Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft
Allgemeine Anmerkung.
nach allen überwundenen Hindernissen als mit Glückseligkeit noch hier auf
Erden bekrönt vor. — Die Scheidung der Guten von den Bösen, die während der
Fortschritte der Kirche zu ihrer Vollkommenheit, diesem Zwecke nicht
zuträglich gewesen sein würde, (indem die Vermischung beider untereinander
gerade dazu nöthig war, theils um den erstern zum Wetzstein der Tugend zu
dienen, theils um die andern durch ihr Beispiel vom Bösen abzuziehen) wird
nach vollendeter Errichtung des göttlichen Staats, als die letzte Folge derselben
vorgestellt; wo noch der letzte Beweis seiner Festigkeit, als Macht betrachtet,
sein Sieg über alle äußeren Feinde, die eben sowohl auch als in einem Staate
(dem Höllenstaat) betrachtet werden, hinzugefügt wird, womit dann alles
Erdenleben ein Ende hat, „der letzte Feind (der guten Menschen) der Tod
aufgehoben wird,“ und an beiden Theilen, dem einen zum Heil, dem andern zum
Verderben, Unsterblichkeit anhebt, die Form einer Kirche selbst aufgelöst wird,
der Statthalter auf Erden mit denen zu ihm, als Himmelsbürger erhobenen
Menschen in eine Classe tritt, und so Gott Alles in Allem ist.[102]
Diese Vorstellung einer Geschichtserzählung der Nachwelt, die selbst keine
Geschichte ist, ist ein schönes Ideal der durch Einführung der wahren
allgemeinen Religion bewirkten moralischen, im Glauben vorausgesehenen
Weltepoche, bis zu ihrer Vollendung, die wir nicht als empirische Vollendung
absehen, sondern auf die wir nur im continuirlichen Fortschreiten und
Annäherung zum höchsten auf Erden möglichen Guten (worin nichts Mystisches
ist, sondern Alles auf moralische Weise natürlich zugeht), hinaussehen, d. i. dazu
Anstalt machen können. Die Erscheinung des Antichrists, der Chiliasmus, die
Ankündigung der Nahheit des Weltendes können vor der Vernunft ihre gute
symbolische Bedeutung annehmen, und die letztere als ein, (so wie das
Lebensende, ob nahe oder fern) nicht vorherzusehendes Ereigniß vorgestellt,
drückt sehr gut die Nothwendigkeit aus, jederzeit darauf in Bereitschaft zu
stehen, in der That aber (wenn man diesem Symbol den intellectuellen Sinn
unterlegt) uns jederzeit wirklich als berufene Bürger eines göttlichen (ethischen)
Staats anzusehen. „Wenn kommt nun also das Reich Gottes?“ — „Das Reich
Gottes kommt nicht in sichtbarer Gestalt. Man wird auch nicht sagen: siehe hier,
oder da ist es. Denn sehet, das Reich Gottes ist inwendig in euch!“ (Luc. 17, 21
bis 22).[103]
Allgemeine Anmerkung.
In allen Glaubensarten, die sich auf Religion beziehn, stößt das Nachforschen hinter ihrer innern Beschaffenheit unvermeidlich auf ein Geheimniß, d. i. auf
etwas Heiliges, was zwar von jedem Einzelnen gekannt, aber doch nicht
öffentlich bekannt, d. i. allgemein mitgetheilt werden kann. — Als etwas
Heiliges muß es ein moralischer, mithin ein Gegenstand der Vernunft sein, und
[[innerlich]][104] für den praktischen Gebrauch hinreichend erkannt werden
können, aber als etwas Geheimes doch nicht für den theoretischen; weil es
alsdann auch Jedermann müßte mittheilbar sein, und also auch öffentlich
bekannt werden können.
Der Glaube an Etwas, was wir doch zugleich als heiliges Geheimniß
betrachten sollen, kann nun entweder für einen göttlich eingegebenen, oder einen
reinen Vernunftglauben gehalten werden. Ohne durch die größte Noth zur
Annahme des ersten gedrungen zu sein, werden wir es uns zur Maxime machen,
es mit dem letztern zu halten. — Gefühle sind nicht Erkenntnisse, und
bezeichnen also auch kein Geheimniß, und da das letztere auf Vernunft
Beziehung hat, und doch nicht allgemein mitgetheilt werden kann: so wird
(wenn je ein solches ist), Jeder es nur in seiner eigenen Vernunft aufzusuchen
haben.
