Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft

§ 3. Vom Pfaffenthum[138] als einem Regiment im Afterdienst des guten Princips.

etwas zu thun.

Der Wahn durch religiöse Handlungen des Cultus etwas in Ansehung der

Rechtfertigung vor Gott auszurichten, ist der religiöse Aberglaube; so wie der

Wahn dieses durch Bestrebung zu einem vermeintlichen Umgange mit Gott

bewirken zu wollen, die religiöse Schwärmerei. — Es ist abergläubischer Wahn,

durch Handlungen, die ein jeder Mensch thun kann, ohne daß er eben ein guter

Mensch sein darf, Gott wohlgefällig werden zu wollen (z. B. durch Bekenntniß

statutarischer Glaubenssätze, durch Beobachtung kirchlicher Observanz und

Zucht u. dgl.). Er wird aber darum abergläubisch genannt, weil er sich bloße

Naturmittel (nicht moralische) wählt, die zu dem, was nicht Natur ist, (d. i. dem

sittlich Guten), für sich schlechterdings nichts wirken können. — Ein Wahn aber

heißt schwärmerisch, wo sogar das eingebildete Mittel, als übersinnlich, nicht in

dem Vermögen des Menschen ist, ohne noch auf die Unerreichbarkeit des

dadurch beabsichtigten übersinnlichen Zwecks zu sehen; denn dieses Gefühl der

unmittelbaren Gegenwart des höchsten Wesens und die Unterscheidung

desselben von jedem andern, selbst dem moralischen Gefühl, wäre eine

Empfänglichkeit einer Anschauung, für die in der menschlichen Natur kein Sinn

ist. — Der abergläubische Wahn, weil er ein an sich für manches Subject

taugliches und diesem zugleich mögliches Mittel, wenigstens den Hindernissen

einer Gott wohlgefälligen Gesinnung entgegen zu wirken, enthält, ist doch mit

der Vernunft sofern verwandt, und nur zufälliger Weise dadurch, daß er das, was

bloß Mittel sein kann, zum unmittelbar Gott wohlgefälligen Gegenstande macht,

verwerflich; dagegen ist der schwärmerische Religionswahn der moralische Tod

der Vernunft, ohne die doch gar keine Religion, als welche, wie alle Moralität

überhaupt, auf Grundsätze gegründet werden muß, stattfinden kann.

Der allem Religionswahn abhelfende oder vorbeugende Grundsatz eines

Kirchenglaubens ist also: daß dieser neben den statutarischen Sätzen, deren er

vorjetzt nicht gänzlich entbehren kann, doch zugleich ein Princip in sich

enthalten müsse, die Religion des guten Lebenswandels, als das eigentliche Ziel,

um jener dereinst gar entbehren zu können, herbeizuführen.

 

§ 3. Vom Pfaffenthum[138]als einem Regiment im Afterdienst des guten

Princips.

 

Die Verehrung mächtiger unsichtbarer Wesen, welche dem hilflosen Menschen

durch die natürliche auf dem Bewußtsein seines Unvermögens gegründete

Furcht abgenöthigt wurde, fieng nicht sogleich mit einer Religion, sondern von einem knechtischen Gottes- (oder Götzen-) Dienste an, welcher, wenn er eine

gewisse öffentlich-gesetzliche Form bekommen hatte, ein Tempeldienst, und nur,

nachdem mit diesen Gesetzen allmählig die moralische Bildung der Menschen

verbunden worden, ein Kirchendienst wurde: denen beiden ein Geschichtsglaube

zum Grunde liegt, bis man endlich, diesen bloß für provisorisch, und in ihm die

symbolische Darstellung und das Mittel der Beförderung eines reinen

Religionsglaubens, zu sehen angefangen hat.

