Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft

Des ersten Theils erster Abschnitt. Die christliche Religion als natürliche Religion.

Offenbarung kann zum Begriff einer Religion nur durch die Vernunft

hinzugedacht werden; weil dieser Begriff selbst als von einer Verbindlichkeit

unter dem Willen eines moralischen Gesetzgebers abgeleitet, ein reiner

Vernunftbegriff ist. Also werden wir selbst eine geoffenbarte Religion einerseits

noch als natürliche, andrerseits aber als gelehrte Religion betrachten, prüfen,

und was, oder wie viel ihr von der einen oder der andern Quelle zustehe,

unterscheiden können.

Es läßt sich aber, wenn wir von einer geoffenbarten (wenigstens einer dafür

angenommenen) Religion zu reden die Absicht haben, dieses nicht wohl thun,

ohne irgend ein Beispiel davon aus der Geschichte herzunehmen, weil wir uns

doch Fälle als Beispiele erdenken müßten, um verständlich zu werden, welcher

Fälle Möglichkeit uns aber selbst bestritten werden könnte. Wir können

also[125] nicht besser thun, als irgend ein Buch, welches dergleichen enthält,

vornehmlich, ein solches, welches mit sittlichen, folglich mit

vernunftverwandten Lehren innigst verwebt ist, zum Zwischenmittel der

Erläuterungen unserer Idee einer geoffenbarten Religion überhaupt zur Hand zu

nehmen, welches wir dann, als eines von den mancherlei Büchern, die von

Religion und Tugend unter dem Credit einer Offenbarung handeln, z. B. des an

sich nützlichen Verfahrens, das, was uns darin reine mithin allgemeine

Vernunftreligion sein mag, herauszusuchen, vor uns nehmen, ohne dabei in das

Geschäft derer, denen die Auslegung desselben Buchs als Inbegriffs positiver

Offenbarungslehren anvertraut ist, einzugreifen, und ihre Auslegung, die sich auf

Gelehrsamkeit gründet, dadurch anfechten zu wollen. Es ist der letzteren

vielmehr vorteilhaft, da sie mit den Philosophen auf einen und denselben Zweck,

nämlich das Moralischgute ausgeht, diese durch ihre eigenen Vernunftgründe

eben dahin zu bringen, wohin sie auf einem andern Wege selbst zu gelangen

denkt. — Dieses Buch mag nun hier das N. T., als Quelle der christlichen

Glaubenslehre sein. Unserer Absicht zufolge wollen wir nun in zwei Abschnitten

erstlich die christliche Religion als natürliche, und dann zweitens als gelehrte

Religion nach ihrem Inhalte und nach den darin vorkommenden Principien

vorstellig machen.

 

Des ersten Theils erster Abschnitt.

Die christliche Religion als natürliche Religion.

 

Die natürliche Religion als Moral (in Beziehung auf die Freiheit des Subjects)

verbunden mit dem Begriffe desjenigen, was ihrem letzten Zwecke Effect verschaffen kann, (dem Begriffe von Gott als moralischen Welturheber) und

bezogen auf eine Dauer des Menschen, die diesem ganzen Zwecke angemessen

ist, (auf Unsterblichkeit), ist ein reiner praktischer Vernunftbegriff, der,

ungeachtet seiner unendlichen Fruchtbarkeit doch nur so wenig theoretisches

Vernunftvermögen voraussetzt: daß man jeden Menschen von ihr praktisch

hinreichend überzeugen, und wenigstens die Wirkung derselben Jedermann als

Pflicht zumuthen kann. Sie hat die große Erforderniß der wahren Kirche,

nämlich die Qualification zur Allgemeinheit in sich, sofern man darunter die

Gültigkeit für Jedermann (universalitas vel omnitudo distributiva) d. i.

allgemeine Einhelligkeit versteht. Um sie in diesem Sinne als Weltreligion

auszubreiten und zu erhalten, bedarf sie freilich zwar einer Dienerschaft

(ministerium) der bloß unsichtbaren Kirche, aber keiner Beamten (officiales), d.

