Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft

Allgemeine Anmerkung.

zwar nicht für gewiß glauben und betheuern, aber auch eben so wenig als gewiß

falsch abweisen. Gleichwohl, ohne etwas hierüber zu bestimmen, rechne ich

darauf, daß, was darin Heilbringendes enthalten sein mag, mir, sofern ich mich

[[nicht etwa]][147] durch den Mangel der moralischen Gesinnung in einem

guten Lebenswandel dessen nicht unwürdig mache, zu gut kommen werde. In

dieser Maxime ist wahrhafte moralische Sicherheit, nämlich vor dem Gewissen,

(und mehr kann von einem Menschen nicht verlangt werden), dagegen ist die

höchste Gefahr und Unsicherheit bei dem vermeinten Klugheitsmittel, die

nachtheiligen Folgen, die mir aus dem Nichtbekennen entspringen dürften,

listiger Weise zu umgehen, und dadurch, daß man es mit beiden Parteien hält, es

mit beiden zu verderben. —

Wenn sich der Verfasser eines Symbols, wenn sich der Lehrer einer Kirche, ja

jeder Mensch, sofern er innerlich sich selbst die Ueberzeugung von Sätzen als

göttlichen Offenbarungen gestehen soll, fragte: getrauest du dich wohl in

Gegenwart des Herzenskündigers mit Verzichtthuung auf Alles, was dir werth

und heilig ist, dieser Sätze Wahrheit zu betheuren? so müßte ich von der

menschlichen (des Guten doch wenigstens nicht ganz unfähigen) Natur einen

sehr nachtheiligen Begriff haben, um nicht vorauszusehen, daß auch der kühnste

Glaubenslehrer hiebei zittern müßte.[148] Wenn das aber so ist, wie reimt es sich

mit der Gewissenhaftigkeit zusammen, gleichwohl auf eine solche

Glaubenserklärung, die keine Einschränkung zuläßt, zu dringen, und die

Vermessenheit solcher Betheurungen sogar selbst für Pflicht und gottesdienstlich

auszugeben, dadurch aber die Freiheit der Menschen, die zu Allem was

moralisch ist, (dergleichen die Annahme einer Religion), durchaus erfordert

wird, gänzlich zu Boden zu schlagen, und nicht einmal dem guten Willen Platz

einzuräumen, der da sagt: „Ich glaube, lieber Herr, hilf meinem

Unglauben!“[149]

 

Allgemeine Anmerkung.

 

Was Gutes der Mensch nach Freiheitsgesetzen für sich selbst thun kann, in

Vergleichung mit dem Vermögen, welches ihm nur durch übernatürliche Beihilfe

möglich ist, kann man Natur, zum Unterschied von der Gnade, nennen. Nicht als

ob wir durch den ersteren Ausdruck eine physische, von der Freiheit

unterschiedene Beschaffenheit verständen, sondern bloß, weil wir für dieses

Vermögen wenigstens die Gesetze (der Tugend) erkennen, und die Vernunft also

davon, als einem Analogon der Natur, einen für sie sichtbaren und faßlichen Leitfaden hat; dagegen, ob, wenn und was, oder wie viel die Gnade in uns

wirken werde, uns gänzlich verborgen bleibt, und die Vernunft hierüber, so wie

beim Uebernatürlichen überhaupt, (dazu die Moralität als Heiligkeit gehört), von

aller Kenntniß der Gesetze, wornach es geschehen mag, verlassen ist.

Der Begriff eines übernatürlichen Beitritts zu unserem moralischen, ob zwar

mangelhaften, Vermögen und selbst zu unserer nicht völlig gereinigten,

wenigstens schwachen Gesinnung, aller unserer Pflicht ein Genüge zu thun, ist

transscendent und eine bloße Idee, von deren Realität uns keine Erfahrung

versichern kann. — Aber selbst als Idee in bloß praktischer Absicht sie

anzunehmen, ist sie sehr gewagt und mit der Vernunft schwerlich vereinbar;

weil, was uns als sittliches gutes Verhalten, zugerechnet werden soll, nicht durch

fremden Einfluß, sondern den bestmöglichen Gebrauch unserer eigenen Kräfte

geschehen müßte. Allein die Unmöglichkeit davon (daß beides neben einander

stattfinde), läßt sich doch eben auch nicht beweisen, weil die Freiheit selbst,

obgleich sie nichts Uebernatürliches in ihrem Begriffe enthält, gleichwohl ihrer

Möglichkeit nach uns eben so unbegreiflich bleibt, als das Uebernatürliche,

welches man zum Ersatz der selbstthätigen, aber mangelhaften Bestimmung

derselben annehmen möchte.

