Heinrich von Kleist's politische Schriften und andere Nachträge zu seinen Werken

9. Der verlegene Magistrat. Eine Anekdote. (4. October.)

Das Verbrechen des Ulahnen Hahn, der heute hingerichtet ward, bestand darin,

daß er dem Wachtmeister Pape, der ihn, eines kleinen Dienstversehens wegen,

auf höheren Befehl, arretiren wollte, und deshalb, von der Straße her, zurief, ihm

in die Wache zu folgen, indem er das Fenster, an dem er stand, zuwarf,

antwortete: von einem solchen Laffen ließe er sich nicht in Arrest bringen.

Hieraus verfügte der Wachtmeister Pape, um ihn mit Gewalt fortzuschaffen, sich

in das Zimmer desselben: stürzte aber, von einer Pistolenkugel des Rasenden

getroffen, sogleich todt zu Boden nieder. Ja, als auf den Schuß, mehrere Soldaten

seines Regiments herbeieilten, schien er sie, mit den Waffen in der Hand, in

Respect halten zu wollen, und jagte noch eine Kugel durch das Hirn des in

seinem Blute schwimmenden Wachtmeisters; ward aber gleichwohl, durch

einige beherzte Cameraden, entwaffnet und ins Gefängniß gebracht. Se. Maj. der

König haben, wegen der Unzweideutigkeit des Rechtsfalls befohlen, ungesäumt

mit der Vollstreckung des, von den Militair-Gerichten gefällten, Rechtsspruchs,

der ihm das Rad zuerkannte, vorzugehen.

 

9. Der verlegene Magistrat.

Eine Anekdote.

(4. October.)

 

Ein H...r Stadtsoldat hatte vor nicht gar langer Zeit, ohne Erlaubniß seines

Offiziers, die Stadtwache verlassen. Nach einem uralten Gesetz steht auf ein

Verbrechen dieser Art, das sonst der Streifereien des Adels wegen, von großer

Wichtigkeit war, eigentlich der Tod. Gleichwohl, ohne das Gesetz mit

bestimmten Worten aufzuheben, ist davon seit vielen hundert Jahren kein

Gebrauch mehr gemacht worden: dergestalt, daß statt auf die Todesstrafe zu

erkennen, derjenige, der sich dessen schuldig macht, nach einem feststehenden

Gebrauch, zu einer bloßen Geldstrafe, die er an die Stadtcasse zu erlegen hat,

verurtheilt wird. Der besagte Kerl aber, der keine Lust haben mochte, das Geld

zu entrichten, erklärte, zur großen Bestürzung des Magistrats: daß er, weil es ihm

einmal zukomme, dem Gesetz gemäß, sterben wolle. Der Magistrat, der ein

Mißverständniß vermuthete, schickte einen Deputirten an den Kerl ab, und ließ

ihm bedeuten, um wieviel vorteilhafter es für ihn wäre, einige Gulden Geld zu

erlegen, als arquebusirt zu werden. Doch der Kerl blieb dabei, daß er seines

Lebens müde sei, und daß er sterben wolle: dergestalt, daß dem Magistrat, der

kein Blut vergießen wollte, nichts übrig blieb, als dem Schelm die Geldstrafe zu

erlassen, und noch froh war, als er erklärte, daß er, bei so bewandten Umständen

am Leben bleiben wolle.