Es ist unmöglich, a priori und objectiv auszumachen, ob es dergleichen
Geheimnisse gebe, oder nicht. Wir werden also in dem Innern, dem Subjectiven
unserer moralischen Anlage unmittelbar nachsuchen müssen, um zu sehen, ob
sich dergleichen in uns finden.[105] Doch werden wir nicht die uns
unerforschlichen Gründe zu dem Moralischen, was sich zwar öffentlich
mittheilen läßt, wozu uns aber die Ursache nicht gegeben ist, sondern das allein,
was uns fürs Erkenntniß gegeben, aber doch einer öffentlichen Mittheilung
unfähig ist, zu den heiligen Geheimnissen zählen dürfen. So ist die Freiheit, eine
Eigenschaft, die dem Menschen aus der Bestimmbarkeit seiner Willkühr durch
das unbedingt moralische Gesetz kund wird, kein Geheimniß, weil ihr
Erkenntniß Jedermann mitgetheilt werden kann; der uns unerforschliche Grund
dieser Eigenschaft aber ist ein Geheimniß, weil er uns zur Erkenntniß nicht
gegeben ist. Aber eben diese Freiheit ist auch allein dasjenige, was, wenn sie auf
das letzte Object der praktischen Vernunft, die Realisirung der Idee des
moralischen Endzwecks angewandt wird, uns unvermeidlich auf heilige
Geheimnisse führt. —[106]
Weil der Mensch die mit der reinen moralischen Gesinnung unzertrennlich
verbundene Idee des höchsten Guts (nicht allein von Seiten der dazu gehörigen
Glückseligkeit, sondern auch der nothwendigen Vereinigung der Menschen zu
dem ganzen Zweck), nicht selbst realisiren kann, gleichwohl aber darauf
hinzuwirken in sich Pflicht antrifft, so findet er sich zum Glauben an die
Mitwirkung oder Veranstaltung eines moralischen Weltherrschers hingezogen, wodurch dieser Zweck allein möglich ist, und nun eröffnet sich vor ihm der
Abgrund eines Geheimnisses, von dem, was Gott hiebei thue, ob ihm überhaupt
etwas, und was ihm (Gott) besonders zuzuschreiben sei, indessen, daß der
Mensch an jeder Pflicht nichts anders erkennt, als was er selbst zu thun habe, um
jener ihm unbekannten wenigstens unbegreiflichen Ergänzung würdig zu sein.
Diese Idee eines moralischen Weltherrschers ist eine Aufgabe für unsere
praktische Vernunft. Es liegt uns nicht sowohl daran, zu wissen, was Gott an sich
selbst [[(seine Natur)]][107] sei, sondern was er für uns als moralisches Wesen
sei; wiewohl wir zum Behuf dieser Beziehung die göttliche Naturbeschaffenheit
so denken und annehmen müssen, als es zu diesem Verhältnisse in der ganzen
zur Ausführung seines Willens erforderlichen Vollkommenheit nöthig ist, (z. B.
als eines unveränderlichen, allwissenden, allmächtigen &c. Wesens) und ohne
diese Beziehung nichts an ihm erkennen können.
Diesem Bedürfnisse der praktischen Vernunft gemäß ist nun der allgemeine
wahre Religionsglaube der Glaube an Gott 1) als den allmächtigen Schöpfer
Himmels und der Erden, d. i. moralisch als heiligen Gesetzgeber, 2) an ihn, den
Erhalter des menschlichen Geschlechts, als gütigen Regierer und moralischen
Versorger desselben, 3) an ihn, den Verwalter seiner eignen heiligen Gesetze, d.
i. als gerechten Richter.
Dieser Glaube enthält eigentlich kein Geheimniß; weil er lediglich das
moralische Verhalten Gottes zum menschlichen Geschlechte ausdrückt; auch
bietet er sich aller menschlichen Vernunft von selbst dar, und wird daher in der
Religion der meisten gesitteten Völker angetroffen.[108] Er liegt in dem Begriffe
eines Volks, als eines gemeinen Wesens, worin eine solche dreifache obere
Gewalt (pouvoir) jederzeit gedacht werden muß, nur daß dieses hier als ethisch
vorgestellt wird, daher diese dreifache Qualität des moralischen Oberhauptes des
menschlichen Geschlechts in einem einigen Wesen[109] vereinigt gedacht
werden kann, die in einem juridischbürgerlichen Staate nothwendig unter drei
verschiedenen Subjecten vertheilt sein mußte.[111][110]
Weil aber doch dieser Glaube, der das moralische Verhältniß der Menschen
zum höchsten Wesen, zum Behuf einer Religion überhaupt, von schädlichen
Anthropomorphismen gereinigt und der ächten Sittlichkeit eines Volks Gottes
angemessen hat, in einer (der christlichen) Glaubenslehre zuerst und in derselben
allein der Welt öffentlich aufgestellt worden; so kann man die Bekanntmachung
desselben wohl die Offenbarung desjenigen nennen, was für Menschen durch
ihre eigene Schuld bis dahin Geheimniß war.
