Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft
c) Schwierigkeiten gegen die Realität dieser Idee und Auflösung derselben.
Handlungen äußerlich vor Augen stellt: „Wer unter euch kann mich einer Sünde
zeihen?“ Es ist aber der Billigkeit gemäß, das untadelhafte Beispiel eines
Lehrers zu dem, was er lehrt, wenn dieses ohnedem für Jedermann Pflicht ist,
keiner andern als der lautersten Gesinnung desselben anzurechnen, wenn man
keine Beweise des Gegentheils hat. Eine solche Gesinnung mit allen, um des
Weltbesten willen übernommenen, Leiden, in dem Ideale der Menschheit
gedacht, ist nun für alle Menschen zu allen Zeiten und in allen Welten, vor der
obersten Gerechtigkeit vollgültig: wenn der Mensch die seinige derselben, wie er
es thun soll, ähnlich macht. Sie wird freilich immer eine Gerechtigkeit bleiben,
die nicht die unsrige ist, sofern diese in einem jener Gesinnung völlig und ohne
Fehl gemäßen Lebenswandel bestehen müßte. Es muß aber doch eine Zueignung
der ersteren um der letzten willen, wenn diese mit der Gesinnung des Urbildes
vereinigt wird, möglich sein, obwohl sie sich begreiflich zu machen, noch
großen Schwierigkeiten unterworfen ist, die wir jetzt vortragen wollen.
c) Schwierigkeiten gegen die Realität dieser Idee und Auflösung derselben.
Die erste Schwierigkeit, welche die Erreichbarkeit jener Idee, der Gott
wohlgefälligen Menschheit in uns, in Beziehung auf die Heiligkeit des
Gesetzgebers, bei dem Mangel unserer eigenen Gerechtigkeit, zweifelhaft
macht, ist folgende. Das Gesetz sagt: „Seid heilig (in eurem Lebenswandel) wie
euer Vater im Himmel heilig ist;“ denn das ist das Ideal des Sohnes Gottes,
welches uns zum Vorbilde aufgestellt ist. Die Entfernung aber des Guten, was
wir in uns bewirken sollen, von dem Bösen, wovon wir ausgehen, ist unendlich,
und sofern, was die That, d. i. die Angemessenheit des Lebenswandels zur
Heiligkeit des Gesetzes betrifft, in keiner Zeit erreichbar. Gleichwohl soll die
sittliche Beschaffenheit des Menschen mit ihr übereinstimmen. Sie muß also in
der Gesinnung, in der allgemeinen und lautern Maxime der Uebereinstimmung
des Verhaltens mit demselben, als dem Keime, woraus alles Gute entwickelt
werden soll, gesetzt werden, die von einem heiligen Princip ausgeht, welches der
Mensch in seine oberste Maxime aufgenommen hat. Eine Sinnesänderung, die
auch möglich sein muß, weil sie Pflicht ist. — Nun besteht die Schwierigkeit
darin, wie die Gesinnung für die That, welche jederzeit (nicht überhaupt,
sondern in jedem Zeitpunkte) mangelhaft ist, gelten könne. Die Auflösung
derselben aber beruht darauf: daß die letztere, als ein continuirlicher Fortschritt
von mangelhaftem Guten zum Besseren ins Unendliche, nach unserer
Schätzung, die wir in den Begriffen des Verhältnisses der Ursache und Wirkungen unvermeidlich auf Zeitbedingungen eingeschränkt sind, immer
mangelhaft bleibt; so, daß wir das Gute in der Erscheinung, d. i. der That nach,
in uns jederzeit als unzulänglich für ein heiliges Gesetz ansehen müssen; seinen
Fortschritt aber ins Unendliche zur Angemessenheit mit dem letzteren, wegen
der Gesinnung, daraus er abgeleitet wird, die übersinnlich ist, von einem
Herzenskündiger in seiner reinen intellectuellen Anschauung als ein vollendetes
Ganze, auch der That (dem Lebenswandel) nach, beurtheilt denken können,[49]
und so der Mensch, unerachtet seiner beständigen Mangelhaftigkeit doch
überhaupt Gott wohlgefällig zu sein erwarten könne, in welchem Zeitpunkte
auch sein Dasein abgebrochen werden möge.
