Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft

Anmerkung.

ist von Natur böse: so bedeutet dieses nur so viel, als: er enthält einen (uns

unerforschlichen) ersten Grund[19] der Annehmung guter, oder der Annehmung

böser (gesetzwidriger) Maximen; und zwar allgemein als Mensch, mithin so, daß

er durch dieselbe zugleich den Charakter seiner Gattung ausdrückt.

Wir werden also von einem dieser Charaktere (der Unterscheidung des

Menschen von andern möglichen vernünftigen Wesen) sagen: er ist ihm

angeboren; und doch dabei uns immer bescheiden, daß nicht die Natur die

Schuld derselben (wenn er böse ist), oder das Verdienst (wenn er gut ist) trage,

sondern daß der Mensch selbst Urheber desselben sei. Weil aber der erste Grund

der Annehmung unsrer Maximen, der selbst immer wiederum in der freien

Willkühr liegen muß, kein Factum sein kann, das in der Erfahrung gegeben

werden könnte; so heißt das Gute oder Böse im Menschen (als der subjective

erste Grund der Annehmung dieser oder jener Maxime, in Ansehung des

moralischen Gesetzes) bloß in dem Sinne angeboren, als es vor allem in der

Erfahrung gegebenen Gebrauche der Freiheit (in der frühesten Jugend bis zur

Geburt zurück) zum Grunde gelegt wird, und so als mit der Geburt zugleich im

Menschen vorhanden, vorgestellt wird: nicht daß die Geburt eben die Ursache

davon sei.

 

Anmerkung.

 

Dem Streite beider oben aufgestellten Hypothesen liegt ein disjunctiver Satz

zum Grunde: der Mensch ist (von Natur) entweder sittlich gut, oder sittlich böse.

Es fällt aber Jedermann leicht bei, zu fragen: ob es auch mit dieser Disjunction

seine Richtigkeit habe; und ob nicht Jemand behaupten könne, der Mensch sei

von Natur keines von beiden; ein Andrer aber: er sei beides zugleich, nämlich in

einigen Stücken gut, in andern böse. Die Erfahrung scheint sogar dieses Mittlere

zwischen beiden Extremen zu bestätigen.

Es liegt aber der Sittenlehre überhaupt viel daran, keine moralischen

Mitteldinge, weder in Handlungen (adiaphora) noch in menschlichen

Charakteren, so lange es möglich ist, einzuräumen: weil bei einer solchen

Doppelsinnigkeit alle Maximen Gefahr laufen, ihre Bestimmtheit und Festigkeit

einzubüßen. Man nennt gemeiniglich die, welche dieser strengen Denkungsart

zugethan sind (mit einem Namen, der einen Tadel in sich fassen soll, in der That

aber Lob ist): Rigoristen; und so kann man ihre Antipoden, Latitudinarier

nennen. Diese sind also entweder Latitudinarier der Neutralität, und mögen

Indifferentisten; oder der Coalition, und können Synkretisten genannt werden.

[20]

Die Beantwortung der gedachten Frage nach der rigoristischen

Entscheidungsart[21] gründet sich auf der für die Moral wichtigen Bemerkung:

die Freiheit der Willkühr ist von der ganz eigenthümlichen Beschaffenheit, daß

sie durch keine Triebfeder zu einer Handlung bestimmt werden kann, als nur

sofern der Mensch sie in seine Maxime aufgenommen hat (es sich zur

allgemeinen Regel gemacht hat, nach der er sich verhalten will); so allein kann

eine Triebfeder, welche sie auch sei, mit der absoluten Spontaneität der Willkühr

(der Freiheit) zusammen bestehen. Allein das moralische Gesetz ist für sich

selbst im Urtheile der Vernunft, Triebfeder; und wer es zu seiner Maxime macht,

ist moralisch gut. Wenn nun das Gesetz Jemandes Willkühr, in Ansehung einer

auf dasselbe sich beziehenden Handlung, doch nicht bestimmt; so muß eine ihm

entgegengesetzte Triebfeder auf die Willkühr desselben Einfluß haben; und, da

dieses vermöge der Voraussetzung nur dadurch geschehen kann, daß der Mensch

diese (mithin auch die Abweichung vom moralischen Gesetze) in seine Maxime

aufnimmt (in welchem Falle er ein böser Mensch ist); so ist seine Gesinnung in

Ansehung des moralischen Gesetzes niemals indifferent (niemals keines von

beiden, weder gut, noch böse).

Er kann aber auch nicht in einigen Stücken sittlich gut, in andern zugleich

böse sein. Denn ist er in einem gut, so hat er das moralische Gesetz in seine

Maxime aufgenommen; sollte er also in einem andern Stücke zugleich böse sein,

so würde, weil das moralische Gesetz der Befolgung der Pflicht überhaupt nur

ein einziges und allgemein ist, die auf dasselbe bezogene Maxime allgemein,

zugleich aber nur eine besondere Maxime sein: welches sich widerspricht.[22]

Die eine oder die andere Gesinnung als angeborne Beschaffenheit von Natur

haben, bedeutet hier auch nicht, daß sie von dem Menschen, der sie hegt, gar

nicht erworben, d. i. er nicht Urheber sei; sondern, daß sie nur nicht in der Zeit

erworben sei (daß er eines oder das andere von Jugend auf sei immerdar). Die

Gesinnung, d. i. der erste subjective Grund der Annehmung der Maximen, kann

nur eine einzige sein, und geht allgemein auf den ganzen Gebrauch der Freiheit.

Sie selbst aber muß auch durch freie Willkühr angenommen worden sein, denn

sonst könnte sie nicht zugerechnet werden. Von dieser Annehmung kann nun

nicht wieder der subjective Grund, oder die Ursache, erkannt werden (obwol

darnach zu fragen unvermeidlich ist; weil sonst wiederum eine Maxime

angeführt werden müßte, in welche diese Gesinnung aufgenommen worden, die

eben so wiederum ihren Grund haben muß). Weil wir also diese Gesinnung, oder

vielmehr ihren obersten Grund nicht von irgend einem ersten Zeit-Actus der

Willkühr ableiten können, so nennen wir sie eine Beschaffenheit der Willkühr,

die ihr (ob sie gleich in der That in der Freiheit gegründet ist) von Natur zukömmt. Daß wir aber unter dem Menschen, von dem wir sagen, er sei von

Natur gut oder böse, nicht jeden einzelnen[23] verstehen (da alsdann einer als

von Natur gut, der andere als böse angenommen werden könnte), sondern die

ganze Gattung zu verstehen befugt sind: kann nur weiterhin bewiesen werden,

wenn es sich in der anthropologischen Nachforschung zeigt, daß die Gründe, die

uns berechtigen, einem Menschen einen von beiden Charaktern als angeboren

beizulegen, so beschaffen sind, daß kein Grund ist, einen Menschen davon

auszunehmen, und er also von der Gattung gelte.