Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft

Zweiter Abschnitt. Die christliche Religion als gelehrte Religion.

Würde des Lehrers irgend einer andern Beglaubigung (dazu Gelehrsamkeit oder

Wunder, die nicht Jedermanns Sache sind, erfordert würde), bedürfte. Wenn

darin Berufungen auf ältere (mosaische) Gesetzgebung und Vorbildung, als ob

sie ihm zur Bestätigung dienen sollten, vorkommen, so sind diese nicht für die

Wahrheit der gedachten Lehren selbst, sondern nur zur Introduction unter

Leuten, die gänzlich und blind am Alten hiengen, gegeben worden, welches

unter Menschen, deren Köpfe mit statutarischen Glaubenssätzen angefüllt, für

die Vernunftreligion beinahe unempfänglich geworden, allezeit viel schwerer

sein muß, als wenn sie an die Vernunft unbelehrter aber auch unverdorbener

Menschen hätte gebracht werden sollen. Um deswillen darf es auch Niemand

befremden, wenn er einen den damaligen Vorurtheilen sich bequemenden

Vortrag für die jetzige Zeit räthselhaft, und einer sorgfältigen Auslegung

bedürftig findet: ob er zwar allerwärts eine Religionslehre durchscheinen läßt,

und zugleich öfters darauf ausdrücklich hinweiset, die jedem Menschen

verständlich und ohne allen Aufwand von Gelehrsamkeit überzeugend sein muß.

 

Zweiter Abschnitt.

Die christliche Religion als gelehrte Religion.

 

Sofern eine Religion Glaubenssätze als nothwendig vorträgt, die nicht durch die

Vernunft als solche erkannt werden können, gleichwohl aber doch allen

Menschen auf alle künftigen Zeiten unverfälscht (dem wesentlichen Inhalt nach)

mitgetheilt werden sollen, so ist sie, (wenn man nicht ein continuirliches Wunder

der Offenbarung annehmen will), als ein der Obhut der Gelehrten anvertrautes

heiliges Gut anzusehen. Denn ob sie gleich anfangs mit Wundern und Thaten

begleitet, auch in dem, was durch Vernunft eben nicht bestätigt wird,

allenthalben Eingang finden konnte, so wird doch selbst die Nachricht von

diesen Wundern, zusammt den Lehren, die der Bestätigung durch dieselbe

bedurften, in der Folge der Zeit eine schriftliche urkundliche und

unveränderliche Belehrung der Nachkommenschaft nöthig haben.

Die Annehmung der Grundsätze einer Religion heißt vorzüglicherweise der

Glaube (fides sacra). Wir werden also den christlichen Glauben einerseits als

einen reinen Vernunftglauben, andrerseits als einen Offenbarungsglauben (fides

statutaria) zu betrachten haben. Der erstere kann nun als ein von jedem frei

angenommener (fides elicita), der zweite als ein gebotener Glaube (fides

imperata) betrachtet werden. Von dem Bösen, was im menschlichen Herzen

liegt, und von dem Niemand frei ist, von der Unmöglichkeit durch seinen Lebenswandel sich jemals vor Gott für gerechtfertigt zu halten, und gleichwohl

der Nothwendigkeit einer solchen vor ihm gültigen Gerechtigkeit; von der

Untauglichkeit des Ersatzmittels für die ermangelnde Rechtschaffenheit durch

kirchliche Observanzen und fromme Frohndienste und dagegen der

unerlaßlichen Verbindlichkeit, ein neuer Mensch zu werden, kann sich ein Jeder

durch seine Vernunft überzeugen, und es gehört zur Religion, sich davon zu

überzeugen.

Von da an aber, da die christliche Lehre auf Facta, nicht auf bloße

Vernunftbegriffe gebaut ist, heißt sie nicht mehr bloß die christliche Religion,

sondern der christliche Glaube, der einer Kirche zum Grunde gelegt worden. Der

Dienst einer Kirche, die einem solchen Glauben geweihet ist, ist also zweiseitig;

einerseits derjenige, welcher ihr nach dem historischen Glauben geleistet werden

muß; andrerseits, welcher ihr nach dem praktischen und moralischen

Vernunftglauben gebührt. Keiner von beiden kann in der christlichen Kirche als

für sich allein bestehend von dem andern getrennt werden; der letztere darum

nicht von dem erstern, weil der christliche Glaube ein Religionsglaube, der

erstere nicht von dem letzteren, weil er ein gelehrter Glaube ist.