In ihr nämlich heißt es erstlich: man soll den höchsten Gesetzgeber als einen
solchen sich nicht als gnädig, mithin nachsichtlich, (indulgent) für die Schwäche
der Menschen, noch despotisch und bloß nach seinem unbeschränkten Recht gebietend, und seine Gesetze nicht als willkührliche, mit unsern Begriffen der
Sittlichkeit gar nicht verwandte, sondern als auf Heiligkeit des Menschen
bezogene Gesetze vorstellen. Zweitens, man muß seine Güte nicht in einem
unbedingten Wohlwollen gegen seine Geschöpfe, sondern darein setzen, daß er
auf die moralische Beschaffenheit derselben, dadurch sie ihm wohlgefallen
können, zuerst sieht, und ihr Unvermögen, dieser Bedingung von selbst Genüge
zu thun nur alsdann ergänzt. Drittens seine Gerechtigkeit kann nicht als gütig
und abbittlich (welches einen Widerspruch enthält), noch weniger als in der
Qualität der Heiligkeit des Gesetzgebers (vor der kein Mensch gerecht ist),
ausgeübt vorgestellt werden, sondern nur als Einschränkung der Gütigkeit auf
die Bedingung der Uebereinstimmung der Menschen mit dem heiligen Gesetze,
so weit sie als Menschenkinder der Anforderung des letztern gemäß sein
könnten. — Mit einem Wort: Gott will in einer dreifachen specifisch
verschiedenen moralischen Qualität gedient sein, für die[112] die Benennung
der verschiedenen (nicht physischen, sondern moralischen) Persönlichkeit eines
und desselben Wesens kein unschicklicher Ausdruck ist, welches
Glaubenssymbol zugleich die ganze reine moralische Religion ausdrückt, die
ohne diese Unterscheidung sonst Gefahr läuft, nach dem Hange der Menschen
sich die Gottheit wie ein menschliches Oberhaupt zu denken, (weil er in seinem
Regiment diese dreifache Qualität gemeiniglich nicht von einander absondert,
sondern sie oft vermischt oder verwechselt) in einen anthropomorphistischen
Frohnglauben auszuarten.
Wenn aber eben dieser Glaube (an eine göttliche Dreieinigkeit) nicht bloß als
Vorstellung einer praktischen Idee, sondern als ein solcher, der das, was Gott an
sich selbst sei, vorstellen solle, betrachtet würde, so würde er ein alle
menschlichen Begriffe übersteigendes, mithin einer Offenbarung für die
menschliche Fassungskraft unfähiges Geheimniß sein, und als ein solches in
diesem Betracht angekündigt werden können. Der Glaube an dasselbe als
Erweiterung der theoretischen Erkenntniß von der göttlichen Natur würde nur
das Bekenntniß zu einem den Menschen ganz unverständlichen, und wenn sie es
zu verstehen meinen, anthropomorphistischen Symbol eines Kirchenglaubens
sein, wodurch für die sittliche Besserung nicht das Mindeste ausgerichtet würde.
— Nur das, was man zwar in praktischer Beziehung ganz wohl verstehen und
einsehen kann, in theoretischer Absicht aber (zur Bestimmung der Natur, des
Objects an sich) alle unsre Begriffe übersteigt, ist Geheimniß (in einer
Beziehung) und kann doch (in einer andern) geoffenbart werden. Von der
letztern Art ist das obenbenannte, welches man in drei uns durch unsre eigne
Vernunft geoffenbarte Geheimnisse eintheilen kann.
1) Das der Berufung (der Menschen als Bürger zu einem ethischen Staat). — Wir können uns die allgemeine unbedingte Unterwerfung des Menschen unter
die göttliche Gesetzgebung nicht anders denken, als sofern wir uns zugleich als
seine Geschöpfe ansehen; eben so, wie Gott nur darum als Urheber aller
Naturgesetze angesehen werden kann, weil er der Schöpfer der Naturdinge ist.
