Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft
Allgemeine Anmerkung.
zwar nicht für gewiß glauben und betheuern, aber auch eben so wenig als gewiß
falsch abweisen. Gleichwohl, ohne etwas hierüber zu bestimmen, rechne ich
darauf, daß, was darin Heilbringendes enthalten sein mag, mir, sofern ich mich
[[nicht etwa]][147] durch den Mangel der moralischen Gesinnung in einem
guten Lebenswandel dessen nicht unwürdig mache, zu gut kommen werde. In
dieser Maxime ist wahrhafte moralische Sicherheit, nämlich vor dem Gewissen,
(und mehr kann von einem Menschen nicht verlangt werden), dagegen ist die
höchste Gefahr und Unsicherheit bei dem vermeinten Klugheitsmittel, die
nachtheiligen Folgen, die mir aus dem Nichtbekennen entspringen dürften,
listiger Weise zu umgehen, und dadurch, daß man es mit beiden Parteien hält, es
mit beiden zu verderben. —
Wenn sich der Verfasser eines Symbols, wenn sich der Lehrer einer Kirche, ja
jeder Mensch, sofern er innerlich sich selbst die Ueberzeugung von Sätzen als
göttlichen Offenbarungen gestehen soll, fragte: getrauest du dich wohl in
Gegenwart des Herzenskündigers mit Verzichtthuung auf Alles, was dir werth
und heilig ist, dieser Sätze Wahrheit zu betheuren? so müßte ich von der
menschlichen (des Guten doch wenigstens nicht ganz unfähigen) Natur einen
sehr nachtheiligen Begriff haben, um nicht vorauszusehen, daß auch der kühnste
Glaubenslehrer hiebei zittern müßte.[148] Wenn das aber so ist, wie reimt es sich
mit der Gewissenhaftigkeit zusammen, gleichwohl auf eine solche
Glaubenserklärung, die keine Einschränkung zuläßt, zu dringen, und die
Vermessenheit solcher Betheurungen sogar selbst für Pflicht und gottesdienstlich
auszugeben, dadurch aber die Freiheit der Menschen, die zu Allem was
moralisch ist, (dergleichen die Annahme einer Religion), durchaus erfordert
wird, gänzlich zu Boden zu schlagen, und nicht einmal dem guten Willen Platz
einzuräumen, der da sagt: „Ich glaube, lieber Herr, hilf meinem
Unglauben!“[149]
Allgemeine Anmerkung.
Was Gutes der Mensch nach Freiheitsgesetzen für sich selbst thun kann, in
Vergleichung mit dem Vermögen, welches ihm nur durch übernatürliche Beihilfe
möglich ist, kann man Natur, zum Unterschied von der Gnade, nennen. Nicht als
ob wir durch den ersteren Ausdruck eine physische, von der Freiheit
unterschiedene Beschaffenheit verständen, sondern bloß, weil wir für dieses
Vermögen wenigstens die Gesetze (der Tugend) erkennen, und die Vernunft also
davon, als einem Analogon der Natur, einen für sie sichtbaren und faßlichen Leitfaden hat; dagegen, ob, wenn und was, oder wie viel die Gnade in uns
wirken werde, uns gänzlich verborgen bleibt, und die Vernunft hierüber, so wie
beim Uebernatürlichen überhaupt, (dazu die Moralität als Heiligkeit gehört), von
aller Kenntniß der Gesetze, wornach es geschehen mag, verlassen ist.
Der Begriff eines übernatürlichen Beitritts zu unserem moralischen, ob zwar
mangelhaften, Vermögen und selbst zu unserer nicht völlig gereinigten,
wenigstens schwachen Gesinnung, aller unserer Pflicht ein Genüge zu thun, ist
transscendent und eine bloße Idee, von deren Realität uns keine Erfahrung
versichern kann. — Aber selbst als Idee in bloß praktischer Absicht sie
anzunehmen, ist sie sehr gewagt und mit der Vernunft schwerlich vereinbar;
weil, was uns als sittliches gutes Verhalten, zugerechnet werden soll, nicht durch
fremden Einfluß, sondern den bestmöglichen Gebrauch unserer eigenen Kräfte
geschehen müßte. Allein die Unmöglichkeit davon (daß beides neben einander
stattfinde), läßt sich doch eben auch nicht beweisen, weil die Freiheit selbst,
obgleich sie nichts Uebernatürliches in ihrem Begriffe enthält, gleichwohl ihrer
Möglichkeit nach uns eben so unbegreiflich bleibt, als das Uebernatürliche,
welches man zum Ersatz der selbstthätigen, aber mangelhaften Bestimmung
derselben annehmen möchte.
