Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft

VI. Der Kirchenglaube hat zu seinem höchsten Ausleger den reinen Religionsglauben.

sondern daß man ihm seinen Kirchenglauben öffentlich zu befolgen nicht

erlaubte.

Wenn nun eine Kirche sich selbst, wie gewöhnlich geschieht, für die einige

allgemeine ausgiebt, (ob sie zwar auf einen besondern Offenbarungsglauben

gegründet ist, der als historisch, nimmermehr von Jedermann gefordert werden

kann), so wird der, welcher ihren (besondern) Kirchenglauben gar nicht

anerkennt, von ihr ein Ungläubiger genannt, und von ganzem Herzen gehaßt:

der nur zum Theil (im Nichtwesentlichen) davon abweicht, ein Irrgläubiger, und

wenigstens als ansteckend vermieden. Bekennt er sich endlich zwar zu derselben

Kirche, weicht aber doch im Wesentlichen des Glaubens derselben (was man

nämlich dazu macht), von ihr ab, so heißt er ein Ketzer,[80] und wird, so wie ein

Aufrührer, noch für strafbarer gehalten, als ein äußerer Feind, und von der

Kirche durch einen Bannfluch (dergleichen die Römer über den aussprachen, der

wider des Senats Einwilligung über den Rubikon gieng), ausgestoßen, und allen

Höllengöttern übergeben. Die angemaßte alleinige Rechtgläubigkeit der Lehrer,

oder Häupter einer Kirche in dem Punkte des Kirchenglaubens heißt Orthodoxie,

welche man wohl in despotische, (brutale) und liberale Orthodoxie eintheilen

könnte. — Wenn eine Kirche, die ihren Kirchenglauben für allgemein

verbindend ausgiebt, eine katholische, diejenige aber, welche sich gegen diese

Ansprüche anderer verwahrt, (ob sie gleich diese selbst gerne ausüben möchte,

wenn sie könnte), eine protestantische Kirche genannt werden soll; so wird ein

aufmerksamer Beobachter manche rühmliche Beispiele von protestantischen

Katholiken, und dagegen noch mehrere anstößige von erzkatholischen

Protestanten antreffen; die erste von Männern einer sich erweiternden

Denkungsart, (ob es gleich die ihrer Kirche wohl nicht ist), gegen welche die

letzteren mit ihrer sehr eingeschränkten gar sehr, doch keinesweges zu ihrem

Vortheil, abstechen.

 

VI. Der Kirchenglaube hat zu seinem höchsten Ausleger den reinen

Religionsglauben.

 

Wir haben angemerkt, daß, ob zwar eine Kirche das wichtigste Merkmal ihrer

Wahrheit, nämlich das eines rechtmäßigen Anspruchs auf Allgemeinheit

entbehrt, wenn sie sich auf einen Offenbarungsglauben, der als historischer

(obwohl durch Schrift weit ausgebreiteter, und durch späteste

Nachkommenschaft zugesicherter) Glaube, doch keiner allgemeinen

überzeugenden Mittheilung fähig ist, gründet: dennoch wegen des natürlichen Bedürfnisses aller Menschen, zu den höchsten Vernunftbegriffen und Gründen,

immer etwas Sinnlich-Haltbares, irgend eine Erfahrungsbestätigung u. dgl. zu

verlangen, (worauf man bei der Absicht einen Glauben allgemein zu

introduciren wirklich auch Rücksicht nehmen muß), irgend ein historischer

Kirchenglaube, den man auch gemeiniglich schon vor sich findet, müsse benutzt

werden.

Um aber nun mit einem solchen empirischen Glauben, den uns dem Ansehen

nach ein Ungefähr in die Hände gespielt hat, die Grundlage eines moralischen

Glaubens zu vereinigen, (er sei nun Zweck oder nur Hilfsmittel), dazu wird eine

Auslegung der uns zu Händen gekommenen Offenbarung erfordert, d. i.