Die zweite Schwierigkeit, welche sich hervorthut, wenn man den zum Guten
strebenden Menschen in Ansehung dieses moralischen Guten selbst in
Beziehung auf die göttliche Gütigkeit betrachtet, betrifft die moralische
Glückseligkeit, worunter nicht die Versicherung eines immerwährenden Besitzes
der Zufriedenheit mit seinem physischen Zustande (Befreiung von Uebeln und
Genuß immer wachsender Vergnügen), als der physischen Glückseligkeit,
sondern von der Wirklichkeit und Beharrlichkeit einer im Guten immer
fortrückenden (nie daraus fallenden) Gesinnung verstanden wird, denn das
beständige „Trachten nach dem Reiche Gottes“ wenn man nur von der
Unveränderlichkeit einer solchen Gesinnung fest versichert wäre, würde eben so
viel sein, als sich schon im Besitz dieses Reichs zu wissen, da denn der so
gesinnte Mensch schon von selbst vertrauen würde, daß ihm „das Uebrige alles
(was physische Glückseligkeit betrifft,) zufallen werde.“
Nun könnte man zwar den hierüber besorgten Menschen mit seinem Wunsche
dahin verweisen: „sein (Gottes) Geist giebt Zeugniß unserm Geist, u. s. w.“ d. i.
wer eine so lautere Gesinnung, als gefordert wird, besitzt, wird von selbst schon
fühlen, daß er nie so tief fallen könne, das Böse wiederum lieb zu gewinnen,
allein es ist mit solchen vermeinten Gefühlen übersinnlichen Ursprungs nur
mißlich bestellt; man täuscht sich nirgends leichter, als in dem, was die gute
Meinung von sich selbst begünstigt. Auch scheint es nicht einmal rathsam zu
sein, zu einem solchen Vertrauen aufgemuntert zu werden, sondern vielmehr
zuträglicher (für die Moralität) „seine Seligkeit mit Furcht und Zittern zu
schaffen“ (ein hartes Wort, welches mißverstanden, zur finstersten Schwärmerei
antreiben kann); allein, ohne alles Vertrauen zu seiner einmal angenommenen
Gesinnung, würde kaum eine Beharrlichkeit, in derselben fortzufahren, möglich
sein. Dieses findet sich aber, ohne sich der süßen oder angstvollen Schwärmerei
zu überliefern, aus der Vergleichung seines bisher geführten Lebenswandels mit
seinem gefaßten Vorsatze. — Denn der Mensch, welcher von der Epoche der
angenommenen Grundsätze des Guten an, ein genugsam langes Leben hindurch die Wirkung derselben auf die That, d. i. auf seinen zum immer besseren
fortschreitenden Lebenswandel wahrgenommen hat, und daraus auf eine
gründliche Besserung in seiner Gesinnung nur vermuthungsweise zu schließen,
Anlaß findet, kann doch auch vernünftiger Weise hoffen, daß, da dergleichen
Fortschritte, wenn ihr Princip nur gut ist, die Kraft zu den folgenden immer noch
vergrößern, er in diesem Erdenleben diese Bahn nicht mehr verlassen, sondern
immer noch muthiger darauf fortrücken werde, ja, wenn nach diesem ihm noch
ein anderes Leben bevorsteht, er unter andern Umständen allem Ansehen nach
doch, nach eben demselben Princip, fernerhin darauf fortfahren, und sich dem,
obgleich unerreichbaren Ziele der Vollkommenheit immer noch nähern werde,
weil er nach dem, was er bisher an sich wahrgenommen hat, seine Gesinnung für
von Grunde aus gebessert halten darf. Dagegen der, welcher selbst bei oft
versuchtem Vorsatze zum Guten dennoch niemals fand, daß er dabei Stand hielt,
der immer ins Böse zurückfiel, oder wohl gar im Fortgange seines Lebens an
sich wahrnehmen mußte, aus dem Bösen ins Aergere, gleichsam als auf einem
Abhange, immer tiefer gefallen zu sein, vernünftigerweise sich keine Hoffnung
machen kann, daß, wenn er noch länger hier zu leben hätte, oder ihm auch ein
künftiges Leben bevorstände, er es besser machen werde, weil er bei solchen
Anzeigen das Verderben, als in seiner Gesinnung gewurzelt, ansehen müsse.
