Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft

Der philosophischen Religionslehre drittes Stück. Von dem Sieg des guten Princips über das böse, und die Gründung eines Reichs Gottes auf Erden.

Der philosophischen Religionslehre

drittes Stück.

Von dem

Sieg des guten Princips über das böse,

und die

Gründung eines Reichs Gottes auf Erden.

 

Der Kampf, den ein jeder moralisch wohlgesinnter Mensch unter der Anführung

des guten Princips gegen die Anfechtungen des bösen, in diesem Leben bestehen

muß, kann ihm, wie sehr er sich auch bemüht, doch keinen größern Vortheil

verschaffen, als die Befreiung von der Herrschaft des letztern. Daß er frei, daß er

„der Knechtschaft unter dem Sündengesetz entschlagen wird, um der

Gerechtigkeit zu leben,“ das ist der höchste Gewinn, den er erringen kann. Den

Angriffen des letztern bleibt er nichts desto weniger noch immer ausgesetzt; und

seine Freiheit, die beständig angefochten wird, zu behaupten, muß er forthin

immer zum Kampfe gerüstet bleiben.

In diesem gefahrvollen Zustande ist der Mensch gleichwohl durch seine

eigene Schuld; folglich ist er verbunden, so viel er vermag, wenigstens Kraft

anzuwenden, um sich aus demselben herauszuarbeiten. Wie aber? das ist die

Frage. — Wenn er sich nach den Ursachen und Umständen umsieht, die ihm

diese Gefahr zuziehen und darin erhalten, so kann er sich leicht überzeugen, daß

sie ihm nicht sowohl von seiner eigenen rohen Natur, sofern er abgesondert da

ist, sondern von Menschen kommen, mit denen er in Verhältniß oder Verbindung

steht. Nicht durch die Anreize der erstern werden die eigentlich so zu

benennenden Leidenschaften in ihm rege, welche so große Verheerungen in

seiner ursprünglich guten Anlage anrichten. Seine Bedürfnisse sind nur klein,

und sein Gemüthszustand in Besorgung derselben gemäßigt und ruhig. Er ist nur

arm, (oder hält sich dafür), sofern er besorgt, daß ihn andere Menschen dafür

halten, und darüber verachten möchten. Der Neid, die Herrschsucht, die

Habsucht und damit verbundene feindselige Neigungen[66] bestürmen alsbald

seine an sich genügsame Natur, wenn er unter Menschen ist, und es ist nicht

einmal nöthig, daß diese schon als im Bösen versunken, und als verleitende

Beispiele vorausgesetzt werden; es ist genug, daß sie da sind, daß sie ihn

umgeben, und daß sie Menschen sind, um einander wechselseitig in ihrer

moralischen Anlage zu verderben, und sich einander böse zu machen. Wenn nun

keine Mittel ausgefunden werden können,[67] eine ganz eigentlich auf die

Verhütung dieses Bösen und zu Beförderung des Guten im Menschen

abzweckende Vereinigung [[als]][68] eine bestehende, und sich immer

ausbreitende, bloß auf die Erhaltung der Moralität angelegte Gesellschaft zu

errichten, welche mit vereinigten Kräften dem Bösen entgegenwirkte, so würde

dieses, so viel der einzelne Mensch auch gethan haben möchte, um sich der

Herrschaft desselben zu entziehen, ihn doch unabläßlich in der Gefahr des

Rückfalls unter dieselbe erhalten. — Die Herrschaft des guten Princips, sofern

Menschen dazu hinwirken, ist also, so viel wir einsehen können, nicht anders

erreichbar, als durch Errichtung und Ausbreitung einer Gesellschaft nach

Tugendgesetzen und zum Behuf derselben; eine Gesellschaft, die dem ganzen

Menschengeschlecht in ihrem Umfange sie zu beschließen, durch die Vernunft

zur Aufgabe und zur Pflicht gemacht wird. — Denn so allein kann für das gute

Princip über das böse ein Sieg gehofft werden. Es ist von der moralisch-

gesetzgebenden Vernunft außer den Gesetzen, die sie jedem Einzelnen

vorschreibt, noch überdem eine Fahne der Tugend als Vereinigungspunkt für

Alle, die das Gute lieben, ausgesteckt, um sich darunter zu versammeln, und so

allererst über das sie rastlos anfechtende Böse die Oberhand zu bekommen.

Man kann eine Verbindung der Menschen unter bloßen Tugendgesetzen nach

Vorschrift dieser Idee, eine ethische, und sofern diese Gesetze öffentlich sind,

eine ethisch-bürgerliche (im Gegensatz der rechtlich-bürgerlichen) Gesellschaft,

oder ein ethisches gemeines Wesen nennen. Dieses kann mitten in einem

politischen gemeinen Wesen, und sogar aus allen Gliedern desselben bestehen;

(wie es denn auch, ohne daß das letztere zum Grunde liegt, von Menschen gar

nicht zu Stande gebracht werden könnte). Aber jenes hat ein besonderes und ihm

eigenthümliches Vereinigungsprincip (die Tugend), und daher auch eine Form

und Verfassung, die sich von der des letztern wesentlich unterscheidet.

Gleichwohl ist eine gewisse Analogie zwischen beiden, als zweier gemeinen

Wesen überhaupt betrachtet, in Ansehung deren das erstere auch ein ethischer

Staat, d. i. ein Reich der Tugend (des guten Princips) genannt werden kann,

wovon die Idee in der menschlichen Vernunft ihre ganz wohlgegründete

objective Realität hat, (als Pflicht sich zu einem solchen Staate zu einigen), wenn

es gleich subjectiv von dem guten Willen der Menschen nie gehofft werden

könnte, daß sie jemals[69] zu diesem Zwecke mit Eintracht hinzuwirken sich

entschließen würden.

 

Erste Abtheilung.