Der christliche Glaube als gelehrter Glaube stützt sich auf Geschichte, und ist,

sofern als ihm Gelehrsamkeit (objectiv) zum Grunde liegt, nicht ein an sich

freier und von Einsicht hinlänglicher theoretischer Beweisgründe abgeleiteter,

Glaube (fides elicita). Wäre er ein reiner Vernunftglaube, so würde er, obwohl

die moralischen Gesetze, worauf er, als Glaube an einen göttlichen Gesetzgeber,

gegründet ist, unbedingt gebieten, doch als freier Glaube betrachtet werden

müssen: wie er im ersten Abschnitte auch vorgestellt worden. Ja er würde auch

noch, wenn man das Glauben nur nicht zur Pflicht machte, als Geschichtsglaube

ein theoretisch freier Glaube sein können; wenn Jedermann gelehrt wäre. Wenn

er aber für Jedermann, auch den Ungelehrten gelten soll, so ist er nicht bloß ein

gebotener, sondern auch dem Gebot blind, d. i. ohne Untersuchung, ob es auch

wirkliches göttliches Gebot sei, gehorchender Glaube (fides servilis).

In der christlichen Offenbarungslehre kann man aber keinesweges vom

unbedingten Glauben an geoffenbarte (der Vernunft für sich verborgene) Sätze

anfangen, und die gelehrte Erkenntniß, etwa bloß als Verwahrung gegen einen

den Nachzug anfallenden Feind, darauf folgen lassen; denn sonst wäre der

christliche Glaube nicht bloß fides imperata, sondern sogar servilis. Er muß also

jederzeit wenigstens als fides historice elicita gelehrt werden, d. i. Gelehrsamkeit

müßte in ihr, als geoffenbarter Glaubenslehre nicht den Nachtrapp, sondern den

Vortrapp ausmachen, und die kleine Zahl der Schriftgelehrten (Cleriker), die

auch durchaus der profanen Gelahrtheit nicht entbehren könnten, würde den

langen Zug der Ungelehrten (Laien), die für sich der Schrift unkundig sind, (und worunter selbst die weltbürgerlichen Regenten gehören), nach sich schleppen. —

Soll dieses nun nicht geschehen, so muß die allgemeine Menschenvernunft in

einer natürlichen Religion in der christlichen Glaubenslehre für das oberste

gebietende Princip anerkannt und geehrt, die Offenbarungslehre aber, worauf

eine Kirche gegründet wird, und die der Gelehrten als Ausleger und

Aufbewahrer bedarf, als bloßes aber höchst schätzbares Mittel, um der ersteren

Faßlichkeit, selbst für die Unwissenden, Ausbreitung und Beharrlichkeit zu

geben, geliebt und cultivirt werden.

Das ist der wahre Dienst der Kirche, unter der Herrschaft des guten Princips;

der aber, wo der Offenbarungsglaube vor der Religion vorhergehen soll, der

Afterdienst, wodurch die moralische Ordnung ganz umgekehrt, und das, was nur

Mittel ist, unbedingt (gleich als Zweck) geboten wird. Der Glaube an Sätze, von

welchen der Ungelehrte sich weder durch Vernunft noch Schrift, (sofern diese

allererst beurkundet werden müßte), vergewissern kann, würde zur absoluten

Pflicht gemacht (fides imperata), und so sammt andern damit verbundenen

Observanzen zum Rang eines auch ohne moralische Bestimmungsgründe der

Handlungen als Frohndienst seligmachenden Glaubens erhoben werden. — Eine

Kirche auf das letztere Principium gegründet, hat nicht eigentlich Diener

(ministri), so wie die von der erstern Verfassung, sondern gebietende hohe

Beamte, (officiales), welche, wenn sie gleich (wie in einer protestantischen

Kirche) nicht im Glanz der Hierarchie als mit äußerer Gewalt bekleidete

geistliche Beamten erscheinen, und sogar mit Worten dagegen protestiren, in der

That doch sich für die einigen berufenen Ausleger einer heiligen Schrift gehalten

wissen wollen, nachdem sie die reine Vernunftreligion der ihr gebührenden

Würde, allemal die höchste Auslegerin derselben zu sein, beraubt, und die

Schriftgelehrsamkeit allein zum Behuf des Kirchenglaubens zu brauchen

geboten haben. Sie verwandeln auf diese Art den Dienst der Kirche

(ministerium) in eine Beherrschung der Glieder derselben (imperium), ob zwar

sie, um diese Anmaßung zu verstecken, sich des bescheidenen Titels des erstern

bedienen. Aber diese Beherrschung, die der Vernunft leicht gewesen wäre,

kommt ihr theuer, nämlich mit dem Aufwande großer Gelehrsamkeit, zu stehen.

