Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft

c) Schwierigkeiten gegen die Realität dieser Idee und Auflösung derselben.

Handlungen äußerlich vor Augen stellt: „Wer unter euch kann mich einer Sünde

zeihen?“ Es ist aber der Billigkeit gemäß, das untadelhafte Beispiel eines

Lehrers zu dem, was er lehrt, wenn dieses ohnedem für Jedermann Pflicht ist,

keiner andern als der lautersten Gesinnung desselben anzurechnen, wenn man

keine Beweise des Gegentheils hat. Eine solche Gesinnung mit allen, um des

Weltbesten willen übernommenen, Leiden, in dem Ideale der Menschheit

gedacht, ist nun für alle Menschen zu allen Zeiten und in allen Welten, vor der

obersten Gerechtigkeit vollgültig: wenn der Mensch die seinige derselben, wie er

es thun soll, ähnlich macht. Sie wird freilich immer eine Gerechtigkeit bleiben,

die nicht die unsrige ist, sofern diese in einem jener Gesinnung völlig und ohne

Fehl gemäßen Lebenswandel bestehen müßte. Es muß aber doch eine Zueignung

der ersteren um der letzten willen, wenn diese mit der Gesinnung des Urbildes

vereinigt wird, möglich sein, obwohl sie sich begreiflich zu machen, noch

großen Schwierigkeiten unterworfen ist, die wir jetzt vortragen wollen.

 

c) Schwierigkeiten gegen die Realität dieser Idee und Auflösung derselben.

 

Die erste Schwierigkeit, welche die Erreichbarkeit jener Idee, der Gott

wohlgefälligen Menschheit in uns, in Beziehung auf die Heiligkeit des

Gesetzgebers, bei dem Mangel unserer eigenen Gerechtigkeit, zweifelhaft

macht, ist folgende. Das Gesetz sagt: „Seid heilig (in eurem Lebenswandel) wie

euer Vater im Himmel heilig ist;“ denn das ist das Ideal des Sohnes Gottes,

welches uns zum Vorbilde aufgestellt ist. Die Entfernung aber des Guten, was

wir in uns bewirken sollen, von dem Bösen, wovon wir ausgehen, ist unendlich,

und sofern, was die That, d. i. die Angemessenheit des Lebenswandels zur

Heiligkeit des Gesetzes betrifft, in keiner Zeit erreichbar. Gleichwohl soll die

sittliche Beschaffenheit des Menschen mit ihr übereinstimmen. Sie muß also in

der Gesinnung, in der allgemeinen und lautern Maxime der Uebereinstimmung

des Verhaltens mit demselben, als dem Keime, woraus alles Gute entwickelt

werden soll, gesetzt werden, die von einem heiligen Princip ausgeht, welches der

Mensch in seine oberste Maxime aufgenommen hat. Eine Sinnesänderung, die

auch möglich sein muß, weil sie Pflicht ist. — Nun besteht die Schwierigkeit

darin, wie die Gesinnung für die That, welche jederzeit (nicht überhaupt,

sondern in jedem Zeitpunkte) mangelhaft ist, gelten könne. Die Auflösung

derselben aber beruht darauf: daß die letztere, als ein continuirlicher Fortschritt

von mangelhaftem Guten zum Besseren ins Unendliche, nach unserer

Schätzung, die wir in den Begriffen des Verhältnisses der Ursache und Wirkungen unvermeidlich auf Zeitbedingungen eingeschränkt sind, immer

mangelhaft bleibt; so, daß wir das Gute in der Erscheinung, d. i. der That nach,

in uns jederzeit als unzulänglich für ein heiliges Gesetz ansehen müssen; seinen

Fortschritt aber ins Unendliche zur Angemessenheit mit dem letzteren, wegen

der Gesinnung, daraus er abgeleitet wird, die übersinnlich ist, von einem

Herzenskündiger in seiner reinen intellectuellen Anschauung als ein vollendetes

Ganze, auch der That (dem Lebenswandel) nach, beurtheilt denken können,[49]

und so der Mensch, unerachtet seiner beständigen Mangelhaftigkeit doch

überhaupt Gott wohlgefällig zu sein erwarten könne, in welchem Zeitpunkte

auch sein Dasein abgebrochen werden möge.

