Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft
Der philosophischen Religionslehre drittes Stück. Von dem Sieg des guten Princips über das böse, und die Gründung eines Reichs Gottes auf Erden.
Der philosophischen Religionslehre
drittes Stück.
Von dem
Sieg des guten Princips über das böse,
und die
Gründung eines Reichs Gottes auf Erden.
Der Kampf, den ein jeder moralisch wohlgesinnter Mensch unter der Anführung
des guten Princips gegen die Anfechtungen des bösen, in diesem Leben bestehen
muß, kann ihm, wie sehr er sich auch bemüht, doch keinen größern Vortheil
verschaffen, als die Befreiung von der Herrschaft des letztern. Daß er frei, daß er
„der Knechtschaft unter dem Sündengesetz entschlagen wird, um der
Gerechtigkeit zu leben,“ das ist der höchste Gewinn, den er erringen kann. Den
Angriffen des letztern bleibt er nichts desto weniger noch immer ausgesetzt; und
seine Freiheit, die beständig angefochten wird, zu behaupten, muß er forthin
immer zum Kampfe gerüstet bleiben.
In diesem gefahrvollen Zustande ist der Mensch gleichwohl durch seine
eigene Schuld; folglich ist er verbunden, so viel er vermag, wenigstens Kraft
anzuwenden, um sich aus demselben herauszuarbeiten. Wie aber? das ist die
Frage. — Wenn er sich nach den Ursachen und Umständen umsieht, die ihm
diese Gefahr zuziehen und darin erhalten, so kann er sich leicht überzeugen, daß
sie ihm nicht sowohl von seiner eigenen rohen Natur, sofern er abgesondert da
ist, sondern von Menschen kommen, mit denen er in Verhältniß oder Verbindung
steht. Nicht durch die Anreize der erstern werden die eigentlich so zu
benennenden Leidenschaften in ihm rege, welche so große Verheerungen in
seiner ursprünglich guten Anlage anrichten. Seine Bedürfnisse sind nur klein,
und sein Gemüthszustand in Besorgung derselben gemäßigt und ruhig. Er ist nur
arm, (oder hält sich dafür), sofern er besorgt, daß ihn andere Menschen dafür
halten, und darüber verachten möchten. Der Neid, die Herrschsucht, die
Habsucht und damit verbundene feindselige Neigungen[66] bestürmen alsbald
seine an sich genügsame Natur, wenn er unter Menschen ist, und es ist nicht
einmal nöthig, daß diese schon als im Bösen versunken, und als verleitende
Beispiele vorausgesetzt werden; es ist genug, daß sie da sind, daß sie ihn
umgeben, und daß sie Menschen sind, um einander wechselseitig in ihrer
moralischen Anlage zu verderben, und sich einander böse zu machen. Wenn nun
keine Mittel ausgefunden werden können,[67] eine ganz eigentlich auf die
Verhütung dieses Bösen und zu Beförderung des Guten im Menschen
abzweckende Vereinigung [[als]][68] eine bestehende, und sich immer
ausbreitende, bloß auf die Erhaltung der Moralität angelegte Gesellschaft zu
errichten, welche mit vereinigten Kräften dem Bösen entgegenwirkte, so würde
dieses, so viel der einzelne Mensch auch gethan haben möchte, um sich der
Herrschaft desselben zu entziehen, ihn doch unabläßlich in der Gefahr des
Rückfalls unter dieselbe erhalten. — Die Herrschaft des guten Princips, sofern
Menschen dazu hinwirken, ist also, so viel wir einsehen können, nicht anders
erreichbar, als durch Errichtung und Ausbreitung einer Gesellschaft nach
Tugendgesetzen und zum Behuf derselben; eine Gesellschaft, die dem ganzen
Menschengeschlecht in ihrem Umfange sie zu beschließen, durch die Vernunft
zur Aufgabe und zur Pflicht gemacht wird. — Denn so allein kann für das gute
Princip über das böse ein Sieg gehofft werden. Es ist von der moralisch-
gesetzgebenden Vernunft außer den Gesetzen, die sie jedem Einzelnen
vorschreibt, noch überdem eine Fahne der Tugend als Vereinigungspunkt für
Alle, die das Gute lieben, ausgesteckt, um sich darunter zu versammeln, und so
allererst über das sie rastlos anfechtende Böse die Oberhand zu bekommen.
Man kann eine Verbindung der Menschen unter bloßen Tugendgesetzen nach
Vorschrift dieser Idee, eine ethische, und sofern diese Gesetze öffentlich sind,
eine ethisch-bürgerliche (im Gegensatz der rechtlich-bürgerlichen) Gesellschaft,
oder ein ethisches gemeines Wesen nennen. Dieses kann mitten in einem
politischen gemeinen Wesen, und sogar aus allen Gliedern desselben bestehen;
(wie es denn auch, ohne daß das letztere zum Grunde liegt, von Menschen gar
nicht zu Stande gebracht werden könnte). Aber jenes hat ein besonderes und ihm
eigenthümliches Vereinigungsprincip (die Tugend), und daher auch eine Form
und Verfassung, die sich von der des letztern wesentlich unterscheidet.
Gleichwohl ist eine gewisse Analogie zwischen beiden, als zweier gemeinen
Wesen überhaupt betrachtet, in Ansehung deren das erstere auch ein ethischer
Staat, d. i. ein Reich der Tugend (des guten Princips) genannt werden kann,
wovon die Idee in der menschlichen Vernunft ihre ganz wohlgegründete
objective Realität hat, (als Pflicht sich zu einem solchen Staate zu einigen), wenn
es gleich subjectiv von dem guten Willen der Menschen nie gehofft werden
könnte, daß sie jemals[69] zu diesem Zwecke mit Eintracht hinzuwirken sich
entschließen würden.
Erste Abtheilung.