durchgängige Deutung derselben zu einem Sinn, der mit den allgemeinen

praktischen Regeln einer reinen Vernunftreligion zusammenstimmt. Denn das

Theoretische des Kirchenglaubens kann uns moralisch nicht interessiren, wenn

es nicht zur Erfüllung aller Menschenpflichten als göttlicher Gebote, (was das

Wesentliche aller Religion ausmacht), hinwirkt. Diese Auslegung mag uns selbst

in Ansehung des Texts (der Offenbarung) oft gezwungen scheinen, oft es auch

wirklich sein, und doch muß sie, wenn es nur möglich ist, daß dieser sie

annimmt, einer solchen buchstäblichen vorgezogen werden, die entweder

schlechterdings nichts für die Moralität in sich enthält, oder dieser ihren

Triebfedern wohl gar entgegen wirkt.[81] — Man wird auch finden, daß es mit

allen alten und neuern zum Theil in heiligen Büchern abgefaßten Glaubensarten

jederzeit so ist gehalten worden, und daß vernünftige wohldenkende Volkslehrer

sie so lange gedeutet haben, bis sie dieselbe ihrem wesentlichen Inhalte nach,

nachgerade mit den allgemeinen moralischen Glaubenssätzen in

Uebereinstimmung brachten. Die Moralphilosophen unter den Griechen und

nachher den Römern machten es mit ihrer fabelhaften Götterlehre so.[82] Sie

wußten den gröbsten Polytheismus doch zuletzt als bloße symbolische

Vorstellung der Eigenschaften des einigen göttlichen Wesens auszudeuten, und

den mancherlei lasterhaften Handlungen, oder auch wilden aber doch schönen

Träumereien ihrer Dichter einen mystischen Sinn unterzulegen, der einen

Volksglauben (welchen zu vertilgen es nicht einmal rathsam gewesen wäre, weil

daraus vielleicht ein dem Staat noch gefährlicherer Atheismus hätte entstehen

können), einer allen Menschen verständlichen und allein ersprießlichen

moralischen Lehre nahe brachte. Das spätere Judenthum und selbst das

Christenthum besteht aus solchen zum Theil sehr gezwungenen Deutungen, aber

beides zu ungezweifelt guten und für alle Menschen nothwendigen Zwecken.

Die Muhamedaner wissen (wie Reland zeigt), der Beschreibung ihres aller

Sinnlichkeit geweiheten Paradieses sehr gut einen geistigen Sinn unterzulegen,

und eben das thun die Indier mit der Auslegung ihres Vedas, wenigstens für den aufgeklärteren Theil ihres Volks. — Daß sich dies aber thun läßt, ohne eben

immer wider den buchstäblichen Sinn des Volksglaubens sehr zu verstoßen,

kommt daher: weil lange vor diesem letztern die Anlage zur moralischen

Religion in der menschlichen Vernunft verborgen lag, wovon zwar die ersten

rohen Aeußerungen bloß auf gottesdienstlichen Gebrauch ausgiengen, und zu

diesem Behuf selbst jene angeblichen Offenbarungen veranlaßten, hierdurch

aber auch etwas von dem Charakter ihres übersinnlichen Ursprungs selbst in

diese Dichtungen, ob zwar unvorsetzlich, gelegt haben. — Auch kann man

dergleichen Auslegungen nicht der Unredlichkeit beschuldigen, vorausgesetzt,

daß man nicht behaupten will, der Sinn, den wir den Symbolen des

Volksglaubens oder auch heiligen Büchern geben, sei von ihnen auch durchaus

so beabsichtigt worden, sondern dieses dahingestellt sein läßt, und nur die

Möglichkeit die Verfasser derselben so zu verstehen annimmt. Denn selbst das

Lesen dieser heiligen Schriften, oder die Erkundigung nach ihrem Inhalt hat zur

Endabsicht, bessere Menschen zu machen; das Historische aber, was dazu nichts

beiträgt, ist etwas an sich ganz Gleichgültiges, mit dem man es halten kann, wie

man will. — (Der Geschichtsglaube ist „todt an ihm selber,“ d. i. für sich als

Bekenntniß betrachtet, enthält er nichts, führt auch auf nichts, was einen

moralischen Werth für uns hätte.)

