolgung, der Anwendung von bzw. als »Asozialer« verfolgt worden sozialrassistisch begründeten Maßnah-

waren, sind eines der wenigen Beispiele men gegen Zehntausende Menschen, die

für eine Selbstorganisierung aus den von der Kriminalpolizei, der Gestapo

Reihen dieser NS-Opfergruppen. Be- und Gerichten unter Mitarbeit diverser

reits 1946 gründeten sie eine Zeitschrift, Behörden wie der Wohlfahrtsinstitu-

die zunächst den Titel »Wahrheit und tionen betrieben worden war, wirkte

Recht! ›Schwarz-Grün‹. Internes In- sich ebenso auf die Ausgestaltung der

formationsblatt der Konzentrationäre Gedenkorte aus. Die Schicksale derje-Deutschlands der Schwarzen und Grü- nigen, die als »Asoziale«, »Berufsver-

nen« trug. 2 Ihr dominierendes Thema brecher« oder »Sicherungsverwahrte«

war die Anerkennung als Opfer der na- in den Lagern waren, fanden lange Zeit

tionalsozialistischen Verfolgungs- und kaum Eingang in die Ausstellungen

Vernichtungspolitik, eng gekoppelt an der Gedenkstätten oder wurden ver-

die Forderung einer gleichberechtig- zerrt dargestellt. Insbesondere die im

ten Behandlung aller ehemaligen KZ- Nationalsozialismus wegen krimineller

Häftlinge, vor allem im Hinblick auf Vorstrafen inhaftierten »Berufsverbre-materielle Entschädigungen. cher« und die gerichtlich verurteilten

Die sich bereits hier unmittelbar »Sicherungsverwahrten« wurden (und

nach Kriegsende andeutende zwei- werden) meist mit jenen identifiziert,

te Stigmatisierung derjenigen, die der die in den Lagern die Funktion eines

NS-Staat als »asozial« oder »kriminell« Vorarbeiters (»Kapos«) ausübten – un-

ausgrenzte und die in den Konzentra- geachtet der Tatsache, dass es sich stets

tionslagern schwarze bzw. grüne Win- nur um einen kleinen Prozentsatz der

204 ANDREAS KRANEBITTER UND DAGMAR LIESKE

 

Abb. 1: Wahrheit und Recht! »Schwarz-Grün«. Internes Informationsblatt der Konzen-trationäre Deutschlands der Schwarzen und Grünen (1946), Nr. 2, Juni. Quelle: Archiv der KZ-Gedenkstätte Dachau, 30664

DIE ZWEITE STIGMATISIERUNG 205

 

Abb. 2: Mahnmal in der Gedenkstätte Dachau, ca. 2008. Foto und Quelle: Sabine Kritter

 

Häftlinge handelte und diese Position zentrationslagern, als aus den Verhält-

Teil des perfiden Systems der SS war, nissen der Nachkriegszeit im Kontext

um über die KZ-Insassen herrschen zu des Kalten Krieges. Ehemalige poli-

können. Ein in den 1960er-Jahren ge- tische Häftlinge wurden zu zentralen

staltetes Mahnmal des Comité Interna- Akteurinnen und Akteuren des öster-

tional de Dachau (CID) veranschaulicht reichischen und deutschen Gedenkens

das Bedürfnis, stigmatisierte Haftgrup- sowie der politischen Organisierung

pen unsichtbar zu machen: Im Juli 1964 Überlebender. Dabei orientierten sich

hatte der Generalsekretär des Komitees insbesondere als Kommunistinnen und

G. Walrave dem Künstler Nandor Glid Kommunisten Verfolgte mehrheitlich

mitgeteilt, die Versammlung des CID stark an der Sowjetunion sowie der ent-

habe beschlossen, aus seinem Entwurf stehenden DDR. Aber auch auf ehema-

die rosa, grünen und schwarzen Winkel lige politische Häftlinge anderer welt-

zu »eliminieren«.3 Schließlich widme anschaulicher Richtungen wirkten die

sich das Denkmal den Opfern, so die Realitäten der beginnenden Blockkon-

Begründung – zu denen die Ausge- frontation mittelbar und unmittelbar.

schlossenen im Umkehrschluss nicht Als das Oberkommando der Roten

mehr gehörten. Armee der Republik Österreich 1947

Der »Opferausschluss«, so unsere das ehemalige KZ Mauthausen über-

These, erklärt sich weniger aus dem gab, gestaltete die österreichische Seite

Verhalten der Deportierten mit schwar- für die feierliche Übergabe das erste

zem oder grünem Winkel in den Kon- Denkzeichen vor Ort – eine Tafel,

206 ANDREAS KRANEBITTER UND DAGMAR LIESKE

 

die die (grob geschätzten) Opferzahlen als verantwortliche Gruppe identifi-

nannte. Der zuständige Ministerialrat 5 ziert. Die österreichische Bundesre-Franz Sobek, selbst Überlebender des gierung artikulierte im Opferausschluss

KZ Dachau und Obmann des über- der Gedenktafel, was für die Nach-

parteilichen »Österreichischen Bundes- kriegszeit generell zu beobachten ist.

verbandes ehemals politisch verfolgter Angesichts der Ablehnung, die ehema-

Antifaschisten«, hielt in einem Akten- lige KZ-Häftlinge in den Nachkriegsge-

vermerk fest, dass von den deutschen sellschaften erfuhren, versuchten auch

und österreichischen Häftlingen des die vormals als »politisch« kategorisier-

KZ Mauthausen »90 %, vielleicht so- ten Überlebenden durch ihre Distan-

gar 95 % kriminelle Häftlinge, wel- zierung von allen Häftlingsgruppen, die

che als Werkzeuge der SS die anderen nicht Teil des politischen Widerstandes

Nationen der Vernichtung zutrieben«, oder rassistisch verfolgt worden waren,

gewesen seien und deren Aufnahme einer potenziellen Diskreditierung der auf die Tafel »nicht zweckmäßig« sei.4 Überlebendenverbände vorzubeugen.

