Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft

V. Die Constitution einer jeden Kirche geht allemal von irgend einem historischen (Offenbarungs-) Glauben aus, den man den Kirchenglauben nennen kann, und dieser wird am besten auf eine heilige Schrift gegründet.

vertritt, daß er seinen Willen diesen näher bekannt macht, welche daher in ihm

den Vater ehren, und so untereinander in eine freiwillige, allgemeine und

fortdauernde Herzensvereinigung treten.

 

V. Die Constitution einer jeden Kirche geht allemal von irgend einem

historischen (Offenbarungs-) Glauben aus, den man den Kirchenglauben

nennen kann, und dieser wird am besten auf eine heilige Schrift gegründet.

 

Der reine Religionsglaube ist zwar der, welcher allein eine allgemeine Kirche

gründen kann; weil er ein bloßer Vernunftglaube ist, der sich Jedermann zur

Ueberzeugung mittheilen läßt; indessen daß ein bloß auf Facta gegründeter

historischer Glaube seinen Einfluß nicht weiter ausbreiten kann, als so weit die

Nachrichten, in Beziehung auf das Vermögen ihre Glaubwürdigkeit zu

beurtheilen, nach Zeit- und Ortsumständen hingelangen können. Allein es ist

eine besondere Schwäche der menschlichen Natur daran schuld, daß auf jenen

reinen Glauben niemals so viel gerechnet werden kann, als er wohl verdient,

nämlich eine Kirche auf ihn allein zu gründen.

Die Menschen, ihres Unvermögens in Erkenntniß sinnlicher Dinge sich

bewußt, ob sie zwar jenem Glauben, (als welcher im Allgemeinen für sie

überzeugend sein muß), alle Ehre widerfahren lassen, sind doch nicht leicht zu

überzeugen: daß die standhafte Beflissenheit zu einem moralisch-guten

Lebenswandel Alles sei, was Gott von Menschen fordert, um ihm wohlgefällige

Unterthanen in seinem Reiche zu sein. Sie können sich ihre Verpflichtung nicht

wohl anders, als zu irgend einem Dienst denken, den sie Gott zu leisten haben;

wo es nicht sowohl auf den innern moralischen Werth der Handlungen, als

vielmehr darauf ankömmt, daß sie Gott geleistet werden, um, so moralisch

indifferent sie auch an sich selbst sein möchten, [[doch wenigstens durch

passiven Gehorsam]][74] dadurch Gott zu gefallen. Daß sie, wenn sie ihre

Pflichten gegen Menschen (sich selbst und andere) erfüllen, eben dadurch auch

göttliche Gebote ausrichten, mithin in allem ihrem Thun und Lassen, sofern es

Beziehung auf Sittlichkeit hat, beständig im Dienste Gottes sind, und daß es

auch schlechterdings unmöglich sei, Gott auf andere Weise näher zu dienen,

(weil sie doch auf keine anderen, als bloß auf Weltwesen, nicht aber auf Gott

wirken und Einfluß haben können), will ihnen nicht in den Kopf. Weil ein jeder

großer Herr der Welt ein besonderes Bedürfniß hat, von seinen Unterthanen

geehrt und durch Unterwürfigkeitsbezeigungen gepriesen zu werden, ohne

welches er nicht so viel Folgsamkeit gegen seine Befehle, als er wohl nöthig hat, um sie beherrschen zu können, von ihnen erwarten kann; überdem auch der

Mensch, so vernunftvoll er auch sein mag, an Ehrenbezeigungen doch immer ein

unmittelbares Wohlgefallen findet, so behandelt man die Pflicht, sofern sie

zugleich göttliches Gebot ist, als Betreibung einer Angelegenheit Gottes, nicht

des Menschen, und so entspringt der Begriff einer gottesdienstlichen, statt des

Begriffs einer reinen moralischen Religion.