Es ist aber für unsre Vernunft schlechterdings unbegreiflich, wie Wesen zum
freien Gebrauch ihrer Kräfte erschaffen sein sollen; weil wir nach dem Princip
der Causalität, einem Wesen, das als hervorgebracht angenommen wird, keinen
andern innern Grund seiner Handlungen beilegen können, als denjenigen,
welchen die hervorbringende Ursache in dasselbe gelegt hat, durch welchen
(mithin eine äußere Ursache) dann auch jede Handlung desselben bestimmt,
mithin dieses Wesen selbst nicht frei sein würde. Also läßt sich die göttliche,
heilige, mithin bloß freie Wesen angehende Gesetzgebung mit dem Begriffe
einer Schöpfung derselben durch unsre Vernunfteinsicht nicht vereinbaren,
sondern man muß jene schon als existirende freie Wesen betrachten, welche
nicht durch ihre Naturabhängigkeit, vermöge ihrer Schöpfung, sondern durch
eine bloß moralische, nach Gesetzen der Freiheit mögliche Nöthigung, d. i. eine
Berufung zur Bürgerschaft im göttlichen Staate bestimmt werden. So ist die
Berufung zu diesem Zwecke moralisch ganz klar, für die Speculation aber ist die
Möglichkeit dieser Berufenen ein undurchdringliches Geheimniß.
2) Das Geheimniß der Genugthuung. Der Mensch, so wie wir ihn kennen, ist
verderbt, und keinesweges jenem heiligen Gesetze von selbst angemessen.
Gleichwohl, wenn ihn die Güte Gottes gleichsam ins Dasein gerufen, d. i. zu
einer besondern Art zu existiren (zum Gliede des Himmelreichs) eingeladen hat,
so muß er auch ein Mittel haben, den Mangel seiner hierzu erforderlichen
Tauglichkeit aus der Fülle seiner eignen Heiligkeit zu ersetzen. Dieses ist aber
der Spontaneität, (welche bei allem moralischen Guten oder Bösen, das ein
Mensch an sich haben mag, vorausgesetzt wird) zuwider, nach welcher ein
solches Gute nicht von einem Andern, sondern von ihm selbst herrühren muß,
wenn es ihm soll zugerechnet werden können. — Es kann ihn also, so viel die
Vernunft einsieht, kein Andrer durch das Uebermaß seines Wohlverhaltens und
durch sein Verdienst vertreten; oder, wenn dieses angenommen wird, so kann es
nur in moralischer Absicht nothwendig sein, es anzunehmen; denn fürs
Vernünfteln ist es ein unerreichbares Geheimniß.
3) Das Geheimniß der Erwählung. Wenn auch jene stellvertretende
Genugthuung als möglich eingeräumt wird, so ist doch die moralischgläubige
Annehmung derselben eine Willensbestimmung zum Guten, die schon eine
gottgefällige Gesinnung im Menschen voraussetzt, die dieser aber nach dem
natürlichen Verderben in sich von selbst nicht hervorbringen kann. Daß aber eine
himmlische Gnade in ihm wirken solle, die [[diesen Beistand]][113] nicht nach Verdienst der Werke, sondern durch unbedingten Rathschluß einem Menschen
bewilligt, dem andern verweigert, und der eine Theil unsers Geschlechts zur
Seligkeit, der andere zur ewigen Verwerfung ausersehen werde, giebt wiederum
keinen Begriff von einer göttlichen Gerechtigkeit, sondern müßte allenfalls auf
eine Weisheit bezogen werden, deren Regel für uns schlechterdings ein
Geheimniß ist.
Ueber diese Geheimnisse nun, sofern sie die moralische Lebensgeschichte
jedes Menschen betreffen: wie es nämlich zugeht, daß ein sittlich Gutes oder
Böses überhaupt in der Welt sei, und (ist das letztere in allen und zu jeder Zeit),
wie aus dem letztern doch das erstere entspringe, und in irgend einem Menschen
hergestellt werde; oder warum, wenn dieses an einigen geschieht, andre davon
ausgeschlossen bleiben, hat uns Gott nichts offenbart, und kann uns auch nichts
offenbaren, weil wir es doch nicht verstehen[114] würden. Es wäre, als wenn wir
das, was geschieht, am Menschen aus seiner Freiheit erklären und uns
begreiflich machen wollten, darüber Gott zwar durchs moralische Gesetz in uns
seinen Willen offenbart hat, aus welchen Ursachen dieses aber auf Erden
geschehe[115] oder auch nicht geschehe, in demjenigen Dunkel gelassen hat, in
welchem für menschliche Nachforschung Alles bleiben muß, was als
Geschichte, doch auch aus der Freiheit nach dem Gesetz der Ursachen und
Wirkungen begriffen werden soll.[116] Ueber die objective Regel unsers
Verhaltens aber ist uns Alles, was wir bedürfen, (durch Vernunft und Schrift)
hinreichend offenbart, und diese Offenbarung ist zugleich für jeden Menschen
verständlich.