i. Lehrer, aber nicht Vorsteher, weil durch Vernunftreligion jedes Einzelnen noch

keine Kirche als allgemeine Vereinigung (omnitudo collectiva) existirt, oder auch

durch jene Idee eigentlich beabsichtigt wird. — Da sich aber eine solche

Einhelligkeit nicht von selbst erhalten, mithin, ohne eine sichtbare Kirche zu

werden, in ihrer Allgemeinheit nicht fortpflanzen dürfte, sondern nur, wenn eine

collective Allgemeinheit, d. i. Vereinigung der Gläubigen in eine (sichtbare)

Kirche nach Principien einer reinen Vernunftreligion dazu kömmt, diese aber aus

jener Einhelligkeit nicht von selbst entspringt, oder auch, wenn sie errichtet

worden wäre, von ihren freien Anhängern (wie oben gezeigt worden) nicht in

einen beharrlichen Zustand, als eine Gemeinschaft der Gläubigen gebracht

werden würde, (indem keiner von diesen Erleuchteten zu seinen

Religionsgesinnungen der Mitgenossenschaft anderer an einer solchen Religion

zu bedürfen glaubt): so wird, wenn über die natürlichen durch bloße Vernunft

erkennbaren Gesetze nicht noch gewisse statutarische, aber zugleich mit

gesetzgebendem Ansehen (Autorität) begleitete, Verordnungen hinzukommen,

dasjenige doch immer noch mangeln, was eine besondere Pflicht der Menschen,

ein Mittel zum höchsten Zwecke derselben, ausmacht, nämlich die beharrliche

Vereinigung derselben zu einer allgemeinen sichtbaren Kirche; welches

Ansehen, ein Stifter derselben zu sein, ein Factum und nicht bloß den reinen

Vernunftbegriff voraussetzt.

Wenn wir nun einen Lehrer annehmen, von dem eine Geschichte (oder

wenigstens die allgemeine nicht gründlich zu bestreitende Meinung) sagt, daß er

eine reine aller Welt faßliche (natürliche) und eindringende Religion, deren

Lehren als uns aufbehalten wir desfalls selbst prüfen können, zuerst öffentlich

und sogar zum Trotz eines lästigen zur moralischen Absicht nicht abzweckenden

herrschenden Kirchenglaubens (dessen Frohndienst zum Beispiel jedes andern in

der Hauptsache bloß statutarischen Glaubens, dergleichen in der Welt zu derselben Zeit allgemein war, dienen kann), vorgetragen habe; wenn wir finden,

daß er jene allgemeine Vernunftreligion zur obersten unnachläßlichen Bedingung

eines jeden Religionsglaubens gemacht habe, und nun gewisse Statuta

hinzugefügt habe, welche Formen und Observanzen enthalten, die zu Mitteln

dienen sollten,[126] eine auf jene Principien zu gründende Kirche zu Stande zu

bringen, so kann man, unerachtet der Zufälligkeit und des Willkührlichen seiner

hierauf abzweckenden Anordnungen, der letzteren doch den Namen der wahren

allgemeinen Kirche, ihm selbst aber das Ansehen nicht streiten,[127] die

Menschen zur Vereinigung in dieselbe berufen zu haben, ohne den Glauben mit

neuen belästigenden Anordnungen eben vermehren, oder auch aus den von ihm

zuerst getroffenen besondere heilige, und für sich selbst als Religionsstücke

verpflichtende Handlungen machen zu wollen.

Man kann nach dieser Beschreibung die Person nicht verfehlen, die zwar nicht

als Stifter der von allen Satzungen reinen in aller Menschen Herz geschriebenen

Religion (denn die ist nicht von willkührlichem Ursprunge), aber doch der ersten

wahren Kirche verehrt werden kann. — Zur Beglaubigung dieser seiner Würde,

als göttlicher Sendung, wollen wir einige seiner Lehren, als zweifelsfreie

Urkunden einer Religion überhaupt, anführen; es mag mit der Geschichte stehen

wie es wolle, (denn in der Idee selbst liegt schon der hinreichende Grund zur

Annahme) und die freilich keine anderen als reine Vernunftlehren werden sein

können; denn diese sind es allein, die sich selbst beweisen, und auf denen also

die Beglaubigung der anderen vorzüglich beruhen muß.

