Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft
Vorrede zur zweiten Ausgabe.
In dieser ist, außer den Druckfehlern, und einigen wenigen verbesserten
Ausdrücken, nichts geändert. Die neu hinzugekommenen Zusätze sind mit einem
Kreuz (†) bezeichnet unter den Text gesetzt.[17]
Von dem Titel dieses Werks (denn in Ansehung der unter demselben
verborgenen Absicht, sind auch Bedenken geäußert worden) merke ich noch an:
Da Offenbarung doch auch reine Vernunftreligion in sich wenigstens begreifen
kann, aber nicht umgekehrt diese das Historische der ersteren, so werde ich jene
als eine weitere Sphäre des Glaubens, welche die letztere, als eine engere, in sich
beschließt, (nicht als zwei außer einander befindliche, sondern als concentrische
Kreise) betrachten können, innerhalb deren letzterem der Philosoph sich als
reiner Vernunftlehrer (aus bloßen Principien a priori) halten, hiebei also von
aller Erfahrung abstrahiren muß. Aus diesem Standpunkte kann ich nun auch den
zweiten Versuch machen, nämlich von irgend einer dafür gehaltenen
Offenbarung auszugehen, und, indem ich von der reinen Vernunftreligion (sofern
sie ein für sich bestehendes System ausmacht) abstrahire, die Offenbarung, als
historisches System, an moralische Begriffe bloß fragmentarisch halten und
sehen, ob dieses nicht zu demselben reinen Vernunftsystem der Religion
zurückführe, welches zwar nicht in theoretischer Absicht (wozu auch die
technisch-praktische, der Unterweisungsmethode, als einer Kunstlehre, gezählt
werden muß), aber doch in moralisch-praktischer Absicht selbstständig und für
eigentliche Religion, die, als Vernunftbegriff, a priori, (der nach Weglassung
alles Empirischen übrig bleibt) nur in dieser Beziehung stattfindet, hinreichend
sei. Wenn dies zutrifft, so wird man sagen können, daß zwischen Vernunft und
Schrift nicht bloß Verträglichkeit, sondern auch Einigkeit anzutreffen sei, so daß,
wer der einen (unter Leitung der moralischen Begriffe) folgt, nicht ermangeln
wird, auch mit der anderen zusammenzutreffen. Träfe es sich nicht so, so würde
man entweder zwei Religionen in einer Person haben, welches ungereimt ist,
oder eine Religion und einen Cultus, in welchem Fall, da letzterer nicht (so wie
Religion) Zweck an sich selbst ist, sondern nur als Mittel einen Werth hat, beide
oft müßten zusammengeschüttelt werden, um sich auf kurze Zeit zu verbinden,
alsbald aber wie Oel und Wasser sich wieder von einander scheiden, und das
Reinmoralische (die Vernunftreligion) obenauf müßten schwimmen lassen.
Daß diese Vereinigung oder der Versuch derselben ein dem philosophischen
Religionsforscher mit vollem Recht gebührendes Geschäft und nicht Eingriff in
die ausschließlichen Rechte des biblischen Theologen sei, habe ich in der ersten
Vorrede angemerkt. Seitdem habe ich diese Behauptung in der Moral des seligen
Michaelis (Erster Theil, S. 5-11), eines in beiden Fächern wohl bewanderten
Mannes, angeführt, und durch sein ganzes Werk ausgeübt gefunden, ohne daß
die höhere Facultät darin etwas ihren Rechten Präjudicirliches angetroffen hätte.
Auf die Urtheile würdiger, genannter und ungenannter Männer, über diese
Schrift, habe ich in dieser zweiten Auflage, da sie (wie alles auswärtige
Literarische) in unseren Gegenden sehr spät einlaufen, nicht Bedacht nehmen
können, wie ich wohl gewünscht hätte, vornehmlich in Ansehung der
Annotationes quaedam theologicae etc., des berühmten Herrn D. Storr in
Tübingen, der sie mit seinem gewohnten Scharfsinn, zugleich auch mit einem
den größten Dank verdienenden Fleiße und Billigkeit in Prüfung genommen hat,
welche zu erwiedern ich zwar Vorhabens bin, es aber zu versprechen, der
Beschwerden wegen, die das Alter, vornehmlich der Bearbeitung abstracter
Ideen, entgegensetzt, mir nicht getraue. — Eine Beurtheilung, nämlich die in den
Greifswalder N. Krit. Nachrichten 29. Stück, kann ich eben so kurz abfertigen,
als es der Recensent mit der Schrift selbst gethan hat. Denn, sie ist seinem
Urtheile nach nichts Anders, als Beantwortung der mir von mir selbst
vorgelegten Frage: „Wie ist das kirchliche System der Dogmatik in seinen
Begriffen und Lehrsätzen nach reiner (theoretischer und praktischer) Vernunft
möglich?“ — „Dieser Versuch gehe also überall diejenigen nicht an, die sein (K
—s) System so wenig kennen und verstehen, als sie dieses zu kennen verlangen
und für sie also als nicht existirend anzusehen sei.“ — Hierauf antworte ich: Es
bedarf, um diese Schrift ihrem wesentlichen Inhalte nach zu verstehen, nur der
gemeinen Moral, ohne sich auf die Kritik der p. Vernunft, noch weniger aber der
theoretischen einzulassen, und, wenn z. B. die Tugend, als Fertigkeit in
pflichtmäßigen Handlungen (ihrer Legalität nach) virtus phaenomenon, dieselbe
aber, als standhafte Gesinnung solcher Handlungen aus Pflicht (ihrer Moralität
wegen) virtus noumenon genannt wird, so sind diese Ausdrücke nur der Schule
wegen gebraucht, die Sache selbst aber in der populärsten Kinderunterweisung,
oder Predigt, wenngleich mit anderen Worten, enthalten und leicht verständlich.
Wenn man das Letztere nur von den zur Religionslehre gezählten Geheimnissen
von der göttlichen Natur rühmen könnte, die, als ob sie ganz populär wären, in
die Katechismen gebracht werden, späterhin aber allererst in moralische Begriffe
verwandelt werden müssen, wenn sie für Jedermann verständlich werden sollen!
Königsberg, den 26. Januar 1794.