Die zweite Schwierigkeit, welche sich hervorthut, wenn man den zum Guten

strebenden Menschen in Ansehung dieses moralischen Guten selbst in

Beziehung auf die göttliche Gütigkeit betrachtet, betrifft die moralische

Glückseligkeit, worunter nicht die Versicherung eines immerwährenden Besitzes

der Zufriedenheit mit seinem physischen Zustande (Befreiung von Uebeln und

Genuß immer wachsender Vergnügen), als der physischen Glückseligkeit,

sondern von der Wirklichkeit und Beharrlichkeit einer im Guten immer

fortrückenden (nie daraus fallenden) Gesinnung verstanden wird, denn das

beständige „Trachten nach dem Reiche Gottes“ wenn man nur von der

Unveränderlichkeit einer solchen Gesinnung fest versichert wäre, würde eben so

viel sein, als sich schon im Besitz dieses Reichs zu wissen, da denn der so

gesinnte Mensch schon von selbst vertrauen würde, daß ihm „das Uebrige alles

(was physische Glückseligkeit betrifft,) zufallen werde.“

Nun könnte man zwar den hierüber besorgten Menschen mit seinem Wunsche

dahin verweisen: „sein (Gottes) Geist giebt Zeugniß unserm Geist, u. s. w.“ d. i.

wer eine so lautere Gesinnung, als gefordert wird, besitzt, wird von selbst schon

fühlen, daß er nie so tief fallen könne, das Böse wiederum lieb zu gewinnen,

allein es ist mit solchen vermeinten Gefühlen übersinnlichen Ursprungs nur

mißlich bestellt; man täuscht sich nirgends leichter, als in dem, was die gute

Meinung von sich selbst begünstigt. Auch scheint es nicht einmal rathsam zu

sein, zu einem solchen Vertrauen aufgemuntert zu werden, sondern vielmehr

zuträglicher (für die Moralität) „seine Seligkeit mit Furcht und Zittern zu

schaffen“ (ein hartes Wort, welches mißverstanden, zur finstersten Schwärmerei

antreiben kann); allein, ohne alles Vertrauen zu seiner einmal angenommenen

Gesinnung, würde kaum eine Beharrlichkeit, in derselben fortzufahren, möglich

sein. Dieses findet sich aber, ohne sich der süßen oder angstvollen Schwärmerei

zu überliefern, aus der Vergleichung seines bisher geführten Lebenswandels mit

seinem gefaßten Vorsatze. — Denn der Mensch, welcher von der Epoche der

angenommenen Grundsätze des Guten an, ein genugsam langes Leben hindurch die Wirkung derselben auf die That, d. i. auf seinen zum immer besseren

fortschreitenden Lebenswandel wahrgenommen hat, und daraus auf eine

gründliche Besserung in seiner Gesinnung nur vermuthungsweise zu schließen,

Anlaß findet, kann doch auch vernünftiger Weise hoffen, daß, da dergleichen

Fortschritte, wenn ihr Princip nur gut ist, die Kraft zu den folgenden immer noch

vergrößern, er in diesem Erdenleben diese Bahn nicht mehr verlassen, sondern

immer noch muthiger darauf fortrücken werde, ja, wenn nach diesem ihm noch

ein anderes Leben bevorsteht, er unter andern Umständen allem Ansehen nach

doch, nach eben demselben Princip, fernerhin darauf fortfahren, und sich dem,

obgleich unerreichbaren Ziele der Vollkommenheit immer noch nähern werde,

weil er nach dem, was er bisher an sich wahrgenommen hat, seine Gesinnung für

von Grunde aus gebessert halten darf. Dagegen der, welcher selbst bei oft

versuchtem Vorsatze zum Guten dennoch niemals fand, daß er dabei Stand hielt,

der immer ins Böse zurückfiel, oder wohl gar im Fortgange seines Lebens an

sich wahrnehmen mußte, aus dem Bösen ins Aergere, gleichsam als auf einem

Abhange, immer tiefer gefallen zu sein, vernünftigerweise sich keine Hoffnung

machen kann, daß, wenn er noch länger hier zu leben hätte, oder ihm auch ein

künftiges Leben bevorstände, er es besser machen werde, weil er bei solchen

Anzeigen das Verderben, als in seiner Gesinnung gewurzelt, ansehen müsse.

