Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft
Zweiter Abschnitt. Die christliche Religion als gelehrte Religion.
Würde des Lehrers irgend einer andern Beglaubigung (dazu Gelehrsamkeit oder
Wunder, die nicht Jedermanns Sache sind, erfordert würde), bedürfte. Wenn
darin Berufungen auf ältere (mosaische) Gesetzgebung und Vorbildung, als ob
sie ihm zur Bestätigung dienen sollten, vorkommen, so sind diese nicht für die
Wahrheit der gedachten Lehren selbst, sondern nur zur Introduction unter
Leuten, die gänzlich und blind am Alten hiengen, gegeben worden, welches
unter Menschen, deren Köpfe mit statutarischen Glaubenssätzen angefüllt, für
die Vernunftreligion beinahe unempfänglich geworden, allezeit viel schwerer
sein muß, als wenn sie an die Vernunft unbelehrter aber auch unverdorbener
Menschen hätte gebracht werden sollen. Um deswillen darf es auch Niemand
befremden, wenn er einen den damaligen Vorurtheilen sich bequemenden
Vortrag für die jetzige Zeit räthselhaft, und einer sorgfältigen Auslegung
bedürftig findet: ob er zwar allerwärts eine Religionslehre durchscheinen läßt,
und zugleich öfters darauf ausdrücklich hinweiset, die jedem Menschen
verständlich und ohne allen Aufwand von Gelehrsamkeit überzeugend sein muß.
Zweiter Abschnitt.
Die christliche Religion als gelehrte Religion.
Sofern eine Religion Glaubenssätze als nothwendig vorträgt, die nicht durch die
Vernunft als solche erkannt werden können, gleichwohl aber doch allen
Menschen auf alle künftigen Zeiten unverfälscht (dem wesentlichen Inhalt nach)
mitgetheilt werden sollen, so ist sie, (wenn man nicht ein continuirliches Wunder
der Offenbarung annehmen will), als ein der Obhut der Gelehrten anvertrautes
heiliges Gut anzusehen. Denn ob sie gleich anfangs mit Wundern und Thaten
begleitet, auch in dem, was durch Vernunft eben nicht bestätigt wird,
allenthalben Eingang finden konnte, so wird doch selbst die Nachricht von
diesen Wundern, zusammt den Lehren, die der Bestätigung durch dieselbe
bedurften, in der Folge der Zeit eine schriftliche urkundliche und
unveränderliche Belehrung der Nachkommenschaft nöthig haben.
Die Annehmung der Grundsätze einer Religion heißt vorzüglicherweise der
Glaube (fides sacra). Wir werden also den christlichen Glauben einerseits als
einen reinen Vernunftglauben, andrerseits als einen Offenbarungsglauben (fides
statutaria) zu betrachten haben. Der erstere kann nun als ein von jedem frei
angenommener (fides elicita), der zweite als ein gebotener Glaube (fides
imperata) betrachtet werden. Von dem Bösen, was im menschlichen Herzen
liegt, und von dem Niemand frei ist, von der Unmöglichkeit durch seinen Lebenswandel sich jemals vor Gott für gerechtfertigt zu halten, und gleichwohl
der Nothwendigkeit einer solchen vor ihm gültigen Gerechtigkeit; von der
Untauglichkeit des Ersatzmittels für die ermangelnde Rechtschaffenheit durch
kirchliche Observanzen und fromme Frohndienste und dagegen der
unerlaßlichen Verbindlichkeit, ein neuer Mensch zu werden, kann sich ein Jeder
durch seine Vernunft überzeugen, und es gehört zur Religion, sich davon zu
überzeugen.
Von da an aber, da die christliche Lehre auf Facta, nicht auf bloße
Vernunftbegriffe gebaut ist, heißt sie nicht mehr bloß die christliche Religion,
sondern der christliche Glaube, der einer Kirche zum Grunde gelegt worden. Der
Dienst einer Kirche, die einem solchen Glauben geweihet ist, ist also zweiseitig;
einerseits derjenige, welcher ihr nach dem historischen Glauben geleistet werden
muß; andrerseits, welcher ihr nach dem praktischen und moralischen
Vernunftglauben gebührt. Keiner von beiden kann in der christlichen Kirche als
für sich allein bestehend von dem andern getrennt werden; der letztere darum
nicht von dem erstern, weil der christliche Glaube ein Religionsglaube, der
erstere nicht von dem letzteren, weil er ein gelehrter Glaube ist.