Nun ist das Erstere ein Blick in eine unabsehliche, aber gewünschte und
glückliche Zukunft, das Zweite dagegen in ein eben so unabsehliches Elend, —
d. i. Beides für Menschen, nach dem, was sie urtheilen können, in eine selige
oder unselige Ewigkeit; Vorstellungen, die mächtig genug sind, um dem einen
Theil zur Beruhigung und Befestigung im Guten, dem andern zur Aufweckung
des richtenden Gewissens, um dem Bösen, so viel möglich, noch Abbruch zu
thun, mithin zu Triebfedern zu dienen, ohne daß es nöthig ist, auch objectiv eine
Ewigkeit des Guten oder Bösen für das Schicksal des Menschen dogmatisch als
Lehrsatz vorauszusetzen,[50] mit welchen vermeinten Kenntnissen und
Behauptungen die Vernunft nur die Schranken ihrer Einsicht überschreitet. Die
gute und lautere Gesinnung (die man einen guten uns regierenden Geist nennen
kann), deren man sich bewußt ist, führt also auch das Zutrauen zu ihrer
Beharrlichkeit und Festigkeit, ob zwar nur mittelbar bei sich, und ist der Tröster,
(Paraklet), wenn uns unsere Fehltritte wegen ihrer Beharrlichkeit besorgt
machen. Gewißheit in Ansehung derselben ist dem Menschen weder möglich,
noch so viel wir einsehen, moralisch zuträglich. Denn (was wohl zu merken ist)
wir können dieses Zutrauen nicht auf ein unmittelbares Bewußtsein der
Unveränderlichkeit unserer Gesinnungen gründen, weil wir diese nicht
durchschauen können, sondern wir müssen allenfalls nur aus den Folgen
derselben im Lebenswandel auf sie schließen, welcher Schluß aber, weil er nur aus Wahrnehmungen als Erscheinungen der guten und bösen Gesinnung gezogen
worden, vornehmlich die Stärke derselben niemals mit Sicherheit zu erkennen
giebt, am wenigsten, wenn man seine Gesinnung gegen das vorausgesehene nahe
Ende des Lebens gebessert zu haben meint, da jene empirischen Beweise der
Aechtheit derselben gar mangeln, indem kein Lebenswandel zur Begründung des
Urtheilsspruchs unsers moralischen Werths mehr gegeben ist, und Trostlosigkeit
(dafür aber die Natur des Menschen bei der Dunkelheit aller Aussichten über die
Grenzen dieses Lebens hinaus schon von selbst sorgt, daß sie nicht in wilde
Verzweiflung ausschlage), die unvermeidliche Folge von der vernünftigen
Beurtheilung seines sittlichen Zustandes ist.