Nun ist das Erstere ein Blick in eine unabsehliche, aber gewünschte und

glückliche Zukunft, das Zweite dagegen in ein eben so unabsehliches Elend, —

d. i. Beides für Menschen, nach dem, was sie urtheilen können, in eine selige

oder unselige Ewigkeit; Vorstellungen, die mächtig genug sind, um dem einen

Theil zur Beruhigung und Befestigung im Guten, dem andern zur Aufweckung

des richtenden Gewissens, um dem Bösen, so viel möglich, noch Abbruch zu

thun, mithin zu Triebfedern zu dienen, ohne daß es nöthig ist, auch objectiv eine

Ewigkeit des Guten oder Bösen für das Schicksal des Menschen dogmatisch als

Lehrsatz vorauszusetzen,[50] mit welchen vermeinten Kenntnissen und

Behauptungen die Vernunft nur die Schranken ihrer Einsicht überschreitet. Die

gute und lautere Gesinnung (die man einen guten uns regierenden Geist nennen

kann), deren man sich bewußt ist, führt also auch das Zutrauen zu ihrer

Beharrlichkeit und Festigkeit, ob zwar nur mittelbar bei sich, und ist der Tröster,

(Paraklet), wenn uns unsere Fehltritte wegen ihrer Beharrlichkeit besorgt

machen. Gewißheit in Ansehung derselben ist dem Menschen weder möglich,

noch so viel wir einsehen, moralisch zuträglich. Denn (was wohl zu merken ist)

wir können dieses Zutrauen nicht auf ein unmittelbares Bewußtsein der

Unveränderlichkeit unserer Gesinnungen gründen, weil wir diese nicht

durchschauen können, sondern wir müssen allenfalls nur aus den Folgen

derselben im Lebenswandel auf sie schließen, welcher Schluß aber, weil er nur aus Wahrnehmungen als Erscheinungen der guten und bösen Gesinnung gezogen

worden, vornehmlich die Stärke derselben niemals mit Sicherheit zu erkennen

giebt, am wenigsten, wenn man seine Gesinnung gegen das vorausgesehene nahe

Ende des Lebens gebessert zu haben meint, da jene empirischen Beweise der

Aechtheit derselben gar mangeln, indem kein Lebenswandel zur Begründung des

Urtheilsspruchs unsers moralischen Werths mehr gegeben ist, und Trostlosigkeit

(dafür aber die Natur des Menschen bei der Dunkelheit aller Aussichten über die

Grenzen dieses Lebens hinaus schon von selbst sorgt, daß sie nicht in wilde

Verzweiflung ausschlage), die unvermeidliche Folge von der vernünftigen

Beurtheilung seines sittlichen Zustandes ist.

Die dritte und dem Anscheine nach größte Schwierigkeit, welche jeden

Menschen, selbst nachdem er den Weg des Guten eingeschlagen hat, doch in der

Aburtheilung seines ganzen Lebenswandels vor einer göttlichen Gerechtigkeit

als verwerflich vorstellt, ist folgende. — Wie es auch mit der Annehmung einer

guten Gesinnung an ihm zugegangen sein mag und sogar, wie beharrlich er auch

darin in einem ihr gemäßen Lebenswandel fortfahre, so fing er doch vom Bösen

an, und diese Verschuldung ist ihm nie auszulöschen möglich. Daß er nach

seiner Herzensänderung keine neuen Schulden mehr macht, kann er nicht dafür

ansehen, als ob er dadurch die alten bezahlt habe. Auch kann er in einem

fernerhin geführten guten Lebenswandel keinen Ueberschuß über das, was er

jedesmal an sich zu thun schuldig ist, herausbringen; denn es ist jederzeit seine