Wenn also gleich eine Schrift als göttliche Offenbarung angenommen worden,

so wird doch das oberste Kriterium derselben als einer solchen, sein, „alle

Schrift von Gott eingegeben, ist nützlich zur Lehre, zur Strafe, zur Besserung u.

s. w.“ und da das letztere, nämlich die moralische Besserung des Menschen, den

eigentlichen Zweck aller Vernunftreligion ausmacht, so wird diese auch das

oberste Princip aller Schriftauslegung enthalten. Diese Religion ist „der Geist

Gottes, der uns in alle Wahrheit leitet.“ Dieser aber ist derjenige, der, indem er

uns belehrt, auch zugleich mit Grundsätzen zu Handlungen belebt, und er

bezieht Alles, was die Schrift für den historischen Glauben noch enthalten mag,

gänzlich auf die Regeln und Triebfedern des reinen moralischen Glaubens, der

allein in jedem Kirchenglauben dasjenige ausmacht, was darin eigentliche

Religion ist. Alles Forschen und Auslegen der Schrift muß von dem Princip

ausgehen, diesen Geist darin zu suchen, und „man kann das ewige Leben darin

nur finden, sofern sie von diesem Princip zeuget.“

Diesem Schriftausleger ist nun noch ein anderer beigesellt, aber

untergeordnet, nämlich der Schriftgelehrte. Das Ansehen der Schrift, als des

würdigsten, und jetzt in dem aufgeklärtesten Welttheile einzigen Instruments der

Vereinigung aller Menschen in eine Kirche, macht den Kirchenglauben aus, der

als Volksglaube nicht vernachlässigt werden kann, weil ihm[83] keine Lehre zu

einer unveränderlichen Norm tauglich zu sein scheint, die auf bloße Vernunft

gegründet ist, und er[84] göttliche Offenbarung, mithin auch eine historische

Beglaubigung ihres Ansehens durch die Deduction ihres Ursprungs fordert. Weil

nun menschliche Kunst und Weisheit nicht bis zum Himmel hinaufsteigen kann,

um das Creditiv der Sendung des ersten Lehrers selbst nachzusehen, sondern

sich mit den Merkmalen, die außer dem Inhalt noch von der Art, wie ein solcher

Glaube introducirt worden, hergenommen werden können, d. i. mit

menschlichen Nachrichten begnügen muß, die nachgerade in sehr alten Zeiten,

und alten,[85] jetzt todten Sprachen aufgesucht werden müssen, um sie nach

ihrer historischen Glaubhaftigkeit zu würdigen; so wird Schriftgelehrsamkeit

erfordert werden, um eine auf heilige Schrift gegründete Kirche, nicht eine

Religion; (denn die muß, um allgemein zu sein, jederzeit auf bloße Vernunft

gegründet sein), im Ansehen zu erhalten; wenn die[86] gleich nichts mehr

ausmacht, als daß jener ihr Ursprung nichts in sich enthält, was die Annahme

derselben als unmittelbarer göttlichen Offenbarung unmöglich machte; welches

hinreichend sein würde, um diejenigen, welche in dieser Idee besondere

Stärkung ihres moralischen Glaubens zu finden meinen, und sie daher gerne

annehmen, daran nicht zu hindern. — Aber nicht bloß die Beurkundung, sondern

auch die Auslegung der heiligen Schrift bedarf aus derselben Ursache

Gelehrsamkeit. Denn wie will der Ungelehrte, der sie nur in Uebersetzungen

lesen kann, von dem Sinne derselben gewiß sein? aber der Ausleger, welcher

auch die Grundsprache inne hat, bedarf doch noch ausgebreitete historische

Kenntniß und Kritik,[87] um aus dem Zustande, den Sitten und den Meinungen

(dem Volksglauben) der damaligen Zeit die Mittel zu nehmen, wodurch dem

kirchlichen gemeinen Wesen das Verständniß geöffnet werden kann.