Da wir aber von der Freiheit doch wenigstens die Gesetze, nach welchen sie
bestimmt werden soll, (die moralischen) kennen, von einem übernatürlichen
Beistande aber, ob eine gewisse in uns wahrgenommene moralische Stärke
wirklich daher rühre, oder auch, in welchen Fällen und unter welchen
Bedingungen sie zu erwarten sei, nicht das Mindeste erkennen können, so
werden wir außer der allgemeinen Voraussetzung, daß, was die Natur in uns
nicht vermag, die Gnade bewirken werde, wenn wir jene (d. i. unsere eigenen
Kräfte) nur nach Möglichkeit benutzt haben, von dieser Idee weiter gar keinen
Gebrauch machen können: weder wie wir (noch über die stetige[150]
Bestrebung zum guten Lebenswandel) ihre Mitwirkung auf uns ziehen, noch wie
wir bestimmen könnten, in welchen Fällen wir uns ihrer zu gewärtigen haben. —
Diese Idee ist gänzlich überschwenglich, und es ist überdem heilsam, sich von
ihr, als einem Heiligthum, in ehrerbietiger Entfernung zu halten, damit wir nicht
in dem Wahne selbst Wunder zu thun oder Wunder in uns wahrzunehmen, uns
für allen Vernunftgebrauch untauglich machen, oder auch zur Trägheit einladen
lassen, das, was wir in uns selbst suchen sollten, von oben herab in passiver
Muße zu erwarten.
Nun sind Mittel alle Zwischenursachen, die der Mensch in seiner Gewalt hat,
um dadurch eine gewisse Absicht zu bewirken, und da giebts, um des
himmlischen Beistandes würdig zu werden, nichts Anders, (und kann auch kein
Anderes geben), als ernstliche Bestrebung seine sittliche Beschaffenheit nach aller Möglichkeit zu bessern, und sich dadurch der Vollendung ihrer
Angemessenheit zum göttlichen Wohlgefallen, die nicht in seiner Gewalt ist,
empfänglich zu machen, weil jener göttliche Beistand, den er erwartet, selbst
eigentlich doch nur seine Sittlichkeit zur Absicht hat. Daß aber der unlautere
Mensch ihn da nicht suchen werde, sondern lieber in gewissen sinnlichen
Veranstaltungen, (die er freilich in seiner Gewalt hat, die aber auch für sich
keinen bessern Menschen machen [[können]][151] und nun doch übernatürlicher
Weise dieses bewirken sollen), war wohl schon a priori zu erwarten, und so
findet es sich auch in der That. Der Begriff eines sogenannten Gnadenmittels, ob
er zwar, (nach dem, was eben gesagt worden), in sich selbst widersprechend ist,
dient hier doch zum Mittel einer Selbsttäuschung, welche eben so gemein, als
der wahren Religion nachtheilig ist.
Der wahre (moralische) Dienst Gottes, den Gläubige, als zu seinem Reich
gehörige Unterthanen, nicht minder aber auch (unter Freiheitsgesetzen) als
Bürger desselben zu leisten haben, ist zwar, so wie dieses selbst, unsichtbar, d. i.
ein Dienst der Herzen, [[(im Geist und in der Wahrheit)]][152] und kann nur in
der Gesinnung, der Beobachtung aller wahren Pflichten, als göttlicher Gebote,
nicht in ausschließlich für Gott bestimmten Handlungen bestehen. Allein das
Unsichtbare bedarf doch beim Menschen durch etwas Sichtbares (Sinnliches)
repräsentirt, ja, was noch mehr ist, durch dieses zum Behuf des Praktischen
begleitet, und ob zwar es intellectuell ist, gleichsam (nach einer gewissen
Analogie) anschaulich gemacht zu werden, welches, ob zwar ein nicht wohl
entbehrliches, doch zugleich der Gefahr der Mißdeutung gar sehr unterworfenes
Mittel ist, uns unsere Pflicht im Dienste Gottes nur vorstellig zu machen, durch
einen uns überschleichenden Wahn aber,[153] leichtlich für den Gottesdienst
selbst gehalten, und auch gemeiniglich so benannt wird.
