Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft
§ 3. Vom Pfaffenthum[138] als einem Regiment im Afterdienst des guten Princips.
etwas zu thun.
Der Wahn durch religiöse Handlungen des Cultus etwas in Ansehung der
Rechtfertigung vor Gott auszurichten, ist der religiöse Aberglaube; so wie der
Wahn dieses durch Bestrebung zu einem vermeintlichen Umgange mit Gott
bewirken zu wollen, die religiöse Schwärmerei. — Es ist abergläubischer Wahn,
durch Handlungen, die ein jeder Mensch thun kann, ohne daß er eben ein guter
Mensch sein darf, Gott wohlgefällig werden zu wollen (z. B. durch Bekenntniß
statutarischer Glaubenssätze, durch Beobachtung kirchlicher Observanz und
Zucht u. dgl.). Er wird aber darum abergläubisch genannt, weil er sich bloße
Naturmittel (nicht moralische) wählt, die zu dem, was nicht Natur ist, (d. i. dem
sittlich Guten), für sich schlechterdings nichts wirken können. — Ein Wahn aber
heißt schwärmerisch, wo sogar das eingebildete Mittel, als übersinnlich, nicht in
dem Vermögen des Menschen ist, ohne noch auf die Unerreichbarkeit des
dadurch beabsichtigten übersinnlichen Zwecks zu sehen; denn dieses Gefühl der
unmittelbaren Gegenwart des höchsten Wesens und die Unterscheidung
desselben von jedem andern, selbst dem moralischen Gefühl, wäre eine
Empfänglichkeit einer Anschauung, für die in der menschlichen Natur kein Sinn
ist. — Der abergläubische Wahn, weil er ein an sich für manches Subject
taugliches und diesem zugleich mögliches Mittel, wenigstens den Hindernissen
einer Gott wohlgefälligen Gesinnung entgegen zu wirken, enthält, ist doch mit
der Vernunft sofern verwandt, und nur zufälliger Weise dadurch, daß er das, was
bloß Mittel sein kann, zum unmittelbar Gott wohlgefälligen Gegenstande macht,
verwerflich; dagegen ist der schwärmerische Religionswahn der moralische Tod
der Vernunft, ohne die doch gar keine Religion, als welche, wie alle Moralität
überhaupt, auf Grundsätze gegründet werden muß, stattfinden kann.
Der allem Religionswahn abhelfende oder vorbeugende Grundsatz eines
Kirchenglaubens ist also: daß dieser neben den statutarischen Sätzen, deren er
vorjetzt nicht gänzlich entbehren kann, doch zugleich ein Princip in sich
enthalten müsse, die Religion des guten Lebenswandels, als das eigentliche Ziel,
um jener dereinst gar entbehren zu können, herbeizuführen.
§ 3. Vom Pfaffenthum[138]als einem Regiment im Afterdienst des guten
Princips.
Die Verehrung mächtiger unsichtbarer Wesen, welche dem hilflosen Menschen
durch die natürliche auf dem Bewußtsein seines Unvermögens gegründete
Furcht abgenöthigt wurde, fieng nicht sogleich mit einer Religion, sondern von einem knechtischen Gottes- (oder Götzen-) Dienste an, welcher, wenn er eine
gewisse öffentlich-gesetzliche Form bekommen hatte, ein Tempeldienst, und nur,
nachdem mit diesen Gesetzen allmählig die moralische Bildung der Menschen
verbunden worden, ein Kirchendienst wurde: denen beiden ein Geschichtsglaube
zum Grunde liegt, bis man endlich, diesen bloß für provisorisch, und in ihm die
symbolische Darstellung und das Mittel der Beförderung eines reinen
Religionsglaubens, zu sehen angefangen hat.
Von einem tungusischen Schaman, bis zu dem Kirche und Staat zugleich
regierenden europäischen Prälaten, oder (wollen wir statt der Häupter und
Anführer nur auf die Glaubensanhänger nach ihrer eignen Vorstellungsart
sehen), zwischen dem ganz sinnlichen Mogulitzen,[139] der die Tatze von einem
Bärenfell sich des Morgens auf sein Haupt legt, mit dem kurzen Gebet: „Schlag
mich nicht todt!“ bis zum sublimirten Puritaner und Independenten in
Konnecticut ist zwar ein mächtiger Abstand in der Manier, aber nicht im Princip
zu glauben; denn, was dieses betrifft, so gehören sie insgesammt zu einer und
derselben Classe, derer nämlich, die in dem, was an sich keinen bessern
Menschen ausmacht, (im Glauben gewisser statutarischer Sätze, oder Begehen
gewisser willkührlicher Observanzen) ihren Gottesdienst setzen. Diejenigen
allein, die ihn lediglich in der Gesinnung eines guten Lebenswandels zu finden
gemeint sind, unterscheiden sich von jenen durch den Ueberschritt zu einem
ganz andern und über das erste weit erhabenen Princip, demjenigen nämlich,
wodurch sie sich zu einer (unsichtbaren) Kirche bekennen, die alle
Wohldenkenden in sich befaßt, und, ihrer wesentlichen Beschaffenheit nach,
allein die wahre allgemeine sein kann.