Da alle Religion darin besteht: daß wir Gott für alle unsere Pflichten als den

allgemein zu verehrenden Gesetzgeber ansehen, so kommt es bei der

Bestimmung der Religion in Absicht auf unser ihr gemäßes Verhalten darauf an,

zu wissen: wie Gott verehrt (und gehorcht) sein wolle. — Ein göttlicher

gesetzgebender Wille aber gebietet entweder durch an sich bloß statutarische,

oder durch rein moralische Gesetze. In Ansehung der letztern kann ein jeder aus

sich selbst durch seine eigene Vernunft den Willen Gottes, der seiner Religion

zum Grunde liegt, erkennen; denn eigentlich entspringt der Begriff von der

Gottheit nur aus dem Bewußtsein dieser Gesetze und dem Vernunftbedürfnisse,

eine Macht anzunehmen, welche diesen den ganzen, in einer Welt möglichen,

zum sittlichen Endzweck zusammenstimmenden Effect verschaffen kann. Der

Begriff eines nach bloßen reinmoralischen Gesetzen bestimmten göttlichen

Willens läßt uns, so wie nur einen Gott, also auch nur eine Religion denken, die

rein moralisch ist. Wenn wir aber statutarische Gesetze desselben annehmen, und

in unserer Befolgung derselben die Religion setzen, so ist die Kenntniß

derselben nicht durch unsere eigene bloße Vernunft, sondern nur durch

Offenbarung möglich, welche, sie mag nun jedem Einzelnen insgeheim oder

öffentlich gegeben werden, um durch Tradition oder Schrift unter Menschen

fortgepflanzt zu werden, ein historischer, nicht ein reiner Vernunftglaube sein

würde. — Es mögen nun aber auch statutarische göttliche Gesetze, (die sich

nicht von selbst als verpflichtend; sondern nur als geoffenbarter göttlicher Wille

für solche erkennen lassen), angenommen werden: so ist doch die reine

moralische Gesetzgebung, dadurch der Wille Gottes ursprünglich in unser Herz

geschrieben ist, nicht allein die unumgängliche Bedingung aller wahren Religion

überhaupt, sondern sie ist auch das, was diese eigentlich ausmacht, und wozu die

statutarische, nur das Mittel ihrer Beförderung und Ausbreitung enthalten kann.

Wenn also die Frage: wie Gott verehrt sein wolle, für jeden Menschen, bloß

als Mensch betrachtet, allgemein gültig beantwortet werden soll, so ist kein

Bedenken hierüber, daß die Gesetzgebung seines Willens nicht sollte bloß

moralisch sein; denn die statutarische (welche eine Offenbarung voraussetzt),

kann nur als zufällig und als eine solche, die nicht an jeden Menschen

gekommen ist, oder kommen kann, mithin nicht als den Menschen überhaupt

verbindend betrachtet werden. Also: „nicht, die da sagen: Herr, Herr! sondern die den Willen Gottes thun;“ mithin, die nicht durch Hochpreisung desselben

(oder seines Gesandten, als eines Wesens von göttlicher Abkunft) nach

geoffenbarten Begriffen, die nicht jeder Mensch haben kann, sondern durch den

guten Lebenswandel, in Ansehung dessen Jeder seinen Willen weiß, ihm

wohlgefällig zu werden suchen, werden diejenigen sein, die ihm die wahre

Verehrung, die er verlangt, leisten.