Von einem tungusischen Schaman, bis zu dem Kirche und Staat zugleich

regierenden europäischen Prälaten, oder (wollen wir statt der Häupter und

Anführer nur auf die Glaubensanhänger nach ihrer eignen Vorstellungsart

sehen), zwischen dem ganz sinnlichen Mogulitzen,[139] der die Tatze von einem

Bärenfell sich des Morgens auf sein Haupt legt, mit dem kurzen Gebet: „Schlag

mich nicht todt!“ bis zum sublimirten Puritaner und Independenten in

Konnecticut ist zwar ein mächtiger Abstand in der Manier, aber nicht im Princip

zu glauben; denn, was dieses betrifft, so gehören sie insgesammt zu einer und

derselben Classe, derer nämlich, die in dem, was an sich keinen bessern

Menschen ausmacht, (im Glauben gewisser statutarischer Sätze, oder Begehen

gewisser willkührlicher Observanzen) ihren Gottesdienst setzen. Diejenigen

allein, die ihn lediglich in der Gesinnung eines guten Lebenswandels zu finden

gemeint sind, unterscheiden sich von jenen durch den Ueberschritt zu einem

ganz andern und über das erste weit erhabenen Princip, demjenigen nämlich,

wodurch sie sich zu einer (unsichtbaren) Kirche bekennen, die alle

Wohldenkenden in sich befaßt, und, ihrer wesentlichen Beschaffenheit nach,

allein die wahre allgemeine sein kann.

Die unsichtbare Macht, welche über das Schicksal der Menschen gebietet, zu

ihrem Vortheil zu lenken, ist eine Absicht, die sie alle haben; nur wie das

anzufangen sei, darüber denken sie verschieden. Wenn sie jene Macht für ein

verständiges Wesen halten, und ihr also einen Willen beilegen, von dem sie ihr

Loos erwarten, so kann ihr Bestreben nur in der Auswahl der Art bestehen, wie

sie, als seinem Willen unterworfene Wesen, durch ihr Thun und Lassen ihm

gefällig werden können. Wenn sie es als moralisches Wesen denken, so

überzeugen sie sich leicht durch ihre eigene Vernunft, daß die Bedingung, sein

Wohlgefallen zu erwerben, ihr moralisch guter Lebenswandel, vornehmlich die

reine Gesinnung, als das subjective Princip desselben, sein müsse. Aber das

höchste Wesen kann doch auch vielleicht noch überdem auf eine Art gedient sein

wollen, die uns durch bloße Vernunft nicht bekannt werden kann, nämlich durch

Handlungen, denen für sich selbst wir zwar nichts Moralisches ansehen, die aber

doch entweder als von ihm geboten, oder auch nur, um unsere Unterwürfigkeit

gegen ihn überhaupt[140] zu bezeugen, willkührlich von uns unternommen werden; in welchen beiden Verfahrungsarten, wenn sie ein Ganzes systematisch

geordneter Beschäftigungen ausmachen, sie also überhaupt einen Dienst Gottes

setzen. — Wenn nun beide verbunden sein sollen, so wird entweder jede als

unmittelbar, oder eine von beiden nur als Mittel zu der andern, als dem

eigentlichen Dienste Gottes, für die Art angenommen werden müssen, Gott wohl

zu gefallen. Daß der moralische Dienst Gottes (officium liberum) ihm

unmittelbar gefalle, leuchtet von selbst ein. Er kann aber nicht für die oberste

Bedingung, alles Wohlgefallens am Menschen anerkannt werden, (welches auch

schon im Begriff der Moralität liegt), wenn der Lohndienst (officium

mercenarium) auch als für sich allein Gott wohlgefällig betrachtet werden

könnte; denn alsdann würde Niemand wissen können,[141] welcher Dienst in

einem vorkommenden Falle vorzüglicher wäre, um das Urtheil über seine Pflicht

darnach einzurichten, oder wie sie sich einander ergänzten. Also werden

Handlungen, die an sich keinen moralischen Werth haben, nur sofern sie als

Mittel zur Beförderung dessen, was an Handlungen unmittelbar gut ist, (zur

Moralität) dienen, d. i. um des moralischen Dienstes Gottes willen, als ihm

wohlgefällig angenommen werden müssen.

Der Mensch nun, welcher Handlungen, die für sich selbst nichts Gott

Wohlgefälliges (Moralisches) enthalten, doch als Mittel braucht, das göttliche

unmittelbare Wohlgefallen an ihm und hiemit die Erfüllung seiner Wünsche zu

erwerben, steht in dem Wahn [[des Besitzes]][142] einer Kunst durch ganz

natürliche Mittel eine übernatürliche Wirkung zuwege zu bringen; dergleichen

Versuche man das Zaubern zu nennen pflegt, welches Wort wir aber, (da es den

Nebenbegriff einer Gemeinschaft mit dem bösen Princip bei sich führt, dagegen

jene Versuche doch auch als übrigens in guter moralischer Absicht aus

Mißverstand unternommen gedacht werden können), gegen das sonst bekannte

Wort des Fetischmachens austauschen wollen. Eine übernatürliche Wirkung aber

eines Menschen würde diejenige sein, die nur dadurch in seinen Gedanken

möglich ist, daß er vermeintlich auf Gott wirkt, und sich desselben als Mittels

bedient, um eine Wirkung in der Welt hervorzubringen, dazu seine Kräfte, ja

nicht einmal seine Einsicht, ob sie auch Gott wohlgefällig sein möchte, für sich

nicht zulangen; welches schon in seinem Begriffe eine Ungereimtheit enthält.

