Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft
VI. Der Kirchenglaube hat zu seinem höchsten Ausleger den reinen Religionsglauben.
sondern daß man ihm seinen Kirchenglauben öffentlich zu befolgen nicht
erlaubte.
Wenn nun eine Kirche sich selbst, wie gewöhnlich geschieht, für die einige
allgemeine ausgiebt, (ob sie zwar auf einen besondern Offenbarungsglauben
gegründet ist, der als historisch, nimmermehr von Jedermann gefordert werden
kann), so wird der, welcher ihren (besondern) Kirchenglauben gar nicht
anerkennt, von ihr ein Ungläubiger genannt, und von ganzem Herzen gehaßt:
der nur zum Theil (im Nichtwesentlichen) davon abweicht, ein Irrgläubiger, und
wenigstens als ansteckend vermieden. Bekennt er sich endlich zwar zu derselben
Kirche, weicht aber doch im Wesentlichen des Glaubens derselben (was man
nämlich dazu macht), von ihr ab, so heißt er ein Ketzer,[80] und wird, so wie ein
Aufrührer, noch für strafbarer gehalten, als ein äußerer Feind, und von der
Kirche durch einen Bannfluch (dergleichen die Römer über den aussprachen, der
wider des Senats Einwilligung über den Rubikon gieng), ausgestoßen, und allen
Höllengöttern übergeben. Die angemaßte alleinige Rechtgläubigkeit der Lehrer,
oder Häupter einer Kirche in dem Punkte des Kirchenglaubens heißt Orthodoxie,
welche man wohl in despotische, (brutale) und liberale Orthodoxie eintheilen
könnte. — Wenn eine Kirche, die ihren Kirchenglauben für allgemein
verbindend ausgiebt, eine katholische, diejenige aber, welche sich gegen diese
Ansprüche anderer verwahrt, (ob sie gleich diese selbst gerne ausüben möchte,
wenn sie könnte), eine protestantische Kirche genannt werden soll; so wird ein
aufmerksamer Beobachter manche rühmliche Beispiele von protestantischen
Katholiken, und dagegen noch mehrere anstößige von erzkatholischen
Protestanten antreffen; die erste von Männern einer sich erweiternden
Denkungsart, (ob es gleich die ihrer Kirche wohl nicht ist), gegen welche die
letzteren mit ihrer sehr eingeschränkten gar sehr, doch keinesweges zu ihrem
Vortheil, abstechen.
VI. Der Kirchenglaube hat zu seinem höchsten Ausleger den reinen
Religionsglauben.
Wir haben angemerkt, daß, ob zwar eine Kirche das wichtigste Merkmal ihrer
Wahrheit, nämlich das eines rechtmäßigen Anspruchs auf Allgemeinheit
entbehrt, wenn sie sich auf einen Offenbarungsglauben, der als historischer
(obwohl durch Schrift weit ausgebreiteter, und durch späteste
Nachkommenschaft zugesicherter) Glaube, doch keiner allgemeinen
überzeugenden Mittheilung fähig ist, gründet: dennoch wegen des natürlichen Bedürfnisses aller Menschen, zu den höchsten Vernunftbegriffen und Gründen,
immer etwas Sinnlich-Haltbares, irgend eine Erfahrungsbestätigung u. dgl. zu
verlangen, (worauf man bei der Absicht einen Glauben allgemein zu
introduciren wirklich auch Rücksicht nehmen muß), irgend ein historischer
Kirchenglaube, den man auch gemeiniglich schon vor sich findet, müsse benutzt
werden.
Um aber nun mit einem solchen empirischen Glauben, den uns dem Ansehen
nach ein Ungefähr in die Hände gespielt hat, die Grundlage eines moralischen
Glaubens zu vereinigen, (er sei nun Zweck oder nur Hilfsmittel), dazu wird eine
Auslegung der uns zu Händen gekommenen Offenbarung erfordert, d. i.