Die unsichtbare Macht, welche über das Schicksal der Menschen gebietet, zu
ihrem Vortheil zu lenken, ist eine Absicht, die sie alle haben; nur wie das
anzufangen sei, darüber denken sie verschieden. Wenn sie jene Macht für ein
verständiges Wesen halten, und ihr also einen Willen beilegen, von dem sie ihr
Loos erwarten, so kann ihr Bestreben nur in der Auswahl der Art bestehen, wie
sie, als seinem Willen unterworfene Wesen, durch ihr Thun und Lassen ihm
gefällig werden können. Wenn sie es als moralisches Wesen denken, so
überzeugen sie sich leicht durch ihre eigene Vernunft, daß die Bedingung, sein
Wohlgefallen zu erwerben, ihr moralisch guter Lebenswandel, vornehmlich die
reine Gesinnung, als das subjective Princip desselben, sein müsse. Aber das
höchste Wesen kann doch auch vielleicht noch überdem auf eine Art gedient sein
wollen, die uns durch bloße Vernunft nicht bekannt werden kann, nämlich durch
Handlungen, denen für sich selbst wir zwar nichts Moralisches ansehen, die aber
doch entweder als von ihm geboten, oder auch nur, um unsere Unterwürfigkeit
gegen ihn überhaupt[140] zu bezeugen, willkührlich von uns unternommen werden; in welchen beiden Verfahrungsarten, wenn sie ein Ganzes systematisch
geordneter Beschäftigungen ausmachen, sie also überhaupt einen Dienst Gottes
setzen. — Wenn nun beide verbunden sein sollen, so wird entweder jede als
unmittelbar, oder eine von beiden nur als Mittel zu der andern, als dem
eigentlichen Dienste Gottes, für die Art angenommen werden müssen, Gott wohl
zu gefallen. Daß der moralische Dienst Gottes (officium liberum) ihm
unmittelbar gefalle, leuchtet von selbst ein. Er kann aber nicht für die oberste
Bedingung, alles Wohlgefallens am Menschen anerkannt werden, (welches auch
schon im Begriff der Moralität liegt), wenn der Lohndienst (officium
mercenarium) auch als für sich allein Gott wohlgefällig betrachtet werden
könnte; denn alsdann würde Niemand wissen können,[141] welcher Dienst in
einem vorkommenden Falle vorzüglicher wäre, um das Urtheil über seine Pflicht
darnach einzurichten, oder wie sie sich einander ergänzten. Also werden
Handlungen, die an sich keinen moralischen Werth haben, nur sofern sie als
Mittel zur Beförderung dessen, was an Handlungen unmittelbar gut ist, (zur
Moralität) dienen, d. i. um des moralischen Dienstes Gottes willen, als ihm
wohlgefällig angenommen werden müssen.
Der Mensch nun, welcher Handlungen, die für sich selbst nichts Gott
Wohlgefälliges (Moralisches) enthalten, doch als Mittel braucht, das göttliche
unmittelbare Wohlgefallen an ihm und hiemit die Erfüllung seiner Wünsche zu
erwerben, steht in dem Wahn [[des Besitzes]][142] einer Kunst durch ganz
natürliche Mittel eine übernatürliche Wirkung zuwege zu bringen; dergleichen
Versuche man das Zaubern zu nennen pflegt, welches Wort wir aber, (da es den
Nebenbegriff einer Gemeinschaft mit dem bösen Princip bei sich führt, dagegen
jene Versuche doch auch als übrigens in guter moralischer Absicht aus
Mißverstand unternommen gedacht werden können), gegen das sonst bekannte
Wort des Fetischmachens austauschen wollen. Eine übernatürliche Wirkung aber
eines Menschen würde diejenige sein, die nur dadurch in seinen Gedanken
möglich ist, daß er vermeintlich auf Gott wirkt, und sich desselben als Mittels
bedient, um eine Wirkung in der Welt hervorzubringen, dazu seine Kräfte, ja
nicht einmal seine Einsicht, ob sie auch Gott wohlgefällig sein möchte, für sich
nicht zulangen; welches schon in seinem Begriffe eine Ungereimtheit enthält.