Denn, „blind in Ansehung der Natur, reißt sie sich das ganze Alterthum über den

Kopf, und begräbt sich darunter.“ — Der Gang, den die Sachen, auf diesen Fuß

gebracht, nehmen, ist folgender.

Zuerst wird das von den ersten Ausbreitern der Lehre Christi klüglich

beobachtete Verfahren, ihr unter ihrem Volk Eingang zu verschaffen, für ein

Stück der Religion selbst für alle Zeiten und Völker geltend genommen, so daß

man glauben sollte, ein jeder Christ müßte ein Jude sein, dessen Messias

gekommen ist; womit aber nicht wohl zusammenhängt, daß er doch eigentlich an kein Gesetz des Judenthums (als statutarisches) gebunden sei, dennoch aber das

ganze heilige Buch dieses Volks als göttliche für alle Menschen gegebene

Offenbarung gläubig annehmen müsse.[131] Nun setzt es sogleich mit der

Authenticität dieses Buchs, (welche dadurch, daß Stellen aus demselben, ja die

ganze darin vorkommende heilige Geschichte in den Büchern der Christen zum

Behuf dieses ihres Zwecks benutzt werden, lange noch nicht bewiesen ist), viel

Schwierigkeit. Das Judenthum war vor Anfange und selbst dem schon

ansehnlichen Fortgange des Christenthums ins gelehrte Publikum noch nicht

eingetreten gewesen, d. i. den gelehrten Zeitgenossen anderer Völker noch nicht

bekannt, ihre Geschichte gleichsam noch nicht controlirt, und so ihr heiliges

Buch wegen seines Alterthums zur historischen Glaubwürdigkeit gebracht

worden. Indessen, dieses auch eingeräumt, ist es nicht genug, es in

Uebersetzungen zu kennen, und so auf die Nachkommenschaft zu übertragen,

sondern zur Sicherheit des darauf gegründeten Kirchenglaubens wird auch

erfordert, daß es auf alle künftige Zeit und in allen Völkern Gelehrte gebe, die

der hebräischen Sprache (so viel es in einer solchen möglich ist, von der man nur

ein einziges Buch hat), kundig sind, und es soll doch nicht bloß eine

Angelegenheit der historischen Wissenschaft überhaupt, sondern eine, woran die

Seligkeit der Menschen hängt, sein, daß es Männer giebt, welche derselben

genugsam kundig sind, um der Welt die wahre Religion zu sichern.

Die christliche Religion hat zwar sofern ein ähnliches Schicksal, daß, obwohl

die heiligen Begebenheiten derselben selbst unter den Augen eines gelehrten

Volks öffentlich vorgefallen sind, dennoch ihre Geschichte sich mehr als ein

Menschenalter verspätet hat, ehe sie in das gelehrte Publikum desselben

eingetreten ist, mithin die Authenticität derselben der Bestätigung durch

Zeitgenossen entbehren muß. Sie hat aber den großen Vorzug vor dem

Judenthum, daß sie aus dem Munde des ersten Lehrers als eine nicht

statutarische, sondern moralische Religion hervorgegangen, vorgestellt wird, und

auf solche Art mit der Vernunft in die engste Verbindung tretend, durch sie von

selbst auch ohne historische Gelehrsamkeit auf alle Zeiten und Völker mit der

größten Sicherheit verbreitet werden konnte. Aber die ersten Stifter der

Gemeinden fanden es doch nöthig, die Geschichte des Judenthums damit zu

verflechten, welches nach ihrer damaligen Lage, aber vielleicht auch nur für

dieselbe, klüglich behandelt war, und so in ihrem heiligen Nachlaß mit an uns

gekommen ist. Die Stifter der Kirche aber nahmen diese episodischen

Anpreisungsmittel unter die wesentlichen Artikel des Glaubens auf, und

vermehrten sie entweder mit Tradition, oder Auslegungen, die von Concilien

gesetzliche Kraft enthielten, oder durch Gelehrsamkeit beurkundet wurden, von

welcher letztern, oder ihrem Antipoden dem inneren Licht, welches sich jeder Laie auch anmaßen kann, noch nicht abzusehen ist, wie viel Veränderungen