durchgängige Deutung derselben zu einem Sinn, der mit den allgemeinen
praktischen Regeln einer reinen Vernunftreligion zusammenstimmt. Denn das
Theoretische des Kirchenglaubens kann uns moralisch nicht interessiren, wenn
es nicht zur Erfüllung aller Menschenpflichten als göttlicher Gebote, (was das
Wesentliche aller Religion ausmacht), hinwirkt. Diese Auslegung mag uns selbst
in Ansehung des Texts (der Offenbarung) oft gezwungen scheinen, oft es auch
wirklich sein, und doch muß sie, wenn es nur möglich ist, daß dieser sie
annimmt, einer solchen buchstäblichen vorgezogen werden, die entweder
schlechterdings nichts für die Moralität in sich enthält, oder dieser ihren
Triebfedern wohl gar entgegen wirkt.[81] — Man wird auch finden, daß es mit
allen alten und neuern zum Theil in heiligen Büchern abgefaßten Glaubensarten
jederzeit so ist gehalten worden, und daß vernünftige wohldenkende Volkslehrer
sie so lange gedeutet haben, bis sie dieselbe ihrem wesentlichen Inhalte nach,
nachgerade mit den allgemeinen moralischen Glaubenssätzen in
Uebereinstimmung brachten. Die Moralphilosophen unter den Griechen und
nachher den Römern machten es mit ihrer fabelhaften Götterlehre so.[82] Sie
wußten den gröbsten Polytheismus doch zuletzt als bloße symbolische
Vorstellung der Eigenschaften des einigen göttlichen Wesens auszudeuten, und
den mancherlei lasterhaften Handlungen, oder auch wilden aber doch schönen
Träumereien ihrer Dichter einen mystischen Sinn unterzulegen, der einen
Volksglauben (welchen zu vertilgen es nicht einmal rathsam gewesen wäre, weil
daraus vielleicht ein dem Staat noch gefährlicherer Atheismus hätte entstehen
können), einer allen Menschen verständlichen und allein ersprießlichen
moralischen Lehre nahe brachte. Das spätere Judenthum und selbst das
Christenthum besteht aus solchen zum Theil sehr gezwungenen Deutungen, aber
beides zu ungezweifelt guten und für alle Menschen nothwendigen Zwecken.
Die Muhamedaner wissen (wie Reland zeigt), der Beschreibung ihres aller
Sinnlichkeit geweiheten Paradieses sehr gut einen geistigen Sinn unterzulegen,
und eben das thun die Indier mit der Auslegung ihres Vedas, wenigstens für den aufgeklärteren Theil ihres Volks. — Daß sich dies aber thun läßt, ohne eben
immer wider den buchstäblichen Sinn des Volksglaubens sehr zu verstoßen,
kommt daher: weil lange vor diesem letztern die Anlage zur moralischen
Religion in der menschlichen Vernunft verborgen lag, wovon zwar die ersten
rohen Aeußerungen bloß auf gottesdienstlichen Gebrauch ausgiengen, und zu
diesem Behuf selbst jene angeblichen Offenbarungen veranlaßten, hierdurch
aber auch etwas von dem Charakter ihres übersinnlichen Ursprungs selbst in
diese Dichtungen, ob zwar unvorsetzlich, gelegt haben. — Auch kann man
dergleichen Auslegungen nicht der Unredlichkeit beschuldigen, vorausgesetzt,
daß man nicht behaupten will, der Sinn, den wir den Symbolen des
Volksglaubens oder auch heiligen Büchern geben, sei von ihnen auch durchaus
so beabsichtigt worden, sondern dieses dahingestellt sein läßt, und nur die
Möglichkeit die Verfasser derselben so zu verstehen annimmt. Denn selbst das
Lesen dieser heiligen Schriften, oder die Erkundigung nach ihrem Inhalt hat zur
Endabsicht, bessere Menschen zu machen; das Historische aber, was dazu nichts
beiträgt, ist etwas an sich ganz Gleichgültiges, mit dem man es halten kann, wie
man will. — (Der Geschichtsglaube ist „todt an ihm selber,“ d. i. für sich als
Bekenntniß betrachtet, enthält er nichts, führt auch auf nichts, was einen
moralischen Werth für uns hätte.)
