Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft

Vorrede des Herausgebers.

 

Im Jahre 1792 hatte Kant in der von J. E. Biester herausgegebenen „Berlinischen

Monatsschrift“ (S. 323-385) unter dem Titel: „Ueber das radikale Böse in der

menschlichen Natur“ einen Aufsatz[1] veröffentlicht, welcher der erste von

einer „vier Stücke“ umfassenden Serie von Aufsätzen sein sollte. In diesen „vier

Stücken“ gedachte Kant eine ausführliche Darstellung seiner Religionslehre oder

wie er an anderer Stelle[2] sagt: „eine Auflösung der Aufgabe: Was darf ich

hoffen?“ zu geben.

Aber nur diesem ersten Aufsatze wurde von der damaligen Censurbehörde in

Berlin, welcher auf Kants ausdrücklichen Wunsch jeder der Aufsätze vor dem

Drucke unterbreitet werden sollte, das Imprimatur ertheilt. Dem „zweiten

Stücke“: „Von dem Kampf des guten Princips mit dem bösen, um die Herrschaft

über den Menschen“ dagegen wurde von derselben Censurbehörde die

Druckfreiheit verweigert.

Da Kant keineswegs gewillt war, wegen dieses Einspruches auf die

Veröffentlichung der Abhandlungen zu verzichten, so beschloß er, das ganze

Material in Buchform erscheinen zu lassen; freilich nicht ohne es vor dem

Drucke der Censur einer theologischen Facultät zu unterbreiten, die nach seiner

mehrfach ausgesprochenen Meinung die einzige Corporation war, welcher das

Recht zustand, über das Imprimatur streng wissenschaftlicher Aufsätze aus dem

Gebiete der Religion zu entscheiden.

Die theologische Facultät der Universität Königsberg, an welche sich Kant

gewandt hatte, gewährte unbedenklich die Erlaubniß zum Drucke.

Die erwähnten Abhandlungen erschienen sodann im Frühjahr 1793 in

Buchform unter dem Titel: „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen

Vernunft. Königsberg, bey Friedr. Nicolovius.“[3]

Eine Darstellung der näheren Umstände seines Conflictes mit der Berliner

Censurbehörde giebt Kant in einem Aufsatze, den er für Borowsky

niederschrieb. Auch in dem schon erwähnten Briefe an Stäudlin erörtert er

dieselbe Angelegenheit.

Da diese beiden Darstellungen zugleich einen Commentar zum Verständnisse

der Vorrede der ersten Auflage (S. 8-12 dieser Ausgabe) bilden, so schienen sie

wichtig genug, um hier von Neuem gedruckt zu werden.

Borowsky hat den Aufsatz unter dem Titel: „Kants Censurleiden“ in seinem

Buche: „Darstellung des Lebens und Charakters I. Kants“ (S. 233 u. ff.)

publicirt. Er lautet:

„Der Aufsatz vom radicalen Bösen ward im Jahre 1792 mit dem

ausdrücklichen Begehren an den Herausgeber der Berlinischen Monatsschrift

eingeschickt, daß, obgleich diese Monatsschrift damals in Jena gedruckt wurde,

dennoch dieses Inserat der gewöhnlichen Censur in Berlin unterworfen werden

sollte. Der Verfasser will durchaus auch nicht den Schein einmal haben, als ob er

einen literarischen Schleichhandel gerne einschlüge und nur bei geflissentlicher

Ausweichung der strengen Berlinischen Censur sogenannte kühne Meinungen

äußere. Jene Abhandlung vom radicalen Bösen ward also dem Herrn &c.