Daß er[117] durchs moralische Gesetz zum guten Lebenswandel berufen sei,
daß er durch unauslöschliche Achtung für dasselbe, die in ihm liegt, auch zum
Zutrauen gegen diesen guten Geist und zur Hoffnung ihm, wie es auch zugehe,
genug thun zu können, Verheißung in sich finde, endlich, daß er die letztere
Erwartung mit dem strengen Gebot des erstern zusammenhaltend, sich, als zur
Rechenschaft vor einen Richter gefordert, beständig prüfen müsse; darüber
belehren, und dahin treiben zugleich Vernunft, Herz und Gewissen. Es ist
unbescheiden, zu verlangen, daß uns noch mehr eröffnet werde, und wenn dieses
geschehen sein sollte, müßte er es nicht zum allgemeinen menschlichen
Bedürfniß zählen.
Ob zwar aber jenes alle genannte in einer Formel befassende große
Geheimniß jedem Menschen durch seine Vernunft als praktisch nothwendige
Religionsidee begreiflich gemacht werden kann, so kann man doch sagen, daß
es, um moralische Grundlage der Religion, vornehmlich einer öffentlichen zu
werden, damals allererst offenbart worden, als es öffentlich gelehrt, und zum
Symbol einer ganz neuen Religionsepoche gemacht wurde. Solenne Formeln enthalten gewöhnlich ihre eigene bloß für die, welche zu einem besondern
Verein (einer Zunft oder gemeinen Wesen) gehören, bestimmte, bisweilen
mystische, nicht von Jedem verstandene Sprache, deren man sich auch billig
(aus Achtung) nur zum Behuf einer feierlichen Handlung bedienen sollte, (wie
etwa, wenn Jemand in eine sich von andern aussondernde Gesellschaft als Glied
aufgenommen werden soll). Dies höchste für Menschen nie völlig erreichbare
Ziel der moralischen Vollkommenheit endlicher Geschöpfe ist [[aber]][118] die
Liebe des Gesetzes.
Dieser Idee gemäß würde es in der Religion ein Glaubensgesetz[119] sein:
„Gott ist die Liebe;“ in ihm kann man den Liebenden (mit der Liebe des
moralischen Wohlgefallens an Menschen, sofern sie seinem heiligen Gesetze
adäquat sind), den Vater, ferner, der in ihm, sofern er sich in seiner Alles
erhaltenden Idee der von ihm selbst gezeugten und geliebten, dem Urbilde der
Menschheit darstellt, seinen Sohn endlich auch, sofern er dieses Wohlgefallen
auf die Bedingung der Uebereinstimmung der Menschen mit der Bedingung
jener Liebe des Wohlgefallens einschränkt, und dadurch als auf Weisheit
gegründete Liebe beweist, den heiligen Geist[120] verehren; eigentlich aber
nicht in so vielfacher Persönlichkeit anrufen, (denn das würde eine
Verschiedenheit der Wesen andeuten, er ist aber immer nur ein einiger
Gegenstand) wohl aber im Namen des von ihm selbst über Alles verehrten
geliebten Gegenstandes, mit dem es Wunsch und zugleich Pflicht ist, in
moralischer Vereinigung zu stehen. Uebrigens gehört das theoretische
Bekenntniß des Glaubens an die göttliche Natur in dieser dreifachen Qualität zur
bloßen classischen Formel eines Kirchenglaubens, um ihn von andern aus
historischen Quellen abgeleiteten Glaubensarten zu unterscheiden, mit welchem
wenige Menschen einen deutlichen und bestimmten (keiner Mißdeutung
ausgesetzten) Begriff zu verbinden im Stande sind, und dessen Erörterung mehr
den Lehrern in ihrem Verhältniß zu einander (als philosophischen und gelehrten
Auslegern eines heiligen Buchs) zukömmt, um sich über dessen Sinn zu einigen,
in welchem nicht Alles für die gemeine Fassungskraft, oder auch für das
Bedürfniß dieser Zeit ist, der bloße Buchstabenglaube aber, die wahre
Religionsgesinnung eher verdirbt als bessert.