Wenn der Mensch aber, außerdem, daß er durch das, was ihn unmittelbar zum

Gegenstande des göttlichen Wohlgefallens macht, (durch die thätige Gesinnung

eines guten Lebenswandels), sich noch überdem vermittelst gewisser

Förmlichkeiten der Ergänzung seines Unvermögens durch einen übernatürlichen

Beistand würdig zu machen sucht, und in dieser Absicht durch Observanzen, die

zwar keinen unmittelbaren Werth haben, aber doch zur Beförderung jener

moralischen Gesinnung, als Mittel dienen, sich für die Erreichung des Objects seiner guten moralischen Wünsche bloß empfänglich zu machen meint, so

rechnet er zwar, zur Ergänzung seines natürlichen Unvermögens, auf etwas

Uebernatürliches, aber doch nicht als auf etwas vom Menschen (durch Einfluß

auf den göttlichen Willen) Gewirktes, sondern Empfangenes, was er hoffen, aber

nicht hervorbringen kann. — Wenn ihm aber Handlungen, die an sich, so viel

wir einsehen, nichts moralisches Gott Wohlgefälliges enthalten, gleichwohl

seiner Meinung nach zu einem Mittel, ja zur Bedingung dienen sollen, die

Erhaltung seiner Wünsche unmittelbar von Gott zu erwarten: so muß er in dem

Wahne stehen, daß, ob er gleich für dieses Uebernatürliche weder ein physisches

Vermögen, noch eine moralische Empfänglichkeit hat, er es doch durch

natürliche, an sich aber mit der Moralität gar nicht verwandte Handlungen

(welche auszuüben es keiner Gott wohlgefälligen Gesinnung bedarf, die der

ärgste Mensch also eben sowohl, als der beste, ausüben kann), durch Formeln

der Anrufung, durch Bekenntnisse eines Lohnglaubens, durch kirchliche

Observanzen u. dgl. bewirken, und so den Beistand der Gottheit gleichsam

herbeizaubern könne; denn es ist zwischen bloß physischen Mitteln und einer

moralisch wirkenden Ursache gar keine Verknüpfung nach irgend einem

Gesetze, welches sich die Vernunft denken kann, nach welchem die letztere

durch die erstere zu gewissen Wirkungen als bestimmbar vorgestellt werden

könnte.

Wer also die Beobachtung statutarischer einer Offenbarung bedürfenden

Gesetze als zur Religion nothwendig, und zwar nicht bloß als Mittel für die

moralische Gesinnung, sondern als die objective Bedingung, Gott dadurch

unmittelbar wohlgefällig zu werden, voranschickt, und diesem

Geschichtsglauben die Bestrebung zum guten Lebenswandel nachsetzt, (anstatt

daß die erstere als etwas, was nur bedingterweise Gott wohlgefällig sein kann,

sich nach dem letzteren, was ihm allein schlechthin wohlgefällt, richten muß),

der verwandelt den Dienst Gottes in ein bloßes Fetischmachen, und übt einen

Afterdienst aus, der alle Bearbeitung zur wahren Religion rückgängig macht. So

viel liegt, wenn man zwei gute Sachen verbinden will, an der Ordnung, in der

man sie verbindet! — In dieser Unterscheidung aber besteht die wahre

Aufklärung; der Dienst Gottes wird dadurch allererst ein freier, mithin

moralischer Dienst. Wenn man aber davon abgeht, so wird, statt der Freiheit der

Kinder Gottes, dem Menschen vielmehr das Joch eines Gesetzes (des

statutarischen) auferlegt, welches dadurch, daß es als unbedingte Nöthigung

etwas zu glauben, was nur historisch erkannt werden, und darum nicht für

Jedermann überzeugend sein kann, ein für gewissenhafte Menschen noch weit

schwereres Joch ist,[143] als der ganze Kram frommer auferlegter Observanzen

immer sein mag, bei denen es genug ist, daß man sie begeht, um mit einem eingerichteten kirchlichen gemeinen Wesen zusammen zu passen, ohne daß

Jemand innerlich oder äußerlich das Bekenntniß seines Glaubens ablegen darf,

daß er es für eine von Gott gestiftete Anordnung halte: denn durch dieses wird

eigentlich das Gewissen belästigt.