Die Zahl der deutschen und öster- Das Problem der Täterschaft in den

reichischen Häftlinge wurde auf die Konzentrationslagern wurde zu einem

vermeintlich reinen »Antifaschisten« großen Teil durch Projektion auf eine unter ihnen reduziert – nur ein Zehntel Gruppe von Gefangenen »gelöst«, de-

der geschätzten tatsächlichen Gesamt- ren Ausschluss aus den Verbänden und

zahl wurde schließlich auf der Tafel aus der Entschädigungspraxis damit

genannt. Die österreichische Bundes- vorgezeichnet war. regierung, die dem Narrativ von Öster- Hinter einer fortdauernden Aus-

reich als erstem Opfer »Hitlerdeutsch- grenzung dieser NS-Verfolgten bis in

lands« nach eigentlich Grund gehabt die Jetztzeit hinein gab es also Zäsu-

hätte, die Zahl der österreichischen To- ren, die in diesem Beitrag anhand von

ten hoch anzusetzen, entschied sich Beispielen aus Westdeutschland und

umgekehrt (und relativ spät im Prozess) Österreich rekonstruiert werden sol-

zur Reduktion der Zahlen. Das Bei- 6 len. Dabei zeigt sich, dass es noch vor

spiel verdeutlicht einen nach 1945 erst Beginn des Kalten Krieges Phasen ge-

verzögert einsetzenden Prozess: Um geben hatte, in denen das überwiegend

Österreich als Opfernation darstellen negative Bild dieser KZ-Überlebenden

zu können, musste das Problem je- noch nicht festgeschrieben worden war

der Täterschaft und Mittäterschaft auf und punktuell sogar materielle Ent-

Deutschland ausgelagert oder mit spe- schädigungen und solidarische Um-

zifischen Gruppen identifiziert werden. gangsformen zwischen Überlebenden

Da die Entnazifizierung der NSDAP- ungeachtet ihrer Winkelfarbe möglich

Parteimitglieder mit Beginn des Kalten waren. Dies gilt insbesondere für die

Krieges in Österreich so gut wie einge- Zeit nach der Befreiung 1945 bis etwa

stellt wurde und sich die Stimmung im 1947, als weder die Entschädigungs-

öffentlichen Diskurs bald nicht mehr praxis noch die Gedenkkultur in insti-

gegen frühere SS-, Polizei- oder Wehr- tutionelle Formen gegossen waren. Es

machtsangehörige richtete, wurden be- scheint, als habe zumindest in diesem

zogen auf die Verbrechen in den Kon- kurzen Zeitraum tatsächlich die Frage

zentrationslagern die stigmatisierten nach dem individuellen Verhalten im

Überlebenden der Konzentrationslager Konzentrationslager im Vordergrund

DIE ZWEITE STIGMATISIERUNG 207

 

gestanden und nicht die vormalige Ka- und Konzentrationslagern verbracht

tegorisierung durch die SS als einer hatten, hier gegenüber z. B. politischen bestimmten Gruppe zugehörig. Dies Überlebenden im Nachteil waren.

änderte sich jedoch mit der Etablie- Auch wenn diese konstruierte »Grup-

rung einer bundesweit einheitlichen pe« von Überlebenden von Beginn an

Entschädigungsgesetzgebung in West- mit Ausgrenzung und Vorurteilen kon-

deutschland und der »Opferfürsorge- frontiert war, wie die Herausgeber der

gesetzgebung« in Österreich sowie eingangs erwähnten Zeitschrift »Die

einer Gedenkkultur, die bezogen auf 8 Vergessenen« deutlich machten, wa-

die Orte ehemaliger Konzentrationsla- ren die Debatten um eine materielle

ger von wenigen Gruppen meist politi- Entschädigung sowie die daraus re-

scher Überlebender dominiert war und sultierende Praxis vielerorts zu diesem

erst in den 1980er-Jahren durch eine Zeitpunkt noch vielschichtig und wenig

neue Generation von Akteurinnen und verengt. Akteuren sukzessive geöffnet wurde. In den Prozess der Anerkennung

als NS-Verfolgte und der Bewilligung

 

Möglichkeiten und Grenzen damit einhergehender materieller Leis-

der Anerkennung als Verfolgte tungen waren von Beginn an Überle-

im Nachkriegsdeutschland bende involviert. Während in der Regel

die als »politisch« Verfolgten die Aus-

Unmittelbar nach Kriegsende war es schüsse dominierten, setzte sich der

für alle aus den Konzentrationslagern erste Ausschuss für die »Opfer des Fa-

Befreiten schwierig, Gehör zu finden, schismus« in Berlin von 1945 bis 1948

zu stark war die zerrüttete deutsche z. B. noch aus verschiedenen Verfolg-

Nachkriegsgesellschaft mit dem »Auf- 9 tengruppen zusammen. Der in Ber-

bauwerk« und der Verdrängung der lin gebildete »Hauptausschuß Opfer eigenen Beteiligung an den Verbrechen des Faschismus« (OdF) diskutierte und

des besiegten nationalsozialistischen entwickelte Richtlinien, wer als »Op-

Regimes beschäftigt. Auch die materi- fer des Faschismus« zu gelten habe.

elle Entschädigung für die durch den In den folgenden Jahren wurden die nationalsozialistischen Staat erlittene eingereichten Anträge von Verfolgten

Gewalt und Verfolgung dürfte für die durch den Hauptausschuß überprüft,

meisten befreiten KZ-Häftlinge in ers- wobei nicht wenige Ansprüche auch

ter Linie eine materielle Notwendigkeit 10 wieder aberkannt wurden. Dies betraf gewesen sein. Sie entschied über die u. a. auch Verfolgte, die aufgrund von

Chancen, in der Nachkriegsgesellschaft Vorstrafen zu angeblichen »Berufsver-

zu überleben bzw. wieder Fuß zu fas- brechern« erklärt worden und auf diese

sen, denn die meisten Überlebenden Weise in die Mühlen der nationalsozia-waren nach Jahren in der Haft »weit- listischen Verfolgungsbehörden geraten

gehend mittellos, halbverhungert, noch waren. Ihr Ausschluss aus den sich eta-

in Lagerlumpen in ihren Heimatort blierenden politischen Strukturen und

zurückgekehrt«. 7 Es ist anzunehmen, damit aus der formalen Entschädigung dass wegen strafrechtlicher Vergehen erfolgte so schon in den ersten Jahren

Vorbestrafte, die mehrheitlich aus är- 11 nach der Befreiung. Spätestens mit

meren Familien stammten und zudem der einheitlichen Regelung durch das

mehrere Jahre in Justizhaftanstalten 12 BEG 1953 war zumindest in 208 ANDREAS KRANEBITTER UND DAGMAR LIESKE

 

deutschland klar definiert, wer einen entlassen, sondern in ein Konzentra-

Anspruch auf Anerkennung als Opfer tionslager eingewiesen und durchlitt u. a.