Hillmer vorgelegt und von ihm mit der Erklärung an den Herausgeber der

Monatsschrift zurückgegeben: „daß sie gedruckt werden könnte, da doch nur

tiefdenkende Gelehrte die Kant’schen Schriften lesen.“ So ward sie denn im

Aprilstücke 1792 abgedruckt. Nun wurde die zweite Abhandlung: Von dem

Kampfe des guten Princips mit dem bösen u. f., nach Berlin gesandt, und es

sollte mit dieser eben derselbe Weg in Ansehung der Censur eingeschlagen

werden. Der Herausgeber fügte sich dem Willen des Autors, gab ihm aber in

einem Schreiben, Berlin den 18. Juni 1792, von dem unvermutheten widrigen

Erfolge folgende Nachricht: „Ich habe es nie recht begreifen können, warum Sie,

mein verehrtester Freund! durchaus auf die hiesige Censur drangen. Aber ich

gehorchte Ihnen und schickte das Manuscript Herrn Hillmer. Dieser antwortete

mir denn zu meinem nicht geringen Erstaunen: — — da es ganz in die biblische

Theologie einschlage, habe er es, seiner Instruction gemäß, mit seinem Collegen,

Herrn Hermes, gemeinschaftlich durchgelesen, und da dieser das Imprimatur

verweigere, so träte er diesem bei. — Ich schrieb nun an Herrn Hermes und

erhielt zur Antwort: „das Religionsedict sei seine Richtschnur; — weiter könne

er sich nicht darüber erklären.“ — Es muß wohl einen Jeden empören, daß ein

Hillmer und Hermes sich anmaßen wollen, der Welt vorzuschreiben, ob sie einen

Kant lesen solle oder nicht. Es ist dies so eben erst passirt. Ich weiß nun

durchaus nicht, was weiter zu thun ist. Aber ich glaube es mir und den

Wissenschaften in unserem Staate schuldig zu sein, etwas dagegen zu thun.

Leben Sie recht wohl, wenn ein solcher Verfall unserer Literatur anders Ihnen

keine unangenehme Stunde macht. Biester. Berlin, 18. Juni 1792.“ — Natürlich

verdroß diese Nachricht den Autor, indessen wollte er doch die zu dem

ersterwähnten Aufsatze vom radicalen Bösen noch gehörigen drei Abhandlungen

dem Publikum nicht vorenthalten. Sein erster Plan war, diese nach Göttingen an

Dr. Stäudlin zu schicken und durch ihn sie der Göttingen’schen theologischen

Facultät vorlegen zu lassen. Nachher wollte er den Weg bei der theologischen Facultät in Halle einschlagen. Allein der Vorgang mit der Kritik aller

Offenbarung, die Fichte verfertigte und sein Verleger in Halle drucken lassen

wollte, welcher aber der dortige damalige Decan Dr. Schulze das Imprimatur

verweigerte, veranlaßte ihn, auch diesen muthmaßlich vergeblichen Schritt nicht

zu thun, obwohl er zu den Herren Niemeyer und Knapp und ihren erleuchteten

Religionskenntnissen Zutrauen genug hatte. Ungern versetzte er die Theologen

einer preußischen Universität mit der geistlichen Oberexaminationscommission

in Spannung, aber da die Königsberg’sche theologische Facultät selbst nichts

hiervon befürchtete, so ließ der Autor von dem Decan derselben die vier

Aufsätze censiren und erhielt die Druckfreiheit des Werkes, das nun unter der

Aufschrift: „Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ bei Nicolovius

erschienen ist. Aus dieser Erzählung wird das, was in der Vorrede S. XIII.[4] u.

f. vorkommt, Jedermann verständlich werden, dem ohne diesen Schlüssel

durchaus undeutlich bleiben muß, was da, besonders S. XV.[5] von

bürgerrichtenden Theologen und von dem Unterschiede der Censur eines

Geistlichen (Herrn Hermes) und eines Facultätstheologen ausführlich gesagt

wird.“

An Professor Karl Friedrich Stäudlin in Göttingen schreibt Kant in Betreff

derselben Angelegenheit:

„... — Mit beikommender Schrift: Religion innerhalb den Grenzen &c. habe

ich die dritte Abtheilung meines Plans zu vollführen gesucht, in welcher Arbeit

mich Gewissenhaftigkeit und wahre Hochachtung für die christliche Religion,

dabei aber auch der Grundsatz einer geziemenden Freimüthigkeit geleitet hat,

nichts zu verheimlichen, sondern, wie ich die mögliche Vereinigung der letzteren

mit der reinsten praktischen Vernunft einzusehen glaube, offen darzulegen. —

Der biblische Theolog kann doch der Vernunft nichts Anderes entgegensetzen,

als wiederum Vernunft, oder Gewalt, und will er sich den Vorwurf der letzteren

nicht zu Schulden kommen lassen, (welches in der jetzigen Krisis der

allgemeinen Einschränkung der Freiheit im öffentlichen Gebrauch sehr zu

fürchten ist,) so muß er jene Vernunftgründe, wenn er sie sich für nachtheilig

hält, durch andere Vernunftgründe unkräftig machen und nicht durch

Bannstrahlen, die er aus dem Gewölke der Hofluft auf sie fallen läßt; und das ist