 

Das Pfaffenthum ist also die Verfassung einer Kirche, sofern in ihr ein

Fetischdienst regiert, welches allemal da anzutreffen ist, wo nicht Principien der

Sittlichkeit, sondern statutarische Gebote, Glaubensregeln und Observanzen die

Grundlage und das Wesentliche desselben ausmachen. Nun giebt es zwar

manche Kirchenformen, in denen das Fetischmachen so mannichfaltig und so

mechanisch ist, daß es beinahe alle Moralität mithin auch Religion zu

verdrängen, und ihre Stelle vertreten zu sollen, scheint, und so ans Heidenthum

sehr nahe angrenzt; allein auf das mehr oder weniger kömmt es hier nicht eben

an, wo der Werth oder Unwerth auf der Beschaffenheit des zu oberst

verbindenden Princips beruht. Wenn dieses die gehorsame Unterwerfung unter

eine Satzung, als Frohndienst, nicht aber die freie Huldigung auferlegt, die dem

moralischen Gesetze zu oberst geleistet werden soll; so mögen der auferlegten

Observanzen noch so wenig sein; genug, wenn sie für unbedingt nothwendig

erklärt werden, so ist das immer ein Fetischglauben, durch den die Menge

regiert, und durch den Gehorsam unter eine Kirche (nicht der Religion) ihrer

moralischen Freiheit beraubt wird. Die Verfassung derselben (Hierarchie) mag

monarchisch, oder aristokratisch, oder demokratisch sein: das betrifft nur die

Organisation; die Constitution derselben ist und bleibt doch unter allen diesen

Formen immer despotisch. Wo Statute des Glaubens zum Constitutionalgesetz

gezählt werden, da herrscht ein Clerus, der der Vernunft, und selbst zuletzt der

Schriftgelehrsamkeit gar wohl entbehren zu können glaubt, weil er als einzig

autorisirter Bewahrer und Ausleger des Willens des unsichtbaren Gesetzgebers

die Glaubensvorschrift ausschließlich zu verwalten, die Autorität hat, und also

mit dieser Gewalt versehen, nicht überzeugen, sondern nur befehlen darf. —

Weil nun, außer diesem Clerus alles Uebrige Laie ist, (das Oberhaupt des

politischen gemeinen Wesens nicht ausgenommen): so beherrscht die Kirche

zuletzt den Staat, nicht eben durch Gewalt, sondern durch Einfluß auf die

Gemüther, überdem auch durch Vorspiegelung des Nutzens, den dieser

vorgeblich aus einem unbedingten Gehorsam soll ziehen können, zu dem eine

geistige Disciplin selbst das Denken des Volks gewöhnt hat; wobei aber

unvermerkt die Gewöhnung an Heuchelei die Redlichkeit und Treue der

Unterthanen untergräbt, sie zum Scheindienst auch in bürgerlichen Pflichten

abwitzigt, und wie alle fehlerhaft genommene Principien, gerade das Gegentheil von dem hervorbringt, was beabsichtigt war.

 

Das Alles ist aber die unvermeidliche Folge von der beim ersten Anblick

unbedenklich scheinenden Versetzung der Principien des allein seligmachenden

Religionsglaubens, indem es darauf ankam, welchem von beiden man die erste

Stelle als oberste Bedingung (der das andre untergeordnet ist), einräumen sollte.

