Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft
Des ersten Theils erster Abschnitt. Die christliche Religion als natürliche Religion.
Offenbarung kann zum Begriff einer Religion nur durch die Vernunft
hinzugedacht werden; weil dieser Begriff selbst als von einer Verbindlichkeit
unter dem Willen eines moralischen Gesetzgebers abgeleitet, ein reiner
Vernunftbegriff ist. Also werden wir selbst eine geoffenbarte Religion einerseits
noch als natürliche, andrerseits aber als gelehrte Religion betrachten, prüfen,
und was, oder wie viel ihr von der einen oder der andern Quelle zustehe,
unterscheiden können.
Es läßt sich aber, wenn wir von einer geoffenbarten (wenigstens einer dafür
angenommenen) Religion zu reden die Absicht haben, dieses nicht wohl thun,
ohne irgend ein Beispiel davon aus der Geschichte herzunehmen, weil wir uns
doch Fälle als Beispiele erdenken müßten, um verständlich zu werden, welcher
Fälle Möglichkeit uns aber selbst bestritten werden könnte. Wir können
also[125] nicht besser thun, als irgend ein Buch, welches dergleichen enthält,
vornehmlich, ein solches, welches mit sittlichen, folglich mit
vernunftverwandten Lehren innigst verwebt ist, zum Zwischenmittel der
Erläuterungen unserer Idee einer geoffenbarten Religion überhaupt zur Hand zu
nehmen, welches wir dann, als eines von den mancherlei Büchern, die von
Religion und Tugend unter dem Credit einer Offenbarung handeln, z. B. des an
sich nützlichen Verfahrens, das, was uns darin reine mithin allgemeine
Vernunftreligion sein mag, herauszusuchen, vor uns nehmen, ohne dabei in das
Geschäft derer, denen die Auslegung desselben Buchs als Inbegriffs positiver
Offenbarungslehren anvertraut ist, einzugreifen, und ihre Auslegung, die sich auf
Gelehrsamkeit gründet, dadurch anfechten zu wollen. Es ist der letzteren
vielmehr vorteilhaft, da sie mit den Philosophen auf einen und denselben Zweck,
nämlich das Moralischgute ausgeht, diese durch ihre eigenen Vernunftgründe
eben dahin zu bringen, wohin sie auf einem andern Wege selbst zu gelangen
denkt. — Dieses Buch mag nun hier das N. T., als Quelle der christlichen
Glaubenslehre sein. Unserer Absicht zufolge wollen wir nun in zwei Abschnitten
erstlich die christliche Religion als natürliche, und dann zweitens als gelehrte
Religion nach ihrem Inhalte und nach den darin vorkommenden Principien
vorstellig machen.
Des ersten Theils erster Abschnitt.
Die christliche Religion als natürliche Religion.
Die natürliche Religion als Moral (in Beziehung auf die Freiheit des Subjects)
verbunden mit dem Begriffe desjenigen, was ihrem letzten Zwecke Effect verschaffen kann, (dem Begriffe von Gott als moralischen Welturheber) und
bezogen auf eine Dauer des Menschen, die diesem ganzen Zwecke angemessen
ist, (auf Unsterblichkeit), ist ein reiner praktischer Vernunftbegriff, der,
ungeachtet seiner unendlichen Fruchtbarkeit doch nur so wenig theoretisches
Vernunftvermögen voraussetzt: daß man jeden Menschen von ihr praktisch
hinreichend überzeugen, und wenigstens die Wirkung derselben Jedermann als
Pflicht zumuthen kann. Sie hat die große Erforderniß der wahren Kirche,
nämlich die Qualification zur Allgemeinheit in sich, sofern man darunter die
Gültigkeit für Jedermann (universalitas vel omnitudo distributiva) d. i.
allgemeine Einhelligkeit versteht. Um sie in diesem Sinne als Weltreligion
auszubreiten und zu erhalten, bedarf sie freilich zwar einer Dienerschaft
(ministerium) der bloß unsichtbaren Kirche, aber keiner Beamten (officiales), d.