Der christliche Glaube als gelehrter Glaube stützt sich auf Geschichte, und ist,
sofern als ihm Gelehrsamkeit (objectiv) zum Grunde liegt, nicht ein an sich
freier und von Einsicht hinlänglicher theoretischer Beweisgründe abgeleiteter,
Glaube (fides elicita). Wäre er ein reiner Vernunftglaube, so würde er, obwohl
die moralischen Gesetze, worauf er, als Glaube an einen göttlichen Gesetzgeber,
gegründet ist, unbedingt gebieten, doch als freier Glaube betrachtet werden
müssen: wie er im ersten Abschnitte auch vorgestellt worden. Ja er würde auch
noch, wenn man das Glauben nur nicht zur Pflicht machte, als Geschichtsglaube
ein theoretisch freier Glaube sein können; wenn Jedermann gelehrt wäre. Wenn
er aber für Jedermann, auch den Ungelehrten gelten soll, so ist er nicht bloß ein
gebotener, sondern auch dem Gebot blind, d. i. ohne Untersuchung, ob es auch
wirkliches göttliches Gebot sei, gehorchender Glaube (fides servilis).
In der christlichen Offenbarungslehre kann man aber keinesweges vom
unbedingten Glauben an geoffenbarte (der Vernunft für sich verborgene) Sätze
anfangen, und die gelehrte Erkenntniß, etwa bloß als Verwahrung gegen einen
den Nachzug anfallenden Feind, darauf folgen lassen; denn sonst wäre der
christliche Glaube nicht bloß fides imperata, sondern sogar servilis. Er muß also
jederzeit wenigstens als fides historice elicita gelehrt werden, d. i. Gelehrsamkeit
müßte in ihr, als geoffenbarter Glaubenslehre nicht den Nachtrapp, sondern den
Vortrapp ausmachen, und die kleine Zahl der Schriftgelehrten (Cleriker), die
auch durchaus der profanen Gelahrtheit nicht entbehren könnten, würde den
langen Zug der Ungelehrten (Laien), die für sich der Schrift unkundig sind, (und worunter selbst die weltbürgerlichen Regenten gehören), nach sich schleppen. —
Soll dieses nun nicht geschehen, so muß die allgemeine Menschenvernunft in
einer natürlichen Religion in der christlichen Glaubenslehre für das oberste
gebietende Princip anerkannt und geehrt, die Offenbarungslehre aber, worauf
eine Kirche gegründet wird, und die der Gelehrten als Ausleger und
Aufbewahrer bedarf, als bloßes aber höchst schätzbares Mittel, um der ersteren
Faßlichkeit, selbst für die Unwissenden, Ausbreitung und Beharrlichkeit zu
geben, geliebt und cultivirt werden.
Das ist der wahre Dienst der Kirche, unter der Herrschaft des guten Princips;
der aber, wo der Offenbarungsglaube vor der Religion vorhergehen soll, der
Afterdienst, wodurch die moralische Ordnung ganz umgekehrt, und das, was nur
Mittel ist, unbedingt (gleich als Zweck) geboten wird. Der Glaube an Sätze, von
welchen der Ungelehrte sich weder durch Vernunft noch Schrift, (sofern diese
allererst beurkundet werden müßte), vergewissern kann, würde zur absoluten
Pflicht gemacht (fides imperata), und so sammt andern damit verbundenen
Observanzen zum Rang eines auch ohne moralische Bestimmungsgründe der
Handlungen als Frohndienst seligmachenden Glaubens erhoben werden. — Eine
Kirche auf das letztere Principium gegründet, hat nicht eigentlich Diener
(ministri), so wie die von der erstern Verfassung, sondern gebietende hohe
Beamte, (officiales), welche, wenn sie gleich (wie in einer protestantischen
Kirche) nicht im Glanz der Hierarchie als mit äußerer Gewalt bekleidete
geistliche Beamten erscheinen, und sogar mit Worten dagegen protestiren, in der
That doch sich für die einigen berufenen Ausleger einer heiligen Schrift gehalten
wissen wollen, nachdem sie die reine Vernunftreligion der ihr gebührenden
Würde, allemal die höchste Auslegerin derselben zu sein, beraubt, und die
Schriftgelehrsamkeit allein zum Behuf des Kirchenglaubens zu brauchen
geboten haben. Sie verwandeln auf diese Art den Dienst der Kirche
(ministerium) in eine Beherrschung der Glieder derselben (imperium), ob zwar
sie, um diese Anmaßung zu verstecken, sich des bescheidenen Titels des erstern
bedienen. Aber diese Beherrschung, die der Vernunft leicht gewesen wäre,
kommt ihr theuer, nämlich mit dem Aufwande großer Gelehrsamkeit, zu stehen.