Es ist billig, es ist vernünftig, anzunehmen, daß nicht bloß „Weise nach dem

Fleisch“ Gelehrte oder Vernünftler zu dieser Aufklärung in Ansehung ihres

wahren Heils berufen sein werden; — denn dieses Glaubens soll das ganze

menschliche Geschlecht fähig sein — sondern „was thöricht ist vor der Welt;“

selbst der Unwissende oder an Begriffen Eingeschränkteste muß auf eine solche

Belehrung und innere Ueberzeugung Anspruch machen können. Nun scheint

zwar ein Geschichtsglaube, vornehmlich, wenn die Begriffe, deren er bedarf, um

die Nachrichten zu fassen, ganz anthropologisch und der Sinnlichkeit sehr

anpassend sind, gerade von dieser Art zu sein. Denn was ist leichter, als eine

solche sinnlich gemachte und einfältige Erzählung aufzufassen und einander

mitzutheilen, oder von Geheimnissen die Worte nachzusprechen, mit denen es

gar nicht nöthig ist, einen Sinn zu verbinden; wie leicht findet dergleichen,

vornehmlich bei einem großen verheißenen Interesse, allgemeinen Eingang, und

wie tief wurzelt ein Glaube an die Wahrheit einer solchen Erzählung, die sich

überdem auf eine von langer Zeit her für authentisch anerkannte Urkunde

gründet, und so ist ein solcher Glaube freilich auch den gemeinsten

menschlichen Fähigkeiten angemessen. Allein, ob zwar die Kundmachung einer

solchen Begebenheit sowohl, als auch der Glaube an darauf gegründete

Verhaltungsregeln nicht gerade oder vorzüglich für Gelehrte oder Weltweise

gegeben sein darf: so sind diese doch auch davon nicht ausgeschlossen, und da

finden sich nun so viel Bedenklichkeiten, theils in Ansehung ihrer Wahrheit,

theils in Ansehung des Sinnes, darin ihr Vortrag genommen werden soll, daß

einen solchen Glauben, der so vielen (selbst aufrichtig gemeinten) Streitigkeiten

unterworfen ist, für die oberste Bedingung eines allgemeinen und allein

seligmachenden Glaubens anzunehmen, das Widersinnischste ist, was man

denken kann. — Nun giebt es aber ein praktisches Erkenntniß, das, ob es gleich

lediglich auf Vernunft beruht, und keiner Geschichtslehre bedarf, doch jedem,

auch dem einfältigsten Menschen, so nahe liegt, als ob es ihm buchstäblich ins

Herz geschrieben wäre: ein Gesetz, was man nur nennen darf, um sich über sein

Ansehen mit jedem sofort einzuverstehen, und welches in Jedermanns

Bewußtsein unbedingte Verbindlichkeit bei sich führt, nämlich das der Moralität;

und was noch mehr ist, diese Erkenntniß führt, entweder schon für sich allein auf den Glauben an Gott, oder bestimmt wenigstens allein seinen Begriff als den

eines moralischen Gesetzgebers, mithin leitet es zu einem reinen

Religionsglauben, der jedem Menschen nicht allein begreiflich, sondern auch im

höchsten Grade ehrwürdig ist; ja er führt dahin so natürlich, daß, wenn man den

Versuch machen will, man finden wird, daß er jedem Menschen, ohne ihm etwas

davon gelehrt zu haben, ganz und gar abgefragt werden kann. Es ist also nicht

allein klüglich gehandelt, von diesem anzufangen, und den Geschichtsglauben,

der damit harmonirt, auf ihn folgen zu lassen, sondern es ist auch Pflicht, ihn zur

obersten Bedingung zu machen, unter der wir allein hoffen können, des Heils

theilhaftig zu werden, was uns ein Geschichtsglaube immer verheißen mag, und

zwar dergestalt, daß wir diesen nur nach der Auslegung, welche der reine

Religionsglaube ihm giebt, für allgemein verbindlich können, oder dürfen, gelten

lassen, (weil dieser allgemein gültige Lehre enthält), indessen, daß der

Moralischgläubige doch auch für den Geschichtsglauben offen ist, sofern er ihn

zur Belebung seiner reinen Religionsgesinnung zuträglich findet, welcher

Glaube auf diese Art allein einen reinen moralischen Werth hat, weil er frei und

durch keine Bedrohung (wobei er nie aufrichtig sein kann), abgedrungen ist.

Sofern nun aber auch der Dienst Gottes in einer Kirche auf die reine

moralische Verehrung desselben, nach den der Menschheit überhaupt

vorgeschriebenen Gesetzen, vorzüglich gerichtet ist, so kann man doch noch

fragen: ob in dieser immer nur Gottseligkeits- oder auch reine Tugendlehre, jede

besonders, den Inhalt des Religionsvortrags ausmachen solle. Die erste

Benennung, nämlich Gottseligkeitslehre, drückt vielleicht die Bedeutung des

Worts religio (wie es jetziger Zeit verstanden wird), im objectiven Sinn am

besten aus.