i. Lehrer, aber nicht Vorsteher, weil durch Vernunftreligion jedes Einzelnen noch
keine Kirche als allgemeine Vereinigung (omnitudo collectiva) existirt, oder auch
durch jene Idee eigentlich beabsichtigt wird. — Da sich aber eine solche
Einhelligkeit nicht von selbst erhalten, mithin, ohne eine sichtbare Kirche zu
werden, in ihrer Allgemeinheit nicht fortpflanzen dürfte, sondern nur, wenn eine
collective Allgemeinheit, d. i. Vereinigung der Gläubigen in eine (sichtbare)
Kirche nach Principien einer reinen Vernunftreligion dazu kömmt, diese aber aus
jener Einhelligkeit nicht von selbst entspringt, oder auch, wenn sie errichtet
worden wäre, von ihren freien Anhängern (wie oben gezeigt worden) nicht in
einen beharrlichen Zustand, als eine Gemeinschaft der Gläubigen gebracht
werden würde, (indem keiner von diesen Erleuchteten zu seinen
Religionsgesinnungen der Mitgenossenschaft anderer an einer solchen Religion
zu bedürfen glaubt): so wird, wenn über die natürlichen durch bloße Vernunft
erkennbaren Gesetze nicht noch gewisse statutarische, aber zugleich mit
gesetzgebendem Ansehen (Autorität) begleitete, Verordnungen hinzukommen,
dasjenige doch immer noch mangeln, was eine besondere Pflicht der Menschen,
ein Mittel zum höchsten Zwecke derselben, ausmacht, nämlich die beharrliche
Vereinigung derselben zu einer allgemeinen sichtbaren Kirche; welches
Ansehen, ein Stifter derselben zu sein, ein Factum und nicht bloß den reinen
Vernunftbegriff voraussetzt.
Wenn wir nun einen Lehrer annehmen, von dem eine Geschichte (oder
wenigstens die allgemeine nicht gründlich zu bestreitende Meinung) sagt, daß er
eine reine aller Welt faßliche (natürliche) und eindringende Religion, deren
Lehren als uns aufbehalten wir desfalls selbst prüfen können, zuerst öffentlich
und sogar zum Trotz eines lästigen zur moralischen Absicht nicht abzweckenden
herrschenden Kirchenglaubens (dessen Frohndienst zum Beispiel jedes andern in
der Hauptsache bloß statutarischen Glaubens, dergleichen in der Welt zu derselben Zeit allgemein war, dienen kann), vorgetragen habe; wenn wir finden,
daß er jene allgemeine Vernunftreligion zur obersten unnachläßlichen Bedingung
eines jeden Religionsglaubens gemacht habe, und nun gewisse Statuta
hinzugefügt habe, welche Formen und Observanzen enthalten, die zu Mitteln
dienen sollten,[126] eine auf jene Principien zu gründende Kirche zu Stande zu
bringen, so kann man, unerachtet der Zufälligkeit und des Willkührlichen seiner
hierauf abzweckenden Anordnungen, der letzteren doch den Namen der wahren
allgemeinen Kirche, ihm selbst aber das Ansehen nicht streiten,[127] die
Menschen zur Vereinigung in dieselbe berufen zu haben, ohne den Glauben mit
neuen belästigenden Anordnungen eben vermehren, oder auch aus den von ihm
zuerst getroffenen besondere heilige, und für sich selbst als Religionsstücke
verpflichtende Handlungen machen zu wollen.
Man kann nach dieser Beschreibung die Person nicht verfehlen, die zwar nicht
als Stifter der von allen Satzungen reinen in aller Menschen Herz geschriebenen
Religion (denn die ist nicht von willkührlichem Ursprunge), aber doch der ersten
wahren Kirche verehrt werden kann. — Zur Beglaubigung dieser seiner Würde,
als göttlicher Sendung, wollen wir einige seiner Lehren, als zweifelsfreie
Urkunden einer Religion überhaupt, anführen; es mag mit der Geschichte stehen
wie es wolle, (denn in der Idee selbst liegt schon der hinreichende Grund zur
Annahme) und die freilich keine anderen als reine Vernunftlehren werden sein
können; denn diese sind es allein, die sich selbst beweisen, und auf denen also
die Beglaubigung der anderen vorzüglich beruhen muß.