Pflicht, alles Gute zu thun, was in seinem Vermögen steht. — Diese

ursprüngliche, oder überhaupt vor jedem Guten, was er immer thun mag,

vorhergehende Schuld, die auch dasjenige ist, was, und nichts mehr, wir unter

dem radicalen Bösen verstanden (S. das erste Stück) kann aber auch, so viel wir

nach unserem Vernunftrecht einsehen, nicht von einem Andern getilgt werden;

denn sie ist keine transmissible Verbindlichkeit, die etwa, wie eine Geldschuld,

(bei der es dem Gläubiger einerlei ist, ob der Schuldner selbst, oder ein Anderer

für ihn bezahlt) auf einen Andern übertragen werden kann, sondern die

allerpersönlichste, nämlich eine Sündenschuld, die nur der Strafbare, nicht der

Unschuldige, er mag auch noch so großmüthig sein, sie für jenen übernehmen zu

wollen, tragen kann. — Da nun das Sittlich-Böse (Uebertretung des moralischen

Gesetzes, als göttlichen Gebotes, Sünde genannt) nicht sowohl wegen der

Unendlichkeit des höchsten Gesetzgebers, dessen Autorität dadurch verletzt

worden, (von welchem überschwenglichen Verhältnisse des Menschen zum

höchsten Wesen wir nichts verstehen), sondern als ein Böses in der Gesinnung

und den Maximen überhaupt (wie allgemeine Grundsätze vergleichungsweise

gegen einzelne Uebertretungen), eine Unendlichkeit von Verletzungen des

Gesetzes, mithin der Schuld, bei sich führt, (welches vor einem menschlichen Gerichtshofe, der nur das einzelne Verbrechen, mithin nur die That und darauf

bezogene, nicht aber die allgemeine Gesinnung in Betrachtung zieht, anders ist),

so würde jeder Mensch sich einer unendlichen Strafe und Verstoßung aus dem

Reiche Gottes zu gewärtigen haben.

Die Auflösung dieser Schwierigkeit beruht auf Folgendem: Der

Richterausspruch eines Herzenskündigers muß als ein solcher gedacht werden,

der aus der allgemeinen Gesinnung des Angeklagten nicht aus den

Erscheinungen derselben, den vom Gesetz abweichenden, oder damit

zusammenstimmenden Handlungen gezogen worden. Nun wird hier aber in dem

Menschen eine über das in ihm vorher mächtige böse Princip die Oberhand

habende gute Gesinnung vorausgesetzt, und es ist nun die Frage: ob die

moralische Folge der ersteren die Strafe, (mit andern Worten, die Wirkung des

Mißfallens Gottes an dem Subject) auch auf seinen Zustand in der gebesserten

Gesinnung könne gezogen werden, in der er schon ein Gegenstand des göttlichen

Wohlgefallens ist. Da hier die Frage nicht ist: ob auch vor der Sinnesänderung

die über ihn verhängte Strafe mit der göttlichen Gerechtigkeit,

zusammenstimmen würde, (als woran Niemand zweifelt), so soll sie (in dieser

Untersuchung) nicht als vor der Besserung an ihm vollzogen gedacht werden.

Sie kann aber auch nicht als nach derselben, da der Mensch schon im neuen

Leben wandelt, und moralisch ein anderer Mensch ist, dieser seiner neuen

Qualität (eines Gott wohlgefälligen Menschen) angemessen angenommen

werden; gleichwohl aber muß der höchsten Gerechtigkeit, vor der ein Strafbarer

nie straflos sein kann, ein Genüge geschehen. Da sie also weder vor noch nach

der Sinnesänderung der göttlichen Weisheit gemäß, und doch nothwendig ist: so

würde sie als in dem Zustande der Sinnesänderung selbst ihr angemessen und

ausgeübt gedacht werden müssen. Wir müssen also sehen, ob in diesem letztern

schon durch den Begriff einer moralischen Sinnesänderung diejenigen Uebel als

enthalten gedacht werden können, die der neue gutgesinnte Mensch als vor ihm

(in andrer Beziehung) verschuldete, und als solche Strafen ansehen kann[51]