Die dritte und dem Anscheine nach größte Schwierigkeit, welche jeden
Menschen, selbst nachdem er den Weg des Guten eingeschlagen hat, doch in der
Aburtheilung seines ganzen Lebenswandels vor einer göttlichen Gerechtigkeit
als verwerflich vorstellt, ist folgende. — Wie es auch mit der Annehmung einer
guten Gesinnung an ihm zugegangen sein mag und sogar, wie beharrlich er auch
darin in einem ihr gemäßen Lebenswandel fortfahre, so fing er doch vom Bösen
an, und diese Verschuldung ist ihm nie auszulöschen möglich. Daß er nach
seiner Herzensänderung keine neuen Schulden mehr macht, kann er nicht dafür
ansehen, als ob er dadurch die alten bezahlt habe. Auch kann er in einem
fernerhin geführten guten Lebenswandel keinen Ueberschuß über das, was er
jedesmal an sich zu thun schuldig ist, herausbringen; denn es ist jederzeit seine
Pflicht, alles Gute zu thun, was in seinem Vermögen steht. — Diese
ursprüngliche, oder überhaupt vor jedem Guten, was er immer thun mag,
vorhergehende Schuld, die auch dasjenige ist, was, und nichts mehr, wir unter
dem radicalen Bösen verstanden (S. das erste Stück) kann aber auch, so viel wir
nach unserem Vernunftrecht einsehen, nicht von einem Andern getilgt werden;
denn sie ist keine transmissible Verbindlichkeit, die etwa, wie eine Geldschuld,
(bei der es dem Gläubiger einerlei ist, ob der Schuldner selbst, oder ein Anderer
für ihn bezahlt) auf einen Andern übertragen werden kann, sondern die
allerpersönlichste, nämlich eine Sündenschuld, die nur der Strafbare, nicht der
Unschuldige, er mag auch noch so großmüthig sein, sie für jenen übernehmen zu
wollen, tragen kann. — Da nun das Sittlich-Böse (Uebertretung des moralischen
Gesetzes, als göttlichen Gebotes, Sünde genannt) nicht sowohl wegen der
Unendlichkeit des höchsten Gesetzgebers, dessen Autorität dadurch verletzt
worden, (von welchem überschwenglichen Verhältnisse des Menschen zum
höchsten Wesen wir nichts verstehen), sondern als ein Böses in der Gesinnung
und den Maximen überhaupt (wie allgemeine Grundsätze vergleichungsweise
gegen einzelne Uebertretungen), eine Unendlichkeit von Verletzungen des
Gesetzes, mithin der Schuld, bei sich führt, (welches vor einem menschlichen Gerichtshofe, der nur das einzelne Verbrechen, mithin nur die That und darauf
bezogene, nicht aber die allgemeine Gesinnung in Betrachtung zieht, anders ist),
so würde jeder Mensch sich einer unendlichen Strafe und Verstoßung aus dem
Reiche Gottes zu gewärtigen haben.
Die Auflösung dieser Schwierigkeit beruht auf Folgendem: Der
Richterausspruch eines Herzenskündigers muß als ein solcher gedacht werden,
der aus der allgemeinen Gesinnung des Angeklagten nicht aus den
Erscheinungen derselben, den vom Gesetz abweichenden, oder damit
zusammenstimmenden Handlungen gezogen worden. Nun wird hier aber in dem
Menschen eine über das in ihm vorher mächtige böse Princip die Oberhand
habende gute Gesinnung vorausgesetzt, und es ist nun die Frage: ob die
moralische Folge der ersteren die Strafe, (mit andern Worten, die Wirkung des
Mißfallens Gottes an dem Subject) auch auf seinen Zustand in der gebesserten
Gesinnung könne gezogen werden, in der er schon ein Gegenstand des göttlichen
Wohlgefallens ist. Da hier die Frage nicht ist: ob auch vor der Sinnesänderung
die über ihn verhängte Strafe mit der göttlichen Gerechtigkeit,
zusammenstimmen würde, (als woran Niemand zweifelt), so soll sie (in dieser
Untersuchung) nicht als vor der Besserung an ihm vollzogen gedacht werden.