Wenn der Mensch aber, außerdem, daß er durch das, was ihn unmittelbar zum
Gegenstande des göttlichen Wohlgefallens macht, (durch die thätige Gesinnung
eines guten Lebenswandels), sich noch überdem vermittelst gewisser
Förmlichkeiten der Ergänzung seines Unvermögens durch einen übernatürlichen
Beistand würdig zu machen sucht, und in dieser Absicht durch Observanzen, die
zwar keinen unmittelbaren Werth haben, aber doch zur Beförderung jener
moralischen Gesinnung, als Mittel dienen, sich für die Erreichung des Objects seiner guten moralischen Wünsche bloß empfänglich zu machen meint, so
rechnet er zwar, zur Ergänzung seines natürlichen Unvermögens, auf etwas
Uebernatürliches, aber doch nicht als auf etwas vom Menschen (durch Einfluß
auf den göttlichen Willen) Gewirktes, sondern Empfangenes, was er hoffen, aber
nicht hervorbringen kann. — Wenn ihm aber Handlungen, die an sich, so viel
wir einsehen, nichts moralisches Gott Wohlgefälliges enthalten, gleichwohl
seiner Meinung nach zu einem Mittel, ja zur Bedingung dienen sollen, die
Erhaltung seiner Wünsche unmittelbar von Gott zu erwarten: so muß er in dem
Wahne stehen, daß, ob er gleich für dieses Uebernatürliche weder ein physisches
Vermögen, noch eine moralische Empfänglichkeit hat, er es doch durch
natürliche, an sich aber mit der Moralität gar nicht verwandte Handlungen
(welche auszuüben es keiner Gott wohlgefälligen Gesinnung bedarf, die der
ärgste Mensch also eben sowohl, als der beste, ausüben kann), durch Formeln
der Anrufung, durch Bekenntnisse eines Lohnglaubens, durch kirchliche
Observanzen u. dgl. bewirken, und so den Beistand der Gottheit gleichsam
herbeizaubern könne; denn es ist zwischen bloß physischen Mitteln und einer
moralisch wirkenden Ursache gar keine Verknüpfung nach irgend einem
Gesetze, welches sich die Vernunft denken kann, nach welchem die letztere
durch die erstere zu gewissen Wirkungen als bestimmbar vorgestellt werden
könnte.
Wer also die Beobachtung statutarischer einer Offenbarung bedürfenden
Gesetze als zur Religion nothwendig, und zwar nicht bloß als Mittel für die
moralische Gesinnung, sondern als die objective Bedingung, Gott dadurch
unmittelbar wohlgefällig zu werden, voranschickt, und diesem
Geschichtsglauben die Bestrebung zum guten Lebenswandel nachsetzt, (anstatt
daß die erstere als etwas, was nur bedingterweise Gott wohlgefällig sein kann,
sich nach dem letzteren, was ihm allein schlechthin wohlgefällt, richten muß),
der verwandelt den Dienst Gottes in ein bloßes Fetischmachen, und übt einen
Afterdienst aus, der alle Bearbeitung zur wahren Religion rückgängig macht. So
viel liegt, wenn man zwei gute Sachen verbinden will, an der Ordnung, in der
man sie verbindet! — In dieser Unterscheidung aber besteht die wahre
Aufklärung; der Dienst Gottes wird dadurch allererst ein freier, mithin
moralischer Dienst. Wenn man aber davon abgeht, so wird, statt der Freiheit der
Kinder Gottes, dem Menschen vielmehr das Joch eines Gesetzes (des
statutarischen) auferlegt, welches dadurch, daß es als unbedingte Nöthigung
etwas zu glauben, was nur historisch erkannt werden, und darum nicht für
Jedermann überzeugend sein kann, ein für gewissenhafte Menschen noch weit
schwereres Joch ist,[143] als der ganze Kram frommer auferlegter Observanzen
immer sein mag, bei denen es genug ist, daß man sie begeht, um mit einem eingerichteten kirchlichen gemeinen Wesen zusammen zu passen, ohne daß
Jemand innerlich oder äußerlich das Bekenntniß seines Glaubens ablegen darf,
daß er es für eine von Gott gestiftete Anordnung halte: denn durch dieses wird
eigentlich das Gewissen belästigt.
