Heinrich von Kleist's politische Schriften und andere Nachträge zu seinen Werken

5. Die Bedingung des Gärtners. Eine Fabel.

Hätte doch der Nürnberger Zeitungsschreiber in der Sprache der Pescherüs

geschrieben! Denn setze einmal der Artikel lautete also Pescherü, so würde Dein

Vetter[52] nicht einen, nicht einen Augenblick bei seinem Inhalt angestoßen sein.

Er würde alsdann mit völliger Bestimmtheit und Klarheit also gelesen haben:

„Es sind nicht sowohl die Franzosen, welche die Schlacht, die das deutsche

Reich dem Napoleon überliefern sollte, gewonnen haben, als vielmehr die

bemitleidenswürdigen Deutschen selbst. Der entartete Kronprintz von Bayern

hat zuerst an der Spitze der rheinbündischen Truppen die Linien der braven

Oesterreicher, ihrer Befreier, durchbrochen. „Sie sind der Held der Deutschen!“

rief ihm der Verschlagenste der Unterdrücker zu; aber sein Hertz sprach

heimlich: „ein Verräther bist Du, und wenn ich Dich werde gebraucht haben,

wirst Du abtreten!“

 

5. Die Bedingung des Gärtners.

Eine Fabel.

 

Ein Gärtner sagte zu seinem Herrn: „Deinem Dienst habe ich mich nur innerhalb

dieser Hecken und Zäune gewidmet. Wenn der Bach kommt und deine Frucht-

Beete überschwemmt, so will ich mit Hacken und Spaten aufbrechen, um ihm zu

wehren; aber außerhalb dieses Bezirkes zu gehen, und, ehe der Strom noch

einbricht, mit seinen Wogen zu kämpfen, das kannst du nicht von deinem Diener

verlangen.“

Der Herr schwieg.

Und drei Frühlinge kamen und verheerten mit ihren Gewässern das Land. Der

Gärtner triefte von Schweiß, um dem Geriesel[53], das von allen Seiten eindrang,

zu steuern; umsonst; der Seegen des Jahrs, wenn ihm die Arbeit auch gelang,

war verderbt und vernichtet.

Als der vierte kam, nahm er Hacken und Spaten und gieng auf’s Feld.

„Wohin?“ fragte ihn sein Herr.

„Auf das Feld, antwortete er, wo das Uebel entspringt. Hier thürm’ ich Wälle

von Erde umsonst, um dem Strom, der brausend hereinbricht, zu wehren: an der

Quelle kann ich ihn mit einem Fußtritt verstopfen.“

Landwehren von Oesterreich! Warum wollt ihr bloß innerhalb eures Landes

fechten?[54]

 

6. Lehrbuch der französischen Journalistik.

 

Einleitung.

§ 1.

 

Die Journalistik überhaupt ist die treuherzige und unverfängliche Kunst das

Volk von dem zu unterrichten, was in der Welt vorfällt. Sie ist eine gänzliche

Privatsache, und alle Zwecke der Regierung, sie mögen heißen wie man wolle,

sind ihr fremd. Wenn man die französischen Journale mit Aufmerksamkeit liest,

so sieht man, daß sie nach ganz eignen Grundsätzen abgefaßt worden, deren

System man die französische Journalistik nennen kann. Wir wollen uns

bemühen den Entwurf dieses Systems, so wie es etwa im geheimen Archiv zu

Paris liegen mag, hier zu entfalten.

 

Erklärung.

 

§ 2.

 

Die französische Journalistik ist die Kunst das Volk glauben zu machen, was

die Regierung für gut findet.

 

§ 3.

 

Sie ist bloß Sache der Regierung, und alle Einmischung der Privatleute, bis

selbst auf die Stellung vertraulicher Briefe, die die Tages-Geschichte betreffen,

verboten.

 

§ 4.

 

Ihr Zweck ist die Regierung über allen Wechsel der Begebenheiten hinaus

sicher zu stellen, und die Gemüther, allen Lockungen des Augenblicks zum

Trotz, in schweigender Unterwürfigkeit unter das Joch derselben niederzuhalten.

 

Die zwei obersten Grundsätze.

 

§ 5.

