Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft
Erster Abschnitt. Von dem Rechtsanspruche des guten Princips auf die Herrschaft über den Menschen.
verdient allein den Namen der Weisheit, in Vergleichung, mit welcher das Laster
zwar auch Thorheit genannt werden kann, aber nur alsdann, wenn die Vernunft
genugsam Stärke in sich fühlt, um es (und alle Anreize dazu) zu verachten, und
nicht bloß als ein zu fürchtendes Wesen zu hassen, und sich dagegen zu
bewaffnen.
Wenn der Stoiker also den moralischen Kampf des Menschen bloß als Streit
mit seinen (an sich unschuldigen) Neigungen, sofern sie als Hindernisse der
Befolgung seiner Pflicht überwunden werden müssen, dachte: so konnte er, weil
er kein besonderes positives (an sich böses) Princip annimmt, die Ursache der
Uebertretung nur in der Unterlassung setzen, jene zu bekämpfen; da aber diese
Unterlassung selbst pflichtwidrig (Uebertretung), nicht bloßer Naturfehler ist,
und, nun die Ursache derselben nicht wiederum (ohne im Zirkel zu erklären) in
den Neigungen, sondern nur in dem, was die Willkühr, als freie Willkühr
bestimmt, (im inneren ersten Grunde der Maximen, die mit den Neigungen im
Einverständnisse sind) gesucht werden kann, so läßt sich’s wohl begreifen, wie
Philosophen, denen ein Erklärungsgrund, welcher ewig in Dunkel eingehüllt
bleibt,[43] und obgleich unumgänglich, dennoch unwillkommen ist, den
eigentlichen Gegner des Guten verkennen konnten, mit dem sie den Kampf zu
bestehen glaubten.
Es darf also nicht befremden, wenn ein Apostel diesen unsichtbaren, nur
durch seine Wirkungen auf uns kennbaren, die Grundsätze verderbenden Feind,
als außer uns, und zwar als bösen Geist vorstellig macht: „wir haben nicht mit
Fleisch und Blut (den natürlichen Neigungen), sondern mit Fürsten und
Gewaltigen — mit bösen Geistern zu kämpfen.“ Ein Ausdruck, der nicht, um
unsere Erkenntniß über die Sinnenwelt hinaus zu erweitern, sondern nur um den
Begriff des für uns unergründlichen, für den praktischen Gebrauch anschaulich
zu machen, angelegt zu sein scheint; denn übrigens ist es zum Behuf des letztern
für uns einerlei, ob wir den Verführer bloß in uns selbst, oder auch außer uns
setzen, weil die Schuld uns im letzten Falle um nichts minder trifft, als im
ersteren, als die wir von ihm nicht verführt werden würden, wenn wir mit ihm
nicht im geheimen Einverständnisse wären.[44] — Wir wollen diese ganze
Betrachtung in zwei Abschnitte eintheilen.
Erster Abschnitt.
Von dem Rechtsanspruche des guten Princips auf die Herrschaft
über den Menschen.