Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft

Allgemeine Anmerkung.

nach allen überwundenen Hindernissen als mit Glückseligkeit noch hier auf

Erden bekrönt vor. — Die Scheidung der Guten von den Bösen, die während der

Fortschritte der Kirche zu ihrer Vollkommenheit, diesem Zwecke nicht

zuträglich gewesen sein würde, (indem die Vermischung beider untereinander

gerade dazu nöthig war, theils um den erstern zum Wetzstein der Tugend zu

dienen, theils um die andern durch ihr Beispiel vom Bösen abzuziehen) wird

nach vollendeter Errichtung des göttlichen Staats, als die letzte Folge derselben

vorgestellt; wo noch der letzte Beweis seiner Festigkeit, als Macht betrachtet,

sein Sieg über alle äußeren Feinde, die eben sowohl auch als in einem Staate

(dem Höllenstaat) betrachtet werden, hinzugefügt wird, womit dann alles

Erdenleben ein Ende hat, „der letzte Feind (der guten Menschen) der Tod

aufgehoben wird,“ und an beiden Theilen, dem einen zum Heil, dem andern zum

Verderben, Unsterblichkeit anhebt, die Form einer Kirche selbst aufgelöst wird,

der Statthalter auf Erden mit denen zu ihm, als Himmelsbürger erhobenen

Menschen in eine Classe tritt, und so Gott Alles in Allem ist.[102]

Diese Vorstellung einer Geschichtserzählung der Nachwelt, die selbst keine

Geschichte ist, ist ein schönes Ideal der durch Einführung der wahren

allgemeinen Religion bewirkten moralischen, im Glauben vorausgesehenen

Weltepoche, bis zu ihrer Vollendung, die wir nicht als empirische Vollendung

absehen, sondern auf die wir nur im continuirlichen Fortschreiten und

Annäherung zum höchsten auf Erden möglichen Guten (worin nichts Mystisches

ist, sondern Alles auf moralische Weise natürlich zugeht), hinaussehen, d. i. dazu

Anstalt machen können. Die Erscheinung des Antichrists, der Chiliasmus, die

Ankündigung der Nahheit des Weltendes können vor der Vernunft ihre gute

symbolische Bedeutung annehmen, und die letztere als ein, (so wie das

Lebensende, ob nahe oder fern) nicht vorherzusehendes Ereigniß vorgestellt,

drückt sehr gut die Nothwendigkeit aus, jederzeit darauf in Bereitschaft zu

stehen, in der That aber (wenn man diesem Symbol den intellectuellen Sinn

unterlegt) uns jederzeit wirklich als berufene Bürger eines göttlichen (ethischen)

Staats anzusehen. „Wenn kommt nun also das Reich Gottes?“ — „Das Reich

Gottes kommt nicht in sichtbarer Gestalt. Man wird auch nicht sagen: siehe hier,

oder da ist es. Denn sehet, das Reich Gottes ist inwendig in euch!“ (Luc. 17, 21

bis 22).[103]

 

Allgemeine Anmerkung.

 

In allen Glaubensarten, die sich auf Religion beziehn, stößt das Nachforschen hinter ihrer innern Beschaffenheit unvermeidlich auf ein Geheimniß, d. i. auf

etwas Heiliges, was zwar von jedem Einzelnen gekannt, aber doch nicht

öffentlich bekannt, d. i. allgemein mitgetheilt werden kann. — Als etwas

Heiliges muß es ein moralischer, mithin ein Gegenstand der Vernunft sein, und

[[innerlich]][104] für den praktischen Gebrauch hinreichend erkannt werden

können, aber als etwas Geheimes doch nicht für den theoretischen; weil es

alsdann auch Jedermann müßte mittheilbar sein, und also auch öffentlich

bekannt werden können.

Der Glaube an Etwas, was wir doch zugleich als heiliges Geheimniß

betrachten sollen, kann nun entweder für einen göttlich eingegebenen, oder einen

reinen Vernunftglauben gehalten werden. Ohne durch die größte Noth zur

Annahme des ersten gedrungen zu sein, werden wir es uns zur Maxime machen,

es mit dem letztern zu halten. — Gefühle sind nicht Erkenntnisse, und

bezeichnen also auch kein Geheimniß, und da das letztere auf Vernunft

Beziehung hat, und doch nicht allgemein mitgetheilt werden kann: so wird

(wenn je ein solches ist), Jeder es nur in seiner eigenen Vernunft aufzusuchen

haben.