Sie kann aber auch nicht als nach derselben, da der Mensch schon im neuen
Leben wandelt, und moralisch ein anderer Mensch ist, dieser seiner neuen
Qualität (eines Gott wohlgefälligen Menschen) angemessen angenommen
werden; gleichwohl aber muß der höchsten Gerechtigkeit, vor der ein Strafbarer
nie straflos sein kann, ein Genüge geschehen. Da sie also weder vor noch nach
der Sinnesänderung der göttlichen Weisheit gemäß, und doch nothwendig ist: so
würde sie als in dem Zustande der Sinnesänderung selbst ihr angemessen und
ausgeübt gedacht werden müssen. Wir müssen also sehen, ob in diesem letztern
schon durch den Begriff einer moralischen Sinnesänderung diejenigen Uebel als
enthalten gedacht werden können, die der neue gutgesinnte Mensch als vor ihm
(in andrer Beziehung) verschuldete, und als solche Strafen ansehen kann[51]
wodurch der göttlichen Gerechtigkeit ein Genüge geschieht. — Die
Sinnesänderung ist nämlich ein Ausgang vom Bösen, und ein Eintritt ins Gute,
das Ablegen des alten, und das Anziehen des neuen Menschen, da das Subject
der Sünde (mithin auch allen Neigungen, sofern sie dazu verleiten), abstirbt, um
der Gerechtigkeit zu leben. In ihr aber als intellectueller Bestimmung sind nicht
zwei durch eine Zwischenzeit getrennte moralische Actus enthalten, sondern sie
ist nur ein einiger, weil die Verlassung des Bösen nur durch die gute Gesinnung,
welche den Eingang ins Gute bewirkt, möglich ist, und so umgekehrt. Das gute
Princip ist also in der Verlassung der bösen eben sowohl, als in der Annehmung
der guten Gesinnung enthalten, und der Schmerz, der die erste rechtmäßig begleitet, entspringt gänzlich aus der zweiten. Der Ausgang aus der verderbten
Gesinnung in die gute ist als „(das Absterben am alten Menschen, Kreuzigung
des Fleisches)“ an sich schon Aufopferung und Antretung einer langen Reihe
von Uebeln des Lebens, die der neue Mensch in der Gesinnung des Sohnes
Gottes, nämlich bloß um des Guten willen übernimmt; die aber doch eigentlich
einem andern, nämlich dem alten, (denn dieser ist moralisch ein anderer,) als
Strafe gebührten. — Ob er also gleich physisch (seinem empirischen Charakter
als Sinnenwesen nach, betrachtet) eben derselbe strafbare Mensch ist, und als ein
solcher vor einem moralischen Gerichtshofe, mithin auch von ihm selbst
gerichtet werden muß, so ist er doch in seiner neuen Gesinnung (als intelligibles
Wesen) vor einem göttlichen Richter, vor welchem diese die That vertritt,
moralisch ein anderer, und diese in ihrer Reinigkeit, wie die des Sohnes Gottes,
welche er in sich aufgenommen hat, oder, (wenn wir diese Idee personificiren),
dieser selbst trägt für ihn, und so auch für Alle, die an ihn (praktisch) glauben,
als Stellvertreter die Sündenschuld, thut durch Leiden und Tod der höchsten
Gerechtigkeit als Erlöser genug, und macht als Sachverwalter, daß sie hoffen
können, vor ihrem Richter als gerechtfertigt zu erscheinen, nur daß (in dieser
Vorstellungsart) jenes Leiden, was der neue Mensch, indem er dem alten
abstirbt, im Leben fortwährend übernehmen muß,[52] an dem Repräsentanten
der Menschheit als ein für allemal erlittener Tod vorgestellt wird. — Hier ist nun
derjenige Ueberschuß über das Verdienst der Werke, der oben vermißt wurde,
und ein Verdienst, das uns aus Gnaden zugerechnet wird. Denn damit das, was
bei uns im Erdenleben (vielleicht auch in allen künftigen Zeiten und allen
Welten), immer nur im bloßen Werden ist (nämlich ein Gott wohlgefälliger
Mensch zu sein) uns gleich, als ob wir schon hier im vollen Besitz derselben
wären, zugerechnet werde, dazu haben wir doch wohl keinen Rechtsanspruch
(nach der empirischen Selbsterkenntniß);[53] so weit wir uns selbst kennen,
(unsre Gesinnung nicht unmittelbar, sondern nur nach unsern Thaten ermessen),
so daß der Ankläger in uns eher noch auf ein Verdammungsurtheil antragen
würde. Es ist also immer nur ein Urtheilsspruch aus Gnade, obgleich, (als auf
Genugthuung gegründet, die für uns nur in der Idee (der vermeinten[54])
gebesserten Gesinnung) liegt, (die aber Gott allein kennt), der ewigen
Gerechtigkeit völlig gemäß, wenn wir um jenes Guten im Glauben willen aller
Verantwortung entschlagen werden.