Dieser angebliche Dienst Gottes auf seinen Geist und seine wahre Bedeutung,
nämlich eine dem Reich Gottes in uns und außer uns sich weihende Gesinnung,
zurückgeführt, kann selbst durch die Vernunft in vier Pflichtbeobachtungen
eingetheilt werden, denen aber gewisse Förmlichkeiten, die mit jenen nicht in
nothwendiger Verbindung stehen, correspondirend beigeordnet worden sind;
weil sie jenen zum Schema zu dienen, und so unsere Aufmerksamkeit auf den
wahren Dienst Gottes zu erwecken und zu unterhalten, von Alters her für gute
sinnliche Mittel befunden sind. Sie gründen sich insgesammt auf die Absicht,
das Sittlichgute zu befördern. 1) Es in uns selbst fest zu gründen, und die
Gesinnung desselben wiederholentlich im Gemüth zu erwecken (das
Privatgebet). 2) Die äußere Ausbreitung desselben, durch öffentliche
Zusammenkunft an dazu gesetzlich geweihten Tagen, um daselbst religiöse
Lehren und Wünsche (und hiemit dergleichen Gesinnungen) laut werden zu
lassen, und sie so durchgängig mitzutheilen, (das Kirchengehen). 3) Die
Fortpflanzung desselben auf die Nachkommenschaft; durch Aufnahme der
neueintretenden Glieder in die Gemeinschaft des Glaubens, als Pflicht, sie darin
auch zu belehren, (in der christlichen Religion die Taufe). 4) Die Erhaltung
dieser Gemeinschaft durch eine wiederholte öffentliche Förmlichkeit, welche die
Vereinigung dieser Glieder zu einem ethischen Körper, und zwar nach dem
Princip der Gleichheit ihrer Rechte unter sich und des Antheils an allen Früchten
des Moralischguten fortdaurend macht; (die Communion.)
Alles Beginnen in Religionssachen, wenn man es nicht bloß moralisch nimmt,
und doch für ein an sich Gott wohlgefällig machendes, mithin durch ihn alle
unsere Wünsche befriedigendes Mittel ergreift, ist ein Fetischglaube, welcher
eine Ueberredung ist: daß, was weder nach Natur- noch nach moralischen
Vernunftgesetzen irgend etwas wirken kann, doch dadurch allein schon das
Gewünschte wirken werde, wenn man nur festiglich glaubt, es werde
dergleichen wirken, und dann mit diesem Glauben gewisse Förmlichkeiten
verbindet. Selbst wo die Ueberzeugung: daß Alles hier auf das Sittlichgute,
welches nur aus dem Thun entspringen kann, ankomme, schon durchgedrungen
ist, sucht sich der sinnliche Mensch doch noch einen Schleichweg, jene
beschwerliche Bedingung zu umgehen, nämlich, daß, wann er nur die Weise (die
Förmlichkeit) begeht: Gott das wohl für die That selbst annehmen würde;
welches denn freilich eine überschwengliche Gnade desselben genannt werden
müßte, wenn es nicht vielmehr eine im faulen Vertrauen erträumte Gnade, oder
wohl gar ein erheucheltes Vertrauen selbst wäre. Und so hat sich der Mensch in
allen öffentlichen Glaubensarten gewisse Gebräuche als Gnadenmittel
ausgedacht, ob sie gleich sich nicht in allen, so wie in der christlichen, auf
praktische Vernunftbegriffe und ihnen gemäße Gesinnungen beziehen; (als z. B. in der muhammedanischen von den fünf großen Geboten, das Waschen, das
Beten, das Fasten, die Wallfahrt nach Mekka; wovon das Almosengeben allein
ausgenommen zu werden verdienen würde, wenn es aus wahrer tugendhafter
und zugleich religiöser Gesinnung für Menschenpflicht geschähe, und so auch
wohl wirklich für ein Gnadenmittel gehalten zu werden verdienen würde: da es
hingegen, weil es nach diesem Glauben mit der Erpressung dessen, was man in
der Person der Armen Gott zum Opfer darbietet, von andern, zusammen
bestehen kann, nicht ausgenommen zu werden verdient.)
Es kann nämlich dreierlei Art von Wahnglauben, der uns möglichen
Ueberschreitung der Grenzen unserer Vernunft in Ansehung des
Uebernatürlichen (das nicht nach Vernunftgesetzen ein Gegenstand weder des
theoretischen noch praktischen Gebrauchs ist), geben. Erstlich der Glaube etwas
durch Erfahrung zu erkennen, was wir doch selbst als nach [[objectiven]][154]
Erfahrungsgesetzen geschehend unmöglich annehmen können; (der Glaube an
Wunder). Zweitens der Wahn das, wovon wir selbst durch die Vernunft uns
keinen Begriff machen können, doch unter unsere Vernunftbegriffe, als zu
unserm moralischen Besten nöthig, aufnehmen zu müssen; (der Glaube an
Geheimnisse). Drittens der Wahn durch den Gebrauch bloßer Naturmittel eine
Wirkung, die für uns Geheimniß ist, nämlich den Einfluß Gottes auf unsere
Sittlichkeit, hervorbringen zu können (der Glaube an Gnadenmittel). — Von den
zwei ersten erkünstelten Glaubensarten haben wir in den allgemeinen
Anmerkungen zu den beiden nächst vorhergehenden Abschnitten gehandelt. Es
ist uns also jetzt noch übrig von den Gnadenmitteln zu handeln, (die von
Gnadenwirkungen,[155] d. i. übernatürlichen moralischen Einflüssen, noch
unterschieden sind, bei denen wir uns bloß leidend verhalten, deren vermeinte
Erfahrung aber ein schwärmerischer Wahn ist, der bloß zum Gefühl gehört).
1. Das Beten, als ein innerer förmlicher Gottesdienst und darum als
Gnadenmittel gedacht, ist ein abergläubischer Wahn (ein Fetischmachen); denn
es ist ein bloß erklärtes Wünschen, gegen ein Wesen, das keiner Erklärung der
inneren Gesinnung des Wünschenden bedarf, wodurch also nichts gethan, und
also keine von den Pflichten, die uns als Gebote Gottes obliegen, ausgeübt,
mithin Gott wirklich nicht gedient wird. Ein herzlicher Wunsch, Gott in allem
unserm Thun und Lassen wohlgefällig zu sein, d. i. die alle unsere Handlungen
begleitende Gesinnung, sie als ob sie im Dienste Gottes geschehen, zu betreiben,
ist der Geist des Gebets, der „ohne Unterlaß“ in uns stattfinden kann und soll.
Diesen Wunsch aber (es sei auch nur innerlich), in Worte und Formeln
einzukleiden,[156] kann höchstens nur den Werth eines Mittels zu wiederholter
Belebung jener Gesinnung in uns selbst bei sich führen, unmittelbar aber keine
Beziehung aufs göttliche Wohlgefallen haben, eben darum auch nicht für Jedermann Pflicht sein; weil ein Mittel nur dem vorgeschrieben werden kann,
der es zu gewissen Zwecken bedarf, aber bei weitem nicht Jedermann dieses
Mittel (in und eigentlich mit sich selbst, vorgeblich aber desto verständlicher mit
Gott zu reden) nöthig hat, vielmehr durch fortgesetzte Läuterung und Erhebung
der moralischen Gesinnung dahin gearbeitet werden muß, daß dieser Geist des
Gebets allein in uns belebt werde, und der Buchstabe desselben (wenigstens zu
unserm eigenen Behuf) endlich wegfallen könne. Denn dieser schwächt
vielmehr, wie Alles, was indirect auf einen gewissen Zweck gerichtet ist, die
Wirkung der moralischen Idee (die, subjectiv betrachtet, Andacht heißt). So hat
die Betrachtung der tiefen Weisheit der göttlichen Schöpfung an den kleinsten
Dingen und ihrer Majestät im Großen, so wie sie zwar schon von jeher von
Menschen hat erkannt werden können, in neueren Zeiten aber zum höchsten
Bewundern erweitert worden ist, eine solche Kraft, das Gemüth nicht allein in
diejenige dahin sinkende, den Menschen gleichsam in seinen eigenen Augen
vernichtende Stimmung (die man Anbetung nennt), zu versetzen, sondern es ist
auch, in Rücksicht auf seine eigene moralische Bestimmung, darin eine so
seelenerhebende Kraft, daß dagegen Worte, wenn sie auch die des königlichen
Beters David (der von allen jenen Wundern wenig wußte), wären, wie leerer
Schall verschwinden müssen, weil das Gefühl aus einer solchen Anschauung
[[der Hand Gottes]][157] unaussprechlich ist. — Da überdem Menschen Alles,
was eigentlich nur auf ihre eigene moralische Besserung Beziehung hat, bei der
Stimmung ihres Gemüths zur Religion gern in Hofdienst verwandeln, wo die
Demüthigungen und Lobpreisungen gemeiniglich desto weniger moralisch
empfunden werden, je mehr sie wortreich sind: so ist vielmehr nöthig, selbst bei
der frühesten mit Kindern, die des Buchstabens noch bedürfen, angestellten
Gebetsübung, sorgfältig einzuschärfen, daß die Rede (selbst innerlich
ausgesprochen, ja sogar die Versuche, das Gemüth zur Fassung der Idee von
Gott, die sich einer Anschauung nähern soll, zu stimmen), hier nicht an sich
etwas gelten, sondern es nur um die Belebung der Gesinnung zu einem Gott
wohlgefälligen Lebenswandel zu thun sei, wozu jene Rede nur ein Mittel für die
Einbildungskraft ist; weil sonst alle jene devoten Ehrfurchtsbezeugungen Gefahr
bringen, nichts als erheuchelte Gottesverehrung statt eines praktischen Dienstes
desselben, der nicht in bloßen Gefühlen besteht, zu bewirken.
2. Das Kirchengehen, als feierlicher äußerer Gottesdienst überhaupt in einer
Kirche gedacht, ist, in Betracht, daß es eine sinnliche Darstellung der
Gemeinschaft der Gläubigen ist, nicht allein ein für jeden Einzelnen zu seiner
Erbauung[158] anzupreisendes Mittel, sondern auch ihnen, als Bürgern eines
hier auf Erden vorzustellenden göttlichen Staats, für das Ganze unmittelbar
obliegende Pflicht; vorausgesetzt, daß diese Kirche nicht Förmlichkeiten enthalte, die auf Idololatrie führen, und so das Gewissen belästigen können, z. B.
gewisse Anbetungen Gottes in der Persönlichkeit seiner unendlichen Güte unter
dem Namen eines Menschen, da die sinnliche Darstellung desselben dem
Vernunftverbote: „Du sollst dir kein Bildniß machen, u. s. w.“ zuwider ist. Aber
es an sich als Gnadenmittel brauchen zu wollen, gleich als ob dadurch Gott
unmittelbar gedient, und mit der Celebrirung dieser Feierlichkeit (einer bloßen
sinnlichen Vorstellung der Allgemeinheit der Religion) Gott besondere Gnaden
verbunden habe, ist ein Wahn, der zwar mit der Denkungsart eines guten Bürgers
in einem politischen gemeinen Wesen und der äußern Anständigkeit gar wohl
zusammen stimmt, zur Qualität desselben aber, als Bürger im Reiche Gottes,
nicht allein nichts beiträgt, sondern diese vielmehr verfälscht, und den
schlechten moralischen Gehalt seiner Gesinnung den Augen Anderer und selbst
seinen eigenen durch einen betrüglichen Anstrich zu verdecken dient.
3. Die einmal geschehende feierliche Einweihung zur Kirchengemeinschaft, d.
i. die erste Aufnahme zum Gliede einer Kirche (in der christlichen durch die
Taufe) ist eine vielbedeutende Feierlichkeit, die entweder dem Einzuweihenden,
wenn er seinen Glauben selbst zu bekennen im Stande ist, oder den Zeugen, die
seine Erziehung in demselben zu besorgen sich anheischig machen, große
Verbindlichkeit auferlegt, und auf etwas Heiliges (die Bildung eines Menschen
zum Bürger in einem göttlichen Staate) abzweckt, an sich selbst aber keine
heilige oder Heiligkeit und Empfänglichkeit für die göttliche Gnade in diesem
Subject wirkende Handlung Anderer, mithin kein Gnadenmittel; in so
übergroßem Ansehen es auch in der ersten griechischen Kirche war, alle Sünden
auf einmal abwaschen zu können, wodurch dieser Wahn auch seine
Verwandtschaft mit einem fast mehr als heidnischen Aberglauben öffentlich an
den Tag legte.
4. Die mehrmals wiederholte Feierlichkeit einer Erneuerung, Fortdauer und
Fortpflanzung dieser Kirchengemeinschaft nach Gesetzen der Gleichheit (die
Communion), welche allenfalls auch nach dem Beispiele des Stifters einer
solchen Kirche (zugleich auch zu seinem Gedächtnisse) durch die Förmlichkeit
eines gemeinschaftlichen Genusses an derselben Tafel geschehen kann, enthält
etwas Großes, die enge, eigenliebige und unvertragsame Denkungsart der
Menschen, vornehmlich in Religionssachen, zur Idee einer weltbürgerlichen
moralischen Gemeinschaft Erweiterndes in sich, und ist ein gutes Mittel, eine
Gemeinde zu der darunter vorgestellten sittlichen Gesinnung der brüderlichen
Liebe zu beleben. Daß aber Gott mit der Celebrirung dieser Feierlichkeit
besondere Gnaden verbunden habe, zu rühmen, und daß sie,[159] die doch bloß
eine kirchliche Handlung ist, doch noch dazu ein Gnadenmittel sei, unter die
Glaubensartikel aufzunehmen, ist ein Wahn der Religion, der nicht anders, als dem Geiste derselben gerade entgegen wirken kann. — Pfaffenthum also würde
überhaupt die usurpirte Herrschaft der Geistlichkeit über die Gemüther sein,
dadurch, daß sie im ausschließlichen Besitz der Gnadenmittel zu sein sich das
Ansehn gäbe.
Alle dergleichen erkünstelten Selbsttäuschungen in Religionssachen haben einen
gemeinschaftlichen Grund. Der Mensch wendet sich gewöhnlicher Weise unter
allen göttlichen moralischen Eigenschaften, der Heiligkeit, der Gnade und der
Gerechtigkeit, unmittelbar an die zweite, um so die abschreckende Bedingung,
den Forderungen der ersteren gemäß zu sein zu umgehen. Es ist mühsam, ein
guter Diener zu sein, (man hört da immer nur von Pflichten sprechen); er möchte
daher lieber ein Favorit sein, wo ihm Vieles nachgesehen, oder, wenn ja zu
gröblich gegen Pflicht verstoßen worden, Alles durch Vermittelung irgend eines
im höchsten Grade Begünstigten wiederum gut gemacht wird, indessen, daß er
immer der lose Knecht bleibt, der er war. Um sich aber auch wegen der
Thunlichkeit dieser seiner Absicht mit einigem Scheine zu befriedigen, trägt er
seinen Begriff von einem Menschen (zusammt seinen Fehlern), wie gewöhnlich,
auf die Gottheit über, und so wie auch an den besten Oberen von unserer
Gattung die gesetzgebende Strenge, die wohlthätige Gnade und die pünktliche
Gerechtigkeit nicht (wie es sein sollte), jede abgesondert und für sich zum
moralischen Effect der Handlungen des Unterthans hinwirken, sondern sich in
der Denkungsart des menschlichen Oberherrn bei Fassung seiner Rathschlüsse
vermischen, man also nur der einen dieser Eigenschaften, der Gebrechlichkeit
der Weisheit[160] des menschlichen Willens, beizukommen suchen darf, um die
beiden anderen zur Nachgiebigkeit zu bestimmen, so hofft er dieses auch
dadurch bei Gott auszurichten, indem er sich bloß an seine Gnade wendet.
(Daher war es auch eine für die Religion wichtige Absonderung der gedachten
Eigenschaften, oder vielmehr Verhältnisse Gottes zum Menschen, durch die Idee
einer dreifachen Persönlichkeit, welcher analogisch jene gedacht werden soll,
um jede besonders kenntlich zu machen.) Zu diesem Ende befleißigt er sich aller
erdenklichen Förmlichkeiten, wodurch angezeigt werden soll, wie sehr er die
göttlichen Gebote verehre, um nicht nöthig zu haben, sie zu beobachten, und
damit seine thatlosen Wünsche auch zur Vergütung der Uebertretung derselben
dienen mögen, ruft er: „Herr! Herr!“ um nur nicht nöthig zu haben, „den Willen
des himmlischen Vaters zu thun,“ und so macht er sich von den Feierlichkeiten,
im Gebrauch gewisser Mittel zur Belebung wahrhaft praktischer Gesinnungen,
den Begriff, als von Gnadenmitteln an sich selbst; giebt sogar den Glauben, daß
sie es sind, selbst für ein wesentliches Stück der Religion (der gemeine Mann gar für das Ganze derselben) aus, und überläßt es der allgütigen Vorsorge, aus ihm
einen bessern Menschen zu machen, indem er sich der Frömmigkeit (einer
passiven Verehrung des göttlichen Gesetzes) statt der Tugend (der Anwendung
eigener Kräfte zur Beobachtung[161] der von ihm verehrten Pflicht) befleißigt,
welche letztere doch mit der ersteren verbunden, allein die Idee ausmachen
kann, die man unter dem Worte Gottseligkeit (wahre Religionsgesinnung)
versteht. — Wenn der Wahn dieses vermeinten Himmelsgünstlings bis zur
schwärmerischen Einbildung gefühlter besonderer Gnadenwirkungen in ihm
steigt (bis sogar zur Anmaßung der Vertraulichkeit eines vermeinten
verborgenen Umgangs mit Gott), so ekelt ihm gar endlich die Tugend an, und
wird ihm ein Gegenstand der Verachtung; daher es denn kein Wunder ist, wenn
öffentlich geklagt wird: daß Religion noch immer so wenig zur Besserung der
Menschen beiträgt, und das innere Licht („unter dem Scheffel“) dieser
begnadigten nicht auch äußerlich, durch gute Werke, leuchten will, und zwar,
(wie man nach diesem ihrem Vorgeben wohl fordern könnte), vorzüglich vor
anderen natürlich-ehrlichen Menschen, welche die Religion nicht zur Ersetzung,
sondern zur Beförderung der Tugendgesinnung, die in einem guten
Lebenswandel thätig erscheint, kurz und gut in sich aufnehmen. Der Lehrer des
Evangeliums hat gleichwohl diese äußeren Beweisthümer äußerer Erfahrung
selbst zum Probierstein an die Hand gegeben, woran, als an ihren Früchten, man
sie und ein Jeder sich selbst erkennen kann. Noch aber hat man nicht gesehen:
daß jene ihrer Meinung nach außerordentlich Begünstigten (Auserwählten) es
dem natürlichen ehrlichen Manne, auf den man im Umgange, in Geschäften und
in Nöthen vertrauen kann, im mindesten zuvorthäten, da sie vielmehr im Ganzen
genommen, die Vergleichung mit diesem kaum aushalten dürften; zum Beweise,
daß es nicht der rechte Weg sei, von der Begnadigung zur Tugend, sondern
vielmehr von der Tugend zur Begnadigung fortzuschreiten.
Ende.
Sie haben Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft zu Ende gelesen
Immanuel Kant
Bücher wie dieses
-
Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft
-
Kritik der reinen Vernunft
-
Über die Dichtkunst beim Aristoteles, neu übersetzt von Alfred Gudeman
-
Versuch einer Kritik aller Offenbarung
-
Das Kapital - Vollständige Gesamtausgabe in 3 Bänden
-
Wissenschaft der Logik
Nach dem Buch
Seiten, die zu dieser Ausgabe gehören, hier zum Nachschlagen.