des Nationalsozialismus und damit auf die KZ Sachsenhausen, Buchenwald und

Entschädigung hatte. Bergen-Belsen. Als die britische Armee

Gleichwohl stellten immer wieder 1945 das KZ Bergen-Belsen befreite,

auch Verfolgte, die formal keinen An- entschied sie, 41 der im Bereich des »Ka-

spruch hatten, Anträge auf Entschä- sernenlagers« vorgefundenen Häftlin-

digung. So versuchte z. B. Ernst Non- ge, unter ihnen Hans Grans, erneut im

nenmacher, der als »Asozialer« und Zuchthaus Celle zu internieren. Dabei

»Berufsverbrecher« mehrere Jahre ver- handelte es sich ausnahmslos um zuvor

schiedene Konzentrationslager durch- als »Asoziale«, »Berufsverbrecher«, »Si-

leiden musste, unmittelbar nach Kriegs- cherungsverwahrte« oder Homosexuelle

ende als Opfer des Nationalsozialismus 16 Inhaftierte.

anerkannt zu werden und materielle Grans blieb nach seiner Entlassung

Zuwendungen zu erhalten.13 Nonnen- aus dem Zuchthaus Celle im Jahr 1946

macher, der 1945 Mitglied der KPD in der Region. Er heiratete im Sommer

in Witzenhausen in Hessen geworden 1946 in Hannover und gründete ein

war, zeigte sich derart enttäuscht über Schmuckwarengeschäft in Wathlingen

die ablehnende Haltung des OdF-Aus- im Landkreis Celle, wo er mit seiner

schusses in Zwickau, dass er 1948 aus Frau bis Mitte der 1950er-Jahre lebte.

der Partei wieder austrat. Gerade die Auf dem Weg in die Selbstständig-

enge Zusammenarbeit mit ehemaligen keit hatten ihn ehemalige politische kommunistischen Häftlingen habe ihn KZ-Häftlinge unterstützt. Wilhelm

mit der ungleichen Behandlung der Noll, seit Juni 1945 Leiter der KZ-

Überlebenden konfrontiert, wie sein Betreuungsstelle in Celle und später

Neffe Frank Nonnenmacher schreibt: Vorsitzender der örtlichen Vereinigung »Es nagte schwer an ihm, dass er nicht der Verfolgten des Naziregimes (VVN),

mit dem gleichen Recht wie Fritz sa- hatte am 6. März 1947 in einem Brief

gen konnte: Ich bin ein Verfolgter des an das Landratsamt in Celle Grans’

Nazifaschismus.«14 Antrag auf Zulassung eines Gewerbes

Ehemalige Häftlinge mit schwarzem befürwortet. Es war Grans zu diesem

oder grünem Winkel wurden aber zu- Zeitpunkt also offenbar möglich, sich

mindest unmittelbar nach Kriegsende mithilfe der Betreuungsstelle und der

teils auch von ehemaligen Leidensge- dort tätigen ehemals politischen Häft-

nossen unterstützt, wie das Beispiel von linge eine neue Existenz aufzubauen.

Hans Grans zeigt. 15 Grans war bereits In einem von 1953 bis zu seinem

in der Weimarer Republik als mutmaß- Tod 1974 andauernden Prozess um eine

licher Gehilfe des bekannten Hannove- Entschädigung als NS-Verfolgter wur-raner Serienmörders Fritz Haarmann zu den seine Anträge aufgrund seiner Vor-

einer langen Haftstrafe verurteilt wor- strafen jedoch mit teils absurden Be-

den, deren Verbüßung bis in die Zeit gründungen immer wieder abgelehnt.

der NS-Diktatur reichte. Da die Kri- So wies die Entschädigungskammer des

minalpolizei im Februar 1937 noch vor Landgerichts Hannover am 22. Okto-

seiner Entlassung »polizeiliche Vorbeu- ber 1958 eine zwei Monate zuvor

gungshaft« gegen ihn verfügte, wurde er eingegangene Klage von Grans mit der

auch nach Abbüßen der Haftstrafe nicht Begründung endgültig ab, der Kläger

DIE ZWEITE STIGMATISIERUNG 209

 

könne entgegen seinen Behauptungen das sind fast 30 % aller antragstellenden

schon deshalb kein politischer Gegner ehemaligen Mauthausen-Häftlinge, was

der Nationalsozialisten gewesen sein, bei den »Berufsverbrechern« ihrem An-

weil er sich seit 1924 ununterbrochen teil an den österreichischen Deportier-

in Haft befunden habe. Er sei somit gar ten des KZ Mauthausen entspricht. Der

nicht in der Lage gewesen, »sich über Anteil der Antragstellenden aus den

die Fragen des Verhältnisses zwischen stigmatisierten Opfergruppen ist also

Staat und Einzelperson aus eigener An- 20 nicht gering.

schauung und Überzeugung eine An- Motive der Antragstellenden können

sicht zu bilden«.17 nur vermutet werden. Grundsätzlich

kann eine Mischung aus subjektivem

 

Überlebende als erinnerungs- Glauben an die Anspruchsberechtigung

politische Akteurinnen und und taktischen Überlegungen (etwa zu

Akteure und die Entschädigungs- Versicherungszeiten oder Vergünsti-

 

praxis in Österreich men werden. Die Aufnahme in die gungen nach dem Gesetz) angenom-

Dass sich Angehörige stigmatisierter Überlebendenverbände und die damit

KZ-Häftlinge nicht an Überleben- einhergehende Anerkennung als poli-

denverbände gewandt oder um Haft- tisch Verfolgte war aber vor allem für

entschädigung bemüht hätten, ist fast finanzielle Entschädigungsleistungen

schon als geschichtswissenschaftlicher bedeutsam. Im Nachkriegsdiskurs, der

Mythos zu bezeichnen, der mit dem KZ-Häftlingen allgemein wenig wohl-

Vorurteil ihrer vermeintlichen »Bil- gesinnt war, versuchten die Verbände

dungsferne« korrespondiert. Für Ös- relativ offensichtlich, sich von ihren

terreich lässt sich zeigen, dass zahl- vormaligen »kriminellen« Mithäftlin-

reiche Anträge auf Aufnahme in die gen zu distanzieren: »Ein mehrfaches

»Volkssolidarität« und den »Öster- Prüfungsverfahren, das immer wieder

reichischen Bundesverband ehemals aufgenommen wird, wenn der gerings-

politisch verfolgter Antifaschisten« te Verdacht gegen ein Mitglied be-

(später »Bund der politisch Verfolgten – steht, nicht aus politischen Gründen

Österreichischer 18 Bundesverband«) im KZ gewesen zu sein, gewährleistet, und ebenso zahlreiche Ansuchen auf daß wirklich nur politische KZler und