Es ist unmöglich, a priori und objectiv auszumachen, ob es dergleichen

Geheimnisse gebe, oder nicht. Wir werden also in dem Innern, dem Subjectiven

unserer moralischen Anlage unmittelbar nachsuchen müssen, um zu sehen, ob

sich dergleichen in uns finden.[105] Doch werden wir nicht die uns

unerforschlichen Gründe zu dem Moralischen, was sich zwar öffentlich

mittheilen läßt, wozu uns aber die Ursache nicht gegeben ist, sondern das allein,

was uns fürs Erkenntniß gegeben, aber doch einer öffentlichen Mittheilung

unfähig ist, zu den heiligen Geheimnissen zählen dürfen. So ist die Freiheit, eine

Eigenschaft, die dem Menschen aus der Bestimmbarkeit seiner Willkühr durch

das unbedingt moralische Gesetz kund wird, kein Geheimniß, weil ihr

Erkenntniß Jedermann mitgetheilt werden kann; der uns unerforschliche Grund

dieser Eigenschaft aber ist ein Geheimniß, weil er uns zur Erkenntniß nicht

gegeben ist. Aber eben diese Freiheit ist auch allein dasjenige, was, wenn sie auf

das letzte Object der praktischen Vernunft, die Realisirung der Idee des

moralischen Endzwecks angewandt wird, uns unvermeidlich auf heilige

Geheimnisse führt. —[106]

Weil der Mensch die mit der reinen moralischen Gesinnung unzertrennlich

verbundene Idee des höchsten Guts (nicht allein von Seiten der dazu gehörigen

Glückseligkeit, sondern auch der nothwendigen Vereinigung der Menschen zu

dem ganzen Zweck), nicht selbst realisiren kann, gleichwohl aber darauf

hinzuwirken in sich Pflicht antrifft, so findet er sich zum Glauben an die

Mitwirkung oder Veranstaltung eines moralischen Weltherrschers hingezogen, wodurch dieser Zweck allein möglich ist, und nun eröffnet sich vor ihm der

Abgrund eines Geheimnisses, von dem, was Gott hiebei thue, ob ihm überhaupt

etwas, und was ihm (Gott) besonders zuzuschreiben sei, indessen, daß der

Mensch an jeder Pflicht nichts anders erkennt, als was er selbst zu thun habe, um

jener ihm unbekannten wenigstens unbegreiflichen Ergänzung würdig zu sein.

Diese Idee eines moralischen Weltherrschers ist eine Aufgabe für unsere

praktische Vernunft. Es liegt uns nicht sowohl daran, zu wissen, was Gott an sich

selbst [[(seine Natur)]][107] sei, sondern was er für uns als moralisches Wesen

sei; wiewohl wir zum Behuf dieser Beziehung die göttliche Naturbeschaffenheit

so denken und annehmen müssen, als es zu diesem Verhältnisse in der ganzen

zur Ausführung seines Willens erforderlichen Vollkommenheit nöthig ist, (z. B.

als eines unveränderlichen, allwissenden, allmächtigen &c. Wesens) und ohne

diese Beziehung nichts an ihm erkennen können.

Diesem Bedürfnisse der praktischen Vernunft gemäß ist nun der allgemeine

wahre Religionsglaube der Glaube an Gott 1) als den allmächtigen Schöpfer

Himmels und der Erden, d. i. moralisch als heiligen Gesetzgeber, 2) an ihn, den

Erhalter des menschlichen Geschlechts, als gütigen Regierer und moralischen

Versorger desselben, 3) an ihn, den Verwalter seiner eignen heiligen Gesetze, d.

i. als gerechten Richter.

Dieser Glaube enthält eigentlich kein Geheimniß; weil er lediglich das

moralische Verhalten Gottes zum menschlichen Geschlechte ausdrückt; auch

bietet er sich aller menschlichen Vernunft von selbst dar, und wird daher in der

Religion der meisten gesitteten Völker angetroffen.[108] Er liegt in dem Begriffe

eines Volks, als eines gemeinen Wesens, worin eine solche dreifache obere

Gewalt (pouvoir) jederzeit gedacht werden muß, nur daß dieses hier als ethisch

vorgestellt wird, daher diese dreifache Qualität des moralischen Oberhauptes des

menschlichen Geschlechts in einem einigen Wesen[109] vereinigt gedacht

werden kann, die in einem juridischbürgerlichen Staate nothwendig unter drei

verschiedenen Subjecten vertheilt sein mußte.[111][110]

Weil aber doch dieser Glaube, der das moralische Verhältniß der Menschen

zum höchsten Wesen, zum Behuf einer Religion überhaupt, von schädlichen

Anthropomorphismen gereinigt und der ächten Sittlichkeit eines Volks Gottes

angemessen hat, in einer (der christlichen) Glaubenslehre zuerst und in derselben

allein der Welt öffentlich aufgestellt worden; so kann man die Bekanntmachung

desselben wohl die Offenbarung desjenigen nennen, was für Menschen durch

ihre eigene Schuld bis dahin Geheimniß war.