wodurch der göttlichen Gerechtigkeit ein Genüge geschieht. — Die

Sinnesänderung ist nämlich ein Ausgang vom Bösen, und ein Eintritt ins Gute,

das Ablegen des alten, und das Anziehen des neuen Menschen, da das Subject

der Sünde (mithin auch allen Neigungen, sofern sie dazu verleiten), abstirbt, um

der Gerechtigkeit zu leben. In ihr aber als intellectueller Bestimmung sind nicht

zwei durch eine Zwischenzeit getrennte moralische Actus enthalten, sondern sie

ist nur ein einiger, weil die Verlassung des Bösen nur durch die gute Gesinnung,

welche den Eingang ins Gute bewirkt, möglich ist, und so umgekehrt. Das gute

Princip ist also in der Verlassung der bösen eben sowohl, als in der Annehmung

der guten Gesinnung enthalten, und der Schmerz, der die erste rechtmäßig begleitet, entspringt gänzlich aus der zweiten. Der Ausgang aus der verderbten

Gesinnung in die gute ist als „(das Absterben am alten Menschen, Kreuzigung

des Fleisches)“ an sich schon Aufopferung und Antretung einer langen Reihe

von Uebeln des Lebens, die der neue Mensch in der Gesinnung des Sohnes

Gottes, nämlich bloß um des Guten willen übernimmt; die aber doch eigentlich

einem andern, nämlich dem alten, (denn dieser ist moralisch ein anderer,) als

Strafe gebührten. — Ob er also gleich physisch (seinem empirischen Charakter

als Sinnenwesen nach, betrachtet) eben derselbe strafbare Mensch ist, und als ein

solcher vor einem moralischen Gerichtshofe, mithin auch von ihm selbst

gerichtet werden muß, so ist er doch in seiner neuen Gesinnung (als intelligibles

Wesen) vor einem göttlichen Richter, vor welchem diese die That vertritt,

moralisch ein anderer, und diese in ihrer Reinigkeit, wie die des Sohnes Gottes,

welche er in sich aufgenommen hat, oder, (wenn wir diese Idee personificiren),

dieser selbst trägt für ihn, und so auch für Alle, die an ihn (praktisch) glauben,

als Stellvertreter die Sündenschuld, thut durch Leiden und Tod der höchsten

Gerechtigkeit als Erlöser genug, und macht als Sachverwalter, daß sie hoffen

können, vor ihrem Richter als gerechtfertigt zu erscheinen, nur daß (in dieser

Vorstellungsart) jenes Leiden, was der neue Mensch, indem er dem alten

abstirbt, im Leben fortwährend übernehmen muß,[52] an dem Repräsentanten

der Menschheit als ein für allemal erlittener Tod vorgestellt wird. — Hier ist nun

derjenige Ueberschuß über das Verdienst der Werke, der oben vermißt wurde,

und ein Verdienst, das uns aus Gnaden zugerechnet wird. Denn damit das, was

bei uns im Erdenleben (vielleicht auch in allen künftigen Zeiten und allen

Welten), immer nur im bloßen Werden ist (nämlich ein Gott wohlgefälliger

Mensch zu sein) uns gleich, als ob wir schon hier im vollen Besitz derselben

wären, zugerechnet werde, dazu haben wir doch wohl keinen Rechtsanspruch

(nach der empirischen Selbsterkenntniß);[53] so weit wir uns selbst kennen,

(unsre Gesinnung nicht unmittelbar, sondern nur nach unsern Thaten ermessen),

so daß der Ankläger in uns eher noch auf ein Verdammungsurtheil antragen

würde. Es ist also immer nur ein Urtheilsspruch aus Gnade, obgleich, (als auf

Genugthuung gegründet, die für uns nur in der Idee (der vermeinten[54])

gebesserten Gesinnung) liegt, (die aber Gott allein kennt), der ewigen

Gerechtigkeit völlig gemäß, wenn wir um jenes Guten im Glauben willen aller

Verantwortung entschlagen werden.