Das Pfaffenthum ist also die Verfassung einer Kirche, sofern in ihr ein
Fetischdienst regiert, welches allemal da anzutreffen ist, wo nicht Principien der
Sittlichkeit, sondern statutarische Gebote, Glaubensregeln und Observanzen die
Grundlage und das Wesentliche desselben ausmachen. Nun giebt es zwar
manche Kirchenformen, in denen das Fetischmachen so mannichfaltig und so
mechanisch ist, daß es beinahe alle Moralität mithin auch Religion zu
verdrängen, und ihre Stelle vertreten zu sollen, scheint, und so ans Heidenthum
sehr nahe angrenzt; allein auf das mehr oder weniger kömmt es hier nicht eben
an, wo der Werth oder Unwerth auf der Beschaffenheit des zu oberst
verbindenden Princips beruht. Wenn dieses die gehorsame Unterwerfung unter
eine Satzung, als Frohndienst, nicht aber die freie Huldigung auferlegt, die dem
moralischen Gesetze zu oberst geleistet werden soll; so mögen der auferlegten
Observanzen noch so wenig sein; genug, wenn sie für unbedingt nothwendig
erklärt werden, so ist das immer ein Fetischglauben, durch den die Menge
regiert, und durch den Gehorsam unter eine Kirche (nicht der Religion) ihrer
moralischen Freiheit beraubt wird. Die Verfassung derselben (Hierarchie) mag
monarchisch, oder aristokratisch, oder demokratisch sein: das betrifft nur die
Organisation; die Constitution derselben ist und bleibt doch unter allen diesen
Formen immer despotisch. Wo Statute des Glaubens zum Constitutionalgesetz
gezählt werden, da herrscht ein Clerus, der der Vernunft, und selbst zuletzt der
Schriftgelehrsamkeit gar wohl entbehren zu können glaubt, weil er als einzig
autorisirter Bewahrer und Ausleger des Willens des unsichtbaren Gesetzgebers
die Glaubensvorschrift ausschließlich zu verwalten, die Autorität hat, und also
mit dieser Gewalt versehen, nicht überzeugen, sondern nur befehlen darf. —
Weil nun, außer diesem Clerus alles Uebrige Laie ist, (das Oberhaupt des
politischen gemeinen Wesens nicht ausgenommen): so beherrscht die Kirche
zuletzt den Staat, nicht eben durch Gewalt, sondern durch Einfluß auf die
Gemüther, überdem auch durch Vorspiegelung des Nutzens, den dieser
vorgeblich aus einem unbedingten Gehorsam soll ziehen können, zu dem eine
geistige Disciplin selbst das Denken des Volks gewöhnt hat; wobei aber
unvermerkt die Gewöhnung an Heuchelei die Redlichkeit und Treue der
Unterthanen untergräbt, sie zum Scheindienst auch in bürgerlichen Pflichten
abwitzigt, und wie alle fehlerhaft genommene Principien, gerade das Gegentheil von dem hervorbringt, was beabsichtigt war.
Das Alles ist aber die unvermeidliche Folge von der beim ersten Anblick
unbedenklich scheinenden Versetzung der Principien des allein seligmachenden
Religionsglaubens, indem es darauf ankam, welchem von beiden man die erste
Stelle als oberste Bedingung (der das andre untergeordnet ist), einräumen sollte.