Zuerst will er, daß nicht die Beobachtung äußerer bürgerlicher oder

statutarischer Kirchenpflichten, sondern nur die reine moralische

Herzensgesinnung den Menschen Gott wohlgefällig machen kann, (Matth. V. 20-

48): daß Sünde in Gedanken vor Gott der That gleich geachtet werde (V. 28) und

überhaupt Heiligkeit das Ziel sei, wohin er streben soll (V. 48): daß z. B. im

Herzen hassen, so viel sei als tödten, (V. 22): daß ein dem Nächsten zugefügtes

Unrecht nur durch Genugthuung an ihm selbst, nicht durch gottesdienstliche

Handlungen könne vergütet werden (V. 24), und im Punkte der Wahrhaftigkeit,

das bürgerliche Erpressungsmittel,[128] der Eid, der Achtung für die Wahrheit

selbst Abbruch thue (V. 34-37); — daß der natürliche aber böse Hang des

menschlichen Herzens ganz umgekehrt werden solle; das süße Gefühl der Rache

in Duldsamkeit, (V. 39, 40) und der Haß seiner Feinde in Wohlthätigkeit (V. 44)

übergehen müsse. So, sagt er, sei er gemeint, dem jüdischen Gesetze völlig

Genüge zu thun (V. 17), wobei aber sichtbarlich nicht Schriftgelehrsamkeit,

sondern reine Vernunftreligion die Auslegerin desselben sein muß; denn nach

dem Buchstaben genommen, erlaubte es gerade das Gegentheil von diesem

Allen. — Er läßt überdem doch auch unter den Benennungen der engen Pforte und des schmalen Weges, die Mißdeutung des Gesetzes nicht unbemerkt, welche

sich die Menschen erlauben, um ihre wahre moralische Pflicht vorbeizugehen,

und sich dafür durch Erfüllung der Kirchenpflicht schadlos zu halten, (VII, 13).

[129] Von diesen reinen Gesinnungen fordert er gleichwohl, daß sie sich auch in

Thaten beweisen sollen, (V. 16) und spricht dagegen denen ihre hinterlistige

Hoffnung ab, die den Mangel derselben durch Anrufung und Hochpreisung des

höchsten Gesetzgebers in der Person seines Gesandten zu ersetzen, und sich

Gunst zu erschmeicheln meinen (V. 21). Von diesen Werken will er, daß sie um

des Beispiels willen zur Nachfolge auch öffentlich geschehen sollen (V, 16) und

zwar in fröhlicher Gemüthsstimmung, nicht als knechtisch abgedrungene

Handlungen (VI, 16), und daß so, von einem kleinen Anfange der Mittheilung

und Ausbreitung solcher Gesinnungen, als einem Samenkorne in guten Acker,

oder einem Ferment des Guten, sich die Religion durch innere Kraft allmählig zu

einem Reiche Gottes vermehren würde (XIII, 31, 32, 33). — Endlich faßt er alle

Pflichten 1) in einer allgemeinen Regel zusammen, (welche sowohl das innere,

als das äußere moralische Verhältniß der Menschen in sich begreift), nämlich:

thue deine Pflicht aus keiner andern Triebfeder, als der unmittelbaren

Werthschätzung derselben, d. i. liebe Gott (den Gesetzgeber aller Pflichten) über

Alles, 2) einer besonderen Regel, nämlich die das äußere Verhältniß zu andern

Menschen als allgemeine Pflicht betrifft, liebe einen Jeden als dich selbst, d. i.

befördere ihr Wohl aus unmittelbarem, nicht von eigennützigen Triebfedern

abgeleitetem Wohlwollen, welche Gebote nicht bloß Tugendgesetze, sondern

Vorschriften der Heiligkeit sind, der wir nachstreben sollen, in Ansehung deren

aber die bloße Nachstrebung Tugend heißt. — Denen also, die dieses moralische

Gute mit der Hand im Schooße, als eine himmlische Gabe von oben herab, ganz

passiv zu erwarten meinen, spricht er alle Hoffnung dazu ab. Wer die natürliche

Anlage zum Guten, die in der menschlichen Natur (als ein ihm anvertrautes

Pfund) liegt, unbenutzt läßt, im faulen Vertrauen, ein höherer moralischer

Einfluß werde wohl die ihm mangelnde sittliche Beschaffenheit und

Vollkommenheit sonst ergänzen, dem drohet er an, daß selbst das Gute, was er

aus natürlicher Anlage möchte gethan haben, um dieser Verabsäumung willen

ihm nicht zu statten kommen solle (XXV, 29).