In ihr nämlich heißt es erstlich: man soll den höchsten Gesetzgeber als einen

solchen sich nicht als gnädig, mithin nachsichtlich, (indulgent) für die Schwäche

der Menschen, noch despotisch und bloß nach seinem unbeschränkten Recht gebietend, und seine Gesetze nicht als willkührliche, mit unsern Begriffen der

Sittlichkeit gar nicht verwandte, sondern als auf Heiligkeit des Menschen

bezogene Gesetze vorstellen. Zweitens, man muß seine Güte nicht in einem

unbedingten Wohlwollen gegen seine Geschöpfe, sondern darein setzen, daß er

auf die moralische Beschaffenheit derselben, dadurch sie ihm wohlgefallen

können, zuerst sieht, und ihr Unvermögen, dieser Bedingung von selbst Genüge

zu thun nur alsdann ergänzt. Drittens seine Gerechtigkeit kann nicht als gütig

und abbittlich (welches einen Widerspruch enthält), noch weniger als in der

Qualität der Heiligkeit des Gesetzgebers (vor der kein Mensch gerecht ist),

ausgeübt vorgestellt werden, sondern nur als Einschränkung der Gütigkeit auf

die Bedingung der Uebereinstimmung der Menschen mit dem heiligen Gesetze,

so weit sie als Menschenkinder der Anforderung des letztern gemäß sein

könnten. — Mit einem Wort: Gott will in einer dreifachen specifisch

verschiedenen moralischen Qualität gedient sein, für die[112] die Benennung

der verschiedenen (nicht physischen, sondern moralischen) Persönlichkeit eines

und desselben Wesens kein unschicklicher Ausdruck ist, welches

Glaubenssymbol zugleich die ganze reine moralische Religion ausdrückt, die

ohne diese Unterscheidung sonst Gefahr läuft, nach dem Hange der Menschen

sich die Gottheit wie ein menschliches Oberhaupt zu denken, (weil er in seinem

Regiment diese dreifache Qualität gemeiniglich nicht von einander absondert,

sondern sie oft vermischt oder verwechselt) in einen anthropomorphistischen

Frohnglauben auszuarten.

Wenn aber eben dieser Glaube (an eine göttliche Dreieinigkeit) nicht bloß als

Vorstellung einer praktischen Idee, sondern als ein solcher, der das, was Gott an

sich selbst sei, vorstellen solle, betrachtet würde, so würde er ein alle

menschlichen Begriffe übersteigendes, mithin einer Offenbarung für die

menschliche Fassungskraft unfähiges Geheimniß sein, und als ein solches in

diesem Betracht angekündigt werden können. Der Glaube an dasselbe als

Erweiterung der theoretischen Erkenntniß von der göttlichen Natur würde nur

das Bekenntniß zu einem den Menschen ganz unverständlichen, und wenn sie es

zu verstehen meinen, anthropomorphistischen Symbol eines Kirchenglaubens

sein, wodurch für die sittliche Besserung nicht das Mindeste ausgerichtet würde.

— Nur das, was man zwar in praktischer Beziehung ganz wohl verstehen und

einsehen kann, in theoretischer Absicht aber (zur Bestimmung der Natur, des

Objects an sich) alle unsre Begriffe übersteigt, ist Geheimniß (in einer

Beziehung) und kann doch (in einer andern) geoffenbart werden. Von der

letztern Art ist das obenbenannte, welches man in drei uns durch unsre eigne

Vernunft geoffenbarte Geheimnisse eintheilen kann.

1) Das der Berufung (der Menschen als Bürger zu einem ethischen Staat). — Wir können uns die allgemeine unbedingte Unterwerfung des Menschen unter

die göttliche Gesetzgebung nicht anders denken, als sofern wir uns zugleich als

seine Geschöpfe ansehen; eben so, wie Gott nur darum als Urheber aller

Naturgesetze angesehen werden kann, weil er der Schöpfer der Naturdinge ist.