Es ist billig, es ist vernünftig, anzunehmen, daß nicht bloß „Weise nach dem
Fleisch“ Gelehrte oder Vernünftler zu dieser Aufklärung in Ansehung ihres
wahren Heils berufen sein werden; — denn dieses Glaubens soll das ganze
menschliche Geschlecht fähig sein — sondern „was thöricht ist vor der Welt;“
selbst der Unwissende oder an Begriffen Eingeschränkteste muß auf eine solche
Belehrung und innere Ueberzeugung Anspruch machen können. Nun scheint
zwar ein Geschichtsglaube, vornehmlich, wenn die Begriffe, deren er bedarf, um
die Nachrichten zu fassen, ganz anthropologisch und der Sinnlichkeit sehr
anpassend sind, gerade von dieser Art zu sein. Denn was ist leichter, als eine
solche sinnlich gemachte und einfältige Erzählung aufzufassen und einander
mitzutheilen, oder von Geheimnissen die Worte nachzusprechen, mit denen es
gar nicht nöthig ist, einen Sinn zu verbinden; wie leicht findet dergleichen,
vornehmlich bei einem großen verheißenen Interesse, allgemeinen Eingang, und
wie tief wurzelt ein Glaube an die Wahrheit einer solchen Erzählung, die sich
überdem auf eine von langer Zeit her für authentisch anerkannte Urkunde
gründet, und so ist ein solcher Glaube freilich auch den gemeinsten
menschlichen Fähigkeiten angemessen. Allein, ob zwar die Kundmachung einer
solchen Begebenheit sowohl, als auch der Glaube an darauf gegründete
Verhaltungsregeln nicht gerade oder vorzüglich für Gelehrte oder Weltweise
gegeben sein darf: so sind diese doch auch davon nicht ausgeschlossen, und da
finden sich nun so viel Bedenklichkeiten, theils in Ansehung ihrer Wahrheit,
theils in Ansehung des Sinnes, darin ihr Vortrag genommen werden soll, daß
einen solchen Glauben, der so vielen (selbst aufrichtig gemeinten) Streitigkeiten
unterworfen ist, für die oberste Bedingung eines allgemeinen und allein
seligmachenden Glaubens anzunehmen, das Widersinnischste ist, was man
denken kann. — Nun giebt es aber ein praktisches Erkenntniß, das, ob es gleich
lediglich auf Vernunft beruht, und keiner Geschichtslehre bedarf, doch jedem,
auch dem einfältigsten Menschen, so nahe liegt, als ob es ihm buchstäblich ins
Herz geschrieben wäre: ein Gesetz, was man nur nennen darf, um sich über sein
Ansehen mit jedem sofort einzuverstehen, und welches in Jedermanns
Bewußtsein unbedingte Verbindlichkeit bei sich führt, nämlich das der Moralität;
und was noch mehr ist, diese Erkenntniß führt, entweder schon für sich allein auf den Glauben an Gott, oder bestimmt wenigstens allein seinen Begriff als den
eines moralischen Gesetzgebers, mithin leitet es zu einem reinen
Religionsglauben, der jedem Menschen nicht allein begreiflich, sondern auch im
höchsten Grade ehrwürdig ist; ja er führt dahin so natürlich, daß, wenn man den
Versuch machen will, man finden wird, daß er jedem Menschen, ohne ihm etwas
davon gelehrt zu haben, ganz und gar abgefragt werden kann. Es ist also nicht
allein klüglich gehandelt, von diesem anzufangen, und den Geschichtsglauben,
der damit harmonirt, auf ihn folgen zu lassen, sondern es ist auch Pflicht, ihn zur
obersten Bedingung zu machen, unter der wir allein hoffen können, des Heils
theilhaftig zu werden, was uns ein Geschichtsglaube immer verheißen mag, und
zwar dergestalt, daß wir diesen nur nach der Auslegung, welche der reine
Religionsglaube ihm giebt, für allgemein verbindlich können, oder dürfen, gelten
lassen, (weil dieser allgemein gültige Lehre enthält), indessen, daß der
Moralischgläubige doch auch für den Geschichtsglauben offen ist, sofern er ihn
zur Belebung seiner reinen Religionsgesinnung zuträglich findet, welcher
Glaube auf diese Art allein einen reinen moralischen Werth hat, weil er frei und
durch keine Bedrohung (wobei er nie aufrichtig sein kann), abgedrungen ist.
Sofern nun aber auch der Dienst Gottes in einer Kirche auf die reine
moralische Verehrung desselben, nach den der Menschheit überhaupt
vorgeschriebenen Gesetzen, vorzüglich gerichtet ist, so kann man doch noch
fragen: ob in dieser immer nur Gottseligkeits- oder auch reine Tugendlehre, jede
besonders, den Inhalt des Religionsvortrags ausmachen solle. Die erste
Benennung, nämlich Gottseligkeitslehre, drückt vielleicht die Bedeutung des
Worts religio (wie es jetziger Zeit verstanden wird), im objectiven Sinn am
besten aus.