Zuerst will er, daß nicht die Beobachtung äußerer bürgerlicher oder
statutarischer Kirchenpflichten, sondern nur die reine moralische
Herzensgesinnung den Menschen Gott wohlgefällig machen kann, (Matth. V. 20-
48): daß Sünde in Gedanken vor Gott der That gleich geachtet werde (V. 28) und
überhaupt Heiligkeit das Ziel sei, wohin er streben soll (V. 48): daß z. B. im
Herzen hassen, so viel sei als tödten, (V. 22): daß ein dem Nächsten zugefügtes
Unrecht nur durch Genugthuung an ihm selbst, nicht durch gottesdienstliche
Handlungen könne vergütet werden (V. 24), und im Punkte der Wahrhaftigkeit,
das bürgerliche Erpressungsmittel,[128] der Eid, der Achtung für die Wahrheit
selbst Abbruch thue (V. 34-37); — daß der natürliche aber böse Hang des
menschlichen Herzens ganz umgekehrt werden solle; das süße Gefühl der Rache
in Duldsamkeit, (V. 39, 40) und der Haß seiner Feinde in Wohlthätigkeit (V. 44)
übergehen müsse. So, sagt er, sei er gemeint, dem jüdischen Gesetze völlig
Genüge zu thun (V. 17), wobei aber sichtbarlich nicht Schriftgelehrsamkeit,
sondern reine Vernunftreligion die Auslegerin desselben sein muß; denn nach
dem Buchstaben genommen, erlaubte es gerade das Gegentheil von diesem
Allen. — Er läßt überdem doch auch unter den Benennungen der engen Pforte und des schmalen Weges, die Mißdeutung des Gesetzes nicht unbemerkt, welche
sich die Menschen erlauben, um ihre wahre moralische Pflicht vorbeizugehen,
und sich dafür durch Erfüllung der Kirchenpflicht schadlos zu halten, (VII, 13).
[129] Von diesen reinen Gesinnungen fordert er gleichwohl, daß sie sich auch in
Thaten beweisen sollen, (V. 16) und spricht dagegen denen ihre hinterlistige
Hoffnung ab, die den Mangel derselben durch Anrufung und Hochpreisung des
höchsten Gesetzgebers in der Person seines Gesandten zu ersetzen, und sich
Gunst zu erschmeicheln meinen (V. 21). Von diesen Werken will er, daß sie um
des Beispiels willen zur Nachfolge auch öffentlich geschehen sollen (V, 16) und
zwar in fröhlicher Gemüthsstimmung, nicht als knechtisch abgedrungene
Handlungen (VI, 16), und daß so, von einem kleinen Anfange der Mittheilung
und Ausbreitung solcher Gesinnungen, als einem Samenkorne in guten Acker,
oder einem Ferment des Guten, sich die Religion durch innere Kraft allmählig zu
einem Reiche Gottes vermehren würde (XIII, 31, 32, 33). — Endlich faßt er alle
Pflichten 1) in einer allgemeinen Regel zusammen, (welche sowohl das innere,
als das äußere moralische Verhältniß der Menschen in sich begreift), nämlich:
thue deine Pflicht aus keiner andern Triebfeder, als der unmittelbaren
Werthschätzung derselben, d. i. liebe Gott (den Gesetzgeber aller Pflichten) über
Alles, 2) einer besonderen Regel, nämlich die das äußere Verhältniß zu andern
Menschen als allgemeine Pflicht betrifft, liebe einen Jeden als dich selbst, d. i.
befördere ihr Wohl aus unmittelbarem, nicht von eigennützigen Triebfedern
abgeleitetem Wohlwollen, welche Gebote nicht bloß Tugendgesetze, sondern
Vorschriften der Heiligkeit sind, der wir nachstreben sollen, in Ansehung deren
aber die bloße Nachstrebung Tugend heißt. — Denen also, die dieses moralische
Gute mit der Hand im Schooße, als eine himmlische Gabe von oben herab, ganz
passiv zu erwarten meinen, spricht er alle Hoffnung dazu ab. Wer die natürliche
Anlage zum Guten, die in der menschlichen Natur (als ein ihm anvertrautes
Pfund) liegt, unbenutzt läßt, im faulen Vertrauen, ein höherer moralischer
Einfluß werde wohl die ihm mangelnde sittliche Beschaffenheit und
Vollkommenheit sonst ergänzen, dem drohet er an, daß selbst das Gute, was er
aus natürlicher Anlage möchte gethan haben, um dieser Verabsäumung willen
ihm nicht zu statten kommen solle (XXV, 29).