Es kann nun noch gefragt werden, ob diese Deduction der Idee einer
Rechtfertigung des zwar verschuldeten, aber doch zu einer Gott wohlgefälligen
Gesinnung übergegangenen Menschen irgend einen praktischen Gebrauch habe,
und welcher es sein könne. Es ist nicht abzusehen, welcher positive Gebrauch
davon für die Religion und den Lebenswandel zu machen sei; da in jener Untersuchung die Bedingung zum Grunde liegt, daß der, den sie angeht, in der
erforderlichen guten Gesinnung schon wirklich sei, auf deren Behuf
(Entwickelung und Beförderung) aller praktische Gebrauch moralischer Begriffe
eigentlich abzweckt; denn was den Trost betrifft, so führt ihn eine solche
Gesinnung für den, der sich ihrer bewußt ist, (als Trost und Hoffnung, nicht als
Gewißheit) schon bei sich. Sie ist also in sofern nur die Beantwortung einer
speculativen Frage, die aber darum nicht mit Stillschweigen übergangen werden
kann, weil sonst der Vernunft vorgeworfen werden könnte, sie sei
schlechterdings unvermögend, die Hoffnung auf die Lossprechung des
Menschen von seiner Schuld mit der göttlichen Gerechtigkeit zu vereinigen; ein
Vorwurf, der ihr in mancherlei, vornehmlich in moralischer Rücksicht,
nachtheilig sein könnte. Allein der negative Nutzen, der daraus für Religion und
Sitten zum Behuf eines jeden Menschen gezogen werden kann, erstreckt sich
sehr weit. Denn man sieht aus der gedachten Deduction: daß nur unter der
Voraussetzung der gänzlichen Herzensänderung sich für den mit Schuld
belasteten Menschen vor der himmlischen Gerechtigkeit Lossprechung denken
lasse, mithin alle Expiationen, sie mögen von der büßenden oder feierlichen Art
sein, alle Anrufungen und Hochpreisungen, (selbst die des stellvertretenden
Ideals des Sohnes Gottes) den Mangel der erstern nicht ersetzen, oder, wenn
diese da ist, ihre Gültigkeit vor jenem Gerichte nicht im mindesten vermehren
können; denn dieses Ideal muß in unserer Gesinnung aufgenommen sein, um an
der Stelle der That zu gelten. Ein Anderes enthält die Frage: was sich der
Mensch von seinem geführten Lebenswandel am Ende desselben zu
versprechen, oder was er zu fürchten habe. Hier muß er allererst seinen
Charakter wenigstens einigermaßen kennen; also, wenn er gleich glaubt, es sei
mit seiner Gesinnung eine Besserung vorgegangen, die alte (verderbte), von der
er ausgegangen ist, zugleich mit in Betrachtung ziehen, und was und wie viel
von der ersteren er abgelegt habe, und welche Qualität (ob lautere oder noch
unlautere) sowohl, als welchen Grad die vermeinte neue Gesinnung habe,
abnehmen können, um die erste zu überwinden, und den Rückfall in dieselbe zu
verhüten; er wird sie also durchs ganze Leben nachzusuchen haben. Da er also
von seiner wirklichen Gesinnung durch unmittelbares Bewußtsein gar keinen
sichern und bestimmten Begriff bekommen, sondern ihn nur aus seinem wirklich
geführten Lebenswandel abnehmen kann; so wird er für das Urtheil des
künftigen Richters, (des aufwachenden Gewissens in ihm selbst, zugleich mit der
herbeigerufenen empirischen Selbsterkenntniß) sich keinen andern Zustand zu
seiner Ueberführung denken können, als daß ihm sein ganzes Leben dereinst
werde vor Augen gestellt werden, nicht bloß ein Abschnitt desselben, vielleicht
der letzte, und für ihn noch günstigste; hiermit aber würde er von selbst die Aussicht in ein noch weiter fortgesetztes Leben (ohne sich hier Grenzen zu