Wenn also gleich eine Schrift als göttliche Offenbarung angenommen worden,
so wird doch das oberste Kriterium derselben als einer solchen, sein, „alle
Schrift von Gott eingegeben, ist nützlich zur Lehre, zur Strafe, zur Besserung u.
s. w.“ und da das letztere, nämlich die moralische Besserung des Menschen, den
eigentlichen Zweck aller Vernunftreligion ausmacht, so wird diese auch das
oberste Princip aller Schriftauslegung enthalten. Diese Religion ist „der Geist
Gottes, der uns in alle Wahrheit leitet.“ Dieser aber ist derjenige, der, indem er
uns belehrt, auch zugleich mit Grundsätzen zu Handlungen belebt, und er
bezieht Alles, was die Schrift für den historischen Glauben noch enthalten mag,
gänzlich auf die Regeln und Triebfedern des reinen moralischen Glaubens, der
allein in jedem Kirchenglauben dasjenige ausmacht, was darin eigentliche
Religion ist. Alles Forschen und Auslegen der Schrift muß von dem Princip
ausgehen, diesen Geist darin zu suchen, und „man kann das ewige Leben darin
nur finden, sofern sie von diesem Princip zeuget.“
Diesem Schriftausleger ist nun noch ein anderer beigesellt, aber
untergeordnet, nämlich der Schriftgelehrte. Das Ansehen der Schrift, als des
würdigsten, und jetzt in dem aufgeklärtesten Welttheile einzigen Instruments der
Vereinigung aller Menschen in eine Kirche, macht den Kirchenglauben aus, der
als Volksglaube nicht vernachlässigt werden kann, weil ihm[83] keine Lehre zu
einer unveränderlichen Norm tauglich zu sein scheint, die auf bloße Vernunft
gegründet ist, und er[84] göttliche Offenbarung, mithin auch eine historische
Beglaubigung ihres Ansehens durch die Deduction ihres Ursprungs fordert. Weil
nun menschliche Kunst und Weisheit nicht bis zum Himmel hinaufsteigen kann,
um das Creditiv der Sendung des ersten Lehrers selbst nachzusehen, sondern
sich mit den Merkmalen, die außer dem Inhalt noch von der Art, wie ein solcher
Glaube introducirt worden, hergenommen werden können, d. i. mit
menschlichen Nachrichten begnügen muß, die nachgerade in sehr alten Zeiten,
und alten,[85] jetzt todten Sprachen aufgesucht werden müssen, um sie nach
ihrer historischen Glaubhaftigkeit zu würdigen; so wird Schriftgelehrsamkeit
erfordert werden, um eine auf heilige Schrift gegründete Kirche, nicht eine
Religion; (denn die muß, um allgemein zu sein, jederzeit auf bloße Vernunft
gegründet sein), im Ansehen zu erhalten; wenn die[86] gleich nichts mehr
ausmacht, als daß jener ihr Ursprung nichts in sich enthält, was die Annahme
derselben als unmittelbarer göttlichen Offenbarung unmöglich machte; welches
hinreichend sein würde, um diejenigen, welche in dieser Idee besondere
Stärkung ihres moralischen Glaubens zu finden meinen, und sie daher gerne
annehmen, daran nicht zu hindern. — Aber nicht bloß die Beurkundung, sondern
auch die Auslegung der heiligen Schrift bedarf aus derselben Ursache
Gelehrsamkeit. Denn wie will der Ungelehrte, der sie nur in Uebersetzungen
lesen kann, von dem Sinne derselben gewiß sein? aber der Ausleger, welcher
auch die Grundsprache inne hat, bedarf doch noch ausgebreitete historische
Kenntniß und Kritik,[87] um aus dem Zustande, den Sitten und den Meinungen
(dem Volksglauben) der damaligen Zeit die Mittel zu nehmen, wodurch dem
kirchlichen gemeinen Wesen das Verständniß geöffnet werden kann.