Es ist aber für unsre Vernunft schlechterdings unbegreiflich, wie Wesen zum

freien Gebrauch ihrer Kräfte erschaffen sein sollen; weil wir nach dem Princip

der Causalität, einem Wesen, das als hervorgebracht angenommen wird, keinen

andern innern Grund seiner Handlungen beilegen können, als denjenigen,

welchen die hervorbringende Ursache in dasselbe gelegt hat, durch welchen

(mithin eine äußere Ursache) dann auch jede Handlung desselben bestimmt,

mithin dieses Wesen selbst nicht frei sein würde. Also läßt sich die göttliche,

heilige, mithin bloß freie Wesen angehende Gesetzgebung mit dem Begriffe

einer Schöpfung derselben durch unsre Vernunfteinsicht nicht vereinbaren,

sondern man muß jene schon als existirende freie Wesen betrachten, welche

nicht durch ihre Naturabhängigkeit, vermöge ihrer Schöpfung, sondern durch

eine bloß moralische, nach Gesetzen der Freiheit mögliche Nöthigung, d. i. eine

Berufung zur Bürgerschaft im göttlichen Staate bestimmt werden. So ist die

Berufung zu diesem Zwecke moralisch ganz klar, für die Speculation aber ist die

Möglichkeit dieser Berufenen ein undurchdringliches Geheimniß.

2) Das Geheimniß der Genugthuung. Der Mensch, so wie wir ihn kennen, ist

verderbt, und keinesweges jenem heiligen Gesetze von selbst angemessen.

Gleichwohl, wenn ihn die Güte Gottes gleichsam ins Dasein gerufen, d. i. zu

einer besondern Art zu existiren (zum Gliede des Himmelreichs) eingeladen hat,

so muß er auch ein Mittel haben, den Mangel seiner hierzu erforderlichen

Tauglichkeit aus der Fülle seiner eignen Heiligkeit zu ersetzen. Dieses ist aber

der Spontaneität, (welche bei allem moralischen Guten oder Bösen, das ein

Mensch an sich haben mag, vorausgesetzt wird) zuwider, nach welcher ein

solches Gute nicht von einem Andern, sondern von ihm selbst herrühren muß,

wenn es ihm soll zugerechnet werden können. — Es kann ihn also, so viel die

Vernunft einsieht, kein Andrer durch das Uebermaß seines Wohlverhaltens und

durch sein Verdienst vertreten; oder, wenn dieses angenommen wird, so kann es

nur in moralischer Absicht nothwendig sein, es anzunehmen; denn fürs

Vernünfteln ist es ein unerreichbares Geheimniß.

3) Das Geheimniß der Erwählung. Wenn auch jene stellvertretende

Genugthuung als möglich eingeräumt wird, so ist doch die moralischgläubige

Annehmung derselben eine Willensbestimmung zum Guten, die schon eine

gottgefällige Gesinnung im Menschen voraussetzt, die dieser aber nach dem

natürlichen Verderben in sich von selbst nicht hervorbringen kann. Daß aber eine

himmlische Gnade in ihm wirken solle, die [[diesen Beistand]][113] nicht nach Verdienst der Werke, sondern durch unbedingten Rathschluß einem Menschen

bewilligt, dem andern verweigert, und der eine Theil unsers Geschlechts zur

Seligkeit, der andere zur ewigen Verwerfung ausersehen werde, giebt wiederum

keinen Begriff von einer göttlichen Gerechtigkeit, sondern müßte allenfalls auf

eine Weisheit bezogen werden, deren Regel für uns schlechterdings ein

Geheimniß ist.

Ueber diese Geheimnisse nun, sofern sie die moralische Lebensgeschichte

jedes Menschen betreffen: wie es nämlich zugeht, daß ein sittlich Gutes oder

Böses überhaupt in der Welt sei, und (ist das letztere in allen und zu jeder Zeit),

wie aus dem letztern doch das erstere entspringe, und in irgend einem Menschen

hergestellt werde; oder warum, wenn dieses an einigen geschieht, andre davon

ausgeschlossen bleiben, hat uns Gott nichts offenbart, und kann uns auch nichts

offenbaren, weil wir es doch nicht verstehen[114] würden. Es wäre, als wenn wir

das, was geschieht, am Menschen aus seiner Freiheit erklären und uns

begreiflich machen wollten, darüber Gott zwar durchs moralische Gesetz in uns

seinen Willen offenbart hat, aus welchen Ursachen dieses aber auf Erden

geschehe[115] oder auch nicht geschehe, in demjenigen Dunkel gelassen hat, in

welchem für menschliche Nachforschung Alles bleiben muß, was als

Geschichte, doch auch aus der Freiheit nach dem Gesetz der Ursachen und

Wirkungen begriffen werden soll.[116] Ueber die objective Regel unsers

Verhaltens aber ist uns Alles, was wir bedürfen, (durch Vernunft und Schrift)

hinreichend offenbart, und diese Offenbarung ist zugleich für jeden Menschen

verständlich.