meine Meinung in der Vorrede S. XIX.[6] gewesen, da ich zur vollendeten

Instruction eines biblischen Theologen in Vorschlag bringe, seine Kräfte mit

dem, was Philosophie ihm entgegen zu setzen scheinen möchte, an einem

System aller ihrer Behauptung, (dergleichen etwa gegenwärtiges Buch ist,) und

zwar gleichfalls durch Vernunftgründe zu messen, um gegen alle künftigen

Einwürfe gewaffnet zu sein. — Die auf gewisse Art geharnischte Vorrede wird

Sie vielleicht befremden; die Veranlassung dazu ist diese: Das ganze Werk sollte in vier Stücken in der Berlinischen Monatsschrift, doch mit der Censur der

dortigen Commission herauskommen. Dem ersten Stück gelang dieses (unter

dem Titel: Vom radicalen Bösen in der menschlichen Natur); indem es der

philosophische Censor, Herr G. R. Hillmer, als zu seinem Departement gehörend

annahm. Das zweite Stück aber war nicht so glücklich, weil Herr Hillmer, dem

es schien in die biblische Theologie einzugreifen, (welches ihm das erste, ich

weiß nicht aus welchem Grunde, nicht zu thun geschienen hatte,) es für gut fand,

darüber mit dem biblischen Censor, Herrn O. C. R. Hermes, zu conferiren, der es

alsdann natürlicherweise (denn welche Gewalt sucht nicht ein bloßer Geistlicher

an sich zu reißen?) als unter seine Gerichtsbarkeit gehörig in Beschlag nahm und

sein legi verweigerte.[7] — Die Vorrede sucht nun zu zeigen, daß, wenn eine

Censurcommission über die Rechtsame dessen, dem die Censur einer Schrift

anheim fallen sollte, in Ungewißheit ist, der Autor es nicht auf sie dürfe

ankommen lassen, wie sie sich untereinander einigen möchten, sondern das

Urtheil einer einheimischen Universität aufrufen könne; weil da allein eine jede

Facultät verbunden ist, auf ihre Rechtsame zu halten und eine der anderen

Ansprüche zurückhalten, ein akademischer Senat aber in diesem Rechtsstreit

gültig entscheiden kann. — Um nun alle Gerechtigkeit zu erfüllen, habe ich

diese Schrift vorher der theologischen Facultät zu ihrer Beurtheilung vorgelegt,

ob sie auf dieselbe, als in biblische Theologie eingreifend, Anspruch mache oder

vielmehr ihre Censur, als der philosophischen zuständig, von sich abweise, und

diese Abweisung, dagegen Hinweisung zu der letzteren auch erhalten.

Diesen Vorgang Ihnen, würdigster Mann, mitzutheilen, werde ich durch

Rücksicht auf den möglichen Fall, daß darüber sich etwa ein öffentlicher Zwist

ereignen dürfte, bewogen, um auch in Ihrem Urtheil wegen der Gesetzmäßigkeit

meines Verhaltens, wie ich hoffe, gerechtfertigt zu sein.“

Kant hatte aber auch dadurch, daß er seine Abhandlungen, nach

vorhergehender Censur durch die Königsberger theologische Facultät, in

Buchform erscheinen ließ, weiteren Conflicten, die er so gern vermied, nicht

ausweichen können. Denn in dem Jahre 1794, in welchem die 2. Auflage der

„Religion innerhalb der Grenzen &c.“ erschienen war, erhielt er eine von dem

Minister Wöllmer unterzeichnete Königl. Cabinetsordre, in der ihm in Hinblick

auf seine Religionslehre vorgeworfen wurde, daß er seine Philosophie „zu

Entstellung und Herabwürdigung mancher Haupt- und Grundlehren der heiligen

Schrift und des Christenthums mißbraucht“ und in der er zur „gewissenhaftesten

Verantwortung“ aufgefordert wurde. Zugleich erhielt er den Befehl, sich

„künftighin nichts dergleichen zu Schulden kommen“ zu lassen.

Diese Königl. Cabinetsordre veröffentlichte Kant in Gemeinschaft mit seinem

Verantwortungsschreiben in seiner Schrift: „Streit der Facultäten.“ (1798.)