Was nun die dem Menschen sehr natürliche Erwartung eines dem sittlichen

Verhalten des Menschen angemessenen Looses in Ansehung der Glückseligkeit

betrifft, vornehmlich bei so manchen Aufopferungen der letzteren, die des

ersteren wegen haben übernommen werden müssen, so verheißt er (V, 11, 12)

dafür Belohnung einer künftigen Welt; aber nach Verschiedenheit der

Gesinnungen bei diesem Verhalten, denen, die ihre Pflicht um der Belohnung

(oder auch Lossprechung von einer verschuldeten Strafe) willen thaten, auf

andere Art, als den besseren Menschen, die sie bloß um ihrer selbst willen

ausübten. Der, welchen der Eigennutz, der Gott dieser Welt, beherrscht, wird,

wenn er, ohne sich von ihm loszusagen, ihn nur durch Vernunft verfeinert, und

über die enge Grenze des Gegenwärtigen ausdehnt, als ein solcher (Luc. XVI, 3-

9) vorgestellt, der jenen seinen Herrn durch sich selbst betrügt, und ihm

Aufopferungen zum Behuf der Pflicht abgewinnt. Denn, wenn er es in Gedanken

faßt, daß er doch einmal, vielleicht bald, die Welt werde verlassen müssen, daß

er von dem, was er hier besaß, in die andre nichts mitnehmen könne, so

entschließt er sich wohl, das, was er, oder sein Herr, der Eigennutz, hier an

dürftigen Menschen gesetzmäßig zu fordern hatte, von seiner Rechnung

abzuschreiben, und sich gleichsam dafür Anweisungen zahlbar in einer andern

Welt anzuschaffen; wodurch er zwar mehr klüglich als sittlich, was die

Triebfeder solcher wohlthätigen Handlungen betrifft, aber doch dem sittlichen

Gesetze, wenigstens dem Buchstaben nach, gemäß verfährt, und hoffen darf, daß

auch dieses ihm in der Zukunft nicht unvergolten bleiben dürfe.[130] Wenn man

hiermit vergleicht, was von der Wohlthätigkeit an Dürftigen, aus bloßen

Bewegungsgründen der Pflicht. (Matth. XXV, 35-40) gesagt wird, da der

Weltrichter diejenigen, welche den Nothleidenden Hilfe leisteten, ohne sich auch

nur in Gedanken kommen zu lassen, daß so etwas noch einer Belohnung werth

sei, und sie etwa dadurch gleichsam den Himmel zur Belohnung verbänden,

gerade eben darum, weil sie es ohne Rücksicht auf Belohnung thaten, für die

eigentlichen Auserwählten zu seinem Reich erklärt: so sieht man wohl, daß der

Lehrer des Evangeliums, wenn er von der Belohnung in der künftigen Welt

spricht, sie dadurch nicht zur Triebfeder der Handlungen, sondern nur (als

seelenerhebende Vorstellung der Vollendung der göttlichen Güte und Weisheit in

Führung des menschlichen Geschlechts) zum Object der reinsten Verehrung und

des größten moralischen Wohlgefallens für eine die Bestimmung des Menschen

im Ganzen beurtheilende Vernunft habe machen wollen.

Hier ist nun eine vollständige Religion, die allen Menschen durch ihre eigene

Vernunft faßlich und überzeugend vorgelegt werden kann, die über das an einem

Beispiele, dessen Möglichkeit und sogar Nothwendigkeit für uns Urbild der

Nachfolge zu sein (so viel Menschen dessen fähig sind), anschaulich gemacht worden, ohne daß weder die Wahrheit jener Lehren, noch das Ansehen und die