Entschädigung bzw. Rente nach dem Häftlinge Mitglieder des Bundes sein

»Opferfürsorgegesetz« 19 gestellt wur- können. Außerdem ist ein entsprechen-

den. Allein von ehemaligen Häftlingen des tadelloses Verhalten während der

des 21 KZ Mauthausen beantragten 72 Haftzeit erforderlich«, so Fritz Bock, dort als »Asoziale«, »Berufsverbrecher« Mitglied des Präsidiums des KZ-Ver-

oder »Sicherungsverwahrte« Inhaftier- bandes.

te die Aufnahme in den KZ-Verband, Ein Blick auf die Fallgeschichten

d. h. etwa 13 % aller antragstellenden zeigt allerdings, dass die Ausgrenzung

vormaligen Häftlinge des KZ Mauthau- nicht bereits 1945 erfolgte. Es wer-

sen. Opferfürsorgeanträge von Über- den mit dem Kalten Krieg verbun-

lebenden oder Hinterbliebenen liegen dene Diskursverschiebungen sichtbar, für Wien zu 126 als »asozial« oder die eine »zweite Stigmatisierung« nach

»kriminell« kategorisierten ehemaligen 1945 darstellen. An der Geschichte Jo-

Häftlingen des KZ Mauthausen vor – sef Karpiseks (geb. 1906) kann dies 210 ANDREAS KRANEBITTER UND DAGMAR LIESKE

 

ber 1947 fand ein Prozess gegen den als

»Sicherungsverwahrter« kategorisierten

Otto König, einen ehemaligen Stuben-

ältesten im KZ Mauthausen, statt, der

wegen Quälereien von Mithäftlingen

zu einem Jahr Haft verurteilt wurde.

Karpisek war Zeuge der Anklage. Im

Prozess kam zur Sprache, dass Karpi-

sek 18 Vorstrafen habe.

In der Folge kam es gegen Josef Kar-

pisek zu einem Ermittlungsverfahren

der »Abteilung Überprüfung« im Bun-

desverband ehemals politisch verfolgter

Antifaschisten. Karpisek bat Schmitz

und Sobek um Hilfe: »Es gibt so viel

Arbeit für unsere Kameraden, und ich

will helfen, aber ich darf nicht.«23 Sobek

und Schmitz blieben allerdings stumm,

auch wenn der niederösterreichische

Landesverband des KZ-Verbandes ver-

suchte, Karpisek zu verteidigen: »Herr

Abb. 3: Postkarte mit einem Hochzeitsfoto

von Josef Karpisek und seiner Frau Grete, Josef Karpisek geniesst unser vollstes

geb. Kaufmann, ca. 1945. Foto: unbekannt, Vertrauen auch weiterhin und ist von

Quelle: Dokumentationsarchiv des öster- uns beauftragt, die Erfassung ehem.

reichischen Widerstandes, 20100/5345 24 politisch Verfolgter fortzusetzen«,

schrieb Landessekretär Neubauer im

Januar 1948. Doch angesichts des gro-

zeigt werden. Karpisek, ein Malermeis- ßen Drucks trat Josef Karpisek zu-

ter, wurde 1944 ins KZ Mauthausen rück: »[I]ch habe mich entschlossen,

deportiert. Nach der Befreiung war er, auf Grund meiner Vorstrafen endlich

wie ihm u. a. der Widerstandskämp- ins reine zu kommen und den Verband

fer Dr. Bruno Schmitz, Mitglied der nicht in ein schlechtes Licht zu bringen;

ÖVP , bescheinigte, bis August 1945 im es ist zwar bitter, aber gerecht. […] ich

Lager geblieben, um sich medizinisch weiss das ich die Kette ewig mitschlep-

um die österreichischen Überlebenden pen werde, aber das ist Schicksal und

zu kümmern und ihre Rückkehr zu ich trage mein Los allein. Ich will

ermöglichen. Er leugnete seine Vor- auch nicht das der Verband durch mich

strafen nie. 1946 wurde er durch die 25 leidet.« Neubauer antwortete ihm, Fürsprache von Schmitz bei dem oben dass er kein Ausgestoßener sei (obwohl

erwähnten Franz Sobek – Karpisek sei seine Mitgliedschaft offenbar gekündigt

jemand, bei dem »eine Ausnahme ge- worden war) und er ja bei Tilgung der

rechtfertigt sei«22 – nicht nur in den Vorstrafen wieder aufgenommen wer-

Bundesverband ehemals politisch ver- 26 den könnte.

folgter Antifaschisten aufgenommen, Eine solche Tilgung von Vorstra-

sondern leitete sogar dessen Zweig im fen war bis zur österreichischen Straf-

niederösterreichischen Melk. Im Okto- rechtsreform in den 1970er-Jahren

DIE ZWEITE STIGMATISIERUNG 211

 

jedoch kaum möglich. Sie war per Ge-

setz seit 1951 u. a. dann ausgeschlossen,

»wenn jemand wegen strafbarer Hand-

lungen, die auf der gleichen schädlichen

Neigung beruhen, öfter als dreimal

verurteilt wurde«.27 Das NS-Konstrukt

der »Gewohnheits- und Berufsverbre-

cher«, das meist drei Vorstrafen als

»Bedingung« umfasste, war hier ge-

setzlich weiter verankert. Eine Tilgung

konnte für die Betreffenden nur auf

dem Gnadenweg durch den Bundes-

präsidenten erfolgen. Einer der letzten

Briefe der Akte zu Karpisek datiert auf

den 26. Oktober 1947: »Es wäre besser

ich wäre auch im Lager verreckt so

wie die anderen; dann hätte ich mir so

manches erspart, die Verachtung und

den Hohn.« Seine Frau liege im Kran-

kenhaus, sein Kind sei eine Woche im

Spital gewesen, er könne die Rechnung

nicht bezahlen. »Bitte wenn es Ihnen Abb. 4: Rückseite der Postkarte in Abb. 3,

möglich ist, dann sprechen Sie vor, auf der Josef Karpisek folgende Worte

Dr. Migsch, Dr. Soswinski, und andere an den Bundesverband ehemals poli-

 

Prominente kennen mich, im Lager »Bin ich ein schlechter Mensch? weil tisch verfolgter Antifaschisten richtete: sagten Sie alle werden mir helfen, im ich vorstrafen habe, habe ich auch kein

Lager sagten es Sie, wie es derzeit in der Recht zum leben? aber leider wir müssen

Freiheit aussieht, das weiss ich nicht.«28 verreken. sehen Sie sich diese Frau an;

Das weitere Schicksal Josef Karpiseks und wir müssen zugrunde gehen. Ihr

ist nicht bekannt. Karpisek«.