Daß er[117] durchs moralische Gesetz zum guten Lebenswandel berufen sei,

daß er durch unauslöschliche Achtung für dasselbe, die in ihm liegt, auch zum

Zutrauen gegen diesen guten Geist und zur Hoffnung ihm, wie es auch zugehe,

genug thun zu können, Verheißung in sich finde, endlich, daß er die letztere

Erwartung mit dem strengen Gebot des erstern zusammenhaltend, sich, als zur

Rechenschaft vor einen Richter gefordert, beständig prüfen müsse; darüber

belehren, und dahin treiben zugleich Vernunft, Herz und Gewissen. Es ist

unbescheiden, zu verlangen, daß uns noch mehr eröffnet werde, und wenn dieses

geschehen sein sollte, müßte er es nicht zum allgemeinen menschlichen

Bedürfniß zählen.

Ob zwar aber jenes alle genannte in einer Formel befassende große

Geheimniß jedem Menschen durch seine Vernunft als praktisch nothwendige

Religionsidee begreiflich gemacht werden kann, so kann man doch sagen, daß

es, um moralische Grundlage der Religion, vornehmlich einer öffentlichen zu

werden, damals allererst offenbart worden, als es öffentlich gelehrt, und zum

Symbol einer ganz neuen Religionsepoche gemacht wurde. Solenne Formeln enthalten gewöhnlich ihre eigene bloß für die, welche zu einem besondern

Verein (einer Zunft oder gemeinen Wesen) gehören, bestimmte, bisweilen

mystische, nicht von Jedem verstandene Sprache, deren man sich auch billig

(aus Achtung) nur zum Behuf einer feierlichen Handlung bedienen sollte, (wie

etwa, wenn Jemand in eine sich von andern aussondernde Gesellschaft als Glied

aufgenommen werden soll). Dies höchste für Menschen nie völlig erreichbare

Ziel der moralischen Vollkommenheit endlicher Geschöpfe ist [[aber]][118] die

Liebe des Gesetzes.

Dieser Idee gemäß würde es in der Religion ein Glaubensgesetz[119] sein:

„Gott ist die Liebe;“ in ihm kann man den Liebenden (mit der Liebe des

moralischen Wohlgefallens an Menschen, sofern sie seinem heiligen Gesetze

adäquat sind), den Vater, ferner, der in ihm, sofern er sich in seiner Alles

erhaltenden Idee der von ihm selbst gezeugten und geliebten, dem Urbilde der

Menschheit darstellt, seinen Sohn endlich auch, sofern er dieses Wohlgefallen

auf die Bedingung der Uebereinstimmung der Menschen mit der Bedingung

jener Liebe des Wohlgefallens einschränkt, und dadurch als auf Weisheit

gegründete Liebe beweist, den heiligen Geist[120] verehren; eigentlich aber

nicht in so vielfacher Persönlichkeit anrufen, (denn das würde eine

Verschiedenheit der Wesen andeuten, er ist aber immer nur ein einiger

Gegenstand) wohl aber im Namen des von ihm selbst über Alles verehrten

geliebten Gegenstandes, mit dem es Wunsch und zugleich Pflicht ist, in

moralischer Vereinigung zu stehen. Uebrigens gehört das theoretische

Bekenntniß des Glaubens an die göttliche Natur in dieser dreifachen Qualität zur

bloßen classischen Formel eines Kirchenglaubens, um ihn von andern aus

historischen Quellen abgeleiteten Glaubensarten zu unterscheiden, mit welchem

wenige Menschen einen deutlichen und bestimmten (keiner Mißdeutung

ausgesetzten) Begriff zu verbinden im Stande sind, und dessen Erörterung mehr

den Lehrern in ihrem Verhältniß zu einander (als philosophischen und gelehrten

Auslegern eines heiligen Buchs) zukömmt, um sich über dessen Sinn zu einigen,

in welchem nicht Alles für die gemeine Fassungskraft, oder auch für das

Bedürfniß dieser Zeit ist, der bloße Buchstabenglaube aber, die wahre

Religionsgesinnung eher verdirbt als bessert.