 

Was das Volk nicht weiß, macht das Volk nicht heiß.

 

§ 6.

 

Was man dem Volke dreimal sagt, hält das Volk für wahr.

Anmerkung.

 

§ 7.

 

Diese Grundsätze könnte man auch Grundsätze des Talleyrand nennen. Denn

ob sie gleich nicht von ihm erfunden sind, so wenig wie die mathematischen von

dem Euklid: so ist er doch der Erste, der sie für ein bestimmtes und

schlußgerechtes System in Anwendung gebracht hat.

 

Aufgabe.

 

§ 8.

 

Eine Verbindung von Journalen zu redigiren, welche 1. Alles, was in der Welt

vorfällt, entstellen, und gleichwohl 2. ziemliches Vertrauen haben?

 

Lehrsatz zum Behuf der Auflösung.

 

Die Wahrheit sagen heißt allererst die Wahrheit ganz und nichts als die

Wahrheit sagen.

 

Auflösung.

 

Also redigire man zwei Blätter, deren Eines niemals lügt, das Andere aber die

Wahrheit sagt: so wird die Aufgabe gelößt sein.

 

Beweis.

 

Denn weil das Eine niemals lügt, das Andere aber die Wahrheit sagt, so wird

die zweite Forderung erfüllt sein. Weil aber jenes verschweigt was wahr ist, und

dieses hinzusetzet was erlogen ist, so wird es auch, wie jedermann zugestehen

wird, die erste sein. q. e. d.

 

Erklärung.

 

§ 9.

 

Dasjenige Blatt, welches niemals lügt, aber hin und wieder verschweigt was

wahr ist, heißt der Moniteur, und erscheine in officieller Form; das Andere,

welches die Wahrheit sagt, aber zuweilen hinzuthut was erstuncken und erlogen ist, heiße Journal de l’Empire, oder auch Journal de Paris, und erscheine in

Form einer bloßen Privat-Unternehmung.

 

Eintheilung der Journalistik.

 

§ 10.

 

Die französische Journalistik zerfällt in die Lehre von der Verbreitung 1.

wahrhaftiger, 2. falscher Nachrichten. Jede Art der Nachricht erfordert einen

eigenen Modus der Verbreitung, von welchem hier gehandelt werden soll.

 

Cap. I. Von den wahrhaftigen Nachrichten.

 

Art. 1. Von den guten.

 

Lehrsatz.

 

§ 11.

 

Das Werk lobt seinen Meister.

 

Beweis.

 

Der Beweis für diesen Satz ist klar an sich. Er liegt in der Sonne, besonders

wenn sie aufgeht; in den ägyptischen Pyramiden; in der Peterskirche; in der

Madonna des Raphael, und in vielen andern herrlichen Werken der Götter und

Menschen.

 

Anmerkung.

 

§ 12.

 

Wirklich und in der That: man mögte meinen, daß dieser Satz sich in der

französischen Journalistik [nicht] findet. Wer die Zeitungen aber mit

Aufmerksamkeit gelesen hat, der wird gestehen, er findet sich darin; daher wir

ihn auch dem System zu Gefallen hier haben aufführen müssen.

 

Corollarium.

 

§ 13.

Inzwischen gilt dieser Satz doch nur in völliger Strenge für den Moniteur, und

auch für diesen nur bei guten Nachrichten von außerordentlichem und

entscheidendem Werth. Bei guten Nachrichten von untergeordnetem Werth kann

der Moniteur schon das Werk ein wenig loben, das Journal de l’Empire aber

und das Journal de Paris mit vollen Backen in die Posaune stoßen.

 

Aufgabe.

 

§ 14.

 

Dem Volk eine gute Nachricht vorzutragen?

 

Auflösung.

 

Ist es z. B. eine gänzliche Niederlage des Feindes, wobei derselbe Kanonen,

Bagage und Munition verloren hat und in die Moräste gesprengt worden ist, so

sage man dies, und setze das Punctum dahinter. (§ 11) Ist es ein bloßes Gefecht,

wobei nicht viel herausgekommen ist, so setze man im Moniteur eine, im

Journal de l’Empire drei Nullen an jede Zahl, und schicke die Blätter mit

Courieren in alle Welt. (§ 13)

 

Anmerkung.