Bei aller Vorsicht, die bei einer

Verallgemeinerung geboten ist, zeigt

sich am Fall von Josef Karpisek doch nell Vorbestraften ermittelt werden

dreierlei: Erstens wurden Überleben- sollen. Zu diesem Zweck hat der in-

de, die ihre Vorstrafen nicht tilgen tern. KZ-Verband um Bekanntgabe der lassen konnten, 1947/48 ausnahmslos Vorstrafen der österr. Mitglieder des

aus dem Verband ausgeschlossen. Das KZ-Verbandes ersucht. / Da infolge der

belegt für Österreich auch ein Schreiben kurzen Frist die Strafregisterauszüge

der oberösterreichischen Bezirkshaupt- nicht mehr eingeholt werden können,

mannschaft Vöcklabruck an den dor- ist umgehend zu berichten, ob in den

tigen Kommandanten des Gendarme- dortigen Strafvormerkungen kriminelle

riepostens vom 6. Februar 1947: »Am Vorstrafen über die in der Beilage ange-

12. Febr. 1947 findet eine Überprüfung führten KZler aufscheinen. Außerdem österr. Mitglieder des KZ-Verbandes ist über jeden KZler eine kurze Beurtei-

durch den internationalen KZ-Verband lung in politischer und moralischer Be-

statt[,] wobei insbesondere die krimi- ziehung abzugeben. / Die Angelegen-

212 ANDREAS KRANEBITTER UND DAGMAR LIESKE

 

heit ist streng vertraulich zu behandeln oder ein Überbleibsel eines NS-Diskur-

und darf den KZlern auf keinen Fall zur ses, sondern – eine allerdings durchaus

Kenntnis kommen.« 29 auf diesem aufbauende – zweite Stigma-

Dieses Schreiben, in dem der Opfer- tisierung durch die Nachkriegsgesell-

ausschluss paradigmatisch zum Aus- schaften, die bis in die Praxis der Opfer-

druck kommt, verdeutlicht zugleich verbände hineinwirkte. In Österreich zweitens, dass solche Überprüfun- (und Westdeutschland) waren Über-

gen vor 1947 offenbar nicht vorge- lebendenverbände und Opferfürsorge-

nommen wurden, obwohl »kriminel- behörden jene Einrichtungen, in denen

le« KZ-Häftlinge den Mitgliedern des Überlebende und Angehörige mit ihrer

KZ-Verbandes zu dieser Zeit eigentlich Geschichte und damit auch ihrer Stig-

hätten bekannter gewesen sein müssen matisierung konfrontiert wurden. In

als später. Der Ausschluss belegt hier den Interaktionen mit ihnen wurden

so, dass die Aufnahme Vorbestrafter sie aufgefordert, ihren Opferstatus zu zuvor offenbar Praxis gewesen war und belegen, und standen vor der Heraus-

keinen Anstoß erregt hatte. Drittens forderung, die »kriminelle Geschichte«

wurde dieser Opferausschluss offenbar zu verbergen bzw. in ihre Biografien zu

mit allen Mitteln, auch mit polizeilicher integrieren. Über die Aushandlung der

Hilfe, durchgeführt – mit der Polizei Frage, ob sie Opfer waren oder nicht,

wurde jene Instanz einbezogen, die zu- erfolgte die Stigmatisierung ein zweites

vor die kriminell Vorbestraften ins KZ Mal – mit weitreichenden Folgen für

eingewiesen hatte. die Angehörigen.

Folge dieses offensiven Ausschlus- Überlebendenverbände hatten eine

ses aus dem Opferkollektiv der KZ- Schutzfunktion bzw. hätten diese haben

Überlebenden war die Marginalisierung können. Sie waren aber auch Teil eines

dieser »unbequemen Opfer« 30. Damit Geflechtes von Verband und Behörde einher ging, dass die Übernahme von im österreichischen Umgang mit der

Handlangerdiensten in den Konzen- NS-Vergangenheit und der Geschichte

trationslagern und damit die (erzwun- der Verfolgung seit 1945. Die »Op-

gene) Beteiligung an NS-Verbrechen ferfürsorge« in Österreich spielte in

nunmehr fast ausschließlich mit den dieser Hinsicht eine zentrale Rolle. Im

ehemaligen »Kriminellen« im Lager Bundesgesetz vom 4. Juli 1947 über die

identifiziert wurde. Diese Identifika- »Fürsorge für die Opfer des Kampfes

tion war schon in zahlreichen frühen um ein freies, demokratisches Öster-

Erinnerungsberichten zu finden, die das reich und die Opfer politischer Verfol-

Verhalten »krimineller« Funktionshäft- 31 gung (Opferfürsorgegesetz)« wurden

linge schilderten, doch fanden sich zum einmalige Entschädigungen und Renten

einen gerade in der Frühphase auch an- für Verfolgte des NS-Regimes und ihre dere Schilderungen, zum anderen mate- Hinterbliebenen geregelt. Nach diesem

rialisierte sich diese Identifikation erst Gesetz Anspruchsberechtigte konnten

mit der Praxis des Opferausschlusses im Gesetz vorgesehene Vergünstigun-

und wurde erst dadurch zu einer zu- gen hinsichtlich Renten- und Unfallver-

nehmend gesamtgesellschaftlich getra- sicherungen und sonstiger wirtschaft-

genen Projektion. licher Angelegenheiten beanspruchen.