Wenn wir uns aber nicht bloß als Menschen, sondern auch als Bürger in einem

göttlichen Staate auf Erden zu betragen, und auf die Existenz einer solchen

Verbindung, unter dem Namen einer Kirche zu wirken uns verpflichtet halten, so

scheint die Frage: wie Gott in einer Kirche (als einer Gemeinde Gottes) verehrt

sein wolle, nicht durch bloße Vernunft beantwortlich zu sein, sondern einer

statutarischen uns nur durch Offenbarung kund werdenden Gesetzgebung, mithin

eines historischen Glaubens, welchen man im Gegensatz mit dem reinen

Religionsglauben, den Kirchenglauben nennen kann, zu bedürfen. Denn bei dem

erstern kömmt es bloß auf das, was die Materie der Verehrung Gottes ausmacht,

nämlich die in moralischer Gesinnung geschehende Beobachtung aller Pflichten,

als seiner Gebote, an; eine Kirche aber als Vereinigung vieler Menschen unter

solchen Gesinnungen zu einem moralischen gemeinen Wesen, bedarf einer

öffentlichen Verpflichtung, einer gewissen auf Erfahrungsbedingungen

beruhenden kirchlichen Form, die an sich zufällig und mannichfaltig ist, mithin

ohne göttliche statutarische Gesetze nicht als Pflicht erkannt werden kann. Aber

diese Form zu bestimmen darf darum nicht sofort als ein Geschäft des göttlichen

Gesetzgebers angesehen werden, vielmehr kann man mit Grunde annehmen, der

göttliche Wille sei: daß wir die Vernunftidee eines solchen gemeinen Wesens

selbst ausführen, und ob die Menschen zwar manche Form einer Kirche mit

unglücklichem Erfolg versucht haben möchten, sie dennoch nicht aufhören

sollen, nöthigenfalls durch neue Versuche, welche die Fehler der vorigen

bestmöglichst vermeiden, diesem Zwecke nachzustreben; indem dieses

Geschäft, welches zugleich für sie Pflicht ist, gänzlich ihnen selbst überlassen

ist. Man hat also nicht Ursache, zur Gründung und Form irgend einer Kirche die

Gesetze geradezu für göttliche, statutarische zu halten, vielmehr ist es

Vermessenheit, sie dafür auszugeben, um sich der Bemühung zu überheben,

noch ferner an der Form der letztern zu bessern, oder wohl gar ein usurpirtes

Ansehen,[75] um mit Kirchensatzungen durch das Vorgeben göttlicher Autorität

der Menge ein Joch aufzulegen; wobei es aber doch eben sowohl Eigendünkel

sein würde, schlechtweg zu läugnen, daß die Art, wie eine Kirche angeordnet ist,

nicht vielleicht auch eine besondere göttliche Anordnung sein könne, wenn sie,

so viel wir einsehen, mit der moralischen Religion in der größten Einstimmung

ist, und noch dazu kommt, daß wie sie ohne die gewöhnlichen vorbereitenden

Fortschritte[76] des Publikums in Religionsbegriffen auf einmal habe erscheinen

können, nicht wohl eingesehen werden kann. In der Zweifelhaftigkeit dieser

Aufgabe nun, ob Gott oder die Menschen selbst eine Kirche gründen sollen,

beweist sich nun der Hang der letztern zu einer gottesdienstlichen Religion

(cultus), und weil diese auf willkührlichen Vorschriften beruht, zum Glauben an

statutarische göttliche Gesetze, unter der Voraussetzung, daß über dem besten

Lebenswandel (den der Mensch nach Vorschrift der rein moralischen Religion

immer einschlagen mag), doch noch eine durch Vernunft nicht erkennbare,

sondern eine der Offenbarung bedürftige göttliche Gesetzgebung hinzukommen

müsse; womit es unmittelbar auf Verehrung des höchsten Wesens (nicht

vermittelst der Vernunft und schon vorgeschriebenen Befolgung seiner Gebote)

angesehen ist. Hierdurch geschieht es nun, daß Menschen die Vereinigung zu

einer Kirche und die Einigung in Ansehung der ihr zu gebenden Form,

imgleichen öffentliche Veranstaltungen zur Beförderung des Moralischen in der

Religion niemals für an sich nothwendig halten werden; sondern nur um durch

Feierlichkeiten, Glaubensbekenntnisse geoffenbarter Gesetze, und Beobachtung

der zur Form der Kirche (die doch selbst bloß Mittel ist), gehörigen Vorschriften,

wie sie sagen, ihrem Gott zu dienen; obgleich alle diese Observanzen im Grunde

moralisch indifferente Handlungen sind, eben darum aber, weil sie bloß um

seinetwillen geschehen sollen, für ihm desto gefälliger gehalten werden. Der

Kirchenglaube geht also in der Bearbeitung der Menschen zu einem ethischen

gemeinen Wesen, natürlicherweise[77] vor dem reinen Religionsglauben vorher,

und Tempel (dem öffentlichen Gottesdienste geweihete Gebäude), waren eher,

als Kirchen (Versammlungsörter zur Belehrung und Belebung in moralischen

Gesinnungen), Priester (geweihete Verwalter frommer Gebräuche) eher, als

Geistliche (Lehrer der rein moralischen Religion), und sind es mehrentheils auch

noch im Range und Werthe, den ihnen die große Menge zugesteht.