Denn, „blind in Ansehung der Natur, reißt sie sich das ganze Alterthum über den
Kopf, und begräbt sich darunter.“ — Der Gang, den die Sachen, auf diesen Fuß
gebracht, nehmen, ist folgender.
Zuerst wird das von den ersten Ausbreitern der Lehre Christi klüglich
beobachtete Verfahren, ihr unter ihrem Volk Eingang zu verschaffen, für ein
Stück der Religion selbst für alle Zeiten und Völker geltend genommen, so daß
man glauben sollte, ein jeder Christ müßte ein Jude sein, dessen Messias
gekommen ist; womit aber nicht wohl zusammenhängt, daß er doch eigentlich an kein Gesetz des Judenthums (als statutarisches) gebunden sei, dennoch aber das
ganze heilige Buch dieses Volks als göttliche für alle Menschen gegebene
Offenbarung gläubig annehmen müsse.[131] Nun setzt es sogleich mit der
Authenticität dieses Buchs, (welche dadurch, daß Stellen aus demselben, ja die
ganze darin vorkommende heilige Geschichte in den Büchern der Christen zum
Behuf dieses ihres Zwecks benutzt werden, lange noch nicht bewiesen ist), viel
Schwierigkeit. Das Judenthum war vor Anfange und selbst dem schon
ansehnlichen Fortgange des Christenthums ins gelehrte Publikum noch nicht
eingetreten gewesen, d. i. den gelehrten Zeitgenossen anderer Völker noch nicht
bekannt, ihre Geschichte gleichsam noch nicht controlirt, und so ihr heiliges
Buch wegen seines Alterthums zur historischen Glaubwürdigkeit gebracht
worden. Indessen, dieses auch eingeräumt, ist es nicht genug, es in
Uebersetzungen zu kennen, und so auf die Nachkommenschaft zu übertragen,
sondern zur Sicherheit des darauf gegründeten Kirchenglaubens wird auch
erfordert, daß es auf alle künftige Zeit und in allen Völkern Gelehrte gebe, die
der hebräischen Sprache (so viel es in einer solchen möglich ist, von der man nur
ein einziges Buch hat), kundig sind, und es soll doch nicht bloß eine
Angelegenheit der historischen Wissenschaft überhaupt, sondern eine, woran die
Seligkeit der Menschen hängt, sein, daß es Männer giebt, welche derselben
genugsam kundig sind, um der Welt die wahre Religion zu sichern.
Die christliche Religion hat zwar sofern ein ähnliches Schicksal, daß, obwohl
die heiligen Begebenheiten derselben selbst unter den Augen eines gelehrten
Volks öffentlich vorgefallen sind, dennoch ihre Geschichte sich mehr als ein
Menschenalter verspätet hat, ehe sie in das gelehrte Publikum desselben
eingetreten ist, mithin die Authenticität derselben der Bestätigung durch
Zeitgenossen entbehren muß. Sie hat aber den großen Vorzug vor dem
Judenthum, daß sie aus dem Munde des ersten Lehrers als eine nicht
statutarische, sondern moralische Religion hervorgegangen, vorgestellt wird, und
auf solche Art mit der Vernunft in die engste Verbindung tretend, durch sie von
selbst auch ohne historische Gelehrsamkeit auf alle Zeiten und Völker mit der
größten Sicherheit verbreitet werden konnte. Aber die ersten Stifter der
Gemeinden fanden es doch nöthig, die Geschichte des Judenthums damit zu
verflechten, welches nach ihrer damaligen Lage, aber vielleicht auch nur für
dieselbe, klüglich behandelt war, und so in ihrem heiligen Nachlaß mit an uns
gekommen ist. Die Stifter der Kirche aber nahmen diese episodischen
Anpreisungsmittel unter die wesentlichen Artikel des Glaubens auf, und
vermehrten sie entweder mit Tradition, oder Auslegungen, die von Concilien
gesetzliche Kraft enthielten, oder durch Gelehrsamkeit beurkundet wurden, von
welcher letztern, oder ihrem Antipoden dem inneren Licht, welches sich jeder Laie auch anmaßen kann, noch nicht abzusehen ist, wie viel Veränderungen