Dieser aktive Opferausschluss war Anspruchsberechtigt waren Personen

aber nicht einfach eine Verlängerung als »Opfer des Kampfes um ein freies DIE ZWEITE STIGMATISIERUNG 213

 

Österreich«, die »mit der Waffe in der der Behörden. Stockinger hatte dafür

Hand gekämpft oder sich rückhaltlos seine Vorstrafen tilgen lassen und of-in Wort und Tat eingesetzt haben«, fensichtlich mehrere Anträge gestellt,

sowie Opfer politischer Verfolgung gegen deren Ablehnung er Berufung

durch eine NS-Behörde aufgrund von eingelegt hatte. Nach Tilgung der Vor-

politischer Einstellung, Abstammung, strafen und damit dem Wegfall des Religion oder Nationalität.32 Während Ausschließungsgrunds wurde Stockin-

die erste Definition recht eng gezogen ger 1954 schließlich eine Amtsbeschei-

war und nicht allzu viele Personen er- nigung ausgestellt. In der Begründung

fasste, schied die zweite Definition von wurde die Tilgung zwar erwähnt, die

der Kriminalpolizei Verfolgte oder Jus- eigentliche Anerkennung aber mit

tizhäftlinge nach dem Buchstaben des dem Hinweis begründet, dass er im

Gesetzes nicht grundsätzlich aus. Aller- KZ Mauthausen vermutlich »falsch«

dings wurde im Gesetz im Abschnitt kategorisiert worden sei: »Die indivi-»Erlöschen und Verwirkung der An- duelle Auskunft der Allied High Com-

spruchsberechtigung« bestimmt: »Die mission – Internation al Tracing Service

Ausstellung einer Amtsbescheinigung (ITS) aus Arolsen besagt wohl, daß der

oder eines Opferausweises hat trotz Anspruchswerber als B. V. [»Berufsver-Erfüllung der im § 1 bezeichneten Vo- brecher«] in polizeilicher Sicherungs-

raussetzungen zu unterbleiben, wenn verwahrung war, doch ist anzunehmen,

der Anspruchsberechtigte eine strafge- daß er in Mauthausen als politischer

setzlich als Verbrechen oder Vergehen Häftling angehalten war, da er sich im

zu verfolgende Handlung begangen hat, Besitze eines Entlassungsscheines als

deren Straffolgen im Zeitpunkt der An- 34 Schutzhäftling befindet.«

spruchswerbung nicht getilgt sind und In vielen Fällen stellten aber auch

nach deren Natur eine mißbräuchliche gar nicht die Überlebenden oder die

Ausnützung der erlangten Begünsti- Hinterbliebenen Anträge auf Anerken-

gung zu erwarten steht, oder wenn sein nung nach dem Opferfürsorgegesetz,

Verhalten in Wort und Tat mit den Ge- sondern die Krankenversicherung, und

danken und Zielen eines freien, demo- zwar zum Zeitpunkt des Pensions-

kratischen Österreich in Widerspruch antritts der betreffenden Verfolgten.

steht oder stand.« 33 Hintergrund war, dass das österreichi-

Tatsächlich war es dieser Paragraf, sche Allgemeine Sozialversicherungs-

auf den die über die Anträge befin- gesetz Leistungsansprüche ruhend

denden Kommissionen in den meisten stellte, »solange der Anspruchsberech-

Fällen ihre Ablehnung gründeten. Von tigte oder sein Angehöriger […] eine

den insgesamt 99 vormals als »Berufs- Freiheitsstrafe verbüßt oder in einer

verbrecher« im KZ Mauthausen In- Bundesanstalt für Erziehungsbedürfti-

haftierten, die ab 1947 allein in Wien ge oder in einem Arbeitshaus angehal-

einen Antrag auf Anerkennung nach 35 ten wird«, sofern die Freiheitsstrafe

dem Opferfürsorgegesetz stellten, wur- länger als einen Monat dauerte. Davon

de mit Alois Stockinger nur einem ausgenommen war ein »begünstigter einzigen die Anspruchsberechtigung 36 Personenkreis«, der in den Zeiten von

zuerkannt – durchaus symptomatisch Austrofaschismus (1933-1938) und Na-

für die unabhängig von den konkre- tionalsozialismus (1938-1945) Nachtei-

ten Fällen generell ablehnende Haltung le erlitten hatte. Da diese Bestimmung

214 ANDREAS KRANEBITTER UND DAGMAR LIESKE

 

wiederum auf die Regelungen des Op- gesetzes wurde nicht beschlossen, wo-

ferfürsorgegesetzes verwies, zählten all bei dies dem Großteil der Betroffe-

jene NS-Opfer nicht zum begünstigten nen ohnehin nicht zugutegekommen

Personenkreis, die nicht nach dem Op- wäre – es ist schlichtweg zu spät, da

ferfürsorgegesetz als Opfer anerkannt sie nicht mehr leben. Es bleibt abzu-

wurden – somit wurden gerade den als warten, ob die Anerkennungsdebatte

»Asoziale«, »Berufsverbrecher« oder über die bereits in die Wege geleitete

»Sicherungsverwahrte« Kategorisierten Erfüllung des ersten Ziels, der Erar-

ihre 37 KZ-Haftzeiten nicht angerechnet. beitung einer Ausstellung, hinausgeht

oder die Ausstellung zum »Ersatz« für

 

Ausblick artige Entwicklung scheint Österreich die Anerkennungsfrage wird. Eine der-

Erst heute, mehr als 75 Jahre nach der mit der erfolgreichen Aufnahme von als

Befreiung, kommt Bewegung in die »asozial« oder »kriminell« stigmatisier-

Frage der Anerkennung stigmatisierter ten NS-Opfern in die Nationalfonds-

NS-Opfer: Im Februar 2020 sprach gesetzgebung genommen zu haben, die

der Deutsche Bundestag erstmals eine eine Anerkennung von Einzelfällen als

offizielle Anerkennung der von den 39 »Härtefällen« ermöglicht hatte: Die

Nationalsozialisten als »Asoziale« und Anerkennung der wenigen, so wichtig

»Berufsverbrecher« Verfolgten aus und und notwendig sie war, verhinderte

folgte damit einer Beschlussempfehlung die (nachträgliche) Anerkennung der

des Kulturausschusses des Bundesta- vielen durch Aufnahme in die Opfer-

ges, die die Fraktionen der CDU/CSU fürsorgegesetzgebung und damit das

und der SPD im Januar 2020 vorgelegt Herzstück der staatlichen Opferaner-

hatten.38 Beschlossen wurden u. a. die kennung selbst. Welchen Weg Öster-

Erarbeitung einer modularen Ausstel- reich und Deutschland hier beschreiten

lung, eine Finanzierung weiterer For- werden, hängt von vielen Faktoren ab,

schung sowie die weitere Verankerung nicht zuletzt von der wissenschaftlichen

des Themas in der Gedenkkultur. Eine Thematisierung unsichtbar gemachter

umfassende Entschädigung bzw. eine Opfergeschichten.