Wenn es nun also einmal nicht zu ändern steht, daß nicht ein statutarischer

Kirchenglaube dem reinen Religionsglauben, als Vehikel und Mittel der

öffentlichen Vereinigung der Menschen zur Beförderung des Letztern,

beigegeben werde, so muß man auch eingestehen, daß die unveränderliche

Aufbehaltung desselben, die allgemeine einförmige Ausbreitung, und selbst die

Achtung für die in ihm angenommene Offenbarung, schwerlich durch Tradition,

sondern nur durch Schrift, die selbst wiederum als Offenbarung für Zeitgenossen

und Nachkommenschaft ein Gegenstand der Hochachtung sein muß, hinreichend

gesorgt werden kann; denn das fördert das Bedürfniß der Menschen, um ihrer

gottesdienstlichen Pflicht gewiß zu sein. Ein heiliges Buch erwirbt sich selbst bei

denen (und gerade bei diesen am meisten), die es nicht lesen, wenigstens sich

daraus keinen zusammenhängenden Religionsbegriff machen können, die größte

Achtung, und alles Vernünfteln verschlägt nichts wider den alle Zweifel[78]

niederschlagenden Machtspruch: da steht’s geschrieben. Daher heißen auch die

Stellen desselben, die einen Glaubenspunkt darlegen sollen, schlechthin

Sprüche. Die bestellten Ausleger einer solchen Schrift sind eben durch dieses ihr

Geschäft selbst gleichsam geweihete Personen, und die Geschichte beweist, daß

kein auf Schrift gegründeter Glaube selbst durch die verwüstendsten

Staatsrevolutionen hat vertilgt werden können; indessen daß der, so sich auf

Tradition und alte öffentliche Observanzen gründete, in der Zerrüttung des Staats

zugleich seinen Untergang fand. Glücklich![79] wenn ein solches den Menschen

zu Händen gekommenes Buch, neben seinen Statuten als Glaubensgesetzen,

zugleich die reinste moralische Religionslehre mit Vollständigkeit enthält, die

zugleich mit jenen (als Vehikel ihrer Introduction) in die beste Harmonie

gebracht werden kann, in welchem Falle es, sowohl des dadurch zu erreichenden

Zwecks halber, als wegen der Schwierigkeit sich den Ursprung einer solchen

durch sie vorgegangenen Erleuchtung des Menschengeschlechts nach

natürlichen Gesetzen begreiflich zu machen, das Ansehen, gleich einer

Offenbarung, behaupten kann.

 

Nun noch Einiges, was diesem Begriffe eines Offenbarungsglaubens anhängt.

Es ist nur eine (wahre) Religion; aber es kann vielerlei Arten des Glaubens

geben. — Man kann hinzusetzen, daß in den mancherlei sich, der

Verschiedenheit ihrer Glaubensarten wegen, von einander absondernden Kirchen

dennoch eine und dieselbe wahre Religion anzutreffen sein kann.

Es ist daher schicklicher, (wie es auch wirklich mehr im Gebrauche ist), zu

sagen: dieser Mensch ist von diesem oder jenem (jüdischen, muhamedanischen,

christlichen, katholischen, lutherischen) Glauben, als er ist von dieser oder jener

Religion. Der letztere Ausdruck sollte billig nicht einmal in der Anrede an das

große Publikum (in Katechismen und Predigten) gebraucht werden; denn er ist

diesen zu gelehrt und unverständlich; wie denn auch die neueren Sprachen für

ihn kein gleichbedeutendes Wort liefern. Der gemeine Mann versteht darunter

jederzeit seinen Kirchenglauben, der ihm in die Sinne fällt, anstatt daß Religion

innerlich verborgen ist, und auf moralische Gesinnungen ankömmt. Man thut

den Meisten zu viel Ehre an, von ihnen zu sagen: sie bekennen sich zu dieser

oder jener Religion; denn sie kennen und verlangen keine; der statutarische

Kirchenglaube ist Alles, was sie unter diesem Worte verstehen. Auch sind die

sogenannten Religionsstreitigkeiten, welche die Welt so oft erschüttert und mit

Blut bespritzt haben, nie etwas Anders, als Zänkereien um den Kirchenglauben

gewesen, und der Unterdrückte klagte nicht eigentlich darüber, daß man ihn hinderte, seiner Religion anzuhängen, (denn das kann keine äußere Gewalt),