 

§ 15.

 

Hierbei braucht man nicht nothwendig zu lügen. Man braucht nur z. B. die

Blessirten, die man auf dem Schlachtfelde gefunden, auch unter den Gefangenen

aufzuführen. Dadurch bekömmt man zwei Rubriken, und das Gewissen ist

gerettet.

 

Art. 2. Von den schlechten Nachrichten.

 

Lehrsatz.

 

§ 16.

 

Zeit gewonnen, Alles gewonnen.

 

Anmerkung.

§ 17.

 

Dieser Satz ist so klar, daß er, wie die Grundsätze, keines Beweises bedarf,

daher ihn der Kaiser der Franzosen auch unter die Grundsätze aufgenommen hat.

Er führt in natürlicher Ordnung auf die Kunst dem Volk [eine] Nachricht zu

verbergen, von welcher[55] sogleich gehandelt werden soll.

 

Corollarium.

 

§ 18.

 

Inzwischen gilt auch dieser Satz nur in völliger Strenge für das Journal de

l’Empire und für das Journal de Paris, und auch für diese nur bei schlechten

Nachrichten von der gefährlichen und verzweifelten Art. Schlechte Nachrichten

von erträglicher Art kann der Moniteur gleich offenherzig gestehen, das Journal

de l’Empire aber und das Journal de Paris thun als ob nicht viel daran wäre.

 

Aufgabe.

 

§ 19.

 

Dem Volk eine schlechte Nachricht zu verbergen?

 

Auflösung.

 

Die Auflösung ist leicht. Es gilt für das Innere des Landes in allen Journalen

Stillschweigen, einem Fisch gleich. Unterschlagung der Briefe, die davon

handeln, Aufhaltung der Reisenden, Verbote in Tabagien und Gasthäusern davon

zu reden, und für das Ausland Confiscation der Journale, welche gleichwohl

davon zu handeln wagen; Arretirung, Deportirung, und Füselierung der

Redactoren; Ansetzung neuer Subjecte bei diesem Geschäfft: Alles mittelbar

entweder durch Requisition, oder unmittelbar durch Detaschements.

 

Anmerkung.

 

§ 20.

 

Diese Auflösung ist, wie man sieht, nur eine bedingte, und früh oder spät

kommt die Wahrheit ans Licht. Will man die Glaubwürdigkeit der Zeitungen

nicht aussetzen, so muß es nothwendig eine Kunst geben dem Volk schlechte Nachrichten vorzutragen. Worauf wird diese Kunst sich stützen?

 

Lehrsatz.

 

§ 21.

 

Der Teufel läßt keinen Schelmen im Stich.

 

Anmerkung.

 

§ 22.

 

Auch dieser Satz ist so klar, daß er nur erst verworren[56] werden würde, wenn

man ihn beweisen wollte, daher wir uns nicht weiter darauf einlassen, sondern

sogleich zur Anwendung schreiten wollen.

 

Aufgabe.

 

§ 23.

 

Dem Volk eine schlechte Nachricht vorzutragen?

 

Auflösung.

 

Man schweige davon (§ 5) bis sich die Umstände geändert haben. (§ 15).

Inzwischen unterhalte man das Volk mit guten Nachrichten, entweder mit

wahrhaftigen aus der Vergangenheit, oder auch mit gegenwärtigen, wenn sie

vorhanden sind, als: Schlacht von Marengo, von der Gesandschafft des

Persenschachs[57] und von der Ankunft des Levantischen Kaffes, oder, in

Ermangelung aller, mit solchen die erstunken und erlogen sind; sobald sich die

Umstände geändert haben, welches niemals ausbleibt, (§ 20) und irgend ein

Vortheil, er sei groß oder klein, errungen worden ist, gebe man (§ 14) eine

pomphafte Ankündigung davon, und an ihren Schwanz hänge man die schlechte

Nachricht an. q. e. des.

 

Anmerkung.

 

§ 24.

 

Hierin ist eigentlich noch der Lehrsatz enthalten: wenn man dem Kinde ein Licht zeigt, so weint es nicht; denn darauf stützt sich zum Theil das angegebene