Gottseligkeit enthält zwei Bestimmungen der moralischen Gesinnung im

Verhältnisse auf Gott; Furcht Gottes ist diese Gesinnung in Befolgung seiner

Gebote aus schuldiger (Unterthans-) Pflicht, d. i. aus Achtung fürs Gesetz; Liebe

Gottes aber aus eigener freier Wahl, und aus Wohlgefallen am Gesetze (aus

Kindespflicht). Beide enthalten also, noch über die Moralität, den Begriff von

einem mit Eigenschaften, die das durch diese beabsichtigte, aber über unser

Vermögen hinausgehende höchste Gut zu vollenden erforderlich sind,

versehenen übersinnlichen Wesen, von dessen Natur der Begriff, wenn wir über

das moralische Verhältniß der Idee desselben zu uns hinausgehen, immer in

Gefahr steht, von uns anthropomorphistisch und dadurch oft unseren sittlichen

Grundsätzen gerade zum Nachtheil gedacht zu werden, von dem also die Idee in

der speculativen Vernunft für sich selbst nicht bestehen kann, sondern sogar

ihren Ursprung, noch mehr aber ihre Kraft gänzlich auf der Beziehung zu

unserer auf sich selbst beruhenden Pflichtbestimmung gründet. Was ist nun natürlicher in der ersten Jugendunterweisung und selbst in dem Kanzelvortrage:

die Tugendlehre vor der Gottseligkeitslehre, oder diese vor jener (wohl gar ohne

derselben zu erwähnen) vorzutragen? Beide stehen offenbar in nothwendiger

Verbindung mit einander. Dies ist aber nicht anders möglich, als, da sie nicht

einerlei sind, eine müßte als Zweck, die andere bloß als Mittel gedacht und

vorgetragen werden. Die Tugendlehre aber besteht durch sich selbst, (selbst ohne

den Begriff von Gott), die Gottseligkeitslehre enthält den Begriff von einem

Gegenstande, den wir uns in Beziehung auf unsere Moralität, als ergänzende

Ursache unseres Unvermögens in Ansehung des moralischen Endzwecks

vorstellen. Die Gottseligkeitslehre kann also nicht für sich den Endzweck der

sittlichen Bestrebung ausmachen, sondern nur zum Mittel dienen, das, was an

sich einen besseren Menschen ausmacht, die Tugendgesinnung zu stärken;

dadurch, daß sie ihr, (als einer Bestrebung zum Guten, selbst zur Heiligkeit) die

Erwartung des Endzwecks, dazu jene unvermögend ist, verheißt und sichert. Der

Tugendbegriff ist dagegen aus der Seele des Menschen genommen. Er hat ihn

schon ganz, ob zwar unentwickelt, in sich, und darf nicht, wie der

Religionsbegriff, durch Schlüsse herausvernünftelt werden. In seiner Reinigkeit,

in der Erweckung des Bewußtseins eines sonst von uns nie gemuthmaßten

Vermögens, über die größten Hindernisse in uns Meister werden zu können, in

der Würde der Menschheit, die der Mensch an seiner eignen Person und ihrer

Bestimmung verehren muß, nach der er strebt, um sie zu erreichen, liegt etwas

so Seelenerhebendes, und zur Gottheit selbst, die nur durch ihre Heiligkeit und

als Gesetzgeber für die Tugend anbetungswürdig ist, Hinleitendes, daß der

Mensch selbst, wenn er noch weit davon entfernt ist, diesem Begriffe die Kraft

des Einflusses auf seine Maximen zu geben, dennoch nicht ungern damit

unterhalten wird, weil er sich selbst durch diese Idee schon in gewissem Grade

veredelt fühlt, indessen daß der Begriff von einem, diese Pflicht zum Gebote für

uns machenden Weltherrscher, noch in großer Ferne von ihm liegt, und wenn er

davon anfinge, seinen Muth (der das Wesen der Tugend mit ausmacht),

niederschlagen, die Gottseligkeit aber in schmeichelnde, knechtische

Unterwerfung unter eine despotisch gebietende Macht zu verwandeln, in Gefahr

bringen würde. Dieser Muth auf eigenen Füßen zu stehen wird nun selbst durch

die darauf folgende Versöhnungslehre gestärkt, indem sie, was nicht zu ändern

ist, als abgethan vorstellt, und nun den Pfad zu einem neuen Lebenswandel für

uns eröffnet, anstatt daß, wenn diese Lehre den Anfang macht, die leere

Bestrebung, das Geschehene ungeschehen zu machen (die Expiation), die Furcht

wegen der Zueignung derselben, die Vorstellung unseres gänzlichen

Unvermögens zum Guten und die Aengstlichkeit wegen des Rückfalls ins Böse

dem Menschen den Muth benehmen,[144] und ihn in einen ächzenden moralisch-passiven Zustand, der nichts Großes und Gutes unternimmt, sondern