Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft

Erster Abschnitt. Von dem Rechtsanspruche des guten Princips auf die Herrschaft über den Menschen.

verdient allein den Namen der Weisheit, in Vergleichung, mit welcher das Laster

zwar auch Thorheit genannt werden kann, aber nur alsdann, wenn die Vernunft

genugsam Stärke in sich fühlt, um es (und alle Anreize dazu) zu verachten, und

nicht bloß als ein zu fürchtendes Wesen zu hassen, und sich dagegen zu

bewaffnen.

Wenn der Stoiker also den moralischen Kampf des Menschen bloß als Streit

mit seinen (an sich unschuldigen) Neigungen, sofern sie als Hindernisse der

Befolgung seiner Pflicht überwunden werden müssen, dachte: so konnte er, weil

er kein besonderes positives (an sich böses) Princip annimmt, die Ursache der

Uebertretung nur in der Unterlassung setzen, jene zu bekämpfen; da aber diese

Unterlassung selbst pflichtwidrig (Uebertretung), nicht bloßer Naturfehler ist,

und, nun die Ursache derselben nicht wiederum (ohne im Zirkel zu erklären) in

den Neigungen, sondern nur in dem, was die Willkühr, als freie Willkühr

bestimmt, (im inneren ersten Grunde der Maximen, die mit den Neigungen im

Einverständnisse sind) gesucht werden kann, so läßt sich’s wohl begreifen, wie

Philosophen, denen ein Erklärungsgrund, welcher ewig in Dunkel eingehüllt

bleibt,[43] und obgleich unumgänglich, dennoch unwillkommen ist, den

eigentlichen Gegner des Guten verkennen konnten, mit dem sie den Kampf zu

bestehen glaubten.

Es darf also nicht befremden, wenn ein Apostel diesen unsichtbaren, nur

durch seine Wirkungen auf uns kennbaren, die Grundsätze verderbenden Feind,

als außer uns, und zwar als bösen Geist vorstellig macht: „wir haben nicht mit

Fleisch und Blut (den natürlichen Neigungen), sondern mit Fürsten und

Gewaltigen — mit bösen Geistern zu kämpfen.“ Ein Ausdruck, der nicht, um

unsere Erkenntniß über die Sinnenwelt hinaus zu erweitern, sondern nur um den

Begriff des für uns unergründlichen, für den praktischen Gebrauch anschaulich

zu machen, angelegt zu sein scheint; denn übrigens ist es zum Behuf des letztern

für uns einerlei, ob wir den Verführer bloß in uns selbst, oder auch außer uns

setzen, weil die Schuld uns im letzten Falle um nichts minder trifft, als im

ersteren, als die wir von ihm nicht verführt werden würden, wenn wir mit ihm

nicht im geheimen Einverständnisse wären.[44] — Wir wollen diese ganze

Betrachtung in zwei Abschnitte eintheilen.

 

Erster Abschnitt.

Von dem Rechtsanspruche des guten Princips auf die Herrschaft

über den Menschen.