Es kann nun noch gefragt werden, ob diese Deduction der Idee einer

Rechtfertigung des zwar verschuldeten, aber doch zu einer Gott wohlgefälligen

Gesinnung übergegangenen Menschen irgend einen praktischen Gebrauch habe,

und welcher es sein könne. Es ist nicht abzusehen, welcher positive Gebrauch

davon für die Religion und den Lebenswandel zu machen sei; da in jener Untersuchung die Bedingung zum Grunde liegt, daß der, den sie angeht, in der

erforderlichen guten Gesinnung schon wirklich sei, auf deren Behuf

(Entwickelung und Beförderung) aller praktische Gebrauch moralischer Begriffe

eigentlich abzweckt; denn was den Trost betrifft, so führt ihn eine solche

Gesinnung für den, der sich ihrer bewußt ist, (als Trost und Hoffnung, nicht als

Gewißheit) schon bei sich. Sie ist also in sofern nur die Beantwortung einer

speculativen Frage, die aber darum nicht mit Stillschweigen übergangen werden

kann, weil sonst der Vernunft vorgeworfen werden könnte, sie sei

schlechterdings unvermögend, die Hoffnung auf die Lossprechung des

Menschen von seiner Schuld mit der göttlichen Gerechtigkeit zu vereinigen; ein

Vorwurf, der ihr in mancherlei, vornehmlich in moralischer Rücksicht,

nachtheilig sein könnte. Allein der negative Nutzen, der daraus für Religion und

Sitten zum Behuf eines jeden Menschen gezogen werden kann, erstreckt sich

sehr weit. Denn man sieht aus der gedachten Deduction: daß nur unter der

Voraussetzung der gänzlichen Herzensänderung sich für den mit Schuld

belasteten Menschen vor der himmlischen Gerechtigkeit Lossprechung denken

lasse, mithin alle Expiationen, sie mögen von der büßenden oder feierlichen Art

sein, alle Anrufungen und Hochpreisungen, (selbst die des stellvertretenden

Ideals des Sohnes Gottes) den Mangel der erstern nicht ersetzen, oder, wenn

diese da ist, ihre Gültigkeit vor jenem Gerichte nicht im mindesten vermehren

können; denn dieses Ideal muß in unserer Gesinnung aufgenommen sein, um an

der Stelle der That zu gelten. Ein Anderes enthält die Frage: was sich der

Mensch von seinem geführten Lebenswandel am Ende desselben zu

versprechen, oder was er zu fürchten habe. Hier muß er allererst seinen

Charakter wenigstens einigermaßen kennen; also, wenn er gleich glaubt, es sei

mit seiner Gesinnung eine Besserung vorgegangen, die alte (verderbte), von der

er ausgegangen ist, zugleich mit in Betrachtung ziehen, und was und wie viel

von der ersteren er abgelegt habe, und welche Qualität (ob lautere oder noch

unlautere) sowohl, als welchen Grad die vermeinte neue Gesinnung habe,

abnehmen können, um die erste zu überwinden, und den Rückfall in dieselbe zu

verhüten; er wird sie also durchs ganze Leben nachzusuchen haben. Da er also

von seiner wirklichen Gesinnung durch unmittelbares Bewußtsein gar keinen

sichern und bestimmten Begriff bekommen, sondern ihn nur aus seinem wirklich

geführten Lebenswandel abnehmen kann; so wird er für das Urtheil des

künftigen Richters, (des aufwachenden Gewissens in ihm selbst, zugleich mit der

herbeigerufenen empirischen Selbsterkenntniß) sich keinen andern Zustand zu

seiner Ueberführung denken können, als daß ihm sein ganzes Leben dereinst

werde vor Augen gestellt werden, nicht bloß ein Abschnitt desselben, vielleicht

der letzte, und für ihn noch günstigste; hiermit aber würde er von selbst die Aussicht in ein noch weiter fortgesetztes Leben (ohne sich hier Grenzen zu