Änderung des Bundesentschädigungs-

 

Anmerkungen

 

1 Karl Jochheim-Armin / Georg Tauber: 3 Schreiben von G. Walrave an Nan-

Unser Programm, in: Die Vergessenen. dor Glid, 7.7.1964, Unterlagen des CID,

Halbmonatsschrift für Wahrheit und DaA, 42286. Im französischen Original

Recht aller ehem. Konzentrationäre und heißt es: »[…] il a été décidé d’eliminer

Naziopfer – Die Vergessenen (1946), du relief les triangles: ROSE-VERT-

Nr. 3, Juli, S. 5-6, hier S. 6, Archiv der NOIR.« Die Bezeichnungen der Farben

KZ-Gedenkstätte Dachau (DaA), 14444. sind in der Quelle nicht nur großge-

2 Die ersten beiden Ausgaben der Zeit- schrieben, der Satz ist dort auch unter-

schrift, die insgesamt nur dreimal – im strichen – ein Hinweis auf die Relevanz

Mai, Juni und Juli 1946 – erschien, tru- dieser Entscheidung für das CID. Vgl.

gen den Titel »Wahrheit und Recht! zur Geschichte des Mahnmals auch An-

›Schwarz-Grün‹. Internes Informations- drea Riedle / Lukas Schretter (Hg.): Das

blatt der Konzentrationäre Deutsch- Internationale Mahnmal von Nandor

lands der Schwarzen und Grünen«. Glid – Idee, Wettbewerbe, Realisierung.

DIE ZWEITE STIGMATISIERUNG 215

 

Katalog zur Sonderausstellung, Berlin 20. Jahrhundert, Bad Homburg 2014,

2015. S. 264.

4 Zit. nach Bertrand Perz: Die KZ-Ge- 14 Ebd., S. 264. Bei »Fritz« handelt es sich

denkstätte Mauthausen. 1945 bis zur Ge- um den als Kommunist verfolgten Fritz

genwart, Innsbruck/Wien/Bozen 2006, Fiege, der mehrere Konzentrationsla-

S. 68. ger überlebte. Ernst Nonnenmacher war

5 Vgl. Meinrad Ziegler / Waltraud Kan- mit Fritz Fiege befreundet. Zusammen

nonier-Finster: Österreichisches Ge- mit ihm und anderen Genossen hatte

dächtnis. Über Erinnern und Vergessen er nach Kriegsende die KPD in Wit-

der NS-Vergangenheit, erw. Neuausg., zenhausen wieder aufgebaut. Fritz Fie-

Innsbruck 2016. ge und Ernst Nonnenmacher gründeten

6 Um Aussagen zur DDR treffen zu kön- 1945/46 gemeinsam eine Korbflechte-

nen, wären zunächst weitere Forschun- rei in Witzenhausen, die sie mit den

gen erforderlich. Mitteln aufbauten, die Fritz Fiege als

7 Stefan Romey: »Asozial« als Aus- politisch Verfolgter erhielt. Als die Ge-

schlusskriterium in der Entschädi- schäfte der Korbflechterei sich 1947 ver-

gungspraxis der BRD, in: Beiträge zur schlechterten, überlegten die Freunde,

Geschichte der nationalsozialistischen nach Zwickau zu gehen. Die Tatsache,

Verfolgung in Norddeutschland 11 dass Ernst Nonnenmacher vom dortigen

2009 [Schwerpunktthema: Ausgegrenzt. OdF-Ausschuss aufgrund seiner Ver-

»Asoziale« und »Kriminelle« im natio- folgungsgeschichte als »Asozialer« und

nalsozialistischen Lagersystem], S. 149- »Krimineller« keinerlei Unterstützung

159, hier S. 151. erfuhr, führte zum Zerwürfnis zwischen

8 Vgl. Anm. 1. den Freunden.

9 Vgl. Susanne zur Nieden: Unwürdige 15 Vgl. Dagmar Lieske: Die Verfolgung

Opfer. Die Aberkennung von NS-Ver- von »Gemeingefährlichen« im Natio-

folgten in Berlin 1945 bis 1949, Berlin nalsozialismus. Der Fall Hans Grans,

2003, S. 32-34. in: Zeitschrift für Geschichtswissen-

10 Vgl. ebd., S. 107 f. schaft 64 (2016), Nr. 9, S. 737-755. 11 Vgl. Imanuel Baumann: Dem Verbre- 16 Vgl. Thomas Rahe / Katja Seybold: Grü-

chen auf der Spur. Eine Geschichte ner und schwarzer Winkel. »Berufsver-

der Kriminologie und Kriminalpolitik brecher«, »Sicherungsverwahrte« und

in Deutschland 1880 bis 1980, Göt- »Asoziale« im Konzentrationslager

tingen 2006; Christa Paul: Frühe Wei- Bergen-Belsen, in: Habbo Knoch / Tho-

chenstellungen. Zum Ausschluss »aso- mas Rahe (Hg.): Bergen-Belsen. Neue

zialer« Häftlinge von Ansprüchen auf Forschungen, Göttingen 2014, S. 109-

besondere Unterstützungsleistungen 124, hier S. 121; Gefangenenkarteikarte

und auf Entschädigung, in: Katharina Nr. 45/215, Gefangenenkartei Zucht-

Stengel / Werner Konitzer (Hg.): Opfer haus Celle, Niedersächsisches Landes-

als Akteure. Interventionen ehemaliger archiv Hannover (NLA HA), Hann. 86

NS-Verfolgter in der Nachkriegszeit, Celle, Acc. 142/90.