Vernunftreligion und Schriftgelehrsamkeit sind also die eigentlichen
berufenen Ausleger und Depositäre einer heiligen Urkunde. Es fällt in die
Augen: daß diese an öffentlichem Gebrauche ihrer Einsichten und Entdeckungen
in diesem Felde vom weltlichen Arm schlechterdings nicht können gehindert
und an gewisse Glaubenssätze gebunden werden; weil sonst Laien die Kleriker
nöthigen würden, in ihre Meinung einzutreten, die jene doch nur von dieser ihrer
Belehrung her haben. Wenn der Staat nur dafür sorgt: daß es nicht an Gelehrten
und ihrer Moralität nach im guten Rufe stehenden Männern fehle, welche das
Ganze des Kirchenwesens verwalten, deren Gewissen er diese Besorgung
anvertraut, so hat er Alles gethan, was seine Pflicht und Befugniß mit sich
bringen. Diese selbst aber in die Schule zu führen, und sich mit ihren
Streitigkeiten zu befassen (die, wenn sie nur nicht von Kanzeln geführt werden,
das Kirchenpublikum im völligen Frieden lassen), ist eine Zumuthung, die das
Publikum an ihn[88] nicht ohne Unbescheidenheit thun kann.
Aber es tritt noch ein dritter Prätendent zum Amte eines Auslegers auf, welcher weder Vernunft, noch Gelehrsamkeit, sondern nur ein inneres Gefühl
bedarf, um den wahren Sinn der Schrift und zugleich ihren göttlichen Ursprung
zu erkennen. Nun kann man freilich nicht in Abrede ziehen, daß, „wer ihrer
Lehre folgt, und das thut, was sie vorschreibt, allerdings finden wird, daß sie von
Gott sei,“ und daß selbst der Antrieb zu guten Handlungen und zur
Rechtschaffenheit im Lebenswandel, den der Mensch, der sie liest, oder ihren
Vortrag hört, fühlen muß, ihn von der Göttlichkeit derselben überführen müsse;
weil er nichts anders, als die Wirkung von dem den Menschen mit inniglicher
Achtung erfüllenden moralischen Gesetze ist, welches darum auch als göttliches
Gebot angesehen zu werden verdient. Aber so wenig, wie aus irgend einem
Gefühl, Erkenntniß der Gesetze, und daß diese moralisch sind, eben so wenig
und noch weniger, kann durch ein Gefühl das sichere Merkmal eines
unmittelbaren göttlichen Einflusses gefolgert und ausgemittelt werden; weil zu
derselben Wirkung mehr, als eine Ursache stattfinden kann, in diesem Falle aber
die bloße Moralität des Gesetzes (und der Lehre), durch die Vernunft erkannt,
die Ursache derselben ist, und selbst in dem Falle der bloßen Möglichkeit dieses
Ursprungs, es Pflicht ist, ihm die letztere Deutung zu geben, wenn man nicht
aller Schwärmerei Thür und Thor öffnen, und nicht selbst das unzweideutige
moralische Gefühl durch die Verwandtschaft mit jedem andern phantastischen
um seine Würde bringen will. — Gefühl, wenn das Gesetz, woraus, oder auch,
wornach es erfolgt, vorher bekannt ist, hat Jeder nur für sich, und kann es
Andern nicht zumuthen, also auch nicht als einen Probirstein der Aechtheit einer
Offenbarung anpreisen, denn es lehrt schlechterdings nichts, sondern enthält nur
die Art, wie das Subject in Ansehung seiner Lust oder Unlust afficirt wird,
worauf gar keine Erkenntniß gegründet werden kann. —
Es giebt also keine Norm des Kirchenglaubens, als die Schrift, und keinen
andern Ausleger desselben, als reine Vernunftreligion und Schriftgelehrsamkeit,
(welche das Historische derselben angeht), von welchen der erstere allein
authentisch, und für alle Welt gültig, der zweite aber nur doctrinal ist, um den
Kirchenglauben für ein gewisses Volk zu einer gewissen Zeit in ein bestimmtes
sich beständig erhaltendes System zu verwandeln. Was aber diesen betrifft, so ist
es nicht zu ändern, daß der historische Glaube nicht endlich ein bloßer Glaube an
Schriftgelehrte, und ihre Einsicht werde; welches freilich der menschlichen
Natur nicht sonderlich zur Ehre gereicht, aber doch durch die öffentliche
Denkfreiheit wiederum gut gemacht wird, dazu diese deshalb um desto mehr
berechtigt ist, weil nur dadurch, daß Gelehrte ihre Auslegungen Jedermanns
Prüfung aussetzen, selbst aber auch zugleich für bessere Einsicht immer offen
und empfänglich bleiben, sie auf das Zutrauen des gemeinen Wesens zu ihren
Entscheidungen rechnen können.