Vernunftreligion und Schriftgelehrsamkeit sind also die eigentlichen

berufenen Ausleger und Depositäre einer heiligen Urkunde. Es fällt in die

Augen: daß diese an öffentlichem Gebrauche ihrer Einsichten und Entdeckungen

in diesem Felde vom weltlichen Arm schlechterdings nicht können gehindert

und an gewisse Glaubenssätze gebunden werden; weil sonst Laien die Kleriker

nöthigen würden, in ihre Meinung einzutreten, die jene doch nur von dieser ihrer

Belehrung her haben. Wenn der Staat nur dafür sorgt: daß es nicht an Gelehrten

und ihrer Moralität nach im guten Rufe stehenden Männern fehle, welche das

Ganze des Kirchenwesens verwalten, deren Gewissen er diese Besorgung

anvertraut, so hat er Alles gethan, was seine Pflicht und Befugniß mit sich

bringen. Diese selbst aber in die Schule zu führen, und sich mit ihren

Streitigkeiten zu befassen (die, wenn sie nur nicht von Kanzeln geführt werden,

das Kirchenpublikum im völligen Frieden lassen), ist eine Zumuthung, die das

Publikum an ihn[88] nicht ohne Unbescheidenheit thun kann.

Aber es tritt noch ein dritter Prätendent zum Amte eines Auslegers auf, welcher weder Vernunft, noch Gelehrsamkeit, sondern nur ein inneres Gefühl

bedarf, um den wahren Sinn der Schrift und zugleich ihren göttlichen Ursprung

zu erkennen. Nun kann man freilich nicht in Abrede ziehen, daß, „wer ihrer

Lehre folgt, und das thut, was sie vorschreibt, allerdings finden wird, daß sie von

Gott sei,“ und daß selbst der Antrieb zu guten Handlungen und zur

Rechtschaffenheit im Lebenswandel, den der Mensch, der sie liest, oder ihren

Vortrag hört, fühlen muß, ihn von der Göttlichkeit derselben überführen müsse;

weil er nichts anders, als die Wirkung von dem den Menschen mit inniglicher

Achtung erfüllenden moralischen Gesetze ist, welches darum auch als göttliches

Gebot angesehen zu werden verdient. Aber so wenig, wie aus irgend einem

Gefühl, Erkenntniß der Gesetze, und daß diese moralisch sind, eben so wenig

und noch weniger, kann durch ein Gefühl das sichere Merkmal eines

unmittelbaren göttlichen Einflusses gefolgert und ausgemittelt werden; weil zu

derselben Wirkung mehr, als eine Ursache stattfinden kann, in diesem Falle aber

die bloße Moralität des Gesetzes (und der Lehre), durch die Vernunft erkannt,

die Ursache derselben ist, und selbst in dem Falle der bloßen Möglichkeit dieses

Ursprungs, es Pflicht ist, ihm die letztere Deutung zu geben, wenn man nicht

aller Schwärmerei Thür und Thor öffnen, und nicht selbst das unzweideutige

moralische Gefühl durch die Verwandtschaft mit jedem andern phantastischen

um seine Würde bringen will. — Gefühl, wenn das Gesetz, woraus, oder auch,

wornach es erfolgt, vorher bekannt ist, hat Jeder nur für sich, und kann es

Andern nicht zumuthen, also auch nicht als einen Probirstein der Aechtheit einer

Offenbarung anpreisen, denn es lehrt schlechterdings nichts, sondern enthält nur

die Art, wie das Subject in Ansehung seiner Lust oder Unlust afficirt wird,

worauf gar keine Erkenntniß gegründet werden kann. —

Es giebt also keine Norm des Kirchenglaubens, als die Schrift, und keinen

andern Ausleger desselben, als reine Vernunftreligion und Schriftgelehrsamkeit,

(welche das Historische derselben angeht), von welchen der erstere allein

authentisch, und für alle Welt gültig, der zweite aber nur doctrinal ist, um den

Kirchenglauben für ein gewisses Volk zu einer gewissen Zeit in ein bestimmtes

sich beständig erhaltendes System zu verwandeln. Was aber diesen betrifft, so ist

es nicht zu ändern, daß der historische Glaube nicht endlich ein bloßer Glaube an

Schriftgelehrte, und ihre Einsicht werde; welches freilich der menschlichen

Natur nicht sonderlich zur Ehre gereicht, aber doch durch die öffentliche

Denkfreiheit wiederum gut gemacht wird, dazu diese deshalb um desto mehr

berechtigt ist, weil nur dadurch, daß Gelehrte ihre Auslegungen Jedermanns

Prüfung aussetzen, selbst aber auch zugleich für bessere Einsicht immer offen

und empfänglich bleiben, sie auf das Zutrauen des gemeinen Wesens zu ihren

Entscheidungen rechnen können.