Was nun die dem Menschen sehr natürliche Erwartung eines dem sittlichen
Verhalten des Menschen angemessenen Looses in Ansehung der Glückseligkeit
betrifft, vornehmlich bei so manchen Aufopferungen der letzteren, die des
ersteren wegen haben übernommen werden müssen, so verheißt er (V, 11, 12)
dafür Belohnung einer künftigen Welt; aber nach Verschiedenheit der
Gesinnungen bei diesem Verhalten, denen, die ihre Pflicht um der Belohnung
(oder auch Lossprechung von einer verschuldeten Strafe) willen thaten, auf
andere Art, als den besseren Menschen, die sie bloß um ihrer selbst willen
ausübten. Der, welchen der Eigennutz, der Gott dieser Welt, beherrscht, wird,
wenn er, ohne sich von ihm loszusagen, ihn nur durch Vernunft verfeinert, und
über die enge Grenze des Gegenwärtigen ausdehnt, als ein solcher (Luc. XVI, 3-
9) vorgestellt, der jenen seinen Herrn durch sich selbst betrügt, und ihm
Aufopferungen zum Behuf der Pflicht abgewinnt. Denn, wenn er es in Gedanken
faßt, daß er doch einmal, vielleicht bald, die Welt werde verlassen müssen, daß
er von dem, was er hier besaß, in die andre nichts mitnehmen könne, so
entschließt er sich wohl, das, was er, oder sein Herr, der Eigennutz, hier an
dürftigen Menschen gesetzmäßig zu fordern hatte, von seiner Rechnung
abzuschreiben, und sich gleichsam dafür Anweisungen zahlbar in einer andern
Welt anzuschaffen; wodurch er zwar mehr klüglich als sittlich, was die
Triebfeder solcher wohlthätigen Handlungen betrifft, aber doch dem sittlichen
Gesetze, wenigstens dem Buchstaben nach, gemäß verfährt, und hoffen darf, daß
auch dieses ihm in der Zukunft nicht unvergolten bleiben dürfe.[130] Wenn man
hiermit vergleicht, was von der Wohlthätigkeit an Dürftigen, aus bloßen
Bewegungsgründen der Pflicht. (Matth. XXV, 35-40) gesagt wird, da der
Weltrichter diejenigen, welche den Nothleidenden Hilfe leisteten, ohne sich auch
nur in Gedanken kommen zu lassen, daß so etwas noch einer Belohnung werth
sei, und sie etwa dadurch gleichsam den Himmel zur Belohnung verbänden,
gerade eben darum, weil sie es ohne Rücksicht auf Belohnung thaten, für die
eigentlichen Auserwählten zu seinem Reich erklärt: so sieht man wohl, daß der
Lehrer des Evangeliums, wenn er von der Belohnung in der künftigen Welt
spricht, sie dadurch nicht zur Triebfeder der Handlungen, sondern nur (als
seelenerhebende Vorstellung der Vollendung der göttlichen Güte und Weisheit in
Führung des menschlichen Geschlechts) zum Object der reinsten Verehrung und
des größten moralischen Wohlgefallens für eine die Bestimmung des Menschen
im Ganzen beurtheilende Vernunft habe machen wollen.
Hier ist nun eine vollständige Religion, die allen Menschen durch ihre eigene
Vernunft faßlich und überzeugend vorgelegt werden kann, die über das an einem
Beispiele, dessen Möglichkeit und sogar Nothwendigkeit für uns Urbild der
Nachfolge zu sein (so viel Menschen dessen fähig sind), anschaulich gemacht worden, ohne daß weder die Wahrheit jener Lehren, noch das Ansehen und die