Gottseligkeit enthält zwei Bestimmungen der moralischen Gesinnung im
Verhältnisse auf Gott; Furcht Gottes ist diese Gesinnung in Befolgung seiner
Gebote aus schuldiger (Unterthans-) Pflicht, d. i. aus Achtung fürs Gesetz; Liebe
Gottes aber aus eigener freier Wahl, und aus Wohlgefallen am Gesetze (aus
Kindespflicht). Beide enthalten also, noch über die Moralität, den Begriff von
einem mit Eigenschaften, die das durch diese beabsichtigte, aber über unser
Vermögen hinausgehende höchste Gut zu vollenden erforderlich sind,
versehenen übersinnlichen Wesen, von dessen Natur der Begriff, wenn wir über
das moralische Verhältniß der Idee desselben zu uns hinausgehen, immer in
Gefahr steht, von uns anthropomorphistisch und dadurch oft unseren sittlichen
Grundsätzen gerade zum Nachtheil gedacht zu werden, von dem also die Idee in
der speculativen Vernunft für sich selbst nicht bestehen kann, sondern sogar
ihren Ursprung, noch mehr aber ihre Kraft gänzlich auf der Beziehung zu
unserer auf sich selbst beruhenden Pflichtbestimmung gründet. Was ist nun natürlicher in der ersten Jugendunterweisung und selbst in dem Kanzelvortrage:
die Tugendlehre vor der Gottseligkeitslehre, oder diese vor jener (wohl gar ohne
derselben zu erwähnen) vorzutragen? Beide stehen offenbar in nothwendiger
Verbindung mit einander. Dies ist aber nicht anders möglich, als, da sie nicht
einerlei sind, eine müßte als Zweck, die andere bloß als Mittel gedacht und
vorgetragen werden. Die Tugendlehre aber besteht durch sich selbst, (selbst ohne
den Begriff von Gott), die Gottseligkeitslehre enthält den Begriff von einem
Gegenstande, den wir uns in Beziehung auf unsere Moralität, als ergänzende
Ursache unseres Unvermögens in Ansehung des moralischen Endzwecks
vorstellen. Die Gottseligkeitslehre kann also nicht für sich den Endzweck der
sittlichen Bestrebung ausmachen, sondern nur zum Mittel dienen, das, was an
sich einen besseren Menschen ausmacht, die Tugendgesinnung zu stärken;
dadurch, daß sie ihr, (als einer Bestrebung zum Guten, selbst zur Heiligkeit) die
Erwartung des Endzwecks, dazu jene unvermögend ist, verheißt und sichert. Der
Tugendbegriff ist dagegen aus der Seele des Menschen genommen. Er hat ihn
schon ganz, ob zwar unentwickelt, in sich, und darf nicht, wie der
Religionsbegriff, durch Schlüsse herausvernünftelt werden. In seiner Reinigkeit,
in der Erweckung des Bewußtseins eines sonst von uns nie gemuthmaßten
Vermögens, über die größten Hindernisse in uns Meister werden zu können, in
der Würde der Menschheit, die der Mensch an seiner eignen Person und ihrer
Bestimmung verehren muß, nach der er strebt, um sie zu erreichen, liegt etwas
so Seelenerhebendes, und zur Gottheit selbst, die nur durch ihre Heiligkeit und
als Gesetzgeber für die Tugend anbetungswürdig ist, Hinleitendes, daß der
Mensch selbst, wenn er noch weit davon entfernt ist, diesem Begriffe die Kraft
des Einflusses auf seine Maximen zu geben, dennoch nicht ungern damit
unterhalten wird, weil er sich selbst durch diese Idee schon in gewissem Grade
veredelt fühlt, indessen daß der Begriff von einem, diese Pflicht zum Gebote für
uns machenden Weltherrscher, noch in großer Ferne von ihm liegt, und wenn er
davon anfinge, seinen Muth (der das Wesen der Tugend mit ausmacht),
niederschlagen, die Gottseligkeit aber in schmeichelnde, knechtische
Unterwerfung unter eine despotisch gebietende Macht zu verwandeln, in Gefahr
bringen würde. Dieser Muth auf eigenen Füßen zu stehen wird nun selbst durch
die darauf folgende Versöhnungslehre gestärkt, indem sie, was nicht zu ändern
ist, als abgethan vorstellt, und nun den Pfad zu einem neuen Lebenswandel für
uns eröffnet, anstatt daß, wenn diese Lehre den Anfang macht, die leere
Bestrebung, das Geschehene ungeschehen zu machen (die Expiation), die Furcht
wegen der Zueignung derselben, die Vorstellung unseres gänzlichen
Unvermögens zum Guten und die Aengstlichkeit wegen des Rückfalls ins Böse
dem Menschen den Muth benehmen,[144] und ihn in einen ächzenden moralisch-passiven Zustand, der nichts Großes und Gutes unternimmt, sondern