Frankfurt am Main 2008, S. 67-87; Ima- 17 Urteil der Entschädigungskammer v.

nuel Baumann: Winkel-Züge. »Krimi- 22.10.1958, NLA HA, Nds. 720 Hanno-

nelle« KZ-Häftlinge in der westdeut- ver, Acc. 2007/112, Nr. 1702, Bl. 11 f.

schen Nachkriegsgesellschaft, in: Nor- 18 Die »Volkssolidarität« war ein Verein

bert Frei / José Brunner / Constantin zur »Unterstützung ehemaliger politi-

Goschler (Hg.): Die Praxis der Wie- scher Häftlinge zur Verbesserung ih-

dergutmachung. Geschichte, Erfahrung rer wirtschaftlichen Lage«, der Anfang

und Wirkung in Deutschland und Israel, Juni 1945 von Vertreterinnen und Ver-

Göttingen 2009, S. 290-322. tretern der KPÖ, der SPÖ und der 12 Bundesergänzungsgesetz zur Entschä- ÖVP gegründet und erst 1957 gelöscht

digung für Opfer der nationalsozialis- wurde (Wiener Stadt- und Landesar-

tischen Verfolgung (BEG) v. 18.9.1953, chiv [WStLA], 1.3.2.119.A32, Gelöschte

Bundesgesetzblatt I, Nr. 62, 21.9.1953, Vereine: 8389/1946). Seine Bedeutung

S. 1387-1408. hatte er allerdings bald an den im Juli

13 Vgl. Frank Nonnenmacher: »Du hat- 1946 gegründeten »Österreichischen

test es besser als ich«. Zwei Brüder im Bundesverband ehemals politisch 216 ANDREAS KRANEBITTER UND DAGMAR LIESKE

 

folgter Antifaschisten« abgegeben, der Oberösterreichisches Landesarchiv, Be-

als »KZ-Verband« bekannt war. Vgl. stand BH Vöcklabruck, Sch. 430, Pol-

zu Letzterem Brigitte Bailer: Ehemalige 16, 1946-1949.

Mauthausen-Häftlinge und die Wider- 30 Dagmar Lieske: Unbequeme Opfer?

standskämpfer- und Opferorganisati- »Berufsverbrecher« als Häftlinge im

onen der Zweiten Republik, in: KZ- KZ Sachsenhausen, Berlin 2016.

Gedenkstätte Mauthausen. Mauthausen 31 Vgl. Anm. 19.

Memorial 2012 [Jahrbuch 2012], hg. v. 32 Vgl. ebd., § 1 Abs. 1, S. 821.

Bundesministerium für Inneres, Wien 33 Ebd., § 15 Abs. 2, S. 826.

2013, S. 43-53. 34 Bescheid über den neuerlichen Antrag

19 Bundesgesetz vom 4. Juli 1947 über die des Alois Stockinger, 26.8.1954, Opfer-

Fürsorge für die Opfer des Kampfes fürsorgeakt Alois Stockinger, WStLA,

um ein freies, demokratisches Öster- 1.3.2.208.A36, Zl. 85.385-OF/54 (Her-

reich und die Opfer politischer Verfol- vorh. i. Orig.).

gung (Opferfürsorgegesetz), Bundesge- 35 Bundesgesetz vom 9. September 1955

setzblatt für die Republik Österreich, über die Allgemeine Sozialversicherung

39. Stück, 1.9.1947, Nr. 183, S. 821-826. (Allgemeines Sozialversicherungsge-

20 Vgl. Andreas Kranebitter: Kollektiv- setz – ASVG), Bundesgesetzblatt für

biografie eines Nicht-Kollektivs? Ein die Republik Österreich, 50. Stück,

Werkstattbericht zur Erforschung der 30.9.1955, Nr. 189, S. 951-1085, § 89

»Berufsverbrecher« des KZ Mauthau- Abs. 1, S. 978.

sen, in: KZ-Gedenkstätte Mauthausen. 36 Ebd., § 500, S. 1069.

Mauthausen Memorial 2015. Justiz, 37 Vgl. allgemein zu den sozialversiche-

Polizei und das KZ Mauthausen [Jahr- rungsrechtlichen Benachteiligungen von

buch 2015], hg. von Andreas Kranebit- NS-Opfern in Österreich Brigitte Bailer:

ter u. d. Bundesministerium für Inneres, Wiedergutmachung – kein Thema. Ös-

Wien 2016, S. 35-56. terreich und die Opfer des Nationalso-

21 Zit. nach Bailer: Ehemalige Mauthau- zialismus, Wien 1993, S. 239-245.

sen-Häftlinge (Anm. 18), S. 45. 38 Vgl. Antrag der Fraktionen der CDU/ 22 Schreiben von Bruno Schmitz an Franz CSU und SPD: Anerkennung der von

Sobek, 3.5.1946, Dokumentationsar- den Nationalsozialisten als »Asozi-

chiv des österreichischen Widerstandes ale« und »Berufsverbrecher« Verfolg-

(DÖW), 20100/5345. ten, Deutscher Bundestag, Drucksache

23 Schreiben von Josef Karpisek an 19/14342, 22.10.2019; Beschlussemp-

Franz Sobek, nicht dat. [1947], DÖW, fehlung und Bericht des Ausschus-

20100/5345. ses für Kultur und Medien (22. Aus-

24 Bescheinigung des Landessekretärs Neu- schuss), Deutscher Bundestag, Druck-

bauer für Josef Karpisek, 15.1.1948, sache 19/16826, 28.1.2020. Lediglich die

DÖW , 20100/5345. Fraktion der AfD enthielt sich, hatte

25 Schreiben von Josef Karpisek an Lan- sich zuvor aber wiederholt gegen eine

dessekretär Neubauer, 19.10.1947, solche Anerkennung ausgesprochen.

DÖW , 20100/5345. Vgl. Deutscher Bundestag, Plenarpro-

26 Vgl. Schreiben von Neubauer an Jo- tokoll 19/146, Stenografischer Bericht,

sef Karpisek, 22.10.1947, DÖW, 146. Sitzung, 13.2.2020, Tagesordnungs-

20100/5345. punkt 16, S. 18325 (B)-18333 (A), hier

27 Bundesgesetz vom 4. Juli 1951 über S. 18333 (A).

die Tilgung von Verurteilungen (Til- 39 Bundesgesetz über den Nationalfonds

gungsgesetz 1951), Bundesgesetzblatt der Republik Österreich für Opfer des

für die Republik Österreich, 35. Stück, Nationalsozialismus, Bundesgesetzblatt

22.8.1951, Nr. 155, S. 577-580, § 4 für die Republik Österreich, 136. Stück,

Abs. 2 a, S. 578. 30.6.1995, Nr. 432, S. 6257-6259. Siehe

28 Schreiben von Josef Karpisek an Neu- hierzu u. a. Sylvia Köchl: Das Bedürfnis

bauer, 26.10.1947, DÖW, 20100/5345. nach gerechter Sühne. Wege von »Be-

29 Schreiben der Bezirkshauptmannschaft rufsverbrecherinnen« in das Konzentra-

Vöcklabruck an das Gendarmeriepos- tionslager Ravensbrück, Wien 2016.

tenkommando, Vöcklabruck, 6.2.1947,