Da wir aber von der Freiheit doch wenigstens die Gesetze, nach welchen sie

bestimmt werden soll, (die moralischen) kennen, von einem übernatürlichen

Beistande aber, ob eine gewisse in uns wahrgenommene moralische Stärke

wirklich daher rühre, oder auch, in welchen Fällen und unter welchen

Bedingungen sie zu erwarten sei, nicht das Mindeste erkennen können, so

werden wir außer der allgemeinen Voraussetzung, daß, was die Natur in uns

nicht vermag, die Gnade bewirken werde, wenn wir jene (d. i. unsere eigenen

Kräfte) nur nach Möglichkeit benutzt haben, von dieser Idee weiter gar keinen

Gebrauch machen können: weder wie wir (noch über die stetige[150]

Bestrebung zum guten Lebenswandel) ihre Mitwirkung auf uns ziehen, noch wie

wir bestimmen könnten, in welchen Fällen wir uns ihrer zu gewärtigen haben. —

Diese Idee ist gänzlich überschwenglich, und es ist überdem heilsam, sich von

ihr, als einem Heiligthum, in ehrerbietiger Entfernung zu halten, damit wir nicht

in dem Wahne selbst Wunder zu thun oder Wunder in uns wahrzunehmen, uns

für allen Vernunftgebrauch untauglich machen, oder auch zur Trägheit einladen

lassen, das, was wir in uns selbst suchen sollten, von oben herab in passiver

Muße zu erwarten.

Nun sind Mittel alle Zwischenursachen, die der Mensch in seiner Gewalt hat,

um dadurch eine gewisse Absicht zu bewirken, und da giebts, um des

himmlischen Beistandes würdig zu werden, nichts Anders, (und kann auch kein

Anderes geben), als ernstliche Bestrebung seine sittliche Beschaffenheit nach aller Möglichkeit zu bessern, und sich dadurch der Vollendung ihrer

Angemessenheit zum göttlichen Wohlgefallen, die nicht in seiner Gewalt ist,

empfänglich zu machen, weil jener göttliche Beistand, den er erwartet, selbst

eigentlich doch nur seine Sittlichkeit zur Absicht hat. Daß aber der unlautere

Mensch ihn da nicht suchen werde, sondern lieber in gewissen sinnlichen

Veranstaltungen, (die er freilich in seiner Gewalt hat, die aber auch für sich

keinen bessern Menschen machen [[können]][151] und nun doch übernatürlicher

Weise dieses bewirken sollen), war wohl schon a priori zu erwarten, und so

findet es sich auch in der That. Der Begriff eines sogenannten Gnadenmittels, ob

er zwar, (nach dem, was eben gesagt worden), in sich selbst widersprechend ist,

dient hier doch zum Mittel einer Selbsttäuschung, welche eben so gemein, als

der wahren Religion nachtheilig ist.

Der wahre (moralische) Dienst Gottes, den Gläubige, als zu seinem Reich

gehörige Unterthanen, nicht minder aber auch (unter Freiheitsgesetzen) als

Bürger desselben zu leisten haben, ist zwar, so wie dieses selbst, unsichtbar, d. i.

ein Dienst der Herzen, [[(im Geist und in der Wahrheit)]][152] und kann nur in

der Gesinnung, der Beobachtung aller wahren Pflichten, als göttlicher Gebote,

nicht in ausschließlich für Gott bestimmten Handlungen bestehen. Allein das

Unsichtbare bedarf doch beim Menschen durch etwas Sichtbares (Sinnliches)

repräsentirt, ja, was noch mehr ist, durch dieses zum Behuf des Praktischen

begleitet, und ob zwar es intellectuell ist, gleichsam (nach einer gewissen

Analogie) anschaulich gemacht zu werden, welches, ob zwar ein nicht wohl

entbehrliches, doch zugleich der Gefahr der Mißdeutung gar sehr unterworfenes

Mittel ist, uns unsere Pflicht im Dienste Gottes nur vorstellig zu machen, durch

einen uns überschleichenden Wahn aber,[153] leichtlich für den Gottesdienst

selbst gehalten, und auch gemeiniglich so benannt wird.

Dieser angebliche Dienst Gottes auf seinen Geist und seine wahre Bedeutung,

nämlich eine dem Reich Gottes in uns und außer uns sich weihende Gesinnung,

zurückgeführt, kann selbst durch die Vernunft in vier Pflichtbeobachtungen

eingetheilt werden, denen aber gewisse Förmlichkeiten, die mit jenen nicht in

nothwendiger Verbindung stehen, correspondirend beigeordnet worden sind;

weil sie jenen zum Schema zu dienen, und so unsere Aufmerksamkeit auf den

wahren Dienst Gottes zu erwecken und zu unterhalten, von Alters her für gute

sinnliche Mittel befunden sind. Sie gründen sich insgesammt auf die Absicht,

das Sittlichgute zu befördern. 1) Es in uns selbst fest zu gründen, und die

Gesinnung desselben wiederholentlich im Gemüth zu erwecken (das

Privatgebet). 2) Die äußere Ausbreitung desselben, durch öffentliche

Zusammenkunft an dazu gesetzlich geweihten Tagen, um daselbst religiöse

Lehren und Wünsche (und hiemit dergleichen Gesinnungen) laut werden zu

lassen, und sie so durchgängig mitzutheilen, (das Kirchengehen). 3) Die

Fortpflanzung desselben auf die Nachkommenschaft; durch Aufnahme der

neueintretenden Glieder in die Gemeinschaft des Glaubens, als Pflicht, sie darin

auch zu belehren, (in der christlichen Religion die Taufe). 4) Die Erhaltung

dieser Gemeinschaft durch eine wiederholte öffentliche Förmlichkeit, welche die

Vereinigung dieser Glieder zu einem ethischen Körper, und zwar nach dem

Princip der Gleichheit ihrer Rechte unter sich und des Antheils an allen Früchten

des Moralischguten fortdaurend macht; (die Communion.)

Alles Beginnen in Religionssachen, wenn man es nicht bloß moralisch nimmt,

und doch für ein an sich Gott wohlgefällig machendes, mithin durch ihn alle

unsere Wünsche befriedigendes Mittel ergreift, ist ein Fetischglaube, welcher

eine Ueberredung ist: daß, was weder nach Natur- noch nach moralischen

Vernunftgesetzen irgend etwas wirken kann, doch dadurch allein schon das

Gewünschte wirken werde, wenn man nur festiglich glaubt, es werde

dergleichen wirken, und dann mit diesem Glauben gewisse Förmlichkeiten

verbindet. Selbst wo die Ueberzeugung: daß Alles hier auf das Sittlichgute,

welches nur aus dem Thun entspringen kann, ankomme, schon durchgedrungen

ist, sucht sich der sinnliche Mensch doch noch einen Schleichweg, jene

beschwerliche Bedingung zu umgehen, nämlich, daß, wann er nur die Weise (die

Förmlichkeit) begeht: Gott das wohl für die That selbst annehmen würde;

welches denn freilich eine überschwengliche Gnade desselben genannt werden

müßte, wenn es nicht vielmehr eine im faulen Vertrauen erträumte Gnade, oder

wohl gar ein erheucheltes Vertrauen selbst wäre. Und so hat sich der Mensch in

allen öffentlichen Glaubensarten gewisse Gebräuche als Gnadenmittel

ausgedacht, ob sie gleich sich nicht in allen, so wie in der christlichen, auf

praktische Vernunftbegriffe und ihnen gemäße Gesinnungen beziehen; (als z. B. in der muhammedanischen von den fünf großen Geboten, das Waschen, das

Beten, das Fasten, die Wallfahrt nach Mekka; wovon das Almosengeben allein

ausgenommen zu werden verdienen würde, wenn es aus wahrer tugendhafter

und zugleich religiöser Gesinnung für Menschenpflicht geschähe, und so auch

wohl wirklich für ein Gnadenmittel gehalten zu werden verdienen würde: da es

hingegen, weil es nach diesem Glauben mit der Erpressung dessen, was man in

der Person der Armen Gott zum Opfer darbietet, von andern, zusammen

bestehen kann, nicht ausgenommen zu werden verdient.)

Es kann nämlich dreierlei Art von Wahnglauben, der uns möglichen

Ueberschreitung der Grenzen unserer Vernunft in Ansehung des

Uebernatürlichen (das nicht nach Vernunftgesetzen ein Gegenstand weder des

theoretischen noch praktischen Gebrauchs ist), geben. Erstlich der Glaube etwas

durch Erfahrung zu erkennen, was wir doch selbst als nach [[objectiven]][154]

Erfahrungsgesetzen geschehend unmöglich annehmen können; (der Glaube an

Wunder). Zweitens der Wahn das, wovon wir selbst durch die Vernunft uns

keinen Begriff machen können, doch unter unsere Vernunftbegriffe, als zu

unserm moralischen Besten nöthig, aufnehmen zu müssen; (der Glaube an

Geheimnisse). Drittens der Wahn durch den Gebrauch bloßer Naturmittel eine

Wirkung, die für uns Geheimniß ist, nämlich den Einfluß Gottes auf unsere

Sittlichkeit, hervorbringen zu können (der Glaube an Gnadenmittel). — Von den

zwei ersten erkünstelten Glaubensarten haben wir in den allgemeinen

Anmerkungen zu den beiden nächst vorhergehenden Abschnitten gehandelt. Es

ist uns also jetzt noch übrig von den Gnadenmitteln zu handeln, (die von

Gnadenwirkungen,[155] d. i. übernatürlichen moralischen Einflüssen, noch

unterschieden sind, bei denen wir uns bloß leidend verhalten, deren vermeinte

Erfahrung aber ein schwärmerischer Wahn ist, der bloß zum Gefühl gehört).

1. Das Beten, als ein innerer förmlicher Gottesdienst und darum als

Gnadenmittel gedacht, ist ein abergläubischer Wahn (ein Fetischmachen); denn

es ist ein bloß erklärtes Wünschen, gegen ein Wesen, das keiner Erklärung der

inneren Gesinnung des Wünschenden bedarf, wodurch also nichts gethan, und

also keine von den Pflichten, die uns als Gebote Gottes obliegen, ausgeübt,

mithin Gott wirklich nicht gedient wird. Ein herzlicher Wunsch, Gott in allem

unserm Thun und Lassen wohlgefällig zu sein, d. i. die alle unsere Handlungen

begleitende Gesinnung, sie als ob sie im Dienste Gottes geschehen, zu betreiben,

ist der Geist des Gebets, der „ohne Unterlaß“ in uns stattfinden kann und soll.

Diesen Wunsch aber (es sei auch nur innerlich), in Worte und Formeln

einzukleiden,[156] kann höchstens nur den Werth eines Mittels zu wiederholter

Belebung jener Gesinnung in uns selbst bei sich führen, unmittelbar aber keine

Beziehung aufs göttliche Wohlgefallen haben, eben darum auch nicht für Jedermann Pflicht sein; weil ein Mittel nur dem vorgeschrieben werden kann,

der es zu gewissen Zwecken bedarf, aber bei weitem nicht Jedermann dieses

Mittel (in und eigentlich mit sich selbst, vorgeblich aber desto verständlicher mit

Gott zu reden) nöthig hat, vielmehr durch fortgesetzte Läuterung und Erhebung

der moralischen Gesinnung dahin gearbeitet werden muß, daß dieser Geist des

Gebets allein in uns belebt werde, und der Buchstabe desselben (wenigstens zu

unserm eigenen Behuf) endlich wegfallen könne. Denn dieser schwächt

vielmehr, wie Alles, was indirect auf einen gewissen Zweck gerichtet ist, die

Wirkung der moralischen Idee (die, subjectiv betrachtet, Andacht heißt). So hat

die Betrachtung der tiefen Weisheit der göttlichen Schöpfung an den kleinsten

Dingen und ihrer Majestät im Großen, so wie sie zwar schon von jeher von

Menschen hat erkannt werden können, in neueren Zeiten aber zum höchsten

Bewundern erweitert worden ist, eine solche Kraft, das Gemüth nicht allein in

diejenige dahin sinkende, den Menschen gleichsam in seinen eigenen Augen

vernichtende Stimmung (die man Anbetung nennt), zu versetzen, sondern es ist

auch, in Rücksicht auf seine eigene moralische Bestimmung, darin eine so

seelenerhebende Kraft, daß dagegen Worte, wenn sie auch die des königlichen

Beters David (der von allen jenen Wundern wenig wußte), wären, wie leerer

Schall verschwinden müssen, weil das Gefühl aus einer solchen Anschauung

[[der Hand Gottes]][157] unaussprechlich ist. — Da überdem Menschen Alles,

was eigentlich nur auf ihre eigene moralische Besserung Beziehung hat, bei der

Stimmung ihres Gemüths zur Religion gern in Hofdienst verwandeln, wo die

Demüthigungen und Lobpreisungen gemeiniglich desto weniger moralisch

empfunden werden, je mehr sie wortreich sind: so ist vielmehr nöthig, selbst bei

der frühesten mit Kindern, die des Buchstabens noch bedürfen, angestellten

Gebetsübung, sorgfältig einzuschärfen, daß die Rede (selbst innerlich

ausgesprochen, ja sogar die Versuche, das Gemüth zur Fassung der Idee von

Gott, die sich einer Anschauung nähern soll, zu stimmen), hier nicht an sich

etwas gelten, sondern es nur um die Belebung der Gesinnung zu einem Gott

wohlgefälligen Lebenswandel zu thun sei, wozu jene Rede nur ein Mittel für die

Einbildungskraft ist; weil sonst alle jene devoten Ehrfurchtsbezeugungen Gefahr

bringen, nichts als erheuchelte Gottesverehrung statt eines praktischen Dienstes

desselben, der nicht in bloßen Gefühlen besteht, zu bewirken.

2. Das Kirchengehen, als feierlicher äußerer Gottesdienst überhaupt in einer

Kirche gedacht, ist, in Betracht, daß es eine sinnliche Darstellung der

Gemeinschaft der Gläubigen ist, nicht allein ein für jeden Einzelnen zu seiner

Erbauung[158] anzupreisendes Mittel, sondern auch ihnen, als Bürgern eines

hier auf Erden vorzustellenden göttlichen Staats, für das Ganze unmittelbar

obliegende Pflicht; vorausgesetzt, daß diese Kirche nicht Förmlichkeiten enthalte, die auf Idololatrie führen, und so das Gewissen belästigen können, z. B.

gewisse Anbetungen Gottes in der Persönlichkeit seiner unendlichen Güte unter

dem Namen eines Menschen, da die sinnliche Darstellung desselben dem

Vernunftverbote: „Du sollst dir kein Bildniß machen, u. s. w.“ zuwider ist. Aber

es an sich als Gnadenmittel brauchen zu wollen, gleich als ob dadurch Gott

unmittelbar gedient, und mit der Celebrirung dieser Feierlichkeit (einer bloßen

sinnlichen Vorstellung der Allgemeinheit der Religion) Gott besondere Gnaden

verbunden habe, ist ein Wahn, der zwar mit der Denkungsart eines guten Bürgers

in einem politischen gemeinen Wesen und der äußern Anständigkeit gar wohl

zusammen stimmt, zur Qualität desselben aber, als Bürger im Reiche Gottes,

nicht allein nichts beiträgt, sondern diese vielmehr verfälscht, und den

schlechten moralischen Gehalt seiner Gesinnung den Augen Anderer und selbst

seinen eigenen durch einen betrüglichen Anstrich zu verdecken dient.

3. Die einmal geschehende feierliche Einweihung zur Kirchengemeinschaft, d.

i. die erste Aufnahme zum Gliede einer Kirche (in der christlichen durch die

Taufe) ist eine vielbedeutende Feierlichkeit, die entweder dem Einzuweihenden,

wenn er seinen Glauben selbst zu bekennen im Stande ist, oder den Zeugen, die

seine Erziehung in demselben zu besorgen sich anheischig machen, große

Verbindlichkeit auferlegt, und auf etwas Heiliges (die Bildung eines Menschen

zum Bürger in einem göttlichen Staate) abzweckt, an sich selbst aber keine

heilige oder Heiligkeit und Empfänglichkeit für die göttliche Gnade in diesem

Subject wirkende Handlung Anderer, mithin kein Gnadenmittel; in so

übergroßem Ansehen es auch in der ersten griechischen Kirche war, alle Sünden

auf einmal abwaschen zu können, wodurch dieser Wahn auch seine

Verwandtschaft mit einem fast mehr als heidnischen Aberglauben öffentlich an

den Tag legte.

4. Die mehrmals wiederholte Feierlichkeit einer Erneuerung, Fortdauer und

Fortpflanzung dieser Kirchengemeinschaft nach Gesetzen der Gleichheit (die

Communion), welche allenfalls auch nach dem Beispiele des Stifters einer

solchen Kirche (zugleich auch zu seinem Gedächtnisse) durch die Förmlichkeit

eines gemeinschaftlichen Genusses an derselben Tafel geschehen kann, enthält

etwas Großes, die enge, eigenliebige und unvertragsame Denkungsart der

Menschen, vornehmlich in Religionssachen, zur Idee einer weltbürgerlichen

moralischen Gemeinschaft Erweiterndes in sich, und ist ein gutes Mittel, eine

Gemeinde zu der darunter vorgestellten sittlichen Gesinnung der brüderlichen

Liebe zu beleben. Daß aber Gott mit der Celebrirung dieser Feierlichkeit

besondere Gnaden verbunden habe, zu rühmen, und daß sie,[159] die doch bloß

eine kirchliche Handlung ist, doch noch dazu ein Gnadenmittel sei, unter die

Glaubensartikel aufzunehmen, ist ein Wahn der Religion, der nicht anders, als dem Geiste derselben gerade entgegen wirken kann. — Pfaffenthum also würde

überhaupt die usurpirte Herrschaft der Geistlichkeit über die Gemüther sein,

dadurch, daß sie im ausschließlichen Besitz der Gnadenmittel zu sein sich das

Ansehn gäbe.

 

Alle dergleichen erkünstelten Selbsttäuschungen in Religionssachen haben einen

gemeinschaftlichen Grund. Der Mensch wendet sich gewöhnlicher Weise unter

allen göttlichen moralischen Eigenschaften, der Heiligkeit, der Gnade und der

Gerechtigkeit, unmittelbar an die zweite, um so die abschreckende Bedingung,

den Forderungen der ersteren gemäß zu sein zu umgehen. Es ist mühsam, ein

guter Diener zu sein, (man hört da immer nur von Pflichten sprechen); er möchte

daher lieber ein Favorit sein, wo ihm Vieles nachgesehen, oder, wenn ja zu

gröblich gegen Pflicht verstoßen worden, Alles durch Vermittelung irgend eines

im höchsten Grade Begünstigten wiederum gut gemacht wird, indessen, daß er

immer der lose Knecht bleibt, der er war. Um sich aber auch wegen der

Thunlichkeit dieser seiner Absicht mit einigem Scheine zu befriedigen, trägt er

seinen Begriff von einem Menschen (zusammt seinen Fehlern), wie gewöhnlich,

auf die Gottheit über, und so wie auch an den besten Oberen von unserer

Gattung die gesetzgebende Strenge, die wohlthätige Gnade und die pünktliche

Gerechtigkeit nicht (wie es sein sollte), jede abgesondert und für sich zum

moralischen Effect der Handlungen des Unterthans hinwirken, sondern sich in

der Denkungsart des menschlichen Oberherrn bei Fassung seiner Rathschlüsse

vermischen, man also nur der einen dieser Eigenschaften, der Gebrechlichkeit

der Weisheit[160] des menschlichen Willens, beizukommen suchen darf, um die

beiden anderen zur Nachgiebigkeit zu bestimmen, so hofft er dieses auch

dadurch bei Gott auszurichten, indem er sich bloß an seine Gnade wendet.

(Daher war es auch eine für die Religion wichtige Absonderung der gedachten

Eigenschaften, oder vielmehr Verhältnisse Gottes zum Menschen, durch die Idee

einer dreifachen Persönlichkeit, welcher analogisch jene gedacht werden soll,

um jede besonders kenntlich zu machen.) Zu diesem Ende befleißigt er sich aller

erdenklichen Förmlichkeiten, wodurch angezeigt werden soll, wie sehr er die

göttlichen Gebote verehre, um nicht nöthig zu haben, sie zu beobachten, und

damit seine thatlosen Wünsche auch zur Vergütung der Uebertretung derselben

dienen mögen, ruft er: „Herr! Herr!“ um nur nicht nöthig zu haben, „den Willen

des himmlischen Vaters zu thun,“ und so macht er sich von den Feierlichkeiten,

im Gebrauch gewisser Mittel zur Belebung wahrhaft praktischer Gesinnungen,

den Begriff, als von Gnadenmitteln an sich selbst; giebt sogar den Glauben, daß

sie es sind, selbst für ein wesentliches Stück der Religion (der gemeine Mann gar für das Ganze derselben) aus, und überläßt es der allgütigen Vorsorge, aus ihm

einen bessern Menschen zu machen, indem er sich der Frömmigkeit (einer

passiven Verehrung des göttlichen Gesetzes) statt der Tugend (der Anwendung

eigener Kräfte zur Beobachtung[161] der von ihm verehrten Pflicht) befleißigt,

welche letztere doch mit der ersteren verbunden, allein die Idee ausmachen

kann, die man unter dem Worte Gottseligkeit (wahre Religionsgesinnung)

versteht. — Wenn der Wahn dieses vermeinten Himmelsgünstlings bis zur

schwärmerischen Einbildung gefühlter besonderer Gnadenwirkungen in ihm

steigt (bis sogar zur Anmaßung der Vertraulichkeit eines vermeinten

verborgenen Umgangs mit Gott), so ekelt ihm gar endlich die Tugend an, und

wird ihm ein Gegenstand der Verachtung; daher es denn kein Wunder ist, wenn

öffentlich geklagt wird: daß Religion noch immer so wenig zur Besserung der

Menschen beiträgt, und das innere Licht („unter dem Scheffel“) dieser

begnadigten nicht auch äußerlich, durch gute Werke, leuchten will, und zwar,

(wie man nach diesem ihrem Vorgeben wohl fordern könnte), vorzüglich vor

anderen natürlich-ehrlichen Menschen, welche die Religion nicht zur Ersetzung,

sondern zur Beförderung der Tugendgesinnung, die in einem guten

Lebenswandel thätig erscheint, kurz und gut in sich aufnehmen. Der Lehrer des

Evangeliums hat gleichwohl diese äußeren Beweisthümer äußerer Erfahrung

selbst zum Probierstein an die Hand gegeben, woran, als an ihren Früchten, man

sie und ein Jeder sich selbst erkennen kann. Noch aber hat man nicht gesehen:

daß jene ihrer Meinung nach außerordentlich Begünstigten (Auserwählten) es

dem natürlichen ehrlichen Manne, auf den man im Umgange, in Geschäften und

in Nöthen vertrauen kann, im mindesten zuvorthäten, da sie vielmehr im Ganzen

genommen, die Vergleichung mit diesem kaum aushalten dürften; zum Beweise,

daß es nicht der rechte Weg sei, von der Begnadigung zur Tugend, sondern

vielmehr von der Tugend zur Begnadigung fortzuschreiten.

 

Ende.

Sie haben Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